DE19958745C1 - Befestigungseinrichtung mit Federsicherung für einen Sicherheitsgurtbeschlag - Google Patents
Befestigungseinrichtung mit Federsicherung für einen SicherheitsgurtbeschlagInfo
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Abstract
Eine Befestigungseinrichtung für einen Sicherheitsgurtbeschlag mit einem fahrzeugseitig angeordneten Bolzen und mit einer an dem Beschlag ausgebildeten schlüssellochartigen Öffnung, die mit ihrem größeren Querschnittsbereich über den Bolzenkopf steckbar ist, und mit einem die Lage des Beschlages an dem Bolzen nach der Montage sichernden Federelement ist dadurch gekennzeichnet, daß an dem Beschlag (10) ein Federblech (14) unverlierbar befestigt ist, welches an seiner Unterseite eine zum Beschlag (10) vorspringende Verriegelungsnase (10) aufweist, die in der Befestigungslage des Bolzens in der Beschlagöffnung (12, 13) den Bolzenkopf (22) festlegt.
Description
Die Erfindung betrifft eine Befestigungseinrichtung für
einen Sicherheitsgurtbeschlag mit einem fahrzeugseitig
angeordneten Bolzen und mit einer an dem Beschlag
ausgebildeten, über den Bolzen steckbaren Öffnung.
In der GB 1 347 678 ist eine derartige
Befestigungseinrichtung beschrieben, bei deren Montage
eine in dem Sicherheitsgurtendbeschlag angeordnete
Schlüssellochartige Öffnung mit ihrem größeren
Querschnittsbereich über den Bolzenkopf eines
fahrzeugseitig fest angeordneten Bolzenz gesteckt und
gegenüber dem Bolzen derart verschoben wird, daß dessen
Bolzenschaft in den langlochartigen Querschnittsbereich der
Beschlagöffnung eintritt. Anschließend wird ein aus
Kunststoff bestehendes Federelement in den größeren
Querschnittsbereich der Beschlagöffnung derart eingeklipst,
daß das Federelement eine Rückbewegung des Bolzenschaftes
aus dem langlochartigen Querschnittsbereich der
Beschlagöffnung heraus verhindert. Aufgrund einer insgesamt
komplizierten Formgestaltung sorgt das Federelement mit
seiner radialen wie auch axialen Beaufschlagung des Bolzens
auch für eine Entklapperung des montierten Beschlages.
Mit einer derartigen Befestigungseinrichtung ist zunächst
der Nachteil verbunden, daß das vorgesehene Federelement
einen komplizierten Aufbau aufweist und daher in seiner
Herstellung aufwendig ist; das Einklipsen des
Federelementes in die Öffnung des Beschlages bei der
Montage erfordert zudem einen zusätzlichen Montageschritt,
wobei bei der Montage die Lage des Bolzens in der
Beschlagöffnung zu beachten und bei falschem oder einem zu
starken Andrücken eine Beschädigung des Federelementes
nicht auszuschließen ist. Aufgrund der komplizierten
Formgebung des Federelementes ist auch eine Demontage des
Beschlages von dem Bolzen nicht ohne mögliche
Komplikationen oder Beschädigungen des Federelementes
durchzuführen.
Eine weitere Befestigungseinrichtung ist aus der
US 5 215 332 bekannt. Ein mit einer schlüssellochartigen
Öffnung versehener Beschlag ist in gleicher Weise wie zu
der GB 1 347 678 beschrieben auf einen fahrzeugseitigen
Bolzen zu montieren, wobei an dem Beschlag eine Abdeckung
gehaltert ist, die in ihrem dem größeren
Querschnittsbereich der Beschlagöffnung überdeckenden
Bereich einen größeren Abstand zum Beschlag aufweist als in
dem den Haltebereich der Öffnung überdeckenden Teilbereich.
Zur Sicherung des Beschlages auf dem Bolzen sind eine quer
zur Verschieberichtung des Beschlages auf dem Bolzen
angeordnete Feder sowie eine senkrecht zur
Verschieberichtung angeordnete Blattfeder vorgesehen,
welche die Abdeckung gegen den Bolzenkopf verspannt, wobei
an der Abdeckung zusätzlich zwei radial zum Bolzen
vorspringende Stiftvorsprünge ausgebildet sind.
