DE19900601A1 - Lastenträger mit Hebe- und Senkvorrichtung zum Anbringen und Befördern von Transportgütern an Fahrzeugen - Google Patents
Lastenträger mit Hebe- und Senkvorrichtung zum Anbringen und Befördern von Transportgütern an FahrzeugenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft einen Lastenträger mit Hebe- und Senkvorrichtung zum Anbringen und Befördern von Transportgütern an Fahrzeugen. Um Gegenstände komfortabler und einfacher auf ein Fahrzeug zu heben und in einer Transportstellung zu fixieren, wird ein schwenkbares Trägergestell mittels eines elektromotorischen Antriebselements ohne Muskelaufwand und Führungsbewegungen in eine seitlich neben dem Fahrzeug befindliche, in der Höhe frei wählbare Beladestellung abgesenkt, in der das Transportgut aufgeladen und befestigt werden kann. Durch einfache Drehrichtungsumkehr im Antriebselement wird das Trägergestell anschließend mit daran befestigtem Transportgut wiederum ohne Muskelaufwand bzw. Führungsbewegungen hochgeschwenkt. Ein gelenkig aufgehängtes, in seiner Drehbewegung begrenztes zweiteiliges Haltegestänge sorgt dabei mittels Parallelogrammbewegung für eine Zwangsführung der vertikalen Stellung des Trägergestells während der Auf-/Abwärtsbewegung, um eine Kollision mit der Karosserie zu vermeiden. Je nach Gestalt kann das Transportgut in eine stehende oder liegende Transportstellung gebracht werden. Eine tiefe Positionierung der Bedienelemente für das Antriebselement ermöglicht eine komfortable Handhabung auch an hohen Fahrzeugen.
Description
Die Erfindung betrifft einen Lastenträger mit Hebe- und Senkvorrichtung zum
Anbringen und Befördern von Transportgütern an Fahrzeugen.
Hebe- und Transportvorrichtungen für Transportgüter auf Kraftfahrzeugdächern
sind beispielsweise aus der DE 41 22 823 A1 oder der DE 43 30 019 A1 bekannt.
Diese bekannten Hebe- und Transportvorrichtungen weisen z. B. folgende Nachteile
auf:
Zur Hebe- oder Senkbewegung sind immer noch, wenn auch geringere
Muskelkraft und unbequeme Führungsbewegungen notwendig.
Sie sind umständlich in der Bedienung, z. B. lassen sie sich nur mit komplizierten
Bewegungsabläufen in Nichtgebrauchsstellung bringen.
Bei Anwendungen an hohen Fahrzeugen (z. B. Großraumlimousinen,
Transportern o. ä.) ist eine Bedienung sehr schwierig und unkomfortabel, für kleinere
Personen unmöglich.
Es gibt nur eine leicht erreichbare Transportstellung. Da Sie für schmale
Transportgüter, wie etwa Fahrräder o. ä. konstruiert sind, ist ihre Funktion, besonders
ihre Transportstellung auf diese oder gestaltähnliche Gegenstände hin beschränkt
(nur stehende Transportstellung für schmale Transportgüter). D. h., dass
Gegenstände, für die aus z. B. Stabilitäts- oder aerodynamischen Gründen eine
andere Transportstellung erforderlich oder günstiger ist (z. B. liegende
Transportstellung für Dachkoffer, Plattenware, Surfboards, o. ä.), entweder nicht oder
nur umständlich be-/abgeladen und transportiert werden können.
Die Be-/Abladehöhe ist nicht einfach und stufenlos variabel.
Die Probleme werden erfindungsgemäß gelöst, durch einen neuartigen
Lastenträger. Der erfindungsgemäße Lastenträger ist ein sehr flexibles
Lastenhandhabungs- und -transportträgersystem, das im Vergleich zu bisherigen
Konstruktionen die Hebe-/Senkmechanismen und Transportmöglichkeiten bei
Anwendung als Gepäckträger an Fahrzeugen deutlich vereinfacht und um
zusätzliche Funktionen erweitert.
Es ist keinerlei direkter Muskelaufwand oder Führungsbewegung sowohl für die
Hebe- als auch für die Senkbewegung notwendig.
Die Bedienung ist einfacher, weil beispielsweise für eine Umlegung in die
Nichtgebrauchsstellung keine umständlichen zusätzlichen Handgriffe erfolgen
müssen.
Auch an hohen Fahrzeugen ist die vollständige Bedienung einfach.
Es sind verschiedene Transportstellungen auf einem Kraftfahrzeugdach ohne
zusätzliche umständliche Umbauten oder Handgriffe möglich, womit für
verschiedenartige Transportgüter eine geeignete Transportmöglichkeit geboten wird.
(z. B. für Fahrräder stehende Transportstellung, für Dachkoffer oder Plattenware
liegende Transportstellung.)
Für eine komfortable Be-/Abladung (z. B. tiefe Stellung für Fahrräder, brusthohe
Stellung für Dachkoffer o. ä.) kann die Be-/Abladehöhe sehr einfach und vorallem
stufenlos variabel eingestellt werden.
Der Lastenträger ist für einen Einsatz sowohl auf Fahrzeugdächern als auch an
Fahrzeugheckseiten wie z. B. an Wohnmobilen o. ä. konzipiert.
Die Erfindung wird nun beispielhaft und in Bezug auf die begleitenden
Zeichnungen näher erläutert und beschrieben.
Fig. 1 zeigt eine Frontansicht eines Kraftfahrzeugs mit einem auf dem Dach
montiertem Lastenträger mit Transportgut (Fahrrad), wobei beispielhaft zwei
verschiedene mögliche Transportstellungen und eine Be-/Abladestellung
eingezeichnet sind.
