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DE19903988A1 - Vorrichtung zur Validierung von Echtheitsmerkmalen auf Wert- und Sicherheitsdokumenten - Google Patents

Vorrichtung zur Validierung von Echtheitsmerkmalen auf Wert- und Sicherheitsdokumenten

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DE19903988A1
DE19903988A1 DE19903988A DE19903988A DE19903988A1 DE 19903988 A1 DE19903988 A1 DE 19903988A1 DE 19903988 A DE19903988 A DE 19903988A DE 19903988 A DE19903988 A DE 19903988A DE 19903988 A1 DE19903988 A1 DE 19903988A1
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electrode
electrodes
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security
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Benedikt Ahlers
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Bundesdruckerei GmbH
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Bundesdruckerei GmbH
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    • G07D7/00Testing specially adapted to determine the identity or genuineness of valuable papers or for segregating those which are unacceptable, e.g. banknotes that are alien to a currency
    • G07D7/06Testing specially adapted to determine the identity or genuineness of valuable papers or for segregating those which are unacceptable, e.g. banknotes that are alien to a currency using wave or particle radiation
    • G07D7/12Visible light, infrared or ultraviolet radiation

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Abstract

Eine Vorrichtung zur Validierung von Echtheitsmerkmalen auf Wert- und Sicherheitsdokumenten, insbesondere Banknoten, Personaldokumenten, Plastikkarten und dergleichen mehr, besteht aus einem Prüfautomaten, in den die zu überprüfenden Banknoten eingespeist werden und hierbei eine Detektorvorrichtung durchlaufen. Die Detektorvorrichtung ist geeignet, elektrolumineszierende Eigenschaften der Echtheitsmerkmale zu erfassen und auszuwerten.

Description

Gegenstand der Erfindung ist eine Vorrichtung zur Validierung von Echtheitsmerkmalen auf Wert- und Sicherheitsdokumenten, insbesondere Banknoten, die im Stapelverarbeitungsbetrieb einen Prüfautomaten durchlaufen, wobei eine Detektorvorrichtung das Echtheitsmerkmal erfasst und einer Signalverarbeitung zuführt.
Eine eingangs genannte Vorrichtung ist beispielsweise mit dem Gegenstand der EP 0 633 553 B1 oder der EP 0 477 711 B1 bekannt geworden.
Bei beiden Vorrichtungen handelt es sich um sogenannte Banknoten- Prüfautomaten, welche in der Lage sind, innerhalb relativ kurzer Zeit eine Vielzahl von Banknoten im Durchlaufbetrieb zu überprüfen.
Bei den genannten Druckschriften besteht jedoch der Nachteil, daß eine Bilderkennung durchgeführt wird, was zeitaufwendig ist. Dadurch wird die Verarbeitungsleistung derartiger Prüfautomaten beeinträchtigt. Es wird nämlich eine komplette Bilderkennung durchgeführt, d. h. es werden Symbole erkannt, und mit eingespeicherten Symbolen verglichen. Dies erfordert jedoch, daß während der Symbolerkennung und Auswertung die Durchlaufgeschwindigkeit verringert wird, um genügend Rechenzeit für die Auswertung und Gut-Schlecht- Entscheidung zu erhalten.
Außerdem basiert die bekannte Symbolerkennung lediglich auf der Erfassung sichtbarer Symbole, was dem heutigen Stand der Technik bei der Echtheitsüberprüfung von Banknoten nicht mehr angemessen ist.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zur Validierung von Echtheitsmerkmalen der eingangs genannten Art so weiterzubilden, daß bei wesentlich höheren Durchlaufgeschwindigkeiten auch unsichtbare Echtheitsmerkmale mit guter Qualität ausgewertet und verarbeitet werden können.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe ist die Erfindung durch die technische Lehre des Anspruchs 1 gekennzeichnet.
Wesentliches Merkmal der Erfindung ist, daß der Prüfautomat nun mindestens eine Detektorvorrichtung aufweist, die geeignet ist, elektrolumineszierende Eigenschaften von Echtheitsmerkmalen zu erfassen und auszuwerten.
