DE19951064A1 - Hebezeug bzw. Kettenflaschenzug - Google Patents
Hebezeug bzw. KettenflaschenzugInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Hebezeug bzw. einen Kettenflaschenzug, der einen Freilauf eines Hand- bzw. Zugrads sicherstellen kann, wenn das Handrad in eine Anheberichtung unter einem Zustand gedreht wird, indem ein Überlastschutzmechanismus in Betrieb ist, und das auch das Absenken einer Last gewährleisten kann, wenn das Handrad in eine Absenkrichtung gedreht wird. Das Hebezeug umfasst einen Einrichtungsmechanismus, der den Freilauf des Handrads in die Anheberichtung relativ zu der ersten Nabe des Handrads zulässt und der den Freilauf des Handrads in die Absenkrichtung einschränkt bzw. verhindert. Der Einrichtungsmechanismus umfasst eine Feder und einen Zapfen, der in einer Aussparung aufgenommen wird, und einen Aufnahmeabschnitt, der am Innenumfang des Vorsprungs des Handrads ausgebildet ist und darin eine geneigte Fläche zum Führen des in dem Aufnahmeabschnitt aufgenommenen Zapfens zum Innenumfang des Vorsprungs ausbildet, wenn das Handrad in die Anheberichtung gedreht wird, und der eine Rückhaltefläche aufweist, um den Zapfen innerhalb des Aufnahmeabschnitts zurückzuhalten, wenn das Handrad in die Absenkrichtung gedreht wird.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Hebezeug bzw. einen Kettenflaschenzug und betrifft
insbesondere ein handbetätigtes Hebezeug, bei dem ein Lastrad bzw. eine Lastscheibe durch
Betätigung einer Hand- bzw. Zugkette, die über ein Handrad läuft, gedreht wird, um eine
Lastkette, die über das Lastrad läuft, anzuheben und abzusenken.
Grundsätzlich umfassen handbetätigte Hebezeuge von dieser Art ein Lastrad, das mittels
Lagern zwischen zwei sich gegenüberliegenden Seitenplatten gelagert ist, ein Hand- bzw.
Zugrad, das an der Außenseite einer Seitenplatte angeordnet ist, um das Lastrad über eine
Antriebswelle und einen Untersetzungsgetriebemechanismus anzutreiben, sowie ein
Getriebe- bzw. Kraftübertragungsmechanismus, der eine mechanische Bremse aufweist, die
zwischen dem Handrad und dem Lastrad angeordnet ist, um eine vorgegebene Bremskraft
auszuüben. Solche handbetätigten Hebezeuge sind so ausgelegt, dass eine Last, die an einem
Haken der Lastkette hängt, die über das Lastrad läuft, durch Betätigen einer Hand- bzw.
Zugkette, die über das Handrad läuft, angehoben und abgesenkt werden kann.
Von diesen bekannten Hebezeugen sind einige mit einem Überlastschutzmechanismus
versehen, der es ermöglicht, dass das Handrad in der Anheberichtung frei laufen bzw. sich
frei drehen kann, wenn eine Last, die eine Nominallast des Hebezeugs übersteigt, an das
Lastrad angelegt wird, um das Anheben einer Last, die die Nominallast übersteigt, zu
verhindern.
Der Überlastschutzmechanismus umfasst beispielsweise einen Nabenteil, der mittels
Gewindeverbindung auf der Antriebswelle sitzt und auf sich das Handrad mit
Freilaufmöglichkeit haltert, einen Lasteinstellmechanismus, der auf einem in Axialrichtung
außenseitig befindlichen Endabschnitt des Nabenteils angeordnet ist, um eine Nominallast
einzustellen, sowie zwei Zwischenplatten, die mit Freilaufmöglichkeit zwischen dem
Nabenteil und dem Handrad bzw. zwischen dem Handrad und dem Lasteinstellmechanismus
angeordnet sind. Der Überlastschutzmechanismus ist so ausgelegt, dass dann, wenn das
Handrad in die Anheberichtung in einem Zustand gedreht wird, in welchem eine Last, die
eine Nominallast übersteigt, wie diese mit Hilfe des Lasteinstellmechanismus eingestellt ist,
der die Zwischenplatten andrückt, angelegt wird, ein Schlupf bzw. ein Durchrutschen des
Handrads zwischen den zwei Zwischenplatten bewirkt werden kann, die zu beiden Seiten
des Handrads angeordnet sind, um einen Freilauf des Handrads in Bezug auf das Nabenteil
zu ermöglichen.
Andererseits wird beispielsweise dann, wenn der Überlastschutzmechanismus beim
Anheben der Last durch Anlegen einer Last, die die Nominallast übersteigt, in Aktion
gebracht wird, das Handrad im Schlupf bzw. durchrutschend zwischen dem zu seinen
beiden Seiten angeordneten Zwischenplatten gehalten und kann als solches somit nicht das
Absenken der Last ermöglichen. Um in einer solchen Situation das Absenken der Last
ermöglichen, weist das Nabenteil an seinem Außenumfang einen Aussparungsabschnitt auf,
worin ein Stift bzw. Zapfen und eine Feder zum Vorspannen des Zapfens in Radialrichtung
nach aussen untergebracht sind, und ist auch ein Vorsprung bzw. ein Wulst auf der
Innenseite bzw. am Innenumfang des Handrads vorgesehen, mit einem Aufnahmeabschnitt,
der es zulässt, dass der Zapfen darin nur dann zurückgehalten wird, wenn das Handrad in
die Absenkrichtung gedreht wird, wodurch ein sogenannter Einrichtungsmechanismus
ausgebildet wird, der einen Freilauf bzw. eine freie bzw. ungehinderte Drehbewegung des
Handrads in Bezug auf das Nabenteil nur in die Anheberichtung zulässt und der den Freilauf
des Handrads in der Absenkrichtung einschränkt, so dass ein Absenken der Last selbst dann
ermöglicht werden kann, wenn eine Last angelegt wird, die die Nominallast übersteigt.
Wenn das Handrad bei dieser Anordnung in die Absenkrichtung in einem Zustand gedreht
wird, in dem es zwischen den zwei zu beiden Seiten des Handrads angeordneten
Zwischenplatten aufgrund der Wirkung des Überlastschutzmechanismus durchrutscht, wird
der Stift bzw. Zapfen sanft bzw. ruckfrei in dem Aufnahmeabschnitt aufgenommen,
verfängt sich jedoch manchmal in dem Aufnahmeabschnitt, und zwar selbst dann, wenn das
Handrad in die Anheberichtung gedreht wird, was von der Form des Aufnahmeabschnitts
abhängt. Als Folge davon wird die Last, obwohl diese die Nominallast übersteigt,
gelegentlich in einem instabilen Zustand angehoben oder werden der Zapfen und/oder der
Aufnahmeabschnitt gelegentlich beschädigt. Es besteht auch ein Nachteil darin, dass das
Handrad bei seiner Drehbewegung rütteln bzw. ruckeln kann, was eine Beschädigung des
Nabenteils und des Handrads bewirkt. Bei einem handbetätigten Hebezeug von dieser Art
kann insbesondere ein geringfügiges Ziehen der Hand- bzw. Zugkette bewirken, dass sich
das Handrad einige Umdrehungen dreht und als solches noch mehr Möglichkeiten bietet,
dass der Zapfen und der Aufnahmeabschnitt aufeinanderstoßen, was die Bedeutung der
vorgenannten Nachteile erheblich erhöht. Was außerdem ein vergleichsweise kleines
Hebezeug anbelangt, das ein Handrad mit einem kleinen Durchmesser aufweist, so wird
sogar ein geringfügiges Ziehen der Hand- bzw. Zugkette noch mehr Gelegenheiten dafür
bieten, dass der Zapfen und der Aufnahmeabschnitt aufeinanderstoßen, was die
vorgenannten Nachteile noch verstärkt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es somit, ein Hebezeug bzw. einen
Kettenflaschenzug zu schaffen, das bzw. der einen Freilauf eines Handrads ermöglichen
kann, wenn das Handrad in Anheberichtung in einem Zustand gedreht wird, in welchem ein
Überlastschutzmechanismus in Betrieb ist, und das bzw. der auch das Absenken einer Last
sicherstellen kann, wenn das Handrad in die Absenkrichtung gedreht wird.
Diese Aufgabe wird durch ein Hebezeug bzw. einen Kettenflaschenzug mit den Merkmalen
gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der
rückbezogenen Unteransprüche.
