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Gegenstand
der Erfindung ist eine Vorrichtung zur Validierung von Echtheitsmerkmalen
auf Wert- und Sicherheitsdokumenten, insbesondere Banknoten, Personaldokumenten,
Plastikkarten und dergleichen mehr, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs
1.
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Bei
beiden Vorrichtungen handelt es sich um sogenannte Banknoten-Prüfautomaten,
welche in der Lage sind, innerhalb relativ kurzer Zeit eine Vielzahl
von Banknoten im Durchlaufbetrieb zu überprüfen.
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Bei
den genannten Druckschriften besteht jedoch der Nachteil, daß eine Bilderkennung
durchgeführt
wird, was zeitaufwendig ist. Dadurch wird die Verarbeitungsleistung
derartiger Prüfautomaten
beeinträchtigt.
Es wird nämlich
eine komplette Bilderkennung durchgeführt, d.h. es werden Symbole
erkannt, und mit eingespeicherten Symbolen verglichen. Dies erfordert
jedoch, daß während der
Symbolerkennung und Auswertung die Durchlaufgeschwindigkeit verringert wird,
um genügend
Rechenzeit für
die Auswertung und Gut-Schlecht-Entscheidung
zu erhalten.
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Außerdem basiert
die bekannte Symbolerkennung lediglich auf der Erfassung sichtbarer
Symbole, was dem heutigen Stand der Technik bei der Echtheitsüberprüfung von
Banknoten nicht mehr angemessen ist.
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Die
DE 41 26 051 A1 betrifft
ein Sicherheitsdokument, wie eine Banknote, Ausweiskarte oder dergleichen,
mit einem flächenhaften
Sicherheitselement, wobei das Sicherheitselement sowohl für eine visuelle
als auch für
eine maschinelle Echtheitsüberprüfung geeignet
ist. In einer bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung ist das Sicherheitselement als mehrschichtiger elektrolumineszierender
Sicherheitsfaden ausgebildet, der in definierten Wellenlängenbereichen
Lumineszenzeffekt aufweist.
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Die
US 43 87 112 A zeigt
ein Verfahren zur Identifikation von Artikeln, insbesondere von
Kleidungsstücken,
Elektronikteilen, ID-Karten und Kreditkarten, mit stimulierbaren
anorganischen Phosphorverbindungen, welche durch Licht, Wärme oder
ein Elektrisches Feld stimuliert werden, so dass sie Elektrolumineszenz-/Floureszenz-/Phosphoreszenz-Strahlung
emittieren, die ohne komplexe Analyseapparate beobachtet werden
kann.
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Mit
der
DE 197 08 543
A1 ist ein Prüfgerät zur maschinellen
Echtheitsprüfung
eines Wert- und Sicherheitsdokuments bekannt geworden, welches zwei
zueinander parallele Träger
aufweist, von denen mindestens einer durchsichtig ist, wobei an
mindestens einer Innenseite der Träger eine planare Elektrodenanordnung
insbesondere in der Art von Plattenkondensatoren zur Erzeugung eines
elektrischen Wechselfeldes vorhanden ist. Bei der Prüfung durchsetzt
das elektrische Wechselfeld das Wert- und Sicherheitsdokument mindestens
im Bereich von elektrolumineszenz-aktiven Sicherheitsmerkmalen,
wodurch ein Elektrolumineszenz-Strahlungs-Signal erzeugt wird, das
einer Signalaufbereitung zugeführt wird.
Die Elektrodenanordnung ist jedoch fest an der Innenseite der nicht
verstellbaren Träger
angeordnet, wobei sich zwischen den Elektroden und dem zu prüfenden Wert-
und Sicherheitsdokument ein Luftspalt befindet, der das Prüfergebnis
insbesondere bei hohen Prüfgeschwindigkeiten
durch eine undefinierte Schwächung
des elektrischen Wechselfeldes verfälscht. Ein Stapelverarbeitungsbetrieb
mit hoher Prüfgeschwindigkeit
ist mit diesem Prüfgerät daher nicht
möglich.
