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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Gelenk für einen Wäschetrockner umfassend wenigstens zwei
in ihrem Winkel gegeneinander um eine gemeinsame Gelenkachse verstellbare
Gelenkteile, wobei jedes Gelenkteil jeweils mit einem Rahmenteil des
Wäschetrockners
verbindbar ist.
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Wäschetrockner
der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bekannt.
Es gibt diverse Typen von Wäschetrocknern
für verschiedene Anwendungszwecke,
für die
derartige Gelenke in Betracht kommen. Bei einem Wäschetrockner-Typ
werden beispielsweise gelenkig miteinander verbundene Standbeine
verwendet, die in verschiedenen Winkelstellungen einstellbar sind,
so daß der
Wäschetrockner
steiler oder flacher aufstellbar ist. Um einen stabilen Stand des
Wäschetrockners
zu gewährleisten, sind
die Gelenke in der Regel in der Standposition arretiert und können entarretiert
werden, um die Winkelstellung der Standbeine zu verstellen.
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Gelenke
der eingangs genannten Art kommen aber auch für andere Wäschetrockner in Betracht, beispielsweise
einfache Wäschetrockner
mit zwei gelenkig miteinander verbundenen Rahmenteilen, die jeweils
Trockenstäbe
oder Wäscheleinen
aufweisen, die in der Regel in den Rahmenteilen in Querrichtung
verlaufen. Solche Wäschetrockner
können
beispielsweise auf dem Rand einer Badewanne aufstellbar sein. Auch
hier ist die Winkelstellung der gelenkig miteinander verbundenen
Rahmenteile über die
Gelenke veränderbar.
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Weiterhin
gibt es Wäschetrockner
für Balkonbrüstungen,
die gegebenenfalls nur ein Rahmenteil aufweisen, welches über Gelenke
mit einer Halterung verbindbar ist, die dann an der Balkonbrüstung anbringbar
ist. Ähnliche
Wäschetrockner
können
in Verbindung mit einer geeigneten Wandhalterung verwendet werden,
um an der Wand um eine horizontale Achse klappbar angebracht zu
werden. Bei solchen Wäschetrocknern
kann man das Rahmenteil für
die Wäscheaufhängung bei
Nichtgebrauch nach unten in eine wandparallele Lage klappen.
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Die
bei den oben genannten bekannten Wäschetrocknern verwendeten Gelenke
sind so konstruiert, daß sie
sich nur für
einen bestimmten Wäschetrockner-Typ
eignen und auch nur die gelenkige Verbindung einer begrenzten Anzahl
von Armen zulassen, in der Regel nur zwei Arme pro Gelenk.
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Aus
der
DE 76 36 765 U1 ist
ein Gelenk für einen
Wäschetrockner
bekannt, umfassend zwei in ihrem Winkel gegeneinander um eine gemeinsame Gelenkachse
verstellbare Gelenkteile, wobei jedes Gelenkteil jeweils mit einem
Rahmenteil des Wäschetrockners
verbindbar ist, wobei die Gelenkteile zwei jeweils etwa ringförmige Gelenkaußenteile
umfassen und jedes Gelenkaußenteil
jeweils mit einer etwa tangential abgehenden Aufnahmehülse versehen
ist, in die eine Strebe eines Rahmenteils des Wäschetrockners einsteckbar ist.
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Das
vorbekannte Gelenk soll die Aufgabe einer einfachen Handhabung lösen, und
eine Eigenverstellung des Wäschetrockners
aufgrund einer Eigenverstellung des Gelenks soll ausgeschlossen sein.
