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DE19918641C2 - Vorrichtung zur Ablegen von Leerhülsen in einen Hülsenaufnahmebehälter - Google Patents

Vorrichtung zur Ablegen von Leerhülsen in einen Hülsenaufnahmebehälter

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DE19918641C2
DE19918641C2 DE19918641A DE19918641A DE19918641C2 DE 19918641 C2 DE19918641 C2 DE 19918641C2 DE 19918641 A DE19918641 A DE 19918641A DE 19918641 A DE19918641 A DE 19918641A DE 19918641 C2 DE19918641 C2 DE 19918641C2
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Germany
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sleeves
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Juergen Ehni
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W Schlafhorst AG and Co
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    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
    • B65H67/00Replacing or removing cores, receptacles, or completed packages at paying-out, winding, or depositing stations
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65HHANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL, e.g. SHEETS, WEBS, CABLES
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    • B65H2701/30Handled filamentary material
    • B65H2701/31Textiles threads or artificial strands of filaments

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  • Supplying Of Containers To The Packaging Station (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Ablegen von z. B. an Spulmaschinen leergespulten Hülsen in einen Hülsenaufnahmebehälter gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Auf Spulmaschinen, wird Garn, das in Form sogenannter Spinnkopse vorgelegt wird, zu deutlich größeren textilen Packungen, sogenannten Kreuzspulen, umgespult. Während des Umspulprozesses wird das Garn außerdem gereinigt, das heißt, eventuelle Garnfehler werden herausgeschnitten. Die abgespulten, leeren Hülsen werden über eine entsprechende Fördereinrichtung aus der Spulmaschine ausgeleitet. Bei bekannten Spulmaschinen werden die leeren Hülsen beispielsweise von der Fördereinrichtung großen Auffangbehältern zugeführt, in welchen die leeren Hülsen ungeordnet zwischengespeichert werden.
Diese leeren Hülsen werden zu gegebener Zeit z. B. einer sogenannten Ringspinnmaschine garnverarbeitende Maschine zugeführt, auf der die leeren Hülsen wieder mit neuem Garn bewickelt werden.
Um eine geordnete Hülsenzuführung im Bereich der Ringspinnmaschine zu gewährleisten, ist es vorteilhaft, wenn die leeren Hülsen in den Hülsenaufnahmebehältern parallel zueinander liegen.
Derartige Hülsenaufnahmebehälter sind in der Regel im wesentlichen quaderförmig ausgebildet und weisen eine offene Oberseite zum Einfüllen und zur Entnahme der Hülsen auf. Die Breite der Hülsenaufnahmebehälter ist dabei an die Länge der Hülsen angepaßt, so daß die Hülsen jeweils in Querrichtung im Hülsenaufnahmebehälter liegen, wobei Hülsenspitze und Hülsenfuß einen geringen Abstand zu den Seitenwänden aufweisen. Bei Hülsenaufnahmebehältern mit derartig gestapelten leeren Hülsen können diese im Bereich der Ringspinnmaschine relativ einfach aufgenommen werden, so daß dann auch eine automatisierte Entnahme der Hülsen aus den Hülsenaufnahmebehältern möglich ist.
Bei den bekannten Hülsenaufnahmebehältern ergibt sich allerdings immer wieder das Problem, die leeren Hülsen zunächst entsprechend ausgerichtet in den Aufnahmebehältern abzulegen. Das heißt, die leeren Hülsen so in die Aufnahmebehälter zu schichten, daß alle Hülsen in Querrichtung des Behälters liegen.
Bislang ist es noch vielfach üblich, die Leerhülsen manuell in die Hülsenaufnahmenbehälter zu schichten, was jedoch äußerst zeitaufwendig und daher kostenintensiv ist.
Durch die DE-OS 26 39 531 ist ein entlang einer Spinnmaschine verfahrbar angeordnetes Bedienaggregat bekannt, das eine Vorrichtung zum Aufstecken von Leerhülsen auf die Spindeln der Spinnmaschine aufweist.
