DE19913637C1 - Einrichtung zum Handhaben blattförmiger Gegenstände - Google Patents
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Abstract
Bei einer Einrichtung zur Handhabung blattförmiger Gegenstände, insbesondere in einer Kuvertierstation, in welcher ein mit Einschubfingern (11) versehener Träger (9) mittels einer Betätigungsvorrichtung (12, 13, 14, 15, 16, 21, 26, 27, 28, 29, 31, 32) hin- und herbewegt wird, um mittels einer Förderbahn (2) angeförderte Gegenstände von der Förderbahn zu übernehmen und in Förderrichtung zu handhaben, wird eine verbesserte Anpassung der Handhabungsgeschwindigkeit der Einschubfinger (11) an die Fördergeschwindigkeit der Förderbahn (2) dadurch erreicht, daß ein Antriebsmechanismus (21, 26, 27, 28, 29, 31, 32) der Betätigungsvorrichtung einen Kurbelantrieb enthält, auf dessen Kurbelwelle (28) eine elliptische Zahnriemenscheibe (29) befestigt ist, welche über einen Zahnriemen (31) mit einer kontinuierlich angetriebenen kreisrunden Riemenscheibe (32) gekuppelt ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Handhabung blattförmiger
Gegenstände, insbesondere eine Kuvertierstation für Postbearbeitungsmaschinen.
Bei bekannten Postbearbeitungsmaschinen ist eine langgestreckte Förderbahn
vorgesehen, welche von umlaufenden, mit Förderfingern besetzten Förderketten
gebildet sein kann, wobei die Förderfinger im Bereich des Obertrums der Förderketten
über die Oberfläche der Förderbahn aufragen und dort intermittierend oder
kontinuierlich bewegte Beilagenfächer bilden, in die durch Bearbeitungsstationen oder
Handhabungseinrichtungen, welche längs der Förderbahn aufgereiht sind, Beilagen oder
Beilagensätze eingelegt werden, welche dann am Ende der Förderbahn in eine
Kuvertierstation einlaufen.
Die einzelnen Handhabungseinrichtungen können Greifermechanismen enthalten,
welche von Beilagenstapeln einzelne Beilagen abziehen und taktweise in die
Beilagenfächer der Förderbahn einlegen. Es kann sich bei den
Handhabungseinrichtungen aber auch um Übergabeeinrichtungen handeln, welche
Beilagen oder Beilagensätze von quer zur genannten Förderbahn verlaufenden, auf diese
mündenden Zufördereinrichtungen angeliefert werden.
Bekannte Kuvertierstationen enthalten eine Betätigungsvorrichtung mit einer von
einem Antriebsmechanismus hin- und herschwenkbaren, oberhalb einer auf dem Niveau
der Oberfläche der Förderbahn befindlichen Basisplatte schwenkbar gelagerten
Antriebshebelanordnung, und einer an dieser angelenkten Trägerhand, an der wiederum
als Handhabungsorgane Einschubfinger schwenkbar gelagert sind, welche mit ihren
Außenenden gegen die Basisplatte hin federvorgespannt sind und durch eine
Kulissensteuerung so betätigt werden, daß sie mit ihren Außenenden in einem
Arbeitshub auf die Basisplatte abgesenkt und in einer Rückhubbewegung von der
Basisplatte abgehoben werden.
Kuvertiermaschinen traditioneller Bauart enthalten als Antriebshebelanordnung
einen verhältnismäßig langgestreckten, in größerem Abstand über der Basisplatte
schwenkbar am Gestell gelagerten Antriebshebel, dem als Antriebsmechanismus eine
auf einen mit einer Kurvenscheibenfolgerolle versehenen Hebelansatz wirkende
Kurvenscheibe zugeordnet ist, welche von einer sich parellel zur Förderbahn
erstreckenden Antriebswelle in Umdrehung versetzt wird. Die Drehung der
Kurvenscheibe ist auf den Fördertakt der Förderbahn abgestimmt, derart, daß dann,
wenn von der Förderbahn ein Belegsatz auf die Basisplatte der Kuvertierstation
gefördert ist, der Antriebshebel seinen Arbeitshub beginnt und die Einschubfinger den
Belegstapel erfassen und quer zur Förderrichtung der Förderbahn in ein geöffnet
bereitgehaltenes Kuvert einschieben, und erst danach beginnt der nächste Fördertakt der
Förderbahn. Die Länge des Antriebshebels dieser bekannten
Kuvertierstationkonstruktion gestattet es für die Handhabung also für die Kuvertierung,
eine ausreichend hohe Einschubgeschwindigkeit der Einschubfinger zu erreichen, so
daß der Einschubvorgang sicher innerhalb eines Fördertaktes der Förderbahn beendet
werden kann.