Damit ist die Vorrichtung nicht mehr auf die Erkennung von optisch sichtbaren Echtheitsmerkmalen beschränkt, sondern es können unsichtbare Echtheitsmerkmale erfasst und ausgewertet werden, insbesondere Echtheitsmerkmale, welche elektrolumineszierende Eigenschaften aufweisen.
Aus eigenen Anmeldungen des Anmelders ist es bekannt, Banknoten mit elektrolumineszierenden Eigenschaften zu versehen. Es war bisher jedoch noch nicht bekannt, die Auswertung derartiger Echtheitsmerkmale in Prüfautomaten mit hoher Verarbeitungsgeschwindigkeit vorzusehen.
Deshalb sieht die Erfindung in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vor, daß die Detektorvorrichtung aus mindestens zwei einander gegenüberliegenden Elektroden besteht, zwischen denen die zu prüfende Sicherheits- und Wertdokument hindurchbewegt wird und wobei mindestens ein Detektor vorhanden ist, welcher das Elektrolumineszenzsignal des Echtheitsmerkmals erfasst und in ein elektrisches Signal umsetzt.
Unter dem Begriff "Elektrolumineszenz" werden alle phosphorisierenden und fluoreszierenden Elemente verstanden, die unter Einwirkung eines elektromagnetischen Wechselfeldes ein entsprechendes Lumineszenzsignal erzeugen. Hierbei ist es nicht notwendig, daß das Signal im sichtbaren Bereich ist. Es kann sowohl im IR-Bereich als auch im UV-Bereich liegen; es kann aber auch im sichtbaren Bereich liegen. Ebenso ist es vorgesehen, daß dieses Lumineszenzsignal sowohl im sichtbaren als auch im unsichtbaren Bereich liegt und daß die zugeordnete Detektorvorrichtung dieses Signal erfasst und auswertet.
Zur Erzeugung eines elektromagnetischen Wechselfeldes mit einer Frequenz bis zu einigen MHz ist es erforderlich, daß das zu prüfende Sicherheits- und Wertdokument an der Stelle des zu überprüfenden Echtheitssignals mit diesem elektromagnetischen Wechselfeld durchsetzt wird. Hierzu ist es vorgesehen, das elektromagnetische Wechselfeld auf das Sicherheits- und Wertdokument einzukoppeln. Die Einkopplung erfolgt bevorzugt kapazitiv, d. h. das Sicherheits- und Wertdokument wird im Feldspalt zwischen zwei einander gegenüberliegenden Elektroden hindurchgeleitet, wobei die Elektroden jeweils mit einem Pol der Signalquelle für die Erzeugung des elektromagnetischen Wechselfeldes angeschlossen sind.
Damit eine möglichst gute Wechselwirkung des elektromagnetischen Wechselfeldes mit dem Sicherheits- und Wertdokument erfolgen kann, wird es bevorzugt, wenn der Luftspalt zwischen den Elektroden und dem Wert- und Sicherheitsdokument minimiert werden kann. Hierzu wird es bevorzugt, wenn mindestens eine der Elektroden federbelastet gegen das Sicherheits- und Wertdokument gepresst wird, so daß - durch Minimierung des Luftspalts - das Sicherheits- und Wertdokument mit einer möglichst hohen elektrischen Feldstärke durchsetzt wird.
Für die Ausbildung derartiger Elektroden gibt es mehrere Möglichkeiten:
Zunächst ist es vorgesehen, die eine Elektrode etwa als flächenelektrode auszubilden, während die andere Elektrode als federbelastete Rolle ausgebildet ist, die der Flächenelektrode gegenüberliegt. Die Federbelastung kann dadurch erfolgen, daß die Achse dieser Andruckrolle federbelastet in die Transportebene des Wert- und Sicherheitsdokumentes vorgespannt wird, so daß sich diese Andruckrolle federbelastet an der einen Seite des Wert- und Sicherheitsdokumentes anlegt, während die andere Seite des Wert- und Sicherheitdokumentesr Banknote an der gegenüberliegenden, flächenmässig ausgebildeten Elektrode anliegt.
