DE19832871C1 - Verfahren und Vorrichtung zum Längsschneiden einer Materialbahn - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zum Längsschneiden einer MaterialbahnInfo
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Abstract
Es wird ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Längsschneiden einer in Laufrichtung laufenden Materialbahn angegeben, bei denen mindestens eine Messereinheit (7, 9), die eine Schneidkante (11) aufweist und auf einem Träger (4) angeordnet ist, der in einem Maschinengestell (5) quer zur Laufrichtung verschiebbar ist, positioniert wird und eine Meßeinrichtung die Position ermittelt. DOLLAR A Man möchte die Positionsermittlung verbessern. DOLLAR A Hierzu weist die Meßeinrichtung zwei Meßwertgeber auf, von denen ein erster Meßwertgeber (12) auf dem Träger (4) angeordnet ist und die Entfernung (II, IV) der Schneidkante (11) zu einem trägerfesten Fixpunkt (13) ermittelt, und ein zweiter Meßwertgeber (14, 15) die Entfernung eines trägerfesten Fixpunkts von einem im Maschinengestell (5) ortsfesten Nullpunkt (O) ermittelt. Die absolute Position der Schneidkante (11) durch die Kombination der beiden Entfernungen gebildet.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Längsschneiden
einer in Laufrichtung laufenden Materialbahn, bei dem
mindestens eine Messereinheit auf einem Träger in einem
Maschinengestell quer zur Laufrichtung verschoben und
die Position ihrer Schneidkante im Maschinengestell er
mittelt wird. Ferner betrifft die Erfindung eine Vor
richtung zum Längsschneiden einer in Laufrichtung lau
fenden Materialbahn mit mindestens einer Messereinheit,
die eine Schneidkante aufweist und auf einem Träger an
geordnet ist, der in einem Maschinengestell quer zur
Laufrichtung verschiebbar ist, und mit einer Meßein
richtung zur Ermittlung der Position der Schneidkante.
Die Erfindung wird im folgenden anhand einer Papierbahn
als Beispiel für eine Materialbahn beschrieben. Sie ist
aber bei allen anderen Materialbahnen, die im Verlauf
ihrer Fertigung in Längsstreifen vorbestimmter Breite
geschnitten werden müssen, anwendbar. Beispiele sind
Folien aus Kunststoff oder Metall oder auch Kartonbah
nen. In einigen Fällen dient das Längsschneiden auch
nur zum Begradigen einer parallel zur Laufrichtung ver
laufenden Längskante. Auch in diesem Fall findet die
Erfindung Anwendung.
Papierbahnen werden vielfach in Breiten produziert, die
für den späteren Anwender zu groß sind. Moderne Papier
maschinen erzeugen Papierbahnen in Breiten bis zu 10 m,
Verwender, beispielsweise Druckereien, verwenden Pa
pierbahnen bis derzeit maximal 3,8 m. In den meisten
Fällen liegt die gewünschten Breite sogar noch niedri
ger, nämlich im Bereich zwischen 0,8 und 2 m. Es ist
daher notwendig, die Papierbahn vor dem Aufwickeln zu
Wickelrollen in mehrere Teilbahnen zu unterteilen. Die
ses Längsschneiden erfolgt bei jeder Schnittlinie mit
einer Messereinheit, die üblicherweise im "Scheren
schnitt" arbeitet und durch ein kreisförmiges Obermes
ser auf einer Seite der Papierbahn und ein ebenfalls
kreisförmiges, Untermesser auf der anderen Seite der
Papierbahn gebildet wird, wobei in der Regel mindestens
eines dieser Messer angetrieben ist. Die Berührungsebe
ne zwischen Obermesser und Untermesser bildet die
Schneidkante. Die Schneidkante fällt üblicherweise mit
der einen Stirnseite des Untermessers zusammen.
