DE19953978A1 - Spritze zur medizinischen Applikation von Flüssigkeiten, z. B. Medikamenten - Google Patents
Spritze zur medizinischen Applikation von Flüssigkeiten, z. B. MedikamentenInfo
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Abstract
Vorgeschlagen wird eine Spritze zur medizinischen Applikation von Flüssigkeiten, z. B. Medikamenten. Die Spritzenpumpe ist mit einem eine Applikationsöffnung sowie eine Stempelöffnung aufweisenden Spritzenzylinder (1) und einem darin axial bewegbaren Stempel (2) versehen, dessen vorderes Ende als gegenüber der Innenwandung (4) des Spritzenzylinders abgedichteter Kolben (3) ausgebildet ist. Der aus der Stempelöffnung herausgeführte rückwärtige Teil des Stempels (2) endet in einem Griffstück (6). Die maximale Auszuglänge (A¶max¶) des Stempels (2) wird durch beim Ausziehen spürbare mechanische Widerstandselemente (14) begrenzt. Zur Erzielung eines dauerhaften Kontaminationsschutzes sowie einer Wiederverwertbarkeit der Spritzenpumpe wird eine weitere, ebenso wie die Kolbendichtung (12, 13) über den gesamten Umfang wirksame Dichtung (10) zwischen der Außenseite des Stempels (2) und der Innenwandung (4) des Spritzenzylinders (1) vorgeschlagen. Der axiale Abstand (A¶K¶) zwischen der am weitesten vorne liegenden Dichtlinie der weiteren Dichtung (10) und der am weitesten rückwärtigen Dichtlinie des Kolbens (3) ist größer, als der größtmögliche Axialweg des Stempels (2) bis zum Erreichen der maximalen Auszuglänge (A¶max¶).
Description
Die Erfindung betrifft eine Spritze zur medizinischen Applikation von Flüssigkeiten,
z. B. Medikamenten, mit einem eine Applikationsöffnung sowie eine
Stempelöffnung aufweisenden Spritzenzylinder und einem darin axial bewegbaren
Stempel, dessen vorderes Ende als gegenüber der Innenwandung des
Spritzenzylinders abgedichteter Kolben ausgebildet ist, und dessen rückwärtiger
Teil aus der Stempelöffnung des Spritzenzylinders herausgeführt ist und in einem
Griffstück endet, wobei die maximale Auszuglänge des Stempels durch beim
Ausziehen spürbare mechanische Widerstandselemente begrenzt wird.
Spritzen dieser Art werden auch als "Perfusorspritzen" bezeichnet. Dies sind
Einwegspritzen von ca. 50 ml Volumen, die zum Befüllen in automatische
Perfusorpumpen eingelegt werden. Von Hand werden daraufhin die Medikamente
in die Spritze aufgezogen, die Verwendung der Spritze erfolgt dann anschließend
vorzugsweise auf Intensivstationen von Kliniken. Die heute zumeist
rechnergesteuert arbeitenden Perfusoren applizieren die Medikamente aus den
Spritzen mit exakt einstellbaren Geschwindigkeiten von mehreren Millilitern pro
Stunde.
Konventionelle Spritzen der gattungsgemäßen Art müssen nach einmaligem
Gebrauch weggeworfen werden, da sie bakteriell kontaminiert sind. Durch das
Anfassen des Spritzenzylinders und das beim Befüllen notwendige Entlüften
kommt es nahezu zwangsläufig zu einem Verschleppen von z. B. Hautkeimen des
klinischen Personals in das sterile Medikamentenreservoir der Spritze. Nicht nur
auf Intensivstationen entsteht so ein hoher Bedarf an diesen Spritzen, die als
teurer Sondermüll entsorgt werden müssen. Eine Wiederaufbereitung der Spritzen
ist angesichts der nur geringen Neubeschaffungskosten nicht lohnend. Setzt man
eine durchschnittliche Applikationsgeschwindigkeit aller zum Einsatz kommenden
Medikamente von nur 3 ml pro Stunde voraus, so würde mit einer Perfusorspritze,
die am selben Patienten kontaminationsgeschützt wiederverwendbar wäre, bei
einer Nutzung über 24 Stunden der Bedarf einer Intensivstation mindestens
halbiert werden.