Wird aber zur Verringerung der Bauhöhe einer etwa aus der WO 99/01295
bekannten Kuvertierstation eine Betätigungsvorrichtung für die Einschubfinger
verwendet, welche die Gestalt eines Drei-Lenker-Getriebes hat, wobei an einer an ihrem
Vorderende die Einschubfinger aufweisenden Trägerhand, die in bestimmtem Abstand
über die Basisplatte hin vorwärts und rückwärts bewegbar ist, eine
Antriebshebelanordnung und ein weiterer Lenker zu gestellfesten Lagerpunkten nach
aufwärts reichend abgelenkt sind und die Antriebshebelanordnung durch einen Kurbel-
Antriebsmechanismus hin- und hergeschwenkt werden kann, so ergibt sich, daß in
bestimmten Phasen des Arbeitshubes der Einschubfinger die Geschwindigkeit von deren
freien Enden über die Basisplatte hin nicht ausreichend groß ist, um auf die
Arbeitsgeschwindigkeit der Förderfinger der Förderbahn oder, bei intermittierendem
Betrieb der Förderbahn, auf den Takt der Förderfinger abgestimmt werden zu können.
Durch die Erfindung soll die Aufgabe gelöst werden, eine Einrichtung zur
Handhabung blattförmiger Gegenstände mit den Merkmalen des Oberbegriffes von
Anspruch 1 so auszugestalten, daß die Vorschubgeschwindigkeit der
Handhabungsorgane der Einrichtung in einem erweiterten Bereich auf die
Vorschubgeschwindigkeit einer Zufördervorrichtung für die blattförmigen Gegenstände
zu der genannten Einrichtung abgestimmt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 genannten
Merkmale gelöst. Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist in Anspruch 2 gekennzeichnet.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel anhand der Zeichnung erläutert. Es
zeigen:
Fig. 1 eine schematische, teilweise aufgeschnittene Seitenansicht einer Einrichtung zur
Handhabung blattförmiger Gegenstände der hier angegebenen Art, und
Fig. 2 ein Diagramm, in dem über der Arbeitszykluszeit der Einschubfinger deren Weg
längs des Arbeitshubes aufgetragen ist.
Eine Einrichtung zur Handhabung blattförmiger Gegenstände ist in Fig. 1 mit 1
bezeichnet und ist einer langgestreckten Förderbahn 2 eines Postbearbeitungssystems
zugeordnet. Die Förderbahn 2 enthält quer zur Förderrichtung F entsprechend dem Pfeil
nebeneinander angeordnete, zueinander parallel laufende, umlaufende Förderketten 3,
welche jeweils in bestimmten Abständen mit Förderfingern 4 besetzt sind, welche im
Bereich des Obertrums der Förderketten 3 über die Oberfläche der Förderbahn 2
aufragen und dort beim Umlauf der Förderketten Belegfächer bilden, in welche Belege
durch längs der Förderbahn 2 aufgereihte, in Fig. 1 nicht dargestellte
Zufördervorrichtungen eingelegt und zu Belegsätzen zusammengestellt werden. Die
Zufördervorrichtungen eingelegt und zu Belegsätzen zusammengestellt werden. Die
Bewegung der durch Paare von Förderfingern 4 definierten Belegfächern kann durch
entsprechenden Antrieb der Förderketten 3 intermittierend, insbesondere aber
kontinuierlich sein.
