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DE19956147A1 - Vorrichtung zum Ausrichten von rückbaren Bandanlagen - Google Patents

Vorrichtung zum Ausrichten von rückbaren Bandanlagen

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DE19956147A1
DE19956147A1 DE1999156147 DE19956147A DE19956147A1 DE 19956147 A1 DE19956147 A1 DE 19956147A1 DE 1999156147 DE1999156147 DE 1999156147 DE 19956147 A DE19956147 A DE 19956147A DE 19956147 A1 DE19956147 A1 DE 19956147A1
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DE
Germany
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belt
rail
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rollers
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DE1999156147
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Bernd Ende
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Takraf GmbH
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MAN Takraf Fordertechnik GmbH
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G41/00Supporting frames or bases for conveyors as a whole, e.g. transportable conveyor frames
    • B65G41/007Means for moving conveyor frames and control arrangements therefor

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Structure Of Belt Conveyors (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Ausrichten von rückbaren Bandanlagen nach dem Rückvorgang. DOLLAR A Ausgehend davon, dass nach dem Rückvorgang Bandanlagen vor ihrer Inbetriebnahme oftmals aufwändig in einem diskontinuierlichen Prozess nachgerichtet werden müssen, wurde eine Vorrichtung zur Vereinfachung dieser Arbeit entwickelt. Diese Richtvorrichtung wird an Stelle des Rückkopfes nach dem Rücken an das vorhandene Rückgerät montiert. Die Richtvorrichtung besteht aus mindestens vier Rollenpaaren (A, B, C und D), die mit der Rückschiene in Eingriff gebracht werden. Das Richten erfolgt kontinuierlich während einer Fahrt über die gesamte Länge der Bandanlage. Dadurch, dass zwischen dem ersten und dem zweiten Rollenpaar (A und B) ein Abstand (a) und zwischen den folgenden Rollenpaaren (B, C und D) ein demgegenüber kleinerer Abstand (b) vorgesehen ist, wird die Vorrichtung bei einer Richtfahrt durch das erste Rollenpaar (A) hauptsächlich geführt, die folgenden Rollenpaare (B, C und D) richten die Rückschiene (16a) und somit die Bandanlage aus. DOLLAR A Mit der Vorrichtung kann die Bandanlage kontinuierlich in einer ausreichenden Genauigkeit ausgerichtet werden.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum kontinuierlichen Ausrichten von rückbaren Bandanlagen gemäß dem Oberbegriff des Hauptanspruchs. Eine solche Rückvorrichtung wird nach dem Rückvorgang angewendet, um die beim Rückvorgang entstandenen unzulässigen Abweichungen der Bandanlage von der vorgesehenen neuen Linienführung zu korrigieren.
Rückbare Bandanlagen bestehen im Allgemeinen aus Gerüstfeldern für die Befestigung der oberen und unteren Tragrollensätze sowie einer Antriebsstation und einer Umlenkstation. Jedes der Gerüstfelder stützt sich auf zwei Querschwellen und einer Mittelschwelle ab. Alle Schwellen und dadurch auch die Bandgerüste sind durch zwei beiderseitig durchlaufende Schienen verbunden, die sowohl Rückschienen als auch die Fahrbahnen für einen Belade- oder Schleifenwagen sein können.
Das Rücken der Bandanlagen erfolgt durch Bandrückgeräte. Der Weg, um den eine Bandanlage quer zu ihrer Förderrichtung bewegt werden soll, wird als Rückmaß bezeichnet. Beim Rückvorgang wird die Bandanlage an einer oder an beiden durchlaufenden Schienen angehoben, um ein bestimmtes Maß seitlich verschoben und dann wieder abgesetzt. Dabei wird die Schiene in vertikaler und senkrechter Ebene gebogen und so eine im Grundriß S-förmige Bewegung erreicht. Das Verschiebemaß der Bandanlage während einer Rückbewegung des Bandrückgerätes über die gesamte Länge der Bandanlage wird als Rückspan bezeichnet. Das gesamte Rückmaß besteht aus mehreren Rückspänen.
