DE19849845A1 - Universaltisch - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Universaltisch (1), der wahlweise als normaler Tisch, als Arbeitstisch oder als Werkbank mit mindestens einer Arbeitsstation (2) verwendbar ist. DOLLAR A Durch die Erfindung soll ein derartiger Universaltisch so ausgebildet werden, daß er für die Durchführung möglichst vielfältiger, verschiedener Arbeiten schnell und einfach umrüstbar ist. DOLLAR A Dies wird dadurch erreicht, daß im Bereich mindestens einer Außenseite (7) der Tischplatte (3) mindestens eine Hälfte (5 oder 6) einer Befestigungsvorrichtung (4, 4') angeordnet ist, womit mindestens eine Arbeitsstation (2) an die Außenseite (7) der Tischplatte (3) anfügbar ist, welche mindestens eine komplementäre Hälfte (6 oder 5) einer Befestigungsvorrichtung (4, 4') aufweist.
Description
Die Erfindung betrifft einen Universaltisch, der wahlweise als normaler Tisch, als
Arbeitstisch oder als Werkbarik mit mindestens einer Arbeitsstation verwendbar ist.
Oft besteht das Bedürfnis, daß ein normaler Tisch auch als Arbeitstisch oder als Werk
bank verwendbar ist. Ein solches Bedürfnis nach universeller Einsetzbarkeit besteht im
Schulbetrieb, im Heimwerkerbereich, aber auch im Handwerk zur Verrichtung weniger
oft anfallender Arbeiten.
Ein Tisch der genannten Art ist aus der DE 196 31 835 C1 bekannt. Dabei handelt es
sich um eine Werkbank, die Spannzangen aufweist, welche im ohne Werkstück
geschlossenen Zustand voll in die Außenflächen des Tisches integriert sind. Die Betäti
gung der Spannzangen erfolgt mit Sechskantschlüsseln, welche in einen Innensechskant
einführbar sind. Diese lassen sich abziehen und die Verwendung der Werkbank als
normaler Tisch oder als Arbeitstisch ohne Spannzangen ist möglich. Dieser wahlweise
Einsatz ist zwar, insbesondere für den Schulbetrieb, sehr von Vorteil. Die Universalität
entspricht jedoch noch nicht den oft vorhandenen vielfältigen Bedürfnissen. Sowohl für
den Schulbetrieb als auch im Heimwerkerbereich ist es meist nicht möglich, getrennte
Tische beziehungsweise Werkbänke für Holzbearbeitung, Metallbearbeitung oder
andere Arbeiten vorzusehen.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Universaltisch der eingangs
genannten Art derart auszugestalten, daß er für die Durchführung möglichst vielfältiger,
verschiedener Arbeiten schnell und einfach umrüstbar ist.
Die Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß im Bereich mindestens einer
Außenseite der Tischplatte mindestens eine Hälfte einer Befestigungsvorrichtung ange
ordnet ist, womit mindestens eine Arbeitsstation an die Außenseite der Tischplatte
anfügbar ist, welche mindestens eine komplementäre Hälfte einer Befestigungsvorrich
tung aufweist.
Der Vorteil der Erfindung besteht darin, daß der Universaltisch mit beliebigen Arbeits
stationen ausgestattet werden kann. Dabei kann es sich um einen kleinen Heimwerker
tisch handeln, der an einer, zwei oder drei Seiten mit einer oder mehreren verschiedenen
Arbeitsstationen ausgestattet werden kann. Es ist jedoch auch möglich, einen großen
Universaltisch an seinem gesamten Umfang mit vielen Arbeitsstationen zu versehen,
damit z. B. im Schulbetrieb mehrere Schüler gleichzeitig daran arbeiten können.
Der Universaltisch kann beispielsweise als Werkbank mit verschiedenen Arbeits
stationen für Metallarbeiten ausgestaltet werden. Möglich sind Schraubstöcke beliebiger
Größe, Bohrständer für Handbohrmaschinen, kleine Tischbohrmaschinen, Schleifböcke
oder sonstige Maschinen oder Hilfsmittel. Für die Blechbearbeitung lassen sich Blech
scheren, insbesondere die kleineren Rollenblechscheren, aber auch große und kleine
Richtplatten, Treibklötze oder Abkantvorrichtungen an den Tisch anfügen. Weiterhin
können alle Arten von Biegevorrichtungen für Drähte, Stäbe oder Bleche, insbesondere
dünnere Bleche bis ca. 1 mm Stärke vorgesehen sein. Dabei ist ein Anfügen der
Arbeitsstationen am Tischrand genauso möglich, wie eine zusätzliche Auflage auf dem
Tisch, was bei jeder Art von Hammerarbeiten zweckmäßig ist. Für Holzarbeiten lassen
sich Parallelspannzangen anfügen, aber auch Gehrungssägen, Gehrungsschneidladen,
Tischspanner oder Laubsägebretter, welche auch höhenverstellbar sein können. Es
lassen sich jede Art von Holzbearbeitungsmaschinen an den Tisch anfügen, die auch
unter Einbeziehung einer eingespannten Handbohrmaschine gestaltet werden können.
Als Beispiel seien Drechselbänke, Holzfräsen oder Sägen genannt. Der Universaltisch
ist jedoch nicht auf den Einsatz als Tisch oder als Werkbank beschränkt, er kann auch
als Arbeitstisch für weitere Arbeiten genutzt werden. Beispielsweise können Zeichen
bretter, Halter für Farben, Pinsel, Wasser oder Öl angebracht werden, so daß der Tisch
als Staffelei oder zum technischen Zeichnen nutzbar ist. Gerade im Schulbetrieb ist dies
von Vorteil, da ein Raum auf diese Weise als Werkraum, Zeichensaal oder als gewöhn
liches Klassenzimmer nutzbar ist. Im Hobbybereich ist es mittels des Universaltisches
beispielsweise möglich, den für den Heimwerker viel zu kleinen Keller so einzurichten,
daß er doch fast alle denkbaren Arbeiten durchführen kann.
