DE19853220A1 - Taubenumsiedlung - Google Patents
TaubenumsiedlungInfo
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Abstract
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren sowie zur Verwendung in dem Verfahren geeignete Vorrichtungen bereitzustellen, mit denen durch besitzerlose Tauben verursachte Beeinträchtigungen, insbesondere Verschmutzungen und Beschädigungen, in angemessener Weise, insbesondere unter Beachtung des Tierschutzes, beseitigt werden. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist ein Verfahren zum Umsiedeln von Tauben, insbesondere besitzerlosen Tauben vorgesehen. Das Verfahren umfaßt die Schritte: Fangen von besitzerlosen Tauben an einem Fangort mittels eines Fangbehälters, und Transportieren der gefangenen Tauben von dem Fangort zu einer davon entfernten Taubenhaltungsanlage. DOLLAR A Erfindungsgemäß sind ferner Fangbehälter vorgesehen, die zur Verwendung in dem Umsiedlungsverfahren besonders geeignet sind.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Umsiedeln von Tauben, sowie
Fangbehälter, die insbesondere zur Verwendung in diesem Verfahren geeignet sind.
Der Bestand an besitzerlosen Tauben hat in den letzten Jahrzehnten besonders auf
grund einer wahllosen Fütterung dieser Tiere stark zugenommen. In den Städten hat sich
dabei eine unbetreute und wilde Taubenrasse (Stadttaube) gebildet, die in der Regel in
Schwärmen auftritt und erhebliche Probleme bereitet. So verschmutzen die Stadttauben
beispielsweise Gebäude mit großen Mengen an Kot (pro Taube etwa 10 kg pro Jahr) und
sind damit eine erhebliche Gefahr für die Bausubstanz. Kommunale Verwaltungen und
private Hauseigentümer werden dadurch gezwungen, enorme finanzielle Mittel zur Be
seitigung der Verschmutzung und zur Sanierung der entstandenen Schäden aufzuwen
den. Außerdem geht von den herrenlosen Tauben aufgrund deren unhygienischen Le
bensbedingungen eine nicht zu vernachlässigende Gesundheitsgefährdung für Men
schen und Tiere aus. Dies ist besonders auf Kinderspielplätzen problematisch.
Um die Stadttauben von den Gebäuden fernzuhalten, wurden in der Vergangenheit eine
Reihe von Abwehrmaßnahmen ergriffen. Beispielsweise wurden Abwehrbauten (Tau
benvergrämung, Taubennetze oder -gitter, gespannte Drähte, Stacheldraht, Sägeblätter,
Spitzen und dergleichen) an Bauwerken installiert. Diese Maßnahmen haben sich als
enorm aufwendig und teuer und dennoch nicht besonders effizient herausgestellt. Zudem
führen diese meist scharfkantigen Einrichtungen oftmals dazu, daß sich die Tauben an
diesen Einrichtungen schwer verletzen und dadurch sogar verenden können. Daher sind
diese Einrichtungen unter dem Aspekt des Tierschutzes äußerst bedenklich. Auch wurde
bereits versucht, den übermäßigen Bestand an Stadttauben durch Auslegen von "Anti
babypillen" zu regulieren, jedoch hat dies aufgrund der unkontrollierten Dosierung ent
sprechender Präparate nicht zum Erfolg geführt. Zusammenfassend ist festzustellen,
daß es trotz großer Anstrengungen bisher nicht gelungen ist, die mit den Stadttauben
verbundenen Probleme zufriedenstellend zu lösen.
Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verfahren sowie zur Verwendung in
dem Verfahren geeignete Vorrichtungen bereitzustellen, mit denen durch besitzerlose
Tauben verursachte Beeinträchtigungen, insbesondere Verschmutzungen und Beschä
digungen, in angemessener Weise, insbesondere unter Beachtung des Tierschutzes,
beseitigt werden.
Diese Aufgabe wird gelöst durch ein Verfahren nach Anspruch 1 bzw. einen Fangbehäl
ter nach Anspruch 24, 25 oder 26.
Das erfindungsgemäße Verfahren ist ein Verfahren zum Umsiedeln von Tauben, insbe
sondere besitzerlosen Tauben, umfassend die Schritte:
- a) Fangen von Tauben an einem Fangort mittels eines Fangbehälters, und
- b) Transportieren der gefangenen Tauben von dem Fangort zu einer davon entfernten Taubenhaltungsanlage.
Der Erfindung liegt die bisher nicht aufgegriffene Idee zugrunde, nicht vor Ort in das Ver
halten oder die Vermehrung der Tauben einzugreifen, sondern die Tauben als solche
aus den kritischen Bereichen zu schaffen, in denen die Schäden angerichtet werden. Zur
erfindungsgemäßen Realisierung dieser Idee wurde die Erkenntnis ausgenutzt, daß be
sitzerlose Tauben sich in ihrem Lebensraum von sich aus auf eine Aktionsreichweite von
wenigen 100 m beschränken. Ein Transport von gefangenen Tauben von dem Fangort
zu einer davon entfernten Taubenhaltungsanlage führt daher zu einer Umgewöhnung der
betreffenden Tauben an ihren neuen Lebensraum und beseitigt die eingangs erwähnten
Probleme radikal.
Die Effizienz des Fangens in Schritt a) läßt sich durch geeignet Wahl des Fangorts er
heblich steigern. Bevorzugte Fangorte sind in den Ansprüchen 2 bis 6 angegeben. Der
Fangbehälter kann auch mobil vorgesehen sein, z. B. an oder auf einem Kraftwagen.
Bei Neubauten, insbesondere von Gebäuden, läßt sich vorteilhaft der Einbau bzw. An
bau von Fangbehältern vorsehen. Damit wird der zur Errichtung des Bauwerks ohnehin
notwendige Aufwand nur geringfügig vergrößert und nach Fertigstellung des Bauwerks
kann das erfindungsgemäße Verfahren ohne zusätzlichen Aufwand für eine nachträgli
che Installation von Fangbehältern durchgeführt werden.
Um für einen vorgegebenen Fangort die Effizienz des Fangens weiter zu steigern, ist es
vorteilhaft, den Fangbehälter mit wenigstens einem Lockmittel zum Anlocken der Tauben
zu versehen. Zweckmäßige Lockmittel sind beispielhaft in den Ansprüchen 8 bis 12 an
gegeben.
Die in Schritt a) gefangenen Tauben können in dem verwendeten Fangbehälter, ge
wünschtenfalls bis zu der Taubenhaltungsanlage, transportiert werden. Bevorzugt ist
jedoch, daß der Transport der gefangenen Tauben wenigstens teilweise in einem Trans
portbehälter erfolgt, der von dem Fangbehälter verschieden ist. Dadurch kann der Fang
behälter ohne zeitliche Unterbrechung zum Fangen eingesetzt werden. Als Transportbe
hälter eignet sich besonders ein Behälter mit relativ niedrigem Gewicht wie ein Karton.
