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DE19851444B4 - Ausbauvorrichtung für die äußere, als Werkzeugabstützung dienende Führungsbuchse im Gehäuse eines Schlagwerks - Google Patents

Ausbauvorrichtung für die äußere, als Werkzeugabstützung dienende Führungsbuchse im Gehäuse eines Schlagwerks Download PDF

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DE19851444B4
DE19851444B4 DE1998151444 DE19851444A DE19851444B4 DE 19851444 B4 DE19851444 B4 DE 19851444B4 DE 1998151444 DE1998151444 DE 1998151444 DE 19851444 A DE19851444 A DE 19851444A DE 19851444 B4 DE19851444 B4 DE 19851444B4
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DE
Germany
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threaded spindle
housing
piston
piston unit
removal device
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE1998151444
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DE19851444A1 (de
Inventor
Heinz-Jürgen Dr. Prokop
Jürgen Bublitz
Siegfried Dr. Rotthäuser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Construction Tools GmbH
Original Assignee
Atlas Copco Construction Tools GmbH
Atlas Copco Construction Tools AB
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Abstract

Ausbauvorrichtung für die äußere, als Werkzeugabstützung dienende Führungsbuchse (8) im Gehäuse (2) eines einen Schlagkolben (3) aufweisenden Schlagwerks (1), insbesondere eines Hydraulikhammers, mit einer lösbar an der äußeren Führungsbuchse (8) angreifenden Halterung, die unter Krafteinwirkung relativ zum Gehäuse (2) in Schlaghubrichtung (Pfeil 4) des Schlagkolbens (3) verschoben wird und dabei die äußere Führungsbuchse (8) aus dem Gehäuse (2) herausbewegt, mit den folgenden Merkmalen:
– einen an der äußeren Führungsbuchse (8) vorbei in das Gehäuse (2) einführbaren, als Halterung dienenden Mitnahmekörper (12), der sich in seiner Arbeitsstellung an der nach innen gerichteten Stirnfläche (8a) der äußeren Führungsbuchse (8) abstützt, wobei der Mitnahmekörper (12) eine mit einem Innengewinde ausgestattete Durchgangsbohrung (12a) aufweist;
– eine in die Durchgangsbohrung (12a) eingreifende Gewindespindel (11), die auf der von der äußeren Führungsbuchse (8) abgewandten Seite des Mitnahmekörpers (12) an einer in das Gehäuse (2) eingebrachten Kolbeneinheit (10) anliegt, die in Achsrichtung des Schlagkolbens...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Ausbauvorrichtung für die äußere, als Werkzeugabstützung dienende Führungsbuchse im Gehäuse eines einen Schlagkolben aufweisenden Schlagwerks, insbesondere eines Hydraulikhammers, mit einer lösbar an der äußeren Führungsbuchse angreifenden Halterung, die unter Krafteinwirkung relativ zum Gehäuse in Richtung des Schlaghubs des Schlagkolbens verschoben wird und dabei die äußere Führungsbuchse aus dem Gehäuse herausbewegt.
  • Die Werkzeuge – beispielsweise Meißel – derartiger Schlagwerke stützen sich normalerweise an mehreren Führungsbuchsen innerhalb des zugehörigen Gehäuses ab. Die äußere Führungsbuchse – die sich vor dem Werkzeugaustritt aus dem Gehäuse befindet – ist dabei insbesondere bei hochbeanspruchten Hydraulikhämmern einer erhöhten Beanspruchung ausgesetzt und muss dementsprechend als Verschleißteil von Zeit zu Zeit ausgewechselt werden. Dieser Auswechselvorgang setzt zumindest in den meisten Fällen die Erzeugung erheblicher Ausbaukräfte voraus, die sich mit den bisher bekannten Mitteln – insbesondere am Einsatzort des Schlagwerks (Baustelle) – nicht erzeugen lassen. Dabei ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass die auszubauende Führungsbuchse nicht besonders gut zugänglich ist.
  • Die zuvor angesprochenen Umstände hatten in vielen Fällen zur Folge, dass das Schlagwerk zum Austausch der äußeren Führungsbuchse in eine Servicestation oder zum Hersteller überführt werden musste.
