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Die Erfindung betrifft eine Verriegelungsvorrichtung für eine Tür.
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Es sind z. B. aus der
EP 2 037 063 B1 Verriegelungsvorrichtungen für eine Tür und/oder ein Fenster bekannt, die mit einem Riegelauswerfer für einen Riegel eines Türschlosses ausgebildet sind, der von einer mit einer Hilfsenergie betreibbaren Antriebsvorrichtung zwischen einer ersten Position und einer zweiten Position angetrieben verfahrbar ist. Der Riegel greift in der ersten Position in eine Riegelaufnahme ein und ist in der zweiten Position aus der Riegelaufnahme zurückgezogen oder umgekehrt.
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Auch die
DE 20 2009 015 385 U1 beschreibt eine derartige Verriegelungsvorrichtung, die einen einfach aufgebauten Antrieb aufweist. Ein Motor treibt den Riegelaufwerfer in einer Richtung an um einen Riegel zu betätigen. Dabei wird von dem Motor eine Drehfeder vorgespannt, die den Riegelauswerfer dann nach Abschalten des Motors sofort wieder zurückbewegt.
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Eine längerfristige Entriegelung oder eine gezielte Offenhaltung der Tür ist mit der beschriebenen Vorrichtung nicht möglich.
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Bei Ausfall der Hilfsenergie besteht zudem bei derartigen Verriegelungsvorrichtungen oftmals das Problem, dass eine sichere Verriegelung oder Entriegelung nicht in jedem Fall gewährleistet ist.
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Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Verriegelungsvorrichtung zu schaffen, die universell einsetzbar ist und eine hohe Betriebssicherheit aufweist. Insbesondere soll die Verriegelungsvorrichtung auch bei Ausfall der Hilfsenergie ein sicheres Verriegeln und/oder Entriegeln der Tür ermöglichen.
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Aus der
DE 10 2010 061 385 A1 ist eine Feststellvorrichtung für eine zweiflügelige Tür bekannt, wobei die Türflügel in geöffneter Position an einer Wand über Haltemagnete fixiert werden und im Brandfall über einen Brandmelder die Fixierung gelöst wird.
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Aus der
DE 92 11 077 U1 ist eine über eine Schlossnuss manuell betätigbare Treibstange für Passivflügel bekannt.
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Aus der
EP 2 037 063 B1 ist eine Verriegelungsvorrichtung für eine Tür bekannt, die mit einem Riegelauswerfer für einen Riegel eines Türschlosses ausgebildet ist, der von einer mit einer Hilfsenergie betreibbaren Antriebsvorrichtung verfahrbar ist.
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Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe mit einer Verriegelungsvorrichtung nach den Merkmalen des Anspruchs 1, sowie mit einer Verriegelungsvorrichtung nach den Merkmalen des Anspruchs 2 gelöst.
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Erfindungsgemäß wird eine Verriegelungsvorrichtung zur Sicherung einer Brandschutztür oder Rauchschutztür vorgeschlagen, die einen Brandmelder oder Rauchmelder aufweist und einen über eine Antriebsvorrichtung angetriebenen Riegelauswerfer aufweist, wobei die Antriebsvorrichtung einen fremdenergiebetätigten, vorzugsweise elektrisch betätigten, Aktor und einen Energiespeicher, vorzugsweise Federspeicher, aufweist, wobei die Antriebsvorrichtung mit dem Brandmelder und/oder dem Rauchmelder verbunden und so ausgebildet ist, dass die Antriebsvorrichtung bei Auslösung eines Brandalarms und/oder Rauchalarms den Riegelauswerfer unter Entladung des Energiespeichers in die erste Position verfährt und wobei die Verriegelungseinrichtung eine Steuereinrichtung umfasst oder mit einer Steuereinrichtung verbunden ist, die mit dem Riegelauswerfer oder der Antriebsvorrichtung des Riegelauswerfers verbunden ist und diesen steuert, wobei die Steuereinrichtung einen Eingang oder mehrere Eingänge aufweist, mit dem oder mit denen ein Brandmelder und/oder Rauchmelder angeschlossen ist, so dass der Riegelauswerfer ein Eingreifen eines Riegels eines Schlosses in den Riegelaufnahmeraum ermöglicht. Damit wird im Brandfall eine sichere Verriegelung der Tür ermöglicht auch wenn die Fremdenergie ausfällt oder Stromausfall herrscht.