Erfindungsgemäß wird ein Hebezeug bzw. ein Kettenflaschenzug geschaffen, umfassend ein
Lastrad bzw. eine Lastscheibe, mit dem bzw. mit der eine Lastkette in Eingriff gebracht
werden kann, ein Hand- bzw. Zugrad, mit dem eine Hand- bzw. Zugkette in Eingriff
gebracht werden kann, einen Kraftübertragungsmechanismus, der eine mechanische Bremse
umfasst, die zwischen dem Handrad und dem Lastrad angeordnet ist, einen
Überlastschutzmechanismus, der das Handrad haltert bzw. trägt und es zulässt, dass sich
das Handrad in die Anheberichtung frei drehen bzw. durchlaufen kann, wenn eine Last, die
eine Nominallast nicht übersteigt, an die Lastscheibe angelegt wird, sowie eine
Antriebswelle, die durch das Lastrad, den Getriebe- bzw. Kraftübertragungsmechanismus
und den Überlastschutzmechanismus verläuft, um eine aufgebrachte Antriebskraft von dem
Handrad auf das Lastrad zu übertragen, wobei der Überlastschutzmechanismus ein
Nabenteil, das mittels Gewindeverbindung mit der Antriebswelle in Eingriff steht und auf
sich das Handrad mit Freilaufmöglichkeit trägt und einen Einrichtungsmechanismus
umfasst, der es zulässt, dass sich das Handrad in die Anheberichtung in Bezug auf das
Nabenteil frei drehen kann, und der den Freilauf des Handrads in die Absenkrichtung
unterbindet bzw. einschränkt, wobei der Einrichtungsmechanismus eine Aussparung, die auf
dem Außenumfang des Nabenteils ausgebildet ist, ein Eingriffselement, das in der
Aussparung vorgesehen ist und normalerweise in Radialrichtung nach außen vorgespannt
ist, und einen konkaven Aufnahmeabschnitt umfasst, der sich am Innenumfang eines
Vorsprungs bzw. eines Wulsts des Handrads öffnet, um darin das Eingriffselement
aufzunehmen, und wobei der Aufnahmeabschnitt eine geneigte bzw. schräg verlaufende
Oberfläche umfasst, die schräg verläuft, um das in dem Aufnahmeabschnitt aufgenommene
Eingriffselement zum Innenumfang des Vorsprungs des Handrads zu führen, wenn das
Handrad in die Anheberichtung gedreht wird, sowie eine Haltefläche, die sich im
wesentlichen entlang der Radialrichtung des Innenumfangs des Vorsprungs erstreckt, um zu
ermöglichen, dass das in dem Aufnahmeabschnitt aufgenommene Eingriffselement auf der
Innenseite des Aufnahmeabschnitts zurückgehalten wird, wenn das Handrad in die
Absenkrichtung gedreht wird.
Wenn bei dieser Anordnung versucht wird, eine Last, die eine Nominallast übersteigt und
die an das Lastrad angelegt wird, durch Drehen des Handrads in die Anheberichtung
anzuheben, wird es zugelassen, dass sich das Handrad relativ zu dem Nabenteil frei drehen
bzw. durchlaufen kann, das mittels Gewindeverbindung mit der Antriebswelle in Eingriff
steht. Somit wird das Anheben jeglicher Last, die die Nominallast des Hebezeugs
übersteigt, verhindert. Während des Freilaufs des Handrads relativ zu dem Nabenteil und
jedesmal dann, wenn das Eingriffselement des Einrichtungsmechanismus den am
Innenumfang des Vorsprungs des Handrads ausgebildeten Aufnahmeabschnitten
gegenüberliegt, wird das Eingriffselement, das normalerweise in Radialrichtung nach außen
oder zum Innenumfang des Vorsprungs des Handrads hin vorgespannt ist, in den
Aufnahmeabschnitten aufgenommen, während andererseits das so aufgenommene
Eingriffselement sanft bzw. ruckfrei gegen den Innenumfang des Vorsprungs des Handrads
und entlang der schrägen Oberfläche bzw. Fläche, die in jedem der Aufnahmeabschnitte
ausgebildet ist, geführt wird.
Dies kann zu dem Ergebnis führen, dass ein möglicherweise auftretendes Problem
minimiert werden kann, dass sich nämlich das Eingriffselement in dem Aufnahmeabschnitt
verfangen könnte, so dass eine Last, die eine Nominallast übersteigt, in einer Art instabilem
Zustand angehoben werden könnte oder dass eine mögliche Beschädigung des
Eingriffselements und des Aufnahmeabschnitts auftreten könnte. Auch das Ruckeln bzw.
Rattern des Handrads kann minimiert werden, das beim Drehen auftreten kann, und eine
mögliche Beschädigung an dem Nabenteil und an dem Handrad kann ebenfalls minimiert
werden.
Auf der anderen Seite kann beispielsweise dann, wenn der Überlastschutzmechanismus beim
Anheben einer Last durch Anlegen einer Last, die die Nominallast übersteigt, in Aktion
gebracht wird, das Handrad im Freilauf in die Absenkrichtung und relativ zu dem Nabenteil
eingeschränkt bzw. beschränkt werden, indem das Eingriffselement des
Einrichtungsmechanismus in dem Aufnahmeabschnitt aufgenommen wird. Auf diese Weise
kann sogar das Absenken einer Last zugelassen werden, die die Nominallast übersteigt. Zu
diesem Zeitpunkt wird das Eingriffselement, das in dem Aufnahmeabschnitt aufgenommen
ist, von der Rückhaltefläche, die in dem Aufnahmeabschnitt ausgebildet ist, gut
zurückgehalten.
Diese Auslegung, die es ermöglicht, dass das in dem Aufnahmeabschnitt aufgenommene
Eingriffselement durch die in dem Aufnahmeabschnitt ausgebildete Rückhaltefläche gut
zurückgehalten wird, wenn das Handrad in die Absenkrichtung gedreht wird, kann zu dem
Ergebnis führen, dass der Freilauf des Handrads relativ zu dem Nabenteil zuverlässig
eingeschränkt werden kann, so dass auf diese Weise sogar das Absenken von einer Last, die
die Nominallast übersteigt, sichergestellt werden kann.
Erfindungsgemaß wird es bevorzugt, dass sich die in dem Aufnahmeabschnitt ausgebildete
geneigte Fläche entlang der Tangentialrichtung des Innenumfangs des Handrads erstreckt
und an der Grenzlinie zwischen dem Innenumfang des Vorsprungs des Handrads und der
geneigten Fläche ausgeglättet ist.
Wenn bei dieser Anordnung das Handrad in die Anheberichtung in einer Situation gedreht
wird, in der das Handrad durch Anlegen einer Last an das Lastrad, die die Nominallast
übersteigt, in einen Zustand gebracht wird, in welchem sich dieses relativ zu dem Nabenteil
frei dreht, wird das Eingriffselement jedesmal dann, wenn das in dem Aufnahmeabschnitt
aufgenommene Eingriffselement dem Aufnahmeabschnitt gegenüberliegt, sanft bzw.
ruckfrei gegen den Innenumfang des Vorsprungs des Handrads entlang der
Tangentialrichtung des Innenumfangs des Handrads und entlang der geneigten Fläche, die
an der Grenzlinie zwischen der geneigten Fläche und dem Innenumfang des Vorsprungs des
Handrads ausgeglättet ist, geführt. Wenn das Handrad andererseits in die Absenkrichtung
gedreht wird, wird das Eingriffselement sanft bzw. ruckfrei in dem Aufnahmeabschnitt
entlang der Tangentialrichtung an den Innenumfang des Handrads und entlang der geneigten
Fläche, die an der Grenzlinie zwischen der geneigten Fläche und dem Innenumfang des
Vorsprungs des Handrads ausgeglättet ist, aufgenommen.
Weil bei dieser Anordnung die geneigte Fläche des Aufnahmeabschnitts so ausgebildet ist,
dass dieser sich entlang der Tangentialrichtung an den Innenumfang des Handrads verläuft
und dass diese an der Grenzlinie zwischen der geneigten Fläche und dem Innenumfang des
Vorsprungs des Handrads geglättet ist, wenn das Handrad in die Anheberichtung in einem
Zustand gedreht wird, in welchem das Handrad durch Anlegen einer Last an das Lastrad,
die die Nominallast übersteigt, in einen Zustand gebracht wird, in welchem sich dieses
relativ zu dem Nabenteil frei dreht, kann das in dem Aufnahmeabschnitt aufgenommene
Eingriffselement sanft bzw. ruckfrei zum Innenumfang des Vorsprungs des Handrads
geführt werden, so wie es ist, ohne dass das in den Aufnahmeabschnitten aufgenommene
Eingriffselement zum Ruckeln bzw. Rattern gebracht wird. Auch dann, wenn das Handrad
in die Absenkrichtung gedreht wird, kann das Eingriffselement in dem Aufnahmeabschnitt
sanft aufgenommen werden, ohne dass es zu einem Ruckeln bzw. Rattern des
Eingriffselements kommt.
Somit kann das Eingriffselement sanft bzw. ruckfrei in dem Aufnahmeabschnitt
aufgenommen werden, um ein ruckfreies bzw. sanftes Absenken einer Last sicherzustellen,
wenn beispielsweise bei einem handbetätigten Hebezeug, bei dem selbst ein geringes Ziehen
an der Hand- bzw. Zugkette in die Anheberichtung bewirkt, dass sich das Handrad relativ
zu dem Nabenteil einige Umdrehungen lang dreht, während denen das Eingriffselement
mehrere Male auf die Aufnahmeabschnitte stößt, und wenn das Handrad in die
Anheberichtung in einer Situation gedreht wird, in der das Handrad durch Anlegen einer
Last an das Lastrad, die eine Nominallast übersteigt, in einen Zustand gebracht wird, in
welchem sich dieses relativ zu dem Nabenteil frei dreht bzw. drehen kann, und auch dann,
wenn das Handrad in die Absenkrichtung gedreht wird.
