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DE19913673A1 - Verfahren zur Herstellung dauergewellten Haares, Klammer und Vorrichtung - Google Patents

Verfahren zur Herstellung dauergewellten Haares, Klammer und Vorrichtung

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Publication number
DE19913673A1
DE19913673A1 DE1999113673 DE19913673A DE19913673A1 DE 19913673 A1 DE19913673 A1 DE 19913673A1 DE 1999113673 DE1999113673 DE 1999113673 DE 19913673 A DE19913673 A DE 19913673A DE 19913673 A1 DE19913673 A1 DE 19913673A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
hair
clip
heating
minutes
clamp
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE1999113673
Other languages
English (en)
Inventor
Willi Rottscheidt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ROWELL HAARKOSMETIK GmbH
Original Assignee
ROWELL HAARKOSMETIK GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by ROWELL HAARKOSMETIK GmbH filed Critical ROWELL HAARKOSMETIK GmbH
Priority to DE1999113673 priority Critical patent/DE19913673A1/de
Publication of DE19913673A1 publication Critical patent/DE19913673A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D7/00Processes of waving, straightening or curling hair
    • A45D7/06Processes of waving, straightening or curling hair combined chemical and thermal
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D2/00Hair-curling or hair-waving appliances ; Appliances for hair dressing treatment not otherwise provided for
    • A45D2/12Hair winders or hair curlers for use parallel to the scalp, i.e. flat-curlers
    • A45D2/122Means for fastening the hair on the curler body
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45DHAIRDRESSING OR SHAVING EQUIPMENT; EQUIPMENT FOR COSMETICS OR COSMETIC TREATMENTS, e.g. FOR MANICURING OR PEDICURING
    • A45D4/00Separate devices designed for heating hair curlers or hair-wavers
    • A45D4/16Independent devices characterised by heating the hair-curling or hair-waving means before use

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Thermal Sciences (AREA)
  • Hair Curling (AREA)

Abstract

Zur Herstellung dauergewellten Haares wird in Strichrichtung des Haares auf der Breite von etwa 2 bis 4 cm quer zur Strichrichtung und einer Länge von etwa 4 bis 6 cm ein Harrbüschel auf einen Lockenwickler aufgewickelt, mit Dauerwellenflüssigkeit angefeuchtet und nach einer ersten Einwirkzeit ohne Klammer während einer zweiten Einwirkzeit durch eine Klammer erhitzt. DOLLAR A Hierzu eignet sich eine Klammer mit einem einstückigen Körper aus elastischem Material, der eine im wesentlichen zylindrische Öffnung bis auf einen Längsspalt umgrenzt, wobei der Querschnitt der Öffnung im entspannten Zustand mindestens etwa 1,5 cm beträgt. DOLLAR A Diese Klammern werden mit einer Vorrichtung erwärmt, die eine Grundfläche und mehrere senkrecht dazu angeordnete zylindrische Heizstäbe aufweist.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung dauergewellten Haares, bei dem ein Haarbüschel auf einen Lockenwickler aufgewickelt wird, mit Dauerwellflüssigkeit angefeuchtet wird und nach einer ersten Einwirkzeit während einer zweiten Einwirkzeit durch eine Klammer erhitzt wird.
Die Erwärmung von Lockenwicklern mittels vorher erhitzter Klammern ist aus den 50iger und 60iger Jahren bekannt. Die Erwärmung des auf einen Lockenwickler aufgewickelten Haares mittels einer warmen Klammer führt zu einer wirksamen Erwärmung des Haares und beschleunigt somit den Dauerwellvorgang.
Bei den bekannten Verfahren wurden viele kleine Haarsträhnen auf Lockenwickler mit einem Durchmesser von etwa 10 mm aufgerollt und anschließend mittels der Klammern erhitzt. Dies führte zu einer relativ schlechten Ansatzumformung und kraus gewelltem Haar, das zwar eine starke Fülle aufweist, aber eine sehr unnatürliche Wellung. Außerdem war die Verwendung der Vielzahl kleiner Wickler und Klammern sehr aufwendig, so daß heute dieses Verfahren zur Herstellung dauergewellten Haares fast überhaupt nicht mehr angewendet wird.
