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DE19933662A1 - Scheinwerfer für Fahrzeuge für Abblendlicht und wenigstens eine weitere Lichtfunktion - Google Patents

Scheinwerfer für Fahrzeuge für Abblendlicht und wenigstens eine weitere Lichtfunktion

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DE19933662A1
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Abstract

Der Scheinwerfer weist einen Reflektor (10) und eine Lichtquelle (12) in Form einer Gasentladungslampe auf, die durch eine Verstelleinrichtung (34) relativ zum Reflektor (10) zwischen einer Stellung für Abblendlicht und einer Stellung für die weitere Lichtfunktion bewegbar ist. Die Verstelleinrichtung (34) ist auf der Rückseite des Reflektors (10) unterhalb der Gasentladungslampe (12) angeordnet. In Lichtaustrittsrichtung (8) nach der Verstelleinrichtung (34) ist ein Zusatzreflektor (40) angeordnet, in den in einen seitlichen Umfangsbereich quer zu dessen optischer Achse (41) eine Zusatzlichtquelle (44) in Form einer Glühlampe eingesetzt ist. Der Zusatzreflektor (40) mit der Zusatzlichtquelle (44) dient für die Funktion eines Zusatzfernlichts und insbesondere für die Funktion einer Lichthupe, so daß hierzu die Gasentladungslampe (12) nicht betrieben zu werden braucht. Der Zusatzreflektor (40) ist platzsparend vor der Verstelleinrichtung (34) angeordnet, so daß die Baugröße des Scheinwerfers nicht vergrößert wird.

Description

Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einem Scheinwerfer für Fahrzeuge für Abblendlicht und wenigstens eine weitere Lichtfunktion nach der Gattung des Anspruchs 1.
Ein solcher Scheinwerfer ist durch die DE 44 35 507 A1 bekannt. Dieser Scheinwerfer weist einen Reflektor und eine Lichtquelle auf, die durch eine Verstelleinrichtung relativ zum Reflektor zwischen einer Stellung für Abblendlicht und wenigstens einer Stellung für die wenigstens eine weitere Lichtfunktion bewegbar ist. Die Verstelleinrichtung ist auf der Rückseite des Reflektors unterhalb der Lichtquelle angeordnet. Die Lichtquelle ist eine Gasentladungslampe und die weitere Lichtfunktion des Scheinwerfers ist eine Fernlichtfunktion. Von der Gasentladungslampe in ihrem unteren Umfangsbereich ausgesandtes Licht kann wegen dessen unkontrolliert gestreuter Charakteristik schlecht genutzt werden. Die Verstelleinrichtung erfordert einen Bauraum auf der Rückseite des Reflektors, so daß es auch aus diesem Grund schwierig ist, den Bereich des Reflektors unterhalb der Lichtquelle zu nutzen. Die Gasentladungslampe besitzt eine lange Lebensdauer, jedoch stellt insbesondere der Einschaltvorgang eine hohe Belastung für die Gasentladungslampe dar, so daß ein kurzzeitiger Betrieb der Gasentladungslampe, wie er beispielsweise für die Funktion der Lichthupe gegeben ist, unvorteilhaft ist.
Vorteile der Erfindung
Der erfindungsgemäße Scheinwerfer mit den Merkmalen gemäß Anspruch 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß der Bauraum unterhalb der Lichtquelle mit dem Zusatzreflektor genutzt wird, wobei die Zusatzlichtquelle auch bei direkt hinter dem Zusatzreflektor angeordneter Verstelleinrichtung montiert werden kann.
In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Scheinwerfers angegeben. Die Ausbildung gemäß Anspruch 4 ermöglicht die Verwendung einer handelsüblichen Lichtquelle als Zusatzlichtquelle, wobei durch deren Einbau quer zur optischen Achse des Zusatzreflektors deren Leuchtkörper sich in Richtung der optischen Achse erstreckend angeordnet ist. Die Ausbildung gemäß Anspruch 7 ist insbesondere bei Verwendung einer Gasentladungslampe als Lichtquelle vorteilhaft, da diese für die Funktion der Lichthupe nicht betrieben zu werden braucht, was für deren Lebensdauer förderlich ist.
Zeichnung
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert. Es zeigen Fig. 1 einen Scheinwerfer in einem vertikalen Längsschnitt, Fig. 2 den Scheinwerfer in einer Ansicht gemäß Pfeil II in Fig. 1, Fig. 3 den Scheinwerfer in einem horizontalen Längsschnitt entlang Linie III-III in Fig. 2 und Fig. 4 einen mit Abstand vor dem Scheinwerfer angeordneten Meßschirm.
