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DE19921203A1 - Schutzbekleidungsartikel - Google Patents

Schutzbekleidungsartikel

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Publication number
DE19921203A1
DE19921203A1 DE19921203A DE19921203A DE19921203A1 DE 19921203 A1 DE19921203 A1 DE 19921203A1 DE 19921203 A DE19921203 A DE 19921203A DE 19921203 A DE19921203 A DE 19921203A DE 19921203 A1 DE19921203 A1 DE 19921203A1
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DE
Germany
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protective clothing
clothing article
inner layer
outer layer
article
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19921203A
Other languages
English (en)
Inventor
Ronald-R Siewert
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
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Priority to EP99112197A priority patent/EP0966892A3/de
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    • A61F15/00Auxiliary appliances for wound dressings; Dispensing containers for dressings or bandages
    • A61F15/004Bandage protectors
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Schutzbekleidungsartikel zur zumindest teilweisen Verhinderung von Kratzverletzungen, insbesondere an gefährdeten Körperstellen bei Patienten, vornehmlich bei Kleinkindern und Säuglingen mit Neurodermitis. Der Schutzbekleidungsartikel zeichnet sich dadurch aus, daß der Artikel aus einer inneren, der gefährdeten Körperstelle zugewandten Lage und einer äußeren Lage besteht und daß die äußere Lage an der inneren Lage nur an Stellen im Randbereich der inneren Lage fixiert bzw. fixierbar und gegenüber der inneren Lage bei Kratzbewegungen des Patienten verschiebbar ist.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft einen Schutzbekleidungsartikel zur zu­ mindest teilweisen Verhinderung von Kratzverletzungen, insbesondere an gefährdeten Körperstellen bei Patienten, vornehmlich, jedoch nicht aus­ schließlich bei Kleinkindern und Säuglingen mit Neurodermitis.
Die Neurodermitis (Synonyme: endogenes Ekzem, atopisches Ekzem, ato­ pische Dermatitis) ist ein Krankheitsbild, das zu den allergischen Erkran­ kungen gehört. Die Neurodermitis ist erblich und kann durch seelische Trauma verschlimmert oder verbessert werden. Im Winter oder Frühjahr wird häufig eine Verschlechterung des Krankheitsbildes beobachtet.
Die Erkrankung beginnt häufig im Säuglings- oder Kleinkindalter und zeigt sich mit Rötungen und Bläschen im Gesicht und auf dem behaarten Kopf (Milchschorf). Nach dem zweiten Lebensjahr entspricht das Bild im wesentlichen der Neurodermitis des Erwachsenen. Während im Kindesal­ ter meist die Ellen- und Kniebeugen und nicht selten auch das Gesäß be­ fallen sind, sind beim Erwachsenen vorwiegend das Gesicht, Hals, Nac­ ken, Brust, Schulter und Gelenkbeugen betroffen. Die Haut ist an diesen Stellen chronisch entzündet. Hauptsymptom der Neurodermitis ist der quälende Juckreiz, häufig in Verbindung mit nächtlichen Juckkrisen. Auf den starken Juckreiz reagieren die Patienten mit intensivem Kratzen, da Schmerz häufig besser zu ertragen ist als Juckreiz. Kratzen bringt jedoch nur vorübergehende Linderung. Danach juckt es stärker als zuvor.
Ständiges Kratzen wiederum kann zu bakteriellen Infektionen der einzel­ nen Hautareale führen. Neurodermitis-Patienten zeigen Unverträglichkei­ ten gegenüber eine Reihe von Textilmaterialien, z. B. Wolle, Mohair und Angora, da diese Materialien aufgrund ihrer Faserstruktur entweder die Haut zusätzlich reizen oder zu wenig kühlende Luft an die entzündeten Hautstellen heranlassen und/oder durch unzureichende Abdünstung von Schweiß zu Wärmestau führen. Derzeit wird therapeutisch empfohlen, Kindern die Fingernägel kurz zu schneiden und nachts spezielle Overalls oder Baumwollhandschuhe anzuziehen, um schlimme Kratzspuren zu verhindern.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist, Schutzbekleidungsartikel vorzu­ sehen, die die Gefahr von Kratzverletzungen vorbeugen und im übrigen als hautsympathisch gelten. Weiterhin sollten solche Schutzbekleidungsarti­ kel waschbar und wiederverwendbar sein.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgesehen, daß der Artikel aus einer inneren, der gefährdeten Körperstelle zugewandten Lage und einer äußeren Lage besteht und daß die äußere Lage an der inneren Lage nur an Stellen im Randbereich der inneren Lage fixiert bzw. fixierbar und gegenüber der inneren Lage bei Kratzbewegungen des Patienten ver­ schiebbar ist.
Wenn sich nun der Patient kratzt, werden lediglich im Prinzip die inneren und äußeren Lagen gegeneinander verschoben. Das Gehirn registriert den Kratzeffekt, der Linderung schafft, ohne daß es zu Verletzungen der Haut kommt, die üblicherweise durch das Kratzen mit den Fingernägeln verur­ sacht werden.
Die erfindungsgemäßen Schutzbekleidungsartikel können sowohl als Schutzlagen, die an zu schützende Stellen angebracht werden können, ausgebildet sein, als auch in der Form von Bekleidungsartikeln, beispiels­ weise als Bekleidungsoberteile, Hosen, Overalls, Handschuhe etc., vorlie­ gen, in welche an betreffende Stellen derartige Schutzlagen eingearbeitet sind.
Es kann sich bei diesem Schutzbekleidungsartikel um einen Handschuh handeln, und zwar dann, wenn die gefährdete Körperstelle die Hände selbst sind, die bei manchen Patienten zu den von starkem Juckreiz ge­ plagten Bereichen gehören. Aber selbst bei Patienten, die an den Händen keinen Juckreiz spüren, ist es äußerst nützlich, wenn es sich bei dem Schutzbekleidungsartikel um einen Handschuh handelt mit einer zumin­ dest im Bereich der Finger vorgesehenen inneren Lage und einer zumin­ dest die Finger, ggf. die Hand, umfassenden äußere Lage und wenn die beiden Lagen zumindest im Fingerbereich bei Kratzbewegungen gegenein­ ander verschiebbar sind. In diesem Fall ist auch der Bereich der Finger­ spitzen, von denen die Kratzbewegungen ausgehen, durch die zwei gegen­ einander verschiebbaren Lagen sozusagen entschärft, da durch das ge­ genseitige Verschieben der zwei Lagen in diesem Bereich die aufkratzende Wirkung der Fingerspitzen wesentlich herabgesetzt wird. Es ist durch das Tragen von solchen Handschuhen ein doppelter Schutz möglich. Wenn man nämlich mit so geschützten Händen versucht, sich an einer anderen, gefährdeten, ebenfalls mit einem erfindungsgemäßen Schutzbekleidungs­ artikel geschützten Körperstelle zu kratzen, beispielsweise im Bereich der Knie- oder Ellenbogenbeuge, sind zwei bis vier gegeneinander verschieb­ bare Lagen im Spiel und zwar die innere und äußere Lage des Hand­ schuhs und die innere und äußere Lage des Schutzbekleidungsartikels, der für die Kniebeuge bzw. für die Ellbogenbeuge benutzt wird.