Erfindungsgemaß wird es bevorzugt, dass Aufnahmeabschnitte vorgesehen sind, die zum
Innenumfang des Handrads offen sind, die sich dort an Positionen befinden, die einander
gegenüberliegen, und die geneigte bzw. schräge Flächen aufweisen, die so ausgebildet sind,
dass diese im wesentlichen parallel zueinander sind.
Wenn bei dieser Anordnung das Handrad in die Anheberichtung in einer Situation gedreht
wird, in der das Handrad durch Anlegen einer Last an das Lastrad, die eine Nominallast
übersteigt, in den Zustand gebracht wird, in welchem dieses relativ zu dem Nabenteil frei
drehbeweglich ist, wird das Eingriffselement in jedem der Aufnahmeabschnitte, die an den
sich gegenüberliegenden Positionen vorgesehen sind, jedesmal dann aufgenommen, wenn
sich das Handrad einmal dreht. Weil die geneigten Flächen in den Aufnahmeabschnitten so
ausgebildet sind, dass diese im wesentlichen parallel zueinander sind, wird das
Eingriffselement selbst dann, wenn das Eingriffselement in irgendeinem der
Aufnahmeabschnitte aufgenommen ist, zum Innenumfang des Vorsprungs des Handrads
entlang der geneigten Fläche unter den selben Bedingungen geführt. Wenn das Handrad
andererseits in die Absenkrichtung gedreht wird, wird das Eingriffselement während einer
Umdrehung des Handrads in jedem der Aufnahmeabschnitte aufgenommen, die an den sich
gegenüberliegenden Positionen angeordnet sind.
Dies kann zu dem Ergebnis führen, dass bei einem Hebezeug, bei dem selbst ein
geringfügiges Ziehen der Handkette bewirkt, dass sich das Handrad einige Umdrehungen
dreht, um so für mehrere Gelegenheiten zu sorgen, dass das Eingriffselement auf die
Aufnahmeabschnitte auftrifft, weil die Aufnahmeabschnitte an gegenüberliegenden
Positionen vorgesehen sind und auch weil die geneigten Flächen so ausgebildet sind, dass
diese im wesentlichen parallel zueinander verlaufen, und selbst dann, wenn das
Eingriffselement viele Gelegenheiten hat, um auf die Aufnahmeabschnitte zu stoßen, das
Eingriffselement zyklisch bzw. periodisch in den Aufnahmeabschnitten aufgenommen wird,
wenn sich das Handrad dreht, und dieses zum Innenumfang des Vorsprungs des Handrads
längs den geneigten Flächen unter den selben Bedingungen geführt wird. Somit können
erfindungsgemäß gleichmäßige Betriebsbedingungen sichergestellt werden. Wenn das
Handrad andererseits in die Absenkrichtung gedreht wird, wird das Eingriffselement in dem
Aufnahmeabschnitt in Eingriff gebracht, um das Absenken der Last zuzulassen, solange bis
das Handrad sich einmal gedreht hat, weil das Eingriffselement während der einen
Umdrehung des Handrads in jedem der Aufnahmeabschnitte aufgenommen wird.
Somit wird erfindungsgemäß beispielsweise bei einem Hebezeug von kleiner Größe, bei
dem das Handrad einen kleinen Durchmesser aufweist und bei dem selbst ein geringfügiges
Ziehen der Handkette bewirkt, dass das Eingriffselement den Aufnahmeabschnitten viele
Male gegenüberliegt, ein gutes und zuverlässiges Zusammenwirken des Eingriffselements
und mit den Aufnahmeabschnitte sichergestellt werden und somit kann erfindungsgemäß
eine bessere Haltbarkeit und Zuverlässigkeit des Einrichtungsmechanismus bereitgestellt
werden.
Nachfolgend wird die Erfindung in beispielhafter Weise unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen beschrieben werden, in denen:
Fig. 1 ein Handhebezeug von kleiner Größe in einem Längsschnitt als Beispiel für
eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung darstellt;
Fig. 2 eine Seitenansicht eines Hand- bzw. Betätigungsrads des Hebezeugs gemäß
Fig. 1 zeigt;
Fig. 3 eine Vorderansicht des Hand- bzw. Betätigungsrads gemäß Fig. 2 zeigt;
Fig. 4 eine Seitenansicht einer ersten Nabe des Hebezeugs gemäß Fig. 1 zeigt;
Fig. 5 eine Vorderansicht der ersten Nabe gemäß Fig. 4 ist;
Fig. 6 in einem Längsschnitt einen wichtigen Teil einer Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Hebezeugs zeigt, das nicht mit einem
Überlastschutzmechanismus ausgestattet ist;
Fig. 7 in einer Seitendraufsicht einen wichtigen Teil eines Einrichtungsmechanismus
darstellt; und
Fig. 8 in einer Seitendraufsicht einen wichtigen Teil des Einrichtungsmechanismus
darstellt.
In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen gleiche bzw. gleichwirkende Elemente.
Anhand der beigefügten Figuren wird nachfolgend ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der
Erfindung beschrieben werden.
Fig. 1 zeigt in einem Längsschnitt ein Handhebezeug bzw. einen handbetätigten
Kettenflaschenzug von geringer Größe gemäß einer Ausführungsform der vorliegenden
Erfindung. Bei dem Hebezeug ist ein Lastrad 3, über das eine Lastkette 61 in
Eingriffsbeziehung läuft, mittels zweier Lager 4, 5 zwischen der linken und rechten
Seitenplatte 1, 2, die einander gegenüberliegen, gelagert.
Eine Antriebswelle 6 ist in eine Wellenöffnung des Lastrads 3 eingeführt und kann sich in
einem Freilaufzustand frei drehen bzw. kann frei durchlaufen, ein Getriebe- bzw.
Kraftübertragungsmechanismus 10, der eine mechanische Bremse 9 und einen
Überlastschutzmechanismus 8 umfasst, wird mittels der Antriebswelle 6 im eingeführten
Zustand auf der Außenseite der rechten Seitenplatte 2 gehalten. Ein Hand- bzw.
Betätigungsrad 7, über das eine Hand- bzw. Zugkette 62 in Eingriffsrelation läuft, ist in
dem Überlastschutzmechanismus 8 angeordnet. Wie nachfolgend ausführlicher beschrieben
wird, ist die Antriebswelle 6 im wesentlichen genauso ausgestaltet wie eine Antriebswelle,
die in einem Hebezeug verwendet wird, das nicht mit einem Überlastschutzmechanismus 8
ausgestattet ist.
Der Getriebe- bzw. Kraftübertragungsmechanismus 10 umfasst eine zweite Nabe 11, die in
nicht drehbeweglicher Zuordnung (mittels einer Gewindeverbindung, wie in Fig. 1
gezeigt) mit der Antriebswelle 6 verbunden ist, und umfasst außerdem eine dritte
Zwischenscheibe 17, ein Rücklaufsperrzahnrad 12, sowie eine vierte Zwischenscheibe 18.
Die zweite Nabe 11 ist einstückig ausgebildet und umfasst einen Flanschabschnitt sowie
einen zylinderförmigen Abschnitt, die jeweils in Axialrichtung von der Nabe ausgehen. Das
Rücklaufsperrzahnrad 12, die dritte Zwischenscheibe 17 und die vierte Zwischenscheibe 18
sind auf dem zylinderförmigen Abschnitt der zweiten Nabe 11 drehbeweglich gelagert, so
dass die dritte Zwischenscheibe 17 zwischen dem Rücklaufsperrzahnrad 12 und einer ersten
Nabe 13 des Überlastschutzmechanismus 8 angeordnet ist, der nachfolgend ausführlicher
beschrieben wird, und so dass die vierte Zwischenscheibe 18 zwischen dem
Flanschabschnitt der zweiten Nabe 11 und dem Rücklaufsperrzahnrad 12 angeordnet ist.
Ein Sperrklinkenschaft 14 ist auf der rechten Seitenplatte 2 angeordnet und eine
Rücklaufsperrklinke 15, die mit dem Rücklaufsperrzahnrad 12 in Eingriff gebracht werden
kann, ist schwenkbar auf dem Sperrklinkenschaft 14 gelagert. Eine Sperrklinkenfeder 16
zum Vorspannen der Rücklaufsperrklinke 15 in Richtung auf das Rücklaufsperrzahnrad 12
ist zwischen der Rücklaufsperrklinke 15 und der rechten Seitenplatte 12 vorgesehen. Die
mechanische Bremse 9 des Getriebe- bzw. Kraftübertragungsmechanismus 10 umfasst eine
zweite Nabe 11, das Rücklaufsperrzahnrad 12, die Rücklaufsperrklinke 15, die dritte
Zwischenscheibe 17 sowie die vierte Zwischenscheibe 18.
Das Hand- bzw. Zugrad 7 weist auf seinem Außenumfang eine Anzahl von Taschen bzw.