Fig. 2 zeigt einen Ausschnitt aus einer perspektivischen Sicht von schräg oben
auf ein Fahrzeugdach, mit dem in einer Be-/Abladestellung befindlichen Lastenträger
ohne Transportgut.
Fig. 3 zeigt eine Seitenansicht des Antriebselements und der daran
angekoppelten unteren Lastenträgerelemente des, sich in der vertikalen
Transportstellung befindlichen Lastenträgers. Der Übersichtlichkeit halber erfolgt die
Darstellung ohne Transportgut und Haltegestell L3.
Fig. 4 zeigt die, auf die Fig. 3 bezogene Frontansicht des Antriebselements.
Fig. 5 zeigt wie Fig. 1, eine Frontansicht eines Kraftfahrzeugs, jedoch in einer
Darstellung mit Dachkoffer als Transportgut und der für derartige Transportgüter
günstigen Transportstellung, wobei in der Be-/Abladestellung eine mögliche Variation
mit einem zusätzlichen Schwenkprinzip für derartige Transportgüter eingezeichnet
ist.
Ein Antriebselement A ist mit einem an das jeweilige Fahrzeug angepaßten
Basisträger B, der entweder direkt oder auf herkömmlichen Dachträgern auf einem
Fahrzeugdach montiert ist, verbunden.
Mit diesem Antriebselement A kann ein daran angekuppelter Schwenkarm L1 um
eine Drehachse D1 relativ zum Fahrzeugdach gedreht werden.
Am anderen Ende des Schwenkarms L1 ist um einen Drehpunkt D2 ein
Haltearm L2, mit einem über den Drehpunkt D2 auskragenden Arm L2" drehbar
gelagert. L1, L2 und L2" sind in ihrer Länge auf die Breite des Fahrzeugdaches, bzw.
auf das Transportgut abstimmbar. Im unteren Bereich des Haltearms L2 kann ein
Haltegestell L3 für die Aufnahme des Transportgutes, welches je nach Gestalt des
zu transportierenden Gegenstandes verschieden ausgeformt sein kann, angebracht
werden. Dieses Haltegestell L3 kann so weggeklappt oder ganz abgenommen
werden, dass in der Nichtgebrauchsstellung des Lastenträgers, aerodynamisch
günstig, keine Teile nach oben herausragen. Im übrigen Bereich von L2 können
zusätzliche, ebenfalls wegklappbare oder abnehmbare Befestigungs- oder
Halterungsvorrichtungen für das Transportgut angebracht sein. Um einen am oberen
Ende von L2" befindlichen Drehpunkt D4, sowie um die Drehachse D1, sind zwei
Haltegestänge L4 und L5, die miteinander über einen Drehpunkt D3 gekoppelt sind,
so gelagert, dass zwischen L1, L2", L4, L5 ein Parallelogramm oder eine
parallelogrammähnliche Struktur gebildet wird. Die Haltegestänge L4 und L5 können
grundsätzlich anstatt um die Drehachse D1 auch um einen anderen Drehpunkt
gelagert sein der nahe D1 liegt. Am Haltearm L2 ist ein Anschlag T1 für ein
Auflaufen an L1 angebracht. Das Gehäuse des Antriebselementes A ist so
ausgeformt, dass es einen Anschlag T2 für das Haltegestänge L4 integriert. Am
Basisträger B ist je ein Anschlag T3 und T4 fest oder verstellbar für ein Auflaufen
von L1 angebracht.
Eine genaue Beschreibung der Bestandteile des Antriebselements A erfolgt unter
Punkt 11.
Die nachfolgend verwendeten Winkelangaben werden der besseren
Verständlichkeit wegen mit exakten Werten bezeichnet. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Funktion des Lastenträgers auch bei Ausführungen mit leicht
abweichenden Winkelwerten gegeben sein kann.
Die Winkelangaben beziehen sich auf die Stellung des Schwenkarms L1 und
werden entsprechend Fig. 1 wie folgt definiert:
- - 0° horizontale, parallel zur Ebene des Fahrzeugdaches liegende Transportstellung. Dies ist auch die Nichtgebrauchsstellung - nachfolgend auch 0°-Position genannt.
- - 90° vertikale, im rechten Winkel zur Ebene des Fahrzeugdaches stehende Transportstellung - nachfolgend auch 90°-Position genannt.
- - 90°-270° höhenvariable Be-/Abladestellung, wobei die tiefste mögliche Be-/Ab ladestellung je nach Befestigungsposition und Fahrzeug bei 270° ist.
Wenn im nachfolgenden von Bewegung, Position oder Stellung des
Schwenkarms L1 gesprochen wird, ist eine dadurch bedingte Bewegung, Position
oder Stellung der anderen Bestandteile des Lastenträgers mitzuverstehen.
