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Die
Erfindung betrifft eine Ausbauvorrichtung für die äußere, als Werkzeugabstützung dienende Führungsbuchse
im Gehäuse
eines einen Schlagkolben aufweisenden Schlagwerks, insbesondere
eines Hydraulikhammers, mit einer lösbar an der äußeren Führungsbuchse
angreifenden Halterung, die unter Krafteinwirkung relativ zum Gehäuse in Richtung
des Schlaghubs des Schlagkolbens verschoben wird und dabei die äußere Führungsbuchse
aus dem Gehäuse
herausbewegt.
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Die
Werkzeuge – beispielsweise
Meißel – derartiger
Schlagwerke stützen
sich normalerweise an mehreren Führungsbuchsen
innerhalb des zugehörigen
Gehäuses
ab. Die äußere Führungsbuchse – die sich
vor dem Werkzeugaustritt aus dem Gehäuse befindet – ist dabei
insbesondere bei hochbeanspruchten Hydraulikhämmern einer erhöhten Beanspruchung
ausgesetzt und muss dementsprechend als Verschleißteil von
Zeit zu Zeit ausgewechselt werden. Dieser Auswechselvorgang setzt
zumindest in den meisten Fällen
die Erzeugung erheblicher Ausbaukräfte voraus, die sich mit den
bisher bekannten Mitteln – insbesondere
am Einsatzort des Schlagwerks (Baustelle) – nicht erzeugen lassen. Dabei
ist zusätzlich
zu berücksichtigen,
dass die auszubauende Führungsbuchse
nicht besonders gut zugänglich ist.
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Die
zuvor angesprochenen Umstände
hatten in vielen Fällen
zur Folge, dass das Schlagwerk zum Austausch der äußeren Führungsbuchse
in eine Servicestation oder zum Hersteller überführt werden musste.
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Die
DE 37 30 214 C2 beschreibt
eine hydraulische Ziehvorrichtung zum Abziehen und Einpressen von
Lagern oder Hülsen,
insbesondere Achslager (Wälzlager)
von Kraftfahrzeugen. Diese Ziehvorrichtung besteht aus einem Arbeitszylinder
mit einem Arbeitskolben und einer die Stirnwand des Arbeitszylinders
durchragenden Kolbenstange, sowie aus einem im Durchmesser kleineren
Druckzylinder, der mit dem Arbeitszylinder in Verbindung steht und
in dem ein von einer Gewindespindel betä tigter Druckkolben angeordnet
ist, der bei seiner Druckbewegung ein hydraulisches Druckmittel
in den im Durchmesser größeren Arbeitszylinder
presst. Um eine geringe axiale Baulänge zu schaffen, bei der die
erzielbaren maximalen Arbeitsschübe
des Arbeitskolbens wenigstens etwa gleich groß sind wie der Druckhub eines
Druckkolbens, wird vorgeschlagen, dass neben dem Arbeitszylinder
in Parallellage zu diesem wenigstens zwei Druckzylinder mit jeweils
durch Gewindespindeln betätigbaren
Druckkolben angeordnet sind, die durch Druckmittelkanäle einer
gemeinsamen Stirnwand mit dem Arbeitszylinder in Verbindung stehen und
deren Hubvolumina gemeinsam wenigstens so groß sind wie das Hubvolumen des
Arbeitszylinders.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ausbauvorrichtung zu
entwickeln, die betriebssicher ausgebildet ist und von einer Person
bedient werden kann. Weiterhin soll die Ausbauvorrichtung für den mobilen
Einsatz ausgelegt sein, so dass die äußere Führungsbuchse im Normalfall
auch am Einsatzort des Schlagwerks ohne weitergehende Demontage
von dessen Gehäuse
freigesetzt werden kann.
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Die
Aufgabe wird durch eine Ausbauvorrichtung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 gelöst.
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Der
Erfindung liegt dabei der neuartige Lösungsgedanke zugrunde, durch
eine in das Gehäuse eingebrachte
Kolbeneinheit und einen von dieser angetriebenen Mitnahmekörper von
der Innenseite der äußeren Führungsbuchse
her derart auf diese einzuwirken, dass an der Führungsbuchse eine für das Freisetzen
aus dem Gehäuse
ausreichende, in Schlaghubrichtung des Schlagkolbens wirksame Anpresskraft
angreift.
