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Die
Erfindung betrifft ein Gehäusesystem mit einem Grundgestell,
welches eine Rückwand, vier Einbaukonsolen und zwei Vertikalprofile
aufweist und dessen offene Seiten mit Verkleidungselementen abdeckbar
sind, die nach dem Einbau und der Verkabelung der in das Grundgestell
eingebrachten elektrischen Geräten und Komponenten an dem
Grundgestell anbringbar sind.
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Ein
derartiges Gehäusesystem ist aus der
DE 299 16 705 U1 bekannt.
Mit diesem Aufbau des Grundgestelles soll eine hohe Montage- und
Kundenfreundlichkeit erreicht werden. Die Montage soll von einer
Person ausgeführt werden können. Dabei soll zu
den eingebauten elektrischen Geräten und Komponenten eine
gute Zugänglichkeit bestehen.
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Dieses
bekannte Gehäusesystem hat jedoch einen hohen Teile- und
Montageaufwand, der insbesondere durch die für die Sicherung
der Rastverbindungen zwischen den Einbaukonsolen und der Rückwand
erforderlichen Schraubverbindungen noch erhöht wird.
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Wie
die
DE 198 11 711
C1 zeigt, ist es auch bekannt, eine Rückwand,
zwei Seitenwände und zwei Vertikalprofile zu einem Grundgestell
miteinander zu verschrauben und eine Abdeckhaube über dieses
Grundgestell zu schieben. Dies mag wohl zur Reduzierung der Grundelemente
für das Gehäusesystem führen, die vielen
Schraubverbindungen bedingen jedoch einen erheblichen Montagemehraufwand.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, ein Gehäusesystem der eingangs
erwähnten Art so zu vereinfachen, dass der Teile- und Montageaufwand
weiter reduziert und das Grundgestell für ein Tischgehäuse ohne
Zuhilfenahme von Werkzeugen mit ausreichender Stabilität
erstellt werden kann.
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Diese
Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass jeweils
die obere und die untere Einbaukonsole einer Seite mit einer Seiten-Montageplatte
(20) einstückig zusammengefasst sind, wobei die
Einbaukonsolen durch Abkantungen an der Ober- und Unterkante gebildet
sind, dass die Abkantungen L-förmig ausgebildet sind, wobei
die ersten Abschnitte (22) horizontal verlaufen und die
vertikalen Endabschnitte (23) gegeneinander gerichtet sind,
dass die vertikalen Seiten der Rückwand (10) in
Z-förmige Abkantungen übergehen, die in senkrecht
zur Rückwand (10) stehende und zur Frontseite
des Grundgestelles weisende Endabschnitte (14) enden, dass
die Endabschnitte (23) der Seiten-Montageplatten (20) an
den Endabschnitten (14) der Abkantungen der Rückwand
(10) anliegen und dass die Endabschnitte (23)
der Seiten-Montageplatten (20) und die Endabschnitte (14)
der Abkantungen der Rückwand (10) in den Anlagebereichen
mit aufeinander ausgerichtete Befestigungsaufnahmen (19 und 15)
versehen, und mittels einrastbaren Rastelementen (16) fest
miteinander verbunden sind sowie ein Grundgestell für ein
Tischgehäuse mit ausreichender Stabilität bilden.
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Allein
durch die Verrastung der beiden Seiten-Montageplatten mit der Rückwand
und der Ausnützung der entsprechend verteilten und ausgerichteten
Abkantungen an der Rückwand und der Seiten-Montageplatten
kann schon ein Grundgestell für ein Tischgehäuse
mit ausreichender Stabilität ohne Werkzeuge zusammengebaut
werden. Der Montageaufwand ist dabei auf ein Minimum reduziert.