Beschreibung des Ausführungsbeispiels
Ein in den Fig. 1 bis 3 dargestellter Scheinwerfer für Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, dient für die Lichtfunktion des Abblendlichts und für wenigstens eine weitere Lichtfunktion. Die weitere Lichtfunktion kann beispielsweise die Lichtfunktion Fernlicht und/oder die Lichtfunktion Nebellicht sein. Der Scheinwerfer weist einen Reflektor 10 und eine Lichtquelle 12 auf. Der Reflektor 10 ist an einer Halterung 14, vorzugsweise in Form eines Gehäuses, verstellbar gelagert, wobei die Lichtaustrittsöffnung des Gehäuses 14 mit einer lichtdurchlässigen Scheibe 16 abgedeckt ist. Die Abdeckscheibe 16 kann glatt ausgebildet sein, so daß durch diese Licht im wesentlichen unbeeinflußt hindurchtritt. Alternativ kann die Abdeckscheibe 16 auch zumindest bereichsweise optische Profile aufweisen, durch die hindurchtretendes Licht abgelenkt und/oder gestreut wird.
Der Reflektor 10 ist konkav gekrümmt ausgebildet und weist in seinem Scheitelbereich eine Öffnung 18 auf, durch die die Lichtquelle 12 von der Rückseite her in den Reflektor 10 hineinragt. Die Lichtquelle 12 ist vorzugsweise eine Gasentladungslampe und weist ein Brennergefäß 20 auf, das durch die Öffnung 18 in den Reflektor 10 hineinragt und in dem sich beim Betrieb der Gasentladungslampe 12 ein Lichtbogen 22 als Leuchtkörper ausbildet. Der Lichtbogen 22 erstreckt sich vorzugsweise etwa in Richtung der optischen Achse 11 des Reflektors 10. Das Brennergefäß 20 der Gasentladungslampe 12 kann beiderseits des Lichtbogens 22 einen Streifen 24 einer lichtundurchlässigen Beschichtung aufweisen, durch die ein Teil des vom Lichtbogen 22 ausgesandten Lichts abgeschirmt und eine Helldunkelgrenze erzeugt wird. Unterhalb der Gasentladungslampe 12 kann außerdem eine lichtundurchlässige Kappe 26 angeordnet sein, durch die vom Lichtbogen 22 in einem unteren Umfangsbereich ausgesandtes Licht abgeschirmt wird. Für den Betrieb der Gasentladungslampe 12 ist eine elektrische Vorschalteinrichtung 13 vorgesehen, durch die die zum Zünden der Gasentladungslampe 12 erforderliche Hochspannung erzeugt wird und durch die nach dem Zünden ein stabiler Betrieb der Gasentladungslampe 12 sichergestellt wird. Die Vorschalteinrichtung 13 kann in einen Zündteil und einen Steuerteil unterteilt sein, die auch getrennt voneinander angeordnet sein können.
Die Gasentladungslampe 12 ist in einen Lampenträger 28 eingesetzt und an diesem mittels eines oder mehrerer nicht näher dargestellter Halteelemente befestigt. Der Lampenträger 28 ist auf der Rückseite des Reflektors 10 angeordnet und an seinem oberen Randbereich am Reflektor 10 um eine zumindest annähernd senkrecht zur optischen Achse 11 des Reflektors 10 und zumindest annähernd horizontal verlaufende Achse 30 verschwenkbar gelagert. Am unteren Randbereich des Lampenträgers 28 greift ein Stellelement 32 einer Verstelleinrichtung 34 an. Die Gasentladungslampe 12 ist im Lampenträger 28 zwischen dessen oberem und unterem Randbereich angeordnet. Durch die Verstelleinrichtung 34 ist das Stellelement 32 in Richtung des Doppelpfeils 36 gemäß Fig. 1 bewegbar, wodurch eine Verschwenkung des Lampenträgers 28 um die Achse 30 bewirkt wird. Hierbei wird die Gasentladungslampe 12 relativ zum Reflektor 10 bewegt. In Fig. 1 sind der Lampenträger 28 und die Gasentladungslampe 12 mit durchgezogenen Linien in einer ersten Stellung dargestellt, in der sie sich für die Lichtfunktion Abblendlicht befinden. In Fig. 1 sind der Lampenträger 28 und die Gasentladungslampe 12 mit gestrichelten Linien in einer zweiten Stellung dargestellt, in der sie sich für die Lichtfunktion Fernlicht befinden. In der zweiten Stellung ist der Lichtbogen 22 der Gasentladungslampe 12 gegenüber der ersten Stellung zum Scheitel des Reflektors 10 hin und bezüglich der optischen Achse 11 nach unten bewegt.