Es soll daher eine Spritze zur medizinischen Applikation von Flüssigkeiten und
insbesondere Medikamenten geschaffen werden, die kontaminationsgeschützt ist
und den allgemeinen Verbrauch an solchen Spritzen senkt und damit u. a. zur
Müllvermeidung beiträgt.
Zur Lösung dieser Problemstellung ist eine Spritze der eingangs genannten
Art gekennzeichnet durch eine weitere, ebenso wie die Kolbendichtung über den
gesamten Umfang wirksame Dichtung zwischen der Außenseite des Stempels und
der Innenwandung des Spritzenzylinders, wobei der axiale Abstand zwischen der
am weitesten vorne liegenden Dichtlinie der weiteren Dichtung und der am
weitesten rückwärtigen Dichtlinie des Kolbens größer ist, als der größtmögliche
Axialweg des Stempels bis zum Erreichen der maximalen Auszuglänge.
Eine solche Spritze ist kontaminationsgeschützt und stellt sich als geeignet
heraus, den allgemeinen Verbrauch gattungsgemäßer Spritzen bzw.
Perfusorspritzen zu senken. Eine Wiederverwendung der Spritzen ist ohne
Einschränkung möglich, so daß ein wichtiger Beitrag zur Müllvermeidung geleistet
wird.
Der erzielbare Kontaminationsschutz konnte im Rahmen von Versuchen eindeutig
bestätigt werden. Im Vorfeld dieser Versuche wurden die Funktionsmodelle
zunächst konventionell sterilisiert. In vitro erfolgten vergleichende
Kontaminationstests konventioneller Perfusorspritzen einerseits und der
erfindungsgemäßen Perfusorspritze andererseits. Im Sinne eines "Crashtestes"
wurden die Kolben massiv mit Testkeimen kontaminiert. Sodann wurden die
Stempel im Spritzenzylinder hin- und herbewegt. Sofort erfolgte die erste
Aspiration von Nährbouillon. Eine Probe hiervon wurde über 24 Stunden bei 37°C
inkubiert. Weitere Aspirationen und Inkubationen erfolgten im Abstand von 1, 2, 3,
4 und 24 Stunden. Die Identifikation einer Kontamination erfolgte für Testkeime
Escherichia coli über einen ApiE-Test und für Testkeime SG 511 über den
Nachweis der Koagulase.
Während die Aspirate der konventionellen Perfusorspritze bereits nach dem ersten
Rückzug von Stempel bzw. Kolben kontaminiert waren, konnten die Testkeime bei
der erfindungsgemäßen Perfusorspritze auch bei wiederholter Aspiration nach 24
Stunden nicht nachgewiesen werden. Ergänzend erfolgte die Prüfung an Spritzen
mit geringerem Füllvolumen mit dem gleichen Ergebnis.
Mit einer bevorzugten Weiterbildung der erfindungsgemäßen Spritze wird
vorgeschlagen, daß der Kolben eine Doppeldichtung mit zwei axial zueinander
versetzten Dichtlinien aufweist.
In einer weiteren Ausgestaltung wird vorgeschlagen, daß die mechanischen
Widerstandselemente an der Innenwand des Spritzenzylinders angeformt sind,
und daß bei Erreichen der maximalen Auszugslänge der Stempel im Bereich der
zusätzlichen Dichtung gegen die mechanischen Widerstandselemente stößt.
Einzelheiten der Erfindung werden nachfolgend anhand eines auf der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispieles erläutert. Darin zeigen:
Fig. 1 in perspektivischer, teilweise aufgeschnittener Darstellung eine
erfindungsgemäße Spritze;
Fig. 2 die Spritze nach Fig. 1 in maximal ausgezogener Stellung;
Fig. 3 in einer Ansicht eine erfindungsgemäße Spritze in maximal
ausgezogener Stellung und
Fig. 4 die Spritze nach Fig. 3 in eingeschobener Stellung.
Die Spritze zur medizinischen Applikation von flüssigen Medikamenten, auch als
Perfusorspritze bezeichnet, setzt sich aus einem Spritzenzylinder 1 und einem
darin geführten Stempel 2 zusammen. Am vorderen Ende des Stempels befindet
sich der Kolben 3 der Spritze, welcher gegenüber der Innenwandung 4 des
Spritzenzylinders über seinen gesamten Umfang abgedichtet ist. Hierzu besteht
der Kolben 3 aus einem Material mit hoher Abdichtwirkung, z. B. Kautschuk oder
Latex. Jedoch kann auch das Material des Stempels selbst die Abdichtung
übernehmen.
