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DE102007036827A1 - Monitor mit einem Gehäuse und mit einem Display, Gehäuse eines Monitors und Computer oder mobiler Computer - Google Patents

Monitor mit einem Gehäuse und mit einem Display, Gehäuse eines Monitors und Computer oder mobiler Computer Download PDF

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DE102007036827A1
DE102007036827A1 DE102007036827A DE102007036827A DE102007036827A1 DE 102007036827 A1 DE102007036827 A1 DE 102007036827A1 DE 102007036827 A DE102007036827 A DE 102007036827A DE 102007036827 A DE102007036827 A DE 102007036827A DE 102007036827 A1 DE102007036827 A1 DE 102007036827A1
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display
housing
another
computer
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    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
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Abstract

Um insbesondere mobile Computer und diesbezügliche Monitore weiterzuentwickeln, schlägt die Erfindung einen Monitor mit einem Gehäuse und mit einem Display zum Anzeigen von Informationen vor, wobei der Monitor mehr als ein Display umfasst.

Description

  • Die Erfindung betrifft sowohl einen Monitor mit einem Gehäuse und mit einem Display zum Anzeigen von Informationen als auch ein Gehäuse eines Monitors mit einer Aufnahme für ein Display zum Anzeigen von Informationen sowie einen Computer oder mobilen Computer, wie ein Laptop, mit einem Monitor.
  • Monitore, insbesondere im Zusammenhang mit mobilen Computer, sind aus dem Stand der Technik hinlänglich bekannt. Mittlerweile bauen diese Monitore sehr flach, da sie TFT-, LCD- und/oder Plasma-Displays umfassen, die eine besonders geringe Bautiefe ermöglichen. Dies ist besonders wichtig für mobile Computer, wie beispielsweise Laptops, Notebooks oder sonstige tragbare und mobil einsetzbare Computer.
  • Da Anwender mittels derartiger Computer immer mehr Informationen verarbeiten, die auch von einem Anwender erfasst werden müssen, geht der Trend bei Computer dahin, dass die Displays der Monitore immer größer werden. Durch die flächenmäßig größer gestalteten Displays sind beispielsweise mehrere Dokumente nebeneinander an einer Anzeigefläche des Displays visualisierbar.
  • Um insbesondere mobile Computer gut transportiert zu können, besteht hierbei das Bedürfnis, diese möglichst klein zu gestalten. Es versteht sich, dass hierdurch zwangsläufig auch eine kleinere Displayfläche unumgänglich sind. Displays mit entsprechend kleinen Anzeigeflächen sind aber nachteilig beim Bearbeiten von Dokumenten.
  • Es ist nun Aufgabe vorliegender Erfindung, Monitore für Computer, insbesondere für mobile Computer, dahingehend weiter zu entwickeln, dass trotz relativ geringer Baumaße eines Computergehäuses beziehungsweise eines Monitorgehäuses die zur Verfügung stehende Gesamtanzeigefläche möglichst groß zu gestalten.
  • Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung wird von einem Monitor mit Gehäuse und mit einem Display zum Anzeigen von Informationen gelöst, wobei der Monitor mehr als ein Display umfasst.
  • Vorteilhafter Weise weist der Monitor vorliegend wenigstens zwei Displays auf, so dass sich hierdurch die Anzeigefläche des Monitors insgesamt vergrößert. Mit dem Begriff „Monitor" wird vorliegend jegliche Einrichtung erfasst, mittels welcher, insbesondere einem Anwender eines Computers, Daten visualisiert werden kann. Um eine hierzu erforderliche sichtbare Anzeigefläche bereit zu stellen, umfasst der vorliegende Monitor mehr als ein Display zum Anzeigen von Informationen.
  • Eine bevorzugte Ausführungsvariante sieht vor, dass vorliegend ein erstes Display und ein weiteres Display jeweils eine flächenmäßig identi sche Anzeigefläche aufweisen, und die gemeinsame Anzeigefläche beider Displays größer ist als eine einzelne Anzeigefläche eines Displays.
