Laqerungsvorrichtung zum Bereitstellen von
Leichtdämmstoffplatten zur Fassadendämmunq an
Die Erfindung betrifft eine Lagerungsvorrichtung zum Bereitstellen von Leichtstoffplatten, wie sie für die
Gebäudefassadendämmung eingesetzt werden, an Fassadengerüsten.
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Leichtdämmstoffplatten, die beispielsweise aus EPS-Material bestehen, haben sich einerseits wegen ihres
guten Dämmwerts und wegen ihres geringen Gewichts für die Wärmedämmung von Gebäudefassaden bewährt. Die
10 Leichtdämmstoffplatten lassen sich bequem von Hand auf
die einzelnen Geschosse des Baugerüsts transportieren, wo sie dann lagern, um nach dem Bestreichen mit Mörtelkleber
an der Fassade angebracht zu werden. Die auf den einzelnen Geschoßböden des Baugerüsts ruhenden Leicht-
15 dämmstoffplattenstapel versperren den Arbeitern jedoch
den Arbeitsbereich, was als nachteilig empfunden wird.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Lagerungsvorrichtung
zur Bereitstellung von Leichtdämmstoffplatten für die Fassadendämmung an Baugerüsten zu
schaffen, die die sich auf dem Gerüst aufhaltenden Personen in ihrer Bewegungsfreiheit möglichst wenig einschränkt
.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird mit der Erfindung eine Lagerungsvorrichtung zur Bereitstellung von Leichtdämmstoffplatten
zur Fassadendämmung an Baugerüsten vorgeschlagen, die versehen ist mit
einer Tragvorrichtung zum Tragen eines Stapels mehrerer übereinanderllegender Leichtdämmstoffplatten,
wobei die Tragvorrichtung aufweist:
- ein Tragelement zum Stützen des Stapels,
zwei an gegenüberliegenden Seiten des Tragelements angebrachte und von diesem in Richtung
der Höhenerstreckung des Stapels abstehende Seitenelemente und
. - eine an einem der Seitenelemente vorgesehene
Anbringungsvorrichtung zum aufstandsfreien Anbringen der Tragvorrichtung an dem Baugerüst,
und zwar außerhalb des von Geschoßböden des Baugerüsts definierten Arbeitsbereichs.
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Mit der Erfindung wird also eine Tragvorrichtung zum Tragen eines Stapels mehrerer übereinanderllegender
Leichtdämmstoffplatten vorgeschlagen, die in Seitenansicht betrachtet im wesentlichen eine U-Form aufweist
0 und ein Tragelement umfaßt, von dem aus sich zwei Seitenelemente erstrecken. Das Tragelement dient der
Unterstützung des Stapels, der an zwei Seiten von den Seitenelementen eingefaßt ist. Die Seitenelemente erstrecken
sich also entlang zweier einander gegenüberliegender Seiten des Stapels. Eines der beiden Seiten-
elemente ist mit einer Anbringungsvorrichtung versehen, mit Hilfe derer sich die gesamte Tragvorrichtung insbesondere
an der Brustwehr des Baugerüsts außen aufhängen läßt, so daß die Tragvorrichtung aufstandsfrei außerhalb
des von den Geschoßböden des Baugerüsts definierten Arbeitsbereichs angeordnet ist.-Pro Feld des Baugerüsts
können ein oder mehrere derartige Tragvorrichtungen außen angebracht werden und mit zu verarbeitenden
Leichtdämmstoffplatten bestückt sein. Die Bauarbeiter
entnehmen aus diesen außerhalb des Baugerüsts gelagerten Stapeln die einzelnen Leichtdämmstoffplatten, um
sie auf den Geschoßböden des Baugerüsts mit· Mörtelkleber
zu bestreichen und alsdann an die Gebäudefassade
anzubringen.
