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DE19908395A1 - Verfahren zum Überziehen flacher Körper geringer Dicke mit aufschrumpfbaren Folienschlauchabschnitten und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens - Google Patents

Verfahren zum Überziehen flacher Körper geringer Dicke mit aufschrumpfbaren Folienschlauchabschnitten und Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens

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DE19908395A1
DE19908395A1 DE19908395A DE19908395A DE19908395A1 DE 19908395 A1 DE19908395 A1 DE 19908395A1 DE 19908395 A DE19908395 A DE 19908395A DE 19908395 A DE19908395 A DE 19908395A DE 19908395 A1 DE19908395 A1 DE 19908395A1
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Abstract

Bei einem Verfahren zum Überziehen flacher Körper geringer Dicke mit aufschrumpfbaren Folienschlauchabschnitten wird zur Lösung der Aufgabe bei versiegelten flachen Verpackungen geringer Dicke mit wertvollem Inhalt einen Versiegelungsbruch sicher vor einem Kauf zu erkennen, vorgeschlagen, daß der flache Körper geringer Diecke liegend transportiert zunächst im Bereich seiner Stirnfläche an um 180 Grad gegeneinander verschobenen Stellen und orthogonal zu seiner Fortschrittsrichtung arretiert wird, daß anschließend in Richtung der Verbindungslinie zwischen beiden Stellen über den flachen Körper das aufschrumpfbare Folienschlauchstück bis zu einer vorgegebenen Position in Bezug zu mindestens einer Stelle der Stirnfläche während synchronem Weitertransport des flachen Körpers geringer Dicke geschoben und daß anschließend die Folie durch Wärmeeinwirkung aufgeschrumpft wird. DOLLAR A Gleichzeitig wird für eine Verarbeitungseinrichtung zur Durchführung des erfindungsgemäßen Verfahrens ebenfalls Schutz begehrt.

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Überziehen flacher Körper geringer Dicke mit aufschrumpfbaren Folienschlauchabschnitten.
Durch die Deutsche Offenlegungsschrift 39 25 842 ist ein Verfahren zum Ausstatten von Gefäßen in Ausstattungsmaschinen insbesondere zum Anbringen von Ausstattungsmaterial am Kopf und Halsbereich von Flaschen bekannt geworden bei dem die Gefäße während des gesamten Ausstattungsvorgangs entlang ihres Transportwegs durch die Ausstattungsmaschine wahlweise wechselnd an ihrem Boden und Kopf oder am Boden und einem Bereich der Mantelfläche auf dem die Gefäße tragenden Transporteur zentriert gehalten werden.
Auch ist hierdurch eine Vorrichtung mit einem Zuförderer eine Übergabe­ einrichtung einem Transporteur mit geschlossener Umlaufbahn mit mindestens einem gesteuert drehbaren, die Gefäße am Boden abstützenden Drehteller, einer am Kopf der Gefäße angreifenden gesteuert heb- und senkbaren ersten Zentriereinrichtung, einer Abgabeeinrichtung und einem Abförderer, wobei im Bereich des Transporteurs mindestens eine Ausstattungsstation zum Anbringen von Ausstattungsmaterial an Gefäßen angeordnet ist, bekannt geworden, wobei eine unabhängig von der ersten Zentriereinrichtung steuerbare mit dem Transporteur mitbewegte zweite Zentriereinrichtung vorgesehen ist, die mit einem Bereich der Mantelfläche des auszustattenden Gefäßes in Kontakt gebracht werden kann und dieses auf dem Drehteller festhält.
Ein derartiges Verfahren und eine derartige Vorrichtung sind das Überziehen flacher Körper geringer Dicke mit ausschrumpfbaren Folienschlauchabschnit­ ten nicht anwendbar da sich derartige Gegenstände instabil verhalten und insoweit ein sicheres Überziehen mit aufschrumpfbaren Folienschlauchab­ schnitten nicht möglich ist.