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Dieser
grundlegende Lösungsgedanke
lässt sich
im Rahmen der Erfindung folgendermaßen verwirklichen:
An
den äußeren Führungsbuchsen
vorbei wird in das Gehäuse
ein als Halterung dienender Mitnahmekörper eingeführt, der sich in seiner Arbeitsstellung
an der nach innen gerichteten Stirnfläche der äußeren Führungsbuchse abstützt und
der eine mit einem Innengewinde ausgestattete Durchgangsbohrung
aufweist.
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Eine
in diese Durchgangsbohrung eingreifende Gewindespindel liegt auf
der von der äußeren Führungsbuchse
abgewandten Seite des Mitnahmekörpers
an einer ebenfalls in das Gehäuse
eingebrachten Kolbeneinheit an, die in Achsrichtung des Schlagkolbens
ein- und ausfahrbar ist und sich unter Einwirkung der Gewindespindel
ihrerseits auf der von der Gewindespindel abgewandten Seite an einer ortsfesten
Anschlagfläche
innerhalb des Schlagwerks abstützt.
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Die
Kolbeneinheit ist dabei derart an eine Druckmittelquelle angeschlossen,
daß sie
wechselweise durch Druckbeaufschlagung – unter Mitführung der
Gewindespindel und des Mitnahmekörpers – in Schlaghubrichtung
des Schlagkolbens ausfahrbar ist bzw. nach Druckentlastung – unter
Einwirkung der durch Drehung gleichgerichtet bewegten Gewindespindel – in dazu
entgegengerichteter Rückhubrichtung
des Schlagkolbens eingefahren werden kann.
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Dementsprechend
kann durch Betätigung der
Kolbeneinheit in Ausfahrrichtung über die Gewindespindel und
den Mitnahmekörper
auf die äußere Führungsbuchse
eine Auspreßkraft
ausgeübt
werden, welche die Führungsbuchse
bezüglich
des Gehäuses
in Schlaghubrichtung verschiebt. Erforderlichenfalls läßt sich
die Kolbeneinheit nach Druckentlastung durch entsprechende Drehung
der Gewindespindel in Rückhubrichtung
des Schlagkolbens einfahren mit der Möglichkeit, anschließend erneut
eine Ausfahrbewegung in Schlaghubrichtung des Schlagkolbens auszuführen und
dabei die äußere Führungsbuchse
erneut bezüglich
des Gehäuses
zu verschieben.
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Überraschenderweise
hat sich herausgestellt, daß die äußere Führungsbuchse
in den meisten Fällen
durch einmaliges Ausfahren der Kolbeneinheit in Schlaghubrichtung
des Schlagkolbens weitgehend vom Gehäuse gelöst wird. Danach kann anschließend durch
manuelle Drehung der Gewindespindel die Ausschubbewegung der äußeren Führungsbuchse
bis zu deren Austritt aus dem Gehäuse bewirkt werden.
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Die
Erfindung setzt – wie
bereits angedeutet – voraus,
daß die
Kolbeneinheit und der Mitnahmekörper
an die Abmessungen der diese Teile aufnehmenden Gehäusebohrung
angepaßt
sind. Der Mitnahmekörper
muß darüber hinaus
derart ausgebildet sein, daß er
sich nach dem Einführen
in den Bereich hinter der äußeren Führungsbuchse
schließlich
an deren nach innen gerichteter Stirnfläche abstützen kann. Dies läßt sich
insbesondere dadurch verwirklichen, daß der Mitnahmekörper – über seinen
Außenumfang
gesehen – einen
unterschiedlichen Durchmesserverlauf aufweist und durch Schrägstellen und/oder
Drehen innerhalb des Gehäuses
eine Lage einnimmt, in welcher er sich an der bereits erwähnten Stirnfläche der äußeren Führungsbuchse
abstützen kann.
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Zur
Anpassung an die sich mit der Bauart des Schlagwerks ändernden
geometrischen Verhältnisse
können
die Kolbeneinheit und der Mitnahmekörper im Rahmen der Erfindung
derart ausgestaltet sein, daß sie
mit auswechselbar befestigten Anpassungselementen (sogenannten Adaptern)
ausgestattet werden können.
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Insbesondere
kann der im Grundsatz ring- oder buchsenartig ausgebildete Mitnahmekörper zur Anpassung
an unterschiedliche geometrische Verhältnisse innerhalb des Gehäuses des
Schlagwerks und im Bereich der äußeren Führungsbuchse
mit einem geeignet ausgebildeten, lösbar befestigten Ringelement
ausgestattet sein.
