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DE19904008A1 - Modifizierter Flachbildschirm - Google Patents

Modifizierter Flachbildschirm

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DE19904008A1
DE19904008A1 DE1999104008 DE19904008A DE19904008A1 DE 19904008 A1 DE19904008 A1 DE 19904008A1 DE 1999104008 DE1999104008 DE 1999104008 DE 19904008 A DE19904008 A DE 19904008A DE 19904008 A1 DE19904008 A1 DE 19904008A1
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flat screen
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screens
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DE1999104008
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Armin Ochs
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Abstract

Komplexe Softwareprogramme sind auf tragbaren Computern kaum handhabbar, da die Darstellung der großen Menge der von ihnen verwendeten Kontrollelemente einen zunehmenden Teil der zur Verfügung stehenden Darstellungsfläche in Anspruch nimmt. Dadurch bleibt für die Darstellung des zu bearbeitenden Objekts nur ein ungenügender Teil der Darstellungsfläche übrig. DOLLAR A Erfindungsgemäß wird daher vorgeschlagen, daß der modifizierte Flachbildschirm aus drei Teilen besteht, dem an sich bekannten Flachbildschirm (1) und den jeweils an den Seiten des Flachbildschirms (1) beweglich angeordneten Teilbildschirmen (2, 3), die in der Größe der Teilbildflächen so bemessen sind, daß sie jeweils annähernd der Hälfte der Fläche des Flachbildschirms (1) entsprechen. DOLLAR A Mit der Erfindung ist es möglich, Kontrollelemente auf den zwei seitlichen Darstellungsflächen anzuordnen, so daß die mittlere Darstellungsfläche vollständig zur Darstellung des zu bearbeitenden Objekts zur Verfügung steht. Damit vergrößert sich die Darstellungsfläche des modifizierten Flachbildschirms um annähernd das Doppelte.