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Das
vorbekannte Gelenk besteht aus je zwei gegenseitig drehbaren zylindrischen
Schalenkörpern,
von denen jeder einen längs
der Innenwandung ringsum verlaufenden Zahnkranz aufweist, wobei
innerhalb der Schalenkörper
ein Zahnrad federbeaufschlagt mit einer durch mindestens einen Schalenkörper zentral
hindurchragenden Achse angeordnet ist. Das Zahnrad innerhalb der
Schalenkörper
ist in seiner Achsenrichtung längs
verschieblich und greift in Ruhestellung in beide Zahnkränze der
Schalenkörper
zur stufenweisen Arretierung des Gelenks ein. Der vorbekannte Wäschetrockner
mit seinen beiden Gelenken ist dadurch zu verstellen, dass der Benutzer
Druck auf die Achse des Zahnrads ausübt, wodurch dieses innerhalb
der Schalenkörper
entgegen der Federkraft verschoben wird und außer Eingriff des Zahnkranzes
eines der Schalenkörper
gelangt.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, ein Gelenk für einen Wäschetrockner der eingangs genannten
Gattung zu schaffen, welches vielseitiger verwendbar ist für diverse
Typen von Wäschetrocknern
und welches außerdem
erweiterbar ist, so daß je
nach Anwendungsfall eine unterschiedliche Anzahl von Armen über ein
Gelenk gelenkig verbindbar ist und in der jeweiligen Winkelstellung
arretierbar ist.
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Die
Lösung
dieser Aufgabe liefert ein Gelenk für einen Wäschetrockner der eingangs genannten Gattung
mit den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, daß das Gelenk
eine wenigstens teilweise etwa ringförmige Gelenkfeder im Inneren
umfasst, die in radialer Richtung innerhalb eines bestimmten Bereichs elastisch
ist und dass das Gelenk wenigstens ein Verstellelement umfasst,
in dessen einer Drehstellung die Gelenkaußenteile in der jeweiligen
Winkelstellung arretiert sind und wobei in einer weiteren Stellung
des Verstellelements die Gelenkaußenteile in der Winkelstellung
gegeneinander verstellbar sind. Unter Rahmenteilen werden dabei
im Sinne der Erfindung gelenkig miteinander zu verbindende Teile
eines Wäschetrockners
im weitesten Sinne verstanden, das heißt zum Beispiel solche Teile,
die der Wäscheaufhängung dienen,
aber auch zum Beispiel Standbeine des Wäschetrockners oder die eingangs genannten
Balkonhalterungen oder Wandhalterungen, die dann über die
Gelenke mit Wäscheaufhängungsteilen
verbunden werden.
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Neben
den genannten Gelenkaußenteilen werden
im Rahmen der Erfindung wenigstens teilweise etwa ringförmige Gelenkfedern
im Inneren der Gelenke verwendet, die in radialer Richtung innerhalb eines
bestimmten Bereichs elastisch sind.
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Weiterhin
weist das erfindungsgemäße Gelenk
wenigstens ein Verstellelement auf, in dessen einer Drehstellung
die Gelenkaußenteile
in der jeweiligen Winkelstellung arretiert sind, wobei in einer
weiteren Stellung des Verstellelements die Gelenkaußenteile
in der Winkelstellung gegeneinander verstellbar sind. Über diese
Verstellelemente wird also die Arretierung beziehungsweise Entarretierung
des Gelenks erzielt. Beispielsweise kann gemäß einer bevorzugten Weiterbildung
der Erfindung das Verstellelement einen Schaft umfassen, der in
eine Mittelöffnung
der Gelenkfeder eingreift. Dieser Schaft kann beispielsweise so
geformt sein, daß er
in der einen Drehstellung des Verstellelements, die dann die arretierte
Stellung des Gelenks ist, die Gelenkfeder radial nach außen drückt und
dadurch das Gelenk sperrt. Man kann dies beispielsweise so lösen, daß das Gelenkaußenteil
einen Innenzahnkranz aufweist und an der Gelenkfeder außen entsprechende
zahnartige Anformungen, wenigstens über einen Teilringabschnitt
geformt sind, die mit diesem Innenzahnkranz des Gelenkaußenteils
zusammenwirken. Weiterhin kann man beispielsweise die Gelenkfeder
mit einem Schlitz versehen, so daß diese dadurch radialfedernd
ausgebildet ist.
