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DE19948400A1 - Schwenkadapter und Einrichtung der Telekommunikationstechnik mit einem Schwenkadapter - Google Patents

Schwenkadapter und Einrichtung der Telekommunikationstechnik mit einem Schwenkadapter

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DE19948400A1
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mounting
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Abstract

Ein Schwenkadapter (40) für eine Einrichtung der Telekommunikationstechnik weist ein Montageelement (10), an das ein Anschlußmodul (38) der Telekommunikationstechnik befestigbar ist, und ein Adapterelement (30) auf, das an einem Gestell der Telekommunikationstechnik befestigbar ist, wobei das Montageelement (10) und das Adapterelement (30) schwenkbar miteinander gekoppelt sind.

Description

Technisches Gebiet
Die Erfindung betrifft einen Schwenkadapter für eine Einrichtung der Telekommunikationstechnik sowie eine derartige Einrichtung mit einem Schwenkadapter.
Auf diesem technischen Gebiet werden beispielsweise in Verteilereinrichtungen Anschlußmodule, die als Blöcke oder Leisten ausgebildet sein können, an einem Gestell angebracht. Die Gestelle sind in einer gängigen Bauart derart aufgebaut, daß nebeneinander mehrere vertikal ausgerichtete Schienen oder sonstige Befestigungsvorrichtungen angebracht sind. Diese Vorrichtungen sind mit einer bestimmten Teilung, also mit regelmäßigen seitlichen Abständen zwischeneinander angeordnet.
Hierbei ergibt sich eine besondere Situation, wenn bei einer bestimmten Teilung der Befestigungsvorrichtungen Anschlußmodule angebracht werden sollen, die breiter sind als diejenigen Anschlußmodule, für welche die Befestigungsvorrichtungen vorgesehen sind. Es ergibt sich nämlich das Problem, daß zwischen den vertikal nebeneinander angeordneten Reihen von breiteren Anschlußmodulen der Raum für einen Durchgriff erheblich verkleinert wird, so daß ein Durchgriff zu der Rückseite der Anschlußmodule mit der Hand nicht mehr ohne weiteres möglich ist. Ferner ist es bei Anschlußmodulen, bei denen Überspannungsschutzstecker oder - magazine seitlich eingesteckt werden, nicht oder nicht mehr ohne weiteres möglich, diese Stecker oder Magazine im angebrachten Zustand der Anschlußmodule einzuführen.
Stand der Technik
Aus der DE 37 28 368 A1 ist eine Anordnung bekannt, bei der Anschlußleisten mittels Schnappelementen auf Rundstangen angebracht werden, so daß sie von einer der beiden seitlichen Rundstangen gelöst, und um die andere Rundstange verschwenkt werden können, so daß ein Zugriff zu der Rückseite der Leiste ermöglicht wird. Diese bekannte Anordnung erfordert jedoch die entsprechende Ausbildung der beteiligten Befestigungselemente und gestattet keinesfalls die Anbringung anderer, breiterer Anschlußmodule auf die Befestigungsvorrichtungen eines vorhandenen Gestells mit einer bestimmten Teilung. Dies gilt in gleicher Weise für einen von der Krone AG hergestellten Hauptverteiler mit der Bezeichnung HVT B2 (vgl. "Telekom Praxis" 3/92, Seite 12), bei dem eine gesamte Gestellschiene mit den daran angebrachten Anschlußmodulen, und somit eine gesamte sogenannte "Bucht" verschwenkbar ist.
Eine von der Firma Pouyet bekannte Anordnung, bei der ein Anschlußblock um 180° verschwenkbar ist, ist insofern nachteilig, als die an den Block angeschlossenen Adern in großem Umfang bewegt werden müssen, so daß die Zuverlässigkeit der Kontaktierung nicht immer sichergestellt werden kann.