Es wird bzw. werden üblicherweise eine Befestigungseinrichtung bzw. mehrere Befestigungseinrichtungen vorgesehen, um den Schutzbeklei­ dungsartikel an der vorgesehenen Körperstelle zu halten. Gerade bei Kleinkindern verhindert dies, daß der Schutzbekleidungsartikel verrutscht und so die gefährdete Körpersteile freigibt. Es wird weiterhin verhindert, daß der Schutzbekleidungsartikel in Form eines Handschuhs vom Klein­ kind leicht entfernt werden kann. Auch bei Erwachsenen sind solche Be­ festigungseinrichtungen nützlich, da das Kratzen in der Nacht teilweise unbewußt geschieht und die entsprechenden Befestigungseinrichtungen verhindern, daß der Patient die entsprechenden Schutzbekleidungsartikel ohne weiteres im Halbschlaf entfernt.
Die verwendeten Materialien, die vorzugsweise aus Polyester bestehen und später näher beschrieben werden, sind in hohem Maße luft- und wasser­ dampfdurchlässig. Sie bestehen weiterhin aus Fasern, deren Oberfläche so glatt ist, daß zusätzliche Reizungen der entzündeten Hautbereiche aus­ geschlossen sind. Um die mit dem Schutzbekleidungsartikel geschützten Stellen nicht unnötig warm werden zu lassen, was auch zur Intensivie­ rung des Juckreizes führen kann, wird die innere Lage vorzugsweise le­ diglich der entsprechenden gefährdeten Körperstelle gegenüber angeord­ net, jedoch nicht so ausgebildet, daß sie das entsprechende Körperteil umfaßt. Beispielsweise soll bei einem Schutzbekleidungsartikel, der zum Schutz der Ellbogenbeuge verwendet wird, die innere Lage zwar der Ellbo­ genbeuge gegenüberliegen, das entsprechende Körperteil, d. h. das Ellbo­ gengelenk, jedoch nicht umfassen.
Allerdings gibt es auch Stellen, wo es sinnvoll ist, daß die innere Lage der entsprechenden Körperstelle gegenüberliegt und das entsprechende Kör­ perteil umfaßt. Ein Beispiel hierfür ist der Handschuh, und zwar gerade dann, wenn der Patient mit Juckreiz im Bereich des Handrückens oder der Rückseite der Finger zu kämpfen hat. Da das Kratzen eher von der Unterseite der Fingerspitzen ausgeht, ist es in diesem Fall sinnvoll, wenn die innere Lage die gesamte Hand umfaßt.
Auch bei Kleinkindern kann es wünschenswert sein, wenn die innere Lage das entsprechende Körperteil, beispielsweise das Knie oder den Ellbogen, umfaßt, da dann ein Verrutschen des Schutzbekleidungsartikels um das entsprechend Körperteil herum, so, daß die innere Lage dem betroffenen Bereich, d. h. der Kniebeuge bzw. der Ellbogenbeuge, nicht mehr gegen­ überliegt, unkritisch ist.
Die innere Lage besteht vorzugsweise aus einem saugfähigen Gewebema­ terial aus synthetischen Endlosfasern, wie im europäischen Patent EP 710 303 angegeben. Eine solche innere Lage ist in hohem Maß saugfä­ hig, dennoch in hohem Maß luft- und wasserdampfdurchlässsig. Zur ge­ nauen Beschreibung dieses Gewebematerials wird auf den Inhalt der ent­ sprechenden europäischen Patentschrift 710 303 bzw. auf die entspre­ chende deutsche Patentanmeldung P 43 35 621.4 verwiesen, deren Inhalt zum Bestandteil des Offenbarungsgehaltes dieser Anmeldung gemacht wird.
Solche Materialien haben auch den Vorteil, daß sie Salben und Cremes aufnehmen können, so daß sie auch als Medikamententräger zur Be­ handlung einer bereits verletzten oder juckenden Körperstelle verwendet werden können. Die äußere Lage besteht vorzugsweise aus einem Gewebe, das eine Bakterienbarriere bildet und flüssigkeitsdicht, jedoch atmungs­ aktiv ist. Solche Gewebe sind an sich bekannt, beispielsweise in Form des Produktes "Rotecno" (eingetragene Marke) der Firma Rotecno AG, Stein­ strasse 35, CH-8045 Zürich. Dieses Gewebe ist ein dichtgewobenes, hy­ drophobisches Gewebe, das aus endlosen Polyesterfilamenten gewoben ist, beispielsweise unter Anwendung von Microfasern unter 1 Dtex mit mehr als 12000 einzelnen Filamenten pro cm2 mit 60 Kettfäden und 60 Schuß­ fäden pro cm, die jeweils aus 144 einzelnen Filamenten bestehen und im Abstand von beispielsweise 5 mm leitfähige Fasern zur Verhinderung von elektrostatischer Aufladung enthalten. Nähere Angaben zu solchen Gewe­ ben sind beispielsweise der US-PS 5,335,372 zu entnehmen, deren Inhalt ebenfalls zum Offenbarungsgehalt dieser Patentanmeldung gemacht wird.
Es ist besonders vorteilhaft, wenn die äußere und die innere Lage aus dem gleichen Material, vorzugsweise Polyester, besteht, da einerseits die Ent­ sorgung erleichtert wird (da eine Trennung in einzelne Stoffe entfällt), und weil ein unterschiedliches Schrumpfverhalten beim Waschen, was der Ge­ brauchsfähigkeit abträglich wäre, nicht befürchtet werden muß.
