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DE19843018C1 - Deckelelement zum Verschließen einer Dachöffnung - Google Patents

Deckelelement zum Verschließen einer Dachöffnung

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Publication number
DE19843018C1
DE19843018C1 DE1998143018 DE19843018A DE19843018C1 DE 19843018 C1 DE19843018 C1 DE 19843018C1 DE 1998143018 DE1998143018 DE 1998143018 DE 19843018 A DE19843018 A DE 19843018A DE 19843018 C1 DE19843018 C1 DE 19843018C1
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DE
Germany
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cover element
element according
cover
lid
vehicle roof
Prior art date
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Revoked
Application number
DE1998143018
Other languages
English (en)
Inventor
Manfred Faerber
Achim Rau
Wolfgang Ettl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
WEBASTO VEHICLE SYSTEMS INTERNATIONAL GMBH, 82131
Original Assignee
Webasto Karosseriesysteme GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Webasto Karosseriesysteme GmbH filed Critical Webasto Karosseriesysteme GmbH
Priority to DE1998143018 priority Critical patent/DE19843018C1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE19843018C1 publication Critical patent/DE19843018C1/de
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Revoked legal-status Critical Current

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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/02Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes
    • B60J7/04Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs of sliding type, e.g. comprising guide shoes with rigid plate-like element or elements, e.g. open roofs with harmonica-type folding rigid panels
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Body Structure For Vehicles (AREA)

