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DE102007008873A1 - Gehäusesystem - Google Patents

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DE102007008873A1
DE102007008873A1 DE200710008873 DE102007008873A DE102007008873A1 DE 102007008873 A1 DE102007008873 A1 DE 102007008873A1 DE 200710008873 DE200710008873 DE 200710008873 DE 102007008873 A DE102007008873 A DE 102007008873A DE 102007008873 A1 DE102007008873 A1 DE 102007008873A1
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side mounting
mounting plates
base frame
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DE200710008873
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Bodo Thielmann
Marc Hartel
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Rittal GmbH and Co KG
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Rittal GmbH and Co KG
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/26Casings; Parts thereof or accessories therefor
    • H02B1/40Wall-mounted casings; Parts thereof or accessories therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Casings For Electric Apparatus (AREA)

Abstract

Die Einrichtung betrifft ein Gehäusesystem mit einem Grundgestell, welches eine Rückwand, vier Einbaukonsolen und zwei Vertikalprofile aufweist und dessen offene Seiten mit Verkleidungselementen abdeckbar sind, die nach dem Einbau und der Verkabelung der in das Grundgestell eingebrachten elektrischen Geräte und Komponenten an dem Grundgestell anbringbar sind. Durch die einstückige Zusammenfassung der einer Seite zugeordneten Einbaukonsolen mit einer Seiten-Montageplatte und der Ausbildung der Verbindungselemente lässt sich ein Grundgestell ohne Werkzeug erstellen, das bei der Verwendung für ein Tischgehäuse bereits die geforderte Stabilität aufweist und dennoch mit zusätzlichen Verbindungsmöglichkeiten als Grundgestell auf ein Wandgehäuse eine erhöhte Stabilität erhält.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Gehäusesystem mit einem Grundgestell, welches eine Rückwand, vier Einbaukonsolen und zwei Vertikalprofile aufweist und dessen offene Seiten mit Verkleidungselementen abdeckbar sind, die nach dem Einbau und der Verkabelung der in das Grundgestell eingebrachten elektrischen Geräten und Komponenten an dem Grundgestell anbringbar sind.
  • Ein derartiges Gehäusesystem ist aus der DE 299 16 705 U1 bekannt. Mit diesem Aufbau des Grundgestelles soll eine hohe Montage- und Kundenfreundlichkeit erreicht werden. Die Montage soll von einer Person ausgeführt werden können. Dabei soll zu den eingebauten elektrischen Geräten und Komponenten eine gute Zugänglichkeit bestehen.
  • Dieses bekannte Gehäusesystem hat jedoch einen hohen Teile- und Montageaufwand, der insbesondere durch die für die Sicherung der Rastverbindungen zwischen den Einbaukonsolen und der Rückwand erforderlichen Schraubverbindungen noch erhöht wird.
  • Wie die DE 198 11 711 C1 zeigt, ist es auch bekannt, eine Rückwand, zwei Seitenwände und zwei Vertikalprofile zu einem Grundgestell miteinander zu verschrauben und eine Abdeckhaube über dieses Grundgestell zu schieben. Dies mag wohl zur Reduzierung der Grundelemente für das Gehäusesystem führen, die vielen Schraubverbindungen bedingen jedoch einen erheblichen Montagemehraufwand.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, ein Gehäusesystem der eingangs erwähnten Art so zu vereinfachen, dass der Teile- und Montageaufwand weiter reduziert und das Grundgestell für ein Tischgehäuse ohne Zuhilfenahme von Werkzeugen mit ausreichender Stabilität erstellt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, dass jeweils die obere und die untere Einbaukonsole einer Seite mit einer Seiten-Montageplatte (20) einstückig zusammengefasst sind, wobei die Einbaukonsolen durch Abkantungen an der Ober- und Unterkante gebildet sind, dass die Abkantungen L-förmig ausgebildet sind, wobei die ersten Abschnitte (22) horizontal verlaufen und die vertikalen Endabschnitte (23) gegeneinander gerichtet sind, dass die vertikalen Seiten der Rückwand (10) in Z-förmige Abkantungen übergehen, die in senkrecht zur Rückwand (10) stehende und zur Frontseite des Grundgestelles weisende Endabschnitte (14) enden, dass die Endabschnitte (23) der Seiten-Montageplatten (20) an den Endabschnitten (14) der Abkantungen der Rückwand (10) anliegen und dass die Endabschnitte (23) der Seiten-Montageplatten (20) und die Endabschnitte (14) der Abkantungen der Rückwand (10) in den Anlagebereichen mit aufeinander ausgerichtete Befestigungsaufnahmen (19 und 15) versehen, und mittels einrastbaren Rastelementen (16) fest miteinander verbunden sind sowie ein Grundgestell für ein Tischgehäuse mit ausreichender Stabilität bilden.
