DE19915064A1 - Skischuh, insbesondere Skischuh für den Skilanglauf oder Telemark - Google Patents
Skischuh, insbesondere Skischuh für den Skilanglauf oder TelemarkInfo
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Abstract
Skischuh, insbesondere Skischuh (10) für den Skilanglauf oder Telemark, dessen Vordersohle (11) laufseitig im Bereich zwischen metatarsaler Zone (13) und Absatz (12) Anschlußmittel (16, 17, 18, 19, 20) zum Angriff komplementärer Anschlußelemente (14, 15) einer auf einem Ski oder dergleichen Schneegleiter montierbaren Bindung aufweist, wobei die sohlenseitigen Anschlußmittel so positioniert, daß ihr Abstand (K) vom vorderen Sohlenende (21) unabhängig von der Schuhgröße stets der gleiche ist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Skischuh, insbesondere Skischuh
für den Skilanglauf oder Telemark, dessen Vordersohle
laufseitig im Bereich zwischen metatarsaler Zone und
Anschlußmittel zum Angriff komplementärer Anschlußelemente
einer auf einem Ski oder dergleichen Schneegleiter montierbaren
Bindung aufweist.
Derartige Skischuhe sind zum Beispiel bekannt aus der auf die
Anmelderin zurückgehenden WO 96/23558. Nicht nur bei diesem
bekannten Skischuh, sondern auch bei anderen Skischuhen dieser
Art, die nicht nur am vordersten Ende der Sohle an einer
Bindung festgelegt werden, ist es erforderlich, die
bindungsseitigen Anschlußelemente, insbesondere Spannkabel,
Spannbleche, Spannhaken oder dergleichen an die unter
schiedlichen Schuhgrößen anzupassen. In der Regel erfolgt diese
Anpassung beim Kauf der Schuhe oder Skibindung im Fachgeschäft
oder bei einem Ski-Verleiher. Versierte Skifahrer führen eine
solche Anpassung auch selbst durch. In jedem Fall ist es
mühsam, für Skischuhe unterschiedlicher Größe die Skibindung
entsprechend neu einstellen bzw. anpassen zu müssen.
Dazu bedarf es nicht nur einer gewissen Geschicklichkeit,
sondern auch großer Erfahrung, da es notwendig ist, unabhängig
von der Schuhgröße, eine vorbestimmte Spannkraft auf den Schuh
aufzubringen, um diesen fest an der Bindung zu halten.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
einen Skischuh zu schaffen, bei dem die vorgenannten Nachteile
vermieden werden können, der also zu einer standardgemäß
eingestellten Bindung paßt, und zwar unabhängig von seiner
Größe und damit auch Gesamtlänge der Sohle einschließlich
Absatz.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die
sohlenseitigen Anschlußmittel so positioniert sind, daß ihr
Abstand vom vorderen Sohlenende bzw. der vorderen Abstützung
des Schuhs an einer Bindung unabhängig von der Schuhgröße und
damit Gesamtlänge der Sohle einschließlich Absatz stets der
gleiche ist. Die sohlenseitigen Anschlußelemente befinden sich
also erfindungsgemäß an einer vorbestimmten konstanten Stelle
unabhängig von der Schuhgröße. Damit ist es möglich, für
sämtliche denkbaren Schuhgrößen eine Standard-Bindung zur
Verfügung zu stellen. Einstellarbeiten im Fachgeschäft oder
beim Ski-Verleiher sind nicht mehr erforderlich. Der Benutzer,
der in der Regel seine eigenen Skischuhe besitzt, kann bei
jedem beliebigen Ski-Verleiher Skier mit Standard-Bindung
ausleihen, ohne daß an der Bindung Nachstellarbeiten
erforderlich wären. Das Gefühl des Benutzers zum Ski bleibt
stets das gleiche. Die Bindung für einen erfindungsgemäß
ausgebildeten Skischuh läßt sich herstellerseitig vorgeben und
einstellen. Lediglich einer Bindung mit einem Selbstauslöse-Me
chanismus aufgrund Überlastung muß dieser individuell
justiert werden, da diese Justierung vom Gewicht, der Größe und
dem Knochenbau des Benutzers abhängt.
