DE19838787A1 - Vorrichtung zum Halten eines mit einem Fluid zu füllenden Beuteils aus gasdichtem Material - Google Patents
Vorrichtung zum Halten eines mit einem Fluid zu füllenden Beuteils aus gasdichtem MaterialInfo
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Abstract
Vorrichtung zum Halten eines mit einem Fluid (10) zu füllenden flachen Beutels (1) aus einem gasdichten biegsamen Material, mit einem Vorrichtungshohlraum (2), der von einer konkav zylindrisch gewölbten längsseitigen festen Wandfläche (20) zu einem flachen Anlegen des flachen Beutels (1) und zwei einander zugekehrten, jeweils konvex gewölbten stirnseitigen festen Wandflächen (22, 23) zu einem einwärts Biegen einander gegenüberliegender Randseiten (131) des flach an der längsseitigen Wandfläche anliegenden Beutels begrenzt ist. Vorteil: Füllen ohne Gefahr der Entstehung einer Gasundichtigkeit des Beutels.
Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Halten eines mit
einem Fluid zu füllenden Beutels aus einem gasdichten biegsa
men Material.
Aus dem US-Patent 47 34 184 geht die Verwendung von Beuteln
hervor, die eine Mehrfachschicht aus Kunststoff aufweisen, in
der eine Metallschicht enthalten ist, und die mit gasäquili
brierten, insbesondere vortonometrierten Elektrolytlösungen
gefüllt sind. Die Metallschicht, beispielsweise eine Alumini
umfolie, bildet eine Gasbarriere, die den Beutel besonders
gasdicht macht. Die durch die Biegsamkeit der Mehrfachschicht
bedingte Flexibilität des Beutels verhindert auch im Gegen
satz zu beispielsweise einer Glasflasche einen Gasaustausch
während der Entfernung der Lösung, da im Gegensatz zu einer
Glasflasche der Beutel bei Entnahme der Lösung zusammenfallen
kann und nicht belüftet werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, aufzuzeigen, wie
bei einem mit einem Fluid zu füllenden Beutel aus einem gas
dichten biegsamen Material die Gasdichtigkeit auch dann ge
währleistet werden kann, wenn bei einem Verbiegen, Knicken,
Knittern und/oder Falten dieses Materials die Gefahr der Ent
stehung einer Gasundichtigkeit des Beutels besteht.
Diese Aufgabe wird durch eine die Merkmale des Anspruchs 1
aufweisende Vorrichtung zum Halten des Beutels gelöst.
Gemäß dieser Lösung weist die Vorrichtung einen Vorrichtungs
hohlraum auf, der von einer konkav zylindrisch gewölbten
längsseitigen festen Wandfläche zu einem flachen Anlegen des
flachen Beutels und zwei einander zugekehrten, jeweils konvex
gewölbten stirnseitigen festen Wandflächen zu einem einwärts
Biegen einander gegenüberliegender Randseiten des flach an
der längsseitigen Wandfläche anliegenden Beutels begrenzt
ist.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, daß Beutel mit
einer Mehrfachschicht aus Kunststoff, die eine Metallschicht
enthält, zu Brüchen der Metallschicht während einer Verbie
gung der Mehrfachschicht neigen, insbesondere wenn ein kriti
scher Winkel überschritten wird, oder wegen einer Mehrfach
biegung während der Herstellung, des Füllens, der Verschif
fung und insbesondere während der Handhabe durch den Endver
braucher. Bei Brüchen in der Metallschicht ist die Gasdich
tigkeit nicht länger garantiert.
Weiter liegt der Erfindung die Erkenntnis zugrunde, daß die
ses Problem insbesondere auf den Geometrien des leeren und
gefüllten Beutels beruht. Der Beutel weist üblicherweise zwei
Mehrfachschichten auf, zwischen denen sich der mit dem Fluid
zu füllende Hohlraum des Beutels befindet. Vor dem Füllen des
Beutels ist dessen Hohlraum geeignet zu evakuieren. Beim eva
kuierten Beutel liegen die beiden Mehrfachschichten in engem
Kontakt flächig aufeinander, so daß der Beutel eine zweidi
mensionale flache Form aufweist. Nach dem Füllen des Beutels
mit dem Fluid hat sich dessen Geometrie in eine dreidimensio
nal räumliche Form geändert, die Falten zeigt, welche die
Brüche der Metallschicht verursachen können.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung bildet eine Schutzvorrich
tung für einen solchen Beutel, die den voneinander verschie
denen Geometrien des leeren, insbesondere evakuierten Beutels
und des gefüllten Beutels Rechnung trägt. Der speziell ge
formte Vorrichtungshohlraum dieser Vorrichtung dient zum Hal
ten des leeren, insbesondere evakuierten Beutels vor dem Fül
len und zum Fixieren der Geometrie des gefüllten Beutels. Die
Form des Hohlraums ist so gewählt, daß der in ihm gehaltene
leere Beutel vorteilhafterweise nur minimale Faltungsprozedu
ren während des Füllens erfährt und der gefüllte Beutel ein
Minimum an Faltungen zeigt, durch welche ein Knicken, Knit
tern, Falten oder sonstiges übermäßiges Verbiegen des Materi
als des Beutels, insbesondere einer Metallschicht in einer
Mehrfachschicht aus Kunststoff verhindert ist.
Bevorzugte und vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsge
mäßen Vorrichtung sind so ausgebildet, daß
- - die stirnseitigen Wandflächen spiegelsymmetrisch zueinander gewölbt sind und/oder
- - gegenüber der längsseitigen Wandfläche eine den Vorrich tungshohlraum einschließende weitere längsseitige Wandfläche angeordnet ist und/oder
- - die weitere längsseitige Wandfläche spiegelsymmetrisch zur einen längsseitigen Wandfläche konkav zylindrisch gewölbt ist und/oder
- - die eine längsseitige Wandfläche und weitere längsseitige Wandfläche voneinander entfernbar ausgebildet sind und/oder
- - eine stirnseitige Wandfläche und eine längsseitige Wandflä che um eine gemeinsame Drehachse relativ zueinander zu ver schwenken sind und/oder
- - die einer stirnseitigen Wandfläche und der längsseitigen Wandfläche gemeinsame Drehachse bei einem Wölbungsscheitel einer längsseitigen Wandfläche angeordnet ist.