Besonders bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Schutzbekleidungsartikels lassen sich den Unteransprüchen entnehmen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert, in diesen zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf die eine Seite eines Fäustlings,
Fig. 1A eine weitere Ausführungsform des in Fig. 1 gezeigten Fäust­ lings,
Fig. 2A-C Querschnitte durch den Fäustling der Fig. 1, und zwar an den Schnittebenen IIA-IIA, IIB-IIB, bzw. IIC-IIC der Fig. 1,
Fig. 3 eine Draufsicht auf die andere Seite des Fäustlings der Fig. 1,
Fig. 4 eine Draufsicht auf die eine Seite einer weiteren Ausführungs­ form eines erfindungsgemäßen Fäustlings mit getrennten Auf­ nahmen für den Daumen und den Zeigefinger,
Fig. 5 eine Draufsicht auf die andere Seite des Fäustlings der Fig. 4,
Fig. 6 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemäßen Bekleidungsarti­ kel zum Schutz der Ellbogenbeuge und zwar auf der Seite, die der Ellbogenbeuge gegenüberliegt,
Fig. 7 eine Draufsicht auf die Rückseite des erfindungsgemäßen Schutzbekleidungsartikels der Fig. 6,
Fig. 8 einen schematischen Querschnitt auf der Schnittebene VIII-VIII der Fig. 7,
Fig. 9 A, B schematisch ein erfindungsgemäßes Bekleidungsoberteil mit einem eingearbeiteten Schutz für den Ellenbogenbereich, sowie eine Seitenansicht des zugehörigen Ärmels veranschaulicht,
Fig. 10 A, B schematisch eine weitere Ausführungsform eines Bekleidungs­ oberteiles mit eingearbeitetem Schutz für den Ellenbogenbe­ reich, sowie eine Seitenansicht des zugehörigen Ärmels veran­ schaulicht,
Fig. 11 schematisch eine erfindungsgemäße Hose mit eingearbeitetem Schutz für den Kniegelenkbereich in Vorder- und Seitenansicht veranschaulicht,
Fig. 12 schematisch eine weitere Ausführungsform einer Hose mit ein­ gearbeitetem Schutz für den Kniegelenkbereich in Vorder- und Seitenansicht veranschaulicht,
Fig. 13, 14 schematisch eine weitere Ausführungsform einer Hose mit ein­ gearbeitetem Schutz für den Kniegelenkbereich in drei Viertel Länge veranschaulichen, und
Fig. 15 schematisch einen erfindungsgemäßen Strampelanzug veran­ schaulicht.
Fig. 1 zeigt einen Schutzbekleidungsartikel 10 in Form eines Fäustlings zur zumindest teilweisen Verhinderung von Kratzverletzungen.
Wie aus der Schnittdarstellung der Fig. 2 hervorgeht, weist der Fäustling der Fig. 1 eine innere Lage 12 und eine äußere Lage 14 auf, die der Ein­ fachheit halber durch einfache Linien in Fig. 2 dargestellt sind. Die innere Lage 12 erstreckt sich durch den gesamten Fäustling, d. h. auch durch den Bereich 16 zur Aufnahme des Daumens und in den Bereich 18 zur Aufnahme der vier Finger hinein. Die innere Lage ist jedoch an die äußere Lage nur im Zwickel 20 zwischen dem Aufnahmebereich 16 und dem Auf­ nahmebereich 18 und bei der Einführöffnung 22 für die Hand vernäht. Dies bedeutet, daß die zwei Lagen 12 und 14 nur in diesen beiden Berei­ chen 20 und 22 aneinander befestigt sind, so daß sie in anderen Berei­ chen gegeneinander verschiebbar sind. Die Stiche im Bereich des Zwickels 20, von denen es nur wenige gibt, sind mit 24 angedeutet. Die entspre­ chenden Nähte um die Handeinführöffnung 22 herum sind mit 26 ange­ geben. Die Stiche 24 könnten, falls erwünscht, weggelassen werden, sind jedoch gerade bei Kleinkindern nützlich, da sonst der Daumenbereich der Innenlage dazu neigt, aus dem Aufnahmebereich 16 der Außenlage her­ ausgezogen zu werden und die erneute Einführung sich schwieriger ge­ staltet als der Fall ist, wenn die Stiche 24 vorgesehen sind.
Fig. 2 zeigt auch eine weitere Naht 28, die nur dazu dient, die zwei über­ einander gelegten Hälften der äußeren Lage des Fäustlings zusammenzu­ halten. Diese Naht 28 läuft bei der Ausführungsform gemäß Fig. 1 vom Anfang 30 um die Fig. 1 dargestellte äußere Kante des Aufnahmebereiches 18 für die Finger und um die äußere Kante des Aufnahmebereiches 16 für den Daumen und dann entlang der linken Seite 32 des Fäustlings herum bis zum in Fig. 1 untersten Punkt 34 benachbart zur Einführöffnung für die Hand. Der Bereich zwischen dem Punkt 36 und dem Punkt 30, d. h. die linke Kante des Fäustlings in Fig. 1, ist durch eine einfache Faltung des Materials der Außenlage 14 realisiert.
Die innere Lage weist im wesentlichen die gleiche Gestaltung wie die äu­ ßere Lage auf mit der gleichen Nahtführung. Wie die innere Lage 12 und die äußere Lage 14 umgeschlagen und aneinander vernäht sind, geht aus den Zeichnungen der Fig. 2A, 2B und 2C hervor.
Das Bezugszeichen 38 deutet auf eine zusätzliche Lage des Materials der Außenlage 14 hin, das zur Bildung eines Führungskanals für ein Zieh­ band 40 dient. Der Führungskanal 38 hat zwei offene Enden bei 42 bzw. 44 (Fig. 3) und wird ebenfalls um die linke Seite des Fäustlings gemäß Fig. 1 gefaltet. Das Ziehband 40, das auch in Form einer Schnur realisiert werden kann, hat zwei freie Enden 46 und 48, die gezogen und beispiels­ weise in Form einer Schleife miteinander verknotet werden können, um den Fäustling am Handgelenk des Patienten verlustsicher zu befestigen. Anstatt des Bandes 40 könnte auch ein Band mit Klettverschluß zum Ein­ satz kommen, wie später anhand der Fig. 4 und 5 näher erläutert wird. Um den Verlust des Ziehbandes 40 zu verhindern, kann dieses, wie in Fig. 3 bei 39 gezeigt, im Bereich der linken Kante in Fig. 1 mit dem Handschuh 10 vernäht werden.
Zudem ist es, wie in Fig. 1A gezeigt ist, möglich, daß der Fäustling an der Einführöffnung 22 mit einem Strickbündchen 84 versehen ist. Dieses Strickbündchen 84 besteht vorzugsweise vollständig aus Polyester.
Die innere Lage 12 ist vorzugsweise entsprechend dem EP 710 303 ausge­ bildet. Das heißt, es besteht aus einem saugfähigen Gewebematerial aus synthetischen Endlosfasern, vorzugsweise aus Polyester. Ein solches Ge­ webematerial zeichnet sich dadurch aus, daß die Faser des Gewebemate­ rials bauschfähig ist und daß das gewobene Material eine offene Web­ struktur aufweist, bei der sich längere, nicht abgebundene Fadenab­ schnitte mit fest abgebundenen Fadenabschnitten abwechseln.