Die Effizienz des Verfahrens läßt sich dadurch steigern, daß das Fangen an mehreren
Fangorten durchgeführt wird und - gewünschtenfalls - das Transportieren für die an den
verschiedenen Fangorten gefangenen Tauben gemeinsam durchgeführt wird. Beispiels
weise kann ein mit einem oder mehreren Transportbehältern versehenes Transportfahr
zeug die einzelnen Fangorte nacheinander anfahren und die gefangenen Tauben ein
sammeln, um anschließend die eingesammelten Tauben gemeinsam zu der Taubenhal
tungsanlage zu bringen. Dies spart Transportzeit und -kosten.
Es kann ein Problemzentrum festgelegt werden (z. B. durch vorherige Begutachtung ei
nes Areals), von dem Tauben entfernt werden sollen. Besonders vorteilhaft ist es dann,
wenn die verschiedenen Fangorte im wesentlichen auf einer Ringlinie, insbesondere
Kreislinie, um das Problemzentrum herum angeordnet werden. Damit läßt sich der Be
reich dieser Linie sowie der von ihr umschlossene Bereich in einfacher Weise von Tau
ben befreien, selbst wenn der Abstand zwischen dem Zentrum des umschlossenen Be
reichs zum nächstgelegenen Fangort wesentlich größer ist als der eigentliche "Einzugs
bereich" eines einzelnen Fangorts (Der Einzugsbereich liegt erfahrungsgemäß in einem
Kreis von etwa 60 m Durchmesser). Zweckmäßig ist ein Abstand zwischen benachbarten
Fangorten von etwa 50 m bis 200 m, bevorzugt 100 m bis 120 m. Damit ist mehr oder
weniger verhindert, daß Tauben zwischen zwei benachbarten Fangorten hindurch den
umschlossenen Bereich verlassen. In der Praxis hat sich eine ringförmige Anordnung
von etwa 3 bis 7, bevorzugt etwa 5 Fangorten als zweckmäßig herausgestellt.
Insbesondere bei einem schwer zugänglichen Problemort (z. B. unter einer besonders
großen Brücke) kann vorteilhaft vorgesehen werden, daß der Fangort bzw. die verschie
denen Fangorte wenigstens 100 m von dem Problemort entfernt gewählt werden und
Tauben von diesem Problemort verscheucht werden. Zum Verscheuchen der Tauben
eignen sich insbesondere Raubvogelattrappen, besonders wenn diese bewegt werden.
Diese Bewegung kann zum Beispiel marionettenartig durch Aufhängfäden oder -seile
bewerkstelligt werden. Der oder die Fangorte können im Prinzip bereits vor dem Ver
scheuchen der Tauben gewählt werden. Wesentlich effektiver ist das Verfahren jedoch,
wenn die Tauben zunächst verscheucht werden und dabei eine Beobachtung der von
den Tauben bevorzugten Zufluchtorten durchgeführt wird und später (z. B. etwa einen
Tag später) erneut ein Verscheuchen durchgeführt wird, wobei ein oder mehrere Fang
behälter an diesem Zufluchtsort bzw. an den Zufluchtsorten angeordnet wurden.
Um eine unerwünschte Rückkehr der zu der Taubenhaltungsanlage transportierten Tau
ben in einen kritischen Bereich, insbesondere einen der Fangorte, sicher auszuschlie
ßen, ist es bevorzugt, daß die Taubenhaltungsanlage wenigstens 10 km, vorzugsweise
wenigstens 20 km vom Fangort entfernt ist.
Die Taubenhaltungsanlage besitzt einen relativ einfachen Aufbau, wenn diese wenig
stens eine Voliere aufweist. Dies ist auch unter dem Aspekt des Tierschutzes besonders
vorteilhaft.
Um die Kosten der Taubenhaltungsanlage (pro Taube) möglichst gering zu halten, ist es
vorteilhaft, wenn die verwendete Taubenhaltungsanlage zur Aufnahme von wenigstens
1000, vorzugsweise wenigstens 2000 Tauben ausgelegt ist. Auch ist es besonders ko
stengünstig, wenn als Taubenhaltungsanlage eine Bauwerksruine genutzt wird (z. B.
Schloß, Burg, Gehöft, Kloster, Bauernhof, Fabrikgebäude oder dgl.).
Wenn im Bereich der Taubenhaltungsanlage eine Anpaarung der gefangenen Tauben
mit ortsansässigen Partnern durchgeführt wird, vereinfacht sich die Taubenhaltung er
heblich und es ist problemlos möglich, den angepaarten Tauben einen "Freigang" zu er
lauben. Dies trägt zu einer artgerechten Tierhaltung bei und entlastet den Innenbereich
der Taubenhaltungsanlage.
Insbesondere bei einer relativ großen Anzahl von Tauben (z. B. mehr als 1.000) im Be
reich der Taubenhaltungsanlage läßt sich dort vorteilhaft eine Züchtung von Tauben vor
nehmen. In der Taubenhaltungsanlage können die gefangenen Tauben zu Identifizie
rungszwecken beringt werden. Schließlich ist dort eine ärztliche Versorgung der Tauben
zweckmäßig.
Obwohl das erfindungsgemäße Umsiedlungsverfahren prinzipiell mit beliebigen Fangbe
hältern durchführbar ist, werden für eine wirtschaftlich sinnvolle Durchführung des Ver
fahrens besonders effiziente Fangbehälter benötigt. Die im folgenden beschriebenen
Fangbehälter sind zur Verwendung in dem Umsiedlungsverfahren besonders geeignet.
Wesentlich ist bei den erfindungsgemäßen Fangbehältern die Idee einer selbsttätigen
Gefangennahme der Taube durch einen Automatismus. Ausgelöst werden kann dieser
Automatismus bereits zu einem Zeitpunkt, in dem sich die Taube noch außerhalb des
eigentlichen Fangbereichs des Behälters befindet (Anspruch 21 und 23). Auch kann der
Automatismus ausgelöst werden, wenn die Taube sich im Fangbereich des Behälters
befindet, wobei der Fangbereich nach außen hin zunächst offen ist.
Der Automatismus kann federkraftgetrieben und/oder gewichtskraftgetrieben ablaufen,
wobei vorteilhaft das Gewicht der Taube ausgenutzt werden kann, um den Automatis
mus auszulösen und/oder anzutreiben.
Der erfindungsgemäße Fangbehälter weist gemäß einem ersten Aspekt ein Einsprung
gitter auf, dessen Gitterstäbe wenigstens teilweise von länglichen, jeweils um ihre
Längsachse drehbaren Rollen gebildet ist. Einsprunggitter an sich sind aus dem Bereich
der Brieftaubenzucht bekannt. Es handelt sich dabei um eine im wesentlichen ebene
Anordnung einer Mehrzahl von im wesentlichen parallelen Gitterstäben mit einem ge
genseitigen Abstand derart, daß eine Taube (mit geschlossenen Flügeln) durch zwei be
nachbarte Stäbe hindurch nach unten in eine Schlaganlage einspringen kann, während
ein Ausfliegen nach oben durch zwei benachbarte Gitterstäbe hindurch aufgrund der
dafür zu großen Querausdehnung der Taubenflügel ausgeschlossen ist. Das Einspringen
von Brieftauben durch ein Einsprunggitter in ihren Heimatschlag ist aufgrund der Ausbil
dung dieser speziell gezüchteten Tauben problemlos, während der Einsprung von im
Rahmen dieser Erfindung interessierenden Tauben durch ein bekanntes Einsprunggitter
dadurch fehlschlagen kann, daß die Taube sich mit ihren Füßen auf einen Gitterstab
setzt und anschließend nicht einspringt sondern die Gitteranordnung wieder verläßt. Die
erfindungsgemäß wenigstens teilweise Ausbildung der Gitterstäbe aus länglichen, jeweils
um ihre Längsachse drehbaren Rollen führt dazu, daß die Landung einer Taube auf einer
derartigen Rolle die Taube automatisch durch gewichtskraftbedingte Drehung dieser
Rolle durch das Einsprunggitter gleiten läßt.