Um den im Vorrichtungshohlraum gehaltenen leeren Beutel mit
Fluid füllen zu können ist erforderlichenfalls in zumindest
einer Wandfläche dieses Hohlraums eine Aussparung ausgebil
det, durch die ein vom Beutel fort ragender Beutelansatz
paßt, der eine mit dem Hohlraum des Beutels verbundene Füll
öffnung zum Füllen des Beutels mit Fluid enthält, die nach
dem Füllen gasdicht zu verschließen ist. Eine solche Ausspa
rung ist zumindest dann erforderlich, wenn der den Beutel
haltende Vorrichtungshohlraum während des Füllens des Beutels
allseitig geschlossen ist.
Bei einem Beutel mit einer Mehrfachschicht aus Kunststoff,
insbesondere einer Mehrfachschicht, die eine Metallschicht
enthält, besteht erkanntermaßen das Problem, daß eine Fül
löffnung zum Füllen des Beutels mit Fluid aus einem Material
bestehen muß, das mit einer Innenschicht der Mehrfachschicht
verschmolzen werden kann. Wenn beispielsweise die Innen
schicht der Mehrfachschicht ein Kunststoff, z. B. Polypropylen
ist, muß auch das Material der Füllöffnung, das in Berührung
mit der Innenschicht steht, aus dem Kunststoff dieser Schicht
bestehen.
Die Gaspermeabilität von Kunststoffmaterialien ist weit höher
als die einer Metallfolie, so daß Öffnungen aus Kunststoff
die Lagerbeständigkeit von gasäquilibrierten Lösungen redu
zieren und als gasdichter Verschluß nicht geeignet sind.
Das Problem der gasdichten Verschließung der Füllöffnung zum
Füllen des Beutels kann dadurch gelöst werden, daß diese Öff
nung nach dem Füllen des Beutels mit dem Fluid durch Wärme
verschmelzen zu verschließen ist, wodurch neben oder seitlich
der Innenschicht der Mehrfachschicht jedes gaspermeable Mate
rial vermieden ist.
Eine Öffnung zum Entfernen des Fluids aus dem gefüllten Beu
tel muß vor dem Öffnen gasdicht verschlossen sein. Bevorzug
ter- und vorteilhafterweise ist eine spezielle Öffnung zum
Entfernen des Fluids bei einem Beutel ganz fortgelassen. Um
diesen Beutel für eine Entfernung des Fluids anschließen zu
können, wird der Beutel mit einer Kanülenspitze perforiert.
Eine solche Prozedur neigt allerdings zu einer Beschädigung
der Beutelwand.
Um den im Vorrichtungshohlraum der erfindungsgemäßen Vorrich
tung gehaltenen und mit Fluid gefüllten Beutel mit einer Ka
nülenspitze perforieren zu können, ist diese Vorrichtung
zweckmäßigerweise so ausgebildet, daß in einer Wandfläche ei
ne Öffnung zum Einführen einer Kanülenspitze in den Vorrich
tungshohlraum von außen ausgebildet ist.
Dabei kann vorteilhafterweise die Gefahr einer Verletzung der
Beutelwand vermieden oder zumindest vermindert werden, wenn
der im Vorrichtungshohlraum gehaltene Beutel mittels einer
der Öffnung zum Einführen der Kanülenspitze gegenüberliegen
den Haftmittelschicht an der diese Öffnung aufweisenden Wand
fläche befestigt ist. Überdies ist es zum Schutz der Beutel
wand günstig, wenn die Öffnung zum Einführen der Kanülenspit
ze von einer Deckschicht aus elastischem Material verschlos
sen ist, die von der Kanülenspitze zu durchstechen ist. Ein
Durchmesser der Öffnung zum Einführen der Kanülenspitze ist
vorteilhafterweise im wesentlichen gleich einem Querschnitts
durchmesser der Kanüle gewählt. Jede dieser drei Maßnahmen
trägt vorteilhaft dazu bei, daß während der Perforation der
Deckschicht und der Beutelwand mit einer Kanülenspitze eine
Perforation jedes anderen Teils des Beutels verhindert ist.
Gemäß dem vorstehend Dargelegten wird bei der erfindungsgemä
ßen Vorrichtung ein Beutel in einem vorbefestigten Zustand
mit Fluid gefüllt und das Fluid bei maximaler Ganzheit und
beibehaltener Gasdichtigkeit des Beutels gespeichert, und das
Fluid kann durch Perforation des Beutelmaterials unter Schutz
des Beutels entnommen werden. Durch die erfindungsgemäße Vor
richtung ist ein billiger Herstellungsprozeß und eine sichere
und leichte Handhabung durch den Endverbraucher bereitge
stellt.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung ist insbesondere vorteilhaft
zum Halten eines Beutels geeignet, der ein Fluid zur Kali
brierung eines chemischen Sensors enthält. Beispielsweise ist
ein chemischer Sensor oder ein Sensorsystem, insbesondere ein
Analysesystem in einem Krankenhaus, der bzw. das zur Bestim
mung von Blutgasen wie pO2, pCO2, des pH und von Elektrolyten
verwendet wird, während des Betriebs zu kalibrieren. Zu die
sem Zweck muß jeder solche Sensor mit einem Fluid in Form ei
ner Flüssigkeit und/oder Gasmischung bekannter Zusammenset
zungen gespült werden (siehe z. B. EP-A-07 90 499
(GR 96 P 1128 E)).
Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann vorteilhafterweise als
ein einfaches Gehäuse aus Kunststoff ausgeführt sein, das
beispielsweise und vorteilhafterweise durch Spritzgießen her
gestellt werden kann.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vor
richtung ist so ausgebildet, daß zumindest zwei Vorrichtungs
hohlräume vorhanden sind, deren jeder von je einer konkav zy
lindrisch gewölbten längsseitigen festen Wandfläche zu einem
flachen Anlegen je eines flachen Beutels und je zwei einander
zugekehrten, jeweils konvex gewölbten stirnseitigen festen
Wandflächen zu einem einwärts Biegen einander gegenüberlie
gender Randseiten des flach an der jeweiligen längsseitigen
Wandfläche anliegenden Beutels begrenzt ist.
Bei einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der erfin
dungsgemäßen Vorrichtung ist ein Hohlraum zur Aufnahme eines
Entsorgungsbeutels vorhanden, wobei der besondere Vorteil be
steht, daß dieser Hohlraum auf besonders einfache Weise an
der Vorrichtung realisiert werden und sich unter Umständen
von selbst ergeben kann.
Die Erfindung wird in der Nachfolgenden Beschreibung anhand
der Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 einen Vorrichtungshohlraum der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in Draufsicht auf die diesen begrenzen
de konkave längsseitige Wandfläche,
Fig. 2 einen vertikalen Querschnitt durch die Vorrichtung
nach Fig. 1 längs der Linie 203 in Fig. 1,
Fig. 3 einen vertikalen Längsschnitt durch die Vorrichtung
nach Fig. 1 längs der Achse 200 in Fig. 1,
Fig. 4 eine Draufsicht auf einen in der Vorrichtung nach
den Fig. 1 bis 3 zu haltenden flachen Beutel,
Fig. 5 einen vertikalen Querschnitt durch den Beutel nach
Fig. 4 längs der Linie 400 in Fig. 4,
Fig. 6 den Vorrichtungshohlraum der erfindungsgemäßen Vor
richtung in der gleichen Draufsichtdarstellung wie
in Fig. 1, jedoch mit einem auf der längsseitigen
Wandfläche befestigten Beutel, bei dem Randseiten
durch die stirnseitigen Wandflächen einwärts gebo
gen sind,
Fig. 7 einen dem Schnitt nach Fig. 3 entsprechenden aber
vereinfacht dargestellten Längsschnitt durch eine
erfindungsgemäße Vorrichtung mit einem in deren
Vorrichtungshohlraum gehaltenen Beutel während ei
nes Füllvorganges, wobei der Beutel teilweise ge
füllt,
Fig. 8 den Schnitt nach Fig. 7, wobei der Beutel ganz ge
füllt ist,
Fig. 9 den in Fig. 8 durch den Kreis A umrandeten Endbe
reich der Vorrichtung in vergrößerter Darstellung,
wobei in der stirnseitigen Wandfläche eine Öffnung
zum Einführen einer Kanülenspitze ausgebildet ist,
der Beutel mittels einer dieser Öffnung gegenüber
liegenden Haftmittelschicht an dieser Wandfläche
befestigt ist, die Öffnung von einer Deckschicht
aus elastischem Material verschlossen ist, das von
der Kanülenspitze zu durchstechen ist, wobei die
Spitze gerade zur Deckschicht geführt ist,
Fig. 10 den Endbereich nach Fig. 9, wobei die Kanülenspit
ze die Deckschicht und die Beutelwand durchstochen
hat,
Fig. 11 einen der Fig. 3 entsprechenden, verkleinert und
vereinfacht dargestellten Querschnitt durch eine
Vorrichtung, bei der zwei Vorrichtungshohlräume und
ein Hohlraum zur Aufnahme eines Entsorgungsbeutels
vorhanden sind, und
Fig. 12 eine der Fig. 4 entsprechende Draufsicht auf ein
in der Vorrichtung nach Fig. 11 zu haltendes
flaches Beutelpaar in verkleinerter und vereinfach
ter Darstellung.
Die Figuren sind nicht maßstäblich.
Die in den Fig. 1 bis 3 dargestellte beispielhafte Vor
richtung dient zum Halten eines mit einem Fluid zu füllenden
beispielhaften Beutels 1, der in den Fig. 4 und 5 darge
stellt ist, weist einen an diesen Beutel 1 geometrisch ange
paßten Vorrichtungshohlraum 2 zur Aufnahme des Beutels 1 auf.
Der Vorrichtungshohlraum 2 ist von einer längsseitigen festen
Wandfläche 20 und zwei einander zugekehrten festen stirnsei
tigen Wandflächen 22, 23 begrenzt.
Die längseitige Wandfläche 20 erstreckt sich parallel zu ei
ner geraden Längsachse 200 und ist auf beiden Seiten der
Längsachse 200 von zwei seitlichen Begrenzungslinien 201, 202
begrenzt, die zur Längsachse 200 parallel sind. Die Wandflä
che 20 ist beispielsweise spiegelsymmetrisch bezüglich einer
die Längsachse 200 enthaltenden ersten Ebene konkav zylin
drisch gewölbt, die in der Fig. 1 ebenso wie in der Fig. 2
vertikal zur Zeichenebene steht und in der Fig. 3 die Zei
chenebene selbst ist.
Die erste Ebene schneidet eine die beiden seitlichen Begren
zungslinien 201, 202 enthaltende zweite Ebene senkrecht, die
in der Fig. 1 die Zeichenebene ist, in der Fig. 2 verti
kal zur Zeichenebene steht und sich horizontal erstreckt, und
in der Fig. 3 vertikal zur Zeichenebene steht und sich par
allel zur Längsachse 200 erstreckt.
Die längsseitige Wandfläche 20 ist zu einem ganzflächigen An
legen des flachen leeren Beutels 1 vorhanden, wobei eine in
Richtung r senkrecht zur Längsachse 200 verlaufende Krüm
mungslinie 203 auf der längseitigen Wandfläche 20 zwischen
den seitlichen Begrenzungslinien 201, 202 eine Kurvenlänge
aufweist, die im wesentlichen gleich der Länge c einer Rand
seite 131 der im wesentlichen rechteckförmigen Umrandung 13
des Beutels 1 ist.