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Eine
Gelenkfeder kann gemäß einer
bevorzugten Weiterbildung der Erfindung zwei oder mehrere in axialer
Richtung des Gelenks hintereinanderliegende Teilringsegmente aufweisen,
die jeweils zahnartige Anformungen aufweisen, von denen jede mit
je einem Innenzahnkranz je eines Gelenkaußenteils zusammenwirken kann.
Auf diese Weise kann man mit einer reduzierten Anzahl von Gelenkfedern
eine größere Anzahl
von Gelenkaußenteilen
zusammenwirken lassen. Weist eine Gelenkfeder beispielsweise zwei
in axialer Richtung hintereinanderliegende Teilringsegmente auf,
sind einer Gelenkfeder zwei Gelenkaußenteile zugeordnet, die unabhängig voneinander
in der Winkelstellung verstellt werden können.
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Eine
bevorzugte Weiterbildung der Erfindung sieht weiterhin vor, daß das Gelenk
wenigstens ein Tellerelement aufweist, welches in axialer Richtung hinter
der Gelenkfeder angeordnet ist. Dieses Tellerelement hat eine Abdeckfunktion
zur Rückseite
des Gelenks hin. Dieses Tellerelement kann man für verschiedene weitere Funktionen
nutzen. Beispielsweise kann das Tellerelement eine zentrische Mittelöffnung für den Durchgang
einer Achse aufweisen, mittels derer man zwei Gelenke verbinden
kann, die sich jeweils an gegenüberliegenden
Seiten des Wäschetrockners
befinden. Bei einer solchen Konstruktion genügt es, wenn die Bedienungsperson über das Verstellelement
das Gelenk an einer Seite entarretiert, da dann dadurch auch das
Gelenk an der gegenüberliegenden
Seite über
die Achse entarretiert und ebenso auch wieder gesperrt werden kann.
Die Gelenkfeder kann beispielsweise an einer Seite angeformte zapfenartige
Anformungen aufweisen, die so dimensioniert sind, daß sie in
hülsenartige
Anformungen an der der Gelenkfeder zugewandten Seite des Tellerelements
eingreifen können,
um die Gelenkfeder an dem Tellerelement drehfest festzulegen.
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Eine
Weiterbildung der Erfindung sieht schließlich vor, daß eine Abdeckhülse zur
Abdeckung der Achse vorgesehen ist, die sich zwischen zwei gegenüberliegenden
Gelenken erstreckt, um diese gleichzeitig arretierbar beziehungsweise
entarretierbar zu machen. Dabei fluchtet die Abdeckhülse vorzugsweise
etwa mit den Gelenkaußenteilen,
um der ganzen Anordnung auch ein einheitliches optisch ansprechendes
Bild zu geben. Weiterhin kann eine formschlüssige Verbindung zwischen dem
Tellerelement und der genannten Abdeckhülse vorgesehen sein, zum Beispiel
durch Anformungen, insbesondere Vorsprünge an dem Tellerelement oder
an der Abdeckhülse,
die geeignet sind, in entsprechende Vertiefungen an dem jeweils
anderen Teil einzugreifen.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform umfaßt ein Gelenk
jeweils wenigstens zwei, gegebenenfalls drei oder mehr in ihrem
Winkel gegeneinander verstellbare Gelenkaußenteile. Weiter vorzugsweise
umfaßt
ein Gelenk wenigstens vier in ihrem Winkel jeweils gegeneinander
verstellbare Gelenkaußenteile.
Dies bedeutet, daß man
in der Regel die Gelenke so montieren kann, daß man wahlweise entweder nur
zwei oder nur drei oder nur vier oder auch noch mehr Gelenkaußenteile
der genannten Art verwendet, je nachdem wieviel Rahmenteile miteinander
zu verbinden sind. Es können
dabei jeweils die gleichen Gelenkaußenteile zur Anwendung kommen, ebenso
wie weitere Teile des Gelenks gleichbleiben können, so daß dieses Konzept herstellerseitig
zu einer wesentlichen Vereinfachung bei der Fertigung und Lagerhaltung
führt.