Die vom Verwender gewünschte Breite der Papierteilbah
nen ist relativ genau vorgegeben. Die Toleranzen liegen
hierbei im Bereich ± 0,25 mm. Um diese Genauigkeit zu
erreichen, müssen die Schneidkanten der Messereinheit
mit der entsprechenden Genauigkeit positioniert werden
können. Wenn die Messereinheit in die gewünschte Posi
tion verbracht worden ist, muß man normalerweise noch
einmal nachmessen, ob auch die Schneidkante die ge
wünschte Position erreicht hat. Hierzu kann man bei
spielsweise ein Stahlmeßband verwenden, das von einer
genau festgelegten Bezugsposition des Maschinengestells
mit vorgegebener Kraft parallel zur Verschieberichtung
der Träger eingespannt wird. Die Positionen der einzel
nen Schneidkanten lassen sich anschließend an diesem
Maßband ablesen. Wenn man diese Positionen dann in eine
speicherprogrammierbare Steuerung eingibt, lassen sich
nachfolgend weitere Positionen anfahren, beispielsweise
bei Änderung des Schneidplanes. Dieser Vorgang wird
auch als manuelle Kalibrierung bezeichnet.
Da eine derartige manuelle Kalibrierung relativ um
ständlich und zeitraubend ist, hat man in DE 34 07 258 A1
vorgeschlagen, nach der Positionierung der Träger
und damit der Schneidkanten einen Meßwandler über die
Arbeitsbreite zu verfahren. Der Meßwandler ermittelt
die Schneidkantenpositionen relativ zu einem maschinen
festen Nullpunkt. Hierbei lassen sich die einzelnen
Schneidkantenpositionen allerdings nur zeitlich nach
einander ermitteln. Eine fortlaufende Erfassung ist
nicht möglich. Daher kostet die Ermittlung aller Posi
tionen relativ viel Zeit und zwar um so mehr, je länger
die Meßstrecke wird. Die Ermittlung der Schneidkanten
positionen ist relativ. Die Werte der Stellungen stehen
nach Inbetriebnahme der Vorrichtung nicht sofort zur
Verfügung.
DE 34 17 042 C2 zeigt ein ähnliches Verfahren, bei dem
man einerseits die Position des Trägers im Maschinenge
stell ermittelt, andererseits aber auch die Position
der Schneidmesserkante auf dem jeweiligen Träger. Zur
Ermittlung dieser Position werden die einzelnen Träger
nacheinander an Sensoren vorbeigeführt, die im Maschi
nengestell ortsfest sind, wobei die zum Vorbeiführen
notwendige Zeit zwischen einer Markierung am Träger und
der Schneidkante eine Aussage über den Abstand der
Schneidkante von dieser Markierung erlaubt. Diese Vor
gehensweise hat zwar den Vorteil, daß man im Betrieb
permanent über die Position der Träger im Maschinenge
stell informiert sein kann. Die absolute Position der
Schneidkante ist jedoch noch fehlerbehaftet. Dies er
gibt sich zum einen dadurch, daß diese Position nur re
lativ ermittelt werden kann. Zum anderen können Ände
rungen, die im Betrieb auftreten, beispielsweise durch
Verschleiß, nicht erfaßt werden.
Die Schneidmesser einer Messereinheit müssen üblicher
weise von Zeit zu Zeit nachgeschliffen werden. Nach je
dem Nachschleifen ist demnach eine Neukalibrierung er
forderlich. Darüber hinaus ergeben sich aber auch im
Betrieb Abnutzungserscheinungen, die durchaus in die
Größenordnung des Toleranzbereichs fallen.
DE 94 10 069 U1 zeigt eine Positioniereinrichtung für
Untermesser bei Längsschneidemaschinen. Die Untermesser
sind hierbei büchsenartig ausgebildet. Sie können auf
eine Untermesserwelle aufgeschoben werden. Zum Fest
stellen der Position der Schneidkante eines jeden Un
termessers ist ein Schlitten vorgesehen, der über die
aufgeschobenen Untermesser verschoben werden kann und
die Lage der Messerschneiden der einzelnen Untermesser
gegenüber einem gehäusefesten Gestell ermittelt. Diese
Werte werden dann in eine Steuereinrichtung eingegeben.
Falls sich eine Differenz der so ermittelten Schneid
kanten zu einer Sollposition ergibt, kann der gleiche
Schlitten erneut verfahren werden, um jeweils ein ein
zelnes Untermesser klemmend zu ergreifen und auf der
Untermesserwelle zu verschieben.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Ermitt
lung der Position der Schneidkante zu verbessern.
