Die Erfindung betrifft eine Brennstoffzellenanordnung nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Aus der EP 0 230 036 A1 ist eine Brennstoffzellenanordnung bekannt, bei der eine Anzahl
von Brennstoffzellen in einem Brennstoffzellenstapel angeordnet sind. Die
Brennstoffzellen enthalten jeweils eine Anode, eine Kathode und eine Elektrolytmatrix und
sind durch Bipolarplatten elektrisch kontaktiert und voneinander getrennt. Die
Brennstoffzellen werden an ihren Anoden von einer Brenngaseinlaßseite zu einer
Brenngasauslaßseite von einem Brenngas durchströmt. Zwischen den Brennstoffzellen und
im thermischen Kontakt mit diesen sind Reformiereinheiten angeordnet, die vom zu
reformierenden Brenngas durchströmt werden. Bei der bekannten
Brennstoffzellenanordnung wird das Brenngas durch Gasverteilungseinrichtungen geführt,
die seitlich an dem Brennstoffzellenstapel angeordnet sind.
Aus der DE 195 17 042 C1 ist ebenfalls eine Brennstoffzellenanordnung mit einer Anzahl
von in einem Brennstoffzellenstapel angeordneten Brennstoffzellen bekannt, wobei die
Brennstoffzellen jeweils eine Anode, eine Kathode und eine Elektrolytmatrix enthalten und
durch Bipolarplatten elektrisch kontaktiert und voneinander getrennt sind. Die
Brennstoffzellen werden an ihren Anoden von einer Brenngaseinlaßseite zu einer
Brenngasauslaßseite von einem Brenngas durchströmt. Die bekannte
Brennstoffzellenanordnung ist von einer gasdichten Umhüllung eingeschlossen, die
zusammen mit sich zwischen den Ecken des Brennstoffzellenstapels und der Innenseite der
Umhüllung erstreckenden Dichtungsvorrichtungen Strömungswege für das Brenngas wie
auch für das Kathodengas begrenzt. Eine Brennstoffzellenanordnung dieser Art wird
üblicherweise als "Hot Module" bezeichnet.
Aus der US 4 609 595 ist eine Brennstoffzellenanordnung mit einer Anzahl von in einem
Brennstoffzellenstapel angeordneten und durch Bipolarplatten elektrisch kontaktierten und
voneinander getrennten Brennstoffzellen bekannt, bei der die Kanten der Bipolarplatten
durch Dichtungsflansche gegen Korrosion geschützt sind, welche aus Legierungen von
Yttrium, Chrom, Aluminium und Eisen hergestellt sind.
In der DE 196 00 681 C1 ist ein Katalysator aufgezeigt, der zur Herstellung von
Synthesegas bei der Dampfreformierung Verwendung findet. Um die Haftung des
Katalysatormaterials zu verbessern, wird auf einem Grundkörper ein Haftvermittler
aufgetragen, der FeCrAl enthält. Von diesem Material ist bekannt, daß es sich durch
hervorragende Korrosionseigenschaften vor allem im Hochtemperaturbereich auszeichnet.
Bei Hochtemperatur-Brennstoffzellen dienen die Reformiereinheiten dazu, aus einem
bereits vorreformierten Brenngas, überwiegend bestehend aus CO, H2O, H2 und CH4,
Wasserstoff H2 zu produzieren, welcher anschließend an der Anode der Brennstoffzelle
unter Einwirkung des oxidierenden Kathodengases elektrochemisch zu Wasser oxidiert
wird. Die Reformiereinheiten bestehen üblicherweise aus einem Reformiergehäuse und
einem Reformierkatalysator, wobei das Reformiergehäuse aus einem geformten,
vernickelten Edelstahlblech hergestellt ist und den Gasfluß durch die Reformiereinheit
gewährleistet und das Katalysatormaterial beherbergt. Die äußerliche Vernickelung der
Reformiereinheiten ist üblicherweise gegen das Brenngas chemisch stabil und schützt die
Reformiereinheit gegen Korrosion. Bei Brennstoffzellenanordnungen nach dem "Hot
Module"-Prinzip, bei denen es keine völlig getrennte Gasführung von Anodengas und
Kathodengas gibt, kann es im Ausgangsbereich der Anoden zu einem erhöhten
Sauerstoffpartialdruck kommen, was eine rasche Oxidation des Nickels zur Folge hat.
