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DE19931396C2 - Seilzug-Aufzuganlage - Google Patents

Seilzug-Aufzuganlage

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DE19931396C2
DE19931396C2 DE19931396A DE19931396A DE19931396C2 DE 19931396 C2 DE19931396 C2 DE 19931396C2 DE 19931396 A DE19931396 A DE 19931396A DE 19931396 A DE19931396 A DE 19931396A DE 19931396 C2 DE19931396 C2 DE 19931396C2
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Klaus Schmidt
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Schmitt & Sohn Aufzugwerke
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Abstract

Es wird eine Seilzug-Aufzuganlage (10) mit einer Aufzugkabine beschrieben, die entlang einer ersten und einer zweiten Führungsschiene (12, 14), die sich seitlich gegenüberliegen, mittels eines eine Treibscheibe (22) für ein Kabinenseil aufweisenden Antriebsmotors (20) verfahrbar ist. Die Aufzugkabine ist mit einem Gegengewicht verbunden. Der Antriebsmotor (20) ist am unteren Ende des Aufzugschachtes (26) innerhalb der seitlich durch die Führungsschienen (12, 14) begrenzten Projektionsfläche (28) der Aufzugkabine auf den Aufzugschachtboden angeordnet und an einer Portaleinrichtung (18) angebracht, von der die erste, in ihrer Länge um die Höhe der Portaleinrichtung (18) verkürzte Führungsschiene (12) lotrecht nach oben steht. Die mit dem Antriebsmotor (20) drehmomentübertragend verbundene Seilzug-Treibscheibe (22) ist auf der von der lotrechten zweiten Führungsschiene (14) abgewandten Seite (30) des Antriebsmotors (20) vorgesehen.

Description

Die Erfindung betrifft eine Seilzug-Aufzuganlage gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Seilzug-Aufzuganlagen sind in einer Vielzahl unterschiedlicher Ausbildungen bekannt. Beispielsweise beschreibt die DE 17 40 974 U eine Seilzug-Aufzuganlage, d. h. eine Triebwerksanordnung für eine solche Anlage, bei der das Triebwerk in einer selbständigen kastenartigen Rahmenkonstruktion untergebracht ist. Gekennzeichnet ist diese Triebwerksanordnung dadurch, daß ein vertikaler, geschlossener, etwa rechteckigere Rahmen in seinem oberen Teil einseitig mit einem kastenartig ausgebildeten Rahmen zur Aufnahme des Triebwerkes mit dem Antriebsmotor, Regler, Schaltorganen, Seilführung usw. seitlich des Aufzugschachtes außerhalb desselben verbunden ist und an der dem Kastenrahmen abgekehrten Seite des Vertikalrahmens etwa in der Ebene seiner oberen horizontalen Begrenzung mindestens ein herauskragender Träger für die Aufhängung der Aufzugkabine angeordnet sind. Bei dieser bekannten Seilzug-Aufzuganlage befindet sich der Antriebsmotor also am oberen Ende des Aufzugschachtes in einem eigens dafür seitlich neben dem Aufzugschacht vorgesehenen Maschinenraum. Gleiches gilt auch für die aus der DE 38 02 386 A1 bekannte Seilzug-Aufzuganlage. Auch bei den aus der EP 0 631 966 A2 oder aus der EP 0 710 618 A2 bekannten Seilzug-Aufzuganlagen ist der Antriebsmotor am oberen Ende des Aufzugschachtes außerhalb der Projektionsfläche der Aufzugkabine auf den Aufzugschachtboden vorgesehen, so daß für die Aufzuganlage eine entsprechend große Schachtboden-Grundfläche erforderlich ist.
Aus der EP 0 631 968 B1 ist eine Seilzug-Aufzuganlage mit einer am unteren Ende des Aufzugschachtes angeordneten Antriebsmaschine für eine Aufzugkabine bekannt, die sich entlang von Führungsschienen bewegt. Das mit der Aufzugkabine verbundene Gegengewicht bewegt sich entlang von Gegengewichts-Führungsschienen. Die Aufzuganlage weist außerdem einen Satz Hubseile auf, an welchen die Aufzugkabine und das Gegengewicht aufgehängt sind. Die Antriebsmaschine ist mit einer Antriebsscheibe verbunden, die mit den Hubseilen zusammenwirkt. Bei dieser bekannten Seilzug-Aufzuganlage ist die Antriebsmaschine unterhalb des Weges des Gegengewichtes angeordnet und in Richtung der Dicke des Gegengewichtes im wesentlichen innerhalb der Aufzugschacht-Erweiterung untergebracht, die für das Gegengewicht auf seinem Weg - einschließlich der Sicherheitsdistanz - benötigt wird. Dadurch, daß bei dieser bekannten Aufzuganlage die Antriebsmaschine unterhalb des Weges des Gegengewichtes angeordnet ist, ergibt sich eine Begrenzung der Höhenabmessung des Gegengewichtes.