Der Spritzenzylinder 1 ist an seinem vorderen Ende mit einer Applikationsöffnung
5 versehen, über die das zu applizierende Medikament abgegeben wird. Die
Rückseite des Spritzenzylinders 1 ist völlig offen und bildet auf diese Weise eine
Stempelöffnung, durch die der Stempel 2 hindurchtritt. Der Stempel 2 ist an
seinem Ende mit einem geeigneten Griffstück 6 versehen, welches auch bei
vollständig in dem Spritzenzylinder 1 eingefahrenen Stempel 2 noch greifbar ist.
Spritzenzylinder 1 und Stempel 2 bestehen aus einem geeigneten Kunststoff, z. B.
Polypropylen.
Zur Verstärkung ist der im Querschnitt kreuzförmig gestaltete Stempel 2 mit
Verstärkungsstegen 7 versehen. Markierungen 8 auf dem transparenten
Spritzenzylinder 1 geben die Füllmenge des Arbeitsvolumens 9 an. Das
Arbeitsvolumen 9 beträgt bei dem Ausführungsbeispiel ca. 30 ml.
Der Stempel 2 ist ungefähr auf der Mitte seiner Länge mit einer weiteren Dichtung
10 versehen, die ebenso wie die Dichtung des Kolbens 3 über den gesamten
Umfang wirksam ist. Die weitere Dichtung 10 befindet sich auf dem Umfang einer
kreisförmigen Scheibe 11, die Bestandteil des Stempels 2 ist. Das eigentliche
Dichtelement ist eine Ringdichtung, die in eine entsprechende Nut der Scheibe 11
eingesetzt ist. Auf diese Weise läßt sich der Stempel 2 einschließlich der
zusätzlichen Dichtung 10 auf den herkömmlichen Spritzmaschinen kostengünstig
herstellen. Die weitere Dichtung kann aber auch aus dem Material des Stempels
selbst bestehen.
Die Dichtung des Kolbens 3 ist zweigeteilt und setzt sich aus einer vorderen
Kolbendichtung 12 und einer hinteren Kolbendichtung 13 zusammen. Hierbei
übernimmt nur die vordere Kolbendichtung 12 die Begrenzung des jeweiligen
Arbeitsvolumens 9, wohingegen die hintere Kolbendichtung 13 zusätzliche
Sicherheit bietet.
Zur Erzielung eines Kontaminationsschutzes wäre jedoch auch die Kombination
der vorderen Kolbendichtung 12 mit der hinteren Kolbendichtung 13 unzureichend.
Der Kontaminationsschutz wird vielmehr durch die weitere Dichtung 10 erzielt.
Dazu sind die auf der Zeichnung dargestellten geometrischen Verhältnisse zu
beachten. Diese lassen sich dahingehend zusammenfassen, daß in jeder Stellung
des Stempels 2 relativ zu dem Spritzenzylinder 1 der axiale Abstand zwischen der
Dichtlinie der weiteren Dichtung 10 und der am weitesten rückwärtigen Dichtlinie
des Kolbens 3 größer ist, als der größtmögliche Axialweg des Stempels 2. In der
Figur ist mit Amax der größtmögliche Axialweg des Stempels 2 bis zum Erreichen der
maximalen Auszugslänge eingezeichnet, d. h. jener Weg, der dem maximalen
Arbeitsvolumen entspricht. Ferner eingezeichnet ist der axiale Abstand AK
zwischen der durch die zusätzliche Dichtung 10 definierten Dichtlinie und der am
weitesten rückwärtigen Dichtlinie des Kolbens 3. Diese am weitesten rückwärtige
Dichtlinie des Kolbens 3 ist die durch die hintere Kolbendichtung 13 definierte
Dichtlinie.