  • Allein durch die Verrastung der beiden Seiten-Montageplatten mit der Rückwand und der Ausnützung der entsprechend verteilten und ausgerichteten Abkantungen an der Rückwand und der Seiten-Montageplatten kann schon ein Grundgestell für ein Tischgehäuse mit ausreichender Stabilität ohne Werkzeuge zusammengebaut werden. Der Montageaufwand ist dabei auf ein Minimum reduziert.
  • Soll das Grundgestell für ein Wandgehäuse verwendet werden, dann kann die dafür erforderliche höhere Stabilität dadurch erreicht werden, dass die der Rückwand zugekehrten Hinterkanten der Seiten-Montageplatten im oberen und unteren Bereich in rechtwinklig abgekantete Befestigungsflansche übergehen, die mit Einhängeaufnahmen für Kopfschrauben versehen sind und an der Innenseite der Rückwand anliegen, dass die Rückwand mit den Einhängeaufnahmen der Befestigungsflansche fluchtende Einhängeaufnahmen trägt, dass das Grundgestell auf in einer Montagewand eingebrachte Kopfschrauben einhängbar und durch vertikales Absenken auf den Kopfschrauben gehalten ist und dass durch Festziehen der Kopfschrauben die Seiten-Montageplatten gemeinsam mit der Rückwand als Grundgestell mit erhöhter Stabilität als Wandgehäuse an der Montagewand festgelegt ist. Die Wandbefestigung umfasst zusätzlich feste Verbindungen zwischen den Seiten-Montageplatten und der Rückwand, die das Grundgestell zu einer noch stabileren Einheit machen.
  • Zur Vereinfachung der Montage des Grundgestelles kann zudem vorgesehen sein, die Z-förmigen Abkantungen der Rückwand gegeneinander gerichtet sind und dass die L-förmigen Abkantungen der Seiten-Montageplatten zu den zugekehrten Verkleidungselementen hin gerichtet sind, wobei die Seiten-Montageplatten zur horizontalen Mittelebene spiegelbildlich ausgebildet sind und dass die rechte und die linke Seiten-Montageplatten gleich ausgebildet, jedoch um 180° um die horizontale Mittelebenen verdrehten Stellungen mit der Rückwand verbindbar und verbunden sind.
  • Die Einbaumöglichkeiten für die elektrischen Geräte und Komponenten im Grundgestell lassen sich nach einer Weiterbildung dadurch erhöhen, dass die Seiten-Montageplatten in den oberen und unteren Bereichen im Anschluss an die Abkantungen mit einer oder mehreren horizontalen Reihen von System-Befestigungsaufnahmen versehen sind.
  • Im Bereich der Vorderseite des Grundgestelles ist vorgesehen, dass die Seiten-Montageplatten auch im Bereich der Vorderkante oben und unten in Befestigungsflansche übergehen, die zu den zugekehrten Verkleidungselementen gerichtet und mit Befestigungsaufnahmen zum Anbringen eines vorderen Verkleidungselementes oder von Scharnier- und Schließelementen für eine Gehäusetür versehen sind.
  • Zur Material- und Gewichtsreduzierung können die Seiten-Montageplatten zwischen den vorderen Befestigungsflanschen mit Aussparungen versehen werden.