Dem erfindungsgemäßen Verfahren liegt die Aufgabe zugrunde, das gattungsgemäße Verfahren so weiter zu entwickeln, daß eine gute Ansatzumformung und eine weiche Welligkeit des Haares erreicht wird.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß in Strichrichtung des Haares auf einer Breite von etwa 2 bis 4 cm quer zur Strichrichtung und einer Länge von etwa 4 bis 6 cm ein Haarbüschel aufgewickelt wird.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß nicht die vorhandene Wickler- oder Klammergröße die Art des aufgewickelten Haarbüschels bestimmen dürfen, sondern auf der Grundlage des gewünschten Ergebnisses ein sogenannter Pass festzulegen ist, der später die Welle des Haares beeinflußt. Die Abteilungsgröße der einzelnen Passen beträgt bei kürzerem Haar vorzugsweise etwa 2,5 × 5 cm und bei längerem Haar etwa 3 × 5 cm. Dadurch werden zwar größere Wickler mit Durchmessern von beispielsweise 14, 18 oder 22 mm und entsprechende Klammern benötigt; das erzielte Ergebnis zeigt jedoch, daß dieser Aufwand gerechtfertigt ist, um eine gute Ansatzumformung, Volumen, Haltbarkeit und Weichheit zu ergeben. Auch der Übergang von nicht dauergewelltem Haar zu dauergewelltem Haar ist weich und natürlich. Gleichzeitig werden die Vorteile der Verwendung von Klammern erhalten. Die chemische Reaktion wird beschleunigt und dadurch wird der gesamte Dauerwellvorgang erheblich verkürzt. Besonders bei gefärbtem, getöntem oder gesträhntem Haar wird die Haarqualität durch schwache, chemische Flüssigkeiten nicht negativ beeinflußt.
Die Anwendung des erfindungsgemäßen Verfahrens hat gezeigt, daß als erste Einwirkzeit etwa 5 bis 10 Minuten ausreichen. Die zweite Einwirkzeit beträgt wiederum etwa 5 bis 10 Minuten.
Durch die Dicke des Passes ist es erforderlich, längeres Haar vorzufeuchten. Nach dem Anfeuchten beträgt die Einwirkzeit ohne Klammer bei Naturhaar 10 Minuten, wobei keine Abdeckung erforderlich ist. Die Einwirkzeit der Klammer bei Naturhaar beträgt bei langem Haar 10 Minuten und bei kurzem Haar 5 bis 10 Minuten.
Die Einwirkzeit der Dauerwellflüssigkeit bei gefärbtem, gesträhntem oder getöntem Haar beträgt ohne Klammer, ob kurzes oder langes Haar, nur 5 Minuten. Dann wird das Haar nachgefeuchtet und die Einwirkzeit der Klammer beträgt ebenfalls nur 5 Minuten.
Nach dem Einwirken wird das Haar vorteilhafterweise neutralisiert und wie gewohnt fixiert.
Für Verfahren zur Herstellung dauergewellten Haares sind Klammern bekannt, die einen einstückigen Körper aus elastischem Material aufweisen, der eine im Wesentlichen zylindrische Öffnung bis auf einen Längsspalt umgrenzt. Diese Klammern bestehen meistens aus zwei spiegelbildlich zueinander angeordneten Teilen, die zwei Griffe aufweisen. Diese Griffe können zusammengedrückt werden, so daß sich zwei Halbschalen des vorzugsweise einstückigen Körpers aus elastischem Material auseinander bewegen. Die Klammer kann somit bei weit geöffnetem Längsspalt auf einen Lockenwickler aufgesetzt werden.
Um die Klammern besonders leicht herzustellen und die mechanischen Kräfte klein zu halten, wurden die Klammern nur mit einer zylindrischen Öffnung von maximal 1 cm hergestellt. Derartige Klammern sind jedoch für das erfindungsgemäße Verfahren nicht verwendbar.