Das Bedienaggregat verfügt dabei über eine Einrichtung zum Aufnehmen von Leerhülsen, die bezüglich ihrer Spitzenorientierung ungeordnet in einem Hülsenaufnahmebehälter, liegen.
Während korrekt liegende Leerhülsen an die vorgenannte Aufsteckeinrichtung des Bedienaggregates weitergegeben werden, fallen falsch ausgerichtete Leerhülsen in den Hülsenaufnahmebehälter zurück und werden dabei ebenfalls gedreht.
Des weiteren ist es bekannt, spezielle, separate Hülsensortiermaschinen einzusetzen.
Derartige, beispielsweise in der JP OS 49-118596 beschriebene Anlagen sorgen zwar für eine geordnete Ablage der Leerhülsen in einem Hülsenaufnahmebehälter, sind aber konstruktiv relativ aufwendig und damit kostenintensiv. Außerdem können diese bekannten Hülsensortiermaschinen nicht sicherstellen, daß die Hülsenaufnahmebehälter ordnungsgemäß, d. h. vollständig beladen werden.
Ausgehend vom vorgenannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zu schaffen, die es ermöglicht, die bei garnbearbeitenden Textilmaschinen, insbesondere Spulmaschinen, anfallenden leeren Hülsen sortiert in entsprechenden Hülsenaufnahmebehältern abzulegen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Vorrichtung gelöst, die die Merkmale des Anspruches 1 aufweist.
Vorteilhafte Ausführungsformen und zweckmäßige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen beschrieben.
Erfindungsgemäß ist endseitig einer garnbearbeitenden Textilmaschine, insbesondere einer Spulmaschine, eine Vorrichtung angeordnet, die selbsttätig leere Hülsen in einen Hülsenaufnahmebehälter überführt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist dabei ein in den Hülsenaufnahmebehälter absenkbares Wandelement mit einem Keil auf, dessen Spitze zur Unterseite des Wandelementes ausläuft. Das Wandelement ist über eine Antriebseinrichtung definiert vertikal verlagerbar. Das heißt, das Wandelement kann nach einem Anheben um eine bestimmte Wegstrecke wieder um eine etwas kleinere Wegstrecke abgesenkt werden.
Auf diese Weise wird erreicht, daß Hülsen, die beim Anheben des Wandelementes unter dem Wandelement hindurch in den hinteren Bereich des Hülsenaufnahmebehälters gelangt sind, dort gleichmäßig verteilt und dabei exakt ausgerichtet gespeichert werden.
Das Wandelement bildet in Verbindung mit den Seitenwänden des Hülsenaufnahmebehälters sowie dessen Frontwand einen zur Oberseite hin offenen Schacht, dessen Breite geringfügig größer als die Länge der Hülsen ist. Die Tiefe des Schachtes ist dagegen kleiner als die Länge der Hülsen, so daß die eingespeisten Hülsen innerhalb des Schachtes ihre Lage nicht verändern können.
Der wesentliche Vorteil der Erfindung besteht somit darin, daß durch die erfindungsgemäße Vorrichtung ein vorzugsweise direkt am Ausgang der Spulmaschine positionierter Hülsenaufnahmebehälter in einer die Hülsen schonenden Art und Weise vollständig und sicher mit sortierten Leerhülsen gefüllt werden kann, die anschließend ohne weitere Arbeitsschritte wieder der Ringspinnmaschine zugeführt werden können.
Die Erfindung wird im nachstehenden anhand der Zeichnungen erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Ansicht des Endbereiches einer Spulmaschine mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Ablage leerer Hülsen in einem Hülsenaufnahmebehälter,
Fig. 2 die Vorrichtung gemäß Fig. 1, in einer um 90° gedrehten Ansicht, in einer ersten Arbeitsposition,
Fig. 3 die Vorrichtung gemäß Fig. 2, in einer zweiten Arbeitsposition.