Die verschiedenen Gelenkaußenteile
werden dabei vorzugsweise in axialer Richtung, das heißt in Richtung
der Gelenkachse hintereinander angeordnet. Gelenke mit einer größeren Anzahl
von Gelenkaußenteilen
weisen dann eine größere Tiefe
in Achsrichtung auf gegenüber
Gelenken mit beispielsweise nur zwei Gelenkaußenteilen, es können aber
die gleichen Gelenkaußenteile
verwendet werden.
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Die
in den Unteransprüchen
genannten Merkmale betreffen bevorzugte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Aufgabenlösung. Weitere
Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Detailbeschreibung.
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Nachfolgend
wird die vorliegende Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme
auf die beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben. Dabei zeigen
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1 eine
schematisch vereinfachte perspektivische Gesamtansicht eines beispielhaften
Wäschetrockners;
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2 eine
vergrößerte Detailansicht
betreffend einen Ausschnitt II von 1 im Bereich
des erfindungsgemäßen Gelenks;
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3 eine
Explosionsdarstellung im Bereich des Gelenks, in der man auch innenliegende
Teile sieht;
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4 eine
weitere Explosionsdarstellung, aus der man weitere Details betreffend
den Aufbau eines erfindungsgemäßen Gelenks
erkennen kann;
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5 eine
weitere Darstellung von Teilen des Gelenks im montierten Zustand
in vergrößertem Maßstab;
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6a eine
Ansicht einer Gelenkfeder;
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6b eine
Seitenansicht der Gelenkfeder von 6a;
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6c eine
Ansicht der Gelenkfeder von 6a von
der anderen Seite;
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7a eine
Ansicht eines Tellerelements für ein
erfindungsgemäßen Gelenk;
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7b eine
entsprechende Seitenansicht des Tellerelements von 7a;
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8a eine
Detailansicht eines Verstellelements für ein erfindungsgemäßes Gelenk;
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8b eine
entsprechende Seitenansicht;
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8c eine
Ansicht des Verstellelements von 8a von
der anderen Seite;
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9a eine
Detailansicht eines Gelenkaußenteils
für ein
erfindungsgemäßes Gelenk;
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9b eine
entsprechende Seitenansicht des Gelenkaußenteils von 9a;
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9c eine
Ansicht des Gelenkaußenteils von 9a von
der anderen Seite her gesehen;
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10 eine
stirnseitige Ansicht einer Abdeckhülse für die erfindungsgemäßen Gelenke.
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Zunächst wird
auf 1 Bezug genommen. Die Darstellung zeigt ein Ausführungsbeispiel
eines Wäschetrocknergestells 1,
bei dem die erfindungsgemäßen Gelenke 7 angewandt
werden. Es können
die verschiedensten Typen solcher Wäschetrocknergestelle 1 mit
den erfindungsgemäßen Gelenken 7 modular
aufgebaut werden. Das Ausführungsbeispiel von 1 zeigt
einen Wäschtrockner
mit zwei Rahmenteilen 2, 3, die gelenkig miteinander
verbunden sind über
die Gelenke 7 und die in verschiedene Winkelstellungen
gebracht werden können.
Diese beiden Rahmenteile 2, 3 dienen dazu, die
Wäsche
auszuhängen
und haben daher parallel zur Gelenkachse verlaufende Trockenstäbe 6 oder
Wäscheleinen.
Außerdem
hat der Wäschetrockner
zwei weitere Rahmenteile 4, 5, die jeweils als
Standbeine dienen und die ebenfalls in verschiedene Winkelstellungen
zueinander und auch zu den beiden anderen Rahmenteilen 2, 3 für die Wäscheaufhängung gebracht
werden können.
Erfindungsgemäß sind alle
vier Rahmenteile 2, 3, 4, 5 über insgesamt
nur zwei in einer Achse liegende sozusagen multifunktionale Gelenke 7 verbunden.
