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DE19934877A1 - Schloß zum Verschließen einer Fahrzeugtür und Fahrzeug, das mit diesem Schloß ausgestattet ist - Google Patents

Schloß zum Verschließen einer Fahrzeugtür und Fahrzeug, das mit diesem Schloß ausgestattet ist

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DE19934877A1
DE19934877A1 DE19934877A DE19934877A DE19934877A1 DE 19934877 A1 DE19934877 A1 DE 19934877A1 DE 19934877 A DE19934877 A DE 19934877A DE 19934877 A DE19934877 A DE 19934877A DE 19934877 A1 DE19934877 A1 DE 19934877A1
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Piotr Kruczkowsky
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Schloß zum Verschließen einer Fahrzeugtür (P) mit einem außenliegenden Verriegelungs-/Entriegelungshebel (6), der einerseits durch ein elektrisches Betätigungselement und andererseits durch ein mechanisches Hilfsbetätigungselement betätigbar ist, um die Verriegelung der Tür gegenüber dem Außenbereich zu ermöglichen, wobei vorgesehen ist, daß das Hilfsbetätigungselement von der Schmalseite der Fahrzeugtür aus zugänglich ist, wenn sich die Tür in ihrer geöffneten Stellung befindet und ermöglicht, den Verrieglungs-/Entriegelungshebel über eine Öffnung im Schloßgehäuse (2) zu betätigen. DOLLAR A Um zu erreichen, daß bei geschlossener Fahrzeugtür das für die Verrieglung des Schlosses benötigte Hilfsbetätigungselement durch unbefugte Dritte nicht beeinflußbar ist, schlägt die Erfindung vor, daß die Öffnung (8; 18) sich in dem Boden (4a) einer schlitzförmigen Öffnung (4) des Schlosses, in die der an der zugeordneten Fahrzeugsäule befestigte Schließbolzen eingreift, befindet und derart angeordnet ist, daß bei geschlossener Tür der den Schließbolzen (15) tragende Schließbügel (5) die genannte Öffnung (8; 18) abdeckt und so den Zugang zu dem Hilfsbetätigungselement verhindert.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Schloß zum Verschließen einer Fahrzeugtür gemäß den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1. Die Erfindung bezieht sich ferner auf ein Fahrzeug, das mit einem der­ artigen Schloß ausgestattet ist.
Bei Kraftfahrzeugen, die mit Verriegelungsknöpfen zur manuellen Ver­ riegelung/Entriegelung der Fahrzeugtüren vom Fahrgastraum aus aus­ gestattet sind, ist es möglich, nach Einschlagen der Scheibe der jewei­ ligen Tür den Verriegelungsknopf von außen zu betätigen, um die Tür zu entriegeln und so Zugang zum Inneren des Fahrzeuges zu erlangen. Damit weisen derartige Fahrzeuge ein ihre Sicherheit betreffendes Pro­ blem auf. Außerdem erhöhen die Verriegelungsknöpfe die Gesamtko­ sten der Schlösser für die Türen des jeweiligen Fahrzeuges, so daß man derzeit versucht, die Verriegelungsknöpfe ganz wegzulassen.
Um die Kosten der Schlösser noch weiter zu senken, ist bereits vorge­ schlagen worden, auch den Schließzylinder der vorderen Tür auf der Mitfahrerseite wegzulassen und nur den Schließzylinder auf der Fah­ rerseite beizubehalten. Bei derartigen Fahrzeugen ist eine elektrisch betätigbare Zentralverriegelung/-entriegelung für sämtliche Türen des Fahrzeuges vorgesehen.
