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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Umlenkbeschlag zur Anpassung der
Gurtführung
eines Schultergurtabschnittes eines zur Sicherung einer Person auf
einem Fahrzeugsitz vorgesehenen Rückhaltegurtes an Personen,
deren Körpergröße außerhalb
eines vorgegebenen Normbereiches liegt, insbesondere zur Anpassung
an kleinwüchsige
Personen oder Kinder, mit einem an Haltestangen einer Kopfstütze des
Sitzes anbringbaren Träger
des Umlenkbeschlages.
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Die
Diagonal- bzw. Schultergurte sogenannter Drei-Punkt-Sicherheitsgurte
erstrecken sich von einem Schlosszungenteil, welches sich in ein
auf einer Seite des jeweiligen Fahrzeugsitzes angeordnetes Gurtschloss
verriegelnd einstecken lässt,
zu einem Anschlag- bzw. Umlenkteil, welches auf der jeweils anderen
Sitzseite am Oberrand der Sitzlehne oder oberhalb des Sitzlehnenoberrandes
an einer Fahrzeugseitenwand, insbesondere der B- oder C-Säule der
Karosserie eines Personenkraftwagens, angeordnet ist. Von dort aus
läuft der
Gurt in der Regel weiter zu einem Gurtwickel einer Gurtstrafferanordnung,
die den Gurt mit einer mehr oder weniger großen Zugkraft belastet und damit
eine unerwünschte
Lose des Gurtes verhindert.
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Insbesondere
bei Anordnung des vorgenannten Anschlag- bzw. Umlenkteiles an der
B-Säule oder
C-Säule
der Karosserie ist fast immer eine Höhenverstellbarkeit dieses Teiles
vorgesehen, um den Gurtverlauf unter Anpassung an die Körpergröße der jeweiligen
Person optimieren zu können.
Im Ergebnis lässt
sich dadurch erreichen, dass der Schultergurt im Bereich der Schulter
der jeweils zu sichernden Person komfortabel sitzt und weder von
der Schulter abrutschen noch sich dem Hals der Person unerwünscht annähern kann.
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Gleichwohl
lässt sich
in vielen Fahrzeugen der Gurtverlauf nicht an Personen mit Körpergrößen außerhalb
eines vorgegebenen Normbereiches anpassen, so dass die Rückhaltewirkung
des Gurtes bei Unfällen
unvermeidlich eingeschränkt
ist und/oder der Gurt von der zu sichernden Person als derart unkomfortabel
empfunden wird, dass er erst gar nicht angelegt wird.
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Deshalb
ist es grundsätzlich
bekannt, nachträglich
Umlenkbeschläge
zur Veränderung
des Gurtverlaufes anzuordnen.
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Die
DE 43 40 337 A1 zeigt
einen Umlenkbeschlag der eingangs angegebenen Art zur Anpassung
des Gurtverlaufes an kleinwüchsige
Personen oder Kinder. Dabei ist der Umlenkbeschlag an einer Trägerstange
angeordnet, die ihrerseits an der Oberkante der Lehne eines Fahrzeugsitzes
an Haltestangen einer dort vorgesehenen Kopfstütze montierbar ist. Zu diesem
Zweck wird die Trägerstange
quer zu ihrer Längsrichtung
von Öffnungen
bzw. Bohrungen durchsetzt, mit der sich die Trägerstange auf die kopfstützenseitigen
Haltestangen aufschieben lässt, die
in rücklehnenseitige,
im wesentlichen vertikale Halterohre teleskopartig einschiebbar
sind. Zur Montage der Trägerstange
muss also die Kopfstütze
mit ihren Haltestangen zunächst
aus den Halterohren herausgezogen werden. Sodann werden die kopfstützenseitigen
Haltestangen durch die Querbohrungen bzw. -öffnungen der Trägerstange
des Umlenkbeschlages geschoben und danach wieder mit ihren freien
Enden in die rücklehnenseitigen
Halterohre eingesteckt.
