DE19933782A1 - Verfahren zur Vermeidung von Auffahrunfällen sowie Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens - Google Patents
Verfahren zur Vermeidung von Auffahrunfällen sowie Vorrichtung zur Ausführung des VerfahrensInfo
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Abstract
Die Erfindung beschreibt ein Verfahren zur Vermeidung von Auffahrunfällen durch die Beobachtung des rückwärtigen Verkehrsraums eines ersten Kraftfahrzeugs (1). Bei dem Verfahren erfolgt eine Ermittlung der Eigengeschwindigkeit (v 1 ) des ersten Kraftfahrzeugs (1), eine Bestimmung der Relativgeschwindigkeit (v 1 -v 2 ) zwischen dem ersten Kraftfahrzeug (1) und einem sich hinter dem ersten Kraftfahrzeug (1) befindenden zweiten Kraftfahrzeug (2), eine Bestimmung der Distanz (d) zwischen dem ersten (1) und dem zweiten Kraftfahrzeug (2), die Berechnung der Zeit, die verbleibt, bis die beiden Fahrzeuge (1, 2) miteinander kollidieren würden, unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Wertes für die Verzögerung des zweiten Kraftfahrzeugs (2), und eine Auslösung einer Aktion am ersten Kraftfahrzeug (1), wenn die berechnete Zeit unter einem vorgegebenen Wert liegt. DOLLAR A Außerdem beschreibt die Erfindung eine Vorrichtung zur Durchführung dieses Verfahrens.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Vermeidung von Auffahrunfällen sowie eine
Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens.
Aus der DE 196 48 826 ist ein elektronisches Stauwarn- und Sicherungssystem für
Fahrzeuge bekannt, bei dem mit dem Einschalten der Warnblinkanlage an einem
vorausfahrenden Fahrzeug mindestens am ersten der nachfolgenden Fahrzeuge sich die
Warnblinkanlage ebenfalls einschaltet. Dies geschieht dadurch, daß durch eine im
Frontbereich des nachfolgenden Fahrzeugs installierte elektronische Kamera auf deren
Bildplatte die Konturen und die Warnblinksignale eines vorausfahrenden Fahrzeugs
abgebildet werden. Dazu kann das sichtbare oder nicht sichtbare Lichtspektrum
verwendet werden. Dieses Bildsignal wird rechnerisch ausgewertet. Zusätzlich wird die
Relativgeschwindigkeit zwischen den beiden Fahrzeugen über die Bildwinkeländerung
des vorausfahrenden Fahrzeugs bestimmt. Ergibt die Auswertung, daß entweder die
Warnblinklichter des vorausfahrenden Fahrzeugs eingeschaltet sind, oder daß die
Relativgeschwindigkeit des nachfolgenden Fahrzeugs zum vorausfahrenden Fahrzeug
einen so großen Wert hat, daß ein definierter Sicherheitsabstand unterschritten wird und
somit eine Kollisionsgefahr zu dem vorausfahrenden Fahrzeug besteht, wird der Fahrer
des nachfolgenden Fahrzeugs akustisch, optisch oder anderweitig gewarnt, und an
seinem Fahrzeug wird die Warnblinkanlage automatisch eingeschaltet. Außerdem
besteht auch noch die Möglichkeit, daß das nachfolgende Fahrzeug automatisch
abgebremst wird, indem in das Motor- und/oder Bremsmanagement eingegriffen wird.
Durch das Warnsignal können in der Folge weitere Fahrzeuge automatisch gewarnt
werden, wenn diese mit einer Anlage zur Bildauswertung ausgerüstet sind und in den
Gefahrenbereich einfahren. Ein solches System weist den Nachteil auf, daß nur der
Verkehr vor dem Fahrzeug erfaßt wird. Damit sind jedoch Gefahrenquellen durch
Fahrzeuge nicht zu erkennen, die von hinten mit hoher Geschwindigkeit auf ein Fahrzeug
zufahren, so daß weiterhin ein hohes Risiko besteht, daß es zu einem Auffahrunfall
kommt.