Schließlich wird in der DE 197 52 213 A1 der Anmelderin vorgeschlagen, auf einem Verteilergestell mit einer bestimmten Teilung breitere Anschlußmodule in einer derart versetzten Anordnung anzubringen, daß an sämtlichen Stellen ein hinreichender Durchgriff für eine Hand ermöglicht wird. Bei dieser bekannten Anordnung muß jedoch die Bestückungsdichte im Hinblick auf die Zahl der Anschlußmodule verringert werden.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung zu schaffen, mit der ein Anschlußmodul der Telekommunikationstechnik, das breiter ist als ein Anschlußmodul, für dessen Anbringung ein bestehendes Gestell ausgelegt oder konzipiert ist, an das bestehende Gestell angebracht werden kann, wobei gleichzeitig ein hinreichender Zugriff zu der Rück- und zumindest einer Seitenfläche des Anschlußmoduls gewährleistet ist.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch den im Anspruch 1 beschriebenen Schwenkadapter.
Der erfindungsgemäße Schwenkadapter für eine Einrichtung der Telekommunikationstechnik weist zum einen ein Montageelement, an das ein Anschlußmodul der Telekommunikationstechnik befestigbar ist, und zum anderen ein Adapterelement auf, das an einem Gestell der Telekommunikationstechnik befestigbar ist. Hierbei sind das Montage- und das Adapterelement schwenkbar miteinander gekoppelt. Durch den erfindungsgemäßen Schwenkadapter wird ermöglicht, daß gängige Anschlußmodule der Telekommunikationstechnik, insbesondere solche in Form eines Blockes, an vorhandene Gestelle der Telekommunikationstechnik angebracht werden können, die eine Teilung aufweisen, die für die nunmehr zu befestigenden Anschlußmodule gewissermaßen "zu gering" ist. Mit anderen Worten: Es würde bei der Anbringung der breiteren Anschlußmodule an das vorhandene Gestell seitlich zwischen den Anschlußmodulen kein hinreichender Raum für einen Durchgriff und insbesondere für die Einführung von Überspannungssteckern oder -magazinen verbleiben. Es sei ergänzt, daß unter Anschlußmodul in diesem Zusammenhang eine Anschlußleiste, ein Anschlußblock oder ein beliebig gestaltetes Bauteil verstanden wird, das dem Anschließen, Verbinden und/oder Trennen von Telekommunikationsleitungen dient.
Der erfindungsgemäße Adapter ermöglicht diese Anbringung bei gleichzeitiger Sicherstellung der genannten Zugriffsfunktion zur Rückseite und zumindest einer Seitenfläche, wobei weder das Anschlußmodul noch das Gestell verändert werden müssen. Das Anschlußmodul wird nämlich mit den bereits daran vorhandenen Befestigungseinrichtungen an dem Montageelement befestigt. Ferner wird das Adapterelement an einem Gestell der Telekommunikationstechnik befestigt, das ebenfalls nicht verändert werden muß. Da erfindungsgemäß das Montageelement und das Adapterelement schwenkbar miteinander gekoppelt sind, ist das Anschlußmodul schwenkbar an dem Gestell angebracht. Hierdurch wird zum einen ermöglicht, daß durch das Verschwenken des Anschlußmoduls ein Raum freigegeben wird, der einen Durchgriff mit der Hand erlaubt. Zum anderen kann das Anschlußmodul derart verschwenkt werden, daß seine Seitenfläche frei zugänglich wird, und an dieser die erforderlichen Schutzstecker und/oder -magazine eingeführt werden können. Zur Gewährleistung der genannten Funktionen ist gleichzeitig ein Verschwenkwinkel ausreichend, der gering genug ist, um eine Beschädigung oder ein Lösen der an dem Anschlußmodul angeschlossenen Adern zu verhindern.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß das Adapter- und das Montageelement des erfindungsgemäßen Schwenkadapters nicht notwendigerweise zwei getrennte Bauteile sein müssen. Vielmehr können sie auch einstückig ausgebildet und schwenkbar miteinander verbunden sein. Beispielsweise könnte der Schwenkadapter aus einem geeigneten Kunststoff angefertigt werden, und die schwenkbare Koppelung zwischen dem Adapter- und dem Montageelement könnte durch ein Filmscharnier realisiert sein. Ferner ist eine derartige Ausbildung auch bei Verwendung von Blech möglich, indem die beiden Elemente mittels eines geschwächten Bereichs des Blechs miteinander verbunden sind, so daß zumindest für eine gewisse Anzahl von Verschwenkvorgängen die erfindungsgemäße Funktion des Schwenkadapters aufrechterhalten werden kann.
