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DE19949744B4 - Antriebseinrichtung für eine Tür - Google Patents

Antriebseinrichtung für eine Tür Download PDF

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DE19949744B4
DE19949744B4 DE19949744.3A DE19949744A DE19949744B4 DE 19949744 B4 DE19949744 B4 DE 19949744B4 DE 19949744 A DE19949744 A DE 19949744A DE 19949744 B4 DE19949744 B4 DE 19949744B4
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Germany
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English (en)
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Inventor
Stefan Daiß
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Geze GmbH
Original Assignee
Geze GmbH
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Publication date
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First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=7925765&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE19949744(B4) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
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Priority to EP00122101.9A priority patent/EP1092829B1/de
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Abstract

Antriebseinrichtung für eine Tür oder ein Fenster mit einem ortsfesten Rahmen und mindestens einem daran gelagerten Drehflügel mit einer Antriebsvorrichtung zum Öffnen und/oder Schließen des Drehflügels, wobei die Antriebsvorrichtung einen Antriebsmotor und einen Energiespeicher aufweist und das Schließen ausschließlich unter Wirkung des Antriebsmotors und das Öffnen vorzugsweise ausschließlich unter Wirkung des Energiespeichers erfolgt, wobei der Energiespeicher beim Schließen zumindest teilweise geladen wird und beim Öffnen zumindest teilweise entladen wird, wobei der Energiespeicher als Teil einer Notöffnungsvorrichtung ausgebildet ist, welche im Notfall z. B. bei Stromausfall, im Brandfall, im Panikfall den Drehflügel öffnet, dadurch gekennzeichnet, dass eine elektrisch schaltbare Haltevorrichtung (33) zum Halten des Drehflügels (2) in einer Schließstellung vorgesehen ist, wobei die Haltevorrichtung (33) sowohl im Normalbetrieb als auch im Notfall über ein elektrisches Signal lösbar ist, so dass der Drehflügel (2) in Offenlage bringbar ist, und wobei eine Steuerungsvorrichtung (5) vorgesehen ist, welche zum Ansteuern des elektromechanischen Antriebsmotors (31) und der Haltevorrichtung (33) ausgebildet ist, und wobei die Haltevorrichtung (33) ein elektromechanisches Rastelement oder ein Piezoelement oder ein magnetostriktives Element aufweist, welches zum Blockieren der Bewegung des Kolbens (36) und/oder des Gestänges (42) und/oder des Energiespeichers (34) und/oder der Abtriebswelle (41) und/oder der Verriegelungsvorrichtung ausgebildet ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Antriebseinrichtung für eine Tür oder ein Fenster noch dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie ein Verfahren zum Betrieb einer solchen Antriebseinrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 19.
  • Aus der DE 196 52 600 A1 ist eine Antriebseinrichtung für eine Drehfalttür bekannt. Dort ist ein elektrischer Antriebsmotor zum automatischen Öffnen und Schließen der Drehfalttüre vorgesehen. Ein Energiespeicher ist über eine elektromagnetische Kupplung an den elektrischen Antrieb gekoppelt und wird beim Schließen der Drehfalttüre vorgespannt. Im Notfall wird der Kraftschluss des Antriebs mit dem Energiespeicher über die elektromagnetische Kupplung gelöst und der Energiespeicher bewegt die Drehfalttüre in die Offenstellung. Die Kupplung ist im Normalbetrieb während des gesamten Öffnungs- und Schließvorganges mit der Kraft des Antriebs und des Energiespeichers beaufschlagt und muss daher entsprechend groß dimensioniert werden.
  • Aus der DE 34 06 409 C2 ist eine Vorrichtung zur elektrischen Versorgung elektromagnetisch feststellbarer Türschließer, Türschließanlagen und dergleichen bekannt. Die Feststelleinrichtungen der Türschließers sind als Elektromagnetventile ausgebildet und dienen in Verbindung mit einer Schließfolgeregelungseinrichtung zur Feststellung der angeschlossenen Türflügel in (Teil-)Offenpositionen.
  • Aus der DE 36 18 645 A1 ist eine Vorrichtung zur Betätigung einer an einem Rauchabschluss bzw. einem Rauchabzugsweg angeordneten Tür, Klappe od. dgl. bekannt. Der Türflügel wird durch einen in umgekehrter Wirkungsrichtung angeschlossenen, manuellen Türschließer in Öffnungsrichtung beaufschlagt und durch einen herkömmlichen Türöffner im Normalbetrieb in seiner Geschlossenlage gehalten, d. h. durch Auslösung des Türöffners kann durch den Türschließer eine Öffnung des Türflügels erfolgen. Nachteilig ist insbesondere, dass das Schließen des Türflügels dann manuell bewerkstelligt werden muss, wodurch die Tür unter Umständen sehr lange offensteht, was eine Auskühlung des durch die Tür zugänglichen Raums und/oder das unberechtigte Betreten dieses Raums zur Folge haben kann.