Am Ende der Förderbahn 2, welches in Fig. 1 bei 5 angedeutet ist, werden die
Belege oder Belegstapel von den Belegfächern durch die hier angegebene
Handhabungseinrichtung 1 an eine weitere, schematisch bei 6 angedeutete Einrichtung
übergeben, welche von einer weiteren Fördervorrichtung oder einer Bearbeitungsstation
gebildet sein kann. Vornehmlich handelt es sich bei der Einrichtung 6 um eine Station,
in der Briefhüllen zugefördert und geöffnet bereitgehalten werden, so daß die Belege
oder Belegsätze aus den Belegfächern der Förderbahn 2 durch die
Handhabungseinrichtung 1 in die Briefumschläge oder Hüllen eingeschoben werden
können.
Die Handhabungseinrichtung 1 enthält im Abstand quer zur Förderrichtung F
entsprechend dem Pfeil gelegene vertikale Gehäuseseitenteile 7, von denen das vom
Betrachter abliegend jenseits der Förderbahn 2 gelegene Gehäuseseitenteil in der
Darstellung von Fig. 1 gänzlich weggelassen ist und das auf der betrachternahen Seite
der Förderbahn 2 gelegene Gehäuseteil 7 in der Darstellung von Fig. 1 nur teilweise
gezeigt ist. Die Gehäuseseitenteile 7 sind durch ein prismatisches, mehrfach
abgekantetes Gehäusedach miteinander verbunden. Auch dieses Gehäusedach ist in
Fig. 1 nicht gezeigt. Zwischen den Gehäuseteilen 7 und parallel zu ihnen gelegen
befindet sich eine vertikale Gehäusezwischenwand 8, welche an dem vorerwähnten
prismatischen Gehäusedach befestigt ist und Lager für Antriebswellen und Achsen einer
Betätigungsvorrichtung trägt.
Die Betätigungsvorrichtung der Handhabungseinrichtung 1 enthält im einzelnen
einen Träger 9, an deren mit Bezug auf die Förderrichtung F entsprechend dem Pfeil
vorausliegenden Ende sich Lager für eine Einschubfingerwelle 10 befinden, an welcher
Einschubfinger 11 befestigt sind, deren Abstand voneinander quer zur Förderrichtung F
entsprechend dem Pfeil größer als der entsprechende Abstand zwischen Paaren von
Förderfingern 4 an den Förderketten 3 ist, so daß das Paar von Einschubfingern 11
ungehindert an einem Paar von Förderfingern 4 auch dann vorbeigeführt werden kann,
wenn die äußeren Enden der Einschubfinger 11 sich in der in Fig. 1 gezeigten, auf die
Oberfläche der Förderbahn 2 abgesenkten Lage befinden. In dieser Lage sind die
Einschubfinger 11 durch eine die Einschubfingerwelle 10 umschlingende
Schraubenfeder vorgespannt, welche sich einerseits gegen die Einschubfinger 11 und
andererseits gegen den Träger 9 abstützt.
Der Träger 9 ist in ihrem mittleren Bereich gelenkig an eine
Antriebshebelanordnung in Gestalt zweier Antriebshebel 12 und 13 angeschlossen. Die
Antriebshebel 12 und 13 reichen von der Anlenkstelle an dem Träger 9 nach aufwärts zu
einer Schwenkachse 14, welche fest mit den Antriebshebeln 12 und 13 verbunden ist
und welche drehbar in der Gehäusezwischenwand 8 und einer der Gehäuseseitenteile 7
gelagert ist.
Schließlich ist am hinteren Ende des Trägers 9 ein Lenker 15 angeschlossen, der
von seiner Anlenkstelle an den Träger 9 nach aufwärts reicht und bei 16 schwenkbar an
der Gehäusezwischenwand 8 abgestützt ist. Die Antriebshebel 12 und 13 haben in
Richtung quer zur Förderrichtung F entsprechend dem Pfeil gewissen Abstand und
halten zwischen sich dem Träger 9, wobei die Befestigungsstelle zwischen dem
Antriebshebel 13 und der Schwenkachse 14 auf der vom Betrachter abliegenden Seite
der Gehäusezwischenwand 8 gelegen ist, während die Befestigungsstelle zwischen dem
Antriebshebel und der Schwenkachse 14 sich auf der dem Betrachter zugekehrten Seite
der Gehäusezwischenwand 8 befindet.
