DE19840756A1 - Verfahren, Bordwerkzeug und Hilfsvorrichtung zum Wechseln eines Nutzfahrzeug-Rades - Google Patents
Verfahren, Bordwerkzeug und Hilfsvorrichtung zum Wechseln eines Nutzfahrzeug-RadesInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Wechseln eines defekten Nutzfahrzeug-Rades, ein Bordwerkzeug hierzu und die Verwendung einer speziellen Arretierungsvorrichtung. Das Verfahren kommt an einem Nutzfahrzeug und dort an einer luftgefederten Starrachse zur Anwendung und zwar in folgenden Schritten: DOLLAR A a) Entlüften beider Luftfedern (5, 6) der Starrachse mit dem defekten Rad (2) bis der Fahrgestellrahmen (3) in Bezug auf den Achskörper (9) dieser Starrachse über Anschläge (7, 8; 10, 11) "auf Anschlag" sitzt, DOLLAR A b) Ansetzen einer das übliche Bordwerkzeug ergänzenden Arretiervorrichtung (14) und Verbinden/Festzurren des Achskörpers (9) mit/an dem solchermaßen auf Anschlag abgesenkten Fahrgestellrahmen (3) auf der Seite des defekten Rades (2) mittels der Arretiervorrichtung (14), DOLLAR A c) Vollbelüftung wenigstens der an dieser Starrachse dem defekten Rad (2) gegenüberliegenden Luftfeder (5), wodurch sich der Fahrgestellrahmen (3) auf Seite des defekten Rades (2) zusammen mit dem angebundenen Achskörper (9) um ein gewisses Maß (f-d) anhebt, DOLLAR A d) Ansetzen eines Wagenhebers (15) am Achskörper (9) oder Fahrgestellrahmen (3) auf Seite des defekten Rades (2) und Restanheben des bereits vorgelifteten Achskörpers (9) bis zum vollständigen Abheben des defekten Rades (2) von der Fahrbahn (13), DOLLAR A e) Austausch des defekten Rades (2) durch ein Ersatzrad.
Description
Die Erfindung betrifft gemäß Anspruch 1 ein Verfahren zum Wechseln eines Rades
an einem ein Fahrgestell mit wenigstens einer luftgefederten Starrachse aufweisen
den Nutzfahrzeug.
Die Erfindung betrifft außerdem ein Bordwerkzeug für einen Radwechsel eines ein
Fahrgestell mit wenigstens einer luftgefederten Starrachse aufweisenden Nutzfahr
zeuges, mit Merkmalen, wie im Oberbegriff des Anspruchs 2 angegeben.
Schließlich betrifft die Erfindung auch die Verwendung einer Arretierungsvorrichtung
gemäß Anspruch 3.
Bauartbedingt erlauben schwere Nutzfahrzeuge, insbesondere Lastkraftwagen und
Omnibusse, deren Fahrgestell wenigstens eine luftgefederte Starrachse aufweist, im
Bereich einer solchen Starrachse keine günstigen Ansatzpunkte für hydraulische
Wagenheber. Dieser ist daher am Fahrgestell bzw. Rahmen anzusetzen, mit der
Folge, daß beim Anheben des Fahrgestells bzw. Rahmens die Starrachse ausfedert.
Es sind daher Wagenheber erforderlich, die auf eine wesentlich größere Hubhöhe
ausgelegt sind als solche für Fahrzeuge mit blattgefederten Starrachsen. Dies ver
teuert einerseits den Wagenheber und erschwert baugrößenbedingt auch dessen
Unterbringung im Nutzfahrzeug. Andererseits ist ein solcher Wagenheber auch
schwerer als ein üblicher und damit schlechter handhabbar.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, Möglichkeiten zu schaffen, die es erlauben, daß
auch bei Nutzfahrzeugen mit luftgefederten Starrachsen ein Wechsel eines defekten
Rades an einer solchen Starrachse unter Zuhilfenahme eines normalen Wagenhe
bers, wie er auch bei blattgefederten Starrachsen verwendbar ist, durchführbar ist.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß durch ein Verfahren zum Wechseln eines defek
ten Rades mit den im Anspruch 1 gekennzeichneten Schritten gelöst.
Diese Aufgabe ist außerdem bei einem Bordwerkzeug gemäß Anspruch 2 erfin
dungsgemäß durch die in dessen Kennzeichen angegebene zusätzliche Arretie
rungsvorrichtung gelöst.
