DE19918641C2 - Vorrichtung zur Ablegen von Leerhülsen in einen Hülsenaufnahmebehälter - Google Patents
Vorrichtung zur Ablegen von Leerhülsen in einen HülsenaufnahmebehälterInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ablegen von z. B. an
Spulmaschinen leergespulten Hülsen in einen
Hülsenaufnahmebehälter gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Auf Spulmaschinen, wird Garn, das in Form sogenannter
Spinnkopse vorgelegt wird, zu deutlich größeren textilen
Packungen, sogenannten Kreuzspulen, umgespult.
Während des Umspulprozesses wird das Garn außerdem gereinigt,
das heißt, eventuelle Garnfehler werden herausgeschnitten.
Die abgespulten, leeren Hülsen werden über eine entsprechende
Fördereinrichtung aus der Spulmaschine ausgeleitet.
Bei bekannten Spulmaschinen werden die leeren Hülsen
beispielsweise von der Fördereinrichtung großen
Auffangbehältern zugeführt, in welchen die leeren Hülsen
ungeordnet zwischengespeichert werden.
Diese leeren Hülsen werden zu gegebener Zeit z. B. einer sogenannten
Ringspinnmaschine garnverarbeitende Maschine zugeführt, auf der die leeren Hülsen wieder
mit neuem Garn bewickelt werden.
Um eine geordnete Hülsenzuführung im Bereich der
Ringspinnmaschine zu gewährleisten, ist es vorteilhaft, wenn
die leeren Hülsen in den Hülsenaufnahmebehältern parallel
zueinander liegen.
Derartige Hülsenaufnahmebehälter sind in der Regel im
wesentlichen quaderförmig ausgebildet und weisen eine offene
Oberseite zum Einfüllen und zur Entnahme der Hülsen auf.
Die Breite der Hülsenaufnahmebehälter ist dabei an die Länge
der Hülsen angepaßt, so daß die Hülsen jeweils in Querrichtung
im Hülsenaufnahmebehälter liegen, wobei Hülsenspitze und
Hülsenfuß einen geringen Abstand zu den Seitenwänden aufweisen.
Bei Hülsenaufnahmebehältern mit derartig gestapelten leeren
Hülsen können diese im Bereich der Ringspinnmaschine relativ
einfach aufgenommen werden, so daß dann auch eine
automatisierte Entnahme der Hülsen aus den
Hülsenaufnahmebehältern möglich ist.
Bei den bekannten Hülsenaufnahmebehältern ergibt sich
allerdings immer wieder das Problem, die leeren Hülsen zunächst
entsprechend ausgerichtet in den Aufnahmebehältern abzulegen.
Das heißt, die leeren Hülsen so in die Aufnahmebehälter zu
schichten, daß alle Hülsen in Querrichtung des Behälters
liegen.
Bislang ist es noch vielfach üblich, die Leerhülsen manuell in
die Hülsenaufnahmenbehälter zu schichten, was jedoch äußerst
zeitaufwendig und daher kostenintensiv ist.
Durch die DE-OS 26 39 531 ist ein entlang einer Spinnmaschine
verfahrbar angeordnetes Bedienaggregat bekannt, das eine
Vorrichtung zum Aufstecken von Leerhülsen auf die Spindeln der
Spinnmaschine aufweist.
Das Bedienaggregat verfügt dabei über eine Einrichtung zum
Aufnehmen von Leerhülsen, die bezüglich ihrer
Spitzenorientierung ungeordnet in einem Hülsenaufnahmebehälter,
liegen.
Während korrekt liegende Leerhülsen an die vorgenannte
Aufsteckeinrichtung des Bedienaggregates weitergegeben werden,
fallen falsch ausgerichtete Leerhülsen in den
Hülsenaufnahmebehälter zurück und werden dabei ebenfalls
gedreht.
Des weiteren ist es bekannt, spezielle, separate
Hülsensortiermaschinen einzusetzen.