Im einfachsten Fall ist das Rolleneinsprunggitter gebildet aus einer Reihe von Rollen,
deren Längsachsen parallel und im Abstand voneinander angeordnet sind. Allgemein
kann ein beliebiges Maschengitter vorgesehen sein, dessen Maschen wenigstens teil
weise von drehbaren Rollen gebildet sind, wobei der Öffnungsquerschnitt jeder Masche
so bemessen ist, daß eine Taube nur mit geschlossenen Flügeln durch eine Masche
treten kann.
Der erfindungsgemäße Fangbehälter weist gemäß einem zweiten Aspekt wenigstens
eine Eintrittsöffnung mit Schließvorrichtung auf, welche nach Betätigung einer Auslöse
einrichtung die Eintrittsöffnung selbsttätig schließt. Durch diese Gestaltung des Fangbe
hälters kann die Eintrittsöffnung z. B. relativ groß und damit effizient vorgesehen werden
und gleichzeitig ein sicherer Verschluß der Eintrittsöffnung zu einem gewünschten Zeit
punkt erreicht werden.
Bevorzugt wird eine selbsttätige Schließung der Eintrittsöffnung durch ein verlagerbares
Gewicht und/oder eine vorgespannte Federeinrichtung getrieben.
Die Auslöseeinrichtung kann beispielsweise manuell, gewünschtenfalls ferngesteuert
betätigt werden. Es ist jedoch auch möglich, die Auslöseeinrichtung so auszubilden, daß
sie durch den Eintritt einer Taube oder das Vorhandensein mehrerer Tauben im Behälter
automatisch ausgelöst wird, z. B. durch Niederdrücken einer mechanisch mit der Auslö
seeinrichtung verbundenen Druckplatte.
Der erfindungsgemäße Fangbehälter weist gemäß einem dritten Aspekt wenigstens eine
Eintrittspassage mit Öffnungsvorrichtung auf, welche nach Betätigung einer Auslöseein
richtung die Eintrittspassage selbsttätig öffnet, vorzugsweise nach unten hin.
Bevorzugt wird die selbsttätige Öffnung der Eintrittspassage durch das Gewicht der Tau
be selbst ausgelöst und/oder getrieben. Ein einfacher Aufbau ergibt sich, wenn die Ein
trittspassage ein im wesentlichen horizontales Kippbrett aufweist, welches durch Verkip
pung um eine horizontale Kippachse die Passage öffnet und entgegen der Öffnungs
richtung durch eine Federeinrichtung vorbelastet ist. Die Auslöseeinrichtung kann auch
manuell, gewünschtenfalls ferngesteuert betätigt werden.
Um das Fangen möglichst sicher durchzuführen, können eine Vielzahl von Eintrittsöff
nungen bzw. Eintrittspassagen an einem Fangbehälter vorgesehen sein.
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Fangbehälter sind in den
Ansprüchen 24 bis 27 angegeben.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einiger Ausführungsbeispiele mit Bezug auf die
beigefügten Zeichnungen detaillierter beschrieben. In den Zeichnungen stellen dar:
Fig. 1 eine Seitenansicht eines Fangbehälters mit einem Rolleneinsprunggitter,
Fig. 2 eine Draufsicht des Behälters von Fig. 1,
Fig. 3 eine Hinteransicht des Behälters von Fig. 1,
Fig. 4 eine Vorderansicht des Behälters von Fig. 1,
Fig. 5 eine Seitenansicht eines Fangbehälters mit selbstschließenden Einflugöffnungen,
Fig. 6 eine Draufsicht des Behälters von Fig. 5,
Fig. 7 eine Ansicht in Richtung des Pfeils VII in Fig. 5,
Fig. 8 eine Vorderansicht des Behälters von Fig. 5, wobei eine Netzfangvorrichtung ab
genommen ist,
Fig. 9 eine Vorderansicht des Behälters von Fig. 5, wobei eine Mehrfachfangvorrichtung
an der Oberseite des Behälters eingesetzt ist,
Fig. 10 eine Vorderansicht des Behälters von Fig. 5, wobei eine Netzfangvorrichtung an
der Vorderseite des Behälters eingesetzt ist,
Fig. 11 eine Detailansicht eines vorderen Bereichs des Behälters von Fig. 5, wobei eine
Mehrfachfangvorrichtung an der Vorderseite des Behälters eingesetzt ist,
Fig. 12 eine Vorderansicht der Mehrfachfangvorrichtung von Fig. 11,
Fig. 13 eine Vorderansicht einer Netzfangvorrichtung im geöffneten Zustand,
Fig. 14 eine Seitenansicht der Netzfangvorrichtung von Fig. 13,
Fig. 15 eine Vorderansicht der Netzfangvorrichtung von Fig. 13 im geschlossenen Zu
stand und mit einer Handkurbel zum Öffnen der Vorrichtung,
Fig. 16 eine Seitenansicht eines Arretierhebels zum Arretieren der Netzfangvorrichtung
von Fig. 13,
Fig. 17: eine Seitenansicht einer Einzelfangvorrichtung, wie sie bei dem Behälter von Fig.
5 eingesetzt werden kann,
Fig. 18 eine Seitenansicht der Einzelfangvorrichtung von Fig. 17 im geschlossenen Zu
stand,
Fig. 19 eine Draufsicht der Einzelfangvorrichtung von Fig. 17,
Fig. 20 eine Seitenansicht einer Kippbrettfangvorrichtung,
Fig. 21 eine Draufsicht auf die Kippbrettfangvorrichtung von Fig. 20,
Fig. 22 eine Draufsicht auf ein Kippbrett,
Fig. 23 eine Ansicht von unten auf das Kippbrett von Fig. 22,
Fig. 24 eine Teilansicht eines Fangbehälters, der mit einer Kippbrettfangvorrichtung ver
sehen ist,
Fig. 25 bis 29 Detailansichten zur Veranschaulichung einer Bodenfangvorrichtung, wie
sie bei dem Behälter von Fig. 5 eingesetzt werden kann, und
Fig. 30 eine Seitenansicht eines Glockenfangbehälters mit einer selbsttätig schließen
den Einflugöffnung.
Die Fig. 1 bis 4 zeigen eine erste Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Fangbe
hälters 10.
