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DE19913161C1 - Verfahren zum Konditionieren von Spänen und Anlage zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zum Konditionieren von Spänen und Anlage zur Durchführung des Verfahrens

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DE19913161C1
DE19913161C1 DE1999113161 DE19913161A DE19913161C1 DE 19913161 C1 DE19913161 C1 DE 19913161C1 DE 1999113161 DE1999113161 DE 1999113161 DE 19913161 A DE19913161 A DE 19913161A DE 19913161 C1 DE19913161 C1 DE 19913161C1
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BUETTNER ENERGIE- UND TROCKNUNGSTECHNIK GMBH, DE
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  • Drying Of Solid Materials (AREA)

Abstract

Verfahren zum Trocknen von Holzspänen für die Spanplattenherstellung. Die Holzspäne werden in einer Trocknungseinrichtung getrocknet und einer Kühleinrichtung zugeführt. Die Trockenspäne werden in der Kühleinrichtung unter Zufuhr von Kühlluft unter gleichzeitiger Erwärmung der Kühlluft abgekühlt. Die erwärmte Kühlluft wird von den Trockenspänen als Abluft getrennt, wobei ein erster Anteil A¶1¶ der Abluft unter Beimischung von Frischluft F¶1¶ die in die Kühleinrichtung einströmende Kühlluft K bildet. Ein zweiter Anteil A¶2¶ der Abluft wird über eine Sammelleitung überwiegend einem Heizgaserzeuger der Trocknungseinrichtung zugeführt und der Rest an eine Abgasreinigungsanlage abgeführt. Sowohl das Verhältnis zwischen dem ersten Anteil A¶1¶ und dem zweiten Anteil A¶2¶ der Abluft als auch das Verhältnis zwischen dem ersten Anteil A¶1¶ der Abluft und der Frischluft F¶1¶ werden in Abhängigkeit von der Temperatur T¶A¶ der Abluft und/oder der Temperatur T¶S¶ der Trockenspäne gesteuert und/oder geregelt. Das Verfahren erhöht die Produktionssicherheit der Spanplattenherstellung und die Qualität der Spanplatten bei gleichzeitig äußerst wirtschaftlicher und umweltschonender Nutzung der Abluft des Kühlprozesses.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Konditionieren von Spänen, insbesondere zum Trocknen und Kühlen von Holzspänen für die Spanplattenherstellung.
Bei der Herstellung von Spanplatten werden regelmäßig die als Ausgangsprodukt dienenden Holzspäne in Trocknungs­ anlagen getrocknet und anschließend einer weiteren Behand­ lung, beispielsweise einem Sichten, Sieben und Beleimen zugeführt. Die Trocknung der Holzspäne geschieht überwiegend in direktem Kontakt mit Heißgasen. Dazu werden z. B. Trommeltrockner, ggf. unter Vorschaltung eines Vortrockners, verwendet. Die Naßspäne werden kontinuierlich und mengengeregelt dem Trockner zugeführt und verlassen diesen als Trockenspäne mit einer Feuchte von beispielsweise 2% und Temperaturen zwischen 100°C und 115°C. Diese Spantemperaturen sind für die Weiterverarbeitung, insbesondere für die Beleimung, hin­ sichtlich der Plattenqualität ungünstig. Darüber hinaus kann es in Abhängigkeit von der Jahreszeit und der Trocknerleistung zu erheblichen Temperaturschwankungen kommen. Die Anlagen werden überwiegend im Freien betrieben, so daß beispielsweise in Nordeuropa zwischen -40°C und +30°C schwankende Außentemperaturen auftreten können. Auch das kann sich bei den bekannten Verfahren und Anlagen infolge zu hoher und variierender Spantemperaturen sehr ungünstig auf die Plattenqualität auswirken.
Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein Verfahren zum Konditionieren von Spänen und insbesondere Holzspänen anzugeben, bei welchem die Späne eine für die Weiterverarbeitung zweckmäßige und weitestgehend konstante Temperatur aufweisen. Des weiteren liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde eine zur Durchführung dieses Verfahrens besonders geeignete Anlage zu schaffen.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren zum Konditionieren von Spänen, insbesondere zum Trocknen und Kühlen von Holzspänen für die Spanplattenherstellung, wobei die Späne in einer Trocknungseinrichtung getrocknet werden und die Trockenspäne einer Kühleinrichtung zugeführt werden, wobei die Holzspäne in der Kühleinrichtung unter Zufuhr von Kühlluft oder dergleichen Kühlgas unter gleichzeitiger Erwärmung der Kühlluft abgekühlt werden, wobei die erwärmte Kühlluft von den Trockenspänen als Abluft getrennt wird und die Holzspäne zur Weiterverarbei­ tung abgeführt werden, wobei ein erster Anteil A1 der Abluft unter Beimischung von Frischluft F1 die in die Kühleinrichtung einströmende Kühlluft bildet und ein zweiter Anteil A2 der Abluft einer Sammelleitung zugeführt und ggf. an eine Abgasreinigungsanlage abgeführt wird, und wobei sowohl das Verhältnis zwischen dem ersten Anteil A1 und dem zweiten Anteil A2 der Abluft als auch das Ver­ hältnis zwischen erstem Anteil A1 der Abluft und der Frischluft F1 in Abhängigkeit von der Temperatur TA der Abluft und/oder Temperatur TS der Trockenspäne gesteuert und/oder geregelt werden. - Die Erfindung geht zunächst von der Erkenntnis aus, daß sich die Qualität der Spanplatten erheblich verbessern läßt, wenn die getrockneten Holzspäne vor der Beleimung auf eine vorgegebene Temperatur abgekühlt werden. Die Kühlung der Holzspäne wird dabei in einer speziellen Kühleinrichtung durchgeführt. Dieses hat den Vorteil, daß auch Sichter eingesetzt werden können, die keine Kühlfunktion erfüllen, z. B. Rollsichter. In der Kühleinrichtung werden die heißen getrockneten Holzspäne und folglich Trockenspäne in direkten Kontakt mit Kühlluft gebracht, so daß sich die Trockenspäne abkühlen und die Kühlluft dabei erwärmt. Im Anschluß daran wird die erwärmte Kühlluft als Abluft von den Trockenspänen getrennt und erneut dem Kühlprozeß zugeführt. Dabei wird Frischluft zugemischt und das Mischungsverhältnis zwischen Frischluft und Abluft in Abhängigkeit von der Spantemperatur eingestellt. Einerseits kann direkt die Temperatur der Trockenspäne zur Regelung erfaßt werden, andererseits besteht auch die Möglichkeit, die Temperatur der Abluft zu messen, da diese eine Referenzgröße für die Spantemperatur ist. Im Ergebnis kann durch geeignete Steuerung oder Regelung die Spantemperatur auf dem gewünschten Niveau konstant gehalten werden, selbst wenn die Eingangs­ temperatur der heißen Trockenspäne und die Außentemperatur schwanken. Das erfindungsgemäße Verfahren liefert folglich Holzspäne mit konstanter Feuchtigkeit und konstanter Temperatur, so daß eine verbesserte Plattenproduktion mit gleichmäßiger Plattenqualität ermöglicht wird.