In Fig. 1 ist der Endbereich einer Spulmaschine 1 angedeutet, mit einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Ablage von Hülsen 2 in einen Hülsenaufnahmebehälter 3.
Derartigen Spulmaschinen 1 werden üblicherweise (nicht dargestellte) Spinnkopse zugeführt, die auf den Spulstellen der Spulmaschine 1 zu Kreuzspulen umgespult werden. Das Garn wird während des Umspulprozesses außerdem auf eventuelle Garnfehler hin überprüft, die ggf. ausgereinigt.
Die verbleibenden leeren Hülsen 2 werden anschließend über eine Fördereinrichtung 4 aus der Spulmaschine 1 ausgeschleust. Dabei werden die Hülsen 2 beispielsweise hintereinander und jeweils senkrecht stehend auf einer Fördereinrichtung 4 transportiert, die im dargestellten Ausführungsbeispiel Aufnahmedorne 5 aufweist, auf denen die Hülsen 2 gehalten sind.
An die Fördereinrichtung 4 schließt sich ein schräg nach oben verlaufendes Förderband 6 an.
Die Zuführung der Hülsen 2 von der Fördereinrichtung 4 zum Förderband 6 erfolgt vorzugsweise mittels einer Hülsenabzieheinrichtung 7, welche die Hülsen 2 von der Fördereinrichtung 4 abnimmt und auf das Förderband 6 übergibt. Auf dem Förderband 6 werden die Hülsen 2 in Längsrichtung, einzeln hintereinander liegend transportiert.
Das Förderband 6 weist beispielsweise nach oben vorstehende Nocken 8 auf, an welchen die Hülsen 2 gehalten sind.
Die Breite des Förderbandes 6 ist an die Breite der Hülsen 2 angepaßt. Vorzugsweise werden die konischen Hülsen 2 über die Hülsenabzieheinrichtung 7 derartig auf dem Förderband 6 abgelegt, daß die Hülsen 2 statistisch verteilt, einmal mit dem Hülsenfuß und einmal mit der Hülsenspitze an einer Nocke 8 anliegen.
Über das Förderband 6 werden die Hülsen 2 einzeln nacheinander einer Rampe 9 zugeführt, welche in einem vorgegebenen Neigungswinkel oberhalb eines Hülsenaufnahmebehälters 3 angeordnet ist.
Die Rampe 9 ist vorzugsweise als Blechteil ausgebildet und weist eine Auflagefläche 10 auf, auf der die Hülsen 2 in Richtung des Hülsenaufnahmebehälters 3 nach unten gleiten. Die Breite der Auflagefläche 10 ist dabei geringfügig größer als die Länge der Hülsen 2.
Prinzipiell kann die Breite der Rampe 9 auch an unterschiedliche Hülsenlängen angepaßt werden. In diesem Fall besteht die Rampe 9 aus zwei ineinandergreifenden Blechteilen, welche zur Variation der Breite der Auflagefläche 10 in Querrichtung gegeneinander verschiebbar angeordnet sind.
Die Auflagefläche 10 der Rampe 9 ist durch seitliche Führungsmittel 11 begrenzt, die gewährleisten, daß die Hülsen 2 so geführt werden, daß sie mit horizontal verlaufender Längsachse in den Hülsenaufnahmebehälters 3 gelangen. Als weiteres Führungsmittel ist am unteren Rand der Auflagefläche 10 der Rampe 9 ein Vorsprung 12 vorgesehen, dessen Form an die Außenkontur einer Hülse 2 angepaßt ist und der sich über die gesamte Breite der Auflagefläche 10 erstreckt.