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Keine
der drei zuvor genannten Schriften zeigt eine Vorrichtung zur Validierung
von elektrolumineszenz-aktiven Echtheitsmerkmalen auf Wert- und
Sicherheitsdokumenten, mit welcher es möglich ist, ein Hochgeschwindigkeits-Prüfverfahren
durchzuführen,
da ein derartiges, beschleunigtes Verfahren zur Validierung von
Echtheitsmerkmalen auf Wert- und Sicherheitsdokumenten nur möglich ist, wenn
der vorhandene Luftspalt zwischen den Elektroden und dem Dokument
beseitigt wird und die Wert- und Sicherheitsdokumente im Stapelverarbeitungsbetrieb
der Vorrichtung zur Validierung von Echtheitsmerkmalen auf Wert-
und Sicherheitsdokumenten zugeführt
werden.
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Der
Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur
Validierung von Echtheitsmerkmalen (im Folgenden auch Prüfautomat genannt)
der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß bei wesentlich höheren Durchlaufgeschwindigkeiten
auch unsichtbare Echtheitsmerkmale mit guter Qualität ausgewertet
und verarbeitet werden können.
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Zur
Lösung
der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre
des Patentanspruchs 1 gekennzeichnet.
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Wesentliches
Merkmal der Erfindung ist, daß der
Prüfautomat
nun mindestens eine Detektorvorrichtung aufweist, die geeignet ist,
elektrolumineszierende Eigenschaften von Echtheitsmerkmalen auf Wert-
und Sicherheitsdokumenten anzuregen und zu erfassen und dieses Elektrolumineszenz-Signal
einer Signalverarbeitung zur Auswertung zuzuführen, und daß die Wert-
und Sicherheitsdokumente den Prüfautomaten
im Stapelverarbeitungsbetrieb durchlaufen und daß mindestens eine der Elektroden
federbelastet an die Oberfläche
des Wert- und Sicherheitsdokumentes angepresst wird.
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Damit
ist die Vorrichtung nicht mehr auf die Erkennung von optisch sichtbaren
Echtheitsmerkmalen beschränkt,
sondern es können
unsichtbare Echtheitsmerkmale erfasst und ausgewertet werden, insbesondere
Echtheitsmerkmale, welche elektrolumineszierende Eigenschaften aufweisen.
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Aus
eigenen Anmeldungen des Anmelders ist es bekannt, Banknoten mit
elektrolumineszierenden Eigenschaften zu versehen. Es war bisher
jedoch noch nicht bekannt, die Auswertung derartiger Echtheitsmerkmale
in Prüfautomaten
mit hoher Verarbeitungsgeschwindigkeit vorzusehen.
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Deshalb
sieht die Erfindung in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vor, daß die Detektorvorrichtung
aus mindestens zwei einander gegenüberliegenden Elektroden besteht,
zwischen denen die zu prüfende
Sicherheits- und Wertdokument hindurchbewegt wird und wobei mindestens
ein Detektor vorhanden ist, welcher das Elektrolumineszenzsignal des
Echtheitsmerkmals erfasst und in ein elektrisches Signal umsetzt.
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Unter
dem Begriff „Elektrolumineszenz„ werden
alle phosphorisierenden und fluoreszierenden Elemente verstanden,
die unter Einwirkung eines elektromagnetischen Wechselfeldes ein
entsprechendes Lumineszenzsignal erzeugen. Hierbei ist es nicht
notwendig, daß das
Signal im sichtbaren Bereich ist. Es kann sowohl im IR-Bereich als
auch im UV-Bereich liegen; es kann aber auch im sichtbaren Bereich
liegen. Ebenso ist es vorgesehen, daß dieses Lumineszenzsignal
sowohl im sichtbaren als auch im unsichtbaren Bereich liegt und
daß die
zugeordnete Detektorvorrichtung dieses Signal erfasst und auswertet.
