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DE19838787A1 - Vorrichtung zum Halten eines mit einem Fluid zu füllenden Beuteils aus gasdichtem Material - Google Patents

Vorrichtung zum Halten eines mit einem Fluid zu füllenden Beuteils aus gasdichtem Material

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DE19838787A1
DE19838787A1 DE19838787A DE19838787A DE19838787A1 DE 19838787 A1 DE19838787 A1 DE 19838787A1 DE 19838787 A DE19838787 A DE 19838787A DE 19838787 A DE19838787 A DE 19838787A DE 19838787 A1 DE19838787 A1 DE 19838787A1
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bag
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longitudinal
cavity
opening
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DE19838787A
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English (en)
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DE19838787B4 (de
Inventor
Walter Gumbrecht
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Sphere Medical Ltd
Original Assignee
Siemens Corp
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Publication date
Application filed by Siemens Corp filed Critical Siemens Corp
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Priority to JP23746199A priority patent/JP4498495B2/ja
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B43/00Forming, feeding, opening or setting-up containers or receptacles in association with packaging
    • B65B43/42Feeding or positioning bags, boxes, or cartons in the distended, opened, or set-up state; Feeding preformed rigid containers, e.g. tins, capsules, glass tubes, glasses, to the packaging position; Locating containers or receptacles at the filling position; Supporting containers or receptacles during the filling operation
    • B65B43/54Means for supporting containers or receptacles during the filling operation
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B3/00Packaging plastic material, semiliquids, liquids or mixed solids and liquids, in individual containers or receptacles, e.g. bags, sacks, boxes, cartons, cans, or jars
    • B65B3/04Methods of, or means for, filling the material into the containers or receptacles

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Abstract

Vorrichtung zum Halten eines mit einem Fluid (10) zu füllenden flachen Beutels (1) aus einem gasdichten biegsamen Material, mit einem Vorrichtungshohlraum (2), der von einer konkav zylindrisch gewölbten längsseitigen festen Wandfläche (20) zu einem flachen Anlegen des flachen Beutels (1) und zwei einander zugekehrten, jeweils konvex gewölbten stirnseitigen festen Wandflächen (22, 23) zu einem einwärts Biegen einander gegenüberliegender Randseiten (131) des flach an der längsseitigen Wandfläche anliegenden Beutels begrenzt ist. Vorteil: Füllen ohne Gefahr der Entstehung einer Gasundichtigkeit des Beutels.

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten eines mit einem Fluid zu füllenden Beutels aus einem gasdichten biegsa­ men Material.
Aus dem US-Patent 47 34 184 geht die Verwendung von Beuteln hervor, die eine Mehrfachschicht aus Kunststoff aufweisen, in der eine Metallschicht enthalten ist, und die mit gasäquili­ brierten, insbesondere vortonometrierten Elektrolytlösungen gefüllt sind. Die Metallschicht, beispielsweise eine Alumini­ umfolie, bildet eine Gasbarriere, die den Beutel besonders gasdicht macht. Die durch die Biegsamkeit der Mehrfachschicht bedingte Flexibilität des Beutels verhindert auch im Gegen­ satz zu beispielsweise einer Glasflasche einen Gasaustausch während der Entfernung der Lösung, da im Gegensatz zu einer Glasflasche der Beutel bei Entnahme der Lösung zusammenfallen kann und nicht belüftet werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, aufzuzeigen, wie bei einem mit einem Fluid zu füllenden Beutel aus einem gas­ dichten biegsamen Material die Gasdichtigkeit auch dann ge­ währleistet werden kann, wenn bei einem Verbiegen, Knicken, Knittern und/oder Falten dieses Materials die Gefahr der Ent­ stehung einer Gasundichtigkeit des Beutels besteht.
Diese Aufgabe wird durch eine die Merkmale des Anspruchs 1 aufweisende Vorrichtung zum Halten des Beutels gelöst.
Gemäß dieser Lösung weist die Vorrichtung einen Vorrichtungs­ hohlraum auf, der von einer konkav zylindrisch gewölbten längsseitigen festen Wandfläche zu einem flachen Anlegen des flachen Beutels und zwei einander zugekehrten, jeweils konvex gewölbten stirnseitigen festen Wandflächen zu einem einwärts Biegen einander gegenüberliegender Randseiten des flach an der längsseitigen Wandfläche anliegenden Beutels begrenzt ist.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß Beutel mit einer Mehrfachschicht aus Kunststoff, die eine Metallschicht enthält, zu Brüchen der Metallschicht während einer Verbie­ gung der Mehrfachschicht neigen, insbesondere wenn ein kriti­ scher Winkel überschritten wird, oder wegen einer Mehrfach­ biegung während der Herstellung, des Füllens, der Verschif­ fung und insbesondere während der Handhabe durch den Endver­ braucher. Bei Brüchen in der Metallschicht ist die Gasdich­ tigkeit nicht länger garantiert.
Weiter liegt der Erfindung die Erkenntnis zugrunde, daß die­ ses Problem insbesondere auf den Geometrien des leeren und gefüllten Beutels beruht. Der Beutel weist üblicherweise zwei Mehrfachschichten auf, zwischen denen sich der mit dem Fluid zu füllende Hohlraum des Beutels befindet. Vor dem Füllen des Beutels ist dessen Hohlraum geeignet zu evakuieren. Beim eva­ kuierten Beutel liegen die beiden Mehrfachschichten in engem Kontakt flächig aufeinander, so daß der Beutel eine zweidi­ mensionale flache Form aufweist. Nach dem Füllen des Beutels mit dem Fluid hat sich dessen Geometrie in eine dreidimensio­ nal räumliche Form geändert, die Falten zeigt, welche die Brüche der Metallschicht verursachen können.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung bildet eine Schutzvorrich­ tung für einen solchen Beutel, die den voneinander verschie­ denen Geometrien des leeren, insbesondere evakuierten Beutels und des gefüllten Beutels Rechnung trägt. Der speziell ge­ formte Vorrichtungshohlraum dieser Vorrichtung dient zum Hal­ ten des leeren, insbesondere evakuierten Beutels vor dem Fül­ len und zum Fixieren der Geometrie des gefüllten Beutels. Die Form des Hohlraums ist so gewählt, daß der in ihm gehaltene leere Beutel vorteilhafterweise nur minimale Faltungsprozedu­ ren während des Füllens erfährt und der gefüllte Beutel ein Minimum an Faltungen zeigt, durch welche ein Knicken, Knit­ tern, Falten oder sonstiges übermäßiges Verbiegen des Materi­ als des Beutels, insbesondere einer Metallschicht in einer Mehrfachschicht aus Kunststoff verhindert ist.
Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsge­ mäßen Vorrichtung sind so ausgebildet, daß
  • - die stirnseitigen Wandflächen spiegelsymmetrisch zueinander gewölbt sind und/oder
  • - gegenüber der längsseitigen Wandfläche eine den Vorrich­ tungshohlraum einschließende weitere längsseitige Wandfläche angeordnet ist und/oder
  • - die weitere längsseitige Wandfläche spiegelsymmetrisch zur einen längsseitigen Wandfläche konkav zylindrisch gewölbt ist und/oder
  • - die eine längsseitige Wandfläche und weitere längsseitige Wandfläche voneinander entfernbar ausgebildet sind und/oder
  • - eine stirnseitige Wandfläche und eine längsseitige Wandflä­ che um eine gemeinsame Drehachse relativ zueinander zu ver­ schwenken sind und/oder
  • - die einer stirnseitigen Wandfläche und der längsseitigen Wandfläche gemeinsame Drehachse bei einem Wölbungsscheitel einer längsseitigen Wandfläche angeordnet ist.
Um den im Vorrichtungshohlraum gehaltenen leeren Beutel mit Fluid füllen zu können ist erforderlichenfalls in zumindest einer Wandfläche dieses Hohlraums eine Aussparung ausgebil­ det, durch die ein vom Beutel fort ragender Beutelansatz paßt, der eine mit dem Hohlraum des Beutels verbundene Füll­ öffnung zum Füllen des Beutels mit Fluid enthält, die nach dem Füllen gasdicht zu verschließen ist. Eine solche Ausspa­ rung ist zumindest dann erforderlich, wenn der den Beutel haltende Vorrichtungshohlraum während des Füllens des Beutels allseitig geschlossen ist.
Bei einem Beutel mit einer Mehrfachschicht aus Kunststoff, insbesondere einer Mehrfachschicht, die eine Metallschicht enthält, besteht erkanntermaßen das Problem, daß eine Fül­ löffnung zum Füllen des Beutels mit Fluid aus einem Material bestehen muß, das mit einer Innenschicht der Mehrfachschicht verschmolzen werden kann. Wenn beispielsweise die Innen­ schicht der Mehrfachschicht ein Kunststoff, z. B. Polypropylen ist, muß auch das Material der Füllöffnung, das in Berührung mit der Innenschicht steht, aus dem Kunststoff dieser Schicht bestehen.
Die Gaspermeabilität von Kunststoffmaterialien ist weit höher als die einer Metallfolie, so daß Öffnungen aus Kunststoff die Lagerbeständigkeit von gasäquilibrierten Lösungen redu­ zieren und als gasdichter Verschluß nicht geeignet sind.
Das Problem der gasdichten Verschließung der Füllöffnung zum Füllen des Beutels kann dadurch gelöst werden, daß diese Öff­ nung nach dem Füllen des Beutels mit dem Fluid durch Wärme­ verschmelzen zu verschließen ist, wodurch neben oder seitlich der Innenschicht der Mehrfachschicht jedes gaspermeable Mate­ rial vermieden ist.
Eine Öffnung zum Entfernen des Fluids aus dem gefüllten Beu­ tel muß vor dem Öffnen gasdicht verschlossen sein. Bevorzug­ ter- und vorteilhafterweise ist eine spezielle Öffnung zum Entfernen des Fluids bei einem Beutel ganz fortgelassen. Um diesen Beutel für eine Entfernung des Fluids anschließen zu können, wird der Beutel mit einer Kanülenspitze perforiert. Eine solche Prozedur neigt allerdings zu einer Beschädigung der Beutelwand.
Um den im Vorrichtungshohlraum der erfindungsgemäßen Vorrich­ tung gehaltenen und mit Fluid gefüllten Beutel mit einer Ka­ nülenspitze perforieren zu können, ist diese Vorrichtung zweckmäßigerweise so ausgebildet, daß in einer Wandfläche ei­ ne Öffnung zum Einführen einer Kanülenspitze in den Vorrich­ tungshohlraum von außen ausgebildet ist.
Dabei kann vorteilhafterweise die Gefahr einer Verletzung der Beutelwand vermieden oder zumindest vermindert werden, wenn der im Vorrichtungshohlraum gehaltene Beutel mittels einer der Öffnung zum Einführen der Kanülenspitze gegenüberliegen­ den Haftmittelschicht an der diese Öffnung aufweisenden Wand­ fläche befestigt ist. Überdies ist es zum Schutz der Beutel­ wand günstig, wenn die Öffnung zum Einführen der Kanülenspit­ ze von einer Deckschicht aus elastischem Material verschlos­ sen ist, die von der Kanülenspitze zu durchstechen ist. Ein Durchmesser der Öffnung zum Einführen der Kanülenspitze ist vorteilhafterweise im wesentlichen gleich einem Querschnitts­ durchmesser der Kanüle gewählt. Jede dieser drei Maßnahmen trägt vorteilhaft dazu bei, daß während der Perforation der Deckschicht und der Beutelwand mit einer Kanülenspitze eine Perforation jedes anderen Teils des Beutels verhindert ist.