Hiermit ist wiederum der Nachteil eines komplizierten
Aufbaus der Befestigungseinrichtung mit mehreren
Einzelteilen verbunden; es kommt hinzu, daß aufgrund der
Anordnung der beiden Federn in der Befestigungseinrichtung
die Handhabung des Beschlages bei seiner Montage wie auch
bei seiner Demontage umständlich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, bei einer
gattungsgemäßen Befestigungseinrichtung einen robusten
einfachen Aufbau des Beschlages mit Federsicherung und eine
leichte Montage einzurichten.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus dem Anspruch 1;
vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der
Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Die Erfindung sieht in ihren wesentlichen Merkmalen vor,
daß an dem Beschlag ein zu dessen Ebene im wesentlichen
parallel ausgerichtetes Federblech unverlierbar befestigt
ist, welches in seinem den größeren Querschnittsbereich der
Beschlagöffnung überdeckenden Bereich einen das
Durchstecken des Bolzenkopfes ohne Federwiderstand
ermöglichenden Abstand zum Beschlag aufweist und in seinem
den langlochartigen Querschnittsbereich der Beschlagöffnung
überdeckenden Bereich einen geringeren Abstand als die Höhe
des Bolzenkopfes zu dem Beschlag aufweist und daß an der
dem Beschlag zugewandten Unterseite des Federbleches eine
zum Beschlag vorspringende Verriegelungsnase angeordnet
ist, die in der Befestigungslage des Bolzenschaftes in dem
langlochartigen Querschnittsbereich der Beschlagöffnung den
Bolzenkopf festlegt.
Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, daß das
Federblech dem Aufstecken des Beschlages auf den Bolzenkopf
keinen Widerstand entgegensetzt, weil der Bolzenkopf bei
seinem Durchtreten durch den größeren Querschnittsbereich
der Beschlagöffnung in den in diesem Bereich zwischen
Federblech und Beschlag eingerichteten Abstand eintreten
kann. Gelangt der Bolzenschaft bei dem anschließenden
Verschieben des Beschlages gegenüber dem Bolzen in den
langlochartigen Querschnittsbereich der Beschlagöffnung
hinein, so hebt dabei der Bolzenkopf den jetzt gegen ihn
anliegenden Schenkel des Federbleches einschließlich der
zum Beschlag abragenden Verriegelungsnase an. Da diese
Verschiebung des Beschlages durch eine in seiner Ebene
angreifende Zugkraft bewirkt wird, setzt die an sich
senkrecht zur Beschlagebene eintretende Federwirkung des
Federbleches der Längsverschiebung des Beschlages nur einen
relativ geringen Widerstand entgegen. Gelangt der
Bolzenschaft in seine Befestigungslage am Ende des
langlochartigen Querschnittsbereichs der Beschlagöffnung,
so rastet die Verriegelungsnase des Federbleches hinter den
Bolzenkopf und legt dadurch den Beschlag gegenüber dem
Bolzenschaft fest. Die Verrastung ist dabei vorzugsweise
mit etwas Spiel ausgelegt, so daß die Verrastung einer
Drehbewegung des Beschlages auf dem Bolzen keinen
Widerstand entgegensetzt.
Da der den langlochartigen Bereich der Beschlagöffnung
übergreifende Schenkel des Federbleches den Bolzenkopf
axial federnd beaufschlagt, ist gleichzeitig eine
Entklapperung des Beschlages hinsichtlich dessen Bewegungen
an dem Bolzen verwirklicht.
Das in seiner Formgebung einfach und robust aufgebaute
Federblech ist unverlierbar an dem Beschlag befestigt,
insbesondere mit diesem vernietet, so daß eine einfache
Herstellung des Beschlages einschließlich seiner
Federsicherung gegeben ist.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist
vorgesehen, daß das freie Ende des Federbleches im Winkel
von dem Beschlag abgebogen ist. Hiermit ist der Vorteil
verbunden, daß mit einem Werkzeug das freie Ende des
Federbleches untergriffen und angehoben werden kann, bis
die Verriegelungsnase über den Bolzenkopf hinweggleiten
kann, so daß eine einfache Demontage möglich ist, ohne das
Risiko einer Beschädigung des Federbleches einzugehen.
