DE19921203A1 - Schutzbekleidungsartikel - Google Patents
SchutzbekleidungsartikelInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Schutzbekleidungsartikel zur zumindest teilweisen Verhinderung von Kratzverletzungen, insbesondere an gefährdeten Körperstellen bei Patienten, vornehmlich bei Kleinkindern und Säuglingen mit Neurodermitis. Der Schutzbekleidungsartikel zeichnet sich dadurch aus, daß der Artikel aus einer inneren, der gefährdeten Körperstelle zugewandten Lage und einer äußeren Lage besteht und daß die äußere Lage an der inneren Lage nur an Stellen im Randbereich der inneren Lage fixiert bzw. fixierbar und gegenüber der inneren Lage bei Kratzbewegungen des Patienten verschiebbar ist.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schutzbekleidungsartikel zur zu
mindest teilweisen Verhinderung von Kratzverletzungen, insbesondere an
gefährdeten Körperstellen bei Patienten, vornehmlich, jedoch nicht aus
schließlich bei Kleinkindern und Säuglingen mit Neurodermitis.
Die Neurodermitis (Synonyme: endogenes Ekzem, atopisches Ekzem, ato
pische Dermatitis) ist ein Krankheitsbild, das zu den allergischen Erkran
kungen gehört. Die Neurodermitis ist erblich und kann durch seelische
Trauma verschlimmert oder verbessert werden. Im Winter oder Frühjahr
wird häufig eine Verschlechterung des Krankheitsbildes beobachtet.
Die Erkrankung beginnt häufig im Säuglings- oder Kleinkindalter und
zeigt sich mit Rötungen und Bläschen im Gesicht und auf dem behaarten
Kopf (Milchschorf). Nach dem zweiten Lebensjahr entspricht das Bild im
wesentlichen der Neurodermitis des Erwachsenen. Während im Kindesal
ter meist die Ellen- und Kniebeugen und nicht selten auch das Gesäß be
fallen sind, sind beim Erwachsenen vorwiegend das Gesicht, Hals, Nac
ken, Brust, Schulter und Gelenkbeugen betroffen. Die Haut ist an diesen
Stellen chronisch entzündet. Hauptsymptom der Neurodermitis ist der
quälende Juckreiz, häufig in Verbindung mit nächtlichen Juckkrisen. Auf
den starken Juckreiz reagieren die Patienten mit intensivem Kratzen, da
Schmerz häufig besser zu ertragen ist als Juckreiz. Kratzen bringt jedoch
nur vorübergehende Linderung. Danach juckt es stärker als zuvor.
Ständiges Kratzen wiederum kann zu bakteriellen Infektionen der einzel
nen Hautareale führen. Neurodermitis-Patienten zeigen Unverträglichkei
ten gegenüber eine Reihe von Textilmaterialien, z. B. Wolle, Mohair und
Angora, da diese Materialien aufgrund ihrer Faserstruktur entweder die
Haut zusätzlich reizen oder zu wenig kühlende Luft an die entzündeten
Hautstellen heranlassen und/oder durch unzureichende Abdünstung von
Schweiß zu Wärmestau führen. Derzeit wird therapeutisch empfohlen,
Kindern die Fingernägel kurz zu schneiden und nachts spezielle Overalls
oder Baumwollhandschuhe anzuziehen, um schlimme Kratzspuren zu
verhindern.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, Schutzbekleidungsartikel vorzu
sehen, die die Gefahr von Kratzverletzungen vorbeugen und im übrigen als
hautsympathisch gelten. Weiterhin sollten solche Schutzbekleidungsarti
kel waschbar und wiederverwendbar sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgesehen, daß der
Artikel aus einer inneren, der gefährdeten Körperstelle zugewandten Lage
und einer äußeren Lage besteht und daß die äußere Lage an der inneren
Lage nur an Stellen im Randbereich der inneren Lage fixiert bzw. fixierbar
und gegenüber der inneren Lage bei Kratzbewegungen des Patienten ver
schiebbar ist.
Wenn sich nun der Patient kratzt, werden lediglich im Prinzip die inneren
und äußeren Lagen gegeneinander verschoben. Das Gehirn registriert den
Kratzeffekt, der Linderung schafft, ohne daß es zu Verletzungen der Haut
kommt, die üblicherweise durch das Kratzen mit den Fingernägeln verur
sacht werden.
Die erfindungsgemäßen Schutzbekleidungsartikel können sowohl als
Schutzlagen, die an zu schützende Stellen angebracht werden können,
ausgebildet sein, als auch in der Form von Bekleidungsartikeln, beispiels
weise als Bekleidungsoberteile, Hosen, Overalls, Handschuhe etc., vorlie
gen, in welche an betreffende Stellen derartige Schutzlagen eingearbeitet
sind.
Es kann sich bei diesem Schutzbekleidungsartikel um einen Handschuh
handeln, und zwar dann, wenn die gefährdete Körperstelle die Hände
selbst sind, die bei manchen Patienten zu den von starkem Juckreiz ge
plagten Bereichen gehören. Aber selbst bei Patienten, die an den Händen
keinen Juckreiz spüren, ist es äußerst nützlich, wenn es sich bei dem
Schutzbekleidungsartikel um einen Handschuh handelt mit einer zumin
dest im Bereich der Finger vorgesehenen inneren Lage und einer zumin
dest die Finger, ggf. die Hand, umfassenden äußere Lage und wenn die
beiden Lagen zumindest im Fingerbereich bei Kratzbewegungen gegenein
ander verschiebbar sind. In diesem Fall ist auch der Bereich der Finger
spitzen, von denen die Kratzbewegungen ausgehen, durch die zwei gegen
einander verschiebbaren Lagen sozusagen entschärft, da durch das ge
genseitige Verschieben der zwei Lagen in diesem Bereich die aufkratzende
Wirkung der Fingerspitzen wesentlich herabgesetzt wird. Es ist durch das
Tragen von solchen Handschuhen ein doppelter Schutz möglich. Wenn
man nämlich mit so geschützten Händen versucht, sich an einer anderen,
gefährdeten, ebenfalls mit einem erfindungsgemäßen Schutzbekleidungs
artikel geschützten Körperstelle zu kratzen, beispielsweise im Bereich der
Knie- oder Ellenbogenbeuge, sind zwei bis vier gegeneinander verschieb
bare Lagen im Spiel und zwar die innere und äußere Lage des Hand
schuhs und die innere und äußere Lage des Schutzbekleidungsartikels,
der für die Kniebeuge bzw. für die Ellbogenbeuge benutzt wird.