Gemäß dem vorstehend Dargelegten wird bei der erfindungsgemä­ ßen Vorrichtung ein Beutel in einem vorbefestigten Zustand mit Fluid gefüllt und das Fluid bei maximaler Ganzheit und beibehaltener Gasdichtigkeit des Beutels gespeichert, und das Fluid kann durch Perforation des Beutelmaterials unter Schutz des Beutels entnommen werden. Durch die erfindungsgemäße Vor­ richtung ist ein billiger Herstellungsprozeß und eine sichere und leichte Handhabung durch den Endverbraucher bereitge­ stellt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist insbesondere vorteilhaft zum Halten eines Beutels geeignet, der ein Fluid zur Kali­ brierung eines chemischen Sensors enthält. Beispielsweise ist ein chemischer Sensor oder ein Sensorsystem, insbesondere ein Analysesystem in einem Krankenhaus, der bzw. das zur Bestim­ mung von Blutgasen wie pO2, pCO2, des pH und von Elektrolyten verwendet wird, während des Betriebs zu kalibrieren. Zu die­ sem Zweck muß jeder solche Sensor mit einem Fluid in Form ei­ ner Flüssigkeit und/oder Gasmischung bekannter Zusammenset­ zungen gespült werden (siehe z. B. EP-A-07 90 499 (GR 96 P 1128 E)).
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann vorteilhafterweise als ein einfaches Gehäuse aus Kunststoff ausgeführt sein, das beispielsweise und vorteilhafterweise durch Spritzgießen her­ gestellt werden kann.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vor­ richtung ist so ausgebildet, daß zumindest zwei Vorrichtungs­ hohlräume vorhanden sind, deren jeder von je einer konkav zy­ lindrisch gewölbten längsseitigen festen Wandfläche zu einem flachen Anlegen je eines flachen Beutels und je zwei einander zugekehrten, jeweils konvex gewölbten stirnseitigen festen Wandflächen zu einem einwärts Biegen einander gegenüberlie­ gender Randseiten des flach an der jeweiligen längsseitigen Wandfläche anliegenden Beutels begrenzt ist.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfin­ dungsgemäßen Vorrichtung ist ein Hohlraum zur Aufnahme eines Entsorgungsbeutels vorhanden, wobei der besondere Vorteil be­ steht, daß dieser Hohlraum auf besonders einfache Weise an der Vorrichtung realisiert werden und sich unter Umständen von selbst ergeben kann.
Die Erfindung wird in der Nachfolgenden Beschreibung anhand der Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Vorrichtungshohlraum der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Draufsicht auf die diesen begrenzen­ de konkave längsseitige Wandfläche,
Fig. 2 einen vertikalen Querschnitt durch die Vorrichtung nach Fig. 1 längs der Linie 203 in Fig. 1,
Fig. 3 einen vertikalen Längsschnitt durch die Vorrichtung nach Fig. 1 längs der Achse 200 in Fig. 1,
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen in der Vorrichtung nach den Fig. 1 bis 3 zu haltenden flachen Beutel,
Fig. 5 einen vertikalen Querschnitt durch den Beutel nach Fig. 4 längs der Linie 400 in Fig. 4,
Fig. 6 den Vorrichtungshohlraum der erfindungsgemäßen Vor­ richtung in der gleichen Draufsichtdarstellung wie in Fig. 1, jedoch mit einem auf der längsseitigen Wandfläche befestigten Beutel, bei dem Randseiten durch die stirnseitigen Wandflächen einwärts gebo­ gen sind,
Fig. 7 einen dem Schnitt nach Fig. 3 entsprechenden aber vereinfacht dargestellten Längsschnitt durch eine erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem in deren Vorrichtungshohlraum gehaltenen Beutel während ei­ nes Füllvorganges, wobei der Beutel teilweise ge­ füllt,
Fig. 8 den Schnitt nach Fig. 7, wobei der Beutel ganz ge­ füllt ist,
Fig. 9 den in Fig. 8 durch den Kreis A umrandeten Endbe­ reich der Vorrichtung in vergrößerter Darstellung, wobei in der stirnseitigen Wandfläche eine Öffnung zum Einführen einer Kanülenspitze ausgebildet ist, der Beutel mittels einer dieser Öffnung gegenüber­ liegenden Haftmittelschicht an dieser Wandfläche befestigt ist, die Öffnung von einer Deckschicht aus elastischem Material verschlossen ist, das von der Kanülenspitze zu durchstechen ist, wobei die Spitze gerade zur Deckschicht geführt ist,
Fig. 10 den Endbereich nach Fig. 9, wobei die Kanülenspit­ ze die Deckschicht und die Beutelwand durchstochen hat,
Fig. 11 einen der Fig. 3 entsprechenden, verkleinert und vereinfacht dargestellten Querschnitt durch eine Vorrichtung, bei der zwei Vorrichtungshohlräume und ein Hohlraum zur Aufnahme eines Entsorgungsbeutels vorhanden sind, und
Fig. 12 eine der Fig. 4 entsprechende Draufsicht auf ein in der Vorrichtung nach Fig. 11 zu haltendes flaches Beutelpaar in verkleinerter und vereinfach­ ter Darstellung.
Die Figuren sind nicht maßstäblich.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte beispielhafte Vor­ richtung dient zum Halten eines mit einem Fluid zu füllenden beispielhaften Beutels 1, der in den Fig. 4 und 5 darge­ stellt ist, weist einen an diesen Beutel 1 geometrisch ange­ paßten Vorrichtungshohlraum 2 zur Aufnahme des Beutels 1 auf.
Der Vorrichtungshohlraum 2 ist von einer längsseitigen festen Wandfläche 20 und zwei einander zugekehrten festen stirnsei­ tigen Wandflächen 22, 23 begrenzt.
Die längseitige Wandfläche 20 erstreckt sich parallel zu ei­ ner geraden Längsachse 200 und ist auf beiden Seiten der Längsachse 200 von zwei seitlichen Begrenzungslinien 201, 202 begrenzt, die zur Längsachse 200 parallel sind. Die Wandflä­ che 20 ist beispielsweise spiegelsymmetrisch bezüglich einer die Längsachse 200 enthaltenden ersten Ebene konkav zylin­ drisch gewölbt, die in der Fig. 1 ebenso wie in der Fig. 2 vertikal zur Zeichenebene steht und in der Fig. 3 die Zei­ chenebene selbst ist.