Erfindungsgemäß soll der Skischuh auch so gebaut sein, daß er
jederzeit mit herkömmlichen Skibindungen verwendbar ist, zum
Beispiel mit einer Spannkabel-Bindung, bei der sich das
Spannkabel um den Schuhabsatz herum erstreckt.
Vorzugsweise sind die sohlenseitigen Anschlußmittel am hinteren
Ende der Vordersohle, insbesondere im Ballenbereich oder
vorzugsweise im Übergangsbereich zwischen Vordersohle und
Fußgewölbe angeordnet, d. h. im Bereich des Übergangs zwischen
flexibler Zone (Vordersohle) und starrer Zone (Fußgewölbe und
Schuhabsatz) des Schuhs. Der flexible Bereich des Schuhs, d. h.
der Bereich der Vordersohle ist durch eine Flexibilität um eine
gedachte Achse gekennzeichnet, die sich etwa parallel zur
Lauffläche der Vordersohle und quer zur Sohlenlängsrichtung
erstreckt.
Die sohlenseitigen Anschlußmittel können in unterschiedlichster
Art und Weise ausgebildet sein, so wie dies in den Ansprüchen
3-9 dargestellt ist.
Hervorzuheben wäre noch die Vordersohlen-Konstruktion gemäß
Anspruch 10, wonach die Vordersohle wenigstens zwei Schichten
umfaßt, wobei die laufseitige Schicht aus relativ weichem
Material, insbesondere Gummi, vorzugsweise Hartgummi besteht,
während die weiter innen liegende, d. h. der Prannsohle
zugewandte bzw. der laufseitigen Schicht abgewandte Schicht aus
relativ hartem Kunststoff besteht.
Vorzugsweise ist diese Schicht integraler Teil einer im
Spritzgußverfahren hergestellten Kunststoff-Schale eines
Schuhs.
Um den sohlenseitigen Anschlußmitteln ausreichend Halt
innerhalb der Vordersohlen-Konstruktion zu verschaffen, sind
diese in der aus relativ hartem Kunststoff bestehenden Schicht
der Vordersohle eingebettet, insbesondere eingegossen.
Eine Alternativlösung für sohlenseitige Anschlußmittel wird auf
die Ansprüche 12-14 verwiesen.
Nachstehend werden verschiedene Ausführungformen eines
erfindungsgemäß ausgebildeten Skischuhs anhand der beigefügten
Zeichnungen näher erläutert. Diese zeigen in
Fig. 1 eine erste Ausführungsform einer erfindungsgemäß
ausgebildeten Vordersohle eines Skischuhs in
Teilansicht und Teilschnitt;
Fig. 2 die Ausführungsform nach Fig. 1 in Unteransicht
unter Darstellung unterschiedlicher Schuhlängen;
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform einer erfindungsgemäß
ausgebildeten Vordersohle eines Skischuhs in
Teilansicht und Teilschnitt;
Fig. 4 den Skischuh nach Fig. 3 in Unteransicht unter
Darstellung unterschiedlicher Schuhlängen;
Fig. 5 eine dritte Ausführungsform einer erfindungs
gemäß ausgebildeten Vordersohle eines Skischuhs
in Teilansicht und Teilschnitt;
Fig. 6 den Skischuh nach Fig. 5 in Unteransicht unter
Darstellung unterschiedlicher Schuhlängen;
Fig. 7 eine vierte Ausführungsform einer erfindungsgemäß
ausgebildeten Vordersohle eines Skischuhs in
Teilansicht und Teilschnitt;
Fig. 8 Die Ausführungsform nach Fig. 7 in Unteransicht
unter Darstellung unterschiedlicher Schuhlängen;
Fig. 9 eine fünfte Ausführungsform einer erfindungsgemäß
ausgebildeten Vordersohle eines Skischuhs in
Teilansicht und Teilschnitt;
Fig. 10 die Ausführungsform nach Fig. 9 in Unteransicht
unter Darstellung unterschiedlicher Schuhlängen.