Der Behälter 10 ist im wesentlichen von einem Rahmen 12 (z. B. aus Aluminium oder
Holz) und einem Drahtmaschengitter 14 gebildet, welches einen Innenraum des Behäl
ters 10 umschließt. Der Behälter 10 besitzt eine Länge von etwa 1 m, eine Höhe von
etwa 0,4 m und eine Breite von etwa 0,6 m. Für einen einfachen Transport des Behälters
10 ist an dessen Oberseite an einem zentralen Abschnitt des Rahmens 12 ein Handgriff
16 vorgesehen.
Ein in den Fig. 1 und 2 linker Teilbereich 20 ist als separates Lockvogelabteil (Locktau
benbereich) von dem übrigen Behälterinnenraum durch eine Trennwand 22 getrennt, die
von einem Teil des Rahmens 12 und einem Teil des Maschengitters 14 gebildet ist.
Der in den Fig. 1 und 2 rechte Teilbereich 30 dient als Fangbereich für zu fangende Tau
ben und wird vor dem Fangen mit wenigstens einem Lockmittel zum Anlocken der Tau
ben versehen.
Der Behälter 10 weist an seiner Oberseite ein Rolleneinsprunggitter 40 auf, dessen Ebe
ne zur Vertikalen bevorzugt in einem Winkel zwischen 30° und 60° verläuft. Im darge
stellten Ausführungsbeispiel erstreckt sich die Ebene des Einsprunggitters 40 unter 45°
zur Vertikalen. Das Einsprunggitter 40 ist teilweise von einem Abschnitt des Rahmens 12
und teilweise von Rollen 42 gebildet, die jeweils um ihre Längsachse herum drehbar
sind. Abweichend von dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist es auch denkbar, daß
die in Fig. 4 unteren vier Rollen 42 durch eine durchgehende, entsprechend lange Rolle
oder durch ein entsprechendes Rahmenteil (z. B. Rundstab) ersetzt sind. Auch ist es
möglich, den in Fig. 4 oberen, durch ein Rahmenteil gebildeten Abschnitt des Einsprung
gitters 40 wie im unteren Bereich, d. h. aus einzelnen Rollen zusammengesetzt auszubil
den. Die Anordnung der Rollen bzw. Rahmenteile gewährleistet, daß eine Taube zwar
von außen in den Fangbereich 30 einspringen kann, jedoch an einem Ausspringen oder
Ausfliegen gehindert ist. Zu diesem Zweck beträgt der lichte Abstand von einander be
nachbarten, parallelen Rollen etwa 80 mm bis 140 mm, im vorliegenden Fall 120 mm.
Der Außendurchmesser der drehbaren Rollen 42 beträgt vorzugsweise etwa 20 mm bis
50 mm, im vorliegenden Fall 30 mm. Das Landen einer Taube auf einer Rolle 42 führt
dazu, daß die betreffende Taube in einen mechanisch labilen Zustand gerät, wodurch
sich die entsprechende Rolle 42 durch das Gewicht der Taube bedingt zu drehen beginnt
und die Taube durch das Rolleneinsprunggitter 40 in den Fangbereich 30 im Inneren des
Behälters 10 gleitet.
Um ein Ausspringen einer Taube aus dem Fangbereich 30 (mit geschlossenen Flügeln)
durch das Einsprunggitter 40 hindurch nach außen zuverlässig zu verhindern, beträgt der
Abstand von dem Boden des Fangbereichs 30 zu dem nächstliegenden Bereich des Ein
sprunggitters 40 wenigstens etwa 150 mm.
Ein Anflugbrett 44 aus Holz ist an den Bereich des Einsprunggitters 40 anschließend
vorgesehen, um eine Landung von Tauben zu fördern. Dieses Brett 44 ist mittels eines
nicht dargestellten Scharniers um eine Achse drehbar, die längs des in Fig. 2 linken
Randbereichs des Bretts 44 verläuft. Damit ist es nach einem Fangen in einfacher Weise
durch Hochklappen des Bretts 44 möglich, das Einsprunggitter 40 vollkommen sicher zu
verschließen.
Eine einfache Zugänglichkeit zu dem Locktaubenbereich und dem Fangbereich (zum
Entnehmen der gefangenen Tauben) wird durch Türen 46 bzw. 48 gewährleistet.
Der beschriebene Fangbehälter 10 ist aufgrund seiner Größe einfach zu transportieren
und damit insbesondere zum Fangen auf Balkonen geeignet.
Die Fig. 5 bis 24 veranschaulichen ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsge
mäßen Fangbehälters. Dieser Fangbehälter 60 besitzt eine Länge von etwa 4 m und ei
ne Höhe und Breite von etwa 2 m, so daß damit eine verglichen mit dem Fangbehälter
10 gemäß dem ersten Ausführungsbeispiel wesentlich größere Zahl von Tauben gefan
gen werden können. Der im folgenden beschriebene Behälter 60 eignet sich daher ins
besondere für einen stationären Einsatz (z. B. über einige Monate am selben Fangort).
Der Behälter 60 ist wiederum im wesentlichen aus einem geeigneten Rahmen 62 (hier:
zusammengeschweißte Aluminiumprofile) mit zwischen entsprechenden Rahmenteilen
eingespannten Drahtmaschengittern 64 aufgebaut. Eine wetterfeste Dachplatte 66 deckt
einen in Fig. 5 rechten Teilbereich des Behälterinneren ab. In diesem Teilbereich befin
det sich eine Nistzellenanordnung 68 umfassend vier Nistzellen 69 sowie ein oberer
Stauraum 70 und ein unterer Stauraum 71 (Fig. 7). Diese Stauräume 70, 71 können bei
spielsweise zur Unterbringung von Reinigungsgerätschaften wie Staubsauger, Besen,
Schaufel etc. sowie von Desinfektions- und Futtermitteln, z. B. Nistschalen, Tränken etc.
verwendet werden, wobei im dargestellten Beispiel der obere Stauraum 70 von innen
zugänglich ist, während der untere Stauraum 71 von außen, d. h. in Fig. 5 von rechts zu
gänglich ist. Zweckmäßig sind an der jeweiligen Zugangsseite der Stauräume 70, 71
verschließbare Türen angebracht. Die Nistzellen 69 dienen zur Haltung von lebenden
Tauben, vorzugsweise Zuchttauben innerhalb eines Locktaubenbereichs 72, der durch
eine Trennwand 73 aus einem Teil des Drahtmaschengitters 64 von einem Fangbereich
74 getrennt ist.
Eine Besonderheit dieser Ausführungsform sind zwei einen jeweiligen Abschnitt der
Trennwand 73 bildende Schiebetüren 75 und 76, die in Richtung der in Fig. 6 einge
zeichneten Doppelpfeile verschiebbar sind. Die Schiebetür 75 trennt einen Vorraum 77
von dem Fangbereich 74, während die Schiebetür 76 den Fangbereich 74 von dem
Locktaubenbereich 72 trennt. Zum Einbringen von Locktauben in den Locktaubenbereich
72 wird zunächst eine Vorraumtür 78 des Vorraums 77 geöffnet und die Locktauben über
den Vorraum 77, über die Schiebetür 75, den Fangbereich 74 und schließlich über die
Schiebetür 76 in den Locktaubenbereich 72 gebracht. Anschließend werden die Schie
betüren 75, 76 sowie die Vorraumtür 78 wieder geschlossen.