Um aus der Nichtgebrauchsstellung in die Beladestellung zu gelangen, wird der
Schwenkarm L1 mittels des Antriebselements A aus seiner 0°-Position in Richtung
90°-Position relativ zum Fahrzeugdach gedreht. Günstigerweise bewegen sich bis
zum Erreichen der 90°-Position sowohl der Haltearm L2, als auch die Haltegestänge
L4 und L5, gemeinsam mit dem Schwenkarm L1 nach oben. Dies kann
gewährleistet werden, indem ein Zwangsnachführungselement, wie bspw. eine
Drehfeder F (siehe Fig. 3), ein Aufrichtmoment auf das, in Bezug zu L1, unabhängig
drehbar gelagerte Haltegestänge L4 ausübt. Es können auch andere
Zwangsnachführungselemente wie z. B. Seilzüge, hydraulische Elemente o. ä.
eingesetzt werden. Es kann auch eine automatische Arretierung, beispielsweise
durch Hakeneingriff vorgesehen sein, sodass mindestens zwei der Gestänge
L1, L2, L4, L5 in diesem Drehbereich starr miteinander verbunden werden, wodurch
eine gemeinsame Drehbewegung von L1, L2, L4, L5 gewährleistet wird. Diese
Arretierung wird ab Erreichen der 90°-Position (von der 0°-Position her gesehen)
durch selbstätige Öffnung, die beispielsweise durch seil- oder nockenbetätigte
Öffnung (auch eine elektromagnetische Betätigung ist denkbar, siehe später) des
Hakens erfolgt, gelöst. Eine Ausführung ganz ohne Zwangsnachführung ist ebenfalls
denkbar.
Bei Erreichen der 90°-Position fährt L4 gegen den Anschlag T2 und wird
während des Weiterdrehens von L1 in Richtung 270°-Position an der Mitbewegung
gehindert. Während dieser Drehphase ist eine zusätzliche Fixierung von L4 in der
90°-Position mit einem feststehenden Teil, z. B. ebenfalls durch automatisch
schließende und öffnende Arretierung günstig.
Das zwischen L1, L2", L4, L5 gebildete, sich mitverändernde Parallelogramm sorgt
dafür, dass sich der Haltearm L2 ab der 90°-Position, während der gesamten
weiteren Drehphase in vertikaler Stellung zwangsgeführt seitlich abwärts in eine
tiefere Beladestellung neben das Fahrzeug bewegt.
Bei dem erfindungsgemäßen Lastenträger ist es auf sehr einfache Art möglich,
durch Stoppen der Drehbewegung von L1, die Beladehöhe beliebig zu wählen. So
kann bspw. zum Beladen eines Fahrrades weiterheruntergedreht werden, während
zum Beladen bspw. eines Dachkoffers oder eines Skiträgers eine angenehmere,
höhere Beladehöhe gewählt werden kann. (siehe auch weiter unten). Auch beim
Abladen können damit schwere Lasten genau dosiert auf Schulterhöhe abgelassen
werden und der Träger nach Übernahme der Last durch die Schulter weiter nach
unten abgesenkt werden.
Spätestens in der je nach Fahrzeug bzw. Befestigungsposition des Lastenträgers
verschiedenen tiefsten Beladestellung (maximal 270°-Position) wird die
Drehbewegung gestoppt, dabei fährt der Schwenkarm L1 günstigerweise gegen den
Anschlag T3 um eine Kollision mit der Karosserie sicher zu vermeiden. Anstelle des
Anschlags sind auch alle anderen Mittel zur Zwangsunterbrechung der
Drehbewegung von L1, wie bspw. Halteseile, Polsteranschläge, elektrische Schalter
(siehe später) o. ä. denkbar. Als zusätzliche Sicherungselemente gegen
Beschädigung an der Karosserie, können zusätzlich noch weiche Polsterelemente
an L1, L2 oder L3 angebracht sein.
Bei der Drehbewegung ab der 90°-Position in Richtung 270°-Position geht bereits
eine Absenkung des vertikal stehenden Haltearms L2 entsprechend der von L1
beschriebenen Kreisbahn einher. Um hier einen guten Kompromiß zwischen
Lastenträgerposition einerseits und Kollisionsvermeidung mit der Karosserie
andererseits zu erzielen, kann neben einer anpassbaren Länge von L1 bzw L2 die
Drehachse D1 des Schwenkarms L1 auf einem Flansch - nicht zentrisch, bzgl. der
Längsachse von L1 - so mit dem Antrieb verbunden sein, dass bei der Drehung von
L1 in Richtung 90°-270° zuerst eine kurze leichte Anhebung des Schwenkarms L1
und damit auch des Haltearms L2 relativ zum Fahrzeugdach und dann erst die
Absenkbewegung erfolgt.
Nach der Beladung in der jeweils gewünschten Höhe verläuft die
Aufwärtsbewegung des Schwenkarms L1 mit dem nun an L2 bzw. an L3 befestigten
Transportgut in umgekehrter Weise wie die Abwärtsbewegung. Auch hier sorgt,
während der Drehbewegung von 270°-90° das Haltegestänge L4, L5 über
Parallelogrammbewegung zusammen mit L1, L2" dafür, dass der Haltearm L2
sowohl mit viel als auch mit wenig Last während der Drehung in vertikaler Stellung
zwangsgeführt wird. Der Schwenkarm L1 wird so bspw. zum Transport eines
Fahrrades soweit gedreht bis er in 90°-Position, also einer möglichen
Transportstellung steht. Der Haltearm L2 fährt in dieser Position mit seinem
Anschlag T1 gegen L1. Auf der anderen Seite fällt günstigerweise, ähnlich wie unter
Punkt 7 beschrieben ein Arretierungshaken automatisch ein, womit eine Fixierung
von L1, L2, L3, L4 zueinander, in dieser Transportstellung gegeben ist.
