DE199575C - - Google Patents
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- DE199575C DE199575C DENDAT199575D DE199575DA DE199575C DE 199575 C DE199575 C DE 199575C DE NDAT199575 D DENDAT199575 D DE NDAT199575D DE 199575D A DE199575D A DE 199575DA DE 199575 C DE199575 C DE 199575C
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Description
•fi-t-
KAISERLICHES
PATENTAMT.
PATENTSCHRIFT
- M 199575 -■; KLASSE-54 β. GRUPPE
Maschine zur Herstellung von Schachteln. Patentiert im Deutschen Reiche vom 2. Mai 1907 ab.
Die Erfindung betrifft eine Maschine zur Herstellung von Schachteln in einem ununterbrochenen
Arbeitsgang aus einem Papier-, Pappe-, Karton- u. dgl. Streifen. In den für diesen Zweck bekannten Maschinen wird der
Materialstreifen durch Ritz- und Schneidewerkzeuge mit Rillen und Einschnitten versehen,
und nach dem Auftragen von Klebstoff wird ein Werkstück abgetrennt und durch
ίο einen Stempel in eine Matrize gedrückt. Hierbei wird das Werkstück von geeigneten Vorrichtungen,
z. B. Faltfingern und Druckrollen, zur Schachtel geformt und auf geeignete Weise,
z.B. mittels Abstreiffingern, vom Stempel abgezogen.
Um nun die Leistungsfähigkeit einer derartigen Maschine erheblich zu erhöhen, werden
die einzelnen Werkstücke gemäß der Erfindung durch eine Reihe aufeinanderfolgende)
der Stempel durch ein und dieselbe Matrize gedrückt. Die Führung der einzelnen Stempel
durch die Matrize kann auf verschiedene Weise erfolgen. Zweckmäßig werden dieselben in
bestimmten Abständen an einer gemeinsamen Kette angeordnet, von der sie durch die an
einer Seite mit einem Schlitz für den Durchtritt der die Stempel mit der Kette verbindenden
Stempelarme versehenen Matrize geführt werden. An der Matrize sind ferner Einrichtungen
zum Falten und Andrücken der Schachtelwände getroffen, die ein möglichst vollkommenes Erzeugnis erreichen lassen.
Auf der Zeichnung zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht
der Maschine.
Fig. 2 ist ein senkrechter Schnitt in größerem Maßstabe, der von den Stempeln und gegen dieselben gesehen genommen ist.
Fig. 2 ist ein senkrechter Schnitt in größerem Maßstabe, der von den Stempeln und gegen dieselben gesehen genommen ist.
Fig. 2 a ist ein Teilschnitt nach Linie 1-1 der
Fig. 2.
Fig. 3 ist ein wagerechter Schnitt in größerem Maßstabe nach Linie 3-3 der Fig. 2.
Fig. 4 ist eine Oberansicht eines durch das
Gesenk gehenden Stempels.
Fig. 5 und 6 sind Teilschnitte, welche die Faltfinger in zurückgezogener und vorgeschobener
Lage zeigen.
Fig. 7 ist ein senkrechter Schnitt durch das Gesenk und zeigt einen durch dasselbe gehenden
Stempel, der in das Papierblatt getaucht ist und im Begriff ist, es durch das Gesenk zu
drücken.
Fig. 8 ist ein ähnlicher Schnitt, der die Faltfinger
in zurückgezogener Lage bei in das Gesenk tauchendem Stempel zeigt.
Fig. 9 ist ein Teilschnitt, aus dem die federnde Lagerung der den Schachtelboden formenden
Schwingen ersichtlich ist.
Fig. 10 ist ein senkrechter Schnitt nach Linie 4-4 der Fig. 2.
Fig. 11 und 11 a sind Ansichten der Einrichtung
zum Falten der Seitenteile der Schachtel, wenn das Papierblatt zum Gesenk und dem
Stempel geführt wird.
Fig. 12 ist ein senkrechter Schnitt, der das Rollenpaar zum Zerschneiden des Bandes zeigt.
Fig. 13 ist ein Längsschnitt durch die untere Rolle, von der oberen ist nur ein Teil im Schnitt
dargestellt.