Eine Seilzug-Aufzuganlage der eingangs genannten Art ist aus der DE 297 18 047 U1 bekannt. Bei dieser bekannten Seilzug-Aufzuganlage sind die voneinander beabstandeten Kabinen-Führungsschienen an U-Bügeln angebracht, die selbst an Querstreben befestigt sind, mittels welchen Eckständer des Aufzuggerüstes verbunden sind. Bei dieser Seilzug- Aufzuganlage handelt es sich um einen Rucksack-Aufzug, bei dem die Kabinen- Führungsschienen eine erste Ebene aufspannen, die seitlich neben der Aufzug-Kabine verläuft. Durch die Ausbildung mit Eckständern und mit Querstreben, die die Eckständer zum Aufzuggerüst verbinden, ergibt sich ein erheblicher Material- und Montageaufwand. Die Gegengewicht-Führungsschienen sind bei dieser bekannten Aufzuganlage an den U- Bügeln derartig angebracht, daß sie eine zur ersten Ebene senkrechte zweite Ebene aufspannen. Die Gegengewicht-Führungsschienen sind an einer Seite der U-Bügel vorgesehen, so daß das Platzangebot für das Gegengewicht in der Projektionsfläche auf den Aufzugschachtboden eingeschränkt ist. Das kann jedoch eine Einschränkung der Gegengewichtsmasse bedeuten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Seilzug-Aufzuganlage der eingangs genannten Art zu schaffen, die bei einem einfachen Aufbau problemlos mit einem Gegengewicht der jeweils gewünschten Masse ausgebildet sein kann.
Diese Aufgabe wird bei einer Seilzug-Aufzuganlage der eingangs genannten Art erfindungsgemäß durch die Merkmale des Kennzeichenteiles des Patentanspruches 1 gelöst. Bevorzugte aus- bzw. Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Seilzug- Aufzuganlage sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Erfindungsgemäß werden anstelle eines Aufzuggerüstes mit vier Eckständern und diese verbindenden Querstreben nur zwei voneinander beabstandete Kabinen- Führungsschienen verwendet. Diese Führungsschienen sind derartig angeordnet, daß sie eine erste Ebene aufspannen, die sich durch die Aufzugkabine hindurcherstreckt.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung der Seilzug-Aufzuganlage ergibt sich der Vorteil, daß der Weg des Gegengewichtes nach unten durch den Antriebsmotor nicht behindert wird, so daß das Gegengewicht in seiner Höhenabmessung vergleichsweise lang ausgebildet werden kann. Das heißt, daß für zusätzliche Gegengewichts-Einlagen, die bei größeren Aufzugkabinen-Gewichten zum Zwecke des Gewichtsausgleiches erforderlich sind, der entsprechende zusätzliche Platz vorhanden ist. Durch die Portaleinrichtung, an welcher der Antriebsmotor für die Aufzugkabine angebracht ist, werden auftretende Fangkräfte problemlos zum Aufzugschachtboden abgeleitet.
Bei der erfindungsgemäßen Seilzug-Aufzuganlage kann die Portaleinrichtung eine Bodenplatte aufweisen, von der ein Paar vorderseitige und ein Paar rückseitige Standsäulen nach oben stehen, wobei die jeweilige vorder- und rückseitige Standsäule oberseitig miteinander mittels eines zugehörigen ersten Verbindungselementes verbunden ist, und wobei der Antriebsmotor an der Bodenplatte und zwischen den beiden vorderseitigen Standsäulen festgelegt ist. Diese Festlegung kann durch Verschraubungen realisiert sein. Die Standsäulen und die beiden ersten Verbindungselemente können als Profilelemente ausgebildet sein, um die gewünschte mechanische Stabilität bei geringstmöglichem Gewicht realisieren zu können.