Die Verstelleinrichtung 34 kann beispielsweise einen Elektromotor als Antrieb aufweisen, der über ein Getriebe das Stellelement 32 gemäß dem Doppelpfeil 36 bewegt. Alternativ kann die Verstelleinrichtung 34 auch einen elektromagnetischen Antrieb, oder auch einen hydraulischen oder pneumatischen Antrieb aufweisen. Die Verstelleinrichtung 34 ist am Reflektor 10 befestigt, beispielsweise mittels einer oder mehrerer Schrauben 33, die in von der Rückseite des Reflektors 10 in entsprechender Anzahl abstehende Dome 35 eingeschraubt sind.
Wenn sich die Gasentladungslampe 12 in ihrer Stellung für die Lichtfunktion Abblendlicht befindet, so wird von deren Lichtbogen 22 ausgesandtes Licht durch den Reflektor 10 als ein Abblendlichtbündel mit einer asymmetrischen oberen Helldunkelgrenze reflektiert. Wenn die Abdeckscheibe 16 optische Profile aufweist, so wird das vom Reflektor 10 reflektierte Licht beim Durchtritt durch die Abdeckscheibe 16 zur Erzeugung des Abblendlichtbündels noch abgelenkt und/oder gestreut. In Fig. 4 ist ein mit Abstand vor dem Scheinwerfer angeordneter Meßschirm 80 dargestellt, der durch das vom Scheinwerfer ausgesandte Lichtbündel beleuchtet wird. Der Meßschirm 80 weist eine vertikale Mittelebene VV und eine horizontale Mittelebene HH auf, die sich im Punkt HV schneiden. Durch das vom Scheinwerfer ausgesandte Abblendlichtbündel wird der Meßschirm 80 in einem Bereich 82 beleuchtet. Der Bereich 82 ist nach oben durch eine Helldunkelgrenze begrenzt, die auf der linken Seite des Meßschirms 80 einen etwas unterhalb der horizontalen Mittelebene HH angeordneten horizontalen Abschnitt 83 und auf der rechten Seite des Meßschirms 80 einen ausgehend vom horizontalen Abschnitt 83 ansteigenden Abschnitt 84 aufweist. Die Anordnung der Abschnitte 83, 84 der Helldunkelgrenze bezieht sich dabei auf die Ausführung des Scheinwerfers für Rechtsverkehr und ist bei der Ausführung für Linksverkehr zu vertauschen. Die im Bereich 82 vorhandene Beleuchtungsstärkeverteilung ist durch mehrere Linien 86 gleicher Beleuchtungsstärke verdeutlicht. Die maximale Beleuchtungsstärke ist in einer Zone 87 unterhalb der Helldunkelgrenze 83, 84 nahe der vertikalen Mittelebene VV vorhanden.
Wenn sich die Gasentladungslampe 12 in ihrer Stellung für die Lichtfunktion Fernlicht befindet, so wird von deren Lichtbogen 22 ausgesandtes Licht durch den Reflektor 10 als ein Fernlichtbündel reflektiert, das gegenüber dem Abblendlichtbündel stärker konzentriert ist und eine größere Reichweite sowie keine oder zumindest eine weniger deutlich ausgeprägte Helldunkelgrenze aufweist. Durch das Fernlichtbündel wird auf dem Meßschirm 80 ein Bereich 88 beleuchtet, der gegenüber dem Bereich 82 höher angeordnet ist. Die Verteilung der Beleuchtungsstärke im Bereich 88 ist wiederum durch mehrere Linien 90 gleicher Beleuchtungsstärke verdeutlicht. Die maximale Beleuchtungsstärke im Bereich 88 ist in einer Zone 92 um den Punkt HV herum vorhanden, wobei die maximale Beleuchtungsstärke hier größer ist als die maximale Beleuchtungsstärke in der Zone 87 des Bereichs 82.