Die Hülsen 2 werden über das Förderband 6 zur Rampe 9 befördert und gelangen im oberen Bereich der Rampe 9 auf die Auflagefläche. Der obere Rand des Förderbandes 6 liegt dabei in geringem Abstand zu einem seitlichen Rand der Rampe 9. In diesem Bereich weist eine der seitlichen Laschen 11 eine Ausnehmung 13 auf, so daß vom Förderband 6 eine Hülse 2 über die Ausnehmung 13 auf die Auflagefläche 10 gefördert werden kann. Durch die Förderbewegung des Förderbandes 6 wird die Hülse 2 mit im wesentlichen horizontal verlaufender Längsachse auf die Auflagefläche 10 übergeben.
Die leere Hülse 2 gleitet anschließend, durch die seitlichen Führungsmittel 11 geführt, auf der Auflagefläche 10 nach unten. Die Neigung der Auflagefläche 10 ist so gewählt, daß die Hülse 2 zunächst am Vorsprung 12 positioniert wird.
Nachfolgende Hülsen 2, die ebenfalls über die Auflagefläche 10 nach unten gleiten, legen sich an die am Vorsprung 12 positionierte Hülse 2 an und werden dabei ebenfalls ausgerichtet. Schließlich wird die am Vorsprung 12 liegende Hülse 2 durch das Gewicht der darüberliegenden Hülsen 2 über den Vorsprung 12 hinaus gedrückt und fällt in den Schacht 14 des Hülsenaufnahmebehälters 3.
Innerhalb des Hülsenaufnahmebehälters 3 ist ein Wandelement 17 angeordnet, das in Verbindung mit Seitenwandbereichen bzw. der Frontwand des Hülsenaufnahmebehälters 3 einen Schacht 14 bildet. Dieser Schacht 14 ist nach oben offen und mündet mit seiner Öffnung an der Oberseite des Hülsenaufnahmebehälters 3 aus.
Der untere Rand der Rampe 9 liegt dabei unmittelbar oberhalb der offenen Oberseite des Schachtes 14, so daß die Hülsen 2 von der Rampe 9 direkt in den Schacht 14 gelangen.
Das innerhalb des Hülsenaufnahmebehälters 3 angeordnete Wandelement 17 ist mittels einer Antriebsvorrichtung 16 in vertikaler Richtung verstellbar. Die Antriebsvorrichtung 16 weist vorzugsweise zwei motorisch angetriebene vertikal verlaufende Bänder 18 auf, an welchen das Wandelement 17 über einen Steg 19 befestigt ist. Das Wandelement 17 ist von einem Blechteil mit einer rechteckigen, ebenen Oberfläche gebildet. Die Breite des Wandelementes 17 ist dabei etwas geringer als der Abstand der Seitenwände des Hülsenaufnahmebehälters 3. Die Höhe des Wandelementes 17 ist an die Höhe des Hülsenaufnahmebehälters 3 angepaßt. Die ebene Oberfläche des Wandelementes 17 verläuft dabei parallel zur Frontwand 15 des Hülsenaufnahmebehälters 3.
Fig. 2 zeigt das Wandelement 17 in seiner unteren Endposition, in welcher das Wandelement 17 maximal in den Hülsenaufnahmebehälter 3 abgesenkt ist. Der Hülsenaufnahmebehälter 3 ist im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2 nahezu leer ist.
In dieser Endposition ist das Wandelement 17 so weit abgesenkt, daß der Zwischenraum zwischen der Unterkante des Wandelementes 17 und dem Boden des Hülsenaufnahmebehälters 3 kleiner als der Durchmesser einer Hülse 2 ist.
Die Breite des Schachtes 14 entspricht der Breite der Frontwand 15 und ist damit geringfügig größer als die Länge einer Hülse 2. Die Tiefe des Schachtes 14, die durch den Abstand des Wandelementes 17 zur Frontwand 15 des Hülsenaufnahmebehälters 3 bestimmt wird, ist dagegen erheblich kleiner als die Länge der Hülsen 2.