Einbuchtungen 20 auf, um darin Kettenglieder einer Hand- bzw. Zugkette 62 aufzunehmen,
und weist auf seiner Grundfläche einen Vorsprung bzw. einen Wulst 22 auf, worin eine
Aufnahmeöffnung 58 ausgebildet ist (vergleiche Fig. 2 und 3), um darin die erste Nabe
13 des Überlastschutzmechanismus 18 aufzunehmen, der nachfolgend ausführlicher
beschrieben wird. Zu beiden Seiten des Vorsprungs 22 sind eine zweite Aussparung 56 und
eine dritte Aussparung 57 ausgebildet, die als Aussparung bzw. Nut ausgebildet sind, um
darin eine erste Zwischenscheibe 23 bzw. eine zweite Zwischenscheibe 24 aufzunehmen,
die nachfolgend ausführlicher beschrieben werden. Die zweite Aussparung 56 und die dritte
Aussparung 57 sind im wesentlichen kreisförmig ausgestaltet, und zwar in Seitenansicht,
und haben einen geringfügig größeren Durchmesser als die erste Zwischenscheibe 23 und
die zweite Zwischenscheibe 24 und haben eine Tiefe, die im wesentlichen gleich der Dicke
der ersten Zwischenscheibe 23 und der zweiten Zwischenscheibe 24 ist.
Der Überlastschutzmechanismus 8 umfasst die erste Nabe 13 eines Nabenteils, der über ein
Gewinde mit der Antriebswelle 6 in Eingriff steht, den Lasteinstellmechanismus 21 zum
Einstellen einer Nominallast, die erste Zwischenscheibe 23, die als Bremsscheibe dient, die
zweite Zwischenscheibe 24, die ebenfalls als Bremsscheibe dient, sowie einen
Einrichtungsmechanismus 25, der einen Freilauf des Hand- bzw. Zugrads 7 in die
Anheberichtung in Bezug auf die erste Nabe 13 ermöglicht und der den Freilauf des
Hand- bzw. Zugrads 7 in die Absenkrichtung des Hebezeugs einschränkt bzw. unterbindet, was in
Fig. 1 gezeigt ist.
Die erste Nabe 13 ist einstückig ausgebildet und umfasst einen Flanschabschnitt 19, einen
zylinderförmigen Abschnitt 30 mit größerem Durchmesser, der sich in Axialrichtung von
dem Flanschabschnitt 19 ausgehend nach außen hin erstreckt, und einen zylinderförmigen
Abschnitt 31 mit kleinerem Durchmesser, der sich ausgehend von dem zylinderförmigen
Abschnitt 30 mit großem Durchmesser in Axialrichtung nach außen hin erstreckt und einen
kleineren Durchmesser aufweist als der zylinderförmige Abschnitt 30 mit großem
Durchmesser (vergleiche Fig. 4 und 5). Der zylinderförmige Abschnitt 31 mit kleinem
Durchmesser weist auf seiner Stirnseite eine erste Aussparung 32 auf, die sich in Gestalt
einer Ausnehmung öffnet. Die erste Aussparung 32 ist im wesentlichen kreisförmig
ausgebildet, besitzt in Seitenansicht keinen kleineren Durchmesser als eine Einstellmutter
34, die nachfolgend ausführlicher beschrieben wird, und weist eine Tiefe auf, um auf diese
Weise zumindest einen Teil der Einstellmutter 34 darin aufzunehmen. Der zylinderförmige
Abschnitt 31 mit kleinem Durchmesser weist ein Außengewinde auf.
Das Hand- bzw. Zugrad 7, die erste Zwischenscheibe 23 und die zweite Zwischenscheibe
24 sind auf dem zylinderförmigen Abschnitt 30 mit großem Durchmesser der ersten Nabe
13 drehbeweglich gelagert, so dass die erste Zwischenscheibe 23 zwischen dem Vorsprung
22 des Hand- bzw. Zugrads 7 und einem Zwischenhalteteil 26 des Lasteinstellmechanismus
21 angeordnet ist, der nachfolgend ausführlicher beschrieben wird, und so dass die zweite
Zwischenscheibe 24 zwischen dem Flanschabschnitt 19 der ersten Nabe 13 und dem
Vorsprung 22 des Hand- bzw. Zugrads 7 angeordnet ist. Somit ist die erste
Zwischenscheibe 23 bzw. die zweite Zwischenscheibe 24 in die zweite Aussparung 56 bzw.
in die dritte Aussparung 57 eingepasst, die zu beiden Seiten des Vorsprungs 22 des
Hand- bzw. Zugrads 7 ausgebildet sind.
Der Lasteinstellmechanismus 21 umfasst das Zwischenhalteteil 26, eine Tellerfeder 27, die
als Vorspannmittel dient, ein Sicherungs- bzw. Arretierungselement 28 und eine
Klemmutter 29. In Kontakt mit der ersten Zwischenscheibe 23 wird das Zwischenhalteteil
26 drehbeweglich auf dem zylinderförmigen Abschnitt 30 mit großem Durchmesser der
ersten Nabe 13 gelagert, wie vorstehend ausgeführt wurde. Zum Vorspannen des
Zwischenhalteteils 26 gegen die erste Zwischenscheibe 23 wird die Tellerfeder 27 auf dem
zylinderförmigen Abschnitt 31 mit kleinem Durchmesser der ersten Nabe 13 gehalten, und
zwar in Kontakt mit dem Zwischenhalteteil 26. Zum Einstellen der Vorspannkraft der
Tellerfeder 27 greift die Klemmutter 29 über ein Gewinde in den zylinderförmigen
Abschnitt 31 mit kleinem Durchmesser der erste Nabe 13 ein, wodurch die Tellerfeder 27
gegen den Sicherungsteil 28 drückt.
Wenn die Klemmutter 29 in Vorwärtsrichtung entlang des zylinderförmigen Abschnitts 31
mit kleinem Durchmesser der ersten Nabe 13 gedreht bzw. angezogen wird, werden somit
die erste Zwischenscheibe 23, das Hand- bzw. Zugrad 7 und die zweite Zwischenscheibe
24, die zwischen der Klemmutter 29 und dem Flanschabschnitt 19 der ersten Nabe 13
angeordnet sind, mittels der Tellerfeder 27 so stark gegen das Zwischenhalteteil 26
gedrückt, dass selbst dann, wenn eine sehr schwere Last angehoben wird, verhindert
werden kann, dass das Hand- bzw. Zugrad 7 gegen die erste Zwischenscheibe 23 und die
zweite Zwischenscheibe 24 durchrutscht, so dass man eine größere Nominallast einstellen
kann. Wenn die Klemmutter 29 andererseits in Rückwärtsrichtung längs des
zylinderförmigen Abschnitts 31 mit kleinem Durchmesser der ersten Nabe 13 zurückgedreht
wird, nimmt die Andruckkraft der Tellerfeder 27 gegen die erste Zwischenscheibe 23, das
Hand- bzw. Zugrad 7 und die zweite Zwischenscheibe 24, die zwischen der Klemmutter
29 und dem Flanschabschnitt 19 der ersten Nabe 13 angeordnet sind, ab, so dass für den
Fall, dass eine vergleichsweise schwere Last angehoben wird, das Hand- bzw. Zugrad 7
gegen die erste Zwischenscheibe 23 und die zweite Zwischenscheibe 24 durchrutschen
kann, so dass man eine kleinere Nominallast einstellen kann.
Die Einstellmutter 34, die als Begrenzungsteil verwendet wird, befindet sich über ein
Gewinde in Eingriff mit einem Endabschnitt der Antriebswelle 6, auf der der
Überlastschutzmechanismus 8 angeordnet ist, der in einem vorgegebenen Abstand zu der
ersten Nabe 13 mittels eines Gewindes auf der Antriebswelle 6 befestigt ist. In der ersten
Aussparung 32, die sich in der Stirnseite des zylinderförmigen Abschnitts 31 mit kleinem
Durchmesser der ersten Nabe 13 öffnet, ist die Einstellmutter 34 an dem Endabschnitt der
Antriebswelle 6 mittels eines Einstellzapfens 59 befestigt, so dass diese nicht in
Axialrichtung bewegt werden kann. Der zulässige Bereich für die Axialbewegung der ersten
Nabe 13 wird durch die Einstellmutter 34 begrenzt, wobei eine Unterlegscheibe 33
zwischen der Einstellmutter 34 und dem Boden der ersten Aussparung 32 angeordnet ist.
Die Antriebswelle 6 wird andererseits mittels des Lagers 35 an ihrem anderen axialen Ende
gelagert und der Untersetzungsgetriebemechanismus 36, der eine Anzahl von Unterset
zungszahnrädern aufweist, ist zwischen dem Lager 35 und dem Lastrad 3 und auf der
Außenseite der linken Seitenplatte I angeordnet. Der Untersetzungsgetriebemechanismus 36
umfasst das erste Zahnrad 37, das einstückig mit dem axialen Endabschnitt der
Antriebswelle 6 ausgebildet ist, das zweite Zahnrad 38 und das dritte Zahnrad 39, die auf
einem Paar von Zwischenwellen gelagert sind und mit dem ersten Zahnrad 37 in Eingriff
gebracht werden können (diese sind aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht gezeigt und in
Fig. 1 ist nur eines der Zahnräder 38, 39 abgebildet), sowie das vierte Zahnrad 40, das mit
einem aufgeweiteten Abschnitt des Lastrads 3 verbunden ist und mit dem dritten Zahnrad 39
in Eingriff gebracht werden kann. Die Antriebskraft von der Antriebswelle 6 wird von dem
ersten Zahnrad 37 auf das zweite Zahnrad 38 übertragen, das in das erste Zahnrad eingreift,
und wird dann von der Zwischenwelle, die das zweite Zahnrad 38 lagert, über das dritte
Zahnrad 39, das auf derselben Zwischenwelle gelagert ist, auf das vierte Zahnrad 40
übertragen. Auf diese Weise wird die Antriebskraft von der Antriebswelle 6 mit einem
vorgegebenen Untersetzungsverhältnis auf das Lastrad 3 übertragen.