Diese Aufgabe wird bei einem Verfahren der eingangs ge
nannten Art dadurch gelöst, daß die Position der
Schneidkante unmittelbar auf dem Träger und die Positi
on des Trägers im Maschinengestell ermittelt wird und
die absolute Position der Schneidkante im Maschinenge
stell durch Kombination dieser beiden Positionsangaben
gebildet wird.
Bei dieser Vorgehensweise entfällt eine Relativmessung
der Schneidkante und einer Bezugsposition zu Punkten im
Maschinengestell. Die Position der Schneidkante auf dem
Träger wird vielmehr unmittelbar und damit mit einer
höheren Genauigkeit ermittelt. Damit kann man auch im
Betrieb Informationen über die Position der Schneidkan
te gewinnen, ohne daß es erforderlich ist, während ei
ner Betriebsunterbrechung die Träger an Sensoren vorbei
zufahren und sie danach erneut zu positionieren. Da bei
jeder Neupositionierung das Risiko eines Fehlers be
steht, wird auf diese Weise das Fehlerrisiko vermin
dert.
Vorzugsweise wird zumindest die Position der Schneid
kante auf dem Träger durch Messen einer Entfernung zwi
schen der Schneidkante und einem trägerfesten ersten
Fixpunkt ermittelt (Anspruch 2). Diese Vorgehensweise ist zu bevor
zugen, weil sich die Entfernung der Schneidkante von
dem Fixpunkt ändert, beispielsweise dann, wenn sich die
Schneidkante aufgrund eines Nachschleifens des Unter
messers verlagert.
Hierbei ist besonders bevorzugt, daß überwacht wird, ob
die Entfernung ein vorbestimmtes Mindestmaß über- oder
ein vorbestimmtes Maximalmaß unterschreitet und in die
sem Fall eine Fehlermeldung ausgegeben wird (Anspruch 3). Die Frage,
ob man ein Mindestmaß oder ein Maximalmaß überwacht,
entscheidet sich danach, von welcher Seite aus man die
Entfernung zur Messerkante hin mißt. Wenn man von der
"Rückseite" des Messers mißt, dann wird man ein Min
destmaß überwachen. Wenn das Messer zu sehr abgeschlif
fen worden ist, ist es nicht mehr brauchbar, weil es
Untermaß aufweist. Wenn man hingegen von der anderen
Seite her mißt, dann nimmt die Entfernung der Schneid
kante mit zunehmendem Abschleifen zu, so daß nach einer
gewissen Anzahl von Abschleifvorgängen ebenfalls kein
brauchbares Messer mehr vorliegt. Das gleiche gilt na
türlich auch im Betrieb, wenn sich Abnutzungserschei
nungen ergeben. Dies kann durch die Überwachung sofort
angezeigt werden.
Ein besonderer Vorteil der Erfindung ist darin zu se
hen, daß beide Positionen permanent ermittelt werden (Anspruch 4).
Sie können also in jedem Programmzyklus eines Mikropro
zessors eingelesen werden, mit dem eine Steuereinrich
tung arbeitet. Zwischen einzelnen Einlesevorgängen kön
nen durchaus kurze Zeiten liegen, wie dies bei mikro
prozessorgesteuerten Maschinen üblich ist. Diese Zeiten
liegen aber normalerweise in Bereichen kleiner als 1
Sekunde, so daß sie in der Praxis keine Rolle spielen.
Durch eine fortlaufende Überwachung der Positionen las
sen sich Abweichungen der Schneidkante von der Sollpo
sition schnell erfassen und gegebenenfalls ausgleichen.
Die Aufgabe wird bei einer Vorrichtung der eingangs ge
nannten Art dadurch gelöst, daß die Meßeinrichtung zwei
Meßwertgeber aufweist, von denen ein erster Meßwertge
ber auf dem Träger angeordnet ist und die Entfernung
der Schneidkante zu einem trägerfesten ersten Fixpunkt
ermittelt, und ein zweiter Meßwertgeber die Entfernung
eines zweiten trägerfesten Fixpunkts von einem im Ma
schinengestell ortsfesten Nullpunkt ermittelt.