Fig. 14 ist ein Teilschnitt entsprechend Fig. 12,
in dem die untere Rolle um einen gewissen
(2. Auflage, ausgegeben am 6. April igio.J
Betrag gegen die Lage in Fig. 12 gedreht gezeigt ist.
Fig. 14 a zeigt ein Stück des Papierbandes und die Art und Weise, in der es für die Herstellung
der Schachteln eingeschnitten wird.
Fig. 15 zeigt eine Einrichtung zum Entfernen
der Abfallschnipsel, die bei der Bildung der Einschnitte entstehen, von der oberen Rolle.
Fig. 16 ist eine Oberansicht der Rinne zum Fortleiten der Schnipsel von den Rollen.
Fig. 17 ist eine Ansicht des für die Herstellung der Schachteln vorbereiteten Streifens.
Fig. 18 ist eine Ansicht der Einrichtung zum Abschneiden der einzelnen Stücke von dem
Papierband.
Fig. 19 ist eine Seitenansicht zu Fig. 18.
Fig. 20 zeigt die beiden Klebewalzen, die obere in Ansicht und die untere im Schnitt.
Fig. 21 ist ein Längsschnitt durch die untere Walze. Die obere ist in teilweiser Ansicht dargestellt.
Fig. 20 zeigt die beiden Klebewalzen, die obere in Ansicht und die untere im Schnitt.
Fig. 21 ist ein Längsschnitt durch die untere Walze. Die obere ist in teilweiser Ansicht dargestellt.
Fig. 22 ist ein Grundriß der unteren Walze mit einem Teil der Platte zum Zuführen des
Klebstoffes.
An dem Rahmen A (Fig. 1) der Maschine, der von geeigneter Bauart sein kann, ist die
Papier- oder Pappfolie b gelagert, von der die einzelnen zur Herstellung der Schachteln dienenden
Stücke abgeschnitten werden. Von der Rolle b führt die Papierbahn B aufwärts durch
einen Spalt zwischen dem Ende des Rahmens und dem Klebstoffbehälter Q und über eine gebogene
Führungsplatte 15 zwischen die Walze 16 und die Klebstoff walze Q1, um von hier
über eine Führungswalze 18 und die Rolle 19 am Ende der Maschine in der Richtung des
Pfeiles Fig. 1 über den Tisch C und unter die Kerbwalze D sowie zwischen die Speise- und
Kerbwalzen E zwischen die beiden Walzen jF, F1 geleitet zu werden, welche an gegenüberliegenden
Seiten der Bahn die Nuten χ (Fig. 14 a) ausschneiden. Von hier führt die Papierbahn
zu der Einrichtung zum Falten der Seiten s, s entlang den durch die Kerbwalzen erzeugten
Kerben der Stücke (Fig. 17). Die Einrichtung zum Falten der Seiten ist in Fig. 11 und 11 a
besonders dargestellt. Wenn das vordere Ende der Papierbahn bis zum Gesenk und den Stempeln
gelangt ist, erhält die mit Klebstoff versehene gekerbte, genutete und an den Seiten
gefaltete Bahn entlang der Linie Z (Fig. 17) einen Querschnitt, so daß das vorderste Stück
derselben abgetrennt wird. Die hierzu dienende Abschneidevorrichtung ist in Fig. 18 und 19
gesondert gezeigt.
Auf das abgetrennte Stück legt sich dann einer der an der endlosen Kette p geführten
Stempel P, und zu gleicher Zeit schlagen Faltfinger die Lappen an den Seitenteilen um die
Endflächen des Stempels, während die Endteile über die Lappen geschlagen werden, wenn
der Stempel das Papierstück durch das Gesenk drückt. Da die inneren Flächen der Endteile
mit Klebstoff versehen sind, wie in Fig. 17 angedeutet, so kleben sie an den Lappen der
Seitenteile fest.
Nachstehend sei auf die eben angedeuteten Arbeitsvorgänge sowie auf die verschiedenen
Teile der Maschine, mit der Einrichtung für die Klebstoffverteilung beginnend, näher eingegangen.
Damit der Klebstoff, ohne zu schmieren, auf die richtigen Stellen der Papierbahn aufgetragen
wird, wird die Welle der Auftragwalze Q1 von derselben Stelle und durch ein
ähnliches, unterbrochen arbeitendes Getriebe bewegt, wie die Welle der Speisewalzen E, E.