Desweiteren ist aus der DE 196 24 116 ist ein elektronisches Stauwarn- und
Sicherungssystem für Kraftfahrzeuge bekannt, wobei im vorausfahrenden Kraftfahrzeug
mit dem Einschalten der Warnblinkanlage ein Sender aktiviert wird, der ein Warnsignal zu
einem Empfänger in mindestens einem der nachfolgenden Kraftfahrzeuge ausstrahlt,
worauf dort die Warnblinkanlage ebenfalls eingeschaltet wird. Als Sender dient dabei die
Warnblinkanlage des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs und als Empfänger zwei Infrarot-
Sensoren mit einer Auswerteeinheit im nachfolgenden Kraftfahrzeug, die das
Warnblinken am vorausfahrenden Kraftfahrzeug an der gleichen Impulsfolge beider
Blinkleuchten erkennt und über ein Relais die eigene Warnblinkanlage einschaltet.
Gleichzeitig mit dem automatischen Einschalten der Warnblinkanlage wird ein Licht- oder
Tonsignal ausgelöst, um die Aufmerksamkeit der Kraftfahrzeugführer auf die
eingeschalteten Warnblinkanlagen zu richten. Der Nachteil an einem solchen System ist,
daß das nachfolgende Kraftfahrzeug einen Empfänger benötigt, der in der Lage ist, zu
erkennen, ob beim vorausfahrenden Kraftfahrzeug der entsprechende Sender, d. h., die
Warnblinkanlage, eingeschaltet ist.
Desweiteren ist aus der DE 36 34 302 ein Abstandsregelungssystem für Kraftfahrzeuge
bekannt, die in einem Fahrzeugverband fahren und jeweils mit aktiven Sende- und
Empfangsanlagen ausgestattet sind, über die sie sich Informationen über eine
elektromagnetische oder akustische Wellenausbreitung gegenseitig übermitteln können.
Die einzelnen Kraftfahrzeuge weisen eine ihre Beschleunigung steuernde Einrichtung auf,
die zu einer Beschleunigung bzw. Verzögerung eines oder mehrerer Kraftfahrzeuge führt,
wenn die Sollwerte für Abstand und Geschwindigkeit zwischen zwei
aufeinanderfolgenden Kraftfahrzeugen nicht den Vorgaben entsprechen. Dadurch wird im
Fahrzeugverband vermieden, daß Schwingungen des Abstands zwischen den einzelnen
Fahrzeugen auftreten, was als "Ziehharmonikaeffekt" bekannt ist. Auch bei diesem
System ist es nötig, daß alle beteiligten Fahrzeuge jeweils sowohl einen Sender als auch
einen Empfänger aufweisen.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Vermeidung
von Auffahrunfällen zur Verfügung zu stellen, wodurch das Risiko eines Auffahrunfalls
von hinten vermindert wird.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Verfahren zur Vermeidung von
Auffahrunfällen durch die Beobachtung des rückwärtigen Verkehrsraums eines ersten
Kraftfahrzeugs mit folgenden Schritten gelöst:
- a) Ermittlung der Eigengeschwindigkeit des ersten Kraftfahrzeugs,
- b) Bestimmung der Relativgeschwindigkeit zwischen dem ersten Kraftfahrzeug und einem zweiten Kraftfahrzeug,
- c) Bestimmung der Distanz zwischen dem ersten und dem zweiten Kraftfahrzeug,
- d) Berechnung der Zeit, die verbleibt, bis die beiden Kraftfahrzeuge miteinander kollidieren unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Wertes für die Verzögerung des zweiten Kraftfahrzeugs und
- e) Auslösung einer Aktion am ersten Kraftfahrzeug, wenn die unter Schritt d) berechnete Zeit unter einem vorgegebenen Wert liegt.
Durch die erfindungsgemäßen Schritte a) bis c) werden die Daten zur Verfügung gestellt,
die für die Berechnung der Zeit nötig sind, die verbleibt, bis die beiden Fahrzeuge
miteinander kollidieren würden, falls sich an den mittels der Schritte a) bis c) erhaltenen
Daten nichts ändert. Durch die Berücksichtigung eines vorgegebenen Wertes für die
Verzögerung des zweiten Kraftfahrzeuges, wird dem Umstand Rechnung getragen, daß
das hintere Kraftfahrzeug seine momentane Geschwindigkeit nicht beibehalten muß,
sondern daß es dem Fahrer des hinteren Kraftfahrzeugs möglich ist, einen Bremsvorgang
einzuleiten. Dadurch wird die Auslösung einer Aktion nur dann vorgenommen, wenn eine
akute Gefahr einer Kollision herrscht. Es wird eine zu häufige Auslösung der Aktion
unterbunden, die zu einem Gewöhnungseffekt beim Fahrer führt, so daß er
möglicherweise dann nicht eingreift, wenn es tatsächlich zur Vermeidung eines
Auffahrunfalls kommt, da er glaubt, daß es sich wieder um einen "blinden Alarm" handelt.
