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DE19849845A1 - Universaltisch - Google Patents

Universaltisch

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DE19849845A1
DE19849845A1 DE1998149845 DE19849845A DE19849845A1 DE 19849845 A1 DE19849845 A1 DE 19849845A1 DE 1998149845 DE1998149845 DE 1998149845 DE 19849845 A DE19849845 A DE 19849845A DE 19849845 A1 DE19849845 A1 DE 19849845A1
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universal
universal table
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DE1998149845
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English (en)
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DE19849845C2 (de
Inventor
Heiko Westenhoefer
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LPE TECHNISCHE MEDIEN GMBH, 69412 EBERBACH, DE
Original Assignee
TECHNIK LPE GmbH
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25HWORKSHOP EQUIPMENT, e.g. FOR MARKING-OUT WORK; STORAGE MEANS FOR WORKSHOPS
    • B25H1/00Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby
    • B25H1/08Work benches; Portable stands or supports for positioning portable tools or work to be operated on thereby with provision for attachment of work holders
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F16ENGINEERING ELEMENTS AND UNITS; GENERAL MEASURES FOR PRODUCING AND MAINTAINING EFFECTIVE FUNCTIONING OF MACHINES OR INSTALLATIONS; THERMAL INSULATION IN GENERAL
    • F16BDEVICES FOR FASTENING OR SECURING CONSTRUCTIONAL ELEMENTS OR MACHINE PARTS TOGETHER, e.g. NAILS, BOLTS, CIRCLIPS, CLAMPS, CLIPS OR WEDGES; JOINTS OR JOINTING
    • F16B12/00Jointing of furniture or the like, e.g. hidden from exterior
    • F16B12/10Jointing of furniture or the like, e.g. hidden from exterior using pegs, bolts, tenons, clamps, clips, or the like
    • F16B12/12Jointing of furniture or the like, e.g. hidden from exterior using pegs, bolts, tenons, clamps, clips, or the like for non-metal furniture parts, e.g. made of wood, of plastics
    • F16B12/20Jointing of furniture or the like, e.g. hidden from exterior using pegs, bolts, tenons, clamps, clips, or the like for non-metal furniture parts, e.g. made of wood, of plastics using clamps, clips, wedges, sliding bolts, or the like
    • F16B12/2009Jointing of furniture or the like, e.g. hidden from exterior using pegs, bolts, tenons, clamps, clips, or the like for non-metal furniture parts, e.g. made of wood, of plastics using clamps, clips, wedges, sliding bolts, or the like actuated by rotary motion
    • F16B12/2027Jointing of furniture or the like, e.g. hidden from exterior using pegs, bolts, tenons, clamps, clips, or the like for non-metal furniture parts, e.g. made of wood, of plastics using clamps, clips, wedges, sliding bolts, or the like actuated by rotary motion with rotating excenters or wedges

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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Universaltisch (1), der wahlweise als normaler Tisch, als Arbeitstisch oder als Werkbank mit mindestens einer Arbeitsstation (2) verwendbar ist. DOLLAR A Durch die Erfindung soll ein derartiger Universaltisch so ausgebildet werden, daß er für die Durchführung möglichst vielfältiger, verschiedener Arbeiten schnell und einfach umrüstbar ist. DOLLAR A Dies wird dadurch erreicht, daß im Bereich mindestens einer Außenseite (7) der Tischplatte (3) mindestens eine Hälfte (5 oder 6) einer Befestigungsvorrichtung (4, 4') angeordnet ist, womit mindestens eine Arbeitsstation (2) an die Außenseite (7) der Tischplatte (3) anfügbar ist, welche mindestens eine komplementäre Hälfte (6 oder 5) einer Befestigungsvorrichtung (4, 4') aufweist.

Description

Die Erfindung betrifft einen Universaltisch, der wahlweise als normaler Tisch, als Arbeitstisch oder als Werkbarik mit mindestens einer Arbeitsstation verwendbar ist.
Oft besteht das Bedürfnis, daß ein normaler Tisch auch als Arbeitstisch oder als Werk­ bank verwendbar ist. Ein solches Bedürfnis nach universeller Einsetzbarkeit besteht im Schulbetrieb, im Heimwerkerbereich, aber auch im Handwerk zur Verrichtung weniger oft anfallender Arbeiten.
Ein Tisch der genannten Art ist aus der DE 196 31 835 C1 bekannt. Dabei handelt es sich um eine Werkbank, die Spannzangen aufweist, welche im ohne Werkstück geschlossenen Zustand voll in die Außenflächen des Tisches integriert sind. Die Betäti­ gung der Spannzangen erfolgt mit Sechskantschlüsseln, welche in einen Innensechskant einführbar sind. Diese lassen sich abziehen und die Verwendung der Werkbank als normaler Tisch oder als Arbeitstisch ohne Spannzangen ist möglich. Dieser wahlweise Einsatz ist zwar, insbesondere für den Schulbetrieb, sehr von Vorteil. Die Universalität entspricht jedoch noch nicht den oft vorhandenen vielfältigen Bedürfnissen. Sowohl für den Schulbetrieb als auch im Heimwerkerbereich ist es meist nicht möglich, getrennte Tische beziehungsweise Werkbänke für Holzbearbeitung, Metallbearbeitung oder andere Arbeiten vorzusehen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Universaltisch der eingangs genannten Art derart auszugestalten, daß er für die Durchführung möglichst vielfältiger, verschiedener Arbeiten schnell und einfach umrüstbar ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß im Bereich mindestens einer Außenseite der Tischplatte mindestens eine Hälfte einer Befestigungsvorrichtung ange­ ordnet ist, womit mindestens eine Arbeitsstation an die Außenseite der Tischplatte anfügbar ist, welche mindestens eine komplementäre Hälfte einer Befestigungsvorrich­ tung aufweist.
Der Vorteil der Erfindung besteht darin, daß der Universaltisch mit beliebigen Arbeits­ stationen ausgestattet werden kann. Dabei kann es sich um einen kleinen Heimwerker­ tisch handeln, der an einer, zwei oder drei Seiten mit einer oder mehreren verschiedenen Arbeitsstationen ausgestattet werden kann. Es ist jedoch auch möglich, einen großen Universaltisch an seinem gesamten Umfang mit vielen Arbeitsstationen zu versehen, damit z. B. im Schulbetrieb mehrere Schüler gleichzeitig daran arbeiten können.