Die unterbrochene Bewegung wird den Speise walzen E, E von einer Treib welle 100
aus durch ein Sperrgetriebe mitgeteilt, das aus einer Scheibe 101 besteht, die mit Anschlägen
102 besetzt ist, welche sich in radialen Schlitzen
103 einer auf der Welle der unteren Speisewalze E sitzenden Scheibe 104 führen. Unter
der Welle 100 ist eine ebensolche, mit radialen Schlitzen versehene Scheibe 106 auf einer
Welle 105 gelagert, in deren Schlitzen die Anschläge 102 auf der Scheibe 101 in gleicher
Weise eingreifen. Von dieser Scheibe 106 aus wird die Auftragwalze Q1 in geeigneter Weise
angetrieben. Im dargestellten Beispiel 'wird die Bewegung der Scheibe 106 durch eine
Kette 1061, das Winkelgetriebe 107, die Welle
108 und das Winkelgetriebe 109 übertragen, von dem das eine Rad auf der Welle der Auftragwalze
Q1 sitzt.
Um einen guten Klebstoffaufdruck auf die
Papierbahn zu erhalten, und das Festsetzen des Klebstoffes zwischen den Rippen der Auftragwalze
Q1 sowie der. Auftragplatte zu verhindem,
wird eine Auftragplatte 119 (Fig. 20) mit glatter Fläche / und eine Auftragwalze
mit den Klebstoff abnehmenden Rippen verwendet. Im dargestellten Beispiel werden zwei
Sätze von Rippen 110 (Fig. 20 und 21) verwendet,
von denen die vier Rippen des einen Satzes durch Schlitze an einer Seite der Walze Q1
ragen und vier durch entsprechende Schlitze auf der entgegengesetzten Seite der Walze.
Beide Sätze Rippen sind durch einen mittleren, mit einem Schlitz um die. Welle 112 der Walze Q1
greifenden Führungsblock in verbunden. Die Welle 112 ruht in festen Lagern 113, 114
(Fig. 21). Mit letzterem ist eine Buchse 115
verbunden, die sich bis in das Innere der Walze Q1 erstreckt und eine Kurvenscheibe 116
trägt, deren Gestalt aus Fig. 20 zu ersehen ist. Gegen diese legen sich zwei Rollen 117, die von
den Rippen 110 getragen werden. Die Walze Q1
ist mit ihrer einen Seitenplatte 118 auf die Welle 112 (Fig. 21) gekeilt. Da die Kurvenscheibe
feststeht, während sich die Walze Q1
dreht, so werden die Rippen no durch erstere veranlaßt, auf der einen Seite der Walze Q1
vorzutreten, während sie auf der anderen Seite mit der Oberfläche der Walze bündig liegen.
Die Kurvenscheibe ii6 ist so angeordnet, daß, wenn die Walze in der Pfeilrichtung Fig. 20
sich dreht, die Rippen auf der oberen Seite vortreten, sobald sie die Auftragplatte 119
freigeben. Es wird dadurch möglich, eine feste Auftragplatte mit gerader Fläche anzuwenden
und trotzdem einen sauberen und gleichmäßigen Auftrag in Streifen auf dem Papierband zu erhalten, ohne zu schmieren.
Wenn die Rippen die Auftragplatte berühren, liegen sie mit der Umfläche der Walze Q1
bündig.
Das in der aus Fig. 17 ersichtlichen Weise niit Klebstoff versehene Papierband wird dann
zu den Kerbwalzen D, den Speisewalzen E, E und den in Fig. 12 bis 14 dargestellten Schneidrollen
F, F1 geleitet.
Nach Fig. 14 a wird die Papierbahn mit Einschnitten χ, χ für die Bildung der Schachtel
A1 versehen, an denen entlang die Seitenteile der Schachtel hochgebogen werden. Wird
das Papierstück für die Herstellung eines Schachtelunterteiles verwendet, so sind nur die
Einschnitte χ erforderlich. Werden jedoch Deckel daraus hergestellt, so sind noch Ausschnitte
y für den Griff der Finger oder des Daumens nötig. In jedem Fall ist es erforderlich,
daß die Abfälle von der Papierbahn und der Schneidvorrichtung entfernt werden, da dieselben
sonst eine Quelle von Störungen für die Maschine bilden.