Der Lampenträger 28 kann zusammen mit der Gasentladungslampe 12 alternativ oder zusätzlich zu der vorstehend erläuterten Verschwenkung um die Achse 30 auch in entgegengesetzter Richtung in eine Stellung für eine andere Lichtfunktion verschwenkbar sein. Dabei wird der Lichtbogen 22 der Gasentladungslampe 12 ausgehend von dessen Lage in der Stellung für Abblendlicht vom Scheitel des Reflektors 10 weg und bezüglich der optischen Achse 11 nach oben bewegt. Diese Stellung des Lichtbogens 22 kann beispielsweise für die Lichtfunktion eines Nebellichts genutzt werden, wobei vom Lichtbogen 22 ausgesandtes Licht als ein Nebellichtbündel mit gegenüber dem Abblendlichtbündel stärkerer horizontaler Streuung und geringerer maximaler Beleuchtungsstärke reflektiert wird.
Durch die Kappe 26 wird von der Gasentladungslampe 12 in deren unterem Umfangsbereich ausgesandtes Licht abgeschirmt, sodaß dieses nicht genutzt wird und auch ein unterer Bereich des Reflektors 10 nicht genutzt wird. Der Reflektor 10 erstreckt sich über den oberen Umfangsbereich der Entladungslampe 12 und reicht segmentartig beiderseits der Gasentladungslampe 12 nach unten bis zu jeweils einer Ebene 37, die unter einem Winkel β von etwa 10° bis 25°, vorzugsweise etwa 22° zu einer die optische Achse 11 enthaltenden horizontalen Ebene 38 durch den Reflektor 10 geneigt verläuft. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß unterhalb der Gasentladungslampe 12, in Lichtaustrittsrichtung 8 nach der Verstelleinrichtung 34 ein Zusatzreflektor 40 angeordnet ist. Der Zusatzreflektor 40 ist konkav gekrümmt ausgebildet. Der Zusatzreflektor 40 kann als separates Bauteil mit dem Reflektor 10 verbunden sein oder vorzugsweise einstückig mit dem Reflektor 10 ausgebildet sein. Der Scheitel des Zusatzreflektors 40 ist wie in den Fig. 1 und 3 dargestellt bezüglich dem Scheitel des Reflektors 10 in Lichtaustrittsrichtung 8 versetzt angeordnet, da die Verstelleinrichtung 34 hinter dem Zusatzreflektor 40 angeordnet ist. Die Dome 35 zur Befestigung der Verstelleinrichtung 34 sind an der Rückseite des Zusatzreflektors 40 angeordnet.
Der Zusatzreflektor 40 weist wie in den Fig. 2 und 3 dargestellt in einem Umfangsbereich eine Öffnung 42 auf, in die eine Zusatzlichtquelle 44 eingesetzt ist. Die Öffnung 42 ist vorzugsweise in Einbaulage des Zusatzreflektors 40 in einem seitlichen Umfangsbereich des Zusatzreflektors 40 und mit ihrer Achse etwa horizontal und senkrecht zur optischen Achse 41 des Zusatzreflektors 40 angeordnet. Bei ausreichendem Bauraum kann die Öffnung 42 im Zusatzreflektor 40 auch in einem unteren Umfangsbereich von diesem angeordnet sein, so daß die Zusatzlichtquelle 44 von unten her in den Zusatzreflektor 40 eingesetzt wird. Die optische Achse 41 des Zusatzreflektors 40 verläuft etwa parallel zur optischen Achse 11 des Reflektors 10. Als Zusatzlichtquelle 44 wird vorzugsweise eine Glühlampe verwendet. Insbesondere ist eine Halogen-Glühlampe vom Typ H3 geeignet, die eine sich zumindest annähernd senkrecht zur Längsachse 45 der Zusatzlichtquelle 44 erstreckende Glühwendel 46 als Leuchtkörper aufweist. Wenn die Zusatzlichtquelle 44 in die Öffnung 42 des Zusatzreflektors 40 eingesetzt ist, so erstreckt sich deren Glühwendel 46 etwa in Richtung der optischen Achse 41 des Zusatzreflektors 40. Die Zusatzlichtquelle 44 ist am Zusatzreflektor 40 in üblicher, nicht näher dargestellter Weise befestigt. Durch die Anordnung der Zusatzlichtquelle 44 quer zur optischen Achse 41 des Zusatzreflektors 40 kann diese montiert und demontiert werden, ohne daß auf der Rückseite des Zusatzreflektors 40 hierfür freier Bauraum erforderlich ist, der wegen der dort angeordneten Verstelleinrichtung 34 nicht vorhanden ist. Die Glühwendel 46 der Zusatzlichtquelle 44 kann auch senkrecht oder beliebig geneigt zur optischen Achse 41 des Zusatzreflektors 40 angeordnet sein, jedoch ist deren zur optischen Achse 41 parallele Anordnung zur Erzeugung eines Zusatzfernlichtbündels besonders geeignet.
