DE19903988A1 - Vorrichtung zur Validierung von Echtheitsmerkmalen auf Wert- und Sicherheitsdokumenten - Google Patents
Vorrichtung zur Validierung von Echtheitsmerkmalen auf Wert- und SicherheitsdokumentenInfo
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Abstract
Eine Vorrichtung zur Validierung von Echtheitsmerkmalen auf Wert- und Sicherheitsdokumenten, insbesondere Banknoten, Personaldokumenten, Plastikkarten und dergleichen mehr, besteht aus einem Prüfautomaten, in den die zu überprüfenden Banknoten eingespeist werden und hierbei eine Detektorvorrichtung durchlaufen. Die Detektorvorrichtung ist geeignet, elektrolumineszierende Eigenschaften der Echtheitsmerkmale zu erfassen und auszuwerten.
Description
Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zur Validierung von
Echtheitsmerkmalen auf Wert- und Sicherheitsdokumenten, insbesondere
Banknoten, die im Stapelverarbeitungsbetrieb einen Prüfautomaten durchlaufen,
wobei eine Detektorvorrichtung das Echtheitsmerkmal erfasst und einer
Signalverarbeitung zuführt.
Eine eingangs genannte Vorrichtung ist beispielsweise mit dem Gegenstand der
EP 0 633 553 B1 oder der EP 0 477 711 B1 bekannt geworden.
Bei beiden Vorrichtungen handelt es sich um sogenannte Banknoten-
Prüfautomaten, welche in der Lage sind, innerhalb relativ kurzer Zeit eine Vielzahl
von Banknoten im Durchlaufbetrieb zu überprüfen.
Bei den genannten Druckschriften besteht jedoch der Nachteil, daß eine
Bilderkennung durchgeführt wird, was zeitaufwendig ist. Dadurch wird die
Verarbeitungsleistung derartiger Prüfautomaten beeinträchtigt. Es wird nämlich
eine komplette Bilderkennung durchgeführt, d. h. es werden Symbole erkannt, und
mit eingespeicherten Symbolen verglichen. Dies erfordert jedoch, daß während
der Symbolerkennung und Auswertung die Durchlaufgeschwindigkeit verringert
wird, um genügend Rechenzeit für die Auswertung und Gut-Schlecht-
Entscheidung zu erhalten.
Außerdem basiert die bekannte Symbolerkennung lediglich auf der Erfassung
sichtbarer Symbole, was dem heutigen Stand der Technik bei der
Echtheitsüberprüfung von Banknoten nicht mehr angemessen ist.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur
Validierung von Echtheitsmerkmalen der eingangs genannten Art so
weiterzubilden, daß bei wesentlich höheren Durchlaufgeschwindigkeiten auch
unsichtbare Echtheitsmerkmale mit guter Qualität ausgewertet und verarbeitet
werden können.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre
des Anspruchs 1 gekennzeichnet.
Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, daß der Prüfautomat nun mindestens
eine Detektorvorrichtung aufweist, die geeignet ist, elektrolumineszierende
Eigenschaften von Echtheitsmerkmalen zu erfassen und auszuwerten.
Damit ist die Vorrichtung nicht mehr auf die Erkennung von optisch sichtbaren
Echtheitsmerkmalen beschränkt, sondern es können unsichtbare
Echtheitsmerkmale erfasst und ausgewertet werden, insbesondere
Echtheitsmerkmale, welche elektrolumineszierende Eigenschaften aufweisen.
Aus eigenen Anmeldungen des Anmelders ist es bekannt, Banknoten mit
elektrolumineszierenden Eigenschaften zu versehen. Es war bisher jedoch noch
nicht bekannt, die Auswertung derartiger Echtheitsmerkmale in Prüfautomaten mit
hoher Verarbeitungsgeschwindigkeit vorzusehen.
Deshalb sieht die Erfindung in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vor, daß
die Detektorvorrichtung aus mindestens zwei einander gegenüberliegenden
Elektroden besteht, zwischen denen die zu prüfende Sicherheits- und
Wertdokument hindurchbewegt wird und wobei mindestens ein Detektor
vorhanden ist, welcher das Elektrolumineszenzsignal des Echtheitsmerkmals
erfasst und in ein elektrisches Signal umsetzt.
