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DE19853220A1 - Taubenumsiedlung - Google Patents

Taubenumsiedlung

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Publication number
DE19853220A1
DE19853220A1 DE1998153220 DE19853220A DE19853220A1 DE 19853220 A1 DE19853220 A1 DE 19853220A1 DE 1998153220 DE1998153220 DE 1998153220 DE 19853220 A DE19853220 A DE 19853220A DE 19853220 A1 DE19853220 A1 DE 19853220A1
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DE
Germany
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pigeons
pigeon
container
catch
fishing
Prior art date
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Ceased
Application number
DE1998153220
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English (en)
Inventor
Ferry Wittke
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Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE29824887U priority patent/DE29824887U1/de
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Ceased legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01KANIMAL HUSBANDRY; AVICULTURE; APICULTURE; PISCICULTURE; FISHING; REARING OR BREEDING ANIMALS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR; NEW BREEDS OF ANIMALS
    • A01K31/00Housing birds
    • A01K31/24Dovecots; Pigeon lofts
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01MCATCHING, TRAPPING OR SCARING OF ANIMALS; APPARATUS FOR THE DESTRUCTION OF NOXIOUS ANIMALS OR NOXIOUS PLANTS
    • A01M23/00Traps for animals
    • A01M23/16Box traps
    • A01M23/18Box traps with pivoted closure flaps

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
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  • Birds (AREA)
  • Animal Husbandry (AREA)
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Abstract

Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren sowie zur Verwendung in dem Verfahren geeignete Vorrichtungen bereitzustellen, mit denen durch besitzerlose Tauben verursachte Beeinträchtigungen, insbesondere Verschmutzungen und Beschädigungen, in angemessener Weise, insbesondere unter Beachtung des Tierschutzes, beseitigt werden. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist ein Verfahren zum Umsiedeln von Tauben, insbesondere besitzerlosen Tauben vorgesehen. Das Verfahren umfaßt die Schritte: Fangen von besitzerlosen Tauben an einem Fangort mittels eines Fangbehälters, und Transportieren der gefangenen Tauben von dem Fangort zu einer davon entfernten Taubenhaltungsanlage. DOLLAR A Erfindungsgemäß sind ferner Fangbehälter vorgesehen, die zur Verwendung in dem Umsiedlungsverfahren besonders geeignet sind.

Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Umsiedeln von Tauben, sowie Fangbehälter, die insbesondere zur Verwendung in diesem Verfahren geeignet sind.
Der Bestand an besitzerlosen Tauben hat in den letzten Jahrzehnten besonders auf­ grund einer wahllosen Fütterung dieser Tiere stark zugenommen. In den Städten hat sich dabei eine unbetreute und wilde Taubenrasse (Stadttaube) gebildet, die in der Regel in Schwärmen auftritt und erhebliche Probleme bereitet. So verschmutzen die Stadttauben beispielsweise Gebäude mit großen Mengen an Kot (pro Taube etwa 10 kg pro Jahr) und sind damit eine erhebliche Gefahr für die Bausubstanz. Kommunale Verwaltungen und private Hauseigentümer werden dadurch gezwungen, enorme finanzielle Mittel zur Be­ seitigung der Verschmutzung und zur Sanierung der entstandenen Schäden aufzuwen­ den. Außerdem geht von den herrenlosen Tauben aufgrund deren unhygienischen Le­ bensbedingungen eine nicht zu vernachlässigende Gesundheitsgefährdung für Men­ schen und Tiere aus. Dies ist besonders auf Kinderspielplätzen problematisch.
Um die Stadttauben von den Gebäuden fernzuhalten, wurden in der Vergangenheit eine Reihe von Abwehrmaßnahmen ergriffen. Beispielsweise wurden Abwehrbauten (Tau­ benvergrämung, Taubennetze oder -gitter, gespannte Drähte, Stacheldraht, Sägeblätter, Spitzen und dergleichen) an Bauwerken installiert. Diese Maßnahmen haben sich als enorm aufwendig und teuer und dennoch nicht besonders effizient herausgestellt. Zudem führen diese meist scharfkantigen Einrichtungen oftmals dazu, daß sich die Tauben an diesen Einrichtungen schwer verletzen und dadurch sogar verenden können. Daher sind diese Einrichtungen unter dem Aspekt des Tierschutzes äußerst bedenklich. Auch wurde bereits versucht, den übermäßigen Bestand an Stadttauben durch Auslegen von "Anti­ babypillen" zu regulieren, jedoch hat dies aufgrund der unkontrollierten Dosierung ent­ sprechender Präparate nicht zum Erfolg geführt. Zusammenfassend ist festzustellen, daß es trotz großer Anstrengungen bisher nicht gelungen ist, die mit den Stadttauben verbundenen Probleme zufriedenstellend zu lösen.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren sowie zur Verwendung in dem Verfahren geeignete Vorrichtungen bereitzustellen, mit denen durch besitzerlose Tauben verursachte Beeinträchtigungen, insbesondere Verschmutzungen und Beschä­ digungen, in angemessener Weise, insbesondere unter Beachtung des Tierschutzes, beseitigt werden.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 1 bzw. einen Fangbehäl­ ter nach Anspruch 24, 25 oder 26.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist ein Verfahren zum Umsiedeln von Tauben, insbe­ sondere besitzerlosen Tauben, umfassend die Schritte:
  • a) Fangen von Tauben an einem Fangort mittels eines Fangbehälters, und
  • b) Transportieren der gefangenen Tauben von dem Fangort zu einer davon entfernten Taubenhaltungsanlage.
Der Erfindung liegt die bisher nicht aufgegriffene Idee zugrunde, nicht vor Ort in das Ver­ halten oder die Vermehrung der Tauben einzugreifen, sondern die Tauben als solche aus den kritischen Bereichen zu schaffen, in denen die Schäden angerichtet werden. Zur erfindungsgemäßen Realisierung dieser Idee wurde die Erkenntnis ausgenutzt, daß be­ sitzerlose Tauben sich in ihrem Lebensraum von sich aus auf eine Aktionsreichweite von wenigen 100 m beschränken. Ein Transport von gefangenen Tauben von dem Fangort zu einer davon entfernten Taubenhaltungsanlage führt daher zu einer Umgewöhnung der betreffenden Tauben an ihren neuen Lebensraum und beseitigt die eingangs erwähnten Probleme radikal.
Die Effizienz des Fangens in Schritt a) läßt sich durch geeignet Wahl des Fangorts er­ heblich steigern. Bevorzugte Fangorte sind in den Ansprüchen 2 bis 6 angegeben. Der Fangbehälter kann auch mobil vorgesehen sein, z. B. an oder auf einem Kraftwagen.
Bei Neubauten, insbesondere von Gebäuden, läßt sich vorteilhaft der Einbau bzw. An­ bau von Fangbehältern vorsehen. Damit wird der zur Errichtung des Bauwerks ohnehin notwendige Aufwand nur geringfügig vergrößert und nach Fertigstellung des Bauwerks kann das erfindungsgemäße Verfahren ohne zusätzlichen Aufwand für eine nachträgli­ che Installation von Fangbehältern durchgeführt werden.
