DE19922484A1 - Flachdichtung - Google Patents
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Abstract
Beschrieben wird eine Flachdichtung mit einem flächenhaft ausgebildeten, verformbaren Metallträger, der flächenhafte, einen inneren Öffnungsbereich (12) umgebende Abschnitte (1-4, 22, 23) aufweist. Zwischen den flächenhaften Abschnitten (1-4, 22, 23) sind innerhalb der durch die flächenhaften Abschnitte (1-4, 22, 23) gebildeten Ebene verformbare Bereiche (5-8, 20, 21) angeordnet, mittels derer die flächenhaften Abschnitte (1-4, 22, 23), den inneren Öffnungsbereich (12) bildend, geformt sind.
Description
Die Erfindung betrifft eine Flachdichtung mit einem
flächenhaft ausgebildeten, verformbaren Metallträger.
Derartige Flachdichtungen sind insbesondere aus dem
Kraftfahrzeugrnotorenbau bekannt und werden bspw. zum Abdichten
des Zylinderhaubendeckels, des Ölwannendeckels oder des
Getriebedeckels verwendet. Die Flachdichtung wird dabei
zwischen zwei gegeneinander abzudichtenden Bauteilen
angeordnet. Montageöffnungen dienen zum Durchführen von
Befestigungsmitteln, wie Schrauben, Bolzen oder dergleichen,
mittels derer die beiden Bauteile gegeneinander festgezogen
werden, wodurch der Spalt zwischen den Bauteilen durch die
Flachdichtung abgedichtet wird.
Bekannte Flachdichtungen der eingangs genannten Art weisen
einen Metallträger auf, der als Trägermedium für eine auf den
Träger aufgespritzte Gummischicht und somit im Wesentlichen
der Eigensteifigkeit der gesamten Flachdichtung dient. Der
Träger wird dabei aus einem Blech oder einer Platte aus bspw.
Stahl, Edelstahl oder auch aus Aluminium gestanzt. Da die
Dichtungen meist U-förmig oder auch ringförmig geschlossen
ausgebildet sind, entstehen bei dem Stanzvorgang große Mengen
an Blechabfall, was bereits aus Gründen des Umweltschutzes als
nachteilig empfunden werden muss und zudem hohe
Herstellungskosten, insbesondere Materialkosten, bedeutet.
Des Weiteren ist das Metallträger bekannter Flachdichtungen
stets in einer Ebene verlaufend angeordnet. Wenn ein
dreidimensionaler Dichtungsverlauf erreicht werden soll, so
kann dies bislang nur durch einen entsprechenden Verlauf des
angespritzten Gummimaterials erreicht werden.
Zur Vermeidung des genannten Blechabfalls bei der Stanzung des
Trägers aus einem Blech ist in der DE-OS 197 12 109 bereits
vorgeschlagen worden, dass der Träger aus einem oder mehreren
geformten Drahtstücken hergestellt ist. Dabei wird bewusst auf
eine Platinenfertigung, d. h. einer Ausbildung des Trägers aus
einem zu stanzenden flächenhaften Metallträger verzichtet, und
es wird stattdessen der Träger aus einem oder mehreren
Drahtstücken gefertigt, indem diese der gewünschten Form der
Dichtung entsprechend gebogen werden. Anschließend wird der
Träger in eine Spritzgießform eingesetzt und wenigstens
abschnittsweise mit einem Gummimaterial umspritzt. Diese
bekannte Gummiformdichtung weist daher nur eine begrenzte
Eigensteifigkeit auf und weist aufgrund der räumlich sehr
begrenzten Unterstützung der Gummischicht durch den
Metallträger nur eingeschränkt wirksame und darüber hinaus nur
relativ kurzlebige Dichteigenschaften auf.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
eine Flachdichtung der eingangs beschriebenen Art dahingehend
zu verbessern, dass bei der Herstellung weniger Materialabfall
entsteht und die Herstellungskosten sowie die umweltbedingten
Belastungen bei einer Entsorgung des Blechabfalls und/oder der
Aufwand der Rückführung desselben zur Wiederverwertung
verringert werden. Demgegenüber soll dabei auf die Vorteile
eines flächenhaft ausgebildeten Metallträgers nicht verzichtet
werden.
