DE3925842A1 - Verfahren und vorrichtung zum ausstatten von gefaessen in ausstattungsmaschinen - Google Patents
Verfahren und vorrichtung zum ausstatten von gefaessen in ausstattungsmaschinenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und auf eine Vorrichtung
zum Ausstatten von Gefäßen in Ausstattungsmaschinen nach dem
Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bzw. des Patentanspruchs 12.
In Ausstattungsmaschinen zum Anbringen von Ausstattungsmaterial, wie
z.B. Stanniolfolien, Verschlußsicherungsetiketten oder Steuerstreifen,
an den Hals- und Kopfbereich von Gefäßen, insbesondere Flaschen,
werden die auf einem Transporteur fixierten Flaschen an einer
Ausstattungsstation zur Übergabe des Ausstattungsmaterials
vorbeibewegt. Es ist bekannt, bei Folienverarbeitung im weiteren
Verlauf des Transportweges die mit Überstand über den Flaschenkopf
aufgebrachten Folienzuschnitte durch ortsfest am Transportweg
angeordnete Andrückelemente an die Kontur des Flaschenhalses
anzulegen. Weiterhin ist es üblich, den über den Flaschenkopf
überstehenden Teil des Folienzuschnitts im Auslauf der
Ausstattungsmaschine mittels einer über den Flaschen angeordneten
Umlegeeinrichtung an die Stirnseite des Flaschenkopfes umzulegen und
anzudrücken. Zusätzlich ist es üblich, den Kopf und Hals der
foliierten Flaschen durch weitere Andrückeinrichtungen, z.B. in Form
von feststehenden oder rotierenden Bürsten zu behandeln, um das
optische Erscheinungsbild weiter zu verbessern. Hierzu werden die
Flaschen im Auslaufstern in Drehung versetzt, um den gesamten Umfang
des Flaschenkopfes und -halses gleichmäßig behandeln zu können. Bei
bestimmten Problemflaschen kann, insbesondere bei
Hochleistungsmaschinen, im Moment der Freigabe der um ihre eigene
Achse rotierenden Flaschen durch den Auslaufstern auf das Abförderband
eine unerwünschte Taumelbewegung der Flaschen beim Abtransport
auftreten (DE-PS 27 34 932).
Alternativ dazu sind verschiedene, aber im wesentlichen nach dem
gleichen Prinzip arbeitende Vorrichtungen bekannt, die jeweils ein
über dem Auslaufstern synchron umlaufendes Karussell mit heb- und
senkbaren Andrückköpfen zum Umlegen des über den Flaschenkopf
überstehendem Folienzuschnitts und anschließenden Anformen an den
Flaschenkopf bzw. -hals. Gemeinsam haftet diesen Vorrichtungen zum
einen der Nachteil an, daß die für die Funktion der Andrückköpfe
erforderliche Bewegung nur mit großem apparativem Aufwand erreicht
werden kann und andererseits nur in einem sehr eng begrenzten
Umlaufbereich, nämlich dann, wenn die Flaschen sich schon auf dem
Abförderband, aber noch im Auslaufstern befinden, der Andrückvorgang
erfolgen kann. Die mit diesen Vorrichtungen erzielbaren optischen
Ergebnisse sind infolgedessen nicht völlig befriedigend (DE-PS
31 04 807, DE-OS 33 45 226).
Aus der DE-PS 25 44 278 ist eine Ausstattungsmaschine bekannt, bei der
die zu etikettierenden Gefäße mittels an deren Mantelfläche
angreifenden gummielastischen Klammern auf den rotierbaren Drehtellern
gehalten werden. Die auf diese Art vorgenommene Zentrierung und
Halterung der Gefäße beeinträchtigt die Zugänglichkeit der
Mantelfläche der auszustattenden Gefäße beträchtlich, so daß
beispielsweise das gleichzeitige Anbringen von Rumpf-, Stanniol- und
Rückenetikett ausgeschlossen ist, da die den Gefäßrumpf umfassende
Klammer während des gesamten Durchlaufes am Gefäß anliegt und keine
vernünftige Anbürstung der Etiketten zuläßt.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine
Vorrichtung zu schaffen, die ein Anbringen und Anformen von Etiketten
und/oder Stanniolfolie an jeder beliebigen Stelle der Mantel- und
Kopffläche von auszustattenden Gefäßen bei hoher Leistung und
Funktionssicherheit gestattet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die in den Ansprüchen
angeführten Merkmale gelöst.