Um für einen vorgegebenen Fangort die Effizienz des Fangens weiter zu steigern, ist es vorteilhaft, den Fangbehälter mit wenigstens einem Lockmittel zum Anlocken der Tauben zu versehen. Zweckmäßige Lockmittel sind beispielhaft in den Ansprüchen 8 bis 12 an­ gegeben.
Die in Schritt a) gefangenen Tauben können in dem verwendeten Fangbehälter, ge­ wünschtenfalls bis zu der Taubenhaltungsanlage, transportiert werden. Bevorzugt ist jedoch, daß der Transport der gefangenen Tauben wenigstens teilweise in einem Trans­ portbehälter erfolgt, der von dem Fangbehälter verschieden ist. Dadurch kann der Fang­ behälter ohne zeitliche Unterbrechung zum Fangen eingesetzt werden. Als Transportbe­ hälter eignet sich besonders ein Behälter mit relativ niedrigem Gewicht wie ein Karton.
Die Effizienz des Verfahrens läßt sich dadurch steigern, daß das Fangen an mehreren Fangorten durchgeführt wird und - gewünschtenfalls - das Transportieren für die an den verschiedenen Fangorten gefangenen Tauben gemeinsam durchgeführt wird. Beispiels­ weise kann ein mit einem oder mehreren Transportbehältern versehenes Transportfahr­ zeug die einzelnen Fangorte nacheinander anfahren und die gefangenen Tauben ein­ sammeln, um anschließend die eingesammelten Tauben gemeinsam zu der Taubenhal­ tungsanlage zu bringen. Dies spart Transportzeit und -kosten.
Es kann ein Problemzentrum festgelegt werden (z. B. durch vorherige Begutachtung ei­ nes Areals), von dem Tauben entfernt werden sollen. Besonders vorteilhaft ist es dann, wenn die verschiedenen Fangorte im wesentlichen auf einer Ringlinie, insbesondere Kreislinie, um das Problemzentrum herum angeordnet werden. Damit läßt sich der Be­ reich dieser Linie sowie der von ihr umschlossene Bereich in einfacher Weise von Tau­ ben befreien, selbst wenn der Abstand zwischen dem Zentrum des umschlossenen Be­ reichs zum nächstgelegenen Fangort wesentlich größer ist als der eigentliche "Einzugs­ bereich" eines einzelnen Fangorts (Der Einzugsbereich liegt erfahrungsgemäß in einem Kreis von etwa 60 m Durchmesser). Zweckmäßig ist ein Abstand zwischen benachbarten Fangorten von etwa 50 m bis 200 m, bevorzugt 100 m bis 120 m. Damit ist mehr oder weniger verhindert, daß Tauben zwischen zwei benachbarten Fangorten hindurch den umschlossenen Bereich verlassen. In der Praxis hat sich eine ringförmige Anordnung von etwa 3 bis 7, bevorzugt etwa 5 Fangorten als zweckmäßig herausgestellt.
Insbesondere bei einem schwer zugänglichen Problemort (z. B. unter einer besonders großen Brücke) kann vorteilhaft vorgesehen werden, daß der Fangort bzw. die verschie­ denen Fangorte wenigstens 100 m von dem Problemort entfernt gewählt werden und Tauben von diesem Problemort verscheucht werden. Zum Verscheuchen der Tauben eignen sich insbesondere Raubvogelattrappen, besonders wenn diese bewegt werden. Diese Bewegung kann zum Beispiel marionettenartig durch Aufhängfäden oder -seile bewerkstelligt werden. Der oder die Fangorte können im Prinzip bereits vor dem Ver­ scheuchen der Tauben gewählt werden. Wesentlich effektiver ist das Verfahren jedoch, wenn die Tauben zunächst verscheucht werden und dabei eine Beobachtung der von den Tauben bevorzugten Zufluchtorten durchgeführt wird und später (z. B. etwa einen Tag später) erneut ein Verscheuchen durchgeführt wird, wobei ein oder mehrere Fang­ behälter an diesem Zufluchtsort bzw. an den Zufluchtsorten angeordnet wurden.
Um eine unerwünschte Rückkehr der zu der Taubenhaltungsanlage transportierten Tau­ ben in einen kritischen Bereich, insbesondere einen der Fangorte, sicher auszuschlie­ ßen, ist es bevorzugt, daß die Taubenhaltungsanlage wenigstens 10 km, vorzugsweise wenigstens 20 km vom Fangort entfernt ist.
Die Taubenhaltungsanlage besitzt einen relativ einfachen Aufbau, wenn diese wenig­ stens eine Voliere aufweist. Dies ist auch unter dem Aspekt des Tierschutzes besonders vorteilhaft.
Um die Kosten der Taubenhaltungsanlage (pro Taube) möglichst gering zu halten, ist es vorteilhaft, wenn die verwendete Taubenhaltungsanlage zur Aufnahme von wenigstens 1000, vorzugsweise wenigstens 2000 Tauben ausgelegt ist. Auch ist es besonders ko­ stengünstig, wenn als Taubenhaltungsanlage eine Bauwerksruine genutzt wird (z. B. Schloß, Burg, Gehöft, Kloster, Bauernhof, Fabrikgebäude oder dgl.).
Wenn im Bereich der Taubenhaltungsanlage eine Anpaarung der gefangenen Tauben mit ortsansässigen Partnern durchgeführt wird, vereinfacht sich die Taubenhaltung er­ heblich und es ist problemlos möglich, den angepaarten Tauben einen "Freigang" zu er­ lauben. Dies trägt zu einer artgerechten Tierhaltung bei und entlastet den Innenbereich der Taubenhaltungsanlage.
Insbesondere bei einer relativ großen Anzahl von Tauben (z. B. mehr als 1.000) im Be­ reich der Taubenhaltungsanlage läßt sich dort vorteilhaft eine Züchtung von Tauben vor­ nehmen. In der Taubenhaltungsanlage können die gefangenen Tauben zu Identifizie­ rungszwecken beringt werden. Schließlich ist dort eine ärztliche Versorgung der Tauben zweckmäßig.
Obwohl das erfindungsgemäße Umsiedlungsverfahren prinzipiell mit beliebigen Fangbe­ hältern durchführbar ist, werden für eine wirtschaftlich sinnvolle Durchführung des Ver­ fahrens besonders effiziente Fangbehälter benötigt. Die im folgenden beschriebenen Fangbehälter sind zur Verwendung in dem Umsiedlungsverfahren besonders geeignet.
Wesentlich ist bei den erfindungsgemäßen Fangbehältern die Idee einer selbsttätigen Gefangennahme der Taube durch einen Automatismus. Ausgelöst werden kann dieser Automatismus bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sich die Taube noch außerhalb des eigentlichen Fangbereichs des Behälters befindet (Anspruch 21 und 23). Auch kann der Automatismus ausgelöst werden, wenn die Taube sich im Fangbereich des Behälters befindet, wobei der Fangbereich nach außen hin zunächst offen ist.