Bisher wurden derartige Flachkörper geringer Dicke beispielsweise kosmeti­ sche Verpackungen, wie Puderdosen, Lippenstifte, Lippenpomaden oder Etuis für Kontaktlinsen und andere medizinische Hilfsmittel die nach einem Verkauf für die anschließende Benutzung öffenbar und wieder verschließbar ausge­ staltet sind, vor dem Verkauf nur mittels die Schmalseiten verschließbarer Klebefolie vor einem Verkauf gegen Mißbrauch gesichert.
Auch wurde versucht derartige Gegenstände in weiteren versiegelten Verpackung unversiegelt für den Verkauf bereitzuhalten.
Beides brachte keine Gewähr dafür, daß nicht vor dem Verkauf bereits eine unerlaubte Benutzung des verpackten Gegenstands vorgenommen wurde.
Ausgehend von dem so bekannt gewordenen Stand der Technik liegt der vor­ liegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde bei versiegelten flachen Ver­ packungen geringer Dicke mit wertvollem Inhalt einen Versiegelungsbruch sicher vor einem Kauf zu erkennen. Diese Aufgabe wird mit einem Verfahren erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der flache Körper liegend transportiert zunächst im Bereich seiner Stirnfläche an um 180 Grad gegeneinander ver­ schobenen Stellen und orthogonal zu seiner Fortschrittsrichtung arretiert wird, daß anschließend in Richtung der Verbindungslinie zwischen den beiden Stellen über den flachen Körper das aufschrumpfbare Folienschlauchstück bis zu einer vorgegebenen Position in Bezug zu mindestens einer Stelle der Stirnfläche während synchronem Weitertransports des flachen Körpers gerin­ ger Dicke geschoben wird und daß anschließend die Folie durch Wärmeeinwir­ kung aufgeschrumpft wird. Hierdurch entsteht erstmalig eine sichere Ver­ siegelung deren Bruch ohne weiteres vor dem Kauf eines derartigen Gegen­ standes erkannt werden kann, sei es durch Fehlen eines Teils der Versiege­ lung oder durch die Anwendung eines den Bruch verdeckenden Klebefolien­ stücks.
Eine Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht darin, daß gleichzeitig ausgehend von den beiden Stellen der Stirnfläche aufschrumpf­ bare Folienabschnitte über den flachen Körper aufgeschoben werden und anschließend aufgeschrumpft werden. Diese erfindungsgemäße Ausgestaltung ist bei Körper mit flachem Rand anzuwenden.
Zur Durchführung des erfinderischen Verfahrens wird ausgehend von einer Verarbeitungseinrichtung für aufschrumpfbare Folienschläuche mit Förder­ einrichtungen für deren Öffnung, Abtrennung und Zuführung der geöffneten Abschnitte zum Überziehen flacher Körper geringer Dicke erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß mindestens drei nebeneinander in gleicher Höhe ange­ ordnete mit synchroner Geschwindigkeit mit ihren vorlaufenden Trumen horizontal umlaufende Förderer vorgesehen sind, daß der zwischen den beiden äußeren Förderer angeordnete mittlere Förderer Trageeinheiten für zu überziehende flache Körper geringer Dicke besitzt, daß die beiden äußeren Förderer zu ihrer Förderrichtung quer verlaufende Halteeinrichtungen tragen, daß mindestens einer der beiden äußeren Förderer Führungen für eine Querbewegung der quer verlaufenden Halteeinrichtungen besitzt, daß mindestens diese Halteeinrichtungen gleichzeitig als Hilfsdorne für die geöffneten Abschnitte der aufschrumpfbaren Folienschläuche ausgebildet sind, daß mit jedem Hilfsdorn eine Schiebeeinrichtung für das ausschrumpf­ bare Folienschlauchstück verbunden ist, daß die Schiebeeinrichtung in Abhängigkeit einer sich längs der Fördereinrichtung neben mindestens dem einen äußeren