Durch die erfindungsgemäße Auslösung einer Aktion am ersten Kraftfahrzeug, wenn die
in Schritt d) berechnete Zeit unter einem vorgegebenen Wert liegt, ist es möglich, daß
sowohl der Fahrer des ersten Kraftfahrzeugs als auch der Fahrer des zweiten
Kraftfahrzeugs auf die drohende, bevorstehende Kollision aufmerksam gemacht werden.
Dadurch kann sowohl der Fahrer des ersten Kraftfahrzeugs als auch der Fahrer des
zweiten Kraftfahrzeugs Maßnahmen einleiten, die zu einer Verhinderung der Kollision
führen. Durch das erfindungsgemäße Verfahren ist es nicht nötig, daß der Fahrer des
ersten Kraftfahrzeugs die Aktion, welches den Fahrer des zweiten Kraftfahrzeugs warnt,
selbst auslöst, sondern dies geschieht automatisch, sobald die berechnete Zeit für eine
mögliche Kollision unter einem vorgegebenen Wert liegt. Das zweite Kraftfahrzeug
benötigt bei dem erlindungsgemäßen Verfahren keinen Empfänger, so daß dieses
Verfahren bei allen zweiten Kraftfahrzeugen wirken kann, auch wenn diese nur eine ganz
normale Standard-Ausstattung aufweisen. Durch die erfindungsgemäße Beobachtung
des rückwärtigen Verkehrsraums des ersten Kraftfahrzeugs, wird der von hinten
kommende Verkehr genau beobachtet, was durch den Fahrer des ersten Kraftfahrzeugs
nur durch die Rückspiegel möglich ist. Jeder Blick in einen Rückspiegel lenkt den Fahrer
jedoch vom Verkehrsgeschehen vor ihm ab, so daß dadurch die Kollisionsgefahr mit
einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug erhöht wird. Außerdem ist eine Abschätzung der
Relativgeschwindigkeit eines nachfolgenden Kraftfahrzeugs über die Rückspiegel
schwierig und es fällt dem Fahrer des ersten Kraftfahrzeugs schwer eine etwaige Gefahr
eines Auffahrunfalls frühzeitig zu erkennen. Dies übernimmt die Vorrichtung für ihn, so
daß jede Gefahrensituation erkannt wird und die geeigneten Gegenmaßnahmen
eingeleitet werden können, damit eine Kollision verhindert werden kann.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß es sich bei der Aktion um ein
Auslösen eines optischen Signals, insbesondere der Wamblinklichter des ersten
Kraftfahrzeugs, handelt. Nachdem die Wamblinklichter für eine Gefahr stehen und die
Aufmerksamkeit des Fahrers des zweiten Kraftfahrzeugs durch das rhythmische Blinken
der Warnblinklichter auf diese gelenkt wird, ist dieses Signal besonders dazu geeignet,
daß der Fahrer des zweiten Kraftfahrzeugs schnell auf die Gefahrensituation reagiert und
eine Kollision somit verhindert werden kann. Durch ein schnelles Reagieren des Fahrers
des zweiten Kraftfahrzeugs verbleibt für diesen zum einen mehr Zeit, die geeigneten
Maßnahmen einzuleiten, die eine Kollision verhindern, und zum anderen sind in der
Regel auch noch vielfältigere Möglichkeiten gegeben, wie diese Kollision zu vermeiden
ist, so daß er die ihm am besten erscheinende wählen kann.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß es sich bei der Aktion
um ein Auslösen eines akustisches Signals, insbesondere der Hupe des ersten
Kraftfahrzeugs handelt. Auch die Hupe ist, wie das Warnblinklicht, ein Signal, welches zur
Warnung vor einer Gefahr eingesetzt wird und große Aufmerksamkeit erregt. Durch ein
solches akustisches Signal wird nicht nur der Fahrer des zweiten Kraftfahrzeugs auf die
bevorstehende Kollision aufmerksam gemacht, sondern auch der Fahrer des ersten
