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DE19900919A1 - Schleifvorrichtung - Google Patents

Schleifvorrichtung

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Publication number
DE19900919A1
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DE
Germany
Prior art keywords
grinding
abrasive
holding device
glove
grinding device
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19900919A
Other languages
English (en)
Inventor
Kurt Dipl Ing Dr Stoll
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Festo SE and Co KG
Original Assignee
Festo SE and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Festo SE and Co KG filed Critical Festo SE and Co KG
Priority to DE19900919A priority Critical patent/DE19900919A1/de
Publication of DE19900919A1 publication Critical patent/DE19900919A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24DTOOLS FOR GRINDING, BUFFING OR SHARPENING
    • B24D15/00Hand tools or other devices for non-rotary grinding, polishing, or stropping
    • B24D15/04Hand tools or other devices for non-rotary grinding, polishing, or stropping resilient; with resiliently-mounted operative surface
    • B24D15/045Glove-shaped abrasive devices
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A41WEARING APPAREL
    • A41DOUTERWEAR; PROTECTIVE GARMENTS; ACCESSORIES
    • A41D19/00Gloves
    • A41D19/015Protective gloves
    • A41D19/01594Protective gloves with accessories, e.g. tools, receptacles

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Polishing Bodies And Polishing Tools (AREA)
  • Encapsulation Of And Coatings For Semiconductor Or Solid State Devices (AREA)
  • Disintegrating Or Milling (AREA)
  • Polarising Elements (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine manuell mit einer Hand be­ tätigbare Schleifvorrichtung, mit einer zum Festhalten und Auferlegen der gewünschten Arbeitsbewegung dienenden, ein Schleifmittel tragenden Halteeinrichtung.
Eine derartige Schleifvorrichtung geht aus dem Katalog 96/97 "Werkzeuge für höchste Ansprüche", Seite 31, der Festo Tooltechnic KG hervor. Sie ist dort als Handschleif­ klotz ausgeführt und verfügt über eine klotzartige Halte­ einrichtung, an deren Unterseite ein als Schleifblatt aus­ geführtes Schleifmittel lösbar festgelegt ist. Die Schleifvorrichtung läßt sich mit einer Hand an der klotz­ artigen Halteeinrichtung erfassen und mit dem Schleif­ mittel voraus unter Ausführung gewünschter Arbeitsbe­ wegungen an eine abzuschleifende Gegenstandsoberfläche ansetzen. Zwar ist die Handhabung der bekannten Schleif­ vorrichtung sehr einfach, die Schleifbearbeitung unebener, beispielsweise eine gekrümmte Oberfläche aufweisender Gegenstände ist allerdings nicht oder nur mit unzureichen­ dem Arbeitsergebnis möglich.
Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Schleifvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die bei einfachem Aufbau und kostengünstiger Herstellung die Schleifbearbeitung auch unebener und insbesondere be­ liebig konturierter Gegenstandsoberflächen ermöglicht.
Zur Lösung dieser Aufgabe ist vorgesehen, daß die Schleif­ vorrichtung als flexibler Schleifhandschuh ausgestaltet ist, der eine handschuhartig über die menschliche Hand überziehbare flexible Halteeinrichtung umfaßt, die zu­ mindest an der Außenseite ihres im übergezogenen Zustand der Hand-Innenfläche vorgelagerten inneren Wandabschnit­ tes mit einem Schleifmittel versehen ist.
Die Schleifvorrichtung ist somit in Abkehr vom Stand der Technik kein starrer Körper mehr, sondern ein flexibler Schleifhandschuh, der sich vergleichbar den für andere Zwecke bereits bekannten Handschuhen über eine Hand über­ ziehen bzw. überstreifen läßt. Ohne große Haltekräfte auf­ bringen zu müssen, ist der Schleifhandschuh somit sicher an der Arbeitshand fixiert. Die durch das Schleifmittel an dem Schleifhandschuh definierte Schleiffläche ist in ihrer Kontur durch einfache Veränderung der Haltung der in der Halte­ einrichtung steckenden Hand, insbesondere der Handkrümmung, überaus flexibel variierbar und ermöglicht beim Schleif­ vorgang eine augenblickliche und praktisch selbsttätige Anpassung an die Kontur der zu schleifenden Oberfläche. Auf diese Weise lassen sich nicht nur ebene Oberflächen, sondern auch profilierte, mit Bögen oder Wölbungen ver­ sehene Oberflächen sehr präzise behandeln. Auch der An­ preßdruck, mit dem das Schleifmittel gegen die zu schlei­ fende Oberfläche angedrückt wird, läßt sich sehr einfach bedarfsgemäß variieren. Durch geeignete Materialwahl kann gewährleistet werden, daß der Schleifhandschuh einschließ­ lich des das Schleifmittel aufweisenden Bereiches weich und flexibel ist, was sehr gefühlvolle Schleifvorgänge gestattet.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gehen aus den Unteransprüchen hervor.