Description

Die Erfindung betrifft einen modifizierten Flachbildschirm und ermöglicht die Vergrößerung der Darstellungsfläche von tragbaren Computern, wie z. B. Laptop, Notebook, Notepad. Nach dem gleichen Prinzip kann auch die Vergrößerung der Flachbildschirmfläche bei Desktop-Computern erfolgen.
Bekanntlich wurde die Rechenleistung und Darstellungsqualität von tragbaren Computern in den letzten Jahren ständig optimiert, viele sind inzwischen multimediafähig. Die Größe der Darstellungsfläche ist während dieser Entwicklung nicht bzw. nur unwesentlich mitgewachsen, sie beträgt in den meisten Fällen immer noch zwischen 10,4" und 14,1 ". Daher eigenen sich die heute auf dem Markt befindlichen tragbaren Computer für 2 D-orientierte Programme, die mit relativ wenig Kontrollelementen auskommen, wie z. B. Textverarbeitungs- und Layout­ programme.
Bei Bildbearbeitungs- und Autorenprogrammen stößt man jedoch schnell an Grenzen, da diese viele Kontrollelemente benötigen. Ein effizientes Arbeiten mit 3 D-Programmen, wie z. B. 3 D- Studio Max, auf tragbaren Computern ist derzeitig nicht möglich, da diese mehrere Ansichten des zu bearbeitenden Objektes und auf Grund ihrer Komplexität extrem viele Kontrollelemente benötigen.
Die sehr schnelle Entwicklung in der Computerindustrie hält auch weiterhin an. Die Taktrate der Chips soll sich weiter beträchtlich erhöhen. Diese Fortschritte werden auch bei Grafikdar­ stellungen deutlich sichtbar, d. h. die Darstellungen sehen immer realistischer aus. Das Interesse an der Nutzung tragbarer Computer hat nach wie vor eine steigende Tendenz. Mittlerweile können diese mobilen Rechner nahezu einen Desktoprechner ersetzen. Der Trend in der Entwicklung geht in Richtung noch kleinere, noch schnellere, noch leichtere Rechner. Bei dieser etwas euphorischen Einschätzung der Computerbranche darf jedoch nicht übersehen werden, daß beim Bildschirm eine gewisse Größe nicht unterschritten werden darf und - wie oben dargelegt - es wünschenswert ist, bei der Nutzung komplexer Software einen ausreichend großen Bildschirm auch bei tragbaren Computern zur Verfügung zu haben.
Im Hinblick auf diese Situation ist es die Aufgabe der Erfindung, bei Nutzung komplexer Software unter Verwendung tragbarer Computer besser arbeiten zu können. Die Aufgaben­ stellung bezieht sich auf die Vergrößerung der Darstellungsfläche, denn die Größe der Darstellungsfläche ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal im Umgang mit komplexen Softwareprogrammen.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe wie folgt gelöst, wobei hinsichtlich der grundlegenden erfinderischen Gedanken auf den Patentanspruch 1 verwiesen wird. Die weitere Ausgestaltung der Erfindung ergibt sich aus den Patentansprüchen 2 bis 13.
Zur Erfindung sollen weitere Ausführungen gemacht werden.
Der Vorteil der Erfindung liegt darin, die Vielzahl der Kontrollelemente auf den seitlich befindlichen Bildschirmen anzuordnen, wodurch der mittlere Bildschirm ganz zur Darstellung des zu bearbeitenden Objekts genutzt werden kann. Ein weiterer Vorteil der Erfindung liegt darin, daß der dreigeteilte Flachbildschirm im zusammengeklappten Zustand kaum mehr Raum einnimmt als ein herkömmlicher Flachbildschirm. Im geöffneten Zustand vergrößert sich die Darstellungsfläche fast auf das Doppelte.
In Abhängigkeit von den Platzverhältnissen bei der Arbeit mit dem Computer kann es zweckmäßig sein, unter Nutzung des ausziehbaren Steges zwischen dem Computergehäuse und dem modifizierten Flachbildschirm sowie der hinter dem Flachbildschirm angeordneten Drehscheibe den dreigeteilten Flachbildschirm in eine hochformatige Stellung zu bringen.
Es ist eine Frage der konstruktiven Lösung, ob die Verbindungselemente (Scharniere oder ähnliches) so ausgebildet sind, daß sie kabelführende Verbindungselemente darstellen oder ob unabhängig von der mechanischen Verbindung die Kabelführung erfolgt.
Wie aus dem Patentanspruch 1 ersichtlich ist, bezieht sich die Erfindung insbesondere auf Flachbildschirme bei tragbaren Computern. Das schließt selbstverständlich ein, daß die Erfin­ dung auch bei Desktoprechnern zur Anwendung kommen kann.
Weiterhin sei darauf hingewiesen, daß sich die weitere Ausgestaltung der Erfindung auch nicht auf Arretierungsmöglichkeiten bei der Winkelverstellung, Scharnierausführungen, Minimierung der Spaltbreite zwischen den Teilflächen bezieht denn diese nicht schutzfähigen Detaillösungen bleiben der Realisierung der Erfindung überlassen.