Jede stirnseitige Wandfläche 22 bzw. 23 erstreckt sich je
weils parallel zu einer in der ersten Ebene liegenden und die
zweite Ebene senkrecht schneidenden geraden Achse 220 bzw.
230, ist jeweils in Richtung r senkrecht zu dieser Achse 220
bzw. 230 beispielsweise spiegelsymmetrisch bezüglich der er
sten Ebene konvex zylindrisch gewölbt, erstreckt sich jeweils
bis zu den seitlichen Begrenzungslinien 201, 202 der längs
seitigen Wandfläche 20 und weist jeweils die gleiche Wöl
bungsform wie die eine längsseitige Wandfläche 20 auf.
Jede der Achsen 220 und 230 steht in der Fig. 1 senkrecht
zur Zeichenebene und verläuft in der Fig. 2 vertikal und in
der Fig. 3 horizontal in der Zeichenebene.
Auf jeder seitlichen Begrenzungslinie 201, 202 ist ein Ab
stand d zwischen den beiden stirnseitigen Wandflächen 22, 23
im wesentlichen gleich der Länge d der zur einen Randseite
131 senkrechten anderen Randseite 132 der rechteckförmigen
Umrandung 13 des Beutels 1.
Die stirnseitigen Wandflächen 22 und 23 sind vorzugsweise
spiegelsymmetrisch zueinander konvex gewölbt, d. h., sie sind
spiegelsymmetrisch bezüglich einer zur Längsachse 200 senk
rechten und in der Mitte zwischen diesen Wandflächen 22 und
23, d. h. bei d/2 in Fig. 1 angeordneten Ebene konvex ge
wölbt. Diese Ebene enthält beispielsweise die auf der längs
seitigen Wandfläche 20 verlaufende Krümmungslinie 203.
Die Wandflächen 20, 22 und 23 können durch relativ dünne fe
ste Schalen 20', 22' und 23' aus beispielsweise einem Kunst
stoff gebildet sein, die entsprechend den Wandflächen 20, 22
und 23 gewölbt sind und fest und lückenlos miteinander ver
bunden sein können. In diesem Fall kann die erfindungsgemäße
Vorrichtung auf einfache Weise durch ein Spritzgießverfahren
massenhaft und billig hergestellt werden.
Aus verschiedenen Gründen kann es zweckmäßig sein, die Vor
richtung so auszubilden, daß eine stirnseitige Wandfläche 22
und/oder 23 relativ zur längsseitigen Wandfläche 20 um eine
Drehachse 30 zu verschwenken ist, beispielsweise um eine zur
ersten Ebene senkrechte Drehachse 30, die vorzugsweise bei
einem Wölbungsscheitel 204 der längsseitigen Wandfläche 20
angeordnet ist. Auch bei einer solchen Ausbildung kann die
Vorrichtung durch ein Spritzgießverfahren massenhaft und bil
lig hergestellt werden, da die Drehachse 30 durch eine bieg
same Verbindung aus Kunststoff zwischen der Schale 20' und
22' und/oder 23' realisiert werden kann, die wie ein Drehge
lenk wirkt und mitgegossen werden kann.
Die Vorrichtung kann auch so ausgebildet sein, daß, wie in
der Fig. 2 gezeigt, gegenüber der längsseitigen Wandfläche
20 eine den Vorrichtungshohlraum 2 einschließende weitere
längsseitige Wandfläche 21 angeordnet ist, die sich parallel
zur geraden Längsachse 200 der einen längsseitigen Wandfläche
20 erstreckt.
Auch die weitere Wandfläche 21 kann durch eine in der Fig. 2
bruchstückhaft dargestellte relativ dünne feste Schale 21'
aus einem Kunststoff gebildet sein, die entsprechend dieser
Wandflächen 21, gewölbt ist. Die Schale 21' kann mit einer
oder mehreren der anderen Schalen 20', 22' und 23' verbunden
sein, beispielsweise fest und lückenlos oder durch eine Dreh
achse 30, wobei zu gewährleisten ist, daß der Beutel 1 in der
vorgesehenen Weise in den Vorrichtungshohlraum gebracht und
darin gehalten werden kann. Auch in diesem Fall kann die er
findungsgemäße Vorrichtung auf einfache Weise durch ein
Spritzgießverfahren massenhaft und billig hergestellt werden.
Bevorzugterweise sind die Schale 20' der einen längsseitigen
Wandfläche 20 und die Schale 21' der weiteren längsseitigen
Wandfläche 21 voneinander entfernbar ausgebildet.
Die weitere längsseitige Wandfläche 21 kann beispielsweise
wie die eine längsseitige Wandfläche 20 in der Richtung r
senkrecht zur Längsachse 200 der einen Wandfläche 20 inner
halb der beiden seitlichen Begrenzungslinien 201, 202 der ei
nen Wandfläche 20 spiegelsymmetrisch zu dieser einen Wandflä
che 20 konkav zylindrisch gewölbt sein, d. h. die eine und
weitere Wandfläche 20 und 21 sind spiegelsymmetrisch bezüg
lich der ersten Ebene konkav zylindrisch gewölbt. Überdies
weist vorzugsweise die weitere Wandfläche 21 die gleiche Wöl
bungsform wie die eine Wandfläche 20 auf.
Bevorzugterweise sind die eine längsseitige Wandfläche 20 und
die weitere längsseitige Wandfläche 21 voneinander entfernbar
ausgebildet.
Der in den Fig. 4 und 5 dargestellte Beutel 1, auf den
vorstehend bereits Bezug genommen worden ist, und der Vor
richtungshohlraum 2 der Vorrichtung nach den Fig. 1 bis 3
zum Halten dieses Beutels 1 sind in ihrer geometrischen Form
so aufeinander abgestimmt, daß der leere Beutel 1 im Vorrich
tungshohlraum 2 gehalten und mit Fluid gefüllt werden kann,
ohne daß ein Knicken, Knittern, Falten oder sonstiges übermä
ßiges Verbiegen des Materials des Beutels 1 auftritt, das zu
einer Gasundichtigkeit des Beutels 1 führen kann.