  • Aus der DE 28 54 813 A1 ist eine Vorrichtung zum Schließen von Türen oder Toren bekannt. Eine Federeinrichtung, welche beim motorischen Öffnen des Türflügels gespannt wird und in gespannten Zustand mechanisch arretierbar ist, kann bei Ausfall der elektrischen Energieversorgung oder bei einer Signalgebung beispielsweise eines Feuer-, Temperatur- oder Rauchmelders zum Schließen des Türflügels wirksam werden. Die gezeigte Anordnung ist aufwändig, da die Vorrichtung zur Auslösung der Arretierung separat zu der vorhandenen Steuerungsvorrichtung der Antriebseinrichtung vorgesehen werden muss.
  • Aus der DE 295 21 068 U1 ist ein Drehflügelantrieb mit manueller Notöffnung für Türen in Flucht und Rettungswegen bekannt. Er weist einen elektrischen Antrieb zum Öffnen und einen Energiespeicher zum selbsttätigen Schließen des Drehflügels auf. Der Antrieb ist mittels einer mechanischen Kupplung mit dem Drehflügel verbunden. Im Notfall kann die Türe manuell geöffnet werden, indem die mechanische Kupplung durch Überdrücken gelöst wird. Dadurch koppelt der elektrische Antrieb von dem Drehflügel ab und der Drehflügel kann von Hand geöffnet werden. Der Schließvorgang muss nun ebenso manuell erfolgen, da die mechanische Kupplung nur in Schließstellung einkuppelt.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Antriebseinrichtung der eingangs genannten Art zu entwickeln, die automatisch arbeitet und einfacher aufgebaut ist, sowie ein Verfahren zu dem Betrieb einer Antriebseinrichtung zu entwickeln.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß mit der Antriebseinrichtung gemäß Patentanspruch 1 sowie dem Verfahren nach Patentanspruch 19 gelöst.
  • Es ist eine elektrisch schaltbare Haltevorrichtung zum Halten des Drehflügels in einer Schließstellung vorgesehen, wobei die Haltevorrichtung sowohl im Normalbetrieb als auch im Notfall über ein elektrisches Signal lösbar ist, so dass der Drehflügel in Offenlage bringbar ist, und wobei die Haltevorrichtung ein elektromechanisches Rastelement oder ein Piezoelement oder ein magnetostriktives Element aufweist, welches zum Blockieren der Bewegung des Kolbens und/oder des Gestänges und/oder des Energiespeichers und/oder der Abtriebswelle und/oder der Verriegelungsvorrichtung ausgebildet ist.
  • Es ist eine Steuervorrichtung vorgesehen, welche zum Steuern des Antriebsmotors und/oder der Haltevorrichtung ausgebildet ist.
  • Der Drehflügel kann in einer bestimmten Schließstellung gehalten und freigegeben werden. Die Haltevorrichtung ist sowohl im Normalbetrieb als auch im Notbetrieb lösbar ausgebildet, so dass der Drehflügel nach Lösen der Haltevorrichtung vorzugsweise unter Wirkung des Energiespeichers automatisch, d. h. ohne Fremdenergiezufuhr in Offenlage schwenkt oder manuell in Offenlage bringbar ist. Im Normalbetrieb kann die Bewegung des Drehflügels z. B. mittels Personenerfassungssensoren und/oder einer Berechtigtenschaltvorrichtung gesteuert werden. In einem Notfall, wie z. B. Feuer, Stromausfall oder Panik kann die Öffnung des Drehflügels selbsttätig unter Wirkung des Energiespeichers erfolgen, über einen Nottaster und/oder einen Ansteuersensor z. B. Rauchmelder und/oder von zentraler Stelle angesteuert und/oder selbsttätig initiiert. Die Ansteuerung kann somit ferngesteuert erfolgen.
  • Bei eingeschalteter Haltevorrichtung wird der Drehflügel in seiner momentanen Stellung gehalten. Eine eventuelle Schwenkbewegung des Drehflügels in Öffnungs- oder Schließrichtung kann durch das Einschalten der Haltevorrichtung gestoppt werden. Um eine einfach aufgebaute und räumlich kompakte Vorrichtung zu erhalten, kann die Haltevorrichtung zur Anordnung im Bereich der Antriebsvorrichtung ausgebildet sein und/oder mit einem Funktionsteil der Antriebsvorrichtung verbunden werden. In dieser Ausführung kann die Haltevorrichtung entweder ein einzelnes Halteelement oder mehrere Halteelemente aufweisen, welche(s) mit einem Funktionsteil oder mehreren Funktionsteilen verbindbar sind und als Piezoaktor und/oder elektromechanisches Rastelement und/oder magnetostriktives Element und/oder Ventil ausgebildet ist bzw. sind.
