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DE19840756A1 - Verfahren, Bordwerkzeug und Hilfsvorrichtung zum Wechseln eines Nutzfahrzeug-Rades - Google Patents

Verfahren, Bordwerkzeug und Hilfsvorrichtung zum Wechseln eines Nutzfahrzeug-Rades

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DE19840756A1
DE19840756A1 DE1998140756 DE19840756A DE19840756A1 DE 19840756 A1 DE19840756 A1 DE 19840756A1 DE 1998140756 DE1998140756 DE 1998140756 DE 19840756 A DE19840756 A DE 19840756A DE 19840756 A1 DE19840756 A1 DE 19840756A1
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MAN Nutzfahrzeuge AG
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Wechseln eines defekten Nutzfahrzeug-Rades, ein Bordwerkzeug hierzu und die Verwendung einer speziellen Arretierungsvorrichtung. Das Verfahren kommt an einem Nutzfahrzeug und dort an einer luftgefederten Starrachse zur Anwendung und zwar in folgenden Schritten: DOLLAR A a) Entlüften beider Luftfedern (5, 6) der Starrachse mit dem defekten Rad (2) bis der Fahrgestellrahmen (3) in Bezug auf den Achskörper (9) dieser Starrachse über Anschläge (7, 8; 10, 11) "auf Anschlag" sitzt, DOLLAR A b) Ansetzen einer das übliche Bordwerkzeug ergänzenden Arretiervorrichtung (14) und Verbinden/Festzurren des Achskörpers (9) mit/an dem solchermaßen auf Anschlag abgesenkten Fahrgestellrahmen (3) auf der Seite des defekten Rades (2) mittels der Arretiervorrichtung (14), DOLLAR A c) Vollbelüftung wenigstens der an dieser Starrachse dem defekten Rad (2) gegenüberliegenden Luftfeder (5), wodurch sich der Fahrgestellrahmen (3) auf Seite des defekten Rades (2) zusammen mit dem angebundenen Achskörper (9) um ein gewisses Maß (f-d) anhebt, DOLLAR A d) Ansetzen eines Wagenhebers (15) am Achskörper (9) oder Fahrgestellrahmen (3) auf Seite des defekten Rades (2) und Restanheben des bereits vorgelifteten Achskörpers (9) bis zum vollständigen Abheben des defekten Rades (2) von der Fahrbahn (13), DOLLAR A e) Austausch des defekten Rades (2) durch ein Ersatzrad.

Description

Die Erfindung betrifft gemäß Anspruch 1 ein Verfahren zum Wechseln eines Rades an einem ein Fahrgestell mit wenigstens einer luftgefederten Starrachse aufweisen­ den Nutzfahrzeug.
Die Erfindung betrifft außerdem ein Bordwerkzeug für einen Radwechsel eines ein Fahrgestell mit wenigstens einer luftgefederten Starrachse aufweisenden Nutzfahr­ zeuges, mit Merkmalen, wie im Oberbegriff des Anspruchs 2 angegeben.
Schließlich betrifft die Erfindung auch die Verwendung einer Arretierungsvorrichtung gemäß Anspruch 3.
Bauartbedingt erlauben schwere Nutzfahrzeuge, insbesondere Lastkraftwagen und Omnibusse, deren Fahrgestell wenigstens eine luftgefederte Starrachse aufweist, im Bereich einer solchen Starrachse keine günstigen Ansatzpunkte für hydraulische Wagenheber. Dieser ist daher am Fahrgestell bzw. Rahmen anzusetzen, mit der Folge, daß beim Anheben des Fahrgestells bzw. Rahmens die Starrachse ausfedert. Es sind daher Wagenheber erforderlich, die auf eine wesentlich größere Hubhöhe ausgelegt sind als solche für Fahrzeuge mit blattgefederten Starrachsen. Dies ver­ teuert einerseits den Wagenheber und erschwert baugrößenbedingt auch dessen Unterbringung im Nutzfahrzeug. Andererseits ist ein solcher Wagenheber auch schwerer als ein üblicher und damit schlechter handhabbar.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, Möglichkeiten zu schaffen, die es erlauben, daß auch bei Nutzfahrzeugen mit luftgefederten Starrachsen ein Wechsel eines defekten Rades an einer solchen Starrachse unter Zuhilfenahme eines normalen Wagenhe­ bers, wie er auch bei blattgefederten Starrachsen verwendbar ist, durchführbar ist.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch ein Verfahren zum Wechseln eines defek­ ten Rades mit den im Anspruch 1 gekennzeichneten Schritten gelöst.