Für den Fall eines Stromausfalles oder einer Störung der Batterie ist es bei derartigen Fahrzeugen erforderlich, mechanische Hilfsbetätigungs­ elemente vorzusehen, um zu ermöglichen, daß sämtliche Türen des Fahrzeuges sicher verriegelt bzw. entriegelt werden können. Dabei kann für die Fahrertür der Schließzylinder als mechanisches Hilfsbetä­ tigungselement verwendet werden. Für alle anderen Türen ist es hinge­ gen erforderlich, ein mechanisches Hilfsbetätigungselement vorzuse­ hen, das im allgemeinen im Bereich der Schmalseite der Tür angeord­ net ist, so daß ein Zugang zu diesem Betätigungselement nur möglich ist, wenn sich die Tür in ihrer geöffneten Stellung befindet. Zu diesem Zweck befindet sich im allgemeinen ein Loch in der Schmalseite der Tür, welches Zugang zu einem Knopf gewährt, der an dem Schloß an­ geordnet ist. Bei Drehung dieses Knopfes wird dann ein Verriegelungs- /Entriegelungshebel des Schlosses in eine verriegelte oder entriegelte Stellung verschoben.
Ein derartiges mechanisches Hilfsbetätigungselement macht es erfor­ derlich, das Loch mit großer Genauigkeit in das Blech der Schmalseite der Tür zu bohren, damit es mit dem Knopf des Schlosses überein­ stimmt. Zum Bohren des Loches ist daher ein zusätzlicher Arbeitsgang an der Tür erforderlich, wobei eine relativ enge Toleranz von ± 3 mm eingehalten werden muß, um sicherzustellen, daß das Loch ausrei­ chend gut mit dem Knopf des Schlosses übereinstimmt. Außerdem ist es bei Verwendung eines derartigert Hilfsbetätigungselementes mög­ lich, daß ein unbefugter Dritter auf den Knopf des Schlosses über das Loch in dem Blech der Türkante zugreifen kann, indem er ein entspre­ chendes Werkzeug in das für die Türdichtung vorgesehene Spiel zwi­ schen der Türkante und der Türsäule einführt.
Um ein gegen Manipulationen Dritter sicheres Hilfsbetätigungselement zu schaffen, wäre es erforderlich, einen Knopf für das Schloß vorzuse­ hen, der nur in einer Richtung, nämlich in Richtung auf die Verriege­ lungsstellung der Tür, drehbar ist. In einem derartigen Fall ist es aber erforderlich, einen speziellen Knopf an dem Schloß anzuordnen, was wiederum mit Mehrkosten für das Schloß verbunden wäre.
Um die Kosten des Schlosses zu senken, hat die Anmelderin bereits ins Auge gefaßt, auf den Knopf zu verzichten und direkt über die Öffnung in der Schmalseite der Fahrzeugtür auf den Verriegelungs-/Ent­ riegelungshebel des Schlosses zuzugreifen. Allerdings ist in einem derartigen Fall die Diebstahlsicherheit nicht mehr gewährleistet, denn der Verriegelungs-/Entriegelungshebel könnte von einer unbefugten Person auf umkehrbare Weise betätigt werden, sofern sie ein entspre­ chend ausgebildetes Werkzeug über die Türdichtung einführt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Schloß zum Verschlie­ ßen einer Kraftfahrzeugtür vorzuschlagen, dessen mechanisches, für die Verriegelung des Schlosses benötigtes Hilfsbetätigungselement bei geschlossener Fahrzeugtür durch unbefugte Dritte nicht beeinflußbar ist und bei dem die Beachtung enger Toleranzen beim Bohren eines Loches in das Blech der Schmalseite der Tür sowie die Mehrkosten für den jeweiligen Hilfsbetätigungsknopf entfallen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Öffnung, über die auf das jeweilige Hilfsbetätigungselement zugegriffen werden kann, sich im Bereich des Bodens der schlitzförmigen Öffnung des Schlosses, in die der am Fahrzeug befestigte Schließbolzen eingreift, befindet und derart angeordnet ist, daß bei geschlossener Tür der den Schließbolzen tragende Schließbügel die Öffnung abdeckt und damit den Zugang zu dem Hilfsbetätigungselement verhindert.