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Zur
Erzeugung eines elektromagnetischen Wechselfeldes mit einer Frequenz
bis zu einigen MHz ist es erforderlich, daß das zu prüfende Sicherheits- und Wertdokument
an der Stelle des zu überprüfenden Echtheitssignals
mit diesem elektromagnetischen Wechselfeld durchsetzt wird. Hierzu
ist es vorgesehen, das elektromagnetische Wechselfeld auf das Sicherheits-
und Wertdokument einzukoppeln. Die Einkopplung erfolgt bevorzugt
kapazitiv, d.h. das Sicherheits- und
Wertdokument wird im Feldspalt zwischen zwei einander gegenüberliegenden
Elektroden hindurchgeleitet, wobei die Elektroden jeweils mit einem
Pol der Signalquelle für
die Erzeugung des elektromagnetischen Wechselfeldes angeschlossen
sind.
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Damit
eine möglichst
gute Wechselwirkung des elektromagnetischen Wechselfeldes mit dem
Sicherheits- und Wertdokument erfolgen kann, wird der Luftspalt
zwischen den Elektroden und dem Wert- und Sicherheitsdokument minimiert.
Hierzu wird mindestens eine der Elektroden federbelastet gegen das Sicherheits-
und Wertdokument gepresst, so daß – durch Minimierung des Luftspalts – das Sicherheits- und
Wertdokument mit einer möglichst
hohen elektrischen Feldstärke
durchsetzt wird.
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Für die Ausbildung
derartiger Elektroden gibt es mehrere Möglichkeiten:
Zunächst ist
es vorgesehen, die eine Elektrode etwa als Flächenelektrode auszubilden,
während
die andere Elektrode als federbelastete Rolle ausgebildet ist, die
der Flächenelektrode
gegenüberliegt.
Die Federbelastung kann dadurch erfolgen, daß die Achse dieser Andruckrolle
federbelastet in die Transportebene des Wert- und Sicherheitsdokumentes
vorgespannt wird, so daß sich
diese Andruckrolle federbelastet an der einen Seite des Wert- und
Sicherheitsdokumentes anlegt, während
die andere Seite des Wert- und Sicherheitsdokumentes an der gegenüberliegenden,
flächenmässig ausgebildeten
Elektrode anliegt.
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Das
ausgesendete Lumineszenzsignal kann dann am besten dadurch erfasst
werden, daß die
flächenhaft
ausgebildete Elektrode für
das ausgesendete Lumineszenzsignal durchlässig ausgebildet ist und daß jenseits
dieser Elektrode die Detektorvorrichtung zur Erfassung des Lumineszenzsignals
angeordnet ist.
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Die
Erfindung ist jedoch nicht auf diese Ausführungsform beschränkt.
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In
einer Weiterbildung der Erfindung kann es vorgesehen sein, daß beide
Elektroden durch entsprechende Andruckrollen gebildet werden, wobei mindestens
eine der Andruckrollen federbelastet in die Transportebene des Sicherheits-
und Wertdokument vorgespannt wird.
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Bei
diesem Ausführungsbeispiel
und bei dem vorgenannten Ausführungsbeispiel
ist Voraussetzung, daß die
als Andruckrolle ausgebildete, walzen- oder zylinderförmige Elektrode
einen leitfähigen Belag
aufweist, der mit dem einen Pol des Wechselfeldgenerators gekoppelt
ist. Dies kann einfach dadurch geschehen, daß der Belag der Andruckrolle elektrisch
leitfähig
mit der Achse der Andruckrolle verbunden ist und die Achse elektrisch
isolierend von einer federbelasteten Andruckvorrichtung vorgespannt
wird. Das auf den Belag einzukoppelnde Signal wird dann über einen
Schleifringkontakt auf die Achse übertragen und von dort auf
den Belag weitergeleitet.
