DE19927655C2 - Vorrichtung zum Bereithalten von Gerätschaften, Werkzeugen, Kleinteilen o. dgl. vor Ort bei Arbeiten auf Gerüsten, Arbeitsbühnen oder Leitern - Google Patents
Vorrichtung zum Bereithalten von Gerätschaften, Werkzeugen, Kleinteilen o. dgl. vor Ort bei Arbeiten auf Gerüsten, Arbeitsbühnen oder LeiternInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruch 1.
Beim Arbeiten auf Steh- oder Rollgerüsten, ortsfesten oder fahrbaren Arbeitsbühnen,
Leitergerüsten und Leitern ist es lästig, feststellen zu müssen, dass man nicht alle für
die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Gerätschaften, Werkzeuge, Hilfsmittel
usw. vor Ort verfügbar hat. Dadurch ist man nämlich gezwungen, sich die fehlenden
Teile entweder bringen zu lassen oder aber vom Gerüst, der Bühne oder der Leiter
herunterzusteigen, um sich die fehlenden Teile selbst zu holen. Dies ist vor allem bei
Arbeiten in größerer Höhe über der Erdoberfläche bzw. dem Boden von Nachteil, vor
allem zeitaufwendig.
Aber auch das Bereithalten der Gerätschaften, Werkzeuge, Hilfsmittel usw. vor Ort
auf dem Gerüst, der Bühne oder der Leiter kann von Nachteil sein, insbesondere dann,
wenn für die Ausführung der Arbeiten diese Gegenstände in größeren Mengen
erforderlich sind. Dabei ist es nämlich oft schwierig, wenn nicht gar unmöglich, alle
diese Gegenstände bzw. Teile in Taschen od. dgl. am Körper aufzubewahren und
insbesondere sicher aufzubewahren. Deshalb werden diese Gegenstände bzw. Teile
häufig auf des Gerüst od. dgl. mitgenommen und auf diesem abgelegt. Dabei kann es
dann aber leicht dazu kommen, daß man aus Versehen oder Unachtsamkeit auf diese
abgelegten Teile tritt, mit der Gefahr einer mehr oder weniger starken Beschädigung
derselben. Andererseits kann es auch vorkommen, daß man unbeabsichtigt gegen
diese abgelegten Teile stößt und sie dabei im schlimmsten Fall vom Gerüst od. dgl.
herunterstößt. Hierbei kann es dann nicht nur zur Beschädigung oder Zerstörung der
heruntergefallenen Teile kommen, sondern auch zu Verletzungen bei Personen und
Beschädigungen fremder Gegenstände, ganz abgesehen davon, daß man sich die
heruntergefallenen Teile durch Herabsteigen vom Gerüst od. dgl. und
Wiederhinaufsteigen auf das Gerüst od. dgl. mühevoll und zeitaufwendig wieder
beschaffen muß.
Durch die DE 297 00 966 U1 ist zum Bereitstellen von Leichtdämmstoffplatten zur
Fassadendämmung an Baugerüsten eine Lagerungsvorrichtung bekannt, die im
Querschnitt betrachtet im wesentlichen eine U-form mit einem horizontalen
Tragelement und zwei vertikalen Seitenelementen aufweist. Das Tragelement dient
dabei für die Aufnahme bzw. Lagerung einer mehr oder weniger großen Anzahl von
Dämmstoffplatten, und die Seitenelemente dienen zur Verhinderung des unbeab
sichtigten Herunterfallens dieser Dämmstoffplatten. Eines der beiden Seitenelementen
ist mit einer Anbringungsvorrichtung versehen, mit Hilfe derer sich die gesamte
Tragvorrichtung an der Brustwehr des Baugerüsts außen aufhängen läßt.