In Fig. 1 ist ein Skischuh mit aus Kunststoff gespritzter
Schale 30 und einem einstückig damit verbundenen Schuhabsatz 12
in Teilansicht dargestellt, wobei ein Teil der Vordersohle 11
im Längsschnitt gezeigt ist. Das vordere Ende der Vordersohle
11 ist mit der Bezugsziffer 21 gekennzeichnet. Mit den Bezugs
ziffern 13 und 23 sind die metatarsale Zone sowie der Ballen
bereich angegeben. Die Bezugsziffer 22 zeigt den Bereich des
Fußgewölbes zwischen Vordersohle 11 und Absatz 12. Dieser
Bereich ist ebenso wie der Absatz 12 relativ starr ausgebildet.
Diese beiden Bereiche behalten ihre Form auch beim Abrollen
des Fußes über die Vordersohle 11 auf einem ebenen Untergrund,
zum Beispiel der hier nur durch eine horizontale Linie 31
angedeuteten Deckfläche eines Ski unverändert bei.
Fig. 2 zeigt den Skischuh 10 in Unteransicht, wobei lediglich
die Vordersohle 11 sowie der Absatz 12 dargestellt sind, um die
unterschiedliche Relation von Vordersohle 11 zum Absatz 12 bei
unterschiedlichen Schuhgrößen bzw. bei unterschiedlicher
Gesamtlänge L1, L2, L3 der aus Vordersohle 11 und Absatz 12
bestehenden Sohle des Schuhs zu zeigen. Vor allem läßt Fig. 2
erkennen, daß der Abstand "K" zwischen dem vorderen Sohlenende
21 und sohlenseitigen Anschlußmitteln für komplementäre
Anschlußelemente einer auf einem Ski oder dergleichen
Schneegleiter montierten Bindung konstant ist, und zwar
unabhängig von der Gesamtlänge L1, L2, L3 etc. der Sohle.
Die Vordersohle ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
zweischichtig ausgebildet. Die laufseitige Schicht 28 besteht
aus einem relativ weichem Material, insbesondere Hartgummi und
ist laufseitig mit einem Profil versehen. Diese Schicht wird
auf eine innere Schicht 29 aufgeklebt, die aus relativ hartem
Kunststoff besteht und - wie hier dargestellt - integral mit
der im Spritzgußverfahren hergestellten Kunststoffschale 30 des
Schuhs 10 verbunden ist. Die Schale 30 des Schuhs 10 umfaßt
also den Absatz 12, den Bereich 22 des Fußgewölbes sowie den
innen liegenden Teil der Vordersohle 11. Die innere Begrenzung
des Schuhs bzw. der Schale 30 ist in Fig. 1 mit der
gestrichelten Linie 32 angedeutet.
Die sohlenseitigen Anschlußmittel für Anschlußelemente der
Bindung, hier zum Beispiel ein mit einem nicht dargestellten
Schließhebel verbundenes Spannkabel 14 sind in der aus relativ
hartem Kunststoff bestehenden Schicht 29 der Vordersohle 11
ausgebildet oder eingebettet. Bei dem Ausführungsbeispiel nach
den Fig. 1 und 2 sind die sohlenseitigen Anschlußmittel am
hinteren Ende der Vordersohle 11, nämlich im Übergangsbereich
zwischen flexibler Vordersohle 11 und starrem Fußgewölbe 22
ausgebildet, und zwar in Fcrm einer sich quer zur Sohlen
längsrichtung erstreckenden und nach hinten offenen Nut 20,
die entsprechend Fig. 2 in Richtung zum Absatz 12 hin konvex
bogenförmig ist, um ein Spannkabel 14 knickfrei aufnehmen zu
können.