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In
einer dritten Ausführungsform
der Erfindung ist es vorgesehen, daß zwei flächenförmige Elektroden vorgesehen
sind, wobei mindestens eine der flächenförmigen Elektroden federbelastet
gegen die andere Elektrode vorgespannt ist, um so die in den Spalt
zwischen den Elektroden einzuführende Banknote
möglichst
ohne dazwischenliegenden Luftspalt von dem elektromagnetischen Wechselfeld durchsetzen
zu lassen.
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Auch
hier wird es der Einfachheit halber bevorzugt, wenn mindestens eine
der flächenförmigen Elektroden
für das
Lumineszenzsignal durchlässig ausgebildet
ist. Liegt dieses Lumineszenzsignal mindestens teilweise im sichtbaren
Bereich, dann wird es bevorzugt, wenn mindestens die eine Elektrode
aus einem transparenten elektrisch leitfähigen Material (z.B. Indium-Zinnoxid)
ausgebildet ist, die beispielsweise in der Art einer Filterscheibe
noch eingefärbt sein
kann, um einen schmalbandigen Durchlaß des erfaßten Lumineszenzsignals auf
den jenseits dieser durchlässigen
Elektrode angeordneten Detektor zu gestatten.
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Liegt
das ausgesendete Lumineszenzsignal jedoch im unsichtbaren Bereich,
dann genügt
es, mindestens die eine Elektrode nur für den Spektralbereich des Lumineszenzsignals
durchlässig
zu machen, während
die Elektrode im sichtbaren Bereich dann undurchlässig sein
kann.
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Die
erfindungsgemäße Detektorvorrichtung kann
lediglich an einer bestimmten Spur der zu prüfenden Banknote angeordnet
sein. Es können
auch mehrere Detektorvorrichtungen nebeneinander angeordnet sein
und es können
einer Detektorvorrichtung auch zwei Detektoren für die Auswertung des Lumineszenzsignals
zugeordnet sein. Diese Ausführung
hat den Vorteil, daß lediglich
das Differenzsignal ausgewertet wird, welches demzufolge von Fremdeinflüssen (z.B.
Temperaturgang, Feuchtigkeit der Umgebung und des Sicherheits- und
Wertdokument) unabhängig
sind.
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Die
Differenzbildung von zwei Detektorvorrichtungen führt also
zu einer verbesserten Auswerte-Sicherheit des erfaßten Lumineszenzsignals.
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Der
Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht
nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination
der einzelnen Patentansprüche
untereinander.
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Alle
in den Unterlagen, einschließlich
der Zusammenfassung, offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere
die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung werden als
erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination
gegenüber
dem Stand der Technik neu sind.
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Im
folgenden wird die Erfindung anhand von mehrere Ausführungswege
darstellenden Zeichnungen näher
erläutert.
Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere
erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
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Es
zeigen:
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1:
schematisiert in Seitenansicht ein Prüfautomat nach der Erfindung,
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2:
eine vergrößerte Darstellung
einer Detektorvorrichtung in einer ersten Ausführungsform,
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3:
eine vergrößerte Darstellung
einer Detektorausführung
in einer zweiten Ausführungsform,
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4:
schematisiert die Draufsicht auf eine zu prüfende Banknote mit Anordnung
der Detektorvorrichtung,
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5:
eine weitere Ausführungsform
eines Prüfautomaten
nach der Erfindung schematisiert im Schnitt,
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6:
eine gegenüber 5 abgewandelte Ausführungsform,
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7:
eine gegenüber 5 und 6 abgewandelte
Ausführungsform
der Ausbildung von Elektroden,
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8:
eine gegenüber 7 abgewandelte Ausführungsform
bezüglich
der Abwandlung der Elektroden,
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9:
die schematisierte Draufsicht auf zwei Detektoren zur Abtastung
einer Banknote,
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10:
das Signalbild, welches sich bei der Abtastung mit zwei Detektoren
nach 9 ergibt.