Der Erfindung lag daher die Aufgabe zugrunde, eine Klammer für das erfindungsgemäße Verfahren bereitzustellen, die einfach verwendbar, leicht aufheizbar und besonders haltbar ist.
Diese Aufgabe wird mit einer gattungsgemäßen Klammer gelöst, bei der der Querschnitt der Öffnung im entspannten Zustand mindestens ca. 1,5 cm beträgt.
Erfreulicherweise hat sich herausgestellt, daß einstückige Klammern auch mit einem größeren Querschnitt herstellbar sind. Die Optimierung der Menge und Anordnung des Volumens der Klammer ermöglicht es, praktisch einsetzbare Klammern für größere Lockenwickler bereitzustellen, die sich auch im professionellen Geschäft bewähren. Entgegen den Befürchtungen sind die Klammern für den praktischen Einsatz nicht zu schwer und angenehm auf dem Kopf zu tragen.
Eine besonders bevorzugte Klammergestaltung sieht vor, daß der Körper zwei Griffe aufweist, die jeweils eine quer zur Grifffläche verlaufende Bohrung aufweisen. Diese Bohrung erlaubt es, einen Stab durch mindestens zwei aneinander liegende Griffflächen benachbarter Klammern zu stecken, um die Klammern relativ zueinander zu fixieren. Ein Wackeln einzelner Klammern kann somit vermieden werden und die Verwendung mehrerer Stäbe führt zu einer relativ starren Anordnung der Klammern auf dem Kopf der Kundin. Die Kundin kann sich somit frei bewegen ohne befürchten zu müssen, daß sich einzelne Klammern oder Lockenwickler lösen.
Vorteilhaft ist es, wenn die Achsen dieser Bohrungen sich bei entspannter Klammer in einem stumpfen Winkel schneiden. Dies hat den Vorteil, daß auch bei einer um einen Lockenwickler greifenden Klammer die in den Bohrungen steckenden Stäbe nicht verrutschen und die Stäbe einer Klammer leichter in die Bohrung einer benachbarten Klammer eingesteckt werden können.
Sämtliche bekannten Klammern haben den Nachteil, daß sie auf das Lockenwicklergummi drücken und somit punktuell eine erhöhte Kraft auf das Haar wirkt. Dies führt zu einer verstärkten Neigung des Haares, an dieser Stelle zu brechen, und daher ist dieser Druck besonders schädlich für das Haar. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, daß die innere Wandung der Öffnung eine sich in der Längsachse der Öffnung erstreckende Kerbe aufweist. Diese Kerbe ist auf die Dicke des verwendeten Gummis abgestimmt, so daß sie das Gummi vollständig aufnehmen kann. Ein Druck der Klammer auf das Gummi wird somit bei richtiger Positionierung der Klammer vermieden.
Um das Positionieren der Klammer zu erleichtern, wird weiterhin vorgeschlagen, daß die Kerbe auf der dem Längsspalt gegenüberliegenden Seite des Körpers angeordnet ist. Dies hat jedoch auch den weiteren Vorteil, daß in dem Bereich, in dem die spiegelbildlich zueinander angeordneten Klammerhälften aneinanderliegen, genügend Material vorhanden ist, um eine Kerbe vorzusehen. Diese Kerbe hat sogar den Vorteil, daß das Material der Klammer an dieser Stelle geschwächt wird und somit die Klammer leichter geöffnet werden kann.
Um eine hohe Wärmekapazität mit gummiartigen Materialeigenschaften zu verbinden, wird vorgeschlagen, die Klammer aus Silikon herzustellen.
Als Vorrichtung zur Erwärmung von Klammern sind bisher vor allem kleinere Kisten bekannt, in denen mehrere beheizbare Rundstäbe waagerecht liegend angeordnet sind. Die Rundstäbe liegen parallel in einem gewissen Abstand nebeneinander, so daß von oben die Klammern auf die Rundstäbe aufgesteckt werden können. Diese Geräte bieten jedoch nur für wenige Klammern Platz und größere derartige Kisten werden in einem Friseurbetrieb ungern aufgestellt.