Diese Aufgabe ist außerdem bei einem Bordwerkzeug gemäß Anspruch 2 erfin­ dungsgemäß durch die in dessen Kennzeichen angegebene zusätzliche Arretie­ rungsvorrichtung gelöst.
Außerdem ist die gestellte Aufgabe erfindungsgemäß auch durch die Verwendung einer Arretierungsvorrichtung, derart, wie im Anspruch 3 angegeben, gelöst.
Allen drei erfindungsgemäßen Lösungen liegt die Idee zugrunde, vor einem Wech­ sel eines defekten Rades an einer luftgefederten Starrachse die beiden Luftfedern dieser Starrachse zu entlüften, soweit, bis der Fahrgestell-Rahmen in Bezug auf den Achskörper über Anschläge auf Anschlag abgesenkt ist. Im nächsten Schritt ist dann der Achskörper auf Seite des zu wechselnden Rades mit dem abgesenkten Rahmen über die erfindungsgemäße Arretierungsvorrichtung zu verbinden. Beispiele für eine solche Arretierungsvorrichtung sind in den abhängigen Unteransprüchen 5 bis 8 ge­ kennzeichnet. Danach wird zumindest die dem defekten Rad gegenüberliegende Luftfeder dieser Starrachse wieder befüllt, mit dem Ergebnis, daß die Starrachse nun nicht mehr wie bisher ausfedern kann, sondern mit dem Rahmen und damit auf das defekte Rad um ein gewisses Maß angehoben wird. Dieses Anheben kann bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine weit von der das defekte Rad aufweisenden Steu­ erachse beabstandete Starrachse ebenfalls luftgefedert ist (z. B. Hinterachse ge­ genüber Vorderachse), durch Entlüften jener Luftfeder dieser entfernten Starrachse, die der dem defekten Rad zugeordneten diagonal gegenüberliegt, unterstützt wer­ den. Nach dieser Maßnahme ist an der gelifteten Starrachse oder dem Rahmen problemlos der übliche Wagenheber anzusetzen, mit dem dann lediglich noch ein geringfügiges Restliften durchzuführen ist. Danach kann das defekte Rad sicher und einfach durch ein Ersatzrad ausgetauscht werden.
Nachstehend sind die erfindungsgemäßen Lösungen anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Die Fig. 2 bis 6 zeigen in aufsteigender Reihenfolge die verfahrensgemäßen Maßnahmen, wobei in den linksseitigen, mit Index A versehenen Figuren die Seite einer luftgefederten Nutzfahrzeug-Starrachse mit nicht-defektem Rad und in den rechtsseitigen, mit Index B gekennzeichneten Figuren die Seite dieser luftgefederten Starrachse mit dem defekten Rad dargestellt ist. Fig. 1A und 1B zeigen den Aus­ gangszustand an dieser luftgefederten Starrachse im Pannenfall. In den Figuren ist das nicht defekte Rad mit 1, das defekte, zu wechselnde Rad dagegen mit 2 be­ zeichnet. Mit 3 ist der Fahrgestellrahmen des Nutzfahrzeuges, mit 4 ein die beiden Rahmenlängsträger des Fahrgestellrahmens verbindender Querträger, mit 5 eine seitenmäßig dem nicht-defekten Rad 1 zugeordnete Luftfeder und mit 6 eine seiten­ mäßig dem defekten Rad 2 zugeordnete Luftfeder bezeichnet. Mit 7 ist ein oberer rahmenfester Anschlag und mit 8 ein unterer achskörperfester Anschlag bezeichnet, die beide seitenmäßig dem nicht-defekten Rad zugeordnet sind und in dem Sinne miteinander zusammenwirken, daß bei Entlüften der Luftfeder 5 der Fahrgestellrah­ men 3 um ein gewisses Maß b absenkbar und dann über die aneinander abgestütz­ ten Anschläge 7, 8 in Bezug auf den Achskörper 9 auf Anschlag steht. Mit 10 und 11 sind seitenmäßig dem defekten Rad zugeordneten Anschläge bezeichnet, die auf dieser Achsseite bei Entlüften der Luftfeder 6 die gleiche Funktion wie die beiden anderen achsseitig gegenüberliegenden Anschläge 7, 8 erfüllen.
