DE19837587C2 - Gestell für einen Kinder- oder Puppenwagen - Google Patents
Gestell für einen Kinder- oder PuppenwagenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Gestell für einen Kinderwagen oder
für einen Puppenwagen, das mittels einer Klappeinrichtung
zwischen einer zusammengeklappten Lagerstellung und einer
aufgeklappten Gebrauchsstellung hin- und herverstellbar bzw. -
klappbar ist, und das einen Schieberbügel aufweist, der mittels
einer Bügel-Arretiereinrichtung um eine Bügel-Schwenkachse
zwischen zwei Endstellungen verschwenkbar ist.
Ein derartiges Gestell ist in der älteren Patentanmeldung 197 41 679.9
der Anmelderin vom 22.9.1997 beschrieben. Dort ist
zwar von einem klappbaren Wagengestell die Rede, nähere
Ausführungen werden jedoch nur zum Schieberbügel und seiner
Verschwenkbarkeit zwischen den beiden Endstellungen gemacht.
Die ältere Patentanmeldung 198 08 015.8 der Anmelderin vom
26.2.1998 beschreibt ein zwischen einer aktiven
Gebrauchsstellung und einer inaktiven Lagerstellung hin- und
herverstellbares bzw. klappbares Kinder- oder
Puppenwagengestell mit einer dafür vorgesehenen
Klappeinrichtung. Bei diesem Wagengestell ist der Schieberbügel
nicht zwischen zwei gegenüberliegenden Endstellungen
verschwenkbar.
Aus der DE 39 35 108 A1 ist ein Kinderwagengestell bekannt, das
zwischen einer zusammengeklappten Ruhestellung und einer
aufgeklappten Gebrauchsstellung umklappbar ist. Das
Kinderwagengestell weist zwei seitliche Vorderstreben auf, an
deren einem Endabschnitt Vorderräder drehbar gelagert sind und
die miteinander mittels einer Querstrebe verbunden sind. Zwei
seitliche Schieberstreben sind zu den Vorderstreben parallel
angeordnet und an den Vorderstreben linear verschiebbar
gelagert. Zwei seitliche, miteinander mittels eines
Verbindungsteiles verbundene Hinterstreben weisen Hinterräder
auf, die an einem Endabschnitt der Hinterräder drehbar gelagert
sind. Dieses bekannte Kinderwagengestell weist je eine
seitliche Verbindungsstrebe auf, die mit ihrem einen
Endabschnitt mit der zugehörigen Hinterstrebe und die mit ihrem
zweiten Endabschnitt mit der zugehörigen Schieberstrebe
schwenkbeweglich verbunden ist. Eine Arretiereinrichtung dient
zum Arretieren des Kinderwagengestells in der
Gebrauchsstellung. Der dem ersten Endabschnitt der Vorderstrebe
benachbarte erste Endabschnitt der/jeder Schieberstrebe bildet
in der zusammengeklappten Ruhestellung des Kinderwagengestells
ein mit den Vorderrädern eine Standfläche ergebendes Standbein.
Die zur Arretierung des Kinderwagengestells in der
Gebrauchsstellung vorgesehene Arretiereinrichtung ist
gleichzeitig auch zur Arretierung des Kinderwagengestells in
der Ruhestellung vorgesehen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Gestell der
eingangs genannten Art zu schaffen, das bei einer einfachen
Ausbildung sowohl zusammen- bzw. auseinanderklappbar ist, und
bei dem außerdem der Schieberbügel auf konstruktiv einfache
Weise zwischen den beiden Endstellungen verschwenkbar ist.
Diese Aufgabe wird bei einem Gestell der eingangs genannten Art
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Klappeinrichtung und
die Bügelarretiereinrichtung miteinander in einer
Kombinationseinrichtung kombiniert und voneinander unabhängig
betätigbar sind.
Durch die Kombination der Klapp- und der
Bügelarretiereinrichtung in einer Kombinationseinrichtung
ergibt sich der Vorteil, daß der Zusammenbau der Komponenten
des Gestells vereinfacht ist. Das wirkt sich auf die
Herstellungskosten des Gestells positiv aus. Außerdem hat sich
gezeigt, daß auch der Bedienkomfort der Klappeinrichtung und
der Bügelarretiereinrichtung durch die Kombination in einer
Kombinationseinrichtung verbessert ist.