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Mit
Rücksicht
auf die beim Auspreßvorgang auftretende
Beanspruchung sind die Gewindespindel und die Durchgangsbohrung
des Mitnahmekörpers vorzugsweise
mit einem hochbelastbaren Sägezahngewinde
ausgestattet (Anspruch 2).
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Die
Gewindespindel sollte – insbesondere auch
zur Anpassung ihrer Lage an diejenige der sie abstützenden
Kolbeneinheit – weiterhin
in der Weise ausgebildet sein, daß sie unter Einsatz eines Verstellwerkzeugs
von Hand betätigt
werden kann (Anspruch 3).
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Im
einfachsten Fall läßt sich
die Handbetätigung
dadurch verwirklichen, daß die
Gewindespindel auf ihrer von der Kolbeneinheit abgewandten Seite außerhalb
ihres Gewindeabschnitts einen Mehrflächenabschnitt aufweist, über den
eine Verbindung mit einem Hebel oder Handgriff hergestellt werden kann.
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Zum
Ausgleich geometrischer Abweichungen und zur Zentrierung von Gewindespindel
und Kolbeneinheit weist letztere auf ihrer der Gewindespindel zugewandten
Seite eine ballige Kontaktfläche
auf, der eine entsprechend geformte Kalottenfläche an der Gewindespindel gegenüberliegt
(Anspruch 4).
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Das
Einfädeln
der Gewindespindel in den Bereich der Kolbeneinheit läßt sich
dabei dadurch vereinfachen, daß die
ballige Kontaktfläche
der Kolbeneinheit eine in Richtung auf die Gewindespindel vorkragende
Begrenzung aufweist. Diese kann vor allem als die ballige Kontaktfläche begrenzende
Umrandung ausgebildet sein.
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Mit
Rücksicht
auf die bereits erwähnte
Anpaßbarkeit
der Kolbeneinheit an sich mit der Bauart des Schlagwerks ändernde
geometrische Abmessungen ist die Kolbeneinheit auf der von der Gewindespindel
abgewandten Seite mit einem auswechselbar befestigten Druckstück ausgestattet
(Anspruch 5); dieses stützt
sich in der Arbeitsstellung der Kolbeneinheit an einer geeigneten,
bezüglich
des Gehäuses
ortsfesten Anschlagfläche
ab.
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Die
Betätigung
der Kolbeneinheit setzt voraus, daß diese über eine geeignete Druckmittelquelle mit
Energie versorgt wird.
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Vorzugsweise
ist die Druckmittelquelle über die
Gewindespindel an die Kolbeneinheit angeschlossen (Anspruch 6);
dementsprechend ist die Gewindespindel – zumindest über einen
Teil ihrer Längserstreckung – mit einer
Längsbohrung
ausgestattet, die in der Betriebsstellung der Ausbauvorrichtung
außerhalb
des Schlagwerkgehäuses
an die Druckmittelquelle angeschlossen werden kann. Letztere kann
im Rahmen der Erfindung an sich beliebig ausgebildet sein, d.h.
als Druckmittelquelle kann beispielsweise ein am Einsatzort ohnehin
vorhandenes Pumpenaggregat Verwendung finden.
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Eine
von den sonstigen Einsatzbedingungen unabhängige Ausführungsform der Ausbauvorrichtung
läßt sich
dadurch verwirklichen, daß diese
als Druckmittelquelle eine Handpumpe aufweist.
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Die
Betriebssicherheit des Erfindungsgegenstands – Vermeidung von Druckmittelleckage,
Verhindern von Lufteintritt und/oder Verunreinigungen – läßt sich
dadurch verbessern, daß die
Gewindespindel und die Kolbeneinheit in der Nähe ihrer einander zugewandten
Kontaktflächen
mit Rückschlagventilen ausgestattet
sind, die bei gegenseitiger Annäherung beider
Teile selbsttätig
in ihre Öffnungsstellung überführt werden
(Anspruch 7).
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Die
Rückschlagventile
weisen dabei elastisch bewegliche Verschlußelemente auf, welche die Verbindungsstelle
zwischen der Gewindespindel und der Kolbeneinheit verschließen, solange
die beiden genannten Teile sich nicht ausreichend aneinander angenähert haben.