Das erfindungsgemäße Verfahren kann sowohl für Ausstattungsmaschinen
nach dem Rundläuferprinzip als auch nach dem Geradläuferprinzip
eingesetzt werden. In beiden Fällen ergibt sich durch die wahlweise
wechselnde Einspannungsart der auszustattenden Gefäße auf dem
Transporteur der Ausstattungsmaschine der Vorteil, daß dadurch während
eines Gefäßdurchlaufes auf dem Transporteur durch die
Ausstattungsmaschine die gesamte Mantel- und Kopffläche eines Gefäßes
behandelt werden kann. Dies ist deshalb als besonders vorteilhaft
anzusehen, da üblicherweise die zu behandelnden Gefäße in einem
bestimmten Teilungsabstand genau zentriert, um ihre eigene Achse
gesteuert drehbar auf dem Transporteur durch die Ausstattungsmaschine
transportiert werden, wodurch beim Anformen von Ausstattungsmaterial
am Hals- und Kopfbereich von Gefäßen diese gezielt in bestimmte
Drehpositionen zum Durchlaufen der verschiedenen Behandlungsstationen
gebracht werden können. Zudem läßt sich durch das erfindungsgemäße
Verfahren ein erheblich längerer Behandlungsweg zum Anformen des
Ausstattungsmaterials erzielen, als dies bisher im Auslauf der
Maschine möglich war, was dem Erreichen eines optimalen
Ausstattungsergebnisses sehr zuträglich ist.
Eine besonders günstige Abfolge der unterschiedlichen
Einspannungsarten wird im Anspruch 2 angegeben, da dadurch die einer
Ausstattungsmaschine zugeführten Gefäße zunächst in bekannter Weise
sehr schnell und genau während der Übergabe vom Zuförderer auf den
Transporteur der Maschine am Kopf und Boden erfaßt und zentriert
werden können. Auch das Übergeben des Ausstattungsmaterials auf die
Gefäße beim Passieren einer ersten Ausstattungsstation und das
nachfolgende Anbürsten des Ausstattungsmaterials an die Mantelfläche
der Gefäße kann hierdurch auf bewährte Weise erfolgen. Um im Anschluß
an diese Behandlungsfolge das über den Kopf der Gefäße überstehende
Material an die Stirnfläche des Gefäßes anformen zu können, ist es
besonders vorteilhaft, die Gefäße zunächst an einem Bereich ihrer
Mantelfläche zu erfassen, um nachfolgend durch Freigabe des Kopfes
diesen für die weitere Anformbehandlung zugänglich zu machen. Durch
einen überlappenden Wechsel der Einspannungsarten ist jederzeit die
Stabilität und genaue Zentrierung der Gefäße auf dem Transporteur
gewährleistet. Ein optimales Behandlungsergebnis wird besonders dann
erreicht, wenn der Kopf- und Halsbereich der Gefäße von allen Seiten
her frei zugänglich gehalten wird, so daß die Anform- und
Andrückeinrichtungen am Transporteur optimal plaziert werden können.
Der Kopf- und Halsbereich können insbesondere dann vollflächig
behandelt werden, wenn die Gefäße bei den entsprechenden
Behandlungsschritten um ihre eigene Achse gedreht werden.
Eine besonders genaue und stabile Fixierung der Gefäße während der
Behandlung ihres Kopfbereiches kann durch eine axiale Einspannung
zwischen der Gefäßschulter und dem Boden erzielt werden.
Es ist zweckmäßig, speziell bei der Verarbeitung von Spitzstanniol
oder auch Verschlußsicherungsetiketten, die Gefäße mit dem den Kopf
überragenden Überstand des Ausstattungsmaterials in Transportrichtung
gesehen nach vorne vor Erreichen einer Anformeinrichtung zu drehen,
wenn eine ortsfest am Transporteur installierte Umlegeeinrichtung
eingesetzt wird. Anstelle dessen kann jedoch auch eine neben dem
Transporteur zu diesem synchron antreibbare Anformeinrichtung, z.B.
eine Scheibe mit Andrückelementen, verwendet werden. In diesem Fall
ist es günstiger, die Gefäße mit dem überstehenden
Ausstattungsmaterial quer zur Transportrichtung der Seite der
Anformeinrichtung zugewandt auszurichten.