Unter dem Begriff "Elektrolumineszenz" werden alle phosphorisierenden und
fluoreszierenden Elemente verstanden, die unter Einwirkung eines
elektromagnetischen Wechselfeldes ein entsprechendes Lumineszenzsignal
erzeugen. Hierbei ist es nicht notwendig, daß das Signal im sichtbaren Bereich
ist. Es kann sowohl im IR-Bereich als auch im UV-Bereich liegen; es kann aber
auch im sichtbaren Bereich liegen. Ebenso ist es vorgesehen, daß dieses
Lumineszenzsignal sowohl im sichtbaren als auch im unsichtbaren Bereich liegt
und daß die zugeordnete Detektorvorrichtung dieses Signal erfasst und
auswertet.
Zur Erzeugung eines elektromagnetischen Wechselfeldes mit einer Frequenz bis
zu einigen MHz ist es erforderlich, daß das zu prüfende Sicherheits- und
Wertdokument an der Stelle des zu überprüfenden Echtheitssignals mit diesem
elektromagnetischen Wechselfeld durchsetzt wird. Hierzu ist es vorgesehen, das
elektromagnetische Wechselfeld auf das Sicherheits- und Wertdokument
einzukoppeln. Die Einkopplung erfolgt bevorzugt kapazitiv, d. h. das Sicherheits-
und Wertdokument wird im Feldspalt zwischen zwei einander
gegenüberliegenden Elektroden hindurchgeleitet, wobei die Elektroden jeweils mit
einem Pol der Signalquelle für die Erzeugung des elektromagnetischen
Wechselfeldes angeschlossen sind.
Damit eine möglichst gute Wechselwirkung des elektromagnetischen
Wechselfeldes mit dem Sicherheits- und Wertdokument erfolgen kann, wird es
bevorzugt, wenn der Luftspalt zwischen den Elektroden und dem Wert- und
Sicherheitsdokument minimiert werden kann. Hierzu wird es bevorzugt, wenn
mindestens eine der Elektroden federbelastet gegen das Sicherheits- und
Wertdokument gepresst wird, so daß - durch Minimierung des Luftspalts - das
Sicherheits- und Wertdokument mit einer möglichst hohen elektrischen Feldstärke
durchsetzt wird.
Für die Ausbildung derartiger Elektroden gibt es mehrere Möglichkeiten:
Zunächst ist es vorgesehen, die eine Elektrode etwa als flächenelektrode
auszubilden, während die andere Elektrode als federbelastete Rolle ausgebildet
ist, die der Flächenelektrode gegenüberliegt. Die Federbelastung kann dadurch
erfolgen, daß die Achse dieser Andruckrolle federbelastet in die Transportebene
des Wert- und Sicherheitsdokumentes vorgespannt wird, so daß sich diese
Andruckrolle federbelastet an der einen Seite des Wert- und
Sicherheitsdokumentes anlegt, während die andere Seite des Wert- und
Sicherheitdokumentesr Banknote an der gegenüberliegenden, flächenmässig
ausgebildeten Elektrode anliegt.
Das ausgesendete Lumineszenzsignal kann dann am besten dadurch erfasst
werden, daß die flächenhaft ausgebildete Elektrode für das ausgesendete
Lumineszenzsignal durchlässig ausgebildet ist und daß jenseits dieser Elektrode
die Detektorvorrichtung zur Erfassung des Lumineszenzsignals angeordnet ist.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese Ausführungsform beschränkt.
In einer Weiterbildung der Erfindung kann es vorgesehen sein, daß beide
Elektroden durch entsprechende Andruckrollen gebildet werden, wobei
mindestens eine der Andruckrollen federbelastet in die Transportebene des
Sicherheits- und Wertdokument vorgespannt wird.
Bei diesem Ausführungsbeispiel und bei dem vorgenannten Ausführungsbeispiel
ist Voraussetzung, daß die als Andruckrolle ausgebildete, walzen- oder
zylinderförmige Elektrode einen leitfähigen Belag aufweist, der mit dem einen Pol
des Wechselfeldgenerators gekoppelt ist. Dies kann einfach dadurch geschehen,
daß der Belag der Andruckrolle elektrisch leitfähig mit der Achse der Andruckrolle
verbunden ist und die Achse elektrisch isolierend von einer federbelasteten
Andruckvorrichtung vorgespannt wird. Das auf den Belag einzukoppelnde Signal
wird dann über einen Schleifringkontakt auf die Achse übertragen und von dort
auf den Belag weitergeleitet.