In Fig. 2 ist der aus hartem Kunststoff bestehende Teil 29 der
Vordersohle 11 nur im Bereich der Quernut 20 sichtbar. Der
übrige Bereich der Vordersohle 11 ist durch die relativ weiche
Gummischicht 28 abgedeckt. Der die Quernut 20 umfassende Teil
der Vordersohle 11 erstreckt sich entsprechend Fig. 2 nur über
einen Teilbereich der Gesamtbreite der Vordersohle 11.
Auch der Schuhabsatz 12 ist laufseitig mit einer Gummiabdeckung
33 versehen, die vorzugsweise aufgeklebt ist.
Das vordere Sohlenende 21 ist an sich bekannter Weise an einer
nicht dargestellten Bindung nach vorne und oben abgestützt. Das
bindungsseitige Abstützelement kann zum Beispiel eine
herkömmliche Knagge bzw. ein herkömmliches Zeheneisen. Die
Abstützung des vorderen Sohlenendes 21 sowie die beschriebene
Anbindung der Vordersohle 11 mittels des Spannkabels 14 ist so,
daß der Schuhabsatz 12 beim Skilanglauf oder Telemark frei
angehoben werden kann.
Der große Vorteil der dargestellten Ausführungsform besteht
darin, daß der Abstand "K" zwischen vorderem Sohlenende 21 bzw.
der Abstützung desselben am Ski bzw. an einer auf einem Ski
oder dergleichen Schneegleiter montierten Bindung einerseits
und dem Anschluß des Spannkabels 14 am hinteren Ende der
Vordersohle 11 bzw. der Quernut 20 zur Aufnahme des Spannkabels
14 andererseits stets konstant ist, und zwar unabhängig von der
Schuhgröße bzw. Sohlenlänge L1, L2, L3 etc.
In den Fig. 3-10 sind Teile des Schuhs, insbesondere der
Vordersohle 11, die bereits anhand der Fig. 1 und 2 beschrieben
sind, mit denselben Bezugsziffern wie in den Fig. 1 und 2
gekennzeichnet. Die Ausführungsformen nach den Fig. 3-10
unterscheiden sich von derjenigen nach den Fig. 1 und 2 im
wesentlichen nur durch die unterschiedliche Ausbildung der
sohlenseitigen Anschlußmittel. Diese sind bei der Ausführungs
form nach den Fig. 3 und 4 durch einen innerhalb der aus
relativ hartem Kunststoff hergestellten inneren Vordersohlen-Schicht
29 eingebetteten Bügel 17 definiert, der einen sich
quer zur Sohlenlängsrichtung erstreckenden Steg umfaßt,
an dem ein in den Fig. 3 und 4 nicht näher dargestelltes
Spannmittel einhakbar ist, zum Beispiel ein sich unterhalb
der Vordersohle 11 erstreckendes biegeelastisches Federblatt
aus kältestabilem, mechanisch hoch belastbarem Material, wie
Edelstahl, Kunststoff, insbesondere Kunststoff-Verbundmaterial,
oder dergleichen, welches mittels eines bindungsseitig
angeordneten Verriegelungsmechanismus derart gekoppelt ist, daß
es in Sohlen- bzw. Skilängsrichtung hin- und herverschiebbar
ist, und zwar aus einer Schuh-Freigabestellung in eine Schuh-
Verriegelungsstellung und umgekehrt. Das vordere Ende des
Federblattes ist mit dem erwähnten Verriegelungs-Mechanismus
gekoppelt, während das hintere Ende des Federblattes haken
förmig nach oben und vorne gebogen ist, so daß ein Eingriff
in den erwähnten Quersteg des Bügels 17 möglich ist.