Diese Tragvorrichtung hat den Vorteil, das sich das zu verarbeitende Material
außerhalb des von den Geschossböden des Baugerüsts definierten Arbeitsbereichs
befindet und diesen entsprechend nicht versperrt, wodurch sich die Arbeit auf dem
Baugerüst wesentlich erleichtert und schneller ausführen läßt. Notwendige
Voraussetzung für diese sehr spezielle Tragvorrichtung ist es jedoch, daß es sich bei
dem zu verarbeitenden Material um sehr leichtes Material handelt, da dieses nach dem
Anbringen der vorzugsweise mehreren Tragvorrichtungen an der Brustwehr der
einzelnen Felder des Baugerüsts durch Anreichen von Geschoßboden zu
Geschoßboden einzeln oder zu mehreren Platten in die jeweiligen an den Brustwehren
hängenden Tragvorrichtungen transportiert werden muß.
Durch die US 5 740 883 ist es auch bekannt, am oberen Ende von Trittleitern und
auch ausziehbaren Leitern eine Vorrichtung für die höhenverstellbare Aufnahme eines
mit den für die Arbeit auf der Leiter erforderlichen Werkzeugen, Hilfsmitteln,
Farbdosen bzw. Farbeimern usw. bestückten mit einem Deckel verschließbaren und
mit einer Grifföffnung versehenen sowie für die Aufnahme der einzelnen Teile mit
Kammern, Öffnungen usw. ausgebildeten Werkzeugkastens abnehmbar anzuordnen.
Diese Vorrichtung hat zwar den Vorteil, daß die bei der Arbeit auf der Leiter
benötigten Werkzeuge und Gerätschaften im wesentlichen vor Ort vorhanden sind, sie
setzt jedoch voraus, daß außen an den Holmen der Leiter laschenförmige Konsolen
od. dgl. mit in diesen höhenverstellbar verschieblich angeordnete stangenförmige
Trageelemente vorgesehen sind, auf die der Werkzeugkasten mit stirnseitig an ihm
ausgebildeten Laschen aufgesetzt und von an den Tragelementen ausgebildeten
Stützschultern getragen wird. Abgesehen davon, daß dies einen verhältnismäßig
großen Aufwand erfordert, hat diese Maßnahme den Nachteil, daß sich ihre
Anwendbarkeit auf speziell so ausgerüstete Leitern beschränkt, es sei denn, es würde
daran gedacht, diese Vorrichtung auf andere Leitern umzurüsten, was aber ebenfalls
sehr aufwendig wäre. Ungünstig ist in jedem Fall auch, insbesondere bei geöffnetem
Deckel, daß sich der Werkzeugkasten im Bereich der Ausführung der Arbeiten auf der
Leiter befindet und diese dadurch mehr oder weniger stark behindert wird.
Die Erfindung macht es sich zur Aufgabe, die beschriebenen Nachteile und Gefahren
zu vermeiden. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung gemäß
dem Kennzeichen des Anspruchs 1 gelöst. Zweckmäßige weitere Ausgestaltungen der
Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ist es möglich, gezielt die für die
Ausführung der im Einzelfall vorzunehmenden Arbeiten erforderlichen Gerätschaften,
Werkzeuge, Kleinteile usw. auszuwählen, in dem Trog der Vorrichtung geordnet
unterzubringen und in einem einzigen Vorgang vor Ort zu deponieren, wobei es dann
in einfacher Weise möglich ist, jeweils das bzw. die benötigten Teile zu erfassen, mit
ihm bzw. ihnen die beabsichtigten Arbeiten durchzuführen und das bzw. die Teile
dann wieder sicher abzulegen und gegebenenfalls gegen weitere andere Teile
auszutauschen. Dabei ist dann die Gefahr des Drauftretens auf die Teile oder deren
Herunterfallen ebenso vermieden wie die Notwendigkeit häufigen Bückens, wie dies
beim Aufnehmen vom und Ablegen auf den Boden des Gerüsts od. dgl. in der bisher
meist vorgenommenen Art und Weise der Fall ist. Von besonderem Vorteil ist die
erfindungsgemäße Bereithaltung der für die Ausführung der Arbeiten benötigten Teile
insbesondere auch bei sogenannten Rollgerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen sowie
beim häufigen Verstellen von Leitern, weil in diesen Fällen die Teile in der am Gerüst,
der Arbeitsbühne oder der Leiter befestigten Vorrichtung sicher aufbewahrt sind.