Zum Rücken von Bandanlagen können drei Arten von Geräten eingesetzt werden:
  • - Brückenrückgeräte
  • - Beladewagen, Bandschleifenwagen oder dergleichen
  • - Raupenschlepper oder Planierraupen
Diese Geräte werden mit Rückköpfen ausgerüstet. Ein Rückkopf besteht aus Rollenpaaren, die mit Spurkränzen ausgebildet sind und so mit ihren Laufflächen die Köpfe der Rückschienen formschlüssig umschließen.
Ein Brückenrückgerät für Bandanlagen ist in der US-PS 4 538 722 offenbart. Es besteht aus zwei, die Bandanlage überspannenden und auf Raupenfahrwerken verfahrbaren Portalen. Jeder der beiden Portale nimmt für die beiden Rückschienen pendelnd je eine mehrteilige Traverse auf, deren einzelne Segmente durch Gelenke miteinander verbundenen sind. An den beiden Traversen sind in gleichmäßigen Abständen mit den Rückschienen in Eingriff bringbare Rückköpfe angeordnet. So entsteht gegenüber einem einzelnen Rückkopf eine längere Strecke für den Eingriff des Rückgerätes mit den beiden Rückschienen der Bandanlage, wodurch die Radien der s-förmigen Biegung der Rückschienen größer und somit für die Bandanlage schonender ausgeführt werden können und dabei ein größeres Rückmaß realisierbar ist. Da die Pendel zur Verbindung der beiden Traversen mit den Portalen am Portal auf der Seite des Beginns und am Portal am Ende des Rückvorgangs in Rückrichtung verstellbar sind, wird eine zuverlässige, gleichmäßige Rückbewegung erreicht. Das Raupenfahrwerk dieses Gerätes ist mit einer hohen Genauigkeit in der vorgesehenen Richtung steuerbar. Diese Vorteile werden durch einen hohen Aufwand für das Rückgerät erreicht.
Nach DE 195 16 473 C2 ist ein Verfahren zum Versetzen einer Bandanlage und eine Einrichtung zur Durchführung des Verfahrens bekannt, bei der das in die Bandanlage integrierte Absetzgerät, was beispielsweise als Bandschleifenwagen ausgebildet sein kann, als Rückvorrichtung genutzt wird. Dieser Bandschleifenwagen wird für den Rückvorgang mit drei verlängerten Querträgern ausgerüstet, an dessen freien Enden Räder mit einer Spurweite breiter als die Bandanlage plus dem Rückmaß angeordnet sind. An den drei Querträgern befindet sich ein Gerüst mit den Rückköpfen, die an den beiden Rückschienen der Bandanlage angreifen. Die drei Gerüste mit ihren Rückköpfen sind gegenüber den Querträgern des Bandschleifenwagens in waagerechter Richtung unabhängig voneinander verstellbar, wodurch das Rückmaß einstellbar ist. Im Bereich zwischen den zueinander versetzt angeordneten Rückköpfen zum Erreichen des Rückmaßes außerhalb der Bandschleife wird das Obertrum des Bandes des Förderers durch senkrecht angeordnete Rollen in eine senkrechte Lage gebracht, um eine Schonung des Bandes durch Zwängungen beim Rückvorgang zu erreichen.
Diese Verwendung eines Bandschleifenwagens als Bandrückgerät hat den Vorteil, dass ein vorhandenes Gerät genutzt werden kann. Es ist jedoch durch konstruktive Veränderungen an die zusätzlichen Erfordernisse anzupassen und kann nicht zum Rücken anderer Bänder eingesetzt werden. Zum Rücken von Bandanlagen mit mehr als einem Kilometer Länge ist es nicht geeignet, da die gesamte Masse des Bandschleifenwagens während des Rückvorgangs mitgeführt werden muss.