Derartige, beispielsweise in der JP OS 49-118596 beschriebene
Anlagen sorgen zwar für eine geordnete Ablage der Leerhülsen in
einem Hülsenaufnahmebehälter, sind aber konstruktiv relativ
aufwendig und damit kostenintensiv. Außerdem können diese
bekannten Hülsensortiermaschinen nicht sicherstellen, daß die
Hülsenaufnahmebehälter ordnungsgemäß, d. h. vollständig beladen
werden.
Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen,
die es ermöglicht, die bei garnbearbeitenden Textilmaschinen,
insbesondere Spulmaschinen, anfallenden leeren Hülsen sortiert
in entsprechenden Hülsenaufnahmebehältern abzulegen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung
gelöst, die die Merkmale des Anspruches 1 aufweist.
Vorteilhafte Ausführungsformen und zweckmäßige Weiterbildungen
der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Erfindungsgemäß ist endseitig einer garnbearbeitenden
Textilmaschine, insbesondere einer Spulmaschine, eine
Vorrichtung angeordnet, die selbsttätig leere Hülsen in einen
Hülsenaufnahmebehälter überführt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist dabei ein in den
Hülsenaufnahmebehälter absenkbares Wandelement mit einem Keil
auf, dessen Spitze zur Unterseite des Wandelementes ausläuft.
Das Wandelement ist über eine Antriebseinrichtung definiert
vertikal verlagerbar. Das heißt, das Wandelement kann nach
einem Anheben um eine bestimmte Wegstrecke wieder um eine etwas
kleinere Wegstrecke abgesenkt werden.
Auf diese Weise wird erreicht, daß Hülsen, die beim Anheben des
Wandelementes unter dem Wandelement hindurch in den hinteren
Bereich des Hülsenaufnahmebehälters gelangt sind, dort
gleichmäßig verteilt und dabei exakt ausgerichtet gespeichert
werden.
Das Wandelement bildet in Verbindung mit den Seitenwänden des
Hülsenaufnahmebehälters sowie dessen Frontwand einen zur
Oberseite hin offenen Schacht, dessen Breite geringfügig größer
als die Länge der Hülsen ist. Die Tiefe des Schachtes ist
dagegen kleiner als die Länge der Hülsen, so daß die
eingespeisten Hülsen innerhalb des Schachtes ihre Lage nicht
verändern können.
Der wesentliche Vorteil der Erfindung besteht somit darin, daß
durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ein vorzugsweise direkt
am Ausgang der Spulmaschine positionierter
Hülsenaufnahmebehälter in einer die Hülsen schonenden Art und
Weise vollständig und sicher mit sortierten Leerhülsen gefüllt
werden kann, die anschließend ohne weitere Arbeitsschritte
wieder der Ringspinnmaschine zugeführt werden können.
Die Erfindung wird im nachstehenden anhand der Zeichnungen
erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht des Endbereiches einer
Spulmaschine mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung
zur Ablage leerer Hülsen in einem
Hülsenaufnahmebehälter,
Fig. 2 die Vorrichtung gemäß Fig. 1, in einer um 90°
gedrehten Ansicht, in einer ersten Arbeitsposition,
Fig. 3 die Vorrichtung gemäß Fig. 2, in einer zweiten
Arbeitsposition.
In Fig. 1 ist der Endbereich einer Spulmaschine 1 angedeutet,
mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Ablage von Hülsen 2
in einen Hülsenaufnahmebehälter 3.
Derartigen Spulmaschinen 1 werden üblicherweise (nicht
dargestellte) Spinnkopse zugeführt, die auf den Spulstellen der
Spulmaschine 1 zu Kreuzspulen umgespult werden. Das Garn wird
während des Umspulprozesses außerdem auf eventuelle Garnfehler
hin überprüft, die ggf. ausgereinigt.