Als vorteilhaft hat es sich erwiesen, wenn zwischen den beiden ersten Verbindungselementen in einem mittleren Bereich derselben ein Querträgerelement befestigt ist, an dem die verkürzte erste Führungsschiene mit ihrem unteren Endabschnitt befestigt ist. Dieses Querträgerelement kann als Knotenblech ausgebildet sein, das mit den beiden Verbindungselementen beispielsweise verschweißt ist. Die Befestigung der verkürzten ersten Führungsschiene am besagten Querträgerelement erfolgt zweckmäßigerweise durch Verschraubungen.
Die bis zum Aufzugschachtboden reichende zweite Führungsschiene kann an ihrem unteren Ende ein Grundflächenelement aufweisen, das mit der Bodenplatte der Portaleinrichtung mittels eines Verbindungsteiles verbunden ist. Hierbei kann es sich um eine einteilige Ausbildung handeln, bei welcher das Grundflächenelement, von welchem die zweite Führungsschiene nach oben steht, die Bodenplatte der Portaleinrichtung und das dazwischen vorgesehene Verbindungsteil miteinander integral verbunden bzw. ausgebildet sind. Bevorzugt ist es jedoch, wenn das Grundflächenelement und die Bodenplatte an ihren einander zugewandten Randabschnitten und das dazwischen vorgesehene Verbindungsteil mit aneinander angepaßten Formschlußelementen ausgebildet sind. Dabei kann es sich um Schwalbenschwanzausnehmungen an den Randabschnitten des Grundflächenelementes und der Bodenplatte und daran angepaßte Schwalbenschwanz-Endabschnitte des Verbindungsteiles oder um beliebige andere, geeignete Hinterschneidungen bildende Formschlußelemente handeln.
Durch eine geeignete Fixierung des Grundflächenelementes und der Bodenplatte am Gebäudeboden werden Abfangkräfte nach oben problemlos aufgenommen und in den Gebäudeboden abgeleitet.
Mit Hilfe des Verbindungsteiles wird die relativ lange zweite Führungsschiene an die Portaleinrichtung und somit an die im Vergleich zur zweiten Führungsschiene verkürzten ersten Führungsschiene angebunden, wobei der besondere Vorteil gegeben ist, daß die Montage einfach möglich ist, da das sogenannte Stichmaß, d. h. der Abstand der beiden Führungsschienen voneinander, durch das Verbindungsteil automatisch festgelegt ist. Das bedeutet in vorteilhafter Weise eine Montageerleichterung.
Vom Verbindungsteil steht mittig vorzugsweise eine Aufsetz-Pufferstütze nach oben.
Die beiden rückseitigen Standsäulen der Portaleinrichtung sind vorzugsweise oberseitig miteinander mittels eines zugehörigen zweiten Verbindungselementes verbunden, an dem mittig ein Pufferelement für das Gegengewicht vorgesehen ist.
Zwei Ausbildungen der erfindungsgemäßen Seilzug-Aufzuganlage bzw. wesentlicher Teile derselben sind in der Zeichnung dargestellt und werden nachfolgend beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 in einer Seitenansicht den unteren Endabschnitt einer ersten Ausbildung der Seilzug-Aufzuganlage, wobei der Antriebsmotor mit einem Planetengetriebe kombiniert ist,
Fig. 2 eine Ansicht der Aufzuganlage gemäß Fig. 1 in Blickrichtung des Pfeiles II, d. h. in Blickrichtung von oben,
Fig. 3 eine Seitenansicht der Aufzuganlage gemäß den Fig. 1 und 2 in Blickrichtung des Pfeiles III in Fig. 2,
Fig. 4 eine der Fig. 1 ähnliche Seitenansicht des unteren Endabschnittes einer zweiten Ausführungsform der Seilzug-Aufzuganlage, wobei ein getriebelosere Antriebsmotor zur Anwendung gelangt,
Fig. 5 eine Draufsicht der Aufzuganlage gemäß Fig. 4 in Blickrichtung des Pfeiles V - ähnlich der in Fig. 2 gezeichneten Draufsicht,
Fig. 6 eine Seitenansicht der Aufzuganlage gemäß den Fig. 4 und 5 in Blickrichtung des Pfeiles VI in Fig. 5 - ähnlich der Seitenansicht gemäß Fig. 3,
Fig. 7 eine räumliche Darstellung wesentlicher Komponenten der Seilzug- Aufzuganlagen gemäß den Fig. 1 bis 3 bzw. gemäß den Fig. 4 bis 6 von schräg oben in Blickrichtung des Pfeiles VII in Fig. 1,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung der Komponenten gemäß Fig. 7 in Blickrichtung des Pfeiles VIII in Fig. 1 von schräg oben und von hinten,
Fig. 9 eine Seitenansicht in Blickrichtung des Pfeiles IX in Fig. 8, und
Fig. 10 eine Draufsicht in Blickrichtung des Pfeiles X in Fig. 9.