Da die Öffnung zur Betätigung des Hilfsbetätigungselementes nun in dem Schloßgehäuse vorgesehen ist, ist ein Durchbohren des Bleches der Schmalseite der Tür nicht mehr erforderlich. Somit sind alle vorge­ nannten Probleme ausgeräumt, die sich auf die Einhaltung von Ferti­ gungstoleranzen beziehen. Ferner kann das Hilfsbetätigungselement auch in zwei entgegengesetzten Richtungen betätigbar angeordnet sein, weil in der geschlossenen Stellung der Tür ein Zugriff auf das Element durch den Schließbügel sicher verhindert wird.
Vorteilhafterweise weist die Öffnung eine längliche Form auf, die vor­ zugsweise die Gestalt eines Kreisbogens aufweist, wobei der Mittel­ punkt des Kreisbogens auf der Drehachse des Verriegelungs- IEntriegelungshebels liegt.
Bei einer Ausführungsform der Erfindung umfaßt das Hilfsbetätigungs­ element einen als Metallhaken ausgebildeten Knopf, welcher senkrecht zu der Ebene des Verriegelungs-/Entriegelungshebels gekrümmt ist, wobei der genannte Metallhaken dann in die genannte Öffnung eingreift und zwischen einer verriegelten und einer entriegelten Stellung des genannten Hebels verschiebbar ist.
Bei einer anderen Ausführungsform der Erfindung wird das Hilfsbetäti­ gungselement von einer Vertiefung gebildet, die in dem Verriegelungs- /Entriegelungshebel senkrecht zu der genannten Öffnung angeordnet ist, wobei die genannte Vertiefung dazu bestimmt ist, mit einem pas­ senden Werkzeug oder einem flachen Teil, wie zum Beispiel dem Zündschlüssel des Fahrzeuges, zusammenzuwirken.
In einer weiteren Ausführungsform der Erfindung umfaßt das Hilfsbetä­ tigungselement einen Knopf, der durch einen senkrecht zu der Ebene des Verriegelungs-/Entriegelungshebels angegossenen Vorsprung ge­ bildet wird, wobei der genannte Knopf dann in die genannte Öffnung eingreift und zwischen einer verriegelten und einer entriegelten Stel­ lung des genannten Hebels verschiebbar ist. Vorteilhafterweise umfaßt der genannte Vorsprung eine Vertiefung, die zum Beispiel die Form eines Kreuzes besitzt.
Vorzugsweise liegt der Knopf auf der Ebene des Bodens der schlitzför­ migen Öffnung des Schlosses bündig an.
Gemäß einem weiteren Merkmal weist die Öffnung in ihrer Mitte eine Verengung auf, um für den Knopf des Hilfsbetätigungselements zwei stabile Stellungen auf beiden Seiten der Verengung zu definieren.
Vorzugsweise ist in dem Boden der schlitzförmigen Öffnung des Schlosses in der Nähe der vorgenannten Verengung ein Langloch vor­ gesehen, so daß die angrenzende Wand der Verengung während des Überganges des Knopfes zwischen den beiden stabilen Stellungen eine Brücke aus elastisch verformbaren Material bildet.
Die Erfindung bezieht sich ferner auf ein Kraftfahrzeug, bei dem minde­ stens eine Tür auf ihrer Schmalseite mit dem vorstehend definierten Schloß ausgestattet und dadurch gekennzeichnet ist, daß mindestens an einer Türsäule ein Schließbügel vorgesehen ist, der eine U förmige Befestigungsplatte aufweist, zwischen deren Schenkel sich ein Schließbolzen erstreckt, welcher in der geschlossenen Stellung der Tür von einer Gabelfalle des Schlosses umfaßt wird, wobei einer der Schenkel der Befestigungsplatte dazu bestimmt ist, die im Boden der schlitzförmigen Öffnung des Schlosses angeordnete Öffnung abzudec­ ken, während der andere Schenkel an der entsprechenden Türsäule befestigt ist.