Um den vielseitigen Zweckbestimmungen des Universaltisches optimal gerecht zu wer
den, sieht die Erfindung viele zweckmäßige Weiterbildungen und vorteilhafte Ausge
staltungen vor:
Für die optimale Nutzung des Universaltischs als normalen Tisch, ist vorgesehen, daß die einen Hälften der Befestigungsvorrichtungen in mindestens eine Außenseite der Tischplatte eingelassen sind. Dadurch weist der Universaltisch nach Entfernung der Arbeitsstationen keinerlei vorstehenden Teile auf, die den gewöhnlichen Gebrauch behindern. Zusätzlich ist es selbstverständlich jedoch auch möglich, die Vertiefungen der Befestigungsvorrichtungen an den Außenseiten der Tischplatte noch mit Abdeckun gen zu versehen. Korrespondierend zu den eben beschriebenen Hälften werden die anderen Hälften der Befestigungsvorrichtungen in die an eine Außenseite der Tisch platte anfügbare Seite einer Arbeitsstation eingelassen. Dadurch ist erreicht, daß auch dieser Teil der Befestigungsvorrichtung nicht an irgend einer Seite der Arbeitsstation vorsteht und dadurch hinderlich ist. Aus dem gleichen Grund ist es auch zweckmäßig, daß die Befestigungsvorrichtungen mittels eines Schlüssels betätigbar sind, der in einen in der Oberfläche eingelassenen Eingriff einführbar ist. Auf diese Weise wird auch ein vorstehender Stellhebel vermieden und es ist möglich, den Schlüssel derart auszubilden, daß er gleichzeitig für die Betätigung der Arbeitsstation Verwendung findet, beispiels weise als Spannstock für eine Parallelspannzange oder in anderer Weise.
Für die optimale Nutzung des Universaltischs als normalen Tisch, ist vorgesehen, daß die einen Hälften der Befestigungsvorrichtungen in mindestens eine Außenseite der Tischplatte eingelassen sind. Dadurch weist der Universaltisch nach Entfernung der Arbeitsstationen keinerlei vorstehenden Teile auf, die den gewöhnlichen Gebrauch behindern. Zusätzlich ist es selbstverständlich jedoch auch möglich, die Vertiefungen der Befestigungsvorrichtungen an den Außenseiten der Tischplatte noch mit Abdeckun gen zu versehen. Korrespondierend zu den eben beschriebenen Hälften werden die anderen Hälften der Befestigungsvorrichtungen in die an eine Außenseite der Tisch platte anfügbare Seite einer Arbeitsstation eingelassen. Dadurch ist erreicht, daß auch dieser Teil der Befestigungsvorrichtung nicht an irgend einer Seite der Arbeitsstation vorsteht und dadurch hinderlich ist. Aus dem gleichen Grund ist es auch zweckmäßig, daß die Befestigungsvorrichtungen mittels eines Schlüssels betätigbar sind, der in einen in der Oberfläche eingelassenen Eingriff einführbar ist. Auf diese Weise wird auch ein vorstehender Stellhebel vermieden und es ist möglich, den Schlüssel derart auszubilden, daß er gleichzeitig für die Betätigung der Arbeitsstation Verwendung findet, beispiels weise als Spannstock für eine Parallelspannzange oder in anderer Weise.
Für die Ausgestaltung der Befestigungsvorrichtungen gibt es eine Vielzahl von Mög
lichkeiten. Eine zweckmäßige Ausführungsform sieht vor, daß die einen Hälften der
Befestigungsvorrichtungen jeweils mindestens eine drehbare exzentrische Kurve auf
weisen, welche jeweils in ein Halteelement der anderen Hälften der Befestigungsvor
richtungen derart eingreift, daß die Arbeitsstation durch Drehung der exzentrischen
Kurve selbsthaltend gegen die Außenseite der Tischplatte preßbar ist. Diese Ausgestal
tung hat den Vorteil, daß mit einem sehr kurzen Stellweg eine feste und selbsthaltende
Arretierung der Arbeitsstation an dem Universaltisch erzielbar ist. Eine Ausgestaltung
sieht vor, daß zwei exzentrische Kurven spiegelbildlich auf einer drehbaren Scheibe
angeordnet sind, von denen jede in ein Halteelement eingreift. Dadurch wird eine
besonders stabile, selbsthaltende Befestigung erzielt.
Eine weitere Ausführungsform sieht vor, daß die einen Hälften der Befestigungsvor
richtungen jeweils einen mittels eines drehbaren Exzenters gelagerten Riegel aufweisen,
der einen Bolzen der anderen Hälften der Befestigungsvorrichtungen ergreift, und daß
mittels der Exzenter die Arbeitsstation gegen die Außenseite der Tischplatte preßbar ist.
Durch diese Befestigungsvorrichtung wird ein besonders stabiler Halt der Arbeitsstation
erzielt.
Eine weitere Befestigungsvorrichtung ist derart ausgestaltet, daß die einen Hälften der
Befestigungsvorrichtungen jeweils einen Verschlußzapfen mit einem querliegenden
Haltestab aufweisen, der durch eine Öffnung in einen Haltenocken mit zwei schiefen
Ebenen und zwei Halteflächen einführbar ist. Durch Drehung des Verschlußzapfens
gleitet der Haltestab auf die Halteflächen über die schiefen Ebenen, wodurch die
Arbeitsstation gegen die Außenseite der Tischplatte gepreßt wird. Diese Ausführungs
form ist dazu geeignet, die Eingriffe für die Schlüssel an einer senkrechten Seite der
Arbeitsstation anzubringen. Eine zweckmäßige Ausgestaltung besteht darin, daß in den
Verschlußzapfen ein Gewindestab zur Einstellung des Haltestabs eingefügt ist. Dadurch
läßt sich dieser justieren und die Spannkraft einstellen.
Eine weitere Ausführungsform sieht vor, daß sich die zu betätigenden Hälften der Befe
stigungsvorrichtungen mit den Eingriffen für den Schlüssel an den Arbeitsstationen
befinden. Auf diese Weise wird erreicht, daß die Tischplatte frei von derartigen Eingrif
fen ist, und daß die Befestigungsvorrichtungen am Tisch relativ einfach aufgebaut wer
den können. Dadurch ist es möglich, einen Universaltisch mit einer großen Anzahl von
Befestigungsvorrichtungen zu versehen, ohne daß dies den Universaltisch wesentlich
verteuert. Eine große Anzahl von Befestigungsvorrichtungen hat jedoch wiederum den
Vorteil, daß Arbeitsstationen in vielen verschiedenen Positionen anfügbar sind. Die
Eingriffe für den Schlüssel können an der Oberseite der Arbeitsstation angeordnet sein,
damit sie leicht zugänglich sind. Die Schlüsseleingriffe werden zweckmäßigerweise als
Durchgangslöcher ausgebildet, damit Späne hindurchfallen und für die Betätigung nicht
hinderlich sind.