Es sei darauf hingewiesen, daß der Träger 9, das Antriebshebelpaar 12, 13 und der
Lenker 15 ein Drei-Hebel-Getriebe bilden, das aufgrund der Wahl der wirksamen
Hebellängen und der Wahl der Abstände und der Positionen der Anlenkpunkte an den
Träger 9 und an der Gehäusezwischenwand 8 bewirkt, daß die Einschubfingerwelle 10
bei Schwenkbewegungen der Antriebshebel 12 und 13 parallel zu sich selbst etwa in
einer Horizontalebene im Abstand über der Oberfläche der Förderbahn 2 in
Förderrichtung bzw. entgegen der Förderrichtung F entsprechend dem Pfeil bewegt
wird.
Außer den Einschubfingern 11 ist an der Einschubfingerwelle 10 ein den
Einschubfingern etwa diametral gegenüberliegender Kulissentasthebel 17 befestigt, der
an seinem freien Ende eine Kulissenabtastrolle 18 trägt. Während der Bewegung des
Trägers 9 in einem Arbeitshub in Richtung des Pfeiles bewegt sich die Kulissentastrolle
18 auf dem als stillstehendes Kulissenteil ausgebildeten unteren Rand 19 der
Gehäusezwischenwand 8. Während eines Rückhubes der Trägers 9 entgegen der
Richtung des Pfeiles läuft die Kulissentastrolle 18 auf der der Oberfläche der
Förderbahn 2 zugekehrten Kulissenbahn eines Schalt-Kulissenteiles 20, wobei jetzt der
Kulissentasthebel 17 gegenüber der in Fig. 1 gezeigten Stellung im Uhrzeigersinn
verschwenkt ist und dadurch bewirkt, daß die Einschubfinger 11 mit ihren unteren
Enden von der Oberfläche der Förderbahn 2 abgehoben werden. Das Schalt-Kulissenteil
20 ist weichenartig ausgestaltet und an der Gehäusezwischenwand 8 schwenkbar
gelagert. Diesbezügliche Einzelheiten sind jedoch für das Verständnis der vorliegenden
Erfindung nicht von Bedeutung. Es genügt hier die Feststellung, daß durch die Form des
Schalt-Kulissenteiles an seinen Enden und durch auf das Schalt-Kulissenteil
einwirkende Vorspannmittel dafür Sorge getragen ist, daß die Kulissentastrolle an den
Enden des Arbeitshubes und des Rückhubes mit vergleichsweise sanftem Übergang von
der einen auf die jeweils andere Kulisse überwechseln kann.
Auf der vom Betrachter abgewandten Seite der Gehäusezwischenwand 8 ist ein
Antriebs-Hilfshebel 21 schwenkbar auf der Schwenkachse 14 gelagert. Der Antriebs-
Hilfshebel 21 ist mit einem parallel zur Schwenkachse 14 verlaufenden Anschlag- und
Lagerbolzen 22 versehen. Außerdem sitzt auf der Schwenkachse 14 mit dieser fest
verbunden ein Federlager 23 mit einem parallel zur Schwenkachse 14 orientierten
Federanschlagbolzen 24. Die Schwenkachse 14 ist von einer Schraubenfeder 25
umschlungen, deren Enden sich einerseits gegen den Anschlag- und Lagerbolzen 22 und
andererseits gegen den Federlagerbolzen 24 abstützen. Die Schraubenfeder 25 erzeugt
zwischen den mit der Schwenkachse 14 und damit mit dem Federlager 23 verbundenen
Antriebshebeln 12 und 13 einerseits und dem Antriebs-Hilfshebel 21 andererseits ein
Vorspann-Drehmoment, welches den Anschlag- und Lagerbolzen 22 des Antriebs-
Hilfshebels 21 in Anlage an eine Schmalseite des Antriebshebels 13 hält.