Damit ist auf eine erneute Montage des Beschlages an dem
Bolzen jederzeit möglich.
Zur Erzeugung der entsprechenden Federwirkung kann das
Federblech insgesamt aus einem federndem Material bestehen
und damit federnd ausgebildet sein, oder es ist vorgesehen,
daß zumindest die an der Unterseite des Federbleches zum
Beschlag vorspringende Verriegelungsnase federnd
ausgebildet ist.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung
wiedergegeben, welches nachstehend beschrieben ist. Es
zeigen:
Fig. 1 einen Beschlag mit daran befindlicher Feder
sicherung in einer Ansicht,
Fig. 2 den Beschlag mit Federelement in einer Seiten
ansicht,
Fig. 3 den Gegenstand der Fig. 2 in seiner Montage
stellung auf einem Bolzen.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der
Sicherheitsgurtbeschlag als Endbeschlag 10 für ein nicht
dargestelltes Gurtband ausgebildet, welches den Beschlag 10
in einem Schlitz 11 umgreift. Der Beschlag 10 weist eine
schlüssellochartige Montage- und Befestigungsöffnung als
Beschlagöffnung auf, die einen größeren, vorzugsweise
runden Querschnittsbereich 12 und einen davon ausgehenden
langlochartigen Querschnittsbereich 13 aufweist. An dem
Beschlag 10 ist ein im wesentlichen parallel zu dessen
Ebene ausgerichtetes Federblech 14 im vorliegenden Fall
mittels Nieten 20 befestigt, die in dem Bereich des
Beschlages 10 zwischen dem Schlitz 11 und dem größeren
Querschnittsbereich 12 der Beschlagöffnung 12, 13
angeordnet sind. An seinen Befestigungsabschnitt
anschließend ist das Federblech 14 mit einer abgekröpften
Stufe 15 versehen, so daß in dem den größeren
Querschnittsbereich 12 der Beschlagöffnung überdeckenden
Bereich des Federbleches 14 ein Abstand 16 zu dem Beschlag
10 eingerichtet ist, dessen Abmessung in etwa der Höhe des
Bolzenkopfes 22 des Bolzens 21 (Fig. 3) entspricht.
In dem den langlochartigen Querschnittsbereich 13 der
Beschlagöffnung überdeckenden Bereich liegt das Federblech
14 mit einem federnden Schenkel 17 gegen den Beschlag 10
an, wobei im Bereich des Schenkels 17 durch Ausstanzen eine
Verriegelungsnase 18 in Richtung zum Beschlag 10 abragend
herausgebogen ist, so daß sich in dem Schenkel 17 des
Federbleches 14 ein Stanzausschnitt 19 ergibt.
Die Ausgangsstellung des Beschlages 10 einschließlich
Federblech 14 vor der Montage an einem zugehörigen
fahrzeugseitigen Bolzen ist Fig. 2 zu entnehmen.