Der Erfindung liegt daher weiterhin die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung bereitzustellen, die eine schnelle Erwärmung einer Vielzahl an Klammern ermöglicht und auf das praktische Einsatzgebiet eines Friseurbetriebs abgestimmt ist.
Diese Aufgabe wird mit einer Vorrichtung zum Erwärmen von Klammern gelöst, die eine Grundfläche aufweist und mehrere senkrecht dazu angeordnete zylindrische Heizstäbe.
Die Grundfläche gibt den Heizstäben ausreichend Halt und dient als relativ schwere Grundplatte, um ein Umkippen der Vorrichtung zu vermeiden. In diese Grundfläche werden vorzugsweise die Stromversorgung und die notwendige Elektronik eingebaut, um die Heizstäbe zu versorgen. Darüber hinaus bietet die Grundfläche auch Platz für Schalter und Anzeigemittel wie beispielsweise Leuchtdioden. Diese Anzeigemittel zeigen vorzugsweise an, wenn das Gerät eingeschaltet ist und außerdem wenn einzelne Gruppen an Stäben ihre Betriebstemperatur erreicht haben. Die in der Grundfläche angeordnete Versorgung ist in der Regel so schwer, daß auf zusätzliche Gewichte verzichtet werden kann. Um die Standfestigkeit der Vorrichtung zu erhöhen, können jedoch insbesondere im äußeren Bereich der Grundfläche auch noch zusätzliche schwere Bereiche angeordnet werden.
Die zur Grundfläche senkrecht angeordneten zylindrischen Heizstäbe können auf ihrer gesamten Länge der Erhitzung von Klammern dienen. Dies ermöglicht es, eng gepackt eine Vielzahl an Klammern auf den Heizstäben zu positionieren.
Vorteilhaft ist es, wenn die Heizstäbe einen äußeren Durchmesser von mindestens 10 mm aufweisen. Der relativ große Durchmesser der Heizstäbe führt zu einer vergrößerten Wärmeübergangsfläche und ermöglicht es somit, auch größere Klammern zu erwärmen.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung sieht vor, daß auf der Grundfläche Heizstäbe mit verschiedenen Durchmessern von vorzugsweise ca. 14, 18 und 22 mm angeordnet sind. Dies ermöglicht den Einsatz verschiedenartiger Klammern in Verbindung mit einer einzigen Erwärmungsvorrichtung. Somit können Klammern in individuellen Größen hergestellt werden. Zur Erhitzung dieser Klammern werden Heizstäbe verwendet, die etwa den Durchmesser der zylindrischen Öffnung der Klammern aufweisen. Somit können auf einer einzigen Vorrichtung Klammern verschiedener Größe erwärmt werden.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt die Verwendung relativ langer Heizstäbe. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, daß die Heizstäbe eine Länge von mehr als 20 cm aufweisen. Da die Heizstablänge ein Vielfaches der Klammerlänge betragen sollte, können beispielsweise bei einem 25 cm langen Heizstab 5 Klammern auf einem einzigen Heizstab erwärmt werden. Durch die Verwendung der schweren Grundfläche ist die Vorrichtung auch bei Verwendung längerer Heizstäbe nicht umkippgefährdet.
Insbesondere bei der Verwendung von Heizstäben unterschiedlicher Durchmesser wird vorgeschlagen, daß mehrere Heizstäbe unabhängig von den übrige Heizstäben erhitzbar sind. Wenn beispielsweise nur Heizstäbe mit einem besonders großen Durchmesser benötigt werden, können die Heizstäbe mit einem kleineren Durchmesser ausgeschaltet werden, wodurch erheblich Energie eingespart wird. Außerdem hat das getrennte Einschalten von Heizstäben den Vorteil, daß der Raum des Friseurbetriebes nicht unnötig erwärmt wird. Sowohl die Wärmeabstrahlung der nicht benötigten Heizstäbe als auch das Verletzungsrisiko an erhitzten Heizstäben wird dadurch vermieden.