Über den Anschlag- und Lagerbolzen 22 ist außerdem eine Kurbelstange 26 an
den Antriebs-Hilfshebel 21 angeschlossen. Das andere Ende der Kurbelstange 26 ist mit
einer Kurbel 27 verbunden, welche durch eine Kurbelwelle 28 in Umdrehung versetzt
wird. Die Drehbewegungen der Kurbelwelle 28 erzeugen über die Kurbel 27 und die
Kurbelstange 26 entsprechende Schwenkbewegungen des Antriebs-Hilfshebels 21 und
damit der Antriebshebel 12 und 13.
Der Antriebs-Hilfshebel 21 und sein die Anlenkstelle für die Kurbelstange 26 und
das Federlager für die Schraubenfeder 25 bildender Anschlag- und Lagerbolzen 22
bilden in Verbindung mit der Schraubenfeder 25 und dem auf der Schwenkachse 14
sitzenden Federlager 23 eine Überlastsicherung, derart, daß bei einer Blockierung der
Einschubfinger 11 und des Trägers 9 die Kurbelwelle 28, die Kurbelstange 26 und der
Antriebs-Hilfshebel 21 ihre Bewegungen durchführen können, ohne daß die
Betätigungsvorrichtung beschädigt wird.
Auf einem über die Lagerstelle des entsprechenden Gehäuseseitenteiles 7
hinausreichenden Abschnitt der Kurbelwelle 28 ist eine elliptische Zahnriemenscheibe
29 befestigt und, wie bei 30 schematisch angedeutet, in ihrer relativen Winkellage mit
Bezug auf die Kurbel 27 einstellbar. Die elliptische Zahnriemenscheibe 29 ist über
einen Zahnriemen 31 mit einer Antriebszahnriemenscheibe 32 verbunden, welche mit
einem elektrischen Antriebsmotor gekuppelt ist.
Antriebe mit elliptischen Zahnrädern oder elliptischen Zahnriemenscheiben sind
an sich bekannt.
Im vorliegenden Falle bewirkt der Antrieb der Kurbelwelle 28 von einem
Drehantrieb mit konstanter Drehgeschwindigkeit aus über den Zahnriemen 31 und die
elliptische Zahnriemenscheibe 29, daß auch bei hohen Taktgeschwindigkeiten von
Arbeitshub und Rückhub des Trägers 9 keine Nockensteuerung oder
Kurvenscheibensteuerung dieser Bewegungen vorgenommen zu werden braucht, um ein
kurzzeitiges Überholen der Förderfinger 4 der Förderketten 3 durch die freien Enden der
Einschubfinger 11 zu erreichen.
Geht man von einer bestimmten Fördergeschwindigkeit der Förderfinger 4
während desjenigen Zeitraumes aus, währenddessen eine Übernahme von Belegen oder
Belegsätzen durch die Einschubfinger 11 erfolgen soll, so muß die Geschwindigkeit der
die Belege oder Belegsätzen erfassenden unteren Enden der Einschubfinger 11
zumindest während des Übergabe-Zeitabschnittes größer als die Geschwindigkeit der
Förderfinger sein. Dies allein reicht jedoch für eine störungsfreie Übergabe von Belegen
oder Belegsätzen von den Förderfingern 4 an die Einschubfinger 11 nicht aus. Diese
müssen nämlich mit Bezug auf die Förderrichtung F entsprechend dem Pfeil hinter
einem Paar von Förderfingern 4 abgesenkt werden und müssen darauf zunächst die
Förderfinger einholen und dann überholen. Während des Überholvorganges,
währenddessen die Einschubfingerenden einen Beleg oder einen Belegsatz von einem