Bei einer zweckmäßigen Ausgestaltung ist das Schleifmittel unlösbar fest mit der Halteeinrichtung verbunden. Es kann hierbei aus einer Vielzahl kleiner und kleinster, zum Beispiel aus Korundmaterial bestehender Schleifpartikel bestehen, die zumindest an der Außenseite des inneren Wandabschnittes der handschuhähnlichen Halteeinrichtung festgelegt sind. Die Schleifpartikel können beispielsweise aufgeklebt sein. Ferner können sie in das Material der Halteeinrichtung bei Bedarf auch formschlüssig eingebettet sein, beispielsweise in Zwischenräume einer aus Textil­ material bestehenden Halteeinrichtung. Bei unlösbar an der Halteeinrichtung festgelegtem Schleifmittel wird der Schleifhandschuh nach verschlissenem Schleifmittel ent­ sorgt und ist praktisch als kostengünstiger Einwegartikel verwendbar.
Vorteilhafter ist eine Ausgestaltung, bei der die hand­ schuhähnliche Halteeinrichtung wiederverwendbar ist, indem das Schleifmittel lösbar und austauschbar daran festgelegt ist. Verschlissenes Schleifmittel kann in diesem Falle problemlos entfernt und durch ein neues Schleifmittel er­ setzt werden. In diesem Falle verfügt die Halteeinrichtung an ihrer Außenseite und vorzugsweise im Bereich des inne­ ren Wandabschnittes über eine geeignete Befestigungsein­ richtung, die ein lösbares und insbesondere leicht abzieh­ bares Festlegen eines vorzugsweise als flexibles Schleif­ blatt ausgeführten Schleifmittels ermöglicht. Die Befesti­ gungseinrichtung kann als Haftschicht oder vorzugsweise als sogenannte Klettenverbindungseinrichtung ausgeführt sein, wobei im letzteren Falle Schleifblätter verwendet werden, die an ihrer Rückseite eine komplementäre Kletten­ verbindungseinrichtung tragen.
Im Zusammenhang mit dem Schleifhandschuh lassen sich be­ liebige Schleifmittel verwenden. Besonders zweckmäßig sind solche, die als flexible, papierähnlich dünne Schleif­ blätter ausgebildet sind und in Bogen- oder Streifenform vorliegen. Sie verfügen regelmäßig über eine aus Papier- oder Textilmaterial bestehende Trägerschicht, die an der Arbeitsseite mit Schleifpartikeln belegt ist.
Als Material für die Halteeinrichtung bietet sich flexi­ bles Kunststoffmaterial oder Gummimaterial an, als be­ sonders hautfreundliche Variante ist Textilmaterial zu empfehlen.
Um die bei einem Schleifvorgang entstehende Wärme abzu­ leiten und die Schwitzneigung der in der Halteeinrichtung steckenden Hand zu reduzieren, kann die Halteeinrichtung über eine oder mehrere Wanddurchbrechungen verfügen, wobei insbesondere der der vom Handrücken gebildeten Hand-Außen­ fläche vorgelagerte äußere Wandabschnitt teilweise offen ausgebildet sein kann.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. Es zeigen im einzelnen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schleifvorrichtung mit Blick in Blickrichtung gemäß Pfeil I aus Fig. 2 auf die Außenseite des der Hand-Innenfläche vorgelagerten inneren Wand­ abschnittes,
Fig. 2 eine Seitenansicht der Schleifvorrichtung aus Fig. 1 mit Blick gemäß Pfeil II,
Fig. 3 eine der Fig. 1 entgegengesetzte Rückansicht der Schleifvorrichtung mit Blickrichtung gemäß Pfeil III aus Fig. 2 auf die Außenseite des äußeren Wandabschnittes und
Fig. 2 in einer der Schnittlinie IV-IV aus Fig. 1 ent­ sprechenden Längsschnittdarsteilung eine weitere Ausführungsform der Schleifvorrichtung mit im Gegensatz zu den Fig. 1 bis 3 lösbar und aus­ wechselbar angeordnetem Schleifmittel.