  • Es kann vorgesehen sein, dass die Haltevorrichtung z. B. mit dem Energiespeicher zusammenwirkt, indem die Haltevorrichtung die Entladung des Energiespeichers verhindert. Ebenso kann die Haltevorrichtung mit einem axial beweglichen Kolben der Antriebsvorrichtung zum Blockieren der axialen Kolbenbewegung zusammenwirken. In einer anderen Ausführung kann die Haltevorrichtung mit einem Gestänge der Antriebsvorrichtung, vorzugsweise Gleitarmgestänge und/oder Scherenarmgestänge, zum Blockieren oder Freigeben zusammenwirken.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Haltevorrichtung mit einer Dämpfungsvorrichtung zum Blockieren und Freigeben des Drehflügels zusammenwirkt. Die Haltevorrichtung kann z. B. ein elektrisch schaltbares Ventil aufweisen, welches zum Verschließen einer Überströmleitung einer hydraulischen Dämpfungsvorrichtung ausgebildet ist, um dadurch die Entladung des Energiespeichers zu stoppen. Ebenso kann ein mit dem Energiespeicher zusammenwirkendes elektromechanisches Rastelement vorgesehen sein, welches im eingerasteten Zustand die Entladung des Energiespeichers mechanisch blockiert.
  • Vorteilhafterweise ist die Haltevorrichtung im Bereich der Antriebsvorrichtung angeordnet. Die Antriebsvorrichtung kann ein Gehäuse aufweisen, in welches die Haltevorrichtung zumindest teilweise integrierbar ist.
  • In einer abgewandelten Ausführung kann die Haltevorrichtung direkt mit dem Drehflügel zum Blockieren und Freigeben zusammenwirken. So kann vorgesehen sein, dass der Drehflügel ein Türschloss vorzugsweise mit Schlossfalle aufweist, welche in Schließlage des Drehflügels mit einem am ortsfesten Rahmen angebrachten elektrischen Türöffner zum Verriegeln des Drehflügels zusammenwirkt. Die Haltevorrichtung kann im Bereich des Türöffners angebracht sein oder den Türöffner ansteuern.
  • Ferner kann ein Haltemagnet vorgesehen sein, der ortsfest am Rahmen befestigt ist und in Schließstellung mit einer am Flügel befestigten Gegenplatte aus magnetisch leitendem Material so zusammenwirkt, dass bei eingeschaltetem Strom ein Magnetfeld aufgebaut wird, welches den Flügel in Schließstellung hält.
  • Bei bevorzugten Ausführungen ist die Haltevorrichtung so ausgebildet, dass der Flügel bei Stromausfall automatisch freigegeben wird und sich unter Wirkung des Energiespeichers öffnet. Dazu weist die Haltevorrichtung als Halteelement z. B. einen Ruhestromtüröffner und/oder ein Ruhestromventil und/oder ein Ruhestromrastelement auf, welches sich bei Stromausfall selbsttätig lösend ausgebildet ist.
  • Bei freigegebenem Flügel, kann der Energiespeicher den Flügel in Öffnungsrichtung bewegen, wobei der Energiespeicher zumindest teilweise entladen wird. Der Energiespeicher kann als mechanischer Energiespeicher mit elastischem Kraftspeicherelement z. B. Schrauben- oder Torsionsfeder oder als pneumatischer Energiespeicher mit Gasdruckfeder ausgebildet sein. Der Flügel kann selbstverständlich auch manuell, vorzugsweise mit Hilfe des Energiespeichers geöffnet werden.
  • Das Schließen des Drehflügels erfolgt ausschließlich motorisch unter Zuführung von Fremdenergie. Gleichzeitig mit dem Schließen des Flügels lädt der Antriebsmotor den Energiespeicher, indem z. B. das elastische Kraftspeicherelement gespannt wird. Der Antriebsmotor kann als elektromechanischer Antriebsmotor oder als hydraulische Pumpe ausgebildet sein. Der elektromechanische Antriebsmotor kann ein Getriebe aufweisen, wobei der elektromechanische Antriebsmotor und/oder das Getriebe nicht selbsthemmend ausgebildet sind.
  • Um den Flügel im Normalbetrieb zu öffnen kann die Steuervorrichtung eine Berechtigtenschaltvorrichtung z. B. einen Schlüsselschalter und/oder Codetastatur oder einen oder mehrere Bewegungsmelder und/oder Lichtschranken aufweisen. Bei Betätigung der Berechtigtenschaltvorrichtung und/oder bei Erfassung einer Person durch die Bewegungsmelder generiert die Steuervorrichtung ein Signal zum Lösen der Haltevorrichtung, woraufhin der Flügel vom Energiespeicher in Öffnungsrichtung bewegt wird. Zur Absicherung der Flügelkanten können zusätzlich Sicherheitssensoren oder Lichtschranken vorgesehen sein, welche bei einem erkannten Hindernis im Schwenkbereich des Flügels die Haltevorrichtung zum Blockieren des Flügels und/oder den Antriebsmotor zum Reversieren der Schwenkbewegung ansteuern.