Das beschriebene erfindungsgemäße Verfahren kann vorrichtungsseitig
durch die Verwendung zweier unabhängig voneinander steuerbare
Zentriereinrichtungen realisiert werden, die wahlweise das auf einem
Transporteur bereitgestellte Gefäß zwischen einem den Boden des
Gefäßes abstützenden Drehteller und seinem Kopf oder einem Bereich der
Mantelfläche festhalten können. Die Steuerung der beiden
Zentriereinrichtungen ist zweckmäßigerweise derart ausgelegt, daß in
der Betriebstellung der einen Zentriereinrichtung die jeweils nicht
benötigte zweite Zentriereinrichtung in eine zum Gefäß beabstandete
Bereitschaftstellung verbracht werden kann, so daß in einem Fall die
gesamte Mantelfläche des Gefäßes zur Behandlung frei zugänglich ist
und im anderen Falle der Kopf- und Halsbereich. Damit wird
sichergestellt, daß die gesamte Außenfläche, ausgenommen der Boden,
während eines Durchlaufs auf dem Transporteur durch die
Ausstattungsmaschine behandelt werden kann.
Eine sehr einfache Möglichkeit die Gefäße an ihrer Mantelfläche zu
halten, besteht z.B. darin, parallel zur Transportbahn einen Abschnitt
mit angetriebenen Riemen vorzusehen.
Eine wesentlich genauere und betriebssichere Zentrierung kann
ausgehend von heute ausgeführten Ausstattungsmaschinen mit einer
vorhandenen, üblicherweise am Kopf von Gefäßen angreifenden,
Zentriereinrichtung mit verhältnismäßig geringem Aufwand durch
Einführen einer zweiten Zentriereinrichtung verwirklicht werden, die
mit einem Zentrierelement ausgestattet ist, das konzentrisch zur
Drehachse des das Gefäß tragenden Drehtellers angeordnet ist und
koaxial zu dessen Drehachse in eine Betriebstellung abgesenkt oder in
eine Bereitschaftsstellung angehoben werden kann. Speziell bei
bekannten Maschinen nach dem Rundläuferprinzip genügt hierzu
zusätzlich zur bereits vorhandenen ersten Steuerkurve der ersten
Zentriereinrichtung eine zweite Steuerkurve für die neu vorzusehenden
zweiten Zentriereinrichtungen, die zweckmäßigerweise ebenfalls in dem
die ersten Zentriereinrichtungen tragenden, synchron zum Transporteur
umlaufenden Karussell integriert werden können. Besonders günstig ist
die Anordnung der Führung der zweiten Zentriereinrichtung auf der
radial inneren Seite des Karussells in bezug auf die Drehachse eines
Drehtellers, wobei an der Führungseinrichtung an deren zum Drehteller
hinweisenden Ende ein Zentrierelement und am gegenüberliegenden Ende
eine Kurvenrolle derart angebracht werden können, daß zwar das die
Gefäße vorzugsweise an ihrer Schulter erfassende Zentrierelement
konzentrisch zur Drehachse seines zugehörigen Drehtellers angeordnet
ist, gleichzeitig aber die Führung in der Betriebstellung den
Behandlungsraum um den Kopf- und Halsbereich der Gefäße durch die
seitliche Anordnung nicht unnötig einschränkt. Es können dadurch
problemlos auf der radial äußeren Seite des Transporteurs z.B.
Anformeinrichtungen installiert werden, die den Kopf der Gefäße bis
auf die radial innere Seite hin übergreifen können, ohne mit der
Führung der zweiten Zentriereinrichtung zu kollidieren.
Zur Erzielung einwandfreier optischer Ausstattungsergebnisse ist es
besonders beim Durchlaufen der Anformstrecke günstig, die Gefäße in
die jeweils optimale Position ausrichten zu können. Da die Gefäße in
diesem Behandlungsabschnitt durch die zweite Zentriereinrichtung auf
den nach einem Drehprogramm gesteuerten Drehtellern festgehalten
werden, ist die zweite Zentriereinrichtung mit einem Zentrierelement
ausgestattet, das trotz der Einspannung die Ausführung eines
bestimmten Drehprogramms durch das Gefäß zuläßt. Hierzu kann das
Zentrierelement der zweiten Zentriereinrichtung aus einem starren
Träger mit einem darin drehbar gelagerten, an die Schulter der Gefäße
angepaßten Zentrierring bestehen, wobei die gefäßspezifischen Teile
der Zentriereinrichtung austauschbar ausgeführt sind, um auf einer
Maschine Gefäße unterschiedlicher Form verarbeiten zu können. Anstelle
eines Zentrierrings ist auch ein Träger mit drehbar gelagerten Kugeln
denkbar, die unmittelbar mit der Gefäßoberfläche in Verbindung
gebracht werden können. Die Fixierung der Kugeln im Träger kann
ähnlich wie bei einem Wälzlager durch einen entsprechenden Käfig
bewerkstelligt werden.