Eine exaktere Positionierung der Arbeitsstationen wird dadurch erreicht, daß diese
zusätzlich mindestens einen Paßbolzen aufweisen, der in eine Paßbohrung des Univer
saltisches eingreift. Eine solche exakte Positionierung ist insbesondere dann von Vor
teil, wenn eine Arbeitsstation durch mehrere Befestigungsvorrichtungen gehalten wer
den soll, da durch den Paßbolzen das exakte Eingreifen der weiteren Befestigungsvor
richtungen nach Schließen der ersten Befestigungsvorrichtungen gewährleistet ist. Eine
derartige Ausgestaltung, bei der Arbeitsstationen mittels mindestens zweier Befesti
gungsvorrichtungen am Universaltisch befestigbar sind, ist besonders dann von Vorteil,
wenn die Arbeitsstationen relativ groß sind oder wenn große Kräfte an den Arbeits
stationen auftreten. Als Beispiel hierfür sind große Schraubstöcke, Parallelspannzangen,
Gehrungsschneidladen, Gehrungssägen, Hebelblechscheren, Biegevorrichtungen oder
Tafelblechscheren genannt. Bei diesen reichen in der Regel zwei Befestigungsvorrich
tungen und ein zusätzlicher Paßbolzen. Bei noch größeren Arbeitsstationen, wie bei
spielsweise einer Drechselbank, können jedoch auch drei oder vier Befestigungsvor
richtungen und/oder mehrere Paßbolzen vorgesehen sein. Sind zwei Befestigungsvor
richtungen mit exzentrischen Kurven vorgesehen, so ist es zweckmäßig, wenn diese
gegenläufig drehbar sind. Dadurch wird die Arretierung noch fester und die Gefahr
eines Lösens weiter verringert.
Es gibt verschiedene Werkstationen, die eine große Tiefe aufweisen müssen, oder bei
denen starke Kräfte in senkrechter Richtung einwirken. Für derartige Arbeitsstationen
ist es zweckmäßig, wenn die Arbeitsstationen eine plan auf der Tischplatte liegende
Fläche aufweisen. Beispiele dafür sind Schraubstöcke, Bohrständer oder Vorrichtungen
zum Hämmern und Richten von Blechen.
Beim erfindungsgemäßen Universaltisch ist die Anzahl von Befestigungsvorrichtungen
und die Anzahl der anfügbaren Arbeitsstationen lediglich durch die Tischgröße
begrenzt. Auch für die Unterschiedlichkeit und Zweckbestimmungen der Arbeitsstatio
nen sind keine Grenzen gesetzt. Es kann sich um Vorrichtungen zum Einspannen von
Werkstücken oder um Bearbeitungshilfen handeln. Jedoch können auch alle Arten von
Maschinen als Arbeitsstationen ausgebildet sein. Diesbezüglich wird auf die bereits
erwähnten Möglichkeiten verwiesen.
Eine weitere Ausführungsform dient der Unfallverhütung. Dabei ist vorgesehen, daß im
Bereich der Befestigungsvorrichtungen unterhalb der Tischplatte Ausnehmungen ange
ordnet sind, in die Auskragungen der Arbeitsstationen derart eingreifen, daß die
Arbeitsstationen durch diese gehalten werden, wenn die Befestigungsvorrichtungen
geöffnet sind. Dies ist besonders dann zweckmäßig, wenn Arbeitsstationen nicht auf
dem Tisch aufliegen und eine gewisse Größe beziehungsweise ein gewisses Gewicht
aufweisen. Ein Beispiel sind Parallelspannzangen, bei denen als auskragende Teile die
Führungen und die Spindel in eine Ausnehmung zwischen der Tischplatte und einem
Holm eingreifen. Eine derartige Maßnahme sollte insbesondere dann vorgesehen sein,
wenn der Universaltisch von handwerklich nicht ausgebildeten Personen, wie Schülern
oder Hobbyheimwerkern, eingesetzt wird.
Eine zweckmäßige Weiterbildung sieht vor, daß unter der Tischplatte mindestens eine
Hängeschiene angeordnet ist, in die Arbeitsstationen zur Aufbewahrung eingehängt
werden können. Eine derartige Hängeschiene kann T-förmig für eine entsprechende
Aufnahme der Arbeitsstationen ausgebildet sein, oder es ist möglich, zwei Schienen als
Haltewinkel auszubilden, welche die Arbeitsstationen beidseitig halten. Derartige Hän
geschienen können für die Aufnahme einer oder mehrerer Arbeitsstationen vorgesehen
sein. Eine besonders zweckmäßige Ausführungsform sieht vor, daß sich die Hänge
schiene für einen großen Tisch in der Tischmitte unterhalb des gesamten Tisches
erstreckt. Für einen kleinen Tisch wird die Hängeschiene zweckmäßigerweise zu der
Seite, an der gearbeitet wird, gegenüberliegend angeordnet. Auf diese Weise ist es
möglich, die verschiedensten Arbeitsstationen unter dem Tisch aufzubewahren, oder,
beispielsweise für den Einsatz im Schulbetrieb, eine Vielzahl gleicher Arbeitsstationen
für die Ausstattung eines großen Tisches aufzunehmen.
Unter der Tischplatte können weiterhin Ablagen angeordnet sein, die der Aufbewahrung
von Werkzeugen, Zeichen- und Schneidunterlagen oder anderen Gegenständen dienen.