Als zweckmäßig hat es sich erwiesen, wenn bei dem
erfindungsgemäßen Gestell die Klappeinrichtung ein erstes und
ein zweites Gehäuseteil aufweist, wenn das erste Gehäuseteil an
einem ersten Wagengestellteil befestigt und das zweite
Gehäuseteil an einem zweiten Wagengestellteil federnd
verschiebebeweglich vorgesehen ist, und wenn das zweite
Wagengestellteil mit dem ersten Gehäuseteil mittels einer die
Bügel-Schwenkachse bildenden Verbindungsachse schwenkbeweglich
verbunden ist. Eine solche Ausbildung ist konstruktiv einfach
gestaltet und einfach herstellbar.
Bei einem Gestell der oben genannten Art kann zwischen dem
zweiten Gehäuseteil und dem zweiten Wagengestellteil eine
Federeinrichtung vorgesehen sein. Diese Federeinrichtung dient
dazu, das zweite Gehäuseteil der Klappeinrichtung am zweiten
Wagengestellteil begrenzt verschiebebeweglich federnd
vorzusehen und gegen das erste Gehäuseteil zu zwängen.
Das erste Gehäuseteil kann ein Rastelement und das zweite
Gehäuseteil kann ein Gegenrastelement aufweisen, das in der
aufgeklappten Gebrauchsstellung des Wagengestells mit dem
Rastelement des ersten Gehäuseteils - mit Hilfe der oben
erwähnten Federeinrichtung - federnd verrastet ist. Das
Rastelement des ersten Gehäuseteils und das am zweiten
Gehäuseteil vorgesehene Gegenrastelement sind also Elemente der
Klappeinrichtung des erfindungsgemäßen Wagengestells.
Erfindungsgemäß kann der Schieberbügel ein federndes Rastorgan
aufweisen, das in der aufgeklappten Gebrauchsstellung des
Gestells in eine im ersten Gehäuseteil vorgesehene erste
Rastaussparung oder in eine im zweiten Gehäuseteil vorgesehene
zweite Rastaussparung einrastbar ist, wobei die erste und die
zweite Rastaussparung von der Bügel-Schwenkachse radial gleich
weit entfernt sind. Durch die beiden Rastaussparungen werden
folglich die zwei Endstellungen des Schieberbügels festgelegt.
Das federnde Rastorgan ist zweckmäßigerweise mit einer Schwenk-
Betätigungseinrichtung verbunden.
Das zweite Gehäuseteil kann ein Mitnehmerorgan und der
Schieberbügel kann einen dem Mitnehmerorgan zugeordneten
Gegenmitnehmer aufweisen, der am Schieberbügel begrenzt
beweglich vorgesehen ist. Wird der Gegenmitnehmer am
Schieberbügel entsprechend verschoben, so wird über das
Mitnehmerorgan das zweite Gehäuseteil entsprechend verschoben,
wodurch die formschlüssige Verbindung zwischen dem am zweiten
Gehäuseteil vorgesehenen Gegenrastelement und dem am ersten
Gehäuseteil der Klappeinrichtung vorgesehenen Rastelement
aufgehoben wird und das Wagengestell zusammengeklappt werden
kann. Zu diesem Zwecke ist der Gegenmitnehmer zweckmäßigerweise
mit einer Klapp-Betätigungseinrichtung verbunden. Ein guter
Bedienungskomfort ergibt sich, wenn die Schwenk-
Betätigungseinrichtung für den Schieberbügel und die Klapp-
Betätigungseinrichtung für das Wagengestell am Schieberbügel
vorgesehen sind. Bei diesen beiden Betätigungseinrichtungen
kann es sich um Bedienknöpfe o. dgl. handeln, die am
Schieberbügel begrenzt beweglich angeordnet sind.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines in der Zeichnung
schematisch dargestellten Ausführungsbeispieles des
erfindungsgemäßen Wagengestells bzw. wesentlicher Einzelheiten
desselben.