Für breitere oder sperrige Transportgüter, wie etwa Dachkoffer, Surfboards,
Plattenware usw., die nicht in vertikaler/aufrechter Stellung transportiert werden
können, ist es mit dem erfindungsgemäßen Lastenträger möglich, auch diese in
einer tieferen Beladehöhe seitlich neben dem Fahrzeug auf den Lastenträger
bequem aufzuladen und zu befestigen und sie dann in eine horizontale/liegende
Transportstellung (0°-Position) hochzuschwenken. Dabei wird das Transportgut im
Verhältnis zu seiner Beladeposition um 90° gedreht. Dazu wird der Schwenkarm L1
wie unter Punkt 8 beschrieben aus der Beladeposition bis zur 90°-Position
hochgeschwenkt und nach Erreichen, über diese hinweg bis zur 0°-Position
weitergedreht. Hierfür müssen keine zusätzlichen umständlichen Handgriffe oder
Umstellungen vorgenommen werden. Bei Erreichen der 0°-Position wird die
Drehbewegung gestoppt, der Schwenkarm L1 fährt günstigerweise gegen den
Anschlag T4. Denkbar ist auch jedes andere Mittel zur Zwangsunterbrechung der
Drehbewegung von L1, wie z. B. Spannseile, elektrische Kontaktschalter o. ä.
Da die Nichtgebrauchsstellung der horizontalen Transportstellung entspricht, wird
bei Nichtgebrauch des Lastenträgers bzw. bei Benutzung ohne Transportgut der
Schwenkarm L1 genau wie unter Punkt 8 beschrieben in die 0°-Position gedreht.
Dazu sind ebenfalls keine zusätzlichen umständlichen Handgriffe notwendig.
Günstigerweise können vorher das Haltegestell L3 und eventuell am Haltearm L2
angebrachte Halterungsvorrichtungen eingeschwenkt bzw. abgenommen werden,
sodass in dieser Nichtgebrauchsstellung keine störenden Trägerteile mehr nach
oben ragen. Dies hat den Vorteil einer besseren Aerodynamik.
Wie in Fig. 3, 4 dargestellt beinhaltet das Antriebselement A ein Getriebe G1 mit
Selbsthemmungseffekt. Vorzugsweise wird ein Schneckenradgetriebe verwendet. An
dessen Abtriebswelle ist ein weiteres Getriebe G2 angekuppelt. Da der
Gesamtgetriebewirkungsgrad durch die Getriebestufe mit Selbsthemmung stark
herabgesetzt wird, sind für die übrige Auslegung Maschinenelemente mit möglichst
hohem Wirkungsgrad günstig, um die benötigte Antriebskraft am Getriebeeingang so
gering wie möglich halten zu können. Deshalb ist G2 hier vorzugsweise als ein- oder
mehrstufiges Planetengetriebe ausgeführt, da dies einen sehr guten Kompromiß in
Bezug auf Leistungsgewicht, Wirkungsgrad und Baugröße bietet. Das Getriebe mit
Selbsthemmung ist günstigerweise möglichst nahe am krafteinbringenden Antrieb
positioniert, um auf dieses Getriebe wirkende Drehmomente möglichst gering zu
halten.
Der Abtrieb des Getriebes G2 ist günstigerweise direkt mit dem einen Ende des
Schwenkarms L1 bei D1 gekuppelt. Eine zusätzliche Lagerung der L1 antreibenden
Hauptantriebswelle z. B. mittels eines an B angebrachten Lagerbocks kann
vorgesehen sein.
Auf der Eingangsseite des Getriebes G1 sitzt ein krafteinbringender Antrieb P.
Hier handelt es sich vorzugsweise um einen Elektromotor, günstigerweise um einen
12 Volt Scheibenläufer-Gleichstrommotor. Grundsätzlich ist hier jedoch auch jede
andere Art von Antriebskraftquelle, wie bspw. Pneumatik-, Hydraulikmotor,
Muskelkraft usw. denkbar. In der Bedieneinheit E sind alle benötigten elektrischen
Bauteile, wie z. B. Anschlüsse, Motorumpolrelais, Bedienungstaster- und
Steuerelemente und auch der für die Energieversorgung des Elektromotors
notwendige Akku enthalten. Die Bedieneinheit E kann fest mit dem Lastenträger,
z. B. mit dem Antriebselement A oder mit einer anderen Stelle verbunden oder
integriert sein. Günstigerweise kann sie jedoch mittels einer mobilen
Kabelverbindung derart als Fernbedienungseinheit (siehe Fig. 2) angeschlossen
werden, dass die Bedienungsposition frei gewählt werden kann.
Grundsätzlich kann die Bedieneinheit E als Gesamtes oder aber auch in
Teileinheiten an verschiedenen Positionen angebracht sein. So ist es auch denkbar
sie komplett oder Teile davon fest im oder am Fahrzeug zu integrieren und lediglich
über Kabelverbindung oder andere Kontaktherstellung die elektrische Verbindung
zum E-Motor zu gewährleisten. Dabei kann die Energieversorgung für den E-Motor
anstatt durch einen Akku in der Bedieneinheit z. B. durch eine bis zum Dach
festverlegte Kabelverbindung zur Bordnetzbatterie erfolgen. Eine Energieversorgung
über eine mobile Kabelverbindung zur Bordnetzbatterie, z. B. über den
Zigarettenanzünder ist ebenfalls denkbar.
Auf einen zweiten Welleneingang, günstigerweise am Getriebe G1, kann ein
abnehmbarer, muskelkraftbetätigter Kurbelmechanismus K aufgesetzt werden.