Die Erfindung soll nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen erläutert werden.
Die einzelnen Figuren zeigen in Prinzipdarstellung:
Fig. 1 tragbarer Computer in Benutzungsposition mit aufgeklappten Teilbildschirmen
Fig. 2 tragbarer Computer mit aufgerichtetem modifiziertem Flachbildschirm, wobei die Teilbildschirme nicht aufgeklappt sind.
Fig. 3 tragbarer Computer mit modifiziertem Flachbildschirm in Transportposition
Fig. 4 wie Fig. 3, jedoch mit Drehscheibe am Flachbildschirm
Fig. 5 wie Fig. 2, jedoch mit dem modifizierten Bildschirm im Hochformat
Fig. 6 wie Fig. 1, jedoch mit modifiziertem Bildschirm in Hochformat
Fig. 7 tragbarer Computer in Benutzungsposition, wobei die Flächen des modifizierten Bildschirms übereinander angeordnet sind.
Fig. 8 Flachbildschirm von hinten dargestellt, wobei die Teilbildflächen, die sich beim Transport hinter dem Flachbildschirm befinden, ausgezogen sind.
Fig. 9 tragbarer Computer mit modifiziertem Flachbildschirm, wobei der Flachbild­ schirm vor dem Rechner angeordnet ist.
Fig. 10 wie Fig. 10, wobei zwischen dem modifizierten Flachbildschirm und dem Rechner ein verlängerter Steg angeordnet ist.
Die einzelnen Positionszeichen bedeuten: 1 Flachbildschirm
2 Teilbildschirm
3 Teilbildschirm
4 Rechner/Rechnergehäuse
5 ausziehbarer Steg
6 Drehscheibe
7 Nuten
1. Ausführungsbeispiel
Es wird auf die Fig. 1 bis 3 verwiesen. An beiden Seiten eines Flachbildschirms 1 ist je ein weiterer, etwa halb so großer Teilbildschirm 2, 3 angebracht. Die Teilbildschirme 2, 3 können nach innen bzw. nach außen bewegt werden. Wenn die beiden seitlichen Teilbildschirme 2, 3 nach innen auf den Flachbildschirm 1 geklappt sind, läßt sich dieser auf das Computergehäuse klappen.
2. Ausführungsbeispiel
Es wird auf die Fig. 4 bis 7 verwiesen. Im Gegensatz zum 1. Ausführungsbeispiel befindet sich auf der Rückseite des Flachbild­ schirmes 1 eine Drehscheibe 6, so daß über einen ausziehbaren Steg 5 eine mechanische Verbindung zum Rechnergehäuse 4 gegeben ist.
Die Drehscheibe 6 mit Steg 5 ermöglicht es, den modifizierten Bildschirm in die Arbeits­ position "Hochformat" zu bringen. Nachdem der Flachbildschirm 1 mit den Teilbildschirmen 2, 3 aufgerichtet wurde, wird der Steg 5 ausgezogen und es wird eine Drehung in das Hochformat vorgenommen.
Danach erfolgt das Aufklappen der Teilbildschirme 2, 3. Zur Stabilisierung wird es sinnvoll sein, nachdem das Hochformat hergestellt ist, den Steg 5 wieder zusammenzuschieben.
Abweichend davon sind die gemäß Fig. 7 mit den Positionszeichen 1, 2, 3 bezeichneten Bildschirme übereinander angeordnet, wobei die Bildschirme ein Querformat aufweisen. In dieser Arbeitsposition bleibt der Steg 5 ausgezogen.
3. Ausführungsbeispiel
Es wird auf die Fig. 8 verwiesen.
Auf der Rückseite des Flachbildschirmes 1 sind oben und unten in dem Gehäuserand Nuten 7 eingearbeitet, in denen die Teilbildschirme 2, 3 gleiten, wenn sie ausgezogen werden. Fig. 8 deutet eine Lösung an, wo Zapfen in den Nuten 7 gleiten. Diese Zapfen ermöglichen die Führung, den Anschlag und die Winkelverstellung der Teilbildflächen.
4. Ausführungsbeispiel
Es wird auf die Fig. 9 und 10 verwiesen.
Nachdem in Vorbereitung der Nutzung des Computers der modifizierte Flachbildschirm hochgeklappt wurde, wird in an sich bekannter Weise die Tastatur entnommen, die für eine Fernbedienung (ohne Verbindungskabel zum Rechner) geeignet ist. Nunmehr kann der Rechner 4 um das untere Ende des Steges 5 in vertikaler Richtung 180° geschwenkt werden. Damit wird der Rechner zum "Fuß" für den modifizierten Bildschirm, wobei sich der modifizierte Bildschirm vor dem Rechner befindet.
Die Fig. 10 zeigt eine weitere Ausgestaltung der Lösung gemäß Fig. 9. Der Steg 5 ist wesentlich verlängert und der "Fuß" standsicher ausgeführt.
Bei Präsentationen kommen diese weiteren Ausgestaltungen der Erfindung vor allem zur Anwendung, denn der Rechner vor dem Bildschirm stört nicht mehr. Auf Messen z. B., wenn die Präsentation vor stehenden Interessenten vorgenommen wird, ist die wesentliche Verlängerung des Steges 5 sehr sinnvoll, weil sich damit der modifizierte Bildschirm annähernd in Augenhöhe befindet.