Die Figur zeigt schematisch ein Wagengestell 10 mit einem
ersten Wagengestellteil 12 und mit einem zweiten
Wagengestellteil 14. Die beiden Wagengestellteile 12 und 14
sind miteinander mittels eines dritten Wagengestellteils 16 in
an sich bekannter Weise verbunden. Am ersten Wagengestellteil
12 sind Räder 18 und am zweiten Wagengestellteil 14 sind Räder
20 gelagert.
Das Wagengestell 10 ist zwischen einer nicht gezeichneten
zusammengeklappten Lagerstellung und einer aufgeklappten
Gebrauchsstellung hin- und herverstellbar bzw. -klappbar, wobei
in der Zeichnung die aufgeklappte Gebrauchsstellung schematisch
dargestellt ist.
Das für einen Kinderwagen oder für einen Puppenwagen
vorgesehene Wagengestell 10 weist einen Schieberbügel 22 auf,
der mittels einer Bügelarretiereinrichtung 24 zwischen zwei
Endstellungen verschwenkbar und festlegbar ist. Die
Verschwenkbarkeit ist durch den bogenförmigen Pfeil 26
angedeutet.
Um das Wagengestell 10 zwischen der zusammengeklappten
Lagerstellung und der dargestellten aufgeklappten
Gebrauchsstellung hin- und herverstellen bzw. -klappen zu
können, ist das Wagengestell 10 mit einer Klappeinrichtung 28
versehen. Die Klappeinrichtung 28 und die
Bügelarretiereinrichtung 24 sind miteinander in einer
Kombinationseinrichtung 30 kombiniert und voneinander
unabhängig betätigbar - wie noch weiter unten detaillierter
ausgeführt wird.
Die Klappeinrichtung 28 der Kombinationseinrichtung 30 weist
ein erstes Gehäuseteil 32 und ein zweites Gehäuseteil 34 auf.
Das erste Gehäuseteil 32 ist am ersten Wagengestellteil 12
befestigt. Diese Befestigung kann bspw. durch Schrauben oder
Nieten erfolgen, was durch die Bezugsziffer 36 angedeutet ist.
Das zweite Gehäuseteil 34 ist am zweiten Wagengestellteil 14
federnd begrenzt verschiebebeweglich vorgesehen. Das ist durch
den Doppelpfeil 38 angedeutet. Zwischen dem zweiten
Wagengestellteil 14 und dem zweiten Gehäuseteil 34 ist eine
Federeinrichtung 40 vorgesehen, bei der es sich bspw. um eine
Schraubenzugfeder handelt, die mit ihrem einen Befestigungsende
42 am zweiten Wagengestellteil 14 und die mit ihrem zweiten
Befestigungsende 44 am zweiten Gehäuseteil 34 festgelegt ist.
Mit Hilfe der Federeinrichtung 40 wird das zweite Gehäuseteil
34 am zweiten Wagengestellteil 14 gegen das erste Gehäuseteil
32 der Klappeinrichtung 28 gezwängt.
Das zweite Wagengestellteil 14 ist mit dem ersten
Wagengestellteil 12 mittels einer Schwenkachse 46
schwenkbeweglich verbunden, die sich durch das am ersten
Wagengestellteil 12 fixierte erste Gehäuseteil 32
hindurcherstreckt. Bei dieser Schwenkachse 46 handelt es sich
um die Achse, um welche der Schieberbügel 22 zwischen den
beiden Endstellungen (sh. den bogenförmigen Pfeil 26)
verschwenkbar ist. Der Schieberbügel 22 ist mit der
Schwenkachse 46 mittels mindestens eines laschenartigen
abgewinkelten Verbindungselementes 48 verbunden. Das
Verbindungselement 48 und der Schieberbügel 22 sind miteinander
bspw. vernietet oder verschraubt, was durch die Bezugsziffer 50
angedeutet ist.