Bevorzugte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Schwenkadapters sind in den weiteren Ansprüchen beschrieben.
Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung der schwenkbaren Verbindung zwischen dem Montageelement und dem Adapterelement hat es sich als vorteilhaft erwiesen, daß das Adapterelement zumindest eine Lasche aufweist, die zur Ausbildung einer Schwenkachse in eine Öffnung in dem Montageelement eingreift. Hierbei ist die Öffnung zweckmäßigerweise in einem Abschnitt des Montageelements ausgebildet, dessen Blechebene senkrecht zu der Blechebene der an dem Adapterelement ausgebildeten Lasche ist, so daß die Lasche gewissermaßen den Scharnierzapfen des hierdurch realisierten Scharniers bildet. Dies bietet den Vorteil, daß für die Ausbildung des Schwenkscharniers kein eigenes Bauteil erforderlich ist.
Ein Lösen der an dem Anschlußmodul angeschlossenen Adern kann besonders wirkungsvoll dadurch verhindert werden, daß, was bevorzugt wird, der Schwenkwinkel zwischen dem Montageelement und dem Adapterelement durch geeignete Maßnahmen auf etwa 60° begrenzt wird.
Im Hinblick auf die Eignung des erfindungsgemäßen Schwenkadapters für gängige Anschlußmodule der Telekommunikationstechnik, die mit Schraubbolzen versehen sind, wird bevorzugt, daß das Montageelement, an dem das Anschlußmodul befestigbar ist, zumindest eine Öffnung für den Eingriff eines Befestigungselements, also insbesondere eines Schraubbolzens, des Anschlußmoduls aufweist.
In ähnlicher Weise wird für das Adapterelement bevorzugt, daß es zumindest einen Schraubbolzen aufweist, mittels dessen das Adapterelement und damit der gesamte Schwenkadapter an einem Gestell der Telekommunikationstechnik befestigbar ist. Hierdurch sind keine Veränderungen an dem Gestell notwendig, das für die Anbringung von Anschlußmodulen, welche die genannten Befestigungseinrichtungen in Form von Schraubbolzen aufweisen, konzipiert ist.
Alternativ bietet es Vorteile, wenn das Adapterelement mit zumindest einer Öffnung für ein Hindurchtreten einer Befestigungsschraube versehen ist. In dieser Ausführungsform wird deutlich, daß der erfindungsgemäße Schwenkadapter den zusätzlichen Vorteil bietet, eine alternative Befestigung an einem Gestell der Telekommunikationstechnik zu ermöglichen. Für die Anschlußmodule der Telekommunikationstechnik ist es nämlich nicht möglich, in deren Rückseite eine Öffnung vorzusehen und sie über eine oder mehrere durch die Rückseite hindurchgesteckten Befestigungsschrauben anzubringen, wenn diese nicht hinreichend zugänglich wären. Im Gegensatz dazu sind eine oder mehrere in dem Adapterelement ausgebildete Öffnungen in der herausgeschwenkten Lage des Anschlußmoduls frei zugänglich, so daß die Befestigung des Schwenkadapters und des daran angebrachten Anschlußmoduls ohne weiteres durch eine oder mehrere Befestigungsschrauben erfolgen kann, die in geeignete Gewindebereiche an einer Gestellschiene des vorhandenen Gestells eingreifen. Hierbei kann beispielsweise in der Gestellschiene eine verschiebbare Gleitmutter, beispielsweise mit Vierkantkontur, vorgesehen sein, in welche eine oder mehrere Befestigungsschrauben eingedreht werden können, durch das oder die Löcher in dem Adapterelement hindurchtreten. Insbesondere kann in dieser Ausführungsform eine entlang der Gestellschiene verschiebbare Anbringung des Anschlußmoduls realisiert werden.
