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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur pneumatischen Förderung
von auf Straßen
oder Großflächen aufgenommenem
Staub, wobei der Staub über einen
Saugtrichter in den Innenraum der Kehrsaugmaschine gefördert und
der Grobstaub in einem Kehrichtbehälter gelagert wird, während der
dabei freigesetzte Feinstaub zunächst
in einem Filterabscheider abgetrennt und anschließend in
einem Bunker zwischengelagert und von dort gezielt in den Kehrichtbehälter befördert und
anschließend
im Kehrrichtbehälter
gelagert wird. Gegenstand der Erfindung ist außerdem eine Vorrichtung in
Form einer Kehrsaugmaschine mit Walzenbürsten, Tellerbesen, Saugtrichter, Saugrohr,
Lüfter
und Filterabscheider mit einem Bunker zur zeitweisen Aufnahme des
im Filterabscheiders abgeschiedenen Feinstaubes und einem großen Kehrichtbehälter für den Grob- und den Feinstaub
zur Durchführung
des Verfahrens.
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Derartige
Fahrzeuge werden eingesetzt, um Straßen und Plätze in regelmäßigen Abständen zu säubern. Dabei
sind verschiedene Ausführungen
bekannt, und zwar als reine Sprengwaren, die lediglich eine staubbindende
Flüssigkeit
versprühen,
sowie Kehrmaschinen, die den Staub und Kehricht aufnehmen, in einem
entsprechend geschlossenen Kehrichtbehälter aufbewahren und dann gesammelt
entsorgen. Der Kehricht und der grobe Schmutz können aufgrund der Schwerkraft
nach dem Einsaugen in den Kehrichtbehälter von selbst abgeschieden
werden, während
der feine Staub in einem Filterabscheider vom Luftstrom getrennt
werden muss. Damit soll vermieden werden, dass der feine Staub mit
der Luft wieder ausgetragen wird. Der vom Lüfter angesaugte und über den
Filterabscheider abgeschiedene Staub wird zunächst in einem Bunker zwischengelagert,
der quasi getrennt vom Kehrichtbehälter innerhalb des Gehäuses angeordnet
ist. Aus der
DE 44 15
66 A1 ist eine Vorrichtung für die Straßen- und Großflächenreinigung
bekannt, bei der dem Bunker ein Austragsförderer zugeordnet ist, der
eingekapselt ausgebildet und endseitig mit einer einstellbaren Benetzungseinrichtung
ausgerüstet
ist. Diese Benetzungseinrichtung ist vorgesehen, den Staub zu binden
und zu beschweren, damit er im Kehrichtbehälter gelagert werden kann.
Bei Benetzungseinrichtungen stellt sich das grundsätzliche
Problem, dass im Kehrichtbehälter
aufwändige
Einrichtungen vorhanden sein müssen,
die eine zuverlässige
Benetzung gewährleisten. Dazu
muss stets eine ausreichende Menge Wasser vorgehalten werden, die
dem feuchten Staub später wieder
aufwändig
entzogen werden muss. Ein weiterer Nachteil der Benetzungstechnik
besteht darin, dass bestimmte aufgenommene Stoffe mit dem Wasser
in Reaktion treten und beispielsweise aushärten. Hierdurch kann es zu
erheblichen Störungen
im Funktionsablauf der Kehrichtmaschine kommen. Einen weiteren Schwachpunkt
in diesem Zusammenhang stellt die mechanische Förderung des benetzten Feinstaubes
zum Kehrichtbehälter
hin dar. Es hat sich als äußerst problematisch
erwiesen, diesen beispielsweise mit Transportschnecken zu realisieren, da
es hier immer wieder zu Verstopfungen kommt, wodurch der komplette
Betriebsablauf gestört
wird. Nach der
DE 19
24 054 A wird der grobe und der Feinstaub zunächst von
der Straße
abgesaugt und über
eine Rohrleitung in den Aufbau des Fahrzeuges hineingesaugt. Dort
wird durch Klappen und Ähnliches
dafür gesorgt,
dass der grobe Staub sich im Kehrichtbehälter ablagert, während der
Feinstaub über
die Staubabscheider gleitet und dort von der Luft getrennt wird.
Die Luft selbst wird dann über
das Saugaggregat wieder benutzt, um den notwendigen Unterdruck zum
Absaugen des Schmutzes von der Straßenoberfläche zu erreichen. Der von den
Staubabscheidern abgeschiedene Feinstaub gelangt wieder in den Kehrichtbehälter zurück. Auch
wenn dieser Feinstaub beim hinteren Ende des Kehrichtbehälters herabrieselt,
kann nicht vermieden werden, dass er wieder in den Luftverkehr gerät und somit
erneut in die Staubabscheider gelangt und diese belastet.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, ein Verfahren und eine
Vorrichtung zu schaffen, welche eine zuverlässige Förderung des Feinstaubs, unabhängig von
dessen Zusammensetzung, ohne die Gefahr von Störungen im Betriebsablauf gewährleisten.