Für die Aufstellung des Universaltisches im Außenbereich, beispielsweise in Werk-
oder Schulhöfen, kann vorgesehen sein, daß der Universaltisch aus Stahlbeton ist und
zumindest die Hälften der Befestigungsvorrichtungen, die sich am Universaltisch befin
den, aus nichtrostendem Stahl sind.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausfüh
rungsbeispielen erläutert. Es zeigen
Fig. 1 ein Universaltisch der erfindungsgemäßen Art in perspektivischer
Ansicht,
Fig. 2 die Anfügung einer Spannunterlage für eine Arbeitsstation,
Fig. 2a die Spannunterlage der Fig. 2 in Seitenansicht,
Fig. 2b die Spannunterlage mit einem ersten Ausführungsbeispiel einer
Befestigungsvorrichtung in Draufsicht,
Fig. 3 dieses Ausführungsbeispiel der Befestigungsvorrichtung im Schnitt,
Fig. 3a von oben im geschlossenen Zustand und
Fig. 3b von oben im geöffneten Zustand,
Fig. 4 ein zweites Ausführungsbeispiel einer Befestigungsvorrichtung mit
Riegel,
Fig. 5 ein drittes Ausführungsbeispiel einer Befestigungsvorrichtung mit
Verschlußzapfen,
Fig. 6 eine als Halterung für ein Zeichenbrett ausgebildete Arbeitsstation,
Fig. 7 eine als Halterung für Malutensilien ausgebildete Arbeitsstation,
Fig. 8a, 8b eine als Laubsägebrett ausgebildete Arbeitsstation,
Fig. 9 eine Spannunterlage für eine höhenverstellbare Arbeitsstation,
Fig. 10 ein als Zweiertisch ausgebildeter Universaltisch,
Fig. 11 ein als Vierertisch ausgebildeter Universaltisch und
Fig. 12 ein als Reihenwerkbank ausgebildeter Universaltisch.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen Universaltisches 1 in per
spektivischer Ansicht. Die Tischplatte 3 des Universaltisches 1 ist an drei Außenseiten 7
mit Hälften 6 von Befestigungsvorrichtungen 4, 4' ausgestattet. Die anderen Hälften 5
der Befestigungsvorrichtungen 4, 4' befinden sich an Arbeitsstationen 2. Letztere sind
als betätigbare Hälften 5 der Befestigungsvorrichtungen 4, 4' ausgebildet. Die Befesti
gungsvorrichtungen können - wie dies oben bereits erwähnt wurde - auf verschiedene
Art ausgebildet sein. Sind es Befestigungsvorrichtungen 4, 4' mit exzentrischen Kurven
8, 8', so ist es zweckmäßig, wenn paarweise eine rechtsdrehend schließbare Befesti
gungsvorrichtung 4 und eine linksdrehend schließbare Befestigungsvorrichtung 4' ein
ander zugeordnet sind, wobei in der Mitte zwischen diesen Befestigungsvorrichtungen
4, 4' sich eine Paßbohrung 13 zur Aufnahme eines Paßbolzens 12 befindet. Auf diese
Weise wird ein sicherer Halt einer Arbeitsstation 2 erreicht und es ist gewährleistet, daß
nach dem Schließen einer der Befestigungsvorrichtungen 4 oder 4' auch noch die
andere Befestigungsvorrichtung 4' oder 4 in der Eingriffsposition ist. Eine derartige
Anordnung von Befestigungsvorrichtungen 4 und 4' ist besonders dann zweckmäßig,
wenn Arbeitsstationen befestigt werden sollen, an denen große Kräfte wirken. Als Bei
spiel ist in Fig. 1 ein Schraubstock 16 gezeichnet, der an der Tischplatte 3 befestigt ist.
Diese als Schraubstock ausgebildete Arbeitsstation 2 weist eine an die Tischplatte 3
anfügbare Seite 14 und eine plan auf der Tischplatte 3 liegende Fläche 15 auf. Dadurch
ist der Schraubstock 16 nicht nur sicher mit der Tischplatte 3 verbunden, sondern er
verfügt gleichzeitig über eine Auflagefläche 15, die die Einwirkung großer Kräfte, wie
sie beispielsweise beim Hämmern auftreten, aufnimmt. Das Schließen der Befesti
gungsvorrichtungen 4, 4' erfolgt mittels eines Schlüssels 10, der in Eingriffe 11 ein
führbar ist. Diese sind vorzugsweise durchgehend, damit sie sich nicht mit Spänen
füllen, sondern diese hindurchfallen. Selbstverständlich kann ein kleinerer Schraubstock
auch mit nur einer Befestigungsvorrichtung 4 ausgestattet sein.
Als weiteres Beispiel für eine Arbeitsstation 2 ist eine Parallelspannzange 17 gezeich
net, welche gerade mit dem Universaltisch 1 verbunden werden soll. Dazu werden Aus
kragungen 22, das sind bei der Parallelspannzange 17 die Führungen 27 und die Spindel
28 in eine Ausnehmung 21 des Universaltisches 1 eingeführt. Diese Ausnehmung 21,
welche durch die Tischplatte 3 und einem Holm 32 des Universaltisches 1 gebildet
wird, hat den Vorteil, daß die Arbeitsstation 2 durch ihre Auskragungen 22 auch im
nicht befestigten Zustand in der Ausnehmung 21 gehalten wird. Dies dient der Arbeits
sicherheit, insbesondere für nicht ausgebildete Personen. Die betätigbaren Hälften 5 der
Befestigungsvorrichtungen 4, 4' sind in der hinteren Spannbacke 31 der Paral
lelspannzange 17 untergebracht. Dort befinden sich auch die Eingriffe 11 für den
Schlüssel, um die Parallelspannzange 17 mit dem Tisch 1 zu verbinden. Dieser Schlüs
sel 10 kann derart ausgebildet sein, daß er auch der Betätigung der Spannzange 17 dient
und in den Schlüsseleingriff 30 einführbar ist. Dafür kann vorgesehen sein, daß der
Schlüssel 10 zwei verschiedene Größen aufweist, beispielsweise einen 12 mm Sechs
kant und an einem der Schenkel mit einem Absatz einen 8 mm Sechskant.
Die Parallelspannzange 17 kann an ihrer Oberseite mit der Tischplatte 3 plan verlaufen
oder etwas höher als die Tischplatte 3 sein. Ein solches Überragen von ca. 5 mm dient
dazu, daß beim Bearbeiten eines Werkstückes, beispielsweise mittels einer Feile oder
Raspel, die Tischplatte 3 nicht beschädigt wird.