In den Figuren markiert die mit 0 gekennzeichnete Linie das Höhenniveau der Rah­ menoberkante im Normalfall, in dem keines der Räder 1, 2 der betrachteten Luftge­ federten Starrachse defekt ist. Das Maß e markiert in diesem Normalfall den Ab­ stand zwischen Fahrbahn 13 und Achskörper 9. Das Maß a (siehe Fig. 1B, 2B, 3B) entspricht jener durch Verwindung hervorgerufenen Absenkung des Rahmen 3, die sich - wie Fig. 1 B zeigt - bei einem Reifendefekt am Rad 2 einstellt. Der Reifen des Rades 2 ist dabei unten soweit ausgefranst oder geplättet, daß die Felge 12 des defekten Rades 2 nahezu auf der Fahrbahn 13 aufsitzt. In diesem Defektzustand ist der Achskörper 9 auf Seite des defekten Rades nur noch um das Maß d von der Fahrbahn 13 beabstandet, das wesentlich kleiner als das Normalmaß e ist.
Ausgehend von dieser in Fig. 1B dargestellten Pannenlage stellt sich das erfin­ dungsgemäße Verfahren wie folgt dar.
Im ersten Schritt (siehe Fig. 2A und 2B) werden beide Luftfedern 5, 6 der Starrachse mit dem defekten Rad 2 entlüftet, solange, bis die Anschläge 7, 8 einerseits und 10, 11 andererseits aneinander zur Anlage kommen, demzufolge der Fahrgestellrah­ men 3 in Bezug auf den Achskörper 9 kauf Anschlag sitzt. Der Fahrgestellrahmen senkt sich dabei bezogen auf die 0-Linie um das Maß b auf Seite des nicht-defekten Rades 1. Auf Seite des defekten Rades 2 ist das Rahmen-Absenkmaß bezogen auf die 0-Linie mit c bezeichnet.
Im zweiten Schritt (siehe Fig. 3B) erfolgt ein Verbinden und Festzurren des Achskör­ pers 9 auf der Seite des defekten Rades 2 mit bzw. an dem solchermaßen abge­ senkten, auf Anschlag gesetzten Fahrgestellrahmen 3 mittels einer erfindungsge­ mäß das übliche Bordwerkzeug des Nutzfahrzeugs ergänzenden Arretierungsvor­ richtung 14, auf deren Einzelheiten weiter hinten näher eingegangen wird. Nach An­ setzen/Anbringen der Arretierungsvorrichtung 14 sind der Achskörper 9 und der Fahrgestellrahmen 3 auf Seite des defekten Rades 2. sicher und fest für die nachfol­ genden Vorgänge miteinander verbunden.
Im dritten Schritt (siehe Fig. 4A und 4B) erfolgt eine Vollbelüftung wenigstens der an der betrachteten Achse dem defekten Rad 2 gegenüberliegenden Luftfeder 5, mit der Folgen daß sich der Fahrgestellrahmen 3 auf Seite des nicht-defekten Rades 1 bis zur 0-Linie und auf Seite des defekten Rades 2 zusammen mit dem festgespann­ ten Achskörper 9 um ein gewisses Maß anhebt. Das Abstandsmaß des Achskör­ pers 9 von der Fahrbahn 13 vergrößert sich demzufolge vom niedrigsten Level d auf einen höheren Level mit dem Maß f. Ob eine oder beide Luftfedern 5, 6 an der Starr­ achse wieder belüftet werden, hängt davon ab, ob die Arretierungsvorrichtung kräf­ temäßig auch einer solchen Belüftung der dem defekten Rad zugeordneten Luftfe­ der 6 standhält oder gezielt hierauf ausgelegt ist.
Wenn das Nutzfahrzeug auch über eine weitere luftgefederte Starrachse verfügt, die von der das defekte Rad 2 aufweisenden Starrachse weit beabstandet ist (z. B. Hinterachse gegenüber Vorderachse), dann kann dieses vorbeschriebene Lif­ ten/Anheben des Achskörpers 9 noch durch die folgende Maßnahme unterstützt werden. Es wird hierbei jene Luftfeder an der beabstandeten Achse, die jener dem defekten Rad 2 zugeordneten Luftfeder 6 im Nutzfahrzeug diagonal gegenüber liegt (z. B. hinten links gegenüber vorne rechts), ebenfalls entlüftet, wodurch sich dort eine Absenkung des Fahrgestellrahmens 3 und damit einhergehend eine entspre­ chende Verwindung desselben in der Weise einstellt, daß sich der diagonale ge­ genüberliegende Fahrgestellrahmenabschnitt mit dem festgespannten Achskörper 9 weiter um ein gewisses Maß anhebt, was in Fig. 5B gezeigt und mit dem Maß g markiert ist.