In bevorzugter Ausführungsform des erfindungsgemäßen Ver­ fahrens werden die Späne in der Trocknungsanlage mit in einem Heißgaserzeuger erzeugten Heißgas getrocknet. Dabei wird der zweite Anteil A2 der Abluft aus der Kühleinrichtung über die Sammelleitung zu einem Teil A2.1 dem Heißgaserzeuger in Mischung mit separat zugeführter Frischluft F2 zugeführt und zu einem Teil A2.2 über die Ab­ gasreinigungsanlage abgeführt, wobei sowohl das Verhältnis zwischen dem Teil A2.1 und dem Teil A2.2 als auch das Verhältnis zwischen dem Teil A2.1 und der Frischluft F2 in Abhängigkeit von der Brennerleistung, der Temperatur im Heißgaserzeuger und/oder dem Druck in der Sammelleitung steuerbar und/oder regelbar sind. So wird ein Teil der nicht wieder der Kühleinrichtung zugeführten Abluft als Luft für den Heißgaserzeuger genutzt. Dieses ist zum einen äußerst wirtschaftlich und damit kostengünstig, zum anderen wird erreicht, daß in der Kühlerabluft enthaltene Staubpartikel, die sich beim Kühlprozeß von den Spanober­ flächen gelöst haben, verbrannt werden, so daß eine äußerst umweltfreundliche Abluftnutzung gewährleistet wird. Der Teil der Abluft, der weder dem Kühlprozeß noch dem Verbrennungsprozeß zugeführt wird, wird über die Abgas­ reinigungsanlage umweltgerecht abgeführt. Auch hier lassen sich die Mengenverhältnisse in Abhängigkeit von den relevanten Betriebsgrößen (Brennerleistung, Temperatur im Brenner, Druck in der Sammelleitung) steuern und/oder regeln.
In besonders vorteilhafter Weise werden die Trockenspäne in der Kühleinrichtung durch die einströmende Kühlluft über eine Kühlstrecke pneumatisch transportiert. Die Kühlluft erfüllt somit gleichsam doppelte Funktion, nämlich Kühlen einerseits und Transportieren andererseits. Ein zusätz­ licher mechanischer Förderer ist nicht erforderlich. In zweckmäßiger Ausgestaltung der Erfindung wird das Prozeßgas in der Trocknungseinrichtung von den Trockenspänen getrennt und zusätzlich einer Feinspänerückgewinnungseinrichtung zugeführt. In dieser werden die in dem Prozeßgas verbliebenen Feinspäne abgetrennt und mit den Trockenspänen der Kühleinrichtung zugeführt. Das Prozeßgas wird dabei zum Teil sowohl der Abgasreinigungsanlage als auch als Rückbrüden der Trocknungseinrichtung wieder zugeführt. So wird auch das zum Trocknen verwendete Prozeßgas wiederverwendet, ohne daß die darin verbliebenen Reststäube verloren gehen. Vielmehr findet eine besonders effiziente Nutzung der Wärmeenergie statt.
In vorrichtungsmäßiger Hinsicht wird die Aufgabe gelöst durch eine Anlage mit einer Trocknungseinrichtung und einer Kühleinrichtung sowie einer Fördereinrichtung für die Trockenspäne zwischen Trocknungseinrichtung und Kühlein­ richtung, wobei die Kühleinrichtung eine Kühlstrecke für die Trockenspäne mittels Kühlluft aufweist, an deren Ende eine Trenneinrichtung für Trockenspäne und Abluft ange­ ordnet ist, wobei an die Trenneinrichtung eine Abluft­ leitung mit einer Absaugvorrichtung angeschlossen ist, welche Abluftleitung in eine Sammelleitung und unter Zwischenschaltung eines Abluftsteuer- oder -regelorgans in eine Kühlluftleitung mündet, wobei außerdem eine Frisch­ luftleitung unter Zwischenschaltung eines Frischluftsteuer- oder -regelorgans in die Kühlluftleitung mündet, und wobei in der Abluftleitung und/oder in der Kühlstrecke ein Temperaturaufnehmer angeordnet ist, welcher mit dem Abluftsteuer- und/oder -regelorgan und/oder mit dem Frisch­ luftsteuer- oder -regelorgan zur Erzeugung von Kühlluft mit vorgegebener Kühltemperatur über eine Steuer- und/oder Regeleinrichtung verbunden ist. Bei der Absaugvorrichtung kann es sich beispielsweise um einen Ventilator handeln. Steuer- bzw. Regelorgane sind beispielsweise Klappen, Dosierventile o. dgl. Diese ermöglichen zusammen mit der Steuer- und/oder Regeleinrichtung die Einstellung der gewünschten Verhältnisse.