Eine Getriebeabdeckung 41 zum Abdecken des Übersetzungsgetriebemechanismus 36 und
eine Radabdeckung 42, die sich zu einer Seite hin öffnet, zum Abdecken des Hand- bzw.
Zugrads 7 sind abnehmbar auf der linken Seitenplatte 1, und zwar auf deren Außenseite,
bzw. auf der rechten Seitenplatte 2, und zwar auf deren Außenseite, angebracht, wozu drei
Stehbolzen bzw. Gewindebolzen verwendet werden, die die linke Seitenplatte 1 mit der
rechten Seitenplatte 2 verbinden (in Fig. 1 sind aus Gründen der Übersichtlichkeit nur
zwei Stehbolzen 43, 44 gezeigt). Zwischen der rechten Seitenplatte 2 und dem Hand- bzw.
Zugrad 7 ist eine Bremsenabdeckung 45 angeordnet, um den Umfangsabschnitt des
Rücklaufsperrzahnrads 12 abzudecken. Außerdem ist zwischen der linken Seitenplatte I und
der rechten Seitenplatte 2, und zwar am unteren Abschnitt, ein Kettenschlitz 46 vorgesehen.
Weiterhin ist zwischen der linken Seitenplatte I und der rechten Seitenplatte 2 oberhalb des
Lastrads 3 eine Kettenführung 47 zum Führen der Lastkette 61 vorgesehen. Oberhalb der
Kettenführung 47 ist ein oberer Haken 48 zum Aufhängen des Hebezeugs vorgesehen.
Bei dem erfindungsgemäßen Hebezeug, das wie vorstehend ausgeführt aufgebaut ist, kann
die Einstellmutter 34 in der ersten Aussparung 32, die sich auf dem zylinderförmigen
Abschnitt 31 mit kleinem Durchmesser der ersten Nabe 13 öffnet, fixiert bzw. angezogen
werden, und kann im wesentlichen dieselbe Antriebswelle 6 verwendet werden, die bei
einem Hebezeug eingesetzt wird, das mit Ausnahme des Überlastschutzmechanismus 8 die
selben Spezifikationen wie das zuvor beschriebene Hebezeug aufweist, beispielsweise bei
einem Hebezeug, von dem ein wichtiger Teil in Fig. 6 gezeigt ist. Somit kann
erfindungsgemäß dasselbe Bauteil für ein Hebezeug mit Überlastschutzmechanismus 8 und
für ein Hebezeug mit den selben Spezifikationen aber ohne Überlastschutzmechanismus
verwendet werden, was erfindungsgemäß die Herstellung des Hebezeugs vereinfacht und
die Kosten senkt. Insbesondere kann gemäß der vorliegenden Erfindung selbst ein Hebezeug
von kleiner Größe, dessen Antriebswelle 6 so ausgelegt ist, dass diese eine vergleichsweise
geringe Länge aufweist, um die Größe des gesamten Hebezeugs zu verringern, im
wesentlichen dieselbe Antriebswelle 6 verwenden wie in Hebezeug, das zwar dieselben
Spezifikationen aber keinen Überlastschutzmechanismus 8 aufweist, so dass vorgenannter
Vorteil besonders signifikant ist.
Es sei angemerkt, dass das Hebezeug gemäß Fig. 6 dieselben Spezifikationen wie das
Hebezeug gemaß vorgenannter Ausführungsform der vorliegenden Erfindung aufweist, mit
der Ausnahme, dass der Überlastschutzmechanismus vorgesehen ist; in Fig. 6 werden
identische oder gleichwirkende Elemente mit den selben Bezugszeichen bezeichnet. Obwohl
dies in Fig. 6 nicht gezeigt ist, erstreckt sich ein Endabschnitt der Antriebswelle 6 durch
die Wellenöffnung des Lastrads 3 hindurch und ist die zweite Nabe 11 des
Getriebemechanismus 10, der die mechanische Bremse 9 aufweist, in solcher Weise mit der
Antriebswelle 6 verbunden, dass sie relativ zu dieser nicht drehbeweglich ist. Unmittelbar
auf der axialen Außenseite der zweiten Nabe 11 greift der Vorsprung bzw. Wulst 22A des
Hand- bzw. Zugrads 7A über ein Gewinde in die Antriebswelle ein, anstatt auf der axialen
Außenseite der ersten Nabe 13 des Überlastschutzmechanismus 8. Auch die Einstellmutter 34
steht mittels Gewindeverbindung mit dem axialen Endabschnitt der Antriebswelle 6 in
Eingriff, und zwar in einem vorbestimmten Abstand zu dem Vorsprung 22A des Hand- bzw.
Zugrads 7A, das mittels Gewindeverbindung mit der Antriebswelle 6 in Eingriff steht.
Die Einstellmutter 34 ist mittels des Einstellzapfens 59 an dem Endabschnitt der
Antriebswelle 6 befestigt, so dass diese nicht in Axialrichtung bewegt werden kann. Die
Axialbewegung des Hand- bzw. Zugrads 7A wird mittels der Einstellmutter 34 beschränkt,
wobei eine Überprüfungs-Unterlegscheibe 60 zwischen der Einstellmutter 34 und dem
Vorsprung 22A des Hand- bzw. Zugrads 7A an die Antriebswelle 6 gekeilt ist.
Gemäß dieser Ausführungsform der vorliegenden Erfindung für ein Hebezeug ist die erste
Zwischenscheibe 23 bzw. die zweite Zwischenscheibe 24 des Überlastschutzmechanismus 8
in der zweiten Aussparung 56 bzw. der dritten Aussparung 57 aufgenommen, die jeweils in
dem Vorsprung 22 des Hand- bzw. Zugrads 7 ausgebildet sind, so dass der
Überlastschutzmechanismus 8 in seiner Axialrichtung hinsichtlich seiner Größe um einen
Betrag verkleinert werden kann, der der Dicke der ersten und zweiten Zwischenscheiben
23, 24 entspricht. Somit kann die Kombination aus der Anordnung der Einstellmutter 34,
die in der ersten Aussparung 32, die sich auf dem zylinderförmigen Abschnitt 31 mit
kleinem Durchmesser der ersten Nabe 13 öffnet, fixiert ist, mit der Anordnung der ersten
und zweiten Zwischenscheiben 23, 24, die in der ersten bzw. zweiten Aussparung 56 bzw.
57 aufgenommen werden, die vorteilhafte Wirkung hervorrufen, das selbst ein Hebezeug
von kleiner Größe, das eine erheblich kürzeste Antriebswelle 6 aufweist, dieselbe
Antriebswelle 6 verwenden kann, wie in Hebezeug 6, das im wesentlichen dieselben
Spezifikationen aufweist, das jedoch keinen Überlastschutzmechanismus 8 aufweist.
Um den Überlastschutzmechanismus 8 in Kombination mit dem Hand- bzw. Zugrad 7
bereitzustellen, ist es erforderlich, dass das Hand- bzw. Zugrad 7 drehbeweglich auf der
ersten Nabe 13 gelagert ist. Folglich muss man ein Handrad bereitstellen, das anders
ausgebildet ist als das Handrad 7A eines Hebezeugs ohne Überlastschutzmechanismus 8.
Die spezielle Auslegung, bei der die erste Aussparung 32, die zweite Aussparung 56 und
die dritte Aussparung 57 nur in dem Teil der ersten Nabe 13 und des Handrads 7
ausgebildet sind, ermöglicht es, dass die Antriebswelle 6 auch von einem Hebezeug
verwendet werden kann, das im wesentlichen dieselben Spezifikationen aufweist, das jedoch
keinen Überlastschutzmechanismus 8 aufweist. Somit ist das gemeinsame Verwenden für
verschiedene Hebezeuge, beispielsweise für das vorgenannte mit kleiner Größe, für die
Herstellung von minimalen Elementstückzahlen gedacht, so dass erfindungsgemäß die
Herstellung oder Fertigung eines solchen Hebezeugs von kleiner Größe erheblich
vereinfacht werden kann und auch die Kosten reduziert werden können.
Weil die erste Zwischenscheibe 23 und die zweite Zwischenscheibe 24 in der zweiten
Ausnehmung 56 und in der dritten Ausnehmung 57, die in dem Vorsprung 22 des Handrads
7 ausgebildet sind, aufgenommen werden, wird außerdem verhindert, dass die erste
Zwischenscheibe 23 und die zweite Zwischenscheibe 24 in Bezug auf den Vorsprung 22 des
Handrads 7 außer Stellung sind. Deshalb kann mittels der ersten und zweiten
Zwischenscheiben 23, 24 eine zuverlässige Abbremsung des Hand- bzw. Zugrads 7 erzielt
werden, um so für eine größere Zuverlässigkeit des Überlastschutzmechanismus 8 zu
sorgen.