Nachdem die Locktauben in den Locktaubenbereich 72 eingebracht wurden, beginnt der
eigentliche Fangvorgang, bei dem mit dem dargestellten Fangbehälter 60 problemlos bis
zu fünfzig Tauben gefangen werden können.
In den Fangbereich 74 münden zwei jeweils rechteckige, relativ große Fangöffnungen,
eine vorderseitige Fangöffnung 81 sowie eine oberseitige Fangöffnung 82. Durch unten
beschriebene Fangeinsätze, die an diesen Fangöffnungen 81, 82 eingesetzt werden
können, können Tauben von außen in den Fangbereich 74 eintreten, wobei knapp unter
halb der vorderseitigen Fangöffnung 81 zur Förderung des Taubenanflugs ein Anflug
brett 83 horizontal nach vorne absteht. Vorteilhafterweise und je nach Fangort, an dem
der Fangbehälter 60 aufgestellt wird, können die Fangöffnungen 81, 82 mit Fangeinsät
zen versehen werden, wie sie im folgenden beschrieben werden. Damit ergibt sich ein
modularer Aufbau der Fanganordnung bestehend aus Behälter 60 und den jeweiligen
Fangeinsätzen.
Fig. 5 zeigt den Fangbehälter 60 mit einer an der vorderen Öffnung 81 angebrachten
Netzschließvorrichtung 84, die separat in den Fig. 13 und 14 detailliert dargestellt ist. Fig.
13 zeigt die Netzschließvorrichtung 84 von vorne. Dieser Fangeinsatz 84 besteht aus
zwei zueinander parallelen Rollen 85, die jeweils drehbar um ihre Längsachsen L am
oberen bzw. unteren Rand der Fangöffnung 81 angeordnet werden können. Dies kann
beispielsweise mittels Drehlageraufnahmen zur Aufnahme der jeweiligen Endabschnitte
der Rollen 85 erfolgen, wobei diese Drehlageraufnahmen zweckmäßigerweise fest mit
entsprechenden Rahmenabschnitten verbunden sind. Auf die in Fig. 13 obere Rolle 85
ist ein Plastikmaschennetz aufgewickelt und an seinem unteren Rand in den beiden seit
lichen Außenbereichen jeweils mit einem Textilband 86 verbunden (z. B. Rollogurt). Je
des Textilband 86 verläuft vertikal nach unten jeweils zu einem seitlichen Außenabschnitt
der unteren Rolle 85 und ist dort mit seinem Ende befestigt. Die Fig. 13 und 14 zeigen
die Netzschließvorrichtung 84 im geöffneten Zustand, d. h. die im wesentlichen fluchten
de Anordnung des Zwischenraums zwischen den beiden Rollen 85 und der vorderen
Fangöffnung 81 stellt eine relativ große Einflugöffnung für die Tauben bereit, so daß bei
spielsweise zu Beginn des Fangens relativ viele Tauben in kurzer Zeit in den Fangbe
reich 74 gelangen.
An der rechten Stirnfläche der oberen Rolle 85 befindet sich eine Arretieraussparung 87,
in die eine Arretiernase 88 eines Arretierhebels 89 (Fig. 16) eingreift. Durch diesen form
schlüssigen Eingriff ist die obere Rolle 85 in Fig. 13 drehfest arretiert.
In der unteren Rolle 85 verläuft eine Spiralfeder 90, deren Enden im Inneren dieser Rolle
85 bzw. an einer der Drehlageraufnahmen für die untere Rolle 85 befestigt ist. Diese Fe
der 90 ist im in Fig. 13 gezeigten Zustand vorgespannt derart, daß sie die untere Rolle
85 um ihre Längsachse L zu drehen versucht und somit die Textilbänder 86 unter me
chanische Spannung setzt. Der Arretierhebel 89 ist derart am Behälter 60 angebracht,
daß er um eine Achse A drehbar ist und durch entsprechende Drehung (Pfeil B in Fig.
16) aus dem Eingriff mit der Arretieraussparung 87 gedreht werden kann. Der Arretier
hebel 89 dient damit als Auslöseeinrichtung für die Netzschließvorrichtung 84, mit der
nach mechanischer Betätigung die Eintrittsöffnung 81 durch die Netzschließvorrichtung
84 selbsttätig (hier: federgetrieben) geschlossen wird, da nach dieser Drehung des Arre
tierhebels 89 die obere Rolle 85 frei drehbar wird und sich das Kunststoffnetz von den
Textilbändern 86 nach unten gezogen von der oberen Rolle 85 abwickelt und somit die
vorderseitige Fangöffnung 81 verschließt. Fig. 15 zeigt die Netzschließvorrichtung 84 im
geschlossenen Zustand und Fig. 10 zeigt dieselbe Netzschließvorrichtung 84, wie sie an
der Vorderseite des Fangbehälters 60 angebracht ist.
Zum Öffnen der Netzschließvorrichtung 84 ist eine Handkurbel (Fig. 15 rechts oben) vor
gesehen, welche mit dem äußersten rechten Ende der oberen Rolle 85, beispielsweise
mittels einer Verzahnung, in Eingriff bringbar ist, um durch Drehung dieser Kurbel die
obere Rolle 85 entgegen der Federkraft der Feder 90 zu drehen und das Kunststoffnetz
auf die obere Rolle 85 aufzuwickeln.
Der Fangbehälter 60 gemäß den Fig. 5 und 6 ist an seiner oberseitigen Fangöffnung 82
mit einer fächerartigen Mehrfach-Klappenschließvorrichtung 91 (in Fig. 6 lediglich sche
matisch dargestellt) versehen, die aus einer Anordnung von mehreren, hier sechs ein
zelnen, nebeneinander angeordneten Klappenschließvorrichtungen 92 gebildet ist.
Die Fig. 17 bis 19 zeigen eine der identisch ausgebildeten Klappenschließvorrichtungen
92 im Detail. Fig. 17 zeigt die Vorrichtung 92 in geöffnetem Zustand, wobei eine schräg
verlaufende Grundplatte 93 in ihrem oberen Bereich größtenteils von einer Schwenk
klappe 94 flächig überdeckt wird, die an ihrem unteren Rand um eine Drehachse D
schwenkbar ist. Diese Drehachse D ist starr mit einer Stange 95 verbunden, die sich or
thogonal zu der Schwenkklappe 94 nach oben erstreckt und an ihrem oberen Ende ein
Gewicht 96 trägt. Dieses Gewicht 96 versucht die Klappe 94, die an ihrem oberen Ende
mit einer Arretiervorrichtung gehalten wird, in Richtung des Pfeils P zu verschwenken.
Eine Taube kann sich über die Klappe 94 schräg nach unten über die Grundplatte 93
bewegen und gelangt dadurch in einen Passagebereich 97, der zu den benachbarten
Klappenschließvorrichtungen 92 hin jeweils durch ein Maschengitter 98 getrennt ist und
in den Fangbereich 74 mündet.