Die verbleibenden leeren Hülsen 2 werden anschließend über eine
Fördereinrichtung 4 aus der Spulmaschine 1 ausgeschleust. Dabei
werden die Hülsen 2 beispielsweise hintereinander und jeweils
senkrecht stehend auf einer Fördereinrichtung 4 transportiert,
die im dargestellten Ausführungsbeispiel Aufnahmedorne 5
aufweist, auf denen die Hülsen 2 gehalten sind.
An die Fördereinrichtung 4 schließt sich ein schräg nach oben
verlaufendes Förderband 6 an.
Die Zuführung der Hülsen 2 von der Fördereinrichtung 4 zum
Förderband 6 erfolgt vorzugsweise mittels einer
Hülsenabzieheinrichtung 7, welche die Hülsen 2 von der
Fördereinrichtung 4 abnimmt und auf das Förderband 6 übergibt.
Auf dem Förderband 6 werden die Hülsen 2 in Längsrichtung,
einzeln hintereinander liegend transportiert.
Das Förderband 6 weist beispielsweise nach oben vorstehende
Nocken 8 auf, an welchen die Hülsen 2 gehalten sind.
Die Breite des Förderbandes 6 ist an die Breite der Hülsen 2
angepaßt. Vorzugsweise werden die konischen Hülsen 2 über die
Hülsenabzieheinrichtung 7 derartig auf dem Förderband 6
abgelegt, daß die Hülsen 2 statistisch verteilt, einmal mit dem
Hülsenfuß und einmal mit der Hülsenspitze an einer Nocke 8
anliegen.
Über das Förderband 6 werden die Hülsen 2 einzeln nacheinander
einer Rampe 9 zugeführt, welche in einem vorgegebenen
Neigungswinkel oberhalb eines Hülsenaufnahmebehälters 3
angeordnet ist.
Die Rampe 9 ist vorzugsweise als Blechteil ausgebildet und
weist eine Auflagefläche 10 auf, auf der die Hülsen 2 in
Richtung des Hülsenaufnahmebehälters 3 nach unten gleiten.
Die Breite der Auflagefläche 10 ist dabei geringfügig größer
als die Länge der Hülsen 2.
Prinzipiell kann die Breite der Rampe 9 auch an
unterschiedliche Hülsenlängen angepaßt werden. In diesem Fall
besteht die Rampe 9 aus zwei ineinandergreifenden Blechteilen,
welche zur Variation der Breite der Auflagefläche 10 in
Querrichtung gegeneinander verschiebbar angeordnet sind.
Die Auflagefläche 10 der Rampe 9 ist durch seitliche
Führungsmittel 11 begrenzt, die gewährleisten, daß die Hülsen 2
so geführt werden, daß sie mit horizontal verlaufender
Längsachse in den Hülsenaufnahmebehälters 3 gelangen.
Als weiteres Führungsmittel ist am unteren Rand der
Auflagefläche 10 der Rampe 9 ein Vorsprung 12 vorgesehen,
dessen Form an die Außenkontur einer Hülse 2 angepaßt ist und
der sich über die gesamte Breite der Auflagefläche 10
erstreckt.
Die Hülsen 2 werden über das Förderband 6 zur Rampe 9 befördert
und gelangen im oberen Bereich der Rampe 9 auf die
Auflagefläche. Der obere Rand des Förderbandes 6 liegt dabei in
geringem Abstand zu einem seitlichen Rand der Rampe 9. In
diesem Bereich weist eine der seitlichen Laschen 11 eine
Ausnehmung 13 auf, so daß vom Förderband 6 eine Hülse 2 über
die Ausnehmung 13 auf die Auflagefläche 10 gefördert werden
kann. Durch die Förderbewegung des Förderbandes 6 wird die
Hülse 2 mit im wesentlichen horizontal verlaufender Längsachse
auf die Auflagefläche 10 übergeben.
Die leere Hülse 2 gleitet anschließend, durch die seitlichen
Führungsmittel 11 geführt, auf der Auflagefläche 10 nach unten.
