DE19931396C2 - Seilzug-Aufzuganlage - Google Patents
Seilzug-AufzuganlageInfo
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Abstract
Es wird eine Seilzug-Aufzuganlage (10) mit einer Aufzugkabine beschrieben, die entlang einer ersten und einer zweiten Führungsschiene (12, 14), die sich seitlich gegenüberliegen, mittels eines eine Treibscheibe (22) für ein Kabinenseil aufweisenden Antriebsmotors (20) verfahrbar ist. Die Aufzugkabine ist mit einem Gegengewicht verbunden. Der Antriebsmotor (20) ist am unteren Ende des Aufzugschachtes (26) innerhalb der seitlich durch die Führungsschienen (12, 14) begrenzten Projektionsfläche (28) der Aufzugkabine auf den Aufzugschachtboden angeordnet und an einer Portaleinrichtung (18) angebracht, von der die erste, in ihrer Länge um die Höhe der Portaleinrichtung (18) verkürzte Führungsschiene (12) lotrecht nach oben steht. Die mit dem Antriebsmotor (20) drehmomentübertragend verbundene Seilzug-Treibscheibe (22) ist auf der von der lotrechten zweiten Führungsschiene (14) abgewandten Seite (30) des Antriebsmotors (20) vorgesehen.
Description
Die Erfindung betrifft eine Seilzug-Aufzuganlage gemäß dem Oberbegriff des
Anspruches 1.
Seilzug-Aufzuganlagen sind in einer Vielzahl unterschiedlicher Ausbildungen bekannt.
Beispielsweise beschreibt die DE 17 40 974 U eine Seilzug-Aufzuganlage, d. h. eine
Triebwerksanordnung für eine solche Anlage, bei der das Triebwerk in einer
selbständigen kastenartigen Rahmenkonstruktion untergebracht ist. Gekennzeichnet ist
diese Triebwerksanordnung dadurch, daß ein vertikaler, geschlossener, etwa
rechteckigere Rahmen in seinem oberen Teil einseitig mit einem kastenartig
ausgebildeten Rahmen zur Aufnahme des Triebwerkes mit dem Antriebsmotor, Regler,
Schaltorganen, Seilführung usw. seitlich des Aufzugschachtes außerhalb desselben
verbunden ist und an der dem Kastenrahmen abgekehrten Seite des Vertikalrahmens
etwa in der Ebene seiner oberen horizontalen Begrenzung mindestens ein
herauskragender Träger für die Aufhängung der Aufzugkabine angeordnet sind. Bei
dieser bekannten Seilzug-Aufzuganlage befindet sich der Antriebsmotor also am oberen
Ende des Aufzugschachtes in einem eigens dafür seitlich neben dem Aufzugschacht
vorgesehenen Maschinenraum. Gleiches gilt auch für die aus der DE 38 02 386 A1
bekannte Seilzug-Aufzuganlage. Auch bei den aus der EP 0 631 966 A2 oder aus der EP 0 710 618 A2
bekannten Seilzug-Aufzuganlagen ist der Antriebsmotor am oberen Ende
des Aufzugschachtes außerhalb der Projektionsfläche der Aufzugkabine auf den
Aufzugschachtboden vorgesehen, so daß für die Aufzuganlage eine entsprechend große
Schachtboden-Grundfläche erforderlich ist.
Aus der EP 0 631 968 B1 ist eine Seilzug-Aufzuganlage mit einer am unteren Ende des
Aufzugschachtes angeordneten Antriebsmaschine für eine Aufzugkabine bekannt, die
sich entlang von Führungsschienen bewegt. Das mit der Aufzugkabine verbundene
Gegengewicht bewegt sich entlang von Gegengewichts-Führungsschienen. Die
Aufzuganlage weist außerdem einen Satz Hubseile auf, an welchen die Aufzugkabine
und das Gegengewicht aufgehängt sind. Die Antriebsmaschine ist mit einer
Antriebsscheibe verbunden, die mit den Hubseilen zusammenwirkt. Bei dieser bekannten
Seilzug-Aufzuganlage ist die Antriebsmaschine unterhalb des Weges des Gegengewichtes
angeordnet und in Richtung der Dicke des Gegengewichtes im wesentlichen innerhalb
der Aufzugschacht-Erweiterung untergebracht, die für das Gegengewicht auf seinem
Weg - einschließlich der Sicherheitsdistanz - benötigt wird. Dadurch, daß bei dieser
bekannten Aufzuganlage die Antriebsmaschine unterhalb des Weges des Gegengewichtes
angeordnet ist, ergibt sich eine Begrenzung der Höhenabmessung des Gegengewichtes.