  • Ergibt die Summe beider Displays flächenmäßig eine größere Anzeigefläche als eines der beiden Displays, ist die Anzeigefläche des vorliegenden Monitors insgesamt größer als bei herkömmlichen Monitoren mit vergleichbaren Außenmaßen.
  • Damit die beiden Displays von einem Anwender gut einsehbar zueinander positioniert werden können, ist es vorteilhaft, wenn ein erstes Display und ein weiteres Display in oder an dem Monitorgehäuse zueinander relativ verlagerbar angeordnet sind.
  • Besonders vielfältige Einstellungsmöglichkeiten der beiden Displays zueinander ergeben sich, wenn ein erstes Display gegenüber einem weiteren Display in oder an dem Monitorgehäuse mit mehr als einem Freiheitsgrad zueinander relativ verlagerbar angeordnet sind.
  • Eine weitere Ausführungsvariante sieht vor, dass ein erstes Display gegenüber einem zweiten Display um eine im Wesentlichen vertikal angeordnete Schwenkachse und/oder um eine im Wesentlichen horizontal angeordnete Schwenkachse schwenkbar an dem Monitorgehäuse gelagert ist.
  • Damit ein Betrachter des Monitors beide Displays problemlos einsehen kann, ist es vorteilhaft, wenn ein erstes Display und ein weiteres Display seitlich nebeneinander anordenbar sind, so dass die Anzeigefläche des ersten Displays und die Anzeigefläche des zweiten Displays aus einer Blickrichtung eines Anwenders einsehbar sind.
  • Vorliegend baut der Monitor besonders kompakt, wenn ein erstes Display an einer Vorderseite des Monitors und ein weiteres Display an einer Rückseite des Monitors angeordnet ist.
  • In diesem Zusammenhang sieht eine weitere bevorzugte Ausführungsvariante vor, dass ein erstes Display im Wesentlichen die Vorderseite und ein weiteres Display im Wesentlichen die Rückseite des Monitors bildet.
  • Damit die beiden Displays jedoch aus einer Blickrichtung eines Anwenders einsehbar sind, ist es vorteilhaft, wenn die Vorderseite des Monitors und die Rückseite des Monitors verlagerbar zueinander angeordnet sind.
  • Ist ein erstes Display von einem ersten Gehäuserahmen und ein weiteres Display von einem weiteren Gehäuserahmen umfasst, ist sichergestellt, dass die vorhandenen Displays an dem Monitor sehr geschützt angeordnet sind.
  • Die beiden Displays können mit ihrem zugehörigen Gehäuserahmen zueinander vorteilhaft bewegt werden, wenn der erste Gehäuserahmen und der weitere Gehäuserahmen zueinander relativ verlagerbar angeordnet sind.
  • Weiter ist es vorteilhaft, wenn der erste Gehäuserahmen und der zweite Gehäuserahmen gelenkig miteinander verbunden sind. Mittels eines hierfür geeigneten Gelenkes lassen sich die beiden Gehäuserahmen zueinander führen, ohne dass zusätzliche Halterungen oder Führungseinrichtungen im Bereich um den Monitor herum vorhanden sein müssen.
  • Wird ein Display beziehungsweise ein Gehäuserahmen gegenüber einem weiteren Display beziehungsweise gegenüber einem weiteren Gehäuserahmen verschwenkt, ist es vorteilhaft, wenn ein erster der beiden Gehäuserahmen schwerer ist als ein weiterer der beiden Gehäuserahmen. Vorzugsweise wird der leichtere der beiden Gehäuserahmen herausgeschwenkt. Somit ist die Gefahr verringert, dass der Monitor beim Schwenken umkippt.
  • Damit der Monitor insbesondere hinsichtlich mobiler Computer besonders flach baut, ist es vorteilhaft, wenn der Monitor ein Flachmonitor ist.
  • Besonders flach baut der vorliegende Monitor, wenn der Monitor ein TFT-, LCD- und/oder Plasma-Display umfasst.
  • Der mehr als zwei Displays umfassende Monitor baut besonders kompakt, wenn das Gehäuse des Monitors einen mobilen Computer umfasst.
  • Vorliegend wird die Aufgabe der Erfindung auch von einem Gehäuse eines Monitors mit einer Aufnahme für ein Display zum Anzeigen von Informationen gelöst, welches sich durch wenigstens eine weitere Aufnahme für einen zusätzlichen Display auszeichnet. Mittels der weiteren Aufnahme ist sicher gestellt, dass ein zusätzlicher Display betriebssicher an dem Gehäuse des vorliegenden Monitors befestigt werden kann.