Diese Aufgabe wird bei einer Flachdichtung der genannten Art
erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass der Metallträger
mindestens zwei flächenhafte, einen inneren Öffnungsbereich
umgebende Abschnitte aufweist, zwischen denen im Wesentlichen
innerhalb der durch die flächenhaften Abschnitte gebildeten
Ebene verformbare Bereiche angeordnet sind, mittels derer die
flächenhaften Abschnitte, den inneren Öffnungsbereich bildend,
geformt sind.
Bei der erfindungsgemäßen Flachdichtung wird der innere
Öffnungsbereich des Metallträgers somit durch Verformung
gebildet, wobei diese Verformung im Wesentlichen in den
zwischen den flächenhaften Abschnitten vorgesehenen
verformbaren Bereichen erfolgt.
Die erfindungsgemäße Flachdichtung wird also in vorteilhafter
Weise in zwei Schritten hergestellt, d. h. einem ersten
Schritt, bei dem aus einer Metallplatte bzw. einem Metallblech
ein Rohling des Metallträgers ausgestanzt wird, bei dem die
flächenhaften Abschnitte zunächst nur durch einen schmalen,
länglichen Öffnungsbereich voneinander getrennt sind. Dieser
Rohling weist demnach zunächst noch nicht den vorgesehenen
inneren Öffnungsbereich der Flachdichtung auf. Die endgültige
Formgebung der Flachdichtung wird nun dadurch erreicht, dass
durch Verformen der genannten verformbaren Bereiche die
flächenhaften Abschnitte in der Weise auseinandergebogen
werden, dass der Metallträger insgesamt in die vorgesehene
Endform gebracht wird.
Es wird also erfindungsgemäß auf eine Platinenfertigung, d. h.
eine Ausbildung des Metallträgers aus einem zu stanzenden
Blech, nicht verzichtet und dennoch ein nahezu
vernachlässigbarer Blechabfall beim Stanzen produziert.
In Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es zudem in
vorteilhafter Weise möglich, auf einem zu stanzenden
Metallblech eine Anzahl von Rohlingen auszustanzen und somit
die Menge an Abfall noch weiter zu reduzieren.
Die erfindungsgemäße Flachdichtung ist zudem einstückig
ausgebildet und ermöglicht durch den genannten
Verformungsprozess die Herstellung von Flachdichtungen in
allen denkbaren Profilen, bspw. in den häufig verwendeten U-
Profilen oder Ringprofilen. Nach einer bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung sind die für die Verformung des
Rohlings erforderlichen verformbaren Bereiche als gegenüber
den flächenhaften Abschnitten in der Flächenausdehnung
verjüngte stegförmige Bereiche ausgebildet.
Nach einer weiteren alternativen Ausführungsform der Erfindung
sind die verformbaren Bereiche durch gegenüber den
flächenhaften Abschnitten in der Flächenausdehnung verjüngte
polygonzugartig verbundene Stege gebildet.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
Querschnittsform der verformbaren Bereich beliebig gewählt
werden kann, bspw. in den genannten Formen oder auch anderen
Formen, wie z. B. einer Zickzack- oder Wellenform.
In Weiterbildung des Erfindungsgedankens erweist es sich als
zweckmäßig, dass die zwischen den flächenhaften Abschnitten
angeordneten verformbaren Bereiche in der Weise ausgebildet
sind, dass sie nicht nur in einer, sondern in zwei oder drei
Raumrichtungen leicht verformbar bzw. biegbar sind und somit
ohne Weiteres räumlich komplexer ausgebildete Flachdichtungen
möglich sind. Eine dreidimensionale Formgebung kann bspw.
erreicht werden, indem der Träger an den für die Verformung
vorgesehenen verformbaren Bereichen so geformt wird, dass die
flächenhaften Abschnitte aus der eigentlichen Trägerebene
heraustretende bzw. -geformte Abschnitte aufweisen.