Die einzuhaltende Bedingung lautet nun, daß der Weg AK größer als der Weg Amax
ist. Wird diese Bedingung eingehalten, so bewegt sich die hintere Dichtung 10
ausschließlich auf einem Längenabschnitt der Innenwandung 4, welcher weder
von der vorderen Kolbendichtung 12, noch von der hinteren Kolbendichtung 13
des Kolbens überstrichen wird. Die in beiden Fällen überstrichenen
Innenwandbereiche liegen in jedem Fall um die auf der Zeichnung eingetragene
Differenz ΔA auseinander. Der Bereich ΔA der Innenwandung 4 des
Spritzenzylinders 1 wird daher weder bei eingeschobenem Stempel durch die
hintere Dichtung 10, noch bei ausgezogenem Stempel durch eine der beiden
Kolbendichtungen 12, 13 überstrichen. Ein Übergang und Weitertragen von
Keimen und anderen Kontaminationen ist daher ausgeschlossen.
Um die maximale Auszuglänge des Stempels 2 zu begrenzen, sind an der
Innenwandung 4 des Spritzenzylinders 1 mechanische Widerstandselemente 14
einstückig angeformt. Diese befinden sich kurz vor der hinteren Stempelöffnung
des Spritzenzylinders, so daß beim Ausziehen des Stempels 2 die Scheibe 11
gegen die mechanischen Widerstandselemente 14 stößt und auf diese Weise die
Auszugslänge des Stempels auf das maximale Arbeitsvolumen 9 begrenzt.
Bei Anwendung der Spritzenpumpe führt die zusätzliche Dichtung 10 dazu, daß
eingeschleppte Keime zwar in den Bereich der Dichtung 10 gelangen können, und
von dieser auch über den gesamten Bewegungsbereich dieser Dichtung
verschleppt werden, jedoch findet kein Transport über die durch die Differenz ΔA
gebildete zusätzliche "Schwelle" statt. Keime und andere Kontaminationen haben
daher auch bei mehrfacher Betätigung des Stempels 2 keine Gelegenheit, bis in
den Bereich der Kolbendichtungen 12, 13 des Kolbens zu gelangen.
1
Spritzenzylinder
2
Stempel
3
Kolben
4
Innenwandung
5
Applikationsöffnung
6
Griffstück
7
Verstärkungssteg
8
Markierung
9
Arbeitsvolumen
10
Dichtung
11
Scheibe
12
vordere Kolbendichtung
13
hintere Kolbendichtung
14
mechanisches Widerstandselement
Amax
Amax
maximaler Auszug
AK
AK
Abstand der Dichtungen
ΔA Differenz
ΔA Differenz
Claims (3)
1. Spritze zur medizinischen Applikation von Flüssigkeiten, z. B. Medikamenten,
mit einem eine Applikationsöffnung (5) sowie eine Stempelöffnung
aufweisenden Spritzenzylinder (1) und einem darin axial bewegbaren
Stempel (2), dessen vorderes Ende als gegenüber der Innenwandung (4) des
Spritzenzylinders (1) abgedichteter Kolben (3) ausgebildet ist, und dessen
rückwärtiger Teil aus der Stempelöffnung des Spritzenzylinders (1)
herausgeführt ist und in einem Griffstück (6) endet, wobei die maximale
Auszuglänge (Amax) des Stempels (2) durch beim Ausziehen spürbare
mechanische Widerstandselemente (14) begrenzt wird,
gekennzeichnet durch
eine weitere, ebenso wie die Kolbendichtung (12, 13) über den gesamten
Umfang wirksame Dichtung (10) zwischen der Außenseite des Stempels (2)
und der Innenwandung (4) des Spritzenzylinders, wobei der axiale Abstand
(AK) zwischen der am weitesten vorne liegenden Dichtlinie der weiteren
Dichtung (10) und der am weitesten rückwärtigen Dichtlinie des Kolbens (3)
größer ist, als der größtmögliche Axialweg des Stempels (2) bis zum
Erreichen der maximalen Auszuglänge (Amax).
2. Spritze nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Kolben (3) eine
Doppeldichtung (12, 13) mit zwei axial zueinander versetzten Dichtlinien
aufweist.
3. Spritze nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
mechanischen Widerstandselemente (14) an der Innenwand (4) des
Spritzenzylinders (1) angeformt sind, und daß bei Erreichen der maximalen
Auszuglänge (Amax) der Stempel (2) im Bereich der zusätzlichen Dichtung
(10) gegen die mechanischen Widerstandselemente (14) stößt.
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