  • Die DE 37 30 214 C2 beschreibt eine hydraulische Ziehvorrichtung zum Abziehen und Einpressen von Lagern oder Hülsen, insbesondere Achslager (Wälzlager) von Kraftfahrzeugen. Diese Ziehvorrichtung besteht aus einem Arbeitszylinder mit einem Arbeitskolben und einer die Stirnwand des Arbeitszylinders durchragenden Kolbenstange, sowie aus einem im Durchmesser kleineren Druckzylinder, der mit dem Arbeitszylinder in Verbindung steht und in dem ein von einer Gewindespindel betä tigter Druckkolben angeordnet ist, der bei seiner Druckbewegung ein hydraulisches Druckmittel in den im Durchmesser größeren Arbeitszylinder presst. Um eine geringe axiale Baulänge zu schaffen, bei der die erzielbaren maximalen Arbeitsschübe des Arbeitskolbens wenigstens etwa gleich groß sind wie der Druckhub eines Druckkolbens, wird vorgeschlagen, dass neben dem Arbeitszylinder in Parallellage zu diesem wenigstens zwei Druckzylinder mit jeweils durch Gewindespindeln betätigbaren Druckkolben angeordnet sind, die durch Druckmittelkanäle einer gemeinsamen Stirnwand mit dem Arbeitszylinder in Verbindung stehen und deren Hubvolumina gemeinsam wenigstens so groß sind wie das Hubvolumen des Arbeitszylinders.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ausbauvorrichtung zu entwickeln, die betriebssicher ausgebildet ist und von einer Person bedient werden kann. Weiterhin soll die Ausbauvorrichtung für den mobilen Einsatz ausgelegt sein, so dass die äußere Führungsbuchse im Normalfall auch am Einsatzort des Schlagwerks ohne weitergehende Demontage von dessen Gehäuse freigesetzt werden kann.
  • Die Aufgabe wird durch eine Ausbauvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
  • Der Erfindung liegt dabei der neuartige Lösungsgedanke zugrunde, durch eine in das Gehäuse eingebrachte Kolbeneinheit und einen von dieser angetriebenen Mitnahmekörper von der Innenseite der äußeren Führungsbuchse her derart auf diese einzuwirken, dass an der Führungsbuchse eine für das Freisetzen aus dem Gehäuse ausreichende, in Schlaghubrichtung des Schlagkolbens wirksame Anpresskraft angreift.
  • Dieser grundlegende Lösungsgedanke lässt sich im Rahmen der Erfindung folgendermaßen verwirklichen:
    An den äußeren Führungsbuchsen vorbei wird in das Gehäuse ein als Halterung dienender Mitnahmekörper eingeführt, der sich in seiner Arbeitsstellung an der nach innen gerichteten Stirnfläche der äußeren Führungsbuchse abstützt und der eine mit einem Innengewinde ausgestattete Durchgangsbohrung aufweist.
  • Eine in diese Durchgangsbohrung eingreifende Gewindespindel liegt auf der von der äußeren Führungsbuchse abgewandten Seite des Mitnahmekörpers an einer ebenfalls in das Gehäuse eingebrachten Kolbeneinheit an, die in Achsrichtung des Schlagkolbens ein- und ausfahrbar ist und sich unter Einwirkung der Gewindespindel ihrerseits auf der von der Gewindespindel abgewandten Seite an einer ortsfesten Anschlagfläche innerhalb des Schlagwerks abstützt.
  • Die Kolbeneinheit ist dabei derart an eine Druckmittelquelle angeschlossen, daß sie wechselweise durch Druckbeaufschlagung – unter Mitführung der Gewindespindel und des Mitnahmekörpers – in Schlaghubrichtung des Schlagkolbens ausfahrbar ist bzw. nach Druckentlastung – unter Einwirkung der durch Drehung gleichgerichtet bewegten Gewindespindel – in dazu entgegengerichteter Rückhubrichtung des Schlagkolbens eingefahren werden kann.
  • Dementsprechend kann durch Betätigung der Kolbeneinheit in Ausfahrrichtung über die Gewindespindel und den Mitnahmekörper auf die äußere Führungsbuchse eine Auspreßkraft ausgeübt werden, welche die Führungsbuchse bezüglich des Gehäuses in Schlaghubrichtung verschiebt. Erforderlichenfalls läßt sich die Kolbeneinheit nach Druckentlastung durch entsprechende Drehung der Gewindespindel in Rückhubrichtung des Schlagkolbens einfahren mit der Möglichkeit, anschließend erneut eine Ausfahrbewegung in Schlaghubrichtung des Schlagkolbens auszuführen und dabei die äußere Führungsbuchse erneut bezüglich des Gehäuses zu verschieben.