Nach bevorzugter Ausführungsform mündet das eine Ende Sammelleitung unter Zwischenschaltung eines Abgassteuer- oder -regelorgans in eine Abgasleitung, welche an die Ab­ gasreinigungsanlage angeschlossen ist. Das andere Ende der Sammelleitung mündet unter Zwischenschaltung zumindest eines Luftsteuer- oder -regelorgans in ein oder mehrere Luftleitungen für einen Heißgaserzeuger, wobei außerdem eine Frischluftleitung über ein Frischluftsteuer- oder -regelorgan in die Luftleitungen mündet, und wobei im Heißgaserzeuger ein Temperaturaufnehmer und/oder ein Leistungsaufnehmer und in der Sammelleitung ein Druckaufnehmer angeordnet sind, welche über ein oder mehrere Steuer- und/oder Regeleinrichtungen mit dem Abgassteuer- oder -regelorgan, den Luftsteuer- oder -regelorganen und/oder mit dem Frischluftsteuer- oder -regelorgan verbunden sind. Auf diese Weise lassen sich Temperatur und/oder Leistung des Brenners bestimmen und mit der Steuer und/oder -regeleinrichtung und den entsprechen­ den Steuer- bzw. -regelorganen können die idealen Bedin­ gungen eingestellt werden. Die vom Heißgaserzeuger nicht benötigte Überschußmenge läßt sich druckabhängig an die Abgasreinigungsanlage abführen. Damit liefert die erfindungsgemäße Anlage nicht nur Holzspäne mit konstanter Feuchtigkeit und konstanter Temperatur, es wird auch eine äußerst wirtschaftliche und umweltfreundliche Nutzung der Abluft gewährleistet. Weiterhin lehrt die Erfindung, daß die Kühleinrichtung als vertikale Flugstromkühleinrichtung mit vertikaler Kühlstrecke ausgebildet ist, an die eine, z. B. horizontale Leitung angeschlossen ist, welche in die Trenneinrichtung mündet. Die Trenneinrichtung weist einen Zyklonen auf und ist über eine Zellenradschleuse mit einem Zwischenlagerbehälter, z. B. einem Silo, für die Trockenspäne verbunden. Die Trockenspäne werden folglich durch die Flugstromkühleinrichtung gleichsam in das Silo transportiert, so daß ein zusätzlicher mechanischer Förderer nicht erforderlich ist. Nach bevorzugter Ausführungsform weist die Trocknungseinrichtung eine Trenneinrichtung für das Prozeßgas und die Trockenspäne auf, die der Kühleinrichtung zugeführt werden, wobei an die Trenneinrichtung eine Prozeßgasleitung mit einer Absaugvor­ richtung angeschlossen ist, die in eine Feinspänerückge­ winnungseinrichtung mündet, wobei die Fein­ spänerückgewinnungseinrichtung ein oder mehrere Trennvor­ richtungen für das Prozeßgas und die in dem Prozeßgas verbliebenen Feinspäne aufweist, wobei die Prozeßgasleitung mit ihrem einen Ende über ein Absperrorgan in eine zur Abgasreinigungsanlage führende Abgasleitung mündet und mit ihrem anderen Ende über ein Absperrorgan in die Trocknungseinrichtung mündet.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher er­ läutert.
Die einzige Figur zeigt eine erfindungsgemäße Anlage zum Konditionieren von Spänen, insbes. zum Trocknen und Kühlen von Holzspänen für die Spanplattenherstellung, in schema­ tischer Darstellung.