Ausgehend vom Lagezustand gemäß Fig. 4B oder Fig. 5B ist dann problemlos ein üblicher, z. B. hydraulischer Wagenheber 15 am Achskörper 9 oder Fahrgestellrah­ men 3 auf Seite des defekten Rades 2 ansetzbar und dann mit diesem ein Restan­ heben des wie vorstehend beschriebenen bereits vorgelifteten Rades 2 bis zum vollständigen Abheben desselben von der Fahrbahn 13 durchführbar - siehe Fig. 6B. Der Achskörper 9 hat dann einen Abstand h von der Fahrbahn 13, der größer als das Normalabstandmaß e ist. Das Rad ist in diesem Liftzustand um das Maß Δy von der Fahrbahn 13 abgehoben.
Anschließend ist das defekte Rad 2 durch ein Ersatzrad auszutauschen. Ist dieses ordnungsgemäß angesetzt, wird der Wagenheber 15 wieder abgesenkt und nach einem An- bzw. Nachziehen der Radmuttern vollständig entfernt. Zuletzt wird, gege­ benenfalls nach einem Entlüften der Luftfeder 6, die Arretierungsvorrichtung 14 wie­ der entfernt und an Bord des Nutzfahrzeuges an der vorgesehenen Stelle verstaut.
Zu dem Bordwerkzeug, das im Nutzfahrzeug für einen Radwechsel im Pannenfall vorgesehen ist, gehört normalerweise wenigstens ein insbesondere hydraulischer Wagenheber zum Anheben der Achse bzw. des Fahrgestells und ein Drehmomen­ tenschlüssel, gegebenenfalls mit Verlängerungsarm, zum Lösen und Wiederanzie­ hen der Radmuttern. Die erfindungsgemäße Arretierungsvorrichtung 14 ergänzt die­ ses Bordwerkzeug. Diese Arretierungsvorrichtung ist zur erfindungsgemäßen Ver­ wendung in der wie vorbeschriebenen Weise vorgesehen und diesem Zweck ent­ sprechend ausgelegt, sowohl ihrer Art, Form, Größe und Dimensionierung nach. Für diese Arretierungsvorrichtung 14 gibt es verschiedene, nachfolgend aufgezeigte Ausführungsmöglichkeiten.
Beispielsweise kann die Arretierungsvorrichtung 14 durch einen Spannbügel oder ein, z. B. bügelartig vorgeformtes Spannseil gebildet sein. Ein solcher Spannbügel ist in den Fig. 3B, 4B, 5B, 6B ersichtlich. Dieser ist im wesentlichen U-förmig ausgebildet und an den freien Enden seiner beiden seitlichen U-Schenkel mit Ösen versehen, durch die bei Verwendung ein Querstab hindurchschiebbar und dann z. B. durch Splinte lagesicherbar ist. Von dieser zweiteiligen Arretierungsvorrichtung wird im Einsatzfall nach Entlüften der Luftfedern 5, 6 (siehe Fig. 2A, 2B) z. B. zunächst der U-förmige Spannbügel oder das Spannseil über den rahmenseitigen Querträ­ ger 4 oder einen auf den Fahrgestellrahmen 3 aufgesetzten Hilfsträger und den Achskörper 9 gestülpt und dann knapp unterhalb des Achskörpers 9 der Querbolzen am U-förmigen Spannbügel oder ein Sicherungsschloß am Spannseil angebracht, so daß dessen freie Enden gesichert miteinander verbunden sind.