Die Neigung der Auflagefläche 10 ist so gewählt, daß die
Hülse 2 zunächst am Vorsprung 12 positioniert wird.
Nachfolgende Hülsen 2, die ebenfalls über die Auflagefläche 10
nach unten gleiten, legen sich an die am Vorsprung 12
positionierte Hülse 2 an und werden dabei ebenfalls
ausgerichtet. Schließlich wird die am Vorsprung 12 liegende
Hülse 2 durch das Gewicht der darüberliegenden Hülsen 2 über
den Vorsprung 12 hinaus gedrückt und fällt in den Schacht 14
des Hülsenaufnahmebehälters 3.
Innerhalb des Hülsenaufnahmebehälters 3 ist ein Wandelement 17
angeordnet, das in Verbindung mit Seitenwandbereichen bzw. der
Frontwand des Hülsenaufnahmebehälters 3 einen Schacht 14
bildet. Dieser Schacht 14 ist nach oben offen und mündet mit
seiner Öffnung an der Oberseite des Hülsenaufnahmebehälters 3
aus.
Der untere Rand der Rampe 9 liegt dabei unmittelbar oberhalb
der offenen Oberseite des Schachtes 14, so daß die Hülsen 2 von
der Rampe 9 direkt in den Schacht 14 gelangen.
Das innerhalb des Hülsenaufnahmebehälters 3 angeordnete
Wandelement 17 ist mittels einer Antriebsvorrichtung 16 in
vertikaler Richtung verstellbar. Die Antriebsvorrichtung 16
weist vorzugsweise zwei motorisch angetriebene vertikal
verlaufende Bänder 18 auf, an welchen das Wandelement 17 über
einen Steg 19 befestigt ist. Das Wandelement 17 ist von einem
Blechteil mit einer rechteckigen, ebenen Oberfläche gebildet.
Die Breite des Wandelementes 17 ist dabei etwas geringer als
der Abstand der Seitenwände des Hülsenaufnahmebehälters 3.
Die Höhe des Wandelementes 17 ist an die Höhe des
Hülsenaufnahmebehälters 3 angepaßt. Die ebene Oberfläche des
Wandelementes 17 verläuft dabei parallel zur Frontwand 15 des
Hülsenaufnahmebehälters 3.
Fig. 2 zeigt das Wandelement 17 in seiner unteren Endposition,
in welcher das Wandelement 17 maximal in den
Hülsenaufnahmebehälter 3 abgesenkt ist. Der
Hülsenaufnahmebehälter 3 ist im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2
nahezu leer ist.
In dieser Endposition ist das Wandelement 17 so weit abgesenkt,
daß der Zwischenraum zwischen der Unterkante des
Wandelementes 17 und dem Boden des Hülsenaufnahmebehälters 3
kleiner als der Durchmesser einer Hülse 2 ist.
Die Breite des Schachtes 14 entspricht der Breite der
Frontwand 15 und ist damit geringfügig größer als die Länge
einer Hülse 2. Die Tiefe des Schachtes 14, die durch den
Abstand des Wandelementes 17 zur Frontwand 15 des
Hülsenaufnahmebehälters 3 bestimmt wird, ist dagegen erheblich
kleiner als die Länge der Hülsen 2.
Prinzipiell kann an der Antriebsvorrichtung 16 anstelle eines
einzelnen Wandelementes 17 auch ein kompletter Schacht 14
vorgesehen sein, wobei die Abmessungen dieses Schachtes 14
analog zu dem in den Fig. 2 und 3 dargestellten Schacht 14
gewählt sind.
Durch die erfindungsgemäße Wahl des Querschnittes des
Schachtes 14 ist gewährleistet, daß die in den
Hülsenaufnahmebehälter 3 beförderten, horizontal ausgerichteten
Hülsen 2 auch innerhalb des Schachtes 14 diese Orientierung
beibehalten und sich weder quer legen noch verkeilen können.