  • Um die Notöffnung auszulösen kann die Steuervorrichtung einen manuell betätigbaren Nottaster und/oder einen Brandmelder aufweisen. Auch ein Anschluss der Steuervorrichtung an eine zentrale Sicherheitseinrichtung z. B. eine Rauch-Wärme-Abzugs-(RWA) oder Rettungs-weg-sicherungs-(RWS)Einrichtung kann vorgesehen sein. Durch den sich im Notfall selbsttätig öffnenden Fluchtweg werden die Fluchtmöglichkeiten den gefährdeten Personen deutlich aufgezeigt. Dadurch wird gegenüber manuell zu öffnender Fluchtwege die Gefahr einer Panik erheblich reduziert und den flüchtenden Personen die Orientierung erleichtert.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen sowie aus den Ausführungsbeispielen der Figuren.
  • Dabei zeigt:
  • 1 eine schematische Frontansicht einer Drehflügeltür mit einer am Drehflügel aufliegend montierten Antriebsvorrichtung und separater manuell betätigbarer Auslösevorrichtung;
  • 2 eine schematische Frontansicht einer Drehflügeltür mit einer am Rahmen montierten Antriebsvorrichtung und einer automatischen Personenerfassung als Auslösevorrichtung;
  • 3 ein Blockschaltbild der Antriebsvorrichtung mit integrierter Haltevorrichtung.
  • 1 zeigt eine schematische Frontansicht einer Antriebseinrichtung 1 mit Drehflügeltür. Die Tür weist einen Drehflügel 2 auf, der an einer vertikalen Kante in Bändern 22 am Blendrahmen 21 um eine vertikale Türachse schwenkbar gelagert ist. Der Drehflügel 2 ist mit einer aufliegend montierten Antriebsvorrichtung 3 ausgerüstet.
  • Die Antriebsvorrichtung 3 weist ein Türantriebsgehäuse 4, in welchem eine Abtriebswelle 41 drehbar gelagert ist, auf. Mit der Abtriebswelle 41 ist drehfest ein Gleitarm 42 verbunden, der an seinem freien Ende einen Gleiter 43 aufweist, der in einer Gleitschiene 44 verschiebbar und drehbar geführt ist. In dem Türantriebsgehäuse 4 ist eine in 3 dargestellte Schraubenfeder 34 als Energiespeicher, ein elektromechanischer Antriebsmotor und eine hydraulische Dämpfungsvorrichtung mit einem elektrisch schaltbaren Ventil als Haltevorrichtung angeordnet, welche jeweils mit der Abtriebswelle 41 zusammenwirken.
  • Ein elektrischer Türöffner 37 ist gegenüber der Hauptschließkante an dem ortsfesten Rahmen in Höhe des Türschlosses 23 angeordnet. In Schließlage des Drehflügels wirkt der elektrische Türöffner 37 zum Verriegeln und Entriegeln des Flügels mit der Schlossfalle des Türschlosses 23 zusammen.
  • Im Bereich der Tür ist eine Steuerungsvorrichtung 5 ortsfest im Handbereich angeordnet. Die Steuerungsvorrichtung 5 weist ein Gehäuse mit darin angeordneter Berechtigtenschaltvorrichtung 52 und Notauslösevorrichtung 51 auf. Die Berechtigtenschaltvorrichtung 52 ist als Code-Tastatur ausgebildet, kann jedoch auch als Schlüsselschalter oder Code-Karten-Terminal ausgebildet sein. Die Notauslösevorrichtung 51 weist einen Nottaster auf, welcher mit einer zerstörbaren Plombe z. B. einer durchsichtigen Plastikhaube gegen Missbrauch gesichert sein kann. Über ein Kabel 53 ist die Steuerungsvorrichtung 5 mit der Antriebsvorrichtung verbunden. Um die Drehbewegung des Türflügels 2 auszugleichen ist ein flexibler Kabelübergang 53a vorgesehen, welcher wie in 1 dargestellt im Bereich der Nebenschließkante aufliegend, den Türflügel 2 und den Rahmen 21 verbindend montiert ist. In einer gegenüber 1 abgewandelter Ausführung kann der flexible Kabelübergang 53a auch optisch verdeckt in der Nebenschließkante z. B. in einer Nut des Blendrahmens 21 versenkt angeordnet sein.
  • Bei der Antriebsvorrichtung 3 kann es sich um eine ähnlich wie ein herkömmlicher Drehtürantrieb aufgebaute Vorrichtung handeln, z. B. um einen hydraulischen Drehtürantrieb. Die Antriebsvorrichtung 3 funktioniert derart, dass der Türflügel 2 in einer Schließlage durch die Haltevorrichtung blockiert ist. Beim manuellen Betätigen der Berechtigtenschaltvorrichtung 52 löst die Steuervorrichtung 5 die Haltevorrichtung, woraufhin die im Energiespeicher gespeicherte Energie den Türflügel 2 in Öffnungsrichtung beaufschlagt indem der Energiespeicher auf die Abtriebswelle 41 im Öffnungssinn einwirkt. Das Schließen des Flügels 2 erfolgt unter Zufuhr von Fremdenergie durch die hydraulische Pumpe, wobei gleichzeitig der Energiespeicher geladen wird.