Der Universaltisch kann beispielsweise als Werkbank mit verschiedenen Arbeits­ stationen für Metallarbeiten ausgestaltet werden. Möglich sind Schraubstöcke beliebiger Größe, Bohrständer für Handbohrmaschinen, kleine Tischbohrmaschinen, Schleifböcke oder sonstige Maschinen oder Hilfsmittel. Für die Blechbearbeitung lassen sich Blech­ scheren, insbesondere die kleineren Rollenblechscheren, aber auch große und kleine Richtplatten, Treibklötze oder Abkantvorrichtungen an den Tisch anfügen. Weiterhin können alle Arten von Biegevorrichtungen für Drähte, Stäbe oder Bleche, insbesondere dünnere Bleche bis ca. 1 mm Stärke vorgesehen sein. Dabei ist ein Anfügen der Arbeitsstationen am Tischrand genauso möglich, wie eine zusätzliche Auflage auf dem Tisch, was bei jeder Art von Hammerarbeiten zweckmäßig ist. Für Holzarbeiten lassen sich Parallelspannzangen anfügen, aber auch Gehrungssägen, Gehrungsschneidladen, Tischspanner oder Laubsägebretter, welche auch höhenverstellbar sein können. Es lassen sich jede Art von Holzbearbeitungsmaschinen an den Tisch anfügen, die auch unter Einbeziehung einer eingespannten Handbohrmaschine gestaltet werden können. Als Beispiel seien Drechselbänke, Holzfräsen oder Sägen genannt. Der Universaltisch ist jedoch nicht auf den Einsatz als Tisch oder als Werkbank beschränkt, er kann auch als Arbeitstisch für weitere Arbeiten genutzt werden. Beispielsweise können Zeichen­ bretter, Halter für Farben, Pinsel, Wasser oder Öl angebracht werden, so daß der Tisch als Staffelei oder zum technischen Zeichnen nutzbar ist. Gerade im Schulbetrieb ist dies von Vorteil, da ein Raum auf diese Weise als Werkraum, Zeichensaal oder als gewöhn­ liches Klassenzimmer nutzbar ist. Im Hobbybereich ist es mittels des Universaltisches beispielsweise möglich, den für den Heimwerker viel zu kleinen Keller so einzurichten, daß er doch fast alle denkbaren Arbeiten durchführen kann.
Um den vielseitigen Zweckbestimmungen des Universaltisches optimal gerecht zu wer­ den, sieht die Erfindung viele zweckmäßige Weiterbildungen und vorteilhafte Ausge­ staltungen vor:
Für die optimale Nutzung des Universaltischs als normalen Tisch, ist vorgesehen, daß die einen Hälften der Befestigungsvorrichtungen in mindestens eine Außenseite der Tischplatte eingelassen sind. Dadurch weist der Universaltisch nach Entfernung der Arbeitsstationen keinerlei vorstehenden Teile auf, die den gewöhnlichen Gebrauch behindern. Zusätzlich ist es selbstverständlich jedoch auch möglich, die Vertiefungen der Befestigungsvorrichtungen an den Außenseiten der Tischplatte noch mit Abdeckun­ gen zu versehen. Korrespondierend zu den eben beschriebenen Hälften werden die anderen Hälften der Befestigungsvorrichtungen in die an eine Außenseite der Tisch­ platte anfügbare Seite einer Arbeitsstation eingelassen. Dadurch ist erreicht, daß auch dieser Teil der Befestigungsvorrichtung nicht an irgend einer Seite der Arbeitsstation vorsteht und dadurch hinderlich ist. Aus dem gleichen Grund ist es auch zweckmäßig, daß die Befestigungsvorrichtungen mittels eines Schlüssels betätigbar sind, der in einen in der Oberfläche eingelassenen Eingriff einführbar ist. Auf diese Weise wird auch ein vorstehender Stellhebel vermieden und es ist möglich, den Schlüssel derart auszubilden, daß er gleichzeitig für die Betätigung der Arbeitsstation Verwendung findet, beispiels­ weise als Spannstock für eine Parallelspannzange oder in anderer Weise.
Für die Ausgestaltung der Befestigungsvorrichtungen gibt es eine Vielzahl von Mög­ lichkeiten. Eine zweckmäßige Ausführungsform sieht vor, daß die einen Hälften der Befestigungsvorrichtungen jeweils mindestens eine drehbare exzentrische Kurve auf­ weisen, welche jeweils in ein Halteelement der anderen Hälften der Befestigungsvor­ richtungen derart eingreift, daß die Arbeitsstation durch Drehung der exzentrischen Kurve selbsthaltend gegen die Außenseite der Tischplatte preßbar ist. Diese Ausgestal­ tung hat den Vorteil, daß mit einem sehr kurzen Stellweg eine feste und selbsthaltende Arretierung der Arbeitsstation an dem Universaltisch erzielbar ist. Eine Ausgestaltung sieht vor, daß zwei exzentrische Kurven spiegelbildlich auf einer drehbaren Scheibe angeordnet sind, von denen jede in ein Halteelement eingreift. Dadurch wird eine besonders stabile, selbsthaltende Befestigung erzielt.
Eine weitere Ausführungsform sieht vor, daß die einen Hälften der Befestigungsvor­ richtungen jeweils einen mittels eines drehbaren Exzenters gelagerten Riegel aufweisen, der einen Bolzen der anderen Hälften der Befestigungsvorrichtungen ergreift, und daß mittels der Exzenter die Arbeitsstation gegen die Außenseite der Tischplatte preßbar ist. Durch diese Befestigungsvorrichtung wird ein besonders stabiler Halt der Arbeitsstation erzielt.
