DE19901400A1 - Trocknungs- und Glättungseinheit für Faserstoffbahnen - Google Patents
Trocknungs- und Glättungseinheit für FaserstoffbahnenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft Verfahren und dazugehörige Vorrichtungen zur Trocknung und Glättung einer Faserstoffbahn (1), insbesondere einer Papierbahn in einer Maschine zur Herstellung und/oder Veredlung derselben, bestehend aus zumindest einer Trockenpartie (2), in der die Faserstoffbahn (1) über mehrere beheizte Zylinder (3) geführt wird und einem Kalander (4) mit mehreren Glättspalten (5). DOLLAR A Zur Gewährleistung eines guten Feuchtequerprofils sowie eines guten Glättergebnisses bei hohen Geschwindigkeiten ist es dabei wesentlich, daß die Faserstoffbahn (1) in der Trockenpartei (2) höchstens bis auf einen Trockengehalt von 93% getrocknet und innerhalb der Trockenpartie (2) mehrfach auf das Feuchtequerprofil der Faserstoffbahn (1) Einfluß genommen wird.
Description
Die Erfindung betrifft Verfahren und dazugehörige Vorrichtungen zur Trocknung und
Glättung einer Faserstoffbahn, insbesondere einer Papierbahn in einer Maschine zur
Herstellung und/oder Veredlung derselben, bestehend aus zumindest einer
Trockenpartie, in der die Faserstoffbahn über mehrere beheizte Zylinder geführt wird
und einem Kalander mit mehreren Glättspalten.
Um dabei ein möglichst gleichmäßiges Feuchtequerprofil zu erreichen, werden die
Faserstoffbahnen bisher sehr stark ausgetrocknet und am Ende des
Trocknungsvorganges wieder befeuchtet. Dies erfordert sehr viel Energie und lange
Trockenpartien.
Herkömmliche SC-Papiere erreichen beispielsweise 97%-98% Trockengehalt am
Ende der Trockenpartie bei einem guten Feuchtequerprofil von 2 Sigma von ca. 0,15%
bis 0,3%. Durch die Befeuchtung am Ende der Trockenpartie wird dabei der
Trockengehalt auf 91% bis 93% gesenkt. Nach einer "Reifezeit" der Papierrolle, in der
sich auch ein Ausgleich des Feuchtegehaltes über die Dicke des Papiers hin vollzieht,
wird das Papier einem Kalander zugeführt.
Zur Effektivierung des Herstellungsprozesses besteht jedoch ein steigendes Interesse,
das Kalandrieren unmittelbar an den Trocknungsvorgang anzuschließen. Durch den
Wegfall der o. g. "Reifezeit" verschlechtert sich jedoch inbesondere bei hohen
Geschwindigkeiten das Feuchtequerprofil der Faserstoffbahn erheblich.
Das am Ende der Trockenpartie erfaßte Feuchtequerprofil wird hierbei zur Steuerung
der Befeuchtungseinrichtung am Ende der Trockenpartie und eventuell auch
vorhandener Dampfblaskästen in einer der Trockenpartie vorgelagerten Pressenpartie
verwendet. Dies ist nicht nur ungenau, sondern auch mit langen Reaktionszeiten
verbunden, was die Ausschußquote erhöht.
Die Aufgabe der Erfindung ist es daher, Verfahren und Vorrichtungen zur Trocknung
und Glättung von Faserstoffbahnen derart weiterzuentwickeln, daß das Kalandrieren
dem Trocknungsvorgang insbesondere auch bei hohen Geschwindigkeiten sowie bei
Gewährleistung eines möglichst guten Feuchtequerprofils unmittelbar angeschlossen
werden kann.
Erfindungsgemäß wurde die Aufgabe dadurch gelöst, daß hinsichtlich der Verfahren die
Faserstoffbahn in der Trockenpartie höchstens bis auf einen Trockengehalt von 93%
getrocknet und innerhalb der Trockenpartie mehrfach auf das Feuchtequerprofil der
Faserstoffbahn Einfluß genommen wird und/oder die Feuchteverteilung über die Dicke
der Faserstoffbahn während des Trocknungsvorganges an mehreren Orten über die
Befeuchtung zumindest einer Seite der Faserstoffbahn möglichst gleichmäßig
ausgebildet wird.
Durch die Begrenzung des Trockengehaltes der Faserstoffbahn in der Trockenpartie,
der vorzugsweise auch höchstens 91% betragen kann, ergeben sich erhebliche
Energieeinsparungen.
