DE19850836A1 - Trocknungsverfahren - Google Patents
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Abstract
Bei einem Verfahren zum Trocknen der in einem Druckwerk einer Rotationstiefdruckmaschine auf eine Papierbahn aufgedruckten, mit Hilfe eines Lösemittels verflüssigten Farbe durchläuft die Papierbahn hinter dem Druckwerk einen Trockner mit einem im wesentlichen geschlossenen Gehäuse, das von einem Gas durchströmt wird, das zur Aufnahme und Abführung des Lösemittels dient. Um trotz gesteigerter Geschwindigkeit der Papierbahn eine Verringerung der Lösemittel-Restkonzentration im fertigen Druckprodukt zu erzielen, ist vorgesehen, daß als Trocknungsgas ein inertes Gas Verwendung findet, dessen Durchsatz durch den Trockner so gewählt wird, daß im Trockner eine im Vergleich zur Trocknung mit Luft sehr hohe Lösemittelkonzentration entsteht.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Trocknen der in einem Druckwerk einer
Rotationstiefdruckmaschine auf eine Papierbahn aufgedruckten, mit Hilfe eines Lö
semittels verflüssigten Farbe gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Bei herkömmlichen Verfahren dieser Art, bei denen die Papierbahn im allgemeinen
im Vier-Farben-Schön- und -Widerdruck acht Druckwerke durchläuft, denen jeweils
ein Trockner nachgeordnet ist, wird mit Hilfe von Warmluft, die den Trockner durch
strömt und als Energieträger dient, das Lösemittel, im allgemeinen Toluol, zumin
dest soweit verdampft, daß die Papierbahn auf der frisch bedruckten Seite über Leit-
oder Umlenkrollen geführt werden kann, ohne daß auf diese Farbe übertragen wird,
bzw. daß die Papierbahn in einem nachfolgenden Druckwerk mit einer anderen
Farbe bedruckt werden kann, ohne daß es zu einem Verwischen der zuerst aufge
brachten Farbe kommt.
Dabei darf aus sicherheitstechnischen Gründen eine maximale Lösemittelkonzen
tration von 50% der sogenannten "Unteren Explosionsgrenze" (UEG) nicht über
schritten werden, wobei der Wert dieser UEG von der Temperatur im Trockner ab
hängig ist. Für Luft, die einen Sauerstoffgehalt von ca. 21% besitzt, entsprechen
50% UEG bei 20°C etwa 21 g/m3 und bei 80°C nur noch etwa 16 g/m3.
Weitere wesentliche Parameter bei den in Rede stehenden Trocknungsverfahren
sind die Geschwindigkeit, mit der sich die Papierbahn durch die Druckwerke und die
Trockner hindurchbewegt, sowie die Länge, welche die einzelnen Trockner aufwei
sen müssen, damit eine ausreichende Trocknung erzielt werden kann.
Zu einer ausreichenden Trocknung gehört dabei nicht nur die Erfüllung der beiden
oben erwähnten Bedingungen, sondern auch ein hinreichend niederer Lösemittel-
Restgehalt im fertigen Druckprodukt da die in diesem noch enthaltene Lösemittel-
Restmenge sowohl aus gesundheitlichen Gründen, als auch wegen der Einhaltung
von Umweltschutzbedingungen als auch deswegen bestimmte Grenzen nicht über
steigen darf, weil es ansonsten beim Aufeinanderlegen gefalteter Druckprodukte
oder beim Aufwickeln einer noch nicht geschnittenen, bedruckten Papierbahn auf
eine Zwischenspeicherrolle zu einem Verkleben der verschiedenen Bogen bzw.
Lagen kommen könnte, wodurch die gesamte Produktion unbrauchbar würde.
Moderne Produktionsverfahren lassen immer höhere Papierbahngeschwindigkeiten
und größere Papierbahnbreiten wünschenswert erscheinen, doch können die Länge
der Trockner und die Menge der durch sie pro Zeiteinheit hindurchgeführten Warm
luft nicht beliebig gesteigert werden. Es wird daher äußerst schwierig, unter diesen
Bedingungen eine im obigen Sinne "ausreichende" Trocknung sicherzustellen.
Somit liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Trocknungsverfahren der ein
gangs genannten Art zu schaffen, das auch bei sehr hohen Papierbahngeschwin
digkeiten und großen Bahnbreiten eine ausreichende Trocknung gewährleistet,
ohne daß hierfür extremen lange Trockner benötigt und mit extrem hohen Luftmen
gen durchsetzt werden müssen.