  • Die Verkabelung der im Grundgestell eingebauten elektrischen Geräte und Komponenten wird dadurch erleichtert, dass die Seiten-Montageplatten mit Kabel-Einführungsdurchbrüchen versehen sind.
  • Zur Abrundung der Befestigungsmöglichkeiten im Grundgestell wird vorgesehen, dass im Bereich der vorderen Befestigungsflansche auf den einander zugekehrten Seiten der Seiten-Montageplatten je ein Vertikalprofil angebracht ist und dass die Vertikalprofile Schenkel aufweisen, die parallel zur Rückwand stehen und mit einer längsgerichteten Reihe von System-Befestigungsaufnahmen versehen sind sowie dass die Rückwand mit Reihen von System-Befestigungsaufnahmen versehen ist, die auf die Reihen von System-Befestigungsaufnahmen der Vertikalprofile ausgerichtet sind. Weiterbildungen des Grundgestelles sind den Unteransprüchen 12 bis 15 entnehmbar.
  • Die Erfindung wird anhand einer perspektivischen Teilansicht des oberen, rechten Eckbereiches des Grundgestelles näher erläutert.
  • Es darf gleich darauf hingewiesen werden, dass der untere rechte Eckbereich des Grundgestelles zur horizontalen Mittelebene der Seiten-Montageplatte 20 spiegelbildlich ausgestaltet ist und dass die nicht dargstellte linke Seite des Grundgestelles zur vertikalen Mittelebene derselben spiegelbildlich zur rechten Seite des Grundgestelles ist. Dies hat zwangsläufig zur Folge, dass die beiden verwendeten Seiten-Montageplatten 20 identisch ausgebildet sind und daher die rechte gezeigte Seiten-Montageplatte 20 um 180° verdreht auch auf der linken Seite des Grundgestelles verwendet werden kann.
  • Das tragende Element des neuen Grundgestelles sind die Seiten-Montageplatten 20, die an den horizontalen Ober- und Unterkanten mit Abkantungen die Einbaukonsolen des bekannten Grundgehäuses überflüssig machen und deren Funktionen übernehmen. Diese Abkantungen sind zu den zugekehrten Verkleidungselementen hin gerichtet und mit den horizontalen ersten Abschnitten 22 und den vertikalen, gegeneinander gerichteten Endabschnitten 23 L-förmig ausgebildet. Dies Abschnitte 22 und Endabschnitte 23 können zusätzlich mit Rastaufnahmen 29 versehen sein, um die zugekehrten Verkleidungselemente leicht ohne großen Montageaufwand am Grundgestell anzubringen.
  • Die Endabschnitte 23 liegen an vertikalen Endabschnitten 14 einer Z-förmigen Abkantung der vertikalen Seiten der Rückwand 10 an. Die Abschnitte 12 und die Endabschnitte 14 dieser Abkantungen stehen senkrecht zur Rückwand 10, während die Abschnitte 13 parallel zur Rückwand 10 verlaufen. Die Abkantungen der beiden vertikalen Seiten der Rückwand 10 sind gegeneinander gerichtet und die Endabschnitte 14 sind zur Vorderseite des Grundgestelles hin ausgerichtet. In den Anlagebereichen der Endabschnitte 23 der Seiten-Montageplatten 20 mit den Endabschnitten 14 der Rückwand 10 sind aufeinander ausrichtbare Rastaufnahmen 19 und 15 eingebracht. Nehmen die Seiten-Montageplatten 20 und die Rückwand 10 die Montagestellungen ein, dann können in die aufeinander ausgerichteten Rastaufnahmen 19 und 15 handelsübliche, kostengünstige Rastelemente 16 ohne Werkzeuge eingerastet werden. Das Grundgestell hat damit schon eine feste Verbindung, so dass es für die Verwendung für ein Tischgehäuse die erforderliche Stabilität aufweist.