Außerdem ist die gestellte Aufgabe erfindungsgemäß auch durch die Verwendung
einer Arretierungsvorrichtung, derart, wie im Anspruch 3 angegeben, gelöst.
Allen drei erfindungsgemäßen Lösungen liegt die Idee zugrunde, vor einem Wech
sel eines defekten Rades an einer luftgefederten Starrachse die beiden Luftfedern
dieser Starrachse zu entlüften, soweit, bis der Fahrgestell-Rahmen in Bezug auf den
Achskörper über Anschläge auf Anschlag abgesenkt ist. Im nächsten Schritt ist dann
der Achskörper auf Seite des zu wechselnden Rades mit dem abgesenkten Rahmen
über die erfindungsgemäße Arretierungsvorrichtung zu verbinden. Beispiele für eine
solche Arretierungsvorrichtung sind in den abhängigen Unteransprüchen 5 bis 8 ge
kennzeichnet. Danach wird zumindest die dem defekten Rad gegenüberliegende
Luftfeder dieser Starrachse wieder befüllt, mit dem Ergebnis, daß die Starrachse nun
nicht mehr wie bisher ausfedern kann, sondern mit dem Rahmen und damit auf das
defekte Rad um ein gewisses Maß angehoben wird. Dieses Anheben kann bei
Nutzfahrzeugen, bei denen eine weit von der das defekte Rad aufweisenden Steu
erachse beabstandete Starrachse ebenfalls luftgefedert ist (z. B. Hinterachse ge
genüber Vorderachse), durch Entlüften jener Luftfeder dieser entfernten Starrachse,
die der dem defekten Rad zugeordneten diagonal gegenüberliegt, unterstützt wer
den. Nach dieser Maßnahme ist an der gelifteten Starrachse oder dem Rahmen
problemlos der übliche Wagenheber anzusetzen, mit dem dann lediglich noch ein
geringfügiges Restliften durchzuführen ist. Danach kann das defekte Rad sicher und
einfach durch ein Ersatzrad ausgetauscht werden.
Nachstehend sind die erfindungsgemäßen Lösungen anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
Die Fig. 2 bis 6 zeigen in aufsteigender Reihenfolge die verfahrensgemäßen
Maßnahmen, wobei in den linksseitigen, mit Index A versehenen Figuren die Seite
einer luftgefederten Nutzfahrzeug-Starrachse mit nicht-defektem Rad und in den
rechtsseitigen, mit Index B gekennzeichneten Figuren die Seite dieser luftgefederten
Starrachse mit dem defekten Rad dargestellt ist. Fig. 1A und 1B zeigen den Aus
gangszustand an dieser luftgefederten Starrachse im Pannenfall. In den Figuren ist
das nicht defekte Rad mit 1, das defekte, zu wechselnde Rad dagegen mit 2 be
zeichnet. Mit 3 ist der Fahrgestellrahmen des Nutzfahrzeuges, mit 4 ein die beiden
Rahmenlängsträger des Fahrgestellrahmens verbindender Querträger, mit 5 eine
seitenmäßig dem nicht-defekten Rad 1 zugeordnete Luftfeder und mit 6 eine seiten
mäßig dem defekten Rad 2 zugeordnete Luftfeder bezeichnet. Mit 7 ist ein oberer
rahmenfester Anschlag und mit 8 ein unterer achskörperfester Anschlag bezeichnet,
die beide seitenmäßig dem nicht-defekten Rad zugeordnet sind und in dem Sinne
miteinander zusammenwirken, daß bei Entlüften der Luftfeder 5 der Fahrgestellrah
men 3 um ein gewisses Maß b absenkbar und dann über die aneinander abgestütz
ten Anschläge 7, 8 in Bezug auf den Achskörper 9 auf Anschlag steht. Mit 10 und 11
sind seitenmäßig dem defekten Rad zugeordneten Anschläge bezeichnet, die auf
dieser Achsseite bei Entlüften der Luftfeder 6 die gleiche Funktion wie die beiden
anderen achsseitig gegenüberliegenden Anschläge 7, 8 erfüllen.