Die Erfindung ist in der Zeichnung in Ausführungsbeispielen gezeigt und wird anhand
dieser im folgenden beschrieben. Es zeigen
Fig. 1a in schematischer Darstellung in einer Draufsicht eine erfindungsgemäße
Vorrichtung,
Fig. 1b dazu eine perspektivische Ansicht,
Fig. 1c eine Seitenansicht zu den Fig. 1a und 1b,
Fig. 2 eine Variante zu Fig. 1b bezüglich der Befestigung der ausziehbaren
Fixierarme,
Fig. 3 eine Variante zu Fig. 1c,
Fig. 4 in schematischer Darstellung in einer perspektivischen Ansicht einen
dreiteiligen Trog,
Fig. 5 in einer Seitenansicht zu Fig. 4 ein doppelwandig ausgebildetes Endteil des
Trogs,
Fig. 6 eine Variante zu Fig. 5,
Fig. 7 zu dem Trog der Fig. 4 einen dreiteiligen Einsatz in einer schematischen
Draufsicht,
Fig. 8 einen zum Trog der Fig. 4 passenden dreiteiligen Deckel,
Fig. 9 in perspektivischer Ansicht eine Variante eines Einsatzes für den Trog der
Fig. 4,
Fig. 10 in einer Draufsicht eine weitere Variante eines Einsatzes für den Trog der
Fig. 4 in etwas größerem Maßstab,
Fig. 11 ein Ausführungsbeispiel für das Endteil des Einsatzes gemäß Fig. 7,
Fig. 12 ein Ausführungsbeispiel für das Mittelteil des Einsatzes gemäß Fig. 7,
Fig. 13 das stirnseitige Ende eines Troges mit an diesem angeordnetem
Elektroanschluß,
Fig. 14 eine Seitenansicht zu Fig. 13 in einem Schnitt,
Fig. 15 ein Beispiel für die Anbringung einer Steckerleiste,
Fig. 16 ein Beispiel für die Anbringung einer Kabeltrommel und
Fig. 17 eine Seitenansicht zu Fig. 16 im Schnitt.
Der in Form eines Quaders ausgebildete Trog der Fig. 1a, 1b und 1c weist an
seiner einen Längsseite nahe seinen stirnseitigen Enden die U-profilförmig ausge
bildeten Haken 2 und im bodenseitigen Bereich derselben Längsseite die Führungs
elemente 3 für die verschiebbare Aufnahme der ausziehbaren Fixierarme 4 auf. Die
vom Trog 1 abgewandten Enden der Fixierarme 4 weisen die U-profilförmig
ausgebildeten Greifeinrichtungen 5 auf, die mit ihren Schenkeln 6 beim Einsatz auf
einem nicht gezeigten Gerüst, einer Arbeitsbühne oder einer Leiter die Holme dieser
Einrichtungen umfassen und damit den mit den Haken 2 in eine horizontal
verlaufende Sprosse des nicht gezeigten Gerüsts od. dgl. eingehängten Trog 1 sicher
in der gewünschten bzw. erforderlichen Lage halten. Mittels der Splinte, Stifte
od. dgl. 7 können die Fixierarme 4 gegenüber dem Gerüst od. dgl. gesichert bzw.
arretiert werden.
Anstelle der gezeigten quaderförmigen Ausbildung des Trogs 1 können vielerlei
andere zweckmäßige und geeignete Trogformen realisiert werden. Bei der gezeigten
quaderförmigen Ausbildung kann insbesondere vorgesehen werden, die Kanten des
Trogs mehr oder weniger stark abzurunden, um Verletzungen beim Umgang mit der
erfindungsmäßigen Vorrichtung möglichst zu vermeiden.
Wie in den Fig. 1b und 1c angedeutet, können die Haken 2 mittels einer oder
mehrerer Schrauben, Stifte, Splinte od. dgl. innenseitig am Trog 1 befestigt werden.
