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DE19927655C2 - Vorrichtung zum Bereithalten von Gerätschaften, Werkzeugen, Kleinteilen o. dgl. vor Ort bei Arbeiten auf Gerüsten, Arbeitsbühnen oder Leitern - Google Patents

Vorrichtung zum Bereithalten von Gerätschaften, Werkzeugen, Kleinteilen o. dgl. vor Ort bei Arbeiten auf Gerüsten, Arbeitsbühnen oder Leitern

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DE19927655C2
DE19927655C2 DE19927655A DE19927655A DE19927655C2 DE 19927655 C2 DE19927655 C2 DE 19927655C2 DE 19927655 A DE19927655 A DE 19927655A DE 19927655 A DE19927655 A DE 19927655A DE 19927655 C2 DE19927655 C2 DE 19927655C2
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DE
Germany
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trough
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scaffolding
tabs
tools
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Karl-Heinz Schwedes
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E06C7/00Component parts, supporting parts, or accessories
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Laying Of Electric Cables Or Lines Outside (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruch 1.
Beim Arbeiten auf Steh- oder Rollgerüsten, ortsfesten oder fahrbaren Arbeitsbühnen, Leitergerüsten und Leitern ist es lästig, feststellen zu müssen, dass man nicht alle für die Ausführung der Arbeiten erforderlichen Gerätschaften, Werkzeuge, Hilfsmittel usw. vor Ort verfügbar hat. Dadurch ist man nämlich gezwungen, sich die fehlenden Teile entweder bringen zu lassen oder aber vom Gerüst, der Bühne oder der Leiter herunterzusteigen, um sich die fehlenden Teile selbst zu holen. Dies ist vor allem bei Arbeiten in größerer Höhe über der Erdoberfläche bzw. dem Boden von Nachteil, vor allem zeitaufwendig.
Aber auch das Bereithalten der Gerätschaften, Werkzeuge, Hilfsmittel usw. vor Ort auf dem Gerüst, der Bühne oder der Leiter kann von Nachteil sein, insbesondere dann, wenn für die Ausführung der Arbeiten diese Gegenstände in größeren Mengen erforderlich sind. Dabei ist es nämlich oft schwierig, wenn nicht gar unmöglich, alle diese Gegenstände bzw. Teile in Taschen od. dgl. am Körper aufzubewahren und insbesondere sicher aufzubewahren. Deshalb werden diese Gegenstände bzw. Teile häufig auf des Gerüst od. dgl. mitgenommen und auf diesem abgelegt. Dabei kann es dann aber leicht dazu kommen, daß man aus Versehen oder Unachtsamkeit auf diese abgelegten Teile tritt, mit der Gefahr einer mehr oder weniger starken Beschädigung derselben. Andererseits kann es auch vorkommen, daß man unbeabsichtigt gegen diese abgelegten Teile stößt und sie dabei im schlimmsten Fall vom Gerüst od. dgl. herunterstößt. Hierbei kann es dann nicht nur zur Beschädigung oder Zerstörung der heruntergefallenen Teile kommen, sondern auch zu Verletzungen bei Personen und Beschädigungen fremder Gegenstände, ganz abgesehen davon, daß man sich die heruntergefallenen Teile durch Herabsteigen vom Gerüst od. dgl. und Wiederhinaufsteigen auf das Gerüst od. dgl. mühevoll und zeitaufwendig wieder beschaffen muß.
Durch die DE 297 00 966 U1 ist zum Bereitstellen von Leichtdämmstoffplatten zur Fassadendämmung an Baugerüsten eine Lagerungsvorrichtung bekannt, die im Querschnitt betrachtet im wesentlichen eine U-form mit einem horizontalen Tragelement und zwei vertikalen Seitenelementen aufweist. Das Tragelement dient dabei für die Aufnahme bzw. Lagerung einer mehr oder weniger großen Anzahl von Dämmstoffplatten, und die Seitenelemente dienen zur Verhinderung des unbeab­ sichtigten Herunterfallens dieser Dämmstoffplatten. Eines der beiden Seitenelementen ist mit einer Anbringungsvorrichtung versehen, mit Hilfe derer sich die gesamte Tragvorrichtung an der Brustwehr des Baugerüsts außen aufhängen läßt.