In den Figuren markiert die mit 0 gekennzeichnete Linie das Höhenniveau der Rah
menoberkante im Normalfall, in dem keines der Räder 1, 2 der betrachteten Luftge
federten Starrachse defekt ist. Das Maß e markiert in diesem Normalfall den Ab
stand zwischen Fahrbahn 13 und Achskörper 9. Das Maß a (siehe Fig. 1B, 2B,
3B) entspricht jener durch Verwindung hervorgerufenen Absenkung des Rahmen 3,
die sich - wie Fig. 1 B zeigt - bei einem Reifendefekt am Rad 2 einstellt. Der Reifen
des Rades 2 ist dabei unten soweit ausgefranst oder geplättet, daß die Felge 12 des
defekten Rades 2 nahezu auf der Fahrbahn 13 aufsitzt. In diesem Defektzustand ist
der Achskörper 9 auf Seite des defekten Rades nur noch um das Maß d von der
Fahrbahn 13 beabstandet, das wesentlich kleiner als das Normalmaß e ist.
Ausgehend von dieser in Fig. 1B dargestellten Pannenlage stellt sich das erfin
dungsgemäße Verfahren wie folgt dar.
Im ersten Schritt (siehe Fig. 2A und 2B) werden beide Luftfedern 5, 6 der Starrachse
mit dem defekten Rad 2 entlüftet, solange, bis die Anschläge 7, 8 einerseits und 10,
11 andererseits aneinander zur Anlage kommen, demzufolge der Fahrgestellrah
men 3 in Bezug auf den Achskörper 9 kauf Anschlag sitzt. Der Fahrgestellrahmen
senkt sich dabei bezogen auf die 0-Linie um das Maß b auf Seite des nicht-defekten
Rades 1. Auf Seite des defekten Rades 2 ist das Rahmen-Absenkmaß bezogen auf
die 0-Linie mit c bezeichnet.
Im zweiten Schritt (siehe Fig. 3B) erfolgt ein Verbinden und Festzurren des Achskör
pers 9 auf der Seite des defekten Rades 2 mit bzw. an dem solchermaßen abge
senkten, auf Anschlag gesetzten Fahrgestellrahmen 3 mittels einer erfindungsge
mäß das übliche Bordwerkzeug des Nutzfahrzeugs ergänzenden Arretierungsvor
richtung 14, auf deren Einzelheiten weiter hinten näher eingegangen wird. Nach An
setzen/Anbringen der Arretierungsvorrichtung 14 sind der Achskörper 9 und der
Fahrgestellrahmen 3 auf Seite des defekten Rades 2. sicher und fest für die nachfol
genden Vorgänge miteinander verbunden.
Im dritten Schritt (siehe Fig. 4A und 4B) erfolgt eine Vollbelüftung wenigstens der an
der betrachteten Achse dem defekten Rad 2 gegenüberliegenden Luftfeder 5, mit
der Folgen daß sich der Fahrgestellrahmen 3 auf Seite des nicht-defekten Rades 1
bis zur 0-Linie und auf Seite des defekten Rades 2 zusammen mit dem festgespann
ten Achskörper 9 um ein gewisses Maß anhebt. Das Abstandsmaß des Achskör
pers 9 von der Fahrbahn 13 vergrößert sich demzufolge vom niedrigsten Level d auf
einen höheren Level mit dem Maß f. Ob eine oder beide Luftfedern 5, 6 an der Starr
achse wieder belüftet werden, hängt davon ab, ob die Arretierungsvorrichtung kräf
temäßig auch einer solchen Belüftung der dem defekten Rad zugeordneten Luftfe
der 6 standhält oder gezielt hierauf ausgelegt ist.
Wenn das Nutzfahrzeug auch über eine weitere luftgefederte Starrachse verfügt, die
von der das defekte Rad 2 aufweisenden Starrachse weit beabstandet ist (z. B.
Hinterachse gegenüber Vorderachse), dann kann dieses vorbeschriebene Lif
ten/Anheben des Achskörpers 9 noch durch die folgende Maßnahme unterstützt
werden. Es wird hierbei jene Luftfeder an der beabstandeten Achse, die jener dem
defekten Rad 2 zugeordneten Luftfeder 6 im Nutzfahrzeug diagonal gegenüber liegt
(z. B. hinten links gegenüber vorne rechts), ebenfalls entlüftet, wodurch sich dort
eine Absenkung des Fahrgestellrahmens 3 und damit einhergehend eine entspre
chende Verwindung desselben in der Weise einstellt, daß sich der diagonale ge
genüberliegende Fahrgestellrahmenabschnitt mit dem festgespannten Achskörper 9
weiter um ein gewisses Maß anhebt, was in Fig. 5B gezeigt und mit dem Maß g
markiert ist.