Das ausgesendete Lumineszenzsignal kann dann am besten dadurch erfasst werden, daß die flächenhaft ausgebildete Elektrode für das ausgesendete Lumineszenzsignal durchlässig ausgebildet ist und daß jenseits dieser Elektrode die Detektorvorrichtung zur Erfassung des Lumineszenzsignals angeordnet ist. Die Erfindung ist jedoch nicht auf diese Ausführungsform beschränkt.
In einer Weiterbildung der Erfindung kann es vorgesehen sein, daß beide Elektroden durch entsprechende Andruckrollen gebildet werden, wobei mindestens eine der Andruckrollen federbelastet in die Transportebene des Sicherheits- und Wertdokument vorgespannt wird.
Bei diesem Ausführungsbeispiel und bei dem vorgenannten Ausführungsbeispiel ist Voraussetzung, daß die als Andruckrolle ausgebildete, walzen- oder zylinderförmige Elektrode einen leitfähigen Belag aufweist, der mit dem einen Pol des Wechselfeldgenerators gekoppelt ist. Dies kann einfach dadurch geschehen, daß der Belag der Andruckrolle elektrisch leitfähig mit der Achse der Andruckrolle verbunden ist und die Achse elektrisch isolierend von einer federbelasteten Andruckvorrichtung vorgespannt wird. Das auf den Belag einzukoppelnde Signal wird dann über einen Schleifringkontakt auf die Achse übertragen und von dort auf den Belag weitergeleitet.
In einer dritten Ausführungsform der Erfindung ist es vorgesehen, daß zwei flächenförmige Elektroden vorgesehen sind, wobei mindestens eine der flächenförmigen Elektroden federbelastet gegen die andere Elektrode vorgespannt ist, um so die in den Spalt zwischen den Elektroden einzuführende Banknote möglichst ohne dazwischenliegenden Luftspalt von dem elektromagnetischen Wechselfeld durchsetzen zu lassen.
Auch hier wird es der Einfachheit halber bevorzugt, wenn mindestens eine der flächenförmigen Elektroden für das Lumineszenzsignal durchlässig ausgebildet ist. Liegt dieses Lumineszenzsignal mindestens teilweise im sichtbaren Bereich, dann wird es bevorzugt, wenn mindestens die eine Elektrode aus einem transparenten elektrisch leitfähigen Material (z. B. Indium-Zinnoxid) ausgebildet ist, die beispielsweise in der Art einer Filterscheibe noch eingefärbt sein kann, um einen schmalbandigen Durchlaß des erfaßten Lumineszenzsignals auf den jenseits dieser durchlässigen Elektrode angeordneten Detektor zu gestatten.
Liegt das ausgesendete Lumineszenzsignal jedoch im unsichtbaren Bereich, dann genügt es, mindestens die eine Elektrode nur für den Spektralbereich des Lumineszenzsignals durchlässig zu machen, während die Elektrode im sichtbaren Bereich dann undurchlässig sein kann.
Die erfindungsgemäße Detektorvorrichtung kann lediglich an einer bestimmten Spur der zu prüfenden Banknote angeordnet sein. Es können auch mehrere Detektorvorrichtungen nebeneinander angeordnet sein und es können einer Detektorvorrichtung auch zwei Detektoren für die Auswertung des Lumineszenzsignals zugeordnet sein. Diese Ausführung hat den Vorteil, daß lediglich das Differenzsignal ausgewertet wird, welches demzufolge von Fremdeinflüssen (z. B. Temperaturgang, Feuchtigkeit der Umgebung und des Sicherheits- und Wertdokument) unabhängig sind.
Die Differenzbildung von zwei Detektorvorrichtungen führt also zu einer verbesserten Auswerte-Sicherheit des erfaßten Lumineszenzsignals.