Diese Tragvorrichtung hat den Vorteil, das sich das zu verarbeitende Material außerhalb des von den Geschossböden des Baugerüsts definierten Arbeitsbereichs befindet und diesen entsprechend nicht versperrt, wodurch sich die Arbeit auf dem Baugerüst wesentlich erleichtert und schneller ausführen läßt. Notwendige Voraussetzung für diese sehr spezielle Tragvorrichtung ist es jedoch, daß es sich bei dem zu verarbeitenden Material um sehr leichtes Material handelt, da dieses nach dem Anbringen der vorzugsweise mehreren Tragvorrichtungen an der Brustwehr der einzelnen Felder des Baugerüsts durch Anreichen von Geschoßboden zu Geschoßboden einzeln oder zu mehreren Platten in die jeweiligen an den Brustwehren hängenden Tragvorrichtungen transportiert werden muß.
Durch die US 5 740 883 ist es auch bekannt, am oberen Ende von Trittleitern und auch ausziehbaren Leitern eine Vorrichtung für die höhenverstellbare Aufnahme eines mit den für die Arbeit auf der Leiter erforderlichen Werkzeugen, Hilfsmitteln, Farbdosen bzw. Farbeimern usw. bestückten mit einem Deckel verschließbaren und mit einer Grifföffnung versehenen sowie für die Aufnahme der einzelnen Teile mit Kammern, Öffnungen usw. ausgebildeten Werkzeugkastens abnehmbar anzuordnen.
Diese Vorrichtung hat zwar den Vorteil, daß die bei der Arbeit auf der Leiter benötigten Werkzeuge und Gerätschaften im wesentlichen vor Ort vorhanden sind, sie setzt jedoch voraus, daß außen an den Holmen der Leiter laschenförmige Konsolen od. dgl. mit in diesen höhenverstellbar verschieblich angeordnete stangenförmige Trageelemente vorgesehen sind, auf die der Werkzeugkasten mit stirnseitig an ihm ausgebildeten Laschen aufgesetzt und von an den Tragelementen ausgebildeten Stützschultern getragen wird. Abgesehen davon, daß dies einen verhältnismäßig großen Aufwand erfordert, hat diese Maßnahme den Nachteil, daß sich ihre Anwendbarkeit auf speziell so ausgerüstete Leitern beschränkt, es sei denn, es würde daran gedacht, diese Vorrichtung auf andere Leitern umzurüsten, was aber ebenfalls sehr aufwendig wäre. Ungünstig ist in jedem Fall auch, insbesondere bei geöffnetem Deckel, daß sich der Werkzeugkasten im Bereich der Ausführung der Arbeiten auf der Leiter befindet und diese dadurch mehr oder weniger stark behindert wird.
Die Erfindung macht es sich zur Aufgabe, die beschriebenen Nachteile und Gefahren zu vermeiden. Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung gemäß dem Kennzeichen des Anspruchs 1 gelöst. Zweckmäßige weitere Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ist es möglich, gezielt die für die Ausführung der im Einzelfall vorzunehmenden Arbeiten erforderlichen Gerätschaften, Werkzeuge, Kleinteile usw. auszuwählen, in dem Trog der Vorrichtung geordnet unterzubringen und in einem einzigen Vorgang vor Ort zu deponieren, wobei es dann in einfacher Weise möglich ist, jeweils das bzw. die benötigten Teile zu erfassen, mit ihm bzw. ihnen die beabsichtigten Arbeiten durchzuführen und das bzw. die Teile dann wieder sicher abzulegen und gegebenenfalls gegen weitere andere Teile auszutauschen. Dabei ist dann die Gefahr des Drauftretens auf die Teile oder deren Herunterfallen ebenso vermieden wie die Notwendigkeit häufigen Bückens, wie dies beim Aufnehmen vom und Ablegen auf den Boden des Gerüsts od. dgl. in der bisher meist vorgenommenen Art und Weise der Fall ist. Von besonderem Vorteil ist die erfindungsgemäße Bereithaltung der für die Ausführung der Arbeiten benötigten Teile insbesondere auch bei sogenannten Rollgerüsten und fahrbaren Arbeitsbühnen sowie beim häufigen Verstellen von Leitern, weil in diesen Fällen die Teile in der am Gerüst, der Arbeitsbühne oder der Leiter befestigten Vorrichtung sicher aufbewahrt sind.