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Eine
wünschenswert
feste Position der Trägerstange
kann bei dieser bekannten Anordnung allenfalls dann erreicht werden,
wenn die Kopfstütze ihre
vertikal unterste Gebrauchslage einnimmt, in der die kopfstützenseitigen
Haltestangen maximal in die rücklehnenseitigen
Halterohre eingeschoben sind. Wird die Kopfstütze dagegen in eine vertikal
angehobene Gebrauchslage gestellt, nimmt auch die Trägerstange
des Umlenkbeschlages in der Regel eine vertikal unerwünscht angehobene
Lage ein. In jedem Falle hat die Trägerstange des Umlenkbeschlages dann
ein ggf. durch Reibung mehr oder weniger stark gehemmtes Spiel in
Vertikalrichtung, so dass die Lage des Umlenkbeschlages deutlich
von der Solllage abweichen kann.
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Die
DE 84 31 428 U1 bezieht
sich auf die nachträgliche
Anordnung einer Gurtführung
am oberen Sitzlehnenrand. Eine solche zusätzliche Gurtführung kann
gemäß der vorgenannten
Druckschrift dann erwünscht
sein, wenn der Schultergurt in relativ großem Abstand hinter der Sitzlehne
an einer Fahrzeugseitenwand bzw. einer Karosseriesäule angeschlagen
ist bzw. ein Umlenkteil durchsetzt. In diesem Fall muss sich eine
durch den Gurt zu sichernde Person sehr weit umwenden, um den Gurt
ergreifen und anlegen zu können.
Wenn dagegen eine zusätzliche
Gurtführung
am oberen Sitzlehnenrand vorgesehen ist, lässt sich der Gurt immer in
einem schulternahen Bereich ergreifen.
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Zur
Halterung der zusätzlichen
Gurtführung dient
gemäß der
DE 84 31 428 U1 wiederum
eine oberhalb der Oberkante der Rücklehne erstreckte Trägerstange,
die in diesem Falle an den Haltestangen der Kopfstütze form-
und kraftschlüssig
fixiert wird. Dementsprechend ändert
sich die Höhenlage der
zusätzlichen
Gurtführung
bei Höhenverstellung der
Kopfstütze.
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Aus
der
DE 299 23 426
U1 ist eine an der Sitzlehne anbringbare, auftrennbare
Gurtschlaufe zur Optimierung der Gurtführung bekannt. Diese Schlaufe
ist an einer Blende angeordnet, die am oberen Sitzlehnenrand eine
lehnenseitige Kopfstützenhalterung
abdeckt. Da die Gurtschlaufe auftrennbar angeordnet ist, wird die
Möglichkeit
geboten, den Gurt nach Einbau des Sitzes in ein Kraftfahrzeug in die
Gurtschlaufe einzulegen bzw. bei Ausbau des Sitzes aus der Gurtschlaufe
auszulösen.
Durch die Gurtschlaufe kann sicher gewährleistet werden, dass der
Schulterbereich des Gurtes praktisch unverrückbar über die Schulter einer Person
mit normaler Körpergröße geführt wird.
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Bislang
lassen sich nachträglich
zu montierende Umlenkbeschläge
noch nicht mit wünschenswerter
Einfachheit am jeweiligen Fahrzeugsitz anbringen.
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Deshalb
ist es Aufgabe der Erfindung, bei einem Umlenkbeschlag der eingangs
angegebenen Art eine besonders gute Handhabbarkeit zu gewährleisten.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch
gelöst,
dass der Träger
mit trägerseitig
angeordneten maulartigen Halterungen an den Haltestangen der Kopfstütze des
jeweiligen Sitzes gegenüber vom
Gurt bei dessen Gebrauch verursachten Horizontalkräften fest
anbringbar und mit ebenfalls trägerseitig
angeordneten Rastelementen an lehnenseitigen Gegenrastelementen
vertikal fixierbar ist.