  • Überraschenderweise hat sich herausgestellt, daß die äußere Führungsbuchse in den meisten Fällen durch einmaliges Ausfahren der Kolbeneinheit in Schlaghubrichtung des Schlagkolbens weitgehend vom Gehäuse gelöst wird. Danach kann anschließend durch manuelle Drehung der Gewindespindel die Ausschubbewegung der äußeren Führungsbuchse bis zu deren Austritt aus dem Gehäuse bewirkt werden.
  • Die Erfindung setzt – wie bereits angedeutet – voraus, daß die Kolbeneinheit und der Mitnahmekörper an die Abmessungen der diese Teile aufnehmenden Gehäusebohrung angepaßt sind. Der Mitnahmekörper muß darüber hinaus derart ausgebildet sein, daß er sich nach dem Einführen in den Bereich hinter der äußeren Führungsbuchse schließlich an deren nach innen gerichteter Stirnfläche abstützen kann. Dies läßt sich insbesondere dadurch verwirklichen, daß der Mitnahmekörper – über seinen Außenumfang gesehen – einen unterschiedlichen Durchmesserverlauf aufweist und durch Schrägstellen und/oder Drehen innerhalb des Gehäuses eine Lage einnimmt, in welcher er sich an der bereits erwähnten Stirnfläche der äußeren Führungsbuchse abstützen kann.
  • Zur Anpassung an die sich mit der Bauart des Schlagwerks ändernden geometrischen Verhältnisse können die Kolbeneinheit und der Mitnahmekörper im Rahmen der Erfindung derart ausgestaltet sein, daß sie mit auswechselbar befestigten Anpassungselementen (sogenannten Adaptern) ausgestattet werden können.
  • Insbesondere kann der im Grundsatz ring- oder buchsenartig ausgebildete Mitnahmekörper zur Anpassung an unterschiedliche geometrische Verhältnisse innerhalb des Gehäuses des Schlagwerks und im Bereich der äußeren Führungsbuchse mit einem geeignet ausgebildeten, lösbar befestigten Ringelement ausgestattet sein.
  • Mit Rücksicht auf die beim Auspreßvorgang auftretende Beanspruchung sind die Gewindespindel und die Durchgangsbohrung des Mitnahmekörpers vorzugsweise mit einem hochbelastbaren Sägezahngewinde ausgestattet (Anspruch 2).
  • Die Gewindespindel sollte – insbesondere auch zur Anpassung ihrer Lage an diejenige der sie abstützenden Kolbeneinheit – weiterhin in der Weise ausgebildet sein, daß sie unter Einsatz eines Verstellwerkzeugs von Hand betätigt werden kann (Anspruch 3).
  • Im einfachsten Fall läßt sich die Handbetätigung dadurch verwirklichen, daß die Gewindespindel auf ihrer von der Kolbeneinheit abgewandten Seite außerhalb ihres Gewindeabschnitts einen Mehrflächenabschnitt aufweist, über den eine Verbindung mit einem Hebel oder Handgriff hergestellt werden kann.
  • Zum Ausgleich geometrischer Abweichungen und zur Zentrierung von Gewindespindel und Kolbeneinheit weist letztere auf ihrer der Gewindespindel zugewandten Seite eine ballige Kontaktfläche auf, der eine entsprechend geformte Kalottenfläche an der Gewindespindel gegenüberliegt (Anspruch 4).
  • Das Einfädeln der Gewindespindel in den Bereich der Kolbeneinheit läßt sich dabei dadurch vereinfachen, daß die ballige Kontaktfläche der Kolbeneinheit eine in Richtung auf die Gewindespindel vorkragende Begrenzung aufweist. Diese kann vor allem als die ballige Kontaktfläche begrenzende Umrandung ausgebildet sein.
  • Mit Rücksicht auf die bereits erwähnte Anpaßbarkeit der Kolbeneinheit an sich mit der Bauart des Schlagwerks ändernde geometrische Abmessungen ist die Kolbeneinheit auf der von der Gewindespindel abgewandten Seite mit einem auswechselbar befestigten Druckstück ausgestattet (Anspruch 5); dieses stützt sich in der Arbeitsstellung der Kolbeneinheit an einer geeigneten, bezüglich des Gehäuses ortsfesten Anschlagfläche ab.
  • Die Betätigung der Kolbeneinheit setzt voraus, daß diese über eine geeignete Druckmittelquelle mit Energie versorgt wird.