Die beiden Schenkel 25, 26 des U-förmig gebogenen Bügels 17
erstrecken sich innerhalb der Vordersohle 11 nach vorne und
sind in dieser eingegossen oder einvulkanisiert, und zwar in
dem aus relativ hartem Kunststoff bestehenden Teil 29 der
Vordersohle 11. Die Reinenden der beiden Schenkel 25, 26 des
Anschlußbügels 17 sind bei der dargestellten Ausführungsform
entsprechend Fig. 4 nach innen hinten umgebogen, wodurch eine
festere Verankerung des Anschlußbügels 17 erreicht wird,
insbesondere in Sohlenlängsrichtung.
Der Quersteg des Anschlußbügels 17 befindet sich natürlich
außerhalb der hinteren Begrenzung der Vordersohle 11 und ist
entsprechend Fig. 3 etwas nach unten verlagert, um den Eingriff
des erwähnten Spannelements beim Einstieg in die Bindung zu
erleichtern. Zu diesem Zweck ist der hintere, in das Fußgewölbe
22 hineinragende Abschnitt des Anschlußbügels 17 samt Quersteg
nach unten gebogen.
Im übrigen ist die in den Fig. 3 und 4 dargestellte
Ausführungsform mit derjenigen gemäß den Fig. 1 und 2 im
wesentlichen identisch. Dies gilt insbesondere für die Größe
"K" im Verhältnis zur Gesamtlänge der Sohle bzw. im Verhältnis
zur Schuhgröße.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 5 und 6 sind die
sohlenseitigen Anschlußmittel durch eine in der Vordersohle,
und zwar im Hart-Kunststoffteil 29 derselben eingebettete
Platte 34 definiert, deren in das Fußgewölbe 22 hineinragender
Abschnitt ein sich quer zur Sohlenlängsrichtung erstreckendes
Langloch 19 umfaßt, in das ein bindungsseitiges Anschlußelement
einhakbar ist, welches sich unterhalb der Vordersohle 11 nach
vorne zu einem Bindungsmechanismus erstreckt und mit diesem
derart gekoppelt ist, daß es unterhalb der Vordersohle 11 in
Sohlenlängsrichtung hin- und herverschieblich bewegbar ist,
und zwar aus einer Schuh-Freigabestellung in eine Schuh-Ver
riegelungsstellung und umgekehrt. Auch hier ist der hintere,
in das Fußgewölbe 22 hineinragende Abschnitt der Platte 34
entsprechend Fig. 5 nach unten gebogen, um den Eingriff des
bindungsseitigen Anschluß- bzw. Spannelements zu erleichtern.
Das erwähnte Langloch 29 befindet sich entsprechend Fig. 5 im
nach unten gebogenen Schenkel der Platte 34. Das vordere Ende
der Platte 34 kann zum Zwecke der festeren Verankerung
ebenfalls nach oben oder unten gebogen sein. Zu diesem Zweck
ist es auch denkbar, die Platte 34 mit Bohrungen oder
Langlöchern zu versehen, die mit Kunststoff ausgefüllt sind.
In Fig. 6 sind derartige Bohrungen mit der Bezugsziffer 35
versehen.
Die Ausführungsform nach den Fig. 7 und 8 ist dadurch
gekennzeichnet, daß am hinteren Ende der Vordersohle 11 eine
zur Laufseite hin offene Ausnehmung 24 ausgebildet ist, durch
die sich eine quer zur Sohlenlängsrichtung erstreckende
Querachse 16 hindurch erstreckt, wobei die beiden Enden der
Querachse 16 innerhalb der seitlichen Begrenzungswände der
Ausnehmung 24 verankert sind. Zu diesem Zweck sind sie
entsprechend Fig. 8 etwas nach vorne gebogen. Dadurch wird auch
ein Verdrehen der Querachse 16 um die eigene Längsachse und
damit eine Lockerung derselben sicher vermieden. Natürlich
erstreckt sich die Querachse 16 in einem vorbestimmten Abstand
von der oberen Begrenzung der Ausnehmung 24 (Fig. 7), so daß
die Querachse 16 von dem hinteren hakenförmig gebogenen Ende
eines der Bindung zugeordneten Anschlußelements, insbesondere
Federblatts 15 sicher hintergriffen werden kann. Das Federblatt
15 ist maximal so breit wie die Ausnehmung 24. Das Federblatt
15 ist also streifenförmig ausgebildet und mit einem
Verriegelungs-Mechanismus der nicht näher dargestellten Bindung
in der oben beschriebenen Weise gekoppelt. Natürlich erfolgt
auch bei dieser Ausführungsform die Abstützung der Vordersohle
11 am vorderen Sohlenende 21 sowohl nach vorne als auch nach
oben, so daß der Absatz 12 beim Gebrauch frei angehoben werden
kann. Auch hier ist unabhängig von der Schuhgröße der Abstand
zwischen vorderem Sohlenende 21 und der Querachse 16 konstant.