Durch die Verwendung eines trägerfesten Meßwertgebers
wird es ermöglicht, die Position der Schneidkante auf
dem Träger unmittelbar zu ermitteln, so daß das Risiko
eines Fehlers hier relativ klein bleibt. Die Meßgenau
igkeit kann erhöht werden. Die Position des Trägers im
Maschinengestell läßt sich durch die Ermittlung der
Entfernung zwischen einem trägerfesten Fixpunkt und dem
Nullpunkt im Maschinegestell ermitteln. Auch hier läßt
sich eine hohe Meßgenauigkeit erzielen. Wenn man beide
Meßwerte zusammenführt, ergibt sich eine äußerst genaue
Positionsbestimmung. Da diese Positionsbestimmung in
Betriebsposition und vor allem auch während des Be
triebs folgen kann, können etwa auftretende Fehler sehr
schnell ausgeglichen werden.
Vorzugsweise weist der zweite Meßwertgeber einen sta
tionären aktiven und einen beweglichen passiven Teil
auf (Anspruch 6). Damit benötigt der zweite Meßwertgeber keine fle
xiblen Verbindungen zwischen dem Träger und einer Aus
werteeinrichtung, was den Betrieb erleichtert und das
Risiko von Meßfehlern weiter absenkt.
Vorzugsweise ist der aktive Teil als Meßlineal ausge
bildet (Anspruch 7). Ein derartiges Meßlineal wirkt mit einer Orts
marke, d. h. dem zweiten Fixpunkt, auf dem Träger zusam
men. Das Meßlineal kann optisch, akustisch, magnetisch,
elektromagnetisch oder kapazitiv arbeiten. Es gestattet
die Ermittlung der Position mit einer hohen Genauig
keit.
Vorzugsweise fallen die beiden Fixpunkte zusammen (Anspruch 8). Dies
erleichtert die Auswertung. Man benötigt bei der Be
rechnung der absoluten Position der Schneidkante keinen
Offset mehr.
Vorteilhafterweise ist ein Vergleicher mit dem ersten
Meßwertgeber verbunden, der eine Fehlermeldung ausgibt,
wenn die Entfernung einen vorbestimmten Wert unter-
oder überschreitet (Anspruch 9). Wie oben im Zusammenhang mit der
Verfahren erläutert wurde, kann man hiermit eine rela
tiv einfache Fehlerüberwachung dahingehend erreichen,
ob das Messer ein Untermaß aufweist und somit ausge
wechselt werden muß.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines bevorzug
ten Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeich
nung näher beschrieben. Hierin zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht einer schemati
schen Anordnung einer Schneideinrichtung mit
einer Messereinheit und
Fig. 2 eine Seitenansicht einer Schneideinrichtung
mit zwei Messereinheiten.
Eine schematisch dargestellte Längsschneidvorrichtung 1
zum Schneiden einer in einer Laufrichtung 2 laufenden
Materialbahn 3, beispielsweise einer Papierbahn, weist
einen Träger 4 auf, der auch als "Schlitten" bezeichnet
werden kann. Dieser Träger 4 ist auf Schienen 5 quer
zur Laufrichtung 2 verschiebbar. Er kann hierzu auf
Rollen 6 gelagert sein. Einrichtungen, um den Träger 4
nach dem Verschieben zu fixieren, beispielsweise eine
Klemmeinrichtung, sind vorhanden, aus Gründen der Über
sicht aber nicht dargestellt.
An dem Träger 4 befindet sich ein Kreismesser 7, das
von einem Motor 8 angetrieben ist. Das Kreismesser 7
befindet sich auf einer Seite, hier der Oberseite, der
Materialbahn 3. Auf der anderen Seite, d. h. der Unter
seite, ist ein Gegenmesser 9 angeordnet, das an das
Kreismesser 7 angestellt wird. Das Gegenmesser 9 liegt
unter Federkraft mit einer relativ kleinen Überdeckung
an der Stirnseite des Kreismessers 7 an. Kreismesser 7
und Gegenmesser 9 wirken also nach Art einer Schere zu
sammen und erzeugen eine Schnittlinie 10, deren Lage
durch die Position der Schneidkante 11 des Kreismessers
7 definiert ist.