Förderfingerpaar 4 abheben, muß die Geschwindigkeit der Einschubfingerenden groß
genug bleiben, um einen Vorsprung gegenüber den Förderfingern aufrecht zu erhalten,
der es den äußeren Enden der Förderfinger 4 gestattet, beim Umlauf der Förderketten 3
zum Untertrum der Förderketten hin nach vorwärts kippend unter die Oberfläche der
Förderbahn 2 abzusinken, wobei die nachlaufenden Kanten der soeben abgehobenen
Belege oder Belegsätze nicht mehr von den Förderfingern 4 erfaßt werden dürfen. Die
Abstimmung dieser Bewegungsgeschwindigkeiten läßt sich besonders gut mit dem
Kurbelantrieb für die Antriebshebel 12 und 13 in Verbindung mit dem die elliptische
Zahnriemenscheibe 29 enthaltenden Zahnriementrieb erreichen. Bereits dadurch, daß
der Anlenkpunkt der Kurbelstange 26 des Kurbelantriebes am Antriebs-Hilfshebel 21
relativ zur Längsachse der Antriebshebel 12 und 13 winkelmäßig versetzt wird, erhält
man am Arbeitshubende der Trägerhand 9 eine höhere Geschwindigkeit in Richtung des
Pfeiles gegenüber den Verhältnissen bei einem Angriff der Kurbelstange auf der
Verbindungslinie zwischen Anfangs- und Endpunkt der Antriebshebel 12 und 13, wobei
im letzteren Falle eine sinusartige Bewegung angenähert ist. Eine zusätzliche
Verschiebung des Geschwindigkeitsverlaufes erhält man durch den Antrieb der
Kurbelwelle 28 über die elliptische Zahnriemenscheibe 29.
Die Bedeutung dieser Verschiebung des Geschwindigkeitsverlaufes über den
Arbeitstakt hin sei anhand von Fig. 2 näher betrachtet.
Es sei von einer etwa konstanten Länge des Arbeitshubes für verschiedene
Konstruktionen einer Einschubstation ausgegangen, wobei dieser Arbeitshub benötigt
wird, um die Einschubfinger 11 mit ihren unteren Enden jeweils hinter einem Paar von
Einschubfingern 4 auf die Oberfläche der Förderbahn 2 aufzusetzen, bei
gleichbleibender Fördergeschwindigkeit der Einschubfinger deren Vorsprung
aufzuholen, den durch das betreffende Paar von Förderfingern 4 vorwärts geschobenen
Beilagensatz von den Förderfingern abzuheben und dann noch einen ausreichenden
Vorsprung des Beilagensatzes gegenüber den Förderfingern 4 zu erzielen, so daß die
Förderfinger am Ende der Förderkette ungehindert unter die Oberfläche der Förderbahn
2 abgesenkt werden können.
Bei etwa gleichbleibender, auf die Fördergeschwindigkeit der Förderkette
abgestimmter Drehzahl der Kurbelwelle 28 ohne Einsatz einer elliptischen
Zahnriemenscheibe hat bei einem vergleichsweise langen Antriebshebel und unmittelbar
angelenkten Einschubfingern deren unteres Ende über den Arbeitshub hin in erster
Näherung einen sinusförmigen Verlauf der Vorschubgeschwindigkeit entsprechend der
Kurve 40 von Fig. 2. Derjenige Anteil des Arbeitshubes, in welchem die
Geschwindigkeit der unteren Enden der Einschubfinger die Geschwindigkeit der
Förderfinger 4 entsprechend Kurve F übersteigt, ist mit 41 bezeichnet. Die
Einschubfinger benötigen einen Anteil 42 des Arbeitshubes ab Hubbeginn, um die
Förderfinger einzuholen.