Während des Einfüllens der Hülsen 2 in den Schacht 14 wird die
Position des Wandelementes 17 über die Antriebsvorrichtung 16
in geeigneter Weise gesteuert. Hierzu ist beispielsweise eine
in Fig. 1 schematisch angedeutete Steuereinheit 26 vorgesehen,
welche beispielsweise als SPS-Steuerung ausgebildet ist.
Die Antriebsvorrichtung 16 weist vorzugsweise zwei
Endschalter 20, 21 auf, die an eine Steuereinheit 26,
beispielsweise die Zentralsteuereinheit der Spulmaschine 1,
angeschlossen sind. Die Endschalter 20, 21 erfassen dabei
jeweils die obere bzw. die untere Endposition des
Wandelementes 17. Hierzu sind die Endschalter 20, 21 im Bereich
der Bänder 18 an einer nicht dargestellten
Befestigungsvorrichtung angeordnet. Zur Erfassung der
Endposition wird beispielsweise der Steg 19 mittels der
Endschalter 20, 21 detektiert.
Des weiteren steht der (nicht dargestellte) Antrieb des
Förderbandes 6 mit der Steuereinheit 26 in Verbindung, so daß
auch dessen Bewegung kontrolliert werden kann.
Schließlich ist an die Steuereinheit 26 auch eine
Lichtschranke 22 angeschlossen, die im Bereich des Einlaufes
zum Förderband 6 angebracht ist. Mit der Lichtschranke 22
werden alle Hülsen 2 erfaßt, welche über das Förderband 6 der
Rampe 9 zugeführt werden.
Die Signale der Lichtschranke 22 werden dabei in der
Steuereinheit 26 zur Positionierung des Wandelementes 17
verarbeitet.
Das bedeutet, zu Beginn des Ablegevorganges der Hülsen 2 ist
unterhalb der Rampe 9 ein leerer Hülsenaufnahmebehälter 3
angeordnet.
Zu diesem Zeitpunkt sind zwei Zähler der Steuereinheit 26, mit
welchen die Anzahl der durch die Lichtschranke 22 erfaßten
Hülsen 2 gespeichert werden, auf den Zählerstand Null
zurückgesetzt.
Das Wandelement 17 befindet sich zu diesem Zeitpunkt, wie in
Fig. 2 dargestellt, in seiner unteren Endposition und ist mit
maximalem Verfahrweg in den Hülsenaufnahmebehälter 3 abgesenkt.
Die untere Endposition wird dabei vom entsprechenden
Endschalter 21 erfaßt und das Signal des Endschalters 21 in die
Steuereinheit 26 eingelesen.
Über die Steuereinheit 26 wird dann der Ablegevorgang der
Hülsen 2 freigegeben. Hierzu wird über das Förderband 6 in
Bewegung gesetzt und die über das Förderband 6 angelieferten
Hülsen 2 durch die Lichtschranke 22 erfaßt.
Das heißt, bei jeder von der Lichtschranke 22 erfaßten Hülse 2
werden die Zählerstände der beiden vorgenannten Zähler in der
Steuereinheit 26 um den Wert eins erhöht.
Die Hülsen 2 werden, horizontal ausgerichtet, einzeln
nebeneinander über die Rampe 9 in den Schacht 14 überführt und
fallen auf den Boden des Hülsenaufnahmebehälters 3.
Da in der unteren Endposition des Wandelementes 17 der Abstand
zwischen der Unterkante des Wandelementes 17 und dem Boden des
Hülsenaufnahmebehälters 3 kleiner als der Durchmesser der
Hülsen 2 ist, können die Hülsen 2 nicht aus dem Schacht 14
heraus in den hinteren Teil des Hülsenaufnahmebehälters 3
rollen. Dadurch ist gewährleistet, daß die Hülsen 2 zunächst,
wie in Fig. 2 dargestellt, parallel liegend übereinander im
Schacht 14 gespeichert werden. Dabei ist vorteilhaft, wenn die
Hülsen 2 über das Förderband 6 abwechselnd mit ihrem Hülsenfuß
bzw. ihrer Hülsenspitze zuerst auf die Rampe 9 gefördert
werden. Bei einer solchen Anlieferung ist trotz der konischen
Außenform der Hülsen 2 eine optimale Füllung des
Hülsenaufnahmebehälters 3 gewährleistet, wobei sich außerdem
eine konstante Stapelhöhe der Hülsen 2 einstellt.