Das Gegenmesser 9 hängt natürlich nicht frei in der
Luft. Es ist an einem ähnlichen Träger befestigt, der
aber aus Gründen der Übersicht nicht dargestellt ist.
Der Träger des Gegenmessers 9 kann mit einer verminder
ten Genauigkeit positioniert werden, weil das Gegenmes
ser 9 hier mit Federkraft an das Kreismesser 7 ange
stellt wird.
Da die Lage der Schnittlinie 10 mit einer relativ gro
ßen Genauigkeit von ±0,25 mm eingehalten werden muß,
muß das Kreismesser 7, genauer gesagt seine Schneidkan
te 11, mit genau der gleichen Genauigkeit positioniert
werden können. Um die Positionierung zu überwachen, ist
eine Meßeinrichtung vorgesehen. Die Meßeinrichtung
weist einen ersten Meßwertgeber 12 auf, der die Lage
der Schneidkante 11 zu einem Fixpunkt 13 am Träger 4 (in
Fig. 2 als Linie dargestellt) ermittelt. Ferner weist
die Meßeinrichtung einen zweiten Meßwertgeber auf, der
aus einem festen Maschinengestell (von dem nur die
Schienen 5 dargestellt sind) gelagerten Meßlineal 14
und einer mit dem Träger 4 fest verbundenen Ortsmarke 15
besteht. Das Meßlineal 14 ist hierbei der aktive Teil
des zweiten Meßwertgebers und die Ortsmarke 15 der pas
sive Teil. Im vorliegenden Fall ist die rechte Kante
der Ortsmarke 15 der "Meßpunkt". Man kann Meßlineal 14
und Ortsmarke 15 auch als Stellungswandler bezeichnen.
Das gleiche gilt für den Meßwertgeber 12 und die
Schneidkante 11. Beide Stellungswandler arbeiten berüh
rungslos, beispielsweise auf optische, akustische, ma
gnetische, elektromagnetische oder kapazitive Art und
Weise.
Anhand von Fig. 2 soll nun die Funktionsweise der Posi
tionserfassung näher erläutert werden. Gleiche Teile
sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Die Ma
terialbahn 3 ist aus Gründen der Übersicht in Fig. 2
genauso weggelassen wie der Träger für das Gegenmesser
9. Dargestellt sind zwei Messereinheiten A, B.
Der erste Meßwertgeber 12 ermittelt bei der Messerein
heit A eine Entfernung II zwischen der Schneidkante 11
und dem Fixpunkt 13 (ebenfalls gleich der rechten Kante
der Ortsmarke 15). Der zweite Meßwertgeber 14, 15 er
mittelt eine Entfernung I zwischen einem Nullpunkt 0
und dem gleichen Fixpunkt 13. Eine Addition beider Ent
fernungen I, II liefert dann die Entfernung der Schneidkante
11 zum Nullpunkt 0 und damit dies genaue Position der
Schneidkante 11 im Maschinengestell 5.
Zur Verdeutlichung eines Unterschiedes wurde eine wei
ter rechts angeordnete, identisch aufgebaute Messerein
heit B mit einem weniger stark abgenutzten Kreismesser
7' dargestellt. Der Meßwertgeber 12 kann nun eine Ent
fernung IV zwischen der Schneidkante 11 und dem Fix
punkt 13 ermitteln. Der zweite Meßwertgeber 14, 15 er
mittelt eine Entfernung III zwischen dem Nullpunkt 0
und dem Fixpunkt 13. Daraus kann man die absolute Ent
fernung der Schneidkante 11 des Kreismessers 7' vom
Nullpunkt 0 ermitteln.
In beiden Fällen wird vorausgesetzt, daß der Fixpunkt
13 für den ersten Meßwertgeber 12 und für den zweiten
Meßwertgeber 14, 15 identisch ist. Dies ist aber nicht
zwingend. Man kann auch zwei unterschiedliche Fixpunkte
verwenden. Der Abstand zwischen den beiden Fixpunkten
muß dann in die Berechnung einfließen.