Es wird bzw. werden üblicherweise eine Befestigungseinrichtung bzw.
mehrere Befestigungseinrichtungen vorgesehen, um den Schutzbeklei
dungsartikel an der vorgesehenen Körperstelle zu halten. Gerade bei
Kleinkindern verhindert dies, daß der Schutzbekleidungsartikel verrutscht
und so die gefährdete Körpersteile freigibt. Es wird weiterhin verhindert,
daß der Schutzbekleidungsartikel in Form eines Handschuhs vom Klein
kind leicht entfernt werden kann. Auch bei Erwachsenen sind solche Be
festigungseinrichtungen nützlich, da das Kratzen in der Nacht teilweise
unbewußt geschieht und die entsprechenden Befestigungseinrichtungen
verhindern, daß der Patient die entsprechenden Schutzbekleidungsartikel
ohne weiteres im Halbschlaf entfernt.
Die verwendeten Materialien, die vorzugsweise aus Polyester bestehen und
später näher beschrieben werden, sind in hohem Maße luft- und wasser
dampfdurchlässig. Sie bestehen weiterhin aus Fasern, deren Oberfläche
so glatt ist, daß zusätzliche Reizungen der entzündeten Hautbereiche aus
geschlossen sind. Um die mit dem Schutzbekleidungsartikel geschützten
Stellen nicht unnötig warm werden zu lassen, was auch zur Intensivie
rung des Juckreizes führen kann, wird die innere Lage vorzugsweise le
diglich der entsprechenden gefährdeten Körperstelle gegenüber angeord
net, jedoch nicht so ausgebildet, daß sie das entsprechende Körperteil
umfaßt. Beispielsweise soll bei einem Schutzbekleidungsartikel, der zum
Schutz der Ellbogenbeuge verwendet wird, die innere Lage zwar der Ellbo
genbeuge gegenüberliegen, das entsprechende Körperteil, d. h. das Ellbo
gengelenk, jedoch nicht umfassen.
Allerdings gibt es auch Stellen, wo es sinnvoll ist, daß die innere Lage der
entsprechenden Körperstelle gegenüberliegt und das entsprechende Kör
perteil umfaßt. Ein Beispiel hierfür ist der Handschuh, und zwar gerade
dann, wenn der Patient mit Juckreiz im Bereich des Handrückens oder
der Rückseite der Finger zu kämpfen hat. Da das Kratzen eher von der
Unterseite der Fingerspitzen ausgeht, ist es in diesem Fall sinnvoll, wenn
die innere Lage die gesamte Hand umfaßt.
Auch bei Kleinkindern kann es wünschenswert sein, wenn die innere Lage
das entsprechende Körperteil, beispielsweise das Knie oder den Ellbogen,
umfaßt, da dann ein Verrutschen des Schutzbekleidungsartikels um das
entsprechend Körperteil herum, so, daß die innere Lage dem betroffenen
Bereich, d. h. der Kniebeuge bzw. der Ellbogenbeuge, nicht mehr gegen
überliegt, unkritisch ist.
Die innere Lage besteht vorzugsweise aus einem saugfähigen Gewebema
terial aus synthetischen Endlosfasern, wie im europäischen Patent
EP 710 303 angegeben. Eine solche innere Lage ist in hohem Maß saugfä
hig, dennoch in hohem Maß luft- und wasserdampfdurchlässsig. Zur ge
nauen Beschreibung dieses Gewebematerials wird auf den Inhalt der ent
sprechenden europäischen Patentschrift 710 303 bzw. auf die entspre
chende deutsche Patentanmeldung P 43 35 621.4 verwiesen, deren Inhalt
zum Bestandteil des Offenbarungsgehaltes dieser Anmeldung gemacht
wird.
Solche Materialien haben auch den Vorteil, daß sie Salben und Cremes
aufnehmen können, so daß sie auch als Medikamententräger zur Be
handlung einer bereits verletzten oder juckenden Körperstelle verwendet
werden können. Die äußere Lage besteht vorzugsweise aus einem Gewebe,
das eine Bakterienbarriere bildet und flüssigkeitsdicht, jedoch atmungs
aktiv ist. Solche Gewebe sind an sich bekannt, beispielsweise in Form des
Produktes "Rotecno" (eingetragene Marke) der Firma Rotecno AG, Stein
strasse 35, CH-8045 Zürich. Dieses Gewebe ist ein dichtgewobenes, hy
drophobisches Gewebe, das aus endlosen Polyesterfilamenten gewoben ist,
beispielsweise unter Anwendung von Microfasern unter 1 Dtex mit mehr
als 12000 einzelnen Filamenten pro cm2 mit 60 Kettfäden und 60 Schuß
fäden pro cm, die jeweils aus 144 einzelnen Filamenten bestehen und im
Abstand von beispielsweise 5 mm leitfähige Fasern zur Verhinderung von
elektrostatischer Aufladung enthalten. Nähere Angaben zu solchen Gewe
ben sind beispielsweise der US-PS 5,335,372 zu entnehmen, deren Inhalt
ebenfalls zum Offenbarungsgehalt dieser Patentanmeldung gemacht wird.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn die äußere und die innere Lage aus dem
gleichen Material, vorzugsweise Polyester, besteht, da einerseits die Ent
sorgung erleichtert wird (da eine Trennung in einzelne Stoffe entfällt), und
weil ein unterschiedliches Schrumpfverhalten beim Waschen, was der Ge
brauchsfähigkeit abträglich wäre, nicht befürchtet werden muß.
Besonders bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Schutzbekleidungsartikels lassen sich den Unteransprüchen entnehmen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter
Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert, in diesen zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die eine Seite eines Fäustlings,
Fig. 1A eine weitere Ausführungsform des in Fig. 1 gezeigten Fäust
lings,
Fig. 2A-C Querschnitte durch den Fäustling der Fig. 1, und zwar an den
Schnittebenen IIA-IIA, IIB-IIB, bzw. IIC-IIC der Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die andere Seite des Fäustlings der Fig. 1,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die eine Seite einer weiteren Ausführungs
form eines erfindungsgemäßen Fäustlings mit getrennten Auf
nahmen für den Daumen und den Zeigefinger,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die andere Seite des Fäustlings der Fig. 4,
Fig. 6 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Bekleidungsarti
kel zum Schutz der Ellbogenbeuge und zwar auf der Seite, die
der Ellbogenbeuge gegenüberliegt,
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Rückseite des erfindungsgemäßen
Schutzbekleidungsartikels der Fig. 6,
Fig. 8 einen schematischen Querschnitt auf der Schnittebene VIII-VIII
der Fig. 7,
Fig. 9 A, B schematisch ein erfindungsgemäßes Bekleidungsoberteil mit
einem eingearbeiteten Schutz für den Ellenbogenbereich, sowie
eine Seitenansicht des zugehörigen Ärmels veranschaulicht,
Fig. 10 A, B schematisch eine weitere Ausführungsform eines Bekleidungs
oberteiles mit eingearbeitetem Schutz für den Ellenbogenbe
reich, sowie eine Seitenansicht des zugehörigen Ärmels veran
schaulicht,
Fig. 11 schematisch eine erfindungsgemäße Hose mit eingearbeitetem
Schutz für den Kniegelenkbereich in Vorder- und Seitenansicht
veranschaulicht,
Fig. 12 schematisch eine weitere Ausführungsform einer Hose mit ein
gearbeitetem Schutz für den Kniegelenkbereich in Vorder- und
Seitenansicht veranschaulicht,
Fig. 13, 14 schematisch eine weitere Ausführungsform einer Hose mit ein
gearbeitetem Schutz für den Kniegelenkbereich in drei Viertel
Länge veranschaulichen, und
Fig. 15 schematisch einen erfindungsgemäßen Strampelanzug veran
schaulicht.