Förderer erstreckenden weiteren Führung quer zur Förderrich­ tung vor und zurück bewegt wird, daß während des Aufschiebens des auf­ schrumpfbaren Folienschlauchstücks der flache Körper geringer Dicke frei vom mittleren Förderer lediglich von den Halteeinrichtung getragen wird und daß anschließend der Körper einschließlich aufgeschobenem aufschrumpfbaren Folienschlauchstück einem Schrumpftunnel zugeführt wird. Eine derartige erfindungsgemäße Verarbeitungseinrichtung löst die der Erfindung zugrunde­ liegende Aufgabe ebenfalls und stellt sicher, daß eine stets gleichblei­ bende Versiegelung zu verkaufender flacher Körper geringer Dicke ermöglicht wird und zwar in einem einzigen Arbeitsgang, bei welchem die Lage des Kör­ pers stets stabil bleibt. Durch diese Verarbeitungseinrichtung wird darüber hinaus erstmals erreicht, daß auch erfindungsgemäß die Stirnfläche der flachen Körper geringer Dicke beim Aufschrumpfen von Folienschlauchstücken dann praktisch komplett versiegelt wird, wenn das Folienschlauchstück den flachen Körper geringer Dicke in der Aufschieberichtung überragt, d. h. wenn ein Folienschlauchstück aufgeschoben wird, dessen Länge größer ist als die Länge der Verbindungslinie zwischen den beiden um 180 Grad verschobenen Stirnflächen stellen. Weiterhin eignen sich als umlaufende Förderer, sowohl Kettenförderer, Transportriemen und Zahnriemen aus Metall und/oder Kunststoff.
Eine erfindungsgemäße Ausgestaltung gemäß Anspruch 4 besteht darin, daß jede querverlaufende Halteeinrichtung einen Führungsfortsatz trägt, daß der Führungsfortsatz in einer zwischen dem vorlaufenden und dem rücklaufen­ den Trum des mindestens einen äußeren endlosen Förderers angeordneten eben­ falls umlaufenden Führungsbahn verläuft. Hiermit ist gewährleistet, daß die erfindungsgemäß über einen Führungsfortsatz von einer umlaufenden Führungs­ bahn angetriebene Halteeinrichtung auf dem ihr zugeordneten Führungsbolzen geführt eine sichere Halterung des flachen Körpers an dessen Stirnfläche ermöglicht. Insbesondere bei Etuis für Kontaktlinsen und Etuis für Lippen­ stifte, bei welchen die Stirnfläche zur Halterung des Körpers sowohl in horizontaler als auch in vertikaler Richtung im Bereich der Halterung sehr klein ist, wird durch diese erfindungsgemäße Bolzenführung eine sichere reproduzierbare Halterung erreicht.
In noch weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes wird gemäß Anspruch 5 unter Schutz gestellt, daß die Trageeinheiten des mittleren Förderers für die flachen Körper geringer Dicke je Trageeinheit mindestens zwei Stützen besitzen, daß die Stützen gegeneinander, in ihrer gegensei­ tigen Höhenlage, in ihrem gegenseitigen Breitenabstand, in ihrem gegen­ seitigen Längenabstand und mindestens in ihrer Höhenlage zu dem horizontal verlaufenden vorlaufendem Trum des endlos umlaufenden Förderers verstellbar sind und daß die Stützen links und rechts an dem einen umlaufenden Förderer angeordnet sind. Eine derartige Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes mit im wesentlich drei nebeneinander liegenden Förderern ermöglicht es auch Gegenstände, welche nicht nur eine geringe Dicke sondern auch eine geringe horizontale Erstreckung haben, sicher zu versiegeln.
In einer Ausgestaltung hierzu wird gemäß Anspruch 6 unter Schutz gestellt, daß bei mehrsträngige mittleren Förderern mit horizontal verlaufenden vorlaufenden Trumen jeder Förderer eine verstellbare Stütze trägt. Eine derartige Ausgestaltung ist insbesondere anwendbar bei großen flachen Körpern.