Die einzelnen Entfernungen I-IV werden einer Auswerte
einrichtung zugeführt, die nicht näher dargestellt ist.
Die Auswerteeinrichtung kann auch noch einen Komparator
aufweisen, der überprüft, ob die Entfernungen II, IV
einen vorbestimmten Mindestwert übersteigen. Wenn die
Entfernungen II bzw. IV kleiner als oder gleich wie
dieser Minimalwert ist, dann gibt der Vergleicher eine
Warnung aus. Man kann damit sicherstellen, daß ein
Kreismesser 7 mit Untermaß sofort erkannt und angezeigt
wird.
Wenn eine Neupositionierung der Kreismesser 7, 7' er
forderlich ist, dann ist der erwähnten Steuereinrich
tung die absolute Position der Schneidkante 11 auf je
dem Träger 4 bekannt. Die Steuereinrichtung muß dann
lediglich dafür sorgen, daß die Träger 4 mit ihrem Fix
punkt 13 die entsprechende Position gegenüber dem Meß
linieal 14 einnehmen. Hierzu kann sie die Träger 4 be
wegen und zwar wahlweise über einen eigenen Antrieb an
den Trägern 4 oder über einen externen Antrieb der Trä
ger 4, wie dies an sich bekannt ist.
Claims (9)
1. Verfahren zum Längsschneiden einer in Laufrichtung
laufenden Materialbahn, bei dem mindestens eine
Messereinheit auf einem Träger in einem Maschinen
gestell quer zur Laufrichtung verschoben und die
Position ihrer Schneidkante im Maschinengestell er
mittelt wird, dadurch gekennzeichnet, daß die Posi
tion der Schneidkante (11) unmittelbar auf dem Trä
ger (4) und die Position des Trägers (4) im Maschi
nengestell (5) ermittelt wird und die absolute Position
der Schneidkante (11) im Maschinengestell (5) durch
Kombination dieser beiden Positionsangaben gebildet
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß zumindest die Position der Schneidkante (11)
auf dem Träger (4) durch Messen einer Entfernung
(II, IV) zwischen der Schneidkante (11) und einem
trägerfesten ersten Fixpunkt (13) ermittelt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß überwacht wird, ob die Entfernung (II, IV) ein
vorbestimmtes Mindestmaß über- oder ein vorbestimm
tes Maximalmaß unterschreitet, und in diesem Fall
eine Fehlermeldung ausgegeben wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß beide Positionen permanent er
mittelt werden.
5. Vorrichtung zum Längsschneiden einer in Laufrich
tung laufenden Materialbahn mit mindestens einer
Messereinheit, die eine Schneidkante aufweist und
auf einem Träger angeordnet ist, der in einem Ma
schinengestell quer zur Laufrichtung verschiebbar
ist, und mit einer Meßeinrichtung zur Ermittlung
der Position der Schneidkante, dadurch gekennzeich
net, daß die Meßeinrichtung zwei Meßwertgeber auf
weist, von denen ein erster Meßwertgeber (12) auf
dem Träger (4) angeordnet ist und die Entfernung
(II, IV) der Schneidkante (11) zu einem trägerfe
sten ersten Fixpunkt (13) ermittelt, und ein zwei
ter Meßwertgeber (14, 15) die Entfernung (I, III)
eines zweiten trägerfesten Fixpunkts von einem im
Maschinengestell (5) ortsfesten Nullpunkt (0) er
mittelt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeich
net, daß der zweite Meßwertgeber (14, 15) einen
stationären aktiven (14) und einen beweglichen passiven (15)
Teil aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeich
net, daß der aktive Teil (14) als Meßlineal ausge
bildet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, da
durch gekennzeichnet, daß die beiden Fixpunkte (13)
zusammenfallen.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 8, da
durch gekennzeichnet, daß ein Vergleicher mit dem
ersten Meßwertgeber (12) verbunden ist, der eine
Fehlermeldung ausgibt, wenn die Entfernung (II, IV)
einen vorbestimmten Wert unter- oder überschreitet.
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