Weil die erste Zwischenscheibe 23 und die zweite Zwischenscheibe 24 auf einander
gegenüberliegenden Seiten des Hand- bzw. Zugrads in der zweiten Aussparung 56 bzw. der
dritten Aussparung 57 aufgenommen sind, die in dem Vorsprung 22 des Hand- bzw.
Zugrads 57 zu dessen beiden Seiten ausgebildet sind, kann bei dem erfindungsgemäßen
Hebezeug insbesondere der Überlastschutzmechanismus 8 hinsichtlich seiner Größe in
seiner Axialrichtung um einen Betrag verkleinert werden, der der Dicke der ersten und
zweiten Zwischenscheiben 23, 24 entspricht. Dies kann zu dem Ergebnis führen, dass selbst
ein Hebezeug von kleiner Größe, das eine kürzere oder auch erheblich kürzere
Antriebswelle 6 aufweist, dieselbe Antriebswelle 6 verwenden kann, wie ein Hebezeug, das
im wesentlichen dieselben Spezifikationen, aber keinen Überlastschutzmechanismus 8
aufweist. Weil das Hand- bzw. Zugrad 7 von beiden Zwischenscheiben, nämlich der ersten
Zwischenscheibe 23 und der zweiten Zwischenscheibe 24, zuverlässig abgebremst werden
kann, kann man eine bessere Zuverlässigkeit des Überlastschutzmechanismus 8
erfindungsgemäß realisieren.
Als nächstes wird die Funktionsweise eines wie vorstehend beschrieben aufgebauten
Hebezeugs gemäß der erfindungsgemäßen Ausführungsform beschrieben werden.
Zunächst wird das Anheben oder Absenken einer Last beschrieben werden, die kleiner als
eine Nominallast ist, die mit Hilfe des Lasteinsstellmechanismus 21 voreingestellt ist. Die
Last hängt an einem unteren Haken (nicht gezeigt), der am Ende der Lastkette 61
angeordnet ist. Wenn die Hand- bzw. Zugkette 62 betätigt bzw. gezogen wird, um das
Hand- bzw. Zugrad 7 in die Anheberichtung zum Anheben der Last zu drehen, wird die
erste Nabe 13 des Überlastschutzmechanismus 8, die sich in einem Zustand befindet, in dem
diese in Bezug auf das Hand- bzw. Zugrad 7 drehbeweglich ist, entlang der Antriebswelle 6
vorwärts gedreht bzw. geschraubt, so dass diese gegen die dritte Zwischenscheibe 17 des
Kraftübertragungsmechanismus 10 drückt, wodurch die Antriebswelle 6 in der normalen
Drehrichtung von der zweiten Nabe 11 des Kraftübertragungsmechanismus 10 angetrieben
wird, die so mit der Antriebswelle 6 verbunden ist, dass diese nicht relativ zu dieser gedreht
werden kann. Wenn die Antriebswelle 6 angetrieben wird, wird die Antriebskraft über den
Untersetzungsgetriebemechanismus 36 auf das Lastrad 3 übertragen und dadurch das
Lastrad 3 in die Richtung zum Anheben der Last gedreht. Als Folge davon wird die Last
angehoben, die an dem unteren Haken hängt, der an dem Ende der Lastkette 61 vorgesehen
ist, die über das Lastrad 3 läuft. Die angehängte Last wird in ihrer angehobenen Stellung
durch Betätigung der mechanischen Bremse 9 oder durch den Eingriff der
Rücklaufsperrklinke 15 mit dem Rücklaufsperrzahnrad 12 gehalten.
Wenn die Hand- bzw. Zugkette 62 betätigt wird, um das Hand- bzw. Zugrad 7 in die
Absenkrichtung zum Absenken der Last zu drehen, wird die erste Nabe 13 des
Überlastschutzmechanismus 8, die sich in einem Zustand befindet, in dem diese sich
gemeinsam mit dem Handrad 7 dreht, entlang der Antriebswelle 6 zurückgedreht bzw.
zurückgeschraubt. Dann wird der Eingriff zwischen dem Flanschabschnitt 19 der erste Nabe
13 und der ersten Zwischenscheibe 17 des Kraftübertragungsmechanismus 10 außer Eingriff
gebracht, um die mechanische Bremse 9 freizugeben, so dass die Antriebswelle 6 sich dann
frei drehen kann. Als Folge davon wird die Antriebswelle 6 unter dem Gewicht der Last in
die entgegengesetzte Richtung gedreht, so dass die Last abgesenkt wird. Andererseits
bewirkt die entgegengesetzte Drehbewegung der Antriebswelle 6, dass die erste Nabe 13
des Überlastschutzmechanismus 8, die über ein Gewinde mit der Antriebswelle 6 in Eingriff
steht, wieder entlang der Antriebswelle 6 nach vorne gedreht wird, um gegen die dritte
Zwischenscheibe 17 des Kraftübertragungsmechanismus 10 zu drücken. Als Folge davon
dient die mechanische Bremse 9 wiederum dazu, um die Drehbewegung der Antriebswelle 6
in die entgegengesetzte Drehrichtung zu verhindern. Wenn die Last abgesenkt wird, wird
die mechanische Bremse 9 somit abwechselnd aktiviert und deaktiviert, so dass sich das
Lastrad 3 Schritt um Schritt in die Absenkrichtung drehen kann. Auf diese Weise wird die
angehängte Last abgesenkt bzw. abgelassen.
Wenn versucht wird, eine Last, die größer ist als eine Nominallast, die mit Hilfe des
Lasteinstellmechanismus 21 voreingestellt ist, durch Betätigen der Hand- bzw. Zugkette 62
anzuheben, um das Hand- bzw. Zugrad 7 in die Anheberichtung zu drehen, wird durch die
Wirkung des Überlastschutzmechanismus 8 ein Schlupf bzw. Durchdrehen des Handrads 7
zwischen der ersten Zwischenscheibe 23 und der zweiten Zwischenscheibe 24 bewirkt, so
dass ein Freilauf des Handrads 7 relativ zu der ersten Nabe 13 zugelassen wird. Somit wird
verhindert, dass Lasten, die schwerer sind als die Nominallast des Hebezeugs, angehoben
werden.
Andererseits wird beispielsweise dann, wenn der Überlastschutzmechanismus 8 beim
Anheben einer Last, die schwerer ist als die Nominallast, betätigt wird, das Handrad 7
durchrutschend zwischen der ersten Zwischenscheibe 23 und der zweiten Zwischenscheibe
24 gehalten und kann als solches das Absenken der Last nicht zulassen. In dieser Situation
kann das Handrad 7 mittels des Einrichtungsmechanismus 25, der sich in Bezug auf die
erste Nabe 13 frei in die Absenkrichtung dreht, eingeschränkt werden, um selbst das
Absenken einer Last, die schwerer ist als die Nominallast, zuzulassen.
In den Fig. 7 und 8 ist in Schnittansichten ein wichtiger Teil des Einrichtungsmechanis
mus 25 dargestellt. Nachfolgend wird der Einrichtungsmechanismus 25 anhand der Fig.
2, 7 und 8 beschrieben.
Gemäß Fig. 2 umfasst der Einrichtungsmechanismus 25, der unter gewissen
Retriebsbedingungen nur in eine Richtung zulassen soll, eine Aussparung 49, die auf dem
Außenumfang des zylinderförmigen Abschnitts 30 mit großem Durchmesser der ersten
Nabe 13 ausgebildet ist, einen Stift bzw. Zapfen 50 eines Eingriffsteils, der in der
Aussparung 49 angeordnet ist, eine Feder 51, als Beispiel für ein Vorspannelement zum
Vorspannen des Zapfens 50 radial nach außen hin, sowie konkave Aufnahmeabschnitte 52,
die sich in dem Innenumfang der Aufnahmeöffnung 58 in dem Vorsprung 22 des Handrads
7 öffnen, um darin den Zapfen 50 aufzunehmen.
In Seitenansicht ist die Aussparung 49 rechteckförmig ausgebildet und öffnet sich vom
Außenumfang des zylinderförmigen Abschnitts 30 mit großem Durchmesser radial nach
innen. Die Feder 51 ist in die Aussparung 49 eingeführt und der säulenartige Zapfen 50 ist
an einem freien Ende der Feder 51 angeordnet, so dass der Zapfen 50 mittels der
Vorspannkraft der Feder 51 in Bezug auf den zylinderförmigen Abschnitt 30 mit großem
Durchmesser radial nach außen hin vorgespannt wird. Andererseits sind zwei
Aufnahmeabschnitte 52 im Innenumfang des Vorsprungs 22 des Handrads 7 an Stellen
ausgebildet, die einander gegenüberliegen oder relativ zueinander um 180° verschoben sind.