Am unteren Ende der Grundplatte 93 schließt sich eine Abrutscheinrichtung 99 schräg
nach unten in den Fangbereich 74 verlaufend an, die von einem zwei Rollen umschlin
genden Abrutschband (z. B. aus Plastik) besteht. Sobald eine Taube auf dieses relativ
glatte Abrutschband gelangt, rutscht sie in den Fangbereich 74 und kann diesen in der
Regel nicht wieder verlassen, da der Öffnungsquerschnitt im Passagebereich 97 hierfür
zu klein ist und damit dieselbe Wirkung besitzt, wie eine Eintrittsöffnung eines eingangs
bereits erwähnten Einsprunggitters.
Im Passagebereich 97 ist auf der Grundplatte 93 eine quer verlaufende Druckplatte 100
angeordnet, die beim Passieren einer Taube durch das Gewicht dieser Taube niederge
drückt wird und dadurch (nicht dargestellt) eine unter der Grundplatte 93 von dieser
Druckplatte bis zu der Arretiervorrichtung verlaufende Schubstange verschiebt (z. B.
durch entsprechende Schrägkanten an Druckplatte und Schubstange), wobei diese Ver
schiebung der Schubstange die Arretiervorrichtung derart auslöst, daß diese die
Schwenkklappe 94 an ihrem oberen Ende freigibt. Dies führt dazu, daß die Klappe 94
durch das Gewicht 96 getrieben in Richtung des Pfeils P (Fig. 17) verschwenkt wird und
in die Stellung nach Fig. 18 gelangt. Durch diese Schwenkbewegung der Klappe 94 wird
die Taube zwangsweise in den Fangbereich 74 getrieben. Durch diesen selbsttätigen
Schließvorgang erfolgt ein sehr effizientes Fangen.
Die in den Fig. 17 bis 19 gezeigte Schließvorrichtung 92 weist einen gewissen Abstand
zu den benachbarten, identisch aufgebauten Schließvorrichtungen der Mehrfach
klappenschließvorrichtung 91 auf, so daß die Schwenkbewegung der Klappe 94 sowie
der Stange 95 mit dem Gewicht 96 ohne Behinderung durch benachbarte Klappen
schließvorrichtungen erfolgen kann. Die Zwischenräume zwischen den einzelnen Vor
richtungen 92 können beispielsweise weitgehend durch ein Maschengitter ausgefüllt
sein.
Zum effizienten Fangen hat es sich als zweckmäßig herausgestellt, zunächst mit der
geöffneten Netzschließvorrichtung 84 zu arbeiten ("Massenfang") und später die Netz
schließvorrichtung durch einen anderen Fangeinsatz zu ersetzen, um weitere Tauben zu
fangen.
Fig. 12 zeigt einen Einsatz in Form einer Mehrfach-Fangvorrichtung 101 (hier: aus vier
Einzelvorrichtungen bestehend), der - wie in Fig. 11 gezeigt - an einer Fangöffnung des
Behälters eingesetzt werden kann. Jede Einzelvorrichtung weist eine Eintrittsöffnung 102
auf, auf deren Innenseite sich eine Abrutscheinrichtung 103 anschließt. Die Einrichtung
103 besteht im einfachsten Fall aus einer in das Behälterinnere schräg nach unten (z. B.
in einem Winkel von wenigstens 30° zur Horizontalen) verlaufenden Platte (z. B. Metall
blech). Auch kann die Einrichtung 103 wie in Fig. 17 (Einrichtung 99) gezeigt ausgebildet
sein.
Die Fig. 20 und 21 veranschaulichen eine an der vorderen Fangöffnung 81 einsetzbare
Kippbrettpassage 110, die im wesentlichen aus einem um eine Drehachse E verkippba
ren Kippbrett 111 sowie einer auf der Innenseite der Öffnung 81 schräg verlaufenden
Abdeckung 112 (vorzugsweise aus Plexiglas) besteht, wobei diese Passage in Fig. 20 in
geschlossenem Zustand dargestellt ist.
Die Drehachse E unterteilt das Kippbrett 111 in einen außenseitigen Anflugbrettbereich
113 und einen innenseitigen Passagebrettbereich 114. Auf einer Längsseite des Kipp
bretts 111 befindet sich eine Spiralfeder 115, welche das Kippbrett für eine Drehung um
die Drehachse E in Richtung des Pfeils F (Fig. 20) vorbelastet. Fig. 20 zeigt das Kipp
brett 111 in der federkraftbedingten Endstellung, bei der die Unterseite des Anflugbrett
bereichs 113 mit einem an dieser Unterseite angebrachten Eisenblech 116 an einem
Magneten 117 ansteht, der horizontal verschieb- und arretierbar längs eines horizontal
verlaufenden Schenkels eines Aluminiumprofilstabs 118 angebracht ist. Dieser Profilstab
118 ist bei 119 an der Außenseite einer vorderen Wandung des Fangbehälters 60 ange
bracht, beispielsweise durch eine Verschraubung.
Die Kippbrettpassage 110 funktioniert wie folgt: Eine Taube landet auf dem Anflugbrett
bereich 113 und bewegt sich durch die Fangöffnung 81 hindurch in den Passagebrettbe
reich 114 und übt aufgrund ihres Gewichts (typisch etwa 250 g) ein Drehmoment auf das
Kippbrett 111 aus, welches das Kippbrett 111 entgegen der Richtung des Pfeils F zu
kippen versucht. Sobald die Taube auf dem Kippbrett 111 eine Stelle erreicht, bei der
das durch ihr Gewicht verursachte Drehmoment größer als das durch die Feder 115 und
den Magneten 117 verursachte Gegendrehmoment ist, löst sich schlagartig die Verbin
dung des Magneten 117 mit dem Eisenblech 116 an der Unterseite des Kippbrettes 111,
so daß das Kippbrett 111 durch das Gewicht der Taube bedingt und entgegen der Fe
derkraft entgegen der Richtung des Pfeils F kippt, wodurch die Taube in den Fangbe
reich 74 abrutscht. In der Folge kommt es zu einer Entlastung des rechten Kippbrettab
schnitts und zu einem federkraftbedingten Zurückkippen des Kippbretts 111 in seine in
Fig. 20 gezeigte Ausgangsstellung, wodurch die Kippbrettpassage 110 wieder geschlos
sen wird und für den weiteren Fang zur Verfügung steht.
Um die Fangeffizienz zu verbessern, ist an der Oberseite des Kippbretts 111 eine Futter
rinne 120 zur Aufnahme von Lockfutter vorgesehen. Alternativ oder zusätzlich kann auch
ein Futternapf 121 (in Fig. 20 gestrichelt) am unteren Ende der Abdeckung 112 vorgese
hen sein.
Die Fig. 22 bis 24 veranschaulichen eine Mehrfach-Kippbrettpassage umfassend eine
Mehrzahl von nebeneinander angeordneten Einzel-Kippbrettpassagen, die im wesentli
chen den Aufbau der mit Bezug auf die Fig. 20 und 21 beschriebenen Kippbrettpassagen
110 besitzen.
In den Fig. 22 bis 24 sind die den in den Fig. 20 und 21 entsprechenden Teile mit den
gleichen Bezugszahlen - ergänzt durch den Buchstaben a - bezeichnet.