  • Mit der Haltevorrichtung kann der Türflügel 2 während oder nach dem Öffnen in einer beliebigen Stellung blockiert werden, indem das elektrisch schaltbare Ventil der Haltevorrichtung die hydraulische Dämpfungsvorrichtung sperrt. Zusätzlich zu dem elektrisch schaltbaren Ventil ist als weitere Halteeinrichtung im Blendrahmen 21 an der Hauptschließkante der elektrischer Türöffner 37 als Verriegelungsvorrichtung angeordnet. Der Türöffner 37 wirkt in Schließstellung zum Verriegeln des Drehflügels mit dem an der Hauptschließkante des Flügels angeordneten Türschloss 23 zusammen. Zum Verriegeln und Entriegeln steuert die Steuervorrichtung 5 den Türöffner 37 an. Die Haltevorrichtung kann in gegenüber 1 abgewandelten Ausführungen als Halteeinrichtung mit Türöffner 37 oder als Halteeinrichtung mit Ventil als Halteelement ausgebildet sein.
  • Um den Türflügel 2 in Schließlage zu verbringen steuert die Steuervorrichtung 5 den Antriebsmotor an. Der Antriebsmotor wirkt im Schließsinn auf die Schließerwelle 41 ein wobei durch die dabei entstehende Zwangsbewegung des Gleitarms 42 der Türflügel 2 geschlossen wird. Gleichzeitig wird der Energiespeicher geladen, indem die Schließerfeder gespannt wird.
  • In der in 1 dargestellten Montageart, der sogenannten Blattmontage, ist das Türantriebsgehäuse 4 am Türflügel 2 montiert. Hierbei ist die Gleitschiene 42 auf dem Blendrahmen 21 montiert. Die Montage kann sowohl auf der Bandseite als auch auf der Bandgegenseite erfolgen.
  • In alternativen Ausführungsformen kann an Stelle eines Gleitarmgestänges 42 auch ein Scherenarmgestänge verwendet werden. Ein Einsatz der Erfindung ist auch an zweiflügeligen Türen möglich, welche zusätzlich mit einer Schließfolgesteuerung ausgerüstet sein können.
  • 2 zeigt die schematische Ansicht einer Antriebseinrichtung 1 mit der sogenannten Kopfmontage der Antriebsvorrichtung an einer zu der Darstellung in 1 analog ausgebildeten Drehflügeltür. Hier ist das Türantriebsgehäuse 4 an dem Blendrahmen 21 montiert und die Gleitschiene 44 aufliegend auf dem Türflügel 2. Die Steuervorrichtung ist zumindest teilweise in das Türantriebsgehäuse 4 integriert. Sie weist einen an dem Türantriebsgehäuse 4 befestigten Bewegungsmelder 54 z. B. Infrarotmelder oder Radarmelder und einen im Bereich der Tür angebrachten Brandmelder 56 zur Steuerung der Antriebsvorrichtung auf. Zum beidseitigen Begehen der Tür kann auf der Innenseite und auf der Außenseite jeweils ein Bewegungsmelder 54 angeordnet sein. Ebenso ist es möglich auf einer Seite der Tür z. B. der Außenseite eine Berechtigtenschaltvorrichtung 52 und auf der anderen Seite z. B. der Innenseite einen Bewegungsmelder 54 anzuordnen.
  • Auf dem Türflügel 2 ist in 2 ein mit der Steuervorrichtung zusammenwirkender Sicherheitssensor 55 angeordnet. Der Sicherheitssensor 55 kann einseitig oder beidseitig auf dem Türflügel 2 im Bereich der oberen horizontalen Kante angeordnet sein und ist zur Kantenabsicherung während der Öffnungs- und/oder Schließbewegung ausgebildet. Erkennt der Sicherheitssensor 55 ein Hindernis in dem Schwenkbereich des Türflügels 2, so generiert er ein Signal zum Schalten der Haltevorrichtung und/oder zum Schalten des Antriebsmotors, so dass die Schwenkbewegung des Türflügels 2 von der Haltevorrichtung gestoppt und/oder von dem Antriebsmotor reversiert wird.
  • In der dargestellten Schließlage blockiert die Haltevorrichtung den Türflügel 2. Ein Benutzer wird bei Annäherung an die Tür von dem Bewegungsmelder 54 erfasst. Daraufhin löst die Steuervorrichtung 5 die Haltevorrichtung und der Türflügel wird unter Umsetzung der in dem Energiespeicher gespeicherten Energie geöffnet. Nach dem Ablauf einer voreinstellbaren Zeit wird der Türflügel 2 unter Wirkung des Antriebsmotors geschlossen und der Energiespeicher wieder geladen.