Sie können in derselben Weise ebensogut aber aber auch an der Außenseite des
Trogs 1 angebracht werden. Vorteilhaft ist es in jedem Fall, die Haken 2
höhenverstellbar am Trog 1 anzubringen, um sich an unterschiedliche Gegebenheiten
und Voraussetzungen in bestmöglicher Weise anpassen zu können.
Anstelle einer Befestigung der Haken 2 mittels Schrauben od. dgl. könnten
innen- oder auch außenseitig am Trog 1 Führungsleisten od. dgl. für die Aufnahme
der längeren Hakenschenkel vorgesehen werden, in welchen sich etwa mittels
Druckschrauben die Haken 2 in der jeweils gewünschten bzw. zweckmäßigen
Position festklemmen lassen, so daß eine stufenlose Verstellmöglichkeit gegeben ist.
Die Haken 2 und Führungen 3 können genau übereinander am Trog 1 angebracht
sein, so wie es den jeweiligen Umständen am besten entspricht. Die Länge der
Führungselemente 3 ist so bemessen, daß ein Verkanten bzw. Verklemmen der
Fixierarme 4 in ihnen sicher vermieden wird. Der Querschnitt der Fixierarme 4 und
der lichte Querschnitt der Führungselemente 3 wird vorzugsweise quadratisch oder
kreisrund gewählt, es sind aber auch davon abweichende Querschnittsformen
realisierbar. Zweckmäßig wird auch hier vorgesehen, die Fixierarme 4 in den
Führungselementen 3 mittels nicht gezeigter Steckstifte, Druckschrauben od. dgl. in
ihrer jeweiligen Position zu arretieren.
Der Trog 1 der Fig. 1a bis 1c ist ohne eine Unterteilung in einzelne Fächer gezeigt.
Diese Ausbildungsform entspricht insbesondere der Möglichkeit, in den Trog einen
mit einer Fächereinteilung versehenen Einsatz einzusetzen. Es könnte andererseits
aber auch vorgesehen werden, an den Wänden des Trogs 1 innenseitig Führungsleisten
oder Führungsnuten anzuordnen, in die dann in gleichen oder auch unterschiedlichen
Abständen Trennwände od. dgl. eingesetzt werden, mittels derer sich dann gleiche oder
unterschiedlich große und unterschiedlich geformte Fächer bilden lassen. Sofern diese
Trennwände od. dgl. ihrerseits ebenfalls mit Führungsleisten oder Führungsnuten
versehen sind, lässt sich die gewünschte Fächerunterteilung nicht nur in
Längsrichtung, sondern auch in Querrichtung des Trogs 1 verwirklichen.
Anstatt den Trog 1 einstückig auszubilden, kann auch vorgesehen werden, ihn aus
zwei gleich oder verschieden langen Teilen herzustellen, wobei dann der eine Teil sich
teleskopartig mehr oder weniger weit in den anderen Teil hinein verschieben lässt und
die beiden Teile dann mittels an sich bekannter Befestigungs- bzw.
Verriegelungselementen in ihrer jeweiligen Zuordnung zueinander gesichert werden.
Im Unterschied zu den Fig. 1a und 1b sind beim Trog 1 der Fig. 2 die
Fixiereinrichtungen 5 mit ihren Schenkeln 6 sich rechtwinklig zur Längsrichtung der
ausziehbaren Fixierarme 4 erstreckend an deren äußeren Enden angeordnet. Dies
ermöglicht, auf eine Sicherung der Fixierarme 4 an den Holmen eines nicht gezeigten
Gerüsts od. dgl. mittels eines Splints od. dgl. zu verzichten, da die Fixierarme 4 durch
das Eigengewicht des Trogs 1 und der sich im jeweiligen Anwendungsfall in diesem
befindenden Werkzeuge, Kleinteile usw. selbsttätig an die Holme angedrückt werden,
wenn der Trog 1 mit seinen Haken 2 in die horizontal sich erstreckenden Sprossen des
Gerüsts od. dgl. eingehängt wird.