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11:
Draufsicht auf eine Elektroden-Anordnung mit fingerförmigen Elektroden
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12:
die Anordnung nach 10 im Schnitt
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Der
Prüfautomat
nach 1 besteht im wesentlichen aus einem Förderband 1,
welches in Pfeilrichtung 5 angetrieben ist. In einem Einfüllschacht 2 liegt
hierbei ein Stapel mit Wert- und Sicherheitsdokumenten 3,
wobei jeweils eine Banknote über
die Einzugsrollen 4 eingezogen und auf dem Förderband 1 in
Pfeilrichtung 5 der Detektorvorrichtung 9 zugeführt werden.
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Es
sind eine Reihe von Förderrollen 6 und eine
Umlenkrolle 7 dargestellt, wobei der gesamte Antrieb des
Förderbandes 1 über ein
getrennt angetriebenes Antriebsband 8 erfolgt.
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Hierauf
ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt. Der Antrieb des Förderbandes 1 kann
auch direkt über
den Antrieb mindestens einer der Förderrollen 6 oder
der Umlenkrolle 7 erfolgen.
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Statt
eines Förderbandes 1 können auch
andere Längsförderer verwendet
werden, wie z.B. Kettenförderer,
Gliederförderer,
Greifantriebe und dergleichen mehr.
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Ebenso
ist nicht dargestellt, daß dem
Prüfautomaten
noch weitere Prüfvorrichtungen
zugeordnet sein können,
wie z.B. Prüfvorrichtungen
für die
Erkennung von optisch sichtbaren Echtheitsmerkmalen und dergleichen
mehr.
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Im
Bereich der Detektorvorrichtung 9 wird – bei Erkennung des Echtheitsmerkmals – ein Elektrolumineszenzsignal
erzeugt, welches von einem Detektor 23 erfaßt wird
und über
die Leitung 25 einer Signalverarbeitung 10 zugeführt wird,
welche ihrerseits mit einer Anzeigevorrichtung 11 in Verbindung
steht.
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Im
Ausführungsbeispiel
nach 2 besteht die Detektorvorrichtung 9 aus
einer Anpreßrolle 14, deren
Achse 16 mittels einer Feder 17 gegen die zu prüfende Banknote 12 gepresst
wird. Der Belag 15 dieser Anpreßrolle 14 ist leitfähig ausgebildet
und steht über
die Leitung 20 mit dem einen Pol einer Signalquelle 18 in
Verbindung.
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Die
Feder 17 ist hierbei gegenüber einer ortsfesten Abstützung 19 abgestützt.
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Der
andere Pol der Signalquelle 18 wird über die Anschlußleitung 21 mit
einer elektrisch leitfähigen Leitfolie 22 verbunden,
die auf der gegenüberliegenden
Seite des Sicherheits- und Wertdokument 12 angeordnet ist.
Zwischen dem Belag 15 und der Leitfolie 22 wird
damit ein elektromagnetisches Wechselfeld erzeugt, welches das Sicherheits-
und Wertdokument 12 etwa senkrecht zu deren Oberfläche durchsetzt.
Sobald ein elektrolumineszierendes Echtheitsmerkmal 27–32 (vergl. 4)
in den Bereich dieser Detektorvorrichtung 9 gelangt, wird
ein Lumineszenzsignal 24 erzeugt, welches auf den Detektor 23 trifft
und in der Leitung 25 ein Signal erzeugt, welches von der
Signalverarbeitung 10 erfaßt und weiterverarbeitet wird.
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In 3 ist
dargestellt, daß eine
Detektorvorrichtung 23 aus zwei etwa flächenförmigen, einander gegenüberliegenden
Leitfolien 22, 26 besteht, zwischen denen die
zu prüfende
Banknote 12 in Pfeilrichtung 5 hindurchtransportiert
wird. Mindestens eine der Leitfolien 22, 26 kann
hierbei federbelastet gegen die andere Leitfolie vorgespannt sein.