Die erste Ebene schneidet eine die beiden seitlichen Begren­ zungslinien 201, 202 enthaltende zweite Ebene senkrecht, die in der Fig. 1 die Zeichenebene ist, in der Fig. 2 verti­ kal zur Zeichenebene steht und sich horizontal erstreckt, und in der Fig. 3 vertikal zur Zeichenebene steht und sich par­ allel zur Längsachse 200 erstreckt.
Die längsseitige Wandfläche 20 ist zu einem ganzflächigen An­ legen des flachen leeren Beutels 1 vorhanden, wobei eine in Richtung r senkrecht zur Längsachse 200 verlaufende Krüm­ mungslinie 203 auf der längseitigen Wandfläche 20 zwischen den seitlichen Begrenzungslinien 201, 202 eine Kurvenlänge aufweist, die im wesentlichen gleich der Länge c einer Rand­ seite 131 der im wesentlichen rechteckförmigen Umrandung 13 des Beutels 1 ist.
Jede stirnseitige Wandfläche 22 bzw. 23 erstreckt sich je­ weils parallel zu einer in der ersten Ebene liegenden und die zweite Ebene senkrecht schneidenden geraden Achse 220 bzw. 230, ist jeweils in Richtung r senkrecht zu dieser Achse 220 bzw. 230 beispielsweise spiegelsymmetrisch bezüglich der er­ sten Ebene konvex zylindrisch gewölbt, erstreckt sich jeweils bis zu den seitlichen Begrenzungslinien 201, 202 der längs­ seitigen Wandfläche 20 und weist jeweils die gleiche Wöl­ bungsform wie die eine längsseitige Wandfläche 20 auf.
Jede der Achsen 220 und 230 steht in der Fig. 1 senkrecht zur Zeichenebene und verläuft in der Fig. 2 vertikal und in der Fig. 3 horizontal in der Zeichenebene.
Auf jeder seitlichen Begrenzungslinie 201, 202 ist ein Ab­ stand d zwischen den beiden stirnseitigen Wandflächen 22, 23 im wesentlichen gleich der Länge d der zur einen Randseite 131 senkrechten anderen Randseite 132 der rechteckförmigen Umrandung 13 des Beutels 1.
Die stirnseitigen Wandflächen 22 und 23 sind vorzugsweise spiegelsymmetrisch zueinander konvex gewölbt, d. h., sie sind spiegelsymmetrisch bezüglich einer zur Längsachse 200 senk­ rechten und in der Mitte zwischen diesen Wandflächen 22 und 23, d. h. bei d/2 in Fig. 1 angeordneten Ebene konvex ge­ wölbt. Diese Ebene enthält beispielsweise die auf der längs­ seitigen Wandfläche 20 verlaufende Krümmungslinie 203.
Die Wandflächen 20, 22 und 23 können durch relativ dünne fe­ ste Schalen 20', 22' und 23' aus beispielsweise einem Kunst­ stoff gebildet sein, die entsprechend den Wandflächen 20, 22 und 23 gewölbt sind und fest und lückenlos miteinander ver­ bunden sein können. In diesem Fall kann die erfindungsgemäße Vorrichtung auf einfache Weise durch ein Spritzgießverfahren massenhaft und billig hergestellt werden.
Aus verschiedenen Gründen kann es zweckmäßig sein, die Vor­ richtung so auszubilden, daß eine stirnseitige Wandfläche 22 und/oder 23 relativ zur längsseitigen Wandfläche 20 um eine Drehachse 30 zu verschwenken ist, beispielsweise um eine zur ersten Ebene senkrechte Drehachse 30, die vorzugsweise bei einem Wölbungsscheitel 204 der längsseitigen Wandfläche 20 angeordnet ist. Auch bei einer solchen Ausbildung kann die Vorrichtung durch ein Spritzgießverfahren massenhaft und bil­ lig hergestellt werden, da die Drehachse 30 durch eine bieg­ same Verbindung aus Kunststoff zwischen der Schale 20' und 22' und/oder 23' realisiert werden kann, die wie ein Drehge­ lenk wirkt und mitgegossen werden kann.
Die Vorrichtung kann auch so ausgebildet sein, daß, wie in der Fig. 2 gezeigt, gegenüber der längsseitigen Wandfläche 20 eine den Vorrichtungshohlraum 2 einschließende weitere längsseitige Wandfläche 21 angeordnet ist, die sich parallel zur geraden Längsachse 200 der einen längsseitigen Wandfläche 20 erstreckt.
Auch die weitere Wandfläche 21 kann durch eine in der Fig. 2 bruchstückhaft dargestellte relativ dünne feste Schale 21' aus einem Kunststoff gebildet sein, die entsprechend dieser Wandflächen 21, gewölbt ist. Die Schale 21' kann mit einer oder mehreren der anderen Schalen 20', 22' und 23' verbunden sein, beispielsweise fest und lückenlos oder durch eine Dreh­ achse 30, wobei zu gewährleisten ist, daß der Beutel 1 in der vorgesehenen Weise in den Vorrichtungshohlraum gebracht und darin gehalten werden kann. Auch in diesem Fall kann die er­ findungsgemäße Vorrichtung auf einfache Weise durch ein Spritzgießverfahren massenhaft und billig hergestellt werden.
Bevorzugterweise sind die Schale 20' der einen längsseitigen Wandfläche 20 und die Schale 21' der weiteren längsseitigen Wandfläche 21 voneinander entfernbar ausgebildet.
Die weitere längsseitige Wandfläche 21 kann beispielsweise wie die eine längsseitige Wandfläche 20 in der Richtung r senkrecht zur Längsachse 200 der einen Wandfläche 20 inner­ halb der beiden seitlichen Begrenzungslinien 201, 202 der ei­ nen Wandfläche 20 spiegelsymmetrisch zu dieser einen Wandflä­ che 20 konkav zylindrisch gewölbt sein, d. h. die eine und weitere Wandfläche 20 und 21 sind spiegelsymmetrisch bezüg­ lich der ersten Ebene konkav zylindrisch gewölbt. Überdies weist vorzugsweise die weitere Wandfläche 21 die gleiche Wöl­ bungsform wie die eine Wandfläche 20 auf.
Bevorzugterweise sind die eine längsseitige Wandfläche 20 und die weitere längsseitige Wandfläche 21 voneinander entfernbar ausgebildet.