Abweichend von Fig. 1c ist beim Trog 1 der Fig. 3 der Haken 2 an seinem freien
oberen Ende halbkreisförmig gebogen und ist das Führungselement 3 in den
quadratischen Querschnitt des Trogs integriert.
Der Trog 1 der Fig. 4 weist die mit den Haken 2 und den hier nicht gezeigten
Führungselementen 3 versehenen Endteile 1a und das zwischen diesen angeordnete
Mittelteil 1b auf. Im Boden der Endteile 1a sind die Öffnungen 8 für die Anbringung
von nicht gezeigten Rollen vorgesehen, damit die erfindungsgemäße Vorrichtung sich
vorteilhaft auch bei der Ausführung von Arbeiten zu ebener Erde bzw. am Boden
einsetzen lässt. In an sich bekannter Weise werden diese Rollen mit einer
Bremseinrichtung ausgestattet, um den sicheren Stand der Vorrichtung zu
gewährleisten.
Die Verbindung zwischen den Endteilen 1a und dem Mittelteil 1b kann in
verschiedener Weise vorgesehen werden. Beispielsweise könnten die Teile mittels an
ihren einander benachbarten Enden ausgebildeten Führungsleisten und Führungsnuten
durch Zusammenstecken von oben her miteinander verbunden werden. Anstelle
dessen könnten die Endteile 1a, wie in Fig. 5 gezeigt, doppelwandig ausgebildet sein
und das Mittelteil 1b in diese doppelwandigen Endteile 1a eingeschoben und
verriegelt werden. Eine weitere andere Verbindungsmöglichkeit ist in Fig. 6 gezeigt,
wo an der Innenwand und am Boden des Endteils 1a die Hohlräume 9 für die
Aufnahme nicht gezeigter Verbindungs- und Arretierstege ausgebildet sind.
Entsprechende Hohlräume 9 wären dann auch am Mittelteil 1b vorzusehen, um die
Teile 1a und 1b in entsprechender Art und Weise miteinander verbinden zu können.
Der in Fig. 7 in vereinfachter Darstellung gezeigte Einsatz 14 ist in Anpassung an
den dreiteiligen Trog 1a, 1b in gleicher Weise in die Endteile 14a und das Mittelteil
14b unterteilt, wobei die Teile in der zuvor beschriebenen Art und Weise oder auch
nach einer anderen Methode miteinander verbunden sein können. Der Einsatz 14 ist
ohne eine Fächerunterteilung gezeigt, eine solche kann jedoch in einer fest
vorgegebenen oder aber auch in veränderbarer Weise vorgesehen sein. Die Teile 14a
und 14b des Einsatzes 14 sind in Richtung ihrer Längserstreckung mit der Mittelwand
14c versehen, an der die griffartigen Verdickungen 14d ausgebildet sind. Stattdessen
könnten in der Mittelwand 14c an den entsprechenden Stellen Aussparungen
vorgesehen werden, mittels derer es dann möglich wäre, die einzelnen Teile in den
Trog 1 einzusetzen oder aus diesem herauszunehmen.
Wie sich ohne weiteres ersehen lässt, können sowohl beim Trog 1 als auch beim
Einsatz 14 die Mittelteile 1b bzw. 14b entfernt und gegen zueinander passende längere
oder auch kürzere andere Mittelteile ausgetauscht werden, wobei das Mittelteil 14b
des Einsatzes 14 dann gegebenenfalls eine unterschiedliche Fächereinteilung
aufweisen kann.
In gleicher Weise wie der Trog 1 kann gemäß Fig. 8 auch der zum Trog 1 passend
ausgebildete Deckel 11 mit Griff 12, beispielsweise mit Hilfe der gestrichelt
angedeuteten Steckleisten 10 nach Art einer Steckverbindung, aus den Endteilen 11a
und dem Mittelteil 11b zusammengesetzt sein, wodurch es möglich ist, bei einem
Wechsel des Mittelteils 1b des Trogs 1 den Deckel 11 jeweils wieder an den Trog 1
anzupassen, egal ob ein längeres oder kürzeres Mittelteil 1b zur Anwendung kommt.