Die Gewährleistung eines guten, gleichmäßigen Feuchtequerprofils, quer zur
Faserstoffbahn betrachtet, wird über die Beeinflussung desselben an mehreren Orten
innerhalb der Trockenpartie erreicht.
Desweiteren hat eine relativ gleichmäßige Feuchteverteilung über die Dicke der
Faserstoffbahn während des Trocknungsvorganges den Vorteil, daß man am Ende der
Trockenpartie mit einer geringen Befeuchtung auskommt. Infolgedessen muß auch
nicht zum Erreichen eines guten Feuchtequerprofils zu stark getrocknet werden.
Dabei sollte zumindest eine Beeinflussung der Feuchteverteilung über die Dicke
und/oder des Feuchtequerprofils in den ersten beiden Dritteln der Trockenpartie und
eine weitere Beeinflussung im letzten Drittel der Trockenpartie und/oder zwischen der
Trockenpartie und dem Kalander erfolgen. In Übereinstimmung mit dieser
Anordnungsempfehlung der Beeinflussungsorte aber auch unabhängig davon, kann es
von Vorteil sein, wenn zumindest eine Beeinflussung bei einem Feuchtegehalt zwischen
50% und 15%, vorzugsweise zwischen 25% und 15% und eine weitere
Beeinflussung bei einem Feuchtegehalt zwischen 20% und 8%, vorzugsweise
zwischen 15% und 8% realisiert wird.
Wegen der guten Feuchteverteilung bzw. dem guten Feuchtequerprofils am Ende der
Trockenpartie ist es möglich, daß die Faserstoffbahn die Trockenpartie sowie den
Kalander mit einer Geschwindigkeit von mehr als 1200 m/min. vorzugsweise von mehr
als 1500 m/min durchläuft. Dabei ist es insbesondere von Vorteil, wenn die
Faserstoffbahn im Kalander beheizt und über die Breite der Faserstoffbahn zonenweise
steuerbar gepreßt und bedampft wird.
Die Intensität der Befeuchtung sollte zumindest an einigen Orten zur Beeinflussung des
Feuchtequerprofils zonenweise über die Breite der Faserstoffbahn einstellbar sein. Die
Einstellung der Zonen sollte jeweils auf der Basis der nachgeordneten Messung des
Feuchtequerprofils erfolgen. Es ist natürlich auch möglich, anstelle der zonenweise
steuerbaren Befeuchtung eine zonenweise steuerbare Trocknung vorzusehen. Die
Zonenbreite sollte möglichst klein sein und unter 50 mm, vorzugsweise unter 25 mm
liegen.
Die dazugehörige Vorrichtung ist dadurch gekennzeichnet, daß einerseits der
Faserstoffbahn zumindest in einem der ersten beiden Drittel sowie im letzten Drittel der
Trockenpartie und/oder in dem Bereich zwischen der Trockenpartie und dem Kalander
wenigstens eine Befeuchtungseinrichtung zugeordnet ist und/oder andererseits der
Faserstoffbahn zumindest in einem Bereich, in dem sie einen Feuchtegehalt zwischen
50% und 15%, vorzugsweise zwischen 25% und 15% sowie zumindest in einem
Bereich, in dem sie einen Feuchtegehalt zwischen 20% und 8%, vorzugsweise
zwischen 15% und 8% besitzt, wenigstens eine Befeuchtungseinrichtung zugeordnet
ist. Im Ergebnis kommen zumindest zwei Befeuchtungseinrichtungen zum Einsatz.
Zur Gewährleistung einer möglichst feinen Wasserverteilung sollten die
Befeuchtungseinrichtungen insbesondere im letzten Drittel der Trockenpartie das
Wasser mit möglichst geringer Tropfengröße im Bereich von weniger als 100 µm
vorzugsweise weniger als 80 µm zur Faserstoffbahn sprühen.
Außerdem sollte die Division der Faserstoffbahnlänge zwischen der letzten
Beeinflussung der Feuchteverteilung über die Dicke und/oder des Feuchtequerprofils
und dem ersten Glättspalt des folgenden Kalanders dividiert durch die Geschwindigkeit
der Faserstoffbahn mindestens eine Sekunde betragen. Diese minimale
Penetrationszeit erlaubt das Eindringen des aufgesprühten Wassers in die
Faserstoffbahn bis zum Beginn des Glättvorganges.
Den Befeuchtungseinrichtungen sind dabei Feuchtequerprofil-Meßeinheiten
zugeordnet, welche auf die Steuerung der Befeuchtungseinrichtungen einwirken.
