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Steuerung für heb- und senkbare Stützvorrichtungen für Füll- oder
Wägemaschinen in Abhängigkeit von der Füllzeit oder vom Füllgewicht
Bei Füll- oder
Wagemaschinen werden die zu füllenden und/oder abzuwiegenden Behälter, z. B.
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Säcke, nur an ihrem oberen Ende allein gehalten oder gleichzeitig
noch am Boden durch ein geeignetes Auflager bzw. Tragstuhl unterstützt. Zur Anpassung
dieser Stutzvorrichtungen an verschiedenen Behältergrößen wurden diese in der Höhenrichtung
verstellbar aufgehangt. Daneben konnten diese Tragstähle nach oben und außen gekippt
werden, um den gefüllen Behalter abzuwerfen.
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Bei Behältern aus Papier, Pappe oder anderem nachgiebigem Material,
so z. B. bei Papiersäcken welche nach dem Einfuhren in die Füllmaschine auseinandergefaltet
werden, bereitete die restlose Füllung erhebliche Schwierigkeiten, da derartige
Behälter, z. B. Papiersäcke, im zusammengefalteten Zustand länger siiid, als in
der späteren Füllstellung, und daher das die Füllstellung eingestellte Auflager
das Auseinanderfalten behindert.
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Daneben bestand die Gefabr eines Einklemmens von Faltungen, was zu
Volumenverminderungen oder Beschädigungen bzw. Betriebsstörungen führen konnte.
Zur Beseitigung dieser Übelstände bildete man die Stützvorrichtungen wannernförmig.
d. h. mit seitlich an eine Bodenplatte anschließenden Schultern aus, welche in der
Mitte allmählich in eine tieflienge Nut ausliefen (Patent 498801).
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Außerdem wurde versucht, mit aus Rollen be-
stehenden
Sackstühlen, welche ebenfalls zwischen den Rollen in der Mitte einen Hohlraum aufweisen,
Platz zu schaffen für die vor dem Füllen sich nach unten erstreckenden Behälterfaltungen
(Patent 565303).
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Diese Anordnungen bewährten sich nur für Sicke mit oben und unten
angenähten Schlauchenden, nicht aber bei anderen Sackarten, auf die es bei Papiermangel
zur Einsparung von Rohstoff ankommt.
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Trotz aller dieser Vorkehrungen ließen sich Einklemmungen tler Faltungen,
Beschädigungen bzw.
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Betriebsstörungen neben einer stets vorkommenden Volumenverminderung
durch unzulängliches Auseinanderfalten niemals beseitigen.
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Die Erfindung bezweckt die Behebung dieser Übelstände, und zwar dadurch,
daß die Stützvorrichtung durch zwangsläufig in Abhängigkeit voni Füllvorgang ausgelöste
Krafteinwirkungen in die Tragstellung versetzt wird. Vom Füllbeginn an gelangt die
Unterstützung erst nach Ablauf einer betimmten Füllzeit oder nach Erreichung eines
bestimmten Füllgewichts in die tragstellung. Elastische Behälter, z. B. Papiersäcke,
können bei noch entfernt gehaltenen Stützvorrichtungen nach unten volkommen frei
hängen, und unbehindert lassen sich die Faltungen durch Druckluft oder sonstige
Hilfsmittel öffnen, so vor allem auch durch das eingefüllte Clut auseinanderfalten,
und erst, wenn tlas Füllgut den Sackboden und den unteren Teil alles Sackes bis
zu einer gewissen Höhe restlos ausgefüllt hat. wird die Stützvorrichtung nach oben
unter den Sackboden geschoben und vermag diesen lii zu seiner vollendeten Füllung
wirksam zu unterstützen.
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Zuin Anheben der Stützvorrichtungen können beliebige Alitel verwendet
werden, welche entweder in Abhänigigkeit von der Füllzeit zu steuern sind, «<1er
in Abhängigkeit vom Fiillgewicht zur Auslisung gelangen. Ebenso kann die Rückführung
der Stiitzvorrichtung nach Beendigung des Fülivorganges in die belastungsfreie Ruhestellung
durch beliebige SIittel zwangsläufig oder selbsttätig lurchgeführt werden.
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L)ie Zeichnung veranschaulicht beispielsweise Ausführungsformen des
Erfindungsgegenstandes, und zwar zeigt Abb. 1 eine schematische Teildarstellung
einer Füll- und Wägevorrichtung, bei welcher das Anheben der Stützvorrichtung in
Abbängigkeit vom Füllgewicht erfolgt, Abb. 2 eine Seitenansicht eines zusammengefalteten
Sackes mit der Unterstützung, Abb. 3 eine Teildarstellung einer Füllvorrichtung
mit Steuerung der Stützvorrichtung in Abhängigkeit von der Füllzeit.
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In Abb. 1, welche den unteren Teil einer Füllmaschine, und zwar die
Füllvorrichtung zeigt, ist mit 1 das Füllorgan, z. B. eine Fülldüse, bezeichnet,
welche sich an eine Fördervorrichtung 2 an sich bekannter Art anschließt. Von der
Fülldüse gelangt <las Füllgut in den Füllbehälter, welcher im Ausführungsbeispiel
aus einem sog. Papierventilsack 3 besteht. Diese Papiersäcke werden in zusammengefaltetem
Zustande an die Fiilldüse angehängt, so daß der Sackhoden 3a flach an der Sackwandung
anliegt (Abb. 2) Bezüglich der Gesamtlänge ist ein derartiger noch flachliegender
Papiersack länger als der gefüllte und auf seinem Boden stehende Sack.