Eine technisch besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Heizstäbe sieht vor, daß die Heizstäbe aus verchromtem Kupfer hergestellt sind. Die Verwendung von Kupfer sorgt für über die gesamte Länge gleichmäßig erhitzte Heizstäbe und die Chromoberfläche erleichtert die Reinigung der Vorrichtung.
Eine erfindungsgemäße Vorrichtung zur Erwärmung von Klammern und mehrere erfindungsgemäße Klammern sind in der Zeichnung dargestellt und werden im Folgenden näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der Heizvorrichtung,
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Heizvorrichtung,
Fig. 3 einen Schnitt durch die Grundfläche der in Fig. 2 gezeigten Heizvorrichtung längs der Schnittlinie III-III,
Fig. 4 einen Schnitt durch eine Klammer mit einem Öffnungsdurchmesser von 13 mm,
Fig. 5 einen Schnitt durch eine Klammer mit einem Öffnungsdurchmesser von 15 mm,
Fig. 6 einen Schnitt durch eine Klammer mit einem Öffnungsdurchmesser von 17 mm,
Fig. 7 einen Schnitt durch eine Klammer mit einem Öffnungsdurchmesser von 19 mm und
Fig. 8 einen Schnitt durch eine Klammer mit einem Öffnungsdurchmesser von 22 mm.
Die in Fig. 1 gezeigte Vorrichtung 1 besteht aus einer Grundfläche 2, die über Füße 3 auf einer ebenen Fläche (nicht gezeigt) aufgestellt werden kann. Auf der Oberseite 4 der Grundfläche 2 sind 20 zylindrische Heizstäbe 5 bis 24 senkrecht zur Oberfläche angeordnet. Diese Heizstäbe 5 bis 24 stehen beabstandet auf einer an einer Seite offenen Kreislinie und sind somit leicht zugänglich, um Klammern daran zu befestigen. In der Mitte der von den Stäben 5 bis 24 begrenzten Kreisfläche ist ein Feld mit einem Hauptschalter 25 und drei weiteren Schaltern 26, 27, 28, die jeweils dazu dienen, eine Gruppe an Stäben 5 bis 11, 12 bis 17 oder 18 bis 24 anzusteuern, so daß diese Heizstabgruppen getrennt voneinander beheizt werden können. Während des Heizvorganges leuchtet zunächst eine rote Leuchtdiode 29, 30, 31 und sowie der Heizstab auf seiner Betriebs­ temperatur ist, erlischt die rote Leuchtdiode 29, 30 bzw. 31 und eine grüne Leuchtdiode 32, 33 bzw. 34 beginnt zu leuchten. Der Benutzer kann somit leicht erkennen, welche Heizstäbe schon auf Betriebstemperatur sind. Die Temperatursteuerung ist so ausgelegt, daß sich nach einer Aufheizzeit von ca. 10 Minuten eine mittlere Temperatur von 75°C plus/minus 5% einstellt. Die Heizstäbe sind thermostatgeregelt, so daß sie im eingeschalteten Zustand die mittlere Temperatur von 75°C halten.
Die in Fig. 2 gezeigte Aufsicht auf die Vorrichtung 1 und insbesondere auf die Oberseite 4 der Grundfläche 2 zeigt die Heizstabgruppe der Heizstäbe 5 bis 11, die einen Durchmesser 35 von 14 mm aufweisen, die zweite Gruppe der Heizstäbe 12 bis 17 mit einem Durchmesser 36 von 18 mm und die dritte Gruppe der Heizstäbe 18 bis 24 mit einem Durchmesser 37 von 22 mm.
Der in Fig. 3 gezeigte Schnitt zeigt eine Bohrung 38 zum Einstecken eines Fußes 3, Bohrungen 39 und 40 für eine rote und eine grüne Leuchtdiode, eine Bohrung 41 für einen Gruppenschalter und eine Bohrung 42 für den Hauptschalter. Eine Ausnehmung 43 unter der Grundfläche 2 dient der Verkabelung und dem Anbringen einer elektronischen Platine.