Zur Gewährleistung einer kurzen Reaktionszeit bzw. einer optimalen Ausregelung sollte
möglichst jeder Befeuchtungseinrichtung jeweils eine Feuchtequerprofil-Meßeinheit
zugeordnet, vorzugsweise nachgeordnet sein.
Die Feuchteverteilung über die Dicke und Breite der Faserstoffbahn kann mit Vorteil
noch dadurch beeinflußt werden, daß sich in einer der Trockenpartie vorgelagerten
Pressenpartie zur Entwässerung derselben zumindest ein quer zur Faserstoffbahn
zonenweise steuerbarer Dampfblaskasten zur Befeuchtung der Faserstoffbahn
befindet.
Für das Erreichen guter Werte an Glanz und Glätte der Faserstoffbahn ist es
wesentlich, daß der Kalander aus zumindest drei Glättwalzen besteht, welche
paarweise jeweils einen Glättspalt bilden, wobei zumindest eine Glättwalze beheizt und
zumindest eine Glättwalze durchbiegungsgesteuert ausgeführt ist. Auch eine
Befeuchtung im Kalander kann das Ergebnis verbessern, wobei Beheizung und/oder
Befeuchtung (meist mit Dampf) vorzugsweise zonenweise steuerbar sein sollten.
In Trockenpartien, in denen vorwiegend nur eine Seite der Faserstoffbahn mit beheizten
Zylindern in Kontakt kommt, ist es im allgemeinen ausreichend, wenn zumindest
überwiegend nur dieser Seite der Faserstoffbahn Befeuchtungseinrichtungen
zugeordnet sind. Lediglich im letzten Drittel der Trockenpartie kann es wegen der
Trocknung der äußeren Bereiche der Faserstoffbahn notwendig sein, beiden Seiten der
Faserstoffbahn zumindest jeweils eine Befeuchtungseinrichtung zuzuordnen.
Falls beide Seiten der Faserstoffbahn in erheblichem Umfang mit beheizten Zylindern in
Kontakt kommen, sollten auch beiden Seiten Befeuchtungseinrichtungen zugeordnet
sein.
Nachfolgend soll die Erfindung an einem Ausführungsbeispiel näher erläutert werden. In
der beigefügten Zeichnung zeigt die Figur eine schematische Darstellung einer
Pressen- und Trockenpartie sowie eines Kalanders.
In der Pressenpartie 8 durchläuft die Faserstoffbahn 1 gemeinsam mit wenigstens
einem Preßfilz 13 zumindest einen von zwei Preßwalzen 14 gebildeten Preßspalt.
Hierbei nimmt der Preßfilz 13 das ausgepreßte Wasser auf und führt es von der
Faserstoffbahn 1 weg. Danach gelangt die Faserstoffbahn 1 zur Trockenpartie 2 die aus
mehreren Trockengruppen besteht, in denen die Faserstoffbahn 1 gemeinsam mit
einem Trockensieb 12 abwechselnd über beheizte Zylinder 3 und vorzugsweise
besaugte Leitwalzen 11 läuft. Dabei berührt die Unterseite der Faserstoffbahn 1 die
beheizten Zylinder 3 und das Trockensieb die Leitwalzen 11.
Nach erfolgter Trocknung wird die Faserstoffbahn 1 zu einem Kalander 4 zur
Erzeugung von Glanz und Glätte geführt.
Dieser Kalander 4 besteht hier beispielhaft aus sechs übereinander angeordneten
Glättwalzen 10, die paarweise Glättspalte 5 bilden, wobei von zwei benachbarten
Glättwalzen 5 eine beheizt und die andere durchbiegungsgesteuert ausgeführt ist.
In der Pressenpartie 8 befindet sich ein Dampfblaskasten 9, der quer zur
Faserstoffbahn 1 zonenweise steuerbar ist und das Feuchtequerprofil beeinflußt. Am
Anfang der Trockenpartie 2 ist hierzu eine Feuchtequerprofil-Meßeinheit 7 angeordnet,
welche auf den Dampfblaskasten 9 einwirkt. Des weiteren befinden sich am Anfang der
Trockenpartie 2 eine der beheizten Unterseite der Faserstoffbahn 1 zugeordnete
Befeuchtungseinrichtung 6 sowie am Ende der Trockenpartie 2 zwei, auf verschiedenen
Seiten der Faserstoffbahn 1 angeordnete, weitere Befeuchtungseinrichtungen 6. Alle
Befeuchtungseinrichtungen 6 sind zonenweise steuerbar, wobei die Zonenbreite 25-
30 mm beträgt und die versprühten Wassertropfen kleiner als 100 µm sind, und von
nachgeordneten Feuchtequerprofil-Meßeinheiten 7 beeinflußt. Während jedoch die
Feuchtequerprofil-Meßeinheit 7 der ersten Befeuchtungseinrichtung 6 vor den letzten
beiden Befeuchtungseinrichtungen 6 angeordnet ist, besitzen die letzten beiden
Befeuchtungseinrichtungen 6 der Trockenpartie 2 eine gemeinsame, zwischen
Trockenpartie 2 und Kalander 4 vorhandene Feuchtigkeitsquerprofil-Meßeinheit 7.