Fig. 1 zeigt einen Schutzbekleidungsartikel 10 in Form eines Fäustlings
zur zumindest teilweisen Verhinderung von Kratzverletzungen.
Wie aus der Schnittdarstellung der Fig. 2 hervorgeht, weist der Fäustling
der Fig. 1 eine innere Lage 12 und eine äußere Lage 14 auf, die der Ein
fachheit halber durch einfache Linien in Fig. 2 dargestellt sind. Die innere
Lage 12 erstreckt sich durch den gesamten Fäustling, d. h. auch durch
den Bereich 16 zur Aufnahme des Daumens und in den Bereich 18 zur
Aufnahme der vier Finger hinein. Die innere Lage ist jedoch an die äußere
Lage nur im Zwickel 20 zwischen dem Aufnahmebereich 16 und dem Auf
nahmebereich 18 und bei der Einführöffnung 22 für die Hand vernäht.
Dies bedeutet, daß die zwei Lagen 12 und 14 nur in diesen beiden Berei
chen 20 und 22 aneinander befestigt sind, so daß sie in anderen Berei
chen gegeneinander verschiebbar sind. Die Stiche im Bereich des Zwickels
20, von denen es nur wenige gibt, sind mit 24 angedeutet. Die entspre
chenden Nähte um die Handeinführöffnung 22 herum sind mit 26 ange
geben. Die Stiche 24 könnten, falls erwünscht, weggelassen werden, sind
jedoch gerade bei Kleinkindern nützlich, da sonst der Daumenbereich der
Innenlage dazu neigt, aus dem Aufnahmebereich 16 der Außenlage her
ausgezogen zu werden und die erneute Einführung sich schwieriger ge
staltet als der Fall ist, wenn die Stiche 24 vorgesehen sind.
Fig. 2 zeigt auch eine weitere Naht 28, die nur dazu dient, die zwei über
einander gelegten Hälften der äußeren Lage des Fäustlings zusammenzu
halten. Diese Naht 28 läuft bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 vom
Anfang 30 um die Fig. 1 dargestellte äußere Kante des Aufnahmebereiches
18 für die Finger und um die äußere Kante des Aufnahmebereiches 16 für
den Daumen und dann entlang der linken Seite 32 des Fäustlings herum
bis zum in Fig. 1 untersten Punkt 34 benachbart zur Einführöffnung für
die Hand. Der Bereich zwischen dem Punkt 36 und dem Punkt 30, d. h.
die linke Kante des Fäustlings in Fig. 1, ist durch eine einfache Faltung
des Materials der Außenlage 14 realisiert.
Die innere Lage weist im wesentlichen die gleiche Gestaltung wie die äu
ßere Lage auf mit der gleichen Nahtführung. Wie die innere Lage 12 und
die äußere Lage 14 umgeschlagen und aneinander vernäht sind, geht aus
den Zeichnungen der Fig. 2A, 2B und 2C hervor.
Das Bezugszeichen 38 deutet auf eine zusätzliche Lage des Materials der
Außenlage 14 hin, das zur Bildung eines Führungskanals für ein Zieh
band 40 dient. Der Führungskanal 38 hat zwei offene Enden bei 42 bzw.
44 (Fig. 3) und wird ebenfalls um die linke Seite des Fäustlings gemäß Fig.
1 gefaltet. Das Ziehband 40, das auch in Form einer Schnur realisiert
werden kann, hat zwei freie Enden 46 und 48, die gezogen und beispiels
weise in Form einer Schleife miteinander verknotet werden können, um
den Fäustling am Handgelenk des Patienten verlustsicher zu befestigen.
Anstatt des Bandes 40 könnte auch ein Band mit Klettverschluß zum Ein
satz kommen, wie später anhand der Fig. 4 und 5 näher erläutert wird.
Um den Verlust des Ziehbandes 40 zu verhindern, kann dieses, wie in Fig.
3 bei 39 gezeigt, im Bereich der linken Kante in Fig. 1 mit dem Handschuh
10 vernäht werden.
Zudem ist es, wie in Fig. 1A gezeigt ist, möglich, daß der Fäustling an der
Einführöffnung 22 mit einem Strickbündchen 84 versehen ist. Dieses
Strickbündchen 84 besteht vorzugsweise vollständig aus Polyester.
Die innere Lage 12 ist vorzugsweise entsprechend dem EP 710 303 ausge
bildet. Das heißt, es besteht aus einem saugfähigen Gewebematerial aus
synthetischen Endlosfasern, vorzugsweise aus Polyester. Ein solches Ge
webematerial zeichnet sich dadurch aus, daß die Faser des Gewebemate
rials bauschfähig ist und daß das gewobene Material eine offene Web
struktur aufweist, bei der sich längere, nicht abgebundene Fadenab
schnitte mit fest abgebundenen Fadenabschnitten abwechseln.
Die innere Lage könnte aber auch aus einer netzartigen Struktur beste
hen. Wesentlich ist, daß die innere Lage aus einem Material besteht, das
mit der Haut nicht verklebt, das luftdurchlässig ist und keine Reaktion
der Haut verursacht, beispielsweise als hypoallergen gilt. Die Verwendung
von synthetischen Endlosfasern bzw. -filamenten ist auch im Hinblick auf
eine niedrige Reibung zwischen der Außenlage 14 und der inneren Lage
12 von Bedeutung, da hierdurch die gewünschte erfindungsgemäße Ver
schiebbarkeit der zwei Schichten besonders gewährleistet ist.
Die äußere Lage 14 besteht vorzugsweise aus einem Gewebe, das eine
Bakterienbarriere bildet und flüssigkeitsdicht, jedoch atmungsaktiv ist.
Ein solches Gewebe ist beispielsweise das Produkt "Rotecno" (eingetragene
Marke) der Firma Rotecno AG, Steinstrasse 35, CH-8045 Zürich. Zum
Zwecke der vorliegenden Erfindung wird ein verhältnismäßig leichtes Ge
webe dieser Art benutzt. Das entsprechende Gewebe weist auch im Ab
stand von etwa 5 mm leitfähige Fasern 50 auf, die verhindern, daß Fussel
und dergleichen aufgrund von elektrostatischer Ladung vom Gewebe an
gezogen werden. Dieses Merkmal dient der Aufrechterhaltung der Sterilität
des Gewebes, was bei Patienten mit aufgekratzter Haut günstig ist, da
hierdurch die Gefahr der Selbstinfektion herabgesetzt werden kann.
