DE19832761A1 - Gegenstand mit Diebstahlschutz - Google Patents
Gegenstand mit DiebstahlschutzInfo
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Abstract
Zur Kennzeichnung von Betriebsmitteln gibt es visuell sichtbare sowie visuell nicht sichtbare Kennzeichnungsmittel, wobei zu den letzteren beispielsweise UV-Lacke gehören, die nur unter UV-Licht sichtbar sind. DOLLAR A Erfindungsgemäß wird auf einen zu kennzeichnenden Gegenstand (2) ein Etikett (6) o. ä. gelegt, das ein Firmenlogo (3) darstellt. Das Etikett (6) hat hierbei Ausstanzungen, so daß das Markierungsmittel (4) beim Übermalen der äußeren (8) und inneren (9) Ränder des Etiketts (6) das Logo unsichtbar auf der Oberfläche (7) des Gegenstandes (2) abbildet. Auch nach einem Entfernen des Etiketts (6) bleibt (bei 1) das Logo als nicht markierte Oberfläche (5) in dem unsichtbaren UV-Film (4) zurück. DOLLAR A Die Erfindung eignet sich zum sicheren Kennzeichnen von Betriebsmitteln gegen Diebstahl.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum visuell nicht sichtbaren Kennzeichnen von
Gegenständen gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und einen entsprechend
gekennzeichneten Gegenstand gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 12.
Betriebsmittel wie z. B. Arbeits- und Produktionsmittel, Werkzeuge, Elektrogeräte,
Büromaschinen, Kommunikationsmittel werden zunehmend vom Eigentümer individuell
gekennzeichnet, um den Gegenstand unter aufgefundenem Diebesgut wieder identifizieren
zu können. Solche Kennzeichnungen werden in zwei Typen unterteilt:
1. Die visuell nicht sichtbaren Kennzeichnungen und 2. die visuell sichtbaren
Kennzeichnungen. Bei der ersten Kennzeichnungsart werden üblicherweise UV-Stifte
verwendet, die mit einer nur sehr schwer entfernbaren visuell nicht sichtbaren UV-Farbe eine
individuelle Kennzeichnung ermöglichen, beispielsweise durch Aufschreiben des Namens
des Eigentümers auf den Gegenstand. Solche UV-Marker sind als Sicherungsstifte im
Handel erhältlich. Bei der zweiten Art wird ein Etikett auf den Gegenstand angebracht oder
der Gegenstand selbst wird beispielsweise mittels eines Graviergerätes oder Lötkolbens
dauerhaft gekennzeichnet. Es ist auch die Kombination möglich, beispielsweise durch
Verwendung spezieller UV oder Laserlacke, d. h. Lacke, die erst im UV-Licht oder Laserlicht
eine Farbe oder eine andere Farbe zeigen als bei der visuellen Betrachtung. Mit solchen
Lacken lassen sich unverfängliche Beschriftungen erstellen, die von einem Dieb oder Hehler - so
fern nicht bekannt - nicht entfernt werden. Nachteilig ist bei den visuell sichtbaren
Kennzeichnungen insbesondere, daß nach einem Diebstahl alle Mühe aufgewandt wird, die
Kennzeichnung, beispielsweise durch Herausschleifen, zu entfernen. Bei der visuell nicht
sichtbaren Kennzeichnung besteht der Nachteil, daß diese zur Erreichung einer sicheren
Zuordnung aufwendig ist, da immer ein ganzer Name eingetragen werden muß und
außerdem besteht bei einer reinen visuell nicht sichtbaren Kennzeichnung die Gefahr, daß
potentielle Diebe zum Diebstahl verleitet werden, da sie keinerlei Kennzeichnung an dem
Gegenstand (Betriebsmittel) erkennen.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Betriebsmittel mit einfachen Mitteln
verhältnismäßig sicher zu kennzeichnen.
Diese Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens gelöst mit den Maßnahmen des Anspruchs 1.
Hinsichtlich des gekennzeichneten Betriebsmittels wird die Aufgabe gelöst mit den
Merkmalen des Anspruchs 12.
Die Unteransprüche zeigen besonders bevorzugte Ausführungsformen.