Dieser Abstand ist in Fig. 7 wiederum mit dem Bezugs-Buchstaben
"K" gekennzeichnet.
Die Ausführungsform nach den Fig. 9 und 10 ist ganz ähnlich
derjenigen nach den Fig. 7-8. Die Ausführungsform nach den
Fig. 9 und 10 ist ganz ähnlich derjenigen nach den Fig. 3
und 4. Sie unterscheidet sich gegenüber letzterer im
wesentlichen nur dadurch, daß die beiden Schenkel 25, 26
des Anschlußbügels 18 sich bis zum vorderen Sohlenende 21
erstrecken und dort unter Ausbildung eines Verbindungsbügels 27
miteinander verbunden sind. In den aus relativ hartem
Kunststoff hergestellten Teil 29 der Vordersohle 11 ist also
ein Rechteck-Bügel eingebettet, derart, daß sich der hintere
Quersteg durch eine laufseitig offene Ausnehmung 24 am hinteren
Ende der Vordersohle 11 hindurch erstreckt zum Angriff eines
Anschlußelements, zum Beispiel in Form eines Federblattes 15
der oben beschriebenen Art.
Nicht dargestellt ist eine Ausführungsform eines Skischuhs,
bei dem die sohlenseitigen Anschlußmittel wenigstens einen,
insbesondere zwei jeweils sohlenrandnah innerhalb von nach
unten bzw. zur Laufseite der Vordersohle 11 hin offenen
Ausnehmungen angeordnete, nach hinten oder nach vorne gebogene
Haken umfassen, die in komplementäre Aufnahmeöffnungen,
insbesondere Aufnahmeösen einer zugeordneten Bindung einführbar
und innerhalb derselben durch am Schuh angreifende Spann- und
Haltemittel gehalten sind.
Alternativ können die sohlenseitigen Anschlußmittel wenigstens
einen, insbesondere zwei jeweils sohlenrandnah innerhalb von
nach unten bzw. zur Laufseite der Vordersohle 11 hin offenen
Ausnehmungen angeordnete, sich quer zur Sohlenlängsrichtung
erstreckende etwa C- oder U-förmig gebogene Bügel umfassen, die
Aufnahmeöffnungen für an der Bindung angeordnete nach hinten
oder nach vorne gebogene Haltehaken definieren, wobei der
Halteschuh an der Bindung durch am Schuh angreifende Spann- und
Haltemittel gewährleistet ist.
Bei Anordnung von zwei Haltehaken bzw. zwei Haltebügeln sind
diese jeweils in der metatarsalen Zone 13 und nahe der
seitlichen Sohlenränder angeordnet.
Je nach Ausrichtung der Haltehaken erfolgt die Einspannung des
Schuhs in Richtung nach vorne oder nach hinten, d. h. jeweils
so, daß die Haltehaken in den zugeordneten Aufnahmeöffnungen
fixiert sind.