Ausgehend vom Lagezustand gemäß Fig. 4B oder Fig. 5B ist dann problemlos ein
üblicher, z. B. hydraulischer Wagenheber 15 am Achskörper 9 oder Fahrgestellrah
men 3 auf Seite des defekten Rades 2 ansetzbar und dann mit diesem ein Restan
heben des wie vorstehend beschriebenen bereits vorgelifteten Rades 2 bis zum
vollständigen Abheben desselben von der Fahrbahn 13 durchführbar - siehe Fig.
6B. Der Achskörper 9 hat dann einen Abstand h von der Fahrbahn 13, der größer
als das Normalabstandmaß e ist. Das Rad ist in diesem Liftzustand um das Maß Δy
von der Fahrbahn 13 abgehoben.
Anschließend ist das defekte Rad 2 durch ein Ersatzrad auszutauschen. Ist dieses
ordnungsgemäß angesetzt, wird der Wagenheber 15 wieder abgesenkt und nach
einem An- bzw. Nachziehen der Radmuttern vollständig entfernt. Zuletzt wird, gege
benenfalls nach einem Entlüften der Luftfeder 6, die Arretierungsvorrichtung 14 wie
der entfernt und an Bord des Nutzfahrzeuges an der vorgesehenen Stelle verstaut.
Zu dem Bordwerkzeug, das im Nutzfahrzeug für einen Radwechsel im Pannenfall
vorgesehen ist, gehört normalerweise wenigstens ein insbesondere hydraulischer
Wagenheber zum Anheben der Achse bzw. des Fahrgestells und ein Drehmomen
tenschlüssel, gegebenenfalls mit Verlängerungsarm, zum Lösen und Wiederanzie
hen der Radmuttern. Die erfindungsgemäße Arretierungsvorrichtung 14 ergänzt die
ses Bordwerkzeug. Diese Arretierungsvorrichtung ist zur erfindungsgemäßen Ver
wendung in der wie vorbeschriebenen Weise vorgesehen und diesem Zweck ent
sprechend ausgelegt, sowohl ihrer Art, Form, Größe und Dimensionierung nach. Für
diese Arretierungsvorrichtung 14 gibt es verschiedene, nachfolgend aufgezeigte
Ausführungsmöglichkeiten.
Beispielsweise kann die Arretierungsvorrichtung 14 durch einen Spannbügel oder
ein, z. B. bügelartig vorgeformtes Spannseil gebildet sein. Ein solcher Spannbügel
ist in den Fig. 3B, 4B, 5B, 6B ersichtlich. Dieser ist im wesentlichen U-förmig
ausgebildet und an den freien Enden seiner beiden seitlichen U-Schenkel mit Ösen
versehen, durch die bei Verwendung ein Querstab hindurchschiebbar und dann z. B.
durch Splinte lagesicherbar ist. Von dieser zweiteiligen Arretierungsvorrichtung wird
im Einsatzfall nach Entlüften der Luftfedern 5, 6 (siehe Fig. 2A, 2B) z. B. zunächst
der U-förmige Spannbügel oder das Spannseil über den rahmenseitigen Querträ
ger 4 oder einen auf den Fahrgestellrahmen 3 aufgesetzten Hilfsträger und den
Achskörper 9 gestülpt und dann knapp unterhalb des Achskörpers 9 der Querbolzen
am U-förmigen Spannbügel oder ein Sicherungsschloß am Spannseil angebracht, so
daß dessen freie Enden gesichert miteinander verbunden sind.
Anstelle der vorbeschriebenen Art kann die Arretierungsvorrichtung auch aus vier
Teilen nämlich zwei Vertikalbolzen und zwei Querbolzen bestehen. Dabei weisen
die Vertikalbolzen an jedem Ende Öffnungen für die Hindurchführung des Endes
eines Querbolzens auf. Außerdem sind Quer- und Vertikalbolzen an ihren Verbin
dungsbereichen derart gestaltet, daß ihr sicherer Verbund während eines Radwech
selseinsatzfalles gewährleistet ist. Während eines solchen Einsatzfalles erstrecken
sich die beiden Vertikalbolzen vor und hinter den Achskörper 9 und dem Querträ
ger 4 oder einem aufgesetzten Hilfsträger, während der eine Querbolzen oben über
den Querträger 4 oder Hilfsträger geführt an diesem abgestützt ist und die oberen
Enden der beiden Vertikalbolzen verbindet, dagegen der andere Querbolzen knapp
unterhalb des Achskörpers 9 hindurchgeführt die unteren Enden der beiden Verti
kalbolzen verbindet und bei Liften des Fahrgestellrahmens 3 den Achskörper 9 nach
oben mitnimmt.