  • Die Notöffnung der Türe erfolgt durch den Brandmelder 56, der im Brandfall ein Signal zum Lösen der Haltevorrichtung generiert, worauf der Türflügel unter Wirkung des Energiespeichers selbsttätig öffnet. Das Signal zum Lösen der Haltevorrichtung kann auch von einer an die Auslösevorrichtung anschließbaren Sicherheitseinrichtung wie z. B. eine Sicherheitseinrichtung einer Rauch-Wärme-Abzug-Einrichtung oder Rettungs-Weg-Sicherungs-Einrichtung generiert werden. Dadurch kann der Rettungsweg im Brandfall und/oder Notfall von zentraler Stelle geöffnet werden. Bei Stromausfall ist die Haltevorrichtung so ausgebildet, dass sie die Türe automatisch löst.
  • In einer abgewandelten Ausführung kann die Haltevorrichtung zumindest teilweise außerhalb des Türantriebsgehäuses 4 angeordnet sein oder mit einem außerhalb des Türantriebsgehäuses 4 angeordneten Halteelement z. B. dem elektrischen Türöffner 37 verbunden sein oder als Türöffner ausgebildet sein. Dabei ist vorgesehen, dass die Haltevorrichtung mit einem Haltemagnet und/oder dem Türöffner 37 vorzugsweise Ruhestromtüröffner zum Blockieren und Freigeben des Türflügels in Schließlage des Türflügels zusammenwirkt.
  • 3 zeigt den schematischen Aufbau der Antriebsvorrichtung 3. Die Antriebsvorrichtung 3 weist ein Gehäuse 35 mit darin dicht geführtem axial verschiebbaren Kolben 36 auf. Der Kolben 36 teilt das Gehäuse 35 in zwei über Hydraulikleitungen 32a, b korrespondierende und mit geeignetem Hydraulikmedium gefüllte Hydraulikräume 39a, b. In dem in 3 rechten Hydraulikraum 39b ist eine Schraubenfeder 34 als Energiespeicher angeordnet. Die Schraubenfeder 34 stützt sich mit einem Ende an der Gehäusewand und mit dem anderen Ende auf dem Kolben 36 ab. An einer Innenwand des Kolbens 36 ist ein mit einem Zahnrad 45 kämmendes Getriebe ausgebildet. Eine im Gehäuse 35 gelagerte Abtriebswelle 41 greift in den Innenraum des Kolbens 36 ein und ist drehfest mit dem Zahnrad 45 verbunden, so dass die axiale Bewegung des Kolbens 36 von dem Getriebe in eine Drehbewegung der Abtriebswelle 41 umgesetzt wird.
  • In der in 3 oberen Hydraulikleitung 32a ist eine von dem elektromechanischen Antriebsmotor angetriebene Pumpe 31 angeordnet. Um den Türflügel zu schließen wird die Pumpe von der in 1 dargestellten Steuervorrichtung 5 angesteuert, woraufhin sie das Hydraulikmedium von dem Hydraulkraum 39b in den Hydraulikraum 39a fördert. Dadurch erhöht sich der statische Druck in Raum 39a und der Kolben 36 wird entgegen der Kraft der Feder 34 axial bewegt. Die Feder 34 wird dabei unter Speicherung von mechanischer Energie elastisch verformt und das Volumen des Hydraulikraums 39b verkleinert. Über das Getriebe des Kolbens 36 wird infolge der axialen Kolbenbewegung die Abtriebswelle 41 im Schließsinn gedreht. Durch den drehfest mit der Schließerwelle 41 verbundenen Gleitarm wird dabei eine Kraft in Schließrichtung auf den Türflügel übertragen. Ist der Türflügel in Schließlage, befindet sich der Kolben 36 in seiner in 3 rechten Endlage und der Energiespeicher 34 ist geladen.
  • Die Entladung des Energiespeichers 34 erfolgt hydraulisch gedämpft, indem das Hydraulikmedium über die in 3 untere Hydraulikleitung 32b von dem Hydraulikraum 39a in den Hydraulikraum 39b strömt. Dabei wird die Abtriebswelle 41 von dem sich unter Wirkung der Feder 34 bewegenden Kolben 36 in Öffnungsrichtung gedreht und somit der Türflügel geöffnet. Wird das in der unteren Hydraulikleitung 32b angeordnete elektrisch schaltbare Ventil 33 der Haltevorrichtung geschlossen, ist der Austausch des Hydraulikmediums unterbunden. Der Kolben 36 kann sich nun infolge des beidseitigen statischen Drucks der Druckräume 39 nicht axial bewegen und der Türflügel wird gehalten. Die Blockierung des Kolbens 36 und damit des Türflügels kann in jeder axialen Position erfolgen.
  • In gegenüber 3 abgewandelten Ausführungen kann die Bewegung des Kolbens 36 auch durch eine mit dem Kolben 36 zusammenwirkende elektromechanische Rasteinrichtung blockiert werden. Dabei kann als Rastelement z. B. ein Piezoaktor oder ein magnetostriktives Element eingesetzt werden.