Eine weitere Befestigungsvorrichtung ist derart ausgestaltet, daß die einen Hälften der Befestigungsvorrichtungen jeweils einen Verschlußzapfen mit einem querliegenden Haltestab aufweisen, der durch eine Öffnung in einen Haltenocken mit zwei schiefen Ebenen und zwei Halteflächen einführbar ist. Durch Drehung des Verschlußzapfens gleitet der Haltestab auf die Halteflächen über die schiefen Ebenen, wodurch die Arbeitsstation gegen die Außenseite der Tischplatte gepreßt wird. Diese Ausführungs­ form ist dazu geeignet, die Eingriffe für die Schlüssel an einer senkrechten Seite der Arbeitsstation anzubringen. Eine zweckmäßige Ausgestaltung besteht darin, daß in den Verschlußzapfen ein Gewindestab zur Einstellung des Haltestabs eingefügt ist. Dadurch läßt sich dieser justieren und die Spannkraft einstellen.
Eine weitere Ausführungsform sieht vor, daß sich die zu betätigenden Hälften der Befe­ stigungsvorrichtungen mit den Eingriffen für den Schlüssel an den Arbeitsstationen befinden. Auf diese Weise wird erreicht, daß die Tischplatte frei von derartigen Eingrif­ fen ist, und daß die Befestigungsvorrichtungen am Tisch relativ einfach aufgebaut wer­ den können. Dadurch ist es möglich, einen Universaltisch mit einer großen Anzahl von Befestigungsvorrichtungen zu versehen, ohne daß dies den Universaltisch wesentlich verteuert. Eine große Anzahl von Befestigungsvorrichtungen hat jedoch wiederum den Vorteil, daß Arbeitsstationen in vielen verschiedenen Positionen anfügbar sind. Die Eingriffe für den Schlüssel können an der Oberseite der Arbeitsstation angeordnet sein, damit sie leicht zugänglich sind. Die Schlüsseleingriffe werden zweckmäßigerweise als Durchgangslöcher ausgebildet, damit Späne hindurchfallen und für die Betätigung nicht hinderlich sind.
Eine exaktere Positionierung der Arbeitsstationen wird dadurch erreicht, daß diese zusätzlich mindestens einen Paßbolzen aufweisen, der in eine Paßbohrung des Univer­ saltisches eingreift. Eine solche exakte Positionierung ist insbesondere dann von Vor­ teil, wenn eine Arbeitsstation durch mehrere Befestigungsvorrichtungen gehalten wer­ den soll, da durch den Paßbolzen das exakte Eingreifen der weiteren Befestigungsvor­ richtungen nach Schließen der ersten Befestigungsvorrichtungen gewährleistet ist. Eine derartige Ausgestaltung, bei der Arbeitsstationen mittels mindestens zweier Befesti­ gungsvorrichtungen am Universaltisch befestigbar sind, ist besonders dann von Vorteil, wenn die Arbeitsstationen relativ groß sind oder wenn große Kräfte an den Arbeits­ stationen auftreten. Als Beispiel hierfür sind große Schraubstöcke, Parallelspannzangen, Gehrungsschneidladen, Gehrungssägen, Hebelblechscheren, Biegevorrichtungen oder Tafelblechscheren genannt. Bei diesen reichen in der Regel zwei Befestigungsvorrich­ tungen und ein zusätzlicher Paßbolzen. Bei noch größeren Arbeitsstationen, wie bei­ spielsweise einer Drechselbank, können jedoch auch drei oder vier Befestigungsvor­ richtungen und/oder mehrere Paßbolzen vorgesehen sein. Sind zwei Befestigungsvor­ richtungen mit exzentrischen Kurven vorgesehen, so ist es zweckmäßig, wenn diese gegenläufig drehbar sind. Dadurch wird die Arretierung noch fester und die Gefahr eines Lösens weiter verringert.
Es gibt verschiedene Werkstationen, die eine große Tiefe aufweisen müssen, oder bei denen starke Kräfte in senkrechter Richtung einwirken. Für derartige Arbeitsstationen ist es zweckmäßig, wenn die Arbeitsstationen eine plan auf der Tischplatte liegende Fläche aufweisen. Beispiele dafür sind Schraubstöcke, Bohrständer oder Vorrichtungen zum Hämmern und Richten von Blechen.
Beim erfindungsgemäßen Universaltisch ist die Anzahl von Befestigungsvorrichtungen und die Anzahl der anfügbaren Arbeitsstationen lediglich durch die Tischgröße begrenzt. Auch für die Unterschiedlichkeit und Zweckbestimmungen der Arbeitsstatio­ nen sind keine Grenzen gesetzt. Es kann sich um Vorrichtungen zum Einspannen von Werkstücken oder um Bearbeitungshilfen handeln. Jedoch können auch alle Arten von Maschinen als Arbeitsstationen ausgebildet sein. Diesbezüglich wird auf die bereits erwähnten Möglichkeiten verwiesen.
Eine weitere Ausführungsform dient der Unfallverhütung. Dabei ist vorgesehen, daß im Bereich der Befestigungsvorrichtungen unterhalb der Tischplatte Ausnehmungen ange­ ordnet sind, in die Auskragungen der Arbeitsstationen derart eingreifen, daß die Arbeitsstationen durch diese gehalten werden, wenn die Befestigungsvorrichtungen geöffnet sind. Dies ist besonders dann zweckmäßig, wenn Arbeitsstationen nicht auf dem Tisch aufliegen und eine gewisse Größe beziehungsweise ein gewisses Gewicht aufweisen. Ein Beispiel sind Parallelspannzangen, bei denen als auskragende Teile die Führungen und die Spindel in eine Ausnehmung zwischen der Tischplatte und einem Holm eingreifen. Eine derartige Maßnahme sollte insbesondere dann vorgesehen sein, wenn der Universaltisch von handwerklich nicht ausgebildeten Personen, wie Schülern oder Hobbyheimwerkern, eingesetzt wird.