Prinzipiell kann an der Antriebsvorrichtung 16 anstelle eines einzelnen Wandelementes 17 auch ein kompletter Schacht 14 vorgesehen sein, wobei die Abmessungen dieses Schachtes 14 analog zu dem in den Fig. 2 und 3 dargestellten Schacht 14 gewählt sind.
Durch die erfindungsgemäße Wahl des Querschnittes des Schachtes 14 ist gewährleistet, daß die in den Hülsenaufnahmebehälter 3 beförderten, horizontal ausgerichteten Hülsen 2 auch innerhalb des Schachtes 14 diese Orientierung beibehalten und sich weder quer legen noch verkeilen können.
Während des Einfüllens der Hülsen 2 in den Schacht 14 wird die Position des Wandelementes 17 über die Antriebsvorrichtung 16 in geeigneter Weise gesteuert. Hierzu ist beispielsweise eine in Fig. 1 schematisch angedeutete Steuereinheit 26 vorgesehen, welche beispielsweise als SPS-Steuerung ausgebildet ist.
Die Antriebsvorrichtung 16 weist vorzugsweise zwei Endschalter 20, 21 auf, die an eine Steuereinheit 26, beispielsweise die Zentralsteuereinheit der Spulmaschine 1, angeschlossen sind. Die Endschalter 20, 21 erfassen dabei jeweils die obere bzw. die untere Endposition des Wandelementes 17. Hierzu sind die Endschalter 20, 21 im Bereich der Bänder 18 an einer nicht dargestellten Befestigungsvorrichtung angeordnet. Zur Erfassung der Endposition wird beispielsweise der Steg 19 mittels der Endschalter 20, 21 detektiert.
Des weiteren steht der (nicht dargestellte) Antrieb des Förderbandes 6 mit der Steuereinheit 26 in Verbindung, so daß auch dessen Bewegung kontrolliert werden kann.
Schließlich ist an die Steuereinheit 26 auch eine Lichtschranke 22 angeschlossen, die im Bereich des Einlaufes zum Förderband 6 angebracht ist. Mit der Lichtschranke 22 werden alle Hülsen 2 erfaßt, welche über das Förderband 6 der Rampe 9 zugeführt werden.
Die Signale der Lichtschranke 22 werden dabei in der Steuereinheit 26 zur Positionierung des Wandelementes 17 verarbeitet.
Das bedeutet, zu Beginn des Ablegevorganges der Hülsen 2 ist unterhalb der Rampe 9 ein leerer Hülsenaufnahmebehälter 3 angeordnet.
Zu diesem Zeitpunkt sind zwei Zähler der Steuereinheit 26, mit welchen die Anzahl der durch die Lichtschranke 22 erfaßten Hülsen 2 gespeichert werden, auf den Zählerstand Null zurückgesetzt.
Das Wandelement 17 befindet sich zu diesem Zeitpunkt, wie in Fig. 2 dargestellt, in seiner unteren Endposition und ist mit maximalem Verfahrweg in den Hülsenaufnahmebehälter 3 abgesenkt. Die untere Endposition wird dabei vom entsprechenden Endschalter 21 erfaßt und das Signal des Endschalters 21 in die Steuereinheit 26 eingelesen.
Über die Steuereinheit 26 wird dann der Ablegevorgang der Hülsen 2 freigegeben. Hierzu wird über das Förderband 6 in Bewegung gesetzt und die über das Förderband 6 angelieferten Hülsen 2 durch die Lichtschranke 22 erfaßt.
Das heißt, bei jeder von der Lichtschranke 22 erfaßten Hülse 2 werden die Zählerstände der beiden vorgenannten Zähler in der Steuereinheit 26 um den Wert eins erhöht.
Die Hülsen 2 werden, horizontal ausgerichtet, einzeln nebeneinander über die Rampe 9 in den Schacht 14 überführt und fallen auf den Boden des Hülsenaufnahmebehälters 3.