  • In weiteren Ausführungen kann zum Schließen des Türflügels anstatt der Pumpe 31 ein direkt oder über ein Getriebe mit dem Kolben 36 zusammenwirkender elektromechanischer Antrieb vorgesehen sein, wobei der Antrieb nicht selbsthemmend ausgebildet ist. Der Energiespeicher kann auch ein anderes Speicherelement aufweisen, z. B. Spiralfeder oder Gasfeder.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Antriebseinrichtung
    2
    Flügel
    21
    Blendrahmen
    22
    Bänder
    23
    Türschloss
    3
    Antriebsvorrichtung
    31
    elektromechanische Pumpe
    32a,
    b Hydraulische Verbindungsleitung
    33
    Haltevorrichtung, Ventil
    34
    Energiespeicher, Feder
    35
    Zylinder
    36
    Kolben
    37
    Türöffner
    39a,
    b hydraulischer Druckraum
    4
    Gehäuse
    41
    Schließerwelle
    42
    Gleitarm
    43
    Gleiter
    44
    Gleitschiene
    45
    Zahnrad
    5
    Ansteuervorrichtung
    51
    Nottaster
    52
    Berechtigtenschaltvorrichtung
    53
    Kabel
    53a
    flexibler Kabelübergang
    54
    Bewegungsmelder
    55
    Sicherheitssensor
    56
    Brandmelder

Claims (21)

  1. Antriebseinrichtung für eine Tür oder ein Fenster mit einem ortsfesten Rahmen und mindestens einem daran gelagerten Drehflügel mit einer Antriebsvorrichtung zum Öffnen und/oder Schließen des Drehflügels, wobei die Antriebsvorrichtung einen Antriebsmotor und einen Energiespeicher aufweist und das Schließen ausschließlich unter Wirkung des Antriebsmotors und das Öffnen vorzugsweise ausschließlich unter Wirkung des Energiespeichers erfolgt, wobei der Energiespeicher beim Schließen zumindest teilweise geladen wird und beim Öffnen zumindest teilweise entladen wird, wobei der Energiespeicher als Teil einer Notöffnungsvorrichtung ausgebildet ist, welche im Notfall z. B. bei Stromausfall, im Brandfall, im Panikfall den Drehflügel öffnet, dadurch gekennzeichnet, dass eine elektrisch schaltbare Haltevorrichtung (33) zum Halten des Drehflügels (2) in einer Schließstellung vorgesehen ist, wobei die Haltevorrichtung (33) sowohl im Normalbetrieb als auch im Notfall über ein elektrisches Signal lösbar ist, so dass der Drehflügel (2) in Offenlage bringbar ist, und wobei eine Steuerungsvorrichtung (5) vorgesehen ist, welche zum Ansteuern des elektromechanischen Antriebsmotors (31) und der Haltevorrichtung (33) ausgebildet ist, und wobei die Haltevorrichtung (33) ein elektromechanisches Rastelement oder ein Piezoelement oder ein magnetostriktives Element aufweist, welches zum Blockieren der Bewegung des Kolbens (36) und/oder des Gestänges (42) und/oder des Energiespeichers (34) und/oder der Abtriebswelle (41) und/oder der Verriegelungsvorrichtung ausgebildet ist.
  2. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (33) im Bereich der Antriebsvorrichtung (3) angeordnet ist und/oder mit einem Bauteil vorzugsweise Funktionsteil der Antriebsvorrichtung (3) zusammenwirkt.
  3. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (33) außerhalb der Antriebsvorrichtung (3) angeordnet ist und am Drehflügel (2) oder am ortsfesten Rahmen (21) abgestützt ist, vorzugsweise zwischen Drehflügel (2) und ortsfesten Rahmen ohne Zwischenschaltung der Antriebsvorrichtung (3) einwirkend.
  4. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (33) mit dem Energiespeicher (34) zusammenwirkend ausgebildet ist.
  5. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsvorrichtung (3) eine Abtriebswelle (34) aufweist und die Haltevorrichtung (33) mit der Abtriebswelle (34) zusammenwirkend ausgebildet ist.
  6. Antriebseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsvorrichtung (3) einen beweglichen Kolben (36) aufweist und die Haltevorrichtung (33) mit dem beweglichen Kolben (36) zusammenwirkend ausgebildet ist.
  7. Antriebseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsvorrichtung (3) eine hydraulische Dämpfungsvorrichtung (32a, b) aufweist und die Haltevorrichtung (33) mit der hydraulischen Dämpfungsvorrichtung zusammenwirkend ausgebildet ist.
  8. Antriebseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet dass die Antriebsvorrichtung (3) ein vorzugsweise mit einer Abtriebswelle (34) des Antriebsmotors (31) gekoppeltes kraftübertragendes Gestänge (42) vorzugsweise Gleitarm- oder Scherenarmgestänge aufweist und die Haltevorrichtung (33) mit dem kraftübertragenden Gestänge zusammenwirkend ausgebildet ist.