Das erste Gehäuseteil 32 der Klappeinrichtung 28 ist mit einem
Rastelement 52 und das zweite Gehäuseteil 34 ist mit einem
Gegenrastelement 54 ausgebildet. In der in der Zeichnung
schematisch verdeutlichten aufgeklappten Gebrauchsstellung des
Wagengestells 10 sind das Rastelement 52 und das
Gegenrastelement 54 miteinander federnd verrastet und
formschlüssig verbunden. Diese federnde Verrastung erfolgt mit
Hilfe der Federeinrichtung 40 zwischen dem zweiten
Wagengestellteil 14 und dem zweiten Gehäuseteil 34 der
Kombinationseinrichtung 30.
Um das Aufklappen des Wagengestells 10 nicht zu behindern, ist
das Rastelement 52 mit einem Keilrücken 56 ausgebildet.
Das erste Gehäuseteil 32 der Kombinationseinrichtung 30 ist mit
einer ersten Rastaussparung 58 und das zweite Gehäuseteil 34
ist mit einer zweiten Rastaussparung 60 ausgebildet, die von
der Schwenkachse 46 radial gleich weit entfernt vorgesehen
sind. Der Schieberbügel 22 weist ein federndes Rastorgan 62
auf, das in der aufgeklappten Gebrauchsstellung des
Wagengestells 10 entweder in die erste Rastaussparung 58 oder
in die zweite Rastaussparung 60 formschlüssig eingerastet ist,
um den Schieberbügel 22 in der einen oder in der anderen seiner
beiden Endstellungen festzulegen. Das federnde Rastorgan 62 ist
mittels eines Seilzuges 64 mit einer Schwenk-
Betätigungseinrichtung 66 verbunden, die am Schieberbügel 22
angebracht ist. Der Seilzug 64 erstreckt sich durch eine im
Schieberbügel 22 fixierte Lochscheibe 68 hindurch. Zwischen der
Lochscheibe 68 und dem Rastorgan 62 ist ein Federelement 70
vorgesehen, das bspw. als Schraubendruckfeder ausgebildet ist.
Um das Rastorgan 62 mit dem Schieberbügel 22 unverlierbar zu
verbinden, erstreckt sich durch den Schieberbügel 22 und durch
ein im Rastorgan 62 ausgebildeten Längsschlitz 72 ein Splint 74
hindurch.
Das zweite Gehäuseteil 34 der Kombinationseinrichtung 30 ist
außerdem mit einem Mitnehmerorgan 76 ausgebildet, dem ein
Gegenmitnehmer 78 zugeordnet ist, der am Schieberbügel 22
begrenzt beweglich vorgesehen ist. Diese begrenzte
Beweglichkeit ist durch den Pfeil 80 angedeutet. Der
Gegenmitnehmer 78 ist mit einer Klapp-Betätigungseinrichtung 82
wirkverbunden, was durch die Linie 84 schematisch angedeutet
ist. Bei dieser zuletzt genannten Wirkverbindung kann es sich
zweckmäßigerweise ebenfalls um einen Seilzug handeln, der im
Inneren des Schieberbügels 22 vorgesehen ist. Die Klapp-
Betätigungseinrichtung 82 ist wie die Schwenk-
Betätigungseinrichtung 66 am Schieberbügel 22 vorgesehen.
Die Funktionsweise der Kombinationseinrichtung 30 ist wie
folgt: Zum Verschwenken des Schieberbügels 22 in Richtung des
bogenförmigen Pfeiles 26 wird die Schwenk-
Betätigungseinrichtung 66 betätigt, wobei das Rastorgan 62 aus
der zweiten Rastaussparung 60 herausbewegt wird. Gleichzeitig
wird hierbei das Federelement 70 mechanisch gespannt. Sobald
das Rastorgan 62 aus der zweiten Rastaussparung 60 herausbewegt
worden ist, kann der Schieberbügel 22 um die Schwenkachse 46 in
Richtung des bogenförmigen Pfeiles 26 verschwenkt werden, bis
bspw. das Verbindungselement 48 an einem Anschlag 86 des ersten
Gehäuseteiles 32 zur Anlage kommt. Wird dann die Schwenk-
Betätigungseinrichtung 66 losgelassen, so kann sich das
Federelement 70 entspannen, wodurch das Rastorgan 62 in die
erste Rastaussparung 58 formschlüssig eingerastet wird. Der
Schieberbügel 22 ist dann in der zweiten Endstellung
festgelegt.