Durch die gegenseitige Verschiebbarkeit der inneren und äußeren Lage
12, 14 ist es kaum möglich, daß der Patient durch Fingerbewegungen in
nerhalb des Fäustlings seine eigene Haut so kratzen kann, daß Hautver
letzungen entstehen, da die gegenseitige Verschiebbarkeit der beiden La
gen 12 und 14 als Gleitmittel wirkt und verhindert, daß die Fingerspitzen
ausreichend Kraft auf die Haut ausüben können, um solche Kratzverlet
zungen zu erzeugen.
Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 3 umfaßt die innere Lage
12 die gesamte Hand. Dies ist besonders nützlich wenn, wie häufig der
Fall ist, der Handrücken vom Patienten durch Kratzen bereits verletzt ist.
Versucht der Patient, mit der einen Hand die andere Hand zu kratzen,
wird dies insbesondere dann unterbunden, wenn der Patient auf beiden
Händen einen jeweiligen Fäustling trägt. Es entsteht sogar ein doppelter
Schutz, da nicht nur die Gleitbewegung zwischen der inneren und äuße
ren Schicht 12 und 14 im Bereich der Finger der einen Hand, sondern
auch die gegenseitige Verschiebbarkeit der zwei Lagen im Bereich des
Handrückens der anderen Hand tragen dazu bei, die Gefahr von Kratz
verletzungen zu reduzieren. Dies gilt auch für den Schutz von anderen
Körperteilen, die aufgrund des jeweiligen Krankheitsbilds gefährdet und
vorzugsweise mit anderen, erfindungsgemäßen Schutzbekleidungsartikeln
geschützt sind.
Da die innere Lage 12 saugfähig ist, kann sie vollflächig oder stellenweise
mit einer Heilsalbe oder einer Behandlungssalbe versehen werden, bei
spielsweise im Bereich des Handrückens, um die entsprechenden Stellen
nicht nur zu schützen, sondern auch zu behandeln, um bereits bestehen
de Verletzungen zu heilen.
Es ist nicht zwingend erforderlich, daß bei einem Fäustling die innere Lage
12 die Hand vollständig umfaßt. In Fällen, wo ein Schutz des Handrüc
kens nicht notwendig ist, da dort beim jeweiligen Patienten keine jucken
den Stellen vorliegen, wäre es ausreichend, die innere Lage 12 nur im Fin
gerbereich vorzusehen. Auch könnte man die äußere Lage 14 ebenfalls
nur im Fingerbereich vorsehen und dann etwa im Bereich der Knöchel in
Bänder überzuführen, die beispielsweise um das Handgelenk gebunden
werden können, um den entsprechenden Schutzbekleidungsartikel an der
Hand des Patienten zu befestigen.
Zur Behandlung von bereits verletzten Hautpartien kann auch eine Öff
nung vorgesehen werden, so daß beispielsweise eine mit einer Heilsalbe
oder mit einem Medikament getränkte Watte zwischen der inneren und
äußeren Lage eingesetzt werden kann, so daß die Heilsalbe durch die die
Öffnung aufweisende innere Lage an die entsprechenden Hautstellen ge
langen kann.
Auch ist es möglich, eine Zwischenlage zwischen der inneren Lage 12 und
der äußeren Lage 14 vorzusehen, beispielsweise in Form eines Netzes. Ei
ne solche Zwischenlage könnte der Erhöhung der gegenseitigen Ver
schiebbarkeit der inneren und äußeren Lage 12, 14 dienen.
Es werden jetzt weitere Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäßen
Schutzbekleidungsartikeln beschrieben. In den entsprechenden Zeich
nungen sind für Teile, die bereits beschriebenen Teilen entsprechen, die
gleichen Bezugszeichen verwendet. Es ist davon auszugehen, daß die bis
herige Beschreibung auch für die entsprechend numerierten Teile der
nachfolgenden Ausführungsform gilt und daß nur besondere Abweichun
gen näher beschrieben werden.
Bei dem Fäustling der Fig. 4 ist nicht nur ein Aufnahmebereich 16 für den
Daumen, sondern auch ein getrennter Aufnähmebereich 52 für den Zeige
finger vorgesehen. Der Aufnahmebereich 18 dient bei dieser Ausfüh
rungsform lediglich der Aufnahme der drei verbleibenden Finger, die bei
Kratzbewegungen meistens die Hauptrolle spielen. Wenn die innere Lage
12 im Bereich der Finger an der äußeren Lage angenäht ist, erfolgt dies
hier im Zwickelbereich 21 zwischen dem Aufnahmebereich 52 für den Zei
gefinger und dem Aufnähmebereich 18. Die entsprechenden Stiche 24 er
strecken sich auch hier nur über eine geringe Länge im Bereich des Zwic
kels 21. Die innere und äußere Lage 12 und 14 sind sonst bei diesem
Ausführungsbeispiel genauso ausgebildet wie bei der Ausführung gemäß
Fig. 1, nur mit der Ausnahme, daß hier ein Band 56 mit Klettverschluß
verwendet wird, um den Fäustling um das Handgelenk zu binden. Das
Band 56 hat zwei Bereiche 58 und 60, wobei die zwei Bereiche 58 und 60
zwei miteinander zusammen wirkende Teile eines Klettverschlusses auf
weisen. Beispielsweise kann es sich bei dem Bereich 60 um die üblichen
hakenförmigen Teile handeln, während im Bereich 58 das filzartige Mate
rial eines üblichen Klettverschlusses vorliegt. Diese zwei Teile des Klett
verschlusses sind an einem Streifen des Materials der Außenlage 14 ver
naht, der an einem Ende bei 59 am Fäustling angenäht ist. Die entspre
chenden Nähte sind mit 62 und 64 gekennzeichnet. Anstelle des Füh
rungskanals 38 bei der Ausführungsform gemaß den Fig. 1 bis 3 werden
hier nur zwei Schlaufen 66 und 68 vorgesehen. Zur Befestigung des
Fäustlings an das Handgelenk wird das freie Ende 70 des Bandes 56
durch beide Schlaufen hindurch geführt, das Band festgezogen und auf
sich selbst wieder angedrückt, so daß die Haken im Bereich 60 an einer
entsprechenden Stelle entlang des Bereiches 58 haften. Der Bereich 58
könnte in einer Variante anstatt am Band 56 auch an der Außenlage 14
angenäht werden. Auch hier kann der Fäustling sowohl für die linke als
auch für die rechte Hand verwendet werden. Des weiteren können die
Ausführungsvarianten, die im Zusammenhang mit der Ausführung gemaß
Fig. 1-3 beschrieben wurden, auch hier verwendet werden. Auch könnte
das Band 56 hier durch die Anordnung der Ziehbänder 46, 48 mit Füh
rungskanal 38 der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 3 ersetzt wer
den.