Da in der unteren Endposition des Wandelementes 17 der Abstand zwischen der Unterkante des Wandelementes 17 und dem Boden des Hülsenaufnahmebehälters 3 kleiner als der Durchmesser der Hülsen 2 ist, können die Hülsen 2 nicht aus dem Schacht 14 heraus in den hinteren Teil des Hülsenaufnahmebehälters 3 rollen. Dadurch ist gewährleistet, daß die Hülsen 2 zunächst, wie in Fig. 2 dargestellt, parallel liegend übereinander im Schacht 14 gespeichert werden. Dabei ist vorteilhaft, wenn die Hülsen 2 über das Förderband 6 abwechselnd mit ihrem Hülsenfuß bzw. ihrer Hülsenspitze zuerst auf die Rampe 9 gefördert werden. Bei einer solchen Anlieferung ist trotz der konischen Außenform der Hülsen 2 eine optimale Füllung des Hülsenaufnahmebehälters 3 gewährleistet, wobei sich außerdem eine konstante Stapelhöhe der Hülsen 2 einstellt.
Sobald eine vorgegebene Anzahl von Hülsen 2 in den Schacht 14 gefördert worden ist, erreicht der Zählerstand des ersten Zählers einen Sollwert S1.
Bei Erreichen dieses Sollwertes S1 schaltet die Steuereinheit 26 das Förderband 6 kurzzeitig ab, so daß keine weiteren Hülsen 2 mehr in den Schacht 14 gefördert werden. Anschließend aktiviert die Steuereinheit 26 die Antriebsvorrichtung 16 derart, daß das Wandelement 17 um eine Strecke x angehoben wird und Hülsen 2 aus dem Schacht 14 unter dem Wandelement 17 hindurch in den hinteren Teil des Hülsenaufnahmebehälter 3 gelangen können.
Um diese Verteilungsbewegung zu unterstützen, ist an der Rückseite des Wandelementes 17 ein Keil 23 angebracht, dessen Spitze auf die Unterkante des Wandelementes 17 zuläuft. Der Keil 23 erstreckt sich dabei über die Gesamtbreite des Wandelementes 17 und ist zweckmäßigerweise mit diesem einstückig ausgebildet. Nachdem das Wandelement 17 bei stehendem Förderband 6 um die Strecke x angehoben worden ist, wird das Wandelement 17 wieder um eine Strecke y abgesenkt, wobei |y| < |x| ist.
Durch diese Abwärtsbewegung schiebt der Keil 23 die zwischen dem Wandelement 17 und dem Boden des Hülsenaufnahmebehälters 3 eingedrungenen Hülsen 2 in Richtung der Rückwand des Hülsenaufnahmebehälters 3 und sorgt somit für eine gleichmäßig Verteilung der Hülsen 2.
Da die Breite des Hülsenaufnahmebehälters 3 nur geringfügig größer als die Länge der Hülsen 2 ist, bleibt dabei die parallele Ausrichtung erhalten.
Nach dem Absenkvorgang wird der erste Zähler wieder auf den Zählerstand Null zurückgesetzt und die Bewegung des Förderbandes 6 freigegeben. Das Förderband 6 liefert dann wieder Hülsen 2 über die Rampe 9, bis der erste Zähler erneut seinen Sollwert S1 erreicht. Das Förderband 6 wird daraufhin erneut angehalten und das Wandelement 17 wieder zunächst um eine Strecke x angehoben, bevor es wieder um eine Strecke y abgesenkt wird.
Durch fortlaufendes Wiederholen dieser Vorgänge werden immer mehr Hülsen 2 in den hinter dem Schacht 14 liegenden Bereich des Hülsenaufnahmebehälters 3 befördert und dabei gleichzeitig das Wanderelement 17 schrittweise immer weiter angehoben. Die Fig. 3 zeigt eine derartige Situation, wobei in diesem Fall der Hülsenaufnahmebehälter 3 bereits fast vollständig mit Hülsen 2 gefüllt ist.