In einer dritten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, daß zwei
flächenförmige Elektroden vorgesehen sind, wobei mindestens eine der
flächenförmigen Elektroden federbelastet gegen die andere Elektrode
vorgespannt ist, um so die in den Spalt zwischen den Elektroden einzuführende
Banknote möglichst ohne dazwischenliegenden Luftspalt von dem
elektromagnetischen Wechselfeld durchsetzen zu lassen.
Auch hier wird es der Einfachheit halber bevorzugt, wenn mindestens eine der
flächenförmigen Elektroden für das Lumineszenzsignal durchlässig ausgebildet
ist. Liegt dieses Lumineszenzsignal mindestens teilweise im sichtbaren Bereich,
dann wird es bevorzugt, wenn mindestens die eine Elektrode aus einem
transparenten elektrisch leitfähigen Material (z. B. Indium-Zinnoxid) ausgebildet
ist, die beispielsweise in der Art einer Filterscheibe noch eingefärbt sein kann, um
einen schmalbandigen Durchlaß des erfaßten Lumineszenzsignals auf den
jenseits dieser durchlässigen Elektrode angeordneten Detektor zu gestatten.
Liegt das ausgesendete Lumineszenzsignal jedoch im unsichtbaren Bereich,
dann genügt es, mindestens die eine Elektrode nur für den Spektralbereich des
Lumineszenzsignals durchlässig zu machen, während die Elektrode im sichtbaren
Bereich dann undurchlässig sein kann.
Die erfindungsgemäße Detektorvorrichtung kann lediglich an einer bestimmten
Spur der zu prüfenden Banknote angeordnet sein. Es können auch mehrere
Detektorvorrichtungen nebeneinander angeordnet sein und es können einer
Detektorvorrichtung auch zwei Detektoren für die Auswertung des
Lumineszenzsignals zugeordnet sein. Diese Ausführung hat den Vorteil, daß
lediglich das Differenzsignal ausgewertet wird, welches demzufolge von
Fremdeinflüssen (z. B. Temperaturgang, Feuchtigkeit der Umgebung und des
Sicherheits- und Wertdokument) unabhängig sind.
Die Differenzbildung von zwei Detektorvorrichtungen führt also zu einer
verbesserten Auswerte-Sicherheit des erfaßten Lumineszenzsignals.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus
dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der
Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten
Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte
räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie
einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von mehrere Ausführungswege
darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen
und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der
Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 schematisiert in Seitenansicht ein Prüfautomat nach der Erfindung,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung einer Detektorvorrichtung in einer
ersten Ausführungsform,
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung einer Detektorausführung in einer
zweiten Ausführungsform,
Fig. 4 schematisiert die Draufsicht auf eine zu prüfende Banknote mit
Anordnung der Detektorvorrichtung,
Fig. 5 eine weitere Ausführungform eines Prüfautomaten nach der
Erfindung schematisiert im Schnitt,
Fig. 6 eine gegenüber Fig. 5 abgewandelte Ausführungsform,
Fig. 7 eine gegenüber Fig. 5 und 6 abgewandelte Ausführungsform der
Ausbildung von Elektroden,
Fig. 8 eine gegenüber Fig. 7 abgewandelte Ausführungsform bezüglich
der Abwandlung der Elektroden,
Fig. 9 die schematisierte Draufsicht auf zwei Detektoren zur Abtastung
einer Banknote,
Fig. 10 das Signalbild, welches sich bei der Abtastung mit zwei Detektoren
nach Fig. 9 ergibt.
Fig. 11 Draufsicht auf eine Elektroden-Anordnung mit fingerförmigen
Elektroden
Fig. 12 die Anordnung nach Fig. 10 im Schnitt.
Der Prüfautomat nach Fig. 1 besteht im wesentlichen aus einem Förderband 1,
welches in Pfeilrichtung 5 angetrieben ist. In einem Einfüllschacht 2 liegt hierbei
ein Stapel mit Wert- und Sicherheitdokumenten 3, wobei jeweils eine Banknote
über die Einzugsrollen 4 eingezogen und auf dem Förderband 1 in Pfeilrichtung 5
der Detektorvorrichtung 9 zugeführt werden.
Es sind eine Reihe von Förderrollen 6 und eine Umlenkrolle 7 dargestellt, wobei
der gesamte Antrieb des Förderbandes 1 über ein getrennt angetriebenes
Antriebsband 8 erfolgt.
Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt. Der Antrieb des Förderbandes 1
kann auch direkt über den Antrieb mindestens einer der Förderrollen 6 oder der
Umlenkrolle 7 erfolgen.
Statt eines Förderbandes 1 können auch andere Längsförderer verwendet
werden, wie z. B. Kettenförderer, Gliederförderer, Greifantriebe und dergleichen
mehr.
Ebenso ist nicht dargestellt, daß dem Prüfautomaten noch weitere
Prüfvorrichtungen zugeordnet sein können, wie z. B. Prüfvorrichtungen für die
Erkennung von optisch sichtbaren Echtheitsmerkmalen und dergleichen mehr.
Im Bereich der Detektorvorrichtung 9 wird - bei Erkennung des Echtheitsmerkmals
- ein Elektrolumineszenzsignal erzeugt, welches von einem Detektor 23 erfaßt
wird und über die Leitung 25 einer Signalverarbeitung 10 zugeführt wird, welche
ihrerseits mit einer Anzeigevorrichtung 11 in Verbindung steht.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 besteht die Detektorvorrichtung 9 aus einer
Anpreßrolle 14, deren Achse 16 mittels einer Feder 17 gegen die zu prüfende
Banknote 12 gepresst wird. Der Belag 15 dieser Anpreßrolle 14 ist leitfähig
ausgebildet und steht über die Leitung 20 mit dem einen Pol einer Signalquelle 18
in Verbindung.
Die Feder 17 ist hierbei gegenüber einer ortsfesten Abstützung 19 abgestützt.
Der andere Pol der Signalquelle 18 wird über die Anschlußleitung 21 mit einer
elektrisch leitfähigen Leitfolie 22 verbunden, die auf der gegenüberliegenden
Seite des Sicherheits- und Wertdokument 12 angeordnet ist. Zwischen dem Belag
15 und der Leitfolie 22 wird damit ein elektromagnetisches Wechselfeld erzeugt,
welches das Sicherheits- und Wertdokument 12 etwa senkrecht zu deren
Oberfläche durchsetzt. Sobald ein elektrolumineszierendes Echtheitsmerkmal 27-32
(vergl. Fig. 4) in den Bereich dieser Detektorvorrichtung 9 gelangt, wird ein
Lumineszenzsignal 24 erzeugt, welches auf den Detektor 23 trifft und in der
Leitung 25 ein Signal erzeugt, welches von der Signalverarbeitung 10 erfaßt und
weiterverarbeitet wird.
In Fig. 3 ist dargestellt, daß eine Detektorvorrichtung 23 aus zwei etwa
flächenförmigen, einander gegenüberliegenden Leitfolien 22, 26 besteht,
zwischen denen die zu prüfende Banknote 12 in Pfeilrichtung 5
hindurchtransportiert wird. Mindestens eine der Leitfolien 22, 26 kann hierbei
federbelastet gegen die andere Leitfolie vorgespannt sein.
Der zeichnerischen Übersichtlichkeit wegen ist dargestellt, daß der Detektor 23
einen Abstand zu der jeweils oberen Leitfolie 22 aufweist. Dies ist jedoch nicht
notwendig; der Detektor 23 kann jeweils dicht an der jeweiligen Leitfolie 22
befestigt sein, um einen möglichst kurzen und streuungsfreien Weg des
Lumineszenzsignals 24 zu gewährleisten.
Die Fig. 4 zeigt schematisiert, daß die Detektorvorrichtung 9, 13 lediglich auf
einer Spur einer Banknote 12 angeordnet sein kann, d. h. die Breite der
Detektorvorrichtung quer zur Transportrichtung (Pfeilrichtung 5) kann kleiner sein
als die Breite des Sicherheits- und Wertdokument 12.
Es ist erkennbar, daß entlang dieser Spur mehrere unterschiedlich lange und ggf.
auch breite Echtheitsmerkmale 27-32 angeordnet sind, wobei die Abfolge dieser
Echtheitsmerkmale während des Transports des Sicherheits- und Wertdokument
12 durch die Detektorvorrichtung 9, 13 ein rhythmisch sich veränderndes
Lumineszenzsignal 24 erzeugt, welches ebenfalls zur Echtheitserkennung des
Sicherheits- und Wertdokument herangezogen werden kann.
