DE19860189C1 - Formoptimierter Waschmittelformkörper - Google Patents
Formoptimierter WaschmittelformkörperInfo
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Abstract
Waschmitteltabletten (1, 2) mit verbesserter mechanischer Stabilität und dennoch verkürzten Zerfallzeiten, die ein Einspülen über die Einspülkammer von Haushaltswaschmaschinen möglich machen, lassen sich erhalten, wenn man ein Vorgemisch mit Tensidgehalten oberhalb von 10 Gew.-% zu Waschmittelformkörpern (1, 2) verpreßt, deren Ober- und Unterseite (3, 4; 9, 10) zumindest bereichsweise (7, 8; 14, 15) gleichförmig querschnittlich konkav oder gleichförmig querschnittlich konvex ausgebildet sind.
Description
Die Erfindung richtet sich auf Waschmittelformkörper für das Waschen von Textilien mit
einem Volumen von 15-80 cm3 aus verdichtetem teilchenförmigen Waschmittel,
enthaltend mehr als 10 Gew.-% Tenside, der eine Mantelfläche sowie Ober- und
Unterseite aufweist sowie ein Verfahren zu dessen Herstellung und dessen Verwendung.
Die Erfindung betrifft das technische Gebiet der Waschmittelformkörper für das Waschen
von Textilien in Waschmaschinen, insbesondere Haushaltswaschmaschine, die
üblicherweise als Waschmitteltabletten bezeichnet werden.
Wasch- und Reinigungsmittelformkörper sind im Stand der Technik breit beschrieben und
haben sich als Angebotsform für Wasch- und Reinigungsmittel neben den üblichen
pulverförmigen Produkten insbesondere im Segment der maschinellen Geschirrspülmittel
fest etabliert. Maschinelle Geschirrspülmittel weisen gegenüber Mitteln für das Waschen
von Textilien eine Reihe von Unterschieden auf. So besitzen sie äußerst niedrige
Tensidgehalte (meist deutlich unter 5 Gew.-%) und haben Zerfalls- bzw. Auflösezeiten, die
den Verhältnissen in Geschirrspülern angepaßt sind, wo sie einen Vorwaschgang bei
geringerer Temperatur überstehen müssen, um sich während eines Hauptwaschgangs bei
Temperaturen von 55 bis zu 70°C langsam aufzulösen. Während maschinelle
Geschirrspülmittel in Tablettenform also mit großen Mengen heißen Wassers in Berührung
kommen, sind die Verhältnisse bei Textilwaschmitteln bzw. Textilwaschmaschinen anders
gestaltet: Hier wird Kaltwasser in die Maschine eingespült, daß das Waschmittel aus der
Einspülkammer in die Maschine befördert, oder in der Maschine vorgelegtes Waschmittel
auflöst. Hierbei sind zusätzlich die Mengen an Wasser deutlich geringer, so daß eine
Angebotsform "Formkörper" nicht so hart verpreßt werden kann, um die Zerfallszeit bzw.
Löslichkeit nicht zu drastisch zu erhöhen. Während bei Geschirrspülmittelformkörpern
Härten oberhalb von 150 N die Regel sind, dürfen Waschmitteltabletten zur
Gewährleistung ausreichender Zerfallszeiten nur Härten bis maximal 80 N aufweisen.
Diese geringen Härten haben neben dem Vorteil der verbesserten Zerfallszeiten aber
Nachteile bei der Produktion und Handhabung der Tabletten. Moderne
Tablettiermaschinen haben einen Ausstoß von bis zu 1000 Formkörpern pro Minute,
welche dann seitlich und/oder frontal abgebremst und einer Verpackungseinheit zugeleitet
werden müssen. Hierbei dürfen die Tabletten unter der mechanischen Beanspruchung nicht
brechen oder abreiben, was bei Waschmitteltabletten wegen derer geringeren Härte ein
größeres technisches Problem darstellt als bei Reinigungsmitteltabletten.
Reinigungsmitteltabletten für das maschinelle Geschirrspülen, aber auch
Wasserenthärtungstabletten, werden im Markt überwiegend in runder oder rechteckiger
Form angeboten, wobei die erstere, der flache Zylinder, gegenüber der zweiten, des
Orthorhombus, nur eine geringe Bedeutung hat. Die rechteckige Grundfläche dieser
Formkörper ist durch die technische Notwendigkeit bedingt, daß die Formkörper in die
Dosierkammern der Geschirrspüler passen müssen, welche sich nach dem Vorwaschgang
öffnen. Da diese Kammern rechteckig geformt sind, passen rechteckige Formkörper besser
in sie hinein. Auf dem Gebiet der Waschmitteltabletten für die Textilwäsche sind
Formkörper mit rechteckiger Grundfläche unbekannt. Im Markt sind lediglich runde
Waschmitteltabletten in Kreiszylinderform mit ebener Ober- und Unterseite und
gegebenenfalls einer Fase im Übergang von der Zylindermantelfläche zur Ober- und
Unterseite erhältlich. Diese flachen Zylinder dürfen, um ausreichend kurze Zerfallszeiten
zu gewährleisten, aber nur Härten von maximal 80 N aufweisen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Waschmittelformkörper zu schaffen, der
hohe Härten und kurze Zerfallszeiten aufweist.
Insbesondere soll er schnell in seine Sekundärteilchen zerfallen, so daß er sich über die
Einspülkammer haushaltsüblicher Waschmaschinen einspülen läßt.
Weiterhin soll er den mechanischen Belastungen beim Herstellprozeß standhalten sowie
bezüglich seiner Zusammensetzung die größtmögliche Variabilität aufweisen, um nicht
Rezepturbestandteile des Waschmittels durch im Waschvorgang nutzlose
Tablettieradditive ersetzen zu müssen.
Bei einem Waschmittelformkörper der eingangs bezeichneten Art wird diese Aufgabe
gemäß der Erfindung dadurch gelöst, daß Ober- und Unterseite des Formkörpers zumindest
bereichsweise gleichförmig querschnittlich konkav oder gleichförmig querschnittlich
konvex ausgebildet sind.
Hierdurch wird erreicht, daß der Waschmittelformkörper beispielsweise gegenüber einer
flachen Zylinderform oder einer flachen Rechteckform gleicher Waschmittelmenge eine
größere Oberfläche aufweist. Dies führt dazu, daß in der Einspülkammer einer
Waschmaschine mehr Waschmittel von dem einströmenden Wasser gelöst wird und der
Waschmittelformkörper schneller zerfällt oder bei größerer Härte des
Waschmittelformkörpers dieser genau so schnell wie ein weicherer
Waschmittelformkörper zerfällt. D. h., der Waschmittelformkörper kann bei gleicher
Zerfallsgeschwindigkeit eine höhere Härte aufweisen, was ihn aufgrund der damit
einhergehenden höheren Abriebfestigkeit insbesondere gegen mechanische
Beanspruchungen während des Verpackungs- und Transportvorganges widerstandsfähiger
macht.
Insbesondere handelt es sich bei dem Waschmittelformkörper um einen mit
kreiszylindrischer Grundform.
Bei einem Waschmittelformkörper mit konvexer Ober- und Unterseite kommt hinzu, daß
sich dieser in handelsüblichen Waschmaschinen - Einspülkammern besser an die
Bodenkontur anschmiegt, dadurch tiefer in die Kammer eintaucht und besser vom
einströmenden Wasser benetzt wird. Dies führt zu einer weiteren Verbesserung seiner
Zerfalls- und Auflösegeschwindigkeit, wobei der Waschmittelformkörper aufgrund seiner
labilen Auflagefläche häufig durch das einströmende Wasser zusätzlich in Rotation
versetzt wird, was seinen Zerfall weiterhin fördert.
Bei einem Waschmittelformkörper mit konkaver Ober- und Unterseite kommt hinzu, daß
die konkaven Flächen wie Wassersammler wirken, was dazu führt, daß der mittlere
Bereich des Waschmittelformkörpers relativ schnell durchtrennt wird. Diese
Durchtrennung hat dann eine nochmals vergrößerte, dem Wasserstrom ausgesetzte
Oberfläche zur Folge, was die schnelle Auflösung bzw. den Zerfall des Formkörpers bzw.
seiner dann bestehenden Einzelteile weiterhin fördert.
In Weiterbildung sieht die Erfindung vor, daß der jeweilige Übergang von der
Mantelfläche zur konkav oder konvex ausgeformten Ober- und Unterseite des Formkörpers
als ringförmige Fase ausgebildet ist.
Ein technischer Vorteile dieser Ausbildung ist die geringere Abriebneigung an den
Formkörperkanten.
Für die Herstellung des Waschmittelformkörpers werden geometrisch einfache und
technisch wenig aufwendige Preßwerkzeuge benötigt, wenn an die jeweilige Fase
unmittelbar die konkav oder konvex ausgeformte Ober- oder Unterseite anschließt, wie
dies die Erfindung in Ausgestaltung vorsieht.