Dadurch, daß diese
Gelenke 7 erfindungsgemäß einen
modularen Aufbau haben und aus einer unterschiedlichen Anzahl von
Gelenkelementen in Achsrichtung hintereinanderbauend zusammensetzbar
sind, ist es möglich,
je nach Bedarf mit Gelenken 7 der im Prinzip gleichen Art
eine verschiedene Anzahl solcher Rahmenteile 2, 3, 4, 5 für Wäschetrockner
unterschiedlicher Bauart zu montieren. Zwischen den beiden Gelenken 7,
die auf gegenüberliegenden
Seiten des Wäschetrocknergestells 1 liegen,
befindet sich eine ringförmige
langgestreckte Abdeckhülse 50,
deren Funktion zusammen mit dem Aufbau der Gelenke 7 später noch
im Detail erläutert werden
wird. Von Teilen der Gelenke 7 gehen angeformte Aufnahmehülsen 21 aus,
die die jeweiligen Rahmenstreben der verschiedenen Rahmenteile 2, 3, 4, 5 aufnehmen.
Bei dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 hat
jedes der Gelenke 7 wie, man sieht, insgesamt vier sich
jeweils in verschiedene Richtungen erstreckende Aufnahmehülsen 21,
so daß vier Arme
der Rahmenteile 2, 3, 4, 5 aufgenommen
werden können.
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Aus 2 kann
man erkennen, daß ein
Gelenk 7 aus verschiedenen ringförmig ausgebildeten hintereinander
in Richtung der Gelenkachse liegenden Gelenkaußenteilen 20 besteht,
wobei jedes Gelenkaußenteil 20 wenigstens
eine Aufnahmehülse 21 angeformt
hat, die jeweils wenigstens eine Strebe 25 eines Rahmenteils
aufnehmen kann. In dem Ausführungsbeispiel
gemäß 2 sind
also vier solcher Gelenkaußenteile 20 vorhanden
mit je einer Aufnahmehülse 21 für je eine
Rahmenstrebe 25. Außerdem
hat jedes Gelenk 7 gemäß 2 jeweils
ein vorn liegendes Verstellelement 10, in dessen einer
Stellung eine Verstellung der Rahmenstreben 25 in ihrem
Winkel zueinander möglich
ist, während
in einer anderen Stellung des Verstellelements 10 diese
Winkelstellung der Rahmenstreben 25 der Rahmenteile 2, 3, 4, 5 (siehe 1)
arretiert ist. Die Betätigung
des Verstellelements 10 kann durch Drehen von Hand erfolgen.
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Der
Aufbau der erfindungsgemäßen Gelenke 7 wird
nun nachfolgend zunächst
unter Bezugnahme von 3 näher erläutert. In 3 erkennt
man das Verstellelement 10, das einen Schaft 12 aufweist. Weiterhin
ist erkennbar eine ringförmige
Gelenkfeder 30, die in radialer Richtung in einem gewissen
Bereich elastisch ist und die sich bei Veränderung der Drehstellung des
Verstellelements 10 radial nach außen drücken läßt. Die Funktion dieser Gelenkfeder 30,
die im Inneren des Gelenks 7 liegt, wird später noch
genauer erläutert.
Außerdem
hat das Gelenk 7 ein in axialer Richtung hinter der Gelenkfeder 30 liegendes
Tellerelement 40 mit geeigneten Anformungen, die mit Anformungen
der Gelenkfeder 30 zusammenwirken, um eine formschlüssige Verbindung der
Gelenkfeder 30 Fund des Tellerelements 40 zu erzielen.
Dies wird später
unter Bezugnahme auf 4 beschrieben. Weiterhin ist
in 3 die Abdeckhülse 50 erkennbar.
Außerdem
sind in 3 zwei der Gelenkaußenteile 20 dargestellt
mit den angeformten Aufnahmehülsen 21 für die Streben 25 der Rahmenteile 2, 3, 4, 5.
Aus Gründen
der Übersichtlichkeit
sind nur zwei solcher Gelenkaußenteile 20 in 3 dargestellt.
Je nach Aufbau des Gelenks 7 ist eine unterschiedliche
Anzahl axial hintereinanderliegender solcher Gelenkaußenteile 20 vorhanden.
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Es
wird nun auf 4 Bezug genommen und anhand
dieser der Aufbau und die Funktion eines erfindungsgemäßen Gelenks 7 näher beschrieben.