Der Automatismus kann federkraftgetrieben und/oder gewichtskraftgetrieben ablaufen, wobei vorteilhaft das Gewicht der Taube ausgenutzt werden kann, um den Automatis­ mus auszulösen und/oder anzutreiben.
Der erfindungsgemäße Fangbehälter weist gemäß einem ersten Aspekt ein Einsprung­ gitter auf, dessen Gitterstäbe wenigstens teilweise von länglichen, jeweils um ihre Längsachse drehbaren Rollen gebildet ist. Einsprunggitter an sich sind aus dem Bereich der Brieftaubenzucht bekannt. Es handelt sich dabei um eine im wesentlichen ebene Anordnung einer Mehrzahl von im wesentlichen parallelen Gitterstäben mit einem ge­ genseitigen Abstand derart, daß eine Taube (mit geschlossenen Flügeln) durch zwei be­ nachbarte Stäbe hindurch nach unten in eine Schlaganlage einspringen kann, während ein Ausfliegen nach oben durch zwei benachbarte Gitterstäbe hindurch aufgrund der dafür zu großen Querausdehnung der Taubenflügel ausgeschlossen ist. Das Einspringen von Brieftauben durch ein Einsprunggitter in ihren Heimatschlag ist aufgrund der Ausbil­ dung dieser speziell gezüchteten Tauben problemlos, während der Einsprung von im Rahmen dieser Erfindung interessierenden Tauben durch ein bekanntes Einsprunggitter dadurch fehlschlagen kann, daß die Taube sich mit ihren Füßen auf einen Gitterstab setzt und anschließend nicht einspringt sondern die Gitteranordnung wieder verläßt. Die erfindungsgemäß wenigstens teilweise Ausbildung der Gitterstäbe aus länglichen, jeweils um ihre Längsachse drehbaren Rollen führt dazu, daß die Landung einer Taube auf einer derartigen Rolle die Taube automatisch durch gewichtskraftbedingte Drehung dieser Rolle durch das Einsprunggitter gleiten läßt.
Im einfachsten Fall ist das Rolleneinsprunggitter gebildet aus einer Reihe von Rollen, deren Längsachsen parallel und im Abstand voneinander angeordnet sind. Allgemein kann ein beliebiges Maschengitter vorgesehen sein, dessen Maschen wenigstens teil­ weise von drehbaren Rollen gebildet sind, wobei der Öffnungsquerschnitt jeder Masche so bemessen ist, daß eine Taube nur mit geschlossenen Flügeln durch eine Masche treten kann.
Der erfindungsgemäße Fangbehälter weist gemäß einem zweiten Aspekt wenigstens eine Eintrittsöffnung mit Schließvorrichtung auf, welche nach Betätigung einer Auslöse­ einrichtung die Eintrittsöffnung selbsttätig schließt. Durch diese Gestaltung des Fangbe­ hälters kann die Eintrittsöffnung z. B. relativ groß und damit effizient vorgesehen werden und gleichzeitig ein sicherer Verschluß der Eintrittsöffnung zu einem gewünschten Zeit­ punkt erreicht werden.
Bevorzugt wird eine selbsttätige Schließung der Eintrittsöffnung durch ein verlagerbares Gewicht und/oder eine vorgespannte Federeinrichtung getrieben.
Die Auslöseeinrichtung kann beispielsweise manuell, gewünschtenfalls ferngesteuert betätigt werden. Es ist jedoch auch möglich, die Auslöseeinrichtung so auszubilden, daß sie durch den Eintritt einer Taube oder das Vorhandensein mehrerer Tauben im Behälter automatisch ausgelöst wird, z. B. durch Niederdrücken einer mechanisch mit der Auslö­ seeinrichtung verbundenen Druckplatte.
Der erfindungsgemäße Fangbehälter weist gemäß einem dritten Aspekt wenigstens eine Eintrittspassage mit Öffnungsvorrichtung auf, welche nach Betätigung einer Auslöseein­ richtung die Eintrittspassage selbsttätig öffnet, vorzugsweise nach unten hin.
Bevorzugt wird die selbsttätige Öffnung der Eintrittspassage durch das Gewicht der Tau­ be selbst ausgelöst und/oder getrieben. Ein einfacher Aufbau ergibt sich, wenn die Ein­ trittspassage ein im wesentlichen horizontales Kippbrett aufweist, welches durch Verkip­ pung um eine horizontale Kippachse die Passage öffnet und entgegen der Öffnungs­ richtung durch eine Federeinrichtung vorbelastet ist. Die Auslöseeinrichtung kann auch manuell, gewünschtenfalls ferngesteuert betätigt werden.
Um das Fangen möglichst sicher durchzuführen, können eine Vielzahl von Eintrittsöff­ nungen bzw. Eintrittspassagen an einem Fangbehälter vorgesehen sein.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Fangbehälter sind in den Ansprüchen 24 bis 27 angegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen detaillierter beschrieben. In den Zeichnungen stellen dar:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Fangbehälters mit einem Rolleneinsprunggitter,
Fig. 2 eine Draufsicht des Behälters von Fig. 1,
Fig. 3 eine Hinteransicht des Behälters von Fig. 1,
Fig. 4 eine Vorderansicht des Behälters von Fig. 1,
Fig. 5 eine Seitenansicht eines Fangbehälters mit selbstschließenden Einflugöffnungen,
Fig. 6 eine Draufsicht des Behälters von Fig. 5,
Fig. 7 eine Ansicht in Richtung des Pfeils VII in Fig. 5,
Fig. 8 eine Vorderansicht des Behälters von Fig. 5, wobei eine Netzfangvorrichtung ab­ genommen ist,
Fig. 9 eine Vorderansicht des Behälters von Fig. 5, wobei eine Mehrfachfangvorrichtung an der Oberseite des Behälters eingesetzt ist,
Fig. 10 eine Vorderansicht des Behälters von Fig. 5, wobei eine Netzfangvorrichtung an der Vorderseite des Behälters eingesetzt ist,
Fig. 11 eine Detailansicht eines vorderen Bereichs des Behälters von Fig. 5, wobei eine Mehrfachfangvorrichtung an der Vorderseite des Behälters eingesetzt ist,
Fig. 12 eine Vorderansicht der Mehrfachfangvorrichtung von Fig. 11,
Fig. 13 eine Vorderansicht einer Netzfangvorrichtung im geöffneten Zustand,
Fig. 14 eine Seitenansicht der Netzfangvorrichtung von Fig. 13,
Fig. 15 eine Vorderansicht der Netzfangvorrichtung von Fig. 13 im geschlossenen Zu­ stand und mit einer Handkurbel zum Öffnen der Vorrichtung,
Fig. 16 eine Seitenansicht eines Arretierhebels zum Arretieren der Netzfangvorrichtung von Fig. 13,
Fig. 17: eine Seitenansicht einer Einzelfangvorrichtung, wie sie bei dem Behälter von Fig. 5 eingesetzt werden kann,
Fig. 18 eine Seitenansicht der Einzelfangvorrichtung von Fig. 17 im geschlossenen Zu­ stand,
Fig. 19 eine Draufsicht der Einzelfangvorrichtung von Fig. 17,
Fig. 20 eine Seitenansicht einer Kippbrettfangvorrichtung,
Fig. 21 eine Draufsicht auf die Kippbrettfangvorrichtung von Fig. 20,
Fig. 22 eine Draufsicht auf ein Kippbrett,
Fig. 23 eine Ansicht von unten auf das Kippbrett von Fig. 22,
Fig. 24 eine Teilansicht eines Fangbehälters, der mit einer Kippbrettfangvorrichtung ver­ sehen ist,
Fig. 25 bis 29 Detailansichten zur Veranschaulichung einer Bodenfangvorrichtung, wie sie bei dem Behälter von Fig. 5 eingesetzt werden kann, und
Fig. 30 eine Seitenansicht eines Glockenfangbehälters mit einer selbsttätig schließen­ den Einflugöffnung.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Fangbe­ hälters 10.