Der Erfindungsgegenstand der vorliegenden Erfindung ergibt sich nicht nur aus dem Gegenstand der einzelnen Patentansprüche, sondern auch aus der Kombination der einzelnen Patentansprüche untereinander.
Alle in den Unterlagen, einschließlich der Zusammenfassung, offenbarten Angaben und Merkmale, insbesondere die in den Zeichnungen dargestellte räumliche Ausbildung werden als erfindungswesentlich beansprucht, soweit sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von mehrere Ausführungswege darstellenden Zeichnungen näher erläutert. Hierbei gehen aus den Zeichnungen und ihrer Beschreibung weitere erfindungswesentliche Merkmale und Vorteile der Erfindung hervor.
Es zeigen:
Fig. 1 schematisiert in Seitenansicht ein Prüfautomat nach der Erfindung,
Fig. 2 eine vergrößerte Darstellung einer Detektorvorrichtung in einer ersten Ausführungsform,
Fig. 3 eine vergrößerte Darstellung einer Detektorausführung in einer zweiten Ausführungsform,
Fig. 4 schematisiert die Draufsicht auf eine zu prüfende Banknote mit Anordnung der Detektorvorrichtung,
Fig. 5 eine weitere Ausführungform eines Prüfautomaten nach der Erfindung schematisiert im Schnitt,
Fig. 6 eine gegenüber Fig. 5 abgewandelte Ausführungsform,
Fig. 7 eine gegenüber Fig. 5 und 6 abgewandelte Ausführungsform der Ausbildung von Elektroden,
Fig. 8 eine gegenüber Fig. 7 abgewandelte Ausführungsform bezüglich der Abwandlung der Elektroden,
Fig. 9 die schematisierte Draufsicht auf zwei Detektoren zur Abtastung einer Banknote,
Fig. 10 das Signalbild, welches sich bei der Abtastung mit zwei Detektoren nach Fig. 9 ergibt.
Fig. 11 Draufsicht auf eine Elektroden-Anordnung mit fingerförmigen Elektroden
Fig. 12 die Anordnung nach Fig. 10 im Schnitt.
Der Prüfautomat nach Fig. 1 besteht im wesentlichen aus einem Förderband 1, welches in Pfeilrichtung 5 angetrieben ist. In einem Einfüllschacht 2 liegt hierbei ein Stapel mit Wert- und Sicherheitdokumenten 3, wobei jeweils eine Banknote über die Einzugsrollen 4 eingezogen und auf dem Förderband 1 in Pfeilrichtung 5 der Detektorvorrichtung 9 zugeführt werden.
Es sind eine Reihe von Förderrollen 6 und eine Umlenkrolle 7 dargestellt, wobei der gesamte Antrieb des Förderbandes 1 über ein getrennt angetriebenes Antriebsband 8 erfolgt.
Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt. Der Antrieb des Förderbandes 1 kann auch direkt über den Antrieb mindestens einer der Förderrollen 6 oder der Umlenkrolle 7 erfolgen.
Statt eines Förderbandes 1 können auch andere Längsförderer verwendet werden, wie z. B. Kettenförderer, Gliederförderer, Greifantriebe und dergleichen mehr.
Ebenso ist nicht dargestellt, daß dem Prüfautomaten noch weitere Prüfvorrichtungen zugeordnet sein können, wie z. B. Prüfvorrichtungen für die Erkennung von optisch sichtbaren Echtheitsmerkmalen und dergleichen mehr.
Im Bereich der Detektorvorrichtung 9 wird - bei Erkennung des Echtheitsmerkmals - ein Elektrolumineszenzsignal erzeugt, welches von einem Detektor 23 erfaßt wird und über die Leitung 25 einer Signalverarbeitung 10 zugeführt wird, welche ihrerseits mit einer Anzeigevorrichtung 11 in Verbindung steht.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 besteht die Detektorvorrichtung 9 aus einer Anpreßrolle 14, deren Achse 16 mittels einer Feder 17 gegen die zu prüfende Banknote 12 gepresst wird. Der Belag 15 dieser Anpreßrolle 14 ist leitfähig ausgebildet und steht über die Leitung 20 mit dem einen Pol einer Signalquelle 18 in Verbindung.
