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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Verbindungsstruktur für ummantelte
Leitungen, gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Darüber
hinaus betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung einer
solchen Verbindungsstruktur.
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Bei
einer derartigen Verbindungsstruktur und einem derartigen Verfahren,
die/das beispielsweise dazu geeignet ist, eine Abschirmungsleitung
mit einer Erdungsleitung zu verbinden, werden die jeweiligen Leiter
der Verbindungsstruktur durch Oszillieren jeweiliger isolierender
Ummantelungen der Leitungen mittels Ultraschallwellen miteinander
verbunden.
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Im
allgemeinen ist es kompliziert und beschwerlich, eine Abschirmungsleitung,
die eine Umflechtungsleitung besitzt, die koaxial um eine Leitungsader
(oder Leitungsadern) herum angeordnet ist, zu handhaben, da die
Verarbeitbarkeit bei der Verwendung der Abschirmungsleitung beeinträchtigt ist.
Als eine effektive Maßnahme
zur Verbesserung der beeinträchtigten
Verarbeitbarkeit wird in der jaanischen ungeprüften Patentveröffentlichung
(Kokai) JP. 7-320842 A eine Verbindungsstruktur für Leitungen
vorgeschlagen, die sich den Vorteil einer inneren Erwärmung infolge
von Ultraschallschwingungen zunutze macht.
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In
dieser Publikation sind zwei Arten von ummantelten Leitungen gezeigt.
Eine davon ist eine Abschirmungsleitung, die eine Leitungsader,
eine innere isolierende Ummantelung, die außerhalb der Leitungsader angeordnet
ist, eine Umflechtungsleitung als einen Abschirmungsleiter, die
außerhalb
der inneren isolierenden Ummantelung angeordnet ist, und eine äußere isolierende
Ummantelung umfaßt.
Die andere ist eine Erdungsleitung, die aus einer Leitungsader und
einer äußeren harzartigen
Ummantelung besteht, die außerhalb
der Leitungsader angeordnet ist.
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Gemäß dem in
dieser Druckschrift offenbarten Verfahren zum Verbinden der Umflechtungsleitung
der Abschirmungsleitung, die mit einem Leiter zu verbinden ist,
mit der Leitungsader der Erdungsleitung, die ebenfalls mit dem Leiter
verbunden ist, wird vor dem Leiter die Erdungsleitung zunächst überlappend
auf die Abschirmungsleitung gelegt, so daß sich die Leitungen an einem
Verbindungspunkt überkreuzen.
Als nächstes
werden die überlappenden
Abschnitte zwischen einem oberen und einem unteren Harzstückchen angeordnet.
Dann werden sie, während
das obere und das untere Harzstückchen
von der Außenseite
her zusammengedrückt
werden, einer Ultraschallschwingung ausgesetzt, indem Gebrauch von
einer Sonotrode und einem Amboß gemacht
wird. Folglich wird sowohl die äußere Ummantelung
der Abschirmungsleitung als auch der Erdungsleitung zum Entfernen
geschmolzen, so daß die
Umflechtungsleitung der Abschirmungsleitung in elektrischen Kontakt
mit der Leitungsader der Erdungsleitung kommt. Gleichzeitig werden
das obere und das untere Harzstückchen
gegenseitig aneinandergeschweißt,
wodurch die Umgebung des oben genannten Verbindungspunkts abgedichtet
wird. Es ist zu beachten, daß es
in einer Modifikation einen Fall gibt, bei dem das obere und das
untere Harzstückchen
auf seiner jeweiligen Auflagefläche
mit flachen Leitungsunterbringungsnuten zum Positionieren der Abschirmungsleitung
versehen ist.
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Die
oben genannte Verbindungsstruktur besitzt jedoch ein Problem dahingehend,
daß eine
große
Menge Ummantelungsharz, mit anderen Worten, geschmolzenes Harz,
das durch die Ultraschallschwingungen entfernt werden soll, um einen
zwischen den Leitern bestehenden Kontakt herum verbleibt. In solch
einem Fall würde
ein Dauerversuch gegen thermischen Schock, etc. eine Verformung des
Ummantelungsharzes verursachen, und deshalb würde der Kontakt zwischen den
Leitern verlagert werden, was zu einem nachteiligen Anstieg des
Widerstands des Kontakts führt.