Zur Lösung dieser Aufgabe sieht die Erfindung die im Anspruch 1 zusammenge
faßten Merkmale vor.
Diesen Maßnahmen liegt die Erkenntnis zugrunde, daß es wegen der vergleichs
weise niedrigen maximal zulässigen Lösemittelkonzentration in der zum Trocknen
verwendeten Warmluft das Lösemittel vor allem an der Farboberfläche verdampft
wird und es sehr schnell zu einer Verarmung dieser Oberfläche an Lösemittel
kommt, weil aus den unteren Schichten nicht genügend schnell ebenso viel Löse
mittel nachtransportiert werden kann, wie oben verdampft. Dieser Effekt führt zur
Ausbildung einer Gelschicht oder "Haut", die zwar dafür sorgt, daß die bedruckte
Papierbahnseite nach kurzer Zeit über Rollen geführt bzw. mit einer weiteren Farbe
bedruckt werden kann, weshalb bisher auch versucht wurde, diese Bildung einer
Gelschicht möglichst zu fördern. Andererseits ist hierin aber auch der Grund für eine
vergleichsweise hohe Restmenge an Lösemittel im fertigen Druckprodukt zu su
chen, weil diese Gelschicht Lösemittel in den tieferen Farbschichten festhält, wel
ches später austreten bzw. die Farbhaut wieder auflösen kann uns belastend wirkt.
Demgegenüber wird beim erfindungsgemäßen Verfahren durch die durch die Ver
wendung eines Inertgases mit minimalem Sauerstoffanteil mögliche, wesentlich hö
here Lösemittelkonzentration die Ausbildung einer Gelschicht so unterbunden, daß
eine Trocknung beginnend mit den tiefstliegenden Farbschichten von unten nach
oben erfolgen kann. Die Farboberfläche kann für längere Zeit feucht gehalten wer
den, sodaß das Gleichgewicht zwischen dem Lösemittelnachtransport aus den unte
ren Farbschichten und der Verdampfungsrate aufrecht erhalten bleibt. Dennoch ist
es möglich, eine so rasche Trocknung auch der Farboberfläche zu erzielen, daß die
frisch bedruckte Papierbahnseite selbst bei sehr hohen Bahngeschwindigkeiten
über Umlenk- bzw. Führungsrollen geführt werden kann, ohne daß es zu einem
Übertrag von Farbe auf diese Rollen kommt. Die Trocknerstrecken zwischen den
einzelnen Druckwerken sind dabei so kurz, daß die Gesamtabmessungen einer acht
Druckwerke umfassenden Rotationstiefdruckmaschine in einem akzeptablen
Rahmen bleiben.
Ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ist darin zu sehen, daß
wegen der wesentlich höheren, zulässigen Lösemittelkonzentration geringere Gas
mengen durch die Trockner geführt werden müssen, wodurch auch die Größe der
erforderlichen Gebläse und Reinigungsanlagen verringert wird, die erforderlich sind,
um das mit Hilfe des Inertgases aus dem jeweilige Trockner abtransportierte Löse
mittel abzuscheiden. Auch findet in der feuchten Lösemittel-Inertgas-Atmosphäre
eine geringere Schrumpfung der Papierbahn statt, die bei herkömmlichen
Trocknungsverfahren erhebliche Schwierigkeiten bereitet und aufwendige Kompen
sationsmaßnahmen erfordert.
Um die zur Verdampfung des Lösemittels erforderliche Energie möglichst schnell in
die Farbschichten zu übertragen, ist der Trockner vorzugsweise mit Infrarot-Strah
lern ausgerüstet. Dadurch kann auf ein Umluftgebläse mit Dampfheizung verzichtet
werden. Es ist lediglich ein Gebläse mit verminderter Leistung nötig, das für den
Ausgleich der Lösemittelkonzentration zwischen Farboberfläche und Trocknungsgas
sorgt (lediglich konvektiver Abtransport statt wie bisher Konvektion zum Einbringen
von Energie und zum Abtransport). Deshalb kann dieses Trockenverfahren auch bei
erhöhtem Lösemittelanfall (erhöhter Papierbahngeschwindigkeit) zum Einsatz
kommen.