Es kann dabei weiter von Vorteil sein, die einzelnen
verformbaren Bereiche an dem Träger räumlich so anzuordnen,
dass sie mit der gewünschten dreidimensionalen Form
korrespondieren.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass
der Metallträger im montierten Zustand der Flachdichtung im
Bereich der Montageöffnungen die Funktion eines
Distanzelements ausübt. Dies kann bspw. dadurch erfolgen, dass
der Träger im Bereich der Montageöffnungen eine größere Dicke
aufweist als im Bereich zwischen Montageöffnungen, wo dem
Träger lediglich eine Stütz- bzw. Haltefunktion für das
Gummimaterial, welches die Abdichtung bewirkt, zukommt.
Nachdem der Metallträger der erwünschten Form der Dichtung
entsprechend gebogen ist, kann er in einem Spritzwerkzeug
wenigstens abschnittsweise mit einem Gummimaterial umspritzt
werden. Dabei kann es weiter vorteilhaft sein, dass der
bereits in der gewünschten Form vorliegende Metallträger
vorher in einer Presse flachgepresst wird um bei der
Verformung der verformbaren Bereiche etwa aufgetretene
Auswölbungen wieder einzuebnen. In bevorzugter Weiterbildung
des zuletzt genannten Erfindungsgedankens kann zudem
vorgesehen sein, dass der genannte Pressvorgang und der
genannte Spritzvorgang in einem Arbeitsschritt in dem
Spritzwerkzeug durchgeführt werden.
In bevorzugter Weiterbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens
zur Herstellung des Rohlings kann der schmale Öffnungsbereich
zwischen den flächenhaften Abschnitten des Trägers im
Wesentlichen ausschließlich durch die Stanznaht gebildet sein.
Durch entsprechende Unterbringung möglichst vieler Rohlinge
auf einem Stanzblech kann somit erreicht werden, dass der bei
der Herstellung des Trägers auftretende Materialabfall nahezu
vernachlässigbar ist.
Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung
ergeben sich aus den beigefügten Ansprüchen sowie der
zeichnerischen Darstellung und nachfolgenden Beschreibung von
Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Flachdichtung.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1a eine Draufsicht auf einen Rohling für einen
erfindungsgemäßen rechteckförmig ausgebildeten
Metallträger;
Fig. 1b ein Metallträger entsprechend Fig. 1a während der
erfindungsgemäßen Verformung des Rohlings;
Fig. 1c fertig ausgebildeter Metallträger nach einer
entsprechend Fig. 1b erfolgten Verformung;
Fig. 2 in schematischer Draufsicht, eine Reihe von
Ausführungsbeispielen von Rohlingen des
erfindungsgemäßen Metallträgers und der
erforderlichen Verformungen zur Ausbildung der
jeweiligen Endform;
Fig. 3 einige Ausführungsformen der erfindungsgemäß
vorgesehenen verformbaren Bereiche, in teilweiser
Draufsicht;
Fig. 4a, b zwei exemplarische Anordnungen mehrerer Rohlinge des
bei der erfindungsgemäßen Flachdichtung vorgesehenen
Metallträgers auf einem Stanzblech; und
Fig. 5 Ausschnittvergrößerung einer erfindungsgemäßen
Flachdichtung mit einem in Fig. 1c gezeigten
Metallträger nach dem Aufbringen einer
Gummibeschichtung.