Alternativ hierzu kann die Arretierungsvorrichtung auch aus einem oder zwei gera
den Zugbolzen, Zuglaschen, Zugbügeln oder Zugseilen bestehen. Voraussetzung
hierfür ist, daß für deren Anbringung sowohl am Fahrgestellrahmen 3 als auch am
Achskörper 9 auf jeder Fahrzeugseite Anschlußstellen vorgesehen sind, an denen
im Radwechseleinsatzfall nach Absenken und "auf Anschlag sitzen" des Fahrgestell
rahmens 3 der/die Zugbolzen bzw. die Zuglasche(n), der/die Zugbügel oder das/die
Zugseil(e) gesichert anbringbar sind und anschließend über diese(n) beim Liften des
Fahrgestellrahmens 3 der Achskörper 9 nach oben mitgenommen wird.
Die vorgenannten Beispiele sollen lediglich einige Möglichkeiten verdeutlichen, wie
die Arretierungsvorrichtung 14 realisiert werden kann, ohne aber diese hierauf zu
beschränken. Die Art der Arretierungsvorrichtung hängt auch von der Art des Fahr
zeugs, Größe und Querschnitt des Achskörpers 9 und Art des Fahrgestellrahmens 3
ab und muß in jedem Fall auf diese spezifischen Gegebenheiten abgestellt werden.
Claims (8)
1. Verfahren zum Wechseln eines defekten Rades (2) an einem ein Fahrgestell mit
wenigstens einer luftgefederten Starrachse aufweisenden Nutzfahrzeug, ge
kennzeichnet durch folgende Schritte:
- a) Entlüften beider Luftfedern (5, 6) der Starrachse mit dem defekten Rad (2) bis der Fahrgestellrahmen (3) in Bezug auf, den Achskörper (9) dieser Starr achse über Anschläge (7, 8; 10, 11) "auf Anschlag" sitzt,
- b) Ansetzen einer das übliche Bordwerkzeug ergänzenden Arretierungsvorrich tung (14) und Verbinden/Festzurren des Achskörpers (9) mit/an dem sol chermaßen auf Anschlag abgesenkten Fahrgestellrahmen (3) auf der Seite des defekten Rades (2) mittels der Arretierungsvorrichtung (14),
- c) Vollbelüftung wenigstens der an dieser Starrachse dem defekten Rad (2) ge genüberliegenden Luftfeder (5), wodurch sich der Fahrgestellrahmen (3) auf Seite des defekten Rades (2) zusammen mit dem angebundenen Achskör per (9) um ein gewisses Maß (f-d) anhebt,
- d) Ansetzen eines Wagenhebers (15) am Achskörper (9) oder Fahrgestellrah men (3) auf Seite des defekten Rades (2) und Restanheben des bereits vor gelifteten Achskörpers (9) bis zum vollständigen Abheben des defekten Ra des (2) von der Fahrbahn (13),
- e) Austausch des defekten Rades (2) durch ein Ersatzrad.
2. Bordwerkzeug für einen Radwechsel eines ein Fahrgestell mit wenigstens einer
luftgefederten Starrachse aufweisenden Nutzfahrzeuges, umfassend wenigstens
einen Wagenheber zum Anheben der Starrachse oder des Fahrgestells und ei
nen Drehmomentenschlüssel zum, Lösen und Wiederanziehen der Radmuttern,
gekennzeichnet dadurch das Vorsehen einer zusätzlichen Arretierungsvorrich
tung solcher Form, Größe und Bauart, daß der Achskörper (9) der Starrachse
nach vollständiger Entlüftung beider Luftfedern (5, 6) und "auf Anschlag sitzen"
des Fahrgestellrahmens (3) auf der Seite des defekten Rades (2) mit den sol
chermaßen abgesenkten Fahrgestellrahmen (3) verbindbar und dann durch
Vollbelüftung wenigstens der an der Starrachse dem defekten Rad (2) gegen
überliegenden Luftfeder (5) zusammen mit dem angeschlossenen Fahrgestell
rahmen (3) um ein gewisses Maß (f-d) anhebbar ist und für ein vollständiges Ab
heben des defekten Rades (2) von der Fahrbahn (13) nur noch ein geringfügiges
Nachliften mittels eines Wagenhebers (15) erforderlich ist.