Der Zusatzreflektor 40 mit der Zusatzlichtquelle 44 dient vorzugsweise für die Lichtfunktion eines Zusatzfernlichts. Beispielsweise können der Zusatzreflektor 40 und die Zusatztlichtquelle 44 derart aufeinander abgestimmt sein, daß durch den Zusatzreflektor 40 von der Zusatzlichtquelle 44 ausgesandtes Licht als ein konzentriertes Zusatzfernlichtbündel reflektiert wird, das einen Bereich 94 des Meßschirms 80 gemäß Fig. 4 beleuchtet. Der Bereich 94 erstreckt sich um den Punkt HV herum. Der Bereich 94 liegt dabei innerhalb des durch das vom Reflektor 10 reflektierte Fernlichtbündel beleuchteten Bereichs 88. Durch das Zusatzfernlichtbündel wird somit die maximale Beleuchtungsstärke in der Zone 92 des Bereichs 88 erhöht und damit die Beleuchtung des Fernbereichs verstärkt. Die Form des Zusatzreflektors 40 kann für die Funktion des Zusatzfernlichts auf die Zusatzlichtquelle 44 optimiert werden, da auf den Zusatzreflektor 40 wegen der Kappe 26 kein von der Gasentladungslampe 12 ausgesandtes Licht trifft.
Der Zusatzreflektor 40 mit der Zusatzlichtquelle 44 wird insbesondere für die Funktion Lichthupe genutzt, bei der die Zusatzlichtquelle 44 nur kurzzeitig betrieben wird. Hierfür ist die Zusatzlichtquelle 44 in Form einer Glühlampe besser geeignet als die Lichtquelle 12 in Form einer Gasentladungslampe, deren Lebensdauer durch häufige Zündvorgänge und Anlaufbetriebszustände verkürzt wird.
Der Zusatzreflektor 40 mit der Zusatzlichtquelle 44 kann auch für eine andere Zusatzlichtfunktion als die eines Zusatzfernlichts dienen. Beispielsweise kann dieser für die Funktion eines Nebellichts, eines einseitig gerichteten Kurvenlichts oder eines einseitig gerichteten Abbiegelichts dienen.

Claims (10)

1. Scheinwerfer für Fahrzeuge für Abblendlicht und wenigstens eine weitere Lichtfunktion mit einem Reflektor (10) und mit einer Lichtquelle (12), die durch eine Verstelleinrichtung (34) relativ zum Reflektor (10) zwischen einer Stellung für die Lichtfunktion Abblendlicht und wenigstens einer weiteren Stellung für die wenigstens eine weitere Lichtfunktion bewegbar ist, wobei die Verstelleinrichtung (34) auf der Rückseite des Reflektors (10) unterhalb der Lichtquelle (12) angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß in Lichtaustrittsrichtung (8) nach der Verstelleinrichtung (34) ein Zusatzreflektor (40) angeordnet ist, in den eine Zusatzlichtquelle (44) quer zu dessen optischer Achse (41) eingesetzt ist.
2. Scheinwerfer nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die optische Achse (41) des Zusatzreflektors (40) zumindest annähernd parallel zur optischen Achse (11) des Reflektors (10) verläuft.
3. Scheinwerfer nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtquelle (12) eine Gasentladungslampe ist und daß die Zusatzlichtquelle (44) eine Glühlampe ist.
4. Scheinwerfer nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzlichtquelle (44) einen sich quer zu ihrer Längsachse (45) und sich zumindest annähernd in Richtung der optischen Achse (41) des Zusatzreflektors (40) erstreckenden Leuchtkörper (46) aufweist.
5. Scheinwerfer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzlichtquelle (44) eine Halogen-Glühlampe vom Typ H3 ist.
6. Scheinwerfer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzreflektor (40) mit der Zusatzlichtquelle (44) für die Funktion eines Zusatzfernlichts dient.
7. Scheinwerfer nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzreflektor (40) mit der Zusatzlichtquelle (44) für die Funktion einer Lichthupe dient.
8. Scheinwerfer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzreflektor (40) einstückig mit dem Reflektor (10) ausgebildet ist.
9. Scheinwerfer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Scheitel des Zusatzreflektors (40) in Lichtaustrittsrichtung (8) zum Scheitel des Reflektors (10) versetzt ist.
10. Scheinwerfer nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zusatzlichtquelle (44) in einen seitlichen Umfangsbereich des Zusatzreflektors (40) eingesetzt ist.
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