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Um
die Erzeugung ausreichend großer
Auspreßkräfte auf
möglichst
kleinem Raum zu ermöglichen,
ist die Kolbeneinheit als Druckübersetzer
ausgebildet (Anspruch 8). Bei dieser Ausführungsform ist die Kolbeneinheit
mit einem Stufenkolben ausgestattet, der seinerseits in einem innerhalb
der Kolbeneinheit angeordneten Hohlkolben geführt ist.
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Die
aufgrund des zur Verfügung
stehenden Versorgungsdrucks auf den Stufenkolben einwirkende Druckkraft
wird über
den Hohlkolben in eine nach außen
wirksame, im Vergleich dazu größere Auspresskraft
umgewandelt.
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Bei
einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes ist die Kolbeneinheit
unter Zwischenschaltung eines Mehrwegeventils wechselweise mit der
Druckmittelquelle oder einem drucklosen Rücklauf verbunden (Anspruch
9). Diese Ausgestaltung stellt auch sicher, dass die Kolbeneinheit
erforderlichenfalls unter Einwirkung der Gewindespindel durch Verschiebung
in Rückhubrichtung
des Schlagkolbens in ihre eingefahrene Ausgangsstellung zurücküberführt werden
kann.
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Vorzugsweise
ist der Erfindungsgegenstand derart ausgestaltet, dass das Mehrwegeventil
anlässlich
der Verstellung der Gewindespindel relativ zum Mitnahmekörper in
Rücklaufstellung überführt wird
(Anspruch 10).
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Zu
diesem Zweck kann das Mehrwegeventil mit einem Schaltknopf versehen
sein, der während der
Drehung der Gewindespindel von Hand gleichzeitig betätigt wird.
Alternativ dazu kann im Rahmen der Erfindung auch eine selbsttätige Überführung des
Mehrwegeventils in die Rücklaufstellung
vorhanden sein, die dadurch ausgelöst wird, dass das Mehrwegeventil
bei der Drehbewegung der Gewindespindel – entgegen der Wirkung einer
Rückstellung – relativ
zur Gewindespindel bewegt und dadurch in seiner Rücklaufstellung überführt wird.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen im Einzelnen erläutert.
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Es
zeigen:
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1 als
Schemabild den grundsätzlichen Aufbau
einer Ausbauvorrichtung im Zusammenwirken mit einem hydraulischen
Schlagwerk, wobei – soweit
das Schlagwerk betroffen ist – lediglich
der untere Abschnitt des Gehäuses
und ein Teil des Schlagkolbens dargestellt sind,
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2 eine
detailliertere Darstellung der Kolbeneinheit nebst Gewindespindel
und Mitnahmekörper
der Ausbauvorrichtung, wobei die Kolbeneinheit in der eingefahrenen
Ausgangsstellung (obere Hälfte der
Darstellung) bzw. in ausgefahrenem Zustand (untere Hälfte der
Darstellung) dargestellt ist, und
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3 schematisiert
einen Schnitt durch die als Druckübersetzer ausgebildete Kolbeneinheit.
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1 zeigt
die Anwendung der erfindungsgemäßen Ausbauvorrichtung
an einem Hydraulikhammer, in dessen Gehäuse 2 ein Schlagkolben 3 in an
sich bekannter Weise hin- und herbeweglich angeordnet ist; seine
Bewegung bezüglich
des Gehäuses 2 in
Arbeitshubrichtung und Rückhubrichtung
ist durch einen Pfeil 4 bzw. 5 angedeutet.
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Unterhalb
des Schlagkolbens 3 sind in dem dort befindlichen Hohlraum 6 mit
Abstand voneinander zwei Führungsbuchsen
befestigt, nämlich
eine dem Schlagkolben 3 näher liegende innere Führungsbuchse 7 und
eine äußere Führungsbuchse 8; diese
beiden Führungsbuchsen 7, 8 dienen
der Abstützung
eines vom Schlagkolben 3 beaufschlagten Meißels, der
vor Einsatz der Ausbauvorrichtung entfernt worden und daher nicht
dargestellt ist.
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Der
inneren Führungsbuchse 7 ist – in Schlaghubrichtung
(Pfeil 4) gesehen – ein
Anschlag in Form eines Ringelementes 9 vorgelagert; dieses ragt
quer zur Längserstreckung
des Gehäuses 2 über die
innere Führungsbuchse 7 hinaus.