Die die Einschnitte erzeugenden Walzen -F, F1 sind über und unter dem Tisch C der
Maschine gelagert (Fig. 12 bis 14). Die obere Walze ist ein Metallzylinder mit glatter Oberfläche.
Bei der unteren Walze F1 haben die Enden größeren Durchmesser als der zwischengelegene
Teil und ragen durch Schlitze C1 im Maschinentisch C, wo sie mit den entsprechend
er\¥eiterten Enden der Walze F zusammenarbeiten. Die untere Walze F1 trägt
an gegenüberliegenden Stellen Messer 20, zweckmäßig zwei Paare, deren Umriß den aus
dem Papierband zu schneidenden Aussparungen χ entspricht. Um diese Messer greift ein
Abstreifer 27, der auf einem durch die Wand der Walze geführten radialen Stift 21 sitzt.
Jeder Stift 21 ist mit einem Ring 22 verbunden, der das Exzenter 23 umgreift, das sich auf der
Nabe 24 der Walze F1 dreht. Das Exzenter wird an einer Drehung in geeigneter Weise verhindert,
z. B. durch einen am festen Lager der Welle 25 angeordneten und in eine Ausspa-,
rung 26 des Exzenters ragenden Stift. Das Exzenter ist so angeordnet, daß die Abstreifer
27 an der oberen Seite der Walze F1, wo die Messer mit der oberen Walze F in Berührung
sind, zurückgezogen sind, während sie an der entgegengesetzten unteren Seite vorgeschoben
sind. Wenn die Walzen F, F1 mit derselben Geschwindigkeit getrieben werden, schneiden
die Messer 20 an gegenüberliegenden Stellen aus dem Rand des Papierbandes, das in der
Pfeilrichtung Fig. 2 zugeführt wird, Stückchen, z. B. von der Form der Aussparungen χ
(Fig. 14 a), aus. Diese Stückchen werden von den Messern der Walze F1 mitgenommen
(Fig. 14), bis sie unten von den durch die Exzenter beeinflußten Abstreifern 27 von den
Messern abgestreift werden. Damit die Abfälle von der Papierbahn sicher entfernt werden,
sind die Messer mit spitzen Haken versehen, die durch Öffnungen in den Abstreifern
hervorragen und beim Zuführen der Papierbahn die auszuschneidenden Teile derselben
durchbohren. In der oberen Rolle sind Aussparungen 91 (Fig. 12 und 13) für die spitzen
Haken 90 vorgesehen. Auf diese Weise werden die Schnipsel sicher von der unteren
Walze F1 mitgenommen und an deren Unterseite durch die Abstreifer 27 von den Haken 90
abgezogen, wie bei x1 (Fig. 13) angedeutet.
Die spitzen Haken können entweder an der Walze JF oder F1 angeordnet sein. Zum Ausschneiden
der Fingeraussparungen y (Fig. 14 a) sind die Stifte 90 auf der oberen Walze F angeordnet,
während an der unteren F1 Messer 201 vorgesehen sind. Anstatt der Abstreifer
27 kann in diesem Fall zum Abziehen der Schnipsel y1 eine feststehende Einrichtung angewendet
werden, welche die Schnipsel an der oberen Seite der Walze F abzieht. Diese Einrichtung,
die in Fig. 15 und 16 im Schnitt bzw. Oberansicht dargestellt ist, besteht aus einer
festen Rinne q%, die einen Schlitz 93 besitzt, um die Spitzen 90 frei durchtreten zu lassen,
während der Ausschnitt y1 durch den Boden der Rinne abgefangen wird, wie in Fig. 16 in
punktierten Linien angedeutet. Die Rinne besitzt eine solche Neigung zum Umfang der
Walze F, daß sie die Schnipsel bei der Drehung derselben in der angegebenen Richtung von
den Spitzen abzieht. Die Rinne ist, wie Fig; 16 zeigt, seitwärts abgebogen, so daß die Abfälle
zu einer Seite der Maschine abgeleitet werden. Die auf diese Weise mit Ausschnitten versehene
Papierbahn wird dann zu der Einrichtung geführt (Fig. 1, 11 und 11 a), wo die
Seitenteile s, s entlang den in der Papierbahn durch die Kerbwalzen vorgesehenen Linien
hochgebogen werden. Die Falteinrichtung besteht aus kurvenförmigen Seitenteilen 30, die
am Eintrittsende in üblicher Weise auseinanderlaufen, aber über dieses hinaus etwa
senkrecht stehen. Zwischen diesen beiden Seitenteilen ist ein Führungskeil 31 an einem Joch
32 befestigt, das. auf dem Tisch angeordnet ist. Die Unterseite des Keiles 31 befindet sich
in geringem Abstand von der Oberfläche des
Tisches C (Fig. ii), um die Papierbahn durchzulassen.