Nach Herstellung der Verbindung zwischen Bedieneinheit E und Antriebselement
A, wird durch Betätigung eines Tasters der Motor direkt in einer gewünschten
Drehrichtung eingeschaltet und damit die Schwenkrichtung (AUF/AB) des
Schwenkarms L1 bestimmt. Dabei sorgt das zwischengeschaltete Motorumpolrelais
für die richtige Drehrichtung und dafür, dass bei Drücken mehrerer Taster keine
Konflikte auftreten. Durch die Getriebestufen G1, G2 wird die Motordrehzahl bis zur
Hauptabtriebswelle am Schwenkarm L1 soweit reduziert, dass dieser mit langsamer
Geschwindigkeit auf- oder abwärts schwenkt. Wird die Stromzufuhr zum E-Motor
z. B. durch Loslassen des Tasters, durch Kontaktschalter, oder durch sonstige
Einrichtungen unterbrochen, oder steigt die Stromstärke wegen Auflaufens auf einen
Anschlag oder wegen zu hohem Transportgutgewichts auf eine unzulässige Höhe
an, so wird die Drehbewegung unmittelbar gestoppt. Dies wird durch den
Selbsthemmungseffekt des Getriebes erreicht. Dieser Selbsthemmungseffekt
verhindert desweiteren, dass eine, durch Drehmoment auf die Getriebeabtriebswelle
rückwirkende Drehbewegung entstehen kann. Dadurch kann die Bewegung des
Schwenkarms L1 in jeder Drehphase, auch unter Last, auf einfachste Weise
unmittelbar abgebremst/gestoppt und in dieser Stellung gehalten werden. Da der
Selbsthemmungseffekt immer, auch bei ausgeschaltetem Motor vorhanden ist, wird
dies auch als Arretierungsfunktion für die Belade-, Transport- bzw.
Nichtgebrauchsstellung verwendet.
In bestimmten Stellungen wird günstigerweise die Drehbewegung durch Schalter,
welche die Stromzufuhr zum Motor automatisch bei Erreichen eines bestimmten
Punktes unterbrechen gestoppt, auch wenn der Taster für Motorbetrieb gedrückt
bleibt. Hier sind auch mechanische Anschläge o. ä. Zwangsunterbrechungselemente
denkbar. Damit wird z. B. sichergestellt, dass der Schwenkarm L1 nicht versehentlich
zu weit gedreht wird und somit die Karosserie beschädigt.
Als Notbedienung bspw. bei Ausfall der elektrischen Anlage kann auf eine
weitere Welle am Getriebeeingang eine Handkurbel K (evtl. in sich übersetzt)
aufgesetzt werden.
- - In einer möglichen Variante kann der Lastenträger sgeführt sein, dass dass L1 und/oder L2 jeweils paarweise in Form eines Klapprahmens mit Querstreben parallel oder trapezförmig angeordnet sind, zur Verbesserung der Trägerstabilität.
- - In einer möglichen Variante kann der Lastenträger so ausgeführt sein, dass die Position und die Länge der einzelnen Trägerelemente so gewählt sind, dass je ein Träger auf je einer Fahrzeugdachseite montiert werden kann, und in der Nichtgebrauchsstellung seitlich versetzt nebeneinander eingeschwenkt werden können.
- - In einer möglichen Variante kann der Lastenträger so ausgeführt sein, dass bei Verwendung von zwei Lastenträgern bestimmte Teile des Antriebselements an beide Schwenkarme ankoppelbar sind.
- - In einer möglichen Variante kann der Lastenträger so ausgeführt sein, dass zur Erhöhung des Drehmomentvermögens ein weiteres Antriebselement gegenüber dem ersten angekoppelt und in der Funktion parallelgeschalten wird.
- - In einer möglichen Variante kann der Lastenträger so ausgeführt sein, dass das das Antriebselement bzw. der Elektromotor nach Art eines Trommelmotors als drehbares Rohr ausgelegt ist auf dem die übrigen Komponenten angekoppelt sind.
- - Entsprechend der Fig. 5 kann der Lastenträger im Bereich von L2, L3 einen zusätzlichen Schwenkmechanismus enthalten, mit dem Dachkoffer oder Transportgüter ähnlicher Art zum Beladen in eine günstigere Stellung geschwenkt werden können.
- - In einer möglichen Variation kann der Lastenträger so ausgeführt sein, dass aus bspw. Schutz-, Diebstahlssicherungs-, Aerodynamikgründen, auch ein Teil des Antriebselements, z. B. der E-Motor mit Getriebe, im oder unter dem Fahrzeugdach (im Innenraum) integriert ist und eine Koppelung mit dem Schwenkarm bspw. über eine nach aussen ragende Winkelgetriebeverbindung geschaffen wird. Dadurch könnte eine sauber und fest verlegte Kabelverbindung mit der Bordbatterie die Energieversorgung des E-Motors sicherstellen.
- - In einer möglichen Variation kann der Lastenträger so ausgeführt sein, dass zusätzliche elektronische Elemente integriert werden, welche verschiedene Sicherungs-, Steuerungs-, Anzeigeaufgaben o. ä. übernehmen können, wie z. B. Anzeige ob sich Transportträger in gesicherter Transportstellung befindet - Bedienungsmöglichkeit nur mit Schlüsselschalter, Zahlencode oder Magnetkarte - Steuerung ist z. B. so ausgelegt, dass beim Herunterschwenken des Trägers eine stufenlose Einstellung gewählt werden kann, dass der Träger jedoch beim Hochschwenken immer bis zu mindestens einer Transportstellung dreht, damit vermieden wird, dass versehentlich mit einer ungünstigeren Zwischenstellung losgefahren wird - bestimmte Transportstellung ist z. B. nur durch nochmaliges oder Drücken einer weiteren Taste erreichbar usw.