Die Feder 17 ist hierbei gegenüber einer ortsfesten Abstützung 19 abgestützt.
Der andere Pol der Signalquelle 18 wird über die Anschlußleitung 21 mit einer elektrisch leitfähigen Leitfolie 22 verbunden, die auf der gegenüberliegenden Seite des Sicherheits- und Wertdokument 12 angeordnet ist. Zwischen dem Belag 15 und der Leitfolie 22 wird damit ein elektromagnetisches Wechselfeld erzeugt, welches das Sicherheits- und Wertdokument 12 etwa senkrecht zu deren Oberfläche durchsetzt. Sobald ein elektrolumineszierendes Echtheitsmerkmal 27-32 (vergl. Fig. 4) in den Bereich dieser Detektorvorrichtung 9 gelangt, wird ein Lumineszenzsignal 24 erzeugt, welches auf den Detektor 23 trifft und in der Leitung 25 ein Signal erzeugt, welches von der Signalverarbeitung 10 erfaßt und weiterverarbeitet wird.
In Fig. 3 ist dargestellt, daß eine Detektorvorrichtung 23 aus zwei etwa flächenförmigen, einander gegenüberliegenden Leitfolien 22, 26 besteht, zwischen denen die zu prüfende Banknote 12 in Pfeilrichtung 5 hindurchtransportiert wird. Mindestens eine der Leitfolien 22, 26 kann hierbei federbelastet gegen die andere Leitfolie vorgespannt sein.
Der zeichnerischen Übersichtlichkeit wegen ist dargestellt, daß der Detektor 23 einen Abstand zu der jeweils oberen Leitfolie 22 aufweist. Dies ist jedoch nicht notwendig; der Detektor 23 kann jeweils dicht an der jeweiligen Leitfolie 22 befestigt sein, um einen möglichst kurzen und streuungsfreien Weg des Lumineszenzsignals 24 zu gewährleisten.
Die Fig. 4 zeigt schematisiert, daß die Detektorvorrichtung 9, 13 lediglich auf einer Spur einer Banknote 12 angeordnet sein kann, d. h. die Breite der Detektorvorrichtung quer zur Transportrichtung (Pfeilrichtung 5) kann kleiner sein als die Breite des Sicherheits- und Wertdokument 12.
Es ist erkennbar, daß entlang dieser Spur mehrere unterschiedlich lange und ggf. auch breite Echtheitsmerkmale 27-32 angeordnet sind, wobei die Abfolge dieser Echtheitsmerkmale während des Transports des Sicherheits- und Wertdokument 12 durch die Detektorvorrichtung 9, 13 ein rhythmisch sich veränderndes Lumineszenzsignal 24 erzeugt, welches ebenfalls zur Echtheitserkennung des Sicherheits- und Wertdokument herangezogen werden kann.
Es ist selbstverständlich möglich, mehrere Detektorvorrichtungen 9, 13 nebeneinander liegend oder hintereinander liegend an dem Wert- und Sicherheitsdokumentes 12 anzuordnen, wobei neben der Auswertung einer Spur auch mehrere Spuren ausgewertet werden können.
In einer weiteren Ausführungsform kann der Transport des Wert- und Sicherheitsdokumentes für die Zeit der Prüfung kurz unterbrochen werden. Nach erfolgter Prüfung setzt der Transport des Wert- und Sicherheitsdokumentes wieder ein.
Hierzu wird beispielsweise auf Fig. 9 und 10 verwiesen, wo dargestellt ist, daß zwei Detektoren 9, 9' eine Banknote 12 abtasten. Während die Detektorvorrichtung 9 der abzutastenden Spur mit den Echtheitsmerkmalen 27-32 zugeordnet ist, ist die zweite Detektorvorrichtung 9' nicht irgendwelchen Echtheitsmerkmalen zugeordnet, sondern tastet lediglich die Oberfläche des Wert- und Sicherheitsdokumentes ab.