Um den Gegenstand der Erfindung besser verständlich zu machen, werden im folgenden mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung an Hand von Figuren beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 die Frontansicht eines ersten Ausführungsbeispieles eines erfindungsgemäßen Schlosses;
Fig. 2 eine schematische perspektivische Teilansicht des in Fig. 1 dargestellten Schlosses vor seinem Eingriff in einen Schließbügel, wobei die Gabelfalle weggelassen ist;
Fig. 3 eine schematische Teilansicht einer Kraftfahrzeugtür in ge­ schlossener Stellung entsprechend einem horizontalen Schnitt, der durch die Achse des Schließbügels verläuft;
Fig. 4 eine vergrößerte Teilansicht des aktiven Teils des Verrie­ gelungs-/Entriegelungshebels des Schlosses, der als mechanisches Hilfsbetätigungselement dient; und
Fig. 5 eine Fig. 1 entsprechende Ansicht eines zweiten Ausfüh­ rungsbeispieles.
In Fig. 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel des Schlosses der Erfin­ dung dargestellt, welches eine Führungsplatte aus Metall 1 und ein Ge­ häuse aus Hartkunststoff 2 umfaßt, das an der genannten Führungs­ platte befestigt ist. Das Gehäuse enthält eine erste Kammer, in der eine Gabelfalle 3 und eine nicht dargestellte Sperrklinke gelenkig ange­ bracht sind, wobei eine schlitzförmige Öffnung 4 in der ersten Kammer zwischen der Führungsplatte 1 und der Oberfläche 4a des Gehäuses aus Kunststoff 2 derart angeordnet ist, daß ein an der zugeordneten Türsäule befestigter Schließbügel in der geschlossenen Stellung der Tür von der Gabelfalle 3 gehalten wird.
Das Gehäuse aus Hartkunststoff 2 umfaßt eine zweite Kammer, in der ein außenliegender Verriegelungs-/Entriegelungshebel 6 gelenkig um eine Achse 7 angeordnet ist.
Der außenliegende Verriegelungs-/Entriegelungshebel 6 ist dazu be­ stimmt, im Normalbetrieb durch einen (nicht dargestellten) Elektromotor betätigt zu werden, der von einem elektrischen Steuerelement, wie zum Beispiel einer Infrarotfernbedienung oder einer "Freihand"- Fernerkennungsvorrichtung, betätigt wird. Im Falle eines Stromausfalls oder einer Störung der Batterie des Fahrzeuges kann man das Schloß der vorderen Tür auf der Fahrerseite verriegeln, indem man den Schließzylinder betätigt. Um die vordere Tür auf der Beifahrerseite und eventuell die hinteren Türen zu verriegeln, ist ein mechanisches Hilfs­ betätigungselement vorgesehen, wenn diese Türen über keine Schließ­ zylinder verfügen.
Erfindungsgemäß ist eine Öffnung 8 in dem Boden 4a der schlitzförmi­ gen Öffnung 4 vorgesehen und damit der Zugang zu einer zweiten Kammer des Schlosses und zu einem Teil des Verriegelungs- /Entriegelungshebels 6 freigegeben. Wie der Fig. 4 zu entnehmen ist, umfaßt der Verriegelungs-/Entriegelungshebel senkrecht zu dieser Öff­ nung 8 einen senkrecht vorspringenden Knopf 9, der an den Hebel 6 angegossen ist. Die höchste Stelle des Knopfes 9 befindet sich in der Ebene des Bodens 4a der schlitzförmigen Öffnung 4. Eine Vertiefung 10 ist an der höchsten Stelle des Knopfes 9 angeordnet und kann zum Beispiel die Form eines Kreuzes besitzen, um sein Erfassen mit einem passenden Werkzeug oder mit dem Zündschlüssel des Fahrzeuges zu erleichtern.
Die Öffnung 8 weist eine längliche, vorzugsweise kreisbogenförmige Form auf; wobei die Mittelpunktsachse des Kreisbogens mit der Dreh­ achse 7 des Verriegelungshebels 6 zusammenfällt, so daß bei Einwir­ kung einer äußeren Belastung der Knopf 9 auf einer kreisförmigen Bahn verschoben wird.