Eine zweckmäßige Weiterbildung sieht vor, daß unter der Tischplatte mindestens eine Hängeschiene angeordnet ist, in die Arbeitsstationen zur Aufbewahrung eingehängt werden können. Eine derartige Hängeschiene kann T-förmig für eine entsprechende Aufnahme der Arbeitsstationen ausgebildet sein, oder es ist möglich, zwei Schienen als Haltewinkel auszubilden, welche die Arbeitsstationen beidseitig halten. Derartige Hän­ geschienen können für die Aufnahme einer oder mehrerer Arbeitsstationen vorgesehen sein. Eine besonders zweckmäßige Ausführungsform sieht vor, daß sich die Hänge­ schiene für einen großen Tisch in der Tischmitte unterhalb des gesamten Tisches erstreckt. Für einen kleinen Tisch wird die Hängeschiene zweckmäßigerweise zu der Seite, an der gearbeitet wird, gegenüberliegend angeordnet. Auf diese Weise ist es möglich, die verschiedensten Arbeitsstationen unter dem Tisch aufzubewahren, oder, beispielsweise für den Einsatz im Schulbetrieb, eine Vielzahl gleicher Arbeitsstationen für die Ausstattung eines großen Tisches aufzunehmen.
Unter der Tischplatte können weiterhin Ablagen angeordnet sein, die der Aufbewahrung von Werkzeugen, Zeichen- und Schneidunterlagen oder anderen Gegenständen dienen.
Für die Aufstellung des Universaltisches im Außenbereich, beispielsweise in Werk- oder Schulhöfen, kann vorgesehen sein, daß der Universaltisch aus Stahlbeton ist und zumindest die Hälften der Befestigungsvorrichtungen, die sich am Universaltisch befin­ den, aus nichtrostendem Stahl sind.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausfüh­ rungsbeispielen erläutert. Es zeigen
Fig. 1 ein Universaltisch der erfindungsgemäßen Art in perspektivischer Ansicht,
Fig. 2 die Anfügung einer Spannunterlage für eine Arbeitsstation,
Fig. 2a die Spannunterlage der Fig. 2 in Seitenansicht,
Fig. 2b die Spannunterlage mit einem ersten Ausführungsbeispiel einer Befestigungsvorrichtung in Draufsicht,
Fig. 3 dieses Ausführungsbeispiel der Befestigungsvorrichtung im Schnitt,
Fig. 3a von oben im geschlossenen Zustand und
Fig. 3b von oben im geöffneten Zustand,
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Befestigungsvorrichtung mit Riegel,
Fig. 5 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Befestigungsvorrichtung mit Verschlußzapfen,
Fig. 6 eine als Halterung für ein Zeichenbrett ausgebildete Arbeitsstation,
Fig. 7 eine als Halterung für Malutensilien ausgebildete Arbeitsstation,
Fig. 8a, 8b eine als Laubsägebrett ausgebildete Arbeitsstation,
Fig. 9 eine Spannunterlage für eine höhenverstellbare Arbeitsstation,
Fig. 10 ein als Zweiertisch ausgebildeter Universaltisch,
Fig. 11 ein als Vierertisch ausgebildeter Universaltisch und
Fig. 12 ein als Reihenwerkbank ausgebildeter Universaltisch.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Universaltisches 1 in per­ spektivischer Ansicht. Die Tischplatte 3 des Universaltisches 1 ist an drei Außenseiten 7 mit Hälften 6 von Befestigungsvorrichtungen 4, 4' ausgestattet. Die anderen Hälften 5 der Befestigungsvorrichtungen 4, 4' befinden sich an Arbeitsstationen 2. Letztere sind als betätigbare Hälften 5 der Befestigungsvorrichtungen 4, 4' ausgebildet. Die Befesti­ gungsvorrichtungen können - wie dies oben bereits erwähnt wurde - auf verschiedene Art ausgebildet sein. Sind es Befestigungsvorrichtungen 4, 4' mit exzentrischen Kurven 8, 8', so ist es zweckmäßig, wenn paarweise eine rechtsdrehend schließbare Befesti­ gungsvorrichtung 4 und eine linksdrehend schließbare Befestigungsvorrichtung 4' ein­ ander zugeordnet sind, wobei in der Mitte zwischen diesen Befestigungsvorrichtungen 4, 4' sich eine Paßbohrung 13 zur Aufnahme eines Paßbolzens 12 befindet. Auf diese Weise wird ein sicherer Halt einer Arbeitsstation 2 erreicht und es ist gewährleistet, daß nach dem Schließen einer der Befestigungsvorrichtungen 4 oder 4' auch noch die andere Befestigungsvorrichtung 4' oder 4 in der Eingriffsposition ist. Eine derartige Anordnung von Befestigungsvorrichtungen 4 und 4' ist besonders dann zweckmäßig, wenn Arbeitsstationen befestigt werden sollen, an denen große Kräfte wirken. Als Bei­ spiel ist in Fig. 1 ein Schraubstock 16 gezeichnet, der an der Tischplatte 3 befestigt ist. Diese als Schraubstock ausgebildete Arbeitsstation 2 weist eine an die Tischplatte 3 anfügbare Seite 14 und eine plan auf der Tischplatte 3 liegende Fläche 15 auf. Dadurch ist der Schraubstock 16 nicht nur sicher mit der Tischplatte 3 verbunden, sondern er verfügt gleichzeitig über eine Auflagefläche 15, die die Einwirkung großer Kräfte, wie sie beispielsweise beim Hämmern auftreten, aufnimmt. Das Schließen der Befesti­ gungsvorrichtungen 4, 4' erfolgt mittels eines Schlüssels 10, der in Eingriffe 11 ein­ führbar ist. Diese sind vorzugsweise durchgehend, damit sie sich nicht mit Spänen füllen, sondern diese hindurchfallen. Selbstverständlich kann ein kleinerer Schraubstock auch mit nur einer Befestigungsvorrichtung 4 ausgestattet sein.