Claims (13)

1. Modifizierter Flachbildschirm, insbesondere bei tragbaren Computern, dadurch gekennzeichnet, daß der modifizierte Flachbildschirm aus drei Teilen besteht, dem an sich bekannten Flachbildschirm (1) und den jeweils an den Seiten des Flachbildschirmes beweglich angeordneten Teilbildschirmen (2, 3), die in der Größe der Teilbildflächen so bemessen sind, daß sie jeweils annähernd der Hälfte der Fläche des Flachbildschirms (1) entsprechen.
2. Modifizierter Flachbildschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilbildschirme (2, 3) während des Transports des Computers so angeordnet sind, daß die Teilflächen auf dem Flachbildschirm (1) annähernd deckungsgleich aufliegen.
3. Modifizierter Flachbildschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Nutzung des Computers die Teilbildschirme (2, 3) durch Aufklappen derart angeordnet sind, daß die zusätzlich nutzbare Bildfläche durch die Teilbildschirme (2, 3) insgesamt annähernd doppelt so groß ist wie die des Flachbildschirms (1).
4. Modifizierter Flachbildschirm nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die mechanische Verbindung zwischen dem Rechnergehäuse und dem modifizierten Flachbildschirm durch einen ausziehbaren Steg (5) gegeben ist.
5. Modifizierter Flachbildschirm nach Anspruch 1 und 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Rückseite des Flachbildschirmes (1) eine Drehscheibe (6) derart angeordnet ist, daß bei ausgezogenem Steg (5) wahlweise eine hoch- oder querformatige Stellung des modifizierten Flachbildschirmes gegeben ist.
6. Modifizierter Flachbildschirm nach Anspruch 1, 3 und 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilbildschirme (2, 3) beim Aufklappen in jedem gewünschten Winkel im Vergleich zum Flachbildschirm (1) fixierbar sind.
7. Modifizierter Flachbildschirm in Abwandlung von Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der modifizierte Flachbildschirm aus zwei Teilen besteht, dem an sich bekannten Flachbildschirm (1) und einem an der oberen Breitseite beweglich angeordneten Teilbildschirm, der in seiner Bildfläche so bemessen ist, daß er der Größe des Flachbildschirmes (1) entspricht.
8. Modifizierter Flachbildschirm in Abwandlung von Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der modifizierte Flachbildschirm aus drei Teilen besteht, dem an sich bekannten Flachbildschirm (1) und zwei Teilbildschirmen (2, 3) wobei die Teilbildschirme während des Transports des Computers hinter dem Flachbildschirm (1) plaziert sind.
9. Modifizierter Flachbildschirm in Abwandlung von Anspruch 1 sowie entsprechend Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß bei Nutzung des Computers die Teilbildschirme durch Ausziehen derart angeordnet sind, daß die zusätzliche Bildfläche insgesamt annähernd doppelt so groß ist, wie die des Flachbildschirms (1).
10. Modifizierter Flachbildschirm nach Anspruch 1 und 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Teilflächen nach dem Ausziehen in jedem gewünschten Winkel im Vergleich zum Flachbildschirm (1) fixierbar sind.
11. Modifizierter Flachbildschirm in Abwandlung von Anspruch 1 und 8, dadurch gekennzeichnet, daß der modifizierte Flachbildschirm aus zwei Teilen besteht, dem an sich bekannten Flachbildschirm (1) und einem zweiten Bildschirm, wobei der zweite Bildschirm so angeordnet ist, daß er sich beim Transport des Computers hinter dem Flachbildschirm (1) befindet und bei Nutzung des Computers nach oben ausziehbar ist.
12. Modifizierter Flachbildschirm nach Anspruch 1 und 4, unter Verwendung einer abnehmbaren Tastatur, dadurch gekennzeichnet, daß das Rechnergehäuse (4) am Steg (5) derartig angeordnet ist, daß ein vertikales Schwenken um 180° erfolgt und damit das Rechnergehäuse (4) die Standfläche für den modifizierten Flachbildschirm darstellt.
13. Modifizierter Flachbildschirm nach Anspruch 1, 4 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Steg (5) durch Ausziehen wesentlich verlängerbar ist, vorzugsweise auf 100-170 cm.
DE1999104008 1999-02-02 1999-02-02 Modifizierter Flachbildschirm Withdrawn DE19904008A1 (de)

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