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Weiter wird erfindungsgemäß eine Verriegelungsvorrichtung zur Sicherung einer Fluchttür in einem Fluchtweg oder Rettungsweg eines Gebäudes vorgeschlagen, welche eine Nottaste und/oder einem RWS-Terminal zum Auslösen eines Panikalarms und/oder Entriegeln des Flügels der Fluchttür und einen über eine Antriebsvorrichtung angetriebenen Riegelauswerfer aufweist, wobei die Antriebsvorrichtung einen fremdenergiebetätigten, vorzugsweise elektrisch betätigten, Aktor und einen Energiespeicher, vorzugsweise Federspeicher, aufweist, wobei die Antriebsvorrichtung mit der Nottaste und/oder dem RWS-Terminal verbunden und so ausgebildet ist, dass die Antriebsvorrichtung bei Betätigung der Nottaste und/oder Auslösung eines Panikalarms den Riegelauswerfer unter Entladung des Energiespeichers in die zweite Position verfährt um einen Riegel eines Schlosses aus dem Riegelaufnahmeraum auszuwerfen und somit die Türe zu entriegeln. Damit wird im Notfall oder bei Panik eine sichere Entriegelung der Tür ermöglicht, auch wenn die Fremdenergie ausfällt oder Stromausfall herrscht.
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Es kann vorgesehen sein, den Energiespeicher als Lageenergiespeicher auszubilden. Der Lageenergiespeicher weist eine bewegte Masse auf, die im Gravitationsfeld der Erde zum Speichern von Energie angehoben wird und beim Absenken Energie abgibt.
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In einer Ausgestaltung kann der Energiespeicher als Federspeicher ausgebildet sein. Weiter kann ein schaltbares Halteelement zum Halten und/oder Fixieren des Federspeichers in seiner aufgeladenen Stellung vorgesehen sein. Vorzugsweise ist das schaltbare Halteelement so ausgebildet bzw. angeordnet, dass es bei stromlosem Zustand den Federspeicher freigibt. Der Energiespeicher bzw. Federspeicher weist einen Abtrieb auf, der den Riegelauswerfer antreibt.
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Es kann in einer für Brandschutz geeigneten Ausgestaltung vorgesehen sein, dass der Federspeicher bzw. der Abtrieb des Federspeichers so ausgebildet bzw. angeordnet ist, dass er den Riegelauswerfer so antreibt bzw. beaufschlagt, dass dieser in seine erste Position verfährt. Damit werden Brandschutzanforderungen erfüllt, indem sichergestellt ist dass die Tür über einen Schlossriegel verriegelbar ist.
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Insbesondere kann ein Rauchmelder oder Brandschutzmelder in der Stromversorgungsleitung des Halteelements angeordnet und so ausgebildet sein, dass er im Alarmfall die Stromversorgungsleitung bzw. die Stromzufuhr des Halteelements unterbricht, um den Energiespeicher bzw. Federspeicher freizugeben.
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Zudem kann in einer für die Sicherung von Fluchtwegen geeigneten Ausgestaltung vorgesehen sein, dass der Federspeicher bzw. der Abtrieb des Federspeichers so ausgebildet bzw. angeordnet ist, dass er den Riegelauswerfer so antreibt bzw. beaufschlagt, dass dieser in seine zweite Position verfährt. Damit wird ein sicheres Öffnen der Tür ermöglicht, indem sichergestellt ist dass die Tür entriegelt ist und über einen Schlossriegel nicht verriegelt werden kann.
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Insbesondere kann eine Nottaste oder ein elektromechanischer Notschalter in der Stromversorgungsleitung des Halteelements angeordnet und so ausgebildet sein, dass er im Alarmfall bzw. bei Betätigung die Stromversorgungsleitung bzw. die Stromzufuhr des Halteelements unterbricht, um den Energiespeicher bzw. Federspeicher freizugeben.
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Insbesondere ist die Verriegelungsvorrichtung für Paniktüren und/oder Feuerschutztüren einsetzbar. Vorzugsweise entriegelt oder verriegelt die Verriegelungsvorrichtung einen Flügel der Tür bei Unterbrechung oder Ausfall der Hilfsenergie automatisch.
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Der Flügel der Tür kann beispielsweise als drehbar gelagerter Flügel, insbesondere als Anschlagdrehflügel ausgebildet sein.
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Bei dem Aktor handelt es sich insbesondere um einen mit Hilfsenergie, beispielsweise mit Elektroenergie betreibbares Aggregat, beispielsweise einen Elektromotor oder einen Elektromagnet, vorzugsweise Hubmagnet, oder einen Piezoantrieb.
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Bei dem schaltbaren Halteelement kann es sich um ein mechanisch oder elektronisch oder elektromechanisch schaltbares Halteelement handeln, beispielsweise eine schaltbare Rastvorrichtung oder einen Elektromagnet.
