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Die
Erfindung betrifft eine Sicherheitsgurtanordnung in einem Kraftfahrzeug
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Eine
allgemein bekannte, übliche
Sicherheitsgurtanordnung in einem Kraftfahrzeug besteht aus einem
Dreipunktsicherheitsgurt, der ausgehend von einem karosseriewandseitigen
Gurtaufroller zu einem karosseriewandseitig oberen Umlenkbeschlag und
durch eine Gurtlasche schlaufenförmig
zu einem karosseriewandseitig unteren, festen Anlenkpunkt geführt ist.
Die Gurtlasche ist durch Ziehen und Entrollen des Gurtes aus einer
Ablageposition in der Nähe
des Umlenkbeschlages über
einen daneben längsverstellbar
angeordneten Fahrzeugsitz bis zu einem Gurtschloß führbar und einrastbar. Das Gurtschloß ist dabei
etwa in Sitzhöhe
neben oder am Fahrzeugsitz an dessen, dem Umlenkbeschlag und dem
festen Anlenkpunkt gegenüberliegender
Sitzseite angebracht. Im angelegten Zustand hält damit der Gurt einen Sitzbenutzer
in seinem Bereich zwischen dem festen Anlenkpunkt und dem Gurtschloß als Beckengurt
und im Bereich zwischen dem Gurtschloß und dem Umlenkbeschlag als
Schultergurt. Nach dem Lösen
der Gurtlasche und dem Ablegen des Gurts bewegt sich die Gurtlasche
zusammen mit dem sich selbsttätig
aufrollenden Gurt wieder zurück
in eine Ablageposition in die Nähe
des Umlenkbeschlags. Aus Gründen
des Designs sieht hier die gattungsbildende
DE 26 38 272 A1 vor, die
Gurtlasche mittels einer Einrichtung am Gurtband lösbar festzulegen.
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Bei
einer Sicherheitsgurtanordnung für
einen Frontsitz einer üblichen
Personenwagenkarosserie sind der Gurtaufroller und der Umlenkbeschlag
an der jeweils zugeordneten B-Säule
angeordnet, wobei dann die Ablage- und Bereitstellungsposition der Gurtlasche
in der Nähe
des Umlenkbeschlags im oberen Bereich der B-Säule liegt. Für kleinwüchsige Erwachsene
ist es erforderlich, den Fahrzeugsitz in eine weit vorgeschobene
Längsposition
einzustellen. Damit kann der Abstand zwischen dem Fahrzeugsitz und
der B-Säule so groß werden,
daß die
Gurtlasche in der Ablageposition an der B-Säule nur schwierig zu erreichen
ist, da kleinwüchsige
Erwachsene zudem auch entsprechend kurze Arme haben. Besonders stark
tritt dieses Problem bei zweitürigen
Fahrzeugen auf, bei denen regelmäßig breite
Fahrzeugtüren
vorgesehen sind, um den Einstieg zu den Fondsitzen zu verbessern,
so daß hier
die jeweilige B-Säule
von vorneherein einen größeren Abstand
zum jeweiligen Frontsitz aufweist. Das Erreichen der Gurtlasche
in der Ablageposition kann dabei schon für normalwüchsige Personen unbequem sein
und ist für
kleinwüchsige
Personen aus einer vorgeschobenen Sitzposition heraus besonders
schwierig und nur mit Verrenkungen möglich.
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Um
hier eine Verbesserung zu schaffen, ist es bei einem zweitürigen Coupé-Fahrzeug
allgemein bekannt, im Bereich des Umlenkbeschlages einen motorisch
verstellbaren Arm vorzusehen, der am Gurt eingehakt ist und diesen
türkontaktgesteuert beim
Schließen
der zugeordneten Fahrzeugtür
nach vorne in eine bequeme Reichweite des Sitzbenutzers bewegt.
Eine solche Anordnung ist sehr kostenintensiv und für einfachere,
zweitürige
Fahrzeuge daher nicht geeignet.