Für die Stapelfähigkeit von Waschmittelformkörpern, insbesondere der mit konkav
ausgeformter Ober- und Unterseite, und für die Erzielung der für das Übereinanderstapeln
notwendigen Abriebfestigkeit ist es gemäß Weiterbildung der Erfindung von Vorteil, wenn
an die Fase zunächst jeweils ein senkrecht zur Mantelfläche ausgerichteter ringförmiger
Oberflächenbereich anschließt, der dann in den konkav oder konvex ausgeformten Bereich
von Ober- und Unterseite übergeht.
Erfindungsgemäße Waschmittelformkörper weisen Tensidgehalte auf, die oberhalb von 10
Gew.-%, bezogen auf das Formkörpergewicht, liegen. Die in ihnen enthaltenen Tenside
stammen dabei aus der Gruppe der anionischen, nichtionischen, kationischen und/oder
zwitterionischen Tenside, wobei Mischungen aus anionischen und nichtionischen Tensiden
aus anwendungstechnischer Sicht bevorzugt sind.
Generell sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung Waschmittelformkörper bevorzugt,
die anionische und/oder nichtionische Tenside enthalten und Gesamt-Tensidgehalte von
mindestens 12,5 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 15 Gew.-% und insbesondere
mindestens 20 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Formkörpergewicht, aufweisen.
Als anionische Tenside werden beispielsweise solche vom Typ der Sulfonate und Sulfate
eingesetzt. Als Tenside vom Sulfonat-Typ kommen dabei vorzugsweise C9-13-
Alkylbenzolsulfonate, Olefinsulfonate, d. h. Gemische aus Alken- und Hydroxyalkansul
fonaten sowie Disulfonaten, wie man sie beispielsweise aus C12-18-Monoolefinen mit end-
oder innenständiger Doppelbindung durch Sulfonieren mit gasförmigem Schwefeltrioxid
und anschließende alkalische oder saure Hydrolyse der Sulfonierungsprodukte erhält, in
Betracht. Geeignet sind auch Alkansulfonate, die aus C12-18-Alkanen beispielsweise durch
Sulfochlorierung oder Sulfoxidation mit anschließender Hydrolyse bzw. Neutralisation
gewonnen werden. Ebenso sind auch die Ester von α-Sulfofettsäuren (Estersulfonate), z. B.
die α-sulfonierten Methylester der hydrierten Kokos-, Palmkern- oder Talgfettsäuren
geeignet.
Weitere geeignete Aniontenside sind sulfierte Fettsäureglycerinester. Unter
Fettsäureglycerinestern sind die Mono-, Di- und Triester sowie deren Gemische zu
verstehen, wie sie bei der Herstellung durch Veresterung von einem Monoglycerin mit 1
bis 3 Mol Fettsäure oder bei der Umesterung von Triglyceriden mit 0,3 bis 2 Mol Glycerin
erhalten werden. Bevorzugte sulfierte Fettsäureglycerinester sind dabei die Sulfierprodukte
von gesättigten Fettsäuren mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, beispielsweise der Capron
säure, Caprylsäure, Caprinsäure, Myristinsäure, Laurinsäure, Palmitinsäure, Stearinsäure
oder Behensäure.
Als Alk(en)ylsulfate werden die Alkali- und insbesondere die Natriumsalze der
Schwefelsäurehalbester der C12-C18-Fettalkohole, beispielsweise aus Kokosfettalkohol,
Talgfettalkohol, Lauryl-, Myristyl-, Cetyl- oder Stearylalkohol oder der C10-C20-
Oxoalkohole und diejenigen Halbester sekundärer Alkohole dieser Kettenlängen
bevorzugt. Weiterhin bevorzugt sind Alk(en)ylsulfate der genannten Kettenlänge, welche
einen synthetischen, auf petrochemischer Basis hergestellten geradkettigen Alkylrest
enthalten, die ein analoges Abbauverhalten besitzen wie die adäquaten Verbindungen auf
der Basis von fettchemischen Rohstoffen. Aus waschtechnischem Interesse sind die C12-
C16-Alkylsulfate und C12-C15-Alkylsulfate sowie C14-C15-Alkylsulfate bevorzugt. Auch
2,3-Alkylsulfate, welche beispielsweise gemäß den US-Patentschriften 3,234,258 oder
5,075,041 hergestellt werden und als Handelsprodukte der Shell Oil Company unter dem
Namen DAN® erhalten werden können, sind geeignete Aniontenside.
Auch die Schwefelsäuremonoester der mit 1 bis 6 Mol Ethylenoxid ethoxylierten
geradkettigen oder verzweigten C7-21-Alkohole, wie 2-Methyl-verzweigte C9-11-Alkohole
mit im Durchschnitt 3,5 Mol Ethylenoxid (EO) oder C12-18-Fettalkohole mit 1 bis 4 EO,
sind geeignet. Sie werden in Reinigungsmitteln aufgrund ihres hohen Schaumverhaltens
nur in relativ geringen Mengen, beispielsweise in Mengen von 1 bis 5 Gew.-%, eingesetzt.
Weitere geeignete Aniontenside sind auch die Salze der Alkylsulfobernsteinsäure, die auch
als Sulfosuccinate oder als Sulfobernsteinsäureester bezeichnet werden und die Monoester
und/oder Diester der Sulfobernsteinsäure mit Alkoholen, vorzugsweise Fettalkoholen und
insbesondere ethoxylierten Fettalkoholen darstellen. Bevorzugte Sulfosuccinate enthalten
C8-18-Fettalkoholreste oder Mischungen aus diesen. Insbesondere bevorzugte Sul
fosuccinate enthalten einen Fettalkoholrest, der sich von ethoxylierten Fettalkoholen
ableitet, die für sich betrachtet nichtionische Tenside darstellen (Beschreibung siehe
unten). Dabei sind wiederum Sulfosuccinate, deren Fettalkohol-Reste sich von
ethoxylierten Fettalkoholen mit eingeengter Homologenverteilung ableiten, besonders
bevorzugt. Ebenso ist es auch möglich, Alk(en)ylbernsteinsäure mit vorzugsweise 8 bis 18
Kohlenstoffatomen in der Alk(en)ylkette oder deren Salze einzusetzen.
Als weitere anionische Tenside kommen insbesondere Seifen in Betracht. Geeignet sind
gesättigte Fettsäureseifen, wie die Salze der Laurinsäure, Myristinsäure, Palmitinsäure,
Stearinsäure, hydrierte Erucasäure und Behensäure sowie insbesondere aus natürlichen
Fettsäuren, z. B. Kokos-, Palmkern- oder Talgfettsäuren, abgeleitete Seifengemische.
Die anionischen Tenside einschließlich der Seifen können in Form ihrer Natrium-, Kalium-
oder Ammoniumsalze sowie als lösliche Salze organischer Basen, wie Mono-, Di- oder
Triethanolamin, vorliegen. Vorzugsweise liegen die anionischen Tenside in Form ihrer
Natrium- oder Kaliumsalze, insbesondere in Form der Natriumsalze vor.
Als nichtionische Tenside werden vorzugsweise alkoxylierte, vorteilhafterweise
ethoxylierte, insbesondere primäre Alkohole mit vorzugsweise 8 bis 18 C-Atomen und
durchschnittlich 1 bis 12 Mol Ethylenoxid (EO) pro Mol Alkohol eingesetzt, in denen der
Alkoholrest linear oder bevorzugt in 2-Stellung methylverzweigt sein kann bzw. lineare
und methylverzweigte Reste im Gemisch enthalten kann, so wie sie üblicherweise in
Oxoalkoholresten vorliegen. Insbesondere sind jedoch Alkoholethoxylate mit linearen
Resten aus Alkoholen nativen Ursprungs mit 12 bis 18 C-Atomen, z. B. aus Kokos-, Palm-,
Talgfett- oder Oleylalkohol, und durchschnittlich 2 bis 8 EO pro Mol Alkohol bevorzugt.
Zu den bevorzugten ethoxylierten Alkoholen gehören beispielsweise C12-14-Alkohole mit 3
EO oder 4 EO, C9-11-Alkohol mit 7 EO, C13-15-Alkohole mit 3 EO, 5 EO, 7 EO oder 8 EO,
C12-18-Alkohole mit 3 EO, 5 EO oder 7 EO und Mischungen aus diesen, wie Mischungen
aus C12-14-Alkohol mit 3 EO und C12-18-Alkohol mit 5 EO. Die angegebenen Ethoxy
lierungsgrade stellen statistische Mittelwerte dar, die für ein spezielles Produkt eine ganze
oder eine gebrochene Zahl sein können. Bevorzugte Alkoholethoxylate weisen eine einge
engte Homologenverteilung auf (narrow range ethoxylates, NRE). Zusätzlich zu diesen
nichtionischen Tensiden können auch Fettalkohole mit mehr als 12 EO eingesetzt werden.