Aus den Fig. 1 und 2 ist ersichtlich, daß die Öffnung 8 in ihrer Mitte eine Verengung 8a aufweist, die zwei stabile Stellungen des Knopfes 9 auf den beiden Seiten dieser Verengung begrenzt. Ein Langloch 11 ist in dem Boden 4a der schlitzförmigen Öffnung 4 in der Nähe der Veren­ gung 8a angeordnet, um eine Brücke aus einem Material zu bilden, das elastisch verformbar ist, während es durch den bistabilen Knopf 9 überwunden wird, um in der Öffnung 8 von einer stabilen Stellung in die andere überzugehen.
In Fig. 1 ist der zylinderförmige Knopf 9 mit durchgehenden Linien in einer ersten stabilen Stellung dargestellt, in der sich der Verriegelungs­ hebel 6 in der entriegelten Stellung befindet. Der Hebel 6 ist mit gestri­ chelten Linien dargestellt, denn er ist durch den Boden der ersten Kammer des Gehäuses verdeckt. Der Knopf 9 ist in der Mitte eines Ar­ mes des Hebels 6 angeordnet, so daß der Hebel 6 immer die Öffnung 8 verdeckt, in welcher Stellung er sich auch befindet, um zu vermeiden; daß Schmutz in die zweite Kammer gelangt.
Der Knopf 9 ist mit gestrichelten Linien in einer zweiten stabilen Stel­ lung dargestellt, in der der Verriegelungshebel 6 in seine (nicht darge­ stellte) verriegelte Stellung verschoben ist.
Um von der ersten Stellung in die zweite Stellung überzugehen, muß der Knopf 9 einen Einschnitt überwinden, um von einer Stellung in die andere überzugehen. Außerdem stellt die Brücke aus elastischem Ma­ terial 8a eine elastische Bremse dar, welche die ungewollte Rückkehr des Knopfes 9 in seine entriegelte Stellung verhindert, und zwar auf Grund der Trägheit des Hebels 6, wenn die Tür aus ihrer offenen Stel­ lung in ihre geschlossene Stellung zugeklappt wird.
Das Vorliegen dieser Brücke aus elastischem Material 8a erlaubt es, auf die Verwendung einer bistabilen Feder für den Hebel 6 zu verzich­ ten. Im Gegensatz dazu dient die Öffnung 8 nicht als Endanschlag für die verriegelte und die entriegelte Stellung, da spezifische Endanschlä­ ge im Inneren der zweiten Kammer des Schlosses vorgesehen sind.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, ist die Öffnung 8a bohnenförmig ausge­ staltet.
Bei einer nicht dargestellten Ausführungsform der Erfindung ist der Knopf 9 weggelassen und die Vertiefung 10 direkt in einem Teil des Hebels 6 vorgesehen. In diesem Fall ist allerdings die bistabile Funkti­ on der Öffnung 8 nicht mehr sichergestellt, und es ist notwendig, für den Hebel 6 eine zusätzliche bistabile Feder vorzusehen.
Wie man den Fig. 2 und 3 entnehmen kann, besteht der Schließbü­ gel 5 aus einer U-förmig gebogenen Platte 12. Der eine Schenkel 12a der Platte 12 enthält zwei Löcher 13 für die Durchführung von Befesti­ gungsschrauben 14, mit denen der Schließbügel 5 an einer Türsäule M des Kraftfahrzeuges befestigt ist. Ein sich in Längsrichtung des Fahr­ zeuges erstreckender Schließbolzen 15 verbindet die beiden parallel verlaufenden Schenkel 12a und 12b des Schließbügels und ist dazu bestimmt, in der geschlossenen Stellung der Tür von der Gabelfalle 3 umfaßt zu werden (Fig. 3).
Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, ist das Schloßgehäuse 2 auf der Schmalseite der Tür P derart installiert, daß in der geschlossenen Stellung der Tür der zweite Schenkel 12b des Schließbügels 5 den Bo­ den 4 und daher die zuvor genannte Öffnung 8 abdeckt, so daß der Zugang zu dem Knopf 9 des mechanischen Hilfsbetätigungselementes nicht mehr möglich ist. Dies ist besonders wichtig, da das mechanische Hilfsbetätigungselement des Schlosses umkehrbar ausgebildet ist, d. h., es kann auf umkehrbare Weise zwischen der verriegelten und der ent­ riegelten Stellung hin- und hergeschwenkt werden.