Die Aufgabe der Erfindung ist es, eine Brennstoffzellenanordnung der vorausgesetzten Art
zu schaffen, bei welcher die Reformiereinheiten zuverlässig gegen Korrosion geschützt
sind.
Diese Aufgabe wird durch eine Brennstoffzellenanordnung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Brennstoffzellenanordnung sind in
den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die erfindungsgemäße Brennstoffzellenanordnung verfügt über eine Anzahl von in einem
Brennstoffzellenstapel angeordneten Brennstoffzellen, die jeweils eine Anode, eine
Kathode und eine Elektrolytmatrix enthalten und durch Bipolarplatten elektrisch
kontaktiert und voneinander getrennt sind. Die Brennstoffzellen werden an ihren Anoden
von einer Brenngaseinlaßseite zu einer Brenngasauslaßseite von einem Brenngas
durchströmt. Zwischen den Brennstoffzellen und im thermischen Kontakt mit diesen sind
Reformiereinheiten angeordnet, die vom zu reformierenden Brenngas durchströmt werden.
Erfindungsgemäß ist an den Reformiereinheiten ein Korrosionsschutz aus einer MCrAlY-
Legierung (M = Fe, Ni und/oder Co) vorgesehen.
Der Vorteil bei der erfindungsgemäßen Brennstoffzellenanordnung ist es, daß die
Reformiereinheiten durch den Korrosionsschutz aus der MCrAlY-Legierung zuverlässig
gegen Korrosion geschützt sind, so daß sie auch in einer oxidierenden Atmosphäre
korrosionsbeständig sind.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist die
Brennstoffzellenanordnung so ausgebildet, daß der Brennstoffzellenstapel in einer
gasdichten Umhüllung eingeschlossen ist, innerhalb der das Brenngas von der
Brenngasauslaßseite der Anoden abgeführt und diesem oxidierendes Frischgas beigemischt
wird, wobei der Korrosionsschutz an den Reformiereinheiten zumindest im Bereich der
Brenngasauslaßseite der Anoden vorgesehen ist. Dies bedeutet, daß durch den
erfindungsgemäßen Korrosionsschutz die vorteilhafte Kombination eines
Reformiereinheiten aufweisenden Brennstoffzellenstapels mit einer gasdichten Umhüllung
nach Art eines "Hot Module" möglich ist.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist es vorgesehen, daß die Reformiereinheiten
ein flaches, kastenförmiges Gehäuse mit einer einen Teil der Oberfläche des
Brennstoffzellenstapels bildenden Stirnfläche aufweisen, und daß der Korrosionsschutz
zumindest an der Stirnfläche der Reformiereinheiten vorgesehen ist.
Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung kann der Korrosionsschutz durch eine Folie
oder ein dünnes Blech aus einer MCrAlY-Legierung gebildet sein.
Alternativ kann der Korrosionsschutz durch eine Beschichtung aus einer MCrAlY-
Legierung gebildet sein.
Vorteilhafterweise wird die Beschichtung durch Pulverbeschichtung mit einem MCrAlY-
Pulver hergestellt.
Alternativ ist die Herstellung der Beschichtung durch ein Plasmaspritzverfahren, ein
Lichtbogenverfahren, ein Flammspritzverfahren oder ein
Hochgeschwindigkeitsflammspritzverfahren ebenfalls vorteilhaft.
Bei der Herstellung des Korrosionsschutz durch eine Folie oder ein dünnes Blech aus einer
MCrAlY-Legierung ist es für einen ausreichenden Korrosionsschutz vorteilhaft, wenn das
Blech oder die Folie eine Dicke von 40 µm oder mehr aufweist.
Bei der Herstellung des Korrosionsschutz durch eine Beschichtung aus einer MCrAlY-
Legierung ist es vorteilhaft, wenn die Beschichtung eine Dicke von 50 bis 200 µm,
vorzugsweise von 60 bis 100 µm aufweist.
Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung ist der
Korrosionsschutz durch ein an der Stirnfläche der Reformiereinheiten angeordnetes, aus
einer Folie oder einem Blech aus einer MCrAlY-Legierung hergestelltes Profil gebildet,
welches die Stirnfläche der Reformiereinheiten nach außen absperrt.
Vorteilhafterweise hat das den Korrosionsschutz bildende Profil einen U-förmigen
Querschnitt, der zur Reformiereinheit hin geöffnet ist und die Reformiereinheit im Bereich
der Stirnfläche umgibt.