Zweckmäßig wird der Deckel 11 im Bereich seiner Endteile 11a klapp- und
abschließbar an den Endteilen 1a des Trogs 1 befestigt. Der Deckel 11 kann
selbstverständlich auch eine andere als die in Fig. 8 gezeigte Ausführungsform
aufweisen.
Beim Einsatz der Fig. 9 weisen sowohl die Endteile 14a als auch das Mittelteil 14b
an der Innenseite der einen Längswand die schematisch angedeuteten Ösen 13 für die
Halterung von Werkzeugen wie Zangen, Schrauber usw. auf. Gleiche oder
entsprechende andere Aufnahmevorrichtungen könnten selbstverständlich auch an
anderen Stellen des Einsatzes vorgesehen sein.
Ein weiteres Anwendungsbeispiel für einen dreiteiligen Einsatz in Anpassung an einen
dreiteiligen Trog gemäß Fig. 4 zeigt die Fig. 10. Sowohl die Endteile 14a als auch
das Mittelteil 14b sind mittels der Mittelwände 15a bzw. 15b in zwei Hälften
unterteilt, wobei die Mittelwände mit den schematisch angedeuteten Griffmulden 16a
bzw. 16b zum leichten Einsetzen und Herausnehmen der Einsätze versehen sind. Das
eine Endteil 14a und das Mittelteil 14b weisen in jeweils einer der gebildeten
Kammern 18a bzw. 18b entlang den Innenseiten der Längswände die Führungsleisten
17 auf, zwischen die sich eine beliebige bzw. erforderliche Anzahl der Platten,
Scheiben od. dgl. 19 in gleichen oder unterschiedlichen Abständen zur Bildung einer
gewünschten oder erforderlichen Anzahl von Fächern entsprechender Größe für die
Unterbringung der für die Ausführung der Arbeiten jeweils erforderlichen Werkzeuge,
Geräte, Hilfsmittel, Kleinteile usw..
Anstelle der Führungsleisten 17 können in den Wänden der Einsatzteile
selbstverständlich auch Führungsnuten für die Aufnahme der Platten od. dgl. 19
vorgesehen werden. Ebenso können die Einsatzteile bzw. einzelne derselben auch
ohne Mittelwand ausgebildet werden und kann eine Fächereinteilung über die ganze
Breite der Einsatzteile oder einzelner derselben verwirklicht werden. Schließlich ist es
auch möglich, insbesondere bei einem Verzicht auf die Mittelwände 15a und 15b,
Führungsleisten und/oder -nuten sowohl an den Innenseiten der Längswände als auch
an den Innenseiten der Stirnwände der Einsatzteile 14a und 14b vorzusehen, und
darüber hinaus können auch die Platten od. dgl. 19 selbst noch mit Führungsleisten
und/oder -nuten versehen sein, wodurch sich eine Vielzahl von Möglichkeiten für die
Ausbildung bzw. Einteilung der Fächer bietet.
Die einander benachbarten Stirnwände 15a' und 15b' der Endteile 14a bzw. des
Mittelteils 14b können mit nicht gezeigten vorzugsweise vertikal angeordneten
schwalbenschwanzförmig od. dgl. ausgebildeten Leisten und Nuten versehen sein, so
dass sich die Einsatzteile fest aber wiederlösbar miteinander verbinden lassen.
Davon abweichend können gemäß den Fig. 11 und 12 die Endteile 14a und das
Mittelteil 14b auch ohne die Stirnwände 15a' und 15b' ausgebildet werden. In diesem
Fall können nach Fig. 11 die Endteile 14a am Boden mit den fest angebrachten oder
gegebenenfalls in nicht gezeigte vorgesehene Hohlräume, Taschen od. dgl. 9
einsteckbaren Verbindungsleisten versehen sein. Wie gestrichelt angedeutet, können
weitere Verbindungsleisten bei Bedarf auch an den seitlichen Längswänden
angeordnet werden. Das ebenfalls ohne Stirnwände 15b' ausgebildete Mittelteil 14b
der Fig. 12 ist für die Aufnahme der Verbindungsleisten 10 der Fig. 11 mit den
Hohlräumen, Taschen od. dgl. 9 versehen.