Die Erfindung ist in der Zeichnung in Ausführungsbeispielen gezeigt und wird anhand dieser im folgenden beschrieben. Es zeigen
Fig. 1a in schematischer Darstellung in einer Draufsicht eine erfindungsgemäße Vorrichtung,
Fig. 1b dazu eine perspektivische Ansicht,
Fig. 1c eine Seitenansicht zu den Fig. 1a und 1b,
Fig. 2 eine Variante zu Fig. 1b bezüglich der Befestigung der ausziehbaren Fixierarme,
Fig. 3 eine Variante zu Fig. 1c,
Fig. 4 in schematischer Darstellung in einer perspektivischen Ansicht einen dreiteiligen Trog,
Fig. 5 in einer Seitenansicht zu Fig. 4 ein doppelwandig ausgebildetes Endteil des Trogs,
Fig. 6 eine Variante zu Fig. 5,
Fig. 7 zu dem Trog der Fig. 4 einen dreiteiligen Einsatz in einer schematischen Draufsicht,
Fig. 8 einen zum Trog der Fig. 4 passenden dreiteiligen Deckel,
Fig. 9 in perspektivischer Ansicht eine Variante eines Einsatzes für den Trog der Fig. 4,
Fig. 10 in einer Draufsicht eine weitere Variante eines Einsatzes für den Trog der Fig. 4 in etwas größerem Maßstab,
Fig. 11 ein Ausführungsbeispiel für das Endteil des Einsatzes gemäß Fig. 7,
Fig. 12 ein Ausführungsbeispiel für das Mittelteil des Einsatzes gemäß Fig. 7,
Fig. 13 das stirnseitige Ende eines Troges mit an diesem angeordnetem Elektroanschluß,
Fig. 14 eine Seitenansicht zu Fig. 13 in einem Schnitt,
Fig. 15 ein Beispiel für die Anbringung einer Steckerleiste,
Fig. 16 ein Beispiel für die Anbringung einer Kabeltrommel und
Fig. 17 eine Seitenansicht zu Fig. 16 im Schnitt.
Der in Form eines Quaders ausgebildete Trog der Fig. 1a, 1b und 1c weist an seiner einen Längsseite nahe seinen stirnseitigen Enden die U-profilförmig ausge­ bildeten Haken 2 und im bodenseitigen Bereich derselben Längsseite die Führungs­ elemente 3 für die verschiebbare Aufnahme der ausziehbaren Fixierarme 4 auf. Die vom Trog 1 abgewandten Enden der Fixierarme 4 weisen die U-profilförmig ausgebildeten Greifeinrichtungen 5 auf, die mit ihren Schenkeln 6 beim Einsatz auf einem nicht gezeigten Gerüst, einer Arbeitsbühne oder einer Leiter die Holme dieser Einrichtungen umfassen und damit den mit den Haken 2 in eine horizontal verlaufende Sprosse des nicht gezeigten Gerüsts od. dgl. eingehängten Trog 1 sicher in der gewünschten bzw. erforderlichen Lage halten. Mittels der Splinte, Stifte od. dgl. 7 können die Fixierarme 4 gegenüber dem Gerüst od. dgl. gesichert bzw. arretiert werden.
Anstelle der gezeigten quaderförmigen Ausbildung des Trogs 1 können vielerlei andere zweckmäßige und geeignete Trogformen realisiert werden. Bei der gezeigten quaderförmigen Ausbildung kann insbesondere vorgesehen werden, die Kanten des Trogs mehr oder weniger stark abzurunden, um Verletzungen beim Umgang mit der erfindungsmäßigen Vorrichtung möglichst zu vermeiden.