Kraftfahrzeugs, so daß auch dieser geeignete Maßnahmen einleiten kann, die zu einer
Verhinderung einer Kollision beitragen können.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der vorgegebene
Wert für die Verzögerung des zweiten Kraftfahrzeugs der größtmögliche für ein
Kraftfahrzeug ist. Dadurch wird nur in den Situationen, in denen eine wirklich akute
Gefahr einer Kollision besteht, die Aktion am ersten Kraftfahrzeug ausgelöst. Somit wird
vermieden, daß durch ein häufiges Auslösen der Aktion auch in Situationen, die keine
akute
Gefahr einer Kollision darstellen, bei den Fahrern ein Gewöhnungseffekt eintritt, der sie
nicht mehr sofort auf die Aktion anspringen läßt, wenn eine wirklich bedrohliche Situation
gegeben ist.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß vor Durchführung des
Schritts d) der Fahrzeugtyp des zweiten Kraftfahrzeugs identifiziert wird und für die
Berechnung in Schritt d) die für diesen Fahrzeugtyp zutreffende maximale Verzögerung
verwendet wird. Dadurch wird das Verfahren so modifiziert, daß es bezüglich jedes
zweiten Kraftfahrzeugs eine noch genauere Berechnung der Zeit, in der eine Kollision zu
befürchten ist, vornimmt. Auch dadurch wird ein häufiges Auslösen einer Aktion in
Situationen, die nicht zwingend gefährlich sind, vermieden. Wenn das zweite
Kraftfahrzeug beispielsweise einen Verzögerungswert aufweist, der viel größer als der
eines anderen Fahrzeugtyps ist, so kann die Auslösung der Aktion für den Fahrzeugtyp
mit der größeren Verzögerung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da ein solches
Kraftfahrzeug immer noch stark genug abgebremst werden kann, ohne daß eine Kollision
stattfindet, selbst wenn ein Kraftfahrzeug mit niedrigerem Verzögerungswert schon eine
Kollision mit dem ersten Kraftfahrzeug herbeiführen würde. Auch dies führt wiederum
dazu, daß eine allzuhäufige und überflüssige Auslösung einer Aktion vermieden wird. Die
Erkennung des Fahrzeugtyps kann vorzugsweise über eine elektronische Kamera, die
vorzugsweise im Heck des ersten Kraftfahrzeugs installiert ist, vorgenommen werden,
indem das von der Kamera registrierte Bild mit einer Datenbank verglichen wird, in der
die Frontansichten vieler Fahrzeugtypen gespeichert ist. Bei einer Übereinstimmung wird
aus einer zweiten Datenbank, in der die Verzögerungswert für die einzelnen
Fahrzeugtypen gespeichert sind, der dazugehörige Wert abgerufen und in den
Algorithmus zur Berechnung der Zeit bis zur Kollision eingesetzt.
Eine weiteren vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß für die Berechnung
in Schritt d) die Straßenverhältnisse berücksichtigt werden. Da die maximal mögliche
Verzögerung eines Kraftfahrzeugs nicht nur von seiner Bremsanlage abhängt, sondern
auch von den jeweiligen Straßenverhältnissen, führt diese Maßnahme auch zu einer
genaueren Berechnung der Zeit bis zu einer Kollision. Beispielsweise ist bei nasser
Fahrbahnoberfläche die maximal mögliche Verzögerung geringer als bei trockener
Fahrbahn und bei schneebedeckter Fahrbahn ist diese noch geringer. Desweiteren hängt
die maximale Verzögerung auch von der Beschaffenheit der jeweiligen Straße ab. So ist
die maximal erzielbare Verzögerung auf einem Schotterweg bedeutend geringer als auf
einer geteerten Straße.