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Der
zeichnerischen Übersichtlichkeit
wegen ist dargestellt, daß der
Detektor 23 einen Abstand zu der jeweils oberen Leitfolie 22 aufweist.
Dies ist jedoch nicht notwendig; der Detektor 23 kann jeweils dicht
an der jeweiligen Leitfolie 22 befestigt sein, um einen
möglichst
kurzen und streuungsfreien Weg des Lumineszenzsignals 24 zu
gewährleisten.
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Die 4 zeigt
schematisiert, daß die
Detektorvorrichtung 9, 13 lediglich auf einer
Spur einer Banknote 12 angeordnet sein kann, d.h. die Breite der
Detektorvorrichtung quer zur Transportrichtung (Pfeilrichtung 5)
kann kleiner sein als die Breite des Sicherheits- und Wertdokument 12.
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Es
ist erkennbar, daß entlang
dieser Spur mehrere unterschiedlich lange und ggf. auch breite Echtheitsmerkmale 27–32 angeordnet
sind, wobei die Abfolge dieser Echtheitsmerkmale während des Transports
des Sicherheits- und Wertdokument 12 durch die Detektorvorrichtung 9, 13 ein
rhythmisch sich veränderndes
Lumineszenzsignal 24 erzeugt, welches ebenfalls zur Echtheitserkennung
des Sicherheits- und Wertdokument herangezogen werden kann.
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Es
ist selbstverständlich
möglich,
mehrere Detektorvorrichtungen 9, 13 nebeneinander
liegend oder hintereinander liegend an dem Wert- und Sicherheitsdokumentes 12 anzuordnen,
wobei neben der Auswertung einer Spur auch mehrere Spuren ausgewertet
werden können.
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In
einer weiteren Ausführungsform
kann der Transport des Wert- und Sicherheitsdokumentes für die Zeit
der Prüfung
kurz unterbrochen werden. Nach erfolgter Prüfung setzt der Transport des
Wert- und Sicherheitsdokumentes wieder ein.
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Hierzu
wird beispielsweise auf 9 und 10 verwiesen,
wo dargestellt ist, daß zwei
Detektoren 9, 9' eine
Banknote 12 abtasten. Während
die Detektorvorrichtung 9 der abzutastenden Spur mit den
Echtheitsmerkmalen 27–32 zugeordnet
ist, ist die zweite Detektorvorrichtung 9' nicht irgendwelchen Echtheitsmerkmalen
zugeordnet, sondern tastet lediglich die Oberfläche des Wert- und Sicherheitsdokumentes
ab.
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Die
Signale beider Detektoren 9, 9' sind schematisiert in 10 dargestellt.
Man erkennt, daß durch
die Differenzbildung des Signals der Detektorvorrichtung 9 mit
der Detektorvorrichtung 9' Fehleinflüsse ausgeschaltet
werden können.
Derartige Fehleinflüsse
sind beispielsweise ein Temperaturgang, unerwünschte Belichtung der Sensoreinrichtung
(Detektor 23) und ähnliche
Fehleinflüsse.
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Bei
der Hintereinanderanordnung von mehreren Detektorvorrichtungen kann
dann das Differenzsignal zwischen der ersten und der zweiten Detektorvorrichtung
ausgewertet werden.
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Vorteil
der erfindungsgemäßen Anordnung ist,
daß mit
der Auswertung von unsichtbaren Echtheitsmerkmalen 27–32 eine
verbesserte Echtheitsprüfung
von Wert- und Sicherheitsdokumenten gewährleistet ist. Die Auswertung
kann mit hoher Geschwindigkeit erfolgen, weil auf eine Mustererkennung
verzichtet werden kann. Es muß nur überprüft werden,
ob ein Lumineszenzsignal in einem bestimmten Bereich des Sicherheits-
und Wertdokument vorhanden ist oder nicht.