Die erfindungsgemäße Lagerungsvorrichtung läßt sich
insbesondere leichtgewichtig ausführen, so daß sie von Hand durch Anreichen von Geschoßboden zu Geschoßboden
an die einzelnen Felder des Baugerüsts verbracht werden 0 kann. Alsdann werden die Leichtdämmstoffplatten ebenfalls
von Hand außen am Baugerüst durch Anreichen von Geschoßboden zu Geschoßboden in die einzelnen an den
Brustwehren hängenden Tragvorrichtung transportiert. Zumeist sind mehrere Leichtdämmstoffplatten durch ein
Folienband zu Stapeln zusammengefaßt; ein oder mehrere dieser Stapel können pro Tragvorrichtung untergebracht
werden. Nach der so erfolgten Baustellenvorbereitung beginnen dann die Bauarbeiter mit dem Verarbeiten der
Leichtdämmstoffplatten, die sie zu diesem Zweck aus den
Tragvorrichtungen herausnehmen, um sie innerhalb des Arbeitsbereichs des Baugerüsts mit Klebemörtel zu bestreichen
und alsdann an der Fassaden anzubringen.
Die auf diese Weise erfolgte eindeutige Trennung zwisehen
der Bevorratung des Baugerüsts mit zu verarbei-
-A-
tenden Leichtdämmstoffplatten und der Verarbeitung der
Leichtdämmstoffplatten selbst erhöht sich die Arbeitseffektivität der Baukolonne spürbar. Insbesondere die
Verarbeitung der Leichtdämmstoffplatten selbst kann wesentlich schneller erfolgen, da der Arbeitsbereich
des Baugerüsts wegen der Lagerung der Leichtdämmstoffplatten
außerhalb des Baugerüsts nicht mehr durch Leichtdämmstoffplattenstapel versperrt ist.
In vorteilhafter Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen,
daß die Tragvorrichtung klappbar ausgebildet ist, wobei die Seitenelemente um zueinander parallele
Achsen schwenkbar am Tragelement angebracht sind. Dabei sind die Seitenelemente zwischen einer ersten Schwenkstellung,
in der sie in einem Winkel von etwa 90° von dem Tragelement abstehen, und einer zweiten Schenkstellung
schwenkbar, in der die Seitenelemente im wesentlichen auf dem Tragelement aufliegen. In der zweiten
Schwenkstellung ergibt sich eine extrem flach zusammengelegte
Tragvorrichtung, die bequem transportiert werden kann. Die erste Schwenkstellung der beiden Seitenelemente
definiert deren U-Form bei Gebrauch, wobei ein
Seitenelement am Baugerüst anliegt und das andere Seitenelement um das Tragelement beabstandet vom Baugerüst
entfernt angeordnet ist. An den quer zu den Seitenelementen angeordneten Seiten der Tragvorrichtung ist
diese offen, so daß unterschiedlich länge Leichtdämmstoff
platten von der Tragvorrichtung aufgenommen werden können.
.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung
ist vorgesehen, daß jedes Seitenelement als U-förmiger Bügel mit zwei Schenkelabschnitten und einem die Schenkelabschnitte
verbindenden Verbindungsabschnitt ausgebildet ist. Dabei ist jeder Bügel an den dem Verbin-
dungsabschnitt abgewandten Enden seiner Schenkelabschnitte gelenkig mit dem Tragelement verbunden. Vorzugsweise
setzt sich jeder Bügel aus drei miteinander verbundenden Streben zusammen, von denen zwei die Seitenabschnitte
und eine den Verbindungsabschnitt des Bügels bilden. Durch die Ausbildung der Seitenelemente
als offene Bügel wird Gewicht gespart, was den Transport und die Handhabung der Tragvorrichtung erleichtert.
Auch das Tragelement weist vorzugsweise eine offene Struktur auf und ist mit zwei Querstreben versehen,
über die jeweils zwei Seitenabschnitte der gegenüberliegenden Bügel verbunden sind. Die beiden Enden der
Querstreben sind dabei jeweils gelenkig mit den entsprechenden Seitenabschnitten der gegenüberliegenden
Bügel verbunden.