Eine weiteren vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß die Aktion ein
Eingriff in das Motormanagement des ersten Kraftfahrzeugs ist, insbesondere, daß dieses
beschleunigt wird. Dadurch ist eine zusätzliche Sicherheit dahingehend gegeben, daß es
nicht zu einer Kollision zwischen dem zweiten und dem ersten Kraftfahrzeug kommt, da
selbst dann, wenn der Fahrer des ersten Kraftfahrzeugs die von hinten drohende Gefahr
nicht wahrnimmt, sein Kraftfahrzeug automatisch auf diese Gefahr reagiert und es auf
einen Abstand zum zweiten Kraftfahrzeug bringt, durch den eine Kollision zwischen den
beiden Fahrzeugen vermieden werden kann. Durch die automatische Beschleunigung
wird dem Fahrer des ersten Kraftfahrzeugs zusätzlich ein Hinweis gegeben, daß von
hinten eine Gefahr naht, so daß er zusätzlich zu der automatisch vorgenommenen
Beschleunigung weitere Maßnahmen zur Verhinderung einer Kollision vornehmen kann.
Eine weiteren vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der Eingriff in das
Motormanagement vom Fahrer des ersten Kraftfahrzeugs unterbunden werden kann.
Dadurch kann der Fahrer des ersten Kraftfahrzeugs eine Kollision mit einem vor ihm
fahrenden Kraftfahrzeug vermeiden, falls zwischen seinem Kraftfahrzeug und dem
vorausfahrenden Kraftfahrzeug für eine solche Beschleunigung nicht genügend Platz zur
Verfügung steht. Eine Verhinderung einer Kollision mit einem nachfolgenden
Kraftfahrzeug sollte in der Regel nicht dadurch verhindert werden, daß eine Kollision mit
einem vorausfahrenden Kraftfahrzeug stattfindet.
Eine weitere vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, daß der rückwärtige
Verkehrsraum auf einer Entfernung von ungefähr 150 m überwacht wird. Eine solche
Entfernung ist in der Regel ausreichend, damit eine Kollision durch das
erfindungsgemäße Verfahren verhindert werden kann. Eine Überwachung des
rückwärtigen Verkehrsraums über eine zu weite Entfernung hinaus würde die Sicherheit
des Verfahrens nicht erhöhen und eventuell wiederum zu einem häufigen Auslösen des
Signals auch bei nicht akut gegebener Kollisionsgefahr führen. Dadurch käme es wieder
zu der oben schon beschriebenen Gewöhnung der Fahrer, die dann bei einer wirklich
akuten Gefahr möglicherweise nicht mehr auf das Signal reagieren würden.
Die Aufgabe wird auch durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 10
gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung sind Gegenstand des anhand der Figur
beschriebenen Ausführungsbeispiels. Die einzige Figur zeigt die schematische
Darstellung eines Ausführungsbeispiels einer Vorrichtung, mit der ein Verfahren zur
Vermeidung von Auffahrunfällen durchführbar ist.
Ein erstes Kraftfahrzeug 1 weist an seiner Heckpartie 3 einen Sensor 15 auf, mit dem
sowohl die Relativgeschwindigkeit v1-v2 eines sich hinter dem ersten Kraftfahrzeug 1
befindenden zweiten Kraftfahrzeugs 2 als auch die Entfernung d zwischen den beiden
Kraftfahrzeugen 1, 2 bestimmt werden kann. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel weist
der Sensor 15 einen Sender 4 und einen Empfänger 5 auf Eine solche Sender-
Empfängereinheit ist hinlänglich bekannt. Beispielsweise kann die Relativgeschwindigkeit
v1-v2 über den Dopplereffekt und die Distanz d zwischen den Kraftfahrzeugen 1, 2 über
die Laufzeit eines Signals 13 bestimmt werden. Es ist genausogut möglich, statt des
Senders 4 und des Empfängers 5 einen Sensor 15 zu verwenden, der nur über
empfangene Signale die für die Durchführung des Verfahrens benötigten Daten zur
Verfügung stellt. Dies kann bspw. eine CCD-Kamera sein, die mit einer
Bildauswerteeinheit verbunden ist, oder eine entsprechende Radar- oder
Lasereinrichtung sein.
Die beiden Daten für die Distanz d und die Relativgeschwindigkeit v1-v2 werden über
jeweils eine Leitung 4', 5' an einen Rechner 6 weitergeleitet, zu dem außerdem der Wert
der Eigengeschwindigkeit v1 des ersten Kraftfahrzeugs 1 gelangt. Die
Eigengeschwindigkeit v1 des ersten Kraftfahrzeugs 1 wird dabei von einer Tachowelle 14
abgenommen und das entsprechende Signal über eine Leitung 14' zum Rechner 6
geleitet. Die Ermittlung der Eigengeschwindigkeit v1 ist hinlänglich bekannt, so daß
hierauf nicht näher eingegangen werden muß.