Zusätzlich
wird manchmal ein Phänomen
beobachtet, bei dem, wenn das obere und das untere Harzstückchen miteinander verschweißt werden,
das geschmolzene Ummantelungsharz ein Zerreißen oder Anbrechen der äußeren isolierenden
Ummantelung der Abschirmung verursacht. In solch einem Fall vermindert
sich die Befestigungskraft zwischen den vereinigten Harzstückchen und
der Abschirmungsleitung, d.h., die Festigkeit der Verbindung wird
reduziert, und es tritt infolge der vereinigten Stückchen eine
Verminderung des Isolierungseffekts auf.
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Aus
der
DE 197 23 215
A1 ist entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1 eine
Verbindungsstruktur für
ummantelte Leitungen bekannt, umfassend: eine erste ummantelte Leitung,
die einen ersten Leiter besitzt, der mit einer ersten harzartigen Ummantelung
ummantelt ist; eine zweite ummantelte Leitung, die einen zweiten
Leiter besitzt, der mit einer zweiten harzartigen Ummantelung ummantelt
ist, wobei der zweite Leiter überkreuzend
und elektrisch mit dem ersten Leiter der ersten ummantelten Leitung verbunden
ist; und ein oberes Harzstückchen
und ein unteres Harzstückchen,
zwischen denen im Überkreuzungsbereich
der Leitungen ein elektrischer Verbindungsabschnitt des ersten und
zweiten Leiters und deren Umgebung angeordnet ist, wobei das obere
Harzstückchen
an das untere Harzstückchen
geschweißt
ist, während
die erste und die zweite ummantelte Leitung zwischen dem oberen
und dem unteren Harzstückchen
angeordnet ist.
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Bei
dieser Verbindungsstruktur sind die beiden Harzstückchen kreis-
beziehungsweise scheibenförmig
ausgebildet, wobei das untere Harzstückchen einen größeren Durchmesser
als das obere Harzstückchen
besitzt. Das untere Harzstückchen
ist an seiner Oberseite mit einem inneren kreisförmigen Schmelzabschnitt und
einem äußeren ringförmigen Schmelzabschnitt
versehen. Der Durchmesser des inneren Schmelzabschnitts, der eine
einfache glatte Oberfläche
besitzt, entspricht etwa dem Durchmesser des oberen Harzstückchens,
das ebenfalls eine einfache glatte Oberfläche besitzt. Die beiden Schmelzabschnitte
des unteren Harzstückchens
sind durch eine dazwischenliegende ringförmige Nut voneinander getrennt.
Im äußeren ringförmigen Schmelzabschnitt
sind insgesamt vier Leitungsaufnahmenuten vorgesehen, die jeweils
um ca. 90° gegeneinander
versetzt angeordnet sind. Die Bereiche der beiden Harzstückchen,
welche die zuvor genannten glatten Oberflächen aufweisen, stellen diejenigen Abschnitte
der Harzstückchen
dar, an denen die zu verbindenden ummantelten Leitungen einander überkreuzend
zwischen den Harzstückchen
angeordnet und die Harzstückchen
mittels der Ultraschallbehandlung zusammengefügt werden.
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Zum
Verbinden der Leiter der zwei ummantelten Leitung werden die Leitungen
zunächst
derart auf das untere Harzstückchen
auf- und in dessen vier Leitungsaufnahmenuten eingelegt und zusammengedrückt, dass
sich die ummantelten Leitung auf dem glatten inneren Schmelzabschnitt
nahezu rechtwinkelig überkreuzen.
Hierbei werden die zwei ummantelten Leitung derart an der ringförmigen Nut
sowie dem durch diese Nut gebildeten Randbereich des glatten inneren
Schmelzabschnitts umgebogen, dass die zwei ummantelten Leitungen
provisorisch an dem untere Harzstückchen fixiert sind. Dann wird
das obere Harzstückchen
mit seiner glatten Unterseite im Bereich des glatten inneren Schmelzabschnitts
auf den Überkreuzungsabschnitt
der beiden Leitungen aufgelegt. Der Überkreuzungsbereich der ummantelten Leitungen
und dessen weitere Umgebung liegt also zwischen den glatten Fläche der
beiden Harzstückchen.