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Ein
mit der erfindungsgemäßen Detektorvorrichtung
ausgestatteter Prüfautomat
kann daher in seiner Verarbeitungsgeschwindigkeit wesentlich gesteigert
werden.
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Die 5 zeigt
als weiteres Ausführungsbeispiel,
daß mindestens
eine der Elektroden als ITO-Folie oder als Glasplatte ausgebildet
werden kann, wodurch sich eine Platten-Elektrode 34 ergibt, die
mindestens teilweise elektrisch leitfähig ist und leitfähig mit
der Anschlußleitung 21 mit
dem einen Pol der Signalquelle 18 verbunden ist, während die andere
Elektrode als Elektrodenkopf 35 ausgebildet ist, der mittels
Federn 42 an die eine Seite der zu prüfenden Banknote 12 angepresst
wird.
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Der
zeichnerischen Einfachheit halber ist ein Luftspalt 33 zwischen
der Unterseite der Plattenelektrode 34 und der Oberseite
des Sicherheits- und Wertdokument 12 dargestellt. Dieser
Luftspalt 33 soll aber idealerweise entfallen und verschwinden,
weil hierdurch eine hohe Flußdichte
im Bereich zwischen der Unterseite der Plattenelektrode 34 und
der Oberseite des Elektrodenkopfes 35 erreicht wird. Luftspalte 33 stören also
und sollen möglichst
vermieden werden. Aus diesem Grunde sind auch die Federn 42 vorgesehen,
welche das Sicherheits- und Wertdokument 12 federbelastet
gegen die Oberfläche
der Plattenelektrode 34 pressen.
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Der
Elektrodenkopf 35 ist hierbei im Durchbruch einer Trägerplatte 44 angeordnet,
welche die Transportebene für
das Sicherheits- und Wertdokument 12 darstellt.
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Schematisiert
sind elektrolumineszierende Elemente 43 dargestellt, die
im vorliegenden Ausführungsbeispiel
in das Material des Sicherheits- und Wertdokument 12 eingebettet
sind. Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt.
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Derartige
EL-Elemente 43 können
auch als Beschichtung auf dem Wert- und Sicherheitsdokument 12 angebracht
werden, wobei sowohl eine einseitige als auch eine zweiseitige Beschichtung
möglich
ist.
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Die 6 zeigt,
daß statt
einer Plattenelektrode 34 auch eine Rundelektrode 36 vorgesehen werden
kann, welche im einfachsten Fall als leitfähiger Draht ausgebildet ist.
Es ist erkennbar, daß die hierbei
erzeugten Feldlinien 37 relativ senkrecht die zu prüfende Banknote 12 durchsetzen
und auf der Oberfläche
des Elektrodenkopfes 35 aufsetzen.
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Eine
weitere Ausführungsform
ist durch mehrer parallel gespannte Drähte oder durch ein Gewebe von
elektrisch leitfähigen
Drähten
zu erreichen. In all diesen Ausführungsformen
gelingt es, trotz des nicht transparenten Drahtmaterials, die Elektrolumineszens
des Wert- und Sicherheitsdokument zu prüfen.
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Statt
einer Rundelektrode 36 und eines Elektrodenkopfes 35 können auch
gemäss 7 zwei einander
gegenüberliegende
Spitzenelektroden 38 vorgesehen werden, die ein besonders
hochkonzentriertes, elektrisches Feld mit entsprechenden Feldlinien 37 erzeugen.
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Das
Sicherheits- und Wertdokument 12 durchläuft hierbei den Spalt zwischen
den beiden einander gegenüberliegend
angeordneten Spitzenelektroden 38.
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Die 8 zeigt
als Abwandlung des Ausführungsbeispiels
der 7, daß auch
zwei nebeneinander liegende Elektroden 38 vorgesehen werden können, die
nicht notwendiger Weise als Spitzenelektroden ausgebildet sind.