Die Signale beider Detektoren 9, 9' sind schematisiert in Fig. 10 dargestellt. Man erkennt, daß durch die Differenzbildung des Signals der Detektorvorrichtung 9 mit der Detektorvorrichtung 9' Fehleinflüsse ausgeschaltet werden können. Derartige Fehleinflüsse sind beispielsweise ein Temperaturgang, unerwünschte Belichtung der Sensoreinrichtung (Detektor 23) und ähnliche Fehleinflüsse.
Bei der Hintereinanderanordnung von mehreren Detektorvorrichtungen kann dann das Differenzsignal zwischen der ersten und der zweiten Detektorvorrichtung ausgewertet werden.
Vorteil der erfindungsgemäßen Anordnung ist, daß mit der Auswertung von unsichtbaren Echtheitsmerkmalen 27-32 eine verbesserte Echtheitsprüfung von Wert- und Sicherheitsdokumenten gewährleistet ist. Die Auswertung kann mit hoher Geschwindigkeit erfolgen, weil auf eine Mustererkennung verzichtet werden kann. Es muß nur überprüft werden, ob ein Lumineszenzsignal in einem bestimmten Bereich des Sicherheits- und Wertdokument vorhanden ist oder nicht.
Ein mit der erfindungsgemäßen Detektorvorrichtung ausgestatteter Prüfautomat kann daher in seiner Verarbeitungsgeschwindigkeit wesentlich gesteigert werden.
Die Fig. 5 zeigt als weiteres Ausführungsbeispiel, daß mindestens eine der Elektroden als ITO-Folie oder als Glasplatte ausgebildet werden kann, wodurch sich eine Platten-Elektrode 34 ergibt, die mindestens teilweise elektrisch leitfähig ist und leitfähig mit der Anschlußleitung 21 mit dem einen Pol der Signalquelle 18 verbunden ist, während die andere Elektrode als Elektrodenkopf 35 ausgebildet ist, der mittels Federn 42 an die eine Seite der zu prüfenden Banknote 12 angepresst wird.
Der zeichnerischen Einfachheit halber ist ein Luftspalt 33 zwischen der Unterseite der Plattenelektrode 34 und der Oberseite des Sicherheits- und Wertdokument 12 dargestellt. Dieser Luftspalt 33 soll aber idealerweise entfallen und verschwinden, weil hierdurch eine hohe Flußdichte im Bereich zwischen der Unterseite der Plattenelektrode 34 und der Oberseite des Elektrodenkopfes 35 erreicht wird. Luftspalte 33 stören also und sollen möglichst vermieden werden. Aus diesem Grunde sind auch die Federn 42 vorgesehen, welche das Sicherheits- und Wertdokument 12 federbelastet gegen die Oberfläche der Plattenelektrode 34 pressen.
Der Elektrodenkopf 35 ist hierbei im Durchbruch einer Trägerplatte 44 angeordnet, welche die Transportebene für das Sicherheits- und Wertdokument 12 darstellt.
Schematisiert sind elektrolumineszierende Elemente 43 dargestellt, die im vorliegenden Ausführungsbeispiel in das Material des Sicherheits- und Wertdokument 12 eingebettet sind. Hierauf ist die Erfindung jedoch nicht beschränkt.
Derartige EL-Elemente 43 können auch als Beschichtung auf dem Wert- und Sicherheitsdokument 12 angebracht werden, wobei sowohl eine einseitige als auch eine zweiseitige Beschichtung möglich ist.
Die Fig. 6 zeigt, daß statt einer Plattenelektrode 34 auch eine Rundelektrode 36 vorgesehen werden kann, welche im einfachsten Fall als leitfähiger Draht ausgebildet ist. Es ist erkennbar, daß die hierbei erzeugten Feldlinien 37 relativ senkrecht die zu prüfende Banknote 12 durchsetzen und auf der Oberfläche des Elektrodenkopfes 35 aufsetzen.