Die Fig. 6 bis 8 zeigen nun einen Bekleidungsartikel zum Schutz der Ell
bogenbeuge. Wie insbesondere aus der Querschnittszeichnung der Fig. 8
hervorgeht, weist auch dieser Artikel eine innere Lage 12 und eine äußere
Lage 14 auf, wobei die innere Lage 12 im Gebrauch den Ellbogen nicht
umfaßt, sondern lediglich auf der inneren Seite des Armes der Ellbogen
beuge gegenüber liegt. Auf der entgegengesetzten Seite des Arms ist ledig
lich die äußere Lage 14 vorhanden. Diese weist auch eine Doppelfaltung
72, 74 auf, damit der Bekleidungsartikel nicht stramm am Arm des Pati
enten anliegt. Die einzelnen Falten 72, 74 führen zu einer leicht dehnba
ren Fuge 73, die die gegenseitige Verschiebbarkeit der äußeren und inne
ren Lagen und den Tragekomfort erhöht. Die innere Lage 12 erstreckt sich
von der Handeinführöffnung 22 bis zum Übergang 76 zwischen dem Bund
78 und der rohrförmigen Außenlage 14. Die innere Lage 12 ist daher im
Bereich der Einführöffnung 22 an seinen beiden Längsrändern 80 und 82
und im Bereich des Überganges zwischen der Außenlage 14 und des Bun
des mit der Außenlage 14 bzw. mit der Außenlage und mit dem Bund 78
vernäht.
Es handelt sich bei dem Bund 78 um ein leicht elastisches und gestricktes
Teil, das doppelwandig ausgeführt ist. Der Bund besteht ebenfalls aus
Polyester und hält das eine Ende des Schutzbekleidungsartikels an der
vorgesehenen Stelle im Bereich des Handgelenks. Am entgegengesetzten
Ende des rohrförmigen Schutzbekleidungsartikels befindet sich ein Zieh
band 56 entsprechend dem Ziehband 56 der Ausführungsform gemäß den
Fig. 4 und 5. Auch hier führt das Band 56, das mit zwei Klettverschluß
bereichen 58 und 60 versehen ist, und an seinem einen Ende bei 59 mit
dem ärmelförmigen Schutzbekleidungsartikel vernäht ist, durch zwei
Schlaufen 66 und 68 und kann durch Ziehen und Zurückfaltung an sich
selbst befestigt werden. Das Band 56 kommt bei diesem Ausführungsbei
spiel oberhalb des Ellbogens, d. h. zwischen dem Ellbogen und der Schul
ter, zu liegen und hält den Schutzbekleidungsartikel in diesem Bereich
fest, so daß die innere Lage wunschgemäß der Ellbogenbeuge gegenüber
liegt und nicht verrutschen kann.
Ein weiterer Bereich, der häufig bei Patienten mit Neurodermitis gefährdet
ist, ist die Kniebeuge. Zum Schutz der Kniebeuge wird erfindungsgemäß
ein Schutzbekleidungsartikel vorgesehen, der in seiner Ausbildung dem
Schutzbekleidungsartikel für die Ellbogenbeuge in Form identisch ist, je
doch etwas größere Abmessungen aufweist, um die Anwendung im Be
reich der Kniebeuge zu gewährleisten. In diesem Falle liegt der entspre
chende Bund 76 im Bereich des Knöchels, während das Band 56 oberhalb
des Kniegelenkes positioniert wird und der dortigen Befestigung des
Schutzbekleidungsartikels dient.
Auch können sowohl bei dem Schutzbekleidungsartikel für die Ellbogen
beuge wie auch für die Kniebeuge Ausführungsvarianten angewandt wer
den, die im Zusammenhang mit der ersten erfindungsgemäßen Ausfüh
rungsform der Fig. 1 bis 3 beschrieben wurden.
Die Fig. 9 A, B zeigen schematisch einen erfindungsgemäßen Beklei
dungsartikel hier in Form eines Bekleidungsoberteils. Hierbei ist der
Schutz für die Ellenbogenbeuge gemäß Fig. 6 bis 8 sozusagen in das Be
kleidungsoberteil eingearbeitet. Ein Ärmel des Bekleidungsoberteils, der
die äußere Lage 14 des Bekleidungsoberteils definiert, ist im Bereich des
Ellenbogens mit einer inneren Lage 12 versehen. Die innere Lage 12 ist in
diesem Fall rohrförmig ausgebildet und ist nur an der dem freien Ende 87
des Ärmels abgewandten Ende 85 an dem Ärmel befestigt. Die Befestigung
erfolgt in diesem Fall durch eine Naht 85, wobei darauf zu achten ist, daß
das für die Naht 85 verwendete Material vorzugsweise aus dem gleichen
Material wie die innere Lage 12 selbst besteht, um etwaige Hautreizungen
der erkrankten Hautpartien durch das Nahtmaterial zu vermeiden. Das
dem freien Ende 87 des Ärmels zugewandte Ende 86 der rohrförmigen in
neren Lage 12 ist vorzugsweise nicht an dem Ärmel befestigt und liegt da
her lose im Ärmel. Dadurch, daß die innere Lage 12 gegenüber dem Ärmel,
der hierbei die äußere Lage 14 darstellt, verschiebbar ist, ist sichergestellt,
daß bei Kratzbewegungen zwar eine Linderung des Juckreizes erreicht
wird, die Gefahr eines Aufkratzens der betreffenden Hautstellen jedoch
nicht besteht.
In den Fig. 10 A, B ist schematisch eine weitere Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Bekleidungsartikels in Form eines Bekleidungsober
teils ähnlich zu den Fig. 9 A, B gezeigt. Hierbei ist jedoch im Gegensatz zu
der Ausführungsform von Fig. 9 die innere Lage 12 nur in einem Teilab
schnitt des Ellenbogenbereiches des Ärmels vorgesehen, wobei sie in die
sem Fall zum Schutz der Ellenbogenbeuge bestimmt ist. Die Befestigung
der inneren Lage 12 an der durch den Ärmel definierten äußeren Lage 14
erfolgt über drei Nähte 88, 89, 90, die an dem dem freien Ende 87 des
Ärmels abgewandten Bereich 88, sowie an den mit der Knochenrichtung
des Unterarmes ausgerichteten Längsbereichen 89, 90 der inneren Lage
12 vorgesehen sind. Der dem freien Ende 87 des Ärmels zugewandte Be
reich 91 der inneren Lage 12 bleibt unbefestigt. Durch die oben beschrie
bene Befestigung wird die Verschiebbarkeit der inneren Lage 12 gegenüber
der äußeren Lage 14 gewährleistet.