Der Behälter 10 ist im wesentlichen von einem Rahmen 12 (z. B. aus Aluminium oder Holz) und einem Drahtmaschengitter 14 gebildet, welches einen Innenraum des Behäl­ ters 10 umschließt. Der Behälter 10 besitzt eine Länge von etwa 1 m, eine Höhe von etwa 0,4 m und eine Breite von etwa 0,6 m. Für einen einfachen Transport des Behälters 10 ist an dessen Oberseite an einem zentralen Abschnitt des Rahmens 12 ein Handgriff 16 vorgesehen.
Ein in den Fig. 1 und 2 linker Teilbereich 20 ist als separates Lockvogelabteil (Locktau­ benbereich) von dem übrigen Behälterinnenraum durch eine Trennwand 22 getrennt, die von einem Teil des Rahmens 12 und einem Teil des Maschengitters 14 gebildet ist.
Der in den Fig. 1 und 2 rechte Teilbereich 30 dient als Fangbereich für zu fangende Tau­ ben und wird vor dem Fangen mit wenigstens einem Lockmittel zum Anlocken der Tau­ ben versehen.
Der Behälter 10 weist an seiner Oberseite ein Rolleneinsprunggitter 40 auf, dessen Ebe­ ne zur Vertikalen bevorzugt in einem Winkel zwischen 30° und 60° verläuft. Im darge­ stellten Ausführungsbeispiel erstreckt sich die Ebene des Einsprunggitters 40 unter 45° zur Vertikalen. Das Einsprunggitter 40 ist teilweise von einem Abschnitt des Rahmens 12 und teilweise von Rollen 42 gebildet, die jeweils um ihre Längsachse herum drehbar sind. Abweichend von dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist es auch denkbar, daß die in Fig. 4 unteren vier Rollen 42 durch eine durchgehende, entsprechend lange Rolle oder durch ein entsprechendes Rahmenteil (z. B. Rundstab) ersetzt sind. Auch ist es möglich, den in Fig. 4 oberen, durch ein Rahmenteil gebildeten Abschnitt des Einsprung­ gitters 40 wie im unteren Bereich, d. h. aus einzelnen Rollen zusammengesetzt auszubil­ den. Die Anordnung der Rollen bzw. Rahmenteile gewährleistet, daß eine Taube zwar von außen in den Fangbereich 30 einspringen kann, jedoch an einem Ausspringen oder Ausfliegen gehindert ist. Zu diesem Zweck beträgt der lichte Abstand von einander be­ nachbarten, parallelen Rollen etwa 80 mm bis 140 mm, im vorliegenden Fall 120 mm. Der Außendurchmesser der drehbaren Rollen 42 beträgt vorzugsweise etwa 20 mm bis 50 mm, im vorliegenden Fall 30 mm. Das Landen einer Taube auf einer Rolle 42 führt dazu, daß die betreffende Taube in einen mechanisch labilen Zustand gerät, wodurch sich die entsprechende Rolle 42 durch das Gewicht der Taube bedingt zu drehen beginnt und die Taube durch das Rolleneinsprunggitter 40 in den Fangbereich 30 im Inneren des Behälters 10 gleitet.
Um ein Ausspringen einer Taube aus dem Fangbereich 30 (mit geschlossenen Flügeln) durch das Einsprunggitter 40 hindurch nach außen zuverlässig zu verhindern, beträgt der Abstand von dem Boden des Fangbereichs 30 zu dem nächstliegenden Bereich des Ein­ sprunggitters 40 wenigstens etwa 150 mm.
Ein Anflugbrett 44 aus Holz ist an den Bereich des Einsprunggitters 40 anschließend vorgesehen, um eine Landung von Tauben zu fördern. Dieses Brett 44 ist mittels eines nicht dargestellten Scharniers um eine Achse drehbar, die längs des in Fig. 2 linken Randbereichs des Bretts 44 verläuft. Damit ist es nach einem Fangen in einfacher Weise durch Hochklappen des Bretts 44 möglich, das Einsprunggitter 40 vollkommen sicher zu verschließen.
Eine einfache Zugänglichkeit zu dem Locktaubenbereich und dem Fangbereich (zum Entnehmen der gefangenen Tauben) wird durch Türen 46 bzw. 48 gewährleistet.
Der beschriebene Fangbehälter 10 ist aufgrund seiner Größe einfach zu transportieren und damit insbesondere zum Fangen auf Balkonen geeignet.
Die Fig. 5 bis 24 veranschaulichen ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsge­ mäßen Fangbehälters. Dieser Fangbehälter 60 besitzt eine Länge von etwa 4 m und ei­ ne Höhe und Breite von etwa 2 m, so daß damit eine verglichen mit dem Fangbehälter 10 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel wesentlich größere Zahl von Tauben gefan­ gen werden können. Der im folgenden beschriebene Behälter 60 eignet sich daher ins­ besondere für einen stationären Einsatz (z. B. über einige Monate am selben Fangort).
Der Behälter 60 ist wiederum im wesentlichen aus einem geeigneten Rahmen 62 (hier: zusammengeschweißte Aluminiumprofile) mit zwischen entsprechenden Rahmenteilen eingespannten Drahtmaschengittern 64 aufgebaut. Eine wetterfeste Dachplatte 66 deckt einen in Fig. 5 rechten Teilbereich des Behälterinneren ab. In diesem Teilbereich befin­ det sich eine Nistzellenanordnung 68 umfassend vier Nistzellen 69 sowie ein oberer Stauraum 70 und ein unterer Stauraum 71 (Fig. 7). Diese Stauräume 70, 71 können bei­ spielsweise zur Unterbringung von Reinigungsgerätschaften wie Staubsauger, Besen, Schaufel etc. sowie von Desinfektions- und Futtermitteln, z. B. Nistschalen, Tränken etc. verwendet werden, wobei im dargestellten Beispiel der obere Stauraum 70 von innen zugänglich ist, während der untere Stauraum 71 von außen, d. h. in Fig. 5 von rechts zu­ gänglich ist. Zweckmäßig sind an der jeweiligen Zugangsseite der Stauräume 70, 71 verschließbare Türen angebracht. Die Nistzellen 69 dienen zur Haltung von lebenden Tauben, vorzugsweise Zuchttauben innerhalb eines Locktaubenbereichs 72, der durch eine Trennwand 73 aus einem Teil des Drahtmaschengitters 64 von einem Fangbereich 74 getrennt ist.