Der in den Fig. 4 und 5 dargestellte Beutel 1, auf den vorstehend bereits Bezug genommen worden ist, und der Vor­ richtungshohlraum 2 der Vorrichtung nach den Fig. 1 bis 3 zum Halten dieses Beutels 1 sind in ihrer geometrischen Form so aufeinander abgestimmt, daß der leere Beutel 1 im Vorrich­ tungshohlraum 2 gehalten und mit Fluid gefüllt werden kann, ohne daß ein Knicken, Knittern, Falten oder sonstiges übermä­ ßiges Verbiegen des Materials des Beutels 1 auftritt, das zu einer Gasundichtigkeit des Beutels 1 führen kann.
Der dargestellte Beutel weist zwei biegsame Blätter 11, 12 aus einem gasdichten Material auf, von denen in der Fig. 4 nur das Blatt 11 zu sehen ist, da das Blatt 12 unter dem Blatt 11 liegt und verdeckt ist.
Die Blätter 11 und 12 sind zur Bildung einer gasdichten Beu­ telwand entlang einer gemeinsamen biegsamen Umrandung 13 gas­ dicht miteinander verbunden und stellen zwischen sich einen mit dem Fluid zu füllenden Hohlraum 14 bereit.
Beispielsweise bestehen die Blätter 11 und 12 jeweils aus ei­ ner Mehrfachschicht aus einem oder mehreren Kunststoffen, die zumindest eine Metallschicht als eine Gasbarriere enthält, wobei die beiden Mehrfachschichten entlang der Umrandung 13 gasdicht miteinander verschweißt oder anderweitig verbunden sind.
In einem leeren Zustand des Beutels 1 ist die Umrandung 13 im wesentlichen rechteckförmig und die Blätter 11 und 12 liegen innerhalb der Umrandung 13 flach und lose aufeinander. Eine mit dem Hohlraum 14 verbundene, nach dem Füllen gasdicht zu verschließende Füllöffnung 15 zum Füllen des Hohlraums 14 mit dem Fluid von außen, ist in einem vom Beutel 1 fort ragenden Beutelansatz 150 enthalten.
Die Füllöffnung 15 ist durch Wärmeverschmelzen zu verschlie­ ßen.
Der Beutelansatz 150 ist beispielsweise an der Umrandung 13 ausgebildet, z. B. in der Mitte d/2 einer der beiden anderen Randseiten 132, die parallel zu den seitlichen Begrenzungsli­ nien 201, 202 der längsseitigen Wandfläche 20 anzuordnen sind.
In der Fig. 1 ist an der seitlichen Begrenzungslinie 202 der längsseitigen Wandfläche 20 bei einer die Länge d halbieren­ den Stelle d/2 gestrichelt eine Aussparung 40 der Fläche 20 angedeutet, in die der Beutelansatz 150 paßt und durch die dieser Ansatz 150 aus dem Vorrichtungshohlraum 2 nach außen ragen kann, wenn der Beutel 1 in diesem Raum 2 befestigt ist. Eine solche Aussparung 40 ist zumindest dann erforderlich, wenn der Beutel 1 bei allseitig geschlossenem Vorrichtungs­ hohlraum 2 mit Fluid gefüllt werden soll.
Durch die Füllöffnung 15 kann der Beutel 1 vor dem Füllen mit Fluid evakuiert werden. Im evakuierten Zustand stehen die Blätter 11 und 12 in engem flächigen Kontakt miteinander.
Beispielhafte ungefähre Abmessungen eines Beutels 1 sind c = 14,5 cm und d = 19 cm.
Der evakuierte, flach rechteckförmige Beutel 1 wird zum Fül­ len mit Fluid so in den Vorrichtungshohlraum 2 gebracht, daß der Beutel 1 möglichst ganzflächig an der gewölbten längssei­ tigen Wandfläche 20 anliegt, so daß er wie diese Fläche 20 gewölbt ist und nur Endabschnitte 102 und 103 des Beutels 1 an den von der Längsachse 200 geschnittenen Wölbungsscheiteln 222 bzw. 232 der stirnseitigen Wandflächen 22 bzw. 23 in ei­ nem Winkel zur Längsachse 200 umgeklappt sind.
In der Fig. 4 ist der umzuklappende Endabschnitt 102 des Beutels 1 der von der gebogene gestrichelte Linie 112 und der dort befindlichen einen Randseite 131 der Umrandung 13 des Beutels 1 umrandete Bereich, der umzuklappende Endabschnitt 103 der von der gebogene gestrichelte Linie 113 und der dort befindlichen einen Randseite 131 umrandete Bereich. Der Win­ kel, um den die Endabschnitte 102 und 103 jeweils umgeklappt werden, sollte möglichst 90° sein, damit diese Endabschnitte 102 und 103 möglichst eng und ganzflächig an den jeweiligen stirnseitigen Wandflächen 22 bzw. 23 anliegen und wie diese Wandflächen 22 bzw. 23 gewölbt sind.
Dazu wird der flache Beutel 1 so an der längsseitigen Wand­ fläche 20 befestigt, daß die beiden einander gegenüberliegen­ den anderen Randseiten 132 der Umrandung 13, die beispiels­ weise Längsseiten des Beutels 1 sind, parallel zu den beiden Begrenzungslinien 201 und 202 verlaufen und der Beutel 1 nicht seitlich über die Begrenzungslinien 201 und 202 über­ steht.
Das Umklappen der Endabschnitte 102 und 103 des Beutels 1 an den Wölbungsscheiteln 222 und 232 der stirnseitigen Wandflä­ chen 22 bzw. 23 ergibt sich von selbst, wenn die stirnseiti­ gen Wandflächen 22 bzw. 23 relativ zur längsseitigen Wandflä­ che 20 fixiert sind, andernfalls kann das Umklappen bei­ spielsweise durch Drehen einer stirnseitigen Wandfläche 22 und/oder 23 um eine Drehachse 30 erfolgen.