Fig. 11 zeigt schematisch einen erfindungsgemäßen Bekleidungsartikel in
Form einer Hose. Hierbei ist ähnlich dem Schutz für die Ellenbogenbeuge
gemäß Fig. 6 bis 8 in beide Hosenbeine ein Kratzschutz für die jeweiligen
Kniegelenkbereiche sozusagen in das Bekleidungsoberteil eingearbeitet,
wie oben bereits beschrieben ist. Die innere Lage 12 ist ähnlich zu Fig. 9
rohrförmig ausgebildet, wobei sie einen größeren Durchmesser als in Fig.
9 aufweist, und ist an dem dem freien Ende 94 des Hosenbeines abge
wandten Bereich 92 des Hosenbeines, das die äußere Lage 14 darstellt,
befestigt. Somit liegt der dem freien Ende 94 des Hosenbeines zugewandte
Bereich 93 der inneren Lage 12 lose in dem Hosenbein, wobei eine gute
Verschiebbarkeit der inneren Lage 12 gegenüber der äußeren Lage 14 si
chergestellt ist.
In Fig. 12 ist schematisch eine weitere Ausführungsform eines erfin
dungsgemäßen Bekleidungsartikels in Form einer Hose ähnlich zu Fig. 11
mit eingearbeitetem Schutz für den Kniegelenkbereich veranschaulicht.
Die in eines der beiden Hosenbeine eingearbeitete inneren Lage 12 be
deckt analog zu Fig. 11 nur einen Teilbereich des Kniegelenkbereiches des
Hosenbeines und ist hier insbesondere zum Schutz der Kniekehle vorge
sehen. Die inneren Lage 12 ist an dem Hosenbein mittels einer dem freien
Ende 94 des Hosenbeines abgewandten Quernaht 95 und zweier Längs
nähte 96, 97 entlang des Hosenbeines befestigt. Der dem freien Ende 94
des Hosenbeines zugewandte Bereich 98 der inneren Lage 12 bleibt un
befestigt.
Es ist auch möglich, daß die erfindungsgemäßen Bekleidungsoberteile
und Hosen der Ausführungsformen der Fig. 9 bis 12 auch an anderen als
den vorgenannten Stellen oder an zusätzlichen Stellen mit einer inneren
Lage 12 versehen sind.
Die in die Bekleidungsoberteile bzw. die Hosen eingearbeitete innere Lage
12 bietet einen vom Design unabhängigen Kratzschutz. Es ist daher bei
spielsweise auch möglich, die Hosenbeine der erfindungsgemäßen Hose im
Gegensatz zu der hier gezeigten Normallänge beispielsweise drei Viertel
lang zu gestalten, wie in den Fig. 13, 14 gezeigt ist, ohne den Schutz gegen
Aufkratzen an der betreffenden Stelle zu verlieren.
Bei der Befestigung der inneren Lage an den Bekleidungsstücken gemäß
der Fig. 9 bis 14 ist darauf zu achten, daß das für die Naht verwendete
Material vorzugsweise aus dem gleichen Material wie die innere Lage
selbst besteht, um etwaige Hautreizungen der erkrankten Hautpartien
durch die Naht zu vermeiden. Es sind auch andere Nahtmaterialien denk
bar, sofern sichergestellt ist, das dadurch keinerlei Hautreizungen bewirkt
werden können.
Fig. 15 zeigt schematisch einen erfindungsgemäßen Strampelanzug, der
eine Kombination der in den Fig. 9-14 erläuterten Bekleidungsartikel in
Form von Bekleidungsoberteilen und Hosen darstellen kann. Der Stram
pelanzug kann an beliebigen Stellen, wie beispielsweise an den Ellenbo
gen- oder Kniekehlenbereichen, mit inneren Lagen 12 versehen sein, wie
in den Fig. 6 bis 14 gezeigt ist, die beliebig gestaltet sein können, wie bei
spielsweise rohrförmig oder flach. Bei einer besonders bevorzugten Aus
führungsform sind die Ärmelenden 99 mit Strickbündchen 100 oder mit
abnehmbaren oder einstückig daran befestigten Fäustlingen gemäß der
Fig. 1, 1A, 2 A-C, 3, 4, 5 versehen, um ein Kratzen der erkrankten Haut
partien weiter zu behindern. Zu diesem Zweck kann der erfindungsgemä
ße Strampelanzug auch einstückig an den Hosenbeinenden 101 befestigte
Fußaufnahmen 102 aufweisen.
Die Erfindung ist nicht auf die hier konkret beschriebenen Ausführungs
formen begrenzt, sondern es können entsprechende Bekleidungsartikel für
alle zu schützenden Körperbereiche konzipiert werden. Wesentlich ist, daß
sie im Bereich der zu schützenden Stelle zwei Lagen aufweisen, die gegen
einander verschiebbar sind und vorzugsweise auch die anderen techni
schen und medizinischen Eigenschaften aufweist, die oben angesprochen
sind.
Es soll darauf hingewiesen werden, daß Schutzbekleidungsartikel der an
gesprochenen Art in Tests mehr als 100 Waschzyklen überstanden haben.
Claims (48)
1. Schutzbekleidungsartikel (10) zur zumindest teilweisen Verhinde
rung von Kratzverletzungen, insbesondere an gefährdeten Körper
stellen bei Patienten, vornehmlich bei Kleinkindern und Säuglingen
mit Neurodermitis, dadurch gekennzeichnet, daß der Artikel aus ei
ner inneren, der gefährdeten Körperstelle zugewandten Lage (12)
und einer äußeren Lage (14) besteht und daß die äußere Lage an
der inneren Lage nur an Stellen (24, 26; 76, 80, 82) im Randbereich
der inneren Lage fixiert bzw. fixierbar und gegenüber der inneren
Lage bei Kratzbewegungen des Patienten verschiebbar ist.
2. Schutzbekleidungsartikel (10) zur zumindest teilweisen Verhinde
rung von Kratzverletzungen, dadurch gekennzeichnet, daß es sich
um einen Handschuh handelt mit einer zumindest im Bereich der
Finger vorgesehenen inneren Lage (12) und einer zumindest die Fin
ger und ggf. der Hand umfassenden äußeren Lage (14), und daß die
zwei Lagen zumindest im Fingerbereich bei Kratzbewegungen gegen
einander verschiebbar sind.
3. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 1 und Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Befestigungseinrichtung (40, 56)
bzw. mehrere Befestigungseinrichtungen (40, 56, 78) vorgesehen ist
bzw. sind, um den Artikel (10) an der vorgesehenen Körperstelle zu
halten.
4. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Lage (12) lediglich
der entsprechenden Körperstelle (beispielsweise der Ellbogenbeuge)
gegenüberliegt, d. h. das entsprechende Körperteil (beispielsweise
Ellbogengelenk) nicht umfaßt.
5. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Lage (12)
der entsprechenden Körperstelle gegenüberliegt und das entspre
chende Körperteil umfaßt.
6. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Lage (14) das die
entsprechende Körperstelle aufweisende Körperteil umfaßt.
7. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der inneren Lage
und der äußeren Lage eine Zwischenlage, beispielsweise in Form ei
nes offenen Netzes vorgesehen ist.
8. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Lage (12) saugfä
hig ist.
9. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß die innere Lage (12) aus einem saugfähigen Gewebe
material aus synthetischen Endlosfasern besteht.
10. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 9, dadurch gekenn
zeichnet, daß es sich bei dem saugfähigen Gewebematerial aus
synthetischer Endlosfaser um ein saugfähiges Gewebematerial han
delt, das sich dadurch auszeichnet, daß die Faser des Gewebemate
rials bauschfähig ist und daß das gewobene Material eine offene
Webstruktur aufweist, bei der sich längere, nicht abgebundene Fa
denabschnitte mit fest abgebundenen Fadenabschnitten abwech
seln.
11. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Lage (12)
aus einem Material besteht, das mit der Haut nicht verklebt, das
luftdurchlässig ist und keine Reaktion der Haut verursacht, bei
spielsweise als Hypoallergen gilt.
12. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 11, dadurch gekenn
zeichnet, daß es sich bei dem Material um Polyester handelt.
13. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Lage (14) aus ei
nem Gewebe besteht, das eine Bakterienbarriere bildet und flüssig
keitsdicht, jedoch atmungsfähig ist.
14. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß es sich bei dem Gewebe um das Produkt "Rotecno"
(eingetragene Marke) der Firma Rotecno AG, Steinstraße 35, CH-
8045 Zürich, handelt.
15. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß es sich bei dem Gewebe um ein dichtgewobe
nes, hydrophobisches Gewebe handelt, das aus endlosen Polyester
filamenten gewoben ist, beispielsweise unter Anwendung von
Microfasern unter 1 Dtex mit mehr als zwölftausend einzelnen Fila
menten pro cm2 mit 60 Kettfäden und 60 Schußfäden pro cm, die
jeweils aus 144 einzelnen Filamenten bestehen und im Abstand von
beispielsweise 5 mm leitfähige Fasern zur Verhinderung von elektro
statischer Aufladung enthalten.
16. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der inneren Lage
(12) und der äußeren Lage (14) eine Watte bzw. ein saugfähiges Pol
ster vorgesehen ist, die bzw. das beispielsweise als Heilsalbenträger
oder als absorbierendes Medium zur Aufnahme von von der Haut
abgesonderten Sekreten dient.
17. Schutzbekleidungsartikel nach einem der vorhergehenden Ansprü
che, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Lage und die äußere
Lage voneinander zerstörungsfrei trennbar und aneinander wieder
befestigbar sind, beispielsweise unter Anwendung von Klettver
schlüssen.
18. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er als Fäustling ausgebildet
ist, wobei die innere Lage (12) die Hand umfaßt und im Bereich der
Handeinführöffnung (22) an der äußeren Lage (14) befestigt ist.
19. Schutzbekleidungsartikel nach Anspruch 18, dadurch gekennzeich
net, daß der Fäustling ohne Daumenteil ausgebildet ist, d. h. die vier
Finger und der Daumen der Hand in einem umfaßt.
20. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Fäustling eine getrennte Aufnahme (16) für den
Daumen aufweist.
21. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 20, dadurch gekenn
zeichnet, daß die innere Lage (12) an der äußeren Lage (14) im Be
reich des Übergangs (20) von der Aufnahme (16) für den Daumen
zur Aufnahme (18) für die Finger befestigt ist.
22. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 18, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Fäustling Aufnahmebereiche (16, 52) für den
Daumen und für den Zeigefinger aufweist und daß die innere Lage
(12) an der äußeren Lage (14) im Bereich des Überganges (21) von
der Aufnahme (52) für den Zeigefinger zu der Aufnahme (18) für die
verbleibenden Finger der Hand aufweist.
23. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Lage
(14) die innere Lage (12) und die Hand voll umfaßt und mittels Zieh
schnüren bzw. -bänder (46, 48) am Handgelenk befestigbar ist.
24. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der Ansprüche 18 bis 22,
dadurch gekennzeichnete daß die Befestigungseinrichtung am
Handgelenk vorgesehen ist und aus einem Band (56) besteht, das
durch Schlaufen (66, 68) im Handgelenkbereich des Handschuhs
bzw. des Fäustlings hindurch geführt wird und festziehbar und mit
sich selbst bzw. mit einem Gegenstück an der äußeren Lage (14)
befestigbar ist.
25. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 24, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Band (56) an sich selbst oder an der äußeren Lage
über einen Klettverschluß (58, 60) befestigbar ist.
26. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der Ansprüche 1 und 3
bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um einen Artikel zum
Schutz der Ellbogenbeuge handelt.
27. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 26, dadurch gekenn
zeichnet, daß er rohrförmig ausgebildet ist, daß die innere Lage (12)
und die äußere Lage (14) an der Handgelenkseite an einem Bund
(78) befestigt sind und daß am anderen Ende der Artikel mit einer
oberhalb des Ellbogens zur Einsatz kommenden Befestigungsein
richtung (56) ausgestattet ist.
28. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 26 oder 27, dadurch
gekennzeichnet, daß die innere Lage (12) der Ellbogenbeuge zuge
wandt angeordnet ist und weder den Unterarm noch den Ellbogen
umfaßt.
29. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 28, dadurch gekenn
zeichnet, daß die innere Lage (12) an ihren Längsrändern (80, 82),
d. h. die Ränder, die zumindest im wesentlichen parallel zur Kno
chenrichtung des Unterarms verlaufen, an der äußeren Lage (14)
befestigt bzw. befestigbar sind.
30. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der Ansprüche 26 bis 29,
dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung oberhalb
des Ellbogens durch Ziehschnüre bzw. -bänder gebildet ist.
31. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der Ansprüche 26 bis 29,
dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung aus ei
nem Band (56) besteht, das durch Schlaufen (66, 68) oberhalb des
Ellbogens hindurch geführt wird und festziehbar und mit sich selbst
bzw. mit einem Gegenstück an der äußeren Lage (14) befestigbar ist.
32. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 31, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Band (56) an sich selbst oder an der äußeren Lage
(14) über einen Klettverschluß (58, 60) befestigbar ist.
33. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An
sprüche 1 bzw. 3 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um
einen Artikel zum Schutz der Kniebeuge handelt.
34. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 33, dadurch gekenn
zeichnet, daß er rohrförmig ausgebildet ist, daß die innere Lage (12)
und die äußere Lage (14) an der Fußgelenkseite an einem Bund (78)
befestigt sind und daß am anderen Ende der Artikel mit einer ober
halb des Knies zur Einsatz kommenden Befestigungseinrichtung
ausgestattet ist.
35. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 33 oder 34, dadurch
gekennzeichnet, daß die innere Lage (12) der Kniebeuge zugewandt
angeordnet ist und weder den Unterschenkel noch das Kniegelenk
umfaßt.
36. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 35, dadurch gekenn
zeichnet, daß die innere Lage (12) an ihren Längsrändern (80, 82),
d. h. die Ränder, die zumindest im wesentlichen parallel zur Kno
chenrichtung des Unterschenkels verlaufen, an der äußeren Lage
(14) befestigt bzw. befestigbar sind.
37. Schutzbekleidungsartikel nach einem der Ansprüche 34 bis 36, da
durch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung oberhalb
des Knies durch Ziehschnüre bzw. -bänder gebildet ist.
38. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der Ansprüche 33 bis 36,
dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung aus ei
nem Band (56) besteht, das durch Schlaufen (66, 68) oberhalb des
Knies hindurch geführt wird und festziehbar und mit sich selbst
bzw. mit einem Gegenstück an der äußeren Lage (14) befestigbar ist.
39. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 38, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Band (56) an sich selbst oder an der äußeren Lage
über einen Klettverschluß (58, 60) befestigbar ist.
40. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der Ansprüche 1, 3 sowie
6-17,
dadurch gekennzeichnet,
daß er als ein Bekleidungsoberteil mit zwei Ärmeln, insbesondere als
ein Haus- bzw. Schlafanzugoberteil, ausgebildet ist.
41. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 4 und 40,
dadurch gekennzeichnet,
daß in zumindest einem der Ärmel des Bekleidungsoberteiles die in
nere Lage (12) nur der zu schützenden Körperstelle, insbesondere
der Ellenbogenbeuge, zugeordnet ist und somit den Ellenbogenbe
reich nur teilweise umgibt, wobei sie mit ihrem dem freien Ende (87)
des Ärmels abgewandten, quer zur Knochenrichtung des Unterar
mes verlaufenden Rand (88) und ihren beiden Längsränder (89, 90)
entlang der Knochenrichtung des Unterarmes im Ellenbogenbereich
des Ärmels befestigt bzw. befestigbar ist und der dem freien Ende
(87) des Ärmels zugewandte Rand (91) der inneren Lage (12) vor
zugsweise unbefestigt bleibt.
42. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 5 und 40,
dadurch gekennzeichnet,
daß in zumindest einem der Ärmel des Bekleidungsoberteiles die in
nere Lage (12) den zu schützenden Bereich, insbesondere den El
lenbogenbereich, im Ärmel rohrförmig umgibt, wobei sie mit ihrem
dem freien Ende (87) des Ärmels abgewandten Rand (85) an dem
Ärmel befestigt bzw. befestigbar ist, und der dem freien Ende (87)
des Ärmels zugewandte Rand (86) der inneren Lage (12) vorzugswei
se unbefestigt bleibt.
43. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der Ansprüche 1, 3 sowie
6-17,
dadurch gekennzeichnet,
daß er als eine Hose mit zwei Hosenbeinen, insbesondere als eine
Haus- bzw. Schlafanzughose, ausgebildet ist.
44. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 4 und 43,
dadurch gekennzeichnet,
daß in zumindest einem der Hosenbeine der Hose die innere Lage
(12) nur der zu schützenden Körperstelle, insbesondere der Kniege
lenkbeuge, zugeordnet ist und somit den Kniegelenkbereich nur
teilweise umgibt, wobei sie mit ihrem dem freien Ende (94) des Ho
senbeines abgewandten, quer zur Knochenrichtung des Unter
schenkels verlaufenden Rand (95) und ihren beiden Längsränder
(96, 97) entlang der Knochenrichtung des Unterschenkels im Knie
gelenkbereich des Hosenbeines befestigt bzw. befestigbar ist und der
dem freien Ende (94) des Hosenbeines zugewandte Rand (98) der in
neren Lage (12) vorzugsweise unbefestigt bleibt.
45. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 5 und 43,
dadurch gekennzeichnet,
daß in zumindest einem der Hosenbeine der Hose die innere Lage
(12) den zu schützenden Bereich, insbesondere den Kniegelenkbe
reich, im Hosenbein rohrförmig umgibt, wobei sie mit ihrem dem
freien Ende (94) des Hosenbeines abgewandten Rand (92) an dem
Hosenbein befestigt bzw. befestigbar ist, und der dem freien Ende
(94) des Hosenbeins zugewandte Rand (93) der inneren Lage (12)
vorzugsweise unbefestigt bleibt.
46. Schutzbekleidungsartikel (10),
dadurch gekennzeichnet,
daß er als ein Overall, insbesondere als ein Strampelanzug, ausge
bildet ist, der eine Kombination eines Bekleidungsoberteils nach An
spruch 40 bis 42 und einer Hose nach Anspruch 43 bis 45 umfaßt.
47. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Enden (99) der Ärmel mit Strickbündchen (100) oder mit
Fäustlingen versehen sind.
48. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 46,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Enden (101) der Hosenbeine mit mit dem Overall einstückig
ausgebildeten Fußaufnahmen (102) versehen sind.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19921203A DE19921203A1 (de) | 1998-06-24 | 1999-05-07 | Schutzbekleidungsartikel |
| EP99112197A EP0966892A3 (de) | 1998-06-24 | 1999-06-24 | Schutzbekleidungsartikel |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
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| DE19921203A DE19921203A1 (de) | 1998-06-24 | 1999-05-07 | Schutzbekleidungsartikel |
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|---|---|
| DE19921203A1 true DE19921203A1 (de) | 1999-12-30 |
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ID=7871891
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29816198U Expired - Lifetime DE29816198U1 (de) | 1998-06-24 | 1998-09-09 | Schutzbekleidungsartikel |
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Family Applications Before (1)
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|---|---|---|---|
| DE29816198U Expired - Lifetime DE29816198U1 (de) | 1998-06-24 | 1998-09-09 | Schutzbekleidungsartikel |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE29816198U1 (de) |
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20207901U1 (de) | 2002-05-22 | 2002-08-29 | Ruff-sport GmbH & Co. KG, 72379 Hechingen | Gestrickte oder gewirkte Maschenware |
| DE102004043566A1 (de) * | 2004-09-09 | 2006-03-30 | Würtz, Heike | Kosmetischer Pflegehandschuh |
Families Citing this family (1)
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|---|---|---|---|---|
| EP1162932B1 (de) | 1999-01-26 | 2003-10-15 | Ark Therapeutics Limited | Schutzabdeckung für verletzte gliedmassen |
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1998
- 1998-09-09 DE DE29816198U patent/DE29816198U1/de not_active Expired - Lifetime
-
1999
- 1999-05-07 DE DE19921203A patent/DE19921203A1/de not_active Withdrawn
Cited By (2)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE20207901U1 (de) | 2002-05-22 | 2002-08-29 | Ruff-sport GmbH & Co. KG, 72379 Hechingen | Gestrickte oder gewirkte Maschenware |
| DE102004043566A1 (de) * | 2004-09-09 | 2006-03-30 | Würtz, Heike | Kosmetischer Pflegehandschuh |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE29816198U1 (de) | 1999-02-25 |
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