Um das Wagengestell 10 von der in der Zeichnung schematisch
dargestellten Gebrauchsstellung in die zusammengeklappte
Lagerstellung zu verstellen bzw. umzuklappen, wird die Klapp-
Betätigungseinrichtung 82 betätigt. Hierbei wird mit dem
Gegenmitnehmer 78 das Mitnehmerorgan 76 und somit das zweite
Gehäuseteil 34 der Kombinationseinrichtung 30 in Richtung des
Pfeiles 38 derartig verschoben, daß bei gleichzeitiger
mechanischer Spannung der Federeinrichtung 40 das Rastelement
42 vom Gegenrastelement 54 freigegeben wird. In dieser
freigegebenen Stellung kann dann das Wagengestell 10 um die
Schwenkachse 46 geeignet zusammengeklappt werden.
10
Wagengestell
12
erstes Wagengestellteil (von
10
)
14
zweites Wagengestellteil (von
10
)
16
drittes Wagengestellteil (von
10
)
18
Räder (an
12
)
20
Räder (an
14
)
22
Schieberbügel (von
10
)
24
Bügelarretiereinrichtung (von
10
)
26
bogenförmiger Pfeil
28
Klappeinrichtung (von
10
)
30
Kombinationseinrichtung (von
10
)
32
erstes Gehäuseteil (von
28
bzw.
30
)
34
zweites Gehäuseteil (von
28
bzw.
30
)
36
Schrauben bzw. Nieten
38
Pfeil
40
Federeinrichtung (zwischen
14
und
34
)
42
erstes Befestigungsende (von
40
)
44
zweites Befestigungsende (von
40
)
46
Schwenkachse (von
10
)
48
Verbindungselement (zwischen
22
und
46
)
50
Nieten bzw. Schrauben
52
Rastelement (an
32
)
54
Gegenrastelement (an
34
)
56
Keilrücken (von
52
)
58
erste Rastaussparung (an
32
)
60
zweite Rastaussparung (an
34
)
62
Rastorgan (von
22
)
64
Seilzug (für
62
)
66
Schwenk-Betätigungseinrichtung (für
62
)
68
Lochscheibe (in
22
)
70
Federelement (zwischen
62
und
68
)
72
Längsschlitz (in
62
)
74
Splint (durch
22
und
72
)
76
Mitnehmerorgan (an
22
)
78
Gegenmitnehmer (an
34
)
80
Pfeil
82
Klapp-Betätigungseinrichtung (für
28
)
84
Verbindungslinie (zwischen
78
und
82
)
86
Anschlag (an
32
)
Claims (9)
1. Gestell für einen Kinderwagen oder für einen Puppenwagen,
das mittels einer Klappeinrichtung (28) zwischen einer
zusammengeklappten Lagerstellung und einer aufgeklappten
Gebrauchsstellung hin- und herverstellbar bzw. -klappbar
ist, und das einen Schieberbügel (22) aufweist, der
mittels einer Bügelarretiereinrichtung (24) um eine
Schwenkachse (46) zwischen zwei Endstellungen
verschwenkbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klappeinrichtung (28) und die
Bügelarretiereinrichtung (24) miteinander in einer
Kombinationseinrichtung (30) kombiniert und voneinander
unabhängig betätigbar sind.
2. Gestell nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klappeinrichtung (28) ein erstes Gehäuseteil (32)
und ein zweites Gehäuseteil (34) aufweist, daß das erste
Gehäuseteil (32) an einem ersten Wagengestellteil (12)
befestigt und das zweite Gehäuseteil (34) an einem
zweiten Wagengestellteil (14) federnd verschiebebeweglich
vorgesehen ist, und daß das zweite Wagengestellteil (14)
mit dem ersten Gehäuseteil (32) mittels einer die
Schwenkachse (46) bildenden Verbindungsachse
schwenkbeweglich verbunden ist.