Außerdem wird in dem Rechner 6 der Wert für die Verzögerung des zweiten
Kraftfahrzeugs eingelesen. Dieser Wert wird aus einem Datenspeicher 7, der mit dem
Rechner 6 über eine Leitung 7' verbunden ist, in den Rechner 6 eingelesen. Der Wert für
die Verzögerung ist dabei so gewählt, daß er vorzugsweise der größtmögliche für ein
Kraftfahrzeug ist. Dadurch wird nur in den Situationen, in denen eine wirklich akute
Gefahr einer Kollision besteht, am ersten Kraftfahrzeug 1 eine Aktion ausgelöst. Somit
wird vermieden, daß durch ein häufiges Auslösen einer Aktion auch in Situationen, die
keine akute Gefahr einer Kollision darstellen, bei den Fahrern der zweiten Kraftfahrzeuge
2 ein Gewöhnungseffekt eintritt, der sie nicht mehr sofort auf das Signal anspringen läßt,
wenn eine wirklich bedrohliche Situation gegeben ist.
Aus den obigen Daten berechnet der Rechner 6 mittels eines an sich bekannten
Programms einen Wert für die Zeit, die verbleibt, bis das zweite Kraftfahrzeug 2 mit dem
ersten Kraftfahrzeug 1 zusammenstößt. Der Wert für die berechnete Zeit wird um so
geringer, je größer die Relativgeschwindigkeit v1-v2 zwischen den beiden
Kraftfahrzeugen 1, 2 wird, das heißt, je größer die Geschwindigkeit v2 des zweiten
Kraftfahrzeugs 2 gegenüber der Geschwindigkeit v1 des ersten Kraftfahrzeugs 1 ist.
Liegt der Wert für diese Zeit unter einem vorgegebenen Wert, den sich der Rechner 6
ebenfalls aus der Datenbank 7 holt, so gibt der Rechner 6 ein Signal über eine Leitung 8'
an eine Steuereinheit, die automatisch eine Aktion auslöst, insbesondere die
Wamblinklichter 8 des ersten Kraftfahrzeugs 1 aktiviert. Durch dieses Signal wird der
Fahrer des nachfolgenden zweiten Kraftfahrzeugs 2 auf die Gefahrensituation
aufmerksam und kann eine Bremsung einleiten. Das Blinken der Warnblinklichter 8 ist
besonders dafür geeignet, daß die Aufmerksamkeit des Fahrers des zweiten
Kraftfahrzeugs 2 auf die bevorstehende Gefahr gelenkt wird, da die rhythmisch blinkende
Warnblinklichter 8 sehr auffällig sind und außerdem auch nur in Gefahrensituationen
verwendet werden. Der Fahrer des zweiten Kraftfahrzeugs 2 kann somit sehr frühzeitig
auf eine drohende Kollision mit dem ersten Kraftfahrzeug 1 reagieren. Er hat somit
genügend Zeit, um Maßnahmen zu ergreifen, durch die eine Kollision der beiden
Kraftfahrzeuge 1, 2 miteinander vermieden wird. Dadurch ist eine drastische Reduzierung
der Auffahrunfälle gegeben, da viele Auffahrunfälle durch Unachtsamkeit des Fahrers des
nachfolgenden zweiten Kraftfahrzeugs 2 verursacht werden oder dieser die
Relativgeschwindigkeit v1-v2 sowie die Entfernung d zwischen ihm und dem
vorausfahrenden Kraftfahrzeug 1 falsch einschätzt.
Neben der Aktivierung der Warnblinklichter 8 des ersten Kraftfahrzeugs 1 werden
vorzugsweise noch weitere oder andere Aktionen am ersten Kraftfahrzeug 1 ausgelöst.
Der Rechner 6 gibt über eine Leitung 9' ein Signal an eine Steuereinheit weiter, die die
Hupe 9 des ersten Kraftfahrzeuges 1 aktiviert. Auch die Hupe 9 eines Kraftfahrzeugs
dient zur Warnung vor einer Gefahr und erweckt deswegen große Aufmerksamkeit.