Ein derart ausgeführtes Zentrierelement kann mit einem Träger
ausgestattet werden, der an seinem Umfang eine Aussparung aufweist, so
daß das Zentrierelement auch aus einer parallel zur Transportbahn des
die Gefäße tragenden Transporteurs beabstandeten Bereitschaftstellung
in die konzentrisch zur Drehachse der Drehteller liegende
Betriebstellung gebracht werden kann. Die Aussparung muß hierzu größer
sein als der kleinste Außendurchmesser des Gefäßes, z.B. am
Halsbereich einer Flasche, so daß das Zentrierelement mit seiner
Aussparung zum Flaschenhals ausgerichtet aus der parallel
beabstandeten Bereitschaftstellung in die konzentrische
Betriebstellung überführt und im Anschluß daran auf die
Flaschenschulter abgesenkt werden kann.
Auf die Absenkbewegung kann verzichtet werden, wenn das
Zentrierelement zweiteilig oder teilbar ausgeführt ist und damit
ähnlich einer geöffneten Zange aus einer parallel beabstandeten
Bereitschaftstellung in die konzentrische Betriebstellung verbracht
und geschlossen werden kann. Unter Umständen kann jedoch eine
Steuerung zum Öffnen und Schließen des zweiteiligen Zentrierelements
notwendig werden.
Diese kurz beschriebenen alternativen Ausführungen einer zweiten
Zentriereinrichtung können beispielsweise auf der radial inneren Seite
eines Drehtisches direkt mit diesem verbunden angeordnet werden. Mit
einem zangenförmigen Zentrierelement an der zweiten Zentriereinrichtung
können vorteilhafterweise auch Gefäße ohne eine ausgeprägte
Schulterfläche an ihrer Mantelfläche zuverlässig festgehalten werden.
Zum Anformen von über dem Kopf der Gefäße überstehendem
Ausstattungsmaterial ist eine Anformeinrichtung vorgesehen, die am
Transporteur in dem Bereich angeordnet ist, bei dem der Kopf durch die
Einspannung des Gefäßes durch die zweite Zentiereinrichtung frei
zugänglich ist. Speziell bei der Verarbeitung von Spitzstanniol
besteht die Anformeinrichtung zunächst aus einer Umlegeeinrichtung,
die das Stanniol auf die Stirnfläche des Flaschenverschlusses umlegt
und einer nachfolgend angeordneten Andrückeinrichtung, zum Andrücken
bzw. Polieren der Folie an die Kontur des Flaschenkopfes und
Halsbereiches. Zum Umlegen ist beispielsweise ein federnd gelagertes
Blech hervorragend geeignet. Für die Andrückeinrichtung bieten sich
feststehende oder auch rotierend angetriebene Bürsten an. Anstelle
dessen ist auch eine Anformeinrichtung aus zumindest abschnittsweise
mit dem Transporteur mitbewegbaren und auf die Gefäßköpfe absenkbaren
Andrückköpfen denkbar, die beide Funktionen - Umlegen, Andrücken -
ausführen. Derartige Andrückköpfe sind beispielsweise zum Umlegen und
Andrücken von Steuerstreifen besonders geeignet, die auf
gegenüberliegenden Seiten eines Flaschenhalses haften sollen.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand von
Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf eine Ausstattungsmaschine ohne deren
Oberteil,
Fig. 2 einen Teilschnitt durch die Vorrichtung in Fig. 1 entlang der
Linie A-A,
Fig. 3 einen Teilschnitt durch die Vorrichtung in Fig. 1 entlang der
Linie B-B,
Fig. 4 einen Teilschnitt durch die Vorrichtung in Fig. 1 entlang der
Linie C-C,
Fig. 5 einen Teilschnitt durch die Vorrichtung in Fig. 1 entlang der
Linie D-D,
Fig. 6 einen senkrechten Schnitt durch ein Zentrierelement einer
zweiten Zentriereinrichtung gemäß Ansicht E in Fig. 5
Fig. 7 einen senkrechten Halbschnitt entlang der Mittelsäule vom
Maschinenoberteil bis zum Maschinentisch einer
Ausstattungsmaschine.
Die Fig. 1 zeigt eine Ausstattungsmaschine ohne das die Steuerkurven
und Zentriereinrichtungen beherbergende Oberteil in der Draufsicht.