Anstelle der vorbeschriebenen Art kann die Arretierungsvorrichtung auch aus vier Teilen nämlich zwei Vertikalbolzen und zwei Querbolzen bestehen. Dabei weisen die Vertikalbolzen an jedem Ende Öffnungen für die Hindurchführung des Endes eines Querbolzens auf. Außerdem sind Quer- und Vertikalbolzen an ihren Verbin­ dungsbereichen derart gestaltet, daß ihr sicherer Verbund während eines Radwech­ selseinsatzfalles gewährleistet ist. Während eines solchen Einsatzfalles erstrecken sich die beiden Vertikalbolzen vor und hinter den Achskörper 9 und dem Querträ­ ger 4 oder einem aufgesetzten Hilfsträger, während der eine Querbolzen oben über den Querträger 4 oder Hilfsträger geführt an diesem abgestützt ist und die oberen Enden der beiden Vertikalbolzen verbindet, dagegen der andere Querbolzen knapp unterhalb des Achskörpers 9 hindurchgeführt die unteren Enden der beiden Verti­ kalbolzen verbindet und bei Liften des Fahrgestellrahmens 3 den Achskörper 9 nach oben mitnimmt.
Alternativ hierzu kann die Arretierungsvorrichtung auch aus einem oder zwei gera­ den Zugbolzen, Zuglaschen, Zugbügeln oder Zugseilen bestehen. Voraussetzung hierfür ist, daß für deren Anbringung sowohl am Fahrgestellrahmen 3 als auch am Achskörper 9 auf jeder Fahrzeugseite Anschlußstellen vorgesehen sind, an denen im Radwechseleinsatzfall nach Absenken und "auf Anschlag sitzen" des Fahrgestell­ rahmens 3 der/die Zugbolzen bzw. die Zuglasche(n), der/die Zugbügel oder das/die Zugseil(e) gesichert anbringbar sind und anschließend über diese(n) beim Liften des Fahrgestellrahmens 3 der Achskörper 9 nach oben mitgenommen wird.
Die vorgenannten Beispiele sollen lediglich einige Möglichkeiten verdeutlichen, wie die Arretierungsvorrichtung 14 realisiert werden kann, ohne aber diese hierauf zu beschränken. Die Art der Arretierungsvorrichtung hängt auch von der Art des Fahr­ zeugs, Größe und Querschnitt des Achskörpers 9 und Art des Fahrgestellrahmens 3 ab und muß in jedem Fall auf diese spezifischen Gegebenheiten abgestellt werden.

Claims (8)

1. Verfahren zum Wechseln eines defekten Rades (2) an einem ein Fahrgestell mit wenigstens einer luftgefederten Starrachse aufweisenden Nutzfahrzeug, ge­ kennzeichnet durch folgende Schritte:
  • a) Entlüften beider Luftfedern (5, 6) der Starrachse mit dem defekten Rad (2) bis der Fahrgestellrahmen (3) in Bezug auf, den Achskörper (9) dieser Starr­ achse über Anschläge (7, 8; 10, 11) "auf Anschlag" sitzt,
  • b) Ansetzen einer das übliche Bordwerkzeug ergänzenden Arretierungsvorrich­ tung (14) und Verbinden/Festzurren des Achskörpers (9) mit/an dem sol­ chermaßen auf Anschlag abgesenkten Fahrgestellrahmen (3) auf der Seite des defekten Rades (2) mittels der Arretierungsvorrichtung (14),
  • c) Vollbelüftung wenigstens der an dieser Starrachse dem defekten Rad (2) ge­ genüberliegenden Luftfeder (5), wodurch sich der Fahrgestellrahmen (3) auf Seite des defekten Rades (2) zusammen mit dem angebundenen Achskör­ per (9) um ein gewisses Maß (f-d) anhebt,
  • d) Ansetzen eines Wagenhebers (15) am Achskörper (9) oder Fahrgestellrah­ men (3) auf Seite des defekten Rades (2) und Restanheben des bereits vor­ gelifteten Achskörpers (9) bis zum vollständigen Abheben des defekten Ra­ des (2) von der Fahrbahn (13),
  • e) Austausch des defekten Rades (2) durch ein Ersatzrad.
2. Bordwerkzeug für einen Radwechsel eines ein Fahrgestell mit wenigstens einer luftgefederten Starrachse aufweisenden Nutzfahrzeuges, umfassend wenigstens einen Wagenheber zum Anheben der Starrachse oder des Fahrgestells und ei­ nen Drehmomentenschlüssel zum, Lösen und Wiederanziehen der Radmuttern, gekennzeichnet dadurch das Vorsehen einer zusätzlichen Arretierungsvorrich­ tung solcher Form, Größe und Bauart, daß der Achskörper (9) der Starrachse nach vollständiger Entlüftung beider Luftfedern (5, 6) und "auf Anschlag sitzen" des Fahrgestellrahmens (3) auf der Seite des defekten Rades (2) mit den sol­ chermaßen abgesenkten Fahrgestellrahmen (3) verbindbar und dann durch Vollbelüftung wenigstens der an der Starrachse dem defekten Rad (2) gegen­ überliegenden Luftfeder (5) zusammen mit dem angeschlossenen Fahrgestell­ rahmen (3) um ein gewisses Maß (f-d) anhebbar ist und für ein vollständiges Ab­ heben des defekten Rades (2) von der Fahrbahn (13) nur noch ein geringfügiges Nachliften mittels eines Wagenhebers (15) erforderlich ist.