Durch ein solches akustisches Signal wird nicht nur der Fahrer des zweiten
Kraftfahrzeugs 2 auf die bevorstehende Kollision aufmerksam gemacht, sondern auch der
Fahrer des ersten Kraftfahrzeugs 1, so daß auch dieser geeignete Maßnahmen einleiten
kann, die zu einer Verhinderung einer Kollision zwischen beiden Kraftfahrzeugen 1, 2
beitragen können.
An der Unterseite des ersten Kraftfahrzeugs 1 ist vorzugsweise ein weiterer Sensor 11
angeordnet, der die Beschaffenheit der Fahrbahnoberfläche 12 - und insbesondere deren
Haftungs- und/oder Reibungseigenschaften - erkennt und über eine Leitung 11' diese
Information an den Rechner 6 weitergibt. Der Rechner 6 holt sich aus der Datenbank 7
über die Leitung 7' den Wert der Verzögerung, der der jeweiligen Beschaffenheit der
Fahrbahnoberfläche 12 zugeordnet ist. Da zwischen den maximalen Verzögerungswerten
für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen 12 stark unterschiedliche Werte gegeben sind,
ergeben sich je nach Fahrbahnoberfläche 12 auch bei sonst gleichen Daten, d. h. bei
gleichem Abstand d und gleicher Relativgeschwindigkeit v1-v2 zwischen den beiden
Kraftfahrzeugen 1, 2, unterschiedliche Zeiten bis zu einer wahrscheinlichen Kollision.
Beispielsweise ist die maximal erreichbare Verzögerung bei einer geteerten
Fahrbahnoberfläche 12 (gute Haftung) bedeutend höher als bei einem mit Schotter
bedeckten Feldweg. Außerdem kann der weitere Sensor 11 auch feststellen, welche
Straßenverhältnisse vorliegen, d. h., ob die Fahrbahnoberfläche 12 trocken, feucht, mit
Schnee oder Eis bedeckt ist. Dadurch kann eine genauere und individuell an den jeweils
befahrenen Straßenabschnitt angepaßte Bestimmung der Zeit bis zur Kollision der beiden
Kraftfahrzeuge 1, 2 erfolgen.
Außerdem ist der Rechner 6 über eine Leitung 10' mit einem Steuergerät 10 für das
Motormanagement verbunden. Neben der Auslösung der vorgenannten Signale gibt der
Rechner 6 an die Steuereinheit für das Motormanagement 10 den Befehl zum
Beschleunigen des ersten Kraftfahrzeugs 1, wenn eine vorgegebene Zeit bis zu einer
möglichen Kollision unterschritten wird. Dadurch ist neben den passiven
Sicherheitsvorkehrungen, die oben beschrieben wurden, auch eine aktive Erhöhung der
Sicherheit gegeben. Dadurch wird selbst wenn der Fahrer des ersten Kraftfahrzeugs 1
sämtliche anderen Signale nicht wahrnimmt, beispielsweise hat er gerade die Musik so
laut eingestellt, daß er das Signal der Hupe 9 nicht wahrnimmt, trotzdem vor einer
Kollision bewahrt, da das erste Kraftfahrzeug 1 automatisch aus der Gefahrensituation
herausbeschleunigt wird. Außerdem ist auch durch die automatische Beschleunigung
eine Art passive Wirkung gegeben, da der Fahrer des ersten Kraftfahrzeugs 1 dadurch
auch auf die drohende Kollision aufmerksam gemacht wird, wenn er die Beschleunigung
seines Kraftfahrzeugs 1 spürt.
Der rückwärtige Verkehrsraum wird hier auf einer Entfernung von ungefähr 150 m
überwacht. Eine solche Entfernung ist in der Regel ausreichend, damit eine Kollision
durch das erfindungsgemäße Verfahren verhindert werden kann. Eine Überwachung des
rückwärtigen Verkehrsraums über eine zu weite Entfernung hinaus würde die Sicherheit
des Verfahrens vermutlich nicht erhöhen und eventuell zu einem häufigen Auslösen der
Aktionen auch bei nicht akut gegebener Kollisionsgefahr führen. Dann käme es wieder zu
der oben schon beschriebenen Gewöhnung der Fahrer der zweiten Fahrzeuge 2, die
dann bei einer wirklich akuten Gefahr möglicherweise nicht mehr auf die Signale
reagieren würden. Neben einer Entfernung für die Überwachung von ungefähr 150 m sind
natürlich auch andere Entfernungen denkbar, so daß es sich hierbei nur um eine
exemplarische, jedoch bevorzugt verwendete Entfernung handelt.