Sobald der Hülsenaufnahmebehälter 3 vollständig mit Hülsen 2 gefüllt ist, erreicht der Zählerstand des zweiten Zählers einen Sollwert S2.
Sobald dieser Sollwert S2 erreicht ist, wird der Befüllvorgang des Hülsenaufnahmebehälters 3 über die Steuereinheit 26 beendet.
Das heißt, das Förderband 6 wird angehalten und das Wandelement 17 über die Antriebsvorrichtung 16 in seine obere Endposition verfahren, welche in Fig. 1 dargestellt ist.
In dieser oberen Endposition, welche mittels des Endschalters 20 erfaßt wird, liegt die Unterkante des Wandelementes 17 oberhalb des oberen Randes des Hülsenaufnahmebehälters 3.
Der volle Hülsenaufnahmebehälter 3 kann dann auf einfache Weise gegen einen leeren Hülsenaufnahmebehälter 3 ausgetauscht werden, so daß unverzüglich mit einem neuen Befüllvorgang gestartet werden kann.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel wird auch der Hülsenaufnahmebehälterwechsel automatisch über die Steuereinheit 26 abgewickelt. Hierzu sind die einzelnen leeren Hülsenaufnahmebehälter 3 auf einem Förderer 24 aufliegend zur Rampe 9 hin verfahrbar. Volle Hülsenaufnahmebehälter 3 werden über den Förderer 24 zu einem Abstelltisch 25 weiter transportiert und können von dort vom Bedienpersonal entnommen werden. Die Bewegung des Förderers 24 wird von der Steuereinheit 26 in Abhängigkeit der Signale der Endschalter 20, 21 und der Lichtschranke 22 gesteuert. Dadurch ist gewährleistet, daß ein Hülsenaufnahmebehälterwechsel nur dann erfolgt, wenn das Förderband 6 angehalten ist und wenn sich das Wandelement 17 in seiner oberen Endposition befindet.

Claims (6)

1. Vorrichtung zum Ablegen von an Spulmaschinen leergespulten Hülsen in einen Hülsenaufnahmebehälter, mit einer Einrichtung, durch die die Hülsen so ausrichtet werden, daß sie mit horizontal verlaufenden Längsachsen in den Hülsenaufnahmebehälter gelangen, sowie einem im Hülsenaufnahmebehälter positionierbaren Wandelement, das ein Verkanten der Hülsen bei deren Speicherung im Hülsenaufnahmebehälter verhindert, dadurch gekennzeichnet,
daß das Wandelement (17) rückseitig einen Keil (23) aufweist, dessen Spitze zur Unterseite des Wandelementes ausläuft und
daß das Wandelement (17) durch eine Antriebseinrichtung (16) vertikal derart definiert verlagerbar ist, daß das Wandelement (17) nach einem Anheben um eine Strecke x wieder um eine Strecke y absenkbar ist, wobei |y| < |x| ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß in einer unteren Endposition des Wandelementes (17) zwischen der Unterkante des Wandelementes (17) und dem Boden des Hülsenaufnahmebehälters (3) ein Zwischenraum gegeben ist, der kleiner als der Durchmesser einer Hülse (2) ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Wandelement (17) in Abhängigkeit von der Anzahl der in den Hülsenaufnahmebehälter (3) geförderten Hülsen (2) aus seiner unteren Endposition so anhebbar ist, daß Hülsen (2) über den Zwischenraum zwischen dem Wandelement (17) und dem Boden in den hinter dem Wandelement (17) liegenden Teil des Hülsenaufnahmebehälters (3) gelangen.
4. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Lichtschranke (22) vorgesehen ist, die die dem Hülsenaufnahmebehälter (3) zugeführten Hülsen (2) erfaßt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Lichtschranke (22) im Bereich eines Förderbandes (6) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Endschalter (20, 21) vorgesehen sind, die jeweils eine untere bzw. eine obere Endposition des Wandelementes (17) erfassen.
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