3. Verwendung einer Arretierungsvorrichtung (14) in einem Nutzfahrzeug, mit der
für einen Wechsel eines defekten Rades (2) nach Entlüftung beider Luftfe
dern (5, 6) der zugehörigen Starrachse und einem damit einhergehenden Ab
senken des Fahrgestellrahmen "auf Anschlag" der Achskörper (9) dieser Starr
achse mit dem ,,auf Anschlag sitzenden Fahrgestellrahmen (3) verbindbar ist
und die dann ein sicheres Liften des Achskörpers (9) in Verbundlage zusammen
mit dem Fahrgestellrahmen (3) erlaubt.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß vor dem Verfahrens
schritt d) im Anschluß an den Verfahrensschritt c) zur Verstärkung dieser Maß
nahme auch eine Entlüftung jener Luftfeder erfolgt, die an einer weit beabstande
ten ebenfalls luftgefederten Starrachse dem defekten Rad (2) im Nutzfahrzeug
diagonal gegenüber liegt, wodurch sich der Fahrgestellrahmen (3) auf Seite des
defekten Rades (2) mit dem festgezurrten Achskörper (9) um ein Maß (g-d) noch
weiter anhebt.
5. Arretierungsvorrichtung zur Verwendung nach Anspruch 3, innerhalb des Verfah
rens nach Anspruch 1 und als Teil des Bordwerkzeugs nach Anspruch 2, da
durch gekennzeichnet, daß die Arretierungsvorrichtung (14) durch einen Spann
bügel oder ein, z. B. bügelartig, vorgeformtes Spannseil gebildet ist, der bzw.
das im Radwechsel-Einsatzfall über einen rahmenseitigen Querträger (4) oder
einen am Fahrgestellrahmen (3) aufgesetzten Hilfsträger und den Achskörper (9)
der Starrachse gestülpt wird und dessen freie Enden dann über einen Querbol
zen oder ein Sicherungsschloß gesichert miteinander verbunden werden.
6. Arretierungsvorrichtung zur Verwendung nach Anspruch 3, innerhalb des Verfah
rens nach Anspruch 1 und als Teil des Bordwerkzeugs nach Anspruch 2, da
durch gekennzeichnet, daß die Arretierungsvorrichtung (14) aus zwei Vertikal
bolzen und zwei Querbolzen besteht, wobei die Vertikalbolzen an jedem Endbe
reich eine Öffnung zur Hindurchführung des Endes, eines Querbolzens aufwei
sen und wobei sowohl Vertikal- als auch Querbolzen an ihren Verbindungsberei
chen derart, gestaltet sind, daß ihr sicherer Verbund während eines Radwechsel-
Einsatzfalles gewährleistet ist, während dessen sich die beiden Vertikalbolzen
vor und, hinter dem Achskörper (9) der Starrachse und dem Querträger (4) oder
einen auf den Fahrgestellrahmen (3) aufgesetzten Hilfsträger erstrecken und der
eine die beiden Vertikalbolzen oben verbindenden Querbolzen über dem Quer
träger (4) bzw. Hilfsträger geführt an diesem abgestützt ist und der andere Quer
bolzen unterhalb des Achskörpers (9) hindurchgeführt die beiden Vertikalbolzen
unten verbindet.
7. Arretierungsvorrichtung zur Verwendung nach Anspruch 3, innerhalb des Verfah
rens nach Anspruch 1 und als Teil des Bordwerkzeugs nach Anspruch 2, da
durch gekennzeichnet, daß am Fahrgestellrahmen (3) und dem Achskörper (9)
der Starrachse auf jeder Fahrzeugseite Anschlußstellen vorgesehen sind, mit
denen im Radwechseleinsatzfall ein oder ein Paar von die Arretierungsvorrich
tung (14) bildende(r) Zugbolzen, Zuglasche, Zugbügel, Zugseil oder dergleichen
gesichert verbindbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998140756 DE19840756C2 (de) | 1998-09-07 | 1998-09-07 | Verfahren zum Wechseln eines Nutzfahrzeug-Rades und Hilfsvorrichtung hierzu |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE1998140756 DE19840756C2 (de) | 1998-09-07 | 1998-09-07 | Verfahren zum Wechseln eines Nutzfahrzeug-Rades und Hilfsvorrichtung hierzu |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19840756A1 true DE19840756A1 (de) | 2000-03-09 |
| DE19840756C2 DE19840756C2 (de) | 2002-08-14 |
Family
ID=7880063
Family Applications (1)
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| DE1998140756 Expired - Fee Related DE19840756C2 (de) | 1998-09-07 | 1998-09-07 | Verfahren zum Wechseln eines Nutzfahrzeug-Rades und Hilfsvorrichtung hierzu |
Country Status (1)
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