Die Anlage weist eine Trocknungseinrichtung 1 und eine Kühleinrichtung 2 auf. Zwischen Trocknungseinrichtung 1 und Kühleinrichtung 2 ist eine Fördereinrichtung 3 für die in der Trocknungseinrichtung 1 getrockneten Holzspäne und folglich Trockenspäne erkennbar. Die Kühleinrichtung 2 weist eine Kühlstrecke 4 für die Trockenspäne und die Kühl­ luft auf. Am Ende der Kühlstrecke 4 ist eine Trennein­ richtung 5 für Trockenspäne und Abluft angeordnet. An die Trenneinrichtung 5 ist eine Abluftleitung 6 mit einer Absaugvorrichtung 7 angeschlossen, welche Abluftleitung 6 über ein Abluftregelorgan 8 in eine Kühlluftleitung 9 und außerdem an eine Sammelleitung 10 mündet. Ferner mündet eine Frischluftleitung 11 über ein Frischluftregelorgan 12 in die Kühlluftleitung 9. In der Abluftleitung 6 ist ein Temperaturaufnehmer 13 angeordnet, welcher mit dem Abluft­ regelorgan 8 und mit dem Frischluftregelorgan 12 über eine Regeleinrichtung 14 verbunden ist. Das eine Ende der Sammelleitung 10 mündet über ein Abgasregelorgan 15 in eine Abgasleitung 16. Die Abgasleitung 16 ist an eine Abgas­ reinigungsanlage 17 angeschlossen. Das andere Ende der Sammelleitung 10 mündet über zwei Luftregelorgane 18a, b in Luftleitungen 19a, b für einen Heißgaserzeuger 20. In diesem Heißgaserzeuger 20 wird das Heißgas für die Trocknungseinrichtung 1 erzeugt. Außerdem mündet eine Frischluftleitung 21 über ein Frischluftregelorgan 22 in die Luftleitungen 19a, b. Im Heißgaserzeuger 20 sind ein Leistungsaufnehmer 23 und Temperaturaufnehmer 24 angeordnet, welche über eine Regeleinrichtung 25 mit den Luftregelorganen 18a, b und mit dem Frischluftregelorgan 22 verbunden sind. In der Sammelleitung 10 ist ein Druckaufnehmer 26 angeordnet, der über eine Regeleinrichtung 49 mit dem Abgasregelorgang 15 verbunden ist. Die Kühleinrichtung 2 ist als vertikale Flugstromkühleinrichtung ausgebildet, wobei sich an die vertikale Kühlstrecke 4 eine horizontale Leitung 27 anschließt. Die horizontale Leitung 27 mündet in die Trenneinrichtung 5. Im Ausführungsbeispiel weist die Trenneinrichtung 5 einen Zyklon 28 auf. Die Trenneinrichtung 5 ist über eine Zellradschleuse 29 mit einem Silo 30 für die Trockenspäne verbunden. Die Trockungseinrichtung 1 weist eine nachgeordnete Trenneinrichtung 31 für das Prozeßgas und die Trockenspäne auf, die der Kühleinrichtung 2 zugeführt werden. Dabei ist an die Trenneinrichtung 31 eine Prozeßgasleitung 32 mit einer Absaugvorrichtung 33 angeschlossen, die in eine Feinspänerückgewinnungseinrichtung 34 mündet. Die Feinspänerückgewinnungseinrichtung 34 weist mehrere Trennvorrichtungen 35 für das Prozeßgas und die in dem Prozeßgas verbliebenen Feinspäne auf. Die Prozeßgasleitung 32 mündet mit ihrem einen Ende über ein Absperrorgan 36 in eine zur Abgasreinigungsanlage 17 führenden Abgasleitung 37 und mit ihrem anderen Ende über ein Absperrorgan 38 in die Trocknungseinrichtung 1.