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Die
Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, den Träger des
Umlenkbeschlages an den Haltestangen der Kopfstütze jeweils quer zu den Stangenachsen
zu arretieren und für
eine Fixierung des Trägers
in Richtung der Stangenachsen trägerseitige
Rastelemente vorzusehen, die mit Gegenrastelementen an der Sitzlehne
zusammenwirken. Auf diese Weise wird die Möglichkeit geboten, die Kopfstützen ohne
jede Rückwirkung
auf die Lage des Trägers
des Umlenkbeschlages einzustellen bzw. zu verstellen.
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Die
Gegenrastelemente können
als am oberen Lehnenrand im Bereich der Haltestangen der Kopfstützen fest
angeordnete und im Wesentlichen radial zu den Haltestangen erstreckte
Flansche ausgebildet sein.
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Insbesondere
können
diese Flansche die endseitigen Ränder
von sitzlehnenfesten Aufnahmerohren bilden, in denen die Haltestangen
der Kopfstützen
teleskopartig verschiebbar sind.
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Die
vorgenannten Flansche haben eine Doppelfunktion, indem sie einerseits
die Sitzlehnenpolsterung in der Umgebung der Haltestangen und vor
allem die zur Aufnahme der Haltestangen notwendigen Ausnehmungen
in der Sitzlehnenpolsterung überdecken.
Andererseits können
diese Flansche als Gegenrastelemente genutzt werden.
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In
diesem Zusammenhang ist besonders zweckmäßig, wenn die trägerseitig
angeordneten Rastelemente in ihrer Rastlage die Flansche bzw. Gegenrastelemente
in Längsrichtung
der Haltestangen überlappen.
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Damit
wird gleichzeitig die Möglichkeit
geschaffen, zumindest ein Rastelement so anzuordnen, dass es in
seiner Rastlage in derjenigen Horizontalrichtung, in der die zugeordnete
Halterung von der zugeordneten Haltestange ablösbar ist, riegelnd zusammenwirkt.
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Wenn
die Halterungen mit zueinander verdrehten Maulöffnungen am Träger angeordnet
sind, derart, dass die Richtung der einen Maulöffnung quer bzw. mit deutlicher
Querkomponente zur Richtung der anderen Maulöffnung ausgerichtet ist, bleiben
die Halterungen mit den Haltestangen unlösbar verbunden, solange das
vorgenannte Rastelement seine Rastlage beibehält.
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Im übrigen wird
hinsichtlich bevorzugter Merkmale der Erfindung auf die Ansprüche sowie
die nachfolgende Erläuterung
der Zeichnung verwiesen, anhand der eine besonders bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung näher
beschrieben wird.
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In
der Zeichnung zeigt:
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1 eine
schematisierte Frontansicht eines Sitzes mit darauf sitzendem Kind,
welches unter Verwendung eines erfindungsgemäßen Umlenkbeschlages angegurtet
ist,
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2 eine
Draufsicht auf den Träger
des Umlenkbeschlages,
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3 ein
Schnittbild dieses Trägers
entsprechend der Schnittlinie III-III in 2 und
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4 ein
Schnittbild entsprechend der Schnittlinie IV-IV in 2.
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Gemäß 1 ist
ein Kind 1 auf einem Fahrzeugsitz 2 mittels eines üblichen
Dreipunktgurtes 3 angegurtet. Der Gurt 3 besitzt
einen an einer Fahrzeugseitenwand oder einer Karosseriesäule 4 angeschlagenen
Abschnitt 3a, welcher als Beckengurt über das Becken und die Oberschenkel
des Kindes 1 bis zu einer Schlosszunge 5 erstreckt
ist, die ihrerseits in ein Gurtschloss 6 am Sitz 2 eingeschoben
ist. Der Gurt 3 ist durch einen ösenartigen Schlitz an der Schlosszunge 5 hindurchgeführt, derart,
dass sich der Abschnitt 3a in einen diagonal über die
Brust und die Schulter des Kindes 1 erstreckten Abschnitt 3b fortsetzt,
der bis zu einer Gurtumlenkung 7 an der Fahrzeugseitenwand
bzw. der Karosseriesäule 4 geführt ist.