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Soll
das Grundgestell für ein Wandgehäuse verwendet
werden, dann kann die dafür erforderliche höhere
Stabilität dadurch erreicht werden, dass die der Rückwand
zugekehrten Hinterkanten der Seiten-Montageplatten im oberen und
unteren Bereich in rechtwinklig abgekantete Befestigungsflansche übergehen,
die mit Einhängeaufnahmen für Kopfschrauben versehen
sind und an der Innenseite der Rückwand anliegen, dass
die Rückwand mit den Einhängeaufnahmen der Befestigungsflansche
fluchtende Einhängeaufnahmen trägt, dass das Grundgestell auf
in einer Montagewand eingebrachte Kopfschrauben einhängbar
und durch vertikales Absenken auf den Kopfschrauben gehalten ist
und dass durch Festziehen der Kopfschrauben die Seiten-Montageplatten
gemeinsam mit der Rückwand als Grundgestell mit erhöhter
Stabilität als Wandgehäuse an der Montagewand
festgelegt ist. Die Wandbefestigung umfasst zusätzlich
feste Verbindungen zwischen den Seiten-Montageplatten und der Rückwand,
die das Grundgestell zu einer noch stabileren Einheit machen.
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Zur
Vereinfachung der Montage des Grundgestelles kann zudem vorgesehen
sein, die Z-förmigen Abkantungen der Rückwand
gegeneinander gerichtet sind und dass die L-förmigen Abkantungen
der Seiten-Montageplatten zu den zugekehrten Verkleidungselementen
hin gerichtet sind, wobei die Seiten-Montageplatten zur horizontalen Mittelebene spiegelbildlich
ausgebildet sind und dass die rechte und die linke Seiten-Montageplatten
gleich ausgebildet, jedoch um 180° um die horizontale Mittelebenen verdrehten
Stellungen mit der Rückwand verbindbar und verbunden sind.
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Die
Einbaumöglichkeiten für die elektrischen Geräte
und Komponenten im Grundgestell lassen sich nach einer Weiterbildung
dadurch erhöhen, dass die Seiten-Montageplatten in den
oberen und unteren Bereichen im Anschluss an die Abkantungen mit einer
oder mehreren horizontalen Reihen von System-Befestigungsaufnahmen
versehen sind.
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Im
Bereich der Vorderseite des Grundgestelles ist vorgesehen, dass
die Seiten-Montageplatten auch im Bereich der Vorderkante oben und
unten in Befestigungsflansche übergehen, die zu den zugekehrten
Verkleidungselementen gerichtet und mit Befestigungsaufnahmen zum
Anbringen eines vorderen Verkleidungselementes oder von Scharnier-
und Schließelementen für eine Gehäusetür
versehen sind.
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Zur
Material- und Gewichtsreduzierung können die Seiten-Montageplatten
zwischen den vorderen Befestigungsflanschen mit Aussparungen versehen
werden.
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Die
Verkabelung der im Grundgestell eingebauten elektrischen Geräte
und Komponenten wird dadurch erleichtert, dass die Seiten-Montageplatten mit
Kabel-Einführungsdurchbrüchen versehen sind.
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Zur
Abrundung der Befestigungsmöglichkeiten im Grundgestell
wird vorgesehen, dass im Bereich der vorderen Befestigungsflansche
auf den einander zugekehrten Seiten der Seiten-Montageplatten je
ein Vertikalprofil angebracht ist und dass die Vertikalprofile Schenkel
aufweisen, die parallel zur Rückwand stehen und mit einer
längsgerichteten Reihe von System-Befestigungsaufnahmen
versehen sind sowie dass die Rückwand mit Reihen von System-Befestigungsaufnahmen
versehen ist, die auf die Reihen von System-Befestigungsaufnahmen
der Vertikalprofile ausgerichtet sind. Weiterbildungen des Grundgestelles
sind den Unteransprüchen 12 bis 15 entnehmbar.
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Die
Erfindung wird anhand einer perspektivischen Teilansicht des oberen,
rechten Eckbereiches des Grundgestelles näher erläutert.
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Es
darf gleich darauf hingewiesen werden, dass der untere rechte Eckbereich
des Grundgestelles zur horizontalen Mittelebene der Seiten-Montageplatte 20 spiegelbildlich
ausgestaltet ist und dass die nicht dargstellte linke Seite des
Grundgestelles zur vertikalen Mittelebene derselben spiegelbildlich
zur rechten Seite des Grundgestelles ist. Dies hat zwangsläufig
zur Folge, dass die beiden verwendeten Seiten-Montageplatten 20 identisch
ausgebildet sind und daher die rechte gezeigte Seiten-Montageplatte 20 um
180° verdreht auch auf der linken Seite des Grundgestelles
verwendet werden kann.