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Es kann vorzugsweise für Belange des Brandschutzes vorgesehen sein, dass der Aktor und/oder ein Abtrieb des Aktors mit dem Federspeicher derart verbunden ist, dass er den Federspeicher beim Verfahren des Riegelauswerfers von der ersten Position in die zweite Position auflädt. Dadurch steht ein aufgeladener Federspeicher zur Verfügung, der bei Feueralarm oder im Brandfall den Riegelauswerfer sicher in die erste Position verbringen kann und damit ein Eingreifen des Riegels in den Riegelaufnahmeraum und damit ein Verriegeln der Tür ermöglicht.
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Weiter kann vorgesehen sein, dass das schaltbare Halteelement den Federspeicher in der zweiten Position des Riegelauswerfers hält und/oder fixiert. In der zweiten Position verhindert der Riegelauswerfer ein Eingreifen des Riegels in den Riegelaufnahmeraum und ermöglicht so ein Öffnen der Tür.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausbildung kann vorgesehen sein, dass der Federspeicher mit dem Aktor derart verbunden ist dass er den Aktor beim Verfahren des Riegelauswerfers von der zweiten Position in die erste Position unterstützt und sich dabei zumindest teilweise entlädt.
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Weiter kann vorgesehen sein, dass das schaltbare Halteelement den Federspeicher in seiner aufgeladenen Stellung hält und/oder fixiert, während nur der Aktor den Riegelauswerfer von der zweiten Position in die erste Position verfährt. Dies reduziert bei normalem Betrieb die durch den Aktor aufzuwendende Kraft.
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Es kann auch vorgesehen sein, dass nur der Federspeicher oder ein Abtrieb des Federspeichers den Riegelauswerfer nach Lösen des schaltbaren Halteelements von der zweiten Position in die erste Position verbringt. Dadurch wird insbesondere im Brandfall ein sicheres Verriegeln des Flügels ermöglicht, indem der Riegel des Schlosses sicher in den Riegelaufnahmeraum eingreifen kann.
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In einer vorteilhaften Ausführung für Panik- und/oder Fluchttüren kann vorgesehen sein, dass der Aktor und/oder ein Abtrieb des Aktors mit dem Federspeicher derart verbunden ist, dass er den Federspeicher beim Verfahren des Riegelauswerfers von der zweiten Position in die erste Position auflädt. Dadurch steht ein aufgeladener Federspeicher zur Verfügung, der im Panikfall den Riegelauswerfer sicher in die zweite Position verbringen kann.
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Das schaltbare Halteelement kann beispielsweise den Federspeicher in der ersten Position des Riegelauswerfers in einer aufgeladenen Stellung halten und/oder fixieren. In der ersten Position ermöglicht der Riegelauswerfer ein Eingreifen des Riegels in den Riegelaufnahmeraum und ermöglicht so ein Verriegeln der Tür.
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Vorzugsweise ist vorgesehen, dass der Federspeicher mit dem Aktor derart verbunden ist, dass er den Aktor beim Verbringen des Riegelauswerfers von der ersten Position in die zweite Position unterstützt und sich dabei zumindest teilweise entlädt.
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Es kann weiter vorgesehen sein, dass das Halteelement den Federspeicher in aufgeladener Stellung hält und/oder fixiert, während nur der Aktor den Riegelauswerfer von der ersten Position in die zweite Position verfährt. Dies reduziert bei normalem Betrieb die durch den Aktor aufzuwendende Kraft.
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Es kann auch vorgesehen sein, dass nach Lösen des Halteelements nur der Federspeicher oder ein Abtrieb des Federspeichers den Riegelauswerfer von der ersten Position in die zweite Position verfährt. Bei dieser Ausführung ist der Aktor nicht beteiligt, um den Riegelauswerfer von der ersten Position in die zweite Position zu verfahren und behindert so auch nicht den Antrieb durch den Federspeicher.
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Es kann vorgesehen sein, dass die Antriebsvorrichtung mit dem Riegelauswerfer über ein selbsthemmendes Getriebe verbunden ist, insbesondere dass der Aktor und/oder der Federspeicher mit dem Riegelauswerfer über ein selbsthemmendes Getriebe verbunden ist bzw. sind. Somit wird ein erhöhter Einbruchschutz erzielt indem verhindert wird, dass der Riegelauswerfer einfach überdrückbar ist.
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Es kann weiter vorgesehen sein, dass der Aktor als elektrischer Hubmagnet ausgebildet ist.