Eine Seilzug-Aufzuganlage der eingangs genannten Art ist aus der DE 297 18 047 U1
bekannt. Bei dieser bekannten Seilzug-Aufzuganlage sind die voneinander beabstandeten
Kabinen-Führungsschienen an U-Bügeln angebracht, die selbst an Querstreben befestigt
sind, mittels welchen Eckständer des Aufzuggerüstes verbunden sind. Bei dieser Seilzug-
Aufzuganlage handelt es sich um einen Rucksack-Aufzug, bei dem die Kabinen-
Führungsschienen eine erste Ebene aufspannen, die seitlich neben der Aufzug-Kabine
verläuft. Durch die Ausbildung mit Eckständern und mit Querstreben, die die Eckständer
zum Aufzuggerüst verbinden, ergibt sich ein erheblicher Material- und Montageaufwand.
Die Gegengewicht-Führungsschienen sind bei dieser bekannten Aufzuganlage an den U-
Bügeln derartig angebracht, daß sie eine zur ersten Ebene senkrechte zweite Ebene
aufspannen. Die Gegengewicht-Führungsschienen sind an einer Seite der U-Bügel
vorgesehen, so daß das Platzangebot für das Gegengewicht in der Projektionsfläche auf
den Aufzugschachtboden eingeschränkt ist. Das kann jedoch eine Einschränkung der
Gegengewichtsmasse bedeuten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Seilzug-Aufzuganlage der eingangs
genannten Art zu schaffen, die bei einem einfachen Aufbau problemlos mit einem
Gegengewicht der jeweils gewünschten Masse ausgebildet sein kann.
Diese Aufgabe wird bei einer Seilzug-Aufzuganlage der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß durch die Merkmale des Kennzeichenteiles des Patentanspruches 1
gelöst. Bevorzugte aus- bzw. Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Seilzug-
Aufzuganlage sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Erfindungsgemäß werden anstelle eines Aufzuggerüstes mit vier Eckständern und diese
verbindenden Querstreben nur zwei voneinander beabstandete Kabinen-
Führungsschienen verwendet. Diese Führungsschienen sind derartig angeordnet, daß sie
eine erste Ebene aufspannen, die sich durch die Aufzugkabine hindurcherstreckt.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Seilzug-Aufzuganlage ergibt sich der
Vorteil, daß der Weg des Gegengewichtes nach unten durch den Antriebsmotor nicht
behindert wird, so daß das Gegengewicht in seiner Höhenabmessung vergleichsweise
lang ausgebildet werden kann. Das heißt, daß für zusätzliche Gegengewichts-Einlagen,
die bei größeren Aufzugkabinen-Gewichten zum Zwecke des Gewichtsausgleiches
erforderlich sind, der entsprechende zusätzliche Platz vorhanden ist. Durch die
Portaleinrichtung, an welcher der Antriebsmotor für die Aufzugkabine angebracht ist,
werden auftretende Fangkräfte problemlos zum Aufzugschachtboden abgeleitet.
Bei der erfindungsgemäßen Seilzug-Aufzuganlage kann die Portaleinrichtung eine
Bodenplatte aufweisen, von der ein Paar vorderseitige und ein Paar rückseitige
Standsäulen nach oben stehen, wobei die jeweilige vorder- und rückseitige Standsäule
oberseitig miteinander mittels eines zugehörigen ersten Verbindungselementes verbunden
ist, und wobei der Antriebsmotor an der Bodenplatte und zwischen den beiden
vorderseitigen Standsäulen festgelegt ist. Diese Festlegung kann durch Verschraubungen
realisiert sein. Die Standsäulen und die beiden ersten Verbindungselemente können als
Profilelemente ausgebildet sein, um die gewünschte mechanische Stabilität bei
geringstmöglichem Gewicht realisieren zu können.
Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn zwischen den beiden ersten
Verbindungselementen in einem mittleren Bereich derselben ein Querträgerelement
befestigt ist, an dem die verkürzte erste Führungsschiene mit ihrem unteren Endabschnitt
befestigt ist. Dieses Querträgerelement kann als Knotenblech ausgebildet sein, das mit
den beiden Verbindungselementen beispielsweise verschweißt ist. Die Befestigung der
verkürzten ersten Führungsschiene am besagten Querträgerelement erfolgt
zweckmäßigerweise durch Verschraubungen.
Die bis zum Aufzugschachtboden reichende zweite Führungsschiene kann an ihrem
unteren Ende ein Grundflächenelement aufweisen, das mit der Bodenplatte der
Portaleinrichtung mittels eines Verbindungsteiles verbunden ist. Hierbei kann es sich um
eine einteilige Ausbildung handeln, bei welcher das Grundflächenelement, von welchem
die zweite Führungsschiene nach oben steht, die Bodenplatte der Portaleinrichtung und
das dazwischen vorgesehene Verbindungsteil miteinander integral verbunden bzw.
ausgebildet sind. Bevorzugt ist es jedoch, wenn das Grundflächenelement und die
Bodenplatte an ihren einander zugewandten Randabschnitten und das dazwischen
vorgesehene Verbindungsteil mit aneinander angepaßten Formschlußelementen
ausgebildet sind. Dabei kann es sich um Schwalbenschwanzausnehmungen an den
Randabschnitten des Grundflächenelementes und der Bodenplatte und daran angepaßte
Schwalbenschwanz-Endabschnitte des Verbindungsteiles oder um beliebige andere,
geeignete Hinterschneidungen bildende Formschlußelemente handeln.
Durch eine geeignete Fixierung des Grundflächenelementes und der Bodenplatte am
Gebäudeboden werden Abfangkräfte nach oben problemlos aufgenommen und in den
Gebäudeboden abgeleitet.
Mit Hilfe des Verbindungsteiles wird die relativ lange zweite Führungsschiene an die
Portaleinrichtung und somit an die im Vergleich zur zweiten Führungsschiene verkürzten
ersten Führungsschiene angebunden, wobei der besondere Vorteil gegeben ist, daß die
Montage einfach möglich ist, da das sogenannte Stichmaß, d. h. der Abstand der beiden
Führungsschienen voneinander, durch das Verbindungsteil automatisch festgelegt ist.
Das bedeutet in vorteilhafter Weise eine Montageerleichterung.
Vom Verbindungsteil steht mittig vorzugsweise eine Aufsetz-Pufferstütze nach oben.
Die beiden rückseitigen Standsäulen der Portaleinrichtung sind vorzugsweise oberseitig
miteinander mittels eines zugehörigen zweiten Verbindungselementes verbunden, an
dem mittig ein Pufferelement für das Gegengewicht vorgesehen ist.