  • Selbstverständlich sind die Seiten-Montageplatten 20 auch so ausgelegt, dass sie mit den Vertikalprofilen 30 die Einbaumöglichkeiten für die elektrischen Geräte und Komponenten erhöhen. Wie aus der Zeichnung zu entnehmen ist, verlaufen im oberen und unteren Bereich der Seiten-Montageplatten parallel zu den Abkantungen eine oder mehrere Reihen von System-Befestigungsaufnahmen 21, die in bekannter Art und Teilung eingebracht sein können.
  • Im Bereich der Hinterkante, die der Rückwand 10 zugekehrt ist, sind an den Seiten-Montageplatten 20 Befestigungsflansche 24 im Anschluss an die Horizontalen oberen und unteren Abkantungen abgekantet, die parallel zur Rückwand 10 verlaufen und zu den zugekehrten Seiten-Verkleidungselementen hin ausgerichtet sind. Die Befestigungsflansche 24 liegen auf der Innenseite der Rückwand 10 auf und sind mit Einhängeaufnahmen 27 für Kopfschrauben versehen, die mit gleichen Einhängeaufnahmen 17 der Rückwand 10 fluchten, wenn das Grundgestell die für ein Tischge häuse geforderte feste Verbindung zwischen den Seiten-Montageplatten 20 und der Rückwand 10 aufweist. Die Einhängeaufnahmen 17 und 27 weisen ein rundes Mittelteil im Durchmesser des Schraubenkopfes von Kopfschrauben auf, an das sich beidseitig vertikal gerichtete Einhängeschlitze anschließen. Die Einhängeschlitze sind in der horizontalen Breite auf den Durchmesser der Bolzen- bzw. Gewindeteile der Kopfschrauben abgestimmt. Die vertikale Länge entspricht mindestens der horizontalen Breite. Die Einhängeschlitze enden halbkreisförmig.
  • Auf diese Weise ist das Grundgestell für die Verwendung für ein Wandgehäuse vorbereitet. Dazu sind in der Montagewand vorbereitend auf die Anordnung der Einhängeaufnahmen 17 der Rückwand 10 abgestimmt Kopfschrauben eingeschraubt. Auf diese Kopfschrauben wird das Grundgestell eingehängt, wobei die Schraubenköpfe der Kopfschrauben die Mittelteile der Einhängeaufnahmen 17 und 27 passieren. Das Grundgestell senkt sich vertikal ab, wobei die Bolzen- bzw. Gewindeteile der Kopfschrauben in der über den Mittelteilen liegenden Einhängeschlitze eingeführt werden. Die Schraubenköpfe hintergreifen die Innenseiten der Befestigungsflansche 24 der Seiten-Montageplatten 20, so dass das Grundgestell mit oder ohne Verkleidungselemente schon an der Montagewand gehalten ist. Werden die Kopfschrauben festgezogen, dann werden mit diesen Schraubverbindungen die Seiten-Montageplatten 20 gemeinsam mit der Rückwand 10 an der Montagewand befestigt. Dies führt zu einer verbesserten Stabilität und Tragkraft des für das Wandgehäuse verwendeten Grundgestelles.
  • Wie der Zeichnung weiter zu entnehmen ist, werden an den Seiten-Montageplatten 20 auch im Bereich der Vorderkante wie an der Hinterkante obere und untere Befestigungsflansche 25 abgekantet, die mit Befestigungsaufnahmen 26 und 28 versehen sind. An diesen Befestigungsflanschen 25 können ein vorderes Verkleidungselement oder Scharnier- und Schließelemente für eine Gehäusetür angebracht werden. Die Vorderkante der Seiten-Montageplatten 20 kann zwischen den Befestigungsflanschen 25 mit einer Aussparung 41 versehen sein, die der Reduzierung des Materialaufwandes und des Gewichtes dient, ohne die Stabilität des Grundgestelles zu verschlechtern. Zudem sind zur Erleichterung der Verkleidung der in das Grundgestell eingebauten elektrischen Geräte und Komponenten in die Seiten-Montageplatten 20 Kabel-Einführungsdurchbrüche 40 eingebracht.