  • Vorzugsweise ist die Druckmittelquelle über die Gewindespindel an die Kolbeneinheit angeschlossen (Anspruch 6); dementsprechend ist die Gewindespindel – zumindest über einen Teil ihrer Längserstreckung – mit einer Längsbohrung ausgestattet, die in der Betriebsstellung der Ausbauvorrichtung außerhalb des Schlagwerkgehäuses an die Druckmittelquelle angeschlossen werden kann. Letztere kann im Rahmen der Erfindung an sich beliebig ausgebildet sein, d.h. als Druckmittelquelle kann beispielsweise ein am Einsatzort ohnehin vorhandenes Pumpenaggregat Verwendung finden.
  • Eine von den sonstigen Einsatzbedingungen unabhängige Ausführungsform der Ausbauvorrichtung läßt sich dadurch verwirklichen, daß diese als Druckmittelquelle eine Handpumpe aufweist.
  • Die Betriebssicherheit des Erfindungsgegenstands – Vermeidung von Druckmittelleckage, Verhindern von Lufteintritt und/oder Verunreinigungen – läßt sich dadurch verbessern, daß die Gewindespindel und die Kolbeneinheit in der Nähe ihrer einander zugewandten Kontaktflächen mit Rückschlagventilen ausgestattet sind, die bei gegenseitiger Annäherung beider Teile selbsttätig in ihre Öffnungsstellung überführt werden (Anspruch 7).
  • Die Rückschlagventile weisen dabei elastisch bewegliche Verschlußelemente auf, welche die Verbindungsstelle zwischen der Gewindespindel und der Kolbeneinheit verschließen, solange die beiden genannten Teile sich nicht ausreichend aneinander angenähert haben.
  • Um die Erzeugung ausreichend großer Auspreßkräfte auf möglichst kleinem Raum zu ermöglichen, ist die Kolbeneinheit als Druckübersetzer ausgebildet (Anspruch 8). Bei dieser Ausführungsform ist die Kolbeneinheit mit einem Stufenkolben ausgestattet, der seinerseits in einem innerhalb der Kolbeneinheit angeordneten Hohlkolben geführt ist.
  • Die aufgrund des zur Verfügung stehenden Versorgungsdrucks auf den Stufenkolben einwirkende Druckkraft wird über den Hohlkolben in eine nach außen wirksame, im Vergleich dazu größere Auspresskraft umgewandelt.
  • Bei einer Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes ist die Kolbeneinheit unter Zwischenschaltung eines Mehrwegeventils wechselweise mit der Druckmittelquelle oder einem drucklosen Rücklauf verbunden (Anspruch 9). Diese Ausgestaltung stellt auch sicher, dass die Kolbeneinheit erforderlichenfalls unter Einwirkung der Gewindespindel durch Verschiebung in Rückhubrichtung des Schlagkolbens in ihre eingefahrene Ausgangsstellung zurücküberführt werden kann.
  • Vorzugsweise ist der Erfindungsgegenstand derart ausgestaltet, dass das Mehrwegeventil anlässlich der Verstellung der Gewindespindel relativ zum Mitnahmekörper in Rücklaufstellung überführt wird (Anspruch 10).
  • Zu diesem Zweck kann das Mehrwegeventil mit einem Schaltknopf versehen sein, der während der Drehung der Gewindespindel von Hand gleichzeitig betätigt wird. Alternativ dazu kann im Rahmen der Erfindung auch eine selbsttätige Überführung des Mehrwegeventils in die Rücklaufstellung vorhanden sein, die dadurch ausgelöst wird, dass das Mehrwegeventil bei der Drehbewegung der Gewindespindel – entgegen der Wirkung einer Rückstellung – relativ zur Gewindespindel bewegt und dadurch in seiner Rücklaufstellung überführt wird.
  • Die Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen im Einzelnen erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 als Schemabild den grundsätzlichen Aufbau einer Ausbauvorrichtung im Zusammenwirken mit einem hydraulischen Schlagwerk, wobei – soweit das Schlagwerk betroffen ist – lediglich der untere Abschnitt des Gehäuses und ein Teil des Schlagkolbens dargestellt sind,
  • 2 eine detailliertere Darstellung der Kolbeneinheit nebst Gewindespindel und Mitnahmekörper der Ausbauvorrichtung, wobei die Kolbeneinheit in der eingefahrenen Ausgangsstellung (obere Hälfte der Darstellung) bzw. in ausgefahrenem Zustand (untere Hälfte der Darstellung) dargestellt ist, und
  • 3 schematisiert einen Schnitt durch die als Druckübersetzer ausgebildete Kolbeneinheit.