Ergänzend wird auch die Möglichkeit dargestellt, daß das Feuchtequerprofil und damit
Glanz und Glätte im Kalander 4 mittels einer weiteren Befeuchtungseinrichtung 6 sowie
einer nachfolgenden Feuchtigkeitsquerprofil-Meßeinheit 7 beeinflußt wird.
Nach dem Kalander wird die Faserstoffbahn aufgewickelt und weiterverarbeitet.
Es sind hierbei jedoch auch andere Gestaltungen der Trockenpartie 2 möglich, wobei
beispielsweise beide Seiten der Faserstoffbahn 1 zumindest im Endbereich der
Trockenpartie 2 mit beheizten Zylindern 3 in Kontakt kommen. In diesen Fällen können
zunehmend auch auf beiden Seiten der Faserstoffbahn 1 Befeuchtungseinrichtungen 6
angeordnet sein.
Das dargestellte Beispiel ermöglicht Geschwindigkeiten von mehr als 1500 m/min,
wobei die Befeuchtungseinrichtungen 6 innerhalb der Trockenpartie 2 in einen Bereich
zwischen 40% und 20% Feuchtegehalt am Anfang der Trockenpartie 2 sowie in einem
Bereich zwischen 15% und 10% am Ende der Trockenpartie 2 angeordnet sind.
Prinzipiell sind natürlich auch noch mehr Befeuchtungseinrichtungen 6 innerhalb der
Trockenpartie 2 einsetzbar. Dabei beträgt die Faserstoffbahnlänge zwischen der letzten
Befeuchtungseinrichtung 6 und dem ersten Glättspalt 5 beispielsweise 30 m, was das
ausreichende Eindringen des Wassers in die Faserstoffbahn 1 bis zum Glätten erlaubt.
Durch die beständige Einflußnahme auf das Feuchtequerprofil sowie die
Feuchteverteilung über die Dicke der Faserstoffbahn 1 muß nicht mehr so stark in der
Trockenpartie 2 getrocknet werden.
In der Folge sind Trockengehalte von maximal 93% beziehungsweise 91%
ausreichend, was zu großen Energieeinsparungen führt beziehungsweise die
Trockenpartie 2 verkürzt.
Die Messung des Feuchtequerprofils kann zum Beispiel auf bekannte Weise mit
Infrarot-Technik erfolgen.
Claims (23)
1. Verfahren zur Trocknung und Glättung einer Faserstoffbahn (1), insbesondere
einer Papierbahn in einer Maschine zur Herstellung und/oder Veredlung
derselben, bestehend aus zumindest einer Trockenpartie (2), in der die
Faserstoffbahn (1) über mehrere beheizte Zylinder (3) geführt wird und einem
Kalander mit mehreren Glättspalten (5), dadurch gekennzeichnet, daß
die Faserstoffbahn (1) in der Trockenpartie (2) höchstens bis auf einen
Trockengehalt von 93% getrocknet und innerhalb der Trockenpartie (2) mehrfach
auf das Feuchtequerprofil der Faserstoffbahn (1) Einfluß genommen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Faserstoffbahn (1) in der Trockenpartie (2) höchstens bis auf einen
Trockengehalt von 91% getrocknet wird.
3. Verfahren insbesondere nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Feuchteverteilung über die Dicke der Faserstoffbahn (1) während des
Trocknungsvorganges an mehreren Orten über die Befeuchtung zumindest einer
Seite der Faserstoffbahn (1) möglichst gleichmäßig ausgebildet wird.