Die Fig. 1 bis 3 verdeutlichen den unteren Endabschnitt einer Seilzug-Aufzuganlage 10, wobei auf die Darstellung der Aufzugkabine verzichtet worden ist. Die Seilzug-Aufzuganlage 10 weist eine lotrechte erste Führungsschiene 12 und eine davon beabstandete und zur ersten Führungsschiene 12 parallel verlaufende, lotrechte zweite Führungsschiene 14 auf. Die nicht gezeichnete Aufzugkabine ist zwischen der ersten und der zweiten Führungsschiene 12 und 14 angeordnet.
Die zweite Führungsschiene 14 steht von einem Grundflächenelement 16 lotrecht nach oben. Die erste Führungsschiene 12 ist an einer Portaleinrichtung 18 befestigt, die weiter unten in Verbindung mit den Fig. 7 bis 10 detailliert beschrieben wird. Die erste Führungsschiene 12 steht von der Portaleinrichtung 18 lotrecht nach oben, sie weist eine um, die Höhe der Portaleinrichtung 18 verkürzte Länge auf.
Die Seilzug-Aufzuganlage 10 weist einen Antriebsmotor 20 auf, der mit einer Treibscheibe 22 drehmomentübertragend verbunden ist. Um die Treibscheibe 22 ist ein (nicht gezeichnetes) Kabinenseil umgelenkt. Die nicht gezeichnete Aufzugkabine ist mit einem ebenfalls nicht gezeichneten Gegengewicht verbunden, das an zugehörigen Gegengewicht-Führungsschienen 24 höhenbeweglich geführt ist.
Wie aus Fig. 1 und insbesondere aus Fig. 2 ersichtlich ist, ist der Antriebsmotor 20 am unteren Ende des Aufzugschachtes 26 innerhalb der seitlich durch die Führungsschienen 12 und 14 begrenzten Projektionsfläche der Aufzugkabine auf den Aufzugschachtboden angeordnet. Der viereckige Rand dieser Projektionsfläche ist in Fig. 2 durch eine strichpunktierte Linie verdeutlicht, die mit der Bezugsziffer 28 bezeichnet ist. Die mit dem Antriebsmotor 20 verbundene Treibscheibe 22 für das Kabinenseil ist auf der von der zweiten Führungsschiene 14 abgewandten Seite 30 des Antriebsmotors 20 vorgesehen.
Mit der oben beschriebenen Ausbildung wird eine maschinenraumlose Seilzug-Aufzuganlage 10 realisiert.
Die Fig. 4 bis 6 zeigen in einer den Fig. 1 bis 3 jeweils ähnlichen Darstellung eine zweite Ausbildung der Seilzug- Aufzuganlage 10, die sich von der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Seilzug-Aufzuganlage 10 insbesondere dadurch unterscheidet, daß der Antriebsmotor 20 nicht mit einem Planetengetriebe - wie bei der Ausbildung gemäß den Fig. 1 bis 3 - sondern als getriebeloser Antriebsmotor 20 ausgebildet ist. Im übrigen ist die Ausbildung gemäß den Fig. 3 bis 6 der in den Fig. 1 bis 3 gezeichneten Ausführungsform der Seilzug-Aufzuganlage 10 ähnlich, so daß es sich erübrigt, in Verbindung mit den Fig. 4, 5 und 6 alle Einzelheiten, wie sie in den Fig. 1, 2 und 3 gezeichnet sind, noch einmal detailliert zu beschreiben. Gleiche Einzelheiten sind in den Fig. 4 bis 6 mit denselben Bezugsziffern wie in den Fig. 1 bis 3 bezeichnet. Gleiches gilt für die Fig. 7 bis 10, in welchen gleiche Einzelheiten ebenfalls mit denselben Bezugsziffern wie in den Fig. 1 bis 6 bezeichnet sind.