Wie in den Fig. 1b und 1c angedeutet, können die Haken 2 mittels einer oder mehrerer Schrauben, Stifte, Splinte od. dgl. innenseitig am Trog 1 befestigt werden. Sie können in derselben Weise ebensogut aber aber auch an der Außenseite des Trogs 1 angebracht werden. Vorteilhaft ist es in jedem Fall, die Haken 2 höhenverstellbar am Trog 1 anzubringen, um sich an unterschiedliche Gegebenheiten und Voraussetzungen in bestmöglicher Weise anpassen zu können.
Anstelle einer Befestigung der Haken 2 mittels Schrauben od. dgl. könnten innen- oder auch außenseitig am Trog 1 Führungsleisten od. dgl. für die Aufnahme der längeren Hakenschenkel vorgesehen werden, in welchen sich etwa mittels Druckschrauben die Haken 2 in der jeweils gewünschten bzw. zweckmäßigen Position festklemmen lassen, so daß eine stufenlose Verstellmöglichkeit gegeben ist.
Die Haken 2 und Führungen 3 können genau übereinander am Trog 1 angebracht sein, so wie es den jeweiligen Umständen am besten entspricht. Die Länge der Führungselemente 3 ist so bemessen, daß ein Verkanten bzw. Verklemmen der Fixierarme 4 in ihnen sicher vermieden wird. Der Querschnitt der Fixierarme 4 und der lichte Querschnitt der Führungselemente 3 wird vorzugsweise quadratisch oder kreisrund gewählt, es sind aber auch davon abweichende Querschnittsformen realisierbar. Zweckmäßig wird auch hier vorgesehen, die Fixierarme 4 in den Führungselementen 3 mittels nicht gezeigter Steckstifte, Druckschrauben od. dgl. in ihrer jeweiligen Position zu arretieren.
Der Trog 1 der Fig. 1a bis 1c ist ohne eine Unterteilung in einzelne Fächer gezeigt. Diese Ausbildungsform entspricht insbesondere der Möglichkeit, in den Trog einen mit einer Fächereinteilung versehenen Einsatz einzusetzen. Es könnte andererseits aber auch vorgesehen werden, an den Wänden des Trogs 1 innenseitig Führungsleisten oder Führungsnuten anzuordnen, in die dann in gleichen oder auch unterschiedlichen Abständen Trennwände od. dgl. eingesetzt werden, mittels derer sich dann gleiche oder unterschiedlich große und unterschiedlich geformte Fächer bilden lassen. Sofern diese Trennwände od. dgl. ihrerseits ebenfalls mit Führungsleisten oder Führungsnuten versehen sind, lässt sich die gewünschte Fächerunterteilung nicht nur in Längsrichtung, sondern auch in Querrichtung des Trogs 1 verwirklichen.
Anstatt den Trog 1 einstückig auszubilden, kann auch vorgesehen werden, ihn aus zwei gleich oder verschieden langen Teilen herzustellen, wobei dann der eine Teil sich teleskopartig mehr oder weniger weit in den anderen Teil hinein verschieben lässt und die beiden Teile dann mittels an sich bekannter Befestigungs- bzw. Verriegelungselementen in ihrer jeweiligen Zuordnung zueinander gesichert werden.
Im Unterschied zu den Fig. 1a und 1b sind beim Trog 1 der Fig. 2 die Fixiereinrichtungen 5 mit ihren Schenkeln 6 sich rechtwinklig zur Längsrichtung der ausziehbaren Fixierarme 4 erstreckend an deren äußeren Enden angeordnet. Dies ermöglicht, auf eine Sicherung der Fixierarme 4 an den Holmen eines nicht gezeigten Gerüsts od. dgl. mittels eines Splints od. dgl. zu verzichten, da die Fixierarme 4 durch das Eigengewicht des Trogs 1 und der sich im jeweiligen Anwendungsfall in diesem befindenden Werkzeuge, Kleinteile usw. selbsttätig an die Holme angedrückt werden, wenn der Trog 1 mit seinen Haken 2 in die horizontal sich erstreckenden Sprossen des Gerüsts od. dgl. eingehängt wird.