  • 1 zeigt die Anwendung der erfindungsgemäßen Ausbauvorrichtung an einem Hydraulikhammer, in dessen Gehäuse 2 ein Schlagkolben 3 in an sich bekannter Weise hin- und herbeweglich angeordnet ist; seine Bewegung bezüglich des Gehäuses 2 in Arbeitshubrichtung und Rückhubrichtung ist durch einen Pfeil 4 bzw. 5 angedeutet.
  • Unterhalb des Schlagkolbens 3 sind in dem dort befindlichen Hohlraum 6 mit Abstand voneinander zwei Führungsbuchsen befestigt, nämlich eine dem Schlagkolben 3 näher liegende innere Führungsbuchse 7 und eine äußere Führungsbuchse 8; diese beiden Führungsbuchsen 7, 8 dienen der Abstützung eines vom Schlagkolben 3 beaufschlagten Meißels, der vor Einsatz der Ausbauvorrichtung entfernt worden und daher nicht dargestellt ist.
  • Der inneren Führungsbuchse 7 ist – in Schlaghubrichtung (Pfeil 4) gesehen – ein Anschlag in Form eines Ringelementes 9 vorgelagert; dieses ragt quer zur Längserstreckung des Gehäuses 2 über die innere Führungsbuchse 7 hinaus.
  • Im Vergleich zur inneren Führungsbuchse 7 ist die äußere Führungsbuchse 8 erheblich starker durch den nicht dargestellten Meißel beansprucht und muss daher als Verschleißteil von Zeit zu Zeit ausgetauscht werden. Die erforderliche Auswechslung bereitet normalerweise beachtliche Schwierigkeiten, die auch dadurch bedingt sind, dass zum Lösen der äußeren Führungsbuchse 8 an dieser erhebliche Ausbaukräfte zur Einwirkung gebracht werden müssen.
  • Zum Lösen und Freisetzen der äußeren Führungsbuchse 8 aus dem Gehäuse 2 kommt eine Ausbauvorrichtung zum Einsatz, die folgende Hauptbestandteile aufweist:
    eine Kolbeneinheit 10, eine sich im Betriebszustand an dieser abstützende Gewindespindel 11 mit einem als Sägezahngewinde ausgebildeten Gewindeabschnitt 11a (vgl. dazu 2), einen über den Gewindeabschnitt 11a gehaltenen Mitnahmekörper 12 mit einer mit einem Sägezahngewinde ausgestatteten Durchgangsbohrung 12a (vgl. dazu 2), ein 2/3-Mehrwegeventil 13 (mit zwei Stellungen und drei Anschlüssen), einen Handgriff 14 für die manuelle Betätigung der Gewindespindel 11 durch Drehen und eine Druckmittelquelle 15, über welche die Kolbeneinheit 10 mit Druck beaufschlagt und dadurch in Schlaghubrichtung (Pfeil 4) des Schlagkolbens 3 ausgefahren werden kann.
  • Die Druckmittequelle 15 ist dabei über eine Versorgungsleitung 16 eingangsseitig an das 2/3-Mehrwegeventil 13 angeschlossen, dessen Ausgangsseite über einen Kanal 17 in der Gewindespindel 11 (in 1 schematisiert dargestellt) mit der Kolbeneinheit 10 in Verbindung steht.
  • Wie die Darstellung gemäß 1 weiter erkennen lässt, ist das 2/3-Mehrwegeventil 13 derart ausgebildet, dass in der dargestellten Rücklaufstellung die Verbindung zwischen der Druckmittelquelle 15 und der Kolbeneinheit 10 unerbrochen ist und die Kolbeneinheit 10 über eine Tankleitung (Rücklauf) 18 druckentlastet werden kann. In der Auspressstellung des 2/3-Mehrwegeventils 13 ist die Verbindung zur Tankleitung 18 unterbrochen und gleichzeitig der Kanal 17 mit der Druckmittelquelle 15 verbunden.
  • Zweckmäßigerweise sollte das 2/3-Mehrwegeventil 13 weiterhin derart ausgebildet sein, dass es durch eine Rückstellung- beispielsweise mittels eines Federelementes – selbsttätig in die in 1 dargestellte Rücklaufstellung überführt und in dieser festgehalten wird, solange nicht eine der Wirkung der Rückstellung entgegen gerichtete Verstellkraft – beispielsweise mittels eines Schaltknopfes – ausgeübt wird.
  • Im Betriebszustand (vgl. dazu 1) ist die Ausbauvorrichtung bezüglich des Gehäuses 2 derart angeordnet, dass die Kolbeneinheit 10 auf der der Gewindespin del 11 abgewandten Seite an dem Ringelement 9 anliegt, wobei sich die Gewindespindel 11 an der Kolbeneinheit 10 und der Mitnahmekörper 12 an der nach innen gerichteten Stirnfläche 8a der äußeren Führungsbuchse 8 abstützt.