Wie in den Fig. 7 und 8 gezeigt, weisen die Aufnahmeabschnitte 52 eine geneigte bzw.
schräge Oberfläche 53 auf, die schräg bzw. quer aufgeweitet ist, um den in dem
Aufnahmeabschnitt 52 aufgenommenen Zapfen 50 zum Innenumfang des Vorsprungs 22 zu
führen, wenn das Hand- bzw. Zugrad 7 in die Anheberichtung gedreht wird; außerdem
umfassen die Aufnahmeabschnitte 52 eine Haltefläche 55, die im wesentlichen in
Radialrichtung des Innenumfangs des Vorsprungs, 22 aufgeweitet ist, damit der Zapfen 50,
der in dem Aufnahmeabschnitt 52 aufgenommen wird, auf der Innenseite des
Aufnahmeabschnitts 52 aufgenommen werden kann, wenn das Handrad 7 in die
Absenkrichtung gedreht wird; außerdem umfassen die Aufnahmeabschnitte 52 eine
abgeflachte Oberfläche 54, die kontinuierlich zu der geneigten Oberfläche 53 und der
Haltefläche 55 verläuft, um den in dem Aufnahmeabschnitt 52 aufgenommenen Zapfen 50
zu halten.
Jede geneigte Oberfläche 53 ist entlang einer Tangentialrichtung zu dem Innenumfang des
Vorsprungs 22 des Handrads 7 hin aufgeweitet und ist auch an der Grenzlinie zwischen dem
Innenumfang des Vorsprungs 22 des Handrads 7 und der geneigten Oberfläche 53
ausgeglättet. Die geneigten Oberflächen 53 der Aufnahmeabschnitte 52, die einander
gegenüberliegend angeordnet sind, sind so ausgebildet, dass sie zueinander parallel
verlaufen.
Wenn das Hand- bzw. Zugrad 7 bei dem vorgenannten Aufbau des
Einrichtungsmechanismus 25 in die Anheberichtung gedreht wird, um eine Last anzuheben,
die schwerer ist als die Nominallast, wird das Handrad 7 in Bezug auf die erste Nabe 13 frei
gedreht. Während dieses Vorgangs, und zwar jedesmal dann, wenn der Zapfen 50 des
Einrichtungsmechanismus 25 auf die Aufnahmeabschnitte 52 stößt, die im Innenumfang des
Vorsprungs 22 des Handrads 7 ausgebildet sind, wird der Zapfen 50, der normalerweise
radial nach außen oder in Richtung auf den Innenumfang des Vorsprungs 22 des Handrads 7
vorgespannt ist, in den Aufnahmeabschnitten 52 aufgenommen, während der so
aufgenommene Zapfen 50 andererseits sanft bzw. ruckfrei gegen den Innenumfang des
Vorsprungs 22 des Handrads 7 entlang der geneigten Oberfläche 53 geführt wird, die in
jedem der Aufnahmeabschnitte 52 ausgebildet ist (dieser Zustand ist in Fig. 7 gezeigt).
Weil der Zapfen 50 sanft gegen den Innenumfang des Vorsprungs 22 des Handrads 7 über
die geneigten Oberflächen 53 geführt wird, die jeweils längs einer Tangentialrichtung zum
Innenumfang des Vorsprungs 22 des Handrads 7 aufgeweitet sind und die an der Grenzlinie
zwischen dem Innenumfang des Vorsprungs 22 des Handrads 7 und der geneigten
Oberfläche 53 ausgeglättet sind, kann der Zapfen, der in den Aufnahmeabschnitten 52
aufgenommen ist, sanft bzw. ruckfrei zum Innenumfang des Vorsprungs 22 des Handrads 7
einfach so wie er ist geführt werden, ohne dass der in den Aufnahmeabschnitten 52
aufgenommene Zapfen 50 ruckelt bzw. rattert.
Als Folge davon kann ein möglicherweise auftretendes Problem minimiert werden, nämlich
dass der Zapfen 50 sich in den Aufnahmeabschnitten 52 verfangen kann, so dass eine Last,
die schwerer ist als eine Nominallast, in einer Art instabilem Zustand angehoben werden
kann; auch kann eine mögliche Beschädigung des Zapfens 50 und des Aufnahmeabschnitts 52
minimiert werden. Auch kann das Ruckeln bzw. Rattern des Hand- bzw. Zugrads 7
minimiert werden, das verursacht werden kann, wenn es gedreht wird, und kann auch ein
möglicher Schaden an der ersten Nabe 13 und/oder dem Handrad 7 minimiert werden.
Andererseits kann selbst dann, wenn beispielsweise der Überlastschutzmechanismus beim
Anheben einer Last durch Anbringen einer Last, die schwerer ist als die Nominallast, in
Betrieb gebracht werden, so dass das Handrad 7 gleitend bzw. im Schlupf zwischen der
ersten Zwischenscheibe 23 und der zweiten Zwischenscheibe 24 gehalten wird, das Handrad
7 freilaufend in die Absenkrichtung relativ zu der ersten Nabe 13 beschränkt werden, indem
der Zapfen 50 des Einrichtungsmechanismus 25 in dem Aufnahmeabschnitt 52
aufgenommen wird. Auf diese Weise kann man selbst eine Last, die schwerer ist als die
Nominallast, absenken. Zu diesem Zeitpunkt wird der in dem Aufnahmeabschnitt 52
aufgenommene Zapfen 50 gut von den Halteflächen 55 zurückgehalten, die in dem
Aufnahmeabschnitt 52 ausgebildet sind (dieser Zustand ist in Fig. 8 gezeigt). Auf diese
Weise kann der Freilauf des Handrads 7 in Bezug auf die erste Nabe 13 zuverlässig
beschränkt werden und so das Absenken selbst einer Last, die schwerer ist als eine
Nominallast, sichergestellt werden.
Wenn sich das Handrad 7 in dem Zustand befindet, in dem es sich in die Absenkrichtung in
Bezug auf die erste Nabe 13 frei drehen kann, wird der Zapfen 50 bei jeder Umdrehung des
Handrads 7 in den Aufnahmeabschnitten 52 aufgenommen, die bei gegenüberliegenden
Positionen vorgesehen sind. Weil die Aufnahmeabschnitte 52 die schrägen Oberflächen 53
aufweisen, die so ausgebildet sind, dass sie im wesentlichen parallel zueinander verlaufen,
wird der Zapfen 50, selbst wenn er in irgendeinem der Aufnahmeabschnitte 52
aufgenommen wird, in den Innenumfang des Vorsprungs 22 des Handrads 7 entlang den
geneigten Oberflächen 53 unter den selben Bedingungen geführt. Beispielsweise wird bei
dem Handhebezeug gemäß der erfindungsgemäßen Ausführungsform, bei dem selbst ein
leichtes Ziehen der Handkette bzw. Zugkette 62 bewirkt, dass sich das Handrad 7 einige
Male in Bezug auf die erste Nabe 13 dreht, um so für mehrere Gelegenheiten zu sorgen,
dass der Zapfen 50 auf die Aufnahmeabschnitte 52 stossen kann, weil die
Aufnahmeabschnitte 52 bei einander gegenüberliegenden Positionen vorgesehen sind und
weil auch die geneigten Oberflächen 53 so ausgebildet sind, dass diese im wesentlichen
parallel zueinander verlaufen, und selbst dann, wenn der Zapfen 50 viele Gelegenheiten hat,
um auf die Aufnahmeabschnitte 52 zu stoßen, wird der Zapfen 50 zyklisch bzw. periodisch
in den Aufnahmeabschnitten 52 aufgenommen, wenn sich das Handrad 7 dreht, und wird
unter den selben Bedingungen entlang der geneigten Oberfläche 53 zum Innenumfang des
Vorsprungs 22 des Handrads 7 geführt. Auf diese Weise kann man einen gleichmäßigen
Betrieb sicherstellen, insbesondere ein gleichmäßiges Ablassen einer Last, und somit die
Dauerhaftigkeit und Zuverlässigkeit des Einrichtungsmechanismus 25 verbessert werden.
Wenn das Handrad 7 andererseits in die Absenkrichtung gedreht wird, wird der Zapfen 50
während einer Umdrehung des Handrads 7 in einem der Aufnahmeabschnitte 52
aufgenommen, die bei gegenüberliegenden Positionen angeordnet vorgesehen sind. Somit
wird der Zapfen 50 zuverlässig mit den Aufnahmeabschnitten 52 in Eingriff gebracht,
solange sich das Handrad 7 einmal dreht, was es- zulässt, dass die Last unmittelbar
abgesenkt werden kann.
Somit kann selbst bei einem Handhebezeug, beispielsweise dem Hebezeug gemäß der
erfindungsgemäßen Ausführungsform, bei dem selbst ein leichtes Ziehen an der Zugkette 62
in die Anheberichtung bewirkt, dass sich das Handrad 7 in Bezug auf die erste Nabe 13
einige Umdrehungen dreht, während denen der Zapfen 50 einige Male auf die
Aufnahmeabschnitte 52 stößt, wenn das Handrad 7 in die Anheberichtung gedreht wird, ein
sanfter bzw. ruckfreier Freilauf des Handrads 7 in Bezug auf die erste Nabe 13
sichergestellt werden und kann gleichzeitig sichergestellt werden, dass dann, wenn das
Handrad 7 in die Absenkrichtung gedreht wird, der Zapfen 50 sanft bzw. ruckfrei in den
Aufnahmeabschnitten 52 aufgenommen werden kann, um ein sanftes bzw. ruckfreies
Absenken der Last sicherzustellen.
Somit kann insbesondere bei einem Hebezeug von kleiner Größe mit einem Hand- bzw.