Anhand der Fig. 1a bis 1c wird am Beispiel eines
rechteckförmigen Metallträgers für eine erfindungsgemäße
Flachdichtung illustriert, in welcher Weise der endgültige
Metallträger aus einem Rohling geformt wird. Der hier gezeigte
Rohling wurde durch Stanzen einstückig aus einem Metallblech
gebildet. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß
die Art der Herstellung des erfindungsgemäßen Rohlings völlig
unerheblich ist und somit das erfindungsgemäß vorgeschlagene
Verfahren auch bei alternativen Herstellungsverfahren, z. B.
dem Ausschneiden oder Aussägen des Rohlings, grundsätzlich
anwendbar ist. Zudem umfasst die vorliegende Erfindung
grundsätzlich auch mehrstückig ausgebildete Flachdichtungen.
Der in Draufsicht gezeigte Rohling weist vier flächenhafte
Abschnitte 1, 2, 3, 4 auf, zwischen denen jeweils bezüglich
der Ebene der flächenhaften Abschnitte verjüngte Bereiche 5,
6, 7, 8 vorgesehen sind. Aufgrund der Verjüngungen bilden
diese Bereiche 5 bis 8 gegenüber den Abschnitten 1 bis 4
innerhalb deren Ebene verformbare Bereiche. In dem gezeigten
Beispiel sind die verformbaren Bereiche 5 bis 8
unterschiedlich ausgebildet, wobei der verformbare Bereich 5
durch zwei verbundene, jeweils geradlinig verlaufende Stege
gebildet ist, wohingegen der verformbare Bereich 6 als nahezu
kreisrund verlaufender Steg, der verformbare Bereich 7 als in
etwa geradlinig verlaufender Steg, und der verformbare Bereich
8 als eine polygonzugartige Aneinanderreihung von jeweils
geradlinigen Stegen ausgebildet sind.
Der in Fig. 1 gezeigte Rohling weist ferner für
Befestigungsmittel vorgesehene Montageöffnungen 9 auf. Es wird
hervorgehoben, daß bei dem gezeigten Rohling der längliche
Öffnungsbereich 12 zwischen den flächenhaften Abschnitten 1,
2, 3, 4 nicht allein durch die Stanznaht gebildet sind. Es
sind allerdings ohne Weiteres (hier nicht gezeigte)
Ausführungsformen vorstellbar, bei denen dieser
Öffnungsbereich (nahezu) ausschließlich durch die Stanznaht
gebildet ist.
Bei der Weiterverarbeitung dieses Rohlings zum fertigen
Metallträger wird der in Fig. 1 gezeigte Rohling an den durch
Pfeile 10, 11 gekennzeichneten Positionen jeweils unter
entsprechend den Pfeilen 10, 11 an dem Rohling angreifende
Zugkraft versetzt, womit der erfindungsgemäss vorgeschlagene
Verformungsprozess beginnt.
Ein Zwischenstadium bei der Verformung des Rohlings ist nun in
Fig. 1b dargestellt. In dem gezeigten Beispiel werden die
verformbaren Bereiche an ihren Aussenseite unterschiedlich mit
Zug- oder Druckkräften beaufschlagt. So werden bei der
gezeigten Deformation die Aussenseiten der Bereiche 6, 7
gedehnt und die Aussenseiten der Bereiche 5, 8 in
entsprechendem Maße gestaucht.
Fig. 1c zeigt nun den fertigen rechteckförmigen Metallträger,
nach der erfolgten Deformation der verformbaren Bereiche. Es
wird ausdrücklich hervorgehoben, dass die bei dem Rohling
ursprünglich vorgesehenen polygonzugartigen Stegketten 5, 8
nach erfolgter Verformung nunmehr geradlinig ausgebildet sind.
Entsprechend stellt sich der ursprünglich kreisrunde Steg 6
nunmehr ebenfalls als geradliniger Steg dar. Demnach ist es
grundsätzlich möglich, durch geeignete Formgebung des
verformbaren Bereichs die nach der Deformation vorliegende
Form vorherzusagen bzw. sogar vorzugeben. Dadurch ist es
möglich, die bei der Deformation der verformbaren Bereiche
auftretenden Formänderungen des gesamten Metallträgers bereits
beim Design dieser Bereiche zu berücksichtigen.