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Das
tragende Element des neuen Grundgestelles sind die Seiten-Montageplatten 20,
die an den horizontalen Ober- und Unterkanten mit Abkantungen die
Einbaukonsolen des bekannten Grundgehäuses überflüssig
machen und deren Funktionen übernehmen. Diese Abkantungen
sind zu den zugekehrten Verkleidungselementen hin gerichtet und
mit den horizontalen ersten Abschnitten 22 und den vertikalen,
gegeneinander gerichteten Endabschnitten 23 L-förmig
ausgebildet. Dies Abschnitte 22 und Endabschnitte 23 können
zusätzlich mit Rastaufnahmen 29 versehen sein,
um die zugekehrten Verkleidungselemente leicht ohne großen
Montageaufwand am Grundgestell anzubringen.
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Die
Endabschnitte 23 liegen an vertikalen Endabschnitten 14 einer
Z-förmigen Abkantung der vertikalen Seiten der Rückwand 10 an.
Die Abschnitte 12 und die Endabschnitte 14 dieser
Abkantungen stehen senkrecht zur Rückwand 10,
während die Abschnitte 13 parallel zur Rückwand 10 verlaufen.
Die Abkantungen der beiden vertikalen Seiten der Rückwand 10 sind
gegeneinander gerichtet und die Endabschnitte 14 sind zur
Vorderseite des Grundgestelles hin ausgerichtet. In den Anlagebereichen
der Endabschnitte 23 der Seiten-Montageplatten 20 mit
den Endabschnitten 14 der Rückwand 10 sind
aufeinander ausrichtbare Rastaufnahmen 19 und 15 eingebracht.
Nehmen die Seiten-Montageplatten 20 und die Rückwand 10 die
Montagestellungen ein, dann können in die aufeinander ausgerichteten
Rastaufnahmen 19 und 15 handelsübliche,
kostengünstige Rastelemente 16 ohne Werkzeuge
eingerastet werden. Das Grundgestell hat damit schon eine feste Verbindung,
so dass es für die Verwendung für ein Tischgehäuse
die erforderliche Stabilität aufweist.
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Selbstverständlich
sind die Seiten-Montageplatten 20 auch so ausgelegt, dass
sie mit den Vertikalprofilen 30 die Einbaumöglichkeiten
für die elektrischen Geräte und Komponenten erhöhen.
Wie aus der Zeichnung zu entnehmen ist, verlaufen im oberen und
unteren Bereich der Seiten-Montageplatten parallel zu den Abkantungen
eine oder mehrere Reihen von System-Befestigungsaufnahmen 21,
die in bekannter Art und Teilung eingebracht sein können.
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Im
Bereich der Hinterkante, die der Rückwand 10 zugekehrt
ist, sind an den Seiten-Montageplatten 20 Befestigungsflansche 24 im
Anschluss an die Horizontalen oberen und unteren Abkantungen abgekantet,
die parallel zur Rückwand 10 verlaufen und zu
den zugekehrten Seiten-Verkleidungselementen hin ausgerichtet sind.
Die Befestigungsflansche 24 liegen auf der Innenseite der
Rückwand 10 auf und sind mit Einhängeaufnahmen 27 für
Kopfschrauben versehen, die mit gleichen Einhängeaufnahmen 17 der
Rückwand 10 fluchten, wenn das Grundgestell die
für ein Tischge häuse geforderte feste Verbindung zwischen
den Seiten-Montageplatten 20 und der Rückwand 10 aufweist.
Die Einhängeaufnahmen 17 und 27 weisen
ein rundes Mittelteil im Durchmesser des Schraubenkopfes von Kopfschrauben
auf, an das sich beidseitig vertikal gerichtete Einhängeschlitze
anschließen. Die Einhängeschlitze sind in der
horizontalen Breite auf den Durchmesser der Bolzen- bzw. Gewindeteile
der Kopfschrauben abgestimmt. Die vertikale Länge entspricht
mindestens der horizontalen Breite. Die Einhängeschlitze
enden halbkreisförmig.