Die innere Lage könnte aber auch aus einer netzartigen Struktur beste­ hen. Wesentlich ist, daß die innere Lage aus einem Material besteht, das mit der Haut nicht verklebt, das luftdurchlässig ist und keine Reaktion der Haut verursacht, beispielsweise als hypoallergen gilt. Die Verwendung von synthetischen Endlosfasern bzw. -filamenten ist auch im Hinblick auf eine niedrige Reibung zwischen der Außenlage 14 und der inneren Lage 12 von Bedeutung, da hierdurch die gewünschte erfindungsgemäße Ver­ schiebbarkeit der zwei Schichten besonders gewährleistet ist.
Die äußere Lage 14 besteht vorzugsweise aus einem Gewebe, das eine Bakterienbarriere bildet und flüssigkeitsdicht, jedoch atmungsaktiv ist. Ein solches Gewebe ist beispielsweise das Produkt "Rotecno" (eingetragene Marke) der Firma Rotecno AG, Steinstrasse 35, CH-8045 Zürich. Zum Zwecke der vorliegenden Erfindung wird ein verhältnismäßig leichtes Ge­ webe dieser Art benutzt. Das entsprechende Gewebe weist auch im Ab­ stand von etwa 5 mm leitfähige Fasern 50 auf, die verhindern, daß Fussel und dergleichen aufgrund von elektrostatischer Ladung vom Gewebe an­ gezogen werden. Dieses Merkmal dient der Aufrechterhaltung der Sterilität des Gewebes, was bei Patienten mit aufgekratzter Haut günstig ist, da hierdurch die Gefahr der Selbstinfektion herabgesetzt werden kann.
Durch die gegenseitige Verschiebbarkeit der inneren und äußeren Lage 12, 14 ist es kaum möglich, daß der Patient durch Fingerbewegungen in­ nerhalb des Fäustlings seine eigene Haut so kratzen kann, daß Hautver­ letzungen entstehen, da die gegenseitige Verschiebbarkeit der beiden La­ gen 12 und 14 als Gleitmittel wirkt und verhindert, daß die Fingerspitzen ausreichend Kraft auf die Haut ausüben können, um solche Kratzverlet­ zungen zu erzeugen.
Bei der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 3 umfaßt die innere Lage 12 die gesamte Hand. Dies ist besonders nützlich wenn, wie häufig der Fall ist, der Handrücken vom Patienten durch Kratzen bereits verletzt ist. Versucht der Patient, mit der einen Hand die andere Hand zu kratzen, wird dies insbesondere dann unterbunden, wenn der Patient auf beiden Händen einen jeweiligen Fäustling trägt. Es entsteht sogar ein doppelter Schutz, da nicht nur die Gleitbewegung zwischen der inneren und äuße­ ren Schicht 12 und 14 im Bereich der Finger der einen Hand, sondern auch die gegenseitige Verschiebbarkeit der zwei Lagen im Bereich des Handrückens der anderen Hand tragen dazu bei, die Gefahr von Kratz­ verletzungen zu reduzieren. Dies gilt auch für den Schutz von anderen Körperteilen, die aufgrund des jeweiligen Krankheitsbilds gefährdet und vorzugsweise mit anderen, erfindungsgemäßen Schutzbekleidungsartikeln geschützt sind.
Da die innere Lage 12 saugfähig ist, kann sie vollflächig oder stellenweise mit einer Heilsalbe oder einer Behandlungssalbe versehen werden, bei­ spielsweise im Bereich des Handrückens, um die entsprechenden Stellen nicht nur zu schützen, sondern auch zu behandeln, um bereits bestehen­ de Verletzungen zu heilen.
Es ist nicht zwingend erforderlich, daß bei einem Fäustling die innere Lage 12 die Hand vollständig umfaßt. In Fällen, wo ein Schutz des Handrüc­ kens nicht notwendig ist, da dort beim jeweiligen Patienten keine jucken­ den Stellen vorliegen, wäre es ausreichend, die innere Lage 12 nur im Fin­ gerbereich vorzusehen. Auch könnte man die äußere Lage 14 ebenfalls nur im Fingerbereich vorsehen und dann etwa im Bereich der Knöchel in Bänder überzuführen, die beispielsweise um das Handgelenk gebunden werden können, um den entsprechenden Schutzbekleidungsartikel an der Hand des Patienten zu befestigen.
Zur Behandlung von bereits verletzten Hautpartien kann auch eine Öff­ nung vorgesehen werden, so daß beispielsweise eine mit einer Heilsalbe oder mit einem Medikament getränkte Watte zwischen der inneren und äußeren Lage eingesetzt werden kann, so daß die Heilsalbe durch die die Öffnung aufweisende innere Lage an die entsprechenden Hautstellen ge­ langen kann.
Auch ist es möglich, eine Zwischenlage zwischen der inneren Lage 12 und der äußeren Lage 14 vorzusehen, beispielsweise in Form eines Netzes. Ei­ ne solche Zwischenlage könnte der Erhöhung der gegenseitigen Ver­ schiebbarkeit der inneren und äußeren Lage 12, 14 dienen.
Es werden jetzt weitere Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäßen Schutzbekleidungsartikeln beschrieben. In den entsprechenden Zeich­ nungen sind für Teile, die bereits beschriebenen Teilen entsprechen, die gleichen Bezugszeichen verwendet. Es ist davon auszugehen, daß die bis­ herige Beschreibung auch für die entsprechend numerierten Teile der nachfolgenden Ausführungsform gilt und daß nur besondere Abweichun­ gen näher beschrieben werden.