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In einer alternativen Ausbildung kann vorgesehen sein, dass der Aktor als elektrischer Motor, insbesondere als elektrischer Motor mit Drehabtrieb ausgebildet ist.
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Die Verriegelungsvorrichtung mit elektrischem Motor kann so ausgebildet sein, dass der elektrische Motor mit Drehabtrieb eine Spindel mit Außengewinde dreht, auf der eine mit dem Riegelauswerfer zusammenwirkende Spindelmutter linear verschiebbar geführt ist.
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Der Federspeicher kann in einer Ausführung eine als Drehfeder ausgebildete Feder aufweisen, die mit dem Drehabtrieb des Motors oder der Spindel einerseits und einem gehäusefesten Anschlag andererseits verbunden ist.
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Das schaltbare Halteelement kann so ausgebildet sein, dass es eine Drehung der Spindel blockiert und/oder freigibt. Damit wird ein Entladen des Federspeichers verhindert.
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Das schaltbare Halteelement kann als elektrischer Magnet oder als bestrombare Spule, insbesondere Haftmagnet ausgebildet sein.
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Es kann in einer Ausgestaltung vorgesehen sein, dass auf dem Spindelabtrieb des Motors eine Spindelmutter geführt ist und die Spindelmutter zwei auf der Spindel linear geführte Teile aufweist, die wahlweise voneinander trennbar und/oder miteinander verbindbar sind, wobei ein Teil der Spindelmutter als elektrischer Haftmagnet ausgebildet ist und der andere Teil der Spindelmutter als mit dem elektrisch schaltbaren Haftmagnet zusammenwirkende Gegenplatte ausgebildet ist. Die Gegenplatte kann mit dem Riegelauswerfer direkt oder über ein Getriebe verbunden sein. Bei eingeschaltetem Haftmagnet wird die Gegenplatte und damit der Riegelauswerfer über den Spindelabtrieb angetrieben.
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Bei ausgeschaltetem Haftmagnet ist die Gegenplatte von dem Spindeltrieb getrennt, vorzugsweise ist die Gegenplatte bei ausgeschaltetem Halteelement unabhängig von dem ersten Teil der Spindelmutter in axialer Richtung der Spindel bewegbar.
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In einer Ausgestaltung kann eine Feder des Federspeichers als Zug- oder Druckfeder ausgebildet sein und zwischen einem gehäusefesten Anschlag und der Gegenplatte angeordnet sein. Dadurch kann die Feder bei ausgeschaltetem Haftmagnet die Gegenplatte und damit den Riegelauswerfer bewegen.
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Es kann in einer Ausgestaltung vorgesehen sein, dass eine Feder des Federspeichers als Druckfeder ausgebildet ist und zwischen dem ersten Teil der Spindelmutter, insbesondere dem elektrisch schaltbaren Haftmagnet, und dem zweiten Teil der Spindelmutter, insbesondere der Gegenplatte, angeordnet ist.
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Weiter kann vorgesehen sein, dass die Gewindespindel in ihrem Inneren einen Aufnahmeraum aufweist, der zumindest teilweise von einer Außenwand der Gewindespindel umschlossen ist und die Feder in diesem Aufnahmeraum angeordnet ist.
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Die Gewindespindel kann im Bereich des Aufnahmeraums eine oder mehrere Ausnehmungen in ihrer Außenwand aufweisen, durch die ein Teil der Gegenplatte und/oder ein Teil des Elektromagnets hindurchgreifen, um mit der Feder zusammenzuwirken, oder durch die ein Anschluss der Feder hindurchgreift, um mit der Gegenplatte und/oder dem Elektromagnet zusammenzuwirken.
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In einer vorteilhaften Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die Verriegelungseinrichtung eine Steuereinrichtung umfasst, oder mit einer Steuereinrichtung verbunden ist, die mit dem Riegelauswerfer oder der Antriebseinrichtung des Riegelauswerfers verbunden ist und diesen steuert. Die Steuereinrichtung kann einen Eingang oder mehrere Eingänge aufweisen, um einen Sensor, beispielsweise einen Schließlagensensor und/oder eine Brandmeldezentrale anzuschließen. Weiter kann die Steuereinrichtung einen Eingang oder mehrere Eingänge aufweisen, um eine Nottaste und/oder ein RWS-Terminal bzw. Fluchtwegterminal und/oder eine Gebäudeleitzentrale anzuschließen. Bei Vorliegen eines Alarms steuert die Steuerzentrale das Halteelement des Federspeichers und/oder die Antriebseinrichtung des Riegelauswerfers entsprechend an um den Riegelauswerfer in seine erste Position oder in seine zweite Position zu verfahren.