Wird der in Fig. 2 dargestellte Beschlag 10 auf einen
fahrzeugseitigen Bolzen aufgesteckt, welcher entweder an
einem fahrzeugfesten Teil der Karosserie oder aber auch an
einem Fahrzeugsitz vorgesehen sein kann, ergibt sich die in
Fig. 3 dargestellte Befestigungslage, wobei zunächst der
Beschlag 10 mit dem größeren Querschnittsbereich 12 seiner
Beschlagöffnung 12, 13 auf den Bolzenkopf 22 des Bolzens 21
aufgesteckt wird; in dieser Lage kann der Bolzenkopf 22 in
den zwischen dem Federblech 14 und dem Beschlag 10 über die
Stufe 15 eingerichteten Abstand 16 eintreten, so daß
während des Aufsteckens eine Federwirkung des Federbleches
14 gegenüber dem Bolzen 21 nicht eintritt. Für die weitere
Montage ist es nun lediglich erforderlich, den Beschlag 10
in seiner Ebene gegenüber dem Bolzen 21 derart zu
verschieben, daß der Bolzenschaft 23 des Bolzens 21 in den
langlochartigen Querschnittsbereich 13 der Beschlagöffnung
eintritt; bei dieser Bewegung hebt nun der Bolzenkopf 22
den Schenkel 17 des Federbleches 14 einschließlich der
daran befindlichen Verriegelungsnase 18 an, bis in der
Befestigungslage des Bolzenschaftes 23 in dem
langlochartigen Querschnittsbereich 13 der Beschlagöffnung
die Verriegelungsnase 18 hinter den Bolzenkopf 22 greift
und so eine Rückbewegung des Bolzenschaftes 23 in Richtung
des größeren Querschnittsbereichs 12 der Beschlagöffnung
verhindert. Die Verriegelungsnase 18 ist bezüglich der
Befestigungslage des Beschlages 10 derart angeordnet, daß
sich in radialer Richtung ein Spiel zu dem Bolzenkopf 22
ergibt, so daß die Drehbewegung des Beschlages 10 auf dem
Bolzen 21 nicht behindert wird. In dieser Befestigungslage
übt der Schenkel 17 des Federbleches 14 in axialer Richtung
des Bolzens 21 einen Federdruck auf den Bolzenkopf 22 aus,
so daß eine Entklapperung des auf dem Bolzen 21 montierten
Beschlages 10 gegenüber dem Bolzen verwirklicht ist.
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Bolzen
21 im Abstand zu seinem Bolzenkopf 22 einen am Bolzenschaft
23 angeordneten Flansch 24 auf, so daß der Beschlag 10
zwischen Bolzenkopf 22 und Flansch 24 auf dem Bolzenschaft
23 axial fixiert ist.
Wie sich aus Fig. 3 schließlich noch ergibt, ist die dem
Federblech 14 abgewandte Seite des Schlitzes 11 zum
Durchtritt des nicht dargestellten Gurtbandes mit einem
Gurtbandschoner 25 versehen.
Claims (3)
1. Befestigungseinrichtung für einen
Sicherheitsgurtbeschlag (10) mit einem fahrzeugseitig
angeordneten und einen auf einem Bolzenschaft (23)
sitzenden verbreiterten Bolzenkopf (22) aufweisenden
Bolzen (21) und mit einer an dem Beschlag (10)
ausgebildeten schlüssellochartigen Öffnung, die mit
ihrem größeren Querschnittsbereich (12) über den
Bolzenkopf (22) steckbar ist, so daß bei einem
anschließenden Verschieben des Beschlages (10) in
dessen Befestigungslage der Bolzenschaft (23) in den
langlochartigen Querschnittsbereich (13) der
schlüssellochartigen Beschlagöffnung eintritt, wobei an
dem Beschlag (10) ein zu dessen Ebene im wesentlichen
parallel ausgerichtetes Federblech (14) unverlierbar
befestigt ist, welches in seinem den größeren
Querschnittsbereich (12) der Beschlagöffnung (12, 13)
überdeckenden Bereich einen das Durchstecken des
Bolzenkopfes (22) ohne Federwiderstand ermöglichenden
Abstand zum Beschlag (10) aufweist und in seinem den
langlochartigen Querschnittsbereich (13) der
Beschlagöffnung (12, 13) überdeckenden Bereich
(Schenkel 17) einen geringeren Abstand als die Höhe des
Bolzenkopfes (22) zu dem Beschlag (10) aufweist und
wobei an der dem Beschlag (10) zugewandten Unterseite
des Federbleches (14) eine zum Beschlag (10)
Vorspringende Verriegelungsnase (18) angeordnet ist,
die in der Befestigungslage des Bolzenschaftes (23) in
dem langlochartigen Querschnittsbereich (13) der
Beschlagöffnung (12, 13) den Bolzenkopf (22) festlegt.
2. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß das freie Ende des Federbleches
(14) im Winkel von dem Beschlag (10) abgebogen ist.
3. Befestigungseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Verriegelungsnase (18) durch
Ausstanzen aus der Ebene des Federbleches (14) in
Richtung auf den Beschlag (10) herausgebogen ist.
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| Publication number | Publication date |
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| AU1859101A (en) | 2001-06-18 |
| WO2001042063A1 (de) | 2001-06-14 |
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