Aus der Fachliteratur "ABC Tagebau", VEB Deutscher Verlag für Grundstoffindustrie Leipzig, 1988, Seite 35 ist ein Bandrückgerät bekannt, das aus einem Raupenschlepper als Grundgerät besteht, an dem ein Seitenkran mit einem Rollenkopf als Rückeinrichtung angeordnet ist. Der Rollenkopf besteht aus zwei Rollenpaaren, die mit der dem Rückgerät zugewandten Schiene der Bandanlage in Eingriff gebracht werden. Die Bandanlage wird einseitig angehoben, seitlich verschoben und wieder abgesetzt. Ein solches Rückgerät hat den Vorteil, dass der Raupenschlepper nach dem Rücken des Bandes wieder für andere Arbeiten wie beispielsweise zum Planieren benutzt werden kann. Es ist lediglich der Richtkopf abzusetzen, das Gegengewicht in Richtung des Gerätes zu verschieben und der Seitenausleger zu fixieren. Beim Rücken einer Bandanlage mit einem derartigen Gerät können jedoch bei den einzelnen Rückspänen in der Rückschiene wellenförmige seitliche Verwerfungen entstehen. Sie bilden sich dadurch, dass der in den Rückkopf hineinführende Bogen der Rückschiene in dem Bereich zwischen den beiden Rückrollen seine Richtung wechselt, dabei in seiner äußeren Lage über das Rückmaß hinaus gebogen wird und so beim Verlassen des Rückkopfes nicht gerade in Förderrichtung, sondern s-bogenförmig in die andere Richtung gebogen wird. Diese Tendenz beginnt bei einem bestimmtem Maß des Rückspanes und wird bei zunehmenden Maß größer. Die wellenförmigen Ausbildungen werden auch durch Steifigkeit der Gerüstfelder, bedingt durch ihre konstruktive Ausbildung, beeinflußt. Die Bandanlage zentriert sich nicht mehr selbst, es werden Nachrichtarbeiten erforderlich. Die Gerüstfelder werden dabei in Richtung der idealen Förderlinie mittels eines Raupenschleppers verschoben, so dass die Tragrollen fluchten und nur noch die konstruktiv bedingten Bewegungswiderstände beim Betrieb der Bandanlage auftreten.
Diese Nachrichtarbeit kann sehr aufwendig werden und nicht zu den angestrebten Ergebnissen führen, wenn die Schienen örtlich so stark verformt sind, dass diese Abweichungen durch die Korrekturbewegungen des Raupenschleppers nicht vollständig beseitigt werden können. Die Ursache hierfür liegt darin begründet, dass die Bandanlage bei der Beseitigung eines Bogens eine in Schienenlängsrichtung gerichtete Ausgleichsbewegung durchführt, die so groß wie die Längendifferenz zwischen dem Bogen und der Geraden der Schiene ist. Wenn diese Ausgleichsmöglichkeit nicht zur Verfügung steht, kann entweder der Bogen nicht aus der Schiene gedrückt werden oder die Ausgleichsbewegung setzt sich bis in den nächsten Bogen fort und vergrößert diesen. Das kann im Extremfall bis zur plastischen Verformung der Schiene führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der die wellenförmigen Abweichungen in der Bandanlage nach dem Rückvorgang im Bedarfsfall in einfacher Weise in einem kontinuierlichen Prozess begradigt und so gerichtet werden können. Sie soll an Stelle des Rückkopfes an einem vorhandenen Rückgerät anbringbar sein.
Diese Aufgabe wird mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Dabei sind die Rollen eines Rollenpaares zueinander so wie bei einem Rückkopf angeordnet: Eine Rolle ist in einer starren und die andere in einer durch einen Knickhebel schwenkbaren Achse gelagert. Durch die Spurkränze der Rollen wird erreicht, dass der Rückschienenkopf in seinen wesentlichen Teilen im Betriebszustand formschlüssig umgeben und mittels der Druckfedern der Kniehebelsysteme die ausreichende Druckkraft erzeugt wird und dabei der notwendige Ausgleich bei äußeren Einflüssen, die beispielsweise durch Verschmutzungen am Schienenkopf entstehen können, möglich ist.