Beim Umklappen der Endabschnitte 102 und 103 wird jede der beiden einander gegenüberliegenden und zu den anderen Rand­ seiten 132 senkrechten einen Randseiten 131 der rechteckför­ migen Umrandung 13 des Beutels 1 durch die Wölbungsscheitel 222 und 232 der stirnseitigen Wandflächen 22 bzw. 23 ein­ wärts, d. h. in Richtung zur gegenüberliegenden einen Randsei­ te 131 gebogen, wie dies in Fig. 6 gezeigt ist.
Nach der Fig. 6 verlaufen die zumindest an den Wölbungs­ scheiteln 222 und 232 der stirnseitigen Wandflächen 22 bzw. 23 eng an diesen Flächen 22, 23 anliegenden einen Randseiten 131 jeweils ähnlich gekrümmt wie die stirnseitigen Wandflä­ chen 22, 23. Sind beispielsweise und wie in den Figuren dar­ gestellt, alle drei Wandflächen 20, 22 und 23 jeweils kreis­ zylindrisch gewölbt, verlaufen die einen Randseiten 131 je­ weils kreisbogenähnlich.
Bevorzugterweise sind alle drei Wandflächen 20, 22 und 23 und ggf. auch die weitere Wandfläche 21 kreiszylindrisch gewölbt und weisen der gleichen Zylinderradius R auf. Die Größe die­ ses Radius R ist durch einen Krümmungsradius einer Wölbung der Blätter 11 und 12 und einer einwärts Biegung der einander gegenüberliegenden einen Randseiten 131 der Umrandung 13 be­ stimmt, die stets beim Füllen des Beutels 1 mit Fluid von selbst entstehen und beim prall gefüllten Beutel 1 vorhanden sind, ungeachtet dessen, ob der Beutel 1 in der Vorrichtung gehalten ist oder nicht. Die Vorrichtung bewirkt einen das Material des Beutels besonders schonenden Übergang von der zweidimensionalen flachen Form in die dreidimensionale räum­ liche Form des Beutels 1 während des Füllvorganges, wenn R etwa gleich einem solchen, durch den jeweiligen Beutel 1 vor­ gegebenen Krümmungsradius gewählt ist. Bei dem beispielhaften rechteckförmigen Beutel 1 kann als ein Richtwert R etwa gleich c angesehen werden.
Der Beutel 1 wird an der längsseitigen Wandfläche 20 vorzugs­ weise mit einer Haftmittelschicht befestigt. Beim Beutel 1 nach Fig. 4 besteht eine solche Haftmittelschicht beispiels­ weise aus einem doppelseitig klebenden Klebestreifen 52, der außen auf das untere Blatt 12 geklebt ist und sich in der Mitte des Beutels 1 parallel zu den beiden anderen Randseiten 132 von einer Randseite 131 bis zur gegenüberliegenden einen Randseite 131 erstreckt.
Bei den oben angegebenen beispielhaften Abmessungen des Beu­ tels 1 ist eine Breite b1 des Klebestreifens 52 von etwa 2 cm geeignet.
Der Beutel 1 wird zum Befestigen im Vorrichtungshohlraum 2 so auf der längsseitigen Wandfläche 20 aufgebracht, daß das un­ tere Blatt 12 dieser Fläche 20 zugekehrt ist und sich der Streifen 52 entlang der Längsachse 200 auf dem Wölbungsschei­ tel 204 dieser Fläche 20 erstreckt. Danach haftet der evaku­ ierte flache Beutel 1 auf der ganzen Länge der längsseitigen Wandfläche 20 zwischen den Wölbungsscheiteln 222 bzw. 232 der beiden stirnseitigen Wandflächen 22 und 23 und liegt eng an dieser Fläche 20 an. Dadurch ist die in den Fig. 4 und 6 jeweils sichtbare äußere Oberfläche 111 des Blattes 11 des Beutels 1 zwischen den stirnseitigen Wandflächen 22 und 23 konkav zylindrisch gewölbt und weist im wesentlichen die gleiche Wölbungsform wie die längsseitigen Wandfläche 20 auf.
Der Klebestreifen 52 bewirkt auch, daß die umgeklappten En­ dabschnitte 102 und 103 des Beutels 1 an den Wölbungsschei­ teln 222 und 232 der stirnseitigen Wandflächen 22 und 23 haf­ ten.
Der so im Vorrichtungshohlraum 2 befestigte Beutel 1 wird durch die Füllöffnung 15 mit einem Fluid gefüllt. Der Füll­ vorgang wird anhand der Fig. 7 und 8, die jeweils einen dem Schnitt nach Fig. 3 entsprechenden aber vereinfacht dar­ gestellten Längsschnitt durch die beispielhafte Vorrichtung zeigen.
Bei beiden Figuren ist der Vorrichtungshohlraum 2 von einer längsseitigen Wandfläche 20, einer weiteren längsseitigen Wandfläche 21 und zwei stirnseitigen Wandflächen 22 und 23 begrenzt und allseitig geschlossen. Der Beutel 1 ist mit dem Blatt 12 an der längsseitigen Wandfläche 21 und den stirnsei­ tigen Wandflächen 22 und 23 befestigt.
Beim Füllen des Beutels 1 wird die Vorrichtung zweckmäßiger­ weise wie in den Fig. 7 und 8 dargestellt angeordnet, d. h. die längsseitige Wandfläche 20, an welcher der Beutel 1 befe­ stigt ist, ist horizontal angeordnet und nach unten gekehrt, so daß sich der Beutel beim Füllen nach unten ausdehnt. Dies hat den Vorteil, daß beim Füllen der Beutels 1 das Gewicht des Fluids im Beutel 1 dessen Entfaltung zumindest unter­ stützt.
In der Fig. 7 ist der Hohlraum 14 des Beutels 1 teilweise mit einem Fluid 10 gefüllt. Das jetzt unten angeordnete Blatt 11 hat sich zwischen den stirnseitigen Wandflächen 22 und 23 konvex nach unten gewölbt und bleibt in der Nähe jeder stirn­ seitigen Wandfläche 22 bzw. 23 konkav nach oben gekrümmt, be­ dingt durch den flach am Wölbungsscheitel 222 bzw. 223 der vertikalen stirnseitigen Wandflächen 22 und 23 anliegenden Abschnitt der Umrandung 13, der einen durch die Randseite 131 und eine dazu parallele Grenzlinie 134 zum Hohlraum 14 des Beutels 1 begrenzten Randstreifen einer bestimmten Breite b bildet.