Gemäß der vorliegenden Erfindung wird ein Gegenstand mit einem visuell nicht sichtbaren
Markierungsmittel gekennzeichnet. Ein solches Markierungsmittel ist beispielsweise ein
UV-Marker, der erst unter UV-Licht eine visuell sichtbare Farbe bildet. Auch andere Detektionen
sind möglich. Das Auftragen des Markierungsmittels erfolgt jedoch nicht wie bisher üblich frei
Hand, sondern es wird eine Kennzeichnung auf dem Gegenstand angeordnet, um deren
Rand das Markierungsmittel aufgetragen wird. Hierdurch wird erreicht, daß das
Markierungsmittel auf dem Gegenstand eine ganz exakte definierte geometrische Form
einnimmt, wobei es durch die unendliche Vielfalt an speziellen Kennzeichnungsformen
nahezu nicht möglich ist, daß ein anderer Kennzeichnender die gleiche geometrische Form
auf seinen Gegenständen hat.
Die Kennzeichnung kann eine Schablone sein, vorteilhaft jedoch eine auf dem Gegenstand
verbleibende Schicht, wie zum Beispiel eine Lackierung (Print). Hinzu kommt hier der weitere
Vorteil, daß wenn die visuell sichtbare Kennzeichnung auf den Gegenstand belassen wird,
man kombiniert eine visuell sichtbare Kennzeichnung mit einem visuell nicht sichtbaren
Kennzeichen erhält. Allein schon durch die sichtbare Kennzeichnung wird ein gewisser
Abschreckungseffekt gegen Diebstahl erreicht.
Durch den Auftrag des Markierungsmittels um den Lack bleibt dieses auch nach einem
Abtrag des Lackes (oder einer anderen Kennzeichnung) als Negativbild zum Lack erhalten.
Dies ist auch dann der Fall, wenn auch der Lack mit dem Markierungsmittel überdeckt wird,
da sich dann unter dem Lack nur eine geringe oder gar keine Menge des Markierungsmittels
befindet, so daß auch hier nach einem Abtrag des Lackes sich die Kontur der
Kennzeichnung über das (in den Gegenstand eingedrungene) Markierungsmittel abzeichnet.
Als Etikett eignen sich insbesondere solche, die aufgeklebt werden können, da diese am
einfachsten anzubringen sind. Jedoch auch andere Befestigungsverfahren, wie
beispielsweise Nieten, sind möglich. Insbesondere selbstklebende Etiketten sind geeignet,
wobei vorteilhaft nur schwer entfernbare Etiketten (Kleber) verwendet werden.
Die heute üblichen UV-Lacke, die die visuell nicht sichtbare Markierung (Klarlack)
ermöglichen, sind derart gestaltet, daß sie mit den üblichen Lösungsmitteln nicht entfernbar
sind und außerdem in viele Gegenstände etwas eindringen, so daß auch ein leichtes
Überschleifen nicht zu einem Verlust der Markierung führt.
Das erfindungsgemäße Verfahren eignet sich jedoch auch zur vollkommen unsichtbaren
Kennzeichnung, indem ein Etikett verwendet wird, das verhältnismäßig leicht abziehbar ist.
Dabei dient das Etikett wie eine Schablone für die Markierung, um nach der Markierung
abgezogen zu werden. Ganz besonders läßt sich beides kombinieren, indem an demselben
Gegenstand an einer Stelle das mit der Markierung versehene Etikett verbleibt und an
anderer Stelle das Etikett nach der Markierung abgezogen wird. Hierdurch wird erreicht, daß
ein Dieb, der die UV-Markierung an dem Etikett - aus irgendwelchen Gründen auch immer - er
kennt und die Markierung abschleift, die zweite Markierung unangetastet läßt.
Besonders vorteilhaft hat die Kennzeichnung einen Rand, der von einem reinen Kreis,
Rechteck, Quadrat oder Dreieck oder sonstigen sehr einfachen geometrischen Formen, auch
mit gerundeten Ecken, abweicht. Hierdurch wird praktisch hundertprozentige Individualität bei
der Kennzeichnung erreicht. Hierbei kann die Kennzeichnung insbesondere auch einen
inneren Rand haben, so daß insbesondere zusammen mit dem äußeren Rand eine
besonders individuelle Kennzeichnung möglich ist.