Die in den Fig. 4 bis 8 gezeigten Klammern haben alle im Prinzip den gleichen Aufbau. Sie unterscheiden sich jedoch in der Bemaßung und in Details, die den einzelnen Figuren entnehmbar sind.
Alle Klammern bestehen aus einem einzigen Silikonkörper, der vorzugsweise aus ST-EC-75-126 hergestellt ist. Dieser Körper ist im Querschnitt wie in den Fig. 4 bis 8 gezeigt geformt. Die Länge des Körpers beträgt etwa 6,5 cm. Der Querschnitt ist spiegelsymmetrisch zu einer Mittellinie und die zwei Klammerhälften sind im Bereich der Mittellinie 50 mittels des Verbindungsstücks 51 miteinander verbunden.
Vom Verbindungsstück 51 erstrecken sich nach oben zwei Klammerarme 52 und 53, die eine im Wesentlichen zylindrische Öffnung 54 bis auf einen Längsspalt 55 umgrenzen. Unterhalb des Verbindungsstückes 52 erstrecken sich zwei Griffteile 56 und 57, die in einem stumpfen Winkel zueinander angeordnet sind. Die Griffteile 56 und 57 weisen an ihren Enden Stege 58 und 59 auf, die das Ergreifen der Klammer erleichtern.
Bei der Verwendung der Klammer werden die Griffteile 56 und 57 aufeinander zugedrückt, wobei sich die Klammer derart verbiegt, daß sich die Arme 52 und 53 öffnen und der Längsspalt 55 erweitert. Die Klammer kann somit über einen Lockenwickler gestülpt werden oder an einem Heizstab der Heizvorrichtung befestigt werden.
Beim Befestigen der Klammer an einem Lockenwickler besteht das Problem, daß längs zum Lockenwickler an dessen Außenseite ein Gummi verläuft, das dazu dient, die Strähne am Lockenwickler zu halten. Damit dieses Gummi nicht an die Innenseiten der Arme 52 und 53 drückt, ist im Bereich des Übergangs 51 eine Kerbe 60 vorgesehen, in der das Gummi plaziert werden kann. Die Arme 52 und 53 können somit flächig am Heizstab oder am mit Haar umwickelten Lockenwickler angelegt werden.
Die Fig. 4 bis 8 zeigen, daß bei unterschiedlichen Innendurchmessern verschiedene Klammerformen gefunden werden können, die eine hohe Wärmekapazität im Bereich der Öffnung 54 aufweisen und durch das Zusammendrücken der Griffe 56 und 57 leicht geöffnet werden können.
Bohrungen 61 und 62 in den Griffen 56 und 57 ermöglichen das Einstecken von Stäben, um mehrere Klammern miteinander zu verbinden. Im vorliegenden Fall ist in jeder Klammer etwa in der Mitte ihrer Längserstreckung und in der Mitte des Griffteils 56 bzw. 57 eine derartige Bohrung vorgesehen. Es hat sich herausgestellt, daß Klammern mit einer Länge von mehr als 5 cm, wie beispielsweise von 6,5 bis 7 cm, für das erfindungsgemäße Verfahren besonders geeignet sind. Außerdem ist es von Vorteil, wenn die oberen Enden 63 und 64 der Klammerarme 52 und 53 relativ zum übrigen Arm eine Verdickung aufweisen. Diese Verdickung sorgt für einen besonders guten Wärmeübergang am Haaransatz.
Die gesamte Klammer hat eine glatte Außenfläche, um die Wärmeabgabe der Klammer an die Umgebung niedrig zu halten.
Zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens wird zunächst das Klammerheizgerät 1 angeschaltet. Je nach benötigten Wicklern wird ein Satz entsprechender Klammern ausgewählt und die zu diesen Klammern passende Heizstabgruppe angeschaltet. Während sich die Heizstabgruppe erwärmt, können die Klammern auf die Heizstäbe aufgesetzt werden. Nach etwa 10 Minuten hat die Heizstabgruppe eine Temperatur von 75°C und die darauf aufgesteckten Klammern sind entsprechend temperiert.
Das erfindungsgemäße Heizgerät kann 100 Klammern erhitzen, so daß die Klammern auch für mehrere Kunden gleichzeitig aufgeheizt werden können.