In noch weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes wird gemäß Anspruch 8 vorgeschlagen, daß der Hilfsdorn in seinen Höhen und Breitenab­ messungen einem Teil der Stirnfläche des flachen Körper in seinem Halte­ bereich entspricht und daß die mit der Stirnfläche des flachen Körpers geringer Dicke in Wirkverbindung tretende Vorderseite des Hilfsdorn einem Teil der größten Ausdehnung der Stirnfläche des Körpers in Förderrichtung und dessen größter Dicke angepaßt ist. Durch die erfindungsgemäße Anpassung der Hilfsdorne an den jeweils zu versiegelten Gegenstand läßt sich die erfinderische Vorrichtung praktisch jedem Körper einschließlich seiner Körperkontur anpassen.
In noch weiterer Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes wird gemäß Anspruch 8 unter Schutz gestellt, daß gezahnte Schiebeeinrichtungen und gezahnte Hilfsdornoberflächen vorgesehen sind. Durch die Anordnung von Zahnungen ist ein eindeutiges Aufschieben der aufschrumpfbaren Folie auf den Gegenstand sicher gewährleistet.
In der nachfolgenden Beschreibung wird die Erfindung anhand von schematisch dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert:
Es zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Verarbeitungseinrichtung zur Erläuterung des erfinderischen Verfahrens
Fig. 2 einen Schnitt A-A durch die Verarbeitungseinrichtung gemäß Fig. 1 mit dort nicht dargestellten Einzelheiten
Fig. 3 einen weiteren Schnitt B-B durch die Verarbeitungseinrichtung gemäß Fig. 1 mit dort nicht dargestellten Einzelheiten und
Fig. 4 einen weiteren Schnitt C-C durch die Verarbeitungseinrichtung gemäß Fig. 1 mit dort nicht dargestellten Einzelheiten.
Gleiche Bauteile werden in den Figuren mit den selben Bezugsziffern bezeichnet.
Gemäß Fig. 1 besteht eine Verarbeitungseinrichtung 1 im wesentlichen aus einem mittleren Förderer 2, welcher von zwei äußeren Förderern 3, 4 begrenzt wird und einem daran anschließenden Schrumpftunnel 5, in welchem ein Aufschrumpfen von Folienschlauchabschitten 6 auf flache Körper geringer Dicke 7 durchgeführt wird.
Im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 bestehen die flachen Körper geringer Dicke 7 beispielsweise aus schmalen länglichen einen rechteckigen Quer­ schnitt besitzenden Packungseinheiten 8, welche an einer Trennstelle 9 in ein Gehäuseoberteil 10 und ein Gehäuseunterteil 11 auftrennbar sind.
Nachdem die Verpackungseinheiten 8 in Förderrichtung schmal, jedoch quer zur Förderrichtung eine beachtliche Längserstreckung aufweisen, wurde im Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 ein Doppelkettenförderer 12 verwendet, welcher auf jedem Kettenstrang 12a und 12b je eine Trageinheit 13 (vergl. Fig. 2) trägt. Die Trageinheiten 13 sind höhen- und seitenverstellbar, so daß auch flache Körper geringer Dicke, welche beispielsweise in ihrer Längsrichtung einen konischen Verlauf aufweisen trotzdem horizontal und orthogonal auf den Doppelkettenförderer 12 ausgerichtet werde, so daß später bei einer Übernahme der Verpackungseinheiten 8 durch Halteeinrich­ tungen 14, 15 (vergl. Fig. 4) sicher gewährleistet ist.
Nachdem wie in Fig. 1 in Position 19 eine Verpackungseinheit 8 mittels Halteeinrichtungen 14, 15 sicher ergriffen wurde, wird der Doppelketten­ förderer 12, bei dem es sich um einen Rollenketten- oder Gliederketten­ förderer oder um Zahnriemenförderer mit Trageeinheiten 13 handeln kann, wie in Fig. 2 dargestellt nach unten wegbewegt, um im Bereich des Schrumpftunnels 5 die dann mit Folienschlauchabschnitten 6 versehenen Ver­ packungseinheiten 8 wieder aufzunehmen. Der Doppelkettenförderer 12 wird dann anschließend als endlos umlaufender Förderer hinter dem Schrumpftunnel 5 wieder zur Startstelle 2a des mittleren Förderers zurückgeführt. Auch kann der mittlere Förderer im Bereich der Position 19 als endlos umlaufen­ der Förderer sofort zur Startstelle 2a zurückgeführt werden. In diesem Falle wird dann im Bereich 20 ein von dem mittleren Förderer 3 unabhängiger weiterer mittlerer Förderer 21 als endlos umlaufender Förderer den Schrumpftunnel 5 mit Verpackungseinheiten 8 beschicken, welche Folien­ schlauchabschnitte 6 tragen, und entleeren.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 besteht die Trageinheit 13 aus einem fest auf dem Kettenstrang 12a angeordneten Prisma 22 und aus einem von diesem beabstandeten beweglichen Prisma 23, welches eine schräge Auflauf­ kante 24 besitzt und entsprechend einem Doppelpfeil 25 so einjustierbar ist, daß auch ein konischer Verlauf der Oberfläche der Verpackungseinheit 8 berücksichtigt werden kann.