- - Zur noch tieferen Absenkung der Beladehöhe besonders bei hohen Autos kann bei einer Ausführungsvariation der Haltearm L2 als Teleskopmechanismus ausgeführt werden. Das Aus-/Einfahren kann dabei entweder über einen separaten Antrieb erfolgen. Es kann aber auch durch einen Seilzugmechanismus so gesteuert werden, dass die Drehbewegung von L1 im Bereich von 90-270° eine Aus- /Einfahrbewegung des Teleskoparms L2 bewirkt. Hierzu ist ein Seilzug in der Nähe von D1 befestigt. Dieser Seilzug wird am oberen Ende des auskragenden Arms von L2" umgelenkt (z. B. über eine Rolle) und läuft entlang von L2 zu seinem anderen Befestigungspunkt am nach unten ausfahrbaren Teleskoparm. In der 90° Stellung ist die Strecke zwischen oberen Umlenkpunkt an L2" und unterem Befestigungspunkt nahe D1 am längsten. Daher wird der Teleskoparm in dieser Stellung ganz nach oben gezogen. Dreht nun der Schwenkarm L1 in Richtung 270° verkürzt sich diese Strecke, so dass der Teleskoparm nach unten immer gerade so weit ausfährt, dass das Seil gespannt bleibt.
- - Bei einer Ausführungsvariation wird auf einen elektromotorischen Antrieb des Lastenträgers verzichtet. Dazu wird ein, eventuell verlängerbarer, muskelkraftbetätigter Kurbelmechanismus anstelle des E-Motors zum Antreiben verwendet (s. o.). Um ein oftmaliges Kurbeln bei dieser Art der muskelkraftbetätigten Bedienung zu umgehen, kann durch geeignete Übersetzung, eventuell durch ein dem Getriebe G1 vorgeschaltenes weiteres Getriebe eine Bedienungsvariation derart aussehen, dass z. B. durch einen (aufsteckbaren) Hebel, mittels einmaligem Hebelzug (eventuell Ratschenmechanismus), oder durch eine Seilrollenmechanismus, mittels Zug am Seil die Muskelkraft zum Antrieb des Schwenkarms umgesetzt wird. Da die Abbrems- und Arretierfunktion über das selbsthemmende Getriebe erhalten bleibt, benötigt diese Ausführungsvariation lediglich die eventuell erhöhte Muskelkraft zum Umsetzen in eine Drehbewegung, jedoch, nicht zum Abbremsen oder zum Halten des Schwenkmechanismuses.
- - Bei einer Ausführungsvariation ist anstelle von L4 und L5 z. B. mittels
Zahnriemen, Kette o. ä. eine ausreichend starke Getriebekoppelung zwischen dem
Getriebe im Antriebselement A und Haltearm L2 beim Drehpunkt D2 vorhanden, die
gegensinnig zur Drehrichtung von L1 läuft und somit als Zwangsführung für L2 bei
dessen vertikaler Bewegung wirkt. An der Seite des Antriebselements kann dieses
Riemengetriebe z. B. einfach mit einem Planetenradabtrieb einer weiteren
Planetengetriebestufe verbunden sein, die ja zwangsläufig gegensinnig zu L1 dreht.
Mit dieser zwangsführenden Getriebekopplung können neben der 90°-
Transportstellung noch zusätzliche Transportstellungen entstehen, bei denen das
Transportgut seine vertikale Position beibehält, indem der Schwenkarm L1 soweit in
Richtung 0°-Position dreht, bis der hierfür verkürzte, weil in seiner Länge verstellbare
Haltearm L2 in vertikaler Position stehend seine niedrigste erlaubte Position erreicht
hat. D. h., der Schwenkarm L1 wird dabei je nach Verkürzung von L2 irgendwo im
Bereich von 90°-0° als Transportstellung arretiert. In dieser Position können zwar
innen keine langen Transportgüter transportiert werden, da hier ja der Schwenkarm
L1 im Weg steht. Es kann jedoch mit einer geteilten bzw. ausgesparten Aufnahme
(bspw. ein geteilter Dachkoffer) eine breitere Ausnutzung für Transportgüter
entstehen, für die keine durchgehende Ladelänge nötig ist.
Um das, wegen der direkten Koppelung über das Riemengetriebe bedingte weitere Mitdrehen von L2 in vertikaler Stellung über die 90°-Position in Richtung 0°-Position hinaus zu vermeiden, kann die Verbindung zwischen dem Haltearm L2 und dem z. B. Planetenrad mit einer schaltbaren Kupplung so ausgebildet sein, dass ab Erreichen der 90°-Position in Richtung 0°-Position eine weitere Zwangsdrehung von L2 im Gegensinn verhindert wird, und so in die übliche horizontale Transportstellung mit einer relativen Drehung des Transportgutes um 90° gedreht werden kann. - - Bei einer Ausführungsvariation ist der Lastenträger quer zum Fahrzeugdach elektrisch oder mechanisch verschiebbar, um breite Transportgüter in der vertikalen Transportstellung auf dem Fahrzeugdach zu transportieren.
- - Bei einer Ausführungsvariation ist der Lastenträger entweder als ganzes oder teilweise in seiner Hochachse drehbar gelagert und kann auf dem Dach elektrisch oder mechanisch so gedreht werden, dass er mitsamt Transportgut um mindestens 180° gedreht werden kann, um breite Transportgüter in der vertikalen Transportstellung auf dem Fahrzeugdach zu transportieren.