  • Damit die beiden Displays baulich einfach zueinander verlagerbar sind, ist es vorteilhaft, wenn die Aufnahmen der Displays gelenkig miteinander verbunden sind.
  • Das vorliegende Monitorgehäuse ist vorteilhaft weiter gebildet, wenn es eines der zuvor im Zusammenhang mit dem Monitor erläuterten Merkmale aufweist.
  • Auch wird die Aufgabe der Erfindung von einem Computer oder einem mobilen Computer, wie einem Laptop, mit einem Monitor gelöst, wobei wenigstens zwei zueinander schwenkbare Displays zum Anzeigen von Informationen vorhanden sind.
  • Damit die Displays zueinander vorteilhaft ausgerichtet werden können, ist es vorteilhaft, wenn die Displays gelenkig in geeignete Aufnahmen eines Gehäuses miteinander verbunden sind.
  • Der vorliegende Computer oder mobile Computer ist ebenfalls vorteilhaft weitergebildet, wenn er einen Monitor mit einem der zuvor erläuterten Merkmale und/oder ein Gehäuse mit einem diesbezüglich erläuterten Merkmal aufweist.
  • Weitere Vorteile, Ziele und Eigenschaften vorliegender Erfindung werden anhand anliegender Zeichnung erläutert, in welcher beispielhaft ein Laptop dargestellt ist, welches einen Monitor mit einem ersten Display und einem zweiten Display aufweist.
  • Es zeigt
  • 1 schematisch eine Ansicht eines Laptops mit einem aufgeklappten Monitor und zwei nebeneinander angeordneten Displays,
  • 2 schematisch eine Aufsicht des Laptops aus der 1, wobei das zweite Display gegenüber dem ersten Display um eine horizontale Achse verlagert ist und
  • 3 schematisch eine Ansicht des Laptops aus den beiden 1 und 2 mit einem beinahe zusammengeklappten Monitor.
  • Der in den 1 bis 3 gezeigte Laptop 1 weist ein Grundgehäuse 2 mit einer Computereinheit (hier nicht gezeigt) und einer Tastatur 3 als Eingabeeinheit auf.
  • Dem Grundgehäuse 2 ist ein Monitorgehäuse 4 zugeordnet, wobei das Grundgehäuse 2 und das Monitorgehäuse 4 mittels einer Docking Station 5 miteinander verbindbar sind.
  • Das Monitorgehäuse 4 umfasst einen ersten Gehäuserahmen 6 und einen zweiten Gehäuserahmen 7, die mittels einer Gelenkverbindung 8 verlagerbar zueinander befestigt sind. Mittels der Gelenkverbindung 8 ist der zweite Gehäuserahmen 7 zum einen um eine Vertikalachse 9 und zum anderen um eine Horizontalachse 10 gegenüber dem ersten Gehäuserahmen 6 bewegbar.
  • Ist das Monitorgehäuse 4 vollständig aufgeklappt (siehe 1), sind einem Benutzer des Laptops 1, der sich vor der Tastatur 3 befindet, ein erstes Display 11 und ein zweites Display 12 zugewandt, so dass dem Benutzer mit dem ersten Display 11 und dem zweiten Display 12 eine Anzeigefläche zur Verfügung steht, die doppelt so groß ist, wie die des ersten Displays 11.
  • Wird der zweite Gehäuserahmen 7 um die Horizontalachse 10 gedreht, so dass das zweite Display 12 einer Person hinter dem Monitorgehäuse 4 zugewandt wird, kann der hinter dem Monitorgehäuse 4 platzierten Person ebenfalls eine Anzeigefläche zugewandt werden.
  • Soll der Laptop 1 transportiert werden, wird der zweite Gehäuserahmen 7 gemäß der Pfeilrichtung 13 um die Vertikalachse 9 geschwenkt, bis der zweite Gehäuserahmen 7 auf dem ersten Gehäuserahmen 6 aufliegt.
  • Hierbei zeigt die Anzeigefläche des zweite Displays 12 in die entgegen gesetzte Richtung der Anzeigefläche des ersten Displays 11, wobei der zweite Gehäuserahmen 7 und das zweite Display 12 zusammen eine Rückseite 14 des Monitorgehäuses 4 bilden, wohingegen der erste Gehäuserahmen 6 und das erste Display 11 eine Vorderseite 15 des Monitorgehäuses 4 bilden.
  • 1
    Laptop
    2
    Grundgehäuse
    3
    Tastatur
    4
    Monitorgehäuse
    5
    Docking Station
    6
    erster Gehäuserahmen
    7
    zweiter Gehäuserahmen
    8
    Gelenkverbindung
    9
    Vertikalachse
    10
    Horizontalachse
    11
    erstes Display
    12
    zweites Display
    13
    Pfeilrichtung
    14
    Rückseite
    15
    Vorderseite

