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DE19929547C2 - Vorrichtung zur Entlastung der Wirbelsäule - Google Patents

Vorrichtung zur Entlastung der Wirbelsäule

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DE19929547C2
DE19929547C2 DE19929547A DE19929547A DE19929547C2 DE 19929547 C2 DE19929547 C2 DE 19929547C2 DE 19929547 A DE19929547 A DE 19929547A DE 19929547 A DE19929547 A DE 19929547A DE 19929547 C2 DE19929547 C2 DE 19929547C2
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Vorrichtung zur Entla­ stung der Wirbelsäule oder eines erkrankten oder geschädigten Wirbelsäulenabschnitts.
Eine bekannte Vorrichtung dieser Art ist die sogenannte Glisson- Schlinge, die eine Kopfmanschette, welche insbesondere den Un­ terkiefer unterseitig umfaßt, und einen Flaschenzug oder einen Seilzug aufweist, an dem die Kopfmanschette aufgehängt ist und mit dem eine gewünschte Zugkraft auf die Kopfmanschette ausgeübt werden kann.
Diese bekannte Vorrichtung zur Entlastung oder Extension der Wirbelsäule hat jedoch Nachteile. Zum einen muß der behandelnde Arzt oder das medizinische Personal den Flaschenzug betätigen und zum anderen kann der Patient die Zugkraft nicht selbst be­ einflusse. Außerdem kann mit der bekannten Vorrichtung keine Entspannung der Muskulatur im Arm- und Schulterbereich des Pa­ tienten erreicht werden.
Aus der Druckschrift GB-PS 842,855 ist eine physiotherapeutische Vorrichtung zur Entlastung der Wirbelsäule bekannt. Die bekannte Vorrichtung weist einen Seilzug auf, der durch zwei an einer Decke oder einem Rahmen aufgehängte Umlenkrollen geführt ist. Von einer Schlinge, die zur Umfassung des Unterkiefers eines Patienten vorgesehen ist, gehen zwei Seile aus, die die Schlinge tragen und die jeweils über eine Umlenkrolle so umgelenkt wer­ den, daß ein Seil auf einer Seite und ein Seil auf der gegen­ überliegenden Seite der Schlinge auf Abstand zu dieser herab­ hängt. Jedes Seil ist mit einem Griff versehen, so daß der Pa­ tient beidseitig mit den Händen je einen Griff ergreifen kann, um eine gewünschte Zugkraft auf die Schlinge auszuüben. Die Griffe sind so angeordnet, daß sie etwa in Hüfthöhe neben dem Patienten hängen. Durch Anspannung der Arm- und Schultermuskula­ tur übt der Patient dann die gewünschte Zugkraft auf die Kopf­ schlinge aus. Daher wird kein Entlastung der Wirbelsäule bei gleichzeitiger Entspannung der Arm- und Schultermuskulatur er­ reicht. Die Aufhängung der Schlinge wird durch zwei Federn ge­ bildet, deren eines Ende jeweils mit einem Ende der Schlinge verbunden ist und deren anderes Ende an einem stabförmigen Zwi­ schenstück aufgehängt ist, das mit Ösen versehen ist, an denen die beiden Seile befestigt sind. Neben des genannten Nachteils der fehlenden Entspannung der Arm- und Schultermuskulatur ist diese bekannte Vorrichtung insofern nachteilig, als sie nicht an die Körpermaße des Patienten anpassbar ist, da die Umlenkrollen, von denen die Seile mit den Griffen herabhängen, fest montiert sind.