  • Nach der Lehre der Erfindung wird zur Vorbereitung und Durchführung des Ausbauvorgangs folgendermaßen vorgegangen:
    Die Kolbeneinheit 10 wird bis zur Anlage an der Anschlagfläche 9 in den Hohlraum 6 eingebraucht, bevor der Mitnahmekörper 12 bei entsprechender Neigung (gegebenenfalls auch um 90°) an der äußeren Führungsbuchse 8 vorbei ebenfalls in den Hohlraum 6 eingeführt und anschließend durch Drehung an der nach innen gerichteten Stirnfläche 8a zur Anlage gebracht wird.
  • Danach wird die Gewindespindel 11 durch Drehen des Handgriffs 14 in den Mitnahmekörper 12 eingeschraubt, wobei das 2/3-Mehrwegeventil 13 die dargestellte Rücklaufstellung einnimmt.
  • Die Drehbewegung der Gewindespindel 11 wird solange fortgesetzt, bis die Teile 11 und 10 aneinander anliegen, wodurch die Kolbeneinheit 10 – wie noch im Einzelnen erläutert werden wird – an den Kanal 17 angeschlossen wird. Durch weitere Drehung der Gewindespindel 11 wird schließlich die druckentlastete Kolbeneinheit 10 in Richtung auf die Anschlagfläche 9 (d. h. in der durch den Pfeil 5 angedeuteten Rückhubrichtung) eingefahren.
  • Zur Durchführung eines Auspresshubs wird das 2/3-Mehrwegeventil 13 in die (links angedeutete) Auspressstellung überführt, wodurch die Tankleitung 18 blockiert und die Kolbeneinheit 10 mit der Druckmittelquelle 15 verbunden wird. Dementsprechend führt die Kolbeneinheit 10 einen Auspresshub in Schlaghubrichtung (Pfeil 4) aus, und zwar unter Mitführung der an ihr anliegenden Gewindespindel 11, des mit dieser verschraubten Mitnahmekörpers 12 und somit der äußeren Führungsbuchse 8.
  • In den meisten Fällen wird die äußere Führungsbuchse 8 bereits durch einen einzigen Auspresshub der Kolbeneinheit 10 so weitgehend gelockert, dass die äußere Führungsbuchse 8 anschließend allein durch manuelle Drehung der Gewindespin del 11 vollständig von dem Gehäuse 2 freigesetzt werden kann. Dabei wird die Kolbeneinheit 10 unter Einwirkung der Gewindespindel 11 zunächst wieder in Richtung auf die Anschlagfläche 9 eingefahren, nachdem zuvor das 2/3-Mehrwegeventil 13 in die Rücklaufstellung überführt worden ist.
  • Erforderlichenfalls kann erfindungsgemäß auch derart vorgegangen werden, dass durch Betätigung der Kolbeneinheit 10 – jeweils nach deren Rückführung in den eingefahrenen Zustand – nacheinander mehrere Auspresshübe ausgeführt werden, falls sich die äußere Führungsbuchse 8 nicht durch Drehen der Gewindespindel 11 manuell aus dem Gehäuse 2 ausschieben lassen sollte.
  • Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kolbeneinheit 10 aus Platzgründen verhältnismäßig kurz ausgebildet sein muss und dementsprechend nur einen verhältnismäßig kleinen Auspresshub ausführen kann, der für das vollständige Ausschieben der äußeren Führungsbuchse 8 aus dem Gehäuse 2 nicht ausreicht.
  • Wie 2 erkennen lässt, ist die Kolbeneinheit 10 auf der der Anschlagfläche 9 (vgl. dazu 1) zugewandten Seite zur Anpassung an unterschiedliche geometrische Abmessungen innerhalb des Hohlraums 6 mit einem buchsenartigen Druckstück 19 ausgestattet, welches mittels einer Arretierung in Form eines Stiftes 20 lösbar gehalten ist.
  • Der Mitnahmekörper 12 kann erforderlichenfalls ebenfalls mit einem lösbar gehaltenen Anpassungselement (beispielsweise in Form einer Adapterscheibe) ausgestattet sein.
  • Die als Druckübersetzer ausgebildete Kolbeneinheit 10 weist auf der der Gewindespindel 11 zugewandten Seite eine über einen Stift 22 oder mittels eines Gewindes 22a (vgl. 2, untere Hälfte) befestigte Kopfplatte 21 auf. Deren nach außen gerichtete Stirnfläche 21a ist teilweise ballig ausgebildet und weist als Zentrierungshilfe eine die ballige Oberfläche seitlich begrenzende, in Richtung auf die Gewindespindel 11 vorspringende Umrandung 21b auf.