Wird nun bei einer Einrichtung der hier angegebenen Art die
Drehgeschwindigkeit der Kurbelwelle 28 durch Verwendung einer elliptischen
Zahnriemenscheibe 29 moduliert, so kann mit einer Betätigungsvorrichtung bzw. einer
Antriebshebelanordnung für die Einschubfinger, welche an sich einen
Geschwindigkeitsverlauf der Einschubfinger gemäß Kurve 40 von Fig. 2 ergäbe,
schließlich ein Geschwindigkeitsverlauf entsprechend der Kurve 44 erreicht werden,
derart, daß die unteren Enden der Einschubfinger in einem Bereich 45 des Arbeitshubes
eine Geschwindigkeit aufweisen, welche die Fördergeschwindigkeit der Förderfinger 4
übersteigt. Man erkennt, daß der Bereich 45 nahezu so groß ist wie der Bereich 41,
welcher dem Geschwindigkeitsverlauf gemäß Kurve 40 zugeordnet war. Die
Einschubfinger holen jedoch die Förderfinger schon nach einem Arbeitshubanteil 46
ein, um Beilagen zu übernehmen. Danach halten sie einen großen Vorsprung vor den
Förderfingern aufrecht, welche ungehindert unter die Förderbahnoberfläche abgesenkt
werden können.
Es ergibt sich, daß vornehmlich die Betätigungsvorrichtung der Ausführungsform
nach Fig. 1 in Gestalt eines Drei-Lenker-Getriebes zur Geradführung der
Einschubfingerwelle 10 in Verbindung mit dem drehzahlmodulierten Antrieb der
Kurbelwelle 28 über eine elliptische Zahnriemenscheibe 29 zu einem auch bei hohen
Arbeitsgeschwindigkeiten ruhigen und störungsfreien Lauf und zu einer leichten
Justierbarkeit der Einrichtung zur Ausführung der Betriebsphasen während der
Übernahme einer Beilage oder eines Beilagensatzes von den Förderfingern 4 durch die
unteren Enden der Einschubfinger 11 führt.
Claims (2)
1. Einrichtung zum Handhaben blattförmiger Gegenstände, insbesondere Beilagen in
einer Kuvertierstation von Postbearbeitungsmaschinen, mit einer Förderbahn (2),
über welche die blattförmigen Gegenstände auf der Förderbahnoberfläche
aufliegend gefördert werden, mit einer Betätigungsvorrichtung (12, 13, 14, 15, 16,
21, 26, 28, 29, 31, 32), welche einen Träger (9) aufweist, der mittels eines
Antriebsmechanismus (21, 26, 28, 29, 31, 32) der Betätigungsvorrichtung derart
über die Förderbahnoberfläche parallel zur Förderrichtung hin- und herbewegbar
ist, daß mindestens ein Teil des Trägers (9) über die Förderbahnoberfläche hin
etwa gerade geführt ist, und mit an dem Träger angelenkten Einschubfingern (11),
die kulissengesteuert im Arbeitshub auf die Förderbahnoberfläche abgesenkt und
im Rückhub von der Förderbahnoberfläche abgehoben werden, dadurch
gekennzeichnet, daß der Antriebsmechanismus eine Kurbelwelle (28), eine Kurbel
(27) und eine Kurbelstange (26) aufweist, die einerseits an der Kurbel gelagert ist
und andererseits mit einer Antriebshebelanordnung (12, 13) der Betätigungsvorrichtung
zur Bewegung des Trägers (9) in Kupplungsverbindung steht, und daß auf der
Kurbelwelle (28) eine elliptische Zahnriemenscheibe (29) befestigt ist, welche
über einen Zahnriemen (31) mit einer kontinuierlich angetriebenen, kreisrunden
Antriebszahnriemenscheibe (32) gekuppelt ist.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Betätigungsvorrichtung als Träger eine Trägerhand aufweist, an deren in
Förderrichtung (F) vorausliegendem Ende eine die Einschubfinger (11) tragende
Einschubfingerwelle (10) gelagert ist, und die zwischen ihren Enden mit der an
ihrem oberen Ende gestellfest schwenkbar gelagerten Antriebshebel
anordnung (12, 13) und an ihrem hinteren Ende mit einem ebenfalls an dessen
oberem Ende gestellfest gelagerten Lenker (15) verbunden ist, wobei die
Trägerhand, die Antriebshebelanordnung (12, 13) und der Lenker (15) ein Drei-
Lenker-Geradführungsgetriebe zur Bewegung der Einschubfingerwelle (10)
parallel zu sich selbst und zur Förderbahnoberfläche in Förderrichtung (F) bilden.
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