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Als
weitere Ausführungsform
können
die lateral angeordneten Elektroden auch als kammartige Strukturen
ausgebildet sein. Diese können
dann ineinandergreifen und ihr elektrisches Feld regt dann im Wert-
und Sicherheitsdokument die elektroluminszierende Schicht zum Leuchten
an.
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Im
Elektrodenspalt 39 zwischen den Elektroden bilden sich
Feldlinien 41, die teilweise außerhalb der zu untersuchenden
Banknote verlaufen, die aber auch teilweise in das Material des
Sicherheits- und Wertdokument eindringen und die dort eingebetteten EL-Elemente 43 zum
Aufleuchten bringen.
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In
den 11 und 12 ist
im Vergleich zum Ausführungsbeispiel
nach 7 und 8 ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel
dargestellt. Die Elektrodenanordnung besteht hierbei aus fingerförmig ineinander
greifenden Fingerelektroden, die zwischen sich den Elektrodenspalt
(Flußspalt)
ausbilden, in dem das Feld konzentriert ist.
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Die
Elektrodenanordnung ist auf einer Seite der Banknote 12 angeordnet
und die Feldlinien durchsetzen die Banknote. Hierdurch werden die
in der Banknote eingebetteten oder auf der Banknote aufgebrachten
EL-Elemente 43 angeregt und senden ein Lumineszenzsignal 24 aus.
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In
der Zeichnung ist nicht dargestellt, daß die Verarbeitungsgeschwindigkeit
(Transportgeschwindigkeit in Pfeilrichtung 5) für das Sicherheits-
und Wertdokument variieren kann. So kann es vorgesehen werden, daß die Sicherheits-
und Wertdokument mit hoher Geschwindigkeit in das Prüfgerät für Wert- und
Sicherheitsdokumente eingezogen werden kann, daß aber während der Untersuchung der
Echtheitsmerkmale nach der vorliegenden Erfindung die Durchlaufgeschwindigkeit
des Sicherheits- und Wertdokument durch die Detektorvorrichtung 9 herabgesetzt
wird oder das Sicherheits- und Wertdokument bei der Erkennung der
Echtheitsmerkmale mit Hilfe der Detektorvorrichtung 9 kurzzeitig
sogar angehalten wird, um ein entsprechendes Ausgangssignal zu erhalten.
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Damit
ist ausgesagt, daß die
Transportgeschwindigkeit des Sicherheits- und Wertdokument 12 nicht
notwendiger Weise konstant sein muß.
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Zeichnungs-Legende
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- 1
- Förderband
- 2
- Einfüllschacht
- 3
- Stapel
mit Wert- und Sicherheitsdokumenten
- 4
- Einzugsrolle
- 5
- Pfeilrichtung
- 6
- Förderrolle
- 7
- Umlenkrolle
- 8
- Antriebsband
- 9
- Detektorvorrichtung
- 10
- Signalverarbeitung
- 11
- Anzeigevorrichtung
- 12
- Banknote
- 13
- Detektorvorrichtung
- 14
- Anpreßrolle
- 15
- Belag
- 16
- Achse
- 17
- Feder
- 18
- Signalquelle
- 19
- Abstützung
- 20
- Anschlußleitung
- 21
- Anschlußleitung
- 22
- Leitfolie
- 23
- Detektor
- 24
- Lumineszenzsignal
- 25
- Leitung
- 26
- Leitfolie
- 27
- Echtheitsmerkmal
- 28
- Echtheitsmerkmal
- 29
- Echtheitsmerkmal
- 30
- Echtheitsmerkmal
- 31
- Echtheitsmerkmal
- 32
- Echtheitsmerkmal
- 33
- Luftspalt
- 34
- Platten-Elektrode
- 35
- Elektrodenkopf
- 36
- Rundelektrode
- 37
- Feldlinien
- 38
- Spitzenelektrode
- 39
- Elektrodenspalt
- 40
- –
- 41
- Feldlinien
- 42
- Federn
- 43
- EL-Elemente
- 44
- Trägerplatte
- 45
- Fingerelektrode