4. Verfahren insbesondere nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß
zumindest eine Beeinflussung der Feuchteverteilung über die Dicke
und/oder des Feuchtequerprofils in den ersten beiden Dritteln der
Trockenpartie (2) und zumindest eine weitere Beeinflussung im letzten
Drittel der Trockenpartie (2) und/oder zwischen der Trockenpartie (2) und
dem Kalander (4) erfolgt.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß
zumindest eine Beeinflussung der Feuchteverteilung über die Dicke und/oder des
Feuchtequerprofil bei einem Feuchtegehalt zwischen 50% und 15%,
vorzugsweise zwischen 25% und 15% erfolgt.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß
zumindest eine Beeinflussung der Feuchteverteilung über die Dicke und/oder des
Feuchtequerprofils bei einem Feuchtegehalt zwischen 20% und 8%,
vorzugsweise zwischen 15% und 8% erfolgt.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Faserstoffbahn (1) die Trockenpartie (1) sowie den Kalander (4) mit
einer Geschwindigkeit von mehr als 1200 m/min. vorzugsweise von mehr
als 1500 m/min durchläuft.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Division der Faserstoffbahnlänge zwischen der letzten Beeinflussung
der Feuchteverteilung über die Dicke und/oder des Feuchtequerprofils und
dem ersten Glättspalt (5) des folgenden Kalanders (4) dividiert durch die
Geschwindigkeit der Faserstoffbahn (1) mindestens eine Sekunde beträgt.
9. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Faserstoffbahn (1) im Kalander(4) beheizt und über die Breite der
Faserstoffbahn (1) zonenweise steuerbar gepreßt wird.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Intensität der Befeuchtung zonenweise über die Breite der
Faserstoffbahn (1) einstellbar ist.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß
die Intensität der Befeuchtung vorzugsweise zonenweise von zumindest
einer der Befeuchtung nachgeordneten Messung des Feuchtequerprofils
der Faserstoffbahn (1) beeinflußt wird.
12. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
der Faserstoffbahn (1) zumindest in einem der ersten beiden Drittel sowie
im letzten Drittel der Trockenpartie (2) und/oder im Bereich zwischen der
Trockenpartie (2) und dem Kalander (4) wenigstens eine
Befeuchtungseinrichtung (6) zugeordnet ist.
13. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Faserstoffbahn (1) wenigstens zwei Befeuchtungseinrichtungen (6)
zugeordnet sind, von denen zumindest eine in einem Bereich, in dem die
Faserstoffbahn (1) einen Feuchtegehalt zwischen 50% und 15%,
vorzugsweise zwischen 25% und 15% sowie zumindest eine weitere in
einem Bereich, in dem sie einen Feuchtegehalt zwischen 20% und 8%,
vorzugsweise zwischen 15% und 8% besitzt, angeordnet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß
die Befeuchtungseinrichtungen (6) insbesondere im letzten Drittel der
Trockenpartie (2) das Wasser mit möglichst geringer Tropfengröße im
Bereich von weniger als 100 µm, vorzugsweise weniger als 80 µm zur
Faserstoffbahn (1) sprühen.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß
die Befeuchtungseinrichtungen (6) hinsichtlich der Intensität quer zur
Faserstoffbahn (1) zonenweise steuerbar sind.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß
die Zonenbreite kleiner als 50 mm, vorzugsweise kleiner als 25 mm ist.
17. Vorrichtung nach Anspruch 12 oder 16, dadurch gekennzeichnet, daß
den Befeuchtungseinrichtungen (6) Feuchtequerprofil-Meßeinheiten (7)
zugeordnet sind, welche auf die Steuerung der Befeuchtungseinrichtungen
(6) einwirken.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Befeuchtungseinrichtung (6) jeweils eine Feuchtequerprofil-
Meßeinheit (7) folgt.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß
sich in einer der Trockenpartie (2) vorgelagerten Pressenpartie (8) zur
Entwässerung zumindest ein quer zur Faserstoffbahn zonenweise
steuerbarer Dampfblaskasten (9) zur Befeuchtung der Faserstoffbahn (1)
befindet.
20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß
der Kalander (4) aus zumindest drei Glättwalzen (10) besteht, welche
paarweise jeweils einen Glättspalt (5) bilden, wobei zumindest eine
Glättwalze (10) beheizt und zumindest eine Glättwalze (10)
durchbiegungsgesteuert ausgeführt ist.
21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 20, dadurch
gekennzeichnet, daß
zumindest vorwiegend nur eine Seite der Faserstoffbahn (1) mit beheizten
Zylindern (3) in Kontakt kommt und zumindest überwiegend nur dieser
Seite der Faserstoffbahn (1) Befeuchtungseinrichtungen (6) zugeordnet
sind.
22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß
im fetzten Drittel der Trockenpartie (2) beiden Seiten der Faserstoffbahn
(1) zumindest jeweils eine Befeuchtungseinrichtung (6) zugeordnet ist.
23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß
beide Seiten der Faserstoffbahn (1) mit beheizten Zylindern (3) in Kontakt
kommen und beiden Seiten Befeuchtungseinrichtungen (6) zugeordnet
sind.
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