Für das Arbeiten mit Elektrowerkzeugen ist das Endteil 1a des Trogs 1 gemäß den
Fig. 13 und 14 mit der zylindrischen Vertiefung 20 sowie der in dieser
vorzugsweise herausnehmbar befestigten Steckdosenscheibe 21 mit den Steckdosen
22 und dem Anschlussstecker 23 versehen. Anstelle dessen weist das Endteil 1a der
Fig. 15 an seiner Stirnseite die Haken 24 mit von diesen gehaltener Steckdosenleiste
25 mit den Steckdosen 22 und dem Anschlussstecker 23 auf. Eine weitere
Ausbildungsmöglichkeit zeigt das Endteil 1a der Fig. 16 und 17, wo in der
Vertiefung 20 auf der Achse 26 die Kabeltrommel 27 mit Griff 28, den Steckdosen 22,
dem Anschlussstecker 23 und der mehr oder weniger langen Kabelschnur 29
angeordnet sind, wobei es sich von selbst versteht, dass für eine sichere Anbringung
gesorgt ist, die das gefahrlose Arbeiten mit den Elektrowerkzeugen und -gerätschaften
gewährleistet.
Für die einzelnen Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung kommen alle Materialien
in Betracht, die den im jeweiligen Einsatzfall auftretenden Beanspruchungen
standzuhalten in der Lage sind, wie Metalle, Holz und vorzugsweise Kunststoffe. Die
für die Aufbewahrung bzw. Unterbringung empfindlicher Einrichtungen wie
elektrische oder elektronische Messgeräte usw. vorgesehenen Fächer werden
zweckmäßig mit einer dämpfenden bzw. stoßabsorbierenden Auskleidung oder aber
die zur Bildung dieser Fächer verwendeten Teile mit einer entsprechenden
Beschichtung versehen.
Für die Unterbringung sehr kleiner Teile wie Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben
usw. kann zweckmäßigerweise vorgesehen werden, verschließbare gesonderte
Behältnisse zu verwenden und diese mit einem Rand auf dem Rand des dafür
vorgesehenen Faches entsprechender Größe aufliegend in dieses einzusetzen. Zwecks
eines leichten Ergreifens dieser Kleinteile können diese Behältnisse u. U. eine
wesentlich geringere Höhe aufweisen, als das im Trog oder dem Einsatz ausgebildete
Fach.
Um den Trog bzw. den mit Einsätzen versehenen Trog bequem auf das Gerüst oder
die Arbeitsbühne transportieren bzw. nach Ausführen der Arbeiten von diesem wieder
herunternehmen zu können, werden am Trog bzw. insbesondere an den Endteilen
eines mehrteiligen Trogs vorteilhaft Einrichtungen für die Anbringung eines
vorzugsweise verstellbaren Tragegurts vorgesehen. Entsprechendes kann auch an den
Einsätzen vorgesehen werden, insbesondere wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung
für die Aufbewahrung vieler und evtl. schwerer Werkzeuge od. dgl. eingesetzt werden
soll, so daß sich die Teile der Vorrichtung einzeln auf das Gerüst oder die
Arbeitsbühne transportieren und vor Ort auf diesem zusammenfügen lassen.