Für die Arretierung zwischen dem Montageelement und dem Adapterelement, insbesondere in einer eingeschwenkten Stellung, wird bevorzugt, daß diese durch eine Klemmung erfolgt. Eine derartige Klemmung bietet neben der sicheren Arretierung den Vorteil, daß über den Adapter Stoßströme von Überspannungsschutzeinrichtungen sicher auf Erde abgeleitet werden können. Diese Funktion kann beispielsweise dadurch gewährleistet werden, daß eine geeignete Schutzeinrichtung mit denjenigen metallischen Einrichtungen an dem Anschlußmodul verbunden ist, über die das Anschlußmodul an dem Montageelement des Schwenkadapters befestigt ist. Durch die beschriebene, vorzugsweise harte Klemmung zwischen dem Montageelement und dem Adapterelement erfolgt in letzter Konsequenz eine Ableitung von Stoßströmen auf das Gestell, an dem die Anbringung erfolgt.
Die beschriebene Klemmung kann in besonders wirksamer Weise durch einen Eingriff zwischen einer vorstehenden Lasche an dem einen Element und einem in dem anderen Element ausgebildeten Schlitz realisiert werden. In diesem Fall steht die Blechebene der Lasche senkrecht zu der Blechebene desjenigen Abschnitts, in die der Schlitz ausgebildet ist, so daß zwischen den Rändern der Lasche und denen des Schlitzes eine sicher arretierende Klemmung und elektrische Kontaktierung zur Ableitung der Stoßströme erfolgt.
Hierbei wird bevorzugt, daß die Klemmung derart gestaltet ist, daß Stoßströme von Überspannungsschutzeinrichtungen abgeleitet werden können. Dies bedeutet, daß die beteiligten Bauteile nicht lackiert sind, oder daß eine Lackierung gegebenenfalls in den Klemmbereichen entfernt ist, so daß ein Stromfluß ermöglicht wird.
Schließlich wurden bei Versuchen mit einer Ausführungsform besonders gute Erfahrungen gemacht, bei der das Montageelement des erfindungsgemäßen Schwenkadapters in eine Montagewanne eines Anschlußmoduls integiert ist. Mit anderen Worten ist die Montagewanne des Anschlußmoduls, die herkömmlicherweise für eine unmittelbare Anbringung an einem Gestell konzipiert ist, derart verändert, daß das Anschlußmodul mit dem Adapterelement des Schwenkadapters kombiniert werden kann, und somit schwenkbar an einem Gestell der Telekommunikationstechnik anbringbar ist.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer beispielhaft in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsform näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht des Montageelements des erfindungsgemäßen Schwenkadapters;
Fig. 2 eine Draufsicht des Adapterelements des erfindungsgemäßen Schwenkadapters; und
Fig. 3 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemäßen Schwenkadapters mit einem daran angebrachten Anschlußmodul.
Ausführliche Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
In Fig. 1 ist zu erkennen, daß das Montageelement 10 des erfindungsgemäßen Schwenkadapters aus einem Stück Blech ausgebildet ist, dessen Randabschnitte in dem gezeigten Fall an drei Seiten abgewinkelt sind. Hierdurch wird ein (im Anbringzustand) oberer und unterer Randabschnitt 12 bzw. 14 ausgebildet, in denen zum einen jeweils eine Öffnung 16 vorgesehen ist, die sich im seitlichen Randbereich des Randabschnitts 12, 14 befindet.
Im Bereich des anderen Seitenrandes des Randabschnitts 12, 14 ist in dem gezeigten Fall jeweils ein Schlitz 18 vorgesehen, der zwischen zwei ausgestanzten Laschen 20, 22 vorgesehen ist. In dem gezeigten Fall ist zusätzlich an der Innenseite der inneren Lasche 22 ein Schlitz 24 vorgesehen, wie in der Zeichnung angedeutet ist. Dieser Schlitz 24 dient dazu, ein seitliches Ausfedern der Lasche 22 zu gestatten, um eine federnde Klemmung einer Lasche zu erreichen, die an dem nachfolgend beschriebenen Adapterelement vorgesehen ist und im eingeschwenkten Zustand der beiden Elemente in den beschriebenen Schlitz 18 eingeführt wird.
In der Seitenwand 26 des Montageelements 10 sind im gezeigten Fall zwei sich zur Innenseite hin erstreckende Prägungen 28 vorgesehen, welche die Arretierung der beiden Elemente im eingeschwenkten Zustand unterstützen.