Dann werden das obere und das untere Harzstückchen mittels Ultraschallwellen
oszilliert und gleichzeitig von der Außenseite her zusammengedrückt werden.
Dadurch werden die erste und die zweite harzartige Ummantelung der
ersten und der zweiten ummantelten Leitung geschmolzen und entfernt;
und der erste Leiter der ersten ummantelten Leitung wird in elektrischen
Kontakt mit dem zweiten Leiter der zweiten ummantelten Leitung gebracht, während gleichzeitig
das obere und das untere Harzstückchen
gegenseitig aneinander geschweißt
werden und die Umgebung eines Kontakts zwischen dem ersten Leiter
und dem zweiten Leiter abgedichtet wird.
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Auch
bei dieser vorhergenannten Verbindungsstruktur und diesem vorhergenannten
Verfahren gemäß der
DE 197 23 215 A1 besteht
die Gefahr, daß die
aus den Harzstückchen
herausragenden Abschnitte der ummantelten Leitungen durch geschmolzenes
Ummantelungsharz, welches bei der Herstellung der Verbindungsstruktur
zwischen den beiden Harzstückchen,
d.h. genauer zwischen dem oberen Harzstückchen und dem inneren Schmelzabschnitt des
unteren Harzstückchens
heraustritt, beeinträchtigt
wird. Dadurch kann wiederum ein Zerreißen oder Anbrechen der äußeren isolierenden
Ummantelungen verursacht und die Befestigungskraft zwischen den
vereinigten Harzstückchen
und den Leitungen vermindert werden. Das heißt, die Festigkeit der Verbindung
wird reduziert, und es tritt eine Verminderung des Isolierungseffekts
auf.
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Aus
der
US 5 584 122 A (entsprechend
JP 07320842 A )
der
DE 197 21 695
A1 und Patent Abstracts of Japan
JP 08315873 A , sind Verbindungsstrukturen
für ummantelte
Leitungen bekannt, bei denen zwei sich überkreuzenden ummantelte Leitungen
zwischen zwei kreisrunde Harzstückchen
gleicher Größe angeordnet
und die Harzstückchen
durch Anlegen von Ultraschallschwingungen und einem äußeren Druck zusammengeschweißt sind.
Bei diesem Vorgang werden die ummantelte Leitungen an ihrem Überkreuzungsbereich
aufgeschmolzen und die Leiter der beiden Leitungen miteinander in
elektrischen Kontakt gebracht. An dem Fügebeziehungsweise Schweißabschnitt
der beiden Harzstückchen,
das heißt
im Überkreuzungsbereich
der beiden ummantelten Leitungen und in dessen weiterer Umgebung sind
die Füge-
oder Schweißflächen der
Harzstückchen
als einfache glatte Flächen
ausgebildet.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Verbindungsstruktur für ummantelte
Leitungen zu schaffen, die dazu geeignet ist, den Fluß des geschmolzenen
Harzes während
der Ultraschallschweißung
zu bestimmen, wodurch die elektrischen Verbindungseigenschaften
stabilisiert werden können, um
zu verhindern, daß die
Verbindungsfestigkeit und die Isolierungseigenschaften vermindert
werden, sowie ein Verfahren zur Herstellung einer solchen Verbindungsstruktur
anzugeben.