Eine Besonderheit dieser Ausführungsform sind zwei einen jeweiligen Abschnitt der Trennwand 73 bildende Schiebetüren 75 und 76, die in Richtung der in Fig. 6 einge­ zeichneten Doppelpfeile verschiebbar sind. Die Schiebetür 75 trennt einen Vorraum 77 von dem Fangbereich 74, während die Schiebetür 76 den Fangbereich 74 von dem Locktaubenbereich 72 trennt. Zum Einbringen von Locktauben in den Locktaubenbereich 72 wird zunächst eine Vorraumtür 78 des Vorraums 77 geöffnet und die Locktauben über den Vorraum 77, über die Schiebetür 75, den Fangbereich 74 und schließlich über die Schiebetür 76 in den Locktaubenbereich 72 gebracht. Anschließend werden die Schie­ betüren 75, 76 sowie die Vorraumtür 78 wieder geschlossen.
Nachdem die Locktauben in den Locktaubenbereich 72 eingebracht wurden, beginnt der eigentliche Fangvorgang, bei dem mit dem dargestellten Fangbehälter 60 problemlos bis zu fünfzig Tauben gefangen werden können.
In den Fangbereich 74 münden zwei jeweils rechteckige, relativ große Fangöffnungen, eine vorderseitige Fangöffnung 81 sowie eine oberseitige Fangöffnung 82. Durch unten beschriebene Fangeinsätze, die an diesen Fangöffnungen 81, 82 eingesetzt werden können, können Tauben von außen in den Fangbereich 74 eintreten, wobei knapp unter­ halb der vorderseitigen Fangöffnung 81 zur Förderung des Taubenanflugs ein Anflug­ brett 83 horizontal nach vorne absteht. Vorteilhafterweise und je nach Fangort, an dem der Fangbehälter 60 aufgestellt wird, können die Fangöffnungen 81, 82 mit Fangeinsät­ zen versehen werden, wie sie im folgenden beschrieben werden. Damit ergibt sich ein modularer Aufbau der Fanganordnung bestehend aus Behälter 60 und den jeweiligen Fangeinsätzen.
Fig. 5 zeigt den Fangbehälter 60 mit einer an der vorderen Öffnung 81 angebrachten Netzschließvorrichtung 84, die separat in den Fig. 13 und 14 detailliert dargestellt ist. Fig. 13 zeigt die Netzschließvorrichtung 84 von vorne. Dieser Fangeinsatz 84 besteht aus zwei zueinander parallelen Rollen 85, die jeweils drehbar um ihre Längsachsen L am oberen bzw. unteren Rand der Fangöffnung 81 angeordnet werden können. Dies kann beispielsweise mittels Drehlageraufnahmen zur Aufnahme der jeweiligen Endabschnitte der Rollen 85 erfolgen, wobei diese Drehlageraufnahmen zweckmäßigerweise fest mit entsprechenden Rahmenabschnitten verbunden sind. Auf die in Fig. 13 obere Rolle 85 ist ein Plastikmaschennetz aufgewickelt und an seinem unteren Rand in den beiden seit­ lichen Außenbereichen jeweils mit einem Textilband 86 verbunden (z. B. Rollogurt). Je­ des Textilband 86 verläuft vertikal nach unten jeweils zu einem seitlichen Außenabschnitt der unteren Rolle 85 und ist dort mit seinem Ende befestigt. Die Fig. 13 und 14 zeigen die Netzschließvorrichtung 84 im geöffneten Zustand, d. h. die im wesentlichen fluchten­ de Anordnung des Zwischenraums zwischen den beiden Rollen 85 und der vorderen Fangöffnung 81 stellt eine relativ große Einflugöffnung für die Tauben bereit, so daß bei­ spielsweise zu Beginn des Fangens relativ viele Tauben in kurzer Zeit in den Fangbe­ reich 74 gelangen.
An der rechten Stirnfläche der oberen Rolle 85 befindet sich eine Arretieraussparung 87, in die eine Arretiernase 88 eines Arretierhebels 89 (Fig. 16) eingreift. Durch diesen form­ schlüssigen Eingriff ist die obere Rolle 85 in Fig. 13 drehfest arretiert.
In der unteren Rolle 85 verläuft eine Spiralfeder 90, deren Enden im Inneren dieser Rolle 85 bzw. an einer der Drehlageraufnahmen für die untere Rolle 85 befestigt ist. Diese Fe­ der 90 ist im in Fig. 13 gezeigten Zustand vorgespannt derart, daß sie die untere Rolle 85 um ihre Längsachse L zu drehen versucht und somit die Textilbänder 86 unter me­ chanische Spannung setzt. Der Arretierhebel 89 ist derart am Behälter 60 angebracht, daß er um eine Achse A drehbar ist und durch entsprechende Drehung (Pfeil B in Fig. 16) aus dem Eingriff mit der Arretieraussparung 87 gedreht werden kann. Der Arretier­ hebel 89 dient damit als Auslöseeinrichtung für die Netzschließvorrichtung 84, mit der nach mechanischer Betätigung die Eintrittsöffnung 81 durch die Netzschließvorrichtung 84 selbsttätig (hier: federgetrieben) geschlossen wird, da nach dieser Drehung des Arre­ tierhebels 89 die obere Rolle 85 frei drehbar wird und sich das Kunststoffnetz von den Textilbändern 86 nach unten gezogen von der oberen Rolle 85 abwickelt und somit die vorderseitige Fangöffnung 81 verschließt. Fig. 15 zeigt die Netzschließvorrichtung 84 im geschlossenen Zustand und Fig. 10 zeigt dieselbe Netzschließvorrichtung 84, wie sie an der Vorderseite des Fangbehälters 60 angebracht ist.
Zum Öffnen der Netzschließvorrichtung 84 ist eine Handkurbel (Fig. 15 rechts oben) vor­ gesehen, welche mit dem äußersten rechten Ende der oberen Rolle 85, beispielsweise mittels einer Verzahnung, in Eingriff bringbar ist, um durch Drehung dieser Kurbel die obere Rolle 85 entgegen der Federkraft der Feder 90 zu drehen und das Kunststoffnetz auf die obere Rolle 85 aufzuwickeln.
Der Fangbehälter 60 gemäß den Fig. 5 und 6 ist an seiner oberseitigen Fangöffnung 82 mit einer fächerartigen Mehrfach-Klappenschließvorrichtung 91 (in Fig. 6 lediglich sche­ matisch dargestellt) versehen, die aus einer Anordnung von mehreren, hier sechs ein­ zelnen, nebeneinander angeordneten Klappenschließvorrichtungen 92 gebildet ist.