Sobald eine vorgegebene Anzahl von Hülsen 2 in den Schacht 14
gefördert worden ist, erreicht der Zählerstand des ersten
Zählers einen Sollwert S1.
Bei Erreichen dieses Sollwertes S1 schaltet die Steuereinheit
26 das Förderband 6 kurzzeitig ab, so daß keine weiteren
Hülsen 2 mehr in den Schacht 14 gefördert werden.
Anschließend aktiviert die Steuereinheit 26 die
Antriebsvorrichtung 16 derart, daß das Wandelement 17 um eine
Strecke x angehoben wird und Hülsen 2 aus dem Schacht 14 unter
dem Wandelement 17 hindurch in den hinteren Teil des
Hülsenaufnahmebehälter 3 gelangen können.
Um diese Verteilungsbewegung zu unterstützen, ist an der
Rückseite des Wandelementes 17 ein Keil 23 angebracht, dessen
Spitze auf die Unterkante des Wandelementes 17 zuläuft. Der
Keil 23 erstreckt sich dabei über die Gesamtbreite des
Wandelementes 17 und ist zweckmäßigerweise mit diesem
einstückig ausgebildet. Nachdem das Wandelement 17 bei
stehendem Förderband 6 um die Strecke x angehoben worden ist,
wird das Wandelement 17 wieder um eine Strecke y abgesenkt,
wobei |y| < |x| ist.
Durch diese Abwärtsbewegung schiebt der Keil 23 die zwischen
dem Wandelement 17 und dem Boden des Hülsenaufnahmebehälters 3
eingedrungenen Hülsen 2 in Richtung der Rückwand des
Hülsenaufnahmebehälters 3 und sorgt somit für eine gleichmäßig
Verteilung der Hülsen 2.
Da die Breite des Hülsenaufnahmebehälters 3 nur geringfügig
größer als die Länge der Hülsen 2 ist, bleibt dabei die
parallele Ausrichtung erhalten.
Nach dem Absenkvorgang wird der erste Zähler wieder auf den
Zählerstand Null zurückgesetzt und die Bewegung des
Förderbandes 6 freigegeben. Das Förderband 6 liefert dann
wieder Hülsen 2 über die Rampe 9, bis der erste Zähler erneut
seinen Sollwert S1 erreicht. Das Förderband 6 wird daraufhin
erneut angehalten und das Wandelement 17 wieder zunächst um
eine Strecke x angehoben, bevor es wieder um eine Strecke y
abgesenkt wird.
Durch fortlaufendes Wiederholen dieser Vorgänge werden immer
mehr Hülsen 2 in den hinter dem Schacht 14 liegenden Bereich
des Hülsenaufnahmebehälters 3 befördert und dabei gleichzeitig
das Wanderelement 17 schrittweise immer weiter angehoben.
Die Fig. 3 zeigt eine derartige Situation, wobei in diesem
Fall der Hülsenaufnahmebehälter 3 bereits fast vollständig mit
Hülsen 2 gefüllt ist.
Sobald der Hülsenaufnahmebehälter 3 vollständig mit Hülsen 2
gefüllt ist, erreicht der Zählerstand des zweiten Zählers einen
Sollwert S2.
Sobald dieser Sollwert S2 erreicht ist, wird der Befüllvorgang
des Hülsenaufnahmebehälters 3 über die Steuereinheit 26
beendet.
Das heißt, das Förderband 6 wird angehalten und das Wandelement
17 über die Antriebsvorrichtung 16 in seine obere Endposition
verfahren, welche in Fig. 1 dargestellt ist.