  • Schließlich sind auf den einander zugekehrten Innenseiten der beiden Seiten-Montageplatten 20 die Vertikalprofile 30 angebracht, wobei die Anbringung in den Bereichen der Seiten-Montageplatten 20 erfolgt, die den vorderen Befestigungsflanschen 25 zugekehrt sind. Diese Vertikalprofile 30 weisen Schenkel auf, die parallel zur Rückwand 10 verlaufen und gegeneinander gerichtet sind. Sie sind mit einer längsgerichteten Reihe von System-Befestigungsaufnahmen 31 versehen, um auch im Bereich der Vorderfront des Grundgestelles die Befestigungsmöglichkeiten für die einzubauenden elektrischen Geräte und Komponenten zu erhöhen.
  • Dabei hat sich als vorteilhaft erwiesen, wenn die Rückwand 10 auf diese Reihen von System-Befestigungsaufnahmen 31 der Vertikalprofilen 30 ausgerichtete Reihen von System-Befestigungsaufnahmen 18 trägt. Diese System-Befestigungsaufnahmen 18 der Rückwand 10 können gleich oder anders gestaltet und in gleichem oder anderem Raster eingebracht sein, wie die System-Befestigungsaufnahmen 31 in den Schenkeln der Vertikalprofile 30.
  • Die horizontalen Seiten der Rückwand 10 sind mit horizontalen Abkantungen 11 versehen, die rechtwinklig zur Rückwand 10 stehen und zur Vorderseite des Grundgestelles hin gerichtet sind. Dabei können die horizontalen Abschnitte 22 der Abkantungen der Seiten-Montageplatten 20 im Abstand zur Innenseite des Abkantungen 11 stehen und mit diesen Steckaufnahmen für das obere und untere Verkleidungselement des Grundgestelles bilden, so das bei der Anbringung dieser Verkleidungselemente schon eine Art Vormontage mit Halt am Grundgestell erreicht wird.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 29916705 U1 [0002]
    • - DE 19811711 C1 [0004]

Claims (15)

  1. Gehäusesystem mit einem Grundgestell, welches eine Rückwand, vier Einbaukonsolen und zwei Vertikalprofile aufweist und dessen offene Seiten mit Verkleidungselementen abdeckbar sind, die nach dem Einbau und der Verkabelung der in das Grundgestell eingebrachten elektrischen Geräten und Komponenten an dem Grundgestell anbringbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass jeweils die obere und die untere Einbaukonsole einer Seite mit einer Seiten-Montageplatte (20) einstückig zusammengefasst sind, wobei die Einbaukonsolen durch Abkantungen an der Ober- und Unterkante gebildet sind, dass die Abkantungen L-förmig ausgebildet sind, wobei die ersten Abschnitte (22) horizontal verlaufen und die vertikalen Endabschnitte (23) gegeneinander gerichtet sind, dass die vertikalen Seiten der Rückwand (10) in Z-förmige Abkantungen übergehen, die in senkrecht zur Rückwand (10) stehende und zur Frontseite des Grundgestelles weisende Endabschnitte (14) enden, dass die Endabschnitte (23) der Seiten-Montageplatten (20) an den Endabschnitten (14) der Abkantungen der Rückwand (10) anliegen und dass die Endabschnitte (23) der Seiten-Montageplatten (20) und die Endabschnitte (14) der Abkantungen der Rückwand (10) in den Anlagebereichen mit aufeinander ausgerichtete Befestigungsaufnahmen (19 und 15) versehen, und mittels einrastbaren Rastelementen (16) fest miteinander verbunden sind sowie ein Grundgestell für ein Tischgehäuse mit ausreichender Stabilität bilden.