Abweichend von Fig. 1c ist beim Trog 1 der Fig. 3 der Haken 2 an seinem freien oberen Ende halbkreisförmig gebogen und ist das Führungselement 3 in den quadratischen Querschnitt des Trogs integriert.
Der Trog 1 der Fig. 4 weist die mit den Haken 2 und den hier nicht gezeigten Führungselementen 3 versehenen Endteile 1a und das zwischen diesen angeordnete Mittelteil 1b auf. Im Boden der Endteile 1a sind die Öffnungen 8 für die Anbringung von nicht gezeigten Rollen vorgesehen, damit die erfindungsgemäße Vorrichtung sich vorteilhaft auch bei der Ausführung von Arbeiten zu ebener Erde bzw. am Boden einsetzen lässt. In an sich bekannter Weise werden diese Rollen mit einer Bremseinrichtung ausgestattet, um den sicheren Stand der Vorrichtung zu gewährleisten.
Die Verbindung zwischen den Endteilen 1a und dem Mittelteil 1b kann in verschiedener Weise vorgesehen werden. Beispielsweise könnten die Teile mittels an ihren einander benachbarten Enden ausgebildeten Führungsleisten und Führungsnuten durch Zusammenstecken von oben her miteinander verbunden werden. Anstelle dessen könnten die Endteile 1a, wie in Fig. 5 gezeigt, doppelwandig ausgebildet sein und das Mittelteil 1b in diese doppelwandigen Endteile 1a eingeschoben und verriegelt werden. Eine weitere andere Verbindungsmöglichkeit ist in Fig. 6 gezeigt, wo an der Innenwand und am Boden des Endteils 1a die Hohlräume 9 für die Aufnahme nicht gezeigter Verbindungs- und Arretierstege ausgebildet sind. Entsprechende Hohlräume 9 wären dann auch am Mittelteil 1b vorzusehen, um die Teile 1a und 1b in entsprechender Art und Weise miteinander verbinden zu können.
Der in Fig. 7 in vereinfachter Darstellung gezeigte Einsatz 14 ist in Anpassung an den dreiteiligen Trog 1a, 1b in gleicher Weise in die Endteile 14a und das Mittelteil 14b unterteilt, wobei die Teile in der zuvor beschriebenen Art und Weise oder auch nach einer anderen Methode miteinander verbunden sein können. Der Einsatz 14 ist ohne eine Fächerunterteilung gezeigt, eine solche kann jedoch in einer fest vorgegebenen oder aber auch in veränderbarer Weise vorgesehen sein. Die Teile 14a und 14b des Einsatzes 14 sind in Richtung ihrer Längserstreckung mit der Mittelwand 14c versehen, an der die griffartigen Verdickungen 14d ausgebildet sind. Stattdessen könnten in der Mittelwand 14c an den entsprechenden Stellen Aussparungen vorgesehen werden, mittels derer es dann möglich wäre, die einzelnen Teile in den Trog 1 einzusetzen oder aus diesem herauszunehmen.
Wie sich ohne weiteres ersehen lässt, können sowohl beim Trog 1 als auch beim Einsatz 14 die Mittelteile 1b bzw. 14b entfernt und gegen zueinander passende längere oder auch kürzere andere Mittelteile ausgetauscht werden, wobei das Mittelteil 14b des Einsatzes 14 dann gegebenenfalls eine unterschiedliche Fächereinteilung aufweisen kann.