Beispiele hierfür sind Talgfettalkohol mit 14 EO, 25 EO, 30 EO oder 40 EO.
Außerdem können als weitere nichtionische Tenside auch Alkylglykoside der allgemeinen
Formel RO(G)x eingesetzt werden, in der R einen primären geradkettigen oder
methylverzweigten, insbesondere in 2-Stellung methylverzweigten aliphatischen Rest mit
8 bis 22, vorzugsweise 12 bis 18 C-Atomen bedeutet und G das Symbol ist, das für eine
Glykoseeinheit mit 5 oder 6 C-Atomen, vorzugsweise für Glucose, steht. Der
Oligomerisierungsgrad x, der die Verteilung von Monoglykosiden und Oligoglykosiden
angibt, ist eine beliebige Zahl zwischen 1 und 10; vorzugsweise liegt x bei 1,2 bis 1,4.
Eine weitere Klasse bevorzugt eingesetzter nichtionischer Tenside, die entweder als
alleiniges nichtionisches Tensid oder in Kombination mit anderen nichtionischen Tensiden
eingesetzt werden, sind alkoxylierte, vorzugsweise ethoxylierte oder ethoxylierte und
propoxylierte Fettsäurealkylester, vorzugsweise mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen in der
Alkylkette, insbesondere Fettsäuremethylester, wie sie beispielsweise in der japanischen
Patentanmeldung JP 58217598 A2 beschrieben sind oder die vorzugsweise nach dem in der
internationalen Patentanmeldung WO-9013533 A1 beschriebenen Verfahren hergestellt
werden.
Auch nichtionische Tenside vom Typ der Aminoxide, beispielsweise N-Kokosalkyl-N,N-
dimethylaminoxid und N-Talgalkyl-N,N-dihydroxyethylaminoxid, und der
Fettsäurealkanolamide können geeignet sein. Die Menge dieser nichtionischen Tenside
beträgt vorzugsweise nicht mehr als die der ethoxylierten Fettalkohole, insbesondere nicht
mehr als die Hälfte davon.
Weitere geeignete Tenside sind Polyhydroxyfettsäureamide der Formel (I),
in der RCO für einen aliphatischen Acylrest mit 6 bis 22 Kohlenstoffatomen, R1 für
Wasserstoff, einen Alkyl- oder Hydroxyalkylrest mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen und [Z]
für einen linearen oder verzweigten Polyhydroxyalkylrest mit 3 bis 10 Kohlenstoffatomen
und 3 bis 10 Hydroxylgruppen steht. Bei den Polyhydroxyfettsäureamiden handelt es sich
um bekannte Stoffe, die üblicherweise durch reduktive Aminierung eines reduzierenden
Zuckers mit Ammoniak, einem Alkylamin oder einem Alkanolamin und nachfolgende
Acylierung mit einer Fettsäure, einem Fettsäurealkylester oder einem Fettsäurechlorid
erhalten werden können.
Zur Gruppe der Polyhydroxyfettsäureamide gehören auch Verbindungen der Formel (II),
in der R für einen linearen oder verzweigten Alkyl- oder Alkenylrest mit 7 bis 12
Kohlenstoffatomen, R1 für einen linearen, verzweigten oder cyclischen Alkylrest oder
einen Arylrest mit 2 bis 8 Kohlenstoffatomen und R2 für einen linearen, verzweigten oder
cyclischen Alkylrest oder einen Arylrest oder einen Oxy-Alkylrest mit 1 bis 8
Kohlenstoffatomen steht, wobei C1-4-Alkyl- oder Phenylreste bevorzugt sind und [Z] für
einen linearen Polyhydroxyalkylrest steht, dessen Alkylkette mit mindestens zwei Hydrox
ylgruppen substituiert ist, oder alkoxylierte, vorzugsweise ethoxylierte oder propoxylierte
Derivate dieses Restes.
[Z] wird vorzugsweise durch reduktive Aminierung eines reduzierten Zuckers erhalten,
beispielsweise Glucose, Fructose, Maltose, Lactose, Galactose, Mannose oder Xylose. Die
N-Alkoxy- oder N-Aryloxy-substituierten Verbindungen können dann beispielsweise nach
der Lehre der internationalen Anmeldung WO-95/07331 A1 durch Umsetzung mit
Fettsäuremethylestern in Gegenwart eines Alkoxids als Katalysator in die gewünschten
Polyhydroxyfettsäureamide überführt werden.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung sind Waschmittelformkörper bevorzugt, die
anionische(s) und nichtionische(s) Tensid(e) enthalten, wobei anwendungstechnische
Vorteile aus bestimmten Mengenverhältnissen, in denen die einzelnen Tensidklassen
eingesetzt werden, resultieren können.
So sind beispielsweise Waschmittelformkörper besonders bevorzugt, bei denen das
Verhältnis von Aniontensid(en) zu Niotensid(en) zwischen 10 : 1 und 1 : 10, vorzugsweise
zwischen 7,5 : 1 und 1 : 5 und insbesondere zwischen 5 : 1 und 1 : 2 beträgt.
Da sich erfindungsgemäße Waschmittelformkörper auch mehrphasig, beispielsweise
mehrschichtig, formulieren lassen kann es aus anwendungstechnischer Sicht Vorteile
haben, wenn bestimmte Tensidklassen in einigen Phasen des Waschmittelformkörpers oder
im gesamten Formkörper, d. h. in allen Phasen, nicht enthalten sind. Eine weitere wichtige
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung sieht daher vor, daß mindestens eine Phase
der Formkörper frei von nichtionischen Tensiden ist.
Umgekehrt kann aber auch durch den Gehalt einzelner Phasen oder des gesamten
Formkörpers, d. h. aller Phasen, an bestimmten Tensiden ein positiver Effekt erzielt
werden. Das Einbringen der oben beschriebenen Alkylpolyglycoside hat sich dabei als
vorteilhaft erwiesen, so daß Wasch- und Reinigungsmittelformkörper bevorzugt sind, in
denen mindestens eine Phase der Formkörper Alkylpolyglycoside enthält.
Ähnlich wie bei den nichtionischen Tensiden können auch aus dem Weglassen von
anionischen Tensiden aus einzelnen oder allen Phasen Waschmittelformkörper resultieren,
die sich für bestimmte Anwendungsgebiete besser eignen. Es sind daher im Rahmen der
vorliegenden Erfindung auch Waschmittelformkörper denkbar, bei denen mindestens eine
Phase der Formkörper frei von anionischen Tensiden ist.
Als weitere Tenside können in dem Waschmittelformkörper Tenside aus den Gruppen der
kationischen und/oder zwitterionischen bzw. amphoteren Tenside eingesetzt werden.
Neben den Tensiden sind Gerüststoff die wichtigsten Inhaltsstoffe von
Waschmittelformkörpern. In dem Waschmittelformkörper können alle üblicherweise in
Waschmitteln eingesetzten Gerüststoffe enthalten sein, insbesondere also Zeolithe,
Silikate, Carbonate, organische Cobuilder und - wo keine ökologischen Vorurteile gegen
ihren Einsatz bestehen - auch die Phosphate.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugte Waschmittelformkörper enthalten
zusätzlich einen oder mehrere Gerüststoffe, vorzugsweise aus der Gruppe der Silikate und
Aluminosilikate, in Mengen von 10 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise von 15 bis 35 Gew.-%
und insbesondere von 20 bis 30 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Formkörpergewicht.
Geeignete kristalline, schichtförmige Natriumsilikate besitzen die allgemeine Formel
NaMSixO2x+1.H2O, wobei M Natrium oder Wasserstoff bedeutet, x eine Zahl von 1,9 bis 4
und y eine Zahl von 0 bis 20 ist und bevorzugte Werte für x 2, 3 oder 4 sind. Derartige
kristalline Schichtsilikate werden beispielsweise in der europäischen Patentanmeldung EP-
A-0 164 514 beschrieben. Bevorzugte kristalline Schichtsilikate der angegebenen Formel
sind solche, in denen M für Natrium steht und x die Werte 2 oder 3 annimmt. Insbesondere
sind sowohl β- als auch δ-Natriumdisilikate Na2Si2O5.yH2O bevorzugt, wobei β-Natrium
disilikat beispielsweise nach dem Verfahren erhalten werden kann, das in der
internationalen Patentanmeldung WO-9108171 A1 beschrieben ist.