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Weiter kann die Steuereinrichtung eine Berechtigungsvorrichtung aufweisen oder mit einer Berechtigungsvorrichtung verbunden sein. Die Berechtigungsvorrichtung ist zur Eingabe und/oder Verifikation eines Berechtigungscodes ausgebildet. Als Berechtigungsvorrichtung kann eine Zutrittskontrollanlage und/oder ein Schlüsselschalter und/oder ein RFID-Leser dienen. Die Steuereinrichtung kann so ausgebildet sein, dass sie bei vorliegen eines korrekten bzw. verifizierten Berechtigungscodes eine kurzzeitige oder dauernde Freischaltung und/ oder eine Entriegelung der Tür steuert.
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Weiter kann die Steuereinrichtung so ausgebildet sein, dass sie eine Tagesschaltung ermöglicht, indem sie den Riegelauswerfer für die Dauer der Tagesschaltung in seine zweite Position fährt und dadurch die Tür entriegelt.
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Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen
- 1 bis 4 ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung;
- 5 bis 8 ein zweites Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung;
- 9 bis 12 ein drittes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Verriegelungsvorrichtung;
- 13 u. 14 Die erfindungsgemäße Verriegelungsvorrichtung, montiert an einer Tür.
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Die 1 zeigt eine Verriegelungsvorrichtung 1, umfassend einen in einem Gehäuse 16 eines Gegenkastens angeordneten Riegelaufnahmeraum 11 für einen Riegel 21 eines in einer Tür 3 montierten Türschlosses 2, einen Riegelauswerfer 12, eine aus einem Elektromotor 131 und einer Druckfeder 132 gebildete Antriebsvorrichtung 13 sowie ein aus einer Spule 141 und einer Magnet-Gegenplatte 142 gebildetes Halteelement 14. Die Spule 141 weist an ihrem der Magnet-Gegenplatte 142 abgewandten Endabschnitt eine Spulenverlängerung 141v auf.
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Das Gehäuse 16 des Gegenkastens kann in einem Türrahmen oder in einem Passivflügel einer Tür aufliegend oder eingeschoben montiert werden. Er wirkt mit einem in einem Drehflügel oder Aktivflügel montierten Türschloss 2 zusammen, dass als auf dem Türflügel aufliegendes Schloss oder Einsteckschloss ausgeführt sein kann. Um eine sichere Verriegelung zu erzielen wird ein selbstverriegelndes Türschloss 2 verwendet. Das bedeutet, dass der Schlossriegel 21 selbsttätig ausgeschlossen wird, wenn der Flügel der Tür in Schließlage kommt. Der Schlossriegel 21 kann motorisch angetrieben oder über eine Feder ausgeschlossen werden.
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Die Verriegelungsvorrichtung 1 weist im Bereich des Gegenkastens ein Schließblech 15 auf, das mit einem Gehäuse 16 starr verbunden ist.
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Die Verriegelungsvorrichtung 1 ist in einer Türzarge 4 so angeordnet, dass der Riegel 21 des Türschlosses 2 und der Riegelaufnahmeraum 11 der Verriegelungsvorrichtung 1 miteinander fluchten und das Schließblech 15 mit der Seitenkante der Türzarge 4 bündig abschließt.
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Der Riegelauswerfer 12 ist in dem Riegelaufnahmeraum 11 angeordnet und als ein einarmiger Hebel mit einem Lagerzapfen 121 ausgebildet, dessen Drehachse 122 mit der Längsachse des Lagerzapfens 121 fluchtet. Der Lagerzapfen 121 gleitet in einer ersten Kulisse 171 eines Kulissenschiebers 17, der parallel zu der Längserstreckung des Schließblechs 15 verschiebbar ist. Der Riegelauswerfer 12 weist eine Kulisse 123 auf, in der ein durch eine U-Feder 124 belasteter Führungsstift 125 gleitet. Die Kulisse 123 ist von dem Lagerzapfen 121 beabstandet angeordnet und tangential zu dem Schwenkbogen des Riegelauswerfers 12 ausgerichtet. Der Führungsstift 125 greift in eine zweite Kulisse 172 des Kulissenschiebers 17 ein. Sowohl die erste Kulisse 171 als auch die zweite Kulisse 172 sind Z-förmig ausgebildet, wobei die Endabschnitte parallel zum Verschiebungsweg des Kulissenschiebers 17 angeordnet sind und durch einen schräg verlaufenden Mittenabschnitt verbunden sind. Im Weiteren werden die beiden dem Schließblech 15 abgewandten Endabschnitte der Kulissen 171 und 172 als erste Endabschnitte und die beiden dem Schließblech 15 zugewandten Endabschnitte der Kulissen 171 und 172 als zweite Endabschnitte bezeichnet.