Der dargestellte Beutel weist zwei biegsame Blätter 11, 12
aus einem gasdichten Material auf, von denen in der Fig. 4
nur das Blatt 11 zu sehen ist, da das Blatt 12 unter dem
Blatt 11 liegt und verdeckt ist.
Die Blätter 11 und 12 sind zur Bildung einer gasdichten Beu
telwand entlang einer gemeinsamen biegsamen Umrandung 13 gas
dicht miteinander verbunden und stellen zwischen sich einen
mit dem Fluid zu füllenden Hohlraum 14 bereit.
Beispielsweise bestehen die Blätter 11 und 12 jeweils aus ei
ner Mehrfachschicht aus einem oder mehreren Kunststoffen, die
zumindest eine Metallschicht als eine Gasbarriere enthält,
wobei die beiden Mehrfachschichten entlang der Umrandung 13
gasdicht miteinander verschweißt oder anderweitig verbunden
sind.
In einem leeren Zustand des Beutels 1 ist die Umrandung 13 im
wesentlichen rechteckförmig und die Blätter 11 und 12 liegen
innerhalb der Umrandung 13 flach und lose aufeinander. Eine
mit dem Hohlraum 14 verbundene, nach dem Füllen gasdicht zu
verschließende Füllöffnung 15 zum Füllen des Hohlraums 14 mit
dem Fluid von außen, ist in einem vom Beutel 1 fort ragenden
Beutelansatz 150 enthalten.
Die Füllöffnung 15 ist durch Wärmeverschmelzen zu verschlie
ßen.
Der Beutelansatz 150 ist beispielsweise an der Umrandung 13
ausgebildet, z. B. in der Mitte d/2 einer der beiden anderen
Randseiten 132, die parallel zu den seitlichen Begrenzungsli
nien 201, 202 der längsseitigen Wandfläche 20 anzuordnen
sind.
In der Fig. 1 ist an der seitlichen Begrenzungslinie 202 der
längsseitigen Wandfläche 20 bei einer die Länge d halbieren
den Stelle d/2 gestrichelt eine Aussparung 40 der Fläche 20
angedeutet, in die der Beutelansatz 150 paßt und durch die
dieser Ansatz 150 aus dem Vorrichtungshohlraum 2 nach außen
ragen kann, wenn der Beutel 1 in diesem Raum 2 befestigt ist.
Eine solche Aussparung 40 ist zumindest dann erforderlich,
wenn der Beutel 1 bei allseitig geschlossenem Vorrichtungs
hohlraum 2 mit Fluid gefüllt werden soll.
Durch die Füllöffnung 15 kann der Beutel 1 vor dem Füllen mit
Fluid evakuiert werden. Im evakuierten Zustand stehen die
Blätter 11 und 12 in engem flächigen Kontakt miteinander.
Beispielhafte ungefähre Abmessungen eines Beutels 1 sind c =
14,5 cm und d = 19 cm.
Der evakuierte, flach rechteckförmige Beutel 1 wird zum Fül
len mit Fluid so in den Vorrichtungshohlraum 2 gebracht, daß
der Beutel 1 möglichst ganzflächig an der gewölbten längssei
tigen Wandfläche 20 anliegt, so daß er wie diese Fläche 20
gewölbt ist und nur Endabschnitte 102 und 103 des Beutels 1
an den von der Längsachse 200 geschnittenen Wölbungsscheiteln
222 bzw. 232 der stirnseitigen Wandflächen 22 bzw. 23 in ei
nem Winkel zur Längsachse 200 umgeklappt sind.
In der Fig. 4 ist der umzuklappende Endabschnitt 102 des
Beutels 1 der von der gebogene gestrichelte Linie 112 und der
dort befindlichen einen Randseite 131 der Umrandung 13 des
Beutels 1 umrandete Bereich, der umzuklappende Endabschnitt
103 der von der gebogene gestrichelte Linie 113 und der dort
befindlichen einen Randseite 131 umrandete Bereich. Der Win
kel, um den die Endabschnitte 102 und 103 jeweils umgeklappt
werden, sollte möglichst 90° sein, damit diese Endabschnitte
102 und 103 möglichst eng und ganzflächig an den jeweiligen
stirnseitigen Wandflächen 22 bzw. 23 anliegen und wie diese
Wandflächen 22 bzw. 23 gewölbt sind.
Dazu wird der flache Beutel 1 so an der längsseitigen Wand
fläche 20 befestigt, daß die beiden einander gegenüberliegen
den anderen Randseiten 132 der Umrandung 13, die beispiels
weise Längsseiten des Beutels 1 sind, parallel zu den beiden
Begrenzungslinien 201 und 202 verlaufen und der Beutel 1
nicht seitlich über die Begrenzungslinien 201 und 202 über
steht.
Das Umklappen der Endabschnitte 102 und 103 des Beutels 1 an
den Wölbungsscheiteln 222 und 232 der stirnseitigen Wandflä
chen 22 bzw. 23 ergibt sich von selbst, wenn die stirnseiti
gen Wandflächen 22 bzw. 23 relativ zur längsseitigen Wandflä
che 20 fixiert sind, andernfalls kann das Umklappen bei
spielsweise durch Drehen einer stirnseitigen Wandfläche 22
und/oder 23 um eine Drehachse 30 erfolgen.
Beim Umklappen der Endabschnitte 102 und 103 wird jede der
beiden einander gegenüberliegenden und zu den anderen Rand
seiten 132 senkrechten einen Randseiten 131 der rechteckför
migen Umrandung 13 des Beutels 1 durch die Wölbungsscheitel
222 und 232 der stirnseitigen Wandflächen 22 bzw. 23 ein
wärts, d. h. in Richtung zur gegenüberliegenden einen Randsei
te 131 gebogen, wie dies in Fig. 6 gezeigt ist.
Nach der Fig. 6 verlaufen die zumindest an den Wölbungs
scheiteln 222 und 232 der stirnseitigen Wandflächen 22 bzw.