Einsetzbar sind auch amorphe Natriumsilikate mit einem Modul Na2O : SiO2 von 1 : 2 bis
1 : 3,3, vorzugsweise von 1 : 2 bis 1 : 2,8 und insbesondere von 1 : 2 bis 1 : 2,6, welche
löseverzögert sind und Sekundärwascheigenschaften aufweisen. Die Löseverzögerung
gegenüber herkömmlichen amorphen Natriumsilikaten kann dabei auf verschiedene Weise,
beispielsweise durch Oberflächenbehandlung, Compoundierung, Kompaktierung/
Verdichtung oder durch Übertrocknung hervorgerufen worden sein. Im Rahmen dieser
Erfindung wird unter dem Begriff "amorph" auch "röntgenamorph" verstanden. Dies heißt,
daß die Silikate bei Röntgenbeugungsexperimenten keine scharfen Röntgenreflexe liefern,
wie sie für kristalline Substanzen typisch sind, sondern allenfalls ein oder mehrere Maxima
der gestreuten Röntgenstrahlung, die eine Breite von mehreren Gradeinheiten des
Beugungswinkels aufweisen. Es kann jedoch sehr wohl sogar zu besonders guten
Buildereigenschaften führen, wenn die Silikatpartikel bei
Elektronenbeugungsexperimenten verwaschene oder sogar scharfe Beugungsmaxima
liefern. Dies ist so zu interpretieren, daß die Produkte mikrokristalline Bereiche der Größe
10 bis einige Hundert nm aufweisen, wobei Werte bis max. 50 nm und insbesondere bis
max. 20 nm bevorzugt sind. Derartige sogenannte röntgenamorphe Silikate, welche
ebenfalls eine Löseverzögerung gegenüber den herkömmlichen Wassergläsern aufweisen,
werden beispielsweise in der deutschen Patentanmeldung DE-44 00 024 A1 beschrieben.
Insbesondere bevorzugt sind verdichtete/kompaktierte amorphe Silikate, compoundierte
amorphe Silikate und übertrocknete röntgenamorphe Silikate.
Der eingesetzte feinkristalline, synthetische und gebundenes Wasser enthaltende Zeolith ist
vorzugsweise Zeolith A und/oder P. Als Zeolith P wird Zeolith MAP® (Handelsprodukt
der Firma Crosfield) besonders bevorzugt. Geeignet sind jedoch auch Zeolith X sowie
Mischungen aus A, X und/oder P. Kommerziell erhältlich und im Rahmen der
vorliegenden Erfindung bevorzugt einsetzbar ist beispielsweise auch ein Co-Kristallisat
aus Zeolith X und Zeolith A (ca. 80 Gew.-% Zeolith X), das von der Firma CONDEA
Augusta S.p.A. unter dem Markennamen VEGOBOND AX® vertrieben wird und durch die
Formel
nNa2O.(1 - n)K2O.Al2O3.(2 - 2,5)SiO2.(3,5 - 5,5)H2O
beschrieben werden kann. Der Zeolith kann dabei sowohl als Gerüststoff in einem
granularen Compound eingesetzt, als auch zu einer Art "Abpuderung" der gesamten zu
verpressenden Mischung verwendet werden, wobei üblicherweise beide Wege zur
Inkorporation des Zeoliths in das Vorgemisch genutzt werden. Geeignete Zeolithe weisen
eine mittlere Teilchengröße von weniger als 10 µm (Volumenverteilung; Meßmethode:
Coulter Counter) auf und enthalten vorzugsweise 18 bis 22 Gew.-%, insbesondere 20 bis
22 Gew.-% an gebundenem Wasser.
Selbstverständlich ist auch ein Einsatz der allgemein bekannten Phosphate als
Buildersubstanzen möglich, sofern ein derartiger Einsatz nicht aus ökologischen Gründen
vermieden werden sollte. Geeignet sind insbesondere die Natriumsalze der
Orthophosphate, der Pyrophosphate und insbesondere der Tripolyphosphate.
Die Menge an Gerüststoff beträgt üblicherweise zwischen 10 und 70 Gew.-%,
vorzugsweise zwischen 15 und 60 Gew.-% und insbesondere zwischen 20 und 50 Gew.-
%. Wiederum ist die Menge an eingesetzten Buildern abhängig vom Verwendungszweck,
so daß Bleichmitteltabletten höhere Mengen an Gerüststoffen aufweisen können
(beispielsweise zwischen 20 und 70 Gew.-%, vorzugsweise zwischen 25 und 65 Gew.-%
und insbesondere zwischen 30 und 55 Gew.-%), als beispielsweise Waschmitteltabletten
(üblicherweise 10 bis 50 Gew.-%, vorzugsweise 12,5 bis 45 Gew.-% uns insbesondere
zwischen 17,5 und 37,5 Gew.-%).
Brauchbare organische Gerüstsubstanzen sind beispielsweise die in Form ihrer
Natriumsalze einsetzbaren Polycarbonsäuren, wie Citronensäure, Adipinsäure,
Bernsteinsäure, Glutarsäure, Weinsäure, Zuckersäuren, Aminocarbonsäuren,
Nitrilotriessigsäure (NTA), sofern ein derartiger Einsatz aus ökologischen Gründen nicht
zu beanstanden ist, sowie Mischungen aus diesen. Bevorzugte Salze sind die Salze der
Polycarbonsäuren wie Citronensäure, Adipinsäure, Bernsteinsäure, Glutarsäure,
Weinsäure, Zuckersäuren und Mischungen aus diesen.
Sofern im Rahmen der vorliegenden Erfindung Universalwaschmittel hergestellt werden
sollen, empfiehlt sich der Einsatz von Bleichmitteln in den erfindungsgemäßen
Waschmittelformkörpern. Unter den als Bleichmittel dienenden, in Wasser H2O2
liefernden Verbindungen haben das Natriumperborattetrahydrat und das
Natriumperboratmonohydrat besondere Bedeutung. Weitere brauchbare Bleichmittel sind
beispielsweise Natriumpercarbonat, Peroxypyrophosphate, Citratperhydrate sowie H2O2
liefernde persaure Salze oder Persäuren, wie Perbenzoate, Peroxophthalate,
Diperazelainsäure, Phthaloiminopersäure oder Diperdodecandisäure. Auch beim Einsatz
der Bleichmittel ist es möglich, auf den Einsatz von Tensiden und/oder Gerüststoffen zu
verzichten, so daß reine Bleichmitteltabletten herstellbar sind.
Typische organische Bleichmittel sind die Diacylperoxide, wie z. B. Dibenzoylperoxid.
Weitere typische organische Bleichmittel sind die Peroxysäuren, wobei als Beispiele
besonders die Alkylperoxysäuren und die Arylperoxysäuren genannt werden. Bevorzugte
Vertreter sind (a) die Peroxybenzoesäure und ihre ringsubstituierten Derivate, wie
Alkylperoxybenzoesäuren, aber auch Peroxy-α-Naphtoesäure und Magnesium-monoper
phthalat, (b) die aliphatischen oder substituiert aliphatischen Peroxysäuren, wie
Peroxylaurinsäure, Peroxystearinsäure, ε-Phthalimidoperoxycapronsäure
[Phthaloiminoperoxyhexansäure (PAP)], o-Carboxybenzamidoperoxycapronsäure, N-
nonenylamidoperadipinsäure und N-nonenylamidopersuccinate, und (c) aliphatische und
araliphatische Peroxydicarbonsäuren, wie 1,12-Diperoxycarbonsäure, 1,9-
Diperoxyazelainsäure, Diperocysebacinsäure, Diperoxybrassylsäure, die
Diperoxyphthalsäuren, 2-Decyldiperoxybutan-1,4-disäure, N,N-Terephthaloyl-di(6-
aminopercapronsäue) können eingesetzt werden.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugte Waschmittelformkörper enthalten
zusätzlich ein oder mehrere Bleichmittel, vorzugsweise aus der Gruppe der Peroxy-
Bleichmittel unter besonderer Bevorzugung eines oder mehrerer Stoffe aus der Gruppe
Natriumperborat-Monohydrat, Natriumperborat-Tetrahydrat und Natriumpercarbonat, in
Mengen von 5 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise von 10 bis 25 Gew.-% und insbesondere von
15 bis 20 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Formkörpergewicht.
Um den Zerfall hochverdichteter Formkörper zu erleichtern, ist es möglich,
Desintegrationshilfsmittel, sogenannte Tablettensprengmittel, in diese einzuarbeiten, um
die Zerfallszeiten zu verkürzen. Unter Tablettensprengmitteln bzw. Zerfallsbeschleunigern
werden gemäß Römpp (9. Auflage, Bd. 6, S. 4440) und Voigt "Lehrbuch der
pharmazeutischen Technologie" (6. Auflage, 1987, S. 182-184) Hilfsstoffe verstanden, die
für den raschen Zerfall von Tabletten in Wasser oder Magensaft und für die Freisetzung
der Pharmaka in resorbierbarer Form sorgen.
Diese Stoffe, die auch aufgrund ihrer Wirkung als "Sprengmittel" bezeichnet werden,
vergrößern bei Wasserzutritt ihr Volumen, wobei einerseits das Eigenvolumen vergrößert
(Quellung), andererseits auch über die Freisetzung von Gasen ein Druck erzeugt werden
kann, der die Tablette in kleinere Partikel zerfallen läßt. Altbekannte
Desintegrationshilfsmittel sind beispielsweise Carbonat/Citronensäure-Systeme, wobei
auch andere organische Säuren eingesetzt werden können. Quellende
Desintegrationshilfsmittel sind beispielsweise synthetische Polymere wie
Polyvinylpyrrolidon (PVP) oder natürliche Polymere bzw. modifizierte Naturstoffe wie
Cellulose und Stärke und ihre Derivate, Alginate oder Casein-Derivate.