Im linken Bereich der Figur ist der Heißgaserzeuger 20 mit Brennermuffel 39 und Nachbrennerkammer 40 dargestellt, der das Heißgas für die in der Mitte der Figur dargestellte Trocknungseinrichtung 1 erzeugt. Dabei wird das Heißgas je nach Lastbereich mit Temperaturen zwischen 300°C und 550°C einem Vortrockner 41 zugeführt. In diesem Vortrockner 41 werden auch die Feuchtspäne über eine Zellenradschleuse 42 zugeführt. Anschließend treten die vorgetrockneten Späne und das bereits wesentlich in der Temperatur abgesenkte Heißgas gemeinsam in den Haupttrockner 43 ein. Am Ende des Haupttrockners 43 werden die Trockenspäne von dem Prozeßgas getrennt und über die Fördereinrichtung 3 der Kühleinrichtung 2 zugeführt. Die Fördereinrichtung 3 besteht aus einem Schneckenförderer 44, der über eine Zellenradschleuse 45 mit einem Förderer 46 verbunden ist. Dabei ist Laufrichtung des Schneckenförderers 44 umkehrbar. Im Normalbetrieb werden die Trockenspäne aus der Trenneinrichtung 31 des Haupttrockners 43 in Richtung zur Kühleinrichtung 2 transportiert. Bei einem Störfall wird die Laufrichtung des Schneckenförderers 44 umgekehrt und die Späne gelangen über eine Zellenradschleuse 47 auf einen Notentladungsband­ förderer 48. Über den Förderer 46 der Fördereinrichtung 3 werden die Trockenspäne der Kühleinrichtung 2 zugeführt. Dabei wird Kühlluft zugeführt, wobei die Trockenspäne durch die einströmende Kühlluft K über die Kühlstrecke 4 pneumatisch transportiert werden. Am Ende der Kühlstrecke 4 wird die erwärmte Kühlluft von den Trockenspäne als Abluft A getrennt. Die Trockenspäne werden über den Zyklon 28 an das Silo 30 und anschließend zur Weiterverarbeitung abgeführt. Von einem ersten Anteil A1 der Abluft A wird unter Beimischung von Frischluft F1 die in die Kühleinrichtung einströmende Kühlluft K gebildet, deren Volumen über den gesamten Regelbereich annähernd konstant ist. Ein zweiter Anteil A2 der Abluft A wird der Sammelleitung 10 zugeführt. Sowohl das Verhältnis zwischen dem ersten Anteil A1 und dem zweiten Anteil A2 der Abluft A als auch das Verhältnis zwischen dem ersten Anteil A1 der Abluft und Frischluft F1 werden in Abhängigkeit von der Temperatur TA der Abluft geregelt. Der Figur ist außerdem zu entnehmen, daß der zweite Anteil A2 nochmals aufgeteilt wird. Ein Teil A2.1 wird über die Sammelleitung 10 dem Heißgaserzeuger 20 in Mischung mit separat zugeführter Frischluft F2 als Luft H zugeführt. Der andere Teil A2.2 wird über eine Abgasreinigungsanlage 17 abgeführt. Das Verhältnis zwischen dem Teil A2.1 und dem Teil A2.2 wird in Abhängigkeit von dem Druck in der Sammelleitung geregelt. Das Verhältnis zwischen dem Teil A2.1 und der Frischluft F2 wird in Abhängigkeit von der Brennerleistung und der Temperatur in der Brennerkammer geregelt. Des weiteren ist erkennbar, daß die Luft H, die sich aus dem Teil A2.1 der Abluft und der Frischluft F2 bildet zu einem Teil der Brennermuffel 39 zugeführt wird und zu einem anderen Teil in die vertikale Nachbrennkammer 40 eingeblasen wird. Dabei sind ebenfalls Regelorgane 18a, b vorgesehen, über welche das Verzweigungsverhältnis der Luft in die Brennermuffel 39 bzw. in die Nachbrennkammer 40 geregelt werden kann.
In der Mitte der Figur ist erkennbar, daß nach der Trocknungseinrichtung 1 das Prozeßgas über eine Trennein­ richtung 31 von den Trockenspänen getrennt wird. Dabei wird das Prozeßgas über ein Absperrorgan 50 mit einer Absaugvor­ richtung 33 der Feinspänerückgewinnungseinrichtung 34 zuge­ führt. In dieser werden die in dem Prozeßgas verbliebenen Feinspäne abgetrennt und über eine Feinspäneförderein­ richtung 51 und eine Zellradschleuse 52 der Fördereinrich­ tung 3 für die Trockenspäne zugeführt. Anschließend werden die rückgewonnenen Feinspäne zusammen mit den Trockenspänen der Kühleinrichtung 2 zugeführt. Das aus der Feinspänerückgewinnungseinrichtung 34 austretende Prozeßgas wird zu einem Teil über ein Absperrorgan 36 der Abgasreinigungsanlage 17 zugeführt. Zu einem anderen Teil wird das Prozeßgas über ein weiteres Absperrorgan 38 einer dem Heißgaserzeuger 20 nachgeschalteten Mischkammer 53 zugeführt. Das aus der Feinspänerückgewinnungseinrichtung zugeführte Prozeßgas wird gemeinsam mit dem im Heißgaserzeuger 20 erzeugten Heißgas der Trocknungs­ einrichtung 1 zugeführt.