Werden beispielweise Verpackungseinheiten in Muschelform verwendet, welche ebenfalls als flache Körper geringer Dicke anzusehen sind, ist es möglich die auf den beiden Kettensträngen 12a und 12b befindlichen beweglichen Prismen 23 so einzustellen, daß eine sichere Auflage für die Muscheln gegeben ist, so daß im Übergabebereich der Position 19 die Halteeinrich­ tungen sicher die Stirnfläche im Bereich der horizontal umlaufenden Muschelöffnung ergreifen können.
In Fig. 2 ist auch die Halteeinrichtung 14 in gestrichelter Form darge­ stellt und gleichzeitig ist dort ein mit der Halteeinrichtung 14 verbun­ dener rechteckiger Hilfsdorn 26 dargestellt. Mit diesem im Querschnitt rechteckigen Hilfsdorn 26 wirkt eine ebenfalls rechteckige Schiebeein­ richtung 27 zusammen.
Im Falle der Fig. 2 ist angenommen, daß der Mantel der Verpackungseinheit 8 bei rechteckigen Querschnitt in einer Längsrichtung konisch verläuft. Der aufzuschiebende Folienschlauchabschnitt 6 muß im geöffneten Zustand so groß gewählt werden, daß ohne weiteres ein Aufschieben gewährleistet ist, auch an der um 180 Grad versetzten Stirnfläche ein sicheres Auf- und Überschie­ ben zu gewährleisten, wenn zufolge konischen Verlaufs dort ein größerer recheckiger Querschnitt vorhanden ist. Durch die Wahl des rechteckigen Hilfsdorns 26 ist die Gewähr dafür gegeben, daß der Folienschlauchabschnitt 6 auch über den größten Querschnitt hinaus geschoben werden kann. Beim anschließenden Aufschrumpfen des Folienschlauchabschnitts 6 im Schrumpftun­ nel ist hiermit die Gewähr dafür gegeben, daß die Verpackungseinheit 8 ringsum von einer Schrumpffolie umgeben ist, die die Gewähr gibt, daß ein Bruch der Versiegelung auch durch Zurückschieben des Folienschlauchab­ schnitts in Richtung auf den kleineren rechteckigen Querschnitt auftritt und somit eine absolute Sicherheit beim Kauf derartiger versiegelter Verpackungseinheiten 8 auf Unversehrtheit gegeben ist.
Fig. 3 zeigt eine weitere Form der Halteeinrichtung 14, 15. Diese Halte­ einrichtung ist in zwei Führungsbolzen 16, 16a geführt, wobei der Führungs­ bolzen 16a in einem Langloch 28 der Halteeinrichtung 14, 15 geführt ist.
Dieses Langloch 28 dient dazu die beim Umlauf der endlos umlaufenden Förderer entstehenden Abstandsänderung der Führungsbolzen beim Umlauf um Umlaufräder auszugleichen.