Vorzugsweise befindet sich der eine Bügel innerhalb der
beiden Querstreben des Tragelements, während der andere Bügel außerhalb der beiden Querstreben mit diesen verbunden
ist. Die einander gegenüberliegenden Seitenabschnitte der Bügel sind damit um die Breite der Querstreben
gegeneinander versetzt. Bei einem Verschwenken der Bügel kollidieren damit die Seitenschenkelabschnitte
nicht miteinander. Zusätzlich "taucht" der zwischen den Querstreben angeordnete (Innen-)Bügel in den außerhalb
der Querstreben angeordneten (Außen-)Bügel ein, so daß sich die gesamte Tragvorrichtung flach zusammen-0
legen läßt.
Zur Verbesserung der Stabilität weist das Tragelement neben den beiden Querstreben auch zwei Längsstreben
auf, die rechtwinklig zu den Querstreben verlaufen und 5 über die Querstreben überstehen. In gleicher Weise
stehen auch die Längsstreben vorzugsweise über die Querstreben über. Mit anderen Worten kreuzen sich benachbarte
Längs- und Querstreben jeweils an ihren Enden. . Die Längsstreben verlaufen dabei vorzugsweise
auf der den Verbindungsabschnitten der Bügel abgewandten Unterseiten der Querstreben. Auch die Bügel
stehen mit ihren mit den Querstreben verbundenen Enden
ihrer Seitenabschnitte über die Unterseite der Querstreben über. Diese Anordnung ist vorzugsweise derart
getroffen, daß die Seitenabschnitte der Bügel mit ihren über die Unterseite der Querstreben überstehenden Enden
an den über die abgewandten Außenseiten der Querstreben überstehenden Enden der Längsstreben anliegen, wenn die
Bügel sich in ihren ersten Schwenkstellungen befinden.
Die Anlage der Enden der Schenkelabschnitte der Bügel an den außen über die Querstreben überstehenden Enden
der Längsstreben fungiert wie Anschläge, die die Schwenkbewegung der Bügel begrenzen. Weder die Seitenelemente
noch das Tragelement muß also mit zusätzlichen Extra-Anschlägen zur Begrenzung der Schwenkbewegungen
versehen sein. Diese Anschläge ergeben sich vielmehr inhärent durch die spezielle Konstruktion. Außerdem
dienen die über die Außenseiten der Querstreben überstehenden Enden der Längsstreben als Auflage für den
Außenbügel, wenn die Tragvorrichtung zusammengeklappt ist. Die sich an die Innenseiten der Querstreben anschließenden
Teile der Längsstreben dienen zur Auflage des Innenbügels der Tragvorrichtung, wenn diese zusammengeklappt
ist. Auf diese Weise kommt den Längsstreben 0 also mehrerlei Funktionen zu.
Die vorstehend erwähnten Streben der Seitenelemente und des Tragelements der Tragvorrichtung sind sämtlich aus
in gleicher Weise profilierten (Hohl-)Stäben, insbeson-5 dere Vierkant-Hohlstäben hergestellt, die vorzugsweise
aus einem Leichtmaterial, insbesondere einem Leichtmetall wie Aluminium oder einer Aluminiumlegierung bestehen.
Die oben bereits erwähnte Anbringungsvorrichtung ist
zweckmäßigerweise am oberen Ende eines der beiden Seitenelemente mit Abstand von diesem angeordnet und
zweckmäßigerweise als Vorsprünge ausgebildet, die zum Tragelement hinweisen. Im eingehängten Zustand befinden
sich die längs des oberen Endes eines der beiden Seitenelemente voneinander beabstandet angeordneten Vorsprünge
auf der Innenseite der Brustwehr des Baugerüsts, während der übrige Teil des Seitenelements außen
am Baugerüst anliegt.