Gemäß einer besonders vorteilhaften alternativen Ausbildung hat das den Korrosionsschutz
bildende Profil einen U-förmigen Querschnitt, der zur Außenseite des
Brennstoffzellenstapels hin geöffnet ist und mit seinem Basisschenkel die Reformiereinheit
im Bereich der Stirnfläche absperrt.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung hiervon ist die Stirnfläche der Reformiereinheit
gegenüber der Oberfläche des Brennstoffzellenstapels nach innen zurückgesetzt, wobei die
Länge des Basisschenkels des Profils der Höhe der Reformiereinheit entspricht und die
Seitenschenkel des Profils eine Verlängerung der Reformiereinheit bilden und die
Reformiereinheit gegen die Oberfläche des Brennstoffzellenstapels absperren.
Vorzugsweise ist die Höhe des Profils dabei so bemessen, daß das Profil zusammen mit der
Reformiereinheit zwischen den benachbarten Komponenten im Brennstoffzellenstapel
unter Druck eingespannt ist.
In dem Profil ist vorzugsweise ein Stützkörper angeordnet.
Dieser Stützkörper kann durch einen Edelstahlformkörper gebildet sein, dessen Höhe dem
Abstand zwischen den Seitenschenkeln des Profils entspricht.
Vorzugsweise ist das den Korrosionsschutz bildende Profil im Brennstoffzellenstapel
zusammen mit der Reformiereinheit zwischen einer Bipolarplatte und einer Brennstoffzelle
angeordnet und liegt abdichtend an einem Randbereich der Bipolarplatte an.
Erfindungsgemäß ist es vorgesehen, daß die MCrAlY-Legierung, aus der der
Korrosionsschutz hergestellt ist, 60 bis 75 Gew.-% M (M = Fe, Ni oder Co), 20 bis 25 Gew.-%
Cr, 5 bis 8 Gew.-% Al und 100 bis 500 ppm Y enthält.
Im folgenden werden vorteilhafte Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der
Zeichnung erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1a) und b) in schematisierter Querschnittsansicht den Aufbau einer Brennstoffzelle
sowie eines Brennstoffzellenstapels mit einer in dem
Brennstoffzellenstapel angeordneten Reformiereinheit, die mit einem
Korrosionsschutz gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der
Erfindung versehen ist;
Fig. 2a), b) und c) in schematisierter Darstellung Querschnitte von Reformiereinheiten,
welche jeweils mit einem Korrosionsschutz nach dem ersten
Ausführungsbeispiel (Fig. 2a)), sowie einem zweiten
Ausführungsbeispiel (Fig. 2b)), sowie einem dritten
Ausführungsbeispiel (Fig. 2c)) versehen sind;
Fig. 3a) und b) in der Draufsicht sowie in der Seitenansicht Ausführungsbeispiele von
Brennstoffzellenanordnungen, bei denen der Brennstoffzellenstapel in
einer gasdichten Umhüllung nach Art eines "Hot Module" vorgesehen
ist, wobei der Brennstoffzellenstapel mit einem Korrosionsschutz
gemäß der Erfindung versehene Reformiereinheiten enthält; und
Fig. 4 in schematisierter Querschnittsansicht eine Darstellung eines Teils eines
Brennstoffzellenstapels mit einer Reformiereinheit, welche gemäß dem
dritten Ausführungsbeispiel von Fig. 2c) mit einem Korrosionsschutz
versehen ist, wobei dieser Brennstoffzellenstapel für eine Anordnung
mit gasdichter Umhüllung gemäß Fig. 3 vorgesehen ist.