Ferner ist die Unterseite mit Rinnen versehen, die den Klebstoffstreifen auf der Papierbahn
entsprechen, um für diese den erforderlichen Spielraum zu haben. An jeder Seite der Keilführung 31 sind auf senkrechten Zapfen
konische Führungsrollen 33 gelagert, die durch entsprechende Öffnungen in den Seitenwänden
der Teile 30 ragen und die hochgebogenen Seiten des Papierblattes gegen die geneigten
Seitenflächen der Keilführung 31 pressen, um dadurch eine scharfe Ecke zwischen Boden
und Seitenwand der Schachtel zu erhalten.
Wenn das vordere Ende der Papierbahn das Gesenk und die Stempel erreicht hat, erhält die
in der beschriebenen Weise mit Klebstoff versehene, gekerbte und ausgeschnittene Papierbahn
hinter den hochgebogenen Seitenteilen einen Querschnitt entlang der Linie ζ (Fig. 17),
so daß das vordere Blatt abgetrennt wird. Für diesen Zweck wird die in Fig. 18 und 19 dargestellte
Schneidvorrichtung verwendet. Auf der Tischplatte C ist ein Messer 40 befestigt,
das mit dem an einem bei 43 am Rahmen pendelnd gelagerten Hebel 42 befestigten Messer
41 zusammenarbeitet. Das obere Ende des Hebels 42 ist durch ein Gelenk 44 mit der auf
> einer Querwelle 46 sitzenden Kurbel 45 verbunden. Ein weiterer auf der Querwelle 46
festgekeilter Hebel 47 legt sich mit seinem freien Ende gegen eine von der Hauptwelle
der Maschine in Drehung versetzte Daumenscheibe 48. Um mit Rücksicht auf Abnutzung
ein dauernd genaues Arbeiten des Messers herbeizuführen, ist das freie Ende des Hebels 47
mit einem an ihm drehbar angelenkten Führungsblock 49 versehen, der durch eine Schraube
50 nach Maßgabe der Abnutzung eingestellt werden kann.
Die bis jetzt beschriebenen Einrichtungen werden in unterbrochener Weise angetrieben,
d. h. die Speisewalzen E, E z. B. werden von der Hauptwelle der Maschine durch geeignete
Mittel derart angetrieben, daß sie die Papierbahn stückweise auf eine gewisse, einem Papierblatt
entsprechende Länge zu bestimmter Zeit verschieben. In gleicher Weise werden die Klebstoffwalzen, die Kerbrollen und das
Messer 41 in Zwischenräumen angetrieben, so daß jedem Stempel ein neues Blatt mit hochgebogenen Seitenteilen dargeboten wird.
Wie bereits erwähnt, ist die Maschine mit einem festen Gesenk versehen, durch das nacheinander
eine Reihe von Stempeln treten. Letztere sind zweckmäßig in einer endlosen Reihe angeordnet, z. B. an einer Kette ohne
Ende, von der einzelne Glieder die Stempel P1 P tragen (Fig. 2). Dieselben besitzen rechteckige
Form für die Bildung einer entsprechenden Schachtel. Jeder Stempel wird von einem
Arm φ eines Gliedes P1 getragen. Die verschiedenen
Glieder P1 sind durch Paare von Gliedern -p1 zu einer Kette vereinigt. Die auf
diese Weise gebildete endlose Kette ist über oben am Gestell und unterhalb der Tischplatte
C gelagerte Rollenpaare R geführt. Das eine derselben, zweckmäßig das untere, wird
von der Hauptwelle der Maschine aus angetrieben, so daß die endlose Reihe der Stempel
P fortwährend das in und unterhalb der Tischplatte C gelagerte Gesenk passieren. In
einer Seite des Gesenkes D ist ein Schlitz d für den Durchlaß der Arme j>
gebildet (Fig. 3 und 4). Während des Weges der Stempel zum und vom Gesenk wird die Kette mit Rollen in
entsprechenden Führungsleisten 53 im Gestell geführt (Fig. 2).