Bei den Absaugvorrichtungen 7, 33 handelt es sich um Ventilatoren.

Claims (10)

1. Verfahren zum Konditionieren von Spänen, insbesondere zum Trocknen und Kühlen von Holzspänen für die Spanplatten­ herstellung,
wobei die Späne in einer Trocknungseinrichtung getrocknet werden und die Trockenspäne einer Kühleinrichtung zugeführt werden,
wobei die Trockenspäne in der Kühleinrichtung unter Zufuhr von Kühlluft oder dergleichen Kühlgas unter gleichzeitiger Erwärmung der Kühlluft abgekühlt werden,
wobei die erwärmte Kühlluft von den Trockenspänen als Abluft getrennt wird und die Trockenspäne zur Weiter­ verarbeitung abgeführt werden, wobei ein erster Anteil A1 der Abluft unter Beimischung von Frischluft F1 die in die Kühleinrichtung einströmende Kühlluft bildet und ein zweiter Anteil A2 der Abluft einer Sammelleitung zugeführt und ggf. an eine Abgasreinigungsanlage abgeführt wird,
und wobei sowohl das Verhältnis zwischen dem ersten Anteil A1 und dem zweiten Anteil A2 der Abluft als auch das Verhältnis zwischen dem ersten Anteil A1 der Abluft und der Frischluft F1 in Abhängigkeit von der Temperatur TA der Abluft und/oder der Temperatur TS der Trockenspäne ge­ steuert und/oder geregelt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei die Späne in der Trocknungsanlage mit in einem Heißgaserzeuger erzeugtem Heißgas getrocknet werden, wobei der zweite Anteil A2 der Abluft aus der Kühleinrichtung über die Sammelleitung zu einem Teil A2.1 dem Heißgaserzeuger in Mischung mit separat zugeführter Frischluft F2 zugeführt wird und zu einem Teil A2.2 über die Abgasreinigungsanlage abgeführt wird, wobei sowohl das Verhältnis zwischen dem Teil A2.1 und dem Teil A2.2 als auch das Verhältnis zwischen dem Teil A2.1 und der Frischluft F2 in Abhängigkeit von der Brennerleistung der Temperatur im Heißgaserzeuger und/oder dem Druck in der Sammelleitung gesteuert und/oder geregelt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, wobei die Trockenspäne in der Kühleinrichtung durch die einströmende Kühlluft über eine Kühlstrecke pneumatisch transportiert werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, wobei das Prozeßgas nach der Trocknungseinrichtung von den Trocken­ spänen getrennt wird und einer Feinspänerückgewinnungs­ einrichtung zugeführt wird, in welcher die in dem Prozeßgas verbliebenen Feinspäne abgetrennt werden und mit den Trockenspänen der Kühleinrichtung zugeführt werden und wobei das Prozeßgas der Abgasreinigungsanlage und/oder der Trocknungseinrichtung zugeführt wird.