Die Richtvorrichtung ist einfach handhabbar. Nach dem Rückvorgang wird der Rückkopf abgesetzt und vom Rückgerät gelöst und danach die Richtvorrichtung an die gleichen Anlenkpunkte des Rückgerätes montiert.
Um die ausreichend genaue Fahrtrichtung des Gerätes zu gewährleisten, werden bekannte Meßmethoden angewandt. Die einfachste und dieser Meßmethoden mit der ausreichenden Genauigkeit ist das Setzen von Fluchtstangen im Zusammenwirken mit einem mechanischen Peileinrichtung im Rückgerät. Höhere Genauigkeiten können durch die Anwendung von anderen Meßmethoden wie beispielsweise durch die Anwendung der Lasermeßtechnik erreicht werden.
Als fahrbare Geräte zur Aufnahme für eine solche Richtvorrichtung sind sowohl spezielle Rückgeräte wie ein spezifisch ausgebildetes Brückenrückgerät als auch zeitweise zum Rücken verwendete Geräte wie Raupenschlepper und Planierraupen oder zur Bandanlage gehörende Geräte wie Beladewagen oder Bandschleifenwagen geeignet.
Die Achsabstände der Richtrollenpaare muss so klein gewählt werden, dass die erforderliche Richtgenauigkeit erzielt werden kann, das heißt, die meist wellenförmigen Verformungen der Rückschiene müssen beim Richtvorgang ausreichend begradigt werden. Das Mindestmaß der Achsabstände der Richtrollenpaare hängt dabei von der Verwindungssteifigkeit der Rückschiene und von der konstruktiven Ausbildung der Bandanlage ab.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung und den dazugehörigen Zeichnungen, in denen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel dargestellt ist. Es zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht eines Rückgerätes, bestehend aus einem Raupenschlepper mit einer Ausrichtvorrichtung, und einer rückbaren Bandanlage im Schnitt,
Fig. 2 eine Ausrichtvorrichtung für rückbare Bandanlagen in einer Seitenansicht,
Fig. 3 eine Ausrichtvorrichtung nach Fig. 2 in einer Draufsicht und
Fig. 4 eine Ausrichtvorrichtung nach Fig. 2, jedoch ohne die Anhängevor­ richtung, in einer Vorderansicht.
Nach Fig. 1 ist das Rückgerät ein Raupenschlepper 1 mit einem Seitenausleger 2, einer Seitenauslegerwinde 3 mit dem Einziehwerk 4, einem Hubwerk 5, einem Hubseil 6 mit dem Lasthaken 7 und einem Gegengewicht 8. Solche Geräte werden auch zum Legen von Rohren verwendet. Der Seitenausleger 2 besteht aus zwei Stützen, die von der Umlenkrolle ausgehend zu ihrer gemeinsamen Anlenkachse am Raupenschlepper 1 hin gespreizt sind und so zusammen mit dem Raupenschlepper 1 ein stabiles Stützdreieck bilden. Am Lasthaken 7 des Seitenauslegers 2 hängt eine Richtvorrichtung 9. Sie ist seitlich durch den Dreieckslenker 10 mit dem Raupenschlepper 1 verbunden. Der Dreieckslenker 10 ist am Raupenschlepper 1 in der gleichen Achse wie der Seitenausleger 2 schwenkbar angeordnet. Die Verbindung des Dreieckslen­ kers 10 mit der Richtvorrichtung 9 ist als Kreuzgelenk ausgebildet.
Neben dem Raupenschlepper 1 befindet sich die rückbare Bandanlage mit ihren Gerüstfeldern. Jedes Gerüstfeld besteht aus zwei, von Schwellen 11 getragenen Gerüsten 12, der gemuldeten Tragrollenstation 13, den unteren flachen Tragrollen 14, dem Fördergurt 15 und den beiden, die Gerüstfelder verbindenden Schienen 16a und 16b, die die Fahrbahn für einen nicht dargestellten Aufgabe- oder Bandschleifenwagen sein können, wobei die Schiene 16a zugleich die Rückschiene ist.