Zwei Ausbildungen der erfindungsgemäßen Seilzug-Aufzuganlage bzw. wesentlicher
Teile derselben sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 in einer Seitenansicht den unteren Endabschnitt einer ersten Ausbildung
der Seilzug-Aufzuganlage, wobei der Antriebsmotor mit einem
Planetengetriebe kombiniert ist,
Fig. 2 eine Ansicht der Aufzuganlage gemäß Fig. 1 in Blickrichtung des Pfeiles
II, d. h. in Blickrichtung von oben,
Fig. 3 eine Seitenansicht der Aufzuganlage gemäß den Fig. 1 und 2 in
Blickrichtung des Pfeiles III in Fig. 2,
Fig. 4 eine der Fig. 1 ähnliche Seitenansicht des unteren Endabschnittes einer
zweiten Ausführungsform der Seilzug-Aufzuganlage, wobei ein
getriebelosere Antriebsmotor zur Anwendung gelangt,
Fig. 5 eine Draufsicht der Aufzuganlage gemäß Fig. 4 in Blickrichtung des
Pfeiles V - ähnlich der in Fig. 2 gezeichneten Draufsicht,
Fig. 6 eine Seitenansicht der Aufzuganlage gemäß den Fig. 4 und 5 in
Blickrichtung des Pfeiles VI in Fig. 5 - ähnlich der Seitenansicht gemäß
Fig. 3,
Fig. 7 eine räumliche Darstellung wesentlicher Komponenten der Seilzug-
Aufzuganlagen gemäß den Fig. 1 bis 3 bzw. gemäß den Fig. 4 bis 6
von schräg oben in Blickrichtung des Pfeiles VII in Fig. 1,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung der Komponenten
gemäß Fig. 7 in Blickrichtung des Pfeiles VIII in
Fig. 1 von schräg oben und von hinten,
Fig. 9 eine Seitenansicht in Blickrichtung des Pfeiles IX
in Fig. 8, und
Fig. 10 eine Draufsicht in Blickrichtung des Pfeiles X in
Fig. 9.
Die Fig. 1 bis 3 verdeutlichen den unteren Endabschnitt
einer Seilzug-Aufzuganlage 10, wobei auf die Darstellung der
Aufzugkabine verzichtet worden ist. Die Seilzug-Aufzuganlage 10
weist eine lotrechte erste Führungsschiene 12 und eine davon
beabstandete und zur ersten Führungsschiene 12 parallel
verlaufende, lotrechte zweite Führungsschiene 14 auf. Die nicht
gezeichnete Aufzugkabine ist zwischen der ersten und der
zweiten Führungsschiene 12 und 14 angeordnet.
Die zweite Führungsschiene 14 steht von einem
Grundflächenelement 16 lotrecht nach oben. Die erste
Führungsschiene 12 ist an einer Portaleinrichtung 18 befestigt,
die weiter unten in Verbindung mit den Fig. 7 bis 10
detailliert beschrieben wird. Die erste Führungsschiene 12
steht von der Portaleinrichtung 18 lotrecht nach oben, sie weist
eine um, die Höhe der Portaleinrichtung 18 verkürzte Länge auf.
Die Seilzug-Aufzuganlage 10 weist einen Antriebsmotor 20 auf,
der mit einer Treibscheibe 22 drehmomentübertragend verbunden
ist. Um die Treibscheibe 22 ist ein (nicht gezeichnetes)
Kabinenseil umgelenkt. Die nicht gezeichnete Aufzugkabine ist
mit einem ebenfalls nicht gezeichneten Gegengewicht verbunden,
das an zugehörigen Gegengewicht-Führungsschienen 24
höhenbeweglich geführt ist.
Wie aus Fig. 1 und insbesondere aus Fig. 2 ersichtlich ist,
ist der Antriebsmotor 20 am unteren Ende des Aufzugschachtes 26
innerhalb der seitlich durch die Führungsschienen 12 und 14
begrenzten Projektionsfläche der Aufzugkabine auf den
Aufzugschachtboden angeordnet. Der viereckige Rand dieser
Projektionsfläche ist in Fig. 2 durch eine strichpunktierte
Linie verdeutlicht, die mit der Bezugsziffer 28 bezeichnet ist.
Die mit dem Antriebsmotor 20 verbundene Treibscheibe 22 für das
Kabinenseil ist auf der von der zweiten Führungsschiene 14
abgewandten Seite 30 des Antriebsmotors 20 vorgesehen.
Mit der oben beschriebenen Ausbildung wird eine
maschinenraumlose Seilzug-Aufzuganlage 10 realisiert.