  2. Gehäusesystem nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass die der Rückwand (10) zugekehrten Hinterkanten der Seiten-Montageplatten (20) im oberen und unteren Bereich in rechtwinklig abgekantete Befestigungsflansche (24) übergehen, die mit Einhängeaufnahmen (27) für Kopfschrauben versehen sind und an der Innenseite der Rückwand (10) anliegen, dass die Rückwand (10) mit den Einhängeaufnahmen (27) der Befestigungsflansche (24) fluchtende Einhängeaufnahmen (17) trägt, dass das Grundgestell auf in einer Montagewand eingebrachte Kopfschrauben einhängbar und durch vertikales Absenken auf den Kopfschrauben gehalten ist und dass durch Festziehen der Kopfschrauben die Seiten-Montageplatten (20) gemeinsam mit der Rückwand (10) als Grundgestell mit erhöhter Stabilität als Wandgehäuse an der Montagewand festgelegt ist.
  3. Gehäusesystem nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Z-förmigen Abkantungen der Rückwand (10) gegeneinander gerichtet sind und dass die L-förmigen Abkantungen der Seiten-Montageplatten (20) zu den zugekehrten Verkleidungselementen hin gerichtet sind.
  4. Gehäusesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiten-Montageplatten (20) zu ihrer horizontalen Mittelebene spiegelbildlich ausgebildet sind.
  5. Gehäusesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die rechte und die linke Seiten-Montageplatte (20) gleich ausgebildet, jedoch um 180° um die horizontalen Mittelebenen verdrehten Stellungen mit der Rückwand (10) verbunden sind.
  6. Gehäusesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiten-Montageplatten (20) in den oberen und unteren Bereichen im Anschluss an die Abkantungen mit einer oder mehreren horizontalen Reihen von System-Befestigungsaufnahmen (21) versehen sind.
  7. Gehäusesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiten-Montageplatten (20) auch im Bereich der Vorderkante oben und unten in Befestigungsflansche (25) übergehen, die zu den zugekehrten Verkleidungselementen gerichtet und mit Befestigungsaufnahmen (26, 28) zum Anbringen eines vorderen Verkleidungselementes oder von Scharnier- und Schließelementen für eine Gehäusetür versehen sind.
  8. Gehäusesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiten-Montageplatten (20) zwischen den vorderen Befestigungsflanschen (25) mit Aussparungen (41) der Vorderkante versehen sind.
  9. Gehäusesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Seiten-Montageplatten (20) mit Kabel-Einführungsdurchbrüchen (40) versehen sind.
  10. Gehäusesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der vorderen Befestigungsflansche (25) auf den einander zugekehrten Seiten der Seiten-Montageplatten (20) je ein Vertikalprofil (30) angebracht ist und dass die Vertikalprofile (30) Schenkel aufweisen, die parallel zur Rückwand (10) stehen und mit einer längsgerichteten Reihe von System-Befestigungsaufnahmen (31) versehen sind.
  11. Gehäusesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückwand (10) mit Reihen von System-Befestigungsaufnahmen (18) versehen ist, die auf die Reihen von System-Befestigungsaufnahmen (31) der Vertikalprofile (30) ausgerichtet sind.
  12. Gehäusesystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einhängeaufnahmen (17 und 27) der Rückwand (10) und der hinteren Befestigungsflansche (24) der Seiten-Montageplatten (20) ein rundes Mittelteil im Durchmesser der Schraubenköpfe der Kopfschrauben aufweisen, an das sich vertikal beidseitig Halteschlitze anschließen, die in der horizontalen Breite auf den Durchmesser der Bolzen- bzw. Gewindeteile der Kopfschrauben angepasst sind, und dass die vertikale Länge der Halteschlitze mindestens ihre Breite übersteigt.
  13. Gehäusesystem nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteschlitze der Einhängeaufnahmen (17 und 27) der Rückwand (10) und der hinteren Befestigungsflansche (24) der Seiten-Montageplatten (20) halbkreisförmig auslaufen.
  14. Gehäusesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die horizontalen Abschnitte (22) und die vertikalen Endabschnitte (23) der Abkantungen der Seiten-Montageplatten (20) mit Rastaufnahmen zum Anbringen von Verkleidungselementen versehen sind.
  15. Gehäusesystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die vertikalen Endabschnitte (14) der Abkantungen der Rückwand (10) mit Rastaufnahmen zum Anbringen von Verkleidungselementen versehen sind.
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