3. Gestell nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen dem zweiten Gehäuseteil (34) und dem zweiten
Wagengestellteil (14) eine Federeinrichtung (40)
vorgesehen ist.
4. Gestell nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das erste Gehäuseteil (32) ein Rastelement (52) und
daß das zweite Gehäuseteil (34) ein Gegenrastelement (54) aufweist, das in der aufgeklappten Gebrauchsstellung des Wagengestells (10) mit dem Rastelement (52) des ersten Gehäuseteiles (32) federnd verrastet ist.
daß das erste Gehäuseteil (32) ein Rastelement (52) und
daß das zweite Gehäuseteil (34) ein Gegenrastelement (54) aufweist, das in der aufgeklappten Gebrauchsstellung des Wagengestells (10) mit dem Rastelement (52) des ersten Gehäuseteiles (32) federnd verrastet ist.
5. Gestell nach Anspruch 2
dadurch gekennzeichnet,
daß der Schieberbügel (22) ein federndes Rastorgan (62)
aufweist, das in der aufgeklappten Gebrauchsstellung des
Wagengestells (10) in eine im ersten Gehäuseteil (32)
vorgesehene erste Rastaussparung (58) oder in eine im
zweiten Gehäuseteil (34) vorgesehene zweite
Rastaussparung (60) einrastbar ist, wobei die erste und
die zweite Rastaussparung (58 und 60) von der
Schwenkachse (46) radial gleich weit entfernt sind.
6. Gestell nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß das federnde Rastorgan (62) mit einer Schwenk-
Betätigungseinrichtung (66) verbunden ist.
7. Gestell nach einem der Ansprüche 2 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß das zweite Gehäuseteil (34) ein Mitnehmerorgan (76)
und daß der Schieberbügel (22) einen dem Mitnehmerorgan
(76) zugeordneten Gegenmitnehmer (78) aufweist, der am
Schieberbügel (22) begrenzt beweglich vorgesehen ist.
8. Gestell nach Anspruch 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Gegenmitnehmer (78) mit einer Klapp-
Betätigungseinrichtung (82) verbunden ist.
9. Gestell nach Anspruch 6 und 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwenk-Betätigungseinrichtung (66) und die
Klapp-Betätigungseinrichtung (82) am Schieberbügel (22)
vorgesehen sind.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998137587 DE19837587C2 (de) | 1998-08-19 | 1998-08-19 | Gestell für einen Kinder- oder Puppenwagen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1998137587 DE19837587C2 (de) | 1998-08-19 | 1998-08-19 | Gestell für einen Kinder- oder Puppenwagen |
Publications (2)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE19837587A1 DE19837587A1 (de) | 2000-03-02 |
| DE19837587C2 true DE19837587C2 (de) | 2002-01-17 |
Family
ID=7878008
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE1998137587 Expired - Fee Related DE19837587C2 (de) | 1998-08-19 | 1998-08-19 | Gestell für einen Kinder- oder Puppenwagen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE19837587C2 (de) |
Families Citing this family (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10328886A1 (de) * | 2003-06-26 | 2005-01-20 | Hauck Gmbh & Co Kg | Kinderwagen mit Faltmechanismus |
Citations (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE3935108A1 (de) * | 1989-10-21 | 1991-04-25 | Hofmann Josef Metallwaren Kg | Kinderwagengestell |
| DE19741679A1 (de) * | 1997-09-22 | 1999-04-01 | Hofmann Christa | Kinderwagen bzw. Kindersportwagen |
| DE19808015A1 (de) * | 1998-02-26 | 1999-09-09 | Hofmann | Kinder- oder Puppenwagengestell |
-
1998
- 1998-08-19 DE DE1998137587 patent/DE19837587C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (3)
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| DE3935108A1 (de) * | 1989-10-21 | 1991-04-25 | Hofmann Josef Metallwaren Kg | Kinderwagengestell |
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| DE19808015A1 (de) * | 1998-02-26 | 1999-09-09 | Hofmann | Kinder- oder Puppenwagengestell |
Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE19837587A1 (de) | 2000-03-02 |
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