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Diese
Aufgabe wird verfahrensgemäß dadurch
gelöst,
dass der Feinstaub vom Bunker zum Kehrichtbehälter dosiert und Turbulenzen
im Kehrichtbehälter
verhindernd pneumatisch transportiert wird.
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Aufgrund
dieser pneumatischen Förderung ist
es nicht notwendig, den Staub zu benetzen. Somit entfällt auch
die Gefahr von Verklumpungen oder Erhärtungen des Staubes, welche
zu Störungen
im Betriebsablauf führen,
weil der nasse Staub nicht transportiert bzw. gefördert werden
kann. Insbesondere können
mit der pneumatischen Förderung
sämtliche Staubarten,
auch solche, welche mit Wasser oder anderen Flüssigkeiten in Reaktion treten,
vom Bunker in den Kehrichtbehälter
gefördert
werden. Innerhalb des Kehrichtbehälters muss zudem nicht länger Wasser
vorgehalten werden, was nicht nur wegen der Probleme bei der Benutzung,
sondern auch deswegen vorteilhaft ist, weil es nun nicht mehr notwendig ist,
das Wasser aus dem abgelagerten Kehricht später wieder zu entziehen.
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Es
sind grundsätzlich
zwei Techniken denkbar, wobei gemäß der Erfindung vorgesehen
ist, dass die pneumatische Förderung
mit Druckluft oder mit Saugluft durchgeführt wird. Im Falle der Druckluft
ist die Druckluft erzeugende Einrichtung so angeordnet, dass der
Staub aus dem Bunker heraus in den Kehrichtbehälter gedrückt wird. Selbstverständlich ist
es in diesem Zusammenhang erforderlich, diese Druckluft dosiert
abzugeben, um nämlich
zu verhindern, dass es beim Auftreffen des gefilterten Feinstaubes auf
den Grobstaub erneut zu Verwirbelungen bzw. zur Entstehung neuen
Feinstaubes kommt. Möglich ist
es auch, dass die pneumatische Förderung
mit Saugluft durchgeführt
wird. In diesem Fall ist der als Sauglufteinrichtung vorgesehene
Ventilator zwischen Bunker und Kehrichtbehälter angeordnet. Dadurch wird
die Luft aus dem Bunker herausgesaugt und der Feinstaub dann abgelagert.
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Der
Vorgang der pneumatischen Förderung wird
kontinuierlich, periodisch oder bevorzugterweise auch diskontinuierlich
und in Stillstandszeiten der Straßenreinigung vorgenommen. Auf
diese Art und Weise wird die Aufwirbelung im Kehrichtbehälter sicher
unterbunden.
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Weiterhin
wird die Aufgabe vorrichtungsgemäß dadurch
gelöst,
dass zur Durchführung
des Verfahrens vorgesehen ist, dass dem Bunker, der gegen die Filterabscheider
abschottbar ausgebildet ist, eine mit dem Kehrichtbehälter verbundene,
pneumatische Einrichtung zur Förderung
von Feinstaub vom Bunker zum Kehrichtbehälter zugeordnet ist. Durch
die Abschottung soll erreicht werden, dass der Feinstaub zunächst den
Filterabscheider passieren kann, ohne dass hier durch Druck- oder
Saugluft unerwünschte Turbulenzen
erzeugt werden und der Filtriervorgang unbeeinflusst ablaufen kann.
Des Weiteren wird es möglich,
die pneumatische Förderung
nur dann in Gang zu setzen, wenn der eigentliche Straßen- oder Großflächenreinigungsbetrieb
nicht stattfindet. Auf diese Weise werden Arbeitspausen der Maschine ideal
genutzt und die Ablagerung des Feinstaubes wesentlich vereinfacht.
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Wie
erwähnt,
sieht eine Ausführungsform der
Erfindung vor, dass die pneumatische Einrichtung als ein Einblasen
des filtrierten Staubes aus dem Bunker in den Kehrichtbehälter ermöglichende Drucklufteinrichtung
ausgebildet ist. Weiter ist vorgesehen, dass zwischen der Drucklufteinrichtung
und dem Kehrichtbehälter
ein möglichst
glattwandiges Rohr vorgesehen ist. Dieses Rohr, welches auch teleskopierbar
ausgebildet sein kann, dient dazu, dass der Feinstaub gezielt in
den Kehrichtbehälter
abgegeben wird. Dabei wird das Rohr möglichst so angeordnet, dass
der Staub an einer Stelle im Kehrichtbehälter niedergeht, die in diesem
Moment nicht hinsichtlich Verwirbelungen gefährdet ist. Dieses Rohr kann
freitragend angestützt
oder auch aufgehängt sein.