Bevorzugte Waschmittelformkörper enthalten 0,5 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 3 bis 7
Gew.-% und insbesondere 4 bis 6 Gew.-% eines oder mehrerer Desintegrationshilfsmittel,
jeweils bezogen auf das Formkörpergewicht.
Als bevorzugte Desintegrationsmittel werden im Rahmen der vorliegenden Erfindung
Desintegrationsmittel auf Cellulosebasis eingesetzt, so daß bevorzugte Wasch- und
Reinigungsmittelformkörper ein solches Desintegrationsmittel auf Cellulosebasis in
Mengen von 0,5 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise 3 bis 7 Gew.-% und insbesondere 4 bis 6
Gew.-% enthalten. Reine Cellulose weist die formale Bruttozusammensetzung (C6H10O5)n
auf und stellt formal betrachtet ein β-1,4-Polyacetal von Cellobiose dar, die ihrerseits aus
zwei Molekülen Glucose aufgebaut ist. Geeignete Cellulosen bestehen dabei aus ca. 500
bis 5000 Glucose-Einheiten und haben demzufolge durchschnittliche Molmassen von
50.000 bis 500.000. Als Desintegrationsmittel auf Cellulosebasis verwendbar sind im
Rahmen der vorliegenden Erfindung auch Cellulose-Derivate, die durch polymeranaloge
Reaktionen aus Cellulose erhältlich sind. Solche chemisch modifizierten Cellulosen
umfassen dabei beispielsweise Produkte aus Veresterungen bzw. Veretherungen, in denen
Hydroxy-Wasserstoffatome substituiert wurden. Aber auch Cellulosen, in denen die
Hydroxy-Gruppen gegen funktionelle Gruppen, die nicht über ein Sauerstoffatom
gebunden sind, ersetzt wurden, lassen sich als Cellulose-Derivate einsetzen. In die Gruppe
der Cellulose-Derivate fallen beispielsweise Alkalicellulosen, Carboxymethylcellulose
(CMC), Celluloseester und -ether sowie Aminocellulosen. Die genannten Cellulosederivate
werden vorzugsweise nicht allein als Desintegrationsmittel auf Cellulosebasis eingesetzt,
sondern in Mischung mit Cellulose verwendet. Der Gehalt dieser Mischungen an
Cellulosederivaten beträgt vorzugsweise unterhalb 50 Gew.-%, besonders bevorzugt
unterhalb 20 Gew.-%, bezogen auf das Desintegrationsmittel auf Cellulosebasis. Besonders
bevorzugt wird als Desintegrationsmittel auf Cellulosebasis reine Cellulose eingesetzt, die
frei von Cellulosederivaten ist.
Die als Desintegrationshilfsmittel eingesetzte Cellulose wird vorzugsweise nicht in
feinteiliger Form eingesetzt, sondern vor dem Zumischen zu den zu verpressenden
Vorgemischen in eine gröbere Form überführt, beispielsweise granuliert oder kompaktiert.
Wasch- und Reinigungsmittelformkörper, die Sprengmittel in granularer oder
gegebenenfalls cogranulierter Form enthalten, werden in den deutschen
Patentanmeldungen DE 197 09 991 A1 (Stefan Herzog) und DE 197 10 254 A1 (Henkel) sowie
der internationalen Patentanmeldung WO 9840463 A1 (Henkel) beschrieben. Diesen Schriften
sind auch nähere Angaben zur Herstellung granulierter, kompaktierter oder cogranulierter
Cellulosesprengmittel zu entnehmen. Die Teilchengrößen solcher Desintegrationsmittel
liegen zumeist oberhalb 200 µm, vorzugsweise zu mindestens 90 Gew.-% zwischen 300
und 1600 µm und insbesondere zu mindestens 90 Gew.-% zwischen 400 und 1200 µm. Die
vorstehend genannten und in den zitierten Schriften näher beschriebenen gröberen
Desintegrationshilfsmittel auf Cellulosebasis sind im Rahmen der vorliegenden Erfindung
bevorzugt als Desintegrationshilfsmittel einzusetzen und im Handel beispielsweise unter
der Bezeichnung Arbocel® TF-30-HG von der Firma Rettenmaier erhältlich.
Als weiteres Desintegrationsmittel auf Cellulosebasis oder als Bestandteil dieser
Komponente kann mikrokristalline Cellulose verwendet werden. Diese mikrokristalline
Cellulose wird durch partielle Hydrolyse von Cellulosen unter solchen Bedingungen
erhalten, die nur die amorphen Bereiche (ca. 30% der Gesamt-Cellulosemasse) der
Cellulosen angreifen und vollständig auflösen, die kristallinen Bereiche (ca. 70%) aber
unbeschadet lassen. Eine nachfolgende Desaggregation der durch die Hydrolyse
entstehenden mikrofeinen Cellulosen liefert die mikrokristallinen Cellulosen, die
Primärteilchengrößen von ca. 5 µm aufweisen und beispielsweise zu Granulaten mit einer
mittleren Teilchengröße von 200 µm kompaktierbar sind.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung bevorzugte Waschmittelformkörper enthalten
zusätzlich ein Desintegrationshilfsmittel, vorzugsweise ein Desintegrationshilfsmittel auf
Cellulosebasis, vorzugsweise in granularer, cogranulierter oder kompaktierter Form, in
Mengen von 0,5 bis 10 Gew.-%, vorzugsweise von 3 bis 7 Gew.-% und insbesondere von
4 bis 6 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Formkörpergewicht.
Die Waschmittelformkörper mit Tensidgehalten oberhalb von 10 Gew.-%, bezogen auf das
Formkörpergewicht, können weitere übliche Inhaltsstoffe von Waschmitteln enthalten,
wobei insbesondere Bleichaktivatoren, Enzyme, Polymere, Schauminhibitoren,
Vergrauungsinhibitoren, Farb- und Duftstoffe zu nennen sind.
Um beim Waschen bei Temperaturen von 60°C und darunter eine verbesserte
Bleichwirkung zu erreichen, können Bleichaktivatoren eingearbeitet werden. Als
Bleichaktivatoren können Verbindungen, die unter Perhydrolysebedingungen aliphatische
Peroxocarbonsäuren mit vorzugsweise 1 bis 10 C-Atomen, insbesondere 2 bis 4 C-
Atomen, und/oder gegebenenfalls substituierte Perbenzoesäure ergeben, eingesetzt werden.
Geeignet sind Substanzen, die O- und/oder N-Acylgruppen der genannten C-Atomzahl
und/oder gegebenenfalls substituierte Benzoylgruppen tragen. Bevorzugt sind mehrfach
acylierte Alkylendiamine, insbesondere Tetraacetylethylendiamin (TAED), acylierte
Triazinderivate, insbesondere 1,5-Diacetyl-2,4-dioxohexahydro-1,3,5-triazin (DADHT),
acylierte Glykolurile, insbesondere Tetraacetylglykoluril (TAGU), N-Acylimide,
insbesondere N-Nonanoylsuccinimid (NOSI), acylierte Phenolsulfonate, insbesondere n-
Nonanoyl- oder Isononanoyloxybenzolsulfonat (n- bzw. iso-NOBS),
Carbonsäureanhydride, insbesondere Phthalsäureanhydrid, acylierte mehrwertige
Alkohole, insbesondere Triacetin, Ethylenglykoldiacetat und 2,5-Diacetoxy-2,5-
dihydrofuran.
Zusätzlich zu den konventionellen Bleichaktivatoren oder an deren Stelle können auch
sogenannte Bleichkatalysatoren in die Formkörper eingearbeitet werden. Bei diesen
Stoffen handelt es sich um bleichverstärkende Übergangsmetallsalze bzw.
Übergangsmetallkomplexe wie beispielsweise Mn-, Fe-, Co-, Ru- oder Mo-
Salenkomplexe oder -carbonylkomplexe. Auch Mn-, Fe-, Co-, Ru-, Mo-, Ti-, V- und Cu-
Komplexe mit N-haltigen Tripod-Liganden sowie Co-, Fe-, Cu- und Ru-Amminkomplexe
sind als Bleichkatalysatoren verwendbar.