Als weiteres Beispiel für eine Arbeitsstation 2 ist eine Parallelspannzange 17 gezeich­ net, welche gerade mit dem Universaltisch 1 verbunden werden soll. Dazu werden Aus­ kragungen 22, das sind bei der Parallelspannzange 17 die Führungen 27 und die Spindel 28 in eine Ausnehmung 21 des Universaltisches 1 eingeführt. Diese Ausnehmung 21, welche durch die Tischplatte 3 und einem Holm 32 des Universaltisches 1 gebildet wird, hat den Vorteil, daß die Arbeitsstation 2 durch ihre Auskragungen 22 auch im nicht befestigten Zustand in der Ausnehmung 21 gehalten wird. Dies dient der Arbeits­ sicherheit, insbesondere für nicht ausgebildete Personen. Die betätigbaren Hälften 5 der Befestigungsvorrichtungen 4, 4' sind in der hinteren Spannbacke 31 der Paral­ lelspannzange 17 untergebracht. Dort befinden sich auch die Eingriffe 11 für den Schlüssel, um die Parallelspannzange 17 mit dem Tisch 1 zu verbinden. Dieser Schlüs­ sel 10 kann derart ausgebildet sein, daß er auch der Betätigung der Spannzange 17 dient und in den Schlüsseleingriff 30 einführbar ist. Dafür kann vorgesehen sein, daß der Schlüssel 10 zwei verschiedene Größen aufweist, beispielsweise einen 12 mm Sechs­ kant und an einem der Schenkel mit einem Absatz einen 8 mm Sechskant.
Die Parallelspannzange 17 kann an ihrer Oberseite mit der Tischplatte 3 plan verlaufen oder etwas höher als die Tischplatte 3 sein. Ein solches Überragen von ca. 5 mm dient dazu, daß beim Bearbeiten eines Werkstückes, beispielsweise mittels einer Feile oder Raspel, die Tischplatte 3 nicht beschädigt wird.
Der Universaltisch 1 ist derart ausgestaltet, daß er an seiner Längsseite die Hälften 6 von drei Paaren von Befestigungsvorrichtungen 4, 4' aufweist und an jeder Schmalseite die Hälften 6 von zwei Paaren von Befestigungsvorrichtungen 4, 4'. Selbstverständlich können an diese Hälften 6 der Befestigungsvorrichtungen 4, 4' nicht nur solche Arbeits­ stationen 2 angefügt werden, die ebenfalls zwei Hälften 5 von Befestigungsvorrichtun­ gen 4, 4' aufweisen, sonder auch solche, die nur eine Hälfte 5 einer Befestigungsvor­ richtung 4 oder 4' aufweist.
Die Ausgestaltung des Universaltisches 1 ist selbstverständlich nur beispielhaft, es las­ sen sich Universaltische 1 beliebiger Größe bauen, wobei diese dann eine ihrer Größe entsprechende Anzahl von Befestigungsvorrichtungen 4, 4' aufweisen können.
Unter der Tischplatte 3 kann sich eine Hängeschiene 23 befinden, welche im darge­ stellten Beispiel aus zwei Winkel gebildet ist, in welches sich Arbeitsstationen 2 ein­ schieben lassen. Als Beispiel ist ein Schraubstock 16 dargestellt. Diese Hängeschiene 23 kann zur Aufnahme einer Arbeitsstationen 2 kurz oder zur Aufnahme vieler Arbeits­ stationen so ausgebildet sein, daß sie sich über die gesamte Unterseite des Tisches 1 erstreckt. Dadurch lassen sich viele verschiedene Arbeitsstationen 2 oder auch viele gleiche unter dem Tisch 1 aufbewahren. Letzteres ist besonders zweckmäßig, wenn der Universaltisch 1 im Unterricht eingesetzt werden soll und daher unter dem Tisch 1 vier oder mehr Schraubstöcke 16 oder andere Arbeitsstationen 2 untergebracht werden sol­ len. Bei einem relativ kleinen Tisch 1, bei dem nur an seiner Vorderseite gearbeitet wird, ist die Hängeschiene 23 zweckmäßigerweise im hinteren Teil angeordnet. Bei einem größeren Tisch 1, an dem ringsherum Arbeitsplätze angeordnet sind, wird die Hängeschiene 23 zweckmäßigerweise in der Tischmitte angeordnet, damit sie beim Arbeiten nicht behindert. Weiterhin können Ablagen 24 vorgesehen sein, die z. B. zur Aufbewahrung von Schneidunterlagen, Werkzeug oder ähnlichem dienen.
Fig. 2 zeigt eine Spannunterlage 33 für eine Arbeitsstation 2, die so ausgebildet ist, wie dies bereits in Fig. 1 zum Schraubstock 16 beschrieben wurde. Derartige Spannunterla­ gen 33 sind vielseitig einsetzbar, es können darauf Gehrungsschneidladen, Tischspan­ ner, Bohrständer und vieles andere angeordnet werden. Zur Anfügung einer solchen Spannunterlage 33 oder einer entsprechend ausgestalteten Arbeitsstation 2 wird diese mit der Fläche 15 auf die Tischplatte 3 aufgelegt und mit der Seite 14 an die Außenseite 7 der Tischplatte 3 gebracht, wobei ein Paßbolzen 12 in eine Paßbohrung 13 eingeführt wird (letztere sind in den Fig. 2a und 2b dargestellt). In dieser Position stehen sich die jeweiligen Hälften 5 und 6 der Befestigungsvorrichtungen 4 und 4' gegenüber. Durch Einführen des Schlüssels 10 in den Eingriff 11 können jetzt die Befestigungsvorrichtun­ gen 4 und 4' in die Verriegelungsstellung gebracht werden. Der Eingriff 11 für den Schlüssel 10 ist zur Schonung der Tischoberfläche am Rand des Eingriffs 11 mit einer Buchse 54 versehen. Dabei handelt es sich vorzugsweise um ein gepreßtes Kunststoff­ teil. Die Befestigungsvorrichtungen 4, 4' können unterschiedlich ausgestaltet sein. Bei­ spiele dafür werden in den Fig. 2a bis 5 gezeigt.
Fig. 2a zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer Befestigungsvorrichtung 4, 4'. Ein Durchgangsloch 40 führt zu einem Innensechskant 55 und von dort an die Unterseite der Spannunterlage 33. Der Innensechskant 55 befindet sich in einer drehbaren Scheibe 25, auf welcher exzentrische Kurven 8, 8' (dargestellt in den Fig. 3, 3a und 3b) zur Ver­ riegelung angeordnet sind. Die in Fig. 2a dargestellte Seitenansicht einer Spannunter­ lage 33 zeigt weiterhin die Anordnung des Paßbolzens 12, der zur Anfügung der Spannunterlage 33 an die Tischplatte 3 in die Paßbohrung 13 einführbar ist.