Fig. 1a) zeigt in schematisierter Darstellung eine Querschnittsansicht durch einen Teil einer
Brennstoffzelle 1, wie sie Bestandteil der erfindungsgemäßen Brennstoffzellenanordnung
ist. Die Brennstoffzelle 1 umfaßt eine Kathode 11, eine Anode 13 und eine zwischen
diesen angeordnete Elektrolytmatrix 12. Die Kathode 11 ist von einem
Kathodenstromkollektor 11a elektrisch kontaktiert. Die Anode 13 befindet sich auf einem
Anodenträger 13b, welcher seinerseits von einem Anodenstromkollektor 13a elektrisch
kontaktiert ist. Der Kathodenstromkollektor 11a ist so ausgebildet, daß er an seiner
Rückseite einen Strömungsquerschnitt für ein Kathodengas K zur Verfügung stellt, wie
auch der Anodenstromkollektor 13a so ausgebildet ist, daß er an seiner Rückseite einen
Strömungsquerschnitt für ein Brenngas B zur Verfügung stellt. Die in Fig. 1a) dargestellte
Brennstoffzelle 1 wird an ihrer Anode 13 von einer Brenngaseinlaßseite AI zu einer
Brenngasauslaßseite AX von links nach rechts durchströmt, wie durch den mit B
bezeichneten Pfeil gekennzeichnet ist. Von dem Kathodengas K wird die dargestellte
Brennstoffzelle 1 an ihrer Kathode 11 in Richtung senkrecht zum Brenngasstrom B
durchströmt, also in der Darstellung senkrecht zur Zeichenebene, wie bei K dargestellt. Die
Bipolarplatte 19, welche zwei benachbarte Brennstoffzellen 1 voneinander trennt, ist an
ihrer Seite mit einem Abstandshalter 19a versehen, welcher einerseits dazu dient, den
Strömungsquerschnitt für das Kathodengas K an der Rückseite des
Kathodenstromkollektors 11a seitlich gegen die Brenngasauslaßseite AX abzudichten, und
andererseits, den Abstand zwischen dem Anodenstromkollektor 13a und der
Elektrolytmatrix 12 zu überbrücken, wie aus der Fig. 1a) leicht ersichtlich ist.
Fig. 1b) zeigt einen Querschnitt durch einen Teil eines Brennstoffzellenstapels 2, welcher
durch Anordnung einer Anzahl von Brennstoffzellen 1 übereinander geschaffen ist. Wie
ersichtlich, sind jeweils zwei benachbarte Brennstoffzellen 1 durch eine Bipolarplatte 19
gastechnisch voneinander getrennt und gleichzeitig am Anodenstromkollektor 13a bzw. am
Kathodenstromkollektor 11a elektrisch kontaktiert. Wie bei der in Fig. 1a) dargestellten
einzelnen Brennstoffzelle 1 werden auch die Brennstoffzellen 1 des Brennstoffzellenstapels
2 an ihren Anoden 13 vom Brenngas B von der Brenngaseinlaßseite AI zur
Brenngasauslaßseite AX, in der Zeichnung also von links nach rechts, durchströmt,
während die Brennstoffzellen 1 an ihren Kathoden 11 vom Kathodengas K senkrecht dazu,
also in der Darstellung senkrecht zur Zeichenebene, von oben nach unten durchströmt
werden.
Innerhalb des Brennstoffzellenstapels 2 sind in vorgegebenen Abständen
Reformiereinheiten 14 jeweils zwischen zwei benachbarten Brennstoffzellen 1, in der
dargestellten Anordnung nämlich zwischen den als "Zelle 2" und "Zelle 3" bezeichneten
Brennstoffzellen angeordnet. Die Reformiereinheiten 14 werden vom Brenngas B vor
dessen Zuführung zur Brenngaseinlaßseite AI durchströmt, um aus dem bereits extern
vorreformierten Gas, welches überwiegend CO, H2O, H2 und CH4 enthält, Wasserstoff H2
zu produzieren, der dann anschließend an den Anoden 13 der Brennstoffzellen 1 unter der
Wirkung des an den Kathoden 11 vorbeigeführten Kathodengases K elektrochemisch zu
Wasser oxidiert wird.