Als Enzyme kommen solche aus der Klasse der Proteasen, Lipasen, Amylasen, Cellulasen
bzw. deren Gemische in Frage. Besonders gut geeignet sind aus Bakterienstämmen oder
Pilzen, wie Bacillus subtilis, Bacillus licheniformis und Streptomyces griseus gewonnene
enzymatische Wirkstoffe. Vorzugsweise werden Proteasen vom Subtilisin-Typ und
insbesondere Proteasen, die aus Bacillus lentus gewonnen werden, eingesetzt. Dabei sind
Enzymmischungen, beispielsweise aus Protease und Amylase oder Protease und Lipase
oder Protease und Cellulase oder aus Cellulase und Lipase oder aus Protease, Amylase und
Lipase oder Protease, Lipase und Cellulase, insbesondere jedoch Cellulase-haltige Mi
schungen von besonderem Interesse. Auch Peroxidasen oder Oxidasen haben sich in
einigen Fällen als geeignet erwiesen. Die Enzyme können an Trägerstoffen adsorbiert
und/oder in Hüllsubstanzen eingebettet sein, um sie gegen vorzeitige Zersetzung zu
schützen. Der Anteil der Enzyme, Enzymmischungen oder Enzymgranulate in den
erfindungsgemäßen Formkörpern kann beispielsweise etwa 0,1 bis 5 Gew.-%,
vorzugsweise 0,1 bis etwa 2 Gew.-% betragen.
Zusätzlich können die Waschmittelformkörper auch Komponenten enthalten, welche die
Öl- und Fettauswaschbarkeit aus Textilien positiv beeinflussen (sogenannte soil
repellents). Dieser Effekt wird besonders deutlich, wenn ein Textil verschmutzt wird, das
bereits vorher mehrfach mit einem Waschmittel, das diese Öl- und fettlösende Komponente
enthält, gewaschen wurde. Zu den bevorzugten Öl- und fettlösenden Komponenten zählen
beispielsweise nichtionische Celluloseether wie Methylcellulose und Methylhydroxy
propylcellulose mit einem Anteil an Methoxyl-Gruppen von 15 bis 30 Gew.-% und an
Hydroxypropoxyl-Gruppen von 1 bis 15 Gew.-%, jeweils bezogen auf den nichtionischen
Celluloseether, sowie die aus dem Stand der Technik bekannten Polymere der Phthalsäure
und/oder der Terephthalsäure bzw. von deren Derivaten, insbesondere Polymere aus
Ethylenterephthalaten und/oder Polyethylenglykolterephthalaten oder anionisch und/oder
nichtionisch modifizierten Derivaten von diesen. Besonders bevorzugt von diesen sind die
sulfonierten Derivate der Phthalsäure- und der Terephthalsäure-Polymere.
Die Formkörper können als optische Aufheller Derivate der Diaminostilbendisulfonsäure
bzw. deren Alkalimetallsalze enthalten. Geeignet sind z. B. Salze der 4,4'-Bis(2-anilino-4-
morpholino-1,3,5-triazinyl-6-amino)stilben-2,2'-disulfonsäure oder gleichartig aufgebaute
Verbindungen, die anstelle der Morpholino-Gruppe eine Diethanolaminogruppe, eine
Methylaminogruppe, eine Anilinogruppe oder eine 2-Methoxyethylaminogruppe tragen.
Weiterhin können Aufheller vom Typ der substituierten Diphenylstyryle anwesend sein,
z. B. die Alkalisalze des 4,4'-Bis(2-sulfostyryl)-diphenyls, 4,4'-Bis(4-chlor-3-sulfostyryl)-
diphenyls, oder 4-(4-Chlorstyryl)-4'-(2-sulfostyryl)-diphenyls. Auch Gemische der
vorgenannten Aufheller können verwendet werden.
Farb- und Duftstoffe werden den Waschmittelformklörpern zugesetzt, um den ästhetischen
Eindruck der Produkte zu verbessern und dem Verbraucher neben der Weichheitsleistung
ein visuell und sensorisch "typisches und unverwechselbares" Produkt zur Verfügung zu
stellen. Als Parfümöle bzw. Duftstoffe können einzelne Riechstoffverbindungen, z. B. die
synthetischen Produkte vom Typ der Ester, Ether, Aldehyde, Ketone, Alkohole und
Kohlenwasserstoffe verwendet werden. Riechstoffverbindungen vom Typ der Ester sind
z. B. Benzylacetat, Phenoxyethylisobutyrat, p-tert.-Butylcyclohexylacetat, Linalylacetat,
Dimethylbenzyl-carbinylacetat, Phenylethylacetat, Linalylbenzoat, Benzylformiat,
Ethylmethylphenyl-glycinat, Allylcyclohexylpropionat, Styrallylpropionat und
Benzylsalicylat. Zu den Ethern zählen beispielsweise Benzylethylether, zu den Aldehyden
z. B. die linearen Alkanale mit 8-18 C-Atomen, Citral, Citronellal,
Citronellyloxyacetaldehyd, Cyclamenaldehyd, Hydroxycitronellal, Lilial und Bourgeonal,
zu den Ketonen z. B. die Jonone, ∝-Isomethylionon und Methylcedrylketon, zu den
Alkoholen Anethol, Citronellol, Eugenol, Geraniol, Linalool, Phenylethylalkohol und
Terpineol, zu den Kohlenwasserstoffen gehören hauptsächlich die Terpene wie Limonen
und Pinen. Bevorzugt werden jedoch Mischungen verschiedener Riechstoffe verwendet,
die gemeinsam eine ansprechende Duftnote erzeugen. Solche Parfümöle können auch
natürliche Riechstoffgemische enthalten, wie sie aus pflanzlichen Quellen zugänglich sind,
z. B. Pine-, Citrus-, Jasmin-, Patchouly-, Rosen- oder Ylang-Ylang-Öl. Ebenfalls geeignet
sind Muskateller, Salbeiöl, Kamillenöl, Nelkenöl, Melissenöl, Minzöl, Zimtblätteröl,
Lindenblütenöl, Wacholderbeeröl, Vetiveröl, Olibanumöl, Galbanumöl und Labdanumöl
sowie Orangenblütenöl, Neroliol, Orangenschalenöl und Sandelholzöl.
Üblicherweise liegt der Gehalt der erfindungsgemäßen Waschmittelformkörper an
Farbstoffen unter 0,01 Gew.-%, während Duftstoffe bis zu 2 Gew.-% der gesamten
Formulierung ausmachen können.
Die Duftstoffe können direkt eingearbeitet werden, es kann aber auch vorteilhaft sein, die
Duftstoffe auf Träger aufzubringen, die die Haftung des Parfüms auf der Wäsche
verstärken und durch eine langsamere Duftfreisetzung für langanhaltenden Duft der
Textilien sorgen. Als solche Trägermaterialien haben sich beispielsweise Cyclodextrine
bewährt, wobei die Cyclodextrin-Parfüm-Komplexe zusätzlich noch mit weiteren
Hilfsstoffen beschichtet werden können.
Um den ästhetischen Eindruck der Formkörper zu verbessern, können sie mit geeigneten
Farbstoffen eingefärbt werden. Bevorzugte Farbstoffe, deren Auswahl dem Fachmann
keinerlei Schwierigkeit bereitet, besitzen eine hohe Lagerstabilität und Unempfindlichkeit
gegenüber den übrigen Inhaltsstoffen der Mittel und gegen Licht sowie keine ausgeprägte
Substantivität gegenüber Textilfasern, um diese nicht anzufärben.
Die Herstellung waschaktiver Formkörper geschieht durch Anwendung von Druck auf ein
zu verpressendes Gemisch, das sich im Hohlraum einer Presse befindet. Im einfachsten
Fall der Formkörperherstellung, die nachfolgend vereinfacht Tablettierung genannt wird,
wird die zu tablettierende Mischung direkt, d. h. ohne vorhergehende Granulation verpreßt.
Die Vorteile dieser sogenannten Direkttablettierung sind ihre einfache und kostengünstige
Anwendung, da keine weiteren Verfahrensschritte und demzufolge auch keine weiteren
Anlagen benötigt werden. Diesen Vorteilen stehen aber auch Nachteile gegenüber. So muß
eine Pulvermischung, die direkt tablettiert werden soll, eine ausreichende plastische
Verformbarkeit besitzen und gute Fließeigenschaften aufweisen, weiterhin darf sie
während der Lagerung, des Transports und der Befüllung der Matrize keinerlei
Entmischungstendenzen zeigen. Diese drei Voraussetzungen sind bei vielen
Substanzgemischen nur außerordentlich schwierig zu beherrschen, so daß die
Direkttablettierung insbesondere bei der Herstellung von Waschmitteltabletten nicht oft
angewendet wird. Der übliche Weg zur Herstellung von Waschmitteltabletten geht daher
von pulverförmigen Komponenten ("Primärteilchen") aus, die durch geeignete Verfahren
zu Sekundärpartikeln mit höherem Teilchendurchmesser agglomeriert bzw. granuliert
werden. Diese Granulate oder Gemische unterschiedlicher Granulate werden dann mit
einzelnen pulverförmigen Zuschlagstoffen vermischt und der Tablettierung zugeführt.