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Die
oben beschriebene Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird hauptsächlich gemäß Anspruch
1 gelöst
durch eine Verbindungsstruktur für ummantelte
Leitungen, umfassend: eine erste ummantelte Leitung, die einen ersten
Leiter besitzt, der mit einer ersten harzartigen Ummantelung ummantelt
ist, eine zweite ummantelte Leitung, die einen zweiten Leiter besitzt,
der mit einer zweiten harzartigen Ummantelung ummantelt ist, wobei
der zweite Leiter überkreuzend
und elektrisch mit dem ersten Leiter der ersten ummantelten Leitung
verbunden ist, und ein oberes Harzstückchen und ein unteres Harzstückchen,
zwischen denen im Überkreuzungsbereich
der Leitungen ein elektrischer Verbindungsabschnitt des ersten und
zweiten Leiters und deren Umgebung angeordnet ist, wobei das obere
Harzstückchen
an das untere Harzstückchen
geschweißt
ist, während
die erste und die zweite ummantelte Leitung zwischen dem oberen
und dem unteren Harzstückchen
angeordnet ist, wobei das obere und das untere Harzstückchen jeweils
auf einer Stoßfläche, die
an das andere Harzstückchen
angrenzt, mit einer einzelnen, sich in Längsrichtung des jeweiligen
Harzstückchens
erstreckenden Leitungsaufnahmenut zum Aufnehmen der ersten ummantelten
Leitung versehen ist, wobei ein in der Längsrichtung befindlicher Zwischenabschnitt
der einen Leitungsaufnahmenut ein Verbindungsteil zwischen der ersten
ummantelten Leitung und der zweiten ummantelten Leitung bildet,
und wobei die eine Leitungsaufnahmenut in der Nähe des Verbindungsteils mit
mindestens einer Aussparung zum Aufnehmen von geschmolzenem Harz
versehen ist, das aus dem Schmelzen der ersten und zweiten harzartigen
Ummantelung resultiert.
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Die
der vorliegenden Erfindung zugrundeliegende Aufgabe wird ferner
gelöst
durch ein Verfahren zum Herstellen einer Verbindungsstruktur für ummantelte
Leitungen mit den Merkmalen des Anspruchs 9.
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Infolge
der Bereitstellung von mindestens einer Aussparung auf entweder
einer oder aber auf beiden Seiten des Verbindungsteils fließt bei der
oben beschriebenen Verbindungsstruktur das durch die Ultraschallschwingung
produzierte geschmolzene Harz in die Aussparung(en). Deshalb kann
das geschmolzene Harz rasch von dem Verbindungsteil entfernt werden,
wodurch es möglich
ist, die Verbindung zwischen dem ersten und dem zweiten Leiter ohne
Probleme zu erzielen. Mit. einer reduzierten Menge des geschmolzenen
Harzes, die um das Verbindungsteil herum verbleibt, ist es ferner
möglich,
den nachteiligen Einfluß des
geschmolzenen Harzes auf den Kontakt zu reduzieren, wodurch die
elektrischen Verbindungseigenschaften stabilisiert werden können. Da das
geschmolzene Harz in der Aussparung (den Aussparungen) gesammelt
werden kann, kann die Möglichkeit
ausgeschlossen werden, daß die
außerhalb des
ersten und zweiten Harzstückchens
befindlichen ersten und zweiten harzartigen Ummantelungen durch
das geschmolzene Harz beschädigt
werden, so daß es
möglich
ist, eine Verschlechterung der Befestigungskraft zwischen der ersten
und der zweiten ummantelten Leitung an dem Verbindungsteil zu verhindern,
die infolge der Beschädigung
der ersten und zweiten harzartigen Ummantelung verursacht werden
könnte,
und es ist auch möglich,
eine Verschlechterung der Isolierungseigenschaften zu vermeiden.
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In
der oben genannten Struktur ist vorzugsweise die erste ummantelte
Leitung eine Abschirmungsleitung, die zweite Leitung eine Erdungsleitung,
der zweite Leiter ein Abschirmungsleiter der Abschirmungsleitung,
und der zweite Leiter eine Leitungsader der Erdungsleitung.