Die Fig. 4 bis 6 zeigen in einer den Fig. 1 bis 3 jeweils
ähnlichen Darstellung eine zweite Ausbildung der Seilzug-
Aufzuganlage 10, die sich von der in den Fig. 1 bis 3
dargestellten Seilzug-Aufzuganlage 10 insbesondere dadurch
unterscheidet, daß der Antriebsmotor 20 nicht mit einem
Planetengetriebe - wie bei der Ausbildung gemäß den Fig. 1
bis 3 - sondern als getriebeloser Antriebsmotor 20 ausgebildet
ist. Im übrigen ist die Ausbildung gemäß den Fig. 3 bis 6
der in den Fig. 1 bis 3 gezeichneten Ausführungsform der
Seilzug-Aufzuganlage 10 ähnlich, so daß es sich erübrigt, in
Verbindung mit den Fig. 4, 5 und 6 alle Einzelheiten, wie
sie in den Fig. 1, 2 und 3 gezeichnet sind, noch einmal
detailliert zu beschreiben. Gleiche Einzelheiten sind in den
Fig. 4 bis 6 mit denselben Bezugsziffern wie in den Fig.
1 bis 3 bezeichnet. Gleiches gilt für die Fig. 7 bis 10, in
welchen gleiche Einzelheiten ebenfalls mit denselben
Bezugsziffern wie in den Fig. 1 bis 6 bezeichnet sind.
Die Fig. 7 bis 10 verdeutlichen eine Ausbildung der
Portaleinrichtung 18 sowie abschnittweise die erste
Führungsschiene 12, die zweite Führungsschiene 14 und die
beiden Gegengewicht-Führungsschienen 24. Die Portaleinrichtung
18 weist eine Bodenplatte 32 auf, von der zwei vorderseitige
Standsäulen 34 und zwei rückseitige Standsäulen 36 lotrecht
nach oben stehen. Von der Bodenplatte 32 stehen auch die beiden
Gegengewicht-Führungsschienen 24 lotrecht nach oben. Zwischen
der jeweiligen vorderseitigen Standsäule 34 und der zugehörigen
rückseitigen Standsäule 36 ist jeweils ein erstes
Verbindungselement 38 vorgesehen. Das jeweilige erste
Verbindungselement 38 ist mit der zugehörigen vorderseitigen
Standsäule 34 direkt und unmittelbar verbunden. Diese
Verbindung kann durch eine Verschweißung erfolgen. Das
jeweilige erste Verbindungselement 38 ist mit der zugehörigen
rückseitigen Standsäule 36 nicht direkt sondern über ein
zweites Verbindungselement 40 verbunden. Auch diese Verbindung
erfolgt zweckmäßigerweise durch Verschweißungen. Das zweite
Verbindungselement 40 erstreckt sich zwischen den beiden
rückseitigen Standsäulen 36, wie insbesondere aus Fig. 8
ersichtlich ist.
Zwischen den beiden ersten Verbindungselementen 38 erstreckt
sich in einem mittleren Bereich derselben ein Querträgerelement
42, das als sogenanntes Knotenblech ausgebildet sein kann. An
dem mit den ersten Verbindungselementen 38 verschweißten
Querträgerelement 42 ist die erste Führungsschiene 12 fixiert.
Diese Fixierung erfolgt beispielsweise durch
Schraubverbindungen 44.
An den einander zugewandten Flächen 46 der beiden
vorderseitigen Standsäulen 34 sind Winkelprofile 48 fixiert,
die zur Festlegung des auf der Bodenplatte 32 stehenden und an
der Bodenplatte 32 fixierten Antriebsmotors 20 (sh. die Fig.
1 bis 6) dienen.
Die Bodenplatte 32 der Portaleinrichtung 18, von welcher die
verkürzte erste Führungsschiene 12 lotrecht nach oben steht,
und das Grundflächenelement 16, von welchem die zweite
Führungsschiene 12 lotrecht nach oben steht, sind miteinander
mittels eines Verbindungsteiles 50 verbunden, von welchem
mittig ein Kragenelement 52 nach oben steht, das für eine
(nicht gezeichnete) Aufsetz-Pufferstütze vorgesehen ist.