Nachdem die Bandanlage in mehreren Rückspänen um ein vorgesehenes Maß in die Endstellung gerückt worden ist, wird der Rückkopf von der Rückschiene 16a getrennt und auf dem Planum abgesetzt. Danach wird die in den Fig. 2 bis 4 in ihren Einzelheiten dargestellte Richtvorrichtung 9 vom Raupenschlepper 1 aufgenommen und eingesetzt. Sie besteht im Wesentlichen aus der Traverse 17 und den vier, unterhalb der Traverse 17 angeordneten waagerechten Rollenpaaren A, B, C und D. Jedes der Rollenpaare A bis D besteht aus einer festen und einer schwenkbaren Rolle 18 und 19 mit beiderseitigen Spurkränzen. Die Traverse 17 nimmt die axial in einer Linie angeordneten und durch die senkrechten Steckbolzen 20 bis 20 fixierten festen Rollen 18A bis 18D auf. Denen gegenüber sind paarweise die schwenkbaren Rollen 19A bis 19D zugeordnet. Sie werden wie beim Rückkopf mit ihren Steckbolzen 21 bis 21 in mit der Traverse 17 um die gemeinsame Achse 22 schwenkbar angeordneten Zwischenstücken 23 bis 23 aufgenommen: Die beweglichen Rollen 19A bis 19D müssen zur Verbindung mit der Rückschiene 16a von den festen Rollen 18A bis D abgeschwenkt, beim Richtvorgang fest aneinander gedrückt und später bei Lösen wieder von den festen Rollen 18A bis D abgeschwenkt werden. Das wird durch je ein Kniehebelsystem für jedes Rollenpaar 18 und 19 bewirkt, wie es bereits beim Rückkopf Anwendung findet. Es besteht aus den die Steckbolzen 20 für die Rollen 19 aufnehmenden Zwischenstücken 23, die auf der der Schwenkachse 22 gegenüber liegenden Seite durch einen Hebel 24 verlängert sind, einem mit der Traverse 17 fest verbundenen Winkelarm 26, den beiden gelenkig zu diesem Winkelarm parallel nebeneinander angeordneten vorgespannten Druckfedern 27 und den zwischen diesen Druckfedern 27 und dem Verlängerungshebel 24 gelenkig angeordneten Knie- und zugleich Handhebel 25. Zum Fixieren dieses Kniebelsystems in der geöffneten und in der geschlossenen Stellung sind der Knie- und zugleich Handhebel 25 und der Winkelarm 26 durch einen Handsteckbolzen 28 miteinander verriegelbar.
Die Rollenpaare A bis D sind in der durch den Pfeil 29 gekennzeichneten Arbeitsrichtung zueinander wie folgt angeordnet: Zwischen dem ersten und dem zweiten Rollenpaar A und B ist ein Abstand a vorgesehen. Er ist etwa so groß wie der Abstand der beiden Rollenpaare des Rückkopfes. Zwischen dem zweiten, dritten und vierten Rollenpaar B, C und D ist ein kleinerer Anstand b vorgesehen.
An der Oberseite der Traverse 17 sind Bolzen 30 für das Anbringen von drei, oberhalb mit einem Schäkel 31 für den Lasthaken 7 versehenen Aufhängebändern 32 angebracht. Seitlich, an der dem Raupenschlepper 1 zugewandten Seite ist in der Höhe der Laufflächen der Rollenpaare A bis D einer weiteren Bolzen 32 zur Verbindung mit dem Dreickslenker 10 vorgesehen.