Bei dem Fäustling der Fig. 4 ist nicht nur ein Aufnahmebereich 16 für den Daumen, sondern auch ein getrennter Aufnähmebereich 52 für den Zeige­ finger vorgesehen. Der Aufnahmebereich 18 dient bei dieser Ausfüh­ rungsform lediglich der Aufnahme der drei verbleibenden Finger, die bei Kratzbewegungen meistens die Hauptrolle spielen. Wenn die innere Lage 12 im Bereich der Finger an der äußeren Lage angenäht ist, erfolgt dies hier im Zwickelbereich 21 zwischen dem Aufnahmebereich 52 für den Zei­ gefinger und dem Aufnähmebereich 18. Die entsprechenden Stiche 24 er­ strecken sich auch hier nur über eine geringe Länge im Bereich des Zwic­ kels 21. Die innere und äußere Lage 12 und 14 sind sonst bei diesem Ausführungsbeispiel genauso ausgebildet wie bei der Ausführung gemäß Fig. 1, nur mit der Ausnahme, daß hier ein Band 56 mit Klettverschluß verwendet wird, um den Fäustling um das Handgelenk zu binden. Das Band 56 hat zwei Bereiche 58 und 60, wobei die zwei Bereiche 58 und 60 zwei miteinander zusammen wirkende Teile eines Klettverschlusses auf­ weisen. Beispielsweise kann es sich bei dem Bereich 60 um die üblichen hakenförmigen Teile handeln, während im Bereich 58 das filzartige Mate­ rial eines üblichen Klettverschlusses vorliegt. Diese zwei Teile des Klett­ verschlusses sind an einem Streifen des Materials der Außenlage 14 ver­ naht, der an einem Ende bei 59 am Fäustling angenäht ist. Die entspre­ chenden Nähte sind mit 62 und 64 gekennzeichnet. Anstelle des Füh­ rungskanals 38 bei der Ausführungsform gemaß den Fig. 1 bis 3 werden hier nur zwei Schlaufen 66 und 68 vorgesehen. Zur Befestigung des Fäustlings an das Handgelenk wird das freie Ende 70 des Bandes 56 durch beide Schlaufen hindurch geführt, das Band festgezogen und auf sich selbst wieder angedrückt, so daß die Haken im Bereich 60 an einer entsprechenden Stelle entlang des Bereiches 58 haften. Der Bereich 58 könnte in einer Variante anstatt am Band 56 auch an der Außenlage 14 angenäht werden. Auch hier kann der Fäustling sowohl für die linke als auch für die rechte Hand verwendet werden. Des weiteren können die Ausführungsvarianten, die im Zusammenhang mit der Ausführung gemaß Fig. 1-3 beschrieben wurden, auch hier verwendet werden. Auch könnte das Band 56 hier durch die Anordnung der Ziehbänder 46, 48 mit Füh­ rungskanal 38 der Ausführungsform gemäß den Fig. 1 bis 3 ersetzt wer­ den.
Die Fig. 6 bis 8 zeigen nun einen Bekleidungsartikel zum Schutz der Ell­ bogenbeuge. Wie insbesondere aus der Querschnittszeichnung der Fig. 8 hervorgeht, weist auch dieser Artikel eine innere Lage 12 und eine äußere Lage 14 auf, wobei die innere Lage 12 im Gebrauch den Ellbogen nicht umfaßt, sondern lediglich auf der inneren Seite des Armes der Ellbogen­ beuge gegenüber liegt. Auf der entgegengesetzten Seite des Arms ist ledig­ lich die äußere Lage 14 vorhanden. Diese weist auch eine Doppelfaltung 72, 74 auf, damit der Bekleidungsartikel nicht stramm am Arm des Pati­ enten anliegt. Die einzelnen Falten 72, 74 führen zu einer leicht dehnba­ ren Fuge 73, die die gegenseitige Verschiebbarkeit der äußeren und inne­ ren Lagen und den Tragekomfort erhöht. Die innere Lage 12 erstreckt sich von der Handeinführöffnung 22 bis zum Übergang 76 zwischen dem Bund 78 und der rohrförmigen Außenlage 14. Die innere Lage 12 ist daher im Bereich der Einführöffnung 22 an seinen beiden Längsrändern 80 und 82 und im Bereich des Überganges zwischen der Außenlage 14 und des Bun­ des mit der Außenlage 14 bzw. mit der Außenlage und mit dem Bund 78 vernäht.
Es handelt sich bei dem Bund 78 um ein leicht elastisches und gestricktes Teil, das doppelwandig ausgeführt ist. Der Bund besteht ebenfalls aus Polyester und hält das eine Ende des Schutzbekleidungsartikels an der vorgesehenen Stelle im Bereich des Handgelenks. Am entgegengesetzten Ende des rohrförmigen Schutzbekleidungsartikels befindet sich ein Zieh­ band 56 entsprechend dem Ziehband 56 der Ausführungsform gemäß den Fig. 4 und 5. Auch hier führt das Band 56, das mit zwei Klettverschluß­ bereichen 58 und 60 versehen ist, und an seinem einen Ende bei 59 mit dem ärmelförmigen Schutzbekleidungsartikel vernäht ist, durch zwei Schlaufen 66 und 68 und kann durch Ziehen und Zurückfaltung an sich selbst befestigt werden. Das Band 56 kommt bei diesem Ausführungsbei­ spiel oberhalb des Ellbogens, d. h. zwischen dem Ellbogen und der Schul­ ter, zu liegen und hält den Schutzbekleidungsartikel in diesem Bereich fest, so daß die innere Lage wunschgemäß der Ellbogenbeuge gegenüber­ liegt und nicht verrutschen kann.
Ein weiterer Bereich, der häufig bei Patienten mit Neurodermitis gefährdet ist, ist die Kniebeuge. Zum Schutz der Kniebeuge wird erfindungsgemäß ein Schutzbekleidungsartikel vorgesehen, der in seiner Ausbildung dem Schutzbekleidungsartikel für die Ellbogenbeuge in Form identisch ist, je­ doch etwas größere Abmessungen aufweist, um die Anwendung im Be­ reich der Kniebeuge zu gewährleisten. In diesem Falle liegt der entspre­ chende Bund 76 im Bereich des Knöchels, während das Band 56 oberhalb des Kniegelenkes positioniert wird und der dortigen Befestigung des Schutzbekleidungsartikels dient.
Auch können sowohl bei dem Schutzbekleidungsartikel für die Ellbogen­ beuge wie auch für die Kniebeuge Ausführungsvarianten angewandt wer­ den, die im Zusammenhang mit der ersten erfindungsgemäßen Ausfüh­ rungsform der Fig. 1 bis 3 beschrieben wurden.
Die Fig. 9 A, B zeigen schematisch einen erfindungsgemäßen Beklei­ dungsartikel hier in Form eines Bekleidungsoberteils. Hierbei ist der Schutz für die Ellenbogenbeuge gemäß Fig. 6 bis 8 sozusagen in das Be­ kleidungsoberteil eingearbeitet. Ein Ärmel des Bekleidungsoberteils, der die äußere Lage 14 des Bekleidungsoberteils definiert, ist im Bereich des Ellenbogens mit einer inneren Lage 12 versehen. Die innere Lage 12 ist in diesem Fall rohrförmig ausgebildet und ist nur an der dem freien Ende 87 des Ärmels abgewandten Ende 85 an dem Ärmel befestigt. Die Befestigung erfolgt in diesem Fall durch eine Naht 85, wobei darauf zu achten ist, daß das für die Naht 85 verwendete Material vorzugsweise aus dem gleichen Material wie die innere Lage 12 selbst besteht, um etwaige Hautreizungen der erkrankten Hautpartien durch das Nahtmaterial zu vermeiden. Das dem freien Ende 87 des Ärmels zugewandte Ende 86 der rohrförmigen in­ neren Lage 12 ist vorzugsweise nicht an dem Ärmel befestigt und liegt da­ her lose im Ärmel. Dadurch, daß die innere Lage 12 gegenüber dem Ärmel, der hierbei die äußere Lage 14 darstellt, verschiebbar ist, ist sichergestellt, daß bei Kratzbewegungen zwar eine Linderung des Juckreizes erreicht wird, die Gefahr eines Aufkratzens der betreffenden Hautstellen jedoch nicht besteht.