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Auf
diese Weise ist das Grundgestell für die Verwendung für
ein Wandgehäuse vorbereitet. Dazu sind in der Montagewand
vorbereitend auf die Anordnung der Einhängeaufnahmen 17 der
Rückwand 10 abgestimmt Kopfschrauben eingeschraubt.
Auf diese Kopfschrauben wird das Grundgestell eingehängt, wobei
die Schraubenköpfe der Kopfschrauben die Mittelteile der
Einhängeaufnahmen 17 und 27 passieren.
Das Grundgestell senkt sich vertikal ab, wobei die Bolzen- bzw.
Gewindeteile der Kopfschrauben in der über den Mittelteilen
liegenden Einhängeschlitze eingeführt werden.
Die Schraubenköpfe hintergreifen die Innenseiten der Befestigungsflansche 24 der
Seiten-Montageplatten 20, so dass das Grundgestell mit oder
ohne Verkleidungselemente schon an der Montagewand gehalten ist.
Werden die Kopfschrauben festgezogen, dann werden mit diesen Schraubverbindungen
die Seiten-Montageplatten 20 gemeinsam mit der Rückwand 10 an
der Montagewand befestigt. Dies führt zu einer verbesserten
Stabilität und Tragkraft des für das Wandgehäuse
verwendeten Grundgestelles.
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Wie
der Zeichnung weiter zu entnehmen ist, werden an den Seiten-Montageplatten 20 auch
im Bereich der Vorderkante wie an der Hinterkante obere und untere
Befestigungsflansche 25 abgekantet, die mit Befestigungsaufnahmen 26 und 28 versehen sind.
An diesen Befestigungsflanschen 25 können ein
vorderes Verkleidungselement oder Scharnier- und Schließelemente
für eine Gehäusetür angebracht werden.
Die Vorderkante der Seiten-Montageplatten 20 kann zwischen
den Befestigungsflanschen 25 mit einer Aussparung 41 versehen
sein, die der Reduzierung des Materialaufwandes und des Gewichtes
dient, ohne die Stabilität des Grundgestelles zu verschlechtern.
Zudem sind zur Erleichterung der Verkleidung der in das Grundgestell
eingebauten elektrischen Geräte und Komponenten in die
Seiten-Montageplatten 20 Kabel-Einführungsdurchbrüche 40 eingebracht.
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Schließlich
sind auf den einander zugekehrten Innenseiten der beiden Seiten-Montageplatten 20 die
Vertikalprofile 30 angebracht, wobei die Anbringung in
den Bereichen der Seiten-Montageplatten 20 erfolgt, die
den vorderen Befestigungsflanschen 25 zugekehrt sind. Diese
Vertikalprofile 30 weisen Schenkel auf, die parallel zur
Rückwand 10 verlaufen und gegeneinander gerichtet
sind. Sie sind mit einer längsgerichteten Reihe von System-Befestigungsaufnahmen 31 versehen,
um auch im Bereich der Vorderfront des Grundgestelles die Befestigungsmöglichkeiten
für die einzubauenden elektrischen Geräte und
Komponenten zu erhöhen.
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Dabei
hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Rückwand 10 auf
diese Reihen von System-Befestigungsaufnahmen 31 der Vertikalprofilen 30 ausgerichtete
Reihen von System-Befestigungsaufnahmen 18 trägt.
Diese System-Befestigungsaufnahmen 18 der Rückwand 10 können
gleich oder anders gestaltet und in gleichem oder anderem Raster
eingebracht sein, wie die System-Befestigungsaufnahmen 31 in
den Schenkeln der Vertikalprofile 30.
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Die
horizontalen Seiten der Rückwand 10 sind mit horizontalen
Abkantungen 11 versehen, die rechtwinklig zur Rückwand 10 stehen
und zur Vorderseite des Grundgestelles hin gerichtet sind. Dabei können
die horizontalen Abschnitte 22 der Abkantungen der Seiten-Montageplatten 20 im
Abstand zur Innenseite des Abkantungen 11 stehen und mit
diesen Steckaufnahmen für das obere und untere Verkleidungselement
des Grundgestelles bilden, so das bei der Anbringung dieser Verkleidungselemente
schon eine Art Vormontage mit Halt am Grundgestell erreicht wird.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 29916705
U1 [0002]
- - DE 19811711 C1 [0004]