Ganz besonders vorteilhaft wird die Kennzeichnung als Logo ausgebildet, beispielsweise
kann ein Firmenlogo verwendet werden. Hierdurch ist es möglich, durch die UV-Markierung
um die Konturen des Logos, insbesondere auch eventueller Innenkonturen, den Gegenstand
mit dem Firmenlogo zu kennzeichnen. Das bedeutet, daß das Logo, wenn es auf dem
Gegenstand verbleibt, für das Auge ohne Hilfsmittel sichtbar den Gegenstand kennzeichnet,
wohingegen nach einem Entfernen des Logos von dem Gegenstand das Logo als nicht durch
das bloße Auge erkennbare Markierung auf dem Gegenstand erhalten bleibt. Beispielsweise
mit einer UV-Lampe kann dann das Logo sofort erkannt werden, wodurch auch seitens einer
Sicherungsbehörde (Polizei) die Zuordnung eines aufgefundenen Gegenstandes sehr
einfach möglich wird.
Der erfindungsgemäße Gegenstand enthält die bereits beim Verfahren beschriebenen
Merkmale einzeln oder in Kombination. Das Verfahren wird anhand eines
Ausführungsbeispiels und Zeichnungen näher beschrieben.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Computer mit Kennzeichnungen; und
Fig. 2 einen vergrößerten Ausschnitt aus Fig. 1.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich, werden an einem Computer zwei Firmenlogos 1 und 3
angebracht. Die Anbringung erfolgt durch Abziehen einer Schutzfolie auf der Rückseite des
Logos, Aufkleben des Logos auf den Computer 2 und Andrücken des Logos, beispielsweise
mittels einer Übertragungsfolie. Sofern eine Übertragungsfolie vorhanden ist wird diese
anschließend abgezogen. Das Logo kann (insbesondere als Lackierung) auch in einer Print-,
Lackier- oder Transfertechnik aufgetragen werden. Danach wird mittels eines
Sicherungsstiftes die Kontur oder das gesamte Logo übermalt. Dieses Übermalen braucht
nicht sorgfältig entlang des Randes des Logos erfolgen, es kann einfach mit dem
Sicherungsstift im Bereich des Randes oder über das gesamte Logo gemalt werden, wobei
der Sicherungsstift den Gegenstand im Bereich des Randes des Logos 1 bzw. 3
kennzeichnet und gegebenenfalls auch das Logo selbst markiert. Letzteres ist
unproblematisch, da der Sicherungsstift einen für das Auge praktisch nicht erkennbaren Film
bildet.
Wie in Fig. 2 vergrößert dargestellt, bildet der Sicherungsstift innen und außen um das Logo
1 bzw. 3 einen unsichtbaren Film 4, der in den Figuren dunkel dargestellt ist, in der Realität
jedoch nur mittels eines Hilfsmittels erfaßt bzw. erkannt werden kann. Wie in Fig. 2
ebenfalls näher dargestellt, gibt es hierbei zwei Kennzeichnungsmöglichkeiten. Die erste
Kennzeichnungsmöglichkeit ist bei Logo 1 dargestellt. Das Etikett wurde nach dem
Übermalen mittels des Sicherungsstiftes entfernt, so daß das gesamte Logo 1 im Prinzip
nicht sichtbar ist. Die Filmbereiche 4 sind nur unter UV-Licht erkennbar, zwischen den
Filmbereichen 5 ist dann die Originaloberfläche 7 sichtbar. Nur unter UV-Licht erscheint das
Logo 1 wie abgebildet. Das Logo 3 hingegen enthält noch das Sicherungsetikett 6, das die
Oberfläche 7 überdeckt und ist somit visuell sichtbar. Innen und außen um das Etikett 6 ist
wiederum der Sicherungsfilm 4 aufgetragen, so daß für einen Betrachter im Normalfall ohne
Hilfsmittel nur das Etikett 6 als Logo sichtbar ist. Unter UV-Licht wird hier alles bunt, wenn der
Film 4 auch über das Logo gemalt wurde. Wenn nun dieses Etikett 6 entfernt werden sollte,
entsteht automatisch der Zustand wie beim Logo 1, das als bekanntes bzw. recherchierbares
Firmenlogo nach einer Sicherstellung des Gegenstandes zur Identifizierung des Eigentümers
des Gegenstandes beiträgt.