Fig. 2b zeigt dieselbe Spannunterlage in Draufsicht, wobei die drehbaren Scheiben 25 der betätigbaren Hälften 5 der Befestigungsvorrichtungen 4 und 4' dargestellt sind. Auf diesen drehbaren Scheiben 25 befinden sich die exzentrischen Kurven 8, 8', die hier noch nicht eingezeichnet sind. Die Fig. 2b zeigt jedoch, wie die Befestigungsvorrich­ tungen 4 und 4' sich in verschiedene Drehrichtungen 34 schließen lassen.
Fig. 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Befestigungsvorrichtung 4 im Schnitt. Die Befestigungsvorrichtung 4 besteht aus einer betätigbaren Hälfte 5, die sich vorzugs­ weise an der Arbeitsstation 2 befindet und einer Hälfte 6 mit Halteelementen 9 und 9', welche in die Tischplatte 3 eingelassen ist. Die betätigbare Hälfte 5 besteht aus einer drehbaren Scheibe 25, welche zwei exzentrische Kurven 8 und 8' trägt. Diese sind oben und unten, also spiegelbildlich auf der drehbaren Scheibe 25 angeordnet. Der Schließ­ vorgang der Befestigungsvorrichtung 4 ergibt sich aus der Zusammenschau der Fig. 3, 3a und 3b. In der Fig. 3b ist die Befestigungsvorrichtung im geöffneten Zustand dar­ gestellt, in dem die exzentrischen Kurven 8 und 8 (sichtbar ist nur die letztere) sich außer Eingriff befinden. Wird die Arbeitsstation 2 mit ihrer Seite 14 an die Außenseite 7 der Tischplatte 3 gebracht, so daß die beiden Hälften 5 und 6 der Befestigungsvorrich­ tung 4 sich gegenüberstehen, so ist die Befestigungsvorrichtung 4 schließbar. Dazu wird der Schlüssel 10 durch den Eingriff 11 und das Durchgangsloch 40 in einen Innen­ sechskant 55 eingeführt und die drehbare Scheibe 25 in Drehrichtung 34 solange bewegt, bis die Halteelemente 9 und 9' durch die exzentrischen Kurven 8 und 8' ergrif­ fen sind und die Arbeitsstation 2 durch die weitere Drehung an die Tischplatte 3 gepreßt ist. Dieser geschlossene Zustand ist in der Fig. 3a von oben und in der Fig. 3 im Schnitt dargestellt. Dabei ist in der Fig. 3 eingezeichnet, wo die Schnittfläche für die Darstel­ lung der Fig. 3a verläuft und in der Fig. 3a ist dargestellt, wo die Schnittfläche für die Fig. 3 verläuft.
Die Befestigungsvorrichtung 4 ist selbstverständlich nur beispielhaft dargestellt, sie kann auch nur eine exzentrische Kurve oder eine anders ausgebildete aufweisen. Sie kann auch statt aus Vollmaterial aus stabilen Blechteilen gefertigt sein.
Fig. 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer Befestigungsvorrichtung 6, 6' mit Riegel 46. Zum Anfügen einer Arbeitsstation 2 an einen Universaltisch 1 wird ein Riegel 46 (oder entsprechend mehrere Riegel 46 gleichzeitig) in eine Aussparung 62 des Universaltisches 1 eingeführt und in Richtung des Doppelpfeils 61 so lange verschwenkt oder verschoben, bis der Riegel 46 an einem Bolzen 47 anliegt. Danach wird ein Schlüssel 10 in den Innensechskant 55 eingeführt und ein Exzenter 45, der im Riegel 46 gelagert ist, derart gedreht, daß sich der Riegel 46 von der gestrichelt gezeichneten Position in die mit durchgezogenen Linien gezeichnete Position in Richtung des Doppelpfeils 60 verschiebt. Durch diese Drehung des Exzenters 45 kann die Arbeitsstation 2 fest an den Universaltisch 1 gespannt werden. Die Öffnung der Befestigungsvorrichtung 6, 6' erfolgt in umgekehrter Weise.
Fig. 5 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer Befestigungsvorrichtung 6, 6' mit einem Verschlußzapfen 48. Dieser befindet sich an einer Arbeitsstation 2 und ist dort drehbar (Pfeil 64) gelagert. Für die Drehung 64 ist der Verschlußzapfen 48 mit einem Sechskant 63 ausgestattet. Der Verschlußzapfen 48 weist einen querliegenden Haltestab 48 auf, der zweckmäßigerweise mittels eines Gewindestabs 53 in Richtung des Pfeils 65 verstellbar ist. Dies dient zur Justierung des Haltestabs 48 und damit zur Einstellung der Klemmkraft. Die Hälfte 6 der Befestigungsvorrichtung, die sich auf der Seite des Uni­ versaltisches 1 befindet, weist eine Haltenocke 50 mit einer Öffnung 54, zwei schiefen Ebenen 51 und zwei Halteflächen 52 auf, welche zweckmäßigerweise durch Anschläge 67 begrenzt werden. Zur Anfügung der Arbeitsstation 2 wird der Verschlußzapfen 48 (gegebenenfalls entsprechend mehrere Verschlußzapfen 48) in die Öffnung 54 der Hal­ tenocke 50 eingeführt (Pfeil 66) und dann derart gedreht (Pfeil 64), daß beide Enden des Haltestabs 49 jeweils über eine schiefe Ebene 51 auf eine Haltefläche 52 gelangen. In dieser Position ist der Verschlußzapfen 48 mit einem Ende seines Haltestabs 49 strich­ punktiert gezeichnet. Durch dieses Schließen der Befestigungsvorrichtung 4, 4' wird die Arbeitsstation 2 fest an den Universaltisch 1 gespannt. Die Anschläge 67 sorgen dafür, daß der Verschlußzapfen 48 mit dem Haltestab 49 nicht über die Halteflächen 51 hinaus gedreht wird.
Diese Befestigungsvorrichtungen 4, 4' sind selbstverständlich nur Ausführungsbei­ spiele, die als besonderes vorteilhaft betrachtet wurden, weitere Ausführungsmöglich­ keiten sind denkbar.