Um die bei der Bandanlage nach dem abgeschlossenen Rückvorgang entstandenen unzulässig großen Abweichungen von der idealen Streckenführung beseitigen zu können sind, wird die Richtvorrichtung eingesetzt. Sie wird an den Raupenschlepper 1 gehangen und seitlich gelenkig durch den Dreieckslenker 10 zur Gewährleistung eines konstanten Abstandes gehalten. Danach wird mit dem Raupenschlepper 1 die seitlich neben ihm angeordnete Vorrichtung zum Ausrichten bei geöffneten Rollenpaaren A bis D über die Rückschiene 16a der Bandanlage bewegt und so weit abgesenkt, bis sich die Laufflächen der Rollenpaare A bis D in Höhe des Kopfes der Rückschiene 16a befinden. Die von den festen Rollen 18 abgeschwenkten Rollen 19 werden durch die Betätigung der Handhebel 26 des Kniehebelmechanismusses an den Kopf der Rückschiene 16a angelegt und in dieser Stellung durch die Druckfedern 27 mit einer Andrückkraft beaufschlagt. Die Druckfedern 27 gestatten Ausweichbewegungen der Rollen 19 bei veränderten Bedingungen im Bereich des Schienenkopfes, die beispielsweise durch Verschmutzungen entstehen können, und gewährleisten trotzdem währen des gesamtem Ausrichtens ständig einen konstanten seitlichen Druck. Durch die Spurringe der Rollen 18 und 19 wird gegenüber dem Schienenkopf eine formschlüssige Verbindung erreicht, wodurch zwischen der Richtvorrichtung 9 und der Rückschiene 16a der Bandanlage während des gesamten Rückvorgangs immer eine zuverlässig feste Verbindung besteht. Danach wird der Raupenschlepper 1 in die Richtposition parallel zur vorgesehenen Förderrichtung gebracht. Das erfolgt durch die Nutzung bekannter Meßverfahren. Der Raupenschlepper 1 fährt nun parallel zur Linie der vorgesehenen Förderrichtung und richtet die Bandanlage durch das einmalige Fahren entlang der Bandanlage aus. Dabei wird die Bandanlage wie beim Rücken einseitig angehoben, seitlich in die vorgesehene Endlage gerückt und danach wieder abgesetzt. Der Unterschied zum Rücken besteht jedoch beim Richten darin, dass die Bandanlage um das Richtmaß nicht nur gezogen, sondern auch geschoben wird. Das erste Rollenpaar A dient zur Führung der Richtvorrichtung an der Rückschiene 16a und zum seitlichen Verschieben und Positionieren der Gerüstfelder der Bandanlage bis zum Maß der vorgesehenen Linienführung. Dabei entsteht die bereits vom Rücken her bekannte s-förmige Verformung der Rückschiene 16a, beginnend im Einlaufbereich vor dem ersten Rollenpaar A und endend am zweiten Rollenpaar B. Damit sich diese s-förmige Verformung nicht fortpflanzen kann, sind zum Ausrichten und Begradigen die beiden Rollenpaare C und D nachgeordnet. Sie weisen untereinander und zum Rollenpaar B einen geringen Abstand b auf, wodurch die beabsichtigte Richtwirkung erzielt wird. Die genaue Dimensionierung dieser Abstände hängt von der Elastizität der Rückschiene 16a und von der konstruktiven Gestaltung der Gerüstfelder ab.
Der Richtvorgang kann für die Bandanlage schonender erfolgen, wenn die Anzahl der dem ersten Führungsrollenpaar A folgenden Richtrollenpaare B bis D weitere Rollenpaare Ebis nachgeordnet werden und die Abstände zwischen diesen Richtrollenpaaren Bbis immer geringer werden. Das ist jedoch nur dort erforderlich, wo an die Genauigkeit des Ausrichtens hohe Anforderungen gestellt werden. In der Regel reichen jedoch drei Richtrollenpaare B bis D aus, die Bandanlagen auf Grund der in den Tagebauen vorherrschenden harten Einsatzbedingungen entsprechend robust ausgebildet werden.
Die seitliche Verbindung der Richtvorrichtung 9 mit dem Raupenschlepper 1 kann durch eine zweite, zusätzliche Befestigung verbessert werden. Dabei bleibt die eine Verbindung mit dem beiderseits gelenkig angeordneten Dreieckslenker 10 erhalten, es wird jedoch in der gleichen Höhe in einem waagerechten Abstand zu dieser ersten eine zweite Verbindung vorgesehen. Mit einer solchen Verbindung wird eine parallele Zwangsführung der Richtvorrichtung 9 zum Raupenschlepper 1 geschaffen und damit bei einer Fahrweise des Gerätes entlang der vorausbestimmten Linie eine höhere Richtgenauigkeit erreicht.