Bei den oben angegebenen beispielhaften Abmessungen des Beu­ tels 1 beträgt die Breite b des Randstreifens beispielsweise etwa 6 mm.
In der Fig. 8 ist der Hohlraum 14 des Beutels 1 ganz mit dem Fluid 10 gefüllt und hat sich voll entfaltet, so daß er an allen Wandflächen 20, 21, 22 und 23 jeweils im wesentlichen ganzflächig anliegt.
Bei der Entfaltung des Beutels 1 während des Füllvorganges bleibt der von der Grenzlinie 134 begrenzte Abschnitt der Um­ randung 13 flach an der jeweiligen stirnseitigen Wandfläche 22 bzw. 23 anliegend, und das Blatt 11 dreht sich um die Grenzlinie 134 dieses Abschnitts wie um ein Gelenk. Es ist günstig, wenn die Grenzlinie 134 in der Darstellung nach den Fig. 7 und 8 nur horizontal und nicht auch noch vertikal gebogen ist. Dazu ist es bei rechteckförmigem Beutel 1 gün­ stig, wenn die Wölbungsformen der länsseitigen Wandfläche 20 und der stirnseitigen Wandflächen 22 und 23 identisch, vor­ zugsweise kreisförmig sind.
Die als Gelenk wirkende Grenzlinie 134 jedes umgeklappten End­ abschnitts 102 bzw. 103 des Beutels 1 sollte zu einem opti­ malen auseinander Falten des Beutels ohne Erzeugung eines Verbiegens, Knickens, Knitterns und/oder Faltens während des Füllvorganges in einem vertikalen Abstand e vom Wölbungs­ scheitel 204 der einen längsseitigen Wandfläche 20 angeordnet sein, der für beide umgeklappten Endabschnitte 102 und 103 gleich groß ist. Beim dargestellten Beispiel ist es vorteil­ haft, wenn dieser Abstand e gleich der Hälfte h/2 des Abstan­ des h zwischen dem Wölbungsscheitel 204 der einen längsseiti­ gen Wandfläche 20 und dem Wölbungsscheitel 214 der weiteren längsseitigen Wandfläche 21 ist.
Nach Beendigung des Füllvorganges wird die Füllöffnung 15 des Beutels 1 wärmeverschmolzen.
Die Entnahme des Fluids 10 aus dem im Vorrichtungshohlraum 2 gehaltenen Beutel 1 mit einer Kanülenspitze sei anhand der Fig. 9 und 10 näher erläutert, die jeweils den im Kreis A befindlichen Teil der Fig. 8 in vergrößerter Darstellung zeigen.
Gemäß diesen Figuren ist in der die stirnseitige Wandfläche 23 bildenden Schale 23' eine durchgehende Öffnung 50 ausge­ bildet, die im Wölbungsscheitel 232 dieser Wandfläche 23 ge­ genüber dem Klebestreifen 52 angeordnet ist, der den umge­ klappten Endabschnitt 103 an der Wandfläche 23 befestigt.
Die Öffnung 50 dient zum Einführen einer Kanülenspitze 5, die beispielsweise eine Stahlnadel, Standard- Kunststoffminispitze, Infusionsnadelspitze usw. sein kann, in den Vorrichtungshohlraum 2.
Da der umgeklappte Endabschnitt 103 des gefüllten Beutels 1 an der Wandfläche 23 befestigt ist, kann er von der Kanülen­ spitze 5 senkrecht und ohne Verletzungsgefahr durchstochen werden.
Der in der Öffnung 50 freiliegende Teil des mit dem Haftmit­ tel 52 bedeckten umgeklappten Endabschnitts 103 wird vorteil­ hafterweise gegen unbeabsichtigte Verletzungen durch Ver­ schließen der Öffnung 50 mit einer Deckschicht 6 aus elasti­ schem Material, beispielsweise Silikongummi, geschützt, die von der Kanülenspitze 5 zu durchstechen ist. In den Fig. 9 und 10 ist die Deckschicht 6 außerhalb des Vorrichtungshohl­ raums 2 angeordnet. Es könnte auch eine Deckschicht 6 im Hohlraum 2 zwischen dem umgeklappten Endabschnitt 103 und der stirnseitigen Wandfläche 23 angeordnet sein.
Beispielsweise ist die Öffnung 50 kreisförmig und weist einen Durchmesser d1 von 5 mm auf, und die Deckschicht 6 bildet ei­ ne Kreisscheibe mit einem Durchmesser D von etwa 2 cm.
Die Fig. 9 zeigt die Kanülenspitze 5 kurz vor einem Durch­ stechen der Deckschicht 6 und des umgeklappten Endabschnitt 103, die Fig. 10 den Zustand nach dem Durchstechen.
Mit 7 ist ein an die Kanülenspitze 5 angeschlossenes Rohr, bezeichnet, durch das Fluid 10 ab- aber auch zufließen kann.
Eine Öffnung 50 zum Einführen einer Kanülenspitze 5 kann auch an anderer Stelle und an einer anderen Wandfläche vorhanden sein. Beispielsweise kann eine durchgehende Öffnung 50 in der die stirnseitige Wandfläche 22 bildenden Schale 22' ausgebil­ det sein, die im Wölbungsscheitel 222 dieser Wandfläche 22 gegenüber dem Klebestreifen 52 angeordnet ist, der den umge­ klappten Endabschnitt 102 an der Wandfläche 22 befestigt.
Die Vorrichtung kann auch mehrere Öffnungen 50 zum jeweiligen Einführen einer Kanülenspitze 5 aufweisen.
Die in der Fig. 11 dargestellte beispielhafte Vorrichtung weist zwei Vorrichtungshohlräume 2 auf, deren jeder von je einer konkav zylindrisch gewölbten längsseitigen festen Wand­ fläche zu einem flachen Anlegen je eines flachen Beutels 1 und je zwei einander zugekehrten, jeweils konvex gewölbten stirnseitigen festen Wandflächen zu einem einwärts Biegen einander gegenüberliegender Randseiten des flach an der je­ weiligen längsseitigen Wandfläche anliegenden Beutels be­ grenzt ist.