Der Universaltisch 1 ist derart ausgestaltet, daß er an seiner Längsseite die Hälften 6
von drei Paaren von Befestigungsvorrichtungen 4, 4' aufweist und an jeder Schmalseite
die Hälften 6 von zwei Paaren von Befestigungsvorrichtungen 4, 4'. Selbstverständlich
können an diese Hälften 6 der Befestigungsvorrichtungen 4, 4' nicht nur solche Arbeits
stationen 2 angefügt werden, die ebenfalls zwei Hälften 5 von Befestigungsvorrichtun
gen 4, 4' aufweisen, sonder auch solche, die nur eine Hälfte 5 einer Befestigungsvor
richtung 4 oder 4' aufweist.
Die Ausgestaltung des Universaltisches 1 ist selbstverständlich nur beispielhaft, es las
sen sich Universaltische 1 beliebiger Größe bauen, wobei diese dann eine ihrer Größe
entsprechende Anzahl von Befestigungsvorrichtungen 4, 4' aufweisen können.
Unter der Tischplatte 3 kann sich eine Hängeschiene 23 befinden, welche im darge
stellten Beispiel aus zwei Winkel gebildet ist, in welches sich Arbeitsstationen 2 ein
schieben lassen. Als Beispiel ist ein Schraubstock 16 dargestellt. Diese Hängeschiene
23 kann zur Aufnahme einer Arbeitsstationen 2 kurz oder zur Aufnahme vieler Arbeits
stationen so ausgebildet sein, daß sie sich über die gesamte Unterseite des Tisches 1
erstreckt. Dadurch lassen sich viele verschiedene Arbeitsstationen 2 oder auch viele
gleiche unter dem Tisch 1 aufbewahren. Letzteres ist besonders zweckmäßig, wenn der
Universaltisch 1 im Unterricht eingesetzt werden soll und daher unter dem Tisch 1 vier
oder mehr Schraubstöcke 16 oder andere Arbeitsstationen 2 untergebracht werden sol
len. Bei einem relativ kleinen Tisch 1, bei dem nur an seiner Vorderseite gearbeitet
wird, ist die Hängeschiene 23 zweckmäßigerweise im hinteren Teil angeordnet. Bei
einem größeren Tisch 1, an dem ringsherum Arbeitsplätze angeordnet sind, wird die
Hängeschiene 23 zweckmäßigerweise in der Tischmitte angeordnet, damit sie beim
Arbeiten nicht behindert. Weiterhin können Ablagen 24 vorgesehen sein, die z. B. zur
Aufbewahrung von Schneidunterlagen, Werkzeug oder ähnlichem dienen.
Fig. 2 zeigt eine Spannunterlage 33 für eine Arbeitsstation 2, die so ausgebildet ist, wie
dies bereits in Fig. 1 zum Schraubstock 16 beschrieben wurde. Derartige Spannunterla
gen 33 sind vielseitig einsetzbar, es können darauf Gehrungsschneidladen, Tischspan
ner, Bohrständer und vieles andere angeordnet werden. Zur Anfügung einer solchen
Spannunterlage 33 oder einer entsprechend ausgestalteten Arbeitsstation 2 wird diese
mit der Fläche 15 auf die Tischplatte 3 aufgelegt und mit der Seite 14 an die Außenseite
7 der Tischplatte 3 gebracht, wobei ein Paßbolzen 12 in eine Paßbohrung 13 eingeführt
wird (letztere sind in den Fig. 2a und 2b dargestellt). In dieser Position stehen sich die
jeweiligen Hälften 5 und 6 der Befestigungsvorrichtungen 4 und 4' gegenüber. Durch
Einführen des Schlüssels 10 in den Eingriff 11 können jetzt die Befestigungsvorrichtun
gen 4 und 4' in die Verriegelungsstellung gebracht werden. Der Eingriff 11 für den
Schlüssel 10 ist zur Schonung der Tischoberfläche am Rand des Eingriffs 11 mit einer
Buchse 54 versehen. Dabei handelt es sich vorzugsweise um ein gepreßtes Kunststoff
teil. Die Befestigungsvorrichtungen 4, 4' können unterschiedlich ausgestaltet sein. Bei
spiele dafür werden in den Fig. 2a bis 5 gezeigt.
Fig. 2a zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer Befestigungsvorrichtung 4, 4'. Ein
Durchgangsloch 40 führt zu einem Innensechskant 55 und von dort an die Unterseite
der Spannunterlage 33. Der Innensechskant 55 befindet sich in einer drehbaren Scheibe
25, auf welcher exzentrische Kurven 8, 8' (dargestellt in den Fig. 3, 3a und 3b) zur Ver
riegelung angeordnet sind. Die in Fig. 2a dargestellte Seitenansicht einer Spannunter
lage 33 zeigt weiterhin die Anordnung des Paßbolzens 12, der zur Anfügung der
Spannunterlage 33 an die Tischplatte 3 in die Paßbohrung 13 einführbar ist.
Fig. 2b zeigt dieselbe Spannunterlage in Draufsicht, wobei die drehbaren Scheiben 25
der betätigbaren Hälften 5 der Befestigungsvorrichtungen 4 und 4' dargestellt sind. Auf
diesen drehbaren Scheiben 25 befinden sich die exzentrischen Kurven 8, 8', die hier
noch nicht eingezeichnet sind. Die Fig. 2b zeigt jedoch, wie die Befestigungsvorrich
tungen 4 und 4' sich in verschiedene Drehrichtungen 34 schließen lassen.
Fig. 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer Befestigungsvorrichtung 4 im Schnitt. Die
Befestigungsvorrichtung 4 besteht aus einer betätigbaren Hälfte 5, die sich vorzugs
weise an der Arbeitsstation 2 befindet und einer Hälfte 6 mit Halteelementen 9 und 9',
welche in die Tischplatte 3 eingelassen ist. Die betätigbare Hälfte 5 besteht aus einer
drehbaren Scheibe 25, welche zwei exzentrische Kurven 8 und 8' trägt. Diese sind oben
und unten, also spiegelbildlich auf der drehbaren Scheibe 25 angeordnet. Der Schließ
vorgang der Befestigungsvorrichtung 4 ergibt sich aus der Zusammenschau der Fig.