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Da
bei der oben beschriebenen Verbindungsstruktur das geschmolzene
Harz, das durch die Ultraschallschwingung produziert wird, in die
Aussparung (die Aussparungen) fließt, ist es möglich, die Verbindung
zwischen dem Abschirmungsleiter der Abschirmungsleitung und der
Leitungsader der Erdungsleitung ohne Probleme zu erzielen. Mit der
reduzierten Menge an geschmolzenem Harz, das um den Verbindungsabschnitt
zwischen dem Abschirmungsleiter und der Leitungsader herum verbleibt,
ist es in diesem Fall auch möglich,
den nachteiligen Einfluß des
geschmolzenen Harzes auf den Kontakt zu reduzieren, wodurch die
elektrischen Verbindungseigenschaften stabilisiert werden können. Da
das geschmolzene Harz in der Aussparung (in den Aussparungen) gesammelt
werden kann, kann die Möglichkeit
ausgeschlossen werden, daß die
außerhalb
des ersten und des zweiten Harzstückchens befindliche erste harzartige
Ummantelung der Abschirmungsleitung durch das geschmolzene Harz
beschädigt
wird, so daß es
möglich
ist, eine Verschlechterung der Befestigungskraft zwischen der Abschirmungsleitung und
dem Verbindungsteil zu verhindern, die infolge der Beschädigung der
ersten harzartigen Ummantelung verursacht werden könnte; und
es ist auch möglich,
eine durch das Freilegen des Abschirmungsleiters bedingte Verschlechterung
der Isolierungseigenschaften zu vermeiden.
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Vorzugsweise
ist das obere Harzstückchen außerhalb
der Aussparung in der Längsrichtung
mit einem Absperrteil versehen, welches verhindert, daß geschmolzenes
Harz aus der Aussparung austritt.
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Dank
der weiteren Bereitstellung des Absperrteils außerhalb der Aussparung ist
es möglich, das
Austreten des geschmolzenen Harzes aus der Aussparung zur Außenseite
hin sicher zu verhindern. Das bedeutet, daß es möglich ist, die Beschädigung der
ersten harzartigen Ummantelung der ersten ummantelten Leitung zu
vermeiden, wodurch die Festhaltefähigkeit gegenüber der
ersten ummantelten Leitung verbessert werden kann. Ferner ist es
möglich,
eine Freilegung des ersten Leiters der ersten ummantelten Leitung
zu verhindern, wodurch der Isolierungseffekt verbessert wird. Es
ist zu beachten, daß in
der Verbindungsstruktur die Aussparung neben dem Verbindungsteil
diskontinuierlich ausgebildet sein kann.
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Des
weiteren ist es bevorzugt, daß die
Leitungsaufnahmenut auf jeder Seite beziehungsweise beiden Seiten
des Verbindungsteils mit einem Paar von Aussparungen zum Aufnehmen
von geschmolzenem Harz versehen ist, das aus dem Schmelzen der ersten
und zweiten harzartigen Ummantelungen resultiert.
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Infolge
der Bereitstellung des Absperrteils außerhalb der Aussparungen ist
es möglich,
ein Heraustreten des geschmolzenen Harzes aus den Aussparungen zu
der Außenseite
hin noch sicherer zu verhindern.
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Weitere
vorteilhafte Ausführungsmerkmale des
erfindungsgemäßen Verfahrens
sind Gegenstand des Unteranspruchs 10.
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Die
vorliegende Erfindung wird anhand der folgenden Beschreibung in
Verbindung mit den beigefügten
Zeichnungen besser verständlich
werden.
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1A und 1B sind
Ansichten, die Harzstückchen
zeigen, die eine Verbindungsstruktur gemäß einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung bilden, wobei 1A eine
Perspektivansicht ist, die ein umgedrehtes oberes Harzstückchen darstellt,
und wobei 1B eine Perspektivansicht ist, die
ein unteres Harzstückchen
zeigt; und
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2A und 2B zeigen
die Verbindungsstruktur dieser Ausführungsform, wobei 2A eine Perspektivansicht
der Verbindungsstruktur ist, und wobei 2B eine
Querschnittsansicht der Verbindungsstruktur entlang einer Linie
IIb-IIb von 2A ist.
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Eine
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nachstehend unter Bezugnahme auf
die Zeichnungen beschrieben werden.
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1A und 1B zeigen
Harzstückchen, welche
die Verbindungsstruktur gemäß dieser
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung bilden. 1A zeigt
ein umgedrehtes oberes Harzstückchen 13,
während 1B ein
unteres Harzstückchen 14 darstellt.