Zu beiden Seiten eines Stempels sind an der Tischplatte C Seitenplatten 55 angeordnet, die
Fortsetzungen der die Seitenteile der Schachtel hochbiegenden Führungen darstellen, wenn die
Papierbahn absatzweise gegen das Gesenk D1 über die Fläche des Tisches C geführt wurde
(Fig. 3)·
Eines der wesentlichen Merkmale der Erfindung besteht in der Einrichtung zum Umbiegen
der Lappen f, f der Seitenteile eines Blattes über die Ecken eines Stempels P, bevor
derselbe das Blatt durch das Gesenk führt, wobei die Endteile des Bodens über die nach
innen gebogenen Lappen f, f gedrückt werden.
Die Faltvorrichtung besteht aus einem an jedem Ende der Schachtel angeordneten Fingerpaar
(Fig. 3 bis 8), die in Schlitzen der Seitenwände 55 geführt sind und durch geeignete
Mittel in entsprechenden Zeiträumen die Lappen f, f der Seitenteile eines Blattes um
die Ecken eines Stempels P legen (Fig. 3 und 7) und zur richtigen Zeit weder zurückgezogen
werden (Fig. 8). Zu diesem Zweck ist jeder Finger 59 an dem aufrechten Arm 57 eines
wagerechten Schlittens 58 um einen senkrechten Zapfen drehbar. Der Schlitten 58 ist
in Führungen 56 der Tischplatte C frei verschiebbar. Den Fingern 59 wird eine absatzweise geeignete Hin- und Herbewegung von
einer senkrechten Welle 61 aus mittels eines an den Schlitten 58 angreifenden Lenkers 62 erteilt.
Das obere Ende des am Schlitten 58 angeordneten Armes 57 ist durch ein Gelenk 65
mit den oberen Armen zweier Doppelhebel 64 verbunden, die um wagerechte Zapfen 63 an
Ansätzen der rechten Seitenwand 55 drehbar gelagert sind. An die unteren Arme dieser
Doppelhebel sind die Finger 60 angelenkt. Auf diese Weise werden die Faltfinger 60 gleichzeitig
mit den Fingern 59 durch den Schlitten 58 gegen den Stempel P bewegt. .
Außer der Bewegung von und gegen die Stempel erhalten die Finger 59, 60 auch noch
eine seitliche Schwingbewegung. Zu diesem
Zweck ist jeder Finger mit einem Anschlag 66 versehen, mit dem er sich gegen eine Ecke am
Schlitz der Wand 55 legt, so daß jeder Finger aus der zurückgezogenen Lage Fig. 5 durch
die vorspringende Ecke der Wand 55 in die Faltlage Fig. 6 gedrückt wird, da der Anschlag 66 den Finger 59 (60) veranlaßt, sich
gegen die Endflächen des Stempels P zu bewegen und dabei die Lappen f, f gegen dieselben
zu pressen. Die Finger 59 sowohl wie 60 sind in ihren Zapfen in der Weise gelagert,
daß sie diese seitliche Bewegung ausführen können.
Wenn die Finger 59/60 die Lappen f, f um den Stempel gebogen haben, ist dieser im Begriff,
das Blatt durch das Gesenk D zu drücken, wobei er die mit Klebstoff versehenen Enden
des Bodens aufwärts über die Lappen f preßt. Um möglichst scharfe Ecken am Boden der
Schachtel oder des Deckels, je nachdem was für Schachtelteile hergestellt werden, zu erhalten,
wenn der Stempel das Blatt abwärts drückt,
■ sind an den Seitenwänden 55 entlang dicht über dem Gesenk D1 bei 96 drehbar und nachgiebig
gelagerte Schwingen 95 angeordnet, die für gewöhnlich, z. B. durch mit den Schwingen
durch Gelenke 98 verbundene Federn 97 (Fig. 9), in wagerechter Lage gehalten werden.