Die Fig. 17 bis 19 zeigen eine der identisch ausgebildeten Klappenschließvorrichtungen 92 im Detail. Fig. 17 zeigt die Vorrichtung 92 in geöffnetem Zustand, wobei eine schräg verlaufende Grundplatte 93 in ihrem oberen Bereich größtenteils von einer Schwenk­ klappe 94 flächig überdeckt wird, die an ihrem unteren Rand um eine Drehachse D schwenkbar ist. Diese Drehachse D ist starr mit einer Stange 95 verbunden, die sich or­ thogonal zu der Schwenkklappe 94 nach oben erstreckt und an ihrem oberen Ende ein Gewicht 96 trägt. Dieses Gewicht 96 versucht die Klappe 94, die an ihrem oberen Ende mit einer Arretiervorrichtung gehalten wird, in Richtung des Pfeils P zu verschwenken. Eine Taube kann sich über die Klappe 94 schräg nach unten über die Grundplatte 93 bewegen und gelangt dadurch in einen Passagebereich 97, der zu den benachbarten Klappenschließvorrichtungen 92 hin jeweils durch ein Maschengitter 98 getrennt ist und in den Fangbereich 74 mündet.
Am unteren Ende der Grundplatte 93 schließt sich eine Abrutscheinrichtung 99 schräg nach unten in den Fangbereich 74 verlaufend an, die von einem zwei Rollen umschlin­ genden Abrutschband (z. B. aus Plastik) besteht. Sobald eine Taube auf dieses relativ glatte Abrutschband gelangt, rutscht sie in den Fangbereich 74 und kann diesen in der Regel nicht wieder verlassen, da der Öffnungsquerschnitt im Passagebereich 97 hierfür zu klein ist und damit dieselbe Wirkung besitzt, wie eine Eintrittsöffnung eines eingangs bereits erwähnten Einsprunggitters.
Im Passagebereich 97 ist auf der Grundplatte 93 eine quer verlaufende Druckplatte 100 angeordnet, die beim Passieren einer Taube durch das Gewicht dieser Taube niederge­ drückt wird und dadurch (nicht dargestellt) eine unter der Grundplatte 93 von dieser Druckplatte bis zu der Arretiervorrichtung verlaufende Schubstange verschiebt (z. B. durch entsprechende Schrägkanten an Druckplatte und Schubstange), wobei diese Ver­ schiebung der Schubstange die Arretiervorrichtung derart auslöst, daß diese die Schwenkklappe 94 an ihrem oberen Ende freigibt. Dies führt dazu, daß die Klappe 94 durch das Gewicht 96 getrieben in Richtung des Pfeils P (Fig. 17) verschwenkt wird und in die Stellung nach Fig. 18 gelangt. Durch diese Schwenkbewegung der Klappe 94 wird die Taube zwangsweise in den Fangbereich 74 getrieben. Durch diesen selbsttätigen Schließvorgang erfolgt ein sehr effizientes Fangen.
Die in den Fig. 17 bis 19 gezeigte Schließvorrichtung 92 weist einen gewissen Abstand zu den benachbarten, identisch aufgebauten Schließvorrichtungen der Mehrfach­ klappenschließvorrichtung 91 auf, so daß die Schwenkbewegung der Klappe 94 sowie der Stange 95 mit dem Gewicht 96 ohne Behinderung durch benachbarte Klappen­ schließvorrichtungen erfolgen kann. Die Zwischenräume zwischen den einzelnen Vor­ richtungen 92 können beispielsweise weitgehend durch ein Maschengitter ausgefüllt sein.
Zum effizienten Fangen hat es sich als zweckmäßig herausgestellt, zunächst mit der geöffneten Netzschließvorrichtung 84 zu arbeiten ("Massenfang") und später die Netz­ schließvorrichtung durch einen anderen Fangeinsatz zu ersetzen, um weitere Tauben zu fangen.
Fig. 12 zeigt einen Einsatz in Form einer Mehrfach-Fangvorrichtung 101 (hier: aus vier Einzelvorrichtungen bestehend), der - wie in Fig. 11 gezeigt - an einer Fangöffnung des Behälters eingesetzt werden kann. Jede Einzelvorrichtung weist eine Eintrittsöffnung 102 auf, auf deren Innenseite sich eine Abrutscheinrichtung 103 anschließt. Die Einrichtung 103 besteht im einfachsten Fall aus einer in das Behälterinnere schräg nach unten (z. B. in einem Winkel von wenigstens 30° zur Horizontalen) verlaufenden Platte (z. B. Metall­ blech). Auch kann die Einrichtung 103 wie in Fig. 17 (Einrichtung 99) gezeigt ausgebildet sein.
Die Fig. 20 und 21 veranschaulichen eine an der vorderen Fangöffnung 81 einsetzbare Kippbrettpassage 110, die im wesentlichen aus einem um eine Drehachse E verkippba­ ren Kippbrett 111 sowie einer auf der Innenseite der Öffnung 81 schräg verlaufenden Abdeckung 112 (vorzugsweise aus Plexiglas) besteht, wobei diese Passage in Fig. 20 in geschlossenem Zustand dargestellt ist.
Die Drehachse E unterteilt das Kippbrett 111 in einen außenseitigen Anflugbrettbereich 113 und einen innenseitigen Passagebrettbereich 114. Auf einer Längsseite des Kipp­ bretts 111 befindet sich eine Spiralfeder 115, welche das Kippbrett für eine Drehung um die Drehachse E in Richtung des Pfeils F (Fig. 20) vorbelastet. Fig. 20 zeigt das Kipp­ brett 111 in der federkraftbedingten Endstellung, bei der die Unterseite des Anflugbrett­ bereichs 113 mit einem an dieser Unterseite angebrachten Eisenblech 116 an einem Magneten 117 ansteht, der horizontal verschieb- und arretierbar längs eines horizontal verlaufenden Schenkels eines Aluminiumprofilstabs 118 angebracht ist. Dieser Profilstab 118 ist bei 119 an der Außenseite einer vorderen Wandung des Fangbehälters 60 ange­ bracht, beispielsweise durch eine Verschraubung.
Die Kippbrettpassage 110 funktioniert wie folgt: Eine Taube landet auf dem Anflugbrett­ bereich 113 und bewegt sich durch die Fangöffnung 81 hindurch in den Passagebrettbe­ reich 114 und übt aufgrund ihres Gewichts (typisch etwa 250 g) ein Drehmoment auf das Kippbrett 111 aus, welches das Kippbrett 111 entgegen der Richtung des Pfeils F zu kippen versucht. Sobald die Taube auf dem Kippbrett 111 eine Stelle erreicht, bei der das durch ihr Gewicht verursachte Drehmoment größer als das durch die Feder 115 und den Magneten 117 verursachte Gegendrehmoment ist, löst sich schlagartig die Verbin­ dung des Magneten 117 mit dem Eisenblech 116 an der Unterseite des Kippbrettes 111, so daß das Kippbrett 111 durch das Gewicht der Taube bedingt und entgegen der Fe­ derkraft entgegen der Richtung des Pfeils F kippt, wodurch die Taube in den Fangbe­ reich 74 abrutscht. In der Folge kommt es zu einer Entlastung des rechten Kippbrettab­ schnitts und zu einem federkraftbedingten Zurückkippen des Kippbretts 111 in seine in Fig. 20 gezeigte Ausgangsstellung, wodurch die Kippbrettpassage 110 wieder geschlos­ sen wird und für den weiteren Fang zur Verfügung steht.