Zur Niederhaltung des vorderen Sohlenendes 21 kann ein an einem
U- oder C-förmigen Schwenkbügel verschwenkbar gelagertes und
mit einem Betätigungshebel verbundenes Schließelement dienen,
wobei der Schwenkbügel nahe der Sohlen-Verhakungsstelle
unterhalb der Sohle an der Bindung schwenkbar gelagert ist, so
daß die beiden Schenkel desselben sich an den beiden seitlichen
Sohlenrändern in Richtung schräg nach vorne oben vorbei
erstrecken und die Sohle bzw. den Schuh seitlich führen bzw.
stabilisieren. Das Schließelement ist in Schließstellung
vorzugsweise in einer Übertotpunktstellung gehalten, in der
sich seine Schwenkachse oberhalb der Verbindungslinie zwischen
seiner Sohlenabstützstelle und der Anlenkung des Schwenkbügels
an der Bindung befindet. Die erwähnten Verhakungselemente,
nämlich Haltehaken werden durch das Schließelement in verhakter
Stellung gehalten.
Im Bereich zwischen der erwähnten Verhakung der Sohle bzw. im
Bereich zwischen Zehengelenk und dem vorderen Sohlenende kann
zwischen Sohle und Bindung noch ein elastisch nachgiebiges
Element, d. h. ein Flexor angeordnet sein.
Wesentlich ist auch bei dieser Ausführungsform, daß die
Anbindung des Schuhs an einer Stelle erfolgt, die einen
konstanten Abstand zum vorderen Sohlenende aufweist unabhängig
von der Schuhgröße bzw. der Gesamtlänge der Sohle.
Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale
werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln
oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
10
Skischuh
11
Vordersohle
12
Absatz
13
metatarsale Zone
14
Spannkabel
15
Spannelement in Form eines Federblattes
16
Querachse
17
Querbügel
18
Querbügel
19
Langloch
20
Quernut
21
vorderes Sohlenende
22
Schuh- bzw. Fußgewölbe
23
Ballenbereich
24
Ausnehmung
25
Schenkel
26
Schenkel
27
Verbindungsbügel
28
laufseitige Schicht der Vordersohle
29
schuhinnerer Teil der Vordersohle
30
Schuhschale
31
Skideckfläche
32
innere Begrenzung des Schuhs
33
Gummiabdeckung
39
Platte
35
Bohrung
Claims (14)
1. Skischuh, insbesondere Skischuh (10) für den Skilanglauf
oder Telemark, dessen Vordersohle (11) laufseitig im
Bereich zwischen metatarsaler Zone (13) und Absatz (12)
Anschlußmittel (16, 17, 18, 19, 20) zum Angriff
komplementärer Anschlußelemente (14, 15) einer auf
einem Ski oder dergleichen Schneegleiter montierbaren
Bindung aufweist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die sohlenseitigen Anschlußmittel (16, 17, 18, 19, 20)
so positioniert sind, daß ihr Abstand (K) vom vorderen
Sohlenende (21) bzw. der vorderen Abstützung des Schuhs
(10) an der Bindung unabhängig von der Schuhgröße und damit
Gesamtlänge (L1, L2, L3) der Sohle einschließlich Absatz
(12) stets der gleiche ist.
2. Skischuh nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die sohlenseitigen Anschlußmittel (16, 17, 18, 19, 20)
am hinteren Ende der Vordersohle (11), insbesondere im
Ballenbereich (23) oder vorzugsweise im Übergangsbereich
zwischen Vordersohle (11) und Fußgewölbe (22) angeordnet
sind.
3. Skischuh nach Anspruch 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die sohlenseitigen Anschlußmittel eine sich quer zur
Sohlenlängsrichtung und etwa parallel zur Sohlenlauffläche
erstreckende und nach hinten bzw. in Richtung zum
Schuhabsatz (12) hin offene Nut (20) umfassen.
4. Skischuh nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Nut (20) in Draufsicht auf die Sohle konvex nach
hinten gebogen ist.