Zugrad 7 von kleinem Durchmesser, beispielsweise bei der erfindungsgemäßen
Ausführungsform, bei der selbst ein leichtes Ziehen an der Zugkette 62 bewirkt, dass der
Zapfen 50 mehrere Male auf die Aufnahmeabschnitte 52 stößt, ein gutes Zusammenwirken
des Zapfens 50 mit den Aufnahmeabschnitten 52 aufgrund der vorstehend beschriebenen
erfindungsgemäßen Ausgestaltung sichergestellt werden; somit kann man erfindungsgemäß
eine noch bessere Dauerhaftigkeit und Zuverlässigkeit des Einrichtungsmechanismus 25
erzielen.
Während die beiden Aufnahmeabschnitte 52 bei dem Einrichtungsmechanismus 25 gemäß
vorgenannter Ausführungsform der Erfindung im Innenumfang der Aufnahmeöffnung 58
des Vorsprungs 22 des Handrads 7 an einander gegenüberliegenden Positionen ausgebildet
sind, können die Aufnahmeabschnitte alternativ auch an anderen als einander
gegenüberliegenden Positionen ausgebildet sein. Alternativ können außerdem auch einer
oder drei oder auch mehr Aufnahmeabschnitte ausgebildet sein. Es sei jedoch darauf
hingewiesen, dass zu viele Aufnahmeabschnitte 52 zu einem zunehmenden Rattern bzw.
Ruckeln des Hand- bzw. Zugrads 7 relativ zu der ersten Nabe 13 führen würden, während
andererseits nur ein einziger Aufnahmeabschnitt 52 nicht das zuvor beschriebene
unmittelbar Ablassen einer Last ermöglichen würde. Im Hinblick darauf wird es bei einem
Hebezeug von kleiner Größe, wie beispielsweise dem gemäß der erfindungsgemäßen
Ausführungsform, bevorzugt, dass zwei Aufnahmeabschnitte bei einander
gegenüberliegenden Positionen ausgebildet sind, um das Betriebsverhalten, die
Dauerhaftigkeit und Zuverlässigkeit des Hebezeugs weiter zu verbessern.
Während bei der vorstehend beschriebenen Ausführungsform der Erfindung die zweite
Aussparung 56 und die dritte Aussparung 57 in dem Vorsprung 22 des Handrads 7 auf
dessen beiden Seiten ausgebildet sind, kann die Aussparung alternativ auch auf nur einer der
beiden Seiten des Vorsprungs ausgebildet sein. Außerdem kann anstelle des Zapfens 50
auch eine Kugel in dem Einrichtungsmechanismus 25 verwendet werden.
Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die vorstehende Patentbeschreibung nur der
Offenbarung bevorzugter Ausführungsbeispiele diente und in keinster Weise einschränkend
auszulegen ist. Dem Fachmann werden beim Studium der vorstehenden Patentbeschreibung
zahlreiche Modifikationen und Variationen der vorliegenden Erfindung ersichtlich werden, die
im Schutzbereich der beigefügten Patentansprüche mit beinhaltet seien.
Claims (3)
1. Hebezeug bzw. Kettenflaschenzug, zumindest umfassend:
ein Lastrad (3), mit dem eine Lastkette (61) in Eingriff bringbar ist;
ein Hand- bzw. Zugrad (7), mit dem eine Hand- bzw. Zugkette (62) in Eingriff bringbar ist;
einen Getriebe- bzw. Kraftübertragungsmechanismus (10), der eine mechanische Bremse (9) umfasst, die zwischen dem Handrad (7) und dem Lastrad (3) angeordnet ist;
einen Überlastschutzmechanismus (8), der das Handrad (7) trägt und einen Freilauf des Handrads in eine Anheberichtung zulässt, wenn eine Last, die größer ist als eine Nominallast, an das Lastrad (61) angelegt wird; und
eine Antriebswelle (6), die durch das Lastrad (3), den Getriebemechanismus (10) und den Überlastschutzmechanismus (8) verläuft, um eine aufgebrachte Antriebskraft von dem Handrad (7) auf das Lastrad (3) zu übertragen, wobei
der Überlastschutzmechanismus (8) ein Nabenteil (13), das mit der Antriebswelle (6) über ein Gewinde in Eingriff steht und auf sich das Handrad (7) mit Freilaufmöglichkeit trägt, sowie einen Einrichtungsmechanismus (25) umfasst, der es zulässt, dass sich das Handrad (7) in Bezug auf das Nabenteil (13) in eine Anheberichtung frei drehen kann, und der den Freilauf des Handrads (7) in eine Absenkrichtung einschränkt; wobei
der Einrichtungsmechanismus (25) eine Aussparung (32), die auf den Aussenumfang des Nabenteils (13) ausgebildet ist, ein Eingriffselement (50), das in der Aussparung vorgesehen ist und das normalerweise in Radialrichtung nach außen hin vorgespannt ist, und einen konkaven Aufnahmeabschnitt (52) umfasst, der sich am Innenumfang eines Vorsprungs (22) des Handrads (7) öffnet, um darin das Eingriffselement (50) aufzunehmen; und wobei
der Aufnahmeabschnitt (52) eine schräge bzw. geneigte Fläche (53), die sich schräg aufweitet, um das in dem Aufnahmeabschnitt (52) aufgenommene Eingriffselement (50) zum Innenumfang des Vorsprungs (22) des Handrads (7) zu führen, wenn das Handrad in die Anheberichtung gedreht wird, und eine Rückhaltefläche (55) umfasst, die sich im wesentlichen längs der Radialrichtung des Innenumfangs des Vorsprungs (22) erstreckt bzw. aufweitet, um es zuzulassen, dass das Eingriffselement (50) in dem Aufnahmeabschnitt (52) aufgenommen werden kann, um auf der Innenseite des Aufnahmeabschnitts (52) zurückgehalten zu werden, wenn das Handrad (7) in die Absenkrichtung gedreht wird.
ein Lastrad (3), mit dem eine Lastkette (61) in Eingriff bringbar ist;
ein Hand- bzw. Zugrad (7), mit dem eine Hand- bzw. Zugkette (62) in Eingriff bringbar ist;
einen Getriebe- bzw. Kraftübertragungsmechanismus (10), der eine mechanische Bremse (9) umfasst, die zwischen dem Handrad (7) und dem Lastrad (3) angeordnet ist;
einen Überlastschutzmechanismus (8), der das Handrad (7) trägt und einen Freilauf des Handrads in eine Anheberichtung zulässt, wenn eine Last, die größer ist als eine Nominallast, an das Lastrad (61) angelegt wird; und
eine Antriebswelle (6), die durch das Lastrad (3), den Getriebemechanismus (10) und den Überlastschutzmechanismus (8) verläuft, um eine aufgebrachte Antriebskraft von dem Handrad (7) auf das Lastrad (3) zu übertragen, wobei
der Überlastschutzmechanismus (8) ein Nabenteil (13), das mit der Antriebswelle (6) über ein Gewinde in Eingriff steht und auf sich das Handrad (7) mit Freilaufmöglichkeit trägt, sowie einen Einrichtungsmechanismus (25) umfasst, der es zulässt, dass sich das Handrad (7) in Bezug auf das Nabenteil (13) in eine Anheberichtung frei drehen kann, und der den Freilauf des Handrads (7) in eine Absenkrichtung einschränkt; wobei
der Einrichtungsmechanismus (25) eine Aussparung (32), die auf den Aussenumfang des Nabenteils (13) ausgebildet ist, ein Eingriffselement (50), das in der Aussparung vorgesehen ist und das normalerweise in Radialrichtung nach außen hin vorgespannt ist, und einen konkaven Aufnahmeabschnitt (52) umfasst, der sich am Innenumfang eines Vorsprungs (22) des Handrads (7) öffnet, um darin das Eingriffselement (50) aufzunehmen; und wobei
der Aufnahmeabschnitt (52) eine schräge bzw. geneigte Fläche (53), die sich schräg aufweitet, um das in dem Aufnahmeabschnitt (52) aufgenommene Eingriffselement (50) zum Innenumfang des Vorsprungs (22) des Handrads (7) zu führen, wenn das Handrad in die Anheberichtung gedreht wird, und eine Rückhaltefläche (55) umfasst, die sich im wesentlichen längs der Radialrichtung des Innenumfangs des Vorsprungs (22) erstreckt bzw. aufweitet, um es zuzulassen, dass das Eingriffselement (50) in dem Aufnahmeabschnitt (52) aufgenommen werden kann, um auf der Innenseite des Aufnahmeabschnitts (52) zurückgehalten zu werden, wenn das Handrad (7) in die Absenkrichtung gedreht wird.
2. Hebezeug nach Anspruch 1, bei dem die schräge Fläche (53), die in dem
Aufnahmeabschnitt (52) ausgebildet ist, längs einer Tangentialrichtung an den Innenumfang
des Handrads (7) aufgeweitet ist bzw. verläuft und an einer Grenzlinie zwischen dem
Innenumfang des Vorsprungs (22) des Handrads (7) und der schrägen Fläche (53) auch
geglättet bzw. glatt ausgebildet ist.
3. Hebezeug nach Anspruch 1 oder 2, das zwei Aufnahmeabschnitte (52) umfasst, die
im Innenumfang des Handrads (7) geöffnet sind, und zwar an Positionen, die einander
gegenüberliegen, wobei die schrägen Flächen (53) so ausgebildet sind, dass diese im
wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
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