Eine weitere Ausführungsform ist durch mehrer parallel gespannte Drähte oder durch ein Gewebe von elektrisch leitfähigen Drähten zu erreichen. In all diesen Ausführungsformen gelingt es, trotz des nicht transparenten Drahtmaterials, die Elektrolumineszens des Wert- und Sicherheitsdokument zu prüfen.
Statt einer Rundelektrode 36 und eines Elektrodenkopfes 35 können auch gemäss Fig. 7 zwei einander gegenüberliegende Spitzenelektroden 38 vorgesehen werden, die ein besonders hochkonzentriertes, elektrisches Feld mit entsprechenden Feldlinien 37 erzeugen.
Das Sicherheits- und Wertdokument 12 durchläuft hierbei den Spalt zwischen den beiden einander gegenüberliegend angeordneten Spitzenelektroden 38.
Die Fig. 8 zeigt als Abwandlung des Ausführungsbeispiels der Fig. 7, daß auch zwei nebeneinander liegende Elektroden 38 vorgesehen werden können, die nicht notwendiger Weise als Spitzenelektroden ausgebildet sind.
Als weitere Ausführungsform können die lateral angeordneten Elektroden auch als kammartige Strukturen ausgebildet sein. Diese können dann ineinandergreifen und ihr evaneszentes elektrisches Feld regt dann im Wert- und Sicherheitsdokument die elektroluminszierende Schicht zum Leuchten an.
Im Elektrodenspalt 39 zwischen den Elektroden bilden sich Feldlinien 41, die teilweise außerhalb der zu untersuchenden Banknote verlaufen, die aber auch teilweise in das Material des Sicherheits- und Wertdokument eindringen und die dort eingebetteten EL-Elemente 43 zum Aufleuchten bringen.
In den Fig. 11 und 12 ist im Vergleich zum Ausführungsbeispiel nach Figut 7 und 8 ein abgewandeltes Ausführungsbeispiel dargestellt. Die Elektrodenanordnung besteht hierbei aus fingerförmig ineinander greifende Fingerelktroden, die zwischen sich den Elektrodenspalt (Flußspalt) ausbilden, in dem das Magnetfeld konzentriert ist.
Die Elektrodenanordnung ist auf einer Seite der Banknote 12 angeordnet und die Feldlinien durchsetzen die Banknote. Hierdurch werden die in der Banknote eingebetteten oder auf der Banknote aufgebrachten EL-Elemente 43 angeregt und senden ein Luminiszenzsignal 24 aus.
In der Zeichnung ist nicht dargestellt, daß die Verarbeitungsgeschwindigkeit (Transportgeschwindigkeit in Pfeilrichtung 5) für das Sicherheits- und Wertdokument variieren kann. So kann es vorgesehen werden, daß die Sicherheits- und Wertdokument mit hoher Geschwindigkeit in das Prüfgerät für Wert- und Sicherheitsdokumente eingezogen werden kann, daß aber während der Untersuchung der Echtheitsmerkmale nach der vorliegenden Erfindung die Durchlaufgeschwindigkeit des Sicherheits- und Wertdokument durch die Detektorvorrichtung 9 herabgesetzt wird oder das Sicherheits- und Wertdokument bei der Erkennung der Echtheitsmerkmale mit Hilfe der Detektorvorrichtung 9 kurzzeitig sogar angehalten wird, um ein entsprechendes Ausgangssignal zu erhalten.
Damit ist ausgesagt, daß die Transportgeschwindigkeit des Sicherheits- und Wertdokument 12 nicht notwendiger Weise konstant sein muß.