Für das System Toluol/Stickstoff liegt die Sättigung bei 20°C bei etwa 107 g/kg (To
luol/Stickstoff) und steigt bei 50°C auf 482 g/kg und bei 80°C sogar auf 2156 g/kg
an. Eine günstige Trocknertemperatur liegt im Bereich von 40° bis 70°C. Der Lö
semittelgehalt zur Erzielung einer "Tiefentrocknung" liegt vorzugsweise in einem Be
reich von 40 g/kg bis 500 g/kg (Toluol/Stickstoff).
Besonders bevorzugt ist es, in Bewegungsrichtung der Papierbahn über die Länge
des Trockners hinweg im Inertgas einen Lösemittelgradienten derart zu erzeugen
und aufrecht zu erhalten, daß die Konzentration des Lösemittels im Bereich der
Eintrittsseite höher ist als in dem Bereich, in welchem die Papierbahn den Trockner
verläßt oder zum ersten Mal umgelenkt wird, weil dadurch einerseits die von unten
nach oben erfolgende Trocknung der Farbe verbessert, andererseits aber auch ein
gutes Durchtrocknen der obersten Farbschichten sichergestellt wird.
Vorzugsweise wird durch eine Verwirbelung der Gasatmosphäre im Trockner die
Gas-Grenzschicht, die sich ansonsten an der Oberfläche der sich schnell bewe
genden Papierbahn ausbilden und mit der Papierbahn mitbewegen würde, abge
schält.
Das im Trockner mit Lösemittel beladene Inertgas wird abgeführt und vorzugsweise
dadurch in seinem Lösemittelgehalt abgereichert, daß es abgekühlt und das Löse
mittel durch Kondensieren abgeschieden wird. Dabei kann die Abkühlung auf eine
erste, niedere Temperatur, beispielsweise 4°C erfolgen und das derart abgerei
cherte Inertgas nach einer entsprechenden Erwärmung wieder einem der Trockner
zugeführt werden.
Vorzugsweise werden die Menge des aus dem Trockner zur Abreicherung ab- und
danach wieder zurückgeführten Inertgases und/oder der Grad der Abreicherung so
gesteuert, daß die Lösemittelkonzentration im Trockner bzw. der oben erwähnte
Konzentrationsgradient in etwa konstant bleibt.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform erfolgt auch das dem
Trocknen vorausgehende Bedrucken der Papierbahn in einer Inertgas-Atmosphäre,
wobei es besonders günstig ist, wenn sich die Inertgas-Bereiche, in denen die Pa
pierbahn zuerst bedruckt und danach getrocknet wird, unmittelbarer aneinander an
schließen. Erfolgt nach dem Trocknen ein weiteres Bedrucken der Papierbahn mit
einer anderen Farbe, so schließt sich vorzugsweise auch dieser unter Inertgas ste
hende Druckbereich unmittelbar an den Inertgasbereich des vorausgehenden
Trockners an.
Den Druckbereichen wird in diesem Fall zumindest teilweise frisches Inertgas bzw.
durch Abkühlen auf eine zweite, wesentlich tiefere Temperatur von beispielsweise
-85°C gereinigtes und wieder erwärmtes Inertgas zugeführt.
Überall dort, wo die Papierbahn aus normaler Umgebungsluft in einen Inertgasbe
reich eintritt bzw. einen solchen verläßt, kommt vorzugsweise eine Gasschleuse zum
Einsatz, der ebenfalls frisches oder durch Tieftemperaturkondensation (siehe oben!)
gereinigtes Inertgas so zugeführt wird, daß das Inertgas aus der Schleuse heraus in
die Umgebung strömt aber keine Umgebungsluft in der Inertgasbereich
hineingelangen kann.
Um die Anzahl dieser Gasschleusen möglichst gering zu halten, ist es zweckmäßig,
die acht Druckwerke einer voll ausgebauten Rotationstiefdruckmaschine in zwei
Türmen, d. h. einem Schöndruckturm und einem Widerdruckturm jeweils zu viert
übereinander anzuordnen und die vier Druck- und die vier Trockenbereiche eines
jeden Turms inertgasmäßig miteinander zu verbinden, sodaß je Turm nur eine Ein
tritts- und eine Austrittsgasschleuse benötigt werden. Es ist auch vorteilhaft, die bei
den Türme inertgasmäßig miteinander zu verbinden, sodaß insgesamt nur zwei
Schleusen erforderlich sind.
Muß der Druckprozeß unterbrochen werden, so erfolgt die Abreicherung des Abga
ses durch Kondensation lediglich so weit, daß ein Konzentrationswert unterhalb von
50% der UEG erreicht wird und Umgebungsluft gefahrlos in den oder die Inertgas
bereiche nachströmen kann. Die weitere Reinigung des Abgases kann dann in her
kömmlicher Weise, z. B. mit Aktivkohlefiltern geschehen.