Fig. 4 zeigt eine Führung der Halteeinrichtung 14, 15 und gleichzeitig eine Führung der Schiebeeinrichtung 27. Hierzu ist ein Körper 29 der sich zwischen den Rollenketten der äußeren Förderer 35, 36 befindet mit einer Führungsbahn 30 versehen, in welchem ein Führungsfortsatz 31 der Halteein­ richtung 14 bzw. 15 geführt ist. Im einfachsten Fall besteht der Führungs­ fortsatz aus einem mit einem Kugellager versehenen Zapfen, welcher genau passend in der Führungsbahn 30 abrollt. Durch diese Führung der Halteein­ richtung 14 bzw. 15 wird erreicht, daß bei gleicher Ausgestaltung des Körpers 29 jedoch spiegelbildlicher Anordnung in den beiden äußeren För­ derern 3, 4 in Abhängigkeit des synchronen Fortschreitens der mindestens drei Kettenförderer bei entsprechender Anpassung auswechselbarer Hilfs­ dorne 32 eine sichere Übernahme und Halterung der Verpackungseinheiten 8 an beliebiger Stelle zwischen den beiden äußeren Förderern 3. 4 stattfinden kann und daß auch das Aufschieben der Folienschlauchstücke fehlerfrei verläuft. Hierdurch ist es auch möglich eine Verpackungseinheit 8 sowohl vom rechteckigen Hilfsdorn 26 mit einem Folienschlauchabschnitt 6 zu versehen, als auch von der Halteeinrichtung 15 einen Folienschlauchab­ schnitt auf die Verpackungseinheit 8 aufzubringen.
Unabhängig vom Körper 29 wird die Schiebeeinrichtung 27 von einer weiteren Führung 23 zwangsläufig bewegt. Die Schiebeeinrichtung 27 verläuft in einfachster Form mit einem Ende 34 eine in der weiteren Führung 33 und zwar ist die Führung 33 in Förderrichtung als Giebel dachförmige Führung ausge­ bildet, so daß ein zwangsläufiges Vorwärtsbewegen der Schiebeeinrichtung 27 und damit ein Abschieben des Folienschlauchabschnitts 6 vom Hilfsdorn 32 auf den Körper geschieht und anschließend ein zwangsläufiges Zurückziehen der Schiebeeinrichtung 22 gewährleistet ist, wenn der Folienschlauchab­ schnitt 6 über die Verpackungseinheit 8 geschoben wurde.
Die Fig. 1 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispielen zeigen die Auf­ schiebemöglichkeit von Folienschlauchabschnitten 6 von einer Seite auf einen flachen Körper geringer Dicke 7. Es fällt jedoch auch unter den Umfang der Erfindung, wenn im Bereich des anderen äußeren Förderers 4 ebenfalls weitere Führungen 33 vorgesehen werden und dort auch auswechsel­ bare Hilfsdorne für andere Verläufe der Oberflächen beispielsweise muschel­ artiger Behältnisse mit verschiedenen Durchmessern vorgesehen werden.
Durch die Wahlmöglichkeit gemäß der Erfindung das aufschrumpfbare Folien­ schlauchstück bis zu einer vorgegebenen Position in Bezug zu mindestens einer Stelle der Stirnfläche während des synchronen Weitertransports des flachen Körpers geringer Dicke aufzuschieben, lassen sich auch flache Körper sicher verschließen, welche sowohl mehrere Trennstellen im Bereich der Stirnfläche als auch mehrere Trennstellen im Bereich der Oberfläche aufweisen beispielsweise zur Einbringung von Nachfüllmaterial in einen flachen Körper geringer Dicke. Hierdurch wird ein Entnehmen der bei einem Erstverkauf bereits eingelegten Nachfüllpäckchen durch Dritte unmöglich.

Claims (8)

1. Verfahren zum Überziehen flacher Körper geringer Dicke mit aufschrumpf­ baren Folienschlauchabschnitten dadurch gekennzeichnet, daß der flache Körper geringer Dicke liegend transportiert zunächst im Bereich seiner Stirnfläche an um 180 Grad gegeneinander verschobene Stellen und ortho­ gonal zu seiner Fortschrittsrichtung arretiert wird, daß anschließend in Richtung der Verbindungslinie zwischen beiden Stellen über den flachen Körper das aufschrumpfbare Folienschlauchstück bis zu einer vorgegebenen Postition in Bezug zu mindestens einer Stelle der Stirnfläche während synchronem Weitertransports des flachen Körpers geringer Dicke geschoben und daß anschließend die Folie durch Wärmeeinwirkung aufgeschrumpft wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, daß gleichzeitig aus­ gehend von den beiden Stellen der Stirnfläche aufschrumpfbare Folien­ schlauchabschnitte über den flachen Körper geschoben werden und an­ schließend auf den Körper aufgeschrumpft werden.