23 eng an diesen Flächen 22, 23 anliegenden einen Randseiten
131 jeweils ähnlich gekrümmt wie die stirnseitigen Wandflä
chen 22, 23. Sind beispielsweise und wie in den Figuren dar
gestellt, alle drei Wandflächen 20, 22 und 23 jeweils kreis
zylindrisch gewölbt, verlaufen die einen Randseiten 131 je
weils kreisbogenähnlich.
Bevorzugterweise sind alle drei Wandflächen 20, 22 und 23 und
ggf. auch die weitere Wandfläche 21 kreiszylindrisch gewölbt
und weisen der gleichen Zylinderradius R auf. Die Größe die
ses Radius R ist durch einen Krümmungsradius einer Wölbung
der Blätter 11 und 12 und einer einwärts Biegung der einander
gegenüberliegenden einen Randseiten 131 der Umrandung 13 be
stimmt, die stets beim Füllen des Beutels 1 mit Fluid von
selbst entstehen und beim prall gefüllten Beutel 1 vorhanden
sind, ungeachtet dessen, ob der Beutel 1 in der Vorrichtung
gehalten ist oder nicht. Die Vorrichtung bewirkt einen das
Material des Beutels besonders schonenden Übergang von der
zweidimensionalen flachen Form in die dreidimensionale räum
liche Form des Beutels 1 während des Füllvorganges, wenn R
etwa gleich einem solchen, durch den jeweiligen Beutel 1 vor
gegebenen Krümmungsradius gewählt ist. Bei dem beispielhaften
rechteckförmigen Beutel 1 kann als ein Richtwert R etwa
gleich c angesehen werden.
Der Beutel 1 wird an der längsseitigen Wandfläche 20 vorzugs
weise mit einer Haftmittelschicht befestigt. Beim Beutel 1
nach Fig. 4 besteht eine solche Haftmittelschicht beispiels
weise aus einem doppelseitig klebenden Klebestreifen 52, der
außen auf das untere Blatt 12 geklebt ist und sich in der
Mitte des Beutels 1 parallel zu den beiden anderen Randseiten
132 von einer Randseite 131 bis zur gegenüberliegenden einen
Randseite 131 erstreckt.
Bei den oben angegebenen beispielhaften Abmessungen des Beu
tels 1 ist eine Breite b1 des Klebestreifens 52 von etwa 2 cm
geeignet.
Der Beutel 1 wird zum Befestigen im Vorrichtungshohlraum 2 so
auf der längsseitigen Wandfläche 20 aufgebracht, daß das un
tere Blatt 12 dieser Fläche 20 zugekehrt ist und sich der
Streifen 52 entlang der Längsachse 200 auf dem Wölbungsschei
tel 204 dieser Fläche 20 erstreckt. Danach haftet der evaku
ierte flache Beutel 1 auf der ganzen Länge der längsseitigen
Wandfläche 20 zwischen den Wölbungsscheiteln 222 bzw. 232 der
beiden stirnseitigen Wandflächen 22 und 23 und liegt eng an
dieser Fläche 20 an. Dadurch ist die in den Fig. 4 und 6
jeweils sichtbare äußere Oberfläche 111 des Blattes 11 des
Beutels 1 zwischen den stirnseitigen Wandflächen 22 und 23
konkav zylindrisch gewölbt und weist im wesentlichen die
gleiche Wölbungsform wie die längsseitigen Wandfläche 20 auf.
Der Klebestreifen 52 bewirkt auch, daß die umgeklappten En
dabschnitte 102 und 103 des Beutels 1 an den Wölbungsschei
teln 222 und 232 der stirnseitigen Wandflächen 22 und 23 haf
ten.
Der so im Vorrichtungshohlraum 2 befestigte Beutel 1 wird
durch die Füllöffnung 15 mit einem Fluid gefüllt. Der Füll
vorgang wird anhand der Fig. 7 und 8, die jeweils einen
dem Schnitt nach Fig. 3 entsprechenden aber vereinfacht dar
gestellten Längsschnitt durch die beispielhafte Vorrichtung
zeigen.
Bei beiden Figuren ist der Vorrichtungshohlraum 2 von einer
längsseitigen Wandfläche 20, einer weiteren längsseitigen
Wandfläche 21 und zwei stirnseitigen Wandflächen 22 und 23
begrenzt und allseitig geschlossen. Der Beutel 1 ist mit dem
Blatt 12 an der längsseitigen Wandfläche 21 und den stirnsei
tigen Wandflächen 22 und 23 befestigt.
Beim Füllen des Beutels 1 wird die Vorrichtung zweckmäßiger
weise wie in den Fig. 7 und 8 dargestellt angeordnet, d. h.
die längsseitige Wandfläche 20, an welcher der Beutel 1 befe
stigt ist, ist horizontal angeordnet und nach unten gekehrt,
so daß sich der Beutel beim Füllen nach unten ausdehnt. Dies
hat den Vorteil, daß beim Füllen der Beutels 1 das Gewicht
des Fluids im Beutel 1 dessen Entfaltung zumindest unter
stützt.
In der Fig. 7 ist der Hohlraum 14 des Beutels 1 teilweise
mit einem Fluid 10 gefüllt. Das jetzt unten angeordnete Blatt
11 hat sich zwischen den stirnseitigen Wandflächen 22 und 23
konvex nach unten gewölbt und bleibt in der Nähe jeder stirn
seitigen Wandfläche 22 bzw. 23 konkav nach oben gekrümmt, be
dingt durch den flach am Wölbungsscheitel 222 bzw. 223 der
vertikalen stirnseitigen Wandflächen 22 und 23 anliegenden
Abschnitt der Umrandung 13, der einen durch die Randseite 131
und eine dazu parallele Grenzlinie 134 zum Hohlraum 14 des
Beutels 1 begrenzten Randstreifen einer bestimmten Breite b
bildet.
Bei den oben angegebenen beispielhaften Abmessungen des Beu
tels 1 beträgt die Breite b des Randstreifens beispielsweise
etwa 6 mm.