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Im
Vergleich zur inneren Führungsbuchse 7 ist
die äußere Führungsbuchse 8 erheblich
starker durch den nicht dargestellten Meißel beansprucht und muss daher
als Verschleißteil
von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden. Die erforderliche Auswechslung
bereitet normalerweise beachtliche Schwierigkeiten, die auch dadurch
bedingt sind, dass zum Lösen
der äußeren Führungsbuchse 8 an
dieser erhebliche Ausbaukräfte
zur Einwirkung gebracht werden müssen.
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Zum
Lösen und
Freisetzen der äußeren Führungsbuchse 8 aus
dem Gehäuse 2 kommt
eine Ausbauvorrichtung zum Einsatz, die folgende Hauptbestandteile
aufweist:
eine Kolbeneinheit 10, eine sich im Betriebszustand an
dieser abstützende
Gewindespindel 11 mit einem als Sägezahngewinde ausgebildeten
Gewindeabschnitt 11a (vgl. dazu 2), einen über den
Gewindeabschnitt 11a gehaltenen Mitnahmekörper 12 mit einer
mit einem Sägezahngewinde
ausgestatteten Durchgangsbohrung 12a (vgl. dazu 2),
ein 2/3-Mehrwegeventil 13 (mit zwei Stellungen und drei Anschlüssen), einen
Handgriff 14 für
die manuelle Betätigung
der Gewindespindel 11 durch Drehen und eine Druckmittelquelle 15, über welche
die Kolbeneinheit 10 mit Druck beaufschlagt und dadurch
in Schlaghubrichtung (Pfeil 4) des Schlagkolbens 3 ausgefahren
werden kann.
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Die
Druckmittequelle 15 ist dabei über eine Versorgungsleitung 16 eingangsseitig
an das 2/3-Mehrwegeventil 13 angeschlossen, dessen Ausgangsseite über einen
Kanal 17 in der Gewindespindel 11 (in 1 schematisiert
dargestellt) mit der Kolbeneinheit 10 in Verbindung steht.
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Wie
die Darstellung gemäß 1 weiter
erkennen lässt,
ist das 2/3-Mehrwegeventil 13 derart ausgebildet, dass
in der dargestellten Rücklaufstellung
die Verbindung zwischen der Druckmittelquelle 15 und der
Kolbeneinheit 10 unerbrochen ist und die Kolbeneinheit 10 über eine
Tankleitung (Rücklauf) 18 druckentlastet
werden kann. In der Auspressstellung des 2/3-Mehrwegeventils 13 ist
die Verbindung zur Tankleitung 18 unterbrochen und gleichzeitig
der Kanal 17 mit der Druckmittelquelle 15 verbunden.
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Zweckmäßigerweise
sollte das 2/3-Mehrwegeventil 13 weiterhin derart ausgebildet
sein, dass es durch eine Rückstellung-
beispielsweise mittels eines Federelementes – selbsttätig in die in 1 dargestellte
Rücklaufstellung überführt und
in dieser festgehalten wird, solange nicht eine der Wirkung der Rückstellung
entgegen gerichtete Verstellkraft – beispielsweise mittels eines
Schaltknopfes – ausgeübt wird.
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Im
Betriebszustand (vgl. dazu 1) ist die Ausbauvorrichtung
bezüglich
des Gehäuses 2 derart angeordnet,
dass die Kolbeneinheit 10 auf der der Gewindespin del 11 abgewandten
Seite an dem Ringelement 9 anliegt, wobei sich die Gewindespindel 11 an
der Kolbeneinheit 10 und der Mitnahmekörper 12 an der nach
innen gerichteten Stirnfläche 8a der äußeren Führungsbuchse 8 abstützt.
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Nach
der Lehre der Erfindung wird zur Vorbereitung und Durchführung des
Ausbauvorgangs folgendermaßen
vorgegangen:
Die Kolbeneinheit 10 wird bis zur Anlage
an der Anschlagfläche 9 in
den Hohlraum 6 eingebraucht, bevor der Mitnahmekörper 12 bei
entsprechender Neigung (gegebenenfalls auch um 90°) an der äußeren Führungsbuchse 8 vorbei
ebenfalls in den Hohlraum 6 eingeführt und anschließend durch
Drehung an der nach innen gerichteten Stirnfläche 8a zur Anlage
gebracht wird.
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Danach
wird die Gewindespindel 11 durch Drehen des Handgriffs 14 in
den Mitnahmekörper 12 eingeschraubt,
wobei das 2/3-Mehrwegeventil 13 die dargestellte Rücklaufstellung
einnimmt.