Die Fig. 7 bis 10 verdeutlichen eine Ausbildung der Portaleinrichtung 18 sowie abschnittweise die erste Führungsschiene 12, die zweite Führungsschiene 14 und die beiden Gegengewicht-Führungsschienen 24. Die Portaleinrichtung 18 weist eine Bodenplatte 32 auf, von der zwei vorderseitige Standsäulen 34 und zwei rückseitige Standsäulen 36 lotrecht nach oben stehen. Von der Bodenplatte 32 stehen auch die beiden Gegengewicht-Führungsschienen 24 lotrecht nach oben. Zwischen der jeweiligen vorderseitigen Standsäule 34 und der zugehörigen rückseitigen Standsäule 36 ist jeweils ein erstes Verbindungselement 38 vorgesehen. Das jeweilige erste Verbindungselement 38 ist mit der zugehörigen vorderseitigen Standsäule 34 direkt und unmittelbar verbunden. Diese Verbindung kann durch eine Verschweißung erfolgen. Das jeweilige erste Verbindungselement 38 ist mit der zugehörigen rückseitigen Standsäule 36 nicht direkt sondern über ein zweites Verbindungselement 40 verbunden. Auch diese Verbindung erfolgt zweckmäßigerweise durch Verschweißungen. Das zweite Verbindungselement 40 erstreckt sich zwischen den beiden rückseitigen Standsäulen 36, wie insbesondere aus Fig. 8 ersichtlich ist.
Zwischen den beiden ersten Verbindungselementen 38 erstreckt sich in einem mittleren Bereich derselben ein Querträgerelement 42, das als sogenanntes Knotenblech ausgebildet sein kann. An dem mit den ersten Verbindungselementen 38 verschweißten Querträgerelement 42 ist die erste Führungsschiene 12 fixiert. Diese Fixierung erfolgt beispielsweise durch Schraubverbindungen 44.
An den einander zugewandten Flächen 46 der beiden vorderseitigen Standsäulen 34 sind Winkelprofile 48 fixiert, die zur Festlegung des auf der Bodenplatte 32 stehenden und an der Bodenplatte 32 fixierten Antriebsmotors 20 (sh. die Fig. 1 bis 6) dienen.
Die Bodenplatte 32 der Portaleinrichtung 18, von welcher die verkürzte erste Führungsschiene 12 lotrecht nach oben steht, und das Grundflächenelement 16, von welchem die zweite Führungsschiene 12 lotrecht nach oben steht, sind miteinander mittels eines Verbindungsteiles 50 verbunden, von welchem mittig ein Kragenelement 52 nach oben steht, das für eine (nicht gezeichnete) Aufsetz-Pufferstütze vorgesehen ist.
Unter dem Gesichtspunkt der vereinfachten Montage sind das Grundflächenelement 16 der zweiten Führungsschiene 14 und die Bodenplatte 32 der Portaleinrichtung 18 an ihren einander zugewandten Randabschnitten 54 und 56 und das Verbindungsteil 50 an seinen beiden voneinander abgewandten Enden mit aneinander angepaßten Formschlußelementen 58, 60 und 62, 64 ausgebildet. Bei den Formschlußelementen 58 und 60 an den Randabschnitten 54 und 56 handelt es sich beispielsweise um Schwalbenschwanzaussparungen und bei den Formschlußelementen 62 und 64 des Verbindungsteiles 50 handelt es sich dann beispielsweise um schwalbenschwanzförmig erweiterte Verlängerungen des Verbindungsteiles 50.
Die beiden von der Bodenplatte 32 der Portaleinrichtung 18 nach oben stehenden Gegengewicht-Führungsschienen 24 sind miteinander mittels einer Querstrebe 66 verbunden, die mit der ersten Führungsschiene 12 fest verbunden ist. Das zweite Verbindungselement 40 zwischen den rückseitigen Standsäulen 36 der Portaleinrichtung 18 ist mittig mit einem Pufferelement 68 für das Gegengewicht der Seilzug-Aufzuganlage 10 versehen.
Die erfindungsgemäße Seilzug-Aufzuganlage 10 ist selbstverständlich nicht auf die in den Figuren dargestellte Ausbildung der Portaleinrichtung 10 beschränkt.