Um die Fangeffizienz zu verbessern, ist an der Oberseite des Kippbretts 111 eine Futter­ rinne 120 zur Aufnahme von Lockfutter vorgesehen. Alternativ oder zusätzlich kann auch ein Futternapf 121 (in Fig. 20 gestrichelt) am unteren Ende der Abdeckung 112 vorgese­ hen sein.
Die Fig. 22 bis 24 veranschaulichen eine Mehrfach-Kippbrettpassage umfassend eine Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Einzel-Kippbrettpassagen, die im wesentli­ chen den Aufbau der mit Bezug auf die Fig. 20 und 21 beschriebenen Kippbrettpassagen 110 besitzen.
In den Fig. 22 bis 24 sind die den in den Fig. 20 und 21 entsprechenden Teile mit den gleichen Bezugszahlen - ergänzt durch den Buchstaben a - bezeichnet.
Die Einzel-Kippbrettpassagen sind auf der Innenseite der Fangöffnung 81 durch ein in Fig. 24 gezeigtes Maschengitter voneinander getrennt. Eine weitere Besonderheit dieser Ausführungsform besteht darin, daß ein an dem betreffenden Fangbehälter ohnehin vor­ gesehenes, relativ breites Anflugbrett Verwendung findet, wodurch die Anflugbrettberei­ che der Kippbretter entsprechend schmäler ausgeführt werden können.
Die Fig. 25 bis 29 veranschaulichen eine weitere Ausführungsform eines erfindungsge­ mäßen Fangbehälters, der sich von dem Fangbehälter nach Fig. 5 im wesentlichen da­ durch unterscheidet, daß an der Vorderseite im unteren Bereich eine Bodenfangeinrich­ tung 140 vorgesehen ist. Damit können Tauben gefangen werden, die sich auf dem Bo­ den bewegen und so in den Fangbehälter laufen können.
Die Einrichtung 140 umfaßt eine längs der Vorderseite des Behälters verlaufende Lager­ stange 141, auf der eine Vielzahl von Fangstäben 142 (Fig. 29) aufgereiht sind. Diese Fangstäbe 142 besitzen jeweils ein hülsenartiges Kopfteil, welches von der Lagerstange durchsetzt wird und ein davon abstehendes, längliches Hauptteil.
Die Hauptteile der Fangstäbe 142 erstrecken sich vertikal nach unten bis knapp über den Boden und sind um die Lagerstange 141 drehbar. Im Bodenbereich der Einrichtung 140 befindet sich ein zu der Lagerstange paralleler Arretierstab 143. Dieser Arretierstab be­ findet sich auf der Außenseite der Fangstabanordnung und kann um seine Längsachse verschwenkt werden. Aufgrund eines rechteckigen Querschnitts dieses Arretierstabs 143 kann durch diese Verschwenkung eine wahlweise Arretierung der Fangstäbe 142 dahin­ gehend erreicht werden, daß diese Fangstäbe 142 im arretierten Zustand sich aus der in Fig. 28 gezeigten Grundstellung lediglich zum Behälterinneren drehen können, während eine entgegengesetzte Drehung durch Anschlag der Fangstabenden an dem Arretierstab 143 ausgeschlossen ist. Wenn die Bodenfangeinrichtung 140 in diesem Zustand betrie­ ben wird, so können Tauben unter Verschwenkung der Fangstäbe 142 nach innen in den Fangbereich des Behälters gelangen und sind an einer Rückkehr durch die Fang­ stabanordnung gehindert.
In der Praxis hat es sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, zu Beginn des Fangens die Arretierung durch den Arretierstab 143 zunächst zu lösen, so daß die Tauben die Einrichtung in beiden Richtungen passieren können und sich so an die Einrichtung ge­ wöhnen. Später kann der Arretierstab 143 dann verschwenkt werden, so daß nur noch eine Bewegung von Tauben in den Behälter hinein erfolgen kann. Dies führt zu einer Steigerung der Fangeffizienz. In diesem Zusammenhang ist es auch vorteilhaft, wenn zwischen den einzelnen Fangstäben Abstandhalterhülsen auf die Lagerstange 141 ge­ reiht werden können, wodurch der gegenseitige Abstand der Fangstäbe variabel wird. Fig. 25 zeigt die Fangstabanordnung mit zwischengefügten Abstandhalterhülsen, wäh­ rend diese Hülsen bei der Anordnung gemäß Fig. 26 fehlen.
Ein weiterer Unterschied des Fangbehälters nach den Fig. 25 bis 29 im Vergleich zu den bisher beschriebenen Behältern ist die Anordnung eines Stufenbereichs 146 (Fig. 27). Es hat sich in der Praxis gezeigt, daß ein derartiger Stufenbereich Tauben besonders an­ lockt. Bevorzugt ist der Stufenbereich im Inneren eines Behälters angeordnet, wie z. B. in Fig. 24 angedeutet. Dabei läßt sich die Stufenanordnung vorteilhaft über einer Boden­ fangeinrichtung vorsehen, wie in Fig. 27 gezeigt.
Fig. 30 zeigt einen erfindungsgemäßen Fangbehälter 160 mit einer ringförmigen Einflug­ öffnung 162, die zwischen einer hier als Standfuß dienenden Bodenplatte 164 und einer Glocke 166 ausgebildet ist. Von der Bodenplatte 164 erstreckt sich ein Aufnahmerohr 168 vertikal nach oben und nimmt in seinem oberen Endabschnitt ein Rohr 170 auf, wel­ ches die Glocke 166 trägt. Der Innendurchmesser des Aufnahmerohrs 168 ist zu diesem Zweck geringfügig größer als der Außendurchmesser des Rohrs 170. Ein durch die Wandung des Aufnahmerohrs 168 gesteckter Arretierstift 172 verhindert, daß das Rohr 170 zusammen mit der Glocke 166 sich von der in Fig. 30 gezeigten Stellung nach unten bewegt.
Am unteren Abschnitt des Aufnahmerohrs 168 ist ein Futterautomat 174 mit Freßschale 176 angeordnet, um Tauben in diesen radial innerhalb der Einflugöffnung 162 zu locken.