Die in der Zeichnung dargestellte Schleifvorrichtung er­ möglicht ein nicht-maschinelles Schleifen von beliebigen Gegenstandsoberflächen und ist insgesamt handschuhähnlich ausgeführt, weshalb sie als Schleifhandschuh 1 bezeichnet sei.
Der Schleifhandschuh 1 umfaßt eine hüllkörperartige, hand­ schuhähnliche Halteeinrichtung 2, die eine verhältnismäßig dünne, flexible Wandung 3 umfaßt, welche im Innern einen Aufnahmeraum 4 definiert. Letzterer verfügt an einer Stirnseite der Halteeinrichtung 2 über eine Einstecköff­ nung 5, die das Einstecken einer menschlichen Hand ermöglicht.
Bei Benutzung des Schleifhandschuhs 1 ist die Halteein­ richtung 2 mit der Einstecköffnung 5 voraus über die in der Zeichnung schematisch angedeutete Hand 6 übergezogen. Um einen sicheren Halt des Schleifhandschuhs 1 an der menschlichen Hand 6 zu gewährleisten, kann eine insbeson­ dere gummielastische Zugvorrichtung 7 vorgesehen sein, die dafür sorgt, daß die Halteeinrichtung 2 zumindest lokal um die menschliche Hand herumgespannt ist. Beim Ausführungs­ beispiel ist die Zugvorrichtung 7 bandähnlich ausgebildet und an einer Steile vorgesehen, die bei übergezogener Halteeinrichtung 2 im Bereich des Handgelenkes zu liegen kommt. Sie bewirkt unter anderem auch, daß das Material der Halteeinrichtung 2 das Handgelenk fest umschließt, so daß einem Eindringen von Materialabrieb entgegengewirkt ist. Beim Ausführungsbeispiel besteht die Halteeinrichtung 2 insgesamt aus flexiblem, weichem Textilmaterial, was sich auch durch eine gute Hautfreundlichkeit auszeichnet. Alternative Ausführungsformen ermöglichen auch die Ver­ wendung von Kunststoff- oder Gummimaterialien. In einem solchen Falle kann es jedoch zur Verbesserung der Haut­ verträglichkeit sinnvoll sein, die Halteeinrichtung 2 mit einem aus Textilmaterial bestehenden Innenhandschuh auszu­ statten.
Bei in die Halteeinrichtung 2 eingesteckter Hand läßt sich der Schleifhandschuh 1 beliebig positionieren und mit der gewünschten, manuell erzeugten Arbeitsbewegung versehen.
Zumindest an der Außenseite des bei über die Hand 6 über­ gezogener Halteeinrichtung der Hand-Innenfläche vorge­ lagerten inneren Wandabschnittes 8 der Halteeinrichtung 2 ist ein Schleifmittel 12 vorgesehen. Es definiert eine abrasive Schleiffläche, die fest mit der Halteeinrichtung 2 verbunden ist. Durch entsprechende Positionierung der in der Halteeinrichtung 2 steckenden Hand läßt sich der Schleifhandschuh 1 mit seinem Schleifmittel 12 an eine schleifend zu behandelnde Gegenstandsoberfläche anlegen und andrücken, um anschließend durch eine Reiativbewegung über die Gegenstandsoberfläche hinweg den gewünschten Schleifvorgang und Materialabtrag an dem Gegenstand vorzu­ nehmen.
Da der Schleifhandschuh 1 insgesamt und insbesondere auch im Bereich des Schleifmittels 12 flexibel verformbar ist, läßt sich die Kontur der durch das Schleifmittel 12 de­ finierten Schleiffläche durch Veränderung der Handhaltung sehr leicht an die momentan zu bearbeitende Kontur der Gegenstandsoberfläche anpassen. Dies ermöglicht nicht nur die Bearbeitung ebener Flächen, sondern insgesamt auch die Behandlung unregelmäßiger, gekrümmter Flächen, beispiels­ weise gewölbter oder auf sonstige Weise profilierter Gegenstände.
Bei dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 bis 3 ist das Schleifmittel 12 unlösbar fest mit der Halteeinrichtung 2 verbunden. Das Schleifmittel 12 umfaßt hier eine Vielzahl kornähnlich kleiner Schleifpartikel 13, die vorzugsweise aus Korundmaterial bestehen und die durch eine geeignete Verbindung eine praktisch einstückige Verbindung mit dem inneren Wandabschnitt 8 eingehen.