Abstract

Ein Deckelelement (10), welches sich durch günstige mechanische Eigenschaften wie hohe Steifigkeit bei niedrigem Gewicht und Unempfindlichkeit gegen Verkratzen auszeichnet und dennoch mit geringem fertigungstechnischem Aufwand in engen Fertigungstoleranzen herstellbar ist, wird geschaffen, wenn das Deckelelement (10) ein metallisches Druckgußformteil, insbesondere aus einem Leichtmetall oder einer Leichtmetallegierung, ist. Ein solches Deckelelement (10) wird vorzugsweise lamellenförmig ausgebildet und mit weiteren lamellenförmigen Deckelementen eines Lamellenschiebedachs gekoppelt. Es ist von Vorteil, mindestens eine Versteifung (14), beispielsweise in Form einer Versteifungsrippe (16, 18, 20), an einer Unterseite des Deckelelements (10) einstückig anzuformen.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Deckelelement zum wahlweisen Verschließen oder mindestens teilweisen Freilegen einer Öffnung in einem Fahrzeugdach.
Deckelelemente dieser Art werden bei öffnungsfähigen Fahrzeugdächern wie Schiebedächern, Hebedächern, Schiebehebedächern oder Lamellendächern in verschiedenen Ausgestaltungen eingesetzt. Um bei den wechselnden thermischen sowie mechanischen Beanspruchungen, denen die Deckelelemente ausgesetzt sind, eine einwandfreie Funktion des öffnungsfähigen Fahrzeugdaches garantieren zu können, werden hohe Anforderungen an die Steifigkeit und Temperaturwechselbeständigkeit aber auch an die Paßgenauigkeit der Deckelelemente gestellt.
Bekannt sind Deckelelemente aus Glas (DE 42 38 714 C1) oder aus gefalzten Blechformteilen (DE 23 11 624 C3, DE 41 23 229 A1). Die Herstellung solcher Deckelelemente ist nur mit hohem Fertigungsaufwand möglich.
In der DE 42 17 151 C1 ist ein Deckelelement der eingangs genannten Art offenbart, das im wesentlichen aus einem Strangpreßprofil aus Leichtmetall oder einer Leichtmetallegierung besteht. Beide Schnittkanten des Strangpreßprofils sind mit Endstücken versehen, die eine Führung des Deckelelements in der Dachöffnung ermöglichen, eine Abdichtfunktion übernehmen können und ein zum Strangpreßprofil komplementäres Profil aufweisen, so daß sie auf dieses aufgesteckt werden können. Das Zuschneiden und Entgraten der als Meterware angelieferten Strangpreßprofile, die Fertigung von zwei aufwendig geformten spiegelbildlichen Endstücken sowie die Montage der Endstücke am zugeschnittenen Strangpreßprofil ist zeit- und arbeitsaufwendig.
Deckelelemente aus Kunststoff lassen sich durch Spritzgießen wirtschaftlich herstellen, die Verwendung von Kunststoff bereitet jedoch vielfach Schwierigkeiten aufgrund der geringen mechanischen Steifigkeit, der oft schlechten Lackierbarkeit, der Kratzempfindlichkeit und der relativ hohen Wärmeausdehnungskoeffizienten üblicher Kunststofftypen. Zur Erhöhung der Steifigkeit wurde vorgeschlagen, den Kunststoff mit angespritzten Versteifungen (DE 36 40 168 C2) oder mit im Gasinnendruckverfahren hergestellten Stegen mit einem Hohlraum (DE 43 34 012 C1) zu versehen oder durch Zusätze aus einem anderen Material, beispielsweise durch Glasfasern (DE-GM 18 11 690), zu verstärken. Diese Maßnahmen verteuern den Herstellungsprozeß, ohne die prinzipiellen Nachteile des Kunststoffs überwinden zu können.
Der im Anspruch 1 angegebenen Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Deckelelement zu schaffen, welches sich durch günstige mechanische Eigenschaften wie hohe Steifigkeit bei niedrigem Gewicht und Unempfindlichkeit gegen Verkratzen auszeichnet und dennoch mit geringem fertigungstechnischem Aufwand in engen Fertigungstoleranzen herstellbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Deckelelement mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1 dadurch gelöst, daß das Deckelelement als metallisches Druckgußformteil ausgebildet ist. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
Ein metallisches Druckgußformteil bietet den Vorteil, daß es im Urformverfahren in eine Finalform gebracht werden kann, deren Abmessungen und Gestalt nicht oder nicht mehr wesentlich verändert zu werden brauchen, um zum fertigen Bauteil zu gelangen. Sowohl das Warmkammer-Verfahren als auch das Kaltkammer-Verfahren eignen sich zur rationellen Fertigung des Deckelelements.
Ein Deckelelement mit geringem Gewicht und guter Korrosionsbeständigkeit kann durch Verwendung eines Leichtmetalls oder einer Leichtmetallegierung, insbesondere von Aluminium, Magnesium, einer Aluminium- oder einer Magnesiumlegierung erzielt werden.
Vorteilhaft wird beim Druckgießen des Deckelelements mindestens eine Versteifung an einer Unterseite des Deckelelements einstückig angeformt. Dabei läßt sich das Deckelelement trotz hoher Biegesteifigkeit dünnwandig gestalten, wenn mindestens eine Versteifung als Versteifungsrippe ausgebildet und wenigstens in etwa parallel zu einem Außenrand des Deckelelements angeordnet ist. Die Torsionssteifigkeit kann sinnvollerweise durch mindestens eine Versteifungsrippe erhöht werden, die in einem Winkel von etwa 20° bis 70° zu einem Außenrand des Deckelelements angeordnet ist.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung weist das Deckelement mindestens ein Funktionsteil auf, welches beim Druckgießen des Deckelelements einstückig angeformt ist. Der vorliegend verwendete Begriff Funktionsteil umfaßt Deckelelementträger, die der Anbindung des Deckelelements an eine bekannte Deckelmechanik beispielsweise zum Verschwenken einer Hinterkante des Deckelelements und zum Verschieben desselben über oder unter eine festen Dachfläche dienen, ferner Kulissenkörper, Sichtblenden, Aufnahmenuten für Deckeldichtungen und dergleichen.
Vorteilhaft umfaßt das Deckelelement mindestens ein Funktionsteil aus Kunststoff, welches mit dem Deckelement formschlüssig verbunden ist. Das Kunststoff-Funktionsteil kann mit dem Deckelelement, insbesondere mit einer Versteifungsrippe desselben oder einem angeformten Träger, verrastet oder in einem Spritzgießverfahren angespritzt sein. Hierfür eignen sich vor allem Funktions- oder Anbauteile, an deren mechanische Festigkeit geringere Anforderungen gestellt werden, die aber z. B. geringe Reibung oder Geräuschdämpfung aufweisen sollen, wie dies unter anderem für Lagerbuchsen und Gleitführungen gilt.
Das Deckelelement läßt sich für einen einteiligen Schiebedach- oder Schiebehebedachdeckel verwenden. Es wird jedoch vorzugsweise lamellenförmig ausgebildet und z. B. in der aus der DE 41 23 229 A1 bekannten Weise mit weiteren lamellenförmigen Deckelelementen eines Lamellenschiebedachs gekoppelt. Ein lamellenförmiges Deckelelement hat dabei in Fahrzeuglängsrichtung bevorzugt eine Länge von etwa 100 mm bis 300 mm bei einer Breite quer zur Fahrzeuglängsrichtung von etwa 900 mm.
Nachfolgend ist eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung anhand der einzigen Zeichnung näher erläutert, die eine perspektivische Draufsicht auf ein lamellenförmiges Deckelelement 10 zeigt, welches entlang einer in Fahrzeuglängsrichtung verlaufenden vertikalen Symmetrieebene des Deckelelements 10 geschnitten ist.
Das Deckelelement 10 besitzt eine etwa rechteckige dünnwandige Grundplatte 12, an deren Unterseite eine insgesamt mit 14 bezeichnete Versteifung einstückig angeformt ist. Die Versteifung 14 umfaßt mehrere nahezu parallel zu einer Vorderkante 22 verlaufende, gleichmäßig beabstandete Versteifungsrippen 16, die sich bis zu einem entlang einer äußeren Seitenkante des Deckelelements 10 angeordneten Deckelelementträger 26 erstrecken. Der Abstand der in Fahrzeuglängsrichtung vordersten Versteifungsrippe 16 von der Vorderkante 22 des Deckelelements 10 entspricht etwa dem Abstand der hintersten Versteifungsrippe 16 von einer Hinterkante 24 des Deckelelements 10 sowie dem Abstand der Versteifungsrippen 16 untereinander.
Zwei Versteifungsrippen 18 und 20 erstrecken sich quer zur Fahrzeuglängsrichtung je in einer Zickzacklinie zwischen den beiden symmetrisch zur Schnittlinie der Zeichnung vorgesehenen Deckelelementträgern 26 dergestalt, daß die beiden Zickzacklinien um eine halbe Periodenlänge gegeneinander versetzt sind. In Fahrzeuglängsrichtung haben die beiden Zickzacklinien eine Auslenkung, die dem Abstand der am weitesten voneinander entfernten parallelen Versteifungsrippen 16 entspricht und stehen zu diesen in einem Winkel von ca. 45°.
Der Deckelelementträger 26 ist an der Unterseite des Deckelelements 10 einstückig angeformt und weist einen über die Vorderkante 22 hinausragenden, schräg nach unten und vorne gerichteten Arm 28 mit einer Aufhahme 30 auf. Eine zweite Aufnahme 32 ist im Deckelelementträger 26 mit Bezug zur Vorderkante 22 nach hinten versetzt angeordnet und dient gemeinsam mit der Aufnahme 30 der Ankopplung des Deckelelements an eine Deckelmechanik ähnlich der in der DE 41 23 229 A1 beschriebenen Art. In beide Aufnahmen 30 und 32 können Lagerbuchsen aus Kunststoff als Funktionsteile eingerastet sein. Alternativ können auch Lagerbuchsen aus Metall im Deckelelementträger 2c bzw. im Arm 28 eingegossen sein.
Die Grundplatte 12, die Versteifung 14 und der Deckelelementträger 26 mit Arm 28 sind aus einem Leichtmetall oder einer Leichtmetallegierung in einem Arbeitsschritt im Druckgußverfahren hergestellt.