In den Fig. 10 A, B ist schematisch eine weitere Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Bekleidungsartikels in Form eines Bekleidungsober­ teils ähnlich zu den Fig. 9 A, B gezeigt. Hierbei ist jedoch im Gegensatz zu der Ausführungsform von Fig. 9 die innere Lage 12 nur in einem Teilab­ schnitt des Ellenbogenbereiches des Ärmels vorgesehen, wobei sie in die­ sem Fall zum Schutz der Ellenbogenbeuge bestimmt ist. Die Befestigung der inneren Lage 12 an der durch den Ärmel definierten äußeren Lage 14 erfolgt über drei Nähte 88, 89, 90, die an dem dem freien Ende 87 des Ärmels abgewandten Bereich 88, sowie an den mit der Knochenrichtung des Unterarmes ausgerichteten Längsbereichen 89, 90 der inneren Lage 12 vorgesehen sind. Der dem freien Ende 87 des Ärmels zugewandte Be­ reich 91 der inneren Lage 12 bleibt unbefestigt. Durch die oben beschrie­ bene Befestigung wird die Verschiebbarkeit der inneren Lage 12 gegenüber der äußeren Lage 14 gewährleistet.
Fig. 11 zeigt schematisch einen erfindungsgemäßen Bekleidungsartikel in Form einer Hose. Hierbei ist ähnlich dem Schutz für die Ellenbogenbeuge gemäß Fig. 6 bis 8 in beide Hosenbeine ein Kratzschutz für die jeweiligen Kniegelenkbereiche sozusagen in das Bekleidungsoberteil eingearbeitet, wie oben bereits beschrieben ist. Die innere Lage 12 ist ähnlich zu Fig. 9 rohrförmig ausgebildet, wobei sie einen größeren Durchmesser als in Fig. 9 aufweist, und ist an dem dem freien Ende 94 des Hosenbeines abge­ wandten Bereich 92 des Hosenbeines, das die äußere Lage 14 darstellt, befestigt. Somit liegt der dem freien Ende 94 des Hosenbeines zugewandte Bereich 93 der inneren Lage 12 lose in dem Hosenbein, wobei eine gute Verschiebbarkeit der inneren Lage 12 gegenüber der äußeren Lage 14 si­ chergestellt ist.
In Fig. 12 ist schematisch eine weitere Ausführungsform eines erfin­ dungsgemäßen Bekleidungsartikels in Form einer Hose ähnlich zu Fig. 11 mit eingearbeitetem Schutz für den Kniegelenkbereich veranschaulicht. Die in eines der beiden Hosenbeine eingearbeitete inneren Lage 12 be­ deckt analog zu Fig. 11 nur einen Teilbereich des Kniegelenkbereiches des Hosenbeines und ist hier insbesondere zum Schutz der Kniekehle vorge­ sehen. Die inneren Lage 12 ist an dem Hosenbein mittels einer dem freien Ende 94 des Hosenbeines abgewandten Quernaht 95 und zweier Längs­ nähte 96, 97 entlang des Hosenbeines befestigt. Der dem freien Ende 94 des Hosenbeines zugewandte Bereich 98 der inneren Lage 12 bleibt un­ befestigt.
Es ist auch möglich, daß die erfindungsgemäßen Bekleidungsoberteile und Hosen der Ausführungsformen der Fig. 9 bis 12 auch an anderen als den vorgenannten Stellen oder an zusätzlichen Stellen mit einer inneren Lage 12 versehen sind.
Die in die Bekleidungsoberteile bzw. die Hosen eingearbeitete innere Lage 12 bietet einen vom Design unabhängigen Kratzschutz. Es ist daher bei­ spielsweise auch möglich, die Hosenbeine der erfindungsgemäßen Hose im Gegensatz zu der hier gezeigten Normallänge beispielsweise drei Viertel lang zu gestalten, wie in den Fig. 13, 14 gezeigt ist, ohne den Schutz gegen Aufkratzen an der betreffenden Stelle zu verlieren.
Bei der Befestigung der inneren Lage an den Bekleidungsstücken gemäß der Fig. 9 bis 14 ist darauf zu achten, daß das für die Naht verwendete Material vorzugsweise aus dem gleichen Material wie die innere Lage selbst besteht, um etwaige Hautreizungen der erkrankten Hautpartien durch die Naht zu vermeiden. Es sind auch andere Nahtmaterialien denk­ bar, sofern sichergestellt ist, das dadurch keinerlei Hautreizungen bewirkt werden können.
Fig. 15 zeigt schematisch einen erfindungsgemäßen Strampelanzug, der eine Kombination der in den Fig. 9-14 erläuterten Bekleidungsartikel in Form von Bekleidungsoberteilen und Hosen darstellen kann. Der Stram­ pelanzug kann an beliebigen Stellen, wie beispielsweise an den Ellenbo­ gen- oder Kniekehlenbereichen, mit inneren Lagen 12 versehen sein, wie in den Fig. 6 bis 14 gezeigt ist, die beliebig gestaltet sein können, wie bei­ spielsweise rohrförmig oder flach. Bei einer besonders bevorzugten Aus­ führungsform sind die Ärmelenden 99 mit Strickbündchen 100 oder mit abnehmbaren oder einstückig daran befestigten Fäustlingen gemäß der Fig. 1, 1A, 2 A-C, 3, 4, 5 versehen, um ein Kratzen der erkrankten Haut­ partien weiter zu behindern. Zu diesem Zweck kann der erfindungsgemä­ ße Strampelanzug auch einstückig an den Hosenbeinenden 101 befestigte Fußaufnahmen 102 aufweisen.
Die Erfindung ist nicht auf die hier konkret beschriebenen Ausführungs­ formen begrenzt, sondern es können entsprechende Bekleidungsartikel für alle zu schützenden Körperbereiche konzipiert werden. Wesentlich ist, daß sie im Bereich der zu schützenden Stelle zwei Lagen aufweisen, die gegen­ einander verschiebbar sind und vorzugsweise auch die anderen techni­ schen und medizinischen Eigenschaften aufweist, die oben angesprochen sind.
Es soll darauf hingewiesen werden, daß Schutzbekleidungsartikel der an­ gesprochenen Art in Tests mehr als 100 Waschzyklen überstanden haben.