Der innere Wandabschnitt 8 kann an seiner Außenseite mit den Schleifpartikeln beschichtet sein, wobei durch ein ge­ eignetes Haft- und/oder Bindemittel die notwendige Struk­ turfestigkeit erzielt wird. Besteht die Halteeinrichtung 2 aus textilem Material, können die Schleifpartikel 13 teil­ weise auch in die von den einzelnen Textilfasern begrenz­ ten Zwischenräume eingelassen bzw. eingebettet sein.
Bei unlösbarer Verbindung zwischen Halteeinrichtung 2 und Schleifmittel 12 muß der Schleifhandschuh 1 nach dem Ver­ schleiß des Schleifmittels 12 entsorgt werden. Eine solche Ausgestaltung bietet sich daher vor allem als Einweg­ version an. Als vorteilhafter und auch unter Umweltge­ sichtspunkten sinnvoller erscheint eine Bauform, bei der das Schleifmittel 12 lösbar an der Halteeinrichtung 2 an­ geordnet ist. Ein Ausführungsbeispiel für eine solche Bauform geht aus Fig. 4 hervor.
Bei der Ausgestaltung der Fig. 4 ist das Schleifmittel als papierähnlich dünnes, flexibles Schleifblatt ausgebildet. Es umfaßt eine aus Papier- oder Textilmaterial bestehende flexible Trägerschicht 14, die an ihrer einen Fläche, die die Arbeitsseite bildet, mit Schleifpartikeln 13 belegt ist, wobei die Befestigung auf eine der weiter oben schon beschriebenen Arten und Weisen erfolgen kann.
Zur lösbaren Befestigung des Schleifmittels 12 ist an der Außenseite der Halteeinrichtung 2 im Bereich des inneren Wandabschnittes 8 eine geeignete erste Befestigungsein­ richtung 15 angebracht, die beim Ausführungsbeispiel als sogenannte Klettenverbindungseinrichtung ausgeführt ist. Das Schleifmittel 12 verfügt an der der Arbeitsseite ent­ gegengesetzten Rückseite der Trägerschicht 14 über eine komplementäre zweite Befestigungseinrichtung 16, die hier ebenfalls als Klettenverbindungseinrichtung ausgeführt ist, so daß das Schleifmittel 12 zu seiner Befestigung an der Halteeinrichtung 2 lediglich mit der zweiten Befesti­ gungseinrichtung 16 an die erste Befestigungseinrichtung 15 angesetzt werden muß.
Eine oder beide Befestigungseinrichtungen 15, 16 können beispielsweise auch als Haftschicht ausgebildet sein, die eine lösbare Haftverbindung ermöglichen.
Durch das Zusammenwirken der beiden Befestigungseinrich­ tungen 15, 16 ergibt sich zwischen dem Schleifmittel 12 und dem inneren Wandabschnitt 8 eine hohe Festigkeit be­ züglich Schubbeanspruchung in Richtung der jeweiligen Flächenerstreckung. Gleichwohl läßt sich das Schleifmittel 12 im Verschleißfalle leicht gegen ein anderes austauschen, indem es an einer Randpartie erfaßt und von der ersten Befestigungseinrichtung 15 abgezogen wird.
Um eine möglichst große, ununterbrochene Schleiffläche zur Verfügung zu steilen, ist der Schleifhandschuh 1 des Aus­ führungsbeispiels nach Art eines sogenannten Fäustlings ausgebildet. Bei über die Hand 6 gezogener Gebrauchsstel­ lung kommen hier der Handteiler 17 und die vier Finger mit Ausnahme des Daumens 18 in einem gemeinsamen Raumabschnitt des Aufnahmeraums 4 zu liegen. Der Daumen 18 befindet sich in einem separaten Raumabschnitt des Aufnahmeraums 4, der in einer ausgeprägten Fingerhülle 22 der Halteeinrichtung 2 vorgesehen ist. Das Schleifmittel 12 befindet sich beim Ausführungsbeispiel auch an der Außenseite der Fingerhülle 22.
Es wäre durchaus möglich, bei Bedarf die Halteeinrichtung 2 mit mehreren ausgeprägten Fingerhüllen zu versehen, in die jeweils ein einzelner Finger oder gleichzeitig mehrere Finger einsteckbar sind.