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Die
Drehbewegung der Gewindespindel 11 wird solange fortgesetzt,
bis die Teile 11 und 10 aneinander anliegen, wodurch
die Kolbeneinheit 10 – wie noch
im Einzelnen erläutert
werden wird – an
den Kanal 17 angeschlossen wird. Durch weitere Drehung der
Gewindespindel 11 wird schließlich die druckentlastete Kolbeneinheit 10 in
Richtung auf die Anschlagfläche 9 (d.
h. in der durch den Pfeil 5 angedeuteten Rückhubrichtung)
eingefahren.
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Zur
Durchführung
eines Auspresshubs wird das 2/3-Mehrwegeventil 13 in die
(links angedeutete) Auspressstellung überführt, wodurch die Tankleitung 18 blockiert
und die Kolbeneinheit 10 mit der Druckmittelquelle 15 verbunden
wird. Dementsprechend führt
die Kolbeneinheit 10 einen Auspresshub in Schlaghubrichtung
(Pfeil 4) aus, und zwar unter Mitführung der an ihr anliegenden
Gewindespindel 11, des mit dieser verschraubten Mitnahmekörpers 12 und
somit der äußeren Führungsbuchse 8.
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In
den meisten Fällen
wird die äußere Führungsbuchse 8 bereits
durch einen einzigen Auspresshub der Kolbeneinheit 10 so
weitgehend gelockert, dass die äußere Führungsbuchse 8 anschließend allein
durch manuelle Drehung der Gewindespin del 11 vollständig von
dem Gehäuse 2 freigesetzt werden
kann. Dabei wird die Kolbeneinheit 10 unter Einwirkung
der Gewindespindel 11 zunächst wieder in Richtung auf
die Anschlagfläche 9 eingefahren, nachdem
zuvor das 2/3-Mehrwegeventil 13 in die Rücklaufstellung überführt worden
ist.
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Erforderlichenfalls
kann erfindungsgemäß auch derart
vorgegangen werden, dass durch Betätigung der Kolbeneinheit 10 – jeweils
nach deren Rückführung in
den eingefahrenen Zustand – nacheinander
mehrere Auspresshübe
ausgeführt
werden, falls sich die äußere Führungsbuchse 8 nicht
durch Drehen der Gewindespindel 11 manuell aus dem Gehäuse 2 ausschieben
lassen sollte.
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Dabei
ist zu berücksichtigen,
dass die Kolbeneinheit 10 aus Platzgründen verhältnismäßig kurz ausgebildet sein muss
und dementsprechend nur einen verhältnismäßig kleinen Auspresshub ausführen kann,
der für
das vollständige
Ausschieben der äußeren Führungsbuchse 8 aus
dem Gehäuse 2 nicht ausreicht.
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Wie 2 erkennen
lässt,
ist die Kolbeneinheit 10 auf der der Anschlagfläche 9 (vgl.
dazu 1) zugewandten Seite zur Anpassung an unterschiedliche
geometrische Abmessungen innerhalb des Hohlraums 6 mit
einem buchsenartigen Druckstück 19 ausgestattet,
welches mittels einer Arretierung in Form eines Stiftes 20 lösbar gehalten
ist.
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Der
Mitnahmekörper 12 kann
erforderlichenfalls ebenfalls mit einem lösbar gehaltenen Anpassungselement
(beispielsweise in Form einer Adapterscheibe) ausgestattet sein.
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Die
als Druckübersetzer
ausgebildete Kolbeneinheit 10 weist auf der der Gewindespindel 11 zugewandten
Seite eine über
einen Stift 22 oder mittels eines Gewindes 22a (vgl. 2,
untere Hälfte) befestigte
Kopfplatte 21 auf. Deren nach außen gerichtete Stirnfläche 21a ist
teilweise ballig ausgebildet und weist als Zentrierungshilfe eine
die ballige Oberfläche
seitlich begrenzende, in Richtung auf die Gewindespindel 11 vorspringende
Umrandung 21b auf.
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Die
Kopfplatte 21 ist mit einer zentrischen Zuführbohrung 23 ausgestattet,
in welche ein Rückschlagventil 24 gehalten
ist; dieses ist derart ausgebildet, dass es mit der Annäherung der
Gewindespindel 11 an die Kolbeneinheit 10 selbsttätig in seine Öffnungsstellung überführt wird.