Nachfolgend wird anhand der Figuren ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung näher erläutert. Im einzelnen zeigen:
0 Fig. 1 in Seitenansicht ein an einer Gebäudefassade
aufgestelltes Fassadengerüst mit einer an einer der oberen Brustwehren eingehängten Tragvorrichtung
für einen Stapel Leichtdämmstoffplatten,.
2.5 . ■ ■ ■ ·
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht der Tragvorrichtung
mit von dieser aufgenommenem angedeuteten Materialstapel,
Fig. 3 eine Seitenansicht der Tragvorrichtung ähnlich
der gemäß Fig. 1, wobei strichpunktiert Schwenkstellungen zum Verschwenken der Seitenelemente
zwecks Zusammenlegens der Tragvorrichtung gezeigt sind,. .
Fig. 4 eine Draufsicht auf die noch nicht zusammengelegte Tragvorrichtung, ■ ■
Fig. 5 eine Seitenansicht der Tragvorrichtung im zusammengelegten
Zustand und
Fig. 6 eine Draufsicht auf die zusammengelegte Tragvorrichtung.
10' Fig. 1 zeigt eine in Seitenansicht U-förmige Tragvorrichtung
10 zur Lagerung eines Stapels 12 mehrerer übereinanderllegender EPS-Leichtdämmstoffplatten 14.
Die Tragvorrichtung 10 hängt außen an einem Fassadengerüst .1.6, das mehrere Geschoßböden 18 aufweist. Im
Bereich der Geschoßböden 18 sind die sich dort aufhaltenden Arbeiter durch zwei in Hüft- und Brusthöhe verlaufende
Brustwehren 20 gesichert. Die Tragvorrichtung ■10 hängt gemäß Fig. 1 in der oberen Brustwehr 20 außen
am Fassadengerüst 16, so daß die zu verarbeitenden Leichtdämmstoffplatten 14 den durch die Geschoßböden 18
definierten Arbeitsbereich des Fassadengerüsts 16 nicht beeinträchtigen.
Gemäß Fig. 2 weist die Tragvorrichtung 10 ein rahmenförmiges
Boden- oder Tragelement "22 auf, an dem zwei bügeiförmige Seitenelemente 24 schwenkbar angeordnet
sind. Auf dem Tragelement 22 ruht der Plattenstapel 12, der durch die Seitenelemente 24 an zwei einander gegenüberliegenden
Seiten eingefaßt ist. Mit anderen Worten erstrecken sich die beiden Seitenelemente 24 parallel
zu zwei gegenüberliegenden Seiten des Stapels 12, wobei sie an dem Stapel 12 anliegen können oder mit Abstand
zu diesem angeordnet sind.
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Das Tragelement 22 ist mit zwei Längsstreben 26 versehen, oberhalb derer zwei Querstreben 28 verlaufen.
Die Enden der Längs- und Querstreben 26,28 kreuzen sich und stehen wechselweise über die Längs- bzw. Querstreben
26,28 über. In den Kreuzungsbereichen sind die Längsstreben 26 mit den Querstreben 28 verbunden. Der
Plattenstapel 12 ruht also auf den Querstreben 28, während die Längsstreben 26 um die Dicke der Querstreben
28 vom Stapel 12 beabstandet sind.
An den seitlich über die Längsstreben 2 6 überstehenden Seitenenden 30 der Querstreben 2 8 sind die bügelartigen
Seitenelemente 24 um Schwenkachsen 32 schwenkbar gelagert. Jedes Seitenelement 24 weist zwei jeweils als
Streben ausgeführte Schenkelabschnitte 34 - und einen ebenfalls als Strebe ausgebildeten Verbindungsabschnitt
36 auf, der die beiden Schenkelabschnitte 34 an ihren den Schwenkachsen 32 abgewandten oberen Enden miteinander
verbindet. Zu beachten ist dabei, daß die Schenkel-0 abschnitte 34 des einen Seitenelements 24 an den einander
abgewandten Außenseiten 38 der Querstreben 28 anliegen, während die Schenkelabschnitte 34 des anderen
Seitenelements 24 an den einander zugewandten Innenseiten 40 der Querstreben 28 anliegen. Durch diese Kon-5
struktion ist es möglich, daß die Schenkelabschnitte 34
der Seitenelemente 24 aneinander vorbeischwenken, wenn
die Seitenelemente 24 zum Zusammenklappen der Tragvorrichtung 10 jeweils in Richtung auf das Tragelement 22
verschwenkt werden. Diese Situation ist in Fig. 3 gezeigt.