5. Anlage zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 4, mit einer Trocknungseinrichtung (1) und einer Kühleinrichtung (2) sowie einer Fördereinrichtung (3) für die Trockenspäne zwischen Trocknungseinrichtung (1) und Kühleinrichtung (2), wobei die Kühleinrichtung (2) eine Kühlstrecke (4) für die Trockenspäne und die Kühlluft auf­ weist, an deren Ende eine Trenneinrichtung (5) für Trocken­ späne und Abluft angeordnet ist, wobei an die Trennein­ richtung (5) eine Abluftleitung (6) mit einer Absaugvor­ richtung (7) angeschlossen ist, wobei an die Trennein­ richtung (5) eine Abluftleitung (6) mit einer Absaugvor­ richtung (7) angeschlossen ist, welche Abluftleitung (6) eine Sammelleitung (10) und unter Zwischenschaltung eines Abluftsteuer- oder -regelorgans (8) in eine Kühlluftleitung (9) mündet, wobei außerdem eine Frischluftleitung (11) unter Zwischenschaltung eines Frischluftsteuer- oder -regelorgans (12) in die Kühlluftleitung (9) mündet und wobei in der Abluftleitung (6) und/oder in der Kühlstrecke (4) ein Temperaturaufnehmer (13) angeordnet ist, welcher mit dem Abluftsteuer- oder -regelorgan (8) und/oder mit Frischluftsteuer- oder -regelorgan (12) zur Erzeugung von Kühlluft mit vorgegebener Kühltemperatur über eine Steuer- und/oder Regeleinrichtung (14) verbunden ist.
6. Anlage nach Anspruch 5, wobei das eine Ende der Sammelleitung (10) unter Zwischenschaltung eines Abgassteuer- oder -regelorgans (15) in eine Abgasleitung (16) mündet, welche an die Abgasreinigungsanlage (17) angeschlossen ist, wobei das andere Ende der Sammelleitung (10) unter Zwischenschaltung zumindest eines Luftsteuer- oder -regelorgans (18a, b) in ein oder mehrere Luftleitungen (19a, b) zu einem Heißgaserzeuger (20) mündet, wobei außerdem eine Frischluftleitung (21) über ein Frischluftsteuer- oder -regelorgan (22) in die Luftleitungen (19a, b) mündet, und wobei im Heißgaserzeuger (20) ein Temperaturaufnehmer (24) und/oder ein Leistungsaufnehmer (23) und in der Sammelleitung ein Druckaufnehmer (26) angeordnet sind, welche über ein oder mehrere Steuer- und/oder Regeleinrichtungen (25, 49) mit dem Luftsteuer- oder -regelorgan (18a, b), dem Frischluftsteuer- oder -regelorgan (22) und/oder mit dem Abgassteuer- oder -regelorgan (15) verbunden sind.
7. Anlage nach Anspruch 5 oder 6, wobei die Kühleinrichtung (2) als vertikale Flugstromkühleinrichtung mit vertikaler Kühlstrecke (4) ausgebildet ist, an die eine z. B. horizontale Leitung (27) angeschlossen ist, welche in die Trenneinrichtung (5) mündet.
8. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 7, wobei die Trenneinrichtung (5) zumindest einen Zyklon (28) aufweist.
9. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 8, wobei die Trenneinrichtung (5) über eine Zellenradschleuse (29) oder dergleichen mit einem Zwischenlagerbehälter (30), z. B. einem Silo, für die Trockenspäne verbunden ist.
10. Anlage nach einem der Ansprüche 5 bis 9, wobei die Trocknungseinrichtung (1) eine Trenneinrichtung (31) für das Prozeßgas und die Trockenspäne aufweist, die der Kühl­ einrichtung (2) zugeführt werden, wobei an die Trennein­ richtung (31) eine Prozeßgasleitung (32) mit einer Absaug­ vorrichtung (33) angeschlossen ist, die in eine Feinspäne­ rückgewinnungseinrichtung (34) mündet, wobei die Feinspäne­ rückgewinnungseinrichtung (34) ein oder mehrere Trennvor­ richtungen (35) für das Prozeßgas und die ggf. in dem Prozeßgas verbliebenen Feinspäne aufweist, wobei das Prozeßgas (32) mit ihrem einen Ende ggf. über ein Absperr­ organ (36) in eine zur Abgasreinigungsanlage (17) führende Abgasleitung (37) mündet und mit ihrem anderen Ende ggf. über ein Absperrorgan (38) in die Trocknungseinrichtung (1) mündet.
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