In gleicher Weise wie der Trog 1 kann gemäß Fig. 8 auch der zum Trog 1 passend ausgebildete Deckel 11 mit Griff 12, beispielsweise mit Hilfe der gestrichelt angedeuteten Steckleisten 10 nach Art einer Steckverbindung, aus den Endteilen 11a und dem Mittelteil 11b zusammengesetzt sein, wodurch es möglich ist, bei einem Wechsel des Mittelteils 1b des Trogs 1 den Deckel 11 jeweils wieder an den Trog 1 anzupassen, egal ob ein längeres oder kürzeres Mittelteil 1b zur Anwendung kommt. Zweckmäßig wird der Deckel 11 im Bereich seiner Endteile 11a klapp- und abschließbar an den Endteilen 1a des Trogs 1 befestigt. Der Deckel 11 kann selbstverständlich auch eine andere als die in Fig. 8 gezeigte Ausführungsform aufweisen.
Beim Einsatz der Fig. 9 weisen sowohl die Endteile 14a als auch das Mittelteil 14b an der Innenseite der einen Längswand die schematisch angedeuteten Ösen 13 für die Halterung von Werkzeugen wie Zangen, Schrauber usw. auf. Gleiche oder entsprechende andere Aufnahmevorrichtungen könnten selbstverständlich auch an anderen Stellen des Einsatzes vorgesehen sein.
Ein weiteres Anwendungsbeispiel für einen dreiteiligen Einsatz in Anpassung an einen dreiteiligen Trog gemäß Fig. 4 zeigt die Fig. 10. Sowohl die Endteile 14a als auch das Mittelteil 14b sind mittels der Mittelwände 15a bzw. 15b in zwei Hälften unterteilt, wobei die Mittelwände mit den schematisch angedeuteten Griffmulden 16a bzw. 16b zum leichten Einsetzen und Herausnehmen der Einsätze versehen sind. Das eine Endteil 14a und das Mittelteil 14b weisen in jeweils einer der gebildeten Kammern 18a bzw. 18b entlang den Innenseiten der Längswände die Führungsleisten 17 auf, zwischen die sich eine beliebige bzw. erforderliche Anzahl der Platten, Scheiben od. dgl. 19 in gleichen oder unterschiedlichen Abständen zur Bildung einer gewünschten oder erforderlichen Anzahl von Fächern entsprechender Größe für die Unterbringung der für die Ausführung der Arbeiten jeweils erforderlichen Werkzeuge, Geräte, Hilfsmittel, Kleinteile usw..
Anstelle der Führungsleisten 17 können in den Wänden der Einsatzteile selbstverständlich auch Führungsnuten für die Aufnahme der Platten od. dgl. 19 vorgesehen werden. Ebenso können die Einsatzteile bzw. einzelne derselben auch ohne Mittelwand ausgebildet werden und kann eine Fächereinteilung über die ganze Breite der Einsatzteile oder einzelner derselben verwirklicht werden. Schließlich ist es auch möglich, insbesondere bei einem Verzicht auf die Mittelwände 15a und 15b, Führungsleisten und/oder -nuten sowohl an den Innenseiten der Längswände als auch an den Innenseiten der Stirnwände der Einsatzteile 14a und 14b vorzusehen, und darüber hinaus können auch die Platten od. dgl. 19 selbst noch mit Führungsleisten und/oder -nuten versehen sein, wodurch sich eine Vielzahl von Möglichkeiten für die Ausbildung bzw. Einteilung der Fächer bietet.
Die einander benachbarten Stirnwände 15a' und 15b' der Endteile 14a bzw. des Mittelteils 14b können mit nicht gezeigten vorzugsweise vertikal angeordneten schwalbenschwanzförmig od. dgl. ausgebildeten Leisten und Nuten versehen sein, so dass sich die Einsatzteile fest aber wiederlösbar miteinander verbinden lassen.