In dieser oberen Endposition, welche mittels des
Endschalters 20 erfaßt wird, liegt die Unterkante des
Wandelementes 17 oberhalb des oberen Randes des
Hülsenaufnahmebehälters 3.
Der volle Hülsenaufnahmebehälter 3 kann dann auf einfache Weise
gegen einen leeren Hülsenaufnahmebehälter 3 ausgetauscht
werden, so daß unverzüglich mit einem neuen Befüllvorgang
gestartet werden kann.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird auch der
Hülsenaufnahmebehälterwechsel automatisch über die
Steuereinheit 26 abgewickelt. Hierzu sind die einzelnen leeren
Hülsenaufnahmebehälter 3 auf einem Förderer 24 aufliegend zur
Rampe 9 hin verfahrbar. Volle Hülsenaufnahmebehälter 3 werden
über den Förderer 24 zu einem Abstelltisch 25 weiter
transportiert und können von dort vom Bedienpersonal entnommen
werden. Die Bewegung des Förderers 24 wird von der
Steuereinheit 26 in Abhängigkeit der Signale der
Endschalter 20, 21 und der Lichtschranke 22 gesteuert. Dadurch
ist gewährleistet, daß ein Hülsenaufnahmebehälterwechsel nur
dann erfolgt, wenn das Förderband 6 angehalten ist und wenn
sich das Wandelement 17 in seiner oberen Endposition befindet.
Claims (6)
1. Vorrichtung zum Ablegen von an Spulmaschinen leergespulten
Hülsen in einen Hülsenaufnahmebehälter, mit einer
Einrichtung, durch die die Hülsen so ausrichtet werden, daß
sie mit horizontal verlaufenden Längsachsen in den
Hülsenaufnahmebehälter gelangen, sowie einem im
Hülsenaufnahmebehälter positionierbaren Wandelement, das
ein Verkanten der Hülsen bei deren Speicherung im
Hülsenaufnahmebehälter verhindert,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Wandelement (17) rückseitig einen Keil (23) aufweist, dessen Spitze zur Unterseite des Wandelementes ausläuft und
daß das Wandelement (17) durch eine Antriebseinrichtung (16) vertikal derart definiert verlagerbar ist, daß das Wandelement (17) nach einem Anheben um eine Strecke x wieder um eine Strecke y absenkbar ist, wobei |y| < |x| ist.
daß das Wandelement (17) rückseitig einen Keil (23) aufweist, dessen Spitze zur Unterseite des Wandelementes ausläuft und
daß das Wandelement (17) durch eine Antriebseinrichtung (16) vertikal derart definiert verlagerbar ist, daß das Wandelement (17) nach einem Anheben um eine Strecke x wieder um eine Strecke y absenkbar ist, wobei |y| < |x| ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in
einer unteren Endposition des Wandelementes (17) zwischen
der Unterkante des Wandelementes (17) und dem Boden des
Hülsenaufnahmebehälters (3) ein Zwischenraum gegeben ist,
der kleiner als der Durchmesser einer Hülse (2) ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet,
daß das Wandelement (17) in Abhängigkeit von der Anzahl der
in den Hülsenaufnahmebehälter (3) geförderten Hülsen (2)
aus seiner unteren Endposition so anhebbar ist, daß
Hülsen (2) über den Zwischenraum zwischen dem
Wandelement (17) und dem Boden in den hinter dem
Wandelement (17) liegenden Teil des
Hülsenaufnahmebehälters (3) gelangen.
4. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß eine Lichtschranke (22) vorgesehen ist,
die die dem Hülsenaufnahmebehälter (3) zugeführten
Hülsen (2) erfaßt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
die Lichtschranke (22) im Bereich eines Förderbandes (6)
angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß Endschalter (20, 21) vorgesehen sind,
die jeweils eine untere bzw. eine obere Endposition des
Wandelementes (17) erfassen.
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