Claims (10)

1. Deckelelement zum wahlweisen Verschließen oder mindestens teilweisen Freilegen einer Öffnung in einem Fahrzeugdach, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelelement (10) als metallisches Druckgußformteil ausgebildet ist.
2. Deckelelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelelement (10) aus einem Leichtmetall oder einer Leichtmetallegierung besteht.
3. Deckelelement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelelement (10) aus Aluminium, Magnesium, einer Aluminiumlegierung oder einer Magnesiumlegierung besteht.
4. Deckelelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Versteifung (14) an einer Unterseite des Deckelelements (10) einstückig angeformt ist.
5. Deckelelement nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Versteifung als Versteifungsrippe (16, 18 bzw. 20) ausgebildet ist.
6. Deckelelement nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Versteifungsrippe (16) wenigstens in etwa parallel zu einem Außenrand (Vorderkante 22, Hinterkante 24) des Deckelelements (10) angeordnet ist.
7. Deckelelement nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Versteifungsrippe (18 bzw. 20) in einem Winkel von etwa 20° bis 70° zu einem Außenrand des Deckelelements (10) angeordnet ist.
8. Deckelelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelement (10) mindestens ein Funktionsteil (Deckelelementträger 26 und/oder Arm 28) aufweist, welches einstückig angeformt ist.
9. Deckelelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelelement (10) mindestens ein Funktionsteil aus Kunststoff aufweist, welches mit dem Deckelement formschlüssig verbunden ist.
10. Deckelelement nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Deckelelement (10) lamellenförmig ausgebildet ist und mit weiteren lamellenförmigen Deckelelementen (10) ein Lamellenschiebedach bildet.
DE1998143018 1998-09-19 1998-09-19 Deckelelement zum Verschließen einer Dachöffnung Revoked DE19843018C1 (de)

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Date Code Title Description
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D1 Grant (no unexamined application published) patent law 81
8363 Opposition against the patent
8327 Change in the person/name/address of the patent owner

Owner name: WEBASTO VEHICLE SYSTEMS INTERNATIONAL GMBH, 82131

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