Claims (46)
1. Lastenträger mit Hebe- und Senkvorrichtung zum Anbringen und Befördern von
Transportgütern an Fahrzeugen, der mindestens einen Schwenkarm (L1) aufweist,
mit dem mindestens ein Haltearm (L2), zum Anbringen des Transportguts gelenkig
verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein weiteres gelenkig vorgesehenes
Element vorhanden ist, um in einem Schwenkbereich eine Zwangsführung des
Haltearms (L2) zu gewährleisten.
2. Lastenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltearm (L2)
mit einer Teillänge (L2") über den Verbindungspunkt mit dem Schwenkarm (L1)
hinauskragt, und dass das gelenkig vorgesehene Element ein mindestens
zweiteiliges, gelenkig miteinander verbundenes Haltegestänge (L4, L5) ist, welches
im Zusammenwirken mit dem Schwenkarm (L1) und dem Haltearm (L2) durch
Parallelogramm- oder parallelogrammähnliche Bewegung ihrer Gelenkpunkte in
einem Schwenkbereich eine Zwangsführung des Haltearms (L2) während dessen
seitlich versetzenden Auf-/Abwärtsbewegung gewährleistet.
3. Lastenträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das
gelenkig vorgesehene Element derart angebracht ist, dass es beim Schwenken des
Schwenkarms (L1) durch einen Anschlag oder eine andere Vorrichtung so blockiert
werden kann, dass mindestens in einem Schwenkbereich eine Zwangsführung des
Haltearms (L2) während einer seitlich versetzenden Auf-/Abwärtsbewegung
gewährleistet ist, und dass in einem anderen Schwenkbereich diese Blockierung
aufgehoben ist, um den Haltearm (L2) in eine andere Stellung schwenken zu
können.
4. Lastenträger nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein
Haltegestänge (L4) beim Drehen des Schwenkarms (L1) aus einer
2. Transportstellung durch einen Verriegelungshaken, eine Drehfeder oder ein
anderes Zwangsnachführungselement in der Drehrichtung mitgeführt wird, um ein
plötzliches abruptes Nachschwenken zu verhindern.
5. Lastenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das gelenkig
vorgesehene Element zur Zwangsführung des Haltearms (L2) ein Zugmittelgetriebe
ist, welches auf den Haltearm (L2) einwirkt.
6. Lastenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das gelenkig
vorgesehene Element zur Zwangsführung des Haltearms (L2) ein
Schubstangengetriebe ist, welches auf den Haltearm (L2) einwirkt.
7. Lastenträger nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das
Zugmittel- oder Schubstangengetriebe derart ausgeführt ist, dass damit in einem
Schwenkbereich gleichzeitg während des Drehens des Schwenkarms (L1) eine
gegensinnige Drehung des Haltearms (L2) relativ zum Schwenkarm (L1) um deren
Drehpunkt (D2) erfolgt.
8. Lastenträger nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das
Zugmittel- oder Schubstangengetriebe durch ein separates Antriebselement
angetrieben wird.
9. Lastenträger nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das
Zugmittel- oder Schubstangengetriebe über ein Kurvenscheibengetriebe gesteuert
wird.
10. Lastenträger nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das
Zugmittel- oder Schubstangengetriebe in einem Schwenkbereich ausser Eingriff
gebracht oder abgeschalten werden kann, um den Schwenkarm (L1) und den
Haltearm (L2) ohne Relativbewegung zueinander drehen zu können.
11. Lastenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein
Antriebselement (A) vorhanden ist, zum Drehen, Abbremsen oder Halten des
Schwenkarms (L1).
12. Lastenträger nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das
Antriebselement (A) mindestens einen Elektromotor zum muskelkraftlosen Antreiben
enthält.
13. Lastenträger nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass das
Antriebselement (A) eine muskelkraftbetätigte Vorrichtung, wie z. B. eine Handkurbel
zum Antreiben enthält.
14. Lastenträger nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das
Antriebselement (A) mindestens ein Element zum Abbremsen der Drehbewegung
des Schwenkarms (L1) bei Wegnahme der Antriebskraft enthält.
15. Lastenträger nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das
Antriebselement (A) mindestens ein Element zum Arretieren des Schwenkarms (L1)
enthält, um einer rückwirkenden Drehbewegung entgegenzuwirken.
16. Lastenträger nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass als
Element zum Abbremsen oder Arretieren der Drehbewegung des Schwenkarms (L1)
mindestens ein Getriebe mit Selbsthemmungseffekt vorhanden ist.
17. Lastenträger nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass als
Element zum Abbremsen oder Arretieren der Drehbewegung des Schwenkarms (L1)
mindestens eine federdruckbetätigte Bremse vorhanden ist.
18. Lastenträger nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass als Element
zum Abbremsen der Drehbewegung des Schwenkarms (L1) mindestens eine
Fliehkraftbremse vorhanden ist.
19. Lastenträger nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, dass das
Element dort positioniert wird, wo möglichst geringe Drehmomente wirken, um es
möglichst klein ausführen zu können.
20. Lastenträger nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe
ein Schneckenradgetriebe ist.
21. Lastenträger nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das
Antriebselement (A) mindestens ein Getriebe zur Veränderung der Antriebsdrehzahl
enthält.
22. Lastenträger nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe
ein ein- oder mehrstufiges Planetengetriebe ist, um einen guten Kompromiss in
Bezug auf Leistungsgewicht, Wirkungsgrad, Baugröße zu erzielen.
23. Lastenträger nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die
Energieversorgung des Elektromotors über eine in/an der Fahrzeugkarosserie fest
installierte Kabelverbindung gewährleistet ist.
24. Lastenträger nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die
Energieversorgung des Elektromotors über lose Kabelverbindung zur
Bordnetzbatterie herstellbar ist.