Die durch den Zuförderer 9 in einer Einzelreihe angelieferten Gefäße
8, in diesem Fall Flaschen, werden in bekannter Weise durch eine
Einteilschnecke 11 auf die Maschinenteilung vereinzelt und von einem
Einlaufstern 5 auf die Drehteller 7 des als Drehtisch ausgeführten
Transporteurs 4 übergeben, wobei die Flaschen 8 im Moment der Übergabe
durch eine erste am Kopf der Gefäße angreifende Zentriereinrichtung 13
auf dem Drehteller 7 zentriert und in axialer Richtung fest
eingespannt werden. Derart fixiert werden die Flaschen 8 an einer
ersten Ausstattungsstation 2 vorbeigeführt, die z.B. eine
Spitzstanniolfolie an den Hals einer Flasche 8 anbringt. Gleichzeitig
kann ohne weiteres auch ein Rumpfetikett übertragen werden.
Unmittelbar nach Passieren der ersten Ausstattungstation 2 werden die
Flaschen 8 mittels der durch eine Steuerkurve unter dem Drehtisch 26
gesteuerten Drehteller 7 um ca. 90 Grad in Transportrichtung gedreht,
bevor sie in eine erste Anbürststrecke 42 zum Anformen des
Ausstattungsmaterials an die Mantelfläche der Flaschen 8 einlaufen.
Während der Anbürstung können die Flaschen 8 erforderlicherweise zum
vollständigen Anstreichen der Folie nach links und rechts verdreht
werden. Die Flaschen verlassen die Anbürststrecke 42 in dem in Fig. 2
gezeigten Zustand. Wie dort gut zu erkennen ist, sind das Rumpfetikett
32 und die am Flaschenhals angebrachte Stanniolfolie 23 bereits
vollständig an die Mantelfläche 15 der Flasche 8 angebürstet.
Lediglich der den Flaschenkopf überragende Überstand 33 der
Stanniolfolie 23 liegt schlauchförmig an dem mit gerippter Oberfläche
ausgestatteten Zentrierstempel 34 der ersten Zentriereinrichtung 13
an. Deshalb wird unmittelbar nach dem Verlassen der ersten
Anbürststrecke 42 eine zweite Zentiereinrichtung 14 aus ihrer oberen
Bereitschaftstellung nach unten abgesenkt, bis das Zentrierelement 17
auf der Schulter 16 der Flasche 8 aufliegt und im Anschluß daran der
Zentrierstempel 34 der ersten Zentriereinrichtung 13 aus seiner
Betriebstellung nach oben in eine Bereitschaftstellung angehoben, so
wie in der Fig. 3 erkennbar. In dieser Einspannung kann die Flasche
mit ihrem Kopf unter einer ortsfest am Maschinengestell befestigten
Umlegeeinrichtung 21 hindurchgeführt werden, wobei der Überstand 33
durch ein federnd befestigtes Blech 24 der Umlegeeinrichtung 21 auf
die Stirnseite des Flaschenkopfes angestrichen wird.
Das weitere Andrücken und Polieren der Stanniolfolie an den
Flaschenkopf und -hals kann im Anschluß daran durch eine
Andrückeinrichtung 22 erfolgen, die, wie in Fig. 4 dargestellt, aus
einer rotierenden Bürste 25 bestehen kann. Die Kontur der Bürste 25
ist der Transportbahn der Flaschen 8 entsprechend angepaßt. Zum
Erreichen eines optimalen Ausstattungsergebnisses ist es besonders
zweckmäßig, die Flaschen während der Behandlung durch die rotierende
Bürste 25 mit Hilfe des Drehteller 7 mindestens einmal um ihre eigene
Achse 18 zu drehen, so daß die gesamte Umfangsfläche des
Flaschenkopfes und -halses mindestens einmal beaufschlagt wird.
Die Drehung der Flasche 8 während der Einspannung durch die zweite
Zentriervorrichtung 14 wird durch einen Träger 19 mit einem drehbar
gelagerten Zentrierring 20 ermöglicht, dessen innere Ringfläche 35 an
die Form der Schulter 16 der Flasche 8 angepaßt ist. Der Träger 19
bildet zusammen mit dem Zentrierring 20 das Zentrierelement 17, das
austauschbar an zwei parallelen Führungsstangen 30 befestigt ist. Die
Fig. 6 zeigt einen senkrechten Schnitt durch das Zentrierelement 17
von der Außenseite der Ausstattungsmaschine aus betrachtet.
Aufgrund der verdrehfähigen Einspannung der Flasche 8 mittels der
zweiten Zentriereinrichtung 14 ist es ohne weiteres möglich,
unmittelbar nach Passieren der Umlegeeinrichtung 21 die Flaschen um 90
Grad derart zu drehen, daß die dem Rumpfetikett gegenüberliegende
Rückseite der Flasche zur radial äußeren Seite des Drehtisches 26
weist und in dieser Stellung ein Rückenetikett mittels einer zweiten
Ausstattungsstation 3 anzubringen. Noch bevor die Flaschen den
Auslaufstern 6 erreichen und von diesem auf den Abförderer 10
übergeben werden, wird erneut der Zentrierstempel 34 auf den
Flaschenkopf abgesenkt und das Zentrierelement 17 durch Anheben nach
oben in seine Bereitschaftsstellung zurückgefahren (siehe Fig. 5).