Durch Herausziehen des Arretierstifts 172 aus dem Aufnahmerohr 168 fällt die Glocke 166 nach unten bis auf die Bodenplatte 164, wobei sich das Rohr 170 dementsprechend nach unten weiter in das Aufnahmerohr 168 hinein bewegt. Damit wird die Eintrittsöff­ nung selbsttätig geschlossen und der Fangvorgang ist beendet. Das Auslösen dieses Schließvorgangs kann manuell, beispielsweise durch eine Seilzuganordnung erfolgen.
Denkbar ist auch eine ferngesteuerte Auslösung, beispielsweise durch einen Elektroma­ gneten, der den Stift 172 zieht. Schließlich ist es auch denkbar, daß an der Oberseite der Grundplatte 164 eine Druckplatte angeordnet wird, die sich durch das Gewicht der darauf befindlichen Tauben absenkt und dadurch ein Herausziehen des Arretierstifts 172 be­ wirkt, dies im einfachsten Fall durch eine mechanische Getriebeverbindung. Alternativ könnte durch das Niederdrücken der Druckplatte auch ein oben bereits erwähnter Elek­ tromagnet erregt werden.
Um das Schließen des Behälters 160 nach der Auslösung zu beschleunigen, kann eine Federeinrichtung vorgesehen sein, welche die Glocke in Richtung auf die Bodenplatte elastisch vorbelastet (vgl. gestrichelt eingezeichnete Feder 186).
Um die Verletzungsgefahr beim automatischen Schließen zu verringern, ist der untere Rand der Glocke 166 als Plastikrand 184 ausgebildet.
Ein einfacher Aufbau der Glocke ergibt sich, wenn diese aus einzelnen Metallstäben 178 gebildet ist, deren Zwischenräume durch ein Drahtgeflecht 180 gefüllt sind. Am oberen Ende der Glocke 166 ist eine Halterung 182 vorgesehen, an der z. B. eine Schilfabdec­ kung (Tarnung) angebracht werden kann, welche der Glocke eine ansprechende Ästhe­ tik verleiht.
Zum einfachen Entnehmen der gefangenen Tauben ist im unteren Bereich der Glocke 166 eine Entnahmetüre 188 vorgesehen.
Bei den erfindungsgemäßen Fangbehältern können eine Vielzahl von Lockmitteln vorge­ sehen sein. Als Lock-Geruchsmittel ist z. B. Anisöl geeignet. Als Schallabgabeeinrichtung kann ein Magnetband-Wiedergabegerät mit einem Endlosband (z. B. 20-min-Cassette) eingesetzt werden, auf dem bestimmte Töne oder Geräusche (insbesondere Paarungs­ geräusche) aufgenommen wurden.
Alle vorstehend beschriebenen Fangbehälter eignen sich besonders gut zur Durchfüh­ rung des eingangs beschriebenen Umsiedlungsverfahrens. Es ist klar, daß sich die für die einzelnen Fangbehälter beschriebenen Besonderheiten praktisch beliebig kombinie­ ren lassen. Insbesondere ist es z. B. möglich, ein Rolleneinsprunggitter (vgl. 40 in Fig. 1) bei einem Behälter der in Fig. 5 gezeigten Art einzusetzen.

Claims (30)

1. Verfahren zum Umsiedeln von Tauben, insbesondere besitzerlosen Tauben, um­ fassend die Schritte:
  • a) Fangen von besitzerlosen Tauben an einem Fangort mittels eines Fang­ behälters, und
  • b) Transportieren der gefangenen Tauben von dem Fangort zu einer davon entfernten Taubenhaltungsanlage.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangort im Bereich einer Stadt gewählt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangort in einem Dachspeicherraum eines Gebäudes gewählt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangort in wenigstens 10 m Höhe an einer Fassade eines Bauwerks, insbesondere Gebäudes gewählt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangort im Dachbereich auf der Außenseite eines Gebäudes gewählt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangort an einer Brücke gewählt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangbehälter mit wenigstens einem Lockmittel zum Anlocken der Tauben versehen wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Lockmittel Tauben­ futter verwendet wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Lockmittel eine Taubenattrappe verwendet wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als Lockmittel eine lebende Taube verwendet wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß als Lockmittel ein Geruchsmittel verwendet wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß als Lockmittel eine Schallabgabeeinrichtung verwendet wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Transport der gefangenen Tauben wenigstens teilweise in einem Transportbehälter erfolgt, der von dem Fangbehälter verschieden ist.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt a) (Fangen) an mehreren Fangorten durchgeführt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt b) (Trans­ portieren) für die an den verschiedenen Fangorten gefangenen Tauben gemeinsam durchgeführt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die verschie­ denen Fangorte im wesentlichen auf einem Ring angeordnet werden.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangort bzw. die verschiedenen Fangorte wenigstens 100 m von einem Problemort entfernt gewählt werden, an dem Tauben verscheucht werden.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Taubenhaltungsanlage wenigstens 10 km, vorzugsweise wenigstens 20 km vom Fangort entfernt ist.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die verwendete Taubenhaltungsanlage wenigstens eine Voliere aufweist.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die verwendete Taubenhaltungsanlage zur Aufnahme von wenigstens 1000, vorzugs­ weise wenigstens 2000 Tauben ausgelegt ist.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß als Taubenhaltungsanlage eine Bauwerksruine genutzt wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Taubenhaltungsanlage eine Anpaarung der gefangenen Tauben mit ortsansässigen Partnern durchgeführt wird.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Taubenhaltungsanlage eine Züchtung von Tauben erfolgt.
24. Fangbehälter (10), insbesondere zur Verwendung in dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangbehälter ein Ein­ sprunggitter (40) aufweist, dessen Gitterstäbe wenigstens teilweise von länglichen, jeweils um ihre Längsachse drehbaren Rollen (42) gebildet ist.
25. Fangbehälter (60; 160), insbesondere zur Verwendung in dem Verfahren nach ei­ nem der Ansprüche 1 bis 23, beispielsweise nach Anspruch 24, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Fangbehälter (60; 160) wenigstens eine Eintrittsöffnung (81, 82; 162) mit Schließvorrichtung (84, 92; 166) aufweist, welche nach Betätigung einer Auslöseeinrichtung (89, 100; 172) die Eintrittsöffnung selbsttätig schließt.
26. Fangbehälter (60), insbesondere zur Verwendung in dem Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 23, beispielsweise nach Anspruch 24 oder 25, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Fangbehälter (60) wenigstens eine Eintrittspassage (110) mit Öffnungsvorrichtung (111, 117, 115) aufweist, welche nach Betätigung einer Auslöseeinrichtung (111, 117) die Eintrittspassage (110) selbsttätig öffnet.
27. Fangbehälter (10; 60) nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeich­ net, daß der Fangbehälter ein - vorzugsweise separates - Lockvogelabteil (20; 72) aufweist.
28. Fangbehälter (60) nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangbehälter wenigstens eine Nistzelle (69) aufweist.
29. Fangbehälter (60) nach einem der Ansprüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangbehälter einen Stufenbereich (146) aufweist.
30. Fangbehälter (10; 60; 160) nach einem der Ansprüche 24 bis 29, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Fangbehälter eine Schallabgabeeinrichtung aufweist.
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