Aus DE 82 00 564 U1 ist eine Vorrichtung zur Entlastung der Wirbelsäule bekannt, die eine Schlinge zur Umfassung des Unter­ kinns und des Nackens hat, welche über einen Seilzug aufgehängt ist, um eine gewünschte Kraft auf die Schlinge ausüben zu kön­ nen. Die Schlinge ist an einem Zwischenstück aufgehängt, wobei von dem Zwischenstück zwei Seile ausgehen, die das Zwischenstück und die Schlinge tragen und die jeweils über Rollen so umgelenkt werden, daß ein Seil auf einer Seite und ein Seil auf der gegen­ überliegenden Seite der Schlinge auf Abstand zu dieser, in einem rechteckigen Rahmen geführt herabhängen, wobei jedes Seil mit einem Griff verbunden ist, der entlang des Rahmens verschiebbar ist, so daß der Patient beidseitig mit den Händen je einen Griff ergreifen kann, um eine Zugkraft auf die Schlinge auszuüben. Dabei sind die Seile durch eine Öse des Zwischenstücks hindurch­ geführt und weiter nach oben zu dem Querstück des Rahmens ge­ führt, in dem sie nach Umlenkung über eine Rolle in die Horizon­ tale befestigt sind. Das Seil soll elastisch sein, so daß sich durch das Seil selbst eine federnde Aufhängung der Schlinge ergibt. Die anderen Enden der Seile verlaufen ausgehend von dem Zwischenstück schräg nach oben zu den vertikalen Seiten des Trägers. Der in dem Rahmen geführte Seilzug der Vorrichtung ist einerseits recht kompliziert und andererseits nicht bequem hand­ habbar und erfordert relativ große Kraft des Benutzers, um eine entlastende Kraft auf die Wirbelsäule zu bewirken, da die mit den Griffen verbundenen Seile von dem Zwischenstück ausgehend schräg nach außen verlaufen, so daß eine mit den Seilen auf das Zwischenstück ausgeübte vertikale Kraft notwendig auch quer zur Vertikalen verlaufende Kräfte erzeugt, die von den Umlenkrollen aufgenommen werden und die letztlich auch vom Benutzer an den Griffen aufgebracht werden müssen. Dadurch muß der Benutzer aktiv eine nach unten ziehende Kraft auf die Griffe ausüben, um überhaupt eine merkliche Entlastung der Wirbelsäule zu bewirken, was wiederum eine Anspannung der Muskulatur im Schulter- und Armbereich zur Folge hat.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einfache und bequeme handhabbare Vorrichtung zur Entlastung der Wirbelsäule zu schaffen.
Zur Lösung dieser Aufgabe dienen die Merkmale des Patentan­ spruchs 1. Vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung sind in den Unteransprüchen aufgeführt.
Gemäß der vorliegenden Erfindung ist die Kopfmanschette so auf­ gehängt, daß von ihrer Aufhängung zwei Seile ausgehen, die die Kopfmanschette tragen und die jeweils über Rollen umgelenkt werden. Dabei erfolgt die Umlenkung so, daß die Richtung der Seile umgekehrt wird und die beiden Seile auf Abstand zueinander gebracht werden, so daß sie zu beiden Seiten der Kopfmanschette herabhängen. Dabei ist jedes Seil in der Weise mit einem Griff versehen, daß der Patient mit jeder Hand je einen der Griffe in Kopfhöhe fassen und seine Arme damit einhängen kann, um so durch das Eigengewicht der Arme eine Zugkraft auf die Kopfmanschette auszuüben und dabei gleichzeitig eine Entspannung der Muskulatur im Schulter- und Armbereich zu bewirken.
Auf diese Weise kann der Patient die auf die Wirbelsäule ausge­ übte Zugkraft durch das Eigengewicht der Arme ohne jede Anstren­ gung aufbringen. Ferner wird die Muskulatur im Arm- und Schul­ terbereich des Patienten weitgehend entspannt, wenn der Patient seine Arme einfach zu beiden Seiten etwa in Kopfhöhe in die Griffe einhängt. Durch das Hängenlassen der Arme wird eine Ent­ lastung der Wirbelsäule bewirkt und gleichzeitig ein entspannter Tonus der Schultermuskulatur.
Der Therapeut hat so die Möglichkeit der Massage und der Mobili­ sation der Muskulatur und Gelenke unter höchstmöglicher Entspan­ nung und auf natürlichem Wege unter Mithilfe des Patienten.
Der Patient kann so in die Behandlung einbezogen werden und kann durch den Zug seiner Arme die Zugkraft auf die Wirbelsäule be­ stimmen.
Die beiden Seile werden durch die beiden Enden eines Seils ge­ bildet, das als Schlaufe geführt ist und in dessen Schlaufe die Kopfmanschette aufgehängt ist.
Die Kopfmanschette ist über wenigstens eine Feder mit einem Zwischenstück verbunden, das wiederum an den Seilen aufgehängt ist. Auf diese Weise wird die Zugkraft über die wenigstens eine Feder auf die Kopfmanschette übertragen. Das Zwischenstück wird durch ein Kreuzteil gebildet. Es können vier Federn an den vier Schenkeln aufgehängt sein, die wiederum die Kopfmanschette tra­ gen.