Die Reformiereinheiten 14 umfassen ein Gehäuse 15, innerhalb dessen sich ein Träger 14a
mit einem darauf aufgebrachten Katalysatormaterial 14b befindet. An seiner Oberseite ist
das Gehäuse 15 der Reformiereinheiten 14 mit einer Nickelplattierung 15a versehen,
welche als Korrosionsschutz für dasselbe dient. Durch diese Nickelplattierung 15a ist das
Gehäuse 15 gegen übliches Anodengas ausreichend vor Korrosion geschützt und damit
chemisch stabil. An der mit 16 bezeichneten, an der Oberfläche des Brennstoffzellenstapels
2 freiliegend exponierten Stirnfläche des Gehäuses 15 der Reformiereinheit 14 besteht
jedoch ein zusätzliches Problem einer Oxidation an der Brenngasauslaßseite AX. Das
Problem einer Oxidation an dieser Stelle besteht insbesondere bei
Brennstoffzellenanordnungen nach Art eines "Hot Module", bei denen der
Brennstoffzellenstapel 2 in einer gasdichten Umhüllung eingeschlossen ist, innerhalb der
das Brenngas B von der Brenngasauslaßseite AX der Anoden 13 abgeführt und diesem
oxidierendes Frischgas beigemischt wird. In diesem Falle nämlich kann Sauerstoff des
zugemischten Frischgases unter bestimmten Druckverhältnissen oder einfach durch
Diffusion unmittelbar an die Oberfläche des Brennstoffzellenstapels 2 an der
Anodenausgangseite AX gelangen und damit zu einer raschen Oxidation der
Nickelplattierung 15a der Reformiereinheiten 14 führen. Schlimmstenfalls wird das
Gehäuse 15 der Reformiereinheiten 14 an dieser Stelle durchoxidiert und es kommt zu
einem Austritt von Brenngas B, welches dann von den Reformiereinheiten 14 nicht mehr
der Anodeneinlaßseite AI der Anoden 13 zugeführt wird, sondern verlorengeht.
Üblicherweise werden die metallischen Komponenten, etwa die Bipolarbleche 19 der
Brennstoffzellen 1 im sogenannten "Wet Seal"-Bereich (mit dem Elektrolyten in
Berührung kommender Dichtbereich) mit Aluminium beschichtet, was einen
korrosionsschützenden Effekt hat. Diese Art des Korrosionsschutzes kann für die
Reformiereinheiten 14 jedoch nicht eingesetzt werden, da das Nickel der Nickelplattierung
15a mit metallischem Aluminium Aluminide unterschiedlichen Typs bildet, die sehr spröde
sind und in Versuchen äußerst schlechte Haftung auf dem Substrat gezeigt haben. Ein
weiterer Punkt, der gegen die Verwendung von Aluminium als Korrosionsschutz für die
Reformiereinheiten spricht, ist der relativ niedrige Schmelzpunkt von Aluminium
(660,4°C), der nur wenig über der Brennstoffzellen-Betriebstemperatur von 650°C liegt.
Fig. 3a) und b) zeigt in schematisierter Darstellung Querschnittsansichten in der Draufsicht
bzw. in der Seitenansicht einer Brennstoffzellenanordnung nach der vorher genannten Art
eines "Hot Module", bei dem der Brennstoffzellenstapel 2 in einer gasdichten Umhüllung 3
eingeschlossen ist, die an ihrer Oberseite und ihrer Unterseite durch Druckplatten 4 bzw. 5
abgeschlossen ist. Am oberen Ende des Brennstoffzellenstapels 2 befindet sich ein
Druckbalgen 30, mittels welchem die Brennstoffzellen 1 des Brennstoffzellenstapels 2
unter einem vorgegebenen, konstanten Druck gehalten werden.
Innerhalb der durch die Bestandteile 3, 4, 5 gebildeten gasdichten Umhüllung sind durch
Dichtungsvorrichtungen, welche aus Dichtungseckleisten 6 und Ecklagern 7, 8 bestehen,
Gasräume 20, 21, 22, 23 definiert, über welche die Ströme von Brenngas und Kathodengas
den Brennstoffzellen 1 des Brennstoffzellenstapels 2 zu- bzw. abgeführt wird. So wird das
Brenngas B über einen Brenngaseinlaßraum 20 (Brenngaseinlaßseite AI) den Anoden der
Brennstoffzellen 1 zugeführt und von diesen über einen Brenngasauslaßraum 21
(Brenngasauslaßseite AX) abgeführt; das Kathodengas wird über einen
Kathodengaseinlaßraum 22 den Kathoden der Brennstoffzelle 1 zugeführt und von diesen
über einen Kathodengasauslaßraum 23 abgeführt.
Wie in Fig. 4 im einzelnen näher dargestellt ist, ist an der Brenngasauslaßseite AX des
Brennstoffzellenstapels 2 ein Diffusor 26 (Strömungsgleichrichter) sowie eine diesem in
Strömungsrichtung nachgeordnete Mischkammer 25 vorgesehen. Der die Anoden 13 der
Brennstoffzellen 1 verlassende Brenngasstrom wird durch den Diffusor 26 vergleichmäßigt
und in der Mischkammer 25 mit oxidierendem Frischgas F gemischt, von wo es einem in
Strömungsrichtung nachgeschalteten, in der Fig. 4 nicht dargestellten Umwälzgebläse zur
Rückführung zum Brenngaseinlaßraum 20 zugeführt wird.