Zwischen den Inertgasbereichen der einzelnen Druckwerke und Trockner kommen
vorzugsweise lösemittelfeste Dichteinrichtungen vorgesehen, die während des re
gulären Druckbetriebes geöffnet sind, mit deren Hilfe aber bei Betriebsstörungen
oder beim Wechseln der Form- oder Formzylinder die Druck- bzw. Farbwerke von
den vorausgehenden und/oder nachfolgenden Trocknern getrennt werden können,
sodaß es möglich wird, einzelne dieser Bereiche mit Umgebungsluft zu füllen, wäh
rend die anderen unter Inertgas bleiben.
Claims (16)
1. Verfahren zum Trocknen der in einem Druckwerk einer Rotationstiefdruckma
schine auf eine Papierbahn aufgedruckten, mit Hilfe eines Lösemittels verflüs
sigten Farbe, bei dem die Papierbahn hinter dem Druckwerk einen Trockner mit
einem im wesentlichen geschlossenen Gehäuse durchläuft, der von einem Gas
durchströmt wird, das zur Aufnahme und Abführung des Lösemittels dient,
dadurch gekennzeichnet, daß als Trocknungsgas ein inertes Gas Verwendung
findet, dessen Durchsatz durch den Trockner so gewählt wird, daß im Trockner
eine im Vergleich zur Trocknung mit Luft sehr hohe Lösemittelkonzentration
entsteht.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lösemittelkon
zentration in einem Bereich von 10% bis 50% der Sättigungsgrenze liegt.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß eine Heizung
sowohl der Papierbahn als auch des Trocknungsgases erfolgt.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Heizung mit Hilfe
von IR-Strahlung erfolgt.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das
inerte Gas Stickstoff ist.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß durch Verwirbelung der Gasatmosphäre im Trockner die Gas-Grenz
schicht, die sich ansonsten an der Oberfläche der sich sehr schnell bewegenden
Papierbahn ausbilden und mit der Papierbahn mitbewegen würde, abgeschält
wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß aus dem Trockner mit Lösemittel beladenes Inertgas abgeführt und in
seinem Lösemittelgehalt abgereichert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abreicherung des
Lösemittelgehalts des Inertgases durch Abkühlen erfolgt.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine Abkühlung auf
eine erste, niedere Temperatur durchgeführt wird, um den Lösemittelgehalt ab
zusenken und daß derart abgereichertes Inertgas wieder erwärmt wird und da
nach zum Trockner zurückgeführt wird.
10. Verfahren nach einem der Ansprüchen 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß
die Menge des aus dem Trockner zur Abreicherung des Lösemittelgehaltes ab-
und ihm danach wieder zurückgeführten Inertgases und/oder der Grad der Ab
reicherung so gesteuert werden, daß die Lösemittelkonzentration im Trockner in
etwa konstant bleibt.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß auch das Bedrucken der Papierbahn in einer Inertgas-Atmosphäre er
folgt.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Inertgasbereich,
in dem die Papierbahn bedruckt wird und der Inertgasbereich des Trockners
unmittelbar aneinander anschließen.
13. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 10 und Anspruch 11, dadurch ge
kennzeichnet, daß für einen Teil des aus dem Trockner abgeführten Inertgases
eine Abkühlung auf eine zweite Temperatur durchgeführt wird, die wesentlich
niedriger ist als die erste Temperatur, um eine nahezu vollständige Abscheidung
des Lösemittels zu erzielen.
14. Verfahren nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß das durch Abküh
lung auf die zweite Temperatur gereinigte und wieder erwärmte Inertgas dem
Bereich zugeführt wird, in dem das Bedrucken der Papierbahn erfolgt.
15. Verfahren nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß das durch
Abkühlung auf die zweite Temperatur gereinigte und wieder erwärmte Inertgas
einem Schleusenbereich zugeführt wird, der einen Inertgasbereich von der
Außenluft trennt.
16. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeich
net, daß bei einer Unterbrechung des Druckprozesses eine Reinigung des Inert
gases durch Abkühlung lediglich bis auf einen Wert unterhalb von 50% der
"Unteren Explosionsgrenze" durchgeführt wird, bei dem ein gefahrloses Nach
strömen von Luft erfolgen kann, und daß die weitere Reinigung des Abgases
dann auf andere Weise durchgeführt wird.
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