Die Einzel-Kippbrettpassagen sind auf der Innenseite der Fangöffnung 81 durch ein in
Fig. 24 gezeigtes Maschengitter voneinander getrennt. Eine weitere Besonderheit dieser
Ausführungsform besteht darin, daß ein an dem betreffenden Fangbehälter ohnehin vor
gesehenes, relativ breites Anflugbrett Verwendung findet, wodurch die Anflugbrettberei
che der Kippbretter entsprechend schmäler ausgeführt werden können.
Die Fig. 25 bis 29 veranschaulichen eine weitere Ausführungsform eines erfindungsge
mäßen Fangbehälters, der sich von dem Fangbehälter nach Fig. 5 im wesentlichen da
durch unterscheidet, daß an der Vorderseite im unteren Bereich eine Bodenfangeinrich
tung 140 vorgesehen ist. Damit können Tauben gefangen werden, die sich auf dem Bo
den bewegen und so in den Fangbehälter laufen können.
Die Einrichtung 140 umfaßt eine längs der Vorderseite des Behälters verlaufende Lager
stange 141, auf der eine Vielzahl von Fangstäben 142 (Fig. 29) aufgereiht sind. Diese
Fangstäbe 142 besitzen jeweils ein hülsenartiges Kopfteil, welches von der Lagerstange
durchsetzt wird und ein davon abstehendes, längliches Hauptteil.
Die Hauptteile der Fangstäbe 142 erstrecken sich vertikal nach unten bis knapp über den
Boden und sind um die Lagerstange 141 drehbar. Im Bodenbereich der Einrichtung 140
befindet sich ein zu der Lagerstange paralleler Arretierstab 143. Dieser Arretierstab be
findet sich auf der Außenseite der Fangstabanordnung und kann um seine Längsachse
verschwenkt werden. Aufgrund eines rechteckigen Querschnitts dieses Arretierstabs 143
kann durch diese Verschwenkung eine wahlweise Arretierung der Fangstäbe 142 dahin
gehend erreicht werden, daß diese Fangstäbe 142 im arretierten Zustand sich aus der in
Fig. 28 gezeigten Grundstellung lediglich zum Behälterinneren drehen können, während
eine entgegengesetzte Drehung durch Anschlag der Fangstabenden an dem Arretierstab
143 ausgeschlossen ist. Wenn die Bodenfangeinrichtung 140 in diesem Zustand betrie
ben wird, so können Tauben unter Verschwenkung der Fangstäbe 142 nach innen in den
Fangbereich des Behälters gelangen und sind an einer Rückkehr durch die Fang
stabanordnung gehindert.
In der Praxis hat es sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, zu Beginn des Fangens
die Arretierung durch den Arretierstab 143 zunächst zu lösen, so daß die Tauben die
Einrichtung in beiden Richtungen passieren können und sich so an die Einrichtung ge
wöhnen. Später kann der Arretierstab 143 dann verschwenkt werden, so daß nur noch
eine Bewegung von Tauben in den Behälter hinein erfolgen kann. Dies führt zu einer
Steigerung der Fangeffizienz. In diesem Zusammenhang ist es auch vorteilhaft, wenn
zwischen den einzelnen Fangstäben Abstandhalterhülsen auf die Lagerstange 141 ge
reiht werden können, wodurch der gegenseitige Abstand der Fangstäbe variabel wird.
Fig. 25 zeigt die Fangstabanordnung mit zwischengefügten Abstandhalterhülsen, wäh
rend diese Hülsen bei der Anordnung gemäß Fig. 26 fehlen.
Ein weiterer Unterschied des Fangbehälters nach den Fig. 25 bis 29 im Vergleich zu den
bisher beschriebenen Behältern ist die Anordnung eines Stufenbereichs 146 (Fig. 27). Es
hat sich in der Praxis gezeigt, daß ein derartiger Stufenbereich Tauben besonders an
lockt. Bevorzugt ist der Stufenbereich im Inneren eines Behälters angeordnet, wie z. B. in
Fig. 24 angedeutet. Dabei läßt sich die Stufenanordnung vorteilhaft über einer Boden
fangeinrichtung vorsehen, wie in Fig. 27 gezeigt.
Fig. 30 zeigt einen erfindungsgemäßen Fangbehälter 160 mit einer ringförmigen Einflug
öffnung 162, die zwischen einer hier als Standfuß dienenden Bodenplatte 164 und einer
Glocke 166 ausgebildet ist. Von der Bodenplatte 164 erstreckt sich ein Aufnahmerohr
168 vertikal nach oben und nimmt in seinem oberen Endabschnitt ein Rohr 170 auf, wel
ches die Glocke 166 trägt. Der Innendurchmesser des Aufnahmerohrs 168 ist zu diesem
Zweck geringfügig größer als der Außendurchmesser des Rohrs 170. Ein durch die
Wandung des Aufnahmerohrs 168 gesteckter Arretierstift 172 verhindert, daß das Rohr
170 zusammen mit der Glocke 166 sich von der in Fig. 30 gezeigten Stellung nach unten
bewegt.
Am unteren Abschnitt des Aufnahmerohrs 168 ist ein Futterautomat 174 mit Freßschale
176 angeordnet, um Tauben in diesen radial innerhalb der Einflugöffnung 162 zu locken.
Durch Herausziehen des Arretierstifts 172 aus dem Aufnahmerohr 168 fällt die Glocke
166 nach unten bis auf die Bodenplatte 164, wobei sich das Rohr 170 dementsprechend
nach unten weiter in das Aufnahmerohr 168 hinein bewegt. Damit wird die Eintrittsöff
nung selbsttätig geschlossen und der Fangvorgang ist beendet. Das Auslösen dieses
Schließvorgangs kann manuell, beispielsweise durch eine Seilzuganordnung erfolgen.
Denkbar ist auch eine ferngesteuerte Auslösung, beispielsweise durch einen Elektroma
gneten, der den Stift 172 zieht. Schließlich ist es auch denkbar, daß an der Oberseite der
Grundplatte 164 eine Druckplatte angeordnet wird, die sich durch das Gewicht der darauf
befindlichen Tauben absenkt und dadurch ein Herausziehen des Arretierstifts 172 be
wirkt, dies im einfachsten Fall durch eine mechanische Getriebeverbindung. Alternativ
könnte durch das Niederdrücken der Druckplatte auch ein oben bereits erwähnter Elek
tromagnet erregt werden.
Um das Schließen des Behälters 160 nach der Auslösung zu beschleunigen, kann eine
Federeinrichtung vorgesehen sein, welche die Glocke in Richtung auf die Bodenplatte
elastisch vorbelastet (vgl. gestrichelt eingezeichnete Feder 186).
Um die Verletzungsgefahr beim automatischen Schließen zu verringern, ist der untere
Rand der Glocke 166 als Plastikrand 184 ausgebildet.
Ein einfacher Aufbau der Glocke ergibt sich, wenn diese aus einzelnen Metallstäben 178
gebildet ist, deren Zwischenräume durch ein Drahtgeflecht 180 gefüllt sind. Am oberen
Ende der Glocke 166 ist eine Halterung 182 vorgesehen, an der z. B. eine Schilfabdec
kung (Tarnung) angebracht werden kann, welche der Glocke eine ansprechende Ästhe
tik verleiht.