Wie bereits weiter oben erläutert wurde, besteht bei einer solchen
Brennstoffzellenanordnung nach Art eines "Hot Module" das spezielle Problem, daß der in
dem in der Mischkammer 25 zugeführten Frischgasstrom F enthaltene Sauerstoff unter
bestimmten Druckverhältnisses oder durch Diffusion an die brenngasauslaßseitige
Oberfläche des Brennstoffzellenstapels 2 gelangen und dort eine Korrosion der
Reformiereinheiten 14 bewirken kann.
Erfindungsgemäß ist zumindest an dem Bereich der Oberfläche der Reformiereinheiten 14,
welche an der Oberfläche des Brennstoffzellenstapels 2 gegen die Brenngasauslaßseite AX
freiliegend exponiert ist, also insbesondere an der Stirnfläche 16 der Reformiereinheiten 14
ein Korrosionsschutz vorgesehen, welcher in Fig. 1b) allgemein darstellt und mit dem
Bezugszeichen 17 versehen ist. Dieser Korrosionsschutz besteht aus einer MCrAlY-
Legierung, wobei M = Fe, Ni und/oder Co. Der Korrosionsschutz 17 ist durch eine Folie,
ein dünnes Blech oder eine Beschichtung gebildet, bestehend aus der MCrAlY-Legierung.
Die Legierung enthält vorzugsweise 60 bis 75 Gew.-% M (M = Fe, Ni und/oder Co), 20 bis
25 Gew.-% Cr, 5 bis 8 Gew.-% Al und 100 bis 500 ppm Y. Diese Legierungen bilden bei
hohen Temperaturen in oxidierenden Gasen schützende Korrosionsschichten aus, die aus
Al2O3, NiAl2O4 oder CoAl2O4 bestehen. Vorzugsweise wird eine FeCrAlY-Legierung
verwendet, da diese durch hervorragenden Korrosionsschutz in oxidierenden und
kohlenstoffhaltigen Gasen ausgezeichnet ist.
Im Falle der Verwendung eines dünnen Blechs oder einer Folie sollte dieses vorzugsweise
eine Dicke von 200 µm oder mehr aufweisen, um einen zuverlässigen Korrosionsschutz zu
gewährleisten. Im Falle der Verwendung einer Beschichtung sollte diese eine Dicke von
vorzugsweise 50 bis 200 µm, insbesondere von 60 bis 100 µm aufweisen. Die
Beschichtung kann durch Pulverbeschichtung mit einem MCrAlY-Pulver hergestellt sein.
Alternativ kann die Beschichtung durch ein Plasmaspritzverfahren, ein
Lichtbogenverfahren, ein Flammspritzverfahren oder ein
Hochgeschwindigkeitsflammspritzverfahren hergestellt sein.
Fig. 2a) bis c) zeigen drei Ausführungsbeispiele des Korrosionsschutzes 17 an der
Reformiereinheit 14.
Bei den in Fig. 2a) bis c) dargestellten Ausführungsbeispielen ist jeweils eine
Reformiereinheit 14 durch ein Gehäuse 15 gebildet, welches in seinem Inneren einen
Träger 14a für ein Katalysatormaterial 14b aufweist. Bei dem in Fig. 2b) gezeigten
Ausführungsbeispiel sind im einzelnen Korrosionsschutzschichten in Form einer
Nickelplattierung 15a und einer Nickelfolie 14c dargestellt, durch welche das Gehäuse 15
der Reformiereinheit 14 gegen Korrosion durch das zu reformierende Brenngas geschützt
werden soll.
Bei dem in Fig. 2a) gezeigten ersten Ausführungsbeispiel ist der Korrosionsschutz durch
eine Schicht 17a gebildet, welche an der Stirnfläche 16 der Reformiereinheit 14 angeordnet
ist. Diese Schicht 17a kann durch eine Folie oder ein dünnes Blech oder eine Beschichtung
aus der besagten MCrAlY-Legierung bestehen. Die Dicke dieser Schicht 17a sollte im
Falle eines Blechs oder einer Folie 200 µm oder mehr betragen, im Falle einer
Beschichtung eine Dicke von 50 bis 200 µm, vorzugsweise 60 bis 100 µm aufweisen, wie
oben gesagt.