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Es
ist weiter bekannt, alle Komponenten eines Dreipunktsicherheitsgurtsystems
direkt an einem längsverstellbaren
Fahrzeugsitz anzuordnen (
DE
29 16 506 A1 ;
EP
0 756 962 A1 ;
EP
0 590 237 A1 ). Damit ist die vorgegebene Ablageposition
einer Gurtlasche immer gleich und unabhängig von einer Einstellung
der Längseinstellposition
des Fahrzeugsitzes, so daß das
vorstehend genannte Problem einer schwierigen Erreichbarkeit der
Gurtlasche hier nicht auftritt.
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Gemäß einer
andere Lösung
sieht die
DE 84 31
428 U1 vor, eine Führung
für einen
Sicherheitsgurt im oberen Bereich einer Rückenlehne anzuordnen, sodass
die Gurtlasche nicht an der entsprechenden Säule sondern an der Rückenlehne
des Sitzes zur Anlage kommt
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Weiter
ist eine Sicherheitsgurtanordnung für eine dreisitzige Rücksitzbank
eines Kraftfahrzeugs bekannt (
DE 34 28 955 A1 ), bei der dem mittleren Sitz
ein Beckengurt zugeordnet ist, der sich über ein Gurtschloß in einen
längeren
und einen kürzen
Gurtabschnitt teilen läßt, wobei
der längere
Gurtabschnitt eine Schloßzunge
aufweist. Damit bei einer Nichtbenutzung dieses Beckengurts der
längere
Gurtabschnitt nicht ungeordnet auf der Sitzfläche liegt, wird vorgeschlagen,
diesen längeren
Gurtabschnitt entlang der Rückenlehne
nach oben zu führen
und mittels der Schloßzunge
in einer, auf der Hubablage befestigten Einstecktasche festzulegen.
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Daneben
ist aus der
DE 697
19 546 T2 bekannt, einen abnehmbaren Fahrzeugsitz mit einem Dreipunktsicherheitsgurtsystem
auszurüsten,
wobei das Gurtschloß und
der Gurtaufroller ortsfest an einem Aufnahmekasten angebracht sind.
Nach Abnahme des Sitzes vom Aufnahmekasten verbleiben somit Gurtschloß und Gurtaufroller
am Aufnahmekasten. Zur Bildung des Dreipunktsicherheitsgurtes ist weiterhin
im oberen Bereich der Sitzlehne ein weiteres Gurtschloss angebracht,
in das die zweite am Sicherheitsgurt befindliche Gurtlasche eingesteckt wird.
Bei Längsverstellung
des Sitzes verbleibt die Ablageposition der anderen Gurtlasche deshalb
im Griffbereich, so dass das Problem der schwierigen Erreichbarkeit
der Gurtlasche auch hier nicht auftritt.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine gattungsgemäße Sicherheitsgurtanordnung
in einem Kraftfahrzeug so weiterzubilden, daß der Anlege- und Ablegekomfort
für einen
Sicherheitsgurt insbesondere bei kleinwüchsigen Erwachsenen verbessert
wird.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Gemäß Anspruch
1 ist am längsverstellbaren
Fahrzeugsitz im Griffbereich eines Sitzbenutzers eine Gurtlaschenablage
angebracht, mittels der die Gurtlasche bei Nichtbenutzung des Sicherheitsgurtes
lösbar
festlegbar ist.
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Damit
wird erreicht, daß eine
in der Gurtlaschenablage abgelegte Gurtlasche in jeder Längseinstellposition
des Fahrzeugsitzes in bequemer Griffposition zur Verfügung steht.
Damit wird der Anlege- und Ablegekomfort insbesondere für kleinwüchsige Erwachsene
gerade bei zweitürigen
Fahrzeugen mit breiten Fahrzeugtüren
erheblich verbessert. Wenn die Gurtlasche nicht in die Gurtlaschenablage
abgelegt wird, nimmt die Gurtlasche die bisher übliche Ablageposition in der
Nähe des
Umlenkbeschlags ein, wobei diese Ablageposition für großwüchsige Personen
und hintere Sitzlängseinstellungen
sowie für
den ungehinderten Einstieg zu Fondsitzen bei zweitürigen Fahrzeugen
geeigneter sein kann. Ein Sitzbenutzer ist somit frei in seiner
Entscheidung, die erfindungsgemäße Gurtlaschenablage
zu verwenden, wenn es für
ihn vorteilhaft ist.