Bei einem Verfahren wird die obenstehende Aufgabe dadurch gelöst, daß ein
teilchenförmiges Vorgemisch mit einem Tensidgehalt von mehr als 10 Gew.-%, bezogen
auf das Vorgemisch, in einer Presse verpreßt wird, deren Preßwerkzeuge zur Ober- und
Unterseite des Formkörpers gegenteilig konvex oder konkav ausgebildete Flächenbereiche
aufweisen.
Die Herstellung von Waschmitteltabletten erfolgt üblicherweise zunächst durch das
trockene Vermischen der Bestandteile, die ganz oder teilweise vorgranuliert sein können,
und anschließendes Informbringen, insbesondere Verpressen zu Tabletten, wobei auf
herkömmliche Verfahren zurückgegriffen werden kann. Zur Herstellung der
Waschmitteltabletten wird das Vorgemisch in einer sogenannten Matrize zwischen zwei
Stempeln zu einem festen Komprimat verdichtet. Dieser Vorgang, der im folgenden kurz
als Tablettierung bezeichnet wird, gliedert sich in vier Abschnitte: Dosierung, Verdichtung
(elastische Verformung), plastische Verformung und Ausstoßen.
Zunächst wird das Vorgemisch in die Matrize eingebracht, wobei die Füllmenge und damit
das Gewicht und die Form des entstehenden Formkörpers durch die Stellung des unteren
Stempels und die Form des Preßwerkzeugs bestimmt werden. Die gleichbleibende
Dosierung auch bei hohen Formkörperdurchsätzen wird vorzugsweise über eine
volumetrische Dosierung des Vorgemischs erreicht. Im weiteren Verlauf der Tablettierung
berührt der Oberstempel das Vorgemisch und senkt sich weiter in Richtung des
Unterstempels ab. Bei dieser Verdichtung werden die Partikel des Vorgemisches näher
aneinander gedrückt, wobei das Hohlraumvolumen innerhalb der Füllung zwischen den
Stempeln kontinuierlich abnimmt. Ab einer bestimmten Position des Oberstempels (und
damit ab einem bestimmten Druck auf das Vorgemisch) beginnt die plastische
Verformung, bei der die Partikel zusammenfließen und es zur Ausbildung des Formkörpers
kommt. Je nach den physikalischen Eigenschaften des Vorgemisches wird auch ein Teil
der Vorgemischpartikel zerdrückt und es kommt bei noch höheren Drücken zu einer
Sinterung des Vorgemischs. Bei steigender Preßgeschwindigkeit, also hohen
Durchsatzmengen, wird die Phase der elastischen Verformung immer weiter verkürzt, so
daß die entstehenden Formkörper mehr oder minder große Hohlräume aufweisen können.
Im letzten Schritt der Tablettierung wird der fertige Formkörper durch den Unterstempel
aus der Matrize herausgedrückt und durch nachfolgende Transporteinrichtungen
wegbefördert. Zu diesem Zeitpunkt ist lediglich das Gewicht des Formkörpers endgültig
festgelegt, da die Preßlinge aufgrund physikalischer Prozesse (Rückdehnung,
kristallographische Effekte, Abkühlung etc.) ihre Form und Größe noch ändern können.
Die Tablettierung erfolgt in handelsüblichen Tablettenpressen, die prinzipiell mit Einfach-
oder Zweifachstempeln ausgerüstet sein können. Im letzteren Fall wird nicht nur der
Oberstempel zum Druckaufbau verwendet, auch der Unterstempel bewegt sich während
des Preßvorgangs auf den Oberstempel zu, während der Oberstempel nach unten drückt.
Für kleine Produktionsmengen werden vorzugsweise Exzentertablettenpressen verwendet,
bei denen der oder die Stempel an einer Exzenterscheibe befestigt sind, die ihrerseits an
einer Achse mit einer bestimmten Umlaufgeschwindigkeit montiert ist. Die Bewegung
dieser Preßstempel ist mit der Arbeitsweise eines üblichen Viertaktmotors vergleichbar.
Die Verpressung kann mit je einem Ober- und Unterstempel erfolgen, es können aber auch
mehrere Stempel an einer Exzenterscheibe befestigt sein, wobei die Anzahl der
Matrizenbohrungen entsprechend erweitert ist. Die Durchsätze von Exzenterpressen
variieren ja nach Typ von einigen hundert bis maximal 3000 Tabletten pro Stunde.
Für größere Durchsätze wählt man Rundlauftablettenpressen, bei denen auf einem
sogenannten Matrizentisch eine größere Anzahl von Matrizen kreisförmig angeordnet ist.
Die Zahl der Matrizen variiert je nach Modell zwischen 6 und 55, wobei auch größere
Matrizen im Handel erhältlich sind. Jeder Matrize auf dem Matrizentisch ist ein Ober- und
Unterstempel zugeordnet, wobei wiederum der Preßdruck aktiv nur durch den Ober- bzw.
Unterstempel, aber auch durch beide Stempel aufgebaut werden kann. Der Matrizentisch
und die Stempel bewegen sich um eine gemeinsame senkrecht stehende Achse, wobei die
Stempel mit Hilfe schienenartiger Kurvenbahnen während des Umlaufs in die Positionen
für Befüllung, Verdichtung, plastische Verformung und Ausstoß gebracht werden. An den
Stellen, an denen eine besonders gravierende Anhebung bzw. Absenkung der Stempel
erforderlich ist (Befüllen, Verdichten, Ausstoßen), werden diese Kurvenbahnen durch
zusätzliche Niederdruckstücke, Nierderzugschienen und Aushebebahnen unterstützt. Die
Befüllung der Matrize erfolgt über eine starr angeordnete Zufuhreinrichtung, den
sogenannten Füllschuh, der mit einem Vorratsbehälter für das Vorgemisch verbunden ist.
Der Preßdruck auf das Vorgemisch ist über die Preßwege für Ober- und Unterstempel
individuell einstellbar, wobei der Druckaufbau durch das Vorbeirollen der
Stempelschaftköpfe an verstellbaren Druckrollen geschieht.
Rundlaufpressen können zur Erhöhung des Durchsatzes auch mit zwei Füllschuhen
versehen werden, wobei zur Herstellung einer Tablette nur noch ein Halbkreis durchlaufen
werden muß. Zur Herstellung zwei- und mehrschichtiger Formkörper werden mehrere
Füllschuhe hintereinander angeordnet, ohne daß die leicht angepreßte erste Schicht vor der
weiteren Befüllung ausgestoßen wird. Durch geeignete Prozeßführung sind auf diese
Weise auch Mantel- und Punkttabletten herstellbar, die einen zwiebelschalenartigen
Aufbau haben, wobei im Falle der Punkttabletten die Oberseite des Kerns bzw. der
Kernschichten nicht überdeckt wird und somit sichtbar bleibt. Auch
Rundlauftablettenpressen sind mit Einfach- oder Mehrfachwerkzeugen ausrüstbar, so daß
beispielsweise ein äußerer Kreis mit 50 und ein innerer Kreis mit 35 Bohrungen
gleichzeitig zum Verpressen benutzt werden. Die Durchsätze moderner
Rundlauftablettenpressen betragen über eine Million Formkörper pro Stunde.
Im Rahmen der vorliegenden Erfindung geeignete Tablettiermaschinen sind beispielsweise
erhältlich bei den Firmen Apparatebau Holzwarth GbR, Asperg, Wilhelm Fette GmbH,
Schwarzenbek, Hofer GmbH, Weil, KILIAN, Köln, KOMAGE, Kell am See, KORSCH
Pressen GmbH, Berlin, Mapag Maschinenbau AG, Bern (CH) sowie Courtoy N. V., Halle
(BE/LU). Besonders geeignet ist beispielsweise die Hydraulische Doppeldruckpresse HPF
630 der Firma LAEIS, D.
Im erfindungsgemäßen Verfahren weisen die Preßwerkzeuge eine kreißförmige
Grundfläche auf. Da die Preßwerkzeuge formschlüssig in die Matrize eintauchen bzw.
diese sofern sie nicht bewegt werden, begrenzen, weist auch die Matrizenbohrung der
Tablettenpresse im erfindungsgemäßen Verfahren einen kreisförmigen Querschnitt
(Horizontalschnitt) auf. Werden an der Grundfläche eines Preßwerkzeugs Veränderungen
vorgenommen, so sind diese sinngemäß sowohl an der Matrize als auch am
gegenüberliegenden Preßwerkzeug vorzunehmen. Auch beim erfindungsgemäßen
Verfahren gelten die vorstehend als bevorzugt bezeichneten Ausgestaltungen von
Preßwerkzeug und Matrize, die zu den vorteilhaften Waschmitteltabletten-Formen führt.
Waschmittelformkörper mit konkaver oder konvexer Ober- und Unterseite sind bislang
nicht im Handel erhältlich und die Vorteile bei ihrer Handhabung sind im Stand der
Technik nicht beschrieben.