Bei den in Fig. 2b) und c) dargestellten zweiten und dritten Ausführungsbeispielen ist der
Korrosionsschutz durch ein an der Stirnfläche 16 der Reformiereinheit 14 angeordnetes,
aus einer Folie oder einem Blech aus einer MCrAlY-Legierung hergestelltes Profil 17b
bzw. 17c gebildet, welches die Stirnfläche 16 der Reformiereinheit 14 nach außen in
Richtung zur Brenngasauslaßseite AX absperrt. Die Dicke des den Korrosionsschutz 17b;
17c bildenden Blechs oder der Folie sollte wiederum mindestens 200 µm betragen.
Bei dem in Fig. 2b) gezeigten zweiten Ausführungsbeispiel hat das den Korrosionsschutz
bildende Profil 17b einen kastenförmigen, U-förmigen Querschnitt, der zur
Reformiereinheit 14 hin geöffnet ist und diese im Bereich ihrer Stirnfläche 16 umgibt und
hermetisch einschließt.
Bei dem in Fig. 2c) gezeigten dritten Ausführungsbeispiel ist der Korrosionsschutz durch
ein Profil 17c gebildet, das einen kastenförmigen, U-förmigen Querschnitt hat, der aber
abweichend von dem zweiten Ausführungsbeispiel von Fig. 2b) nun zur Außenseite des
Brennstoffzellenstapels hin geöffnet ist und mit seinem Basisschenkel 17c' die Stirnfläche
16 der Reformiereinheit 14 absperrt.
Wie im Zusammenhang mit der Gesamtheit des Brennstoffzellenstapels 2 aus Fig. 4
hervorgeht, ist bei diesem dritten Ausführungsbeispiel die Stirnfläche 16 der
Reformiereinheit 14 gegenüber der Oberfläche des Brennstoffzellenstapels 2 nach innen
zurückgesetzt. Die Länge des Basisschenkels 17c', vgl. Fig. 2c), entspricht der Höhe der
Reformiereinheit 14 im Brennstoffzellenstapel 2 und die Seitenschenkel 17c" des Profils
17c, vgl. Fig. 2c), bilden eine Verlängerung der Reformiereinheit 14. Somit wird die
Reformiereinheit 14 vollständig und zuverlässig gegen die Oberfläche des
Brennstoffzellenstapels 2 abgesperrt. Um einen zuverlässigen Halt des den
Korrosionsschutz 17c bildenden Profils 17c innerhalb des Brennstoffzellenstapels 2 zu
gewährleisten, ist das Profil 17c zusammen mit der Reformiereinheit 14 zwischen den
benachbarten Komponenten, also dem darüberliegenden Anodenstromkollektor 13a und
der darunterliegenden Bipolarplatte 19 bzw. deren Abstandshalter 19a unter Druck
eingespannt. Damit das Profil 17c diesem Druck standhält, ist in seinem Inneren ein
Stützkörper 18 vorgesehen, der aus einem Edelstahlformkörper besteht und dessen Höhe
dem Abstand zwischen den Seitenschenkeln 17c" des Profils 17c entspricht, vgl. Fig. 2c).
Sowohl bei dem zweiten wie auch bei dem dritten Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 2b)
bzw. c) ist das den Korrosionsschutz bildende Profil 17b; 17c im Brennstoffzellenstapel 2
zusammen mit der Reformiereinheit 14 zwischen einer Bipolarplatte 19 und einer
Brennstoffzelle 1 angeordnet und liegt abdichtend am Randbereich 19a der Bipolarplatte
an.
Bezugszeichenliste
1
Brennstoffzelle
2
Brennstoffzellenstapel
3
Umhüllung
4
Druckplatte
5
Druckplatte
6
Dichtungsvorrichtungen
7
Dichtungseckleisten
8
Ecklager
9
Ecklager
10
11
Kathode
11
a Kathodenstromkollektor
12
Elektrolytmatrix
13
Anode
13
a Anodenstromkollektor
13
b Anodenträger
14
Reformiereinheit
14
a Träger
14
b Katalysator
14
c Nickelfolie
15
Gehäuse
15
a Nickelplattierung
16
Stirnfläche
17
a;
17
b;
17
c Korrosionsschutz
18
Stützkörper
19
Bipolarplatte
19
a Abstandshalter
20
,
21
,
22
,
23
Gasräume
25
Mischkammer
26
Diffusor
30
Druckbalgen