In der Fig. 8 ist der Hohlraum 14 des Beutels 1 ganz mit dem
Fluid 10 gefüllt und hat sich voll entfaltet, so daß er an
allen Wandflächen 20, 21, 22 und 23 jeweils im wesentlichen
ganzflächig anliegt.
Bei der Entfaltung des Beutels 1 während des Füllvorganges
bleibt der von der Grenzlinie 134 begrenzte Abschnitt der Um
randung 13 flach an der jeweiligen stirnseitigen Wandfläche
22 bzw. 23 anliegend, und das Blatt 11 dreht sich um die
Grenzlinie 134 dieses Abschnitts wie um ein Gelenk. Es ist
günstig, wenn die Grenzlinie 134 in der Darstellung nach den
Fig. 7 und 8 nur horizontal und nicht auch noch vertikal
gebogen ist. Dazu ist es bei rechteckförmigem Beutel 1 gün
stig, wenn die Wölbungsformen der länsseitigen Wandfläche 20
und der stirnseitigen Wandflächen 22 und 23 identisch, vor
zugsweise kreisförmig sind.
Die als Gelenk wirkende Grenzlinie 134 jedes umgeklappten End
abschnitts 102 bzw. 103 des Beutels 1 sollte zu einem opti
malen auseinander Falten des Beutels ohne Erzeugung eines
Verbiegens, Knickens, Knitterns und/oder Faltens während des
Füllvorganges in einem vertikalen Abstand e vom Wölbungs
scheitel 204 der einen längsseitigen Wandfläche 20 angeordnet
sein, der für beide umgeklappten Endabschnitte 102 und 103
gleich groß ist. Beim dargestellten Beispiel ist es vorteil
haft, wenn dieser Abstand e gleich der Hälfte h/2 des Abstan
des h zwischen dem Wölbungsscheitel 204 der einen längsseiti
gen Wandfläche 20 und dem Wölbungsscheitel 214 der weiteren
längsseitigen Wandfläche 21 ist.
Nach Beendigung des Füllvorganges wird die Füllöffnung 15 des
Beutels 1 wärmeverschmolzen.
Die Entnahme des Fluids 10 aus dem im Vorrichtungshohlraum 2
gehaltenen Beutel 1 mit einer Kanülenspitze sei anhand der
Fig. 9 und 10 näher erläutert, die jeweils den im Kreis A
befindlichen Teil der Fig. 8 in vergrößerter Darstellung
zeigen.
Gemäß diesen Figuren ist in der die stirnseitige Wandfläche
23 bildenden Schale 23' eine durchgehende Öffnung 50 ausge
bildet, die im Wölbungsscheitel 232 dieser Wandfläche 23 ge
genüber dem Klebestreifen 52 angeordnet ist, der den umge
klappten Endabschnitt 103 an der Wandfläche 23 befestigt.
Die Öffnung 50 dient zum Einführen einer Kanülenspitze 5, die
beispielsweise eine Stahlnadel, Standard-
Kunststoffminispitze, Infusionsnadelspitze usw. sein kann, in
den Vorrichtungshohlraum 2.
Da der umgeklappte Endabschnitt 103 des gefüllten Beutels 1
an der Wandfläche 23 befestigt ist, kann er von der Kanülen
spitze 5 senkrecht und ohne Verletzungsgefahr durchstochen
werden.
Der in der Öffnung 50 freiliegende Teil des mit dem Haftmit
tel 52 bedeckten umgeklappten Endabschnitts 103 wird vorteil
hafterweise gegen unbeabsichtigte Verletzungen durch Ver
schließen der Öffnung 50 mit einer Deckschicht 6 aus elasti
schem Material, beispielsweise Silikongummi, geschützt, die
von der Kanülenspitze 5 zu durchstechen ist. In den Fig. 9
und 10 ist die Deckschicht 6 außerhalb des Vorrichtungshohl
raums 2 angeordnet. Es könnte auch eine Deckschicht 6 im
Hohlraum 2 zwischen dem umgeklappten Endabschnitt 103 und der
stirnseitigen Wandfläche 23 angeordnet sein.
Beispielsweise ist die Öffnung 50 kreisförmig und weist einen
Durchmesser d1 von 5 mm auf, und die Deckschicht 6 bildet ei
ne Kreisscheibe mit einem Durchmesser D von etwa 2 cm.
Die Fig. 9 zeigt die Kanülenspitze 5 kurz vor einem Durch
stechen der Deckschicht 6 und des umgeklappten Endabschnitt
103, die Fig. 10 den Zustand nach dem Durchstechen.
Mit 7 ist ein an die Kanülenspitze 5 angeschlossenes Rohr,
bezeichnet, durch das Fluid 10 ab- aber auch zufließen kann.
Eine Öffnung 50 zum Einführen einer Kanülenspitze 5 kann auch
an anderer Stelle und an einer anderen Wandfläche vorhanden
sein. Beispielsweise kann eine durchgehende Öffnung 50 in der
die stirnseitige Wandfläche 22 bildenden Schale 22' ausgebil
det sein, die im Wölbungsscheitel 222 dieser Wandfläche 22
gegenüber dem Klebestreifen 52 angeordnet ist, der den umge
klappten Endabschnitt 102 an der Wandfläche 22 befestigt.
Die Vorrichtung kann auch mehrere Öffnungen 50 zum jeweiligen
Einführen einer Kanülenspitze 5 aufweisen.
Die in der Fig. 11 dargestellte beispielhafte Vorrichtung
weist zwei Vorrichtungshohlräume 2 auf, deren jeder von je
einer konkav zylindrisch gewölbten längsseitigen festen Wand
fläche zu einem flachen Anlegen je eines flachen Beutels 1
und je zwei einander zugekehrten, jeweils konvex gewölbten
stirnseitigen festen Wandflächen zu einem einwärts Biegen
einander gegenüberliegender Randseiten des flach an der je
weiligen längsseitigen Wandfläche anliegenden Beutels be
grenzt ist.