Unter dem Gesichtspunkt der vereinfachten Montage sind das
Grundflächenelement 16 der zweiten Führungsschiene 14 und die
Bodenplatte 32 der Portaleinrichtung 18 an ihren einander
zugewandten Randabschnitten 54 und 56 und das Verbindungsteil
50 an seinen beiden voneinander abgewandten Enden mit
aneinander angepaßten Formschlußelementen 58, 60 und 62, 64
ausgebildet. Bei den Formschlußelementen 58 und 60 an den
Randabschnitten 54 und 56 handelt es sich beispielsweise um
Schwalbenschwanzaussparungen und bei den Formschlußelementen 62
und 64 des Verbindungsteiles 50 handelt es sich dann
beispielsweise um schwalbenschwanzförmig erweiterte
Verlängerungen des Verbindungsteiles 50.
Die beiden von der Bodenplatte 32 der Portaleinrichtung 18 nach
oben stehenden Gegengewicht-Führungsschienen 24 sind
miteinander mittels einer Querstrebe 66 verbunden, die mit der
ersten Führungsschiene 12 fest verbunden ist. Das zweite
Verbindungselement 40 zwischen den rückseitigen Standsäulen 36
der Portaleinrichtung 18 ist mittig mit einem Pufferelement 68
für das Gegengewicht der Seilzug-Aufzuganlage 10 versehen.
Die erfindungsgemäße Seilzug-Aufzuganlage 10 ist
selbstverständlich nicht auf die in den Figuren dargestellte
Ausbildung der Portaleinrichtung 10 beschränkt.
10
Seilzug-Aufzuganlage
12
erste Führungsschiene (von
10
)
14
zweite Führungsschiene (von
10
)
16
Grundflächenelement (von
14
)
18
Portaleinrichtung (von
10
)
20
Antriebsmotor (von
10
)
22
Treibscheibe (an
20
)
24
Gegengewicht-Führungsschienen (von
10
)
26
Aufzugschacht (von
10
)
28
strichpunktierte Linie (= Projektionsfläche der
Aufzugkabine)
30
Seitenfläche (von
20
)
32
Bodenplatte (von
18
)
34
vorderseitige Standsäulen (an
32
)
36
rückseitige Standsäulen (an
32
)
38
erstes Verbindungselement (von
18
)
40
zweites Verbindungselement (von
18
)
42
Querträgerelement (von
18
)
44
Schraubverbindungen (zwischen
12
und
42
)
46
Flächen (von
34
)
48
Winkelprofile (an
46
)
50
Verbindungsteil (zwischen
16
und
32
)
52
Kragenelement (an
50
)
54
Randabschnitt (von
16
)
56
Randabschnitt (von
32
)
58
Formschlußelement (an
54
)
60
Formschlußelement (an
32
)
62
Formschlußelement (an
50
)
64
Formschlußelement (an
50
)
66
Querstrebe (zwischen
24
)
68
Pufferelement (an
40
)
Claims (7)
1. Seilzug-Aufzuganlage mit einer Aufzugkabine, die entlang voneinander
beabstandeter Kabinen-Führungsschienen (12, 14) mittels eines eine
Treibscheibe (22) für ein Kabinenseil aufweisenden Antriebsmotors (20)
verfahrbar und die mittels des Kabinenseiles mit einem Gegengewicht verbunden
ist, das entlang von voneinander beabstandeten Gegengewicht-
Führungsschienen (24) verfahrbar ist, wobei die Kabinen-Führungsschienen (12,
14) eine erste Ebene und die Gegengewicht-Führungsschienen (24) eine zweite
Ebene aufspannen, der Antriebsmotor (20) am unteren Ende des
Aufzugschachtes (26) innerhalb der Projektionsflächen (28) der Aufzugkabine auf
dem Aufzugschachtboden angeordnet und an einer Portaleinrichtung (18)
angebracht ist, und die mit dem Antriebsmotor (20) verbundene Seilzug-
Treibscheibe (22) seitlich außerhalb der Projektionsfläche (28) der Aufzugkabine
vorgesehen ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Kabinen-Führungsschienen (12, 14) seitlich der Aufzugkabine gegenüberliegen, so daß sich die erste Ebene durch die Aufzugkabine erstreckt,
daß die erste Führungsschiene (12) der Kabinen-Führungsschienen (12, 14) von der Portaleinrichtung (18) nach oben steht und in ihrer Länge entsprechend verkürzt ist, und daß die Seilzug-Treibscheibe (22) zu der von den Kabinen- Führungsschienen (12, 14) aufgespannten ersten Ebene senkrecht orientiert ist, wobei die von den Gegengewicht-Führungsschienen (24) aufgespannte zweite Ebene zur ersten Ebene senkrecht orientiert und von der Seilzug-Treibscheibe (22) axial beabstandet auf der vom Antriebsmotor (20) abgewandten Seite der Seilzug-Treibscheibe (22) vorgesehen ist.