Es ist selbstverständlich möglich, mehrere Detektorvorrichtungen 9, 13
nebeneinander liegend oder hintereinander liegend an dem Wert- und
Sicherheitsdokumentes 12 anzuordnen, wobei neben der Auswertung einer Spur
auch mehrere Spuren ausgewertet werden können.
In einer weiteren Ausführungsform kann der Transport des Wert- und
Sicherheitsdokumentes für die Zeit der Prüfung kurz unterbrochen werden. Nach
erfolgter Prüfung setzt der Transport des Wert- und Sicherheitsdokumentes
wieder ein.
Hierzu wird beispielsweise auf Fig. 9 und 10 verwiesen, wo dargestellt ist, daß
zwei Detektoren 9, 9' eine Banknote 12 abtasten. Während die
Detektorvorrichtung 9 der abzutastenden Spur mit den Echtheitsmerkmalen 27-32
zugeordnet ist, ist die zweite Detektorvorrichtung 9' nicht irgendwelchen
Echtheitsmerkmalen zugeordnet, sondern tastet lediglich die Oberfläche des
Wert- und Sicherheitsdokumentes ab.
Die Signale beider Detektoren 9, 9' sind schematisiert in Fig. 10 dargestellt. Man
erkennt, daß durch die Differenzbildung des Signals der Detektorvorrichtung 9 mit
der Detektorvorrichtung 9' Fehleinflüsse ausgeschaltet werden können. Derartige
Fehleinflüsse sind beispielsweise ein Temperaturgang, unerwünschte Belichtung
der Sensoreinrichtung (Detektor 23) und ähnliche Fehleinflüsse.
Bei der Hintereinanderanordnung von mehreren Detektorvorrichtungen kann dann
das Differenzsignal zwischen der ersten und der zweiten Detektorvorrichtung
ausgewertet werden.
Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung ist, daß mit der Auswertung von
unsichtbaren Echtheitsmerkmalen 27-32 eine verbesserte Echtheitsprüfung von
Wert- und Sicherheitsdokumenten gewährleistet ist. Die Auswertung kann mit
hoher Geschwindigkeit erfolgen, weil auf eine Mustererkennung verzichtet werden
kann. Es muß nur überprüft werden, ob ein Lumineszenzsignal in einem
bestimmten Bereich des Sicherheits- und Wertdokument vorhanden ist oder nicht.
Ein mit der erfindungsgemäßen Detektorvorrichtung ausgestatteter Prüfautomat
kann daher in seiner Verarbeitungsgeschwindigkeit wesentlich gesteigert werden.
Die Fig. 5 zeigt als weiteres Ausführungsbeispiel, daß mindestens eine der
Elektroden als ITO-Folie oder als Glasplatte ausgebildet werden kann, wodurch
sich eine Platten-Elektrode 34 ergibt, die mindestens teilweise elektrisch leitfähig
ist und leitfähig mit der Anschlußleitung 21 mit dem einen Pol der Signalquelle 18
verbunden ist, während die andere Elektrode als Elektrodenkopf 35 ausgebildet
ist, der mittels Federn 42 an die eine Seite der zu prüfenden Banknote 12
angepresst wird.
Der zeichnerischen Einfachheit halber ist ein Luftspalt 33 zwischen der Unterseite
der Plattenelektrode 34 und der Oberseite des Sicherheits- und Wertdokument 12
dargestellt. Dieser Luftspalt 33 soll aber idealerweise entfallen und verschwinden,
weil hierdurch eine hohe Flußdichte im Bereich zwischen der Unterseite der
Plattenelektrode 34 und der Oberseite des Elektrodenkopfes 35 erreicht wird.
Luftspalte 33 stören also und sollen möglichst vermieden werden. Aus diesem
Grunde sind auch die Federn 42 vorgesehen, welche das Sicherheits- und
Wertdokument 12 federbelastet gegen die Oberfläche der Plattenelektrode 34
pressen.
Der Elektrodenkopf 35 ist hierbei im Durchbruch einer Trägerplatte 44
angeordnet, welche die Transportebene für das Sicherheits- und Wertdokument
12 darstellt.
Schematisiert sind elektrolumineszierende Elemente 43 dargestellt, die im
vorliegenden Ausführungsbeispiel in das Material des Sicherheits- und
Wertdokument 12 eingebettet sind. Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht
beschränkt.