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Jedes
der Harzstückchen 13, 14 wird
durch einen Plattenkörper
gebildet, der in der Draufsicht das Profil eines langgestreckten
Kreises besitzt. Auf jeweiligen Stoßflächen (d.h. gegenseitigen Kontaktflächen, die
verschweißt
werden) des oberen und des unteren Harzstückchens 13, 14 sind
Leitungsaufnahmenuten 13p, 14p ausgebildet, von
denen sich jede entlang einer Richtung der langen Achse des langgestreckten
Kreises erstreckt und einen halbkreisförmigen Querschnitt besitzt.
In dieser Ausführungsform ist
die Leitungsaufnahmenut 13p des oberen Harzstückchens 13 wie
auch die Leitungsaufnahmenut 14p des unteren Harzstückchens 14 an
beiden Endabschnitten des jeweiligen Harzstückchens in der Längsrichtung
so ausgebildet, daß sie
einen Durchmesser besitzt, der eine äußere Ummantelung 1d einer
Abschirmungsleitung 1 (2A) nicht
zu stark drückt,
das heißt,
einen Durchmesser, der im wesentlichen gleich einem Durchmesser
der Ummantelung 1d ist. Es ist zu beachten, daß die Endabschnitte
der Leitungsaufnahmenut 13p Absperrteilen 13a entsprechen,
die später
beschrieben werden.
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Zusätzlich ist
das obere Harzstückchen 13 an
einem in der Längsrichtung
befindlichen Zwischenabschnitt der Leitungsaufnahmenut 13p mit
einem Andrückteil 13b versehen,
das infolge einer reduzierten Tiefe der Nut 13p eine Erdungsleitung 2 gegen
die Abschirmungsleitung 1 zwingen kann. Die Position des
Andrückteils 13b entspricht
einem Teilabschnitt der Abschirmungsleitung 1, der die
Erdungsleitung 2 überlappt,
d.h. einen elektrischen Verbindungsabschnitt zwischen der Abschirmungsleitung 1 und
der Erdungsleitung 2. Auf beiden Seiten des Andrückteils 13b sind
Aussparungen 13c geformt, um ein geschmolzenes Harz (Ummantelungsharz) 5,
das während
der Ultraschallschwingung auf der äußeren Ummantelung 1d der
Abschirmungsleitung 1 und einer äußeren Ummantelung 2b der
Erdungsleitung 2 produziert wird, aufzunehmen. Die Größe einer
jeden Aussparung 13c ist entsprechend einer zu erwartenden
Menge von geschmolzenem Harz passend festgelegt. Die Absperrteile 13a sind jeweils
außerhalb
der Aussparungen 13c angeordnet, um zu verhindern, daß geschmolzenes
Harz zur Außenseite überströmt. Es wird
nochmals wiederholt, daß der
Querschnitt eines jeden Absperrteils 13a profiliert ist,
um nicht zu stark auf die äußere Ummantelung 1d der
Abschirmungsleitung 1 zu drücken.
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Um
die Abschirmungsleitung 1 mit der Erdungsleitung 2 zu
verbinden, wird zuerst die Erdungsleitung 2 überlappend
auf die Abschirmungsleitung 1 gelegt, so daß sich die
Leitungen an dem elektrischen Verbindungsabschnitt überkreuzen.
Nachdem die überlappenden
Abschnitte der Leitungen 1, 2 zwischen das obere
Harzstückchen 13 und
das untere Harzstückchen 14 gelegt
wurden, werden die Abschnitte unter Verwendung einer Sonotrode und eines
Ambosses einer Ultraschallschwingung ausgesetzt, während das
obere und das untere Harzstückchen 13, 14 von
der Außenseite
her zusammengedrückt
werden. Folglich werden sowohl die äußere Ummantelung 1d der
Abschirmungsleitung 1 und die äußere Ummantelung 2b der
Erdungsleitung 2 zum Entfernen geschmolzen, so daß eine Umflechtungsleitung 1c der
Abschirmungsleitung 1, d.h. ein Abschirmungsleiter, in
elektrischen Kontakt mit einer Leitungsader (Leitungsadern) 2a der
Erdungsleitung 2 gelangt. Gleichzeitig werden das obere
und das untere Harzstückchen 13, 14 gegenseitig
aneinandergeschweißt,
wodurch die Umgebung des obigen Verbindungsteils abgedichtet wird.