Die Laufkränze der Rollen 18 und 19 des mittleren Richtrollenpaares C können entfallen, da die Rückschiene 16a durch die formschlüssige Verbindung der Rollen 18 und 19 der anderen Rollenpaare A, B und D ausreichend ist.
Wenn beide Schienen der Bandanlage Rückschienen 16a und 16b sind, kann ein vorhandenes Rückgerät an Stelle der beiden Rückköpfe mit zwei Richtvorrichtungen 9 ausgerüstet werden, wobei jede der beiden Richtvorrichtungen 9 mit einer Rückschiene 16a und 16b in Wirkverbindung gebracht wird.

Claims (4)

1. Vorrichtung zum Ausrichten von mit einer oder zwei Rückschienen (16) ausgerüsteten rückbaren Bandanlage in der Förderebene rechtwinklig zur Förderrichtung durch Korrekturbewegungen an den von der idealen Förderrichtung um ein bestimmtes Toleranzmaß vorzugsweise in Wellenlinien abweichenden Bandabschnitten mittels eines fahrbaren Gerätes, gekennzeichnet dadurch, dass das fahrbare Gerät ein Rückgerät ist und die Richtvorrichtung 9 an Stelle eines Rückkopfes an dieses vorhandenes Rückgerät (1) anbringbar ist und aus einer Traverse (17) besteht, an deren Unterseite paarweise gegenüberliegend mindestens vier, jeweils aus einer ersten fest angeordneten Rolle (18) und einer zweiten mittels eines federbelasteten Kniehebels schwenkbaren und an den Schienenkopf andrückbaren Rolle (19) bestehenden Rollenpaare A, B, C und D angeordnet sind, die beim Richtvorgang an den Schienenkopf einer der beiden Rückschienen (16) anliegen und ihn teilweise formschlüssig umschließen, wobei die Rollen (18 und 19) des Paares (A) am Anfang der Traverse (17) Schieberollen sind, denen in einem Anstand A mindestens drei gleichermaßen ausgebildete, aus Richt- und zugleich Führungsrollen bestehende Rollenpaare (B, C und D) nachfolgend zugeordnet sind, die untereinander den gegenüber dem Abstand (a) kleineren Abstand (b) aufweisen.
2. Vorrichtung zum Ausrichten von rückbaren Bandanlagen nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass das fahrbare Gerät zur Aufnahme der Vorrichtung entweder ein spezifisch ausgebildetes Brückenrückgerät, oder ein zeitweise als Rückgerät umrüstbarer Raupenschlepper (1) oder ein zur Bandanlage gehörendes Gerät wie Beladewagen oder Bandschleifenwagen ist.
3. Vorrichtung zum Ausrichten von rückbaren Bandanlagen nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass Achsabstand (b) zwischen den die Richtwirkung erzielenden Rollenpaare (B, C und D) maximal so groß ist, dass die seitliche Abweichung der Rückschiene (n) (16a und gegebenenfalls 16b) nach dem Richtvorgang ein Toleranzmaß nicht überschreitet.
4. Vorrichtung zum Ausrichten von rückbaren Bandanlagen nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass beide Schienen der Bandanlage Rückschienen (16a) sind und für jede Rückschiene (16a) eine Richtvorrichtung (9) an einem Rückgerät angeordnet wird, das entweder ein spezifisches Brückenrückgerät oder ein zeitweise als Rückgerät genutzter Beladewagen oder Bandschleifenwagen ist.
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DE20103058U1 (de) * 2001-02-21 2002-07-04 Umwelt-Technics-Nord Gmbh, 22851 Norderstedt Rückeeinheit zum Versetzen einer Bandstraße

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D2 Grant after examination
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