5. Skischuh nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die sohlenseitigen Anschlußmittel eines sich innerhalb
einer zur Lauffläche der Sohle hin offenen Ausnehmung (24)
quer zur Sohlenlängsrichtung und etwa parallel zur
Sohlenlauffläche erstreckende Achse (16) umfassen.
6. Skischuh nach Anspruch 1 oder 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die sohlenseitigen Anschlußmittel einen sich quer zur
Sohlenlängsrichtung in etwa parallel zur Sohlenlauffläche
erstreckenden Bügel (17, 18) umfassen, dessen Schenkel (25,
26) sich innerhalb der Vordersohle (11) nach vorne
erstrecken und in diese eingegossen oder einvulkanisiert
sind.
7. Skischuh nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schenkel (25, 26) des Anschlußbügels (17, 18) sich
bis zum vorderen Sohlenende (21) hin erstrecken.
8. Skischuh nach Anspruch 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die freien Enden der beiden Schenkel (25, 26) des
Anschlußbügels (17) nach innen hinten oder nach außen
hinten umgebogen sind zur Erzielung einer festen
Verankerung des Anschlußbügels 17 in Sohlenlängsrichtung.
9. Skischuh nach Anspruch 6 oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß die vorderen Enden der beiden Schenkel (25, 26) des
Anschlußbügels (18) miteinander verbunden sind unter
Ausbildung eines vorderen, sich etwa quer zur
Sohlenlängsrichtung und parallel zur Sohlenlauffläche
erstreckenden Verbindungsbügels (27).
10. Skischuh nach einem der Ansprüche 1-9,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Vordersohle (11) wenigstens zwei Schichten umfaßt,
wobei die laufseitige Schicht (28) aus relativ weichem
Material, insbesondere Gummi, vorzugsweise Hartgummi,
besteht, während die innenliegende, d. h. der Laufseite der
Vordersohle (11) abgewandte Schicht (29) aus relativ hartem
Kunststoff hergestellt ist, insbesondere integraler Teil
im Spritzgußverfahren hergestellten Kunststoffschale (30)
des Schuhs (10) ist.
11. Skischuh nach einem der Ansprüche 1-10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die sohlenseitigen Anschlußmittel (16, 17, 18, 19, 20)
in der aus relativ hartem Kunststoff bestehenden Schicht
(29) der Vordersohle (11) ausgebildet oder eingebettet
sind.
12. Skischuh nach einem der Ansprüche 1, 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die sohlenseitigen Anschlußmittel wenigstens einen,
insbesondere zwei in Richtung quer zur Sohlenlängsachse
voneinander beabstandete und innerhalb von nach unten bzw.
zur Laufseite der Vordersohle (11) hin offenen Ausnehmungen
angeordnete, nach hinten oder nach vorne gebogene Haken
umfassen, die in komplementäre Aufnahmeöffnungen einer
zugeordneten Bindung einführbar und innerhalb desselben
durch am Schuh angreifende Spann- und Haltemittel gehalten
sind.
13. Skischuh nach einem der Ansprüche 1, 10 oder 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die sohlenseitigen Anschlußmittel wenigstens einen,
insbesondere zwei in Richtung quer zur Sohlenlängsrichtung
voneinander beabstandete, innerhalb von nach unten bzw. der
Laufseite der Vordersohle (11) hin offenen Ausnehmungen
angeordnete, sich quer zur Sohlenlängsrichtung erstreckende
etwa C- oder U-förmig gebogene Bügel umfassen, die
Aufnahmeöffnungen für an der Bindung angeordnete nach
hinten oder nach vorne gebogene Haltehaken definieren,
wobei der Halteschuh an der Bindung durch am Schuh
angreifende Spann- und Haltemittel gewährleistet ist.
14. Skischuh nach Anspruch 13 oder 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei zwei Haltehaken bzw. zwei Haltebügel diese jeweils
in der metatarsalen Zone (13) der Vordersohle (11) und nahe
der seitlichen Sohlenränder angeordnet sind.
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