Dieser abschließende Wechsel der Einspannungsart hat den Vorteil, daß
die Flaschen 8 bis zum Erfassen durch den Auslaufstern 6 eingespannt
gehalten und kurz darauf durch leichtes Anheben des Zentrierstempels
34 schnell freigegeben werden können. Damit sind die Flaschen
jederzeit exakt geführt und nebenbei wird, vorteilhafter Weise das
Ausstattungsmaterial auf der Stirnfläche des Flaschenkopfes nochmals
durch den Zentrierstempel 34 fest angedrückt.
Das in den Fig. 2 bis 5 nur schematisch angedeutete Karussell 27 ist
verdrehfest aber axial verschiebbar an der Mittelsäule 36 der
Ausstattungsmaschine 1 oberhalb des verdrehfest an der Mittelsäule 36
befestigten Drehtisches 26 angeordnet und läuft synchron zu diesem um.
Die Kraftübertragung von der Mittelsäule 36 an das Karussell 27 kann
beispielsweise durch eine Paßfeder 37 erfolgen (siehe Fig. 7).
Pro Drehteller 7 sind im Karussell 27 jeweils eine erste
Zentriereinrichtung 13 und eine zweite Zentriereinrichtung 14 parallel
zueinander vertikal verschiebbar gelagert angeordnet, wobei die erste
Zentriereinrichtung 13 konzentrisch zur Drehachse 18 des Drehtellers 7
und die zweite Zentriereinrichtung 14 parallel dazu auf der radial
inneren Seite des Karussells 27 in bezug auf die Drehachse 18
positioniert sind. Zur Erhöhung der Stabilität der zweiten
Zentriereinrichtung kann deren Führung aus zwei in Umlaufrichtung
gesehen hintereinander angeordneten Führungsstangen 30 (siehe Fig. 6)
bestehen. Beide Zentriereinrichtungen 13, 14 tragen an ihrem oberen
Ende jeweils eine Kurvenrolle 31, 38, die jeweils in eine zugehörige
verdrehfeste Nutkurve 28, 29 eingreifen, deren Verlauf die
Höhenbewegung der beiden Zentriereinrichtungen 13 und 14 steuert. Die
Steuerkurven 28, 29 können zweckmäßigerweise gemeinsam mit dem
Karussell 27 mittels einer nicht dargestellten Höhenverstellung zur
Anpassung an unterschiedliche Flaschenhöhen gemeinsam entlang der
Mittelsäule 36 verschoben werden. Die die beiden Steuerkurven tragende
Platte 39 ist drehbar am Karussell 27 gelagert und wird mittels einer
Drehmomentstütze 40 und einer gestellfesten Säule 41 gegen Verdrehung
gesichert.
Claims (31)
1. Verfahren zum Ausstatten von Gefäßen in Ausstattungsmaschinen,
insbesondere zum Anbringen von Ausstattungsmaterial am Kopf- und
Halsbereich von Flaschen, dadurch gekennzeichnet, daß die Gefäße
während des gesamten Ausstattungsvorganges entlang ihres
Transportweges durch die Ausstattungsmaschine wahlweise wechselnd
an ihrem Boden und Kopf oder am Boden und einem Bereich der
Mantelfläche auf dem die Gefäße tragenden Transporteur zentriert
gehalten werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gefäße
im Verlaufe des Ausstattungsvorganges zuerst am Boden und Kopf,
anschließend am Boden und einem Bereich der Mantelfläche und
danach wiederum am Boden und Kopf zentriert gehalten werden.
3. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gefäße beim Wechsel der Einspannungsart
während einer Übergangsphase gleichzeitig sowohl am Boden und Kopf
als auch am Boden und einem Bereich der Mantelfläche zentriert
gehalten werden.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß während der Einspannung der Gefäße am Boden
und einem Bereich der Mantelfläche der Kopf- und Halsbereich der
Gefäße zum Anformen und Andrücken des Ausstattungsmaterials frei
zugänglich ist.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gefäße bei beiden Einspannungsarten
während des Ausstattungsvorganges um ihre eigene Achse drehbar
sind.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gefäße wahlweise zwischen ihrem Boden und
Kopf oder dem Boden und der Schulter axial eingespannt werden.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Anbringen von Ausstattungsmaterial an den
Hals- und Schulterbereich von Gefäßen die Gefäße zwischen Kopf und
Boden axial eingespannt an einer Ausstattungsstation vorbeigeführt
werden und im weiteren Verlauf des Transportweges das
Ausstattungsmaterial an die Mantelfläche des Gefäßhalses angelegt
wird.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Anformen von den Kopf der Gefäße
überragendem Ausstattungsmaterial an die Stirnfläche des Kopfes
die Gefäße zwischen Boden und Schulter eingespannt an einer
Anformeinrichtung vorbeigeführt werden.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß zum Umlegen
und Andrücken von den Kopf der Gefäße überragendem
Ausstattungsmaterial die Gefäße mit dem Überstand in
Transportrichtung gesehen nach vorne gedreht an einer
Anformeinrichtung, bestehend aus einer Umlegeeinrichtung und einer
Andrückeinrichtung, vorbeigeführt werden.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gefäße während dem Passieren der
Anformeinrichtung um ihre eigene Achse gedreht werden.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gefäße zwischen Boden und Schulter
eingespannt vor dem Erreichen einer Anformeinrichtung mit dem
überstehenden Ausstattungsmaterial quer zur Transportrichtung
weisend ausgerichtet werden.
12. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, mit
einem Zuförderer, einer Übergabeeinrichtung, einem Transporteur
mit geschlossener Umlaufbahn mit mindestens einem gesteuert
drehbaren, die Gefäße am Boden abstützenden Drehteller, einer am
Kopf der Gefäße angreifenden gesteuert heb- und senkbaren ersten
Zentriereinrichtung, einer Abgabeeinrichtung und einem Abförderer,
wobei im Bereich des Transporteurs mindestens eine
Ausstattungsstation zum Anbringen von Ausstattungsmaterial an
Gefäßen angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine
unabhängig von der ersten Zentriereinrichtung (13) steuerbare, mit
dem Transporteur (4) mitbewegte zweite Zentriereinrichtung (14)
vorgesehen ist, die mit einem Bereich der Mantelfläche (15) des
auszustattenden Gefäßes (8) in Kontakt gebracht werden kann und
dieses auf dem Drehteller (7) festhält.
13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die
zweite Zentriereinrichtung (14) mit der Schulter (16) des Gefäßes
(8) in Kontakt gebracht werden kann, so daß das Gefäß (8) in
axialer Richtung auf dem Drehteller (7) zentriert eingespannt
festgehalten wird.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 und 13, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Betriebsstellung der zweiten
Zentriereinrichtung (14) die erste Zentriereinrichtung (13) in
eine zum Gefäß (8) beabstandete Bereitschaftsstellung gebracht
werden kann, so daß der Kopf- und Halsbereich des eingespannten
Gefäßes (8) frei zugänglich sind.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß in der Betriebsstellung der ersten
Zentriereinrichtung (13) die zweite Zentriereinrichtung (14) in
eine zum Gefäß (8) beabstandete Bereitschaftsstellung gebracht
werden kann, so daß die Mantelfläche (15) des zwischen Boden und
Kopf eingespannten Gefäßes (8) frei zugänglich ist.
16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Zentriereinrichtung (14) ein
Zentrierelement (17) aufweist, das konzentrisch zur Drehachse (18)
des Drehtellers (7) angeordnet ist und koaxial zu diesem in eine
Betriebsstellung abgesenkt und in eine Bereitschaftsstellung
angehoben werden kann.
17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Zentriereinrichtung (14) ein
Zentrierelement (17) aufweist, das in der Betriebsstellung
konzentrisch zur Drehachse (18) des Drehtellers (7) angeordnet ist
und in eine parallel zur Transportbahn des die Gefäße (8)
tragenden Transporteurs (4) beabstandete Bereitschaftsstellung
verbracht werden kann.
18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gefäße (8) durch die zweite
Zentriereinrichtung (14) in ihrer Betriebsstellung drehbar
eingespannt werden und dem Drehprogramm des gesteuerten
Drehtellers (7) folgen können.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Zentriereinrichtung (14) ein
Zentrierelement (17) aufweist, das aus einem Träger (19) und einem
darin drehbar gelagerten an die Schulter (16) der Gefäße (8)
angepaßten Zentrierring (20) besteht.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß die zweite Zentriereinrichtung (14) ein
Zentrierelement (17) aufweist, das aus einem Träger (19) mit darin
drehbar gelagerten Kugeln besteht.
21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zentrierelement (17) an seinem Umfang eine Aussparung aufweist.
22. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß das Zentrierelement (17) zweiteilig oder
teilbar ausgeführt ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 22, dadurch
gekennzeichnet, daß am Transporteur (4) eine Anformeinrichtung,
bestehend aus einer Umlegeeinrichtung (21) und einer
Andrückeinrichtung (22), zum Umlegen von über den Kopf der Gefäße
(8) überstehendem Ausstattungsmaterial (23) und nachfolgendem
Andrücken an die Gefäßkontur angeordnet ist.
24. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die
Umlegeeinrichtung (21) aus einem federnd gelagerten Blech (24)
gebildet wird.
25. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die
Andrückeinrichtung (22) durch einen feststehenden, auf den
Gefäßkopf und -hals wirkenden Bürstenkanal und/oder rotierend
angetriebene Bürsten (25) gebildet wird.
26. Vorrichtung nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, daß die
Anformeinrichtung aus zumindest abschnittsweise mit dem
Transporteur (4) mitbewegbaren auf die Gefäßköpfe absenkbaren
Andrückköpfen gebildet wird.
27. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß die Drehteller (7) mit gleichem
Teilungsabstand auf einem antreibbaren Drehtisch (26) drehbar
gelagert sind, über dem ein synchron zu diesem antreibbares
Karussell (27) angeordnet ist, das pro Drehteller (7) jeweils eine
erste (13) und eine zweite (14) heb- und senkbare
Zentriereinrichtung trägt, die durch verdrehfest angebrachte
Steuerkurven (28, 29) betätigt werden.
28. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß das
Karussell (27) und die Steuerkurven (28, 29) gemeinsam
höhenverstellbar gelagert sind.
29. Vorrichtung nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß die
erste Zentriereinrichtung (13) senkrecht über dem Drehteller (7)
konzentrisch zu dessen Drehachse (18) im Karussell (27) gelagert
ist.
30. Vorrichtung nach Anspruch 16 oder 27, dadurch gekennzeichnet, daß
die zweite Zentriereinrichtung (14) aus mindestens einer im
Karussell (27) gleitend gelagerten Führungsstange (30) gebildet
wird, die an ihrem zum Drehteller (7) weisenden Ende ein
Zentrierelement (17) und am gegenüberliegenden Ende eine
Kurvenrolle (31) trägt, wobei das Zentrierelement (17)
konzentrisch zur Drehachse (18) des Drehtellers (7) angeordnet
ist, während die Führungsstange (30) mit Abstand zur Drehachse
(18) auf der radial inneren Seite des Karussells (27) an diesem
verschiebbar gelagert ist.
31. Vorrichtung nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß das
Zentrierelement (17) vorzugsweise von zwei parallel zueinander, in
Umlaufrichtung gesehen hintereinander angeordneten Führungsstangen
(30) getragen wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19893925842 DE3925842A1 (de) | 1989-08-04 | 1989-08-04 | Verfahren und vorrichtung zum ausstatten von gefaessen in ausstattungsmaschinen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19893925842 DE3925842A1 (de) | 1989-08-04 | 1989-08-04 | Verfahren und vorrichtung zum ausstatten von gefaessen in ausstattungsmaschinen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE3925842A1 true DE3925842A1 (de) | 1991-02-07 |
| DE3925842C2 DE3925842C2 (de) | 1993-02-04 |
Family
ID=6386522
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19893925842 Granted DE3925842A1 (de) | 1989-08-04 | 1989-08-04 | Verfahren und vorrichtung zum ausstatten von gefaessen in ausstattungsmaschinen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE3925842A1 (de) |
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| EP1033308A1 (de) | 1999-02-26 | 2000-09-06 | Hans Joachim Lortz | Verfahren zum Überziehen flacher Körper geringer Dicke mit aufschrumpfbaren Folienschlauchabschnitten und Vorichtung zur Durchführung des Verfahrens |
| WO2004020292A1 (en) | 2002-08-29 | 2004-03-11 | Azionaria Costruzioni Macchine Automatiche A.C.M.A. S.P.A. | Method and machine for labelling a succession of containers by means of a number of independent labelling stations |
| DE102018222561A1 (de) | 2018-12-20 | 2020-06-25 | Krones Ag | Flasche zur Aufnahme von Flüssigkeit mit einem Verschluss, einer Verschlusssicherung und einer Verschlussfixierung und computergesteuertes oder elektronisches Verfahren zum Anordnen eines Verschlusses, einer Verschlusssicherung und einer Verschlussfixierung an einer Flasche zur Aufnahme von Flüssigkeit |
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1989
- 1989-08-04 DE DE19893925842 patent/DE3925842A1/de active Granted
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE3925842C2 (de) | 1993-02-04 |
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