Bezugsziffernliste
10
Seilzug-Aufzuganlage
12
erste Führungsschiene (von
10
)
14
zweite Führungsschiene (von
10
)
16
Grundflächenelement (von
14
)
18
Portaleinrichtung (von
10
)
20
Antriebsmotor (von
10
)
22
Treibscheibe (an
20
)
24
Gegengewicht-Führungsschienen (von
10
)
26
Aufzugschacht (von
10
)
28
strichpunktierte Linie (= Projektionsfläche der Aufzugkabine)
30
Seitenfläche (von
20
)
32
Bodenplatte (von
18
)
34
vorderseitige Standsäulen (an
32
)
36
rückseitige Standsäulen (an
32
)
38
erstes Verbindungselement (von
18
)
40
zweites Verbindungselement (von
18
)
42
Querträgerelement (von
18
)
44
Schraubverbindungen (zwischen
12
und
42
)
46
Flächen (von
34
)
48
Winkelprofile (an
46
)
50
Verbindungsteil (zwischen
16
und
32
)
52
Kragenelement (an
50
)
54
Randabschnitt (von
16
)
56
Randabschnitt (von
32
)
58
Formschlußelement (an
54
)
60
Formschlußelement (an
32
)
62
Formschlußelement (an
50
)
64
Formschlußelement (an
50
)
66
Querstrebe (zwischen
24
)
68
Pufferelement (an
40
)

Claims (7)

1. Seilzug-Aufzuganlage mit einer Aufzugkabine, die entlang voneinander beabstandeter Kabinen-Führungsschienen (12, 14) mittels eines eine Treibscheibe (22) für ein Kabinenseil aufweisenden Antriebsmotors (20) verfahrbar und die mittels des Kabinenseiles mit einem Gegengewicht verbunden ist, das entlang von voneinander beabstandeten Gegengewicht- Führungsschienen (24) verfahrbar ist, wobei die Kabinen-Führungsschienen (12, 14) eine erste Ebene und die Gegengewicht-Führungsschienen (24) eine zweite Ebene aufspannen, der Antriebsmotor (20) am unteren Ende des Aufzugschachtes (26) innerhalb der Projektionsflächen (28) der Aufzugkabine auf dem Aufzugschachtboden angeordnet und an einer Portaleinrichtung (18) angebracht ist, und die mit dem Antriebsmotor (20) verbundene Seilzug- Treibscheibe (22) seitlich außerhalb der Projektionsfläche (28) der Aufzugkabine vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Kabinen-Führungsschienen (12, 14) seitlich der Aufzugkabine gegenüberliegen, so daß sich die erste Ebene durch die Aufzugkabine erstreckt,
daß die erste Führungsschiene (12) der Kabinen-Führungsschienen (12, 14) von der Portaleinrichtung (18) nach oben steht und in ihrer Länge entsprechend verkürzt ist, und daß die Seilzug-Treibscheibe (22) zu der von den Kabinen- Führungsschienen (12, 14) aufgespannten ersten Ebene senkrecht orientiert ist, wobei die von den Gegengewicht-Führungsschienen (24) aufgespannte zweite Ebene zur ersten Ebene senkrecht orientiert und von der Seilzug-Treibscheibe (22) axial beabstandet auf der vom Antriebsmotor (20) abgewandten Seite der Seilzug-Treibscheibe (22) vorgesehen ist.
2. Seilzug-Aufzuganlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Portaleinrichtung (18) eine Bodenplatte (32) aufweist, von der ein Paar vorderseitige und ein Paar rückseitige Standsäulen (34, 36) nach oben stehen, wobei die jeweilige vorder- und rückseitige Standsäule (34, 36) oberseitig miteinander mittels eines zugehörigen ersten Verbindungselementes (38) verbunden sind, und wobei der Antriebsmotor (20) an der Bodenplatte (32) und zwischen den vorderseitigen Standsäulen (34) festgelegt ist.
3. Seilzug-Aufzuganlage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den beiden ersten Verbindungselementen (38) in einem mittleren Bereich derselben ein Querträgerelement (42) befestigt ist, an dem die verkürzte erste Führungsschiene (12) mit ihrem unteren Endabschnitt befestigt ist.
4. Seilzug-Aufzuganlage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die bis zum Aufzugschachtboden reichende zweite Führungsschiene (14) an ihrem unteren Ende ein Grundflächenelement (16) aufweist, das mit der Bodenplatte (32) der Portaleinrichtung (18) mittels eines Verbindungsteiles (50) verbunden ist.
5. Seilzug-Aufzuganlage nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Grundflächenelement (16) und die Bodenplatte (32) an ihren einander zugewandten Randabschnitten (54, 56) und das Verbindungsteil (50) mit aneinander angepaßten Formschlußelementen (58, 60; 62, 64) ausgebildet sind.
6. Seilzug-Aufzuganlage nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß vom Verbindungsteil (50) mittig eine Aufsetz- Pufferstütze nach oben steht.
7. Seilzug-Aufzuganlage nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden rückseitigen Standsäulen (36) oberseitig miteinander mittels eines zweiten Verbindungselementes (40) verbunden sind, an dem mittig ein Pufferelement (68) für das Gegengewicht vorgesehen ist.
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