3, 3a und 3b. In der Fig. 3b ist die Befestigungsvorrichtung im geöffneten Zustand dar
gestellt, in dem die exzentrischen Kurven 8 und 8 (sichtbar ist nur die letztere) sich
außer Eingriff befinden. Wird die Arbeitsstation 2 mit ihrer Seite 14 an die Außenseite 7
der Tischplatte 3 gebracht, so daß die beiden Hälften 5 und 6 der Befestigungsvorrich
tung 4 sich gegenüberstehen, so ist die Befestigungsvorrichtung 4 schließbar. Dazu wird
der Schlüssel 10 durch den Eingriff 11 und das Durchgangsloch 40 in einen Innen
sechskant 55 eingeführt und die drehbare Scheibe 25 in Drehrichtung 34 solange
bewegt, bis die Halteelemente 9 und 9' durch die exzentrischen Kurven 8 und 8' ergrif
fen sind und die Arbeitsstation 2 durch die weitere Drehung an die Tischplatte 3 gepreßt
ist. Dieser geschlossene Zustand ist in der Fig. 3a von oben und in der Fig. 3 im Schnitt
dargestellt. Dabei ist in der Fig. 3 eingezeichnet, wo die Schnittfläche für die Darstel
lung der Fig. 3a verläuft und in der Fig. 3a ist dargestellt, wo die Schnittfläche für die
Fig. 3 verläuft.
Die Befestigungsvorrichtung 4 ist selbstverständlich nur beispielhaft dargestellt, sie
kann auch nur eine exzentrische Kurve oder eine anders ausgebildete aufweisen. Sie
kann auch statt aus Vollmaterial aus stabilen Blechteilen gefertigt sein.
Fig. 4 zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer Befestigungsvorrichtung 6, 6' mit
Riegel 46. Zum Anfügen einer Arbeitsstation 2 an einen Universaltisch 1 wird ein
Riegel 46 (oder entsprechend mehrere Riegel 46 gleichzeitig) in eine Aussparung 62 des
Universaltisches 1 eingeführt und in Richtung des Doppelpfeils 61 so lange
verschwenkt oder verschoben, bis der Riegel 46 an einem Bolzen 47 anliegt. Danach
wird ein Schlüssel 10 in den Innensechskant 55 eingeführt und ein Exzenter 45, der im
Riegel 46 gelagert ist, derart gedreht, daß sich der Riegel 46 von der gestrichelt
gezeichneten Position in die mit durchgezogenen Linien gezeichnete Position in
Richtung des Doppelpfeils 60 verschiebt. Durch diese Drehung des Exzenters 45 kann
die Arbeitsstation 2 fest an den Universaltisch 1 gespannt werden. Die Öffnung der
Befestigungsvorrichtung 6, 6' erfolgt in umgekehrter Weise.
Fig. 5 zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer Befestigungsvorrichtung 6, 6' mit
einem Verschlußzapfen 48. Dieser befindet sich an einer Arbeitsstation 2 und ist dort
drehbar (Pfeil 64) gelagert. Für die Drehung 64 ist der Verschlußzapfen 48 mit einem
Sechskant 63 ausgestattet. Der Verschlußzapfen 48 weist einen querliegenden Haltestab
48 auf, der zweckmäßigerweise mittels eines Gewindestabs 53 in Richtung des Pfeils 65
verstellbar ist. Dies dient zur Justierung des Haltestabs 48 und damit zur Einstellung der
Klemmkraft. Die Hälfte 6 der Befestigungsvorrichtung, die sich auf der Seite des Uni
versaltisches 1 befindet, weist eine Haltenocke 50 mit einer Öffnung 54, zwei schiefen
Ebenen 51 und zwei Halteflächen 52 auf, welche zweckmäßigerweise durch Anschläge
67 begrenzt werden. Zur Anfügung der Arbeitsstation 2 wird der Verschlußzapfen 48
(gegebenenfalls entsprechend mehrere Verschlußzapfen 48) in die Öffnung 54 der Hal
tenocke 50 eingeführt (Pfeil 66) und dann derart gedreht (Pfeil 64), daß beide Enden des
Haltestabs 49 jeweils über eine schiefe Ebene 51 auf eine Haltefläche 52 gelangen. In
dieser Position ist der Verschlußzapfen 48 mit einem Ende seines Haltestabs 49 strich
punktiert gezeichnet. Durch dieses Schließen der Befestigungsvorrichtung 4, 4' wird die
Arbeitsstation 2 fest an den Universaltisch 1 gespannt. Die Anschläge 67 sorgen dafür,
daß der Verschlußzapfen 48 mit dem Haltestab 49 nicht über die Halteflächen 51 hinaus
gedreht wird.
Diese Befestigungsvorrichtungen 4, 4' sind selbstverständlich nur Ausführungsbei
spiele, die als besonderes vorteilhaft betrachtet wurden, weitere Ausführungsmöglich
keiten sind denkbar.
Fig. 6 zeigt eine als Halterung für ein Zeichenbrett 18 ausgebildete Arbeitsstation 2.
Diese Arbeitsstation 2 ist in beschriebener Weise an die Tischplatte 3 anfügbar und
weist im Bereich ihrer Oberseite ein Scharnier 41 auf, an welchem das Zeichenbrett 18
befestigt ist, das mittels einer Stütze 43 schräg auf den Tisch 3 aufstellbar ist. Dazu ist
die Stütze 43 mittels eines weiteren Scharniers 42 mit dem Zeichenbrett 18 verbunden.
Die Stütze 43 wird entweder durch eine begrenzte Öffnung des weiteren Scharniers 42
oder durch eine andere Maßnahme in ihrer Position gehalten. Möglich ist beispielsweise
eine Gummierung der Stütze 43 am Ende ihrer Aufstützung. Die Arbeitsstation 2 kann
zusätzlich eine Bleistiftablage 35 aufweisen.