Auf diese Art und Weise kann eine Verbindungsstruktur S1 zwischen der
Abschirmungsleitung 1 und der Erdungsleitung 2 erzielt
werden, wie sie in den 2A und 2B gezeigt
ist. Es ist zu beachten, daß in 2A das
Bezugszeichen 50 einen Stecker kennzeichnet, mit dem eine
Leitungsader 1a der Abschirmungsleitung 1 und die
Leitungsader 2a verbunden sind.
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Wegen
der Bereitstellung der Aussparungen 13c auf beiden Seiten
der überlappenden
Abschnitte der Leitungen 1, 2 strömt gemäß der resultierenden Verbindungsstruktur
S1 das geschmolzene Harz 5, das aus der Ultraschallschwingung
resultiert, in die Aussparungen 13. Da das geschmolzene
Harz 5 rasch von dem Verbindungsteil an der Ultraschallschwingung
entfernt wird, ist es folglich möglich,
eine problemlose Verbindung der Umflechtungsleitung 1c der
Abschirmungsleitung 1 mit der Leitungsader 2a der
Erdungsleitung 2 zu erzielen. Mit der reduzierten Menge
des geschmolzenen Harzes 5, das um das Verbindungsteil
(Kontakt) zwischen der Umflechtungsleitung 1c und der Leitungsader 2a verbleibt, wie
in 2B gezeigt, ist es ferner möglich, den nachteiligen Einfluß des geschmolzenen
Harzes 5 auf den Kontakt zu reduzieren, wodurch die elektrischen
Verbindungseigenschaften stabilisiert werden können. Nochmals: da das geschmolzene
Harz 5 in den in den Harzstückchen 13, 14 befindlichen
Aussparungen 13c gesammelt wird, kann die Möglichkeit ausgeschlossen
werden, daß die
außerhalb
der Harzstückchen 13, 14 befindliche äußere Ummantelung 1d durch
das geschmolzene Harz 5 beschädigt wird, so daß es möglich ist,
eine Verschlechterung der Befestigungskraft der Abschirmungsleitung 1 in der
Verbindungsstruktur S1 zu verhindern, die durch die Beschädigung der äußeren Ummantelung 1d verursacht
werden könnte;
und es ist auch möglich,
eine Verschlechterung der Isolierungseigenschaften infolge einer
Freilegung der Umflechtungsleitung 1c zu vermeiden.
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Aufgrund
der weiteren Bereitstellung der Absperrteile 13a außerhalb
der Aussparungen 13c ist es möglich, die Leckage des geschmolzenen
Harzes 5 von den Aussparungen 13 zu der Außenseite
sicher zu überprüfen. Das
bedeutet, es ist möglich,
die Beschädigung
der äußeren Ummantelung 1d der
Abschirmungsleitung zu verhindern, wodurch die Festhaltefähigkeit
gegenüber
der Abschirmungsleitung 1 verbessert werden kann. Des weiteren
ist es möglich, eine
Freilegung der Umflechtungsleitung 1c der Abschirmungsleitung 1 zu
verhindern, wodurch der Isolierungseffekt verbessert wird.
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Es
versteht sich für
einen Fachmann von selbst, daß sich
die vorangegangene Beschreibung auf eine bevorzugte Ausführungsform
der offenbarten Verbindungsstruktur bezieht, und daß verschiedene Änderungen
und Modifikationen der vorliegenden Erfindung vorgenommen werden
können,
ohne dabei von dem Kerngedanken und dem Schutzumfang der Erfindung
abzuweichen.
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Obwohl
in der oben erwähnten
Ausführungsform
zwei Aussparungen 13c, 13c auf beiden Seiten des
Andrückteils 13b vorgesehen
sind, kann in einer Modifikation zum Beispiel eine einzige Aussparung
in einer Seite des Andrückteils 13b vorgesehen
sein. Obwohl in der Ausführungsform
jede Aussparung 13c kontinuierlich neben dem Andrückteil 13b geformt
ist, kann bei einer Modifikation darüber hinaus die Aussparung (die
Aussparungen) 13c auch diskontinuierlich neben dem Teil 13b ausgebildet
sein.