Dort durchsetzt der Gurt 3 einen ösenartigen Beschlag, wobei
sich der Abschnitt 3b des Gurtes 3 in einen Abschnitt 3c fortsetzt,
der im Wesentlichen parallel zur Fahrzeugseitenwand bzw. zur Karosseriesäule 4 verläuft und
an eine nicht dargestellte Gurtstrafferanordnung in der Fahrzeugseitenwand
bzw. der Karosseriesäule 4 anschließt.
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Die
Körpergröße des Kindes
ist deutlich kleiner als die Körpergröße einer „Norm-Person", für die der
Dreipunktgurt 3 ausgelegt ist. Ohne zusätzliche Hilfsmittel lässt sich
bei dem Kind 1 eine optimale Gurtführung im Schulterbereich nicht
gewährleisten.
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Deshalb
ist ein zusätzlicher
Umlenkbeschlag 8 vorgesehen, der eine als Halböse ausgebildete Gurtführung 9 an
einem Träger 10 aufweist,
der in nachfolgend dargestellter weise an Haltestangen 12 einer
Kopfstütze 13 des
Sitzes 2 befestigt ist. Die Haltestangen 12 lassen
sich zur Höhenverstellung
der Kopfstütze 13 mehr
der weniger weit teleskopartig in Aufnahmerohre 11 einschieben,
die fest in die Tragstruktur der Lehne des Sitzes 2 integriert
bzw. als Elemente dieser Tragstruktur ausgebildet sind.
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Die
Aufnahmerohre 11 durchsetzen Öffnungen der Polsterung der
Lehne des Sitzes 2 am oberen Rand der Lehne. Diese Öffnungen
werden durch Flansche 14 abgedeckt, die an den oberen Enden der
Aufnahmerohre 11 fest angeordnet sind. Wie weiter unten dargestellt
wird, haben diese Flansche 14, die vorzugsweise zur Sitzquerrichtung
etwa parallele Längsränder aufweisen,
eine zusätzliche
Funktion bei der Halterung des Umlenkbeschlages 8 bzw.
seines Trägers 10.
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Der
Träger 10 lässt sich
mit an ihm fest angeordneten, insbesondere angeformten Halterungen 15 an
den Haltestangen 12 der Kopfstütze 13 anordnen. Zu
diesem Zweck besitzen die Halterungen 15 U- bzw. C-förmige Mäuler 16 mit
jeweils einem starren Kiefer 16' und einem nach Art eines steifen
Rastfederbügels
ausgebildeten beweglichen Kiefer 16''.
Die Mäuler 16 sind
so bemessen, dass sie die Haltestangen 12 unter Verrastung
aufzunehmen vermögen, d.h.
bei in die Mäuler 16 eingeschobenen
Haltestangen 12 werden diese auf einem mehr als halbkreisförmigen Boden
formschlüssig
umfasst. Gegebenenfalls können
die Mäuler 16 die
Haltestangen 12 zusätzlich
mit einem gewissen Kraftschluss umfassen. Dessen Stärke soll
jedoch so bemessen sein, dass die Haltestangen 12 in den
Mäulern 16 axial
verschiebbar bleiben.
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Die Öffnungen
der Mäuler 16 sind
derart ausgerichtet, dass durch den Gurt 3 auf den Umlenkbeschlag 8 bzw.
dessen Träger 10 ausgeübte Kräfte, wie
sie insbesondere bei einer Kollision des Fahrzeuges auftreten, über starre
und hochbelastbare Teile des Trägers 10 bzw.
seiner Halterungen 15 auf die Haltestangen 12 abgetragen
werden.