Davon abweichend können gemäß den Fig. 11 und 12 die Endteile 14a und das Mittelteil 14b auch ohne die Stirnwände 15a' und 15b' ausgebildet werden. In diesem Fall können nach Fig. 11 die Endteile 14a am Boden mit den fest angebrachten oder gegebenenfalls in nicht gezeigte vorgesehene Hohlräume, Taschen od. dgl. 9 einsteckbaren Verbindungsleisten versehen sein. Wie gestrichelt angedeutet, können weitere Verbindungsleisten bei Bedarf auch an den seitlichen Längswänden angeordnet werden. Das ebenfalls ohne Stirnwände 15b' ausgebildete Mittelteil 14b der Fig. 12 ist für die Aufnahme der Verbindungsleisten 10 der Fig. 11 mit den Hohlräumen, Taschen od. dgl. 9 versehen.
Für das Arbeiten mit Elektrowerkzeugen ist das Endteil 1a des Trogs 1 gemäß den Fig. 13 und 14 mit der zylindrischen Vertiefung 20 sowie der in dieser vorzugsweise herausnehmbar befestigten Steckdosenscheibe 21 mit den Steckdosen 22 und dem Anschlussstecker 23 versehen. Anstelle dessen weist das Endteil 1a der Fig. 15 an seiner Stirnseite die Haken 24 mit von diesen gehaltener Steckdosenleiste 25 mit den Steckdosen 22 und dem Anschlussstecker 23 auf. Eine weitere Ausbildungsmöglichkeit zeigt das Endteil 1a der Fig. 16 und 17, wo in der Vertiefung 20 auf der Achse 26 die Kabeltrommel 27 mit Griff 28, den Steckdosen 22, dem Anschlussstecker 23 und der mehr oder weniger langen Kabelschnur 29 angeordnet sind, wobei es sich von selbst versteht, dass für eine sichere Anbringung gesorgt ist, die das gefahrlose Arbeiten mit den Elektrowerkzeugen und -gerätschaften gewährleistet.
Für die einzelnen Teile der erfindungsgemäßen Vorrichtung kommen alle Materialien in Betracht, die den im jeweiligen Einsatzfall auftretenden Beanspruchungen standzuhalten in der Lage sind, wie Metalle, Holz und vorzugsweise Kunststoffe. Die für die Aufbewahrung bzw. Unterbringung empfindlicher Einrichtungen wie elektrische oder elektronische Messgeräte usw. vorgesehenen Fächer werden zweckmäßig mit einer dämpfenden bzw. stoßabsorbierenden Auskleidung oder aber die zur Bildung dieser Fächer verwendeten Teile mit einer entsprechenden Beschichtung versehen.
Für die Unterbringung sehr kleiner Teile wie Schrauben, Muttern, Unterlegscheiben usw. kann zweckmäßigerweise vorgesehen werden, verschließbare gesonderte Behältnisse zu verwenden und diese mit einem Rand auf dem Rand des dafür vorgesehenen Faches entsprechender Größe aufliegend in dieses einzusetzen. Zwecks eines leichten Ergreifens dieser Kleinteile können diese Behältnisse u. U. eine wesentlich geringere Höhe aufweisen, als das im Trog oder dem Einsatz ausgebildete Fach.
Um den Trog bzw. den mit Einsätzen versehenen Trog bequem auf das Gerüst oder die Arbeitsbühne transportieren bzw. nach Ausführen der Arbeiten von diesem wieder herunternehmen zu können, werden am Trog bzw. insbesondere an den Endteilen eines mehrteiligen Trogs vorteilhaft Einrichtungen für die Anbringung eines vorzugsweise verstellbaren Tragegurts vorgesehen. Entsprechendes kann auch an den Einsätzen vorgesehen werden, insbesondere wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung für die Aufbewahrung vieler und evtl. schwerer Werkzeuge od. dgl. eingesetzt werden soll, so daß sich die Teile der Vorrichtung einzeln auf das Gerüst oder die Arbeitsbühne transportieren und vor Ort auf diesem zusammenfügen lassen.