Im zusammengeklappten Zustand bildet die Tragvorrichtung 10 eine extrem· flache Einheit, wie es Fig.
5 in Seitenansicht zeigt. In der Draufsicht auf die zusammengeklappte Tragvorrichtung 10 gemäß Fig. 6 ist
zu erkennen, daß sich zwischen den Schenkelabschnitten
- 10 -
34 der beiden Seitenteile jeweils eine Querstrebe 28 des Tragelements 22 befindet.
Wie insbesondere anhand von Fig. 2 zu erkennen ist, ragen die Schenkelabschnitte 34 der Seitenelemente 24
über die Schwenkachsen 32 hinaus bis unterhalb der Querstreben 28 des Tragelements 22. Die Schwenkachsen
32, über die die Seitenelemente 24 mit den Querstreben
28 des Tragelements 22 verbunden sind, liegen sämtlich außerhalb der Längsstreben 26. Mit anderen Worten befinden
sich also die Längsstreben 26 im Bereich zwischen den nach unten überstehenden Enden der Schenkelabschnitte
34. In der aufrechten Schwenkposition gemäß Fig. 2, in der die Seitenelemente 24 in einem Winkel
von im wesentlichen 90° von den Querstreben 28 aufragen, liegen die unteren Enden 42 der Schenkelabschnitte
34 der Seitenelemente 24 an den einander abgewandten Außenseiten 44 der Längsstreben 26 im Bereich
von deren über die Querstreben 28 überstehenden Enden 46 an und begrenzen damit ein weiteres Auseinanderschwenken
der Seitenelemente 24.
Wie insbesondere anhand von Fig. 2 zu erkennen ist,
verlaufen die Verbindungsabschnitte 3 6 der bügelförmigen Seitenelemente 24 außen an deren oberen Enden. An
einem der beiden Verbindungsabschnitte 36 befindet sich außen ein Abstandsriegel 48, an dem sich zwei zum Tragelement
22 weisende Hintergreifriegel 50 befinden, die sich parallel zu den Schenkelabschnitten 34 des betref-0
fenden Seitenelements 24 erstrecken. Der Abstandsriegel
48 und die Hintergreifriegel 50 bilden die Anbringungsvorrichtung
52, mittels derer die Tragvorrichtung 10 gemäß Fig. 1 an der Brustwehr 20 des Gerüsts 16 außen
eingehängt wird. Die Hintergreifriegel 50 um- und hintergreifen
dabei die Brustwehr 20, auf der der Verbin-
dungsabschnitt 3 6 und der Abstandsriegel 48 des dem
Fassadengerüst 16 zugewandten Seitenelements 24 der Tragvorrichtung 10 aufliegen.
Wie in den Figuren zeichnerisch wiedergegeben, bestehen sämtliche Teile (Längs- und Querstreben, Schenkel- und
Verbindungsabschnitte, Abstands- und Hintergreifriegel)
der Tragvorrichtung 10 aus dem gleichen Material, bei dem. es sich um ein Vierkant-Hohlprofilstab handelt.
Dieser Stab besteht aus Leichtmetall, so daß die gesamte Tragvorrichtung 10 bei extrem leichtem Gewicht
eine stabile Konstruktion bildet. Die Möglichkeit, sämtliche Teile der Tragvorrichtung 10 aus dem gleichen
Stab herstellen zu können, reduziert die Herstellungskosten, was wiederum die Akzeptanz der Tragvorrichtung
10 erhöht, da die Anschaffungskosten gering sind.