  9. Antriebseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei eine im oder am ortsfesten Rahmen (21) angeordnete elektrische Verriegelungsvorrichtung vorzugsweise elektrischer Türöffner (37) vorgesehen ist, die in Schließlage des Drehflügels (2) mit einer am Drehflügel angeordneten Riegeleinrichtung vorzugsweise Schlossfalle oder Türschloss (23) zum Verriegeln zusammenwirkt, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (33) im Bereich der Verriegelungsvorrichtung (37) angeordnet ist und/oder diese ersetzt und/oder mit dieser zusammenwirkend ausgebildet ist.
  10. Antriebseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltevorrichtung (33) ein elektrisch schaltbares Ventil aufweist, welches mit der hydraulischen Dämpfungsvorrichtung (32a, b) zusammenwirkt und zum Blockieren der Entladung des Energiespeichers (34) und/oder der Bewegung des Kolbens (36) ausgebildet ist.
  11. Antriebseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerungsvorrichtung (5) einen Sensor oder mehrere Sensoren aufweist, vorzugsweise Personenerfassungssensor z. B. Bewegungsmelder und/oder Lichtschranke und/oder Sicherheitssensor z. B. Brandmelder.
  12. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerungsvorrichtung (5) einen manuell betätigbaren Schalter (51), vorzugsweise Drucknottaster zum Öffnen des Drehflügels (2) aufweist.
  13. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuerungsvorrichtung (5) und/oder die Haltevorrichtung (33) so ausgebildet ist bzw. sind, dass der Drehflügel (2) bei Stromausfall und/oder im Brandfall und/oder Alarmfall selbsttätig öffnet.
  14. Antriebseinrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmotor (31) als elektromechanischer Antriebsmotor und/oder als hydraulische Pumpe ausgebildet ist.
  15. Antriebseinrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass der elektromechanische Antriebsmotor (31) eine Getriebeeinrichtung aufweist.
  16. Antriebseinrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der elektromechanische Antriebsmotor (31) und/oder die Getriebeeinrichtung und/oder die hydraulische Pumpe selbsthemmungsfrei ausgebildet ist bzw. sind.
  17. Antriebseinrichtung nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass der elektromechanische Antriebsmotor (31) und/oder die Getriebeeinrichtung und/oder die hydraulische Pumpe selbsthemmend ausgebildet ist bzw. sind.
  18. Antriebseinrichtung nach einem der Ansprüche 14 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kupplungseinrichtung vorgesehen ist, welche zum Trennen des Kraftschlusses des Antriebsmotors (31) und/oder der Getriebeeinrichtung und/oder der hydraulischen Pumpe ausgebildet ist.
  19. Verfahren zum Betrieb einer Antriebseinrichtung für einen Drehflügel einer Tür oder eines Fensters, wobei eine Antriebseinrichtung eingesetzt wird, die eine Antriebsvorrichtung mit einem elektromechanischen Antriebsmotor und einem Energiespeicher aufweist, und wobei im Normalbetrieb das Schließen des Drehflügels automatisch mittels des elektromechanischen Antriebsmotors angesteuert erfolgt, und wobei im Notbetrieb das Öffnen des Drehflügels unter Wirkung des Energiespeichers ohne Antriebsmotor automatisch über Nottaster und/oder Brandmelder angesteuert erfolgt, und wobei der Energiespeicher beim Schließen des Drehflügels geladen wird und beim Öffnen des Drehflügels zumindest zum Teil entladen wird, dadurch gekennzeichnet, dass im Normalbetrieb das Öffnen des Drehflügels (2) unter Wirkung des Energiespeichers angesteuert erfolgt, wobei der Drehflügel (2) mit einer elektrisch schaltbaren Haltevorrichtung (33) in einer Schließstellung gehalten wird, und wobei eine Steuerungsvorrichtung (5) vorgesehen ist, welche zum Ansteuern des elektromechanischen Antriebsmotors (31) und/oder der Haltevorrichtung (33) ausgebildet ist, und wobei die Haltevorrichtung (33) ein elektromechanisches Rastelement oder ein Piezoelement oder ein magnetostriktives Element aufweist, welches zum Blockieren der Bewegung des Kolbens (36) und/oder des Gestänges (42) und/oder des Energiespeichers (34) und/oder der Abtriebswelle (41) und/oder der Verriegelungsvorrichtung ausgebildet ist.
  20. Verfahren zum Betrieb einer Antriebseinrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass im Normalbetrieb das Öffnen und/oder Schließen des Drehflügels (2) automatisch angesteuert wird, vorzugsweise über Personenerfassungssensor und/oder Lichtschranke.
  21. Verfahren zum Betrieb einer Antriebseinrichtung nach Anspruch 19 oder 20, dadurch gekennzeichnet, dass die elektrisch schaltbare Haltevorrichtung (33) sowohl im Normalbetrieb als auch im Notfall über ein elektrisches Signal gelöst wird, so dass der Drehflügel (2) in Offenlage bringbar ist.
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