  • Die Kopfplatte 21 ist mit einer zentrischen Zuführbohrung 23 ausgestattet, in welche ein Rückschlagventil 24 gehalten ist; dieses ist derart ausgebildet, dass es mit der Annäherung der Gewindespindel 11 an die Kolbeneinheit 10 selbsttätig in seine Öffnungsstellung überführt wird.
  • Abgesehen von der Kopfplatte 21 und einem mit dem Druckstück 19 verbundenen Gehäuse 25 weist die Kolbeneinheit 10 als weiteren Bestandteil einen Hohlkolben 26 auf, der in Achsrichtung beweglich in dem Gehäuse 25 geführt und an dem die Kopfplatte 21 mittels des Stiftes 22 lösbar befestigt ist. Innerhalb eines Kolbenraums 27 – der im Wesentlichen von den Teilen 21 und 26 begrenzt ist – stützt sich in Achsrichtung beweglich ein Stufenkolben 28 ab, wobei die in der Kopfplatte 21 angeordnete Zuführbohrung 23 vor dem Stufenkolben 28 in den Kolbenraum 27 einmündet.
  • Die Gewindespindel 11 ist außerhalb des Bereichs ihres Gewindeabschnitts 11a auf der von der Kolbeneinheit 10 abgewandten Seite mit einem Mehrflächenabschnitt in Form eines Vierkantprofils 11b ausgestattet und weist für die Betätigung der Kolbeneinheit 10 eine zentrische Längsbohrung 11c auf.
  • Die der Kolbeneinheit 10 bzw. deren Kopfplatte 21 zugewandte Stirnfläche 11d der Gewindespindel ist als an die ballige Stirnfläche 21a angepasste Kalottenfläche 11d ausgebildet.
  • Ferner weist die Längsbohrung 11c in der Nähe der Kalottenfläche 11d ebenfalls ein Rückschlagventil 11e auf, welches bei gegenseitiger Annäherung der Flächen 21a und 11d – ebenso wie das Rückschlagventil 24 – selbsttätig in seine Öffnungsstellung überführt wird.
  • Das Vierkantprofil 11b ermöglicht die Befestigung des in 1 dargestellten Handgriffs 14 sowie des 2/3-Mehrwegeventils 13.
  • Weitere Einzelheiten betreffend den Aufbau und die Wirkungsweise der als Druckübersetzer ausgebildeten Kolbeneinheit 10 werden nachfolgend unter Bezugnahem auf 3 erläutert, wobei auf die Darstellung des Rückschlagventils 24 in der Zuführbohrung 23 verzichtet worden ist. Die Verbindung der Teile 21 und 26 miteinander ist darüber hinaus lediglich durch eine gestrichelte Linie angedeutet.
  • Falls die Kolbeneinheit 10 über die Zuführbohrung 23 mit einem Druckmittel – vorzugsweise Hydraulikflüssigkeit – beaufschlagt wird, wirkt der von dem Druckmittel ausgehende Druck innerhalb des Kolbenraums 27 auf die der Zuführbohrung 23 zugewandte Kolbenfläche A1 ein und erzeugt unter Einwirkung der kleiner bemessenen Rückenfläche A2 des Stufenkolbens 28 in der mit Hydraulikflüssigkeit gefüllten Druckkammer 29 einen entsprechend erhöhten Druck. Dieser wirkt seinerseits auf die Verstellfläche A3 des Hohlkolbens 26 ein.
  • Der von den Kolben 26 und 28 begrenzte Ringraum 30 ist über miteinander verbundene Bohrungen 31, 32 im Hohlkolben 26 bzw. im Gehäuse 25 der Kolbeneinheit 10 drucklos gehalten.
  • Die in Rede stehende Ausgestaltung ermöglicht es somit, den zur Verfügung stehenden Versorgungsdruck anzuheben und auf eine Verstellfläche einwirken zu lassen mit der Folge, dass die Kolbeneinheit 10 bei kleinem Platzbedarf eine ausreichend bemessene Auspresskraft erzeugen kann.