Claims (22)

  1. Monitor mit einem Gehäuse und mit einem Display zum Anzeigen von Informationen, dadurch gekennzeichnet, dass der Monitor mehr als ein Display umfasst.
  2. Monitor nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Display (11) und ein weiteres Display (12) flächenmäßig jeweils eine identische Anzeigefläche aufweisen, und die gemeinsame Anzeigefläche beider Displays (11, 12) größer ist als eine einzelne Anzeigefläche eines einzelnen Displays (11, 12).
  3. Monitor nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Display (11) und ein weiteres Display (12) in oder an dem Monitorgehäuse (4) zueinander relativ verlagerbar angeordnet sind.
  4. Monitor nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Display (11) und ein weiteres Display (12) in oder an dem Monitorgehäuse (4) mit mehr als einem Freiheitsgrad zueinander relativ verlagerbar angeordnet sind.
  5. Monitor nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Display (11, 12) gegenüber einem weiteren Display (11, 12) um eine im Wesentlichen vertikal angeordnete Schwenkachse (9) und/oder um eine im Wesentlichen horizontal an geordnete Schwenkachse (10) schwenkbar an dem Monitorgehäuse (4) gelagert ist.
  6. Monitor nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes der Display (11) und ein weiteres Display (12) seitlich nebeneinander anordenbar sind, so dass die Anzeigefläche des ersten Displays (11) und die Anzeigefläche des zweiten Displays (12) aus einer Blickrichtung eines Anwenders einsehbar sind.
  7. Monitor nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Display (11) an einer Vorderseite (15) des Monitors und ein weiteres Display (12) an einer Rückseite (14) des Monitors angeordnet ist.
  8. Monitor nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Display (11) im Wesentlichen die Vorderseite (15) und ein weiteres Display (12) im Wesentlichen die Rückseite (14) des Monitors bildet.
  9. Monitor nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorderseite (15) des Monitors und die Rückseite (14) des Monitors verlagerbar zueinander angeordnet sind.
  10. Monitor nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass ein erstes Display (11) von einem ersten Gehäuserahmen (6) und ein weiteres Display (12) von einem weiteren Gehäuserahmen (7) umfasst sind.
  11. Monitor nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Gehäuserahmen (6) und der weitere Gehäuserahmen (7) zueinander relativ verlagerbar angeordnet sind.
  12. Monitor nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Gehäuserahmen (6) und der zweite Gehäuserahmen (7) gelenkig miteinander verbunden sind.
  13. Monitor nach einem der Ansprüche 10 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein erster der beiden Gehäuserahmen (6, 7) schwerer ist als ein weiterer der beiden Gehäuserahmen (6, 7).
  14. Monitor nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Monitor ein Flachmonitor ist.
  15. Monitor nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Monitor ein TFT-, ein LCD- und/oder ein Plasma-Display umfasst.
  16. Monitor nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Gehäuse (4) des Monitors einen mobilen Computer (1) umfasst.
  17. Gehäuse eines Monitors mit einer Aufnahme für ein Display zum Anzeigen von Informationen, gekennzeichnet durch wenigstens eine weitere Aufnahme für ein zusätzliches Display.
  18. Gehäuse nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufnahmen der Displays (11, 12) gelenkig miteinander verbunden sind.
  19. Gehäuse nach Anspruch 17 oder 18, gekennzeichnet durch Merkmale eines der Ansprüche 2 bis 16.
  20. Computer oder mobiler Computer, wie ein Laptop, mit einem Monitor, gekennzeichnet durch wenigstens zwei zueinander schwenkbare Displays zum Anzeigen von Informationen.
  21. Computer oder mobiler Computer nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Displays (11, 12) gelenkig in geeignete Aufnahmen eines Gehäuses (4) miteinander verbunden sind.
  22. Computer oder mobiler Computer nach Anspruch 20 oder 21, gekennzeichnet durch einen Monitor nach einem der Ansprüche 1 bis 16 und/oder ein Gehäuse (4) nach einem der Ansprüche 17 bis 19.
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