25. Lastenträger nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die
Energieversorgung des Elektromotors über einen Akku herstellbar ist.
26. Lastenträger nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der
Elektromotor mindestens mit einer Ein- oder Mehrquadrantensteuerung betrieben
wird.
27. Lastenträger nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens ein Steuerungs-/Bedienelement zur Bedienung des Antriebselements (A)
vorhanden ist.
28. Lastenträger nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein
Bedienelement an einer leicht erreichbaren Position am Fahrzeug vorhanden ist.
29. Lastenträger nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass das
Antriebselement (A) über ein Fernbedienungsgerät aus einem Abstand zum
Fahrzeug bedient werden kann, zur komfortableren Handhabung.
30. Lastenträger nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass
mindestens ein, auf das Antriebselement (A) wirkendes, zwangsunterbrechendes
Element vorhanden ist, um eine Unterbrechung der Drehbewegung des
Schwenkarms (L1) zu ermöglichen.
31. Lastenträger nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass das
zwangsunterbrechendes Element ein elektrischer Kontaktschalter ist, der die
Stromzufuhr zum E-Motor unterbricht.
32. Lastenträger nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, dass als
zwangsunterbrechendes Element ein elektrisches Element vorhanden ist, das bei
Überschreiten einer definierten Stromhöhe die Stromzufuhr unterbricht, um
einerseits bei Blockierung durch bspw. einen Anschlag ein Weiterdrehen des
Schwenkarms (L1) und damit eine Beschädigung der Karosserie zu vermeiden und
um andererseits zu verhindern, dass unzulässig schwere Lasten mit dem
Lastenträger gehoben werden.
33. Lastenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse
des Schwenkarms (L1) nicht zentrisch bzgl. seiner Längsachse, sondern seitlich
versetzt liegt, sodass bei einer Drehung des Schwenkarms (L1) in einem
Schwenkbereich zuerst eine Anhebung desselben und damit auch des Haltearms
(L2) relativ zum Fahrzeugdach und dann erst die eigentliche Absenkbewegung
erfolgt, um damit eine Kollision eines Trägerteils mit der Karosserie zu verhindern.
34. Lastenträger nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass das
Zugmittel- oder Schubstangengetriebe über einen zusätzlichen Getriebeabtrieb des
vorhandenen Antriebselement angetrieben wird.
35. Lastenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am Haltearm
(L2) ein je nach Transportgut spezifisch ausgeformtes Haltegestell (L3) angebracht
ist, zur Befestigung des Transportgutes.
36. Lastenträger nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass ein spezieller
Dachkoffer montierbar ist, dessen Belademöglichkeit darauf ausgerichtet ist, dass er
aus seiner Beladestellung um etwa 90° in seine Transportstellung gedreht wird.
37. Lastenträger nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet, dass
Transportgutbefestigungsvorrichtungen am Haltearm (L2) für eine
Nichtgebrauchsstellung leicht wegschwenkbar oder demontierbar sind, zur
Verbesserung der Aerodynamik.
38. Lastenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass im oder am
Haltearm (L2) ein Teleskopmechanismus angebracht ist, zur tieferen Absenkung der
Beladehöhe.
39. Lastenträger nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass zum Betreiben
des Teleskopmechanismuses ein separater Antrieb eingesetzt wird.
40. Lastenträger nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass zum Betreiben
des Teleskopmechanismuses eine Seilzugvorrichtung eingesetzt wird.
41. Lastenträger nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Ende
der Seilzugvorrichtung nahe des unteren Endes des Schwenkarms (L1) befestigt ist,
am oberen Ende des Haltearms (L2) umgelenkt und das andere Ende am nach
unten ausfahrbaren Teleskoparm befestigt ist, zum automatischen Aus- bzw.
Einfahren während der Drehung des Schwenkarms (L1).
42. Lastenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens der
das Transportgut tragende Teil des Lastenträger in einer vertikalen Transportstellung
mit Transportgut quer zur Fahrzeug Längsachse verschiebbar ist, zum Transport von
breiten Transportgütern, in vertikaler Transportstellung.
43. Lastenträger nach Anspruch 42, dadurch gekennzeichnet, dass zum
Verschieben ein separater Antriebsmechanismus vorhanden ist.
44. Lastenträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung
zum Drehen mindestens des das Transportgut tragenden Teils des Lastenträgers
um die Fahrzeughochachse vorhanden ist, um breite Transportgüter zum Transport
in ihrer vertikalen Transportstellung über das Fahrzeugdach zu drehen.
45. Lastenträger nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass zum Drehen
ein separater Antrieb vorhanden ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19900601A DE19900601B4 (de) | 1999-01-11 | 1999-01-11 | Lastenträger mit Hebe- und Senkvorrichtung zum Anbringen und Befördern von Transportgütern an Fahrzeugen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19900601A DE19900601B4 (de) | 1999-01-11 | 1999-01-11 | Lastenträger mit Hebe- und Senkvorrichtung zum Anbringen und Befördern von Transportgütern an Fahrzeugen |
Publications (2)
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|---|---|
| DE19900601A1 true DE19900601A1 (de) | 2000-07-13 |
| DE19900601B4 DE19900601B4 (de) | 2011-03-24 |
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ID=7893874
Family Applications (1)
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| DE19900601A Expired - Lifetime DE19900601B4 (de) | 1999-01-11 | 1999-01-11 | Lastenträger mit Hebe- und Senkvorrichtung zum Anbringen und Befördern von Transportgütern an Fahrzeugen |
Country Status (1)
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