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Wenn der Kulissenschieber 17, wie in 2 dargestellt, durch Aktivierung des weiter unten näher beschriebenen Elektromotors 131 in der durch einen Pfeil bezeichneten Richtung verschoben wird, gleitet der Lagerzapfen 121 des Riegelauswerfers 12 aus dem ersten Endabschnitt der ersten Kulisse 171 in den zweiten Endabschnitt der ersten Kulisse 171, und der Führungsstift 125 gleitet aus dem ersten Endabschnitt der zweiten Kulisse 172 in den zweiten Endabschnitt der zweiten Kulisse 172, wobei der Riegelauswerfer 12 um die Drehachse 122 so verschwenkt wird, dass sein Endabschnitt aus dem Riegelaufnahmeraum 11 austritt. Der Riegelauswerfer 12 treibt damit den Riegel 21 des Türschlosses 2 aus dem Riegelaufnahmeraum 11 aus, so dass die Tür 3 geöffnet werden kann.
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Der Kulissenschieber 17 ist mit einem Mitnehmer 173 starr verbunden, der mit dem Abtrieb eines Aktors bzw. des Elektromotors 131 zusammenwirkt. Der Abtrieb weist ein Spindelgetriebe bzw. Schraubgetriebe 133 auf. Das Schraubgetriebe 133 weist eine rohrförmige Spindel 133s mit Außengewinde auf, die mit der Abtriebsachse des Aktors bzw. des Elektromotors 131 drehstarr verbunden ist. Auf der Spindel 133s ist eine Spuleneinheit gelagert, bestehend aus einer Spule 141 mit Spulenverlängerung 141v. Die Spuleneinheit 141, 141v ist als Spindelmutter ausgebildet. Sie ist über eine Nase in einer Längsnut des Gehäuses 16 des Schlossgegenkastens undrehbar und in Längsrichtung verschiebbar gelagert. Die Spuleneinheit 141, 141v weist ein Innengewinde auf und wird bei einer Drehung der Spindel 133s entlang dieser bewegt.
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Eine magnetische Gegenplatte 142 ist auf der Spindel 133s längsverschiebbar gelagert und mit dem Mitnehmer 173 verbunden. In dem Schaft der Spindel 133s ist die als eine Schraubendruckfeder ausgebildete Druckfeder 132 angeordnet. Die Druckfeder 132 bildet einen Federspeicher 132, der über ein schaltbares Halteelement 14 in seiner aufgeladenen Stellung gehalten wird. Das schaltbare Halteelement 14 weist eine als Elektromagnet wirkende, bestrombare Spule 141 auf, die mit der magnetisierbaren Gegenplatte 142 zusammenwirkt. Die Druckfeder 132 ist zwischen der Magnet-Gegenplatte 142 und der Spulenverlängerung 141v abgestützt. Bei gespannter Druckfeder 132 liegt die Magnet-Gegenplatte 142 an der Spule 141 an. Durch bestromen der Spule 141 wird dann die Gegenplatte 142 gehalten und die Druckfeder 132 bleibt in ihrer gespannten Lage. So lange das Halteelement 14 bzw. die Spule 141 bestromt ist, wird die magnetische Gegenplatte 142 zusammen mit der Spuleneinheit 141, 141v bewegt und der Federspeicher bleibt geladen.
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Bei bestromter Spule 141 und in einer ersten Drehrichtung bestromtem Elektromotor 131 wird die Spindel 133s in eine erste Richtung gedreht. wobei die mit der Magnet-Gegenplatte 142 verbundene Kulisse 123 in Richtung auf den Elektromotor 131 bewegt und der Riegelauswerfer 12 ausgefahren wird, wie in 2 dargestellt. 2 zeigt die zweite Position des Riegelauswerfers, bei der ein Eingreifen eines Schlossriegels in den Riegelaufnahmeraum verhindert wird. Sobald der Riegelauswerfer 12 vollständig ausgefahren ist, wird der Elektromotor 131 abgeschaltet, wobei in den 1 bis 4 nicht dargestellte Sensoren, die mit einer nicht dargestellten Motorsteuerung verbunden sind, die Abschaltung des Elektromotors 131 auslösen.
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Um den Riegelauswerfer wieder zurück in die erste Position zu verfahren, die in 1 dargestellt ist, wird der Elektromotor 131 bei bestromter Spule 141 in entgegengesetzter Drehrichtung betrieben.