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Eine
Gurtlaschenablage kann vorteilhaft als Nachrüstteil zur Verfügung gestellt
und montiert werden, wenn ein Fahrzeug regelmäßig von einer kleinwüchsigen
Person benutzt wird.
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Die
Gurtlaschenablage kann in ihrer Haltefunktion für die Gurtlasche in unterschiedlichen
Ausführungsformen
ausgebildet sein, wobei auf an sich bekannte Anordnungen für eine lösbare Halterung von
Teilen zurückgegriffen
werden kann. Insbesondere kann die Gurtlaschenablage als Einstecktasche ausgeführt sein,
in die eine an der Gurtlasche angebrachte Gurtschloßzunge einsteckbar
ist. Vorteilhaft wird dazu ein übliches
Gurtschloß mit
einer handbetätigbaren
Entriegelung verwendet.
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Ein
geeigneter und bequem erreichbarer Anbringungsort für eine Gurtlaschenablage
liegt an der Sitzlehnenoberseite an der dem Umlenkbeschlag bzw.
einer zugeordneten Fahrzeugtür
zugewandten Lehnenseite. In einer auch optisch günstigen Anordnung kann die
Gurtlaschenablage als Gurtschloß mit einem
nach oben offenen Einsteckschlitz in den Sitzlehnenkörper integriert
sein.
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Ein
weiterer geeigneter Anbringungsort für eine Gurtlaschenablage liegt
vorzugsweise an der dem Umlenkbeschlag bzw. einer zugeordneten Fahrzeugtür zugewandten
Seite einer Kopfstütze,
wobei auch hier eine Gurtlaschenablage als Gurtschloß in den
Kopfstützenkörper integriert
sein kann.
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Für ein einfach
durch einen Fahrzeugbenutzer montierbares Nachrüstteil wird vorgeschlagen, die
Gurtlaschenablage endseitig an einem leistenförmigen Adapterteil anzuordnen.
Am Adapterteil sind beabstandete Öffnungen vorgesehen, durch
die zur Festlegung des Adapterteils an der Sitzlehnenoberseite Haltestangen
einer Kopfstütze
steckbar sind. Das Adapterteil und die Gurtlaschenablage sind dabei
so angeordnet, daß die
Gurtlaschenablage im montierten Zustand des Adapterteils an der
dem Umlenkbeschlag zugewandten Seite der Sitzlehne in einer griffgünstigen
Position liegt.
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Für eine Verwendung
eines solchen Nachrüstteils
an mehreren unterschiedlichen Fahrzeugen wird vorgeschlagen, am
leistenförmigen
Adapterteil mehrere längsversetzte
Bohrungen anzubringen, wobei ein entsprechendes Lochbild zur Anpassung an
Haltestangenabstände
unterschiedlicher Kopfstützenausführungen
und an die Gegebenheiten unterschiedlicher Fahrzeugtypen dient.
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Die
Anbringung einer Gurtlaschenablage an einem längsverstellbaren Fahrzeugsitz
kann immer dann zweckmäßig sein,
wenn bei einer karosseriefesten Anbringung des Gurtrollers und des
Umlenkbeschlages durch eine vorgeschobene Sitzposition der Abstand
zu einer Ablageposition der Gurtlasche in der Nähe des Umlenkbeschlags für eine gute
Erreichbarkeit zu groß wird.
Dies kann nicht nur bei Gurtanordnungen an B-Säulen für Frontsitze sondern auch für längsverstellbare
Sitze an dahinterliegenden Sitzreihen, beispielsweise in Großraumlimousinen
gegeben sein.