In dem in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel enthält der Boden 4a des Schließbügels 4 eine kreisbogenförmig ausgestaltete Öffnung 18, wobei der Mittelpunkt des Kreisbogens mit der Achse 7 des Verrie­ gelungshebels zusammenfällt. Der Verriegelungshebel umfaßt hierbei einen in der Öffnung 18 gekrümmten Haken 19, um als Betätigungs­ knopf für die Hilfsverriegelung/-entriegelung zu dienen. In diesem Fall sind der Haken 19 und der aus Metall bestehende Verriegelungs- /Entriegelungshebel einstückig ausgebildet.
Die weiteren Teile des Schlosses sind an sich bekannt und werden da­ her nicht detaillierter beschrieben.
Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die Fig. 1 bis 3 kurz auf die Funktionsweise des erfindungsgemäßen Schlosses eingegangen.
Bei einem Kraftfahrzeug, welches an seinen Türen keine Verriege­ lungsknöpfe besitzt, erfolgen die Vorgänge der Verriege- lung/Entriegelung mit Hilfe eines Elektromotors, der von einem elektri­ schen Betätigungselement gesteuert wird. Bei dem elektrischen Betäti­ gungselement kann es sich um eine Infrarotfernsteuerung oder um ein Fernerkennungssystem handeln, das auch unter der Bezeichnung "Freihand" bekannt ist.
Außerdem ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Schließzylinder nur für die vordere Tür auf der Fahrerseite vorgesehen.
Für den Fall eines Stromausfalles oder einer Störung der Batterie des Fahrzeuges ist es aus Sicherheitsgründen erforderlich, die Schlösser sämtlicher Türen des Fahrzeuges verriegeln zu können, um z. B. einen Monteur oder eine neue Batterie holen zu können.
Für die vordere Tür auf der Fahrerseite genügt es bei einem derartigen Fahrzeug, den Schließzylinder zu betätigen, um die Tür zu verriegeln. Für die vordere Tür auf der Beifahrerseite sowie für die hinteren Türen ist es hingegen erforderlich, die jeweilige Tür zu öffnen, um an die Schmalseite der Tür zu gelangen und dann den Knopf 9 mit der Hand mit einem passenden Werkzeug oder mit dem Zündschlüssel zu betäti­ gen und ihn in die Verriegelungsstellung zu bringen (gestrichelte Dar­ stellung des Knopfes 9 in Fig. 1). Dabei wird der Verriegelungshebel 6 in seine Verriegelungsstellung geschwenkt. Anschließend kann der Be­ nutzer die Tür in ihre geschlossene Stellung zuklappen, und der Schenkel 12b der Befestigungsplatte 12 des Schließbügels 5 überdeckt dann die Öffnung 8, so daß der Zugang zu dem Knopf 9 verhindert wird.
Wenn der Benutzer den Wunsch hat, die Türen erneut zu öffnen, ent­ riegelt er zunächst die vordere Tür auf der Fahrerseite, indem er den Schließzylinder in die Öffnungsstellung bringt und öffnet dann die wei­ teren Türen von innen durch Betätigung des entsprechenden inneren Türgriffes.
Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf die beiden vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern bezieht sich auch auf Ausführungsformen, die in den Rahmen der vorliegenden Er­ findung fallen.