Fig. 7 zeigt eine als Halterung 19 für Malutensilien ausgebildete Arbeitsstation 2. An
dieser Halterung 19 kann beispielsweise ein herausnehmbarer Pinselhalter 36 und ein
herausnehmbarer Wasser- oder Farbmischbehälter 37 angeordnet sein. Der Pinselhalter
36 ist spiralförmig ausgebildet, Pinsel 57 sind eingeklemmt. Für andere Zwecke,
beispielsweise für Ölfarben, können entsprechende andere Elemente vorgesehen sein.
Fig. 8 und Fig. 8a zeigen eine als Laubsägebrett 20 ausgebildete Arbeitsstation 2. Dabei
zeigt die Fig. 8a eine Seitenansicht und die Fig. 8b eine Draufsicht. Diese als Laubsä
gebrett 20 ausgebildete Arbeitsstation 2 ist ein Beispiel dafür, wie die Befestigung in
bereits beschriebener Weise, jedoch mit nur einer Befestigungsvorrichtung 4 vorge
nommen wird. Dargestellt ist lediglich die betätigbare Hälfte 5 der Befestigungsvor
richtung 4, welches sich an der Arbeitsstation 2 befindet.
Fig. 9 zeigt eine Spannunterlage 26 für eine höhenverstellbare Arbeitsstation 2. Auch
diese kann eine oder mehrere Befestigungsvorrichtungen 4 aufweisen. Zur Vervoll
ständigungen der Arbeitsstation 2 ist ein weiteres Element 68 in eine Führung 44 einge
führt und in der gewünschten Höhe arretiert. Dazu dient ein Langloch 59 in dem
weiteren Element 68 der Arbeitsstation 2. Durch das Langloch 59 greift ein Hebel 59
hindurch, der mittels eines Gewindes in der Spannunterlage 26 gelagert ist und der
Arretierung des weiteren Elements 68 und damit der Arbeitsstation 2 dient.
Fig. 10 zeigt einen als Zweiertisch 38 ausgebildeten Universaltisch 1. Er entspricht dem
in der Fig. 1 bereits dargestellten Universaltisch 1. Die angefügten Arbeitsstationen 2
zeigen die Anfügungsmöglichkeiten dieses Tisches 1, wobei selbstverständlich nach
Bedarf von der jeweiligen Anfügungsmöglichkeit Gebrauch gemacht werden kann.
Fig. 11 zeigt einen als Vierertisch 39 ausgebildeten Universaltisch 1, ebenfalls mit den
Anfügungsmöglichkeiten für Arbeitsstationen 2. Ein solcher Tisch 1 ist besonders für
den Lehrbetrieb von Vorteil, wenn viele verschiedene oder gleiche Arbeitsplätze zur
Verfügung gestellt werden müssen.
Fig. 12 zeigt einen als Reihenwerkbank 69 ausgebildeten Universaltisch 1. Mit diesem
lassen sich, zum Beispiel entlang einer Wand, eine größere Anzahl verschiedener
Arbeitsstationen 2, 33, 20,. . . installieren.
1
Universaltisch
2
Arbeitsstation
3
Tischplatte
4
,
4
' Befestigungsvorrichtung
5
betätigbare Hälfte der Befestigungsvorrichtung
6
Hälfte der Befestigungsvorrichtung mit Halteelement
7
Außenseite der Tischplatte
8
,
8
' exzentrische Kurve
9
,
9
' Halteelement
10
Schlüssel
11
Eingriff des Schlüssels
12
Paßbolzen
13
Paßbohrung
14
an die Tischplatte anfügbare Seite der Arbeitsstation
15
plan auf der Tischplatte liegende Fläche
16
Schraubstock
17
Parallelspannzangen
18
Zeichenbretter
19
Halterung für Malutensilien
20
Laubsägebrett
21
Ausnehmungen
22
Auskragungen
23
Hängeschiene
24
Ablagen
25
drehbare Scheibe
26
Spannunterlage für höhenverstellbare Arbeitsstationen
27
Führungen der Parallelspannzange
28
Spindel der Parallelspannzange
29
Einschiebrichtung der Parallelspannzange
30
Schlüsseleingriff für die Betätigung der Parallelspannzange
31
Spannbacken der Parallelspannzange
32
Holm
33
Spannunterlage für eine Arbeitsstation
34
Drehrichtung für Schließbewegung
35
Bleistiftablage
36
Pinselhalter
37
Wasserbehälter oder Farbmischbehälter
38
Zweiertisch
39
Vierertisch
40
Durchgangsloch
41
Scharnier
42
weiteres Scharnier
43
Stütze
44
Führung
45
Exzenter
46
Riegel
47
Bolzen
48
Verschlußzapfen
49
Haltestab
50
Haltenocken
51
schiefe Ebenen
52
Halteflächen
53
Gewindestab
54
Öffnung
55
Innensechskant
56
Buchse
57
Pinsel
58
Langloch
59
Hebel
60
Doppelpfeil: Verschiebung des Riegels durch den Exzenter
61
Doppelpfeil: Schwenkung oder Verschiebung, um den Riegel außer oder
in Eingriff zu bringen
62
Aussparung
63
Sechskant
64
Pfeil: Drehbarkeit des Verschlußzapfens
65
Pfeil: Verstellung des Gewindestabs
66
Pfeil: Einführung des Verschlußzapfens
67
Anschläge
68
weiteres Element
69
Reihenwerkbank
Claims (34)
1. Universaltisch (1), der wahlweise als normaler Tisch, als Arbeitstisch oder als
Werkbank mit mindestens einer Arbeitsstation (2) verwendbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich mindestens einer Außenseite (7) der Tischplatte (3) mindestens
eine Hälfte (5 oder 6) einer Befestigungsvorrichtung (4, 4') angeordnet ist, womit
mindestens eine Arbeitsstation (2) an die Außenseite (7) der Tischplatte (3)
anfügbar ist, welche mindestens eine komplementäre Hälfte (6 oder 5) einer
Befestigungsvorrichtung (4, 4') aufweist.
2. Universaltisch nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die einen Hälften (5 oder 6) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4')
mindestens in eine Außenseite (7) der Tischplatte (3) eingelassen sind.
3. Universaltisch nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß die anderen Hälften (6 oder 5) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4') in die an
eine Außenseite (7) der Tischplatte (3) anfügbare Seite (14) einer Arbeitsstation
(2) eingelassen sind.
4. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Befestigungsvorrichtungen (4, 4') mittels eines Schlüssels (10) betätigbar
sind, der in einen in die Oberfläche eingelassenen Eingriff (11) einführbar ist.
5. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die einen Hälften (5) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4') jeweils minde
stens eine drehbare exzentrische Kurve (8, 8') aufweisen, welche in jeweils ein
Halteelement (9, 9') der anderen Hälften (6) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4')
derart eingreift, daß die Arbeitsstation (2) durch Drehung der exzentrischen Kurve
(8, 8') selbsthaltend gegen die Außenseite (7) der Tischplatte (3) preßbar ist.
6. Universaltisch nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwei exzentrischen Kurven (8, 8') spiegelbildlich auf einer drehbaren Scheibe
(25) angeordnet sind, von denen jede in ein Halteelement (9, 9') eingreift.
7. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die einen Hälften (5) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4') jeweils einen
mittels eines drehbaren Exzenters (45) gelagerten Riegel (46) aufweisen, der einen
Bolzen (47) der anderen Hälften (6) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4')
ergreift, und daß mittels der Exzenter (45) die Arbeitsstation (2) gegen die
Außenseite (7) der Tischplatte (3) preßbar ist.
8. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die einen Hälften (5) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4') jeweils einen
Verschlußzapfen (48) mit einem querliegenden Haltestab (49) aufweisen, der
durch eine Öffnung (54) in einen Haltenocken (50) mit zwei schiefen Ebenen (51)
und zwei Halteflächen (52) einführbar ist, wobei durch das Aufgleiten des
Haltestabs (45) auf die Halteflächen (52) über die schiefen Ebenen (51) durch
Drehung des Verschlußzapfens (48) die Arbeitsstation (2) gegen die Außenseite
(7) der Tischplatte (3) preßbar ist.
9. Universaltisch nach Anspruch 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß in den Verschlußzapfen (48) ein Gewindestab (53) zur Einstellung des
Haltestabs (49) eingefügt ist.
10. Universaltisch nach einem der Ansprüche 4 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die zu betätigenden Hälften (5) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4') mit
den Eingriffen (11) für den Schlüssel (10) an den Arbeitsstationen (7) befinden.
11. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Arbeitsstationen (2) zusätzlich mindestes einen Paßbolzen (12) aufweisen,
der in eine Paßbohrung (13) des Universaltisches (1) eingreift.
12. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß Arbeitsstationen (2) mittels mindestens zweier Befestigungsvorrichtungen (4
und 4') am Universaltisch (1) befestigbar sind.
13. Universaltisch nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß diese Befestigungsvorrichtungen (4 und 4') gegenläufig drehbare exzentrische
Kurven (8, 8') aufweisen.
14. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Arbeitsstationen (2) eine plan auf der Tischplatte (3) liegende Fläche (15)
aufweisen.
15. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 14,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Universaltisch (1) mit einer Vielzahl von Befestigungsvorrichtungen (4,
4') für die Aufnahme mehrerer Arbeitsstationen (2) ausgestattet ist.
16. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Vielzahl von Arbeitsstationen (2) für verschiedene Zwecke für die
Anordnung am Universaltisch (1) ausgebildet sind.
17. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 17,
dadurch gekennzeichnet,
daß Vorrichtungen zum Einspannen (16, 17) von Werkstücken als
Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
18. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß Bearbeitungshilfen als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
19. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet,
daß Maschinen (20) als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
20. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 19,
dadurch gekennzeichnet,
daß im Bereich der Befestigungsvorrichtungen (4, 4') unterhalb der Tischplatte
(3) Ausnehmungen (21) angeordnet sind, in die Auskragungen (22) der
Arbeitsstationen (2) derart eingreifen, daß die Arbeitsstationen (2) durch diese
gehalten werden, wenn die Befestigungsvorrichtungen (4, 4') geöffnet sind.
21. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 20,
dadurch gekennzeichnet,
daß unter der Tischplatte (3) mindestens eine Hängeschiene (23) angeordnet ist, in
die Arbeitsstationen (2) zur Aufbewahrung eingehängt werden können.
22. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 21,
dadurch gekennzeichnet,
daß unter der Tischplatte (3) Ablagen (24) angeordnet werden können.
23. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 22,
dadurch gekennzeichnet,
daß Schraubstöcke (16) als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
24. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 23
dadurch gekennzeichnet,
daß Parallelspannzangen (17) als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
25. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 24
dadurch gekennzeichnet,
daß Arbeitsstationen (2) als Halterungen für Zeichenbretter (18) ausgebildet sind.
26. Universaltisch nach Anspruch 25,
dadurch gekennzeichnet,
daß Arbeitsstationen (2) als Halterungen für Malutensilien (19) ausgebildet sind.
27. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 26,
dadurch gekennzeichnet,
daß Bohrständer als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
28. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 27,
dadurch gekennzeichnet,
daß Gehrungssägen als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
29. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 28,
dadurch gekennzeichnet,
daß Rollenblechscheren als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
30. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 29,
dadurch gekennzeichnet,
daß Laubsägebretter (20) als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
31. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 30,
dadurch gekennzeichnet,
daß Richtplatten als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
32. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 31,
dadurch gekennzeichnet,
daß Treibklötze als Arbeitsstationen (2) ausgebildet sind.
33. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 32,
dadurch gekennzeichnet,
daß Biegevorrichtungen als Arbeitsstationen ausgebildet sind.
34. Universaltisch nach einem der Ansprüche 1 bis 33,
dadurch gekennzeichnet,
daß er für den Außenbereich aus Stahlbeton ist und zumindest die Hälften (5 oder
6) der Befestigungsvorrichtungen (4, 4'), die sich am Universaltisch (1) befinden,
aus nichtrostendem Stahl sind.
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|---|---|---|---|
| DE1998149845 DE19849845C2 (de) | 1998-10-29 | 1998-10-29 | Universaltisch |
Applications Claiming Priority (1)
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ID=7886026
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| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
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| DE1998149845 Expired - Fee Related DE19849845C2 (de) | 1998-10-29 | 1998-10-29 | Universaltisch |
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