Natürlich können auch
mehrere Rohre installiert sein, um eine möglichst gleichmäßige Verteilung
des Staubes im Kehrichtbehälter
zu erreichen.
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Dabei
empfiehlt es sich, dass das Rohr flexibel ausgebildet ist. Damit
soll den hohen dynamischen Belastungen im Kehrichtbehälter während der Fahrt,
insbesondere aber während
des Entladens Genüge
getan werden. Dies kann beispielsweise durch eine komplette oder
teilweise Fertigung des Rohres aus Kunststoff erreicht werden, ebenso
wie durch dessen Lagerung oder Aufhängung.
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Wenn
die pneumatische Einrichtung als Sauglufteinrichtung ausgebildet
ist, entspricht der Funktionsablauf letztlich dem eines Staubsaugers. Die
Luft wird aus dem Bunker abgezogen und in den Kehrichtbehälter befördert.
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Bei
dieser Ausführungsform
ist es notwendig, dass zwischen dem Bunker und der Sauglufteinrichtung
ein Rohr vorgesehen ist. Dies ergibt sich daraus, dass der Staub
nicht wie bei der Druckluftvariante durch den Bunker durchgeblasen,
sondern mittels des Ventilators aus dem Bunker herausgesogen wird.
Auch bei dieser Ausführungsform
ist das Rohr selbstverständlich
möglichst
flexibel gestaltet und der Staub wird an einer vor Verwirbelungen
geschützten Stelle
abgelagert. Weiterhin ist es möglich,
ein Fahrzeug auch parallel mit einer Druckluft- und einer Sauglufteinrichtung
auszurüsten.
Ebenso können dann
im Kehrichtbehälter
mehrere Stauräume,
auch für
unterschiedliche Arten von Staub, vorgesehen sein.
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Als
weitere Maßnahme
zur Vermeidung unnötiger
Aufwirbelungen sieht die Erfindung vor, dass die pneumatische Einrichtung
diskontinuierlich arbeitend und über
einen Sensor steuerbar ausgebildet ist, der bei Vorhandensein einer
einstellbaren Menge Staub entsprechend ausgebildet ist. Erreicht
die nach der Filtrierung im Bunker angesammelte Staubmenge ein festzusetzendes
Gewicht oder Volumen, setzt sich die pneumatische Einrichtung in
Gang. Auf diese Weise wird der Feinstaub schubweise in den Kehrichtbehälter gefördert. Wie
bereits erwähnt,
geschieht dies bevorzugt in solchen Momenten, wenn der eigentliche
Reinigungsvorgang der Kehrsaugmaschine nicht stattfindet. Im Vergleich
zu de bisher bekannten Lösung
mittels Wasserbedüsung,
stellt sich diese Technik auch wesentlich umweltfreundlicher dar.
Kompressor bzw. Ventilator arbeiten nur dann, wenn ausreichend Staub
angesammelt ist und somit überaus
effektiv. Die Einstellung des Sensors hinsichtlich Gewicht oder
Volumen kann auch auf die Art des Staubes abgestimmt werden.
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Sollte
eine Benetzung des Staubes unumgänglich
sein, wird vorgeschlagen, dass eine zusätzliche Einrichtung zur Bedüsung mit
Flüssigkeit
kurz vor dem Staubaustrag des Rohres vorgesehen ist. Dies kann beispielsweise
der Fall sein, wenn der Staub so fein ist, dass er sich ohne die
Benetzung mit Wasser oder einer anderen Flüssigkeit nicht ablagern lassen
würde.
Vorteilhafterweise ist die Benetzungseinrichtung dann aber eben
am Staubaustrag vorgesehen, so dass nur eine minimale Menge notwendig ist.
Bis zu diesem Staubaustrag wird der Feinstaub pneumatisch gefördert.
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Als
weitere Maßnahme
im Falle einer kombinierten Pneumatik-/Bedüsungseinrichtung, aber Auch
bei einer rein pneumatischen Lösung,
ist vorgesehen, dass dem Kehrichtbehälter mindestens ein zweiter
Stauraum zugeordnet ist. Durch eine einfache Schwenkbarkeit des
Rohres können
beispielsweise zwei parallel zur Längsachse des Kehrichtbehälters angeordnete
Stauraumbecken bestückt
werden. Auch eine Trennung des Staubes kann mit dieser erfindungsgemäßen Lösung erreicht
werden. Berücksichtigt
man, dass mit einem derartigen Fahrzeug unterschiedlichste Flächen oder
Anlagen gereinigt werden, wird klar, dass eine Vorsortierung bzw. Trennung
der Stäube
durchaus sinnvoll sein kann.