Claims (21)
1. Vorrichtung zum Bereithalten von Gerätschaften, Werkzeugen, Kleinteilen od. dgl. vor
Ort bei Arbeiten auf Gerüsten, fahrbaren Arbeitsbühnen oder Leitern, gekennzeichnet
durch die Ausbildung als nach oben offener Trog (1) mit einer für die Unterbringung
der Gerätschaften, Werkzeuge, Kleinteile od. dgl. in nach oben offenen Fächern
vorgenommener Unterteilung sowie mit an den entgegengesetzten oberen
Endbereichen der einen Längsseite des Trogs vorgesehenen hakenförmigen Laschen
(2) zum Einhängen in die Sprossen des Gerüsts, der Arbeitsbühne oder der Leiter und
mit im unteren Bereich derselben Längsseite des Trogs angeordneten Führungen (3)
und in diesen geführten sich in Längsrichtung des Trogs erstreckenden und nach
entgegengesetzten Richtungen ausziehbaren Armen (4) mit an ihren äußeren Enden
angeordneten Einrichtungen (5) zum Fixieren des Trogs an den Holmen des Gerüsts,
der Arbeitsbühne oder der Leiter.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Trog (1) aus zwei
teleskopartig gegeneinander verschiebbaren und in ihrer jeweiligen Position
miteinander verriegelbaren Teilen ausgebildet ist und einen mit den Fächern für die
Aufnahme der Gerätschaften, Werkzeugen, Kleinteile od. dgl. ausgebildeten
austauschbaren behälterförmigen Einsatz (14) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Trog (1) aus zwei
seitlichen Endstücken (1a) und einem oder mehreren zwischen diesen befestigbaren
Zwischenstücken (1b) gebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
Trog (1) und/oder der Einsatz (14) mit einem vorzugsweise verschließbarem Deckel
(11) versehen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (11) gegen
die Kraft einer Feder od. dgl. mittels eines Schnappverschlusses, beispielsweise eines
Magnetverschlusses verschließbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß
wenigstens ein Teil der Fächer mit einer schützenden, insbesondere
stoßabsorbierenden Auskleidung versehen ist
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Trog (1) mit einer stirnseitigen Vertiefung (20) für die Aufnahme einer Einrichtung
(21, 22, 23) für den Anschluß eines oder mehrerer elektrischer Kabel versehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Trog (1) an einer seiner Stirnseiten mit einer Vertiefung (20) für die Aufnahme einer
Kabeltrommel (27) und/oder einer Halterung für eine Steckdosenleiste (25) versehen
ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der
Trog (1) mit einem vorzugsweise verstellbaren Tragegurt versehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der
Trog (1) bodenseitig mit Rollen versehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen feststellbar
sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fixiereinrichtungen (5) sich in Verlängerung der ausziehbaren Arme (4) erstrecken.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fixiereinrichtungen (5) an den äußeren Enden der ausziehbaren Arme (4) rechtwinklig
zu diesen angebracht sind.
14. Vorrichtung nach den Ansprüchen 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fixiereinrichtungen (5) mit einem Sicherungselement, beispielsweise mit einer
Splintsicherung (7) versehen sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fixiereinrichtungen (5) die Laschen (2) U-profilförmig ausgebildet sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das
freie Ende der Laschen (2) halbkreisförmig gebogen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Laschen (2) höhenverstellbar am Trog (1) angeordnet sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
ausziehbaren Arme (4) in außenseitig an der mit den Laschen (2) versehenen
Längswand des Trogs (1) nahe dessen Bodens angeordneten Führungselementen (3)
geführt sind.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
ausziehbaren Arme (4) in mit der mit den Laschen (2) versehenen Längswand des
Trogs (1) nahe dessen Bodens bündig abschließenden Führungselementen (3) geführt
sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
Fächer des Trogs (1) und/oder des Einsatzes (14 bzw. 14a, 14b) hinsichtlich Form
und/oder Größe mittels einsteckbarer Platten od. dgl. (19) veränderbar sind.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die
ausziehbaren Arme (4) quadratischen oder kreisrunden Querschnitt aufweisen.
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| DE19927655A DE19927655C2 (de) | 1999-06-17 | 1999-06-17 | Vorrichtung zum Bereithalten von Gerätschaften, Werkzeugen, Kleinteilen o. dgl. vor Ort bei Arbeiten auf Gerüsten, Arbeitsbühnen oder Leitern |
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Cited By (2)
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|---|---|---|---|---|
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1999
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