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3 zeigt den Betriebszustand mit ausgeschaltetem bzw. unbestromtem Halteelement 14. Die Spule 141 des Halteelements 14 ist stromlos, so dass die Gegenplatte 142 freigegeben ist und durch die sich entspannende Druckfeder 132 von der Spule fortbewegt wird. Dabei wird der Kulissenschieber 17 in die in 1 dargestellte Ausgangslage, also die erste Position gebracht, in der der Riegelauswerfer 12 in den Riegelaufnahmeraum 11 eingezogen ist. Damit wird ein Eingreifen des Schlossriegels in den Riegelaufnahmeraum 11 ermöglicht und die Tür bzw. der Türflügel kann verriegelt werden. Diese Funktion ist für den Brandschutz vorteilhaft, da so ermöglicht wird, dass auch bei Stromausfall ein Verschließen der Tür möglich ist.
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Zur Wiederherstellung des in 1 dargestellten Ausgangszustandes der Verriegelungsvorrichtung 1 wird die Spule 141 wieder bestromt und der Elektromotor 131 wird in einer der ersten Drehrichtung entgegengesetzten zweiten Drehrichtung bestromt, so dass die Spule 141 in Richtung auf die Magnet-Gegenplatte 142 bewegt wird. Dabei wird die Druckfeder 132 wieder gespannt (4). In der Endlage, also bei aufgeladener Druckfeder 132 bzw. aufgeladenem Federspeicher 13 wird die Magnet-Gegenplatte 142 wieder mit der Spule 141 durch Magnetkraft verbunden und damit der Federspeicher 13 in seiner aufgeladenen Stellung gehalten bzw. fixiert.
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Das in den 5 bis 8 dargestellte zweite Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel im Wesentlichen dadurch, dass die Druckfeder 132 zwischen dem Kulissenschieber 17 und einem Absatz der als eine Motorspindel ausgebildeten Gewindeschraube 133s angeordnet ist.
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Beim Zurückfahren des Kulissenschiebers 17 durch Bestromung des Elektromotors 131 in der ersten Drehrichtung werden bei bestromter Spule 141 die Druckfeder 132 gespannt und der Riegelauswerfer 12 aus dem Riegelaufnahmeraum 11 geschwenkt, wie in 6 dargestellt.
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Bei unbestromter Spule 141 wird die Magnet-Gegenplatte 142 von der Spule 141 gelöst, und die Druckfeder 132 drückt den Kulissenschieber 17 wieder in seine Ausgangsposition, in der der Riegelauswerfer 12 wieder in dem Riegelaufnahmeraum 11 anliegt (7).
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Zur Wiederherstellung des in 5 dargestellten Ausgangszustandes der Verriegelungsvorrichtung 1 wird die Spule 141 wieder bestromt und der Elektromotor 131 wird in der zweiten Drehrichtung bestromt, so dass die Spule 141 in Richtung auf die Magnet-Gegenplatte 142 bewegt wird und auf der Magnet-Gegenplatte 142 fixiert wird. Die Druckfeder 132 ist noch entspannt (8).
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Die 9 bis 12 zeigen ein drittes Ausführungsbeispiel der Verriegelungsvorrichtung 1. Anstelle des mit einem rotierenden Abtrieb ausgebildeten Elektromotors 131 ist ein Antrieb mit linearem Abtrieb 131a vorgesehen, beispielsweise ein elektrischer Linearmotor oder ein elektrischer Zugmagnet. In dem in 9 bis 12 dargestellten Ausführungsbeispiel ist ein elektrischer Linearmotor 1311 vorgesehen, dessen den Abtrieb 131a bildender Läufer als ein Permanentmagnet ausgebildet ist oder zumindest einen oder mehrere Permanentmagnete aufweist. Der Abtrieb 131a des Linearmotors 131l ist mit der Spule 141 starr verbunden. Als Kraftspeicher ist anstelle einer Druckfeder eine Zugfeder 132z vorgesehen, die an dem Gehäuse 16 und an der Magnet-Gegenplatte 142 an Zapfen aufgehängt ist.
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9 zeigt die erste Position des Riegelauswerfers 12, in der der Schlossriegel 21 in den Riegelaufnahmeraum eingreifen kann.
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10 zeigt die zweite Position des Riegelauswerfers 12, in der der Schlossriegel 21 in das Türschloss 2 zurückgedrängt ist und ein Eingreifen des Schlossriegels in den Riegelaufnahmeraum durch den Riegelauswerfer 12 verhindert wird. In 10 ist die Spule 141 bestromt, und der Linearmotor 1311 ist in einer ersten Linearrichtung bestromt. Infolgedessen ist die Kulisse 123 in Richtung auf den Linearmotor 131l bewegt und die als Schraubenzugfeder ausgebildete Zugfeder 132z gespannt.