Zeichnungs-Legende
1
Förderband
2
Einfüllschacht
3
Stapel mit Wert- und Sicherheitsdokumenten
4
Einzugsrolle
5
Pfeilrichtung
6
Förderrolle
7
Umlenkrolle
8
Antriebsband
9
Detektorvorrichtung
10
Signalverarbeitung
11
Anzeigevorrichtung
12
Banknote
13
Detektorvorrichtung
14
Anpreßrolle
15
Belag
16
Achse
17
Feder
18
Signalquelle
19
Abstützung
20
Anschlußleitung
21
Anschlußleitung
22
Leitfolie
23
Detektor
24
Lumineszenzsignal
25
Leitung
26
Leitfolie
27
Echtheitsmerkmal
28
Echtheitsmerkmal
29
Echtheitsmerkmal
30
Echtheitsmerkmal
31
Echtheitsmerkmal
32
Echtheitsmerkmal
33
Luftspalt
34
Platten-Elektrode
35
Elektrodenkopf
36
Rundelektrode
37
Feldlinien
38
Spitzenelektrode
39
Elektrodenspalt
40
41
Feldlinien
42
Federn
43
EL-Elemente
44
Trägerplatte
45
Fingerelektrode

Claims (14)

1. Vorrichtung zur Validierung von Echtheitsmerkmalen auf Wert- und Sicherheitsdokumenten, insbesondere Banknoten, Personaldokumenten, Platiskkarten und dergleichen mehr (12), die im Stapelverarbeitungsbetrieb einen Prüfautomaten durchlaufen, wobei eine Detektorvorrichtung (9, 13) das Echtheitsmerkmal erfaßt und einer Signalverarbeitung (10) zuführt, dadurch gekennzeichnet, daß die Detektorvorrichtung (9, 13) geeignet ist, die elektrolumineszierenden Eigenschaften der Echtheitsmerkmale zu errfassen.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Detektorvorrichtung (9, 13) aus mindestens zwei einander gegenüberliegenden Elektroden (15, 22; 22, 26) besteht, zwischen denen die zu prüfende Banknote (12) hindurch bewegt wird, und daß mindestens ein Detektor (23) vorhanden ist, welcher das Elektrolumineszenz-Signal des Echtheitsmerkmals erfaßt und in ein elektrisches Signal umsetzt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Elektroden (15, 22; 22, 26) federbelastet an die Oberfläche des Sicherheits- und Wertdokument (12) anpreßbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die eine Elektrode (22) etwa flächenförmig ausgebildet ist und daß die andere Elektrode als elektrisch leitfähiger Belag (15) einer Anpreßrolle (14) ausgebildet ist (Fig. 2).
5. Vorrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß beide Elektroden (22, 26) etwa flächenförmig ausgebildet sind, (Fig. 3).
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Elektroden (15, 22, 26) für das EL-Signal des Echtheitsmerkmals (27-32) durchlässig ist und daß der Detektor (23) in der Nähe dieser Elektrode angeordnet ist, (Fig. 2 oder 3).
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Elektroden (15, 22, 26) für das EL-Signal des Echtheitsmerkmals (27-32) durchlässig ist und daß der Detektor (23) sein Signal über einen Lichtwellenleiter, in der Nähe dieser Elektrode angeordnet, zugeführt bekommt (neue Zeichnung; in die Beschreibung aufnehmen).
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-7, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Detektoren (9, 9') in Transportrichtung zueinander versetzt angeordnet sind.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die eine leitfähige Elektrode als Plattenelektrode (34) aus einem transparenten elektrisch leitfähigen Material (z. B. Indium-Zinnoxid) hergestellt ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Elektroden als Rundelektrode (36) ausgebildet ist, (Fig. 6).
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Elektroden als Spitzenelektrode (38) ausgebildet ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-10, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektroden (15, 22; 22, 26; 34, 35; 35, 36; 38) einander gegenüberliegen und daß die zu prüfende Banknote (12) durch den sich zwischen den Elektroden bildenden Spalt (36) hindurch bewegt wird.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektroden (15, 22; 22, 26; 34, 35; 35, 36; 38) auf einer Seite des Sicherheits- und Wertdokument (12) angeordnet sind.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1-13, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ausgangssignal aus der Differenzbildung der Meßsignale von zwei unterschiedlichen Detektorvorrichtungen (9, 9') gebildet ist, (Fig. 9, 10).
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