Während der Stempel abwärts geht, wird das Blatt von den Schwingen 95 unterstützt, bis
der Stempel den Boden der Schachtel fest gegen die Schwingen drückt und sie um ihre
Gelenke nach abwärts schiebt (Fig. 8).
Die Mündung des Gesenkes D1 ist an gegenüberliegenden
Seiten bei 56 abgeschrägt (Fig. 10). Die Abschrägung kann sich bis zur Dicke der
Tischplatte C erstrecken, während das Gesenk D1 unterhalb derselben dem Querschnitt
bzw. der Länge einer Schachtel entspricht (Fig. 10).
Im unteren Teil des Gesenkes D sind federbeeinflußte Druckrollen 71 gelagert (Fig. 10),
welche die Endflächen der Schachtel fest gegen die Lappen f, f pressen, so daß sie infolge des
aufgetragenen Klebstoffes zusammenkleben. Die Zapfen der Rollen 71 sind in verschiebbaren
Blöcken 72 gelagert, die durch Federn 73 nach innen gedrückt werden.
Die letzteren können durch Schrauben 74 nachgestellt werden. Es ist zweckmäßig, die
Rollen 71 durch auf ihre Zapfen gesetzte Kettenräder 76 o. dgl. von der Maschine aus
in geeigneter Weise anzutreiben, so daß sie sich mit genau gleicher Geschwindigkeit drehen
(Fig. 2). Hierbei unterstützen die Rollen den Stempel und die Schachtel beim Durchgang
durch das.Gesenk, und der Gang der Maschine ist sanfter, als wenn die Rollen nicht angetrieben
würden.
Es ist ersichtlich, daß die Blätter nach dem Durchgang des Stempels durch das Gesenk die
Form von fertigen Schachtelunterteilen oder Deckeln erhalten haben, da die gummierten
Endteile e durch die Rollen 71 gegen die Lappen f gedrückt wurden.
Durch eine besondere Einrichtung werden dann die fertigen Schachteln bzw. Deckel von
den Stempeln abgestreift. Für diesen Zweck ■ ist auf der Welle r des unteren Paares der
Kettenräder R1 ein Pendelrahmen 77 gesetzt (Fig. 1), der mit offenen rechtwinkligen Seitenteilen
78 von etwas größerer Weite, als die Schachteln breit sind, besetzt ist. An den inneren Flächen der Platten 78 sind ein Paar
abgebogener Federplatten oder Greifer 79 (Fig. 2 a) vorgesehen. An einem oberen Arm
80 des Pendelrahmens 77 greift ein Lenker 81 an, dessen anderes Ende gegabelt und mit
diesem auf der die Kurvenscheibe 83 tragenden Welle 82 geführt ist. Der Lenker greift mit
einem Stift 84 in die Kurve der Scheibe 83. Die Welle 82 wird dauernd mit etwa der dreifachen
Geschwindigkeit wie die Welle r der Kettenräder angetrieben, so daß der Pendelrahmen
in schneller Folge hin und her ge-Schwüngen
wird, wobei die Geschwindigkeit des Rahmens größer als die der Kette mit den Stempeln ist, wenn ersterer in derselben Richtung
schwingt wie die Kette. Schwingt der Rahmen 77 in der entgegengesetzten Richtung
als die Stempel, so werden die Greifer über die gefalteten Teile der Schachtel »hinaus
schwingen (Fig. 2 a). Führt dann der Rahmen seine entgegengesetzte Schwingbewegung aus,
d. h. in derselben Richtung, wie sich die Stempel um die Welle r bewegen, so fassen die Greifer
79 hinter den Schachtelrand und streifen die Schachtel vom Stempel ab, da sie sich
schneller als der Stempel bewegen.
Die einzelnen Einrichtungen der Maschine, ioo
wie z. B. der unterbrochene Antrieb, das Gesenk, die durch letzteres gehende Stempelreihe,
die Vorrichtung zum Abstreifen der Schachteln, können in entsprechender Weise
abgeändert werden, wenn es sich um andere Artikel als Papier oder Pappschachteln handelt,
da eine Schachtel nur als Beispiel gewählt wurde.