Fig. 2 zeigt in einer Draufsicht das sogenannte Adapterelement 30, das in dem gezeigten Fall aus einem ebenen Stück Blech besteht, das an dem (im Anbringzustand) oberen und unteren Rand jeweils mit ersten Laschen 32 und zweiten Laschen 34 versehen ist. Wie nachfolgend noch genauer erläutert wird, dienen die ersten Laschen 32 der Einführung in die Öffnungen 16 des Montageelementes 10 zur Ausbildung von Scharnierpunkten. Die zweiten Laschen 34 dienen der Einführung in den jeweiligen Schlitz 18 an dem Montageelement, um eine Klemmung der beiden Elemente aneinander im eingeschwenkten Zustand und eine hierdurch ermöglichte Ableitung von Stoßströmen über die beiden genannten Elemente zu erreichen.
Das Adapterelement 30 ist schließlich mit zwei Schraubbolzen 36 versehen, die fest daran angebracht, beispielsweise angeschweißt sind. Diese Schraubbolzen und deren Position an dem Adapterelement 30 entspricht in diesem Fall der Position und Art entsprechender Schraubbolzen, die bei gängigen Anschlußmodulen der Telekommunikationstechnik unmittelbar an einem Element des Anschlußmoduls vorgesehen sind. Über diese Schraubbolzen 36 ist das gezeigte Adapterelement 30, und damit der gesamte erfindungsgemäße Schwenkadapter mit einem daran angebrachten Anschlußmodul, an einem gängigen Gestell der Telekommunikationstechnik anbringbar. Alternativ kann der erfindungsgemäße Schwenkadapter auch ganz gezielt als "Teilungsadapter" gestaltet werden. Zu diesem Zweck ist das Adapterelement 30 des Schwenkadapters hinsichtlich seiner Befestigungseinrichtungen zur Anbringung an einem Gestell mit einer herkömmlichen Teilung, das heißt einer Teilung, die derjenigen des Gestells entspricht, versehen. Im Gegensatz dazu ist das sogenannte Montageelement 10 des erfindungsgemäßen Schwenkadapters hinsichtlich derjenigen Befestigungseinrichtungen, welche die Anbringung eines Anschlußmoduls daran ermöglichen, mit einer anderen Teilung versehen. Im Ergebnis wird mittels des erfindungsgemäßen Schwenkadapters die Anbringung eines Anschlußmoduls an einem Gestell der Telekommunikationstechnik ermöglicht, das ursprünglich für die Anbringung von Anschlußmodulen mit einer anderen Teilung ausgelegt ist.
In Fig. 3 ist in einer perspektivischen Rückansicht ein Anschlußmodul 38 der Telekommunikationstechnik in einem an dem erfindungsgemäßen Schwenkadapter 40 angebrachten Zustand gezeigt. Das Anschlußmodul 38, das im gezeigten Fall als Block gestaltet ist, weist in bekannter Weise eine sogenannte Montagewanne 42 auf, an deren (durch den Schwenkadapter 40 verdeckten) Rückseite zwei Schraubbolzen angebracht sind, die bei diesem Beispiel den Schraubbolzen 36 des Adapterelements 30 entsprechen. Über diese Schraubbolzen ist das Anschlußmodul 38 an das in Fig. 1 gezeigte Montageelement 10 montiert, das zu diesem Zweck an geeigneten Stellen mit Befestigungsöffnungen versehen ist. Durch die Einführung der jeweiligen ersten Laschen 32 des Adapterelements 30 in die jeweilige Öffnung 16 des Montageelements 10 ist das Montageelement 10 und damit das Anschlußmodul 38 schwenkbar mit dem Adapterelement 30 gekoppelt.
In Fig. 3 ist der hierdurch ausgebildete Schwenkadapter 40 in einer leicht geöffneten oder ausgeschwenkten Stellung gezeigt. In dieser oder einer weiter ausgeschwenkten Stellung kann das Anschlußmodul 38 um die durch die Zusammenwirkung der Laschen 32 mit den Öffnungen 16 gebildete Schwenkachse derart bezüglich eines Gestells, an das das Adapterelement 30 befestigt ist, verschwenkt werden, daß die (gemäß Fig. 3) linke Seitenfläche des Anschlußmoduls 38 zugänglich wird. An dieser Seitenfläche können nachfolgend die erforderlichen Schutzstecker oder -magazine eingeführt werden.