Claims (17)
1. Verfahren zur Vermeidung von Auffahrunfällen durch die Beobachtung des
rückwärtigen Verkehrsraums eines ersten Kraftfahrzeugs (1) mit folgenden
Schritten:
- a) Ermittlung der Eigengeschwindigkeit (v1) des ersten Kraftfahrzeugs (1),
- b) Bestimmung der Relativgeschwindigkeit (v1-v2) zwischen dem ersten Kraftfahrzeug (1) und einem sich hinter dem ersten Kraftfahrzeug (1) befindenden zweiten Kraftfahrzeug (2),
- c) Bestimmung der Distanz (d) zwischen dem ersten (1) und dem zweiten Kraftfahrzeug (2),
- d) Berechnung der Zeit, die verbleibt, bis die beiden Kraftfahrzeuge (1, 2) miteinander kollidieren würden, unter Berücksichtigung eines vorgegebenen Wertes für die Verzögerung des zweiten Kraftfahrzeugs und
- e) Auslösung einer Aktion am ersten Kraftfahrzeug (1), wenn die unter Schritt berechnete Zeit unter einem vorgegebenen Wert liegt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei der Aktion
um ein Auslösen eines optischen Signals, insbesondere der Warnblinklichter (8)
des ersten Kraftfahrzeugs (1), handelt.
3. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß es sich bei der Aktion um ein Auslösen eines akustischen Signals,
insbesondere der Hupe (9) des ersten Kraftfahrzeugs (1), handelt.
4. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der vorgegebene Wert für die Verzögerung des zweiten Kraftfahrzeugs (2)
der größtmögliche für ein Kraftfahrzeug ist.
5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß vor Durchführung des Schritts d) der Fahrzeugtyp des zweiten Kraftfahrzeugs
(2) identifiziert wird und für die Berechnung in Schritt d) die für diesen Fahrzeugtyp
zutreffende maximale Verzögerung verwendet wird.
6. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß für die Berechnung in Schritt d) die Straßenverhältnisse berücksichtigt
werden.
7. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Aktion ein Eingriff in das Motormanagement (10) des ersten
Kraftfahrzeugs (1) ist, insbesondere, daß dieses beschleunigt wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Eingriff in das
Motormanagement (10) vom Fahrer des ersten Kraftfahrzeugs (1) unterbunden
werden kann.
9. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß der Verkehrsraum auf einer Entfernung von ungefähr 150 m überwacht wird.
10. Vorrichtung zur Durchführung eines Verfahrens nach einem der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an einem ersten Kraftfahrzeug (1) ein
Sensor (15) zur Messung der Relativgeschwindigkeit (v1-v2) und des Abstandes
(d) zwischen einem ersten (1) und einem zweiten Kraftfahrzeug (2) vorgesehen
ist, dessen Sensorsignale einem Rechner (6) zugeführt werden, und daß der
Rechner (6) eine Einrichtung (8, 9, 10) im ersten Kraftfahrzeug (1) steuert, durch
die eine kollisionsvermeidende oder -reduzierende Aktion ausführbar ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor (15) ein
Sender (4) und ein Empfänger (5) ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Sensor
(15) am Heck (3) des ersten Kraftfahrzeugs (1) angeordnet ist.
13. Vorrichtung nach Anspruch 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einrichtung eine Warnblinkanlage (8) ist.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung eine Hupe (9) ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß
die Einrichtung ein Steuergerät für das Motormanagement (10) ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß
der Rechner (6) mit einer Datenbank (7) verbunden ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß
der Rechner (6) mit einem weiteren Sensor (11) verbunden ist, der Daten über die
Straßenverhältnisse erfaßt.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19933782A DE19933782B4 (de) | 1999-07-19 | 1999-07-19 | Verfahren zur Vermeidung von Auffahrunfällen sowie Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens |
Applications Claiming Priority (1)
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