In der Explosionsdarstellung ist ein Verstellelement 10, zwei
axial hintereinanderliegende Gelenkaußenteile 20, eine
Gelenkfeder 30 und ein Tellerelement 40 erkennbar.
Das Verstellelement 10 ist mit einer Griffanformung 11 versehen,
so daß man
es um die Gelenkachse drehen kann. Der Schaft 12 des Verstellelements
greift in die Mittelöffnung 31 der
Gelenkfeder 30 ein. Dabei ist der Schaft 12 unrund
in seinen äußeren Abmessungen,
das heißt
er ist annähernd
oval und in seiner Ausdehnung in der einen Richtung um einiges größer als
in seine Ausdehnung in einer dazu senkrechten Richtung. Man kann
dies in 5 recht gut erkennen. Die Gelenkfeder 30 hat
an einer Seite einen Schlitz 35 und ist radial federnd
ausgebildet, so daß sie
in der einen in 5 dargestellten Drehposition
des Schafts 12 nach außen
gedrückt
werden kann und dabei die zahnartigen Anformungen 32a, 32b an
den Innenzahnkranz 23 des Gelenkaußenteils 20 angedrückt werden.
Dies kann man in 5 erkennen. Wenn dagegen das
Verstellelement 10 verdreht wird, dann gelangt der Schaft 12 in
eine Drehstellung, in der er in die Mittelöffnung 31 der Gelenkfeder 30 hineinpaßt, ohne
diese nach außen
zu drücken,
so daß dann
die Gelenkfeder 30 aufgrund des Schlitzes 35 elastisch
federn kann und ein Verdrehen der ringförmigen Gelenkfeder 30 innerhalb des
ringförmigen
Gelenkaußenteils 20 möglich ist, wobei
die Gelenkfeder 30 jeweils zurückfedern kann. Dadurch kann
man die Gelenkfeder 30 in verschiedene Rastpositionen der
zahnartigen Anformungen 32a, 32b in dem Innenzahnkranz 23 bringen.
In der in 5 dargestellten Stellung des
Schafts 12 des Verstellelements 10 wird die Gelenkfeder 30 dagegen
nach außen
gepreßt
und dadurch ist sie in dieser Drehstellung blockiert und das Gelenk 7 ist
somit arretiert.
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Aus 4 erkennt
man, daß das
Gelenkaußenteil 20 im
Prinzip aus einem außen
glatten Ringteil 22 besteht, das einerseits den angeformten
Innenzahnkranz 23 aufweist, und von dem andererseits sich
etwa tangential nach außen
hin eine Aufnahmehülse 21 erstreckt,
die wie bereits anhand von 3 erläutert wurde,
eine Strebe 25 aufnehmen kann. Das Gelenk 7 kann
sich aus mehreren Gelenkaußenteilen 20 zusammensetzen,
die in axialer Richtung hintereinander angeordnet werden und von denen
in 4 zwei dargestellt sind. In der Regel gehen die
Aufnahmehülsen 21 dieser
jeweiligen Gelenkaußenteile 20 von
dem Gelenk 7 in verschiedene Richtungen aus.
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In 4 erkennt
man weiterhin, daß die
Gelenkfeder 30 jeweils zwei nebeneinanderliegende bzw.