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Anhand
einer Zeichnung wird die Erfindung näher erläutert.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer herkömmlichen Sicherheitsgurtanordnung
für einen längsverstellbaren
Fahrzeugsitz im nicht angelegten Zustand,
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2 eine
schematische Darstellung der Sicherheitsgurtanordnung nach 1 im
angelegten Zustand,
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3 eine
schematische Darstellung einer ersten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Sicherheitsgurtanordnung
für einen
längsverstellbaren
Fahrzeugsitz,
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4 eine
schematische Darstellung einer zweiten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Sicherheitsgurtanordnung
für einen
längsverstellbaren
Fahrzeugsitz, und
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5 eine
schematische Darstellung einer dritten Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Sicherheitsgurtanordnung
für einen
längsverstellbaren
Fahrzeugsitz.
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In
der 1 ist schematisch ein Einstiegsbereich zu einem
längsverstellbaren
Frontsitz 1 eines Kraftfahrzeugs mit einer dem Stand der
Technik entsprechenden Sicherheitsgurtanordnung dargestellt. An
der B-Säule 2 dieses
Einstiegsbereichs ist ein Dreipunktsicherheitsgurt 3 angeordnet.
Dieser Dreipunktsicherheitsgurt 3 ist ausgehend von einem
Gurtaufroller 4, der in einem unteren B-Säulenbereich 5 karosseriewandseitig
festgelegt ist, schlaufenförmig zu
einem an einem oberen B-Säulenbereich 7 schwenkbar
an der Karosserie angelenkten, oberen Umlenkbeschlag 6 und
weiter zu einem ebenfalls im unteren B-Säulenbereich 5 karosseriewandseitig
angelenkten, unteren festen Anlenkpunkt 8 geführt. Im Bereich
des oberen Umlenkbeschlages 6 ist der Dreipunktsicherheitsgurt 3 ferner
durch eine Gurtlasche 9 geführt. In der 1 ist
der Dreipunktsicherheitsgurt 3 in der gemäß dem Stand
der Technik einzig möglichen
Ablageposition dargestellt.
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Zum
Anlegen des Dreipunktsicherheitsgurtes 3 wird, wie dies
aus der 2 ersichtlich ist, die die Sicherheitsgurtanordnung
der 1 im angelegten Zustand zeigt, von einem hier
aus Übersichtlichkeitsgründen nicht
dargestellten Sitzbenutzer die Gurtlasche 9 ergriffen und
in Richtung zu einem Gurtschloß 10 gezogen,
wobei sich der Dreipunktsicherheitsgurt 3 aus dem Gurtaufroller 4 entrollt.
Das Gurtschloß 10 befindet
sich etwa in Sitzhöhe
neben oder am längsverstellbaren
Frontsitz 1, und zwar an einer dem Umlenkbeschlag 6 und
dem festen Anlenkpunkt 8 gegenüberliegender Sitzseite 11.
Zur Arretierung des Dreipunktsicherheitsgurtes 3 wird die
Gurtlasche 9 in das Gurtschloß 10 eingerastet,
wodurch der Dreipunktsicherheitsgurt 3 den Sitzbenutzer
in einem Bereich zwischen dem festen Anlenkpunkt 8 und
dem Gurtschloß 10 als
Beckengurt 12 und in einem Bereich zwischen dem Gurtschloß 10 und
dem Umlenkbeschlag 6 als Schultergurt 13 hält.
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Zum
Ablegen des Dreipunktsicherheitsgurtes 3 wird die Verrastung
zwischen der Gurtlasche 9 und dem Gurtschloß 10 gelöst, wodurch
der Dreipunktsicherheitsgurt 3 durch den Gurtaufroller 4 selbsttätig in die
in der 1 dargestellte Nichtanlageposition aufgerollt
wird.
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Bei
kleinwüchsigen
Personen befindet sich der längsverstellbare
Frontsitz in einer vorderen, von der B-Säule 2 relativ weit
beabstandeten Sitzposition. Das Ergreifen der in der Nichtanlegeposition
im Bereich des oberen Umlenkbeschlags 6 an der B-Säule 2 angeordneten
Gurtlasche 9 aus dieser vorgeschobenen Sitzposition heraus
ist schwierig und nur mit Verrenkungen möglich. Erfindungsgemäß ist daher,
wie dies in der 3 schematisch dargestellt ist,
am längsverstellbaren
Frontsitz 1 im Griffbereich des Sitzbenutzers an der Sitzlehnenoberseite 14 an der
dem oberen Umlenkbeschlag 6 zugewandten Lehnenseite 11 eine
Gurtlaschenablage 16 in den Sitzlehnenkörper mit nach oben offenem
Einsteckschlitz 15 integriert.