Diese beispielhafte Vorrichtung kann durch Aneinanderlegen
seitlicher Begrenzungslinien zweier Schalen 20' identischer
Vorrichtungen nach den Fig. 1 bis 3 und festes Verbinden
dieser beiden Schalen 20' miteinander erzeugt werden. Bei
spielsweise die Begrenzungslinie 201 der Schale 20' einer
Vorrichtung an die Begrenzungslinie 202 der Schale 20' der
anderen Vorrichtung angelegt werden. Ähnlich können ggf.
Schalen 21' dieser beiden Vorrichtungen aneinandergelegt und
miteinander verbunden werden.
In der Fig. 11 ist eine Verbindung der Schalen 20' durch ei
ne Platte 25 aus beispielsweise Kunststoff hergestellt, an
der die Schalen 20' auf der von den konkaven längsseitigen
Wandflächen 20 dieser Schalen 20' abgekehrten Seite befestigt
sind.
Diese Art der Befestigung hat den Vorteil, daß zwischen den
Schalen 20' und der Platte 25 von selbst ein Hohlraum 3 zur
Aufnahme eines Entsorgungsbeutels 30 geschaffen ist. Ähnlich
können auch Schalen 21' aneinander befestigt sein und einen
Hohlraum zur Aufnahme eines Entsorgungsbeutels schaffen.
Die Fig. 12 zeigt einen in den Vorrichtungshohlräumen 2 der
Vorrichtung nach Fig. 11 zu haltenden Doppelbeutel, der aus
zwei identischen Beuteln 1 nach den Fig. 4 und 5 besteht,
die längs einander zugekehrten anderen Randseiten 132 durch
einen Streifen 130 aus elastischem Material, beispielsweise
Kunststoff, miteinander verbunden sind. Jeder dieser Beutel 1
wird in je einem der beiden Vorrichtungshohlräume 2 gehalten,
der Streifen 130 ist über den beiden aneinanderliegenden
seitlichen Begrenzungslinien der beiden Schalen 20' und ver
läuft parallel zu diesen Linien.
Die Beutelansätze 150 zum Füllen der Beutel 1 mit Fluid sind
auf voneinander abgekehrten anderen Randseiten 132 der beiden
Beutel 1 angeordnet.
Claims (14)
1. Vorrichtung zum Halten eines mit einem Fluid (10) zu fül
lenden flachen Beutels (1) aus einem gasdichten biegsamen Ma
terial, mit einem
- 1. Vorrichtungshohlraum (2), der von
- 2. einer konkav zylindrisch gewölbten längsseitigen festen Wandfläche (20) zu einem flachen Anlegen des flachen Beu tels (1) und
- 3. zwei einander zugekehrten, jeweils konvex gewölbten stirnseitigen festen Wandflächen (22, 23) zu einem ein wärts Biegen einander gegenüberliegender Randseiten (131) des flach an der längsseitigen Wandfläche (20) anliegen den Beutels (1)
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, wobei die stirnseitigen Wand
flächen (22, 23) spiegelsymmetrisch zueinander gewölbt sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, wobei gegenüber der
längsseitigen Wandfläche (20) eine den Vorrichtungshohlraum
(2) einschließende weitere längsseitige Wandfläche (21) ange
ordnet ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, wobei die weitere längsseiti
ge Wandfläche (21) spiegelsymmetrisch zur einen längsseitigen
Wandfläche (20) konkav zylindrisch gewölbt ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, wobei die eine längs
seitige Wandfläche (20) und weitere längsseitige Wandfläche
(21) voneinander entfernbar ausgebildet sind.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei
eine stirnseitige Wandfläche (22, 23) und eine längsseitige
Wandfläche (20, 21) um eine gemeinsame Drehachse (30) relativ
zueinander zu verschwenken sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, wobei die einer stirnseitigen
Wandfläche (22, 23) und der längsseitigen Wandfläche (20, 21)
gemeinsame Drehachse (30) bei einem Wölbungsscheitel (204)
einer längsseitigen Wandfläche (20, 21) angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei
in zumindest einer Wandfläche (20, 21, 22, 23) wenigstens ei
ne Aussparung (40) ausgebildet ist, durch die ein vom Beutel
(1) fort ragender Beutelansatz (150) paßt, der eine Füllöff
nung (15) zum Füllen des Beutels (1) mit Fluid enthält, die
nach dem Füllen gasdicht zu verschließen ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, wobei die Füllöffnung (15)
zum Füllen des im Vorrichtungshohlraum (2) gehaltenen Beutels
(1) mit Fluid durch Wärmeverschmelzen zu verschließen ist.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wo
bei in einer Wandfläche (20, 21, 22, 23) zumindest eine Öff
nung (50) zum Einführen einer Kanülenspitze (5) in den Vor
richtungshohlraum (2) von außen ausgebildet ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, wobei der im Vorrichtungs
hohlraum (2) gehaltene Beutel (1) mittels einer der Öffnung
(50) zum Einführen der Kanülenspitze (5) gegenüberliegenden
Haftmittelschicht (52) an der diese Öffnung (50) aufweisenden
Wandfläche (20, 21, 22, 23) befestigt ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 10 oder 11, wobei die Öffnung
(50) zum Einführen der Kanülenspitze (5) von einer Deck
schicht (6) aus elastischem Material verschlossen ist, das
von der Kanülenspitze (5) zu durchstechen ist.
13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wo
bei zumindest zwei Vorrichtungshohlräume (2) vorhanden sind,
deren jeder von je einer konkav zylindrisch gewölbten längs
seitigen festen Wandfläche (20) zu einem flachen Anlegen je
eines flachen Beutels (1) und je zwei einander zugekehrten,
jeweils konvex gewölbten stirnseitigen festen Wandflächen
(22, 23) zu einem einwärts Biegen einander gegenüberliegender
Randseiten des flach an der jeweiligen längsseitigen Wandflä
che (20) anliegenden Beutels (1) begrenzt ist.
14. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wo
bei ein Hohlraum (3) zur Aufnahme eines Entsorgungsbeutels
(30) vorhanden ist.
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