In der Fig. 2 ist eine Reihe unterschiedlicher Formen des
erfindungsgemäßen Rohlings in schematischer Draufsicht
gezeigt, wobei verformbare Bereiche 20, 21 zu Punkten und
flächenhafte Abschnitte 22, 23 zu Linien entartet sind, um die
gezeigte Darstellung zu vereinfachen. Die Zugrichtungen für
die jeweilige Deformation sind jeweils durch Pfeile 24, 25
angedeutet. Bei den meisten der gezeigten Formen handelt es
sich um "geschlossene" Formen, d. h. die durch die Deformation
gebildete Form des Metallträgers entspricht einer ringsum
geschlossenen Dichtung. Die einzige Ausnahme bilden die Formen
g), h) und i), bei denen es sich im Ergebnis (der Deformation)
um "offene" Formen, hier U-förmige Dichtungen betreffend,
handelt.
Anhand der in e) und f) gezeigten Form wird ferner deutlich,
daß bei ausreichender Anzahl von verformbaren Bereichen 20, 21
auch kreis- oder ellipsoidförmige Metallträger und damit auch
Flachdichtungen solcher Gestalt hergestellt werden können.
Zudem können flächenhafte Abschnitte mit nicht durch die
erfindungsgemäße Verformung erzeugbaren Formgebungen, z. B. der
in j) und k) dargestellte Kreisabschnitt 26, durch
entsprechend vorgegebene Abschnitte des Rohlings realisiert
werden.
Die Fig. 3 zeigt in vergrößerter Draufsicht exemplarische
Ausführungsformen der zwischen den flächenhaften Abschnitten
des Rohlings vorgesehenen verformbaren Bereiche. Betreffend
die räumliche Ausgestaltung dieser Ausführungsformen wird auf
die entsprechenden Erläuterungen zu Fig. 1 verwiesen.
In den Fig. 4a und 4b ist gezeigt, wie mehrere Rohlinge
gemäß der Erfindung auf einem Stanzblech untergebracht werden
können, um die Menge an bei der Stanzung anfallendem
Blechabfall weiter zu reduzieren.
Die Fig. 5 zeigt schließlich eine Ausschnittsvergrößerung
einer erfindungsgemäßen Flachdichtung mit einem in Fig. 1c
gezeigten Metallträger nach dem Aufbringen einer
Gummibeschichtung. Zum einen wird dabei der gesamte
Metallträger ringsum mit Gummi beschichtet, z. B. mit
Gummimaterial umspritzt, und zudem in den Bereichen der
Verformungen 40, 41 den flächenhaften Abschnitten 42
entsprechende Bereiche aus Gummi-Vollmaterial bereitzustellen,
um die beim Metallträger auftretenden Verjüngungen in diesen
Bereichen 40, 41 an den Verlauf der flächenhaften Abschnitte
42 anzugleichen.
Claims (14)
1. Flachdichtung mit einem flächenhaft ausgebildeten,
verformbaren Metallträger, dadurch gekennzeichnet, dass
der Metallträger mindestens zwei flächenhafte, einen
inneren Öffnungsbereich (12) umgebende Abschnitte (1-4,
22, 23) aufweist, zwischen denen im Wesentlichen
innerhalb der durch die flächenhaften Abschnitte (1-4,
22, 23) gebildeten Ebene verformbare Bereiche (5-8, 20,
21) angeordnet sind, mittels derer die flächenhaften
Abschnitte (1-4, 22, 23), den inneren Öffnungsbereich
(12) bildend, geformt sind.
2. Flachdichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass die zwischen den flächenhaften Abschnitten (1-4,
22, 23) angeordneten verformbaren Bereiche (5-8, 20,
21) als gegenüber den flächenhaften Abschnitten (1-4,
22, 23) verjüngte Bereiche ausgebildet sind.
3. Flachdichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
dass mindestens ein gegenüber den flächenhaften
Abschnitten (1-4, 22, 23) verjüngter Bereich durch
einen geradlinig, kreisförmig oder wellenförmig
verlaufenden Steg mit über die Länge des Stegs konstanter
oder variabler Breite gebildet ist.
4. Flachdichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens ein gegenüber den
flächenhaften Abschnitten (1-4, 22, 23) verjüngter
Bereich durch eine polygonzugartig ausgebildete Stegkette
gebildet ist.
5. Flachdichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens einer
der mindestens zwei flächenhaften Abschnitte (1-4, 22,
23) mehrere insbesondere randoffene Montageöffnungen (9)
für Befestigungsmittel aufweist.
6. Flachdichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet,
dass der Metallträger im montierten Zustand der
Flachdichtung im Bereich der Montageöffnungen (9) die
Funktion eines Distanzelements ausübt.
7. Flachdichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die zwischen den
flächenhaften Abschnitten (1-4, 22, 23) angeordneten
verformbaren Bereiche (5-8, 20, 21) in mindestens zwei
Raumrichtungen verformbar sind und wenigstens zwei der
flächenhaften Abschnitte (1-4, 22, 23) nach außerhalb
der durch die flächenhaften Abschnitte (1-4, 22, 23)
gebildeten Ebene geformt sind.
8. Flachdichtung nach einem oder mehreren der vorstehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Metallträger
wenigstens abschnittsweise mit einem Gummimaterial (40-42)
umspritzt ist.
9. Verfahren zur Herstellung einer Flachdichtung nach einem
oder mehreren der vorstehenden Ansprüche, die einen
einstückigen, verformbaren Metallträger mit mindestens
zwei flächenhaften, einen inneren Öffnungsbereich
umgebenden Abschnitten (1-4, 22, 23) aufweist, wobei
zwischen den flächenhaften Abschnitten (1-4, 22, 23) im
Wesentlichen innerhalb der durch die flächenhaften
Abschnitte (1-4, 22, 23) gebildeten Ebene verformbare
Bereiche (5-8, 20, 21) vorgesehen sind, dadurch
gekennzeichnet, dass aus einem Metall-Flachkörper ein
länglich ausgebildeter Rohling (Fig. 1a, Fig. 2-4)
des Metallträgers herausgearbeitet wird, bei dem die
flächenhaften Abschnitte (1-4, 22, 23) durch schmale,
länglichen Öffnungsbereiche (12) voneinander getrennt
sind, und daß bei dem Rohling (Fig. 1a, Fig. 2-4)
die flächenhaften Abschnitte (1-4, 22, 23) mittels der
verformbaren Bereiche (5-8, 20, 21) derart gebogen
werden, daß der innere Öffnungsbereich (12) gebildet und
der Metallträger in die vorgesehene Endform gebracht
wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass
der Rohling (Fig. 1a, Fig. 2-4) aus einem
Metallblech (Fig. 4a und 4b) ausgestanzt wird.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass
der schmale Öffnungsbereich (12) des Rohlings (Fig. 1a,
Fig. 2-4) im Wesentlichen durch die Stanznaht
gebildet wird.
12. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis
11, dadurch gekennzeichnet, dass der in die Endform
gebrachte Metallträger anschließend flachgepreßt wird.
13. Verfahren nach einem oder mehreren der Ansprüche 9 bis
12, dadurch gekennzeichnet, dass der in die Endform
gebrachte, gegebenenfalls flachgepreßte Metallträger,
mittels eines Spritzwerkzeuges wenigstens abschnittsweise
mit einem Gummimaterial umspritzt wird.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass
der in die Endform gebrachte Metallträger mittels des
Spritzwerkzeuges sowohl flachgepreßt als auch wenigstens
abschnittsweise mit einem Gummimaterial umspritzt wird.
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1999
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