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Diese
Gurtlaschenablage 16 ist bevorzugt entsprechend dem Gurtschloß 10 mit
einer handbetätigbaren
Entriegelung ausgestattet. Mit einer derartigen Gurtlaschenablage 16 kann
neben der in der 1 dargestellten, weiterhin vorhandenen
herkömmlichen
Ablageposition für
die Gurtlasche 9 diese in einer zusätzlichen Ablageposition auch
am längsverstellbaren
Frontsitz 1 abgelegt werden. Ein kleinwüchsiger Sitzbenutzer kann somit
bei eingestellter vorderer Sitzposition den Dreipunktsicherheitsgurt 3 beim
Ablegen in die Gurtlaschenablage 16 einstecken, so daß er den
Dreipunktsicherheitsgurt 3 zum erneuten Anlegen bequem
in dieser Ablageposition am Frontsitz 1 ohne Verrenkungen
ergreifen kann.
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In
einer in der 4 schematisch dargestellten,
alternativen Ausführungsform
zur in der 3 dargestellten Ausführungsform
ist eine Gurtlaschenablage 17 an einer dem oberen Umlenkbeschlag 6 zugewandten
Seite 18 einer Kopfstütze 19 des
Frontsitzes 1 angebracht. Die Gurtlaschenablage 17 ist hier
in den Kopfstützenkörper mit
einem seitlich offenen Einsteckschlitz 20 integriert. Die
Bedienung erfolgt hier entsprechend der in Verbindung mit der Ausführungsform
der 3 beschriebenen Weise.
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Eine
weitere alternative Ausführungsform
ist in der 5 dargestellt, bei der eine
Gurtlaschenablage 21 endseitig an einem leistenförmigen Adapterteil 22 angebracht
ist. An diesem Adapterteil 22 sind voneinander beabstandete Öffnungen 23 in Form
mehrerer, längsversetzter
Bohrungen ausgebildet, deren Lochbild an die Abstände der
Haltestangen 24, 25 einer Kopfstütze 26 angepaßt sind.
Das Adapterteil 22 ist so an der Sitzlehne 27 angeordnet, daß die Gurtlaschenablage 21 an
der dem oberen Umlenkbeschlag 6 zugewandten Seite der Sitzlehne 27 liegt.
Bei an den Haltestangen 24, 25 angeordnetem Adapterteil 22 erfolgt
die Bedienung hier ebenfalls entsprechend der in Verbindung mit
der Ausführungsform
der 3 beschriebenen Weise. Bevorzugt ist auch hier
die Gurtlaschenablage 21 nach Art eines bereits in Serienproduktion
befindlichen Gurtschlosses ausgeführt. Das Adapterteil kann auch
als ein an die Kontur der Sitzlehne oder eines Sitzlehnenteils angepaßten Formteil
oder nach Art eines Schonbezugs ausgeführt sein.
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- 1
- längsverstellbarer
Frontsitz
- 2
- B-Säule
- 3
- Dreipunktsicherheitsgurt
- 4
- Gurtaufroller
- 5
- unterer
B-Säulenbereich
- 6
- oberer
Umlenkbeschlag
- 7
- oberer
B-Säulenbereich
- 8
- Anlenkpunkt
- 9
- Gurtlasche
- 10
- Gurtschloß
- 11
- Sitzseite
- 12
- Beckengurt
- 13
- Schultergurt
- 14
- Sitzlehnenoberseite
- 15
- Einsteckschlitz
- 16
- Gurtlaschenablage
- 17
- Gurtlaschenablage
- 18
- Kopfstützenseite
- 19
- Kopfstütze
- 20
- Einsteckschlitz
- 21
- Gurtlaschenablage
- 22
- Adapterteil
- 23
- Öffnungen
- 24
- Haltestange
- 25
- Haltestange
- 26
- Kopfstütze
- 27
- Sitzlehne