Claims (48)

1. Schutzbekleidungsartikel (10) zur zumindest teilweisen Verhinde­ rung von Kratzverletzungen, insbesondere an gefährdeten Körper­ stellen bei Patienten, vornehmlich bei Kleinkindern und Säuglingen mit Neurodermitis, dadurch gekennzeichnet, daß der Artikel aus ei­ ner inneren, der gefährdeten Körperstelle zugewandten Lage (12) und einer äußeren Lage (14) besteht und daß die äußere Lage an der inneren Lage nur an Stellen (24, 26; 76, 80, 82) im Randbereich der inneren Lage fixiert bzw. fixierbar und gegenüber der inneren Lage bei Kratzbewegungen des Patienten verschiebbar ist.
2. Schutzbekleidungsartikel (10) zur zumindest teilweisen Verhinde­ rung von Kratzverletzungen, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um einen Handschuh handelt mit einer zumindest im Bereich der Finger vorgesehenen inneren Lage (12) und einer zumindest die Fin­ ger und ggf. der Hand umfassenden äußeren Lage (14), und daß die zwei Lagen zumindest im Fingerbereich bei Kratzbewegungen gegen­ einander verschiebbar sind.
3. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 1 und Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Befestigungseinrichtung (40, 56) bzw. mehrere Befestigungseinrichtungen (40, 56, 78) vorgesehen ist bzw. sind, um den Artikel (10) an der vorgesehenen Körperstelle zu halten.
4. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Lage (12) lediglich der entsprechenden Körperstelle (beispielsweise der Ellbogenbeuge) gegenüberliegt, d. h. das entsprechende Körperteil (beispielsweise Ellbogengelenk) nicht umfaßt.
5. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Lage (12) der entsprechenden Körperstelle gegenüberliegt und das entspre­ chende Körperteil umfaßt.
6. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Lage (14) das die entsprechende Körperstelle aufweisende Körperteil umfaßt.
7. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der inneren Lage und der äußeren Lage eine Zwischenlage, beispielsweise in Form ei­ nes offenen Netzes vorgesehen ist.
8. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Lage (12) saugfä­ hig ist.
9. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 8, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die innere Lage (12) aus einem saugfähigen Gewebe­ material aus synthetischen Endlosfasern besteht.
10. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 9, dadurch gekenn­ zeichnet, daß es sich bei dem saugfähigen Gewebematerial aus synthetischer Endlosfaser um ein saugfähiges Gewebematerial han­ delt, das sich dadurch auszeichnet, daß die Faser des Gewebemate­ rials bauschfähig ist und daß das gewobene Material eine offene Webstruktur aufweist, bei der sich längere, nicht abgebundene Fa­ denabschnitte mit fest abgebundenen Fadenabschnitten abwech­ seln.
11. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Lage (12) aus einem Material besteht, das mit der Haut nicht verklebt, das luftdurchlässig ist und keine Reaktion der Haut verursacht, bei­ spielsweise als Hypoallergen gilt.
12. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 11, dadurch gekenn­ zeichnet, daß es sich bei dem Material um Polyester handelt.
13. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Lage (14) aus ei­ nem Gewebe besteht, das eine Bakterienbarriere bildet und flüssig­ keitsdicht, jedoch atmungsfähig ist.
14. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 12, dadurch gekenn­ zeichnet, daß es sich bei dem Gewebe um das Produkt "Rotecno" (eingetragene Marke) der Firma Rotecno AG, Steinstraße 35, CH- 8045 Zürich, handelt.
15. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Gewebe um ein dichtgewobe­ nes, hydrophobisches Gewebe handelt, das aus endlosen Polyester­ filamenten gewoben ist, beispielsweise unter Anwendung von Microfasern unter 1 Dtex mit mehr als zwölftausend einzelnen Fila­ menten pro cm2 mit 60 Kettfäden und 60 Schußfäden pro cm, die jeweils aus 144 einzelnen Filamenten bestehen und im Abstand von beispielsweise 5 mm leitfähige Fasern zur Verhinderung von elektro­ statischer Aufladung enthalten.
16. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der inneren Lage (12) und der äußeren Lage (14) eine Watte bzw. ein saugfähiges Pol­ ster vorgesehen ist, die bzw. das beispielsweise als Heilsalbenträger oder als absorbierendes Medium zur Aufnahme von von der Haut abgesonderten Sekreten dient.
17. Schutzbekleidungsartikel nach einem der vorhergehenden Ansprü­ che, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Lage und die äußere Lage voneinander zerstörungsfrei trennbar und aneinander wieder befestigbar sind, beispielsweise unter Anwendung von Klettver­ schlüssen.
18. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß er als Fäustling ausgebildet ist, wobei die innere Lage (12) die Hand umfaßt und im Bereich der Handeinführöffnung (22) an der äußeren Lage (14) befestigt ist.
19. Schutzbekleidungsartikel nach Anspruch 18, dadurch gekennzeich­ net, daß der Fäustling ohne Daumenteil ausgebildet ist, d. h. die vier Finger und der Daumen der Hand in einem umfaßt.
20. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Fäustling eine getrennte Aufnahme (16) für den Daumen aufweist.
21. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 20, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die innere Lage (12) an der äußeren Lage (14) im Be­ reich des Übergangs (20) von der Aufnahme (16) für den Daumen zur Aufnahme (18) für die Finger befestigt ist.
22. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 18, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Fäustling Aufnahmebereiche (16, 52) für den Daumen und für den Zeigefinger aufweist und daß die innere Lage (12) an der äußeren Lage (14) im Bereich des Überganges (21) von der Aufnahme (52) für den Zeigefinger zu der Aufnahme (18) für die verbleibenden Finger der Hand aufweist.
23. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß die äußere Lage (14) die innere Lage (12) und die Hand voll umfaßt und mittels Zieh­ schnüren bzw. -bänder (46, 48) am Handgelenk befestigbar ist.
24. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnete daß die Befestigungseinrichtung am Handgelenk vorgesehen ist und aus einem Band (56) besteht, das durch Schlaufen (66, 68) im Handgelenkbereich des Handschuhs bzw. des Fäustlings hindurch geführt wird und festziehbar und mit sich selbst bzw. mit einem Gegenstück an der äußeren Lage (14) befestigbar ist.
25. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 24, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Band (56) an sich selbst oder an der äußeren Lage über einen Klettverschluß (58, 60) befestigbar ist.
26. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der Ansprüche 1 und 3 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um einen Artikel zum Schutz der Ellbogenbeuge handelt.
27. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 26, dadurch gekenn­ zeichnet, daß er rohrförmig ausgebildet ist, daß die innere Lage (12) und die äußere Lage (14) an der Handgelenkseite an einem Bund (78) befestigt sind und daß am anderen Ende der Artikel mit einer oberhalb des Ellbogens zur Einsatz kommenden Befestigungsein­ richtung (56) ausgestattet ist.
28. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 26 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Lage (12) der Ellbogenbeuge zuge­ wandt angeordnet ist und weder den Unterarm noch den Ellbogen umfaßt.
29. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 28, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die innere Lage (12) an ihren Längsrändern (80, 82), d. h. die Ränder, die zumindest im wesentlichen parallel zur Kno­ chenrichtung des Unterarms verlaufen, an der äußeren Lage (14) befestigt bzw. befestigbar sind.
30. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung oberhalb des Ellbogens durch Ziehschnüre bzw. -bänder gebildet ist.
31. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der Ansprüche 26 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung aus ei­ nem Band (56) besteht, das durch Schlaufen (66, 68) oberhalb des Ellbogens hindurch geführt wird und festziehbar und mit sich selbst bzw. mit einem Gegenstück an der äußeren Lage (14) befestigbar ist.
32. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 31, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Band (56) an sich selbst oder an der äußeren Lage (14) über einen Klettverschluß (58, 60) befestigbar ist.
33. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der vorhergehenden An­ sprüche 1 bzw. 3 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß es sich um einen Artikel zum Schutz der Kniebeuge handelt.
34. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 33, dadurch gekenn­ zeichnet, daß er rohrförmig ausgebildet ist, daß die innere Lage (12) und die äußere Lage (14) an der Fußgelenkseite an einem Bund (78) befestigt sind und daß am anderen Ende der Artikel mit einer ober­ halb des Knies zur Einsatz kommenden Befestigungseinrichtung ausgestattet ist.
35. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, daß die innere Lage (12) der Kniebeuge zugewandt angeordnet ist und weder den Unterschenkel noch das Kniegelenk umfaßt.
36. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 35, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die innere Lage (12) an ihren Längsrändern (80, 82), d. h. die Ränder, die zumindest im wesentlichen parallel zur Kno­ chenrichtung des Unterschenkels verlaufen, an der äußeren Lage (14) befestigt bzw. befestigbar sind.
37. Schutzbekleidungsartikel nach einem der Ansprüche 34 bis 36, da­ durch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung oberhalb des Knies durch Ziehschnüre bzw. -bänder gebildet ist.
38. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der Ansprüche 33 bis 36, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtung aus ei­ nem Band (56) besteht, das durch Schlaufen (66, 68) oberhalb des Knies hindurch geführt wird und festziehbar und mit sich selbst bzw. mit einem Gegenstück an der äußeren Lage (14) befestigbar ist.
39. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 38, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Band (56) an sich selbst oder an der äußeren Lage über einen Klettverschluß (58, 60) befestigbar ist.
40. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der Ansprüche 1, 3 sowie 6-17, dadurch gekennzeichnet, daß er als ein Bekleidungsoberteil mit zwei Ärmeln, insbesondere als ein Haus- bzw. Schlafanzugoberteil, ausgebildet ist.
41. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 4 und 40, dadurch gekennzeichnet, daß in zumindest einem der Ärmel des Bekleidungsoberteiles die in­ nere Lage (12) nur der zu schützenden Körperstelle, insbesondere der Ellenbogenbeuge, zugeordnet ist und somit den Ellenbogenbe­ reich nur teilweise umgibt, wobei sie mit ihrem dem freien Ende (87) des Ärmels abgewandten, quer zur Knochenrichtung des Unterar­ mes verlaufenden Rand (88) und ihren beiden Längsränder (89, 90) entlang der Knochenrichtung des Unterarmes im Ellenbogenbereich des Ärmels befestigt bzw. befestigbar ist und der dem freien Ende (87) des Ärmels zugewandte Rand (91) der inneren Lage (12) vor­ zugsweise unbefestigt bleibt.
42. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 5 und 40, dadurch gekennzeichnet, daß in zumindest einem der Ärmel des Bekleidungsoberteiles die in­ nere Lage (12) den zu schützenden Bereich, insbesondere den El­ lenbogenbereich, im Ärmel rohrförmig umgibt, wobei sie mit ihrem dem freien Ende (87) des Ärmels abgewandten Rand (85) an dem Ärmel befestigt bzw. befestigbar ist, und der dem freien Ende (87) des Ärmels zugewandte Rand (86) der inneren Lage (12) vorzugswei­ se unbefestigt bleibt.
43. Schutzbekleidungsartikel (10) nach einem der Ansprüche 1, 3 sowie 6-17, dadurch gekennzeichnet, daß er als eine Hose mit zwei Hosenbeinen, insbesondere als eine Haus- bzw. Schlafanzughose, ausgebildet ist.
44. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 4 und 43, dadurch gekennzeichnet, daß in zumindest einem der Hosenbeine der Hose die innere Lage (12) nur der zu schützenden Körperstelle, insbesondere der Kniege­ lenkbeuge, zugeordnet ist und somit den Kniegelenkbereich nur teilweise umgibt, wobei sie mit ihrem dem freien Ende (94) des Ho­ senbeines abgewandten, quer zur Knochenrichtung des Unter­ schenkels verlaufenden Rand (95) und ihren beiden Längsränder (96, 97) entlang der Knochenrichtung des Unterschenkels im Knie­ gelenkbereich des Hosenbeines befestigt bzw. befestigbar ist und der dem freien Ende (94) des Hosenbeines zugewandte Rand (98) der in­ neren Lage (12) vorzugsweise unbefestigt bleibt.
45. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 5 und 43, dadurch gekennzeichnet, daß in zumindest einem der Hosenbeine der Hose die innere Lage (12) den zu schützenden Bereich, insbesondere den Kniegelenkbe­ reich, im Hosenbein rohrförmig umgibt, wobei sie mit ihrem dem freien Ende (94) des Hosenbeines abgewandten Rand (92) an dem Hosenbein befestigt bzw. befestigbar ist, und der dem freien Ende (94) des Hosenbeins zugewandte Rand (93) der inneren Lage (12) vorzugsweise unbefestigt bleibt.
46. Schutzbekleidungsartikel (10), dadurch gekennzeichnet, daß er als ein Overall, insbesondere als ein Strampelanzug, ausge­ bildet ist, der eine Kombination eines Bekleidungsoberteils nach An­ spruch 40 bis 42 und einer Hose nach Anspruch 43 bis 45 umfaßt.
47. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden (99) der Ärmel mit Strickbündchen (100) oder mit Fäustlingen versehen sind.
48. Schutzbekleidungsartikel (10) nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, daß die Enden (101) der Hosenbeine mit mit dem Overall einstückig ausgebildeten Fußaufnahmen (102) versehen sind.
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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE20207901U1 (de) 2002-05-22 2002-08-29 Ruff-sport GmbH & Co. KG, 72379 Hechingen Gestrickte oder gewirkte Maschenware
DE102004043566A1 (de) * 2004-09-09 2006-03-30 Würtz, Heike Kosmetischer Pflegehandschuh

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