Claims (10)
- Patent-Ansprüche:i. Maschine zur Herstellung von Schachteln aus einem Papier-, Pappe-, Karton- und ähnlichen Streifen, bei der der Materialstreifen durch Ritz- und Schneidwerkzeuge mit Rillen und Einschnitten versehen wird,, worauf nach dem Auftragen von Klebstoff und Abtrennen eines Werkstückes dieses durch einen Stempel in eine Matrize gedrückt und hierbei mittels geeigneter Vorrichtungen zur Schachtel geformt wird, die dann vom Stempel abge-zogen' wird, dadurch gekennzeichnet, daß die einzelnen Werkstücke von einer Reihe aufeinanderfolgender Stempel (P) durch ein und dieselbe Matrize (D1) gedrückt werden.
- 2. Maschine nach Patent-Anspruch i, dadurch gekennzeichnet, daß die Stempel (P) an einer in beständige Bewegung ver-, setzten Kette angeordnet sind, von der sieίο durch die an einer Seite mit einem Schlitz für den Durchtritt der Stempelarme (p) versehene Matrize (D1) geführt werden.
- 3. Maschine nach Patent-Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die FaltfingerJ5 (59» 60) zum Umlegen der Schachtelwände um die Kanten des Stempels außer der vor- und zurückgehenden noch eine seitliche Bewegung erhalten, wodurch die Lappen (f, f) auch an die benachbarten Schachtelwände angedrückt werden.
- 4. Maschine nach Patent-Anspruch ■ 1, dadurch gekennzeichnet, daß in der Matrize (D1) unter Federdruck stehende Schwingen (95) angeordnet sind, die für gewöhnlich wagerecht liegen, aber unter dem Druck des Stempels nachgeben, um der Schachtel möglichst scharfe Ecken zu geben.
- 5. Maschine nach Patent-Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Mundstück der Matrize (D1) für eine bessere Einführung des abgeschnittenen Werkstückes abgeschrägt ist.
- 6. Maschine nach Patent-Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die an der Matrize angeordneten, unter einstellbarem Federdruck stehenden Druckrollen (71) im unteren Teil der Matrize und in deren Wandungen derart gelagert sind, daß sie den Raum der Matrize verengen können, um auf die Schachtelwände einen besonderen Druck auszuüben und die mit Klebstoff bestrichenen Teile gegen die umgebogenen Lappen (f, f) der Seitenteile, zu drücken.
- 7. Maschine nach Patent-Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die über die Schachtelränder greifenden Abstreiffinger an einem Pendelrahmen (77) angeordnet sind, dem bei der Schwingung in der Richtung der Stempel (P) eine größere Geschwindigkeit wie diesen erteilt wird, so daß der Pendelrahmen mit den Abstreiffingern die Stempel überholen und dabei die Schachteln abstreifen kann.
- 8. Maschine nach Patent-Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Messer, welche die Papierbahn mit den erforderlichen Ausschnitten versehen, Widerhaken (90) besitzen, welche die Abfälle durchbohren und bei der Drehung der Messerwalzen (F, F1) mitnehmen, bis sie an einer anderen Stelle von einer Fangvorrichtung (i%> 1Z) oder einer Abstreifplatte (27) von den Haken abgezogen und abgeleitet werden.
- 9. Maschine nach Patent-Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebstoffauftragwalze (Q1) gleichzeitig und gleichmäßig mit den Speisewalzen (E) durch ein unterbrochen arbeitendes Getriebe (100 bis 106) bewegt wird.
- 10. Maschine nach Patent-Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die vorstehenden Rippen (110) der Klebstoffauftragwalzen in zwei gegenüberliegenden Sätzen an einem die Achse (112) der Walze (Q) mit einem Schlitz umgreifenden Zwischenstück (in) angeordnet und in dem Umfang der Walze (Q1) durch eine Kurvenscheibe (115) derart radial verschiebbar sind, daß sie bei der Berührung mit der Materialbahn vorstehen, dagegen beim Aufnehmen von Klebstoff mit der Fläche der Walze (Q1) bündig liegen.Hierzu 2 Blatt Zeichnungen.
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE199575C true DE199575C (de) | 1900-01-01 |
Family
ID=462277
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DENDAT199575D Expired DE199575C (de) |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE199575C (de) |
-
0
- DE DENDAT199575D patent/DE199575C/de not_active Expired
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