Claims (21)

1. Vorrichtung zum Bereithalten von Gerätschaften, Werkzeugen, Kleinteilen od. dgl. vor Ort bei Arbeiten auf Gerüsten, fahrbaren Arbeitsbühnen oder Leitern, gekennzeichnet durch die Ausbildung als nach oben offener Trog (1) mit einer für die Unterbringung der Gerätschaften, Werkzeuge, Kleinteile od. dgl. in nach oben offenen Fächern vorgenommener Unterteilung sowie mit an den entgegengesetzten oberen Endbereichen der einen Längsseite des Trogs vorgesehenen hakenförmigen Laschen (2) zum Einhängen in die Sprossen des Gerüsts, der Arbeitsbühne oder der Leiter und mit im unteren Bereich derselben Längsseite des Trogs angeordneten Führungen (3) und in diesen geführten sich in Längsrichtung des Trogs erstreckenden und nach entgegengesetzten Richtungen ausziehbaren Armen (4) mit an ihren äußeren Enden angeordneten Einrichtungen (5) zum Fixieren des Trogs an den Holmen des Gerüsts, der Arbeitsbühne oder der Leiter.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Trog (1) aus zwei teleskopartig gegeneinander verschiebbaren und in ihrer jeweiligen Position miteinander verriegelbaren Teilen ausgebildet ist und einen mit den Fächern für die Aufnahme der Gerätschaften, Werkzeugen, Kleinteile od. dgl. ausgebildeten austauschbaren behälterförmigen Einsatz (14) aufweist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Trog (1) aus zwei seitlichen Endstücken (1a) und einem oder mehreren zwischen diesen befestigbaren Zwischenstücken (1b) gebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Trog (1) und/oder der Einsatz (14) mit einem vorzugsweise verschließbarem Deckel (11) versehen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (11) gegen die Kraft einer Feder od. dgl. mittels eines Schnappverschlusses, beispielsweise eines Magnetverschlusses verschließbar ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der Fächer mit einer schützenden, insbesondere stoßabsorbierenden Auskleidung versehen ist
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Trog (1) mit einer stirnseitigen Vertiefung (20) für die Aufnahme einer Einrichtung (21, 22, 23) für den Anschluß eines oder mehrerer elektrischer Kabel versehen ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Trog (1) an einer seiner Stirnseiten mit einer Vertiefung (20) für die Aufnahme einer Kabeltrommel (27) und/oder einer Halterung für eine Steckdosenleiste (25) versehen ist.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Trog (1) mit einem vorzugsweise verstellbaren Tragegurt versehen ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Trog (1) bodenseitig mit Rollen versehen ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rollen feststellbar sind.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiereinrichtungen (5) sich in Verlängerung der ausziehbaren Arme (4) erstrecken.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiereinrichtungen (5) an den äußeren Enden der ausziehbaren Arme (4) rechtwinklig zu diesen angebracht sind.
14. Vorrichtung nach den Ansprüchen 12 und 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiereinrichtungen (5) mit einem Sicherungselement, beispielsweise mit einer Splintsicherung (7) versehen sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Fixiereinrichtungen (5) die Laschen (2) U-profilförmig ausgebildet sind.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß das freie Ende der Laschen (2) halbkreisförmig gebogen ist.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Laschen (2) höhenverstellbar am Trog (1) angeordnet sind.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die ausziehbaren Arme (4) in außenseitig an der mit den Laschen (2) versehenen Längswand des Trogs (1) nahe dessen Bodens angeordneten Führungselementen (3) geführt sind.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die ausziehbaren Arme (4) in mit der mit den Laschen (2) versehenen Längswand des Trogs (1) nahe dessen Bodens bündig abschließenden Führungselementen (3) geführt sind.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Fächer des Trogs (1) und/oder des Einsatzes (14 bzw. 14a, 14b) hinsichtlich Form und/oder Größe mittels einsteckbarer Platten od. dgl. (19) veränderbar sind.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß die ausziehbaren Arme (4) quadratischen oder kreisrunden Querschnitt aufweisen.
DE19927655A 1999-06-17 1999-06-17 Vorrichtung zum Bereithalten von Gerätschaften, Werkzeugen, Kleinteilen o. dgl. vor Ort bei Arbeiten auf Gerüsten, Arbeitsbühnen oder Leitern Expired - Fee Related DE19927655C2 (de)

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