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Im
Falle einer Kollision wird die Gurtführung 9 vom Gurt in
Pfeilrichtung P in 2 gezogen. Dies führt dazu,
dass sich der Träger 10 an
der in 2 linken Halterung 15 ebenfalls in Pfeilrichtung
P zu bewegen sucht. Dagegen sucht sich der Träger 10 an der in 2 rechten
Halterung 15 in zur Pfeilrichtung P entgegengesetzter Richtung
zu bewegen. Durch die an den Haltestangen 12 auftretenden
Reaktionskräfte
wird im Falle der linken Halterung 15 der starre Kiefer 16' des Mauls 16 belastet,
während
im Falle der in 2 rechten Halterung 15 starke
Kräfte
direkt auf den Träger 10 wirken.
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Um
den Träger 10 in
Vertikalrichtung festzulegen, sind an den Halterungen 15 auf
deren dem oberen Sitzlehnenrand zugewandter Seite Rastnasen 17 angeordnet.
Wenn der Träger 10 in
Richtung der Achsen der Haltestangen 12 gegen den oberen Sitzlehnenrand
geschoben wird, umgreifen diese Rastnasen 17 jeweils einen
Randbereich der Flansche 14, die die Gegenrastelemente
zu den Rastnasen 17 bilden.
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Bei
dem in den 2 bis 4 dargestellten Ausführungsbeispiel
umgreift die Rastnase 17 der in 2 rechten
Halterung in der Rastlage einen vom Träger 10 abgewandten
Längsrand
des zugeordneten Flansches 14, während die Rastnase 17 der
in 2 rechten Halterung 15 einen dem Träger 10 zugewandten
Längsrand
des zugeordneten Flansches 14 umgreift. Damit wird eine
besonders stabile Fixierung des Trägers 10 bei verrasteten
Rastnasen 17 gewährleistet.
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Wenn
die Rastnase 17 an der in 2 rechten
Halterung am zugeordneten Flansch 14 verrastet ist, wird
die zugeordnete Halterung 15 an solchen Bewegungen in Horizontalrichtung
gehindert, bei denen die Haltestange 12 aus dem Maul 16 der
in 2 rechten Halterung austreten könnte. Dies
hat desweiteren zur Folge, dass auch die im Maul 16 der
in 2 linken Halterung 15 aufgenommene Haltestange 12 das
zugeordnete Maul nicht verlassen kann, weil dessen Öffnung im
Wesentlichen quer zur Richtung der Öffnung des Maules 16 der
in 2 rechten Halterung 15 ausgerichtet ist.
Im Ergebnis tritt somit radial zu den Haltestangen 12 eine
Verriegelung und nicht nur eine Verrastung des Umlenkbeschlages 8 an
den Haltestangen 12 ein, sobald die Rastnasen 17 ihre
Rastlagen erreichen.
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Die
Montage und Demontage des Umlenkbeschlages 8 ist denkbar
einfach: Vor der Montage wird die Kopfstütze 13 zweckmäßig in eine
angehobene Lage verschoben, so dass die Haltestangen 12 über eine
größere Länge freiliegen.
Nunmehr wird der Träger 10 des
Umlenkbeschlages 8 mit seinen Halterungen 15 an
den Haltestangen 12 verrastet, die dabei in die Mäuler 16 eingeschoben
werden. Sodann wird der Träger 10 gegen
den oberen Rand der Lehne des Sitzes 2 niedergedrückt, so
dass die Rastnasen 17 an den Flanschen 14 verrasten.
Nunmehr kann die Kopfstütze 13 beliebig
verstellt werden. Zur Demontage des Umlenkbeschlages 8 wird
die Kopfstütze 13 wiederum
in eine angehobene Position gebracht. Sodann wird der Träger 10 des
Umlenkbeschlages 8 angehoben, d.h. vom oberen Sitzlehnenrand
entfernt, wobei die Rastnasen 17 von den zugeordneten Flanschen 14 entrastet
werden. Nunmehr wird der Träger 10 derart
horizontal unter leichter Drehung um die vertikale Hochachse bewegt,
dass die Haltestangen 12 aus den Mäulern 16 austreten.