Ein weiterer Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher die Verwendung derartiger
Waschmittelformkörper zur Reinigung von Textilien in einer Waschmaschine.
Die vorliegende Erfindung gestattet die Herstellung und sichere Verpackung von
Waschmittelformkörpern; welche sich durch kurze Zerfallszeiten auszeichnen. Hierbei
werden bruchstabile Formkörper erhalten, deren Dosierung über die Einspülkammer von
Haushaltswaschmaschinen problemlos und rückstandsfrei möglich ist.
Eine bevorzugte Ausführungsform gemäß Ausgestaltung der Erfindung ist daher die
dadurch gekennzeichnete Verwendung, daß der Waschmittelformkörper über die
Einspülkammer einer Haushaltswaschmaschine zugegeben wird.
Die Erfindung ist nachstehend anhand einer Zeichnung beispielhaft erläutert. Diese zeigt in
Fig. 1 im Querschnitt einen zylinderförmigen Waschmittelformkörper mit
konvexer Ober- und Unterseite und in
Fig. 2 im Querschnitt einen zylinderförmigen Waschmittelkörper mit konkaver
Ober- und Unterseite.
Die in den Fig. 1 und 2 insgesamt mit 1 und 2 bezeichneten Waschmittelformkörper
sind in ihrer Grundform kreiszylinderförmig ausgebildet.
Die Ausführungsform nach Fig. 1 zeigt im Querschnitt einen Waschmittelformkörper mit
bereichsweise gleichförmig querschnittlich konvex ausgebildeter Ober- und Unterseite 3,
4. Sowohl auf der Oberseite 3 als auch auf der Unterseite 4 ist im Übergang von der
Zylindermantelfläche 5 zu dem jeweiligen querschnittlich konvex ausgeformten
Oberflächenbereich 7, 8 eine Fase 6 ausgebildet. Aufgrund der kreiszylindrischen
Grundform des Waschmittelformkörpers 1 sind diese Fasen 6 kreisringförmig. An die
Fasen 6 schließen sich dann unmittelbar die gleichförmig querschnittlich konvex
ausgeformten Oberflächenbereiche 7, 8 der Ober- und Unterseite an. Aufgrund der
kreiszylindrischen Grundfläche des Waschmittelformkörpers 1 sind diese
Oberflächenbereiche 7, 8 domartig erhaben mit kreisförmiger Grundfläche ausgebildet.
Die Fig. 2 zeigt einen Waschmittelformkörper 2 mit bereichsweise gleichförmig
querschnittlich konkav ausgeformter Ober- und Unterseite 9, 10. Sowohl auf der Oberseite
9 als auch auf der Unterseite 10 ist im Übergang von der Zylindermantelfläche 11 zur
Ober- bzw. Unterseite zunächst eine Fase 12 ausgebildet. Wie beim Ausführungsbeispiel
nach Fig. 1 sind auch diese Fasen 12 kreisringförmig. An die Fasen 12 schließen sich dann
jeweils senkrecht zur Zylindermantelfläche 11 ausgerichtete, kreisringförmige
Oberflächenbereiche 13 an, bevor sich dann zum Waschmittelformkörperinneren hin
jeweils die querschnittlich konkav ausgeformten Oberflächenbereiche 14, 15 anschließen.
Aufgrund der kreiszylinderförmigen Grundfläche des Waschmittelformkörpers 2 sind diese
Oberflächenbereiche muldenförmig mit kreisförmiger Grundfläche ausgeformt.
Die Waschmittelformkörper 1, 2 weisen ein Volumen von 35-38 cm3 auf.
Hergestellt wurden die Waschmittelformkörper 1 und 2 durch Granulation in einem 50-
Liter-Pflugscharmischer der Firma Lödige. Es wurde ein tensidhaltiges Granulat
(Zusammensetzung siehe Tabelle 1) hergestellt, das als Basis für ein teilchenförmiges
Vorgemisch verwendet wurde. Im Anschluß an die Granulation wurden die Granulate in einer
Wirbelschichtapparatur der Firma Glatt bei einer Zulufttemperatur von 60°C über einen
Zeitraum von 30 Minuten getrocknet. Nach der Trocknung wurden Feinanteile < 0,4 mm und
Grobkornanteile < 1,6 mm abgesiebt.
Durch Abmischung des tensidhaltigen Granulats mit Bleichmittel, Bleichaktivator sowie
weiteren Aufbereitungskomponenten wurde ein Vorgemisch hergestellt, wonach in einer
Korsch-Exzenterpresse die Verpressung der Vorgemische zu Tabletten erfolgte. Die
Zusammensetzung der zu verpressenden Vorgemische (und damit der Formkörper) zeigt
Tabelle 2.
Der Waschmittelformkörper 1,2 kann neben der vorstehend beschriebenen Ausführungsform
ein Volumen zwischen 15 cm3 und 80 cm3 aufweisen, vorzugsweise liegt sein Volumen aber
zwischen 30 cm3 und 40 cm3. Auch ist die kreiszylindrische Grundform fakultativ.
Claims (11)
1. Waschmittelformkörper (1, 2) für das Waschen von Textilien mit einem Volumen von 15
-80 cm3 aus verdichtetem teilchenförmigen Waschmittel, enthaltend mehr als 10 Gew.-%
Tenside, der eine Mantelfläche (5, 11) sowie Ober- und Unterseite aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß Ober- und Unterseite (3, 4; 9, 10) des Formkörpers (1, 2) zumindest
bereichsweise (7, 8; 14, 15) gleichförmig querschnittlich konkav oder gleichförmig
querschnittlich konvex ausgebildet sind.
2. Waschmittelformkörper nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der jeweilige
Übergang von der Mantelfläche (5; 11) zur konkav oder konvex ausgeformten Ober-
und Unterseite (3, 4; 9, 10) des Formkörpers (1, 2) als ringförmige Fase (6, 12)
ausgebildet ist.
3. Waschmittelformkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an die
jeweilige Fase (6, 12) unmittelbar der konkav oder konvex ausgeformte
Oberflächenbereich (7, 8; 14, 15) anschließt.
4. Waschmittelformkörper nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an die
Fase (12) zunächst jeweils ein senkrecht zur Mantelfläche (11) ausgerichteter
ringförmiger Oberflächenbereich (13) anschließt, der dann in den konkav oder konvex
ausgeformten Bereich (14, 15) von Ober- und Unterseite (9, 10) übergeht.
5. Waschmittelformkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß er anionische und/oder nichtionische Tenside enthält und einen Gesamt-
Tensidgehalte von mindestens 12,5 Gew.-%, vorzugsweise mindestens 15 Gew.-% und
insbesondere mindestens 20 Gew.-%, jeweils bezogen auf das Formkörpergewicht,
aufweist.
6. Waschmittelformkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß er zusätzlich einen oder mehrere Gerüststoffe, vorzugsweise aus der Gruppe der
Silikate und Aluminosilikate, in Mengen von 10 bis 40 Gew.-%, vorzugsweise von 15
bis 35 Gew.-% und insbesondere von 20 bis 30 Gew.-%, jeweils bezogen auf das
Formkörpergewicht, enthält.
7. Waschmittelformkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß er zusätzlich ein oder mehrere Bleichmittel, vorzugsweise aus der Gruppe der
Peroxy-Bleichmittel unter besonderer Bevorzugung eines oder mehrerer Stoffe aus der
Gruppe Natriumperborat-Monohydrat, Natriumperborat-Tetrahydrat und
Natriumpercarbonat, in Mengen von 5 bis 30 Gew.-%, vorzugsweise von 10 bis 25
Gew.-% und insbesondere von 15 bis 20 Gew.-%, jeweils bezogen auf das
Formkörpergewicht, enthält.
8. Waschmittelformkörper nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß er zusätzlich ein Desintegrationshilfsmittel, vorzugsweise ein
Desintegrationshilfsmittel auf Cellulosebasis, vorzugsweise in granularer,
cogranulierter oder kompaktierter Form, in Mengen von 0,5 bis 10 Gew.-%,
vorzugsweise von 3 bis 7 Gew.-% und insbesondere von 4 bis 6 Gew.-%, jeweils
bezogen auf das Formkörpergewicht, enthält.
9. Verfahren zur Herstellung eines Waschmittelformkörpers mit den Merkmalen nach
einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein teilchenförmiges
Vorgemisch mit einem Tensidgehalt von mehr als 10 Gew.-%, bezogen auf das
Vorgemisch, in einer Presse verpreßt wird, deren Preßwerkzeuge zur Ober- und
Unterseite des Formkörpers gegenteilig konvex oder konkav ausgebildete
Flächenbereiche aufweisen.
10. Verwendung eines Waschmittelformkörpers mit den Merkmalen nach einem der
Ansprüche 1 bis 9 zur Reinigung von Textilien in einer Waschmaschine.
11. Verwendung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der
Waschmittelformkörper über die Einspülkammer einer Haushaltswaschmaschine
zugegeben wird.
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