Derartige EL-Elemente 43 können auch als Beschichtung auf dem Wert- und
Sicherheitsdokument 12 angebracht werden, wobei sowohl eine einseitige als
auch eine zweiseitige Beschichtung möglich ist.
Die Fig. 6 zeigt, daß statt einer Plattenelektrode 34 auch eine Rundelektrode 36
vorgesehen werden kann, welche im einfachsten Fall als leitfähiger Draht
ausgebildet ist. Es ist erkennbar, daß die hierbei erzeugten Feldlinien 37 relativ
senkrecht die zu prüfende Banknote 12 durchsetzen und auf der Oberfläche des
Elektrodenkopfes 35 aufsetzen.
Eine weitere Ausführungsform ist durch mehrer parallel gespannte Drähte oder
durch ein Gewebe von elektrisch leitfähigen Drähten zu erreichen. In all diesen
Ausführungsformen gelingt es, trotz des nicht transparenten Drahtmaterials, die
Elektrolumineszens des Wert- und Sicherheitsdokument zu prüfen.
Statt einer Rundelektrode 36 und eines Elektrodenkopfes 35 können auch
gemäss Fig. 7 zwei einander gegenüberliegende Spitzenelektroden 38
vorgesehen werden, die ein besonders hochkonzentriertes, elektrisches Feld mit
entsprechenden Feldlinien 37 erzeugen.
Das Sicherheits- und Wertdokument 12 durchläuft hierbei den Spalt zwischen den
beiden einander gegenüberliegend angeordneten Spitzenelektroden 38.
Die Fig. 8 zeigt als Abwandlung des Ausführungsbeispiels der Fig. 7, daß auch
zwei nebeneinander liegende Elektroden 38 vorgesehen werden können, die
nicht notwendiger Weise als Spitzenelektroden ausgebildet sind.
Als weitere Ausführungsform können die lateral angeordneten Elektroden auch
als kammartige Strukturen ausgebildet sein. Diese können dann
ineinandergreifen und ihr evaneszentes elektrisches Feld regt dann im Wert- und
Sicherheitsdokument die elektroluminszierende Schicht zum Leuchten an.
Im Elektrodenspalt 39 zwischen den Elektroden bilden sich Feldlinien 41, die
teilweise außerhalb der zu untersuchenden Banknote verlaufen, die aber auch
teilweise in das Material des Sicherheits- und Wertdokument eindringen und die
dort eingebetteten EL-Elemente 43 zum Aufleuchten bringen.
In den Fig. 11 und 12 ist im Vergleich zum Ausführungsbeispiel nach Figut 7
und 8 ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel dargestellt. Die
Elektrodenanordnung besteht hierbei aus fingerförmig ineinander greifende
Fingerelktroden, die zwischen sich den Elektrodenspalt (Flußspalt) ausbilden, in
dem das Magnetfeld konzentriert ist.
Die Elektrodenanordnung ist auf einer Seite der Banknote 12 angeordnet und die
Feldlinien durchsetzen die Banknote. Hierdurch werden die in der Banknote
eingebetteten oder auf der Banknote aufgebrachten EL-Elemente 43 angeregt
und senden ein Luminiszenzsignal 24 aus.
In der Zeichnung ist nicht dargestellt, daß die Verarbeitungsgeschwindigkeit
(Transportgeschwindigkeit in Pfeilrichtung 5) für das Sicherheits- und
Wertdokument variieren kann. So kann es vorgesehen werden, daß die
Sicherheits- und Wertdokument mit hoher Geschwindigkeit in das Prüfgerät für
Wert- und Sicherheitsdokumente eingezogen werden kann, daß aber während
der Untersuchung der Echtheitsmerkmale nach der vorliegenden Erfindung die
Durchlaufgeschwindigkeit des Sicherheits- und Wertdokument durch die
Detektorvorrichtung 9 herabgesetzt wird oder das Sicherheits- und Wertdokument
bei der Erkennung der Echtheitsmerkmale mit Hilfe der Detektorvorrichtung 9
kurzzeitig sogar angehalten wird, um ein entsprechendes Ausgangssignal zu
erhalten.
Damit ist ausgesagt, daß die Transportgeschwindigkeit des Sicherheits- und
Wertdokument 12 nicht notwendiger Weise konstant sein muß.