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Abgesehen
von der Kopfplatte 21 und einem mit dem Druckstück 19 verbundenen
Gehäuse 25 weist
die Kolbeneinheit 10 als weiteren Bestandteil einen Hohlkolben 26 auf,
der in Achsrichtung beweglich in dem Gehäuse 25 geführt und
an dem die Kopfplatte 21 mittels des Stiftes 22 lösbar befestigt
ist. Innerhalb eines Kolbenraums 27 – der im Wesentlichen von den
Teilen 21 und 26 begrenzt ist – stützt sich in Achsrichtung beweglich
ein Stufenkolben 28 ab, wobei die in der Kopfplatte 21 angeordnete
Zuführbohrung 23 vor
dem Stufenkolben 28 in den Kolbenraum 27 einmündet.
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Die
Gewindespindel 11 ist außerhalb des Bereichs ihres
Gewindeabschnitts 11a auf der von der Kolbeneinheit 10 abgewandten
Seite mit einem Mehrflächenabschnitt
in Form eines Vierkantprofils 11b ausgestattet und weist
für die
Betätigung
der Kolbeneinheit 10 eine zentrische Längsbohrung 11c auf.
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Die
der Kolbeneinheit 10 bzw. deren Kopfplatte 21 zugewandte
Stirnfläche 11d der
Gewindespindel ist als an die ballige Stirnfläche 21a angepasste
Kalottenfläche 11d ausgebildet.
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Ferner
weist die Längsbohrung 11c in
der Nähe
der Kalottenfläche 11d ebenfalls
ein Rückschlagventil 11e auf,
welches bei gegenseitiger Annäherung
der Flächen 21a und 11d – ebenso
wie das Rückschlagventil 24 – selbsttätig in seine Öffnungsstellung überführt wird.
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Das
Vierkantprofil 11b ermöglicht
die Befestigung des in 1 dargestellten Handgriffs 14 sowie des
2/3-Mehrwegeventils 13.
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Weitere
Einzelheiten betreffend den Aufbau und die Wirkungsweise der als
Druckübersetzer
ausgebildeten Kolbeneinheit 10 werden nachfolgend unter
Bezugnahem auf 3 erläutert, wobei auf die Darstellung
des Rückschlagventils 24 in
der Zuführbohrung 23 verzichtet
worden ist. Die Verbindung der Teile 21 und 26 miteinander
ist darüber
hinaus lediglich durch eine gestrichelte Linie angedeutet.
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Falls
die Kolbeneinheit 10 über
die Zuführbohrung 23 mit
einem Druckmittel – vorzugsweise Hydraulikflüssigkeit – beaufschlagt
wird, wirkt der von dem Druckmittel ausgehende Druck innerhalb des Kolbenraums 27 auf
die der Zuführbohrung 23 zugewandte
Kolbenfläche
A1 ein und erzeugt unter Einwirkung der kleiner bemessenen Rückenfläche A2 des
Stufenkolbens 28 in der mit Hydraulikflüssigkeit gefüllten Druckkammer 29 einen
entsprechend erhöhten
Druck. Dieser wirkt seinerseits auf die Verstellfläche A3 des
Hohlkolbens 26 ein.
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Der
von den Kolben 26 und 28 begrenzte Ringraum 30 ist über miteinander
verbundene Bohrungen 31, 32 im Hohlkolben 26 bzw.
im Gehäuse 25 der
Kolbeneinheit 10 drucklos gehalten.
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Die
in Rede stehende Ausgestaltung ermöglicht es somit, den zur Verfügung stehenden
Versorgungsdruck anzuheben und auf eine Verstellfläche einwirken
zu lassen mit der Folge, dass die Kolbeneinheit 10 bei
kleinem Platzbedarf eine ausreichend bemessene Auspresskraft erzeugen
kann.
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Der
mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht insbesondere darin, dass
sich die äußere Führungsbuchse 8 auch
bei sehr festem Sitz innerhalb des Schlagwerkgehäuses mit ausreichender Sicherheit ausschieben
lässt,
und zwar auch am Einsatzort selbst ohne Demontage des Schlagwerks 1.
Der Erfindungsgegenstand kann dabei von einer einzigen Person gehandhabt
und gegebenenfalls als vom Einsatzort unabhängiges Arbeitsgerät eingesetzt
werden, falls eine eigene Druckmittelquelle 15 – beispielsweise
in Form einer Handpumpe – beigestellt wird.