Claims (11)

1. Schloß zum Verschließen einer Fahrzeugtür (P) mit einem außen­ liegenden Verriegelungs-/Entriegelungshebel (6), der einerseits durch ein elektrisches Betätigungselement und andererseits durch ein mechanisches Hilfsbetätigungselement betätigbar ist, um die Verriegelung der Tür gegenüber dem Außenbereich zu ermöglichen, wobei vorgesehen ist, daß das Hilfsbetätigungselement von der Schmalseite der Fahrzeugtür aus zugänglich ist, wenn sich die Tür in ihrer geöffneten Stellung befindet und ermöglicht, den Verriege­ lungs-/Entriegelungshebel über eine Öffnung im Schloßgehäuse (2) zu betätigen, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (8; 18) sich in dem Boden (4a) einer schlitzförmigen Öffnung (4) des Schlosses, in die der an der zugeordneten Fahrzeugsäule befestigte Schließ­ bolzen eingreift, befindet und derart angeordnet ist, daß bei ge­ schlossener Fahrzeugtür der den Schließbolzen (15) tragende Schließbügel (5) die genannte Öffnung (8; 18) abdeckt und so den Zugang zu dem Hilfsbetätigungselement verhindert.
2. Schloß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öff­ nung (8; 18) eine längliche, vorzugsweise kreisbogenförmig ausge­ staltete Form besitzt, wobei der Mittelpunkt des Kreisbogens mit der Drehachse (7) des Verriegelungs-/Entriegelungshebels (6) zusam­ menfällt.
3. Schloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfsbetätigungselement durch eine Vertiefung (10) gebildet wird, die in dem Verriegelungs-/Entriegelungshebel (6) angeordnet ist, wobei die genannte Vertiefung (10) dazu bestimmt ist, mit einem passen­ den Werkzeug oder einem flachen Teil, wie z. B. dem Zündschlüssel des Fahrzeuges, zusammenzuwirken.
4. Schloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfsbetätigungselement einen als Metallhaken ausgebildeten Knopf (19) umfaßt, der senkrecht zur Ebene des Verriegelungs- /Entriegelungshebels (6) gekrümmt ist, wobei der genannte Metall­ haken in die Öffnung (18) eingreift und zwischen einer verriegelten und einer entriegelten Stellung des genannten Hebels verschiebbar ist.
5. Schloß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Hilfsbetätigungselement einen Knopf (9) umfaßt, der durch einen senkrecht zur Ebene des Verriegelungs-/Entriegelungshebels (6) angegossenen Vorsprung gebildet wird, wobei der Knopf in die Öff­ nung (8) eingreift und zwischen einer verriegelten und einer entrie­ gelten Stellung des Hebels verschiebbar ist.
6. Schloß nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Vor­ sprung eine Vertiefung in Form eines Kreuzes enthält.
7. Schloß nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeich­ net, daß der Knopf (9; 19) bündig mit der Ebene des Bodens (4a) der schlitzförmigen Öffnung (4) des Schlosses abschließt.
8. Schloß nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeich­ net, daß zur Definition zweier stabiler Lagen des Hilfsbetätigungs­ elementes die Öffnung (8) in ihrer Mitte eine Verengung (8a) auf­ weist.
9. Schloß nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Öff­ nung (8) bohnenförmig ausgebildet ist.
10. Schloß nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß in dem Boden (4a) der schlitzförmigen Öffnung (4) des Schlosses in der Nähe der Verengung (8a) ein Langloch (11) angeordnet ist, der­ art, daß der Bereich zwischen der Verengung (8a) und dem Lang­ loch (11) während des Überganges des Knopfes (9) zwischen den beiden stabilen Stellungen eine elastisch verformbare Brücke (8a) bildet.
11. Kraftfahrzeug, mit mindestens einer Tür, die auf ihrer Schmalseite mit einem Schloß gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10 ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, daß an mindestens einer Türsäule (M) des Kraftfahrzeuges ein Schließbügel (5) befestigt ist, der eine U-förmige Befestigungsplatte (12) umfaßt, zwischen deren Schen­ keln ein Schließbolzen (15) angeordnet ist, welcher von einer Ga­ belfalle (3) des Schlosses in der geschlossenen Stellung der Tür umfaßt wird, wobei einer der Schenkel (12b) der Befestigungsplatte (12) des Schließbügels die im Boden (4a) der schlitzförmigen Öff­ nung (4) angeordnete Öffnung (8; 18) abdeckt und der jeweils ande­ re Schenkel an der Türsäule befestigt ist.
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