Gemäß der Erfindung wird also auf einen zu kennzeichnenden Gegenstand 2 ein Etikett 6
geklebt, das ein Firmenlogo 3 darstellt. Das Etikett 6 hat hierbei Ausstanzungen, so daß das
Markierungsmittel 4 beim Übermalen der äußeren 8 und inneren 9 Ränder des Etiketts 6 das
Logo unsichtbar auf der Oberfläche 7 des Gegenstandes 2 abbildet. Auch nach einem
Entfernen des Etiketts 6 bleibt (bei 1) das Logo als nicht markierte Oberfläche 5 in dem
unsichtbaren UV-Film 4 zurück.
Die Erfindung eignet sich zum sicheren Kennzeichnen von Betriebsmitteln gegen Diebstahl.
Claims (19)
1. Verfahren zum visuellen nicht sichtbaren Kennzeichnen eines Gegenstandes, wobei
ein Markierungsmittel auf den Gegenstand aufgetragen wird, das mit speziellen
Hilfsmitteln erfaßbar bzw. erkennbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das
Markierungsmittel um die Kontur einer Kennzeichnung, die auf dem Gegenstand
angeordnet wird, zumindest auf den Gegenstand aufgetragen wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichnung als
visuell sichtbare Kennzeichnung auf dem Gegenstand belassen wird, unter Erhalt einer
Kombination einer visuell sichtbaren Kennzeichnung mit einem visuell nicht sichtbaren
Kennzeichen.
3. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichnung nach
dem Auftragen des Markierungsmittels entfernt wird.
4. Verfahren nach Anspruch 2 und 3, dadurch gekennzeichnet, daß an ein und
demselben Gegenstand an einer Stelle die Kombination und an einer anderen Stelle
das visuell nicht sichtbare Kennzeichen angebracht werden.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kennzeichnung eine Kontur hat, die von einem reinen Kreis, Rechteck, Quadrat
oder Dreieck abweicht.
6. Verfahren nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontur sicher
identifizierbar ist.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kennzeichnung neben einem äußeren Rand auch mindestens einen inneren Rand
hat.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kennzeichnung ein Logo beinhaltet.
9. Verfahren nach Anspruch 8 in Verbindung mit einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kontur das Logo zumindest im wesentlichen bildet.
10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kennzeichnung vor dem Auftragen des Markierungsmittels auf dem Gegenstand
angeordnet wird.
11. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß
die Kennzeichnung ein Lackauftrag (insbesondere ein Print), ein Klebeetikett oder eine
Schablone ist.
12. Gegenstand mit einer nicht sichtbaren Kennzeichnung, wobei die nicht sichtbare
Kennzeichnung durch Auftragen eines Markierungsmittels auf den Gegenstand
erhalten ist und wobei das Markierungsmittel mit einem speziellen Hilfsmittel erfaßbar
bzw. erkennbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Markierungsmittel zumindest um
die Kontur einer Kennzeichnung auf den Gegenstand aufgetragen ist, so daß unterhalb
der Kennzeichnung im wesentlichen kein Markierungsmittel ist.
13. Gegenstand nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Kennzeichnung
nach dem Auftragen des Markierungsmittels auf dem Gegenstand verblieben ist oder
entfernt ist.
14. Gegenstand nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß er an einer
Stelle die Kennzeichnung mit dem Markierungsmittel und an einer anderen Stelle das
Markierungsmittel ohne die Kennzeichnung trägt.
15. Gegenstand nach einem der Ansprüche 12 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kennzeichnung einen Rand hat, der von einem reinen Kreis, Rechteck oder Quadrat
abweicht.
16. Gegenstand nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Kontur sicher
identifizierbar ist.
17. Gegenstand nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kennzeichnung (6) neben einem äußeren Rand (8) auch einen inneren Rand (9) hat.
18. Gegenstand nach einem der Ansprüche 12 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kennzeichnung (6) ein Logo (1, 3) beinhaltet.
19. Gegenstand nach Anspruch 18 in Verbindung mit einem der Ansprüche 15 bis 17,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rand (8, 9) das Logo (1, 3) zumindest im
wesentlichen bildet.
Priority Applications (2)
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Applications Claiming Priority (1)
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Family
ID=7874803
Family Applications (1)
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Country Status (2)
| Country | Link |
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| EP (1) | EP0974950A3 (de) |
| DE (1) | DE19832761A1 (de) |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| EP0974950A2 (de) | 2000-01-26 |
| EP0974950A3 (de) | 2002-02-13 |
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