daß sich die Kabinen-Führungsschienen (12, 14) seitlich der Aufzugkabine gegenüberliegen, so daß sich die erste Ebene durch die Aufzugkabine erstreckt,
daß die erste Führungsschiene (12) der Kabinen-Führungsschienen (12, 14) von der Portaleinrichtung (18) nach oben steht und in ihrer Länge entsprechend verkürzt ist, und daß die Seilzug-Treibscheibe (22) zu der von den Kabinen- Führungsschienen (12, 14) aufgespannten ersten Ebene senkrecht orientiert ist, wobei die von den Gegengewicht-Führungsschienen (24) aufgespannte zweite Ebene zur ersten Ebene senkrecht orientiert und von der Seilzug-Treibscheibe (22) axial beabstandet auf der vom Antriebsmotor (20) abgewandten Seite der Seilzug-Treibscheibe (22) vorgesehen ist.
2. Seilzug-Aufzuganlage nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Portaleinrichtung (18) eine Bodenplatte (32)
aufweist, von der ein Paar vorderseitige und ein Paar
rückseitige Standsäulen (34, 36) nach oben stehen, wobei
die jeweilige vorder- und rückseitige Standsäule (34, 36)
oberseitig miteinander mittels eines zugehörigen ersten
Verbindungselementes (38) verbunden sind, und wobei der
Antriebsmotor (20) an der Bodenplatte (32) und zwischen
den vorderseitigen Standsäulen (34) festgelegt ist.
3. Seilzug-Aufzuganlage nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen den beiden ersten Verbindungselementen (38)
in einem mittleren Bereich derselben ein
Querträgerelement (42) befestigt ist, an dem die
verkürzte erste Führungsschiene (12) mit ihrem unteren
Endabschnitt befestigt ist.
4. Seilzug-Aufzuganlage nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die bis zum Aufzugschachtboden reichende zweite
Führungsschiene (14) an ihrem unteren Ende ein
Grundflächenelement (16) aufweist, das mit der
Bodenplatte (32) der Portaleinrichtung (18) mittels eines
Verbindungsteiles (50) verbunden ist.
5. Seilzug-Aufzuganlage nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Grundflächenelement (16) und die Bodenplatte (32)
an ihren einander zugewandten Randabschnitten (54, 56)
und das Verbindungsteil (50) mit aneinander angepaßten
Formschlußelementen (58, 60; 62, 64) ausgebildet sind.
6. Seilzug-Aufzuganlage nach Anspruch 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß vom Verbindungsteil (50) mittig eine Aufsetz-
Pufferstütze nach oben steht.
7. Seilzug-Aufzuganlage nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden rückseitigen Standsäulen (36) oberseitig
miteinander mittels eines zweiten Verbindungselementes
(40) verbunden sind, an dem mittig ein Pufferelement (68)
für das Gegengewicht vorgesehen ist.
Priority Applications (7)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19931396A DE19931396C2 (de) | 1999-07-07 | 1999-07-07 | Seilzug-Aufzuganlage |
| AT00936646T ATE248121T1 (de) | 1999-07-07 | 2000-04-20 | Seilzug-aufzuganlage |
| EP00936646A EP1194359B1 (de) | 1999-07-07 | 2000-04-20 | Seilzug-aufzuganlage |
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| PT00936646T PT1194359E (pt) | 1999-07-07 | 2000-04-20 | Sistema de ascensor operado por cabo |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19931396A DE19931396C2 (de) | 1999-07-07 | 1999-07-07 | Seilzug-Aufzuganlage |
Publications (2)
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