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Die
Erfindung zeichnet sich insbesondere durch aus, dass eine Kehrichtmaschine
und ein Verfahren zum Einsatz derselben geschaffen ist, welche ohne
den Einsatz von Wasser oder einer sonstigen Flüssigkeit ermöglicht,
den filtrierten Feinstaub gezielt und nahezu ohne zusätzliche
Verwirbelungen abzulagern. Mit der neuen Technik entfallen die Förderungsprobleme
zwischen Bunker und Kehrichtbehälter,
zumal die pneumatische Förderung
diskontinuierlich und somit optimal auf die äußeren Umstände, also Staubart, -volumen
oder -gewicht abstimmbar ist.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnung, in der ein
bevorzugtes Ausführungsbeispiel
mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt
ist. Es zeigen:
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1 eine
Kehrsaugmaschine mit Sauglufteinrichtung, teilweise im Schnitt,
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2 eine
Kehrsaugmaschine mit Drucklufteinrichtung, teilweise im Schnitt.
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Bei
der in 1 gezeigten Kehrsaugmaschine 1 handelt
es sich um eine übliche
Reinigungsmaschine für
Straßen,
Plätze,
Anlagen und ähnliche Großflächen. Unter
dem Chassis sind Walzenbürsten 2 und
Tellerbesen 3 angeordnet, die den Kehricht und damit auch
den Feinstaub in Richtung Saugtrichter 4 lenken. Über das
Saugrohr 5 wird dann durch den Lüfter 6 der gesamte
Kehricht einschließlich
des Feinstaubes in das Innere der Kehrsaugmaschine 1 gesaugt.
Im Kehrichtbehälter 9 scheiden
sich die schweren Bestandteile ab, während der Feinstaub im Filterabscheider 7 abgeschieden
wird. Dem Filterabscheider 7 ist ein Bunker 8 nachgeschaltet.
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In
diesem Bunker 8 wird der Feinstaub solange zwischengelagert,
bis eine ausreichende Menge bzw. ein ausreichendes Gewicht vorhanden
ist. Sodann spricht ein hier nicht dargestellter Sensor an. Dadurch
setzt sich die als Sauglufteinrichtung 17 ausgebildete
pneumatische Einrichtung 15 in Kraft. Durch den Ventilator 21 wird
der Staub in kompakter Form aus dem Bunker 8 über das
Rohr 18' in
den Kehrichtbehälter 9 gefördert und
lagert sich, ohne dass hierzu eine Bedüsung notwendig wäre, auf
dem Kehricht 25 ab. Durch eine Schwenkbarkeit des Verteilungsrohres 19 und
dessen möglicher
Teleskopierbarkeit wird erreicht, dass der Staub gezielt abgelagert
werden kann. Der Staub wird als nahezu kompakte Masse pneumatisch
gefördert.
Daher lagert er sich auf den schweren Bestandteilen im Kehrichtbehälter 9 ab,
wobei nur geringe Mengen wieder in den Umlauf zum Filterabscheider 7 gelangen.
Diese Menge wird weiter reduziert, wenn der Staub bei Stillstand
des Filterabscheiders bzw. der Kehrichtmaschine 1 gefördert wird.
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Die
Saugeinrichtung 17 kann auch derart ausgebildet sein, dass
der angesaugte Feinstaub zunächst
in deren Innenraum zurückbehalten
wird und sie sich erst beim Entleeren des Kehrichtbehälters 9 auf
der Deponie öffnet
und den Feinstaub auf diese Weise freigibt. Weiterhin ist es denkbar,
dieselbe Sauglufteinrichtung 17 sowohl für das Aufsaugen
des Staubes von der Straße
als auch für
das Aufsaugen des Feinstaubes nach Passieren des Filterabscheiders 7 zu
verwenden. Diese Arbeiten werden im Wechsel durchgeführt.
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Falls
notwendig, kann im Staubaustrag 12 auch eine zusätzliche
Bedüsungseinrichtung
angebracht sein.
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2 zeigt
die alternative Ausführungsform mit
einer Drucklufteinrichtung 16 als pneumatische Einrichtung 15.
Die Drucklufteinrichtung 16 ist hier so installiert, dass
der Feinstaub aus dem Bunker 8 heraus in das Rohr 18 gedrückt wird.
Auch hier empfiehlt sich eine schubweise Förderung, welche durch einen Sensor
gesteuert wird. Außerdem
ist in dieser Zeichnung eine Prallhaube 20 zu erkennen,
welche als zusätzliche
Maßnahme
dazu gedacht ist, den Kehrichtbehälter 9 gegen den Filter
teilweise abzuschotten. Auf diese Weise soll verhindert werden,
dass zu große
Staubpartikel in den Filterabscheider 7 gelangen.
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Alle
genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden,
werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich angesehen.