3. Verwendung einer Arretierungsvorrichtung (14) in einem Nutzfahrzeug, mit der für einen Wechsel eines defekten Rades (2) nach Entlüftung beider Luftfe­ dern (5, 6) der zugehörigen Starrachse und einem damit einhergehenden Ab­ senken des Fahrgestellrahmen "auf Anschlag" der Achskörper (9) dieser Starr­ achse mit dem ,,auf Anschlag sitzenden Fahrgestellrahmen (3) verbindbar ist und die dann ein sicheres Liften des Achskörpers (9) in Verbundlage zusammen mit dem Fahrgestellrahmen (3) erlaubt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Verfahrens­ schritt d) im Anschluß an den Verfahrensschritt c) zur Verstärkung dieser Maß­ nahme auch eine Entlüftung jener Luftfeder erfolgt, die an einer weit beabstande­ ten ebenfalls luftgefederten Starrachse dem defekten Rad (2) im Nutzfahrzeug diagonal gegenüber liegt, wodurch sich der Fahrgestellrahmen (3) auf Seite des
defekten Rades (2) mit dem festgezurrten Achskörper (9) um ein Maß (g-d) noch weiter anhebt.
5. Arretierungsvorrichtung zur Verwendung nach Anspruch 3, innerhalb des Verfah­ rens nach Anspruch 1 und als Teil des Bordwerkzeugs nach Anspruch 2, da­ durch gekennzeichnet, daß die Arretierungsvorrichtung (14) durch einen Spann­ bügel oder ein, z. B. bügelartig, vorgeformtes Spannseil gebildet ist, der bzw. das im Radwechsel-Einsatzfall über einen rahmenseitigen Querträger (4) oder einen am Fahrgestellrahmen (3) aufgesetzten Hilfsträger und den Achskörper (9) der Starrachse gestülpt wird und dessen freie Enden dann über einen Querbol­ zen oder ein Sicherungsschloß gesichert miteinander verbunden werden.
6. Arretierungsvorrichtung zur Verwendung nach Anspruch 3, innerhalb des Verfah­ rens nach Anspruch 1 und als Teil des Bordwerkzeugs nach Anspruch 2, da­ durch gekennzeichnet, daß die Arretierungsvorrichtung (14) aus zwei Vertikal­ bolzen und zwei Querbolzen besteht, wobei die Vertikalbolzen an jedem Endbe­ reich eine Öffnung zur Hindurchführung des Endes, eines Querbolzens aufwei­ sen und wobei sowohl Vertikal- als auch Querbolzen an ihren Verbindungsberei­ chen derart, gestaltet sind, daß ihr sicherer Verbund während eines Radwechsel- Einsatzfalles gewährleistet ist, während dessen sich die beiden Vertikalbolzen vor und, hinter dem Achskörper (9) der Starrachse und dem Querträger (4) oder einen auf den Fahrgestellrahmen (3) aufgesetzten Hilfsträger erstrecken und der eine die beiden Vertikalbolzen oben verbindenden Querbolzen über dem Quer­ träger (4) bzw. Hilfsträger geführt an diesem abgestützt ist und der andere Quer­ bolzen unterhalb des Achskörpers (9) hindurchgeführt die beiden Vertikalbolzen unten verbindet.
7. Arretierungsvorrichtung zur Verwendung nach Anspruch 3, innerhalb des Verfah­ rens nach Anspruch 1 und als Teil des Bordwerkzeugs nach Anspruch 2, da­ durch gekennzeichnet, daß am Fahrgestellrahmen (3) und dem Achskörper (9) der Starrachse auf jeder Fahrzeugseite Anschlußstellen vorgesehen sind, mit denen im Radwechseleinsatzfall ein oder ein Paar von die Arretierungsvorrich­ tung (14) bildende(r) Zugbolzen, Zuglasche, Zugbügel, Zugseil oder dergleichen gesichert verbindbar ist.
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