Es wäre auch denkbar, eine oder mehrere Fingerhüllen 22 über ihren gesamten Umfang hinweg über wenigstens eine Teillänge oder über die gesamte Länge hinweg mit einem Schleifmittel 12 zu versehen, um unter alleinigem Einsatz der mit Schleifmittel versehenen Fingerhülle 22 kleinere, konvexe Radien oder die Innenflächen von Bohrungen oder sonstigen Ausnehmungen schleifend bearbeiten zu können.
Es ist nicht notwendigerweise erforderlich, daß die Halteeinrichtung 2 die eingesteckte Hand 6 vollständig um­ schließt bzw. abdeckt. Da bei der Schleifarbeit Wärme ent­ steht, die bei der eingesteckten Hand 6 eine unerwünschte Schweißbildung hervorrufen kann, kann es zweckmäßig sein, insbesondere den der Hand-Außenfläche vorgelagerten äuße­ ren Wandabschnitt 23 wenigstens teilweise offen auszu­ führen. Als mögliches Ausführungsbeispiel ist in Fig. 3 strichpunktiert der Rand 24 einer Wanddurchbrechung der Hand-Außenfläche angedeutet, die sich im wesentlichen über den dem Handteller 17 entgegengesetzten Handrücken hinweg erstreckt.
Bei einem Schleifhandschuh 1 mit lösbar befestigtem Schleifmittel 12 läßt sich mühelos eine Umrüstung auf Schleifmittel verschiedener Korngrößen vornehmen, ohne den Schleifhandschuh wechseln zu müssen.

Claims (15)

1. Manuell mit einer Hand betätigbare Schleif­ vorrichtung, mit einer zum Festhalten und Auferlegen der gewünschten Arbeitsbewegung dienenden, ein Schleifmittel (12) tragenden Halteeinrichtung (2), gekennzeichnet durch eine Ausgestaltung als flexibler Schleifhandschuh (1) mit einer handschuhartig über die menschliche Hand (6) über­ ziehbaren flexiblen Halteeinrichtung (2), die zumindest an der Außenseite ihres im übergezogenen Zustand der Hand- Innenfläche vorgelagerten inneren Wandabschnittes (8) mit einem Schleifmittel (12) versehen ist.
2. Schleifvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Schleifmittel (12) unlösbar fest mit der Halteeinrichtung (2) verbunden ist.
3. Schleifvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Schleifmittel (12) in Gestalt einer Vielzahl einzelner, an dem inneren Wandabschnitt (8) festgelegter Schleifpartikei (13) ausgeführt ist.
4. Schleifvorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Schleifpartikel (13) wenigstens teil­ weise in den inneren Wandabschnitt (8) eingebettet sind.
5. Schleifvorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleifpartikel (13) wenigstens teilweise aus Korundmaterial bestehen.
6. Schleifvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Schleifmittel (12) lösbar an der Halte­ einrichtung (2) angeordnet ist.
7. Schleifvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekenn­ zeichnet, daß das Schleifmittel (12) lösbar an der Außen­ seite des inneren Wandabschnittes (8) angeordnet ist.
8. Schleifvorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Halteeinrichtung (2) an ihrer Außenseite insbesondere im Bereich des inneren Wandabschnittes (8) eine ein lösbares Befestigen des Schleifmittels (12) er­ möglichende, vorzugsweise als Haftschicht oder als soge­ nannte Klettenverbindungseinrichtung ausgeführte Befesti­ gungseinrichtung (15) aufweist.
9. Schleifvorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Schleifmittel (12) als papierähnlich dünnes, flexibles Schleifblatt ausgebildet ist.
10. Schleifvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die flexible Halteeinrich­ tung (2) aus Textilmaterial, Kunststoffmaterial oder Gummimaterial besteht.
11. Schleifvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (2) insbesondere an dem der Hand-Außenfläche vorgelagerten äußeren Wandabschnitt (23) teilweise offen ausgeführt ist.
12. Schleifvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteeinrichtung (2) wenigstens eine zur Aufnahme mindestens eines Fingers (18) dienende, ausgeprägte Fingerhülle (22) umfaßt.
13. Schleifvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß wenigstens eine Fingerhülle (22) über zumindest eine Teillänge hinweg über den gesamten Umfang mit Schleifmittel (12) versehen ist.
14. Schleifvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schleifhandschuh (1) nach Art eines Fäustlings ausgebildet ist.
15. Schleifvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch wenigstens eine zum Fixieren des Schleifhandschuhs (1) an der eingesteckten Hand dienende, insbesondere im Handgelenkbereich vorgesehene, gummi­ elastische Zugvorrichtung (7).
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