Diese beispielhafte Vorrichtung kann durch Aneinanderlegen seitlicher Begrenzungslinien zweier Schalen 20' identischer Vorrichtungen nach den Fig. 1 bis 3 und festes Verbinden dieser beiden Schalen 20' miteinander erzeugt werden. Bei­ spielsweise die Begrenzungslinie 201 der Schale 20' einer Vorrichtung an die Begrenzungslinie 202 der Schale 20' der anderen Vorrichtung angelegt werden. Ähnlich können ggf. Schalen 21' dieser beiden Vorrichtungen aneinandergelegt und miteinander verbunden werden.
In der Fig. 11 ist eine Verbindung der Schalen 20' durch ei­ ne Platte 25 aus beispielsweise Kunststoff hergestellt, an der die Schalen 20' auf der von den konkaven längsseitigen Wandflächen 20 dieser Schalen 20' abgekehrten Seite befestigt sind.
Diese Art der Befestigung hat den Vorteil, daß zwischen den Schalen 20' und der Platte 25 von selbst ein Hohlraum 3 zur Aufnahme eines Entsorgungsbeutels 30 geschaffen ist. Ähnlich können auch Schalen 21' aneinander befestigt sein und einen Hohlraum zur Aufnahme eines Entsorgungsbeutels schaffen.
Die Fig. 12 zeigt einen in den Vorrichtungshohlräumen 2 der Vorrichtung nach Fig. 11 zu haltenden Doppelbeutel, der aus zwei identischen Beuteln 1 nach den Fig. 4 und 5 besteht, die längs einander zugekehrten anderen Randseiten 132 durch einen Streifen 130 aus elastischem Material, beispielsweise Kunststoff, miteinander verbunden sind. Jeder dieser Beutel 1 wird in je einem der beiden Vorrichtungshohlräume 2 gehalten, der Streifen 130 ist über den beiden aneinanderliegenden seitlichen Begrenzungslinien der beiden Schalen 20' und ver­ läuft parallel zu diesen Linien.
Die Beutelansätze 150 zum Füllen der Beutel 1 mit Fluid sind auf voneinander abgekehrten anderen Randseiten 132 der beiden Beutel 1 angeordnet.

Claims (14)

1. Vorrichtung zum Halten eines mit einem Fluid (10) zu fül­ lenden flachen Beutels (1) aus einem gasdichten biegsamen Ma­ terial, mit einem
  • 1. Vorrichtungshohlraum (2), der von
  • 2. einer konkav zylindrisch gewölbten längsseitigen festen Wandfläche (20) zu einem flachen Anlegen des flachen Beu­ tels (1) und
  • 3. zwei einander zugekehrten, jeweils konvex gewölbten stirnseitigen festen Wandflächen (22, 23) zu einem ein­ wärts Biegen einander gegenüberliegender Randseiten (131) des flach an der längsseitigen Wandfläche (20) anliegen­ den Beutels (1)
begrenzt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die stirnseitigen Wand­ flächen (22, 23) spiegelsymmetrisch zueinander gewölbt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei gegenüber der längsseitigen Wandfläche (20) eine den Vorrichtungshohlraum (2) einschließende weitere längsseitige Wandfläche (21) ange­ ordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, wobei die weitere längsseiti­ ge Wandfläche (21) spiegelsymmetrisch zur einen längsseitigen Wandfläche (20) konkav zylindrisch gewölbt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, wobei die eine längs­ seitige Wandfläche (20) und weitere längsseitige Wandfläche (21) voneinander entfernbar ausgebildet sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei eine stirnseitige Wandfläche (22, 23) und eine längsseitige Wandfläche (20, 21) um eine gemeinsame Drehachse (30) relativ zueinander zu verschwenken sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei die einer stirnseitigen Wandfläche (22, 23) und der längsseitigen Wandfläche (20, 21) gemeinsame Drehachse (30) bei einem Wölbungsscheitel (204) einer längsseitigen Wandfläche (20, 21) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei in zumindest einer Wandfläche (20, 21, 22, 23) wenigstens ei­ ne Aussparung (40) ausgebildet ist, durch die ein vom Beutel (1) fort ragender Beutelansatz (150) paßt, der eine Füllöff­ nung (15) zum Füllen des Beutels (1) mit Fluid enthält, die nach dem Füllen gasdicht zu verschließen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, wobei die Füllöffnung (15) zum Füllen des im Vorrichtungshohlraum (2) gehaltenen Beutels (1) mit Fluid durch Wärmeverschmelzen zu verschließen ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wo­ bei in einer Wandfläche (20, 21, 22, 23) zumindest eine Öff­ nung (50) zum Einführen einer Kanülenspitze (5) in den Vor­ richtungshohlraum (2) von außen ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei der im Vorrichtungs­ hohlraum (2) gehaltene Beutel (1) mittels einer der Öffnung (50) zum Einführen der Kanülenspitze (5) gegenüberliegenden Haftmittelschicht (52) an der diese Öffnung (50) aufweisenden Wandfläche (20, 21, 22, 23) befestigt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, wobei die Öffnung (50) zum Einführen der Kanülenspitze (5) von einer Deck­ schicht (6) aus elastischem Material verschlossen ist, das von der Kanülenspitze (5) zu durchstechen ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wo­ bei zumindest zwei Vorrichtungshohlräume (2) vorhanden sind, deren jeder von je einer konkav zylindrisch gewölbten längs­ seitigen festen Wandfläche (20) zu einem flachen Anlegen je eines flachen Beutels (1) und je zwei einander zugekehrten, jeweils konvex gewölbten stirnseitigen festen Wandflächen (22, 23) zu einem einwärts Biegen einander gegenüberliegender Randseiten des flach an der jeweiligen längsseitigen Wandflä­ che (20) anliegenden Beutels (1) begrenzt ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wo­ bei ein Hohlraum (3) zur Aufnahme eines Entsorgungsbeutels (30) vorhanden ist.
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