1
Förderband
2
Einfüllschacht
3
Stapel mit Wert- und Sicherheitsdokumenten
4
Einzugsrolle
5
Pfeilrichtung
6
Förderrolle
7
Umlenkrolle
8
Antriebsband
9
Detektorvorrichtung
10
Signalverarbeitung
11
Anzeigevorrichtung
12
Banknote
13
Detektorvorrichtung
14
Anpreßrolle
15
Belag
16
Achse
17
Feder
18
Signalquelle
19
Abstützung
20
Anschlußleitung
21
Anschlußleitung
22
Leitfolie
23
Detektor
24
Lumineszenzsignal
25
Leitung
26
Leitfolie
27
Echtheitsmerkmal
28
Echtheitsmerkmal
29
Echtheitsmerkmal
30
Echtheitsmerkmal
31
Echtheitsmerkmal
32
Echtheitsmerkmal
33
Luftspalt
34
Platten-Elektrode
35
Elektrodenkopf
36
Rundelektrode
37
Feldlinien
38
Spitzenelektrode
39
Elektrodenspalt
40
41
Feldlinien
42
Federn
43
EL-Elemente
44
Trägerplatte
45
Fingerelektrode
Claims (14)
1. Vorrichtung zur Validierung von Echtheitsmerkmalen auf Wert- und
Sicherheitsdokumenten, insbesondere Banknoten, Personaldokumenten,
Platiskkarten und dergleichen mehr (12), die im Stapelverarbeitungsbetrieb einen
Prüfautomaten durchlaufen, wobei eine Detektorvorrichtung (9, 13) das
Echtheitsmerkmal erfaßt und einer Signalverarbeitung (10) zuführt, dadurch
gekennzeichnet, daß die Detektorvorrichtung (9, 13) geeignet ist, die
elektrolumineszierenden Eigenschaften der Echtheitsmerkmale zu errfassen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Detektorvorrichtung (9, 13) aus mindestens zwei einander gegenüberliegenden
Elektroden (15, 22; 22, 26) besteht, zwischen denen die zu prüfende Banknote (12)
hindurch bewegt wird, und daß mindestens ein Detektor (23) vorhanden ist,
welcher das Elektrolumineszenz-Signal des Echtheitsmerkmals erfaßt und in ein
elektrisches Signal umsetzt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine
der Elektroden (15, 22; 22, 26) federbelastet an die Oberfläche des Sicherheits-
und Wertdokument (12) anpreßbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die eine
Elektrode (22) etwa flächenförmig ausgebildet ist und daß die andere Elektrode
als elektrisch leitfähiger Belag (15) einer Anpreßrolle (14) ausgebildet ist (Fig.
2).
5. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß beide
Elektroden (22, 26) etwa flächenförmig ausgebildet sind, (Fig. 3).
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine der Elektroden (15, 22, 26) für das EL-Signal des
Echtheitsmerkmals (27-32) durchlässig ist und daß der Detektor (23) in der Nähe
dieser Elektrode angeordnet ist, (Fig. 2 oder 3).
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens eine der Elektroden (15, 22, 26) für das EL-Signal des
Echtheitsmerkmals (27-32) durchlässig ist und daß der Detektor (23) sein Signal
über einen Lichtwellenleiter, in der Nähe dieser Elektrode angeordnet, zugeführt
bekommt (neue Zeichnung; in die Beschreibung aufnehmen).
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß
mehrere Detektoren (9, 9') in Transportrichtung zueinander versetzt angeordnet
sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens die eine leitfähige Elektrode als Plattenelektrode (34) aus einem
transparenten elektrisch leitfähigen Material (z. B. Indium-Zinnoxid) hergestellt ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine der Elektroden als Rundelektrode (36) ausgebildet ist, (Fig. 6).
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine der Elektroden als Spitzenelektrode (38) ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Elektroden (15, 22; 22, 26; 34, 35; 35, 36; 38) einander gegenüberliegen und daß
die zu prüfende Banknote (12) durch den sich zwischen den Elektroden bildenden
Spalt (36) hindurch bewegt wird.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß
die Elektroden (15, 22; 22, 26; 34, 35; 35, 36; 38) auf einer Seite des Sicherheits-
und Wertdokument (12) angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß
ein Ausgangssignal aus der Differenzbildung der Meßsignale von zwei
unterschiedlichen Detektorvorrichtungen (9, 9') gebildet ist, (Fig. 9, 10).
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