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In 11 sind sowohl die Spule 141 als auch der Linearmotor 1311 nicht bestromt. Die Zugfeder 132z hat den Kulissenschieber 17 wieder in seine Ausgangslage gebracht, wobei der Riegelauswerfer 12 wieder im Riegelaufnahmeraum 11 anliegt.
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In 12 ist die Spule 141 wieder bestromt, und der Linearmotor 131l ist in der zweiten Linearrichtung bestromt, so dass der in 9 dargestellte Ausgangszustand der Verriegelungsvorrichtung 1 wieder erreicht ist.
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In 13 ist die in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen beschriebene Verriegelungsvorrichtung 1 an einer Brandschutztür 3 montiert dargestellt. Die Brandschutztür 3 weist einen über Bänder 32 drehbar gelagerten Anschlagflügel auf. In dem Flügel 31 ist ein selbstverriegelndes Türschloss 2 als Einsteckschloss montiert. An der Türzarge ist dem Einsteckschloss gegenüberliegend der Schlossgegenkasten 16 mit der Antriebsvorrichtung 13 und dem Riegelaufnahmeraum 11 montiert.
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Oberhalb des Türflügels 31 ist ein Brandmelder 5 angebracht, der mit dem Schlossgegenkasten 16 bzw. der Antriebseinrichtung 13 verbunden ist. Bei Auslösung eines Brandalarms steuert der Brandmelder den Riegelauswerfer des Schlossgegenkastens an, so dass dieser in seine erste Position fährt um ein Eingreifen des Schlossriegels in den Riegelaufnahmeraum 11 und damit ein Verriegeln der Tür 3 zu ermöglichen.
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In 14 ist die in den vorhergehenden Ausführungsbeispielen beschriebene Verriegelungsvorrichtung 1 in einem Rettungsweg eines Gebäudes an einer Fluchttür 3 montiert dargestellt. Die Fluchttür 3 weist einen über Bänder 32 drehbar gelagerten Anschlagflügel 31 auf. In dem Flügel 31 ist ein selbstverriegelndes Türschloss 2 als Einsteckschloss montiert. An der Türzarge ist dem Einsteckschloss gegenüberliegend der Schlossgegenkasten 16 mit der Antriebsvorrichtung 13 und dem Riegelaufnahmeraum 11 montiert.
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An einer Wand im Bereich der Tür ist ein RWS-Terminal 6 (Rettungswegsicherungs-Terminal) angebracht, der mit dem Schlossgegenkasten 16 bzw. der Antriebseinrichtung 13 verbunden ist. Das RWS- Terminal 6 weist eine Nottaste 61 auf, die mit dem Schlossgegenkasten 16 bzw. der Antriebseinrichtung 13 verbunden ist. Bei Auslösung eines Panikalarms durch Betätigen der Nottaste 61 steuert das RWS-Terminal 6 den Riegelauswerfer des Schlossgegenkastens 16 an, so dass dieser in seine zweite Position fährt um den Schlossriegels aus dem Riegelaufnahmeraum 11 in das Türschloss zurückzudrängen und damit die Tür 3 zu entriegeln. Anschließend kann die Tür 3 über den Türdrücker geöffnet und als Fluchtweg zum Verlassen des Gebäudes benutzt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Verriegelungsvorrichtung
- 11
- Riegelaufnahmeraum
- 12
- Riegelauswerfer
- 121
- Lagerzapfen
- 122
- Drehachse
- 123
- Kulisse
- 124
- U-Feder
- 125
- Führungsstift
- 13
- Antriebsvorrichtung
- 131
- Elektromotor
- 1311
- elektrischer Linearmotor
- 131a
- Abtrieb
- 132
- Druckfeder
- 132z
- Zugfeder
- 133
- Schraubgetriebe
- 133s
- Spindel
- 14
- Halteelement
- 141
- Spule
- 141v
- Spulenverlängerung
- 142
- Magnet-Gegenplatte
- 15
- Schließblech
- 16
- Gehäuse / Gegenkasten
- 17
- Kulissenschieber
- 171
- erste Kulisse
- 172
- zweite Kulisse
- 173
- Mitnehmer
- 2
- Türschloss
- 21
- Riegel
- 22
- Drücker
- 3
- Tür
- 31
- Türflügel
- 32
- Türband
- 4
- Türzarge
- 5
- Brandmelder
- 6
- RWS-Terminal
- 61
- Nottaste