Fig. 6 zeigt eine als Halterung für ein Zeichenbrett 18 ausgebildete Arbeitsstation 2. Diese Arbeitsstation 2 ist in beschriebener Weise an die Tischplatte 3 anfügbar und weist im Bereich ihrer Oberseite ein Scharnier 41 auf, an welchem das Zeichenbrett 18 befestigt ist, das mittels einer Stütze 43 schräg auf den Tisch 3 aufstellbar ist. Dazu ist die Stütze 43 mittels eines weiteren Scharniers 42 mit dem Zeichenbrett 18 verbunden. Die Stütze 43 wird entweder durch eine begrenzte Öffnung des weiteren Scharniers 42 oder durch eine andere Maßnahme in ihrer Position gehalten. Möglich ist beispielsweise eine Gummierung der Stütze 43 am Ende ihrer Aufstützung. Die Arbeitsstation 2 kann zusätzlich eine Bleistiftablage 35 aufweisen.
Fig. 7 zeigt eine als Halterung 19 für Malutensilien ausgebildete Arbeitsstation 2. An dieser Halterung 19 kann beispielsweise ein herausnehmbarer Pinselhalter 36 und ein herausnehmbarer Wasser- oder Farbmischbehälter 37 angeordnet sein. Der Pinselhalter 36 ist spiralförmig ausgebildet, Pinsel 57 sind eingeklemmt. Für andere Zwecke, beispielsweise für Ölfarben, können entsprechende andere Elemente vorgesehen sein.
Fig. 8 und Fig. 8a zeigen eine als Laubsägebrett 20 ausgebildete Arbeitsstation 2. Dabei zeigt die Fig. 8a eine Seitenansicht und die Fig. 8b eine Draufsicht. Diese als Laubsä­ gebrett 20 ausgebildete Arbeitsstation 2 ist ein Beispiel dafür, wie die Befestigung in bereits beschriebener Weise, jedoch mit nur einer Befestigungsvorrichtung 4 vorge­ nommen wird. Dargestellt ist lediglich die betätigbare Hälfte 5 der Befestigungsvor­ richtung 4, welches sich an der Arbeitsstation 2 befindet.
Fig. 9 zeigt eine Spannunterlage 26 für eine höhenverstellbare Arbeitsstation 2. Auch diese kann eine oder mehrere Befestigungsvorrichtungen 4 aufweisen. Zur Vervoll­ ständigungen der Arbeitsstation 2 ist ein weiteres Element 68 in eine Führung 44 einge­ führt und in der gewünschten Höhe arretiert. Dazu dient ein Langloch 59 in dem weiteren Element 68 der Arbeitsstation 2. Durch das Langloch 59 greift ein Hebel 59 hindurch, der mittels eines Gewindes in der Spannunterlage 26 gelagert ist und der Arretierung des weiteren Elements 68 und damit der Arbeitsstation 2 dient.
Fig. 10 zeigt einen als Zweiertisch 38 ausgebildeten Universaltisch 1. Er entspricht dem in der Fig. 1 bereits dargestellten Universaltisch 1. Die angefügten Arbeitsstationen 2 zeigen die Anfügungsmöglichkeiten dieses Tisches 1, wobei selbstverständlich nach Bedarf von der jeweiligen Anfügungsmöglichkeit Gebrauch gemacht werden kann.
Fig. 11 zeigt einen als Vierertisch 39 ausgebildeten Universaltisch 1, ebenfalls mit den Anfügungsmöglichkeiten für Arbeitsstationen 2. Ein solcher Tisch 1 ist besonders für den Lehrbetrieb von Vorteil, wenn viele verschiedene oder gleiche Arbeitsplätze zur Verfügung gestellt werden müssen.
Fig. 12 zeigt einen als Reihenwerkbank 69 ausgebildeten Universaltisch 1. Mit diesem lassen sich, zum Beispiel entlang einer Wand, eine größere Anzahl verschiedener Arbeitsstationen 2, 33, 20,. . . installieren.
Bezugszeichenliste
1
Universaltisch
2
Arbeitsstation
3
Tischplatte
4
,
4
' Befestigungsvorrichtung
5
betätigbare Hälfte der Befestigungsvorrichtung
6
Hälfte der Befestigungsvorrichtung mit Halteelement
7
Außenseite der Tischplatte
8
,
8
' exzentrische Kurve
9
,
9
' Halteelement
10
Schlüssel
11
Eingriff des Schlüssels
12
Paßbolzen
13
Paßbohrung
14
an die Tischplatte anfügbare Seite der Arbeitsstation
15
plan auf der Tischplatte liegende Fläche
16
Schraubstock
17
Parallelspannzangen
18
Zeichenbretter
19
Halterung für Malutensilien
20
Laubsägebrett
21
Ausnehmungen
22
Auskragungen
23
Hängeschiene
24
Ablagen
25
drehbare Scheibe
26
Spannunterlage für höhenverstellbare Arbeitsstationen
27
Führungen der Parallelspannzange
28
Spindel der Parallelspannzange
29
Einschiebrichtung der Parallelspannzange
30
Schlüsseleingriff für die Betätigung der Parallelspannzange
31
Spannbacken der Parallelspannzange
32
Holm
33
Spannunterlage für eine Arbeitsstation
34
Drehrichtung für Schließbewegung
35
Bleistiftablage
36
Pinselhalter
37
Wasserbehälter oder Farbmischbehälter
38
Zweiertisch
39
Vierertisch
40
Durchgangsloch
41
Scharnier
42
weiteres Scharnier
43
Stütze
44
Führung
45
Exzenter
46
Riegel
47
Bolzen
48
Verschlußzapfen
49
Haltestab
50
Haltenocken
51
schiefe Ebenen
52
Halteflächen
53
Gewindestab
54
Öffnung
55
Innensechskant
56
Buchse
57
Pinsel
58
Langloch
59
Hebel
60
Doppelpfeil: Verschiebung des Riegels durch den Exzenter
61
Doppelpfeil: Schwenkung oder Verschiebung, um den Riegel außer oder in Eingriff zu bringen
62
Aussparung
63
Sechskant
64
Pfeil: Drehbarkeit des Verschlußzapfens
65
Pfeil: Verstellung des Gewindestabs
66
Pfeil: Einführung des Verschlußzapfens
67
Anschläge
68
weiteres Element
69
Reihenwerkbank

Claims (34)

1. Universaltisch (1), der wahlweise als normaler Tisch, als Arbeitstisch oder als Werkbank mit mindestens einer Arbeitsstation (2) verwendbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich mindestens einer Außenseite (7) der Tischplatte (3) mindestens eine Hälfte (5 oder 6) einer Befestigungsvorrichtung (4, 4') angeordnet ist, womit mindestens eine Arbeitsstation (2) an die Außenseite (7) der Tischplatte (3) anfügbar ist, welche mindestens eine komplementäre Hälfte (6 oder 5) einer Befestigungsvorrichtung (4, 4') aufweist.
2. Universaltisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die einen Hälften (5 oder 6) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4') mindestens in eine Außenseite (7) der Tischplatte (3) eingelassen sind.
3. Universaltisch nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die anderen Hälften (6 oder 5) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4') in die an eine Außenseite (7) der Tischplatte (3) anfügbare Seite (14) einer Arbeitsstation (2) eingelassen sind.
4. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungsvorrichtungen (4, 4') mittels eines Schlüssels (10) betätigbar sind, der in einen in die Oberfläche eingelassenen Eingriff (11) einführbar ist.
5. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die einen Hälften (5) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4') jeweils minde­ stens eine drehbare exzentrische Kurve (8, 8') aufweisen, welche in jeweils ein Halteelement (9, 9') der anderen Hälften (6) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4') derart eingreift, daß die Arbeitsstation (2) durch Drehung der exzentrischen Kurve (8, 8') selbsthaltend gegen die Außenseite (7) der Tischplatte (3) preßbar ist.
6. Universaltisch nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zwei exzentrischen Kurven (8, 8') spiegelbildlich auf einer drehbaren Scheibe (25) angeordnet sind, von denen jede in ein Halteelement (9, 9') eingreift.
7. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die einen Hälften (5) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4') jeweils einen mittels eines drehbaren Exzenters (45) gelagerten Riegel (46) aufweisen, der einen Bolzen (47) der anderen Hälften (6) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4') ergreift, und daß mittels der Exzenter (45) die Arbeitsstation (2) gegen die Außenseite (7) der Tischplatte (3) preßbar ist.
8. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die einen Hälften (5) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4') jeweils einen Verschlußzapfen (48) mit einem querliegenden Haltestab (49) aufweisen, der durch eine Öffnung (54) in einen Haltenocken (50) mit zwei schiefen Ebenen (51) und zwei Halteflächen (52) einführbar ist, wobei durch das Aufgleiten des Haltestabs (45) auf die Halteflächen (52) über die schiefen Ebenen (51) durch Drehung des Verschlußzapfens (48) die Arbeitsstation (2) gegen die Außenseite (7) der Tischplatte (3) preßbar ist.
9. Universaltisch nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß in den Verschlußzapfen (48) ein Gewindestab (53) zur Einstellung des Haltestabs (49) eingefügt ist.
10. Universaltisch nach einem der Ansprüche 4 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß sich die zu betätigenden Hälften (5) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4') mit den Eingriffen (11) für den Schlüssel (10) an den Arbeitsstationen (7) befinden.
11. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsstationen (2) zusätzlich mindestes einen Paßbolzen (12) aufweisen, der in eine Paßbohrung (13) des Universaltisches (1) eingreift.
12. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß Arbeitsstationen (2) mittels mindestens zweier Befestigungsvorrichtungen (4 und 4') am Universaltisch (1) befestigbar sind.
13. Universaltisch nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß diese Befestigungsvorrichtungen (4 und 4') gegenläufig drehbare exzentrische Kurven (8, 8') aufweisen.
14. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Arbeitsstationen (2) eine plan auf der Tischplatte (3) liegende Fläche (15) aufweisen.
15. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Universaltisch (1) mit einer Vielzahl von Befestigungsvorrichtungen (4, 4') für die Aufnahme mehrerer Arbeitsstationen (2) ausgestattet ist.
16. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß eine Vielzahl von Arbeitsstationen (2) für verschiedene Zwecke für die Anordnung am Universaltisch (1) ausgebildet sind.
17. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß Vorrichtungen zum Einspannen (16, 17) von Werkstücken als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
18. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß Bearbeitungshilfen als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
19. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß Maschinen (20) als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
20. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Befestigungsvorrichtungen (4, 4') unterhalb der Tischplatte (3) Ausnehmungen (21) angeordnet sind, in die Auskragungen (22) der Arbeitsstationen (2) derart eingreifen, daß die Arbeitsstationen (2) durch diese gehalten werden, wenn die Befestigungsvorrichtungen (4, 4') geöffnet sind.
21. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß unter der Tischplatte (3) mindestens eine Hängeschiene (23) angeordnet ist, in die Arbeitsstationen (2) zur Aufbewahrung eingehängt werden können.
22. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß unter der Tischplatte (3) Ablagen (24) angeordnet werden können.
23. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß Schraubstöcke (16) als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
24. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 23 dadurch gekennzeichnet, daß Parallelspannzangen (17) als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
25. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 24 dadurch gekennzeichnet, daß Arbeitsstationen (2) als Halterungen für Zeichenbretter (18) ausgebildet sind.
26. Universaltisch nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, daß Arbeitsstationen (2) als Halterungen für Malutensilien (19) ausgebildet sind.
27. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, daß Bohrständer als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
28. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 27, dadurch gekennzeichnet, daß Gehrungssägen als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
29. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch gekennzeichnet, daß Rollenblechscheren als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
30. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß Laubsägebretter (20) als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
31. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, daß Richtplatten als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
32. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 31, dadurch gekennzeichnet, daß Treibklötze als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
33. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 32, dadurch gekennzeichnet, daß Biegevorrichtungen als Arbeitsstationen ausgebildet sind.
34. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 33, dadurch gekennzeichnet, daß er für den Außenbereich aus Stahlbeton ist und zumindest die Hälften (5 oder 6) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4'), die sich am Universaltisch (1) befinden, aus nichtrostendem Stahl sind.
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