In der gewöhnlichen Montagestellung des Anschlußmoduls 38 bezüglich des Adapterelements 30 sind die an der gemäß Fig. 3 linken Seite des Adapterelements 30 ausgebildeten Laschen 34 in den jeweiligen Schlitz 18 des Montageelements 10 eingeführt und in diesem verklemmt. Hierbei kann der innere Schenkel 22 des Montageelements 10 wegen des innerhalb davon ausgebildeten Schlitzes 24 leicht ausfedern, so daß eine zuverlässige Klemmung erfolgt. Diese Klemmung arretiert zum einen die genannten Elemente in der eingeschwenkten Stellung und sorgt zum anderen für eine elektrische Kontaktierung zwischen den genannten Elementen zur Ableitung von Stoßströmen.
In der zuletzt beschriebenen gewöhnlichen Montagestellung des Anschlußmoduls 38 bzgl. eines Gestells kann ein Gestell der Telekommunikationstechnik mit einer bestimmten Teilung mit Anschlußmodulen versehen werden, die eine größere Breite aufweisen, als diejenigen Anschlußmodule, für welche die Teilung des Gestells angepaßt ist. Hierbei verbleibt an sich in dieser Montagestellung zwischen den einzelnen Anschlußmodulen 38 ein Raum, der für die seitliche Einführung von Schutzsteckern oder -magazinen nicht ausreicht. Durch den erfindungsgemäßen Schwenkadapter 40 kann jedoch gewährleistet werden, daß die Anschlußmodule 38 derart bezüglich des Gestells verschwenkt werden, daß diese Einführung ermöglicht wird. Die Erfindung schafft damit die Möglichkeit, vorhandene Gestelle effizienter mit Anschlußmodulen der Telekommunikationstechnik zu bestücken, ohne die erforderlichen Zugriffe hierauf einzuschränken.

Claims (11)

1. Schwenkadapter (40) für eine Einrichtung der Telekommunikationstechnik, mit:
einem Montageelement (10), an das ein Anschlußmodul (38) der Telekommunikationstechnik befestigbar ist, und
einem Adapterelement (30), das an einem Gestell der Telekommunikationstechnik befestigbar ist,
wobei das Montageelement (10) und das Adapterelement (30) schwenkbar miteinander gekoppelt sind.
2. Schwenkadapter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet daß das Adapterelement (30) zumindest eine Lasche (32) aufweist, die zur Ausbildung einer Schwenkachse in eine Öffnung (16) in dem Montageelement (10) eingreift.
3. Schwenkadapter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß ein Anschlag zur Begrenzung des Schwenkwinkels auf etwa 60° vorgesehen ist.
4. Schwenkadapter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Montageelement (10) zumindest eine Öffnung für einen Eingriff eines Befestigungselements des Anschlußmoduls (38) aufweist.
5. Schwenkadapter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Adapterelement (30) zumindest ein Befestigungselement, vorzugsweise einen Schraubbolzen (36) zur Befestigung an dem Gestell der Telekommunikationstechnik aufweist.
6. Schwenkadapter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Adapterelement (30) zumindest eine Öffnung für ein Hindurchtreten eines Befestigungselements, bevorzugt einer Schraube, aufweist.
7. Schwenkadapter nach einem der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß das Montageelement (10) und das Adapterelement (30) mittels einer Klemmung in einer eingeschwenkten Stellung arretierbar sind.
8. Schwenkadapter nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmung durch einen Eingriff zwischen einer vorstehenden Lasche (34) an dem einen Element (30) und einem in dem anderen Element (10) ausgebildeten Schlitz (18) realisiert ist.
9. Schwenkadapter nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmung derart gestaltet ist, daß Stoßströme ableitbar sind.
10. Schwenkadapter nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Montageelement (10) in eine Montagewanne (42) eines Anschlußmoduls (38) integriert ist.
11. Einrichtung, insbesondere Verteilereinrichtung der Telekommunikationstechnik mit zumindest einem Schwenkadapter nach zumindest einem der vorangehenden Ansprüche.
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