Die Kopfmanschette kann beispielsweise einen oberen Gurt auf­ weisen, der dazu ausgebildet ist, um einen oberen Kopfbereich am Stirnbein, Scheitelbein, Schläfenbein und Hinterhauptbein mit variabler Länge zu umschließen (zum Beispiel mittels eines Klettverschlusses), und kann ferner ein unteres Teil aufweisen, daß zur Umfassung des Unterkiefers ausgebildet ist, wobei der obere Gurt und das untere Teil vorzugsweise über seitliche Stützriemen miteinander verbunden sind.
Es ist eine Querstange vorhanden, die in der Mitte eine Doppel­ rolle trägt, in der das eine von der Kopfmanschette ausgehende Seil zu einer Seite der Querstange hin und das andere zu der anderen Seite hin umgelenkt wird. An den Seiten der Querstange befindet sich wiederum je eine Rolle, um die Seile jeweils in die Vertikale nach unten umzulenken.
Vorzugsweise sind die Positionen der Rollen an den Seiten der Querstange variabel, so daß deren Abstand in gewünschter Weise eingestellt werden kann, um so eine Einstellbarkeit des Abstands der Griffe auf die Schulterbreite des Patienten zu ermöglichen.
Die Querstange kann wiederum an einem Wandarm aufgehängt sein.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines Ausführungsbei­ spiels in der angefügten Figur beschrieben.
Die Figur zeigt eine schematische Aufsicht der Vorrichtung zur Entlastung der Wirbelsäule eines Patienten.
Die Vorrichtung hat eine schematisch nur als Rechteck angedeute­ te Kopfmanschette 2. Die Kopfmanschette 2 besteht aus einem oberen Gurt (nicht dargestellt), der dazu ausgebildet ist, um den oberen Kopfbereich des Patienten geschlossen zu werden (um Stirnbein, Scheitelbein, Schläfenbein und Hinterhauptbein), wobei der obere Gurt in seinem Umfang einstellbar ist, zum Bei­ spiel durch einen Klettverschluß. Die Kopfmanschette weist wei­ ter ein unteres Teil (nicht dargestellt) auf, das den Unterkie­ fer umfaßt, wobei das untere Teil mit dem oberen Gurt über seit­ liche Stützriemen verbunden ist, um der Kopfmanschette festen Halt am Kopf zu geben.
Die Kopfmanschette 2 ist über vier Federn 12, die gleichförmig über den Umfang des oberen Gurtes verteilt an diesem befestigt sind, mit einem Zwischenstück 14 verbunden. Das Zwischenstück 14 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel als kreuzförmiger Träger mit gleich langen Schenkeln ausgebildet, wobei an den vier Enden des Kreuzteils 14 die Federn 12 aufgehängt sind.
Von der Aufhängung des Zwischenstücks 14 gehen zwei Seile 1, 1' nach oben aus. Tatsächlich können die beiden Seile 1, 1' zu ein und demselben Seil gehören, das als Schlaufe durch eine Öse an dem Zwischenstück 14 geführt ist.
Die beiden nach oben führenden Seile 1, 1' werden in einer Dop­ pelrolle 4 umgelenkt, die die beiden Seile 1, 1' in entgegen­ gesetzte Richtungen in die Horizontale umlenkt. Die Doppelrolle 4 ist über einen Karabinerhaken an einer Querstange 22 aufge­ hängt. Beabstandet zu der zentralen Doppelrolle 4 sind an der Querstange 22 weitere seitliche Rollen 5, 5' befestigt, in denen die durch die Doppelrolle 4 in die Horizontale umgelenkten Seile 1, 1' auf Abstand zueinander wieder in die Vertikale umgelenkt werden, so daß sie in Abstand zueinander zu beiden Seiten der Kopfmanschette 2 herabhängen.
An den beiden Seilen 1, 1' ist jeweils ein Griff 10, 10' befe­ stigt, der in der Zeichnung lediglich schematisch als Rechteck angedeutet ist.
Die Umlenkrollen 5, 5' sind wiederum über Karabinerhaken an der Querstange 22 angebracht, wobei diese Anbringung lösbar und nach Wunsch an der Querstange 22 positionierbar ist, um den Abstand der Rollen 5, 5' und damit den Abstand der beiden Griffe 10, 10' einstellen zu können. Auf diese Weise kann der Abstand individu­ ell auf den Patienten abgestimmt werden.
Die Querstange 22 wiederum ist über Karabinerhaken und eine Kette 24 an einem horizontalen Teil eines Wandarms 26 aufge­ hängt.