3. Verarbeitungseinrichtung für aufschrumpfbare Folienschläuche mit Förder­ einrichtungen für deren Öffnung, Abtrennung und Zuführung der geöffneten Abschnitte zum Überziehen flacher Körper geringer Dicke zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 und/oder 2 dadurch gekennzeichnet, daß mindestens drei nebeneinander in gleicher Höhe angeordnete mit synchro­ ner Geschwindigkeit mit ihren vorlaufenden Trumen horizontal umlaufende Förderer vorgesehen sind, daß der zwischen den beiden äußeren Förderern angeordnete mittlere Förderer Trageeinheiten für zu überziehende flache Körper geringer Dicke besitzt, daß die beiden äußeren Förderer zu ihrer Förderrichtung quer verlaufende Halteeinrichtungen tragen, daß mindestens einer der beiden äußeren Förderer Führungen für eine Querbe­ wegung der querverlaufenden Halteeinrichtungen besitzt, daß mindestens diese Halteeinrichtung gleichzeitig als Hilfsdorne für die geöffneten Abschnitte der aufschrumpfbaren Folienschläuche ausgebildet sind, daß mit jedem Hilfsdorn eine Schiebeeinrichtung für das aufschrumpfbare Folienschlauchstück verbunden ist, daß die Schiebeeinrichtung in Abhängigkeit einer sich längs der Förderrichtung neben mindesten dem einen äußeren Förderer erstreckenden weiteren Führung quer zur Förder­ richtung vor und zurückbewegt wird und daß während des Aufschiebens des aufschrumpfbaren Folienschlauchstücks der flache Körper geringer Dicke frei vom mittleren Förderer lediglich von den Halteeinrichtungen getra­ gen wird und daß anschließend der Körper einschließlich aufgeschobenem aufschrumpfbaren Folienschlauchstück einem Schrumpftunnel zugeführt wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3 dadurch gekennzeichnet, daß jede querver­ laufende Halteeinrichtung einen Führungsfortsatz trägt, daß der Führungsfortsatz in einer zwischen dem vorlaufenden und dem rücklaufen­ den Trum des mindestens einen äußeren endlosen Förderers angeordneten ebenfalls umlaufenden Führungsbahn verläuft.
5. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß die Trageinheiten des mittleren Förderers für die flachen Körper geringer Dicke je Trageinheit mindestens zwei Stützen besitzen, daß die Stützen gegeneinander, in ihrer gegenseitigen Höhenlage, in ihrem gegenseitigen Breitenabstand, in ihrem gegenseitigen Längenabstand und mindestens in ihrer Höhenlage zu den horizontal ver­ laufenden vorlaufendem Trum des endlos umlaufenden Förderers verstellbar sind und daß die Stützen links und rechts an der einen umlaufenden Förderer angeordnet sind.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5 dadurch gekennzeichnet, daß bei mehr­ strängigem mittlerem Förderer mit horizontal verlaufenden vorlaufenden Trumen jeder Förderer eine verstellbare Stütze tragen.
7. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß der Hilfsdorn in seinen Höhen- und Breiten­ abmessungen einen Teil der Stirnfläche des flachen Körper in seinem Haltebereich entspricht und daß die mit der Stirnfläche des flachen Körpers geringer Dicke in Wirkverbindung tretende Vorderseite des Hilfs­ dorns einem Teil der größten Ausdehnung der Stirnfläche des Körpers in Förderrichtung und dessen größter Dicke angepaßt ist.
8. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche dadurch gekennzeichnet, daß gezahnte Schiebeeinrichtung und gezahnte Hilfsdornoberflächen vorgesehen sind.
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