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Der gefüllte Sack wird durch ein Auflager, z. 13. ein Sackstuhl 4
beliebiger Ausbildung, unterstützt, und zwar ist bei Beginn des Füllvorgangs. d.
h. nach dem Aufstecken des Papiersackes auf das Füllorgan, dieser Sackstuhl 4 von
dem untersten Ende des flach nach unten hängenden Papiersackes um einen gewissen
Abstand entfernt. Diese Lage bleibt erhalten, bis die zur Bodenausfüllung des Sackes
erforderliche Füllgutmenge eingeströmt eingeströmt ist.
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Die Höhe dieser Füllgutmellge kann durch beliebige Hilfsmittel im
voraus eingestellt werden, und zwar ist gemäß dem Ausführungsbeipiel eine einstellbare
Hilfswaage vorgesehen. Der Kraftarm 5 der Hilfswaage steht über ein Gestänge 6,
7, 8 mit einem abgefederten Gesperre 9 in Verbindung.
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Dieses Gesperre hält die in dem Lager io in senkrechter Richtung geführte
Tragstange 2 des Sackstuhles in der belastungsfreien unteren voll ausgezeichneten
Stclluvg fest. Sobald tlas Gesperre 9 gelöst wird, so hel)t die unter dem 1 Lager
to befindliche Druck feder 12 den Sackstuhl 4 an und schiebt diesen unter den Sackboden.
Der Sack bleibt bis zur Vollendung des Füllvorganges unterstützt. Die Hilfswaage
5 ist auf dem Lastschalenträger r3 dtr Balkenwaage 14 befestigt und bildet einen
Bestandteil dieses Lastschalenträgers bzw. der Balkenwaage. Die höhe des gewünschten
Sackgewichtes, von wo ab der Sackstuhl in die Tragstellung zu versetzen ist, kann
mit dem Gewicht 5 eingestellt werden.
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Die Auslösung des Geslierres 9 oder einer sonstigen Vorrichtung dieser
Art kann auch durch andere Hilfsmittel, so z. P. durch eine Hilfsklappe ermöglicht
werden, welche beispielsweise den bekannten Haupt- und Schwachstromklappen an selbsttätigen
Waagen nachgebildet sein kann. Es wäre auch denkbar, auf den Lastschalenträger 13
abhebbare Gewichte einwirken zu lassen, welche gleichzeitig eine Rückführung des
Sackstuhles durchführen lassen.
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Für die Rückführung des Sackstuhles aus der obersten in die unterste
Stellung sinld auch andere Ausführungsformen gegeben. Nach dem Ausführungsbeispiel
kann die potentielle Energie des Gewichtes 15 der Balkenwaage 14 ausgenutzt werden,
indem der Lastschalenträger 13 nach Beendigung der Wägung in seiner tiefsten Lage
gesperrt wird.
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Nach dem Abheben des gefüllten Sackes wird diese Sperrung mit bekannten
Mitteln plötzlich freigegeben, wodurch das Gewicht 15 nach unten schnellt und die
Rückstellkraft 12 für den Sackstulil 1 erzeugt.
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Bei der Ausführung nach Abb. 3 ist am unteren Ende die in dem Lager
10 geführte Tragstange 11 für dem Sackstuhl 4 mit einer Rolle 16 ausgestattet.
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Entsprechend Al<h. 1 ist auch hier der Sackstuhl bei Beginn der
Sackfüllung, d. h. in der gestrichel-Stellung durch ein Gesperre 9 arretiert. Die
Führungsrolle 16 stützt sich in dieser unteren Lage auf eine Kurvenbahn 17. Es ist
gedach, daß diese Kurvenbahn 17 eine kreisende Bewegung unter der ortsfest angeordnetn
Full- und Wägevorrichtung ausführt. Es ist aber auch ohne weiteres möglich, daß
sich die Füllvorrichtung auf einer Kreisbahn bewegt, z. B. bei rundlaufenden Füllmaschinen,
und die Kurvenbahn 17 festeht.
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Diese Kurvenbeahn 17 ist in Abhängigkeit vom Füllvorgang, und zwar
am besten in Abhängigkeit von der Füllzeit derart ausgebildet und gesteuert, daß
beim Einleiten des Fullvorgangs die Steuermittel gleichzeitig die Bewegung der Kurvenbahn
einschalten. l)ie Arbeitsgeschwindigkeit der Kurvenbahn entspricht bei einer Umdrchung
zweckmäßig der Zein einen Sackfüllung. Nach Ablauf einer gewissen Zet unterfährt
die Kurvenbahn 17 die Rolle 16 und hebt die Tragstange 2 an, bis sich der Sackstuhl
4 unter den bereits ausgefüllten Boden des voll entfalteten Papiersackes anlegt.
Dieser findet nun eine volle Unterstützung, und zwar so lauge. lii der Füllvorgang
beendet ist. Diese Lage der Tragstange 2 wird surch das Gesperre 9 gesichert.
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Die Rückführung des Sackstuhles in die unbelastete Ausgangsstellung
kann nach dem Abwerfen des gefülten Sackes durch das Eigengewicht der Vorrichtung
erfolgen, sobald das Gesperre 9 gelöst ist. Anstelle des l igengewichtes können
auch geeignete Gegengewichte oder sonstige kraftgestcuerte Hilfsmitel herangezogen
werden. Die Auslösung des Gesperres 9 nach der Sackfüllung kann unter Ausnutzung
der Bewegung beim Abkipen des gefüllten Sackes durch einen Anschlag 18 o. dgl. bewerkstelligt
werden.
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Damit die Rückführrung geräuschlos und nicht zu plötzlich erfolgt,
kann die Schlagwirkung durch Anwendung elastischer Mittel wie Federn. Stoßdämpfer
usw. beseitigt werden.