Um optimale Diagnosen zu stellen, setzt man zunächst zwei Probewickler. Man erkennt sofort, ob der Wickler zu klein oder zu groß ist, die Dauerwellflüssigkeit zu schwach oder zu stark ist. So kann noch rechtzeitig eine eventuelle Fehldiagnose verhindert werden.
Anschließend wird bei kürzerem Haar eine Abteilungsgröße einer einzelnen Passe von 2,5 × 5 cm festgelegt und die einzelnen Passen werden jeweils auf einen Lockenwickler aufgewickelt. Bei langem Haar wird eine Abteilungsgröße der einzelnen Passen von 3 × 5 cm gewählt. Durch die Dicke des Passes ist es erforderlich, längeres Haar vorzufeuchten. Das Haar wird mit Dauerwellflüssigkeit angefeuchtet und nach einer ersten Einwirkzeit von 10 Minuten ohne Klammer eine zweite Einwirkzeit lang mit einer Klammer 5 bis 10 Minuten erwärmt.
Die gebrauchten Klammern werden anschließend gereinigt und können für weitere Dauerwellbehandlungen am Heizgerät wieder erwärmt werden.

Claims (15)

1. Verfahren zur Herstellung dauergewellten Haares, bei dem ein Haarbüschel auf einen Lockenwickler aufgewickelt wird, mit Dauerwellflüssigkeit angefeuchtet wird und nach einer ersten Einwirkzeit ohne Klammer während einer zweiten Einwirkzeit durch eine Klammer erhitzt wird, dadurch gekennzeichnet, daß in Strichrichtung des Haares auf einer Breite von etwa 2 bis 4 cm quer zur Strichrichtung und einer Länge von etwa 4 bis 6 cm ein Haarbüschel aufgewickelt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Einwirkzeit etwa 5 bis 10 Minuten beträgt.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die zweite Einwirkzeit etwa 5 bis 10 Minuten beträgt.
4. Klammer mit einem einstückigen Körper aus elastischem Material, der eine im Wesentlichen zylindrische Öffnung (54) bis auf einen Längsspalt (55) umgrenzt, dadurch gekennzeichnet, daß der Querschnitt der Öffnung (54) in entspanntem Zustand mindestens ca. 1,5 cm beträgt.
5. Klammer nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Körper zwei Griffe (56, 57) aufweist, die jeweils eine quer zur Grifffläche verlaufende Bohrung (61, 62) aufweisen.
6. Klammer nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse der Bohrungen sich bei entspannter Klammer in einem stumpfen Winkel schneiden.
7. Klammer nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeich­ net, daß die innere Wandung der Öffnung (54) eine sich in der Längsachse der Öffnung erstreckende Kerbe (60) aufweist.
8. Klammer nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kerbe (60) auf der dem Längsspalt (55) gegenüberliegenden Seite des Körpers angeordnet ist.
9. Klammer nach einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeich­ net, daß die Klammer aus Silikon hergestellt ist.
10. Vorrichtung zum Erwärmen von Klammern mit einer Grundfläche (2) und mehreren senkrecht dazu angeordneten zylindrischen Heizstäben (5 bis 24).
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizstäbe (5 bis 24) einen äußeren Durchmesser (35, 36, 37) von mindestens 10 mm aufweisen.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Grundfläche (2) Heizstäbe (5 bis 24) mit verschiedenen Durchmessern (35, 36, 37) von vorzugsweise ca. 14, 18 und 22 mm angeordnet sind.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizstäbe (5 bis 24) eine Länge von mehr als 20 cm aufweisen.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Heizstäbe (5 bis 11, 12 bis 17, 18 bis 24) unabhängig von den übrigen Heizstäben erhitzbar sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizstäbe (5 bis 24) aus verchromtem Kupfer hergestellt sind.
DE1999113673 1999-03-25 1999-03-25 Verfahren zur Herstellung dauergewellten Haares, Klammer und Vorrichtung Withdrawn DE19913673A1 (de)

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