Zur Anwendung der Vorrichtung setzt sich der Patient auf einen Hocker (nicht dargestellt) unter die Kopfmanschette 2 und legt diese um den Unterkiefer und schließt den oberen Gurt um den Stirnbereich. Anschließend greift er mit den Händen in die Grif­ fe 10, 10' zu beiden Seiten seiner Schultern und hängt seine Arme dort ein. Bereits durch das Gewicht der Arme wird über die Seile 1, 1' eine Zugkraft auf die Kopfmanschette 2 ausgeübt, die eine Entlastung der Wirbelsäule ergibt. Läßt der Patient seine Arme einfach in die Griffe 10, 10' eingehängt (etwa in Kopfhöhe) hängen, ohne weitere Zugkraft auszuüben, so wird gleichzeitig eine Entlastung der Wirbelsäule und eine völlige Entspannung der Muskulatur im Schulter- und Armbereich erreicht. Soll die Entla­ stung der Wirbelsäule verstärkt werden, so kann der Patient einen gewünschten Zug auf die Griffe 10, 10' ausüben um dadurch eine weitere Entlastung der Wirbelsäule zu bewirken. In diesem Zustand kann der Therapeut Massagen oder Mobilisierungen vor­ nehmen.

Claims (7)

1. Vorrichtung zur Entlastung der Wirbelsäule eines Patienten, wobei die Vorrichtung eine Kopfmanschette aufweist, die an einem Seilzug aufgehängt ist, um eine gewünschte Kraft auf die Kopfmanschette ausüben zu können, und wobei von der Aufhängung der Kopfmanschette (2) zwei Seile (1, 1') ausge­ hen, die die Kopfmanschette (2) tragen und die jeweils über Rollen (4, 5, 5') so umgelenkt werden, daß ein Seil (1) auf einer Seite und ein Seil (1') auf der gegenüberliegenden Seite der Kopfmanschette (2) auf Abstand zu dieser herab­ hängt, und wobei jedes Seil (1, 1') mit einem Griff (10, 10') in der Weise versehen ist, daß der Patient beidseitig mit den Händen in Kopfhöhe je einen Griff (10, 10') ergrei­ fen kann, um durch das Eigengewicht der Arme eine Zugkraft auf die Kopfmanschette (2) bei gleichzeitig entspannter Arm- und Schultermuskulatur auszuüben, und wobei die Seile (1, 1') durch die beiden Enden eines Seils gebildet werden, in dessen Schlaufe die Kopfmanschette (2) aufgehängt ist, und die Kopfmanschette (2) über wenigstens eine Feder (12) mit einem Zwischenstück (14) verbunden ist, das an den Seilen (1, 1') aufgehängt ist, so daß die Zugkraft auf die Kopfman­ schette (2) über die wenigstens eine Feder (12) ausgeübt wird, und wobei der Seilzug eine Querstange (22) aufweist, an der eine Doppelrolle (4) befestigt ist, an welcher das eine der die Kopfmanschette (2) tragenden Seile (1, 1') in die Horizontale zu einer Seite der Querstange hin und das andere Seil zur anderen Seite der Querstange (22) hin umge­ lenkt werden, wobei auf jeder Seite der Querstange (22) eine weitere Rolle (5, 5') vorhanden ist, um die Seile (1, 1') in die Vertikale nach unten umzulenken.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kopfmanschette (2) einen oberen Gurt, der dazu ausgebildet ist, um einen oberen Kopfbereich geschlossen zu werden, und ein unteres Teil aufweist, das zur Umfassung des Unterkie­ fers ausgebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Zwischenstück (14) durch ein Kreuzteil mit gleichlangen Schenkeln gebildet wird, an denen jeweils eine Feder (12) aufgehängt ist, so daß vier Federn (12) über den Umfang des oberen Gurtes der Kopfmanschette (2) verteilt mit dieser verbunden sind.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß der obere Gurt und das unteres Teil der Kopfmanschette über seitliche Stützriemen miteinander verbunden sind.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Positionen der Rollen (5, 5') an den Seiten der Querstange variabel sind, so daß die Rollen (5, 5') auf einen gewünschten Abstand zueinander einstellbar sind, um so eine Einstellbarkeit auf die Schulterbreite des Patienten zu ermöglichen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstange (22) an einem horizontal verlaufenden Wandarm (26) aufgehängt ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Querstange (22) über eine Kette (24) an dem Wandarm (26) aufgehängt ist, so daß die Höhenlage der Querstange (22) einstellbar ist.
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DE8200564U1 (de) * 1982-01-13 1982-06-16 Lutz, Paul, Dr., 6060 Hall, Tirol Streckgeraet

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