in axialer Richtung hintereinanderliegende Teilringsegmente 33a, 33b aufweist,
die jeweils dem Schlitz 35 benachbart sind und die jeweils
zahnartige Anformungen 32a, 32b aufweisen, so
daß eine
Gelenkfeder 30 beim montierten Gelenk 7 mit zwei
Innenzahnkränzen 23 zweier
verschiedener Gelenkaußenteile 20 zusammenwirken
kann. Die Gelenkfeder 30 hat außerdem auf der anderen Seite
des Schlitzes 35 gelegen ein Ringsegment 34, das
so breit ist wie die beiden Teilringsegmente 33a, 33b zusammen. Weiterhin
weist die Gelenkfeder 30 an einer Seite zwei hülsenartige
Anformungen 36 auf, die sich achsparallel erstrecken und
an der anderen Seite weist die Gelenkfeder 30 zapfenartige
Anformungen 37 auf, die in ihrem äußeren Durchmesser so dimensioniert
sind, daß sie
einerseits in die hülsenartigen Anformungen 44 eines
Tellerelements 40 oder andererseits aber auch in die hülsenartigen
Anformungen 36 einer weiteren Gelenkfeder 30 hineinpassen, wenn
man beispielsweise zwei dieser Gelenkfedern 30 hintereinander
in Achsrichtung anordnet, so daß man
im Prinzip bei zwei Gelenkfedern 30 dann vier solcher Gelenkaußenteile 20 hintereinander
anordnen kann mit insgesamt vier ineinandergreifenden Innenzahnkränzen 23 für die jeweiligen
zahnartigen Anformungen 32a, 32b der beiden Gelenkfedern 30.
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Neben
den hülsenartigen
Anformungen 44 hat das Tellerelement 40 eine zentrische
Mittelöffnung 41,
so daß man
die beiden gegenüberliegenden Gelenke 7 eines
Wäschetrockenständers 1 (siehe 1) über eine
langgestreckte Achse (nicht dargestellt) verbinden kann, die jeweils
mit dem Schaft 12 eines Verstellelements 10 verbunden
ist. Diese Achse liegt im Inneren der Abdeckhülse 50, die man in 1 erkennen
kann und die für
sich genommen noch einmal in 10 dargestellt
ist und die außen etwa
so dimensioniert ist, daß sie
mit den ringförmigen
Gelenkaußenteilen 20 fluchtet
(siehe 2). Dabei hat das in den 7a und 7b dargestellte Tellerelement 40 eine
zylindrische Anformung 45 mit mehreren über den Umfang verteilt angeordneten Vorsprüngen 46,
die leicht vorgewölbt
sind und die in entsprechende Vertiefungen 51 der in 10 dargestellten
Abdeckhülse 50 eingreifen,
um das Tellerelement 40 gegenüber der Abdeckhülse 50 in
einer bestimmten Drehstellung festzulegen.
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In
den 6a bis 6c sieht
man noch einmal die Gelenkfeder 30 in drei Ansichten für sich allein
dargestellt. Man kann hier insbesondere gut die auf der einen Seite
liegenden hülsenartigen
Anformungen 36 und die auf der anderen Seite liegenden zapfenartigen
Anformungen 37 erkennen, sowie die zahnartigen Anformungen 32a, 32b an
den beiden separaten Teilringsegmenten 33a, 33b.
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In
den 7a und 7b ist
noch einmal das Tellerelement 40 für sich allein in zwei Ansichten dargestellt.
Man erkennt dort die entsprechenden hülsenartigen Anformungen 44,
in die die zapfenartigen Anformungen 37 der Gelenkfeder 30 hineinpassen.
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Die 8a bis 8c zeigen
das Verstellelement 10 in drei Ansichten. In 8c kann
man insbesondere gut die Umrißform
des Schafts 12 erkennen. Innenseitig hat der Schaft 12 eine
runde Ausnehmung 12a, so daß man dort eine Achse 60 einstecken
kann, die beide gegenüberliegenden
Verstellelemente 10 beider Gelenke 7 miteinander
verbindet. In 8a erkennt man die Griffanformung 11.
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In
den 9a bis 9c ist
noch einmal für sich
genommen ein Gelenkaußenteil 20 in
drei Ansichten dargestellt. Man erkennt hier die Ringform mit dem
Ringteil 22 und der von diesem etwa tangential abgehenden
Aufnahmehülse 21.
Weiterhin ist die Form des Innenzahnkranzes 23 erkennbar,
der eine Art Wellenprofil aufweist. Die etwa rechteckigen Anformungen
innen an dem Gelenkaußenteil 20,
die man in 9c erkennt, sind Stege, die
das Aufpressen der Gelenkaußenteile 20 erleichtern
und die Passung auf den rohrförmigen
Abdeckhülsen 50 erleichtern.