  • Der mit der Erfindung erzielte Vorteil besteht insbesondere darin, dass sich die äußere Führungsbuchse 8 auch bei sehr festem Sitz innerhalb des Schlagwerkgehäuses mit ausreichender Sicherheit ausschieben lässt, und zwar auch am Einsatzort selbst ohne Demontage des Schlagwerks 1. Der Erfindungsgegenstand kann dabei von einer einzigen Person gehandhabt und gegebenenfalls als vom Einsatzort unabhängiges Arbeitsgerät eingesetzt werden, falls eine eigene Druckmittelquelle 15 – beispielsweise in Form einer Handpumpe – beigestellt wird.

Claims (10)

  1. Ausbauvorrichtung für die äußere, als Werkzeugabstützung dienende Führungsbuchse (8) im Gehäuse (2) eines einen Schlagkolben (3) aufweisenden Schlagwerks (1), insbesondere eines Hydraulikhammers, mit einer lösbar an der äußeren Führungsbuchse (8) angreifenden Halterung, die unter Krafteinwirkung relativ zum Gehäuse (2) in Schlaghubrichtung (Pfeil 4) des Schlagkolbens (3) verschoben wird und dabei die äußere Führungsbuchse (8) aus dem Gehäuse (2) herausbewegt, mit den folgenden Merkmalen: – einen an der äußeren Führungsbuchse (8) vorbei in das Gehäuse (2) einführbaren, als Halterung dienenden Mitnahmekörper (12), der sich in seiner Arbeitsstellung an der nach innen gerichteten Stirnfläche (8a) der äußeren Führungsbuchse (8) abstützt, wobei der Mitnahmekörper (12) eine mit einem Innengewinde ausgestattete Durchgangsbohrung (12a) aufweist; – eine in die Durchgangsbohrung (12a) eingreifende Gewindespindel (11), die auf der von der äußeren Führungsbuchse (8) abgewandten Seite des Mitnahmekörpers (12) an einer in das Gehäuse (2) eingebrachten Kolbeneinheit (10) anliegt, die in Achsrichtung des Schlagkolbens (3) ein- und ausfahrbar ist und sich unter Einwirkung der Gewindespindel (11) ihrerseits auf der von der Gewindespindel (11) abgewandten Seite an einer ortsfesten Anschlagfläche (9) innerhalb des Schlagwerks (1) abstützt; wobei – die Kolbeneinheit (10) derart an eine Druckmittelquelle (15) angeschlossen ist, dass sie wechselweise durch Druckbeaufschlagung – unter Mitführung der Gewindespindel (11) und des Mitnahmekörpers (12) – in Schlaghubrichtung (Pfeil 4) des Schlagkolbens (3) ausfahrbar ist bzw. nach Druckentlastung – unter Einwirkung der durch Drehung gleichgerichteten bewegten Gewindespindel (11) – in dazu entgegengesetzter Rückhubrichtung (Pfeil 5) des Schlagkolbens (3) eingefahren werden kann.
  2. Ausbauvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindespindel (11) ebenso wie die Durchgangsbohrung (12a) mit einem Sägezahngewinde ausgestattet ist.
  3. Ausbauvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindespindel (11) unter Einsatz eines Verstellwerkzeugs handbetätigt bewegt wird.
  4. Ausbauvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kolbeneinheit (10) auf ihrer der Gewindespindel (11) zugewandten Seite eine ballige Stirnfläche (21a) aufweist, der eine entsprechend geformte Kalottenfläche (11d) an der Gewindespindel (11) gegenüberliegt.
  5. Ausbauvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kolbeneinheit (10) auf der von der Gewindespindel (11) abgewandten Seite ein auswechselbar befestigtes Druckstück (19) aufweist.
  6. Ausbauvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckmittelquelle (15) über die Gewindespindel (11) an die Kolbeneinheit (10) angeschlossen ist.
  7. Ausbauvorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindespindel (11) und die Kolbeneinheit (10) in der Nähe ihrer einander zugewandten Kontaktflächen (21a bzw. 11d) mit Rückschlagventilen (24, 11e) ausgestattet sind, die bei gegenseitiger Annäherung beider Teile (11, 10) selbsttätig in ihre Öffnungsstellung überführt werden.
  8. Ausbauvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Kolbeneinheit (10) als Druckübersetzer ausgebildet ist.
  9. Ausbauvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Kolbeneinheit (10) unter Zwischenschaltung eines Mehrwegven tils (13) wechselweise mit der Druckmittelquelle (15) oder einem drucklosen Rücklauf (18) in Verbindung steht.
  10. Ausbauvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Mehrwegeventil (13) anlässlich der Verstellung der Gewindespindel (11) relativ zum Mitnahmekörper (12) in die Rücklaufstellung überführt wird.
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