Zum einfachen Entnehmen der gefangenen Tauben ist im unteren Bereich der Glocke
166 eine Entnahmetüre 188 vorgesehen.
Bei den erfindungsgemäßen Fangbehältern können eine Vielzahl von Lockmitteln vorge
sehen sein. Als Lock-Geruchsmittel ist z. B. Anisöl geeignet. Als Schallabgabeeinrichtung
kann ein Magnetband-Wiedergabegerät mit einem Endlosband (z. B. 20-min-Cassette)
eingesetzt werden, auf dem bestimmte Töne oder Geräusche (insbesondere Paarungs
geräusche) aufgenommen wurden.
Alle vorstehend beschriebenen Fangbehälter eignen sich besonders gut zur Durchfüh
rung des eingangs beschriebenen Umsiedlungsverfahrens. Es ist klar, daß sich die für
die einzelnen Fangbehälter beschriebenen Besonderheiten praktisch beliebig kombinie
ren lassen. Insbesondere ist es z. B. möglich, ein Rolleneinsprunggitter (vgl. 40 in Fig. 1)
bei einem Behälter der in Fig. 5 gezeigten Art einzusetzen.
Claims (30)
1. Verfahren zum Umsiedeln von Tauben, insbesondere besitzerlosen Tauben, um
fassend die Schritte:
- a) Fangen von besitzerlosen Tauben an einem Fangort mittels eines Fang behälters, und
- b) Transportieren der gefangenen Tauben von dem Fangort zu einer davon entfernten Taubenhaltungsanlage.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangort im Bereich
einer Stadt gewählt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangort in
einem Dachspeicherraum eines Gebäudes gewählt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangort in
wenigstens 10 m Höhe an einer Fassade eines Bauwerks, insbesondere Gebäudes
gewählt wird.
5. Verfahren nach Anspruch 1, 2 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangort im
Dachbereich auf der Außenseite eines Gebäudes gewählt wird.
6. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangort an
einer Brücke gewählt wird.
7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Fangbehälter mit wenigstens einem Lockmittel zum Anlocken der Tauben versehen
wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß als Lockmittel Tauben
futter verwendet wird.
9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß als Lockmittel
eine Taubenattrappe verwendet wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß als
Lockmittel eine lebende Taube verwendet wird.
11. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß als
Lockmittel ein Geruchsmittel verwendet wird.
12. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß als
Lockmittel eine Schallabgabeeinrichtung verwendet wird.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der
Transport der gefangenen Tauben wenigstens teilweise in einem Transportbehälter
erfolgt, der von dem Fangbehälter verschieden ist.
14. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß der
Schritt a) (Fangen) an mehreren Fangorten durchgeführt wird.
15. Verfahren nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Schritt b) (Trans
portieren) für die an den verschiedenen Fangorten gefangenen Tauben gemeinsam
durchgeführt wird.
16. Verfahren nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die verschie
denen Fangorte im wesentlichen auf einem Ring angeordnet werden.
17. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der
Fangort bzw. die verschiedenen Fangorte wenigstens 100 m von einem Problemort
entfernt gewählt werden, an dem Tauben verscheucht werden.
18. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Taubenhaltungsanlage wenigstens 10 km, vorzugsweise wenigstens 20 km vom
Fangort entfernt ist.
19. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die
verwendete Taubenhaltungsanlage wenigstens eine Voliere aufweist.
20. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die
verwendete Taubenhaltungsanlage zur Aufnahme von wenigstens 1000, vorzugs
weise wenigstens 2000 Tauben ausgelegt ist.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß als
Taubenhaltungsanlage eine Bauwerksruine genutzt wird.
22. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß im
Bereich der Taubenhaltungsanlage eine Anpaarung der gefangenen Tauben mit
ortsansässigen Partnern durchgeführt wird.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß im
Bereich der Taubenhaltungsanlage eine Züchtung von Tauben erfolgt.
24. Fangbehälter (10), insbesondere zur Verwendung in dem Verfahren nach einem
der Ansprüche 1 bis 23, dadurch gekennzeichnet, daß der Fangbehälter ein Ein
sprunggitter (40) aufweist, dessen Gitterstäbe wenigstens teilweise von länglichen,
jeweils um ihre Längsachse drehbaren Rollen (42) gebildet ist.
25. Fangbehälter (60; 160), insbesondere zur Verwendung in dem Verfahren nach ei
nem der Ansprüche 1 bis 23, beispielsweise nach Anspruch 24, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Fangbehälter (60; 160) wenigstens eine Eintrittsöffnung (81, 82;
162) mit Schließvorrichtung (84, 92; 166) aufweist, welche nach Betätigung einer
Auslöseeinrichtung (89, 100; 172) die Eintrittsöffnung selbsttätig schließt.
26. Fangbehälter (60), insbesondere zur Verwendung in dem Verfahren nach einem
der Ansprüche 1 bis 23, beispielsweise nach Anspruch 24 oder 25, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Fangbehälter (60) wenigstens eine Eintrittspassage (110)
mit Öffnungsvorrichtung (111, 117, 115) aufweist, welche nach Betätigung einer
Auslöseeinrichtung (111, 117) die Eintrittspassage (110) selbsttätig öffnet.
27. Fangbehälter (10; 60) nach einem der Ansprüche 24 bis 26, dadurch gekennzeich
net, daß der Fangbehälter ein - vorzugsweise separates - Lockvogelabteil (20; 72)
aufweist.
28. Fangbehälter (60) nach einem der Ansprüche 24 bis 27, dadurch gekennzeichnet,
daß der Fangbehälter wenigstens eine Nistzelle (69) aufweist.
29. Fangbehälter (60) nach einem der Ansprüche 24 bis 28, dadurch gekennzeichnet,
daß der Fangbehälter einen Stufenbereich (146) aufweist.
30. Fangbehälter (10; 60; 160) nach einem der Ansprüche 24 bis 29, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Fangbehälter eine Schallabgabeeinrichtung aufweist.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998153220 DE19853220A1 (de) | 1998-11-18 | 1998-11-18 | Taubenumsiedlung |
| DE29824887U DE29824887U1 (de) | 1998-11-18 | 1998-11-18 | Taubenfangbehälter |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998153220 DE19853220A1 (de) | 1998-11-18 | 1998-11-18 | Taubenumsiedlung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19853220A1 true DE19853220A1 (de) | 2000-05-31 |
Family
ID=7888238
Family Applications (2)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998153220 Ceased DE19853220A1 (de) | 1998-11-18 | 1998-11-18 | Taubenumsiedlung |
| DE29824887U Expired - Lifetime DE29824887U1 (de) | 1998-11-18 | 1998-11-18 | Taubenfangbehälter |
Family Applications After (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29824887U Expired - Lifetime DE29824887U1 (de) | 1998-11-18 | 1998-11-18 | Taubenfangbehälter |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (2) | DE19853220A1 (de) |
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1998
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- 1998